Götz [Götzen], Johann Siegmund Friedrich Graf von; Feldmarschallleutnant [1622-13.1.1662] Götz, Sohn des Johann Graf von Götz, stand 1646/1647 als Obrist[1] in kaiserlichen Diensten. Später wurde er kaiserlicher Feldmarschallleutnant.[2] Er war verheiratet mit Maria Isabella Trčka z Lípy [ -1654][3], der Tochter des 1634 zusammen mit Wallenstein[4] ermordeten Adam Erdmann Trčka.[5]
Im Februar 1646 stand Götz noch in Klattau,[6] im Juni dieses Jahres bei Liegnitz,[7] von wo er sich bei Melchior von Hatzfeldt[8] über die mangelhafte Verpflegungssituation beschwerte. Im Oktober berichtete er ihm über die Niederlage der Kaiserlichen bei Hoschütz.[9]
Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[10] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ über Augustin von Hanaus[11] Niederlage gegen Arvid von Wittenberg[12] am 22.9.1646: „Den 20. 30. Septemb. ist H. General Wittenberg von dar wider vfgebrochen / vnd nach dem er Kundschafft erlangt / daß 7. Reg.[13] Keys. mit etlichen Polacken[14] vmb Horschütz[15] in Böhmen vnterm General Wachtmeist.[16] Hanawen stunden / hat er sich denselben einzufallen / entschlossen / vnd ist also mit den Reg. zu Pferd vnnd den Tragonern[17] / (die Fußvölcker vnd Pagagy[18] nebenst etlichen Pferden zurück lassende) den 11. Sept. A. Cal. früh fortgangen vnd noch selbigen Abend hinder Königshofen[19] anderthalb Meilen von der Keys. Hauptquart. vnd 3. viertel Meil von der Hauptwache in aller still ankommen / den 22. gegen morge[n] hat er die Hauptwache vber Halß vnd Kopff nach dem Hauptquart. gejagt / daselbst er den bey den Schleunitzischen[20] vnd Hanawischen Regim. so schleunig in Rücken kommen / daß sie keinen stand fassen können / sondern sich in die Flucht begeben müssen / welche darüber heßlich eingebüsset / massen alle pagagy verloren gangen / vnd allein vom Hanawischen Reg. ohne die Toden / 150. Reuter nebenst so vielen Knechten[21] vnd Jungen gefangen worden. In gleichem hat H. Obr. Dewagky[22] mit den vbrigen Regim.) ausserhalb deß Götzischen / welches bey obgenanten bey den Sächsischen gelegen / vnd mit Verlierung aller Bagagy auch sonsten seine Abfertigung bekommen) vf der lincken Hand 1. Meil vom Hauptquar. gestanden / vnd so bald er den Handel gehört / die Flucht naher Königgrätz[23] genommen / gleichwol aber die meiste Bagagy im Stich gelassen. In diesem Gefecht / seind ohne die Toden / gefangen worden / H. Obr. Bauer[24] / Gen. Quartiermeister:[25] Gen. Auditor[26] [Regner v. Bleyleben ?[27]; BW]: Gen. Wagenm.[28] 4. Rittmeister[29] / 2. Capitän Leut.[30] 3 Leut. Adjutant.[31] 4. Wachtmeister[32] vnd dergleichen / vnd vber 300 gemeine Knechte[33] / ohne die Jungen[34] vnd ander Gesindlein“.[35]
Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603 – 1676][36] aus dem von Eger[37] abhängigen Marktredwitz[38] erinnert sich an den September/Oktober 1647 und die Einquartierung Götz’scher Truppen: „Eodem [29.9.; BW] haben wir dem H[errn] Oberst Beltin[39] nach Waldsassen[40] 1 Faß Weißbier gesandt. Den 30. Sept. sind die Soldaten von Waldershof[41] früh vor Tags[anbruch] auf den Galgenberg und in die Sandgrube(n) herabgekommen, [um] daselbst(en) auf die Fuhren zu lauern, die wir von hier nach Eger schickten und sie (hin)wegzunehmen. Weil sie aber keine ertappt [haben], sind sie anhero vor das Tor [ge]kommen und haben sich sehr unnütz gemacht. Den 5. Oktober ist früh mit dem [anbrechenden] Tag eine churbayerische Partei – an die 300 Pferd[e] stark – von Reutlas[42] hervor auf Dörflas[43] hineingesprengt, hat sich gegen den Pfaffenbühl zu gewendet und ist dort durchs Wasser auf die Rößlermühl zu, wo sie gehalten, 2 Reiter hereingeschickt und begehrt hat, Fleisch, Bier, Brot und 30 Säck[e] Hafer(n) hinauszuschaffen. Da sie sich als Schwedische ausgegeben [haben], haben wir auch etwas bewilligt. Sie sind dann nach Leutendorf[44] gerückt, wohin wir 20 Laib[e] Brot, etwas von Semmeln, 3 Eimer Bier und 10 Maß Hafer(n) führen ließen. Von dort sind sie nach Kemnath“.[45] […]
„Den 8. Oktober ist der Oberst Beltin, der Kommandant zu Waldsassen, hier durch und nach Waldershof. Diesmal ist Waldsassen nit allein außen herum(b) mit vielen 100 Palisaden, sondern auch innerhalb der Mauer(n), in allen Gärten und Gassen besetzt und mit vielen Gräben und Abschnitten befestigt worden. Den 11. Oktober begehrte ein edler, fester Magistrat der Stadt Eger, bei Vermeidung der Exekution,[46] die verfallene Kontribution.[47] Den 12. Oktober schrieb uns der churbayerische Oberst Wilhelm Beltin, der Kommandant zu Waldsassen, daß wir uns bishero unterstanden [hätten], dem Feind nach Eger (von) allerhand Viktualien zuzuführen. Weil er aber solches länger(s) nit gestatten könne, so verwarne er uns treulich, solches einzustellen; widrigenfalls aber, wenn dergleichen Fuhren wieder von uns abgingen und [sie] ertappt würden, sollten nit allein Einspann und Wagen (hin)weggenommen, sondern auch den(en) dabei befindlichen Personen [die] Nasen und Ohren abgeschnitten[48] werden“.[49] Die Strafandrohung entsprach dem von dem kaiserlichen Kommandierenden Holzappel[50] erlassenen Befehl, um die Versorgung Egers durch umliegende Orte zu unterbinden.[51]
„Den 19. Okt. sind wiederum(b) an [die] 100 kaiserl. Reiter dahin und ihnen [den kurbayerischen Truppen; BW] nachgefolgt. Die haben abermals oberhalb Weißenstadt[52] etliche Fuder Wein [zusammen] mit Wagen und Pferd[en], von denen die meisten nach Thiersheim[53] gehörten, weggenommen. Dem Hans Hartung [haben] sie allein 20 Eimer und 5 Pferd[e geraubt]. Eodem abends, als es schon lang finster war, sind diese Völker zurück und hier vor das Tor [ge]kommen. Sie haben herein und über [die] Nacht zu verbleiben begehrt. Obwohl wir gemeint [hatten], es im guten abwenden zu können, hat es doch nichts helfen wollen, da sie willens waren, die Tore mit Gewalt zu (er)öffnen. Wir haben geöffnet und für den Oberst Götz(en), der das Volk führte, für seinen Obristwachtmeister,[54] dem von Wallenrodt, für 8 Rittmeister, 8 Kornette(n),[55] 8 Leutnante,[56] etliche Dragonerhauptleut[e][57] und an [die] 400 gemeine Reiter [die] Billetten und [das] Quartier gemacht. Graf Götz ist aber mit wenig Pferden durch und [in] selber Nacht noch auf Waldsassen. Die übrigen aber sind samt den Weinfuhren hier verblieben.
