Frantzke [Franzke], Georg von; Jurist [15.4.1594 Leobschütz, Schlesien – 15.1.1659 Gotha] war der Sohn des Kaufmanns Georg Frantzke und dessen Ehefrau Margarethe Reimann. Nach erstem Unterricht durch Hauslehrer besuchte Frantzke mit 15 Jahren ab 1609 das Gymnasium in Brieg.[1] Anschließend studierte er in den Jahren 1612 bis 1613 an der Universität Frankfurt/Oder[2] Philosophie und Theologie.
Sein Onkel Georg Reimann war in Frankfurt/Oder Professor für Rhetorik und Bibliothekar. 1613 wechselte Frantzke mit ihm an die Universität Königsberg[3] und studierte dort Jura. Als er sechs Jahre später sein Studium abschloß, bekam er einen Ruf als Dozent an die Universität Jena.[4] Dort in Jena heiratete er am 2.3.1622 Anna Maria Wex und neun Tage später promovierte Frantzke zum Dr. jur.
Die folgenden Jahre versuchte Frantzke immer wieder – allerdings vergeblich – als Dozent an der Universität Königsberg Fuß zu fassen. 1626 wurde er als Assessor ans Hofgericht in Jena berufen, wo er drei Jahre tätig war.
Am 22.2.1629 holte ihn Graf Carl Günther von Schwarzenburg-Rudolstadt als Rat an seinen Hof. Nach dessen Tod am 24.9.1630 war Frantzke für seine Witwe Anna Sophia als privater juristischer Beistand tätig.
Am 1.2.1633 wurde Frantzke am Weimarer[5] Hof als „juristischer Rat“ zugelassen. Gerade in Erbschaftsangelegenheiten legten die Herzöge Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar, Albrecht von Sachsen-Eisenach, und Ernst I. von Sachsen-Gotha großen Wert auf seine Meinung. Die Errichtung des herzoglichen Teilungsabkommen wurde unter Frantzkes Federführung ausgearbeitet.[6]
1635 nahm er an den Verhandlungen mit Hessen-Kassel und Braunschweig-Lüneburg in Nordhausen[7] teil.
„Dann begab er [Wilhelm IV.; BW] sich am 7. Mai [1635; BW] nach Weimar zurück, entschlossen, nunmehr alsbald zu einer Übereinkunft mit Landgraf Wilhelm und Herzog Georg zu gelangen. Er schlug ihnen den 17. Mai zur Unterredung in Nordhausen vor.
Der Landgraf war aber zunächst nicht in der Lage, sein Land, das durch den Feind verwüstet wurde, zu verlassen. Auch Herzog Georg wollte die Zusammenkunft noch etwas hinausschieben. Deshalb schlug der Landgraf vor, inzwischen nur Gesandte nach Nordhausen zu schicken, die inzwischen vorbereitend miteinander verhandeln sollten. Dann sollte eine persönliche Zusammenkunft stattfinden, in der man einen endgültigen Beschluß fassen könne. Obwohl Herzog Wilhelm die sofortige persönliche Zusammenkunft lieber gesehen hätte, ging er auf den Vorschlag des Landgrafen ein. Er schickte seinen Rat Dr. Frantzke und den Generalmajor von Uslar nach Nordhausen mit dem Auftrag, den hessischen und lüneburgischen Gesandten die Bedingungen einer ‚Eventualkonvention’, die Herzog Wilhelm dem Kurfürsten in Dresden vorgelegt hatte, mitzuteilen, daß nämlich 1. für den Fall, daß der Friede unterzeichnet würde, den Ständen genug Zeit zu Verhandlungen mit Schweden und Frankreich gelassen werden, was besonders die betraf, die ‚mit solchen Kronen sich noch in Allianzen und gewissen Verständnissen’ befanden, außerdem der Waffenstillstand allgemein sein, und die evangelischen Armeen zusammenblieben, 2. bei Fortsetzung des Krieges die Truppen beider sächsischer Kreise und Hessens unter kursächsischen Oberbefehl treten müssten, man aber mit den vier oberen Kreisen, Frankreich und Schweden in gutem Einvernehmen bleiben wolle. Ferner sollten sie erklären, daß der Kurfürst sich auf diesen Vorschlag ‚noch nicht specialiter erklärt’ habe, wahrscheinlich weil er nicht wisse, wie Hessen und Lüneburg ‚die Konjunktion anzutreten vermeinten’. Sie möchten sich deshalb genauer erklären, damit er dem Kurfürsten ‚desto mehr anzusetzen könne’. Er, Herzog Wilhelm, müsse auch wissen, wie viel Truppen Hessen und Lüneburg hätten für den Fall, daß der Kurfürst ohne Rücksicht auf sie den Frieden annähme. Er selbst sei allein dem Feinde nicht gewachsen.
