Bambach, N; Obristleutnant [ – ] N Bambach [ – ] stand 1643 als Obristleutnant[1] in kaiserlichen Diensten, wahrscheinlich identisch mit dem gleichnamigen Bambach, über den sich Graf Karl von Manderscheid-Gerolstein [18.8.1574-20.11.1649] im Oktober 1643 bei Kurfürst Ferdinand von Köln[2] beschwerte.[3]
Das „Theatrum Europaeum“[4] berichtet über die Kämpfe um Düren[5] im September 1643: „Ingleichen wurde wurde zu dieser Zeit / nach Abziehung der Käyserlichen Völcker / vnter dem Herrn General Feld-Marschall[6] Hatzfeldt / ob dem NiederRheinStrom die Statt Dühren / vom Fürstl. Hessischen[7] General / Herrn Grafen von Eberstein[8] berennt vnd belägert. Aber nach dapfferm Widerstand deß Obristen[9] Hermans Christoff von Mandelslo hinwiederumb quittirt / vnnd auff Anziehung Käyserischen Volcks / entsetzt / deren Belägerung / Defension vnnd Quittierung seynd ab hierbeykommender vollständiger Relation ordentlich mit mehrerm zu vernehmen / wie folget:
Nach beschehenem Aufbruch der Käyserlichen Völcker auß dem Land Gülch / vnd hinterlassener Besatzung allein in Dühren / vnter deß Herrn Obr. Herman Christoff von Mandelsloh Commando / hat der Fürstl. Hessische Gen. Leutenant / Herr Graff von Eberstein auß allen Hessischen Guarnisonen[10] Volck geleichtet[11] / vnd ein Corps d’Armee von 5. oder 6.000 Mann zu Roß vnd Fuß formirt / damit Anfangs dieses Monats vnvermutheter Dinge disseits Rheins gesetzt / den geraden Weg auff die Rhour genommen / sich bei Lünnig[12] vmbher gelägert / vnd es kein ander Ansehen gehabt / als ob möchten sie ihre Revange im Reich von Achen[13] / wegen deß auff dem Hauß Gronßfeld[14] erlittenen Abbruchs suchen. Wie sie aber gedachter von Aachen vorhabende dapffere Gegenwehr / vnd bey erlangter der Lütticher[15] Succurß gemachter guter Anstalt / erfahren / seynd sie etliche Tag zu besagtem Lynnig still gelegen / von allen Gülchischen Quartieren die Proviant abgepresset / vnd vnterdessen von jhren Bundsgenossen auß Dühren einer der / zwischen dem Rath vnd Bürgerschafft expractisirten Dissension,[16] vnnd dass nicht mehr / dann etwa 150. Mañ / darzu krumb vnd kranck / nebenst dem Obr. Mandesloe / gleichsam vff eine verlohrne Wacht in der Statt hinderlassen / nach dem alle Käyserl. Völcker gegen Trier[17] zu marchirt / vergewissiget / vnd damit gleichsam dahin gelocket / als sind die Hessen mit 7. Trouppen den 7. Sept. zu Abends bey der Windmühlen ankommen / etliche Pferde weggenommen / vnd sich die Nacht bey einem abgebrandten Flecken auffgehalten. Am 8. Sept. als vff vnser lieben Frawen Tag / mit obgemeldten Trouppen / vnterm Commando deß Obr. Leut. Schwerdt / die Schwein vor der Statt / welche sie auß Vnachtsamkeit zu weit getrieben / mehrentheils / vnd deren an 300. bekommen / worüber ein grosses lamentiren von Bürgern vnd Weibern entstanden / so jre Ferckẽ mächtig beklagt. Es seynd aber deren gegen Abend vñ die Nacht über 100. wider von den Hessen außgerissen / die übrigen für 200. Reichsth. rantzionirt[18] / vnd nach der Belägerung bey 140. wider hinein gebracht worden.
