Löwenstein-Scharfeneck [Lowenstein, Löbenstein, Liebenstein], Georg Ludwig Graf von; Obrist [25.1.1587 Habitzheim – 3.1.1633 Erfurt] Der Calvinist Georg Ludwig Graf von Löwenstein- Scharfeneck, ein Sohn des Grafen Wolfgang II. von Löwenstein-Wertheim-Scharfeneck, geboren auf Habitzheim,[1] war der ältere Bruder des kurpfälzischen Obristen[2] Johann Casimir Graf von Löwenstein [1588-1622]. Zuerst nahm Georg Ludwig generalstaatische Dienste, dann stand er ab 1617 in den Diensten der Republik Venedig, wo er sich durch umfangreiche Werbungen[3] mit 80.000 fl. verschuldete.[4]
Ab 1621/1622 stand er als Obristleutnant [5] bzw. Obrist[6] zusammen mit seinem Bruder im Söldnerheer des Ernst von Mansfeld[7] und Herzog Christians von Braunschweig, wobei Johann Casimir 1000 Berittene und 3.000 Infanteristen und Georg Ludwig 2.000 Mann zu Fuß kommandierten.
„Die Reichsstädte Landau[8] und Weißenburg[9] hatte er [Mansfeld; BW] schon gegen Ende Oktober [1621; BW] erstmals zu Zahlungen aufgefordert. Als die Obersten Löwenstein und Linstow[10] seine Forderungen erneuerten, erlegten die zwei Städte jeweils 10.000 fl. (Ende November). Zudem brandschatzten[11] die beiden Obersten die geistlichen Güter in der Umgebung auf 52.000 fl. seinen Soldaten gab Linstow freilich ein schlechtes Vorbild, als er den nach Weißenburg geflohenen Abt von Stürzelbronn[12], dem er ein hohes Lösegeld abnötigte (10.000 fl.), überdies mit Maulstreichen und Füßentreten mißhandelte“.[13]
Georg Ludwig wird für den April 1622 bei einem unbekannten Zeitgenossen erwähnt: „Demnach nun Pfalzgraf Friedrich[14] sich zur Reise nach der Pfalz gefasst gemacht, hat er sich in aller Still aus dem Haag[15] auf das Meer begeben und ist in drei Tagen, in welchen er in größter Gefahr gewesen, in Frankreich gelandet, hernach seinen Weg auf Paris genommen, allda den König zur Tafel sitzend und was sonst Denkwürdiges unbekannter Weis gesehen und also durch selbig Königreich und vörders mit wenig Gefährte als einen böhmischen Herrn von Michalowitz und einen Kaufmanns Diener, Dulbier genannt, von Paris durch Lothringen gereist. Wie er nun zu Bitsch[16] an der elsässischen Grenze angelangt, hat er allda 12 Erzherzog-Leopoldische[17] Soldaten angetroffen, mit denen er Mahlzeit gehalten, viel verächtliche Wort von seiner Person hören und auf seiner Feinde Gesundheit Bescheid tun müssen. Worauf er sich in der Nacht von dannen gemacht, einen Umweg über Zweibrücken[18] gemacht, daselbst aber auch nicht zu erkennen gegeben, bis er nach Landau[19] kam, da gab er sich als Graf Georg Ludwig von Löwenstein zu erkennen, der von da aus solche Ankunft dem von Mansfeld zu wissen täte, der eben damals bei Ankündigung dieses der spanischen Infantin Gesandten bei sich hatte, welcher wegen Abführung des Pfalzgräflichen Kriegsvolkes mit ihm traktierte“.[20]
Johann Casimir ertrank am 20.6.1622 auf dem Rückzug Christians vor Tillys[21] Truppen in der Schlacht bei Höchst[22] im Main. Da Georg Ludwig als Mansfelds Gubernator von Hagenau[23] fungiert hatte, war er geächtet worden. 1622/1623 nahm Georg Ludwig an Mansfelds Einfall in Ostfriesland teil.
„Ende November [1622; BW] ließ er den ostfriesischen Ständen durch den Obersten Löwenstein, seinen früheren Gubernator von Hagenau, einen Vorschlag unterbreiten, der nicht nur darauf zielte, dem Söldnerheer genügend Unterhalt und eine Operationsbasis für das nächste Frühjahr, sondern zugleich dem Oberbefehlshaber eine eigene Gebietsherrschaft zu verschaffen. Der Plan sah eine gründliche Umwälzung der Besitz- und Herrschaftsverhältnisse vor. Das Haus Cirksena sollte auf seine allodialen Stammgüter reduziert, dann mit Einkünften der Kirchengüter und zusätzlichen Steuern eine taugliche Landesverteidigung begründet werden; die Grafschaft, noch um vier mansfeldisch besetzte Ämter des Münsterer Niederstifts vergrößert, sollte einem Gubernator – zweifellos Mansfeld selbst – anvertraut werden, der sich den Vereinigten Niederlanden anschließen, Land und Herrschaft aber dem Schutze des Allerchristlichen Königs von Frankreich unterstellen würde. Die Stände waren für diesen Plan jedoch nicht zu gewinnen, denn ein schwacher Graf aus eigenem Lande war ihnen lieber als ein landfremder Gubernator, der – gestützt auf eigene Waffen und fremde Mächte – die alte friesische Freiheit mindern und sie mit neuen Steuern belasten wollte. Als sie einer Antwort auswichen, hofften sie wohl noch, dass der Besatzer im nächsten Frühjahr abziehen würde“.[24] Das war jedoch eine bittere Fehleinschätzung. „Die Bittgesuche, die Gesandte der Städte und der Ritterschaft im Haag[25] vortrugen, auch diejenigen des jungen Grafen Rudolf Christian, sogar des englischen Gesandten, Sir Dudley Carleton, die sich um den Abzug der Soldatesca bemühten, hatten zwar nicht den gewünschen Erfolg; doch ließ der Fürst von Oranien daraufhin die Garnison in Emden[26] verstärken und ermahnte Mansfeld zu strengerer Disziplin. Laut Carleton hatte der mansfeldische Obrist Löwenstein sogar behauptet, sein Herr General habe von der Republik den Auftrag erhalten, den Cirksena der Herrschaft zu entsetzen. In Wirklichkeit zog die Haager Regierung es vor, im Nordosten ein Gleichgewicht der Kräfte zu bewahren, indem man sich einerseits den behauptungsfähigen Mansfelder als Schutz gegen die habsburgisch-katholischen Waffen erhielt, andererseits aber das wehrhafte Emden als Gegengewicht gegen den Söldnerführer unterstützte. Das war kühl und nüchtern – freilich mit der grausamen Folge, daß die Grafschaft Ostfriesland unter dem monatelangen Konflikt zwischen Mansfeld und der Stadt Emden in zunehmendem Maße zu leiden hatte“.[27]
Löwenstein trat dann in die Dienste Christians von Braunschweig.
In der Schlacht bei Stadtlohn (6.8.1623) war Löwenstein in ligistische Gefangenschaft geraten.[28]
In den Jahren 1623 und danach konfiszierte Ferdinand II.[29] Schloss und Dorf Habitzheim mit Groß-Zimmern[30] samt Zubehör wegen Parteigängerschaft der Grafen Georg Ludwig und Johann Casimir von Löwenstein mit Friedrich V. und schenkte sie dem Reichshofrats-Vizepräsidenten Stralendorf,[31] der den Besitz für 25.000 Rthl. an Hessen-Darmstadt verkaufte.[32]
Stralendorf war 1630 auch an der Enteignung Löwensteins beteiligt, was die „Schenkung“ von Abstatt[33] an einen Vertrauten des Kaisers betraf.
„Wir, Kaiser Ferdinand II., schenken, nachdem wir aus rechtmäßigen Ursachen, dem hochgeborenen Albrecht,[34] Herzog zu Mecklenburg, Friedland und Sagan, Fürst von Wenden, Graf zu Schwerin, Herr der Lande Rostock und Stargard, unserem lieben Oheim und Fürsten, gewisse Anweisungen, Macht und Befehl aufgetragen haben, alle Hab und Güter derjenigen, die bei den im heiligen Reich entstandenen und nun schon viele Jahre dauernden, ohne Scheu in Schwung gesetzten Rebellionen, und gegen uns geführten Kriege, namentlich bekannt sind, und sich hierdurch fortwährend Majestätsverbrechen schuldig gemacht haben, zu schätzen, und unserem kaiserlichen Finanzwesen hinzuzufügen, und da nun solche abscheulichen Laster, durch Georg Ludwig, den Grafen zu Löwenstein vielfältig begangen wurden, und ihm daher unter anderem ein ihm gehörendes Gut Abstatt,[35] samt allem Zubehör, aller Rechte und Gerechtigkeiten, von uns als dem höchst geschädigten Oberhaupt eingezogen und beschlagnahmt wurden, dieses Gut zusammen mit allen Herrlichkeiten, Landgericht, Jagdrecht usw., seinem geheimen Rat Anton von Kremsmünster,[36] für den vielfältigen allgemeinen Nutzen und die hochersprießlichen und wesentlichen Dienste, die er uns in vielen, unterschiedlichen, geheimen und wichtigen Maßnahmen, Geschäftsaufträgen, Vertretungen, Gesandtschaften und schwierigen Handlungen leistete, insbesondere aber, dafür, dass er nun schon im siebten Jahr das extrem schwere Hofkammer Präsidenten Amt zu unserem erheblich großen Nutzen ausübt, zum ansehnlichen Gebrauch, außer den bei uns verbleibenden rechtmäßigen Veranlassungen, als uneingeschränktes Eigentum, unterstellt ihm die dazugehörigen Untertanen kraft unseres ihnen erteilten außerordentlichen kaiserlichen Befehls und dem offenen Gehorsamsbrief, sichert ihm und allen, die das Gut mit gutem Recht, und mit seiner Zustimmung an sich bringen, oder kaufen wollen, seinen kaiserlichen Schutz und Schirm zu und setzt auf die Verletzung dieses Privilegs eine Strafe von 20 Mark reinem Gold (das entspricht 4,6 kg Gold oder € 200 000.- mit einem Kaufkraftäquivalent von ca. 1 Mio. €), die zur Hälfte der kaiserlichen Kammer, zur anderen Hälfte dem Besitzer des Gutes (Abstatt) anheim fällt“.[37]
Was Löwenstein in der Zwischenzeit tat, ist uns bisher nicht bekannt, aber ab 9.5.1631 stand er als Obrist in schwedischen Diensten.[38]
Er wurde nach der Schlacht bei Breitenfeld[39] unter dem als Statthalter fungierenden Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar[40] Stadtkommandant von Erfurt.[41] „Am 6. Oktober [1631; BW] verließ Gustav Adolf, nachdem er den Grafen Georg Ludwig von Löwenstein zum Kommandanten über die zurückgelassene Garnison[42] ernannt hatte, Erfurt und zog über den Thüringer Wald nach Franken“.[43] Löwenstein befehligte in Erfurt ein Regiment[44] von 400 Berittenen und warb[45] zudem ein Regiment zu Fuß an. „Nach dem Abzug Gustav Adolfs bestand die gesamte Truppenmacht Herzog Wilhelms in den vom König zurückgelassenen 1600 Mann zu Fuß und 400 Reitern unter dem Grafen von Löwenstein,[46] dem Anfang Oktober zusammengezogenen, etwa 1000 Mann starken weimarischen Ausschuß und seiner Leibkompanie[47] von 225 Reitern. Diese in Erfurt liegende Streitmacht verwendete er zur Besetzung der Tore und der Festung Petersberg.
Schon während der Anwesenheit Gustav Adolfs hatten in der Stadt Ausschreitungen der Soldateska begonnen, jetzt wurden sie immer häufiger. Besonders die katholische Geistlichkeit hatte darunter zu leiden, so daß die katholischen Kirchen aus Furcht vor den Soldaten geschlossen wurden. Einbrüche in die Häuser waren an der Tagesordnung. Alles Strafen der Offiziere nützte nichts. Bei Dunkelheit konnte man nur unter Lebensgefahr die Straßen der Stadt betreten.