Inzwischen waren von Lüneburg der Marschall [Johann Eberhard; BW] von Steding und Kriegsrat [Veit Kurt; BW] von Mandesloh, von Hessen der geheime Rat Dr. Antrecht in Nordhausen angelangt. Dr. Frantzke traf am 29. Mai ein. Er fand, daß die Bedingungen, unter denen sich Hessen mit Kursachsen verbinden wollte, größtenteils dieselben wie die weimarischen waren. Dagegen hörte er, daß Herzog Georg ohne den niedersächsischen Kreis nichts tun könne und die Lüneburger alles nur ad referendum nehmen würden. Herzog Georg sei von den niedersächsischen Ständen gezwungen worden, den Waffenstillstand anzunehmen, über die Stellung zu den Friedensbedingungen werde am 5. Juni auf einem Kreistag in Braunschweig[8] verhandelt werden. Der Herzog sei aber sehr begierig auf eine Zusammenkunft, wolle sich deshalb nach Herzberg[9] begeben und dort warten, ob eine persönliche Zusammenkunft für nötig gehalten werde.
Am 21. Mai fand die erste Beratung zwischen den Gesandten statt. Auch hier erklärten die Lüneburger, Herzog Georg könne sich ohne die niedersächsischen Stände zu keiner ‚Konjunktion’ verstehen, da die Armee, die 14-15000 Mann stark sei, von den Ständen unterhalten werde. Auch über die Friedenspunkte könne er sich nicht allein erklären. Nur mit einem Direktorium Kursachsens waren sie, ebenso wie der hessische Gesandte, einverstanden. Dr. Frantzke äußerte daraufhin, die Fürsten müßten sich selbst unterreden. Ohne Frucht werde diese Zusammenkunft nicht sein, man könne sich trotz allem verbinden, Herzog Georg könne auf dem Kreistag Hessens und Weimars Meinung darlegen und dadurch einen Druck auf ihn ausüben. Er schlug vor, die Punkte, über die die Fürsten sich unterreden sollten, festzusetzen. Alle Gesandten wurden schließlich einig, dass eine Unterredung zwischen den Fürsten erwünscht sei, nahmen auch den letzten Vorschlag an.
Dr. Frantzke erstattete dem Herzog sofort Bericht und bat ihn, möglichst bald nach Nordhausen zu kommen, da Herzog Georg wahrscheinlich schon am 23. oder 24. Mai anwesend sein werde.
Am 22. Mai kamen die Gesandten nochmals zusammen, auch Uslar nahm jetzt an den Beratungen teil. Die Punkte, die Weimars Gesandte zur Beratung zwischen den Fürsten vorschlugen, betrafen 1. die Art der Vereinigung ihrer Armeen mit der sächsischen, ob die einzelnen Fürsten ihre Truppen in besonderen Korps führen oder einige Regimenter zur kursächsischen Armee stoßen lassen sollten, 2. wie der Kurfürst den Oberbefehl führen, und wie man Befehl von ihm empfangen solle, 3. ob dem Kurfürsten ein Kriegsrat, ein ‚consilium formatum’, beigeordnet werden, 4. wie man sich, wenn der Pirnaer Friede bestehen bliebe, gegen Schweden und Frankreich verhalten, 5. was man tun solle, wenn Sachsen den Prager Frieden annähme. Wenn 6. man selbst den Frieden nicht einginge, ob man Sachsen und dem Kaiser gewachsen sei, 7. wie man sich Erfurts versichern, 8. Baner ‚disponieren’ könne, daß er keinen Schaden anrichte, und ob man 9. sich mit Arnim in Verbindung setzen solle. Mit diesen Verhandlungspunkten erklärten sich die anderen Gesandten einverstanden.
Herzog Wilhelm traf am 26. Mai in Nordhausen ein, wo er mit dem bereits anwesenden Herzog Georg sofort in Verbindung trat. Landgraf Wilhelm war noch nicht anwesend, für ihn verhandelte Dr. Antrecht. Herzog Georg war zu einer Erklärung auf die vorgeschlagenen neun Punkte nicht zu bewegen. Er wollte erst die Beschlüsse des niedersächsischen Kreises abwarten. Dazu machte er erneut seine Ansprüche auf Duderstadt[10] und andere Teile des Eichsfelds geltend. Herzog Wilhelm gab jetzt nach. Er versprach dem Lüneburger, ihm die beanspruchten Teile des Eichsfelds einzuräumen. Dieses Zugeständnis mag dazu beigetragen haben, daß Herzog Georg sich in der Frage der ‚Konjunktion’ entgegenkommender zeigte. Im Verlauf der Verhandlungen, an denen nun auch Landgraf Wilhelm und der Kriegsrat [Heinrich; BW] von Dannenberg als Bevollmächtigter des Herzogs August von Lüneburg, der dem Kreistag ausgeschrieben hatte, teilnahmen, gelangte man schließlich zu einer Einigung im Nordhäuser Rezeß vom 30. Mai, am gleichen Tag, an dem der Prager Friede unterzeichnet wurde“.[11]
Als die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg dem Frieden von Prag 1635 beitraten, waren die Schweden plötzlich zu Feinden geworden. „Landgraf Wilhelm aber verabredete mit Herzog Georg für den 29. Juni eine Zusammenkunft in Göttingen, zu der er Herzog Wilhelm und als Bevollmächtigten Baners den schwedischen Gesandten Wolff einlud.