Nach dem FerckenKrieg hat Herr Obrist. vnd Commendant der Statt den gantzen Vormittag so wol zu Roß als zu Fuß mit den wenigen Officirern / so beritten / weil keine Reutter alda hinderlassen worden / oben beym Creutz / vorm Cöllnischen Thor / mit den Hessen scharmutziret[19] / darüber etliche Hessen / vnter welchen ein Officirer gewesen / erlegt vnd beschädiget / biß zu Mittag das gantze Läger an Reutterey / Fußvolck vñ Pagagy[20] in 6. à 7000. Mann / wie sie sich außgeben / neben 13. Stücken vnd 2. Fewermörser[21] vor der Statt ankommen / vnd sich hinter die Mühlen mit Reuterey vnd Fußvolck gelägert / gleich Posten auff dem Jesuiter-Hoff / auch Herrn Mockelhauß vnd rundumb die Statt genommen / auch zu approchiren[22] vom Jesuiter-Hoff gleich angefangen. Worauff Herr Obrister sich mit denen bey sich habenden 400. Mann / worunter 160. von Herrn Obrist. Sparr[23] vnterm Commando Hauptmann[24] Marcker vnd Leuten.[25] Reden von seinem Regiment bey sich gehabt den Hauptmann Hauens / den Cap. Leutenant[26] Joh. Peschken, Leutenant Frischmann / Leuten. Stahle / Leuten. Joh. Krantz / RegimentsQuartiermeister[27] / Fähnrich[28] Wolffhard / Fähnrich Hornberger / Fähnrich Lilgens von Herrn Thibanti, Packard vnd Fähnrich Miß von Carli Compagny / nebenst andern Officirern / vnnd ohngefehr 260 Mann / überall die Außtheiling der Posten / wie sub lit. A[29] zu sehen / gemacht. Vnd weil diese Mannschafft bey weiten nicht Bastant / diesen Orth zu besetzen / hat er theils Bürger / so sich in Ih. Käy. Mayest.[30] Dienst noch gehorsamlich erzeiget (deren doch Anfangs wenig waren) mit eingesteckt / vnd so gut er gekundt / alles / wo jhm die Hessen zukommen können / auff ein Vorsorg verbawet / vnd in Eyl separirt / vnd die gantze Zeit kein vierthel Stund zu feyren gehabt. Es haben sich auch alle Officirer vnd Soldaten / so wenig deren auch gewesen / so standhafftig vnnd resolvirt erzeigt / dass sie billich lubens werth syen gewesen. Am 8. Sept. hat der Hessische General Leutenant / Graff von Eberstein Nachmittag durch einen expressen Trompeter[31] / mit folgendem Schreiber[32] sub. lit. B[33] die Statt auffordern lassen / hierauff ist gedachter Trompeter die Nacht in der Stadt verblieben / wol tractiret / vnd nechst folgenden Tags mit dem Antwortschreiben / sub Lit. C.[34] sampt einer Verehrung[35] / wieder abgefertiget worden. Darauff hat Eberstein gleich angefangen / vom Jesuiter-Hoff ziemlich zu approchiren / vnnd den Graben / so vmb die Vorstatt gangen / zu dämpfen / auch das Wasser oberhalb der Statt zu nehmen / dass keine Mühlen mehr gebraucht werden / noch einiges Wasser der Statt zufliessen können / wie er dann auch durch Reutter vnd Fußvolck eine große Anzahl Fassinen[36] vnd Schantzkörbe[37] / nebenst anderer Bereitschafft / zum Vorrath machen lassen / vnd hat der Herr Obr. dem Leutenant Stadler vom Hauptmann Hauens den Abend zweymahl sampt 30. Mann mit Fewerrohren[38] / Sprinstöcken[39] vnnd kurtzen Wehren hinauß zur Cöllnischen Pforten geschickt / gegen dem Creutz zu / wo aber nichts angetroffen als starcke Wachten von Reutterey vnds Fußvolck / woran er nichts haben können / dass er ihn also auff Veldenstein deß Muckelshauß geschickt / woselbsten die Brücken auffgezogen / vnd das Hauß mit 200. Mann vngefehr besetzt gefunden worden; hat also nichts weiters antreffen können / als eine doppelte Schildtwacht / die dann gleich überall Lermen gemacht / er aber ohn eintzigen Schaden wieder zur Cöllnischen Pforten angelangt / vnd vom Herrn