Sobald nun der Oberstwachtmeister herein[ge]kommen [war], hat er uns [al]sobald zu sich kommen und durch H[errn] Rittmeister Bruml andeuten lassen, daß er [am] vorgehenden Tag stilliegen müsse. Unterdessen sollten wir ihm etliche Boten und 20 Paar Ochsen zur Fortbringung des Weines verschaffen. Wir haben aber dementgegen gebeten, uns mit dieser starken Vorspann zu verschonen, da wir [erst] neulich vom Feind spoliiert[58] worden [wären] und um all unsere Vorspann [ge]kommen wären. Da wir dazu noch [ge]treue Untertanen der kaiserlichen Majestät wären, müßten wir hoffen, daß er sein Vorhaben ändern würde.
Hierauf sagte er, wir wären freilich kaiserl. Untertanen, aber wir wären [auch] danach ! Wir stünden schon im schwarzen Register und bei den kaiserlichen und churbayerischen Völkern in einem solchen Konzept, daß man uns für Verräter, Schelmen und Rebellen achte, die mit dem Feind in guter Korrespondenz lebten und dergleichen an allen kaiserlichen Erblanden nit zu finden [wären]. Deshalb hätte er auch Befehl, mit uns wie mit Rebellen zu hausen.
Wir haben uns hierauf entschuldigt und vorgebracht, daß kein Mensch auf Erden zu finden sein wird, der uns einer begangenen Verräterrei oder Untreu[e] gegen die kaiserliche Majestät beschuldigen könnte. Wir trügen auch [keine] Bedenken, auf solche falsche[n] Auflagen [hin] vor der kaiserlichen Majestät oder deren Generalität Rede und Antwort über unser Tun zu geben. Wir baten nochmals und (ver)hofften, er wolle solchen falschen Angaben keinen Glauben schenken, sondern uns vorher zur Verantwortung kommen lassen und uns mehr vertrauen.
Der Oberstwachtmeister sagte [aber] nochmals, es wären dergleichen Schreiben, die nit lügen würden, an hohen Orten gegen uns ein[ge]kommen. Darin stünd[e] unter anderem auch, daß wir unseren katholischen Pfarrer vertreiben und dafür einen lutherischen einsetzen wollten. Wir widersprachen alles [und legten dar], daß uns alles ein[z]ig und allein wegen der
Religion fälschlich und zur Ungebühr zugeschrieben würde, da wir der Augsburgischen Konfession zugetan wären.
Daraufhin hat er sich etwas besser erwiesen und erklärt, daß er [am] morgigen Tag früh aufbrechen und gut[es] Kommando halten würde, obwohl er scharfe Order hätte, uns mit Feuer und Schwert zu traktieren. Es sollte aber keinem [ein] Leid geschehen, und auch die Vorspann wollte er bis auf 1 Paar Ochsen fahren lassen. Dazu haben wir dann noch 3 Dutze[n]d oder 36 Reichstaler versprochen, dem Oberst Beltin, der nit bei der Stell[e] war, 10 Taler und dem Rittmeister Bruml 8 Taler und 1 Faß Weißbier, was er [alles] mitgenommen [hat]. Daraufhin hat er [wiederum] versprochen, unsere Unschuld an gebührenden Orten darzutun und zu [bestätigen], daß wir ehrlich[e] Leut[e] wären“.[59] […]
„Den 5. dito [November 1647, BW] ist der kaiserliche Oberst, H[err] Jan de Lacron,[60] der Kommandant zu Pilsen,[61] mit seinem Regiment Dragonern zusammen mit dem Obrist Graf Götz und seinem Regiment zu Pferd und an die 1300 Männer zu Fuß aus Böhmen heraus über Bärnau[62] spät in der Nacht hierher[ge]kommen, nachdem er vorher durch seine (geschickten) Quartiermeister – was nicht abzuwenden war – für das gesamte Volk die Quartiere bestellt und machen lassen hat.
