Neuhauß [Nayhauß-Cormons] zu Greifenfels, Kaspar Freiherr von; Obrist [ – ] Kaspar Freiherr von Neuhauß [Nayhauß-Cormons] zu Greifenfels[1] stand zuletzt als Obrist[2] in kaiserlichen Diensten.
Er war Besitzer von Rayersdorf[3] und Schönau[4] in der Grafschaft Glatz.[5]
Am 28.3.1588 immatrikulierte er sich in Graz[6] an der Juristischen Fakultät, im Mai 1597 in Padua.[7] Es ist wahrscheinlich, dass er anschließend eine der sogenannten „Kavalierstour“[8] unternahm.
Ab 1615 trat er mit seinem Bruder Ferdinand in die Dienst des Erzherzogs Ferdinand, des späteren Kaisers Ferdinand II.,[9] und nahm am Uskokenkrieg-Krieg[10] teil.[11] Hier trafen sich viele der bekannten Persönlichkeiten des Großen Krieges und hier wurden auch wichtige, karriereförderliche Bekanntschaften geschlossen.
1616 führte er eine Freikompanie zu Ross von Arkebusieren in der „Leibguardia Erzherzogens Caroli“,[12] die 1625 aufgestellt worden war und deren Quartier zunächst in Schlesien lag.
Im Niedersächsisch-Dänischen Krieg hatte er 1627 als Rittmeister[13] unter dem Hardliner Pecker von der Ehr[14] an den Kämpfen gegen die Harzschützen,[15] eine bäuerliche Widerstandsbewegung gegen die kaiserlich-ligistischen Invasoren, teilgenommen. „Mit der Flucht der vitztumschen[16] Soldaten von Hohnstein[17] hatte sich die Situation wesentlich zu Gunsten der Reinsteinischen[18] und Hohnsteinischen Harzschützen verändert. Allerdings gelang es den Insurgenten in der Folge nicht, diesen Vorteil zu nutzen, die entstandenen Verhältnisse zu sichern und darüber hinaus auszubauen. Pekherr, der zum Entsatz der Hohnsteiner Besatzung aufgebrochen war, fand zwar bei seinem Eintreffen in Neustadt[19] nur noch die Reste der Burg vor; da er jedoch unterwegs von der Anwesenheit einer größeren Anzahl Schützen in Benneckenstein[20] erfahren hatte, war er Militär genug, zu versuchen, den Schützen mit einem Überraschungsangriff eine entscheidende Niederlage zu versetzen.
Pekherr dürfte bei seinem Unternehmen etwa 300 bis 400 Reiter bei sich gehabt haben. Dazu gehörten rund 200 Dragoner von Hauptmann[21] Pocks[22] und De Backs[23] Kompanien.[24] Der Rest rekrutierte sich aus Reitern der in Blankenburg[25] einquartierten Kompanien Neuhaus und Maradas.[26] Diese ließ Pekherr zuerst in das Dorf stürmen. Danach folgte er mit seinen Dragonern.[27] Trotz des Überraschungsangriffs entwickelte sich relativ schnell eine starke Gegenwehr durch die Insurgenten. Der Obristleutnant[28] sah sich daher gezwungen, das Dorf in Brand zu stecken, um die Schützen auf diese Weise zum Verlassen der Häuser zu zwingen. Eine große Anzahl derjenigen Insurgenten, die daraufhin zu fliehen versuchten, wurden von den Soldaten, die das Dorf abgeriegelt hatten, erschossen. 23 Schützen nahmen die Kaiserlichen gefangen. Ungefähr 30 weitere Schützen waren weder zum Einstellen des Widerstandes noch zum Verlassen der Häuser zu bewegen, so daß sie lieber den Feuertod erlitten, als in die Hände ihrer Peiniger zu fallen. Unter denjenigen, die die Kaiserlichen gefangennahmen, befand sich auch der Korporal[29] Hans Müller. Pekherr war es damit gelungen, der Bewegung im Unterharz eine entscheidende Niederlage zuzufügen. Glaubt man seinen Zahlenangaben, von denen zumindest die der Gefangenen exakt sein dürfte, so betrugen die Verluste der Schützen über 60 Mann. Da der größte Teil der