Da der Rat der Stadt nicht in der Lage war, die Quartiere[48] zu verteilen, quartierten sich die Soldaten nach Belieben ein. Darüber beschwerte sich der Rat beim Herzog. Dieser versuchte dem Unwesen durch die Ernennung eines Kriegskommissars[49] zu steuern, der für gerechte Verteilung der Soldaten in die Quartiere und gute Disziplin sorgen sollte. Die Unterhaltung der Regimenter wurde den Bürgern der Stadt zur Pflicht gemacht, wobei die Katholiken stärker herangezogen wurden als die evangelischen. Ausschreitungen waren der Soldateska streng untersagt; sie sollten sofort dem Grafen von Löwenstein als dem Kommandanten oder dem Kriegskommissar von Berlepsch[50] gemeldet werden, und diese sollten dagegen einschreiten. Der Graf und alle Obersten hatten sich täglich beim Herzog zu melden, der dann mit ihnen über die Abstellung von Mißständen beriet. Um der Stadt ihr Los zu erleichtern, und da die Bürgerschaft bereit war, die Bewachung der Tore zu übernehmen, auch eigene geworbene Truppen an der Hand hatte, entfernte der Herzog sein weimarisches Aufgebot und mehrere für die Besetzung Mühlhausens[51] bestimmte Kompanien unter Obrist Mitschefal[52] aus der Stadt. Neben dem in der Stadt verbliebenen Teil der schwedischen Garnison übernahmen 1200 Mann, die aus der Bürgerschaft ausgewählt wurden, und 120 geworbene städtische Söldner die Wachen“.[53]
„Da der schwedische Legat[54] Dr. Steinberg[55] noch nicht aus Mainz[56] zurückgekehrt war, sah sich der Herzog genötigt, die Verwaltung Thüringens in die Hände des Grafen Löwenstein und seiner Räte Dr. Burchard,[57] Evander[58] und Raspe[59] zu legen. Der Graf hatte für die Fortführung der Werbungen zu sorgen und erhielt das Kommando über die Garnison in Erfurt. Gegen den Willen des Rats, der nur 8 Kompanien aufzunehmen wünschte, ließ der Herzog 10 Kompanien und 3 Stäbe[60] zurück, da er die Stadt mit Recht bei einem Angriff des Feindes auf Thüringen für besonders stark gefährdet hielt. Der Kommandant war angewiesen, durch gewissenhafte Bestellung der Wachen, Fortführung der Befestigungsarbeiten, Herbeischaffung von Munition und Proviant und gute Verpflegung der Soldateska die Festung in besten Verteidigungszustand zu setzen. Die Kosten für die Befestigung und den Unterhalt der Garnison, des Kommandanten und der herzoglichen Beamten – sie waren auf monatlich 7800 Rt. berechnet – hatte die Stadt zu tragen. Aufgabe der Räte war es, die Verhandlungen mit den thüringischen Ständen zu führen und die Kontributionen[61] einzuziehen. Doch war ihr Bereich von dem des Grafen nicht scharf getrennt. Sie sollten sich in ihrer Arbeit gegenseitig unterstützen und dafür sorgen, daß des Herzogs ‚fürstliche Hoheit sowohl gegen Soldaten als andere gebührlich erhalten, vertreten und in acht genommen’ werde, ja selbst dem schwedischen Legaten nach seiner Rückkehr nichts einräumen, was dem Statthalteramt des Herzogs irgendwie Eintrag tun könnte. Die Stände setzte er von seinem Abzug in Kenntnis, fügte aber sofort hinzu, daß die Truppen auch weiterhin aus den thüringischen Quartieren unterhalten werden müßten, und forderte sie auf, die noch rückständigen Kontributionsgelder bis zum 27. Januar [1632; BW] nach Erfurt zu zahlen und sich zu erklären, was sie künftig monatlich in die Kriegskasse zahlen wollten. Am 20. Januar verließ er Erfurt und reiste nach Sangerhausen[62] zur Armee“.[63]
Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587 – nach 1642][64] erinnert sich an Löwenstein: „Den 16. Januar [26.1.1632; BW] ist Mein Gnädiger Herr[65] nach Erfurt gezogen, hat dem Gnädigen Grafen von Löwenstein ein grau Pferdt verehret“.[66] „Den 16. Januar Rittmeister[67] Sommerlaten[68] Reuter zu Deuna[69] ein Mainzisch Haus geplündert.[70] Den 17. Januar [27.1.; BW] ist Martin Rade, der Steinmetzen Knecht, des Beckers Bruder, alhier zu Ebeleben[71] und einer von Wiedermuth,[72] Hans Sonnabend genant, in das Eichsfeld[73] geritten. Da ist der von Wiedermuth, Sonnabend, bey Hausen[74] in Holtze von Bauern erschossen worden, liegt zu Orschel[75] begraben. Den 17. Januar hat der Oberste Schlammersdorf[76] Duderstadt[77] zu plocquiren[78] angefangen. Den 19. Januar Mein Gnädiger Herr von Erfurt wieder anhero kommen. Den 19. Januar hat Herr Graf von Löwenstein Ordinanz ertheilet, dass der Rittmeister Sommerlate von Holzthaleben[79] hinweg ziehen soll in die Grafschaft Stolberg,[80] hat aber der Ordinanz nicht pariren wollen. Den 20. Januar ist Rittmeister Sommerlaten Lieutenant[81] noch mit 40 neugeworbenen Reutern ankommen, hat sich damit in das Dorf Keula[82] geleget“.[83]
Es wurde vermutet, dass Banér[84] nach Böhmen ziehen werde, wie die „7. Newe Vnpartheyische Zeitung 1632“ meldete: „Auß Leipzig vom 16. dito [16.2. a. St.; BW]. Es zeucht vil volck vnderm Obristen Panier gegen Boeheimb / wie dann Obrist Lowenstein in den 14. diß mit 700 Pferdten dahin durch gezogen / das Altenburgische[85] volck aber ist nach dem Stifft Bamberg / zu dem Feldmarschall[86] Horn[87] zu stossen“.[88]
Von 1632 stammen die „Acta, die Einquartierung und Unterhaltung auf zwei Monate einer Kompagnie Liebenstein’schen[89] Fußvolks zu Pfersdorf,[90] ferner deren Exzesse, sowie den Durchmarsch und die Einquartierung der weimarischen und Pannerischen Armee im Amt Römhild[91] betreffend“.[92]
Happe hält die weiteren Ereignisse in Sondershausen[93] fest: „Den 28. März [7.4.; BW] Herr Graf von Löwenstein anhero geschrieben, dass wir binnen 10 Tagen 50 Centner Werg[94] nach Erfurt zur Lunten[95] schicken sollen, da doch die armen ausgeplünderten Leuthe im gantzen Ambte nicht 15 Pfund mehr haben“.[96]
Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar hatte von Erfurt am 27.1. von Rat und Geistlichkeit 3.000 bzw. 1.000 Rt. Kontribution verlangt, die ‚in Abschlag der alten Reste’ zu erlegen seien. Zudem hatte er der Geistlichkeit vorgeworfen, mit seinen Feinden ‚Korrespondenz und Machinationen’ zu pflegen, wolle jedoch bei Erlegung der geforderten Kontribution ein Auge zudrücken.[97] „Der Rat lehnte die Forderung des Herzogs ab: Er habe 14000 Rt. Kontribution erlegt und erinnere sich keiner Reste. Die weimarischen Räte waren nicht in der Lage, etwas zu erreichen, und als der Rat ihnen schließlich auch den Unterhalt verweigerte, gerieten sie in arge Verlegenheit. Sie baten den Herzog, durch Exekution[98] die Gelder eintreiben zu lassen, da ihnen unmöglich sei, ‚mit Schimpf und Spott länger allhier zu verbleiben’. Dem Rat übergaben sie ein Schreiben, in dem sie ihren Unterhalt forderten, da sie ‚gleichwohl vom Winde nicht leben’ könnten. Zu allem Überfluß kamen sie noch in Gegensatz mit dem Grafen Löwenstein. Dieser hatte sich dem Herzog gegenüber geweigert, sein Regiment der Armee nachzusenden, die noch nicht gezahlte Löhnung[99] verlangt und endlich gedroht, sich an Gustav Adolf zu wenden, wenn der Herzog seiner Bitte nicht nachkäme. Dieser war empört, verbat sich derartige Belästigungen und befahl ihm, Erfurt nicht zu verlassen, damit er ihn bei seiner Rückkehr zur Verantwortung ziehen könne. Seine Räte wies er an, jede Übertretung der zurückgelassenen Instruktion, die der Graf sich zuschulden kommen ließe, sofort zu melden. Sie kamen dem Befehl nach und berichteten, daß der Graf konfiszierte Gelder für sich verwendet, ohne Befehl mit den Landständen[100] des Eichfelds Verhandlungen geführt, den Rat nicht zur Kontributionszahlung angehalten und sie in ihrer Arbeit nicht unterstützt habe, wodurch die Befestigungsarbeiten und die Herbeischaffung von Munition und Proviant zurückgeblieben und ‚alles ins Stocken geraten’ sei. Löwenstein, der das erfuhr, war über die ‚Hinterrücktragung’ empört und ließ den Räten gegenüber seinem Ärger freien Lauf.
Der Rat der Stadt aber hatte Ende Januar abermals einen Gesandten ins königliche Hauptquartier geschickt und den Statthalter von Mainz, Grafen Albrecht von Hanau,[101] gebeten, sich bei Gustav Adolf für die Stadt einzusetzen. Als um dieselbe Zeit der Reichskanzler Oxenstierna auf der Durchreise in Erfurt weilte, brachte er auch diesem Klagen über den Herzog vor und äußerte zugleich den Wunsch nach der Übertragung mainzischer Rechte. Dr. Steinberg, der am 21. Februar für kurze Zeit nach Erfurt zurückkam, übergab in der Tat dem Rat bis auf weiteres die mainzische Gerichtsbarkeit. Gegen Burchard ließ er verlauten, daß Herzog Wilhelm dafür das ius superioritatis[102] erhalten werde. Das Ziel des Rats aber war, die Gerichtsbarkeit endgültig zu erhalten, dazu die katholischen Kirchengüter in seinen Besitz zu bekommen und von Kontribution und Garnison erlöst zu werden, und er wandte sich an die Königin Maria Eleonora mit der Bitte, beim König für die Stadt zu sprechen. Burchard vermutete, der Rat wolle die Herrschaft Wilhelms beseitigen und ihn bei Gustav Adolf anschwärzen, und riet dem Herzog, am königlichen Hof zu ‚contraminieren’.[103]
In seinen persönlichen Wünschen war der Herzog um keinen Schritt weitergekommen. Steinberg brachte aus Mainz[104] nur Redensarten mit: Der Herzog werde das ius superioritatis[105] über Erfurt und das Eichsfeld erhalten, wegen des Bündnisses sei er ‚gar außer Gefahr’, die Generalsstelle sei vom König zwar ‚nicht expresse promittiert’,[106] aber auch ‚nicht abgeschlagen worden’; er glaube, ‚wenn E. f. G. zu I. k. M. werden gelangen, wird dieser Punkt richtig sein’. Den Herzog selbst hatte der König versichern lassen, daß er ihm ‚wohlaffektionniert und niemals anders als wohl’ gesinnt gewesen sei, und daß er ihm das Eichsfeld ‚gar gerne gönnen’ und ‚alle angenehme Freundschaft erweisen’ wolle. Die Versprechungen waren noch immer so unbestimmt und für den König unverbindlich wie vordem.
Herzog Wilhelm war über die Vorgänge in Thüringen sehr betroffen. Als er sich Thüringen wieder näherte, entsetzte er den Grafen Löwenstein sofort seines Kommandos und forderte ihn auf, sich zu rechtfertigen. Dem Grafen gelang seine Rechtfertigung. Welche Entschuldigungsgründe er angeführt hat, wissen wir nicht. Jedenfalls nahm ihn der Herzog wieder in Gnaden an. Beim König beklagte er sich, daß ihm, während er ‚mit anderen hohen Geschäften beladen’ gewesen sei, Kursachsen und Ludwig von Anhalt[107] Quartiere entzogen hätten, auch ‚die Stadt Erfurt sich dermaßen ungehorsamlich’ gezeigt habe, daß ‚Wir nach Unserem Abzug nicht das Geringste daraus haben genießen können, nicht wissend, durch wessen Veranleitung solches geschieht’. Das Eichsfeld sei so arm, daß wenig davon zu hoffen sei. Er wisse nun nicht, woher er die Mittel für die Bezahlung der Soldaten, von Munition, Waffen, Artillerie und der Befestigungsarbeiten in Erfurt nehmen solle. Außerdem seien im Statthalteramt in Erfurt ‚allerhand Eingriffe’ geschehen. Er bitte, der König möge ihn bei seinen Quartieren und dem Statthalteramt ‚mainteniren’,[108] ihm auch erklären, wie er über seine persönlichen Wünsche denke. Gustav Adolf versprach, wenn er nähere Nachricht über die Vorgänge erhalten habe, ‚gebührende Wendung’ zu tun. Es sei ihm nicht lieb, daß dem Herzog in seinen Quartieren Eintrag geschehen, und er in seinem Statthalteramt ‚verunruhigt worden’ sei. Der Herzog möge aber, wenn aus ‚unumgänglicher Not und dem gemeinen Wesen zum Besten in einem oder anderen Änderung’ geschehen sei, dieses ‚nicht widrig deuten, sondern gemeiner Wohlfahrt zuschreiben’ “.[109]
„Horn war unterdessen nach Schweinfurt[110] zurückgewichen. Tilly[111] folgte ihm, besetzte Haßfurt[112] und verbrannte das weimarische Städtchen Königsberg.[113] Gustav Adolf zog zur Unterstützung des Feldmarschalls herbei. Er drängte den Herzog nochmals, sich schnellstens mit Baner zu verbinden und in Eilmärschen nach Würzburg[114] zu kommen, jedoch so zu marschieren, daß der Feind die Vereinigung nicht stören könne.
Wilhelm aber wartete auf Baner. Während dieser heranzog, traf er die nötigen Maßnahmen für die Verwaltung Thüringens. Den Grafen Löwenstein ernannte er zum Vizestatthalter von Thüringen und setzte ihn in sein Kommando über die Erfurter Garnison wieder ein. Vier Kompanien seines Regiments behielt der Graf als Besatzung der Festung zurück, die durch einige Kompanien des Aufgebots der Stände verstärkt werden sollte. Für die Verpflegung[115] der Garnison hatte die Stadt aufzukommen, die außerdem zur Deckung der Kosten der Befestigung und der Munition monatlich 6000 Rt. Kontribution zahlen sollte. Dem Grafen zur Seite setzte der Herzog wiederum seine Räte Dr. Burchard, Evander und Raspe. In Thüringen sollten 5200 Mann zu Fuß und Dragoner[116] und 2750 Reiter neu geworben werden. Die dazu nötigen Geldmittel sollten zum größten Teil die thüringischen Stände aufbringen; daneben auch das Eichsfeld, Erfurt, Goslar[117] und die königliche Kriegskasse herangezogen werden. Zunächst aber brauchte der Herzog Geld für seine Armee. Da er keine Mittel hatte, sie zu befriedigen, erließ er am 17. März ein Ausschreiben an die Stände, indem er sie aufforderte, bis zum 4. April eine erhebliche Kontributionssumme nach Erfurt zu zahlen. Graf Löwenstein und Evander sollten für die Lieferung Sorge tragen“.[118]
Als Alexander Erskein[119] sich als königlich schwedischer Resident[120] in Erfurt niederließ, begann das übliche Spiel um Schutzgelder und Kontributionen. Zugleich stellte er wohl auch die Kontrolle Löwensteins und auch Wilhelms V. sicher.
„Das Ausschreiben, das Herzog Wilhelm vor seinem Scheiden aus Thüringen erlassen hatte, blieb ebenso erfolglos wie die vorigen, besonders da die Frist zu kurz war. Auch die vom Herzog geforderte Zusammenziehung des Aufgebots[121] nahm längere Zeit in Anspruch. Als nun bis zum 6. April noch keine Lieferung erfolgt war, wiederholte Graf Löwenstein am 7. und 8. April das Ausschreiben. Jetzt kamen einige Stände der Aufforderung nach. Herzog Albrecht von Weimar hatte seine Landstände zur Bewilligung der verlangten 3000 Rt. vermocht und lieferte bis zum 15. April 2700 Rt.; auch den Ausschuß[122] ließ er zusammenführen. Johann Kasimir[123] sandte 2000 Rt. und ließ eine Kompanie seines Aufgebots nach Erfurt marschieren. Johann Ernst[124] wollte 1000 Rt. aufbringen, bat aber um Geduld. Mühlhausen zahlte dem Obersten Monroe [Robert Monro;[125] BW] 1000 Rt.: ‚Wie schwer aber solche Abstattung bei uns und unseren armen Leuten hergegangen, ist fast nicht zu erzählen’. Henneberg[126] lehnte ab, da das Land durch den erneuten Durchzug der Armeen erschöpft sei. Altenburg[127] entschuldigte sich mit der Einquartierung kursächsischer Truppen.[128] Auch den Ausschuß wollte Johann Philipp nicht nach Erfurt schicken, da er ihn zum Schutz der Pässe bei Saalfeld[129] und Gräfenthal[130] brauchte.
Der Rat von Erfurt hatte sich Ende März erneut an Oxenstierna[131] gewandt, sich über die schwere Belastung beklagt und um Abführung der Garnison aus der Stadt gebeten, deren Verteidigung er selbst übernehmen wollte.[132]
Außerdem wünschte er in den Besitz aller weltlichen Rechte, die der Mainzer Erzbischof[133] bisher in der Stadt besessen hatte, zu gelangen und die Anwartschaft auf die katholischen Stifter und Klöster zu erhalten. Oxenstierna war nicht in der Lage, dem Rat dies zuzugestehen; er versprach aber die Stadt beim König ‚bestermaßen zu rekommendieren’ und dafür zu sorgen, daß die ‚gebetenen Stücke inmittelst niemand anders der Stadt zum Präjudiz konferiert noch vergeben’ würden, und schickte den Kriegsrat Alexander Erskein nach Erfurt, der dort die Verhältnisse ordnen sollte. Oxenstierna trug ihm ‚vollkommene Gewalt, in allen und vorfallenden Sachen zu traktieren und negotiieren, auch bis auf königliche Ratifikation mit den Parten zu schließen’, auf. Am 10. April, noch als Löwenstein unter Mühen versuchte, die Stände zur Bewilligung der Forderungen des Herzogs zu bewegen, traf er in Erfurt ein. Vom Rat übernahm er die Verwaltung des Mainzer Gerichts, übergab ihm aber das Reglerkloster.[134] Die Stadt sollte ‚der Kriegsbeschwerung entnommen werden’, dafür jedoch, zunächst im April, 10000 Rt. zahlen. Zwischen dem Rat und der Geistlichkeit, der der Rat 3000 von den verlangten 10000 Rt. aufbürden wollte, machte er einen scharfen Trennungsstrich. Er erklärte, ‚der Rat hätte mit der Klerisei nichts zu schaffen’, diese sollte sich mit ‚dem Rat nicht einlassen’. Dagegen möge sie ihm als Residenten ein monatliches Schutzgeld von 1000 Rt. geben. Auf die Fürbitte Burchards begnügte er sich zunächst mit 250 Rt., verlangte aber innerhalb von fünf Wochen nochmals 250 Rt., dann wollte er einen Schutzbrief[135] durch Burchard aufsetzen lassen. Unter großen Mühen brachte die Geistlichkeit die Gelder auf, der Schutzbrief ließ aber auf sich warten. Als Entschuldigung wurde die große ‚Obligation des Herrn Residenten’ angeführt.