Als sie nun herein[ge]kommen waren, ist der Markt angefüllt worden mit Volk, Pferd und Wagen und stark belegt gewesen. Nach dem Abendessen haben uns die beiden Obersten scharf examiert und uns vorgehalten, ihnen klar anzudeuten, was wir bisher, sowohl dem Feind nach Eger, als auch dem churbayerischen Oberst[63] nach Waldsassen geben und kontribuieren mußten.[64]
Auf unsere (Ver)antwort(ung) hin hat uns der Oberst Lacron angedeutet, daß wir hinfort weder dem Kommandanten, noch dem Rat zu Eger etwas an Viktualien – ganz gleich, ob es Bier, Brot, Fleisch, Salz, Getreide oder sonst was sei – geben oder schicken dürften. Gleichfalls sollten wir auch gar nichts mehr an Geld – ganz gleich, ob es sich um Steuer, Um(b)geld, jährliches Gefälle oder [um] den Rest einer hinterstelligen Kontribution [handeln würde] – weder heimlich noch öffentlich geben oder schicken; denn wenn er erfahren würde, daß wir es uns gelüsten würden, nur für 1 Kreuzer oder für den Wert eines Kreuzers hineinzubringen, so sollten wir für nichts anderes als für Feinde und Verräter der Römischen Kaiserlichen gehalten und als Rebellen mit Feuer und Schwert verfolgt werden“.[65]
„Eodem [15.11.; BW] ist auch die Bagage des Oberst Graf Götz(en) mit etlich[en] Reitern von Wunsiedel[66] herab[gekommen]. [Sie ist] hier durch und ins Winterquartier nach Floß[67] gegangen“.[68]
„Den 20. November ist sehr spät abends ein Reiter von Wunsiedel herausgesprengt [ge]kommen und hat begehrt, daß man ihm eilfertigst einen reitenden Boten bis nach Waldsassen verschaffen solle. Wenn wir dies nit als[o]bald befördern würden, stünde sein Leben in Gefahr und wir hätten nichts als Unglück zu erwarten. Wir haben bald Mittel gemacht und [ihm] ein gutes Pferd und einen Boten verschafft. Wir haben das so verstanden, daß die schwedischen Völker, die sich um Hof[69] sehen ließen, danach getrachtet haben, nach Eger zu kommen; zu dem End[e], zu verwehren, [daß] der Oberst Lacron und der Graf Götz mit allem berittenen Volk und auch mit der Reiterei aus Waldsassen gegen Eger gehen [können].
Wie sich nun die kaiserlichen und churbayerischen Völker in Münchenreuth[70] konjungiert hatten und in der Nacht bis an Eger [herange]gangen waren, hatten sie (soviel) Kundschaft eingebracht, daß die schwedischen[71] Völker – an die 1200 [Mann] stark – bereit[s] schon in die Stadt [ge]kommen waren. [Daraufhin] sind die kaiserlichen Völker wieder in ihre Quartier[e] nach Wunsiedel [ge]gangen. [Als] aber auch die bayerische Reiterei wieder in ihr Nest wollte und an Waldsassen [herange]kommen [war], haben sie befunden, daß schon etliche schwedische Reiterei vor Waldsassen gestanden hatte. Da sie nit hineinkommen konnten, sind ihrer 400 bei Wölsau[72] über das Wasser herauf und auf Manzenberg,[73] Pfaffenreuth[74] und Waldershof und dann gegen Wiesau[75] hinüber.
