d’Arbois, N; Kapitän [ – ] d’Arbois stand 1629 als Kapitän[1] in kaiserlichen Diensten.
Am 17.8.1629 schrieb Wallenstein[2] aus Halberstadt an Fünfkirchen:[3] Er befahl ihm, mit seinem Fähnlein[4] und dem des Kapitäns d’Arbois unverzüglich ins Herzogtum Friedland[5] einzurücken, wo die Bauern rebellierten.[6] Er möge, wenn ihm sein Leben sei, darauf achten, dass keine einzige Beschwerde gegen ihn erhoben werde. Vor allem dürfe er die Untertanen des Kurfürsten von Sachsen[7] nicht antasten.[8]
[1] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[2] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[3] Hans Christoph Freiherr v. Fünfkirchen [ca. 1600-1629 oder 1630 ? Wien], kaiserlicher Obristwachtmeister, Sohn des protestantischen Freiherrn Johann Bernhard v. Fünfkirchen [1561 Wien-1621 Zbirof], der wegen seiner Beteiligung am Böhmischen Aufstand enteignet worden und in Festungshaft gestorben war. Hans Christoph v. Fünfkirchen war wie auch sein Bruder zum Katholizismus konvertiert, hatte Schloss Fünfkirchen zurück bekommen und genoss die Protektion seines Onkels Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[4] Fähnlein [schwed. fana]: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[5] Friedland [Frýdlant, Bez. Reichenberg]; HHSBöhm, S. 155f.
[6] Widerstand, bäuerlicher: SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Am 27. April [7.5.1632; BW] sind drei Soldaten zu Fuss, Brandenburgischen Regiments, unter den Kompanie[n ?; BW] des Obristleutnants Winkler, in Baudenbach begraben worden. Sie wurden von den Kürrnhöchstettern und ihren benachbarten Anhängern im Schlosshof ‚nicht allein jämmerlich geschlagen und übel zerlästert, sondern gänzlich entleibt und tod geschlagen’ “. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Der schwedische Reiter Matthäus Bücher, der in Baudenbach und Hambühl zur Salva Quardia einquartiert war, ist ‚auf Ausreißen mit andern Reitern’ entleibt, und von den Hirten im Holz tot aufgefunden worden. (Sch.)“. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maiserworden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. SEMLER, Tagebücher, S. 76 (1633): „Die bauren, so ab dem Land herein salvirt vnd thailß die zaichen an dem leib mitgebracht, haben bericht, dass hin vnd wider vil todte bauren, welliche der feind ermördt vnd hinwiderumb auch nit wenig Schwedische, die auf dem straiff von den bauren erschlagen worden, ligen, vnd in den wälden ettliche ledige roß vmblauffen“. Das „Theatrum Europaeum“[6] berichtet zum März 1636 über Sachsen, 3. Bd., S. 637: „So haben die Bawren hin vnd wider ex desperatione alles was sie angetroffen / darnieder vnd Todt geschlagen / dann ihnen Freund vnd Feind das Vieh abgenommen / sie darnieder massacrirt / den Feldbaw gesperrt / vnd alle Excessen verübt“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64 (1630): „Als der König von Stralsund weg zoge / filen etliche Crabaten auß Grypswald / streifften bey Anklam in ein Dorff. Demnach nun ein Schwedischer Capitein / so on Anklam commandirte, von solchem Kundschafft empfieng / schickete er etliche Dragoner vnd Reuter auß / welche die Crabaten / deren bey 60. waren / meistentheils niderhaueten: die übrigen so sich salvirten, wurden hernach von den Bawern auffgesucht vnd erschlagen“. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 64f. (1630): „Vmb selbe Zeit streifften in 300. Schwedische Dragoner / neben 150 Reutern in die VckerMarck biß an Brenßlaw / 6. Meilen von Stättin / trieben auß dreissig Dörffern alles Viehe hinweg. Wie nun hierauff ein Priester zu Melchaw von den Käyserischen vmb Hülff bate / wurden alsbald von 200. so allda in Besatzung lagen / die Helffte auß commandiret, immittels kamen auch bey 400. Bawren durch den Glockenschlag zusammen / da die Schwedischen solches innen wurden / eyleten die Reuter mit dem Vieh nach dem nechsten Holtz / die Dragoner aber versteckten sich im Hinderhalt / vnd wie die Käyserische vnd Bawren ankamen / brachen sie herfür / umbringeten sie / vnd haweten alles nider / was sich zur Wehr stellete / also dass nur vier Mußquetierern in Brenslaw wider