Dieser begnügte sich nicht damit, in Erfurt Ordnung zu schaffen, sondern begann seine Tätigkeit auf das ganze [den ganzen; BW] Statthalterbereich Herzog Wilhelms auszudehnen. Der Zustand, in dem er die thüringischen Lande antraf, war zum Teil äußerst traurig. Sie waren durch die Durchzüge der Armeen erschöpft, durch Einquartierungen und ‚notorische und landkundige ausgestandene Plünderungen’ ausgesaugt. Erskeins Absicht ging nun dahin, für eine möglichst gerechte Verteilung der Lasten auf die einzelnen Stände zu sorgen. Schon die Austeilung der neuen Werbeplätze[136] fand nicht seinen Beifall. Die um Erfurt liegenden Lande schienen ihm zu stark belastet zu sein. Eine Kompanie Dragoner[137] ließ er durch Graf Löwenstein aus schwarzburgischem in altenburgisches Gebiet legen. Sein Ziel aber hoffte er am schnellsten durch einen Konvent aller thüringischen Stände zu erreichen, auf dem über die für die Verteidigung Thüringens wichtigen Fragen verhandelt werden sollte.
Gemeinsam mit dem Grafen Löwenstein lud er die Stände für den 3. Mai zu einer Zusammenkunft in Erfurt ein. Als Verhandlungspunkte wurden festgesetzt: 1. Der weitere Ausbau der Befestigung Erfurts. 2. Eine gerechte Verteilung der Lasten auf die einzelnen Stände. 3. Beseitigung und Verhütung der bestehenden Mißstände durch eine erträgliche Kontribution, die außerdem zur Anschaffung von Munition und Proviant verwendet werden sollte. Als eben die Einladung ergangen war, kam der Oberst Riese[138] nach Thüringen mit einem besonderen Auftrag Herzog Wilhelms, der gehört hatte, daß Pappenheim[139] im Anzug auf Thüringen sei. Der Herzog wünschte, daß Riese gemeinsam mit dem Grafen Löwenstein, der ohne seinen Rat nichts tun sollte, für den Schutz Erfurts durch Zusammenziehung des Ausschusses der Stände, Herbeischaffung von Munition, Geschützen und Proviant und Förderung der Befestigungsarbeiten Sorge trage. Auch die gesamte in Thüringen liegende Reiterei mit Ausnahme einer Kompanie, die Duderstadt besetzt halten sollte, sollte er um Erfurt zusammenziehen, die Stadt aber bei einem Angriff des Feindes bis aufs äußerste verteidigen und daneben auch das Residenzschloß in Weimar besetzen. Die Werbungen sollten beschleunigt, die Werbegelder von den Ständen erhoben werden. Bei der Ankunft des Obersten kam es üblen Auftritten. Der Rat verweigerte ihm die Aufnahme in die Stadt, so daß er und seine Leute sich zumeist in Weimar aufhalten mußten. Als er schließlich durch Vermittlung des Residenten in Erfurt ein Quartier erhalten hatte und es beziehen wollte, erhob sich ein großer Tumult, so daß er es auf Anraten der weimarischen Räte vorzog, nach Weimar zurückzukehren, ‚in der Intention, hierdurch größeren Schimpf zu vermeiden’. Der Resident versprach ihm zur Werbung 2000 Rt. zu zahlen und Musterplätze anzuweisen.
Löwenstein teilte den Ständen die Ankunft Rieses mit und bat sie nochmals, Gesandte zu schicken, da an dem Konvent viel gelegen sei. Als am 4. Mai die Proposition verlesen wurde, waren Gesandte Altenburgs, Weimars, Koburgs,[140] Eisenachs,[141] Schwarzburgs,[142] Stolbergs,[143] Mühlhausens und Nordhausens[144] anwesend. Mit großen Erwartungen gingen die Stände aber nicht auf den Konvent. Sie fürchteten neue Kontributionsforderungen und wollten das verhindern. Außerdem hatten sie bedenken, ob ohne Kursachsen als Kreisoberstem überhaupt ein solcher Konvent zusammengerufen werden dürfe. Altenburg machte dem Kurfürsten Mitteilung, ohne jedoch mit der Absendung des Gesandten bis zum Empfang einer Antwort zu warten.
In der Proposition erklärte Graf Löwenstein, man müsse in Thüringen auf den Feind, der in Niedersachsen stehe, achtgeben und, da die in Thüringen gerichtete Armee vom König zu sich berufen worden sei, schleunigst neue Werbungen beginnen. Der König und der Herzog hofften, die Stände würden eine erträgliche Kontribution nicht verweigern und Sammelplätze in ihren Landen gestatten. Der Herzog habe deshalb mit Wissen des Königs eine Austeilung der neuen Musterplätze[145] vorgenommen. Die Stände sollten nun Vorschläge machen, wie ‚eine gerechte Äqualität[146] in der Anlage und Unterhaltung der Soldateska’ gemacht werden könne. Von gleicher Wichtigkeit aber sei auch die Sicherung Erfurts; diese Stadt müsse als ‚ein Zentrum des thüringischen Bezirks’ stärker befestigt und besser mit Munition und Proviant versorgt werden. Auch hier erwarteten er und der Resident Vorschläge der Stände. Dagegen versprächen der König und der Herzog, ‚den geklagten gravaminibus sattsame Remedierung zu verschaffen’, ‚den Exzessen und exorbitierenden Enormitäten[147] der Soldateska’ zu steuern und für Sicherheit im Lande zu sorgen. Auf die Proposition erfolgte am 5. Mai eine gemeinsame Erklärung der anwesenden Gesandten. Trotz aller Armut, hieß es darin, wollten die Stände eine ‚leidliche und proportionierte Kontribution’ auf einige Monate erlegen, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß ihre Lande von allen Sammel- und Musterplätzen, Einquartierungen und unnötigen Durchzügen verschont, und daß alle Ausschreitungen abgeschafft und bestraft würden. Da es ihnen aber unmöglich sei, an Schweden und Sachsen gleichzeitig zu zahlen, möge dafür gesorgt werden, daß beide sich über die Quartiere einigten. Zur Versicherung Erfurts könnten sie nichts tun. Man solle die Verhandlungen darüber auf spätere Zeit verschieben. Zum Schluß baten sie, alle noch in ihren Landen einquartierten Truppen abzuführen und in Feindesland zu legen.
Graf Löwenstein antwortete, er könne von des Königs und des Herzogs Befehl nicht abgehen, ‚in Erwägung, daß dieses von dem absolutissimo Regiae Majestatis directorio dependieren und gar keine Restrinktion,[148] unter was Praetension[149] es auch sein wolle, erdulden könne’. Die Gesandten sollten lieber ‚das Werk fazilitieren’[150] und die von ihnen verlangte ‚Remedierung der Beschwerungen selbst fleißig befördern, als mit weitläufiger Suspendierung remorieren[151] helfen’. Sie sollten erklären, was sie ‚mit der Anlage und Musterplätzen zu tun gesinnt’ seien. Auch auf dem den Schutz Erfurts betreffenden Standpunkt müsse er verharren. Seien sie aber zu einer endgültigen Erklärung nicht bevollmächtigt, so erwarte er sie innerhalb von acht Tagen.
Daraufhin baten die Gesandten den Grafen um Aufschub bis Ende Mai. Inzwischen möchten die einquartierten Truppen abgeführt werden. Auch mit dem Residenten Erskein traten sie in Verbindung. Dieser forderte als Kontribution zunächst 30000, dann 20000 und schließlich 15000 Gulden, erklärte aber schließlich, er wolle kein „Definitiv“[152] machen, da Graf Löwenstein ihm die für die Werbungen nötigen Gelder auf 30.000 Rt. angegeben habe. Den Schutz Erfurts hielt er ebenfalls für äußerst wichtig. In einen Aufschub bis zur Pfingstwoche willigte er ein, meinte aber, das Volk könne nicht eher abgeführt werden, als bis die Kontribution gezahlt sei. Den Vorschlag der Gesandten, wegen der sächsischen Forderungen eine Gesandtschaft zum König zu schicken, billigte er.
Nun faßten die Gesandten den Beschluß, am 26. Mai wieder nach Erfurt zu kommen und möglichst ‚mit etwas Geld zur Fazilitierung der Handlung gefaßt’ zu sein. Drei Gesandte sollten zu Gustav Adolf geschickt werden, Altenburg sollte die Vermittlung mit Kursachsen übernehmen. Am 8. Mai verließen alle Gesandten Erfurt“.[153]
„Herzog Wilhelm [IV. v. Sachsen-Weimar; BW] hatte durch die Eroberung Duderstadts das Eichsfeld in seine Gewalt gebracht. Die Regierung, die er eingesetzt hatte, hatte aber bald nach seinem Abzug mit dem Widerstand der Bevölkerung zu kämpfen, die trotz wiederholter Aufforderung die Kontribution nicht zahlte. Die Regierung bat daraufhin Erskein und Löwenstein um ihre Unterstützung. Diese beriefen die Eichsfeldischen Stände zum 18. Mai nach Mühlhausen. Es erschien jedoch niemand.[154] Die Bevölkerung machte im Gegenteil unter Führung des Landschreibers Johann Zwehl den Versuch, durch einen Aufstand mit Hilfe kaiserlicher Truppen die Weimarischen zu vertreiben, und rief den kaiserlichen Kommandanten von Einbeck,[155] den Obersten von Golz[156] herbei. Dieser überfiel am frühen Morgen des 15. Mai Heiligenstadt,[157] erbrach die Tore und richtete unter den beiden in der Stadt liegenden Reiterkompanien ein solches Blutbad an, daß nur wenige entkamen. Graf Löwenstein rückte auf diese Nachricht sofort mit einer größtenteils aus Erfurter[158] und Mühlhäuser Bürgern und Bauern bestehenden Mannschaft gegen Heiligenstadt. Als ihm aber ein erster Angriff nicht gelang und ihm selbst das Pferd unter dem Leib erschossen wurde, zog er wieder ab, rückte jedoch am 28. Mai durch geworbene Truppen und schwere Geschütze verstärkt nochmals vor die Stadt und besetzte sie am 30. Mai. Zur Strafe mußte sie 600 Rt. Brandschatzung[159] zahlen. 25 Personen, die er in Verdacht hatte, mit dem Feind in Verbindung zu stehen, ließ er gefangen nach Erfurt bringen, wo sie ‚sehr übel empfangen’ und beinahe gesteinigt wurden. Johann Zwehl selbst entging seinen Feinden, das Eichsfeld aber war vorläufig wieder in weimarischem Besitz“.[160]
In den Jahresaufzeichnungen des Heiligenstädter Jesuitenkollegs heißt es dazu: „Als dann ein tolles Treiben beim kaiserlichen Heer in Einbeck bekannt wurde, – dieser befestigte Ort liegt in der Grafschaft Grubenhagen und ist ungefähr 7000 Doppelschritte von hier entfernt, bestimmte es wohl den Oberst Maximilian Goltz von Kranz, Leute nach Heiligenstadt zu schicken, die mit diesen schönen Soldaten frühstücken sollten. Das wurde dann auch gründlich besorgt, denn beim Morgengrauen waren die Gastfreunde unerwartet da. Und in der Tat konnte man ein Elend erleben: Der eine der beiden Rittmeister, der anwesend war und das Kommando hatte, ließ den Trompeter nur halb angezogen durch die Stadt laufen und das Signal blasen. Die meisten Reiter versammelten sich, um den feindlichen Gast abzuwehren, aber vergeblich: denn die Goltzianer saßen ab, fanden durch die Torspalten einen Bleihagel, um die Leute, die drinnen Widerstand leisteten, abzuwehren, bis andere die Torriegel erbrachen und sich einen Weg bahnten. Und so drangen sie mit Geschrei ein und es entstand ein unglückseliges Blutbad, aus dem nur ganz wenige entkamen. Als sie die Nachricht von dieser Niederlage dem erlauchten Fürsten Wilhelm, Herzog von Sachsen und Weimar, überbracht hatten, bestimmte seine Hoheit sofort einen Grafen von Löwenstein zum Rächer dieser Tat, der in Erfurt und Mühlhausen ein aus Soldaten, Bürgern und Bauern zusammengewürfeltes Heer versammelte, es in Mühlhausen mit Leitern und leeren Beutewagen ausrüstete und zum Verderben Heiligenstadts und der Goltzianer aufs Eichsfeld führte. Die Goltzianer führten unterdessen die Beute und die Gefangenen nach Einbeck und kehrten in größeren Zahl nach Heiligenstadt zurück zu dem Zweck, um auf dem Eichsfeld festen Fuß zu fassen. Aber es kam alles anders. Denn am 4. Tage nach ihrer Rückkehr gegen 6 Uhr nachmittags erschien der Graf Löwenstein mit seinen Leuten und machte einen mächtigen Angriff auf die Tore. Auch die Goltzianer waren auf dem Posten. Alle Reiter und 50 Infanteristen warfen sich außerhalb der Tore dem Feinde entgegen, aber gleich beim ersten Ansturm wurden sie von der Überzahl erdrückt und mit solcher Wut angegriffen, daß sich die Infanteristen mit knapper Not in die Stadt retten konnten. Die Reiter aber wurden daran gehindert und mußten nach Einbeck zurückkehren. Was sollten nun 100 Infanteristen gegen eine solche Menge gegen die Tore anrückender Soldaten machen. Fast 2 Stunden lang krachte auf beiden Seiten das Platzen der Geschosse, bis die Nacht zum Rückzug blies und den Waffen Schweigen gebot. Welcher Schrecken herrschte während der Nacht und draußen ? Den Belagerern war die Stärke der Besatzung in der Stadt nicht bekannt, und die Belagerten waren im Unklaren über die Menge ihrer Feinde, denn diese fürchteten einen Einbruch, jene einen Ausfall. Alle Insassen des Kollegs flüchteten mit anderen Ordensleuten und den führenden Männern der Stadt voll Angst in die Gewölbe der Stiftskirche und verbrachten dort aus Angst die ganze Nacht schlaflos. Bei Tagesanbruch fürchtete man einen anderen Sturm des Feindes, aber jener sammelte seine Geräte und die leeren Beutewagen, die er mitgebracht hatte, belud sie mit den Toten und Verwundeten und zog schweigend ab. Graf Löwenstein ließ sein von einer Bleikugel durchbohrtes Reitpferd gleichsam als Zeichen seines Misserfolges zurück. […] Auf den gegenseitigen Waffensturm und den Fall des Bleihagels hier und drüben folgte eine Windstille von einigen Tagen, die die Belagerten zu der falschen Hoffnung auf Hilfe verführte und auch dem Grafen Zeit gewährte, sich auf neue Kämpfe vorzubereiten, um sich so für die erlittene Schlappe zu rächen. Inzwischen wurde die Stadt mit einer feindlichen Wache umgeben, um jeden Weg von Einbeck her zu sperren. Wenn auch durch die Gerissenheit von 2 Leprakranken[161] eine Mitteilung nach Einbeck gelangte, so kam der Feind den Hilfstruppen zuvor, peitschte die Stadt einen Tag vor Pfingsten mit Kriegsgeschützen und zwang die Besatzung gerade am Pfingstfest zur Übergabe. Währen der Graf in der Stadt die Macht übernahm, da bestellte er die führenden Geistlichen und einige Bürger ins Kolleg und ließ sie noch am selben Tage gegen Abend mit allen Personen, die damals im Kolleg lebten, nach Erfurt in Gefangenschaft verbringen, aus der sich verschiedene unter verschiedenen Gefahren und Möglichkeiten befreiten, bis endlich am 18. Dezember die 7 letzten, nämlich zwei Priester und 5 Brüder die Erlaubnis erhielten, frei abzuziehen und nach Heiligenstadt zurückzukehren“.[162]
