Kollonitsch [Gollonidsch], Maximilian Ernst Graf von; Obristleutnant [1618-März 1643] Kollonitsch[1] war Rittmeister[2] im Garderegiment des Erzherzogs Leopold Wilhelm,[3] dessen Kämmerer und Obristleutnant[4] der Kavallerie.
Der Salemer[5] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][6] schreibt in seiner Chronik unter 1633: „Den 30. Septembris ist deß Altringerß[7] und Ducis de Feria armada dißer orten ankomen, alß wolten sie Costanz[8] entsezen, in allem uff die 100,000 personen, dan man in dem closter allain 4080 reuter logiert biß uff den 5. Octobris. Alle dörfer, alle flecken, alle örter ist alleß voll gelegen, hab vermaint, eß hab sonsten kain andere welt mehr, alle menschen seyen gegenwertig allda vorhanden; wie würdß dan erst an dem jüngsten tag nit sein ! Hab oft vermaint, sie schlüefen und krüechen, wie die mayen käferen auß der erden herauß; ach lieber gott, waß wunderschön [21.] und wohlgebuzteß volk, waß großen nuz hetten sie kenden schaffen und verrichten, wan kain betrug und falschhait darbei wer gsein, hetten die Suedische[9] alle zuemal uff daß kraut hinweg kenden freßen und in dem Boden See kenden verseufen. So ist aber nichts wenigerß gedacht worden, dan eß ihnen zue schlagen vom Wahlstain verbotten geweßen, daß mier ain rydtmayster Gollinidsch sagte und vil andere, eß gange nit recht her, eß werde etwas underm hüetlein gespült,[10] sie hetten schon oft kenden schlagen, man wöll doch nit schlagen, wie war auch allda worden, dan sie den anderen tag uff daß weit feld bei Meilhoffen[11] ob Uhldingen[12] randebaw[13] gehalten, alleß zue ainer spiegelfächtung,[14] da sie die Swedische jenerseuts deß see bei und umb die Mainow[15] und Dingellstorff[16] insonders durch perspective[17] und sonsten wol alleß haben kenden sehen, darauf wider jede in ihr quatier gezogen“.[18]
Kollonitsch war 1642/43 Obristleutnant im Regiment[19] Puchheim und in der Schlacht bei Breitenfeld[20] am 2.11.1642 in Gefangenschaft geraten. Zum Teil findet sich die Angabe, er sei in der Schlacht gefallen.[21]
Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[22] schreibt in seinem 1647 neu aufgelegten „Florus“: „Vnter wehrendem jetzterzehlten verlauff / waren von deß Schwedischen Feld-Marschallen[23] Torstensohn Excellentz vnterschiedlich Keyserische Gefangene[24] widerumb auff freyen Fuß gestellet worden. Selbige als sie etwan eine meil von Kemnitz[25] angelanget / ist eine Keyserische Partie vnversehens auff sie kommen / vnd Herrn Graf Maximilian von Kollonitsch mit 2. Kugeln der gestalte durchschossen / daß er deß andern tages darauff in Kemnitz gestorben / darbey dann gleichfalls ein Beyerischer Rittersman / namens Vetter / nidergeschossen worden.
Als nun hierauff solche Partie auch an die andere Gefangene gewolt / worunter Herr Georg Augustin Kevenhüller [Khevenhiller; BW] gewesen / seynd sie aller erst inne worden / daß dieses Keyserische Gefangene: derwegen bald abgelassen / vnnd spornstreichs sich aus dem staube gemacht.
Ermeldter Herr Graff von Kollonitsch ward hochbetawret / weil derselbe ein schöner tapfferer Cavallier[26] von grosser hoffnung / der auch allbereit deß Herrn Graffen von Buchheim Obrister Leutenant gewesen. Vnd habẽ insonderheit Ihre Hochfürstliche Durchleuchtigkeit ihn / als deren Kämmerern / sehr vngern verlohren / bevorab / weil er das Zeugnuß / daß er sich bey vorübergangener Leipziger Schlacht treflich wol gehalten“.[27]
Ähnlich heißt es im „Theatrum Europaeum“,[28] was anscheinend Wassenberg übernommen hat: „Mit / vnd vnter währendem jetzt erzehlten Verlauff / waren von dem Schwedischen Herrn Feldmarschallen Torstensohn vnterschiedliche Gefangene wieder loß gelassen worden. Solche als sie etwan ein Meil von der Statt Kemnitz in Sachsen angelangt / ist ein Käyserliche Parthey vnversehens auff sie gestossen. Vnd weil sie die ankommende für Feinds Volck angesehen / ist der Graff von Kollonitsch mit zweyen Kugeln durchschossen worden / davon er deß andern Tags in Kemnitz todts verfahren. Auch ward noch hierbey ein Bäyrischer Cavalier / Namens Vetter / niedergeschossen.
Als nun nachmals solche Parthey ferners an die andere Gefangene gesetzt / worunter Georg Augustin Khevenhüller gewesen / ist ihnen allererst kund worden / daß dieses Freund / vnd nicht Feinde wären: Derowegen sie so bald nachgelassen / vnd eylends sich davon gemacht. Gedachter Herr Graff von Kollonitsch / ward sonsten hochbetrauret / weil derselbe ein feiner tapferer Cavalier von guten Qualitäten : der auch bereits deß Herrn Graffen von Buchhaimb [Puchheim; BW] Obrister Leutnant gewesen. Insonderheit haben Ihro Hochfürstl. Durchl. [Leopold Wilhelm; BW] ihne / als dero Cämmerer / sehr betrauret / hatte auch das Zeugnuß / daß er sich bey vorigem Leipzischem HauptTreffen sehr wol gehalten“.[29]
[1] Vgl. die Erwähnungen bei KELLER; CATALANO, Diarien.
[2] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[3] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[4] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[5] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.
[6] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[7] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[8] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[9] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon.
[10] unter dem hüetlein spielen: heimlich etwas treiben, betrügen, mit dem Nebensinne des Überlistens: das bereits seit der Antike bekannte Hütchenspiel soll laut wikipedia erst Ende des 19. Jahrhunderts in England bekannt geworden sein.
[11] Mühlhofen, heute Ortsteil von Uhldingen-Mühlhofen [Bodenseekr.]
[12] Uhldingen-Mühlhofen [Bodenseekr.].
[13] Rendezvous.
[14] Spiegelfechten: etwas nicht Vorhandenes vorgeben, etwas vorgaukeln, prahlen, anführen, betrügen, heucheln.
[15] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f. Vgl. ROTH von SCHRECKENSTEIN, Die Insel Mainau.
[16] Dingelsdorf, heute Stadtteil von Konstanz [LK Konstanz].
[17] Perspective: Fernrohr.
[18] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 35f.
[19] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[20] Breitenfeld; HHSD VIII, S. 38f. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegen die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Vgl. RUDERT, Kämpfe; WALZ, Der Tod, S. 160ff.
[21] RUDHART. Kämpfe, S. 143.
[22] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[23] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[24] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden[24] ankommen, volgenden morgen nach Lucern[24] geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt,[24] vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“.
[25] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff.
[26] Kavallier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten. II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.
[27] WASSENBERG, Florus, S. 513f.
[28] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.