Insurgenten, die in Benneckenstein weilten, der reinsteinischen Gruppierung angehört haben dürfte, ist anzunehmen, daß diese damit etwa 50 % ihrer Angehörigen verloren haben dürften. Pekherr war es damit möglich, in den nächsten Wochen diese Gruppierung weitestgehend zu zerschlagen und die Macht der Kaiserlichen sowie des Adels in der Grafschaft Reinstein wieder herzustellen. Die Ereignisse in Benneckenstein belegen zudem, daß die Insurgenten nicht in jedem Fall die nötige Wachsamkeit an den Tag legten. Für die Ahnungslosigkeit der Schützen hinsichtlich Pekherrs Marsch in den Harz spricht auch, daß 16 Reinsteinische Schützen etwa zur selben Zeit in Güntersberge[30] erschienen waren. Hier nahmen sie den Richter, der am selben Tag Hochzeit feierte, gefangen und plünderten sein Haus. Der Gefangene sollte mit nach Benneckenstein geführt werden. Erst auf dem Marsch dorthin erfuhren die Schützen von den Ereignissen im Dorf, so daß der Richter in der Nähe von Stiege[31] freigelassen wurde. Den Insurgenten gelang es danach nicht mehr, trotz weiterer punktueller Erfolge, vor allem am Oberharz, die militärische Initiative zu erlangen“.[32]
„Wesentlich energischer versuchten dagegen die Kaiserlichen, jegliche Regung des Widerstandes nach Möglichkeit im Keim zu ersticken; richteten sich doch gegen sie die meisten Aktionen der Insurgenten. Trotz kleiner Erfolge, wie bei Hüttenrode[33] im März 1627, war jedoch ein wirksames Vorgehen der Soldaten nur begrenzt möglich, da es hinsichtlich der Befehlsgewalt über das Regiment Mitrowitz[34] Kompetenzstreitigkeiten[35] gab, die bis Ende Juni andauerten. Damit wurde die Operationsfähigkeit der Kaiserlichen im und am Unterharz wesentlich eingeschränkt. Noch Anfang Juni erklärte Pekherr gegenüber Knochen,[36] daß er zwar von Aldringer[37] Befehl hätte, die Aufständischen aufs äußerste zu verfolgen, daß er dies aber noch nicht realisieren konnte, ‚weil sich … die in dem im Halberstatt(ischen)[38] liegenden officire nur zur zeitt von Ihm nicht commandiren Lassen wollen, undt ziemlich misverstände zwischen Ihnen enthielten‘.“[39]
In Quedlinburg[40] hatte der Rat auf Grund des Befehls Johann Georgs I.[41] die Öffnung der Stadt für die Harzschützen abgelehnt: Wie Ernst es dem Quedlinburger Rat mit der Einhaltung des Befehls war, zeigt die Verhaftung der Schützen Andreas Peine und Hans Fessel einige Tage nach der Verhandlung. Gemäß der Order des Kurfürsten wurde dieser am 29. Mai über die Vorgänge informiert und um Anweisungen ersucht, wie mit den Inhaftierten weiter zu verfahren sei. Ein erneutes Schreiben richtete der Rat am 6. Juni an den Kurfürsten. In der Zwischenzeit waren weitere Nachrichten über Aktionen der Schützen sowie ein Auslieferungsersuchen Peckherrs in Quedlinburg eingetroffen. Auch die Schützen hatten mit einem entsprechenden Schreiben versucht, den Rat von Quedlinburg zur Freilassung von Andreas Peine zu bewegen. Außerdem war ein dänischer Soldat[42] in der Stadt erschienen, der ebenfalls die Freilassung der Gefangenen forderte. Trotz der Forderungen Peckherrs befahl Johann Georg am 11. Juni, die Schützen unter der Bedingung freizulassen, daß sie sich nicht wieder zu den Insurgenten begeben. Der Zutritt zur Stadt war ihnen auch künftig verboten“.[43]
