Haselbein, N; Leutnant [ – ] Haselbein stand 1645 als Leutnant[1] in hessen-darmstädtischen Diensten.
Am 10.1.1645 wandte sich Ernst Albrecht von Eberstein,[2] seit 1644 hessen-darmstädtischer Generalfeldmarschall,[3] aus Gießen[4] an den kaisertreuen Landgraf Georg II.:[5] „Butzbach[6] anlangend, habe ich mich gestrigs tages benebenst dem Hrn. Commissario[7] Schäffern[8] dahin erhoben, vnnd in einem vnd dem andern nöthigen anstalt verfüget, heute auch zu mehrer versicherung meinen Capitain Lieutenant[9] mit 30 knechten[10] vnnd einem Wachtmeister[11] benebst einen corporal[12] vnd Reutern dahin geschickt in hoffnung es werde solcher posten dergestalt in acht genommen werdten, damit einiger anschlag daran Keine stadt finden möge. Gestalt ich denn auch Ihr fürstl. Gn: der fraw wittib[13] daselbst ihren hoffmeister hinterbringen lassen, dass die notturft erfordere, das nicht allein das Schloss zu Butzbach am Schlachthauss, wo man sonsten leichtlich in das hauss kommen könne, besser verwahret, Sondern auch das Philipseck[14] mit mehrer Mannschaft besetzt werde, angesehen dass Er sonsten den vber Reihn gegangenen Franzosen leicht in die händ gerathen könnte“.[15]
Am 13.1.1645 berichtete Eberstein aus Gießen Georg II.: „Zu besserer defension dess Stättleins Buzbach hab ich vor etzlichen tagen meinen CapitainLieut. zu Fuss mit dreyssig Mannen, sodann meinen Wachtmeister zu Pferdt mit 26 Reutern dahin commandirt, auch denselben heut einen feldtweibel[16] mit eilff Mannen nachgeschickt. Wan nun der Lieutenant vnnd Commendant daselbsten die Bürgerschafft vnd Mannschafft von den dörffern dazu nimbt, so werden Sie den ort mit Gottes hülff wohl manuteniren[17] könen, inmassen ich ihnen ordre ertheilt, den ort gegen alle feindseligkeit vnd gewalt euserist vnd bis aufs blut zu defendiren“.[18]
Am 27.10.1645 berichtete Eberstein Georg II. über die Eroberung Butzbachs am 26.10. durch den hessen-kasselischen[19] Kommandierenden Geyso[20] und den Obristleutnant[21] Motz:[22] „E. f. G. berichte hiermit vnderthänig, was massen feindliches nunmehr der Niderhessischen führendes intens aussgebrochen, dieselben haben vergangene nacht etliche völcker auscommendirt, welche vmb 2 vhr Wissig[23] vorbey gangen, als ich diese nachricht erlanget, habe ich mich mit den Compagnien[24] zu walle begeben, zu sehen, weiln nunmehro Die Niderhessische Völcker hirumb wider aussgeruhet, auch etliche schwehre Stück[25] vnd Mörsser[26] zu sich hohlen lassen, so Sie etwan an hiesiger vestung, wie der reden vnder ihnen viel gegangen, tentiren möchten, es seindt aber solche abgeschickte Völcker fort vnd vff Butzbach gangen, haben solchen ort mitt Beylen, äxten vnd Petarden[27] plötzlich angefallen, vnd wie die rede gehet, nach zweistündigen gewärten schiessen, da ihrer auch von den hessischen etliche tot blieben, in ihre gewalt bracht vnd erobert. Der Ob. Lieutenant Motz soll das fussvolck dafür commendirt haben. Nun habe ich zwar den Commissarium Heintzenberger[28] nach eingelangter nachricht, ob wolten die Niederhessische Völcker vor Friedtberg[29] gehen, dahin vohran geschickt, derselbe hat aber noch nichts wider zurückberichtet, ist auch sonsten von Butzbach noch keine Post einkommen, dahero man nicht weis, wie es eygentlich zugangen, was mir darvon wissent ist, dasselbe habe ich von den Niederhessischen officierern, weilen ich meinen Cornet[30] hinaus geschickt, erfahren, welche auch dieses gesaget, dass verwichene nacht gleichfals etliche Völcker vff Nidda[31] solches hinweg zu nehmen commendirt wehren, von welchen mir heutt noch nichts eingelangt, vnd hette Geis zu dem ende die Sieben Schwehren Stück vnd zwey fewer Mörser[32] bringen lassen, fals dieser anschlag nicht for sich gangen, Butzbach mit gewalt zu occupiren, würde auch an Marpurg[33] vnd ander E. F. G. vesten häussern[34] einen versuch thun. Als heute die hessische armée alhier vorbey marchirt, hab