Unterdessen haben die Schwed[ischen] mit den Waldsassenern etwas scharmütziert.[76] Weil es aber zu wohl verwehrt war und auch viel Fußvolk drin lag, haben sie [weiter] nichts richten können, als daß sie die Städel, einen nahe bei Waldsassen gelegenen Hof und das Dorf Kondrau[77] angezündet und das Vieh (hin)weggetrieben haben. Dann sind sie wieder auf Eger“.[78] […]
„Den 6. Dezember ist H[err] Sigmund Friedrich, Graf von Götz, kaiserl. Oberst über ein Regiment zu Roß mit 200 Pferden zu Wunsiedel auf[ge]brochen und hier durch und gegen Wiesau und Böheimb gezogen. Vor der Ankunft des Grafen sind etliche Offiziere(r) herein[ge]kommen, die in seinem Namen 3 Schlitten mit Pferden oder Ochsen zur Fortbringung der Gefangenen begehrt haben. Weil wir aber eben an diesem Tag den Zehnt nach Wunsiedel geliefert und fast kein Ochs mehr hiergewesen ist, haben wir sie gebeten, so lange in Geduld zu stehen, bis wir Ochsen von Pfaffenreuth zur Stelle brächten. Sie haben aber nit warten, sondern haussuchen wollen. Unterdessen ist aber Georg Bauer von Thölau[79] mit seinen 2 Pferden hereingefahren, die sie alsbald ausgespannt und für ihre Schlitten gebraucht haben. Dann haben auch wir noch etliche Ochsen dazu hergegeben. Als aber der Graf gekommen [ist], haben wir vernommen, daß alles ohne seinen Willen begehrt worden war, doch hat er seine gräfliche Parola (von sich) [ge]geben, daß alles ohne Schaden [wieder] zurückkommen sollte.
Als sie nach Wiesau [ge]kommen waren, haben sie die Ochsen und Pferde zwar zurück[ge]geben, aber 2 Reiter sind (hie)nachgesprengt und haben [ihnen] das beste Pferd [wieder] (hin)weggenommen, worauf wir alsobald an den Grafen geschickt und geschrieben haben, wie es damit her[ge]gangen ist und [haben] um die Restitution gebeten. Er hat zwar alsbald die Reiter durchgehen und nach dem Pferd um(b)sehen lassen, aber es hatte sich schon verloren und war nit mehr gefunden [worden]“.[80]
„Den 26. Dezember [1647; BW] – am Tag Stephani – ist der Oberstwachtmeister vom Götzischen Regiment zu Wunsiedel aufgebrochen und nachmittags mit 100 Pferden hierhero [ge]kommen. Er hatte einen Leutnant mit etlichen Pferden vorausgeschickt, der bei uns um Nachtquartier anhalten sollte, was wir aber abgeschlagen haben. Der Leutnant hat dann auf Befehl des Oberstwachtmeisters um(b) ein Diskretionsgeld[81] [angehalten] und außerdem noch Weißbier, Grundel[n],[82] Vorspann und noch viel mehr begehrt. Weil sie dann aber alle toll und voll gewesen, haben wir ihnen, damit wir sie alle (mit Willen) weiterbrachten, 6 Taler versprochen und sie durch den Markt ziehen lassen. Seinem Feldscher(er)[83] aber, der zurück geblieben war und der das Geld und anderes mitnehmen sollte, haben wir nur 4 Taler zugestellt und [ihn] laufen lassen“.[84]
[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[2] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw. Vgl. die zahlreichen Erwähnungen bei HARRACH, Diarien.
[3] Vgl. HARRACH, Diarien.
[4] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[5] PROCHÁZKA, Genealogisches Handbuch, S. 324. – Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.
[6] Klattau [Klatovy]; HHSBöhm, S. 262ff.
[7] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.
[8] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[9] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 487; Groß Hoschütz [Velké Hoštice, Bez. Troppau], HHSBöhm, S. 174.
[10] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[11] Augustin v. Hanau [10.8.1591-24.8.1661 Gamig], kaiserlicher Obrist u. Generalwachtmeister.
[12] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.