Obristen wieder eingelassen worden. Am 9. Vormittag ist Eberstein mit seinen Approchen fortgefahren / vnd hat alle Bereitschafft zur Batterie[40] diesen Tag beybringen lassen / vnnd weil sich der Herr Obrister anfänglich auff die Burgerschafft nicht beständig verlassen / vnd jhrer standhafftiger Trew wegen vieler Religionsverwandten versichert seyn können / als hat obgedachter Herr Commendant dem Magistrat zusammen fordern / vnd dieselbe zu beständiger Gegenwehr vnd trewer Handleystung ernstlich angemahnet / vnd von denselben als angehörigen Reichs-Unterthanen jhrer Schuldigkeit nach gute Satisfaction (wiewol durch einige andere Widerwertige das Werck bey der Burgerschafft sehr vnterstochen[41] vnnd contraminirt[42]) bekommen. Ferner hat der Herr Obrister selbigen Tags etliche seiner Kriegs-Officirer zusammen ruffen / vnd in erstgehaltenem KriegsRath die Puncta mit Lit. D.[43] bezeichnet / zu Erhaltung guter Kriegs-Ordnung vnnd Disciplin auffsetzen / vnd dero sämptlichen Soldatesca fürhalten lassen. Vom 9. biß auff den 10. hat Eberstein starck wieder gearbeitet / vnd zwo Battereyen / oberhalb deß Galgens verfertiget / auff einer 6. auff der andern 2. Stück / vnd nebens darbey 3. Fewermörser / wie er dann auch / alsbald der Trompeter hinauß kommen / von den Battereyen starck Fewer geben lassen / Herr Obrister auch die halbe Carthaunen[44] hinder deß Rittmeisters Hauß bringen / damit durch die Mawer auff seine Battereyen Fewer geben / vnd zu dem ersten Schuß / seine fünff Fähnlein vnd eins vom Sparr[45] auff die Posten vertheilen vnnd aufstecken lassen / vnnd haben die Belägerten in den 3. ersten Schüssen zwey seiner Stück auff den Battereyen zu nicht gemacht / vnd ob er zwar hefftig mit seinen Stücken auff das Mundloch gespielet[46] / hat er doch nichts als das Thor oben vnnd die Mawren ziemlich durchschossen vnd durchlöchert; diesen Tag auch den Zimmermann von Court vnd deß Herrn Obristen Frawen Gutscher allein erschossen / welcher oben auff dem Rundeel mit einem Stück getroffen; vom 10. biß auff den 21. hat der Herr Obrist wieder einen Außfall thun wöllen; weil aber deß Morgens der Tag angebrochen / bevor die Soldaten füglich hinauß kommen können / hat er es wiederumb eingestellt / vnd war der Leutenant Frischmann darzu commandirt gewesen; den 11. hat Eberstein auff die Mauer vnd Rundeel[47] / wo der Belägerten Stück gestandẽ / continuirlich / doch ohne Schaden Fewer geben; vnd ob zwar den vorigen Tag / wie auch diesen Tag vnd Nacht / viel Fewer[48] vnd Ernstkugeln[49] hinein geworffen / hat doch keine Schaden / weder an einigem Menschen noch Vieh gethan; welches höchlich zu verwundern / doch doch viel deren in Häuser voller Stroh vnnd andere anzündende Materien gefallen. Vom 11. biß an den 12. Nachts hat Eberstein seine Batteri verändert / auch andere Approchen vom Creutz angefangen zumachen an der Cöllnischen Pforten / vnd die Batterey so nahet / auß Angebung der Religionsverwandten / auch an dem Orth / wo die Mawren am schlechtesten hinder deß Amptmanns Garten / formirt. Den Morgen als den 12. gleichs Tags auß 6. Stücken / worunter 3. halbe Carthaunen vnnd eins von 30. Pfundten[50] auch auß 2. Fewermörser continuirlich den gantzen Fewer geben / biß in die finstere Nacht / vnd 4. Bogen an der Mawer von Grundauß weggeschossen / in währender Zeit hat der Herr Obr. an gedachter Pressen[51] mit allem Ernst dergestalt bawen lassen / dass sie selbige wiederumb außgefüllet / vnd nicht allein so gut in Eyl geschehen können / wieder erbawet / sondern auch auff dem eussern Wall einen Abschnitt / wie auch hinter der Pressen zwei Abschnitt machen lassen; vnd ob zwar Eberstein mit allem Volck zu Roß vnd Fuß den Nachmittag zum Sturm sich fertig gehalten / hat er dennoch nicht eines ein Versuch daran gethan. In währender Zeit seynd auß Befehl mehrerwehnten Herrn Commendenten alle Geistliche Capuziner / Observanten / Jesuiten / durch ein Patent / mit Lit. E.