ich herrn Ambtmann Buseck[35] zu Giessen hinaus geschickt, vnd dieses feindlichen beginnens wegen mit ihm reden lassen wollen, er ist aber nicht darbei, Sondern als er den übergang erfahren, schon vff Butzbach gewesen. Wie ich berichtet worden, sollen dreihundert zu fuss vnd zwo Compagnien zu Pferdt dorinnen liegen bleiben. Weil noch kein bericht von da anhero kommen, kann ich noch nicht wissen, weme die schult diesses vbergangs, der daselbst liegende lieutenant ist beordert gewesen, so lieb ihm seine ehre vnd kopf, den ort eusserst zu defendiren vnd in keines Menschen hand zu vbergeben, viel der Niderhessischen officirer tragen gross mittlayden mit E. F. G., viehl andere aber erfreuen sich darüber, wie es in der welt pflegt herzugehen. Die hessische armée So hier vorbey gangen, hatt nach erfarnen übergang Butzbachs ihren March durch den Steinberger[36] grundt ruckwerts genommen vnd liegt ietzo im Busecker thal,[37] werden also alle dörfer vollends ausgesogen vnd vnsseren Compagnien die lebensmittel abgeschnitten, auch die strassen nunmehr sehr vnsicher vnd gesperrt werdten“.[38]
Im Postskriptum ist festgehalten: „Kömbt bey schliessung dieses Brieffes der Commissarius Heintzenberger wieder zurück, berichtet, dass es mit Butzbach obig erzehlter massen hergangen, der Lieutenant hat sich zwar gewehret, ob es aber so lang gewert, wie die Bawern vorgeben, giebt die zeit. Die zwei Thor nach Franckfurth[39] zu sein petardiret worden, der Lieutenant vnd Knechte haben Sie disarmirt vnd vff dem rhathause noch gefangen, Ich werde aber morgen zu Geissen iemandt schicken vnd deswegen mit Ihm reden lassen, Sie haussten in der Stadt sehr vbel, Geiss aber ist hin vmb einen andern anstalt zu machen, derselbe hat sich gegen Comm. Heintzenberger vernehmen lassen, weiln wir nit zu Ihnen Kähmen, müssten Sie zu vns kommen, wollte eines nit so müste das andere ahngehen, weiln Butzbach nunmehr Ihre wehre, sollte vns der schwarm von halsse Kommen, der Comm. Goedaeus[40] aber hathe den mantel vmb den Kopf geschlagen, wie einer, der Kein gut gewissen hatt“.[41]
Unter dem 29.10.1645 ging ein weiteres Schreiben an den Landgrafen: „Hierauff berichte E. F. G. ferner gehorsamblich, was masen ich gestriges tages ein schreiben, dessen copia beygehend sub. Lit. A. zue befinden, an Geissen abgelassen vnd den Commissarium Heintzenbergern, welchen ich instruirt, was Er bey Ihme Geissen ahnbringen, vndt wenn Er etwa difficultiren würde, antwortten sollte, nacher Butzbach abgeschickt, was Er, Geisse, nun darauf sich ercleret, dasselbe haben E. F. G. ab der copeylichen beylage mit lit. B. ahngemerckt vnd aus dem bericht, so der Commissarius Heintzenberger vnderth. erstatten wirdt, gned. Zu ersehen. Es hatt zwar Geisse den zue Butzbach gelegenen Lieut. Officirer vnd Knechte anhero folgen lassen, mit Vorwendung, dass er gantz nichts feindliches, wie kegen andre Oberhess., also auch kegen dieselben begehen lassen, sie seindt aber gantz spolyret,[42] vnd findet sich weder Ober- noch Vntergewehr.[43] Der Commissarius Heintzenberger hat dessentwegen nachsuchung gethan, von Geissen aber mehr nit alss die antwortt erhalten, es were zerschlagen. Dieses alles sollen nun keine feindseligkeiten seyn, da es doch im wercke nichts gewisseres als dieselben, Gestaltsam das begehren der Petardierer vnd feuerwercker[44] an den Rhat zu Butzbach, dessen copia sub lit. C beylieget, mit mehrerem ausweiset. Bay dem vbergang Butzbachs befinden sich große fauten,[45] vnd dass keiner gethan, was er thun sollen, der Leuten. hat die Kasten nit für die thor schieben lassen, ist auch die wacht vnd sonsten die notturft nit recht beobachtet worden. Weiln er nun sein devoir[46] nit gethan, So werde ich Ihn schon an gebührenden orth deswegen bringen lassen, welches E. f. G. in vnderthänigkeit vnuerhalten wollen“.[47]