[13] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[14] Polen, Polacken: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf von Mansfeld-Vorderort stammt die negative Beurteilung: „Sie fressen wohl weder Samstag noch Freitag Butter oder Eier; sich aber sonsten für den katholischen Glauben, das Romische Reich oder auch ihr eigenes Vaterland einige Ungelegenheiten zu machen, seind sie ganz keine Leut. Wahrheit oder Ehr hat bei ihnen nicht länger Bestand, als wan es ihnen zum Profit dient; wan der aufhört, schwören sie für fünf Groschen einen Eid, dass Gott nie zur Welt geboren!“ HALLWICH, Wallensteins Ende, S. I51f. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129.
[15] Groß Hoschütz [Velké Hoštice, Bez. Troppau], HHSBöhm, S. 174.
[16] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[17] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[18] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[19] Königinhof an der Elbe [Dvúr Králové nad Labem, Bez. Trautenau]; HHSBöhm, S. 274f.
[20] Heinrich v. [der Ältere] Schleinitz [Schleunitz] [ -1654], kursächsischer, dann kaiserlicher Obrist.
[21] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[22] Mattias de [di] Vacchi Freiherr von Adelsvogel(-berg) [de Vaggi von Adelsberg, DeWagky, Dewagky, Waghi, Waggi, Dewaggi, de Wogghi, de Wagi, Awacki, Dowatzki (Donatzki, Domatzki)] [ -1655], kaiserlicher Obrist.
[23] Königgrätz [Hradec Králové]; HHSBöhm, S. 269ff.
[24] Johann Wilhelm Bauer [Pauer] [ – ], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister u. Generalquartiermeister.
[25] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.
[26] Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten und die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus und war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- und Grundstücksgeschäften für die Generalität tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Theil, S. 619.
[27] Alexander Regner [Regniers, Renier] v. Bleyleben, kaiserlicher Generalauditor.
[28] Generalwagenmeister: „der vornehmste Wagenmeister bey einem Kriegsheere, welcher den Marsch des Gepäckes anordnet, und die Aufsicht über alle dazu gehörigen Personen hat“ [ADELUNG]. Vgl. Schwedisches Kriegsrecht (1644), Artt. VIIff.
[29] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[30] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[31] Adjutantleutnnt: Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant. Der Adjutantleutnant fungierte als dessen Hilfe.
[32] Wachtmeister: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet.
[33] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[34] Trossbuben: Trossbuben (oder Trossjungen) wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgelassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Sie unterlagen dem Militärstrafrecht. Aus Wernigerode wird für 1628 berichtet: … „desgleichen sind 3 Soldaten-Jungen um den Galgen gestreicht[34] worden, den einen aber das linke Ohr abgeschnitten“. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81.
[35] WASSENBERG, Florus, S. 702f.
[36] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[37] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[38] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.
[39] Johann Wilhelm v. Beltin [Beldin, „Berlin“] [ -17.8.1676], kurbayerischer Obrist.
[40] Waldsassen [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 785ff.
[41] Waldershof [LK Tirschenreuth].
[42] Reutlas; heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[43] Dörflas, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].
[44] Leutendorf, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[45] BRAUN, Marktredwitz, S. 309; Kemnath; HHSD VII, S. 351f.
[46] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[47] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“.