Herzog Wilhelm hatte sich jedoch inzwischen anders entschlossen. Er wollte eine Zusammenkunft noch so lange hinausschieben, bis er über die Ziele Hessens und Lüneburgs genau unterrichtet war. Sie sollten ihm ‚gründlich remonstrieren‘, wie man dem durch den Kurfürsten von Sachsen verstärkten Kaiser ‚die Waage halten und entweder in der Güte oder durch die Waffen erträgliche und reputierliche conditiones pacis erlangen könne‘. Sein Land sei ganz und gar offen und mit festen Plätzen nicht versehen, auch von dem kaiserlichen und kurfürstlichem Volk umgeben, das, sobald er seine Truppen zusammenziehe oder die Unterschrift unter den Friedensschluß hinauszögere, einrücken und ihn von Land und Leuten treiben werde. Über die Stellung Kurbrandenburgs war er sich erst recht im unklaren. Kurfürst Georg Wilhelm hatte, als er ihn bat, ihm seine Absichten erkennen zu geben, um Geduld gebeten und auf die Zukunft vertröstet.
Er lehnte deshalb die Einladung des Landgrafen ebenso wie die Aufforderung Baners, mit seinen Regimentern nach Mansfeld[12] zu kommen und sich mit ihm zu unterreden ab, schickte aber Dr. Frantzke und Georg von Uslar nach Göttingen. Sie sollten zunächst den beiden Fürsten die schlimme Lage vor Augen stellen und sein Ausbleiben damit entschuldigen. Weiter sollten sie vorbringen, daß man den Frieden entweder annehmen oder ausschlagen müsse. ‚Bei dem ersten Fall ereigneten sich allerhand große Praejudicia‘, besonders da die Amnestie nicht auf alle Stände ausgedehnt sei. Werde man sich aber widersetzen, so habe ‚man sich hoher Gefährlichkeit zu befahren‘. Man wisse nicht, ob von Schweden, Frankreich oder anderen auswärtigen Mächten Hilfe komme, von den evangelischen Reichsständen sei bei ihrem erschöpften Zustand nichts zu erwarten. Da er nun nicht genau wisse, was sie, Hessen und Lüneburger, eigentlich zu tun entschlossen seien, so wolle er, da sie ‚höher interessiert als wir und das werk mehr erheben könnten‘, ‚vorerst ihrer Meinung versichert‘ sein. Sie möchten sich überlegen, wie man der kaiserlich-kursächsischen Macht widerstehen und bessere Bedingungen erzwingen könne. Er sei der Ansicht, daß man sich der Unterstützung des niedersächsischen Kreises, Brandenburgs und anderer evangelischer deutscher Stände, aber auch Schwedens versichern müsse, das sich verpflichten solle, die deutschen Protestanten nicht zu verlassen, keinen einseitigen Frieden mit Sachsen zu schließen und aus eigenen Mitteln Geld, Proviant und Munition zur Fortsetzung des Krieges zu schaffen. Dafür solle es eine ‚billige Satisfaktion‘ erhalten. Zunächst könne man gemeinsam an Sachsen schreiben oder eine Gesandtschaft schicken. Gegen eine Zusammenkunft mit Baner in Blankenburg[13] am Harz, die dieser dem Landgrafen vorgeschlagen hatte, habe er augenblicklich wichtige Bedenken. Der Landgraf und Herzog Georg könnten aber als ‚mehr Interessierte‘, die auch ‚näher gesessen‘ seien, sich mit Baner zusammentun, dabei aber seine, Wilhelms, Gedanken in acht nehmen. Sobald man ihm ausführlichen Bericht gegeben habe, wolle er sich ‚einer endlichen Meinung ehestens vernehmen lassen‘.