Im Postskriptum hieß es ergänzend: „Auch etc. berichte vnderth., welcher gestalt anietzo der Lieutenant vnd Knechte von Butzbach hier ahngelanget, Den Leut. habe ich so bald ahn gebührenden orth bringen lassen, vnd weiln etzliche Knechte zu Butzbach geblieben, auch vnderweges vier durchgangen, so schreibe ich gleich ietzo deswegen wieder an Geissen. Der Lieuten. Teuffel[48] berichtet, dass gestern der Obristwachtm.[49] Winckelstern[50] vnd Lieut. Vngefug,[51] wie auch andere zu Butzbach sich vernehmen lassen, Sie wollten vns viel schlimmer tractiren alss die Keyserlichen, sintemal Sie vns viel schlimmer achteten, dass hertz im leibe möchten einem vber solche wortte bluten etc“.[52] Am 31.10.1645 teilte Eberstein dem Landgrafen mit, dass die Exekution der Knechte bereits vollzogen sei.[53]
Eberstein schrieb am 10.11.1645 wieder an den Landgrafen. Über Haselbein war anscheinend das Todesurteil verhängt worden, das Georg II. bestätigten musste. Anscheinen wollte hier Eberstein ein weiteres Exempel statuieren, schon im Hinblick auf das von Willich[54] unzureichend verteidigte Schloss Marburg:[55] „Schliesslich vberschicke Ew. Fürstl. Gn. Ich vnderthänig das Vrtheil, so vber den zue Butzbach gelegenen Lieut. gesprochen wordten: Es stehet zue Ew. Fürstl. Gn. gnediger gefälligkeit, ob Sie solches exequiren lssen oder Ihn perdoniren wollen, Er hat zwar kleine vnerzogene Kinder vnnd wird von seinem Waibe zum Höchsten vmb perdon gebethen etc“.[56].
Tatsächlich wurde Haselbein pardoniert.
Eberstein wurde, weil er wegen der Ernennung Holzappels[57] zum Kommandeur der Westfälischen Kreistruppen resignieren wollte, von Georg II. zum Generalleutnant[58] befördert.
Aus Oberhessen wird unter dem 20./30.4. berichtet:
„Nachdem die Röm. Kayss. Maaytt. Herrn Landgrafen Georgens zu Hessen fürstl. Gnden auf dero ersuchung etliche von denen Regimentern, welche Ihrer Kays. Matt. Sr. fürstlichen Gnden hiebeuor, gleich andern fürsten vnd Ständen des Reichss, zugeschickt, vnd theils andere, an derselben statt, zu behuf Sr. fr. gn. defension überlassen, selbige auch bey Büdingen[59] angelangt, So ist denselben der fürstl. Hessen-Darmstädtische Generallieutenant Ernst Albrecht von Eberstein mit etlichen Hessen-Darmstädtischen trouppen zu Ross vnd fus, entgegen gegangen, sie bei Staden[60] in der Wetterau an sich gezogen vnd darauf mit denselben gestrigen tags vor hochgemeltes herrn Landgraf Georgens f. G. Statt Butzbach, welche die Niderhessische Völcker im Octobri nechst verwichenen 1645tn. Jahrs vermittelst pedardirung der Thor occupirt vnd besetzt gehabt, geruckt, daselbst mit denen aus der Vestung Gissen zugeschickten groben Stücken vnd fewer Mörsern dergestalt angegriffen, dass die darin gelegene Niderhessische Völcker, als breche geschossen vnd ihnen mit einwerfen von fewerballen[61] zugesetzt war, die Statt gestern abent noch mit accord übergeben müssen vnd also solcher ort wider erobert, gestalt dan die Hessen Casselische an 110 zu fuss vnd 15 zu Pferd mit ober- vnd vndergewehr, auch sack vnd pack[62] auss- vnd bey Gissen vorüber gezogen vndt von den Hessen-Darmstattischen biss ien Kirchain[63] convoyrt worden“.[64]
Georg II. schrieb am 21.9.1646 an Ernst Albrecht von Eberstein: „Wir haben ewer vnderm gestrigen dato aus Bottendorff[65] an vns abgelassenes schreyben diesen mittag wohl empfangen vnd daraus mit mehrerem vernommen, was masen ihr vnser haus Wolckersdorff[66] nunmehr auch wiederumb erobert, vnd dass die bishero darinnen gelegene Niederhess. Völcker abgezogen. Dass ihr nun den Lieutenant Haselbein beneben etzlichen knechten in ermelthauss commandiren wollet, darmit seind wir zwar gn. zufrieden, wollen vnss aber versehen, er werde ich darinnen besser vnd fleyssiger, alss in vorigen zu Butzbach vnd Königsbergk[67] ihme anvertraweten Posten verhalten, desswegen vnss nicht zweiffelt, Ihr werdet ihme desto schärpfer ordre ertheilt haben“.[68]
Über sein weiteres Leben ist bisher nicht bekannt. Um Hinweise wird gebeten !