[48] Ohr abschneiden: Im Mittelalter war das Ohrenabschneiden häufig mit der Verweisung verbunden gewesen. Bei Diebstahl, Gotteslästerung, Tragen verbotener Waffen und Desertion wurde meist ein Ohr abgeschnitten und an den Galgen genagelt. In der Hannoverschen Chronik heißt es unter 1633; JÜRGENS, Chronik, S. 514: „Den 11. [21.4.1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Compagnien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Das Abschneiden eines Ohres galt als Strafe und Warnung zugleich, in Zukunft ein ordentliches Leben zu führen. Von Caspar Ermes, schwedischer Kommandant in Erfurt, wird berichtet; KRAFFT 156 r – 156 v; mdsz.thulb.uni-jena.de: „1643 hat der Commandant [einem Mann] die Ohren und Nasen abschneiden lassen und den Galgen und das Rad auf die Stirn und die Backen gebrannt, weil er Degen, Sporen, Flore aus der Kaufmannskirche gestohlen [hatte] und auch davon gelaufen war“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 273 (1644): „In eben demselbigen sind auch einem Soldaten, so einen Mandel gestohlen gehabt, die Ohren abgeschnitten, und an den auff dem Marckt stehenden Galgen genagelt worden“. Aus Zwickau[48] wird 1648 berichtet: SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 699f.: „Kam der Obriste Herr Hans Georg Haubold von Schleunitz Churfürstl. Ampts-Hauptman / der Assecurirten Aempter halber / etc. zu Weida einsmal hieher / in dem er sich nun wieder auff die Reise gemachet / ist ein Mußqvetirer von der Convoi / welcher unvorsichtig auff einer Wagen-Deichsel gesessen / gefallen / dem hat das Wagen-Rad / wunderlicher weisse ein Ohr so glatt / als wenn es mit einen Scheermesser geschehen wär / vom Kopf abgeschnitten / um ihm sonsten am Leibe nichts versehret. Weil nun dieses vielen Leuten unglaublich vorkommen / und er sich zu befahren gehabt / es würde ihm / als wär es durch Scharffrichters Hand geschehen / vorgeworffen werden / hat er ihm von Hauptman Adam Kraussen / unter dessen Compagni er gehöret / ein sonderliches Zeugnis darüber geben lassen“.
[49] BRAUN, Marktredwitz, S. 310.
[50] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.
[51] HÖFER, Ende, S. 95f.
[52] Weißenstadt [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 803f.
[53] Thiersheim [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[54] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[55] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[56] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[57] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[58] spoliert: geplündert.
[59] BRAUN, Marktredwitz, S. 310f.
[60] Jan [Johann, Jean] van der Freiherr de la Croon, [Corona, Croen, Crona, Lacron, La Cron, von der Kron] [um 1600- 8.11.1665 Prag], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[61] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[62] Bärnau [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 73.
[63] Johann Wilhelm v. Beltin [Beldin, „Berlin“] [ -17.8.1676], kurbayerischer Obrist.
[64] BRAUN, Marktredwitz, S. 315f.
[65] BRAUN, Marktredwitz, S. 315f.
[66] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.
[67] Floß [LK Neustadt a. d. Waldnaab].
[68] BRAUN, Marktredwitz, S. 319.
[69] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[70] Münchenreuth, heute Ortsteil von Waldsassen [LK Tirschenreuth].
[71] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[72] Wölsau, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[73] Manzenberg, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[74] Pfaffenreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[75] Wiesau [LK Tirschenreuth].
[76] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[77] Kondrau, Ortsteil von Waldsassen [LK Tirschenreuth].
[78] BRAUN, Marktredwitz, S. 320.
[79] Thölau, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[80] BRAUN, Marktredwitz, S. 322f.
[81] Diskretion(sgeld): Verehrung = „Ehrengeschenk“, das von ein- oder durchziehenden Offizieren erwartet oder erzwungen wurde, in Geld- oder Sachleistungen der verschiedensten Art.
[82] GRIMM; GRIMM Bd. 9, Sp. 771, 40: „mhd. grundel ‚kleiner, auf dem grunde des wassers lebender fisch‘, vgl. gründlein, gründling“. Der Gründling (Gobio gobio) ist ein gesellig lebender Karpfenfisch, der in West- und Nordeuropa verbreitet ist und in schnell fließenden aber auch stehenden Gewässern mit kiesigem oder sandigem Grund und Pflanzenbewuchs vorkommt. Gründlinge werden etwa 10 cm, selten über 15 cm groß. [wikipedia]
[83] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %.
[84] BRAUN, Marktredwitz, S. 325f.