Als Uslar als erster am 1. Juli nach Göttingen[14] kam, traf er niemanden an, Dr. Frantzke, der tags darauf einlangte, fand einen Fähnrich des Landgrafen vor, der ihn nach Kassel[15] einlud. Uslar aber wurde von Herzog Georg nach Hildesheim[16] gebeten. Beide leisteten der Einladung Folge. Am 4. Juli hatte Dr. Frantzke Audienz beim Landgrafen in Kassel. Dieser erklärte, er habe soeben seinen Marschall [Hans Heinrich v.; BW] Günterode nach Weimar geschickt, um dem Herzog seine Gedanken mitzuteilen. Herzog Wilhelms Vorschläge seien zwar ‚sehr vernünftig, dieweil aber itzo alles auf Eilfertigkeit bestünde, zumal bei der bewussten Konfusion, so unter kursächsischen Armee eingerissen’ sei, so zweifle er sehr, ob man dadurch sein Ziel erreichen werde. Wollte man erst mit allen Ständen Unterredung pflegen oder gar eine Gesandtschaft nach Dresden[17] schicken, so ‚würde viel Zeit vergebens vorüberpassieren, und mittlerweile alle occasiones aus Händen gehen’. Die Stände, die über Truppen verfügten, müssten beizeiten den Anfang machen und durch einen tapferen Entschluß die andern zum Beitritt bewegen. Durch langes Zögern würden die vier oberen Kreise ruiniert; dann hätten die sächsischen Kreise alles allein zu tragen. Eine Zusammenkunft werde von großem Nutzen sein“.[18]
„Am 5.Juli verließ Dr. Frantzke Kassel und kam nach Hildesheim, wo Uslar sich schon tags zuvor eingestellt und den Herzog Georg, dessen Räte [Veit Kurt; BW] von Mandelsloh und [Heinrich; BW] von Dannenberg, die hessischen Gesandten Graf von Eberstein und Sixtinus und den Generalmajor Lohausen als Bevollmächtigten Schwedens angetroffen hatte, und deshalb die Regimenter nicht nach Witzenhausen[19] und Münden[20] gezogen seien. Herzog Georg hatte es Herzog Wilhelm bereits in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Der Lüneburger hielt den Frieden für unannehmbar, allerdings wollte er erst die Entschlüsse seiner Brüder abwarten. Sachsen werde in Güte von dem Prager Schluß nicht abgehen, die Waffen würden jetzt entscheiden müssen. Durch Wilhelms Vorschläge werde zuviel Zeit verloren. Er solle sich lieber mit ihm und dem Landgrafen am 18. Juli in Nordhausen[21] treffen, der Reichskanzler werde vielleicht auch dorthin kommen, und Kurbrandenburg werde auch eingeladen. Das im Nordhäuser Rezeß ver-sprochene Kriegsvolk sollte am 20. Juli an den bestimmten Orten sein“.[22]
1640 vertrat Frantzke Weimar auf dem Frankfurter[23] Konvent und auf dem Reichstag in Regensburg[24] war er beim Empfang der Lehen mit dabei. 1641 wechselte Frantzke als Kanzler und Konsistorialpräsident an den Hof von Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha.
Am 3.5.1645 besuchte Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen Weimar. Anlässlich dieses Besuchs nahm er Georg von Frantzke zusammen mit Herzog Bernhard von Sachsen-Jena, Christian Legell und Samuel von Goechhausen mit dem Gesellschaftsnamen „der Gleichende“ in die „Fruchtbringende Gesellschaft“ auf.
Am 20.6.1646 wurde Frantzke in den Reichsadelsstand und „Palatinat ad personam“ erhoben und drei Jahre später als ordentliches Mitglied der neuen geheimen Ratskammer zugelassen.
In seinen letzten Lebensjahren veröffentlichte Frantzke einige Kirchenlieder unter dem Pseudonym „Christianus Philometer“. Er verstarb mit 65 Jahren am 20.1.1659 in Weimar.
[1] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.
[2] Frankfurt a. d. Oder [Stadtkr.]; HHSD X, S. 177ff.
[3] Königsberg (Stadtkr.); HHSPr, S. 100ff.
[4] Jena; HHSD IX, S. 215ff.
[5] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[6] Angaben nach de.wikipedia.org/wiki/Georg_von_Frantzke
[7] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[8] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[9] Herzberg [Kr. Osterode]; HHSD II, S. 225f.
[10] Duderstadt; HHSD II, S. 123f.
[11] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 288ff.
[12] Mansfeld [Kr. Mansfelder Gebirgskreis/Hettstedt]; HHSD XI, S. 316ff.
[13] Blankenburg am Harz [Kr. Blankenburg/Wernigerode]; HHSD XI, S. 46f.
[14] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.
[15] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.
[16] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.
[17] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[18] HUSCHKE, S. 300ff.
[19] Witzenhausen; HHSD IV, S. 478f.
[20] Hann. Münden; HHSD II, S. 333f.
[21] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[22] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 302f.
[23] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[24] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.