Hövel [Hovel], N von; Rittmeister [ – ] Hövel war 1632 Rittmeister ohne Bestallung.
Zu den Auswüchsen der Kriegsführung gehörte das Ranzionieren, der Raub von Menschen, Vieh und Gegenständen, um sie gegen Lösegeld wieder einzutauschen. Vom Schicksal der Ranzionierung waren meist höher gestellte Persönlichkeiten des Adels, des Bürgertums und der Beamtenschaft betroffen, da von diesen ein höheres Lösegeld zu erwarten war. Das konnte zu einem regelrechten Menschenhandel führen.
Am 1.9.1632 schrieb der Landdrost Friedrich IV. von Fürstenberg aus Arnsberg[1] an den Obristen Bernhard Hackfort von Westerholt zu Lembeck mit der Bitte, in der Ranzionierungsangelegenheit seiner Schwester Elisabeth von Fürstenberg, Witwe von Hörde (1587-1632), mit dem Rittmeister von Hövel zu verhandeln: „Welchermaßen der rittmeister Hovel zu Solde[2] umb deswillen, das seine hausfraw zu Dortmunden[3] aufs bevelch ihrer excellentz herren veltmarschalcks graven von Bapenheim [Pappenheim; BW] mit arrest angehalten worden, so meiner lieben schwestern der wittiben von Horde, die doch mit den krieckssachen wie auch ihre kinder weniger als nichts zu schaffen, auff ihrer unmundigen kinder adeliches hauß Erinkerfelde[4] ihm gogerichte Ruden[5] gelegen mit einem anzahl reuter gefallen, was daselbsten auff dem hause, so ihme und den anderen gedienet, geplündert und dieselbe gefencklich sambt ihrer gutschen und allen vorhandenen pferden mitgenommen, auch berurter Hovel meine schwester etlige tage herumb gefencklich gefhuret mit dem vorgeben, er dieselbe nicht erlassen wolle, bis das seine, Hovels, hausfraw erledigt wurde. Solches werden ewer liebden auß vorigem meinen schreiben berichtet sein. Sintemall nuhn dieses unbefugte gefenckligs umbfhuren berurter meine liebe schwester nicht länger erdulden können und nahe bei Soest[6] die volck gewesen, hatt sie einen burger, Berndt Bodecker genannt, vor die pforte fordern lassen und begert, vor sie dergestalt burge zu werden und sich schriftlich zu obligiren, das, wofern seine, rittmeister Hovels, fraw ohne ranzion nicht erledigt wurde, das er alsdan selbige ranzon, wahn sie sich schon zu 3200 reichsthaler ersrecken wurde, verschaffen wolte.
Dahero woll anders nicht auch versehen, als das vielgedachte meine liebe schwester oder ihr burge weiters nicht von rittmeistern Hovel nach seiner hausfrawen erlassung solte besprochen und inquirirt [= untersucht] worden sein. So mueß ich doch wider alle raison und fuge hören, das er, rittmeister Hovel, so ietzo zu Soest wie auch meine liebe schwester sich aufhalten thuet, instendigh und mit starcken bedrewung dem burgen zur erlangung der 3200 reichsthaler anstrengen solle.
Gelangt derowegen an ewer liebden mein freundliges begeren, sie mich, wie und welcher gestalt und mit was condition und gedinge rittmeister Hovels fraw des arrest erlassen und wie solchs jetzo anzufangen haben mögte, bericht und guten rath mittheilen, auch dho ers kein bedencken hette, deswegen ein schreiben an den rittmeister abgehen und ihnen zu besserer bescheidenheit ermahnen lassen wolle. Dan dho solches ihme also gelingen und hergehen solle, wurden mehr gefherlige nachfolgen und consequentien zu besorgen sein und thue ewer liebden hirmitt Göttligen schutz befehlen“.[7]
In dem Antwortschreiben Westerholts an Fürstenberg heißt es: „Den geliebts schreiben, unterm dato Arnsbergh den 1. Septembris abgegangen, habe zu recht empfangen mit mehrerm allen inhalt ablesend vernohmen, daß der rittmeister Hövel aber biß dahin wieder alle raison des hern brudern geliebte schwester, die wittiben von Hörde etc. nicht allein gefenglich, besondern hart zu erlegung der 3200 reichsthaler vor ranzoun anstrengen auch vorgeben, weilen sein haußfraw alhir arrestirt angehalten, er rittmeister ein solches gethan unndt die erlaßung nicht allein begehrt, besondern solcher gestalt sich zu erheben veraccordirt.
Wan dan dem herrn brudern die beschaffenheit des arrests hiemit vermeldet will haben, zweiffele nit, ihme ohnedas bewust sein wirdt, daß gemelter rittmeister Hövel, welcher selbiger zeit noch in keinem aydt, ohne eintzige fueg unndt macht hern graven von Warttenburg [Ferdinand Lorenz von Wartenberg; BW] dessen obristleutnant nicht allein gefangen, besondern all das ihrige zumahl abgenohmen, ingleichen baron Kettlers [Johann von Ketteler; BW] sein hauß spoliiert undt waruber mein vetter Herman von Westerholt etc. Eine obligation so gantz wieder alle ranzoun von 3200 reichsthalern von sich geben müßen, unndt weiln eine solche ranzoun zwischen ihrer excellentz undt dan auch ihrer fürstlichen gnaden landtgraven [Wilhelm V.; BW] zu Hessen unndt dem hertzog [Georg; B. W.] von Lüneburg etc. gemachten Accord, sich vor einen obristlieutenant zu geben, nicht höher alß 500 reichsthaler erstrecken thut, alß haben ihre excellentz mehrgedachten rittmeisters Hövelß haußfraw keiner anderer gestalt, biß dahin gemeltes meines vettern von sich gegebener obligation zurück unndt an handen gestellet, arrestiren laßen.
Dieweilen dann der arrest relaxirt unndt dabeneben dem rittmeister hövel mit genugsamer versicherung die gebührende alß 500 reichsthaler zu liefern, in der güte gewilligt, damit es dan desto schleuniger fortgehe, alß ersuche den herrn landdrosten (er unbeschwerdt sich gefallen laßen wolle) dienstfreundlich unndt begehre selbige verlöhen unndt rittmeister Hövel zu zahlen laßen, verpflichte mich dajegen dieselbe auf das baldest den hern bruder zu ubermachen unndt ihne schadlos zu halten, zweiffle nicht, weiln es gantz unbillig, der rittmeister Hövel werde sich mitt solchen 500 reichsthalern contentirt [= zufrieden] befinden unndt weiters keinen ansprach oder fernere weitleuffigkeit darauß machen, habe mit mehrerem ein schreibens an oftermelteen rittmeister abgehen unndt ihme solches insinuiren [= nahelegen] laßen, welches dem hern negst empfehlung Göttlicher protection zu vermelden nicht umbgehen wollen“.[8]
[1] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.
[2] Sölde, heute Stadtteil von Dortmund.
[3] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.
[4] Eringerfeld, heute Stadtteil von Geseke [LK Soest].
[5] Rüthen [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 659f.
[6] Soest [LK Soest]; HHSD III, S. 692ff.
[7] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 334f.
[8] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 335.