Haug, Johann Melchior von; Obristleutnant [ – ] Haug war kaiserlicher Obristleutnant.[1] Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[2] Georg Gaisser [1595-1655],[3] berichtet in seinem Tagebuch unter dem 11.2.1637: „Insinuirt Obr. Leutenant von dem [Rudolf v.; BW] Colloredischen Regiment Johan Melchior Haug sein ordinanz[4] auf meine gueter“.[5]
Am 24.4.1637 unterrichtete Haug Matthias Gallas[6] über die Einnahme der Stadt Kempten[7] durch die Kaiserlichen.[8]
Er stand 1639 unter dem Befehl des Martin Maximilian Freiherr von der Goltz.[9]
Der Überlinger[10] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][11] berichtet in seinem Tagebuch: „Es hatt aber general von der Goltz, wie wol zu erachten, hierzwischen nit gefeyret, sonder erlangt, daß ihn kayß. Mst.[12] vor ausfertigung deß erstgedachten widerhollten bittschreibens an einen E. Rath zu Veberlingen geschrieben, wie volgt. Wellich schreiben er herr general bei seinem obrist leüttenant veberschickht, der den 8 Aprilis zu Veberlingen mit 3 dienern ankommen, vnd so wol daß kayßerlich, alß eines von ihme herrn generaln mitgangen schreiben eingelifert, beide deß nachstehenden tenors:
Der Kaiser empfiehlt der Stadt am 16. März abermals, wenigstens einen Offizier als Kommandanten anzunehmen, wenn sie sich nicht entschließen kann, eine Garnison[13] von 200 Mann aufzunehmen.
v. d. Goltz ermahnt die Stadt durch Schreiben vom 4. April, etwas Volk aufzunehmen. ‚Thue ihnen auch hiebei gegenwertigen der röm. Kay. Mst. bestellten obrist leüttenandten herrn Johan Melchior Haugen, wellcher des fortifications vnd bauweßens nicht allein wohl erfahren, sondern auch sonsten in kriegssachen gůtte experienz hatt, selbigen vor einen commandanten zu acceptieren zu schickhen, nicht zweifflendt, die herrn werden ihne herrn obr. Leüttenten angeregter maßen zu ihrem aigenen nutzen aufnemmen, auch waß er den herrn in meinem namen ihrer statt heyl und wolfahrth betreffendt, würdt fürbringen, gleich mihr selbsten glauben zumessen’.
Auf eine ablehnende Antwort der Stadt drängt v. d. Goltz am 16. April abermals zur Aufnahme einer Garnison. Die Stadt entschließt sich, den Kommandanten anzunehmen, aber keine Garnison. – Damit Vitzthum[14] nicht beleidigt ist, spricht der Stadtschreiber am 16. April in Lindau[15] bei Handel[16] und Vitzthum vor. Handel rät, keine Mannschaft aufzunehmen, da Vitzthum eine Kompagnie seines neu geworbenen Regiments nach Überl. legen will. Vitzthum dagegen rät zu einer Besatzung, da man sich auf Lindau nicht verlassen könne; seine Garnison bestehe nur aus 600 geworbenen Knechten;[17] die Bürgerschaft und ledigen Handwerksburschen machten noch einmal ebensoviel aus. – Kommandant Haug war inzwischen in Konstanz,[18] um die Stadt beim Bau von Befestigungen zu beraten“.[19]
Am 11.10.1639 stellte Ferdinand III. Geleen[20] anheim, Haug anderswo einzusetzen, um die Stadt nicht zu sehr zu beschweren. „Dieweiln nuhn veber diß schreiben von herrn generaln von Geleen nichts ervolgt vnd der alhiesige commandant gemainer statt vnd burgerschafft ihe beschwärlicher worden, alß hatt man lenger nicht inhallten können, sonder an ihne herrn von Geleen vnd commissarium[21] Schäffer[22] vom 12 Novembris geschriben, waß mein bei den actis befindtlich concept außweißt. Vnder dessen, daß solche schreiben abgeloffen, schreibt hochwolgedachter herr von der Geleen sub dato 9 Novemb. An einen E. Rath alhie, die kayß. Mst hetten ihm communicirn laßen, waß die statt Veberlingen sich wegen deß commandanten daselbst beschwärt, vnd dargegen zum beitrag nach Lindaw vnd zue dem kayß. magazin sich erbotten. Er hab nie anderst vermaint, dan weiln o. leüttenant Haug ain gutter ingegnieur, sollte er vnß zum beßten kommen, [S. 535] wa es aber an deme, daß durch seine abnemmung der beitrag nach Lindaw facilitirt[23] werden könne, wolle er dahin bedacht sein ihne anderwerts zu gebrauchen. – Ferner sub dato 22 Novembris antwortet er veber daß obgedacht vom 12 Novemb. abgelaßen veberlingisch schreiben vnd erbiett sich nochmaln, da gemaine statt dißen oder andern commandanten nicht begehre noch vonnöthen habe, oder der vnderhallt zur lindawischen contribution[24] dardurch gesteckt werden sollte, ihne Haugen abzufordern vnd anderwerts zu gebrauchen. – Darbei schreibt er auch ihme Haugen absönderlich, daß die statt Veberlingen mit seiner person nicht allerdings zufriden, sonder gern sehe, dass er von dannen abgefordert werde, demnach aber kheine gelegenhaitt dißmall vorhanden ihne anderwerts zu accomodirn,[25] so solle er sich alldorten also comportirn,[26] damit er seinen vnderhalt daselbst lenger haben möge. – Ehe aber vnd zuvor dise beide schreiben einkommen, hatt sich o. leüttenant Haug selbst auf die rayß gemacht vnd hatt zweiffelß ohne die von Veberlingen dergestallt eingetragen vnd seine sach so gůtt gemacht, daß herr general von der Geleen sub dato 1 Decemb. einem E. Rath geschriben ohngefahrlichen inhallts: es hab besagter Haug ihme von allen sachen mundtlichen bericht gethon vnd er sonsten auß mehrer nachrichtung so vil befunden, daß es die notturfft vnd der statt selbst beßere verrichtung