Dazu notiert der in der Regel gut informierte Hofrat Happe in seiner Chronik: „Den 11. Mai [21.5.; BW] ist der Königliche Stadthalter zu Erfurt mit 700 Mann zu Fuß und einem Cornet[163] Reuter vor Heiligenstadt gerücket, darauf sich sobalde in die 150 Crabaten[164] zum Scharmützel[165] praesentiret, als aber von den Musquetiren[166] zweene erschossen worden, sind die andern ausgerissen, und sich nach Einbeck reteriret. Die Heiligenstedter haben sich aber wacker gewehret, und obwohl Herr Graf von Löwenstein das eine Stadtthor [hat] abbrennen und die Stadt stürmen lassen, haben sie sich doch dermaßen gewehret, dass über 60 Löwensteinische Soldaten todt blieben, viel verwundet worden und der Herr Graf unverrichter Dinge wiederumb abziehen müssen“.[167] „Den 18. Mai [28.5.; BW] ist der Herr Graf von Löwenstein abermahls vor Heiligenstadt gerücket und dasselbe belagert. Den 19. Mai [29.5.; BW] hat besagter Herr Graf die Stadt Heiligenstadt mit Stücken starck beschießen lassen. Die Besatzunge aber hat sich dapfer gewehret und ist Major Krachten[168] vor der Stadt [am 29.5.; BW] ein Schenckel abgeschossen worden“.[169]
In der Chronik von Mühlhausen heißt es: „Den 11. Mai [21.5.; BW] ist der Graf von Löwenstein mit etlichen Compagnien Fußvolk aufs Eichsfeld gerückt, hat auch unseren Ausschuß, doch solches zuvor nicht angesagt, mit vor Heiligenstadt genommen. Dem Grafen ist vor der Stadt das Pferd unterm Leibe erschossen worden. Darauf haben sie zu stürmen angefangen, weil aber die Unsrigen den ganzen Tag marschiert, auch kein grob Geschütz bei sich hatten, und in Heiligenstadt über 1500 bewährter Mann, auch etliche Dragoner und Kroaten sich befanden, ist für diesmal nichts ausgerichtet worden. In diesem Sturm sind über 50 Soldaten niedergeschossen worden, auch von unseren Bürgern 8 Mann blessirt, aber keiner tod geblieben. – Den 31. Mai [9.6.; BW] hat der Graf von Löwenstein 25 Personen, unter welchen 4 Domherren waren, den Abt von Reifenstein[170] [Philipp (Busse) v. Reifenstein; BW], den Propst von Annroda,[171] einen Doctor [Dr. Georg Schaumberger; BW], einen Bürgermeister [Georg Schmidt, BW], den Mahlvogt und 16 Jesuiten auf Düngerwagen anhero führen lassen, welche des folgenden Tages nach Erfurt geschickt wurden. Damit aber die armen Gefangenen nicht mit so großem Schimpfe nach Erfurt kommen möchten, so hat E. E. Rath den Doctor und Bürgermeister in einer Kutsche nach Erfurt fahren lassen, die anderen aber haben sich mit ihrem Mistwagen behelfen müssen und sind in Erfurt sehr übel empfangen worden und haben mit Noth erwehren können, daß sie von den Soldaten nicht sind gesteiniget worden“.[172]
Bei Happe liest sich das so: „Den 20. Mai [30.5.; BW] hat der Herr Graf von Löwenstein Heiligenstadt durch Accord[173] wieder eingenommen, hat Doctor Schaumbergen, Churfürstlich Menzischen [Mainzischen; BW] Rath, item 2 Bürgermeister und den Stadtschreiber von Heiligenstadt, der Abt von Reifenstein nebst noch 20 Jesuiten und Pfaffen gefangen nach Erfurt führen lassen. Den 21. Mai [31.5.; BW] ist der Schwartzburgische[174] Ausschuss in die Mühlhäuser Dorfe geleget worden. Den 22. Mai [1.6.; BW] ist unser Ausschusse nach Heiligenstadt geführet worden. Den 24. Mai [3.6.; BW] ist unser Ausschuss von Heiligenstadt wieder zurücke kommen, haben eine Nacht zu Holzthalebra gelegen. Den 25. und 26. Mai [4./5.6.; BW] ist sehr große Furcht dieser Orthen gewesen und hat sich alles zur Flucht geschicket; denn die Sage starck gangen, als ob der Keyserliche General Pappenheim[175] in diese Lande einfallen wollen“.[176]
„Herzog Wilhelm setzte sich nach seiner Ankunft sofort mit Generalmajor[177] Boetius[178] und Generalkriegskommissar[179] Erich Anderson Trana,[180] die beide im Magdeburgischen lagen, mit Generalleutnant[181] Baudissin,[182] dessen Stellung an der Weser ihm zunächst unbekannt war, und mit Landgraf Wilhelm von Hessen[183] in Verbindung. Anderson und Boetius wies er an, alle ihre Truppen bei Halle[184] zusammenzuführen, wohin er selbst zu kommen gedachte. Den Landgrafen bat er, mit seinen Truppen[185] herbeizukommen, Baudissin aber ersuchte er um Nachricht, wo er stehe. Er schlug ihm vor, Pappenheim in den Rücken zu fallen, wenn er sich gegen Thüringen wenden würde. Sollte er ihm nicht gewachsen sein, so möge er zur Unterredung nach Thüringen kommen und Erfurt mit seinen Truppen besetzen. Seinen Stallmeister Coffmann fertigte er nach Dresden[186] ab, um den Kurfürsten und den in Dresden weilenden Grafen Philipp Reinhard von Solms von seiner Ankunft in Thüringen zu benachrichtigen und von dem Auftrag, den er von Gustav Adolf erhalten hatte, in Kenntnis zu setzen. Als er nach Erfurt kam, fand er die Stadt von Kriegsvolk ganz entblößt. Er hielt die Festung für sehr gefährdet, denn es war nicht unmöglich, daß Pappenheim – wie ein Gerücht sagte – gegen sie vorrücken werde. Deshalb befahl er dem Grafen Löwenstein, eiligst nach Erfurt zurückzukehren und die Stadt bei einem Angriff des Feindes bestens zu verteidigen. Am 16. Juni kam Löwenstein zurück“.[187]
„Mitte Monat [Juni 1632; BW] ging der General [Pappenheim; BW], überall Besatzungen zurücklassend, von Münden[188] weg und ins Eichsfeld, wo die Schweden unter dem Stadtkommandanten von Erfurt, Georg Ludwig Graf Löwenstein, zwei Wochen zuvor die Erhebung niedergeschlagen hatten. Löwenstein wollte sich am 16.6. mit einigen Hundert von Heiligenstadt absetzen, wurde aber von der kaiserlichen Kavallerie ereilt und musste sich unter Zurücklassung von Infanterie und Artillerie nach Erfurt retten. In der Mühlhäuser Chronik heißt es: „Der Graf Löwenstein, welcher sich des Eichsfeldes bemächtigt hatte, mußte wegen des Pappenheimischen Volkes das Eichsfeld quittieren, die Gesticke[189] im Stich lassen und sich anhero retiriren. Endlich zeucht obbenanter Graf wieder nach Heiligenstadt, allda ferner die Leute zu plagen, als er aber merkte, daß ihm der Feind auf den Hals rückte, gehet er durch mit Reitern und Knechten nach Mühlhausen und ferner nach Erfurt, darüber allhier ein groß Zittern und Zagen ward“.[190] Mit dem Verlust von Rustenberg,[191] Heiligenstadt und Duderstadt entglitt den Schweden die Kontrolle für das Eichsfeld.
„Daneben sollte der Ausschuß der thüringischen Stände zum Schutz der Festung [Erfurt; BW] verwendet werden. Er sandte ihnen ein Schreiben Gustav Adolfs zu, in dem der König sie aufforderte, den Herzog durch Zahlung von Kontribution, Stellung von Ausschuß, überhaupt in jeder Weise seine Aufgabe zu erleichtern, und ersuchte sie, zum 25. Juni eine möglichst große Anzahl der jüngsten und besten Mannschaft ihres Aufgebots nach Erfurt zu schicken. Ja, er sandte sogar seinen Bruder Albrecht[192] nach Altenburg und seinen Rittmeister[193] Hans Vitztum[194] nach Koburg, um der Forderung größeren Nachdruck zu geben.
Über die künftige Verwaltung Thüringens hatte er mehrere Aussprachen mit Löwenstein und Erskein. Er billigte zwar die selbstherrliche Art, mit der der Resident geschaltet hatte und durch die er in Gegensatz zu dem Grafen und den weimarischen Räten geraten war, durchaus nicht, hielt es aber doch für ratsam, dem tatkräftigen Schweden die Oberleitung der thüringischen Angelegenheiten zuzugestehen. Er unterzeichnete am 22. Juni für diesen eine Vollmacht, in der er ihn, da ‚Wir die von I. M. Uns anbefohlene Pflicht im thüringischen Kreise und den Estat derselben Provinz, sowohl das Gouvernement in der Stadt Erfurt in Person nicht allezeit werden verwalten können’, zu seinem Vertreter ernannte, dessen Befehlen die Stände und die Soldateska nachzukommen hätten, und gab diese Vollmacht den Ständen bekannt. Dem Residenten gegenüber sprach er die Hoffnung aus, daß er ihm in seinem Statthalteramt keinen Eintrag tun, sondern sich nach seinen Befehlen richten und auch mit dem Grafen Löwenstein und seinen weimarischen Räten vertragen werde. Dem Grafen blieb auch weiterhin das Kommando über die Soldateska, die Verwaltung der Kontributionsgelder dem Zahlmeister Evander, der die Rechnung führen und die Gelder während der Abwesenheit des Herzogs nach des Residenten ‚Disposition und Gutachten’ verwenden sollte. Das Direktorium über das Mainzer Gericht sollte Erskein gemeinsam mit den weimarischen Räten führen. Im übrigen hatten sie gemeinsam dafür zu sorgen, daß die Besatzung Erfurts durch 1900 Mann des ständischen Aufgebots verstärkt, die Wachen der Stadt gut besetzt, die Festungswerke weiter ausgebaut, Proviant, Geschütze und Munition in die Stadt gebracht würden, damit man im Notfall damit versehen sei“.[195]
Happe hielt in seiner Chronik fest: „Den 6. August [16.8.; BW] eine Compagnia schwedische Reuter, dem Grafen von Löwenstein zustendig, in Greußen[196] quartiret worden, die wir mit Vivers[197] und starcker Geld Contribution unterhalten müssen“.[198] „Den 4. September habe ich den armen Unterthanen im Ambt Keula und Ebeleben anmelden müssen, dass sie vor des Grafen von Lobenstein Leibcompagnie[199] zu den Werbegeldern geben sollen 250 Rthlr und gleichwohl wöchentlich noch eine starcke Contribution. Über diese Compagnie commandiret der Capitain-Lieutenant[200] Harenberg.[201] Wir haben also itzo 2 Compagnien Reuter und eine Compagnia Fußvolck. Eine Compagnia Reuter liegt in Greußen, eine im Ambt Arnstadt, das Fußvolck liegt in Haßleben.[202] Diesen allen müssen wir geben Werbegelder. Item wöchentlich starcke Contribution und darüber noch Fressen und Saufen, Futter und Mahl, worinnen sie modum schrecklichen excediren“.[203]
„Ein Glück war es, daß Pappenheim Ende Juni dem Eichsfeld den Rücken kehrte, als er von dem Anzug Herzog Georgs und Baudissins Kunde erhielt. Als man in Erfurt davon hörte, machte man sogleich den Versuch, das Land wieder in Besitz zu nehmen. Kriegsrat Dr. Buchard zog mit einigen Kompanien zu Fuß und etwas Reiterei unter Wrangel[204] und [Christoph Friedrich v.; BW] Eßleben von Mühlhausen aus gegen Dingelstädt,[205] das Wrangel überfiel und eroberte. Dabei fiel ein Teil des Städtchens einer Feuersbrunst zum Opfer, die durch das mitgelaufene Gesindel entstanden war. Als sich nun die Eichsfelder Bauern zusammenrotteten, und man hörte, daß der Feind sich rächen wolle, zog Burchard nach Mühlhausen zurück und bat den Residenten dorthin zu kommen, um zu beraten, wie man das Eichsfeld für Herzog Wilhelm wiedergewinnen könne. Erskein begab sich sofort nach Mühlhausen und ordnete an, daß 800 Mann Ausschuß und einige hundert Reiter gegen Heiligenstadt marschieren, die Stadt besetzen und alles Getreide nach Mühlhausen bringen sollten. Den Herzog aber bat er, dem Grafen Löwenstein oder dem Obersten Eßleben zu befehlen, mit allem geworbenen Volk nach Duderstadt zu ziehen, damit man vor den Lüneburgern dort sei und Herzog Georg dann keinen Grund mehr habe, auf seiner Weigerung – er war von Gustav Adolf aufgefordert worden, nach Nürnberg[206] zukommen, hatte sich aber geweigert, da ihm die Belagerung von Duderstadt und Wolfenbüttel[207] wichtiger zu sein schien – zu verharren. Herzog Wilhelm gab dem Grafen Löwenstein den Befehl, alle in Thüringen neugeworbenen Truppen mit Erskeins Zustimmung zu sammeln, mit ihnen gegen das Eichsfeld zu ziehen, das Land wieder zu besetzen, Musterplätze einzurichten und die Verräter, die dem Feind Vorschub geleistet hätten, zu bestrafen. Der Graf aber fühlte sich durch den eigenmächtigen Zug Dr. Burchards gegen Dingelstädt, den er als Eingriff in sein Kommando über die Soldateska betrachtete, derartig beleidigt, daß er dem Befehl des Herzogs nicht Folge leistete und sich um nichts weiter als die Erfurter Garnison kümmerte, wodurch er bald mit dem Residenten in offenen Zwiespalt kam“. [208]
„Die Befestigung Erfurts war inzwischen weiter fortgeschritten. Ende August heißt es in einem Schreiben Raspes[209] an den Herzog: ‚Der Bau geht ziemlich fort, die große Schleuse wird in wenigen Tagen fertig, desgleichen das große Hornwerk[210] und die Batterien[211] hinter dem Petersberge, ist auch schon an dem anderen Werk gegen das Andreastor und den anderen Schleußen gegen das Löbertor den Anfang gemacht’, dagegen ‚ist man zur Zeit mit Munition nicht sonderlich versehen’.
