Rodenhausen [Rotenhausen], Johann Kaspar von; Hauptmann [ – vor 1650] Johann Kaspar von Rodenhausen[1] zu Daubringen,[2] war verheiratet mit Anna Magdalena von Dölau[3] zu Ruppertsgrün,[4] Pöhl[5] und Liba.[6] Sie hatten drei Söhne. Rodenhausen war Burgmann[7] von Gießen[8] und Rittmeister[9] der Dragoner[10] (seit 1635) in hessen-darmstädtischen Diensten.[11]
Der Pfarrer Johannes Cervinus [um 1579 – 1659][12] aus Wetterfeld[13] in Oberhessen erinnert sich: „Im Marto 1638 ist Rittmeister Rotenhausen zu Laubach[14] gelegen zu desen vnderhalt ich wochentlich 1 Reichsthaler geben.
Den 25 tag Aprilis 1638. Ich Rittmeister Johan Caspar von Rotenhausen, und Anna Magdalenen von Dela zu Laubach copuliret, von mir absente M. Dno Bothio“.[15]
Er ist identisch mit dem hessen-darmstädtischen Hauptmann,[16] der 1645 im Kriegsgericht mit anderen Soldaten das Todesurteil über den Leutnant[17] Hasselbein [Haselbein], der Butzbach[18] am 26.10.1645 an Hessen-Kasselische unter Obristleutnant[19] Johann Christian Motz übergeben hatte, fällte. Dieser wurde jedoch begnadigt und 1646 auf Haus Wolkersdorf[20] kommandiert.[21]
[1] Rodenhausen, heute Ortsteil vonm Lohra [LK Marburg-Biedenkopf].
[2] Daubringen, heute Stadtteil von Staufenberg [LK Gießen].
[3] Dölau, heute Stadtteil von Halle.
[4] Ruppertsgrün, heute Ortsteil von Pöhl [Vogtlandkreis].
[5] Pöhl [Vogtlandkreis].
[6] Liba: nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !
[7] Burgmann: GRATHOFF, Stefan; http://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/glossar/alphabet/b/burgmannen.html: „Seit dem 13. Jahrhundert bestellten die Burgherren adlige Burgmannen, die für die Bewachung (Burghut) und Verteidigung verpflichtet wurden. Im 12. Jahrhundert wurden die ersten Burgmannen wohl noch „per Handschlag“ verpflichtet, denn schriftliche Burgmannenverträge sind erst seit dem 13. Jahrhundert bekannt. In den Verträgen wurde vor allem festgelegt: der Einsatzort, die Zeiten ihrer Anwesenheit (Residenzpflicht), zuweilen auch die erforderliche Bewaffnung und Ausrüstung. In manchen Verträgen wurde vereinbart, daß sie im Verteidigungsfall noch weitere gut gerüstete Helfer mitbringen mußten. Für die Burgmannen galt Lehnsrecht. Alle Rechtsstreitigkeiten auf der Burg wurden vom Burggrafen als Vorsitzendem des herrschaftlichen Lehnsgericht verhandelt. Der Pflichtenkatalog der Burgmannen führte dazu, dass sie sich im Laufe der Zeit zu einer Burgmannschaft zusammenschlossen, die ein Siegel führte und nach Burgmannenrecht lebten. Dieses Burgmannenrecht war nicht einheitlich, sondern von Burg zu Burg verschieden.
Die speziellen Wachdienste am Tor, auf dem Bergfried und den Burgmauern übernahm überwiegend das nichtadlige Burgpersonal. Der Herr konnte von seinen Burgmannen auch verlangen, ihn bei seinen militärischen Unternehmungen außerhalb der Burg zu begleiten. Sie unterstanden dem Befehl des Burgherrn oder des herrschaftlichen Burgkommandanten, eines Burggrafen oder Amtmannes. Burgmannen hatten in der Regel auf der Burg bzw. in ihrer Nähe zu wohnen (Residenzpflicht). Burgmannen wurden für ihre Dienste mit einem Burglehen bezahlt, das ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen sollte.
Ursprünglich wurden die Burgmannen mit Naturalien entlohnt. Im Laufe des Mittelalters gingen die Burgherren dazu über, ihnen Grundstücke in der Nähe der Burg als Lehen zu überlassen, die sie selbst bebauen und von deren Erträgen und Einkünften sie leben konnten.
Schon seit dem späten 13. Jahrhundert zahlte man den Burgmannen auch Bargeld (Renten). Die Geldrenten ebneten den Weg vom Lehnsmann zum Söldner. Der Burgmannendienst war in erster Linie nicht aus finanziellen Gründen begehrt. Wichtig für den Burgmannen war vor allem der Rechtsschutz durch den Herrn sowie die Möglichkeit auf einer Burg zu wohnen und wie ein Adliger zu leben. Manche Burgherren nutzten die Gelegenheit, um mit der Bestallung eines Burgmannen ihren Lehensbesitz zu vergrößern, denn der neue Burgmann musste häufig seinem Herrn ein Stück Eigengut in der unmittelbaren Nähe der Burg schenken, das er als Burglehen zurückbekam (Belegpflicht). Der Statusgewinn als Burgmann wurde wohl höher eingeschätzt als das Eigentum eines Grundstücks.
Mit der Einführung nichtadliger Burgbesatzungen und der Wandlung der Burgen zur Festung kam das Burgmannensystem zum Erliegen. Die Burghut wurde jetzt von Kriegsknechten und Söldnern wahrgenommen“.
[8] Gießen; HHSD IV, S. 172ff.
[9] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[10] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[11] http://www.lohra-wiki.de/index.php5?title=Von_Rodenhausen.
[12] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 64f.
[13] Wetterfeld, heute Ortsteil von Laubach [LK Gießen].
[14] Laubach [LK Gießen].
[15] SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 100.
[16] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[17] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[18] Butzbach [Kr. Friedberg]; HHSD IV, S. 73f.
[19] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[20] Wolkersdorf, Schloss [Gem. Bottendorf, Kr. Frankenberg]; HHSD IV, S. 481.
[21] Georg II. von Hassen-Darmstadt an Ernst Albrecht von Eberstein, 21.9.1646; EBERSTEIN, Geschichte, S. 978.