Rhode [Rohde, Rheden, Joachim von ?], N; Obristleutnant [ – ] Rohde stand als Obristleutnant in den Diensten Christians IV. von Dänemark.
In der Hannover’schen[1] Chronik heißt es: „Den 4. Febr. [1625, BW] hat man wegen der Einquartierung der 2 Compagnien Reuter tractiret, und sein etliche Deputirte wegen dieser Stadt nebenst dem Obristen Lieutenant Rhoden zu dem Herrn Commissario und Obristen Nerprot gangen, zu bitten und zu versuchen, ob es nicht bey dem Erbieten dieser Stadt verbleiben möchte, daß etwa 90, 100 oder ja 125 Reuter herein gelegt würden, auf welchen numerum er Commiss. sich zu einer Compagnie erkläret hätte.
Darauf der Commissarius sich resolviret, daß er von Illmo U. G. F. und Herrn einen gemessenen Befehl hätte auf 2 Compagnien, wollte geben haben, mit gutem Willen solche einzunehmen, darzu man hernacher mit Zwang gehalten werden möchte. Und hat daneben die Gefahr angezeiget, da die in der Nähe dieses Orts gelegene Reuter und herein gelegte Soldaten müßten weggenommen werden, so würde man alsdann in Gefahr stehen wegen der Tillischen [Tilly, BW], inmaßen dann dieselben in der Landwehr sich schon sehen ließen, wollte man es ihme nicht zu gefallen thun, möchte mans thun um der armen Leute willen auf den Dörfern dieses Ortes; zwei Compagnien könnten ja so leicht unterhalten sein als eine, und was herein gebracht werden müßte zu solcher behuf, solches würde ja sonst draußen denen Tillischen zum besten bleiben, man möchte sich wohl bedenken.
Die Deputirten haben eingewandt die erschöpfte Bürgerschaft, und daß wenig Gelegenheit und Raum für 2 Compagnien in der Stadt wäre. Darauf Commissarius: Man hätte des Raums halber sich nicht zu beschweren. Man hätte in Burgdorf,[2] so ein kleines Städtlein, unterschiedene Compagnien logirt, es sollten Dielen zu behuf Krippen und sonst herein geschafft werden, man hätte zu Burgdorf Ställe und Koben weggeräumet und wohl Raum machen können. Die Deputirten haben geantwortet, solches könnte allhie so nicht gehen, daß man also procediren wollte.
Commissarius darauf gesagt, wenn er die Häuser in Hannover besichtigen sollte, wollte er nur 100 Häuser auslesen, darin er wohl 600 lassen wollte. Die Fourage sollte alle bezahlt werden. I. Königl. Majestät wäre Kreis-Obrister, würde sehr offendiret werden, da sie keine Obedientz haben sollte, man stünde auch mit Hildesheim[3] in Tractation wegen einer Capitulation. Die Reuter würden nicht lange herein verbleiben, so bald die Tillische Pattensen,[4] Münder[5] und Springe[6] quitiret, sollten sie auch wieder hinaus. Mansfelder[7] schickete sich zum marchiren, wie auch Obrister Fuchs [v. Bimbach, BW], alsdenn es bald anders werden würde. Man möchte sich miteinander bereden“.[8]
„Die 24 Mann der Gemeine zeigeten an, alldieweilen dieses ein hochwichtiges Werk, diese Deliberation und Schluß in geheim zu halten bey dem Eyde, so respective die 24 Mann, absonderlich auch die hier zu erforderte Bürger, als Bürger abgestattet hätten, welches sie sämbtlich mit ja bekräftiget, Inhalts solches Eydes, daß sie vor Hannover geschworen hätten, sie dieses Werk wohl consideriret, und bis daher die Einquartirung dissuadiret, auch viel angezogenen und hiebevor angedeuteten Ursachen. Als man nun aber erstlichen 80 oder 90, hernach 100, folgends 125 bewilliget, ließen es die 24 Mann der Gemeine auch darbey. Wann durch eine Capitulation allem besorgenden Unheil könnte vorgebauet werden, daß sich sich darüber nicht zu beschweren hätte. Es könnte sich aber zutragen, daß invito vel inscio Rege und wider der hohen Officirer Willen ein und anders verübet würde. Daß man in Königl. Majestät Devotion verbleiben wollte, wäre darob zu verspüren, daß man die Soldaten herein genommen hätte, nun erinnerte man sich, daß der Obr. Lieut. Rohde vor diesem sich hätte vermerken lassen, es wäre Königl. Majestät frembd vorgekommen, daß der Herr General auf 800 gehalten, es würden Königl. Majestät vontent gewesen sein, da man nur 100 gewilliget, darob sie die Devotion verspüren können. So hätte auch den 1. Febr. Consul berichtet, daß der Herr Commissarius durch gemelten Rohden vorigs Tages, den 31. Jan., anhalten lassen, damit man Königl. Majestät nicht offendiret, man es zum Tractat kommen lassen möchte, er könnte wohl gedenken, dieses so bald nicht gehen würde, es könnte an Königl. Majestät auch ad Illmum geschrieben werden, weil man nun so weit gewilliget, würde es ja nicht verhindern können, daß mans an Illmum unsern gnädigen Fürsten und Herrn wie auch ferners an Königl. Majestät gelangen ließe, und sehe man vor rahtsam an, daß etliche deputiret würden, so sich auf den Weg machten, wollte man der Zuversicht geleben, Königl. Majestät gnädigst mit mehrern uns verschonen würden. So hat man auch dieses dabey zu consideriren, daß der Herr General Hertzog [Johann Ernst; BW] von [Sachsen-; BW]Weimar von 1000 Reutern auf 4, endlich auf 2 Compagnien, und endlich, als I. F. Gn. General von Gifhorn[9] zurück gekommen, auf 80 oder 100 kommen lassen, sollte der Commissarius nun ein mehres, als vorhin auch der von Schlammersdorf erhalten, man I. F. G. Herrn General offendiren würde. Hierauf haben die von der Köbelings- und Leinstraßen sich beredet und den andern zugestimmet, möchten auch vernehmen, ob der Commissarius schriftliche Vollmacht vorzuzeigen hätte, weil er so gar steif stünde auf die 2 Compagnien. […] Ist also endlich per Majora geschlossen, bey Königl. Majestät durch Abgesandte zu verhandeln, 125 Reuter gegen eine genugsam erträgliche Capitulation einzunehmen“.[10]
[1] Hannover; HHSD II, S. 197ff.
[2] Burgdorf; HHSD II, S. 85f.
[3] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.
[4] Pattensen [Kr. Springe]; HHSD II, S. 376f.
[5] (Bad) Münder a. Deister [Kr. Springe]; HHSD II, S. 27f.
[6] Springe; HHSD II, S. 430ff.
[7] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[8] JÜRGENS, Chronik, S. 403f. Jürgens datiert nach dem alten Stil.
[9] Gifhorn; HHSD II, S. 167ff.
[10] JÜRGENS, Chronik, S. 404ff.