Um die Vorgänge in der Stadt konnte sich der Resident nur wenig kümmern. Als er Anfang August aus Duderstadt zurückkehrte, fand er sie in einem ‚konfusen’ Zustand vor, denn der Rat hatte ‚keinen Respekt und Gehorsam bei den Bürgern, also daß sie an Kontribution wenig bekommen und also nichts abtragen, auch die Löhnung in ein Stocken geraten lassen’. Der Rat wandte sich in seiner Hilflosigkeit an ihn mit der Bitte, die Bürger zur Zahlung zu zwingen. Erskein suchte nach Möglichkeit Ordnung zu schaffen, konnte jedoch Ausschreitungen der Soldateska nicht ganz unterdrücken. Der Rat klagte noch manchmal darüber, stellte dem Residenten aber dennoch das Zeugnis aus, daß ‚er an seinem Ort gebührende Remedierung zu verschaffen, große Mühe und lobwürdigen Fleiß angewendet habe“.[212]
„Eigentlich hätte Graf Löwenstein als Kommandant der Stadt den Residenten in den Erfurtischen Angelegenheiten unterstützen müssen. Er war aber ‚wegen des Eingriffs in sein Kommando und der Prozeduren auf dem Eichsfeld’ dermaßen verärgert, daß er sich um weiter nichts als die Garnison kümmern wollte. Es kam schließlich zu einem scharfen Gegensatz zwischen ihm und Erskein, so daß der Graf am 26. August Erfurt verließ, um zum König zu reisen, und Erskein den Herzog bat, einen anderen Kommandanten nach Erfurt zu schicken, den Grafen aber mit seinem Regiment zur Armee ziehen zu lassen, sonst ‚würde ich genötigt sein, diesen Ort zu quittieren’, da ‚I. k. M. noch E. f. G. ich keine ersprießlichen Dienste allhier dergestalt erweisen kann’. Das Erscheinen feindlicher Truppen im Vogtland[213] bewog ihn jedoch, eine Versöhnung mit Löwenstein zu suchen, da dessen Truppen bei einem Angriff des Feindes auf Erfurt von großem Wert sein konnten. In der Tat kehrte der Graf auf die Bitte des Residenten nach Erfurt zurück, blieb auch noch in der Stadt, ließ aber verlauten, daß er sie bald verlassen wolle. Man berichtete, er bemühe sich um kursächsische Dienste“.[214]
Löwensteins Kavallerieregiment war Ende August unter Wilhelm IV. von Weimar zu Gustav II. Adolf gestoßen und hatte am 3.9. an der Schlacht an der Alten Veste[215] teilgenommen. Es war dann in den Thüringer Raum zurückgekehrt.
Hofrat Happe erinnert sich: „Den 18. Oktober [28.10.; BW] ist unser Ausschuss in Großfahner[216] in der Nacht von den Pappenheimischen überfallen und zertrennet worden, sind aber Gottlob alle gesund in der finstern Nacht davon kommen. Eodem die des Grafen von Löwenstein Capitain-Lieutenant von Harenberg von den Pappenheimischen zu Tiefthal[217] überfallen und nebst noch 40 Reuter gefangen worden. Dieses feindseligen Einfalls halber ist in Erfurt große Furcht gewesen, alles geworbene Kriegs Volck zu Ross und Fuße ist vom Lande in die Stadt genommen, die Stücke[218] auf die Walle geführet, der Thurm am Andreasthor eingerissen, das Thor geschlossen und gantz mit Erden ausgefüllet worden. Auch hat mann starck an den neuen Schantzen[219] gearbeitet und sich zur Defension mit allem Fleiß praepariret“.[220]
Das Regiment Löwenstein war am 16.11.1632 in der Schlacht bei Lützen[221] auf dem linken Flügel im zweiten Treffen eingesetzt.[222] In Happes Chronik hieß es dazu u. a.: „Wieviel aber eigentlich von unsern geblieben, kan man bis zum General Randefou noch zur Zeit nicht wissen. Doch das schwedische blau und gelbe Regiment zu Fuß, Hertzog Bernhardt,[223] Fürst zu Anhalts, Grafen zu Löbenstein und Oberster Brandenstein[224] zu Pferde haben größten Schaden erlitten“.[225]
„Bernhard von Weimar hatte sich am 13. Januar 1633 von Altenburg[226] nach Jena[227] begeben, um sich dort von einer Erkrankung, welche er sich während des letzten Feldzuges und der Schlacht bei Lützen zugezogen hatte, zu erholen. Am 4./14. Januar verfaßte er dort ein ‚Memoriall‘ an die beiden Generalmajore Lohausen[228] und Claus Conrad Zorn von Bulach,[229] ‚sich zum Aufbruch nacher Francken in bereitschafft zu halten‘ und wie sich diese ‚in unnserem abwesen unndt nach erlangter ordre des aufbruchs zu halten hätten (Skrifter II Bd. 7, S. 18). Während sich Bernhard am 22. Januar weiter nach Weimar begab, da, wie er an den Reichskanzler Oxenstierna schreibt, ‚die mattigkeit noch nicht nachlassen will‘, bekamen die Generalmajore Lohausen und Bulach am 20. Januar von Oxenstierna den Befehl, Bernhards Armee über den Thüringer Wald nach Franken zu führen, sich im Hochstift Bamberg und der Maingegend festzusetzen und dabei die Stadt Nürnberg[230] gegen kaiserliche Feindseligkeiten abzusichern (Chemnitz II, S. 36).
Nach Bernhards eigenhändiger Instruktion vom 14.1. sollte sich Lohhausen mit der Infanterie, ‚doferne vom feindt man nichts vernehmen noch sich befahren würdet, in bemeltes Bamberg[231] logiren [und; BW] undt rückhwarts hinauss gegen Eltmann[232] zue sich des Mayns […] versichern‘, sofern der feind aber ‚auch von Hoff[233] oder der Ober Pfaltz starckh uff die armee undt dieses volckh gehen solte […] und uf den fall, er [Lohausen] sich nicht zu halten möglichen, [sollte er] dasselben [Bamberg] abbrennen undt in grund demoliren [!], undt er sich zuerückh gegen Schweinfurth[234] wenden undt in sicherheit begeben‘ (Skrifter, s. o.).
Die Armada Bernhards zählte zu diesem Zeitpunkt nicht viel mehr als 8000 Mann, wie der kaiserliche Generalkommissär Wolf Rudolph von Ossa[235] berichtete, der in einem Brief vom 27. Februar 1633 aus Eichstätt[236] schrieb, er fürchte eine Vereinigung mit dem schwedischen Feldmarschall Gustav Horn, welcher zu diesem Zeitpunkt zwischen Ehingen[237] und Biberach[238] an der Donau in Kämpfe mit dem kaiserlichen Feldmarschall Aldringen[239] verwickelt war (Soden II, S. 51). Im Kern bestanden Bernhards Truppen aus den relativ schwachen Regimentern zu Pferd: Georg von Uslars[240] Regiment (160 Pferde), Bulachs Regiment (120 Pferde), (Wilhelm von) Goldsteins[241] Regiment unter Oberstleutnant Max Conrad von Rehlingen[242] (150 Pferde. Dieses Regiment wurde im März 1633 durch den Obristen Philipp Sattler[243] [Sadler; BW] übernommen, Oberst (Eberhard) Beckermanns[244] Regiment (150 Pferde), Herzog Bernhards Leibregiment[245] unter Oberstl. Bouillon[246] (12 Kp., 500 Pferde), Nicholas de Courvilles[247] Regiment (5 Kp. 300 Pferde), (Christoph Karl Graf von) Brandensteins Regiment unter Rittmeister Lorbeer[248] (300 Pferde), (Georg Ludwig Graf von) Löwensteins Regiment unter dessen Obristwachtmeister (200 Pferde), Oberst Wolf Jaroslav von Steinbachs[249] Regiment (200 Pferde), Johann Bernhard von Öhms[250] Regiment (300 Pferde). Die Dragoner unter Oberst Georg Christoph von Taupadel[251] und den Oberstleutnants (Lorentz) Ambrosius[252] und (Pierre) Margali[253] blieben in Chemnitz[254] zurück. Die Fußtruppen bestanden aus der blaue[n] Brigade (dem alten blauen Regimen) unter Hans Georg aus dem Winckel,[255] von der jedoch ein Teil als Garnison in Zwickau[256] verblieb, Herzog Bernhards Brigade (grüne Brigade), Joachim Mitzlaffs[257] Brigade[258] und dem schwarzen Regiment des jüngeren Grafen (Johann Jakob) von Thurn;[259] zusammen etwa 6000 Mann in 8 Regimentern zu Fuß und 2600 zu Pferd. (Soden II, S. 32ff.; Huschke, S. 44, 48, 108; Brzezinski/Lützen, 21; Skrifter II Bd. 7, S. 18)„.[260]
„Mit dem Einzug von Lohausens Truppen in Bamberg hatte der Oberst Claus Hastver[261] von Herzog Bernhard die Aufforderung erhalten, die schwedischen Operationen in Franken zu unterstützen. Er war deshalb am 13. Februar 1633 mit einem Teil seines Regiments von Nürnberg aus nach Herzogenaurach[262] aufgebrochen, wo er keine Verpflegung vorfand und deshalb am Abend des 14. Februar weiter nach Höchstadt a. d. Aisch[263] marschierte, um zu versuchen, ob er den Platz mit Akkord einnehmen könne. Am nächsten Morgen forderte er die Stadt zur Übergabe auf, welches Ersuchen jedoch von der Bürgerschaft und Besatzung abgelehnt wurde. Hastver zog sich deshalb am Abend nach Neustadt a. d. Aisch zurück und bat von dort aus den Rat von Nürnberg um eine Verstärkung von 100 bis 150 Musketieren, 3 bis 4 Petarden[264] nebst einem guten Petardierer und einige Pechkränze.[265] Er wollte damit ‚ein Thor mit Petarden aufspielen‘, und das andere zu verbrennen. Der Rat lehnte Hastvers Begehren ab, da sich in Nürnberg nur noch so viel Volk befand um die Wachen zu versehen, das übrige lag in den umliegenden Städten zur Besatzung.
Aus Bamberg hatte ihm der der Generalmajor Claus Conrad Zorn von Bulach die Einnahme von Staffelstein,[266] Bamberg und Eltmann[267] gemeldet. Mittlerweile (17. Februar) war auch Bernhards Bruder, Herzog Wilhelm von Sachsen-Weimar, in Bamberg eingetroffen, um weiter in die in die Oberpfalz zu marschieren. Die ‚Hastver’schen Völker‘, wie ihr Kommandant sie selbst nannte, also das Truppenkontingent, mit dem Hastver von Johann von Werth[268] vor Herrieden[269] zurückgedrängt worden war, lag noch immer in Ansbach.[270] Hastver wollte es auch nicht eher nach Neustadt kommandieren, bis Ansbach eine neue Besatzung hatte, trotzdem bestand er weiterhin auf Ausführung seines Angriffes auf Höchstadt. Schließlich bewilligte der Nürnberger Rat die gewünschten Materialien und Hastver beorderte nun die Musketiere[271] seines Regiments von Ansbach nach Neustadt.
Am 26. Februar fand er sich mit seinen Truppen unter dem Major John Affleck[272] und dem aus Bamberg kommandierten Reiterregiment Öhm[273] erneut vor Höchstadt ein, mußte jedoch am Abend ergebnislos wieder abrücken und zog sich nach Dachsbach[274] zurück. Die Unternehmungen wurden zusätzlich von großen Überschwemmungen in der Gegend behindert. Um nicht völlig erfolglos zu erscheinen, zog man am 28. Februar vor Forchheim[275] und verbrannte die Brücke über die Regnitz. Die aus Nürnberg übersandten Pechkränze taten dabei gute Dienste. Aus der Festung erfolgten währenddessen 80 Kanonenschüsse, die allerdings keinen Schaden anrichteten. Am nächsten Tage kehrte Hastver mit den Truppen zu seinem Stützpunkt Dachsbach und schließlich nach Neustadt zurück. (Soden II, S. 32ff.).
Am 28. Februar war Herzog Bernhard, der wieder gesundet war, zusammen mit dem schwedischen Reichskanzler Oxenstierna, den er am 23. oder 24. Februar in Buttstädt[276] bei Weimar getroffen hatte, in Schweinfurt angelangt. Von dort erteilte er dem in Bamberg liegenden Generalmajor der Kavallerie Claus Conrad Zorn von Bulach den Befehl zum Vordringen in die Oberpfalz. Während die Reiterregimenter Öhm und Courville bereits nach Auerbach[277] vorausgezogen waren, hatte Bulach die Regimenter [Christoph Karl Graf von] Brandenstein und (Georg Ludwig Graf von) Löwenstein in Pretzfeld einquartiert. Er selbst übernachtete mit den Leibdragonern[278] des Herzogs (Bernhard) und drei weiteren Regimentern in Ebermannstadt.[279]
In der Nacht des 23. Febr./5. März früh drangen Reiter des ligistischen Reiterobristen Werth in Pretzfeld[280] ein, zersprengten die beiden schwedischen Regimenter, erbeuteten viele Pferde und nahmen mehrere Offiziere gefangen. Am Morgen des 6. März gegen 6 Uhr begab sich Werth in das Hauptquartier Bulachs nach Ebermannstadt: ‚Woselbst gleich der Generalmajor, als der ohne das eben damahls zu Pferde wollen blasen lassen / sich eilends mit dem Leibregiment herausser gemacht […] vorm dorffe sich gesetzet und in ordnung gestellet: Da dann der feindt stracks gestutzet / vnd ohne ferneren angriff wieder zurück gewichen. Die zerstrewete von obgedachten beiden Regimentern funden sich folgends auch eintzelnen zur Armée wieder herbey: Also das der Verlust / ausserhalb der Pferde und pagage,[281] so dem Feinde zutheil worden / so gar groß nicht gewesen. Gen-Major Bulach aber / in die Oberpfalz sich nicht mehr zuvertieffen […] vnd lies beyhabende reuterey alsbald in ihre vorige quartiere bey Bamberg wiederumb rücken‘. (Chemnitz II, S. 39). Nach Werths Schlachtbericht an Kurfürst Maximilian[282] hatte er bei dieser Aktion insgesamt 1800 Pferde erbeutet. Aus Frustation und Rache über die erlittene Niederlage legten die schwedischen Regimenter in Ebermannstadt 80 Häuser und die Stadtkapelle in die Asche. (Lahrkamp/Werth, S. 23).