[52] bey offenem Trummelschlag citirt / vnd zu gemeiner Noth vnd Hessischem Gewalt abtreiben angemahnet worden / dieselbe sich dann auch fleissig eingestellet / vnd die Catholische Bürgerschafft / so in den Waffen gewesen / dermassen animirt haben / dass sie wegen gemeinen Vaterlands Leib und Leben zu wagen resolvirt gewesen / diejenige aber / welche zu den Waffen vntauglich gefunden / hat der Pastor selbiger Statt Theodorus Ray mit sonderlichem Eyffer vnnd Vermahnung getröstet / vnd guten Fleiß fürgewendet: Ingleichem auch hat der Käyserlichen Artollery Feld-Zeug-Wart Johann Heinrich Lorckl / bey Dämpfung der Granaten[53] vnnd Fewer-Kugeln / absonderlichen Eyffer sehen lassen / vnnd in währender Belägerung mit hülfflicher Burgerschafft / bey dieser Gelegenheit / viel guts geschafft; sonsten ist Eberstein zu Mitternacht wieder in die Quartier geruckt / vnd ist der Herr Obrister resolvirt gewesen / mit allen redlichen Officirern vnd Soldaten jhm mit Gottes Hülff nicht allein diesen Sturm / sondern noch mehr abgeschlossen. Vnterdessen zu verwundern / dass er die Bresche gemacht / dass man hinauff reiten können / doch weder den Wall fürhero gewonnen / weder einigen Graben gefüllet gehabt; deß Abends hat er zwar einen Trompeter mit mündlicher Werbung / die nochmahlige Vbergab betreffend / an die Statt geschickt / den der Herr Obrist aber / weil es schon nach der Sonnen Vntergang gewesen / nicht anhören / weder einlassen wollen; womit er wieder zurück geritten / vnnd seine Werbung ablegen müssen. Deß Nachts von 12. biß auff den 13. ist der Obrister mit der meisten Mannschafft vnd etlichen Bürgern / so sich jetzo was mehrs hertzhafft vnd getrew bey Ihr. Käyserl. Mayest. zu verharren / vnd den Hessen mit Macht zu begegnen sich erklärt vnd erzeigt / ausser den Reformirten / derer wenig auff der Wacht erschienen / auff der Bresche gewesen / vnd den Sturm erwartet: Eberstein aber deß Nachts immerzu approchirt / vnd weil sein Pulver vnnd Kugeln wol meistentheils verschossen / als hat er mit Schiessen müssen auffhalten; dann er bey die500. Schüß auß den Canonen hinein gethan / vnd bey die 80. grosse Granaten vnd Fewerkugeln herein geworffen / doch keinen Menschen / als was gequetscht / grossen Schaden gethan. Am 13. Morgends hat er wieder angefangen mit Fewer hinein zuwerffen / auch zimlich starck mit Stücken auff die vorige Preß zu schiessen / doch ohne grossen Schaden / weil dieselbe wol verbawt / die Nacht auch viel Bögen an der Mawren gantz gefüllet worden; zu Mittag hat der Herr Gen. Leuten. Graff von Eberstein widerumb einen Trompeter hinein geschickt / mit mündlicher Werbung / der Herr Obr. möchte einen redlichen Accord annehmen / weil die Presse nunmehr verfertigt / damit so wol vnschuldige Bürger als auch der Soldaten möchte verschonet werden / denn hiernechst kein Accord sollte verstattet werden. Worauff wolged. Herr Obr. geantwortet / Ih. Excell. möchte jhm das jenige nit nehmen / welches sie jhm nicht wieder geben könten / nemblich dessen Ehr vnd redlichen Namen; wobey er auch mit allen Officerern vnd