erfordere, daß sie mit einem kriegsverstendigen commandanten versehen bleibe; vnd seines erachtens seye kheiner, der dieselb gelegenheit beßer wiße, dann o. leüttenant Haug, alß der sich auf daß fortificationsweesen wol verstehe, auch waß bereits angefangen, mit nicht geringem der statt nutzen volnbringen könne. Also wolle er (herr general) nit zweifflen, gemaine statt werde ihne fürter zu einem commandanten behallten vnd der gebür respectirn. Wa ferr sie aber wider alle zuversicht von einem andern commandanten mehr ersprießliche dienst zu hoffen vermainen möchte, wolle man ihne (generaln) avisirn; wolle gern bei allen begebungen bezaigen, daß er seye ihr freund vnd dienstwilliger etc. – Diß schreiben hatt o. leüttenant Haug selbst auß dem läger zu ruckh gebracht; vnd wiewoln wir verhofft, er sollte fürter die milch niderlaßen[27] vnd [S. 536] sich mehr glimpflichen procedierens gebrauchen, ist jedoch im gegenspil ervolgt, daß er zu seiner ohne daß starckhen bestallung der monatlichen 200 fl. vnd 8 aymer[28] weinß, so der zeitt veber 20 fl zu aestimirn) erst eine addition praetendiert:[29] so dan die thorschlüßel vnd das wort der loßung von den wachten, so bishero vom amtsbürgermaister abgeholt worden, vnder seine disposition vnd gewallt allerdings haben wollen. Darzu kommen, daß commissarius Handel[30] von Lindaw vnserm stattschreiber gar ernstlich geschriben mit begeren, ob man die hiervor versprochne monatliche contribution (der 350 fl) lifern wolle, oder nicht, man solle nhur mit ja oder nein antworten, die guarnison hab die erlaubte mittel ihren ausstand vnd bezahlung selbst zu suchen. Scilicet[31] den armen leütten zu Hagnow[32] vnd der orten daß ihrig zu nemmen, wie vor mehr geschehen. Darauf ein E. Rath mich ersůcht gemainer statt notturfft an bemellten Handel vnd dan an herrn generaln von der Geleen aufzusetzen, wie meine bei den actis ligende vnd sub datis 20 und 22 Decembris ausgefertigte concepta hiervmb zu sehen. – Veber obgemellt an commissarium Handel abgelaßen schreiben hatt er bei dem darmit abgeschickhten potten geantwortet, daß er den herrn generaln nicht ordnung vorzuschreiben habe, wie sie ein oder anders commando bestellen, allein könne er intercedirn;[33] vnd hatt beneben ein schreiben an herrn von der Geleen bei eben disem potten alhero bestellt, so vermůttlich die angedeutte interceßion begriffen. Es hatt in obgedachtem seinem schreiben er commissarius auch erinnert ihme wenigst die seithero, daß er vom general hiehero abgefertiget worden, verfallne contribution (so er auf 400 fl monatlich gesetzt, da jedoch der statt deputirte nhur 350 fl mit ihme accordirt) einzuschickhen; darbei er bericht, daß Wangen[34] vnd Ißni[35] monatlich 600 fl vnd die statt Lindaw veber 3000 fl zu contribuirn habe“.[36]
Haug wurde im Januar 1640 wieder abberufen. Er heiratete am 19.1.1640 und erkrankte gleich darauf schwer.[37]
[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[3] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[4] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[5] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 673 (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).
[6] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[7] Kempten (Allgäu); HHSD VII, S. 352ff.
[8] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 442, S. 179.
[9] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz; Generalfeldzeugmeister [1593 – 10.5.1653].
[10] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[11] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[12] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[13] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[14] August Vitzthum v. Eckstädt; Obrist [um 1596 – 27.7.1640].
[15] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[16] Ferdinand v. Handel; Rittmeister [ – ] Kriegskommissar des Oberschwäbischen Kreises u. der Garnison Lindau.
[17] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.
[18] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[19] SEMLER, Tagebücher, S. 372f.
[20] Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[21] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr schwed- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63.
[22] Johann Bartholomäus Schäffer; Kriegskommissar [ – ].
[23] facilitiert: erleichtert.
[24] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[25] accommodieren: sich (gütlich) vergleichen, sich fügen, anpassen; einquartieren.
[26] comportieren: sich betragen, sich vertragen.
[27] die Milch niederlassen: nachgeben, seine Forderungen nicht mehr so hoch spannen.
[28] Eimer: 1 Eimer = 293, 92717 Liter.
[29] addition praetendiert: Zugabe gefordert.
[30] Ferdinand v. Handel; Rittmeister [ – ] Kriegskommissar des Oberschwäbischen Kreises u. der Garnison Lindau.
[31] scilicet: nämlich, das heißt; man kann wissen.
[32] Hagnau [Bodenseekreis].
[33] intercedieren: vermitteln, Fürsprache einlegen.
[34] Wangen im Allgäu; HHSD VI, S. 854ff.
[35] Isny im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 377ff.
[36] SEMLER, Tagebücher, S. 382ff.
[37] SEMLER, Tagebücher, S. 384.