Auf die Nachricht von der Schlappe Bulachs war Herzog Bernhard am 25. Februar/7. März von Würzburg nach Bamberg geeilt, wo er die Regimenter musterte und in der Folge die Eroberung Höchstadts a. d. Aisch, dessen Besatzung nur aus 60 Soldaten und der Bürgerschaft bestand, ernsthaft vorantrieb. Zu diesem Zweck schickte er den Generalmajor Lohausen mit 1200 Mann zu Roß und Fuß und das schwarze Regiment des jüngeren Grafen (Hans Jakob von) Thurn sowie zwei halbe Kartaunen[283] vor die Stadt. Die Erstürmung erfolgte am 28.2./10.3.1633, nachdem nachmittags um 2 Uhr Bresche geschossen worden war. Chemnitz (Bd. II, S.39) schreibt darüber: ‚Das Städtlein Hochstädt hatte gegen denen Königl.=Schwedischen bishero sich hart / und fast über seine Macht vnd Vermögen opiniastriret.[284] Wegswegen […] Herzog Bernhard, so nunmehr wieder wol auf vnd bei der Armée angelanget / Gen-Major Lohausen mit etlichen trouppen zu ros vnd fus sambt theils artholeri, davor gesandt. Dies lies / den letzten Tag Hornungs [28. Februar alten Stils, bzw. 10. März nach dem neuen Kalender] / weil die darin sich in güte keines wegs bequemen wollen / morgens frühe breche schiessen / vnd ein loch in die maure machen: Worauff bey des Herzogen ankunfft von Bamberg / die Soldaten mit guter resolution den sturm angetreten / vnd vnerachtet der Belagerten hefftigen gegenwehr / wodurch etliche Knechte / neben einem jungen Graffen von Schlick[285] (der schon die Leiter hinauffgestiegen war / vnd recht [genau] in der bresche[286] geschossen worden) umbkommen / den ort mit gewalt erobert; alles was Mänlich vnd erwachsen / an Soldaten / Bürgern / Bawren und Juden / niedergemacht / vnd das Städtlein rein ausgeplündert. Bey welcher confusion ein fewr auskommen / vnd dadurch der ort / nebenst dem darin vorhandenem vorrath an getreyde / so der Herzog lieber conserviret gesehen hette / im rauche aufgangen‘.
Während der schwedische Historiograph Chemnitz zwar einige interessante Details beisteuert, die Eroberung aber eher nüchtern, teilweise sogar etwas verharmlosend schildert, gibt die Bamberger Dominikanernonne Maria Anna Junius[287] die Grausamkeit dieser Eroberung Höchstadts in ihrem Tagebuchbericht in unverblümter, aber auch unparteiischer Form wieder. Nach der Schilderung der Nonne (die den Tag der Eroberung irrtümlich auf den 11. März legt) setzten die protestantischen Truppen ‚zu frü um 7 uhr wiedterumb an höchstadt mit gantzer macht / zuvor zum öfteren mahl hineingeschickt und sagen lassen sie [die Höchstadter] wollen doch auff geben / sie sehen doch die grosse macht deren sie sich nicht wiedersetzen können[;] wan sie gutt willig auff geben sol weder der stadt noch ihnen einiges leidt geschehen / wo aber nicht[,] so sol alles nidter gemacht werden und die stadt in Brandt gesteckt / die aber in der stadt haben zu andword geben sie wollen sich wehren biss auff den letzten man / dan der comendtant zu forgam [Friedrich von Schletz, Kommandant zu Forchheim] hat einen botten um den andtern hingeschickt / sie sollen sich nur noch zwu stund wehren / so wert ihnen hilff kumen. Also haben sie sich gar ridterlich gewert und den feind großen schadten gethon / dan der graff schlick ist gleig dar vor todt blieben auch viel soltadten / dan da die mener nicht mehr haben schiessen könen / da haben die weiber wasser siedtent gemacht und auff sie gossen / auch mel ins siedtent wasser gerührt und die feind mechtig mit verbrent / auch mechtig mit steinen under sie geworffen und den feind grossen schadten gethon. Aber ihr riedterliches wehrn und wachen ist vergebens gewessen / dan es ist ihnen kein mensch zu hilff kumen; dan um 2 uhr haben die schwedtischen die statt erst erobert […] alls sie nun die stadt gehabt da haben sie alles nidter gemacht und die stadt hinweg gebrent bis auff die kirgen und das schlos; auch etliche kleine heüslein seint stehn blieben / dan es ist ein mechtiges mörtten und blutbatt[288] da gewessen / dan weiber so ihre kinder an dem arm gehabt hat man samt den kindern nidter gemacht / auch ist ein mechtiges gutt und getreyt allda verbrent / das man nicht genuch darvon hat sagen könen / an welcher jemerlichen history niemand schultig ist alls der commendtant zu forgam [Schletz][289] / auch haben die soltadten die höchstadter kirgen durchgraben dan sie haben gemeint sie wollen in grebern grose schetz finden‘. (BHVB Nr. 52, S. 121f.).
Nach den Nürnberger Kriegsakten (B. 29) wurde nahezu die gesamte Garnison Höchstadts niedergemacht. Nur 15 Soldaten gerieten in Gefangenschaft. Der Kommandant, der als Korporal[290] zuvor in schwedischen Diensten gestanden hatte, wurde aufgehängt. Noch schlimmer erging es der Bürgerschaft. Nahezu 300 Bürger und ‚etliche Weiber‘ wurden niedergemetzelt. Nach anderen Berichten sollen nur 7 Bürger in der Stadt und diejenigen, welche in den Wäldern das Vieh hüteten, überlebt haben. Die protestantischen Truppen verloren bei dem Sturm, außer dem Grafen Schlick, ca. 100 Mann an gemeiner Mannschaft und Offizieren.
Nach geendeter Expedition marschierten die schwedischen Truppen wieder nach Bamberg zurück“.[291]
Nach der verheerenden Niederlage bei Pretzfeld trat das Regiment nicht mehr in Erscheinung. Löwenstein starb am 3.1.1633 in Erfurt an einer alten Verletzung. Im „Theatrum Europaeum“[292] heißt es dazu, er sei „im Anlauff vor Heiligenstadt auf dem Eyßfeld in den lincken Schenckel / unterhalb der Waden / nach Aussag der Medicorum und Chirurgorum zwar untödlich geschossen worden / und doch wegen zugeschlagener Symptomatorum und Hauptflüsse[293] / nach fast zugeheiltem Schaden / an einer schweren Halßgeschwulst sterben müssen“.[294] Nach seiner Leichenpredigt[295] hatte er sich die tödliche Verletzung durch eine Musketenkugel[296] durch den Schenkel bereits beim Angriff auf Chemnitz[297] am 20. 11.1632 zugezogen.[298] Er wurde zunächst in Erfurt beigesetzt. Seine Witwe Elisabeth Juliane von Erbach [22.1.1600-29.5.1640 Saalfeld] heiratete in 2. Ehe am 25.7.1636 Johan Banér.[299]
Hofrat Happe erinnert sich: „Den 6. Juni [16.6.; BW] morgens frühe umb 2 Uhr ist ein Troup Reuter von 50 Pferden hier zu Sondershausen vorbey auf Nordhausen[300] gangen. Den 5. Juni ist des schwedischen Generalen Baniern verstorbene Gemahlin, eine geborene Gräfin von Erbbach, welche zuvorn einen Grafen von Löwenstein gehabt, zu Erfurt in der Predigerkirchen zu abends umb 10 Uhr beygesetzet worden, ist der General auch selbst mit zu Erfurt gewesen“.[301]
Elisabeth Juliane wurde neben Löwenstein beigesetzt: „Um den 8./18. Julii[302] ist sie nach Erffurt vom Herrn Generalen in Begleitung zwey tausend Pferden / gebracht / und in die Capellen an dem Chor der Prediger-Kirchen / in welcher ihr erster Herr / der Herr Grafe von Löwenstein / in einem Grab im Chor eingesetzt gelegen / beygesetzet worden / von deme sie ein Fräulein / deß Namens Maria Christiana, von dem Herrn Banner aber keine Leibs-Erben hinterlassen / welches Fräulein diesen Namen darumen / daß es Anno 1626. in Italia zu Padua geboren / nachmals zu Venedig / in Gevatterschafft der Signoria getaufft worden empfangen“.[303] „Er [Banér; BW] hat auch um den 14. 24. Julii dieses 1640. Jahrs seine Kinder / und mit den denselbigen die Stieff-Tochter / das Löbensteinische Fräulein / von Eschewege[304] auß nach Schweden verschicket / und um den 30. ejusdem seine Gemahlin / sammt obhochwolgedachtem ihrem ersten Herrn / Grafen von Löwenstein / von Erffurt abholen / und benebens mehrern seinen köstlichen Sachen / unter der Conduite eines jungen [Johan Axelsson; BW] Ochsenstirns / ingleichem nach Schweden führen lassen“.[305]
Nach Happes Erinnerungen führte der schwedische Obrist Slang die Überführung der beiden Leichname im ersten Abschnitt ihres Weges nach Schweden durch: „Eodem [die] [26.7./25.8.1640; BW] der Obriste Schlange[306] mit des Baniers verstorbenen Gemahlin Leiche wie auch ihres ersten Gemahls, des Grafen von Ebersteins [Löwenstein !; BW] Leiche, nach Salza[307] kommen“. „Eodem [die], den 28. Juli [6.8.], der Obriste Schlangen[308] aus Salza[309] mit denen beyden Leichen nach Mühlhausen gezogen, haben aller Orthen sehr übel gehauset“.[310]
Löwensteins Tochter Maria Christiana heiratete den schwedischen Grafen und Reichsrat Gabriel Oxenstierna und beendete diese Nebenlinie der Grafen von Löwenstein im Jahre 1672.
[1] Habitzheim, heute Ortsteil von Otzberg [LK Darmstadt-Dieburg].
[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur ass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482.
[4] KREBS, Schlacht, S. 2, Anm. 2; ENGERISSER, Von Kronach, S. 448; die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung.
[5] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[6] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[7] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld (die ultimative Mansfeld-Biographie)..
[8] Landau in der Pfalz; HHSD V, S. 192ff.
[9] Weißenburg [Wissembourg; Elsass, Dép. Bas-Rhin].
[10] Nikolaus [Claus] v. Linstow-Bellin [Linstau, Linsdorp] [ – ], mansfeldischer Obristleutnant, dann dänischer Obrist.
[11] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[12] Sturzelbronn [Dép. Moselle].
[13] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 331, 355f., 392.
[14] Vgl. WOLF, Winterkönig; BILHÖFER, Nicht gegen Ehre und Gewissen; http://www.hdbg.de/winterkoenig/tilly.
[15] Den Haag [Niederlande].
[16] Bitche [Départemant Moselle].
[17] Erzherzog Leopold V. v. Österreich-Tirol [ 9.10.1586 Graz-13.9.1632 Schwaz, Tirol].
[18] Zweibrücken; HHSD V, S. 419ff.
[19] Landau in der Pfalz; HHSD V, S. 192ff.
[20] SCHÜTTE, Pfälzer Land, S. 28f.
[21] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[22] Sieg Tillys und Anholts am 20.6.1622 bei Höchst über Christian von Braunschweig, der dabei mehrere tausend Mann, Tross und Artillerie einbüßte. Höchst [Stadt Frankfurt/M.]; HHSD IV, S. 226ff.
[23] Hagenau [Elsass, h. Frankreich, Dép. Bas-Rhin]. Vgl. die Erwähnungen bei KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[24] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 466.
[25] Den Haag [Niederlande].
[26] Emden; HHSD II, S. 134ff.
[27] KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 467f.
[28] Bei FLIEGER, Schlacht bei Stadtlohn, S. 174, ist allerdings zweimal Johann Casimir mit einem Regiment zu Pferd und einem zu Fuß angegeben. 6.8.1623: Niederlage Christians von Braunschweig-Wolfenbüttel gegen Tilly. Zwei Drittel von den 15.000 Mann Christians fielen oder gerieten in Gefangenschaft. HAPPES Zahlen [I 42 r: 8.000 Tote; mdsz.thulb.uni-jena.de] sind weit übertrieben. Im weit verbreiteten Kupferstich „Warhafft vnd eigentlicher Bericht / was massen Hertzog Christian von Braunschweig Armada den 6. Augusti 1623. im Stifft Münster auffs Häupt erlegt“ (1623) [Germanisches Nationalmuseum Nürnberg HB 1780], ist allerdings von etlichen 1000 Toten und über 9.000 die Rede. Nach Tillys Bericht jedoch fielen an die 6.000 Mann oder waren geflohen, viele wurden aus Rache von den Kroaten abgeschlachtet: „300 [Dragoner] von der Art hat, wie ich glaube, unsere Truppe bei Stadtlohn wie Schweine abgeschlachtet, denn sie brauchen nicht so sehr geschont zu werden“, hieß es in Tillys Protokoll über die Schlacht bei Altenoythe. 4.000 wurden gefangen genommen, darunter fünfzig höhere Offiziere Christians und sein Verbündeter, Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar, dessen Allianz der Patrioten aller Stände die „deutsche Libertät“ vor dem Dominat des Hauses Habsburg hatte retten sollen. Der kaiserliche Obristleutnant Ilow hatte Wilhelm einem Leutnant abgekauft und dem Kaiser übergeben lassen, die kaiserliche Belohnung betrug 1.200 Rt. Militärhistorisch muss der Hauptanteil am Sieg Gallas zugeschrieben werden. Die ligistischen Truppen hatten etwa 1.700 Mann verloren, während sechzehn Kanonen, darunter neue, von Moritz von Oranien entwickelte Modelle, und fast alle Munitionsvorräte, 85 Fahnen und zwei Silberwagen erbeutet werden konnten. Während der Flucht der Braunschweigischen war zudem einer der Pulverwagen explodiert, was das allgemeine Durcheinander nur noch verstärkt hatte. FLIEGER, Schlacht bei Stadtlohn; OER, Schlacht bei Stadtlohn.
[29] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[30] Groß-Zimmern [LK Darmstadt-Dieburg].
[31] Peter Heinrich v. Stralendorf, Freiherr v. Goldrebe [1577-19.10.1637 Wien].
[32] http://www.lagis-hessen.de/pnd/11730638X.
[33] Abstatt [LK Heilbronn].