Soldaten gedächte zuleben vnd zusterben; vnd möchte ihn das thun lassen / weil er die geringste Noth noch Gefahr hätte / was sie von den jhrigen in solchem Fall wolten gethan haben / vnd köndten sie es mit Sturm versuchen / er würde sich wie ein ehrlicher Soldat mit all den seinigen / so wenig deren seyn möchten / finden lassen; wollte biß auff den letzten Blutstropffen den von Ihr. Käys. Mayest. jhm anbefohlenen Posto defendiren / hat also der Trompeter diese Antwort herauß bracht; worauff er alsobald mit allen Stücken auff die Batterey / weil er mit den seinigen ingehalten / wieder Fewer geben lassen / damit man nicht zu Cölln / wie auch die Käyserlichen vermeynen sollten / es wäre vielleicht anders mit den Belägerten bewandt / weil er die Gräben visitiren lassen / an der Bresche vnd an dem eussersten Graben zwar Lermen gemacht / weil sie aber ziemlich empfangen / bald darvon geloffen / vnd sich jhres Theils gar still die Nacht ziemlich gehalten. Diesen Nachmittag vmb 2. Vhr hat Herr Obrister einen Außfall vnterm Leutenant Reben vom Herrn Obristen Sparr auß der Ober-Pforten thun lassen / welcher auch glücklich abgangen / dass sie den gantzen Lauffgraben / worinnen 130. Mann waren / biß an den Jesuiter-Hoff gantz geräumbt / theils niedergemacht / viel verwundet / vnnd etliche gefangen herein gebracht; vnd ist mehrers nicht als der Leutenant von der belägerten eygenen Soldaten / mit einem Springstock[54] hart verwundet / vnnd der Feldt-Webel[55] von Hauens in einen Schenckel geschossen; worauf der Herr Obrist Rabenhaupt für der Holtz-Pforten / weil dahinauß auch der Herr Commendant / vnd Hauptmann Hauens 15. Mann zu Fuß geschickt / sich anmelden lassen / wolte gern mit dem Herrn Obristen reden / möchte zu jhm auff Parola hinauß kommen / welches Herr Obrister beantworten lassen / wie es jhme nicht gebühren wollte / auß seinem anbefohlenen Posto einigen Schritt zu weichen / als möchte er sich dieses mahl gedulden. Hierauff er jhm sagen lassen / er wollte dann zu jhm hinein kommen / welches er jhm dann frey gelassen / aber an die Cöllnische Pforten gewiesen / hat aber / ob er schon zweymahl sich dessen erbotten / nicht kommen wollen; wie er dann auch nicht so bald wäre erlassen worden / da er hinein kommen. Vom 13. biß auff den 14. hat er immer mit den Approchen an der Ober-Pforten fortgefahren / ist auch hart an den eussersten Graben kommen / die Stück aber die Nacht abführen lassen / vnd weil er die Ankunfft deß Käys. Succurß vornommen / eine Schantz[56] gegen Jülich auff den Berg verfertigen lassen / den 14. hat er mit Stücken zwar gantz eingehalten / Herr Commendant aber nicht nachgelassen / continuirlich / so wol auß Stücken / als Doppelhacken[57] vnd Mußqueten[58] Fewer geben lassen / vnd sind gegen Mittag die Fürstl. Pfaltz-Newburgische[59] Herrn Abgesandte: Als Herr von Königsfeld / vnd Herr Obrist Graff von Merode,[60] mit deß Herrn Grafen von Eberstein Trompeter aussen der Cöllnischen Pforten ankommen / vnd den Commendanten besprechen wollen / die er aber gantz nicht eingelassen / noch mit jhnen gesprochen. Der Trompeter ist zwar eingelassen / die andere aber / weiln sie von Ihr. Excell. keinen Befehl fürzuzeigen gehabt / wieder zurück reiten lassen: Darauff der Trompeter Nachmittag hinauß geschickt / vnnd ist bald darauff an seine Stell ein ander Trompeter mit Ebersteinischen Schreiben, sub lit. F.