[1] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[2] Ernst Albrecht v. Eberstein [6.6.1605 Gehofen-9.6.1676 Burg Neuhaus], ab 1632 hessen-kasselischer, ab 1644 hessen-darmstädtischer Generalfeldmarschall, 1648 kaiserlicher Feldmarschallleutnant. Vgl. EBERSTEIN, Geschichte.
[3] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[4] Gießen [LK Gießen]; HHSD IV, S. 172ff.
[5] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[6] Butzbach [Wetterau-Kreis]; HHSD IV, S. 73f. Von 1609 bis 1643 wurde Butzbach von einer Seitenlinie Hessen-Darmstadts, dem Landgrafen Philipp III. von Hessen-Darmstadt-Butzbach, regiert. Anschließend fiel Butzbach wieder an Hessen-Darmstadt.
[7] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.
[8] Johann Wilhelm Scheffer [ – ], hessen-darmstädtischer Rat.
[9] N Holzapfel [ – ] hessen-darmstädtischer Kapitänleutnant.
[10] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien.
[11] Wachtmeister: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl.
[12] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.
[13] Sophie Agnes [1604-1664], Tochter des Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt, verheiratet mit Johann Friedrich von Pfalz-Neuburg [23.8.1587 Neuburg an der Donau-19.10.1644 Hilpoltstein], Pfalzgraf und Herzog von Pfalz-Hilpoltstein.
[14] Philippseck: Nach eigenen Plänen ließ Landgraf Philipp III. zwischen 1626 und 1628 auf dem damaligen „Gehberg“ das befestigte Schloss als Pest- und Fluchtschloss nahe seiner Residenz in Butzbach erbauen.
[15] EBERSTEIN, Geschichte, S. 809f.
[16] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 21 fl. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[17] manutenieren: halten.
[18] EBERSTEIN, Geschichte, S. 812.
[19] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[20] Johann v. Geyso [Geiß, Geiso, Geyß, Geyße, Giese, Gyse, Geihe, Geisse, Grese] [29.1.1593 Borken-1.5.1661 Kassel], hessen-kasselischer Generalleutnant.
[21] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[22] Johann Christian Motz [Maytz, Matz, Moitz] [11.3.1604 Witzenhausen-3.2.1683 Kassel], hessen-kasselischer Obristleutnant. Vgl. POLIFKA, Boris, „Motz, Johann Christian“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/bio/id/7012> (Stand: 17.6.2013).
[23] Wissig: nicht identifiziert.
[24] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann, zum Teil allerdings auch nur ca. 30 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[25] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaune [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.
[26] Mörser, Mortier (frz.): Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).
[27] Petarde: FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren.
Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden !
Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg. Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].
[28] J. H. Heintzenberger [ – ], hessen-darmstädtischer Kriegskommissar.
[29] Friedberg [Wetteraukr.], HHSD IV, S. 145ff.
[30] Kornett: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[31] Nidda [Wetteraukr.], HHSD III, S. 345f.
[32] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89.
[33] Marburg [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 35ff.
[34] Festes Haus: „Am Übergang vom Spätmittelalter in die Frühe Neuzeit verbreitete sich ein neuer Typus des Festen Hauses, der in der Funktion eines leicht bewehrten Adelssitzes im 16. und 17. Jahrhundert noch einmal eine neue Blüte erlebte. Man begann, die ältere vielgliedrige Burg zu reduzieren, verschiedene Gebäude zusammenzufassen und die unterschiedlichen Gebäudefunktionen wieder unter einem Dach zu konzentrieren. Diese Festen Häuser wurden beispielsweise als Ansitz genutzt und erfüllten oft für Landadlige bei geringem Bauaufwand die damaligen Anforderungen an Verteidigung und Repräsentation. Die Steinbauweise ist in dieser Zeit natürlich – anders als im Frühmittelalter – kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Die Befestigung erfolgte oft durch Schießscharten für Handfeuerwaffen im Erdgeschoss, einen Wassergraben sowie Wehrerker und Ecktürmchen (Tourellen oder Scharwachttürme) im Dachbereich. Für die Erschließung der Obergeschosse wurde in vielen Fällen ein Treppenturm errichtet. Die Hauptgeschosse waren mit größeren Fenstern ausgestattet und für die standesgemäßen Wohnansprüche des adligen Besitzers ausgelegt. Damit erfüllten die frühneuzeitlichen Festen Häuser freilich nicht die Funktion einer militärischen Befestigung, konnten aber gegen kleinere Überfälle verteidigt werden und entsprachen mit den manchmal auch eher symbolischen Wehrelementen der adligen Repräsentation. Oft erreichen die Festen Häuser durch mehrere Geschosse auch turmartige Proportionen“ [wikipedia].
[35] Ulrich Eberhard von Buseck [ – ], hessen-darmstädtischer Amtmann und Hauptmann.
[36] Watzenborn-Steinberg, heute Ortsteil von Polheim [LK Gießen].
[37] Buseck [LK Gießen].
[38] EBERSTEIN, Geschichte, S. 887f.
[39] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[40] N Goeddaeus [ – ], hessen-darmstädtischer Kommissar.
[41] EBERSTEIN, Geschichte, S. 888f.
[42] Spoliert: ausgeplündert, ausgeraubt.
[43] Obergewehr, Oberwehr: zum Obergewehr gehörten Karabiner, Flinten, Musketen, Hellebarten, Partisanen, Piken, Spontons, Kurzgewehre. – Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.
[44] Feuerwerker: Die Funktion des Feuerwerkers findet erstmals im Jahre 1406 in Nürnberg urkundliche Erwähnung. Seine Hauptaufgabe bestand zunächst in der Bedienung der damaligen artilleristischen Feuerwaffen und der Herstellung von Geschossen. In der älteren Artillerie waren die Feuerwerker zur Bedienung der Wurfgeschütze (Böller, Mörser) bestimmt und bildeten mit den Büchsenmeistern (die für die Schusswaffen vor allem der Infanterie verantwortlich waren), die erste Rangklasse der Artilleristen. Die Feuerwerker entstammten zumeist dem Büchsenmacherhandwerk. Auf Grund der für ihre Tätigkeit erforderlichen speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten gehörten die Feuerwerker bis Mitte des 17. Jahrhundert, berufsmäßig organisiert, zu den privilegierten Schichten des Soldatenstandes [wikipedia].
[45] Faute: Schuld, Fehler.
[46] Devoir: Pflicht, Schuldigkeit.
[47] EBERSTEIN, Geschichte, S. 891.
[48] N Teuffel [ – ], hessen-darmstädtischer Leutnant.
[49] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[50] N Winckelstern [ – ], hessen-darmstädtischer Obristwachtmeister.
[51] N Ungefug [ – ], hessen-darmstädtischer Leutnant.
[52] EBERSTEIN, Geschichte, S. 892.
[53] EBERSTEIN, Geschichte, S. 892.
[54] Christian Willich [1572 – 29.1.1646 in Gießen enthauptet], hessen-darmstädtischer Obristleutnant. Der 74jährige Willich wurde trotz seiner 2. Ehefrau und 5 Kindern in Gießen wegen der Übergabe des Marburger Schlosses öffentlich enthauptet.
[55] Marburg [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 35ff.
[56] EBERSTEIN, Geschichte, S. 905.
[57] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HÖFER, Peter Graf Holzappel; GEISTHARDT. Peter Melander; LEINS, Soziale und räumliche Mobilität; LEINS, Peter Melander von Holzappel. Militärwirtschaft, Bündnisdiplomatie und Miniaturherrschaft im späten Dreißigjährigen Krieg. Phil. Diss [in Arbeit].
[58] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[59] Büdingen [Wetterau-Kreis]; HHSD IV, S. 66f.
[60] Staden, heute Ortsteil von Florstadt [Wetterau-Kreis].
[61] Feuerballen, auch Feuerkugeln: Feuerkugel: mit Brandsatz versehenes, aus Mörsern abgefeuertes Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[62] Sack und Pack: Sack und Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken und Packen verstauen lässt.
[63] Kirchhain [LK Marburg-Biedenkopf]; HHSD IV, S. 269f.
[64] EBERSTEIN, Geschichte, S. 945f.
[65] Burgwald [LK Waldeck-Frankenberg].
[66] Wolkersdorf, Jagdschloss [LK Waldeck-Frankenberg]; HHSD IV, S. 481.
[67] Königsberg, heute Ortsteil von Biebertal [LK Gießen]. Über die Ereignisse in Königsberg ist uns leider nichts bekannt. Um Hinweise wird gebeten.
[68] EBERSTEIN, Geschichte, S. 978.