Im Juni gelang es der Soldateska dann endlich, wesentliche Voraussetzungen für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen die Insurgenten zu schaffen. Eine entscheidende Rolle spielten dabei die Unterredungen zwischen Tilly,[44] kaiserlichen Offizieren und dem Vertreter des Kaisers, Walmerode.[45] Neben den kaiserlichen Offizieren, die durch Aldringen und Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg[46] repräsentiert wurden, weilte Pekherr kurzzeitig in Sandau.[47] Hier informierte er Anfang Juni 1627 Aldringen über die militärische Lage im und am Unterharz. Im Ergebnis dieser Beratungen wandte sich Walmerode am 18. Juni an den Kaiser.[48] Vor allem auf Tillys Veranlassung unterrichtete er Ferdinand II. kurz über die Lage ‚auf dem‘ Harz und legte dem Kaiser nahe, ein entsprechendes Mandat zu erlassen. Dieses sollte an die einzelnen Territorialherren sowie die Städte Nordhausen,[49] Goslar[50] und Quedlinburg geschickt werden. Damit sollten diese gezwungen werden, von ihrer defensiven Haltung gegenüber den Schützen zu einer aktiven Beteiligung an der Niederschlagung des Aufstandes überzugehen. Wie beabsichtigt, erließ der Kaiser, der auch von anderer Seite wiederholt Informationen über die Bewegung erhalten hatte, am 18. Juli ein entsprechendes Mandat. Sein Einfluss war jedoch äußerst gering, da es zu einem Zeitpunkt am Harz eintraf, als der Aufstand der Harzschützen bereits zum Teil niedergeschlagen war. Eine weitere Bedeutung bei der Überwindung des Widerstandes der Harzschützen kam ferner dem Abzug des Regiments Arnim[51] Ende Juni/Anfang Juli 1627 zu, auch wenn dadurch objektiv gleichzeitig günstigere Bedingungen für einen Erfolg der Insurrektion geschaffen wurden. Aldringer erreichte damit, daß die Kompetenzstreitigkeiten zwischen den kaiserlichen Offizieren aufhörten. Pekherr besaß dadurch die nötige Handlungsfreiheit, um endlich wirkungsvoll mit militärischen Mitteln gegen die Insurgenten vorgehen zu können. Zu seiner Unterstützung wurden zusätzlich Einheiten unter Neuhaus und Maradas nach Blankenburg verlegt“.[52]
„Die entscheidende Wende brachte dann der Überfall Pekherrs auf die Schützen in Benneckenstein.[53] Von den dort gefangenen Schützen erpreßte Pekherr weitere Informationen, um gegen die anderen Insurgenten wirkungsvoll vorgehen zu können. So sollte ihn Hans Müller in ‚Ire heimbliche(n) ört‘ führen. Auf der Grundlage dieser Informationen dürfte es Pekherrs Soldaten auch gelungen sein, am 13. Juli bei Braunlage[54] eine weitere Anzahl Schützen aufzuspüren und zu töten. Bedingt durch den massiven militärischen Druck, dem die Insurgenten seit dem 4., besonders aber seit dem 11. Juli ausgesetzt waren, und dem sie nichts ebenbürtiges entgegensetzen konnten, versuchten sie mit den Kaiserlichen zu verhandeln. Am 14. Juli schrieben die Schützen an Pekherr und boten ihm die Auswechslung eines gefangenen Vitzthumschen[55] Quartiermeisters[56] gegen Hans Müller an, was der Obristleutnant jedoch ablehnte. Kurz darauf muß auch ein Treffen zwischen vier Vertretern der Insurgenten und vier Kaiserlichen aus Blankenburg stattgefunden haben, bei dem ein Vertrag geschlossen werden sollte. Zu erneuten Verhandlungen kam es am 20. Juli 1627, in deren Ergebnis vier Aufständische mit Pekherr einen dreitätigen Waffenstillstand schlossen. Gleichzeitig hatten sie ‚… sich erboten, das binnen gemelten 3. tagen die Hohnsteinische und Reinsteinische Rotte sich (ein)finden, ihr