[61] ankommen / mit vermelden / dass alle Hostilitäten / wegen der vorhandenen Neutralität / so von Ihr. Käy. May. allergnädigst placidirt worden / auff seiner Seiten eingestellt / vnd dergleichen an den Commendanten auch begehrt: Darauff Herr Obr. ausser Ih. Excell. Herr Feldmarschall von Hatzfeld expressen Befelch / nichts zu verwilligen sich vnterstehen wollen / wie dessen Antwortschreiben sub. lit. G.[62] mit mehrerm mitbringt: Gleich ein Stund hernach / kompt der Trompeter wieder zusampt dem Burger Hochkirchen / welcher reformirter Religion / vnd von Anfang bey / vnd in der Hessen Läger gewesen / vnd denselben der Statt Gelegenheit offenbahret / auch sonsten gefährliche Anschläg gegeben / dahero er auch vom Herrn Obr. in Arrest genommen / vnd etliche Zeit verwahret worden / mit sich bringend / beyder Excell. Herrn Graffen von Hatzfeld / vnd Herrn Grafen von Ebersteins / die vorerwehnte Neutralität betreffende Schreiben in Originali sub lit. H. I.[63] darauff der Commendant abermaln nichts verwilligen wollen / sondern durch Antwortschreiben sub. Lit. K. nur begehret / dass er zu Ihr. Hochfürstl. Durchl. von Newburg / vnd wolerwenten Excell. Herrn von Hatzfeld / den Hauptmann N. vnd seinen Secretarium Julium von Aissema, naher Cölln abschicken möchte / ausser dessen er sich keines wegs zu einiger Neutralität einlassen wollte: Er erkante keinen / als Ih. Käy. May. vnd von dero jhren vorgesetzt hohe Generals-Personen / darauff er / nebens Zurückschickung / deß Herrn Graffen von Hatzfelds Excell. Originalerklärung / den Trompeter spath wider fortgeschickt. Vom 15. biß auff den 16. ist Eberstein deß Nachts gantz still gewest / vnd deß Morgends in aller früh vnd geschwinder Eyl mit allem auffgebrochen / vnnd fortmarchirt / weiln die Käyserl. nur eine Tagereyß von der Statt in der Eyffel / mit der gantzen Cavalleri, vnnd 400. Mann zu Fuß / vnnd deß mehr wolerwehnten Graffens von Hatzfeld Excell. Commando ankommen gewesen / vnd zum Succurß sollten hinein gebracht worden seyn. Vom 16. auff den 17. Nachts zu 2. Vhren / ist der Herr Obr. Leuten. Bambach / mit 300. Pferden zur Avantguardia, an die Statt kommen: ingleichem auch Ich. Excell. von Hatzfeld von Mittag darauff daselbsten auch angelangt.
Von deß Herrn Obristen Compagny / nebenst deß ObristLeutenants Mandelslo übrigen Völckern / soll die Oberpforten / biß an das Eck / hinter der Fürstlichen Kellerey / auff dem Thurn / wo das Stück stehet / vnd dañ der nechste Thurn / nebenst dem gar dicken Thurn / besetzt werden.
Hauptmann Mercker / mit 70. Mann / von den seinigen / vnd 30. von deß Herrn Obristen / die Cöllnische Pforten / auff beyden Seiten / biß über der Herrn Jesuiter Hoff / vnd hinter deß Herrn Amptmanns Hoff den Thurn / wo das Stück stehet / vnnd soll Hauens Leutenant bey ihm bleiben.
Leutenant von Sparrischen / mit 60. Mann von seinen / auff der Weyler-Pforten / soll seyn biß an die Philips-Pforten.
Die Philips-Pforten aber vom Leuten. Von Stillkraut mit den seinen / Hauptmann Tibante, vnd Schelhard anwesenden Officirern vnd Völckern / biß an die Holtz-Pforten.
Auff der HoltzPforten / der Hauptmann mit seinen / vnnd Herrn Breitenbergers Völckern / vnd Officirern.
Carls Company in den dicken Thurn / wo man alsdann jhrer meisten nöthig.
Auff dem Platz bleibet ein Leutenant / ein Fenderich / ein Führer[64] / ein Corporal mit 40. Mann / von beyden Regimentern“.[65]
„Nach dem also / am 15. hujus, die Hessischen die Statt Düren verlassen / vnd sich gegen dem Reich Aachen gewendet / sind sie fürters biß gen Altenhofen[66] gangen / allda sie / auff dem Land starcke Contributiones erzwungen.