kamen / das Viehe aber vnd die übrige Bawren trieben die Schwedische nach Uckermünde“. LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio, S. 66f.: „VMb diese Zeit [Januar 1631; BW] hat sich bey dem Dorff Bischoffroda / vngefähr eine Viertelstunde von Eißleben gelegen / nachfolgendes begeben: Es wurde eine zimbliche Anzahl Bawersweiber / darbey auch etliche Manspersonen waren / welche zu Eißleben auff dem Marckt gewesen / von 6. Reuttern angegriffen: Als sie sich nun zur Wehr gestellet / sind zwo Manspersonen von ihnen erschossen worden / dessen aber vngeachtet / wehreten sich die andern hefftig / vnd risse das Weibsvolck die Reuter / weil sie sich verschossen / von den Pferden / richteten sie mit Messern / Parten vnd Prügeln vbel zu / namen ihnen auch die Pferdt / Pistolen / Dägen / Mäntel / also daß vier von den Reutern darvnder ein Edelmann / todt blieben / die andern aber sehr verwundet in das nechst darbey gelegene Holtz gekrochen. Es hat sich eine Fraw also vnder den Reutern hervmb gerissen / vnd vnder ihnen mit einem Messer also gehauset / daß sie außgesehen / als wann sie sich im Blut gewaschen hette / hat doch keinen schaden an ihrem Leib bekommen“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 98 (1636): „Interim begibt sich, daß ettliche Vitzthumbische soldaten oder reuter von den compagnien, so vor Hohentwiel gelegen, ohne verlaubnuß außgerißen, oder auf die beit und raub geridten, der waren uff die 7 oder 8, die hierumben und biß auff Weingarten oder Waldsee alle straßen gar unsicher machten, sonderlich an dem Bodensee hetten ihren ihren uffenthalt mehrern thails zue Mimmenhaußen und Urnow. Unangesehen manß allhie zue Salem ungern gesehen, haben ettliche closterdiener und auch pauren solches in die harr länger nit kenden zuesehen noch gedulden, haben uff sie gespannen, selbe bekomen zue Mimmenhaußen in einer behaußung, hinaußgefüert gegen ainen weyher, schröcklich ermördt und nidergemacht; aber übel übersehen, dan ainer ihnen außgerißen, darvonkomen und entrunnen; darauß dan, wie volgen wird, groß übel ervolgt und erstanden“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 134 (1641): „Item in vigilia assumptionis vel Bernardi hat sich begeben, alß 5 oder 6 Zellerische am Undersee, stattlich und wohlmundierte reütter underm obristen und commendanten Rost, zwar nit uff beit zue reuten ihr intent gewesen, in unsern hof zue Bachopten ihr nachtquatier in einem stall zue nähmen begerten, so guotwillig verlaubt, vermainten nur rüebig und, weil sie sich wohl vermacht, sicher zue sein, seyen sie von underschidlichen herrschaften zue Osterach erfahren (weil eß gar viel dieser orten zuovor rauber und roßbeuter abgeben, [81.] deren sie müesten ergelten) sich uffmachten, sie alldort in unserm hof und stall, unwüssend deß hofmaisters diß orts, uberfallen,ainen nach dem anderen herauß uff die müste gezogen, half darfür kain büdten noch quatier, unangesehen solche unschuldig, wie die schwein oder oxen erschlagen und ermordt, (dass dan unß zum großen nachthail, weilß in unserm hof, darbei auch der unsrigen underthonen zwen oder 3 gewe0en, gerathen) ihnen ihr pferd, pistolen und waß sie hatten, verkauft und abgenohmen“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 212.: „Man war seines Lebens nicht sicher. Nicht sicher auf Feldern und Straßen, deswegen die Ackerleute immer ihr Gewehr bei sich führten. War daran Mangel, wurden die Sensen an lange Stangen gemacht, die zuvor am hinteren Ende gerade geschmiedet [wurden], daß sie wie Spieße standen. Manche Partei haben wir, gleich ob schwedisch oder kaiserlich, so von unserem Dörflein verscheucht […] Es war eine verderbte Zeit. Jeder trug im Wald das Gewehr, lauerte Soldaten auf, die man totschoss oder abknickte, wenn man einen erwischte. Der Drangsale wegen lag immer das Rohr [Gewehr] versteckt und so wüst es zuvor nur den Bauern [erging], so erging es den Soldaten, so von uns gefangen wurden. Es war fast kein ehrbares Volk mehr auf Erden“.[6]
[7] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[8] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 823, S. 317.