[34] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[35] „Abstatt war eine Gründung der Herren von Heinriet. Die zum Ort gehörende Burg Wildeck dürfte etwas älter sein wie der Ort selbst, man geht bei der Burg vom 12. Jh. aus. Die Herren von Heinriet verkauften ihren Besitz- ausgenommen Abstatt und die Burg Wildeck- im 14. Jahrhundert an die Grafen von Löwenstein, die damals noch Habsburger waren. Der letzte Heinrieter Besitzer von Abstatt war Heinrich von Heinriet, der 1439 starb. Mit Erlaubnis des Markgrafen von Baden, dem Oberlehensherr von Abstatt, durfte er Abstatt an seine Tochter Ute und ihren Gatten Harandt von Hohenberg weiterreichen, der es bis zu seinem kinderlosen Tod 1490 besaß. Dann gehörte Abstatt knapp 2 Jahre den Grafen von Neipperg als badisches Lehen, die es 1492 an Ludwig I. Graf zu Löwenstein und Herr zu Scharfeneck für 4400 Gulden mit der Zustimmung des Markgrafen von Baden verkauften.Die Grafschaft Löwenstein (ohne Abstatt) hatte Friedrich der Siegreiche, Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein, 1441 käuflich erworben und wollte diese Grafschaft, neben vielen anderen Orten, an seinen einzigen überlebenden Sohn Ludwig aus einer morganatischen Verbindung mit einer Bürgerlichen, Clara Tettin aus Augsburg, vererben. Der Nachfolger Friedrichs als Pfalzgraf, sein Neffe Philipp, hat die Erbverpflichtungen seines Onkels Friedrich gegenüber dessen Sohn Ludwig nur zu einem kleinen Teil erfüllt und Ludwig nach einigen Wirrungen bei dessen Hochzeit 1488 mit Elisabeth von Monfort, tatsächlich nur die kleine Herrschaft Scharfeneck (bei Landau in der Pfalz) und die Grafschaft Löwenstein (ohne Abstatt) überlassen. Mit den gleichfalls von seinem Vater ererbten finanziellen Mitteln hat Ludwig dann 1492 Abstatt und die Burg Wildeck hinzu gekauft. Die Oberlehensherrschaft über die Grafschaft Löwenstein ging als Folge des Landshuter Erbfolgekriegs 1504 von der Pfalz auf Württemberg über. Nur nach Intervention des Kaisers vergab Württemberg die Grafschaft 1510 wieder an Ludwig I, jetzt allerdings als Württemberger Lehen. Ludwig hatte vier Enkel, die die an sich schon kleine Grafschaft Löwenstein 1567 und die Herrschaft Scharfeneck in vier Teile aufteilten. Ludwig III. bekam den Ort Löwenstein, Wolfgang bekam Scharfeneck, Friedrich bekam den Ort Sulzbach und Albrecht bekam Abstatt und die Wildeck. Nachdem Albrecht 1587 kinderlos starb, hat der Herzog von Württemberg den Ort wieder sich unterstellt. Von 1587-1590 war jetzt Abstatt rein württembergisch und nur auf erneute Intervention des Kaisers wurde der Ort 1590 wieder an die Linie Wolfgangs (Scharfeneck) übergeben. Der Herzog von Württemberg wollte vermeiden, dass Abstatt in die Hände Ludwig III fiel, der die Oberhoheit Württembergs nicht anerkennen wollte. Ludwig III hatte mit der Heirat der Wertheimer Erbin (Wertheim war eine reichsunmittelbare Grafschaft) erheblich dazu gewonnen und wollte seine errungene Eigenständigkeit auch auf Löwenstein ausdehnen. Der Herzog von Württemberg entzog Ludwig III Löwenstein und dieser konnte nur mit einiger Mühe erreichen, dass seine Söhne vom Herzog von Württemberg wieder mit Löwenstein belehnt wurden. Beim Tod Albrechts regierte in Scharfeneck schon der Neffe von Albrecht, Wolfgang II, der 1596 verstarb. Seine beiden Söhne Johann Casimir und Georg Ludwig erbten die Herrschaft Scharfeneck und Abstatt/Wildeck und waren damit die letzten Besitzer von Abstatt aus der Wolfgangschen Linie. Der Herzog von Württemberg entzog Georg Ludwig von Löwenstein die Herrschaft Abstatt bereits 1625 wegen totaler Überschuldung und unterstellte Abstatt/Wildeck der württembergischen Verwaltung. Dies muss Kaiser Ferdinand II entgangen sein, denn als die kaiserlichen Truppen die Gegend um Abstatt im 30-jährigen Krieg besetzten, wurde die Meinung vertreten, Abstatt gehöre nach wie vor Georg Ludwig von Löwenstein, der zu den hochrangigen Erzfeinden des Kaisers gehörte. Zur Bestrafung Georg Ludwigs schenkte der Kaiser Abstatt mit einer Urkunde vom 4.Nov. 1630 seinem Hofkammerpräsidenten, dem Abt von Kremsmünster Anton Wolfrath, der später Bischof von Wien wurde. Erst nach dem Tod von Anton Wolfrath 1639 hat der Herzog von Württemberg, der nach seinem durch den Kriegsverlauf erzwungenen Exil sein Land wieder zusammen baute, Abstatt am 10. April 1639 erneut in seinen Besitz genommen. Der Herzog von Württemberg übergab Abstatt etwas später an seinen Freund und treuen Obristen Peter Pflaumer, da die evangelische Linie der Löwensteiner, die um eine Übergabe nachgesucht hatte, einfach nicht die Mittel hatte, die Schulden des Ortes abzulösen. Die Söhne Ludwig III hatten sich im 30-jährigen Krieg in eine katholische und in eine evangelische Linie aufgespalten. Nach dem Ende des 30 jährigen Kriegs entbrannte ein Streit zwischen dem Herzog von Württemberg und dem Kaiser Ferdinand III um Abstatt. Dieser Streit hat in den „Erläuterungen des Westfälischen Friedens aus reichshofräthlichen Handlungen“, Band 1 von Johann Jakob Moser, Erlangen 1775 seinen Niederschlag gefunden. Beide Linien der Löwensteiner beanspruchten den Besitz und gingen, wie sich aus den Protokollen ergibt, sehr rüde miteinander um. Der Streit zog sich bis Nov. 1653 hin. Der Herzog von Württemberg wollte es an die evangelische Löwensteiner Linie geben, die aber leider immer noch nicht die Mittel hatte, um die Forderungen, jetzt von Peter Pflaumer (21 400 Gulden), abzulösen. Der Kaiser wollte Abstatt natürlich der katholischen Linie überlassen, die ihn im 30-jährigen Krieg unterstützt hatte. Der Streit konzentrierte sich auf die Frage, wer darf bestimmen, wem Abstatt gehören soll. Der Kaiser, weil er Abstatt Georg Ludwig entzogen und an den Abt von Kremsmünster geschenkt hat und Abstatt somit an den Kaiser wieder zurückgefallen ist, oder der Herzog, der Abstatt schon 1625 übernommen hatte, so dass die Schenkung des Kaisers an den Abt von Kremsmünster eigentlich unrechtmäßig war. Der Herzog wollte Fakten schaffen, und unter seiner Beteiligung wurde ein Vertrag am 6.11.1652 zwischen Pflaumer und dem evangelischen Friedrich Ludwig von Löwenstein geschlossen, nach dem Pflaumer den Besitz Abstatt als Pfand der evangelischen Linie weitere 15 Jahre behalten sollte. Nach den 15 Jahren wären die Schulden weitgehend getilgt gewesen und Abstatt hätte dann endgültig der evangelischen Linie gehört. Da die Kommission aber dem Kaiser folgte und Abstatt der katholischen Linie zusprach, eskalierte der Streit 1653. Der katholischen Linie wurde der Zugang zu Abstatt von Peter Pflaumer verweigert, und sie bat nun den Kaiser mit Gewalt gegen Pflaumer und den Herzog von Württemberg vorzugehen. Die Kommission entschied nochmals zu Gunsten der katholischen Linie und der Kaiser wird wie folgt zitiert: „… die kaiserliche Majestät habe alle Interessenten zu Wort kommen lassen, man habe die Einreden berücksichtigt und man wolle dem Herzog von Württemberg natürlich auch keine ungeliebten Vasallen aufdrängen, aber der Kaiser wolle den Grafen von Löwenstein (katholische Linie) das angedeihen lassen, was ihnen das erlangte Recht gönne. Daher habe Ferdinand Karl (katholische Linie) jetzt zu Recht das Amt Wildeck/Abstatt in Besitz genommen, und die Nutzung dürfte ihm nicht vorenthalten werden“. Der Herzog meldete sich nochmals am 14. 11. 1653 bei der Kommission und bestätigte, dass Peter Pflaumer und der katholische Ferdinand Karl von Löwenstein einen Vergleich über die Übergabe von Abstatt geschlossen haben. Der Herzog entschädigte Peter Pflaumer mit Helfenberg, Ort und Burg. Die Burgruine Helfenberg ist heute noch im Besitz der Nachfahren von Peter Pflaumer“. [Frdl. Mitteilungen von Herrn Jürgen Maute, Abstatt, 15.5.2014]
[36] Anton Franz Wolfradt [Wolfrath], SOCist/OSB [9.7.1582 Köln-1.4.1639 Wien], Hofkammerpräsident, Zisterzienser, Abt v. Kremsmünster u. Fürstbischof der Diözese Wien.
[37] Regestenbuch Kremsmünster (Wortfolge u. Satzbau weitgehend unverändert, Begriffe teilweise übersetzt, Erklärungen in Klammer gesetzt, der Text besteht aus einem Satz; durch Herrn Jürgen Maute), ausgestellt am 4.11.1630 durch Reichshofrat Peter Heinrich von Stralendorf, Freiherr v. Goldrebe [1577-19.10.1637 Wien]. Monasterium.net – AT-StiAKr – KremsmuensterOSB. Daten aus monasterium.net – http://www.mom-ca.uni-koeln.de/
mom/AT-StiAKr/KremsmuensterOSB/1630_XI_04/charter. Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Herrn Jürgen Maute, Abstatt.
[38] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
[39] Breitenfeld [Kr. Leipzig]; HHSD VIII, S. 38f. Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen (vgl. mdsz.thulb.uni-jena.de) liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. RUDERT, Kämpfe, S. 49ff.; WALZ, Der Tod, S. 51ff.
[40] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.
[41] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. auch JORDAN, Mühlhausen, S. 56f.
[42] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[43] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 4.
[44] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[45] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur ass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482.
[46] Das waren die Fußregimenter Löwenstein, Monroe, Wilhelm Kaspar v. Metzfall, Kemnitz sowie das Reiterregiment Courville.
[47] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[48] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „ dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“
[49] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartiercommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der Mustercommissarius führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[50] Erich Volkmar v. Berlepsch [ – ], sachsen-weimarischer Kriegskommissar.
[51] Mühlhausen [Kr. Mühlhausen]; HHSD IX, S. 286ff.
[52] Wilhelm Kaspar v. Metzfall [Mitschefall, Mitschefal, Mitzschefal, Mützfall, Mispalt] [ – hingerichtet am 18.10.1632 in Neuburg a. d. Donau], schwedischer Obrist.
[53] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 6f. Vgl. dazu auch die Aufzeichnungen von MARX; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[54] Legat: Gesandter; diplomatischer Vertreter ersten Ranges im Gegensatz zum Residenten, dem ortsansässigen ständigen Vertreter.
[55] Dr. Jakob v. Steinberg [Stenberg] [19.4.1596 Hildesheim-um 1643], schwedischer Diplomat, Hof- u. Kriegsrat.
[56] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[57] Dr. Daniel Burchardt [3.7.1596-27.9.1632], ab 1631 weimarischer Hof- und Kriegsrat.
[58] Theodor Evander [ – ], weimarischer Rat, Angehöriger der Kriegskanzlei und Zahlmeister in Erfurt, Verwalter der schwedischen Kriegskasse.
[59] Thomas Raspe [1585-1662], sachsen-weimarischer Rat.
[60] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[61] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[62] Sangerhausen [Kreis Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 409f.
[63] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 26ff.
[64] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[65] Christian Günther I. Graf zu Schwarzburg-Hohenstein [11.5.1578-25.11.1642].
[66] HAPPE I 216 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[67] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[68] Johannes Levi v. Sommerlat [Sommerlatte, Sommerlate] [ – ], schwedischer Rittmeister.
[69] Tonna [Kreis Gotha].
[70] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[71] Ebeleben [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 84f.
[72] Wiedermuth [Kyffhäuserkreis].
[73] Goldene Mark [Kr. Duderstadt]; HHSD II, S. 172f.
[74] Hausen [Kreis Eichsfeld].
[75] Niederorschel [: Kreis Eichsfeld].
[76] Thomas Sigmund v. Schlammersdorff [ – nach 10.12.1637 oder 6.2.1641 ?], schwedischer Obrist.
[77] Duderstadt; HHSD II, S. 123f.
[78] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.
Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[79] Holzthaleben [Kyffhäuserkreis].
[80] Stollberg; HHSD VIII, S. 337ff.
[81] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[82] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.
[83] HAPPE I 216 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[84] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[85] Friedrich Wilhelm II. Herzog v. Sachsen-Altenburg, genannt „Posthumus“ [12.2.1603 Weimar – 22.4.1669 Altenburg], schwedischer Obrist, General.
[86] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[87] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall.
[88] ADRIANS, Journalismus, S. 144.
[89] Philipp II. v. u. zu Liebenstein [1593-637], schwedischer Obrist. Vgl. STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 60ff.; die Erwähnungen bet BURKHARDT, Archiv. Gemeint ist hier aber Löwenstein.
[90] Pfersdorf, Gemarkung von Poppenhausen [LK Schweinfurt].
[91] Römhild [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 353ff.
[92] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2535.
[93] Sondershausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 402ff.
[94] Werg: Flachs, Hanf.
[95] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt.
[96] HAPPE I 224 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[97] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 36.
[98] Exekution: Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde[98] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold / Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.[98]
[99] „Lehnung“: alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, z. B. Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den unteren Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. BURSCHEL, Sozialgeschichte, S. 975f.
[100] Landstände: Vertreter gewisser Bevölkerungsgruppen, die zusammen mit dem Landesherren die Herrschaft ausübten: weltliche Adlige (Ritter), geistliche Adlige (Prälaten) und meist Städte, die auf den Landtagen berieten. In der frühen Neuzeit verlieren sie ihre Mitwirkungsrechte zum Teil an den Landesherren.
[101] Albrecht Graf v. Hanau-Münzenberg [12.11.1579 Hanau-19.12.1635 Strasbourg].
[102] ius territorii et superioritatis: Landeshoheit.
[103] contraminieren: bei einer Belagerung eine Gegenmine gegen eine andere legen; hier: entgegen arbeiten.
[104] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[105] jus superioritatis: nutzbarliche Oberrecht und Gerechtigkeit.
[106] expresse promittiert: ausdrücklich versprochen.
[107] Ludwig I. v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen].
[108] maintenieren: erhalten.
[109] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 37ff.
[110] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[111] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[112] Haßfurt [LK Haßberge]; HHSD VII, S. 273f.
[113] Königsberg i. Bay. [LK Haßberge/Ufr.]; HHSD VII, S. 365f.
[114] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[115] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[116] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[117] Goslar; HHSD II, S. 174ff.
[118] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 40f.
[119] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald – 27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident.
[120] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[121] Ausschuss: I. Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae.
II. Ausschuss, fürstlicher: Truppen der Landstände.
[122] Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae.
[123] Johann Kasimir Herzog v. Sachsen-Coburg-Eisenach [12.6.1564 Gotha-16.7.1633 Coburg].
[124] Johann Ernst Herzog v. Sachsen-Eisenach [1.7.1566 Gotha- 23.10.1638 Eisenach].
[125] Vgl. generalrobertmonro.com [in Bearbeitung].
[126] Die Grafschaft Henneberg-Schleusingen wurde nach dem Tod des letzten Grafen auf Grund der Erbverbrüderung von 1554 (de facto seit 1583) von den beiden wettinischen Linien, den sächsischen Albertinern und den thüringischen Ernestinern, bis 1660 gemeinsam verwaltet. Die Grafschaft Henneberg gehörte 1631 zu den von den Truppendurchzügen und Einquartierungen am schlimmsten betroffenen Territorien. An das Aufbringen der Kontribution nach Erfurt war kaum zu denken, das Rentamt in Schleusingen verfügte über keine Mittel. Die Landstände wurden bewogen, innerhalb der nächsten zwei Monate 2.500 Rt. aufbringen zu wollen. Ein weiterer schwerer Schlag wurde nach dem Bericht des kursächsischen Oberaufsehers Marschalk der Grafschaft im Oktober 1634 durch den Einbruch der Truppen Piccolominis versetzt. Vgl. HEIM, Leiden; HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 255; KÖBLER, Lexikon, S. 247f.