Herr General / Graff von Hatzfeld / ist am 19. dieses / von Düren wieder nacher Cölln[67] gelangt / allda er viel Pulver / Lunten / vnd andere Kriegs-Praeparatoria, zur Hand bringen lassen“.[68]
[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[3] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 55.
[4] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[5] Düren [LK Düren]; HHSD III, S. 182ff.
[6] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[7] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.
[8] Kaspar [Caspar], Graf v. Eberstein [Everstein]; Generalleutnant [6.1.1604 -18./28.10. oder 11./21.10.1644 Oldersum].
[9] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[10] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[11] abgezogen
[12] Linn [Stadtkr. Krefeld]; HHSD III, S. 468f.
[13] Aachen; HHSD III, S. 1ff.
[14] Vgl. dazu Kavenberg („Miniaturen“).
[15] Lüttich [Liège; Belgien].
[16] vorhandenen Meinungsverschiedenheit
[17] Trier; HHSD V, S. 372ff.
[18] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.
[19] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[20] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[21] Feuermörser: grobes Geschütz der Belagerungsartillerie, mit dem Bomben, Karkassen (aus glatten Rohren abgefeuerte Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen) und andere Feuer-Kugeln (Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung) im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnten.
[22] Approchen: Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tief wurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]
[23] Vgl. Göse, Der erste brandenburg-preußische Generalfeldmarschall, S. 43: „Ob er an dem Kriegszug teilgenommen hatte, der seinen Vorgesetzten Hatzfeld an den Oberrhein führte, ist nicht überliefert“.
[24] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[25] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[26] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[27] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[28] Fähnrich: Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[29] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 157.
[30] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[31] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[32] Schreiben
[33] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 157.
[34] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 157.
[35] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[36] Faschinen: Schanzkörbe, Reisig, Bündel, Holzwälle, Rutenbündel.
[37] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der sogenannte Schanzmeister.
[38] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich gebraucht für Musketier.
[39] Springstock-Stecken: Kurze Pike mit Haken zum Auflegen der Muskete. Angeblich aus den Niederlanden stammend und dort zum Überspringen von Wasserläufen und Gräben verwendet.
[40] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie.
[41] unterstechen: hinterlistig, heimlich verhandeln, es insgeheim mit jemandem halten, in geheimen Verständnis stehen.
[42] contraminieren: bei einer Belagerung eine Gegenmine gegen eine andere legen; entgegen arbeiten.
[43] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.
[44] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[45] Ernst Georg Graf von Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg, Generalfeldzeugmeister [1596 – Juni/September 1666].
[46] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.
[47] Rondell: Ein besonders massives Artilleriewerk mit gerundetem Grundriss, das so hoch oder nur unwesentlich höher als der angrenzende Wall ist.
[48] Feuerkugel: Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.
[49] Ernstkugel: massive Eisenkugel.
[50] Wahrscheinlich ist eine Dreiviertelkartaune gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund
Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis.
[51] Bresche, brescia, bresica, breccia: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer.
[52] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.
[53] Granate: ein mit Schwarzpulver gefülltes Gefäß, das als Handgranate geworfen wurde. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Als der schwedische General Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu diesem Dienst Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere.
[54] Springstock-Stecken: Kurze Pike mit Haken zum Auflegen der Muskete. Angeblich aus den Niederlanden stammend und dort zum Überspringen von Wasserläufen und Gräben verwendet.
[55] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[56] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[57] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[58] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[59] Vgl. KÜCH, Die Politik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm.
[60] Möglicherweise Philipp Germanus Franz Graf v. Mérode-Waroux; Obrist [ – 30.4.1644 in Köln].
[61] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.
[62] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158.
[63] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 158f.
[64] Führer: Der Führer entsprach vom Rang her dem gemeinen Webel und vertrat diesen in Notfällen. Seine Aufgabe war es, vor dem Heer herzuziehen, die Wege zu erforschen und den Marschweg anzugeben.
[65] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 153ff.
[66] Aldenhoven [LK Jülich]; HHSD III, S. 12f.
[67] Köln; HHSD III, S. 403ff.
[68] Theatrum Europaeum Bd. 5, S. 160.