Schaff [Schaaf] von Habelsee [Havelsee], Johann [Christoph ?]; Obrist [4.5.1605 -17.10.1672] Der schwer kriegsbeschädigte Johann Schaff [Schaaf] von Habelsee [Havelsee][1] wurde 1655 wegen seiner Verdienste geadelt. Mit 15 Jahren war er in braunschweigisch-lüneburgische Dienste getreten und diente als Rittmeister.[2] 1621 wechselte er als Reiter in kaiserliche Dienste. 1632 avancierte er zum Korporal,[3] nach der Schlacht bei Liegnitz[4] am 13.5.1634 zum Leutnant.[5] Nach der Schlacht bei Wittstock[6] wurde er zum Rittmeister befördert.
Aus Greiffenberg[7] wird 1640 berichtet: „Den 29. September [1640; BW] wurde die Burg Greiffenstein als Feste vom schwedischen General Stahlhantsch[8] belagert, aber nicht eingenommen, und mussten die Belagerer mit Verlust unverrichteter Sache wieder abziehen, jedoch brannten sie einige Häuser nieder“.[9] In Schaffs Leichenpredigt heißt es: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern[10] und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant[11] / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet,[12] welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel[13] / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken[14] darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters[15] Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen[16] / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein[17] in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt) / also betretten / daß sein Obrister[18] freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan[19] und Trübel[20] / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter[21] zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen[22] und Durlachischen[23] / auch Eroberung zweyer Standarten[24] / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall[25] in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir[26] jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen[27] / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann. Allermassen Wir dann auch / durch solche seine so Heroische Thaten und Nutzbare Kriegsdienste / bewogen worden / Ihn mit unsers abgeleibten Generals über die Cavalleria Johann de Werts[28] etc. Regiment für die andern Praetendenten[29] / zubegnaden. Zu welchen Unsern und deß Heiligen Römischen Reichs / auch Unsers Löbl: Ertzhauses Oesterreich Diensten / Er hinfüro nach seinem ohne das von Gott verliehenen Verstand und Ritterlichen Dapferkeit / zu continuiren deß unterthänigsten Erbiethens ist / auch wol thun kann / mag und solle. Bißhieher das höchstansehnliche Kayserl. Testimonium“.[30]
Er hatte dann als Obrist[31] ein Regiment Kürassiere[32] geführt. Später war er Generalwachtmeister[33] und Anfang 1672 wurde er Kommandant auf der Plassenburg[34] oberhalb Kulmbachs.
Nach Kriegsende waren viele Städte gezwungen, sich wegen ihres Anteils an der schwedischen Satisfaktion[35] Geld zu beschaffen. Zumindestens war er nach Kriegsende ginanziell so gut gestellt, dass er Kredite vergeben konnte.
Unter 1648 halten die Rothenburger Ratsrechnungen fest: „36 fl, 4 u, 14 ß, 1 d[36] hat Herr Philipp Seyboth, des Innern Raths, verrechnet für außgelegte Zehrungen und Deputatgelder, als er umb Erhebung derer von dem Kaißerlichen Herrn Obristen Johann Schaafen zue Befriedigung der Schwedischen Friedensgelder dargeliehenen 1200 Reichsthaler den 7. Marty Anno 1649 nacher Nürnberg verschicket worden, darunter auch die 8 ½ Thaler Zehrung begriffen sein, welche er für Herrn Rittmeister[37] Jilg Langen,[38] der des Herrn Oberst Schaafen Truhen zu eröfnen und die Gelder vorzuschießen Befelch gehabt, außzahlen müßen, wie in seiner übergebenen Reißrechnung zu sehen“.