[127] Altenburg [Kr. Altenburg]; HHSD IX, S. 6ff.
[128] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab Juni 2013).
[129] Saalfeld [Kr. Saalfeld]; HHSD IX, S. 369ff.
[130] Gräfenthal [Kr. Saalfeld]; HHSD IX, S. 161.
[131] Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.
[132] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 49ff.
[133] Anselm Casimir Wambold v. Umstadt [30.11.1579 Speyer (?)-9.10.1647 Frankfurt/M.] Kurfürst u. Erzbischof v. Mainz. Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.
[134] Stift der regulierten Kanoniker, der Augustiner-Chorherren, geleitet von einem Propst, waren ihnen die Pfarrrechte für Taufe, Predigt, Beichte und Krankenbesuch eingeräumt. Kirche und Stiftsgebäude standen damals gegenüber von St. Alban. An der Lorenzkirche hatte man das Patronatsrecht. Der letzte Kanoniker verließ 1580 das Stift; bereits 1540 hatte der Erfurter Rat dort ein Gymnasium eingerichtet. Ab 1615 kam der Jesuitenorden in den Besitz der Kapitelgebäude.
[135] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[136] Laufplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. Die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
[137] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[138] Johann Ludwig Riese [Rieß, Rise] [ – 10.8.1632], schwedisch-weimarischer Obrist.
[139] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General.Vgl. STADLER, Pappenheim.
[140] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[141] Eisenach; HHSD IX, S. 88ff.
[142] Schwarzburg [Kreis Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 395ff.
[143] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.
[144] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[145] Musterplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. Die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
[146] Äqualität: Gleichheit.
[147] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER, Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln o d e r d i e Q u a r t i e r e m i ß b r a u c h en. E s s e y e n L e u t e, d i e n i c h t a l l e i n amore patriae et libertatis d i e n t e n, s o n d e r n e t w a s z u g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.
[148] Restrinktion, Restriktion: Einschränkung.
[149] Praetension: Vorwand.
[150] fazilitieren: erleichtern.
[151] rememoriren: verzögern.
[152] Definitiv: abschließende Verfügung.
[153] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 49ff.
[154] JORDAN, Mühlhausen, S. 56.
[155] Einbeck; HHSD II, S. 128ff.
[156] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz [v. Kranz ?; Golz, Goltzke] [1593-10.5.1653], Generalfeldzeugmeister.
[157] Heiligenstadt [Kr. Heiligenstadt]; HHSD IX, S. 186ff.
[158] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[159] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[160] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 53f.
[161] Leprose: Leprakranke wurden nach Möglichkeit in Leprosenhäusern zur Vermeidung der Ansteckung untergebracht.
[162] OPFERMANN, Geschichte des Heiligstädter Jesuitenkollegs Teil 1, S. 160f.
[163] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[164] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[165] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, auch Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefecht oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein; Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten Scharmützel auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die sich in diesem kleinen Krieg hervortaten. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten.
[166] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff
[167] HAPPE I 230 v – 231 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[168] Dietrich v. Kracht [Cracht, Kranche], Freiherr u. Ritter [1603 Brahme bei Cottbus-6.7.1657 Schlabendorf], schwedischer, kaiserlicher Obrist.
[169] HAPPE I 231 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[170] Reifenstein, Kloster [Kr. Worbis]; HHSD IX, S. 346ff.
[171] Anrode [Kr. Mühlhausen]; HHSD IX, S. 15f.
[172] JORDAN, Mühlhausen, S. 56f.
[173] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[174] Schwarzburg [Kr. Rudolstadt]; HHSD IX, S. 395ff.
[175] Vgl. STADLER, Pappenheim.
[176] HAPPE I 232 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[177] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[178] Nikolaus [Nils] Boëtius [Boet, Boltiar] [ – 2.9.1632 bei Zirndorf] Generalmajor.
[179] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[180] Eerikki Antinpoika [Erik Andersson, Andersohn, Anterson; „Erich Krana Enderßon“] Trana auf Sataniemi u. Raisala (Karelien) [1586- 25.10.1634 gefallen] finnischer Generalkommissar.
[181] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[182] Wolf Heinrich v. Baudissin [1579 (1597 ?) Schloss Lupa-4.7.1646 Elbing (Belschwitz)], schwedischer, dann kursächsischer Generalleutnant.
[183] Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.
[184] Halle a. d. Saale [Kr. Halle]; HHSD XI, S. 177ff.
[185] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.
[186] Dresden; HHSD VIII, S. S. 66ff.
[187] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 57.
[188] Hann. Münden; HHSD II, S. 333f.
[189] Gesticke: Geschütze.
[190] JORDAN, Mühlhausen, S. 57.
[191] Rusteberg [Kreis Eichsfeld], HHSD IX, S. 365f.
[192] Albrecht Herzog v. Sachsen-Eisenach [27.7.1595 Altenburg-20.12.1644 Eisenach].
[193] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[194] Hans (VI.) (Johann) Vitzthum v. Eckstädt [1595-11.1.1648 Sommerschenburg], schwedischer Obrist.
[195] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 57f.
[196] Greußen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 170f.
[197] Vivers: das zum Leben Notwendige: Lebensmittel und Unterkunft.
[198] HAPPE I 239 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[199] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[200] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[201] Hans Erich v. Harenberg [Hardenberg] [ – 1639], schwedischer Kapitänleutnant.
[202] Haßleben [Kreis Sömmerda]; HHSD IX, S. 185f.
[203] HAPPE I 242 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[204] Wrangel [Wrangler], Helm[old] [Wilhelm], genannt der „tolle Wrangel“ [1599 – 25.8.1647], schwedischer Generalmajor.
[205] Dingelstädt [Kreis Eichsfeld]; HHSD IX, S. 77f.
[206] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[207] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.
[208] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 71f.
[209] Thomas Raspe, weimarischer Rat.
[210] Hornwerk: hornförmige Befestigungsanlage. Als Hornwerk wird eine in den Graben vorgeschobene bastionierte Front bezeichnet, die zu den Außenwerken einer frühneuzeitlichen Festung zählte. Es bestand aus zwei mit einer Kurtine verbundenen Halbbastionen, die durch lange Flanken eingefasst wurden. Der Kurtine konnte ein Ravelin vorgelegt sein. Vom Hornwerk zu unterscheiden ist das Kronwerk, welches sich aus mindestens zwei bastionierten Fronten zusammensetzte. Hornwerke kamen im späten 16. Jahrhundert als Element der altniederländischen Befestigungsmanier auf und wurden üblicherweise an besonders gefährdeten Abschnitten vor einer Bastion oder einem Ravelin errichtet. Die Bestreichung ihrer Flügel erfolgte dabei von den Bastionsfacen aus. Das Hornwerk bildete auch eine der Grundformen von Feldbefestigungen und Brückenköpfen. [wikipedia]
[211] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie.
[212] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 74f.
[213] Vogtland; HHSD VIII, S. 350ff.
[214] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 75f.
[215] Alte Veste [Gem. Zirndorf, LK Fürth]; HHSD VII, S. 14. Vgl. MAHR, Wallenstein vor Nürnberg.
[216] Großfahner [Kreis Gotha]; HHSD IX, S. 177.
[217] Tiefthal, heute Stadtteil von Erfurt.
[218] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[219] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[220] HAPPE I 283 r – 284 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[221] Lützen [Kr. Merseburg/Weißenfels]; HHSD XI, S. 286f. Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; WALZ, Der Tod, S. 113ff.
[222] RUDERT, Kämpfe, S. 97.
[223] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[224] Christoph Carl Graf v. Brandenstein [Bradsten], Freiherr zu Oppurg u. Knau [1593 – 1637] schwedischer Reichsschatzmeister, Obrist.
[225] HAPPE I 300 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[226] Altenburg [Kr. Altenburg]; HHSD IX, S. 6ff.
[227] Jena; HHSD IX, S. 215ff.
[228] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 in Rostock], schwedischer Generalmajor.
[229] Claus Conrad Zorn v. Bullach [Bulach] [ – ], schwedischer Generalmajor.
[230] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[231] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[232] Eltmann [LK Hassberge], HHSD VII, S. 172ff.
[233] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[234] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[235] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574 -16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall.
[236] Eichstätt [LK Eichstätt]; HHSD VII, S. 160ff.
[237] Ehingen (Donau) [Donau-Alb-Kr.]; HHSD VI, S. 167ff.
[238] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.
[239] Johann Graf v. Aldringen [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[240] Georg v. Uslar [Isler, Islar] [10.9./20.9.1584 Waake-2./12.3.1638 Waake], schwedischer Obrist.
[241] Wilhelm v. Goldstein [Gollstein, Goltstein] [vor 1593-1633 Chemnitz], schwedischer Obrist, Generalleutnant.
[242] Marx Conrad v. Rehlingen [1576-1642] Augsburger Kaufmann, schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[243] Philipp [Filip] Sattler [Sadler] v. Salnecke [2.12.1594 Scheinfeld-20.9.1641 Stockholm], Diplomat, schwedischer Obrist.
[244] Eberhard [v.] Beckermann [Beckermandt, Beckermond, Beckermen, Belchermann] [1576 Arnsberg-1641 Kassel], schwedischer Generalmajor.
[245] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[246] David Bouillon [Bullion, Bullian, Bullier] [ – ], schwedischer Obrist.
[247] Nic(h)olas de Courville [Corvill, Corvillt, Corovill, Corvilli, decourville, Correuila] [ – 1.6.1634 in Regensburg gefallen] schwedischer Obrist u. Generalmajor.
[248] N Lorbeer [ – ], schwedischer Rittmeister.
[249] Wolf Jaroslav v. Steinbach [u. Kranichstein ?] [ – ] schwedischer Obrist.
[250] Johann Bernhard v. Ehm [Ehem, Öhm, Öhme] [26.3.1587 Schloss Bockenheim-15.9.1657 Basel], schwedisch-weimarischer, dann französischer Obrist.
[251] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.
[252] Lorenz [Arnold] v Ambrosius [Ambrosy, Lambrosy; Laurenz, Ambrosius], schwedischer Obristleutnant.
[253] Pierre (Peter) Margali [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[254] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff.
[255] Johann Georg aus dem Winkel [Winckel] [1596-18.2.1639 Hildesheim], schwedischer Obrist.
[256] Zwickau; HHSD VIII, S. 380ff.
[257] v. Mitzlaff [Metzlaff, Meitzlaff, Mizlau] [ – nach 1655], schwedischer Obrist, Generalkriegskommissar.
[258] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[259] Johann Jakob Graf v. Thurn [ – gefallen 1643 vor Hirschberg], schwedischer Obrist.
[260] ENGERISSER, Von Kronach, S. 138f. (die derzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).
[261] Claus Hastver [Halswert, Hasever, Haster, Hastuer [1596 oder 1597 Sommerhusen/Estland-23.9.1634 Lauf/Pegnitz], schwedischer Obrist. Vgl. die Erwähnungen bei ENGERISSER, Von Kronach.
[262] Herzogenaurach [LK Erlangen-Höchstadt]; HHSD VII, S. 291.
[263] Höchstadt a. d. Aisch [LK Erlangen-Höchstadt]; HHSD VII, S. 301.
[264] durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.
[265] Pechkranz: Aus brennbarem Stoff geflochtener und mit Pech überzogener Kranz, verwandt, um zu leuchten oder in Brand zu stecken; er wurde bei Belagerungen an die Stadttore gehängt, um diese zu verbrennen.
[266] Staffelstein [LK Lichtenfels]; HHSD VII, S. 711f.
[267] Eltmann [LK Hassberge], HHSD VII, S. 172ff.
[268] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[269] Herrieden [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 288f.
[270] Ansbach; HHSD VII, S. 26ff.
[271] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[272] John [Johan] Affleck [Afleck, Akkleck]; [ – Juli 1634], schwedischer Obrist.
[273] Johann Bernhard v. Ehm [Ehem, Öhm, Öhme] [26.3.1587 Schloss Bockenheim -15.9.1657 Basel], schwedisch-weimarischer, dann französischer Obrist.
[274] Dachsbach [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 131.
[275] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.
[276] Buttstädt [Kr. Sommerda]; HHSD IX, S. 66f.
[277] Auerbach [Vogtland]; HHSD VIII, S. 12f.
[278] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[279] Ebermannstadt [LK Forchheim]; HHSD VII, S. 151f.
[280] Pretzfeld [LK Forchheim].
[281] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[282] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[283] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[284] opiniastrieren: widerstehen, sich widersetzen, vermuten; von Meinungen abhängig sein, Einbildungen verpflichtet sein.
[285] Christoph Carl [Carol] Graf Schlick, genannt „der junge Schlick“ [1611 – 10.3.1633 vor Höchstadt a. d. Aisch gefallen], schwedischer Obristleutnant.
[286] Bresche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[287] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 130f.
[288] Kriegsgräuel: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. von Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM Bd. III, S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Whrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung von Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten und Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633).
[289] [Johann] Friedrich v. Schletz [Schlez, Schleuß, Schlentz] [ – 1658], kurbayerischer Obrist.
[290] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.
[291] ENGERISSER, Von Kronach, S. 141ff.
[292] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[293] Hauptfluß: Schnupfen ?
[294] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 361.
[295] VD17 39:103918P: SILBERSCHLAG, Georg, Christliche Leichpredigt / Auß Esa. 56. Der Gerechte kommet umb / [et]c. Bey der hochansehnlichen Leichbestattung / Deß … Georg Ludwigen / Grafen zu Löwenstein / Herrn zu Scharffeneck / [et]c. Königl. Maytt. zu Schweden [et]c. hochlöblichsten andenckens / und der Herrschafft Venedig / Bestalten Obristen zu Roß und Fuß / &c. / Mitwochs nach Mariae verkündigung / war der 27. Martii 1633. in der Evangelischen PfarKirchen zu den Predigern in Erffurt gehalten Durch M. Georgium Silberschlagk / Pfarrern. Erfurt 1633, S. 63. Vgl. auch VD17 23:660139H STENGER, Nicolaus, Traur- und TrostSchrifft/ Uber dem unverhofften Tödlichen … hintrit und Abschied / Des … Herrn Georg Ludwigen / Grafen zu Löwenstein … Welcher … den 3. Tag Januar. folgendes jetzigen 1633. Jahres … zu Erffurt … entschlaffen … einen ewigen Nahmen / und unsterblichen ruhm hinter sich gelassen. Erffurt 1633, S. 63.
[296] Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.
[297] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. Vgl. auch FIEDLER, Mit Sengen und Brennen, S. 8ff.
[298] BAUER, Personalschriften, Nr. 513; QUEHL, Religion, S. 123.
[299] Vgl. BERG, Regulating war, S. 19; MERZBACHER u. a., Briefe, S. 441.
[300] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[301] HAPPE II 335 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[302] Bei STECKZÉN, Banér, S. 260, am 10. Juni.
[303] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 362.
[304] Eschwege [Werra-Meissner-Kr.]; HHSD IV, S. 114ff.
[305] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 362.
[306] Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng], Erik Klarson [1600 – 2.11.1642 bei Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.
[307] Bad Langensalza [Kr. Langensalza]; HHSD IX, S. 33ff.
[308] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng] [1600 – 2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.
[309] (Bad) Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 33ff.
[310] HAPPE II 352 r – 353 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.