Bustiasche, N; Generaladjutant [ – ] Im November 1634 soll Bustiasche als Generaladjutant[1] in den Diensten Piccolominis[2] gestanden haben.
Piccolomini hatte am 15.10.1634 die Reichsstadt Schweinfurt[3] eingenommen. Er „reiste am 20. November nach Fulda;[4] kam aber zu Ende dieses Monats wieder zurück. Während seiner Abwesenheit wurde die Bürgerschaft entwaffnet. Um nun deßwegen eine Ursache angeben zu können, sollte sie auch vom Zaune abgebrochen werden, hieß es: ‚Man habe Piccolomini hinterbracht, die Bürger wären dem Kaiser nicht treu’.
Flinten, Standrohre,[5] Pistolen, Degen, Dolche, große Messer, ja was nur von Eisen war, mussten von den Bürgern ausgeliefert werden, und damit sie in größere Furcht gesezt würden, und Alles gutwillig herbrächten, rückten vorher noch 4 Compagnien[6] Fußvolk herein; die aber am nämlichen Tage wieder auf die Dörfer gelegt wurden. Die Gewehre wurden alle in Johann Morshäusers Haus gebracht und dem Capitain[7] Wolff, der da logierte, überliefert. Als Piccolomini wieder zurück kam, entschuldigte sich der Rath bey ihm wegen der falschen Anklage und Verläumdung, die man der Stadt zur Last gelegt hätte. Piccolomini gab zur Antwort: Er halte es selbst für ein ausgesprengtes falsches Gerede, und messe demselben auch keinen Glauben bey, er hoffe vielmehr, man werde beständig seyn.
Dem Generaladjutanten Bustiasche, der diese Audienz zuwege gebracht hatte, wurde ein Becher von 24 Thalern und seinen zwey Kammerdienern jedem 3 Thaler verehrt.[8]
Nichts desto weniger wurden alle, den Bürgern abgenommene, Gewehre, wider Versprechen, bey nächtlicher Weile hinweggeführt. Auch das Zeughaus[9] wurde ausgeleert, und Kanonen und Munition zu Wasser nach Bamberg[10] gebracht“.[11]
[1] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
[2] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[3] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[4] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.
[5] Standrohr (Handrohr): alte schwere Feuerwaffe: „Die Rohrlänge variierte zwischen etwa 190 und 600 mm. Das Kaliber reichte von circa 12 bis 36 mm, wobei sich bis Anfang des 15. Jahrhunderts das Kaliber 3,5 cm durchsetzte. Das Gewicht eines Handrohrs lag zwischen 1,5 und 15 kg bei Belagerungsmodellen. Viele Handrohre wiesen einen zweigeteilten Lauf auf, im vorderen Teil den Flug zur Aufnahme des Geschosses und dahinter mit einem kleineren Kaliber die Kammer zur Aufnahme der Pulverladung. Zur leichteren Handhabung wurden die Handrohre an Holzstangen von ungefähr 600 bis 2000 mm Länge befestigt. Größere und schwerere Handrohre wurden mit Hilfe einer Stützvorrichtung (hölzerne Gewehrgabel, Burgmauer) abgefeuert. Beim Richten der Waffe musste mitunter ein zweiter Mann assistieren. Leichte Handrohre wurden unter dem Arm eingelegt (wie eine Lanze) oder von der Schulter gezündet (wie eine moderne Panzerfaust). Wegen des großen Rückstoßes war das Anlegen an der Schulter unüblich. Das Gros der Handrohre waren Vorderlader, obwohl auch mit Hinterladermodellen experimentiert wurde. Bei allen Varianten zündete der Schütze die Pulverladung mit einer (beidseitig) brennenden Lunte. Diese führte er, bei frühen Modellen direkt per Hand, seit Mitte des 15. Jahrhunderts mittels Luntenschloss an das offene Zündloch. Trotz einer maximalen Reichweite von circa 300 m blieben Handrohre nur auf kurze Distanzen effektiv, da das Zielen schwierig ist. Bis zu einer Entfernung von 100 m vermochte das Geschoss eines Handrohrs eine Ritterrüstung zu durchschlagen. Eine Person konnte auch noch auf 100 m tödlich getroffen werden (Zum Vergleich: ein Langbogen durchbohrte bis 60 m einen Harnisch und traf ansonsten bis 180 m; eine Armbrust brach auf 50 bis 100 m einen Panzer). Nachteilig waren die umständliche Handhabung, die daraus resultierende niedrige Schussfrequenz und die Anfälligkeit des Pulvers gegen Wind und Nässe. Darum lag der Nutzen des Handrohrs weniger in offener Feldschlacht als vielmehr bei Belagerungen und beim Legen von Hinterhalten.
Obwohl die Handrohre den Langbögen und Armbrüsten in Handhabung, Zielgenauigkeit und Schussfrequenz (Handrohr: 1 Schuss/Minute; Armbrust: 2 Schüsse/Minute; Langbogen: 12 Schüsse/Minute) taktisch unterlegen blieben, eroberten sie dennoch ihren Platz in den Waffenarsenalen der mittelalterlichen Kriegsherren. Strategische Gründe dafür waren die niedrigen Produktionskosten (20× billiger als eine Armbrust), die einfache (innerhalb eines halben Tages mögliche) Herstellung und die damit erleichterte Massenproduktion. Zudem verlangte die Verwendung nur wenige Tage Schützenausbildung: Bei Bedarf waren große Schützenkontingente in kürzester Zeit rekrutierbar, die zudem einen geringeren Sold bezogen als die in langen Jahren ausgebildeten Langbogen-Spezialisten“. [wikipedia]
[6] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[7] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[8] Verehrung: Schenkung: Derartige „Schenkungen“ oder auch „Discretionen“ waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere einer Einheit, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet.
[9] Zeughaus: Als Zeughaus wird ein Gebäude bezeichnet, in dem Waffen und militärische Ausrüstungsgegenstände gelagert und instandgesetzt wurden. Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer und Arsenal synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus im deutschsprachigen Gebiet bis zum 17. Jahrhundert überwog. Zeughäuser waren Nutzbauten, die neben der militärischen auch eine symbolisch-repräsentative Zweckbestimmung besaßen. Diese Gebäude wurden in der frühen Neuzeit häufig in der Nähe von Residenzen errichtet. Die Positionierung eines Zeughauses innerhalb eines Residenzortes war nicht festgelegt und hing von der jeweiligen lokalen Ortsstruktur ab. Schon früh waren Zeughäuser mehr als bloße Waffenlager. Durch die bewusste Aufbewahrung altertümlicher Waffen, die fremden Besuchern gern gezeigt wurden, wurden sie zu Vorläufern der heutigen Museen. Ein Beispiel ist das Landeszeughaus in Graz, das die weltweit größte historisch gewachsene Sammlung an Harnischen, Helmen, Blankwaffen, Gewehren und Pistolen beherbergt. Neben den Objekten selbst sind auch die Aufzeichnungen der Zeughäuser von großem Interesse für die Historiker. Daraus können die Ankäufe von Waffen und Rüstungen nachvollzogen werden. Die Preise und Stückzahlen geben Aufschluss über den Bedarf an militärischer Ausrüstung sowie die Budgetmittel. Darüber hinaus finden sich in den Archiven Hinweise auf die Vorlieben der Soldaten und Umwälzungen in der Militärtechnik, z. B. durch den Ankauf neuer Ausrüstung. [wikipedia]
[10] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[11] HAHN; MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 447f.