[39] Unter 1649 heißt es: „4240 fl sampt zweyen Pferdten in die Bürgermöhn[40] anstatt eines Weinkaufs haben wir von dem Hochedlen und Gestrengen Herrn Johann Schaaf, der Römisch Kaißerlichen Majtt. bedienstet gewesenem Obristen zu Pferdt, zum Kaufschilling[41] empfangen auf zwey Mahlen, als 1200 Reichsthaler, so er anfangs des 15. Martii Anno 1649 zue den Schwedischen militiae Satisfactionsgeldern hergeliehen, nachmahlen aber an diesem Kaufschilling wieder abgezogen, und dann an 2333 ⅓ Reichsthalern, den 14. Augusti Anno 1649, welches Geld gleicher Gestalt zue den Schwedischen Friedensgeldern nacher Nürnberg überschicket worden, für etliche bey jetzigem Notstand und äußerstem Geldmangel E. E. Rath ihme verkaufte Güter zu Habelsee,[42] als das umgebaute Schlößlein, sampt dem Wassergraben, das zum Schloßhof gehörige Hauß und Güter, die Mühlen sampt den Steuren, zwey der Steuerstuben gehörigen Gült- und Baurenhöf, sampt allen darein gehörigen Guetern, Gemeinderechten und der Gültgerechtigkeit,[43] deren jede jährlich 20 Malter Gültgetreid gegeben, item ein Köblersgüetlein,[44] das runter ein Keller gebaut, wie auch der obere und untere Habelsheimer See, welches Alles und was darbei in Sonderheit bedinget worden in deme darzue bei aufgerichtetem Kaufrezeß mit mehrerem ausführlich begriffen und soweit verglichen, daß er, Herr Obriste Schaaf, aller Kriegscontributionen, Frohndienste und Auflagen befreiet, hingegen aber, weil dieser Besitz zue Habelsee und derselben Hof und seiner Zugehör allen bürgerlichen honoribus, Steuerschatzung usw. item die beede Höf den Frohndiensten unterworfen gewesen, anstatt solcher Beschwerden jährlich auf Martini fünfzehen Reichsthaler in die Steuerstuben erlegen und auf Martini Anno 1650 darmit anfangen, auch wann er, oder diejenigen, so solche Güeter wieder verkaufen wollen, selbige E. E. Rath zuforderst anbieten solle“.[45]
„Dann kam die Stadt [Rothenburg; BW] zum zweiten Mal in den Besitz, bis 1649 unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Schaff von Habelsee die Burg erwarb, nachdem sie wegen den Seen, die sie inzwischen umgaben, nicht mehr Habelsheim hieß.
Der neue Eigentümer war als Reitergeneral des Kaisers in Wien im Kampf gegen die Türken ein bedeutender Mann, in Habelsee ein glänzender Wirtschafter, der das Schloss – einer befestigten Burg bedurfte es nicht mehr – in seiner heutigen Gestalt aufbauen ließ, wobei das kunsthistorisch bedeutsame Treppenhaus den langen Krieg unbeschadet überstanden hatte.
1666 musste Johann Schaff von Habelsee wegen einer Mordtat seinen ganzen Besitz gegen Ersatz des Kaufpreises und der Verbesserungskosten an Rothenburg abtreten“.[46]
Anfang des Jahres 1672 wurde Schaff von Habelsee, der sich auch im Türkenkrieg ausgezeichnet hatte, zum Kommandanten der Plassenburg bestellt. Ein Sturz vom Pferd bei Forstlahm[47] im Oktober 1672 führte dazu, dass er wenige Tage später an den dabei erlittenen Verletzungen starb.
[1] PERTZSCH, Johann Friedrich, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium, Das ist: Helden, die da bleiben treu… Aus der Offenbahrung S. Johannis am 2. v. 10. Bey ansehlichen… Exequien Deß Weiland Hoch-Edelgebohrnen… Herren Johann Schaffens, Von Habelsee, [et]c. Hoch-Fürstl. Brandenburg. … Geheimbten- und Kriegesraths, General-Wachtmeisters… und Commendantens der Vestung Plassenburg [et]c. Welcher den 4. May, Annô 1605… gebohren, und… sein Leben seeliglich vollendet den 17. Octobris, Annô 1672. auch am 3. Decembris, in St. Peters Kirchen… zu Culmbach… bestattet worden. Einfältig erkläret und ausgeführet Von Johann Pertzschen, dessen eine kurtze Zeit gewesenen Beichtvatter…. Bayreuth 1672. Portrait auch unter: http://www.portraitindex.de/documents/obj/33017109.
[2] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[3] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.
[4] Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634: Die kursächsische Armee unter Generalleutnant Hans Georg von Arnim schlug die Kaiserlichen unter Generalmajor Johann von Götz und Feldmarschall Rudolf Graf Colloredo: Die Kaiserlichen büßten 40 Fahnen, die gesamte Artillerie und 4.000 Tote ein, die Sachsen dagegen nur 400 Tote. Auch in dem mittlerweile wieder schwedisch besetzten Osnabrück wurde dieser Sieg entsprechend gefeiert, wie der protestantische Chronist Bellinckhausen berichtet; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 281f.
[5] Leutnant [schwed. Löjtnant]:Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[6] Schlacht bei Wittstock am 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII.Wittstock [Kr. Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff.
[7] Greiffenberg i. Schl. [Gryfów Śląski, Lk Löwenberg]; HHSSchl, S. 148f.
[8] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stallhaus] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor.
[9] LUGE, Chronik der Stadt Greiffenberg, S. 43.
[10] Musketier:Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[11] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[12] Kornett:Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[13] Vgl. http://www.kgl.de/NecAsperaTerrent/geschichte/30jahr/wersebe_30jahr/wersebe9.htmWolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[14] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden.„Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[15] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[16] Teschen [Cieszyn, tsch. Těšín]; HHSSchl, S. 530ff. Gemeint ist wohl die Wiedereinnahme der Stadt durch de Vacchi 1646. Vgl. dazu WASSENBERG, Florus, S. 669; CHEMNITZ, Geschichte, S. 187; HEINRICH, Versuch, S. 153f.
[17] Frankenstein [Zabkowice Śląskie]; HHSSchl, S. 95ff.
[18] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[19] Plan [Planá, Bez. Tachau]; HHSBöhm, S. 454.
[20] Triebl [Třebel, heute Ortsteil von Černošín, Bez. Tachov]. Vgl. dazu HÖFER, Das Ende, S. 81ff.
[21]Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[22] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.
[23] Friedrich VI. Markgraf v. Baden-Durlach [16.11.1617 auf der Karlsburg, Durlach-10.1.1677 oder 31. Januar 1677], schwedischer Obrist.
[24] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen.
[25] Gemeint ist hier das Lager der Schweden u. Franzosen bei Dingolfing vom 27.7.-28.8.1648. – Dingolfing [LK Dingolfing-Landau]; HHSD VII, S. 141f.
[26] Devoir: Pflicht.
[27] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[28] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[29] Praetendenten: Anwärter.
[30] PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium.
[31] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[32] Kürassier [schwed. Kyrassiärer; Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder)]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“.Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[33] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[34] Plassenburg, Die [Stadt Kulmbach]; HHSD VII, S. 587.
[35] Satisfaktion, schwedische: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz. Vgl. dazu HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.
[36] u = Pfund, ß = Schilling, d = Pfennig.
[37]Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[38] Jilg Lange [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[39] HELLER, Rothenburg, S. 365.
[40] Bürgermöhn: städtisches Fuhrwesen.
[41] Kaufschilling: 1) Das Kaufgeld, dasjenige Geld, welches man für eine erkaufte Sache gibt oder gegeben hat. 2) Das Angeld, welches man zur Befestigung des geschlossenen Kaufes darauf bezahlt.
[42] Habelsee, heute Ortsteil von Ohrenbach [LK Ansbach]
[43] Gült: Zins, Rente, Naturalabgabe; Gut, das Gült aufbringt.
[44] Köbler: „häusler, der kein eignes gut hat, nur ein haus, ob auch mit einiger feldwirtschaft, im gegensatz zum bauer, anderwärts söldner, köther, köthner“ [DWB].
[45] HELLER, Rothenburg, S. 366f.
[46] http://www.schloss-habelsee.de/schloss-habelsee.html.
[47] Forstlahm, heute Ortsteil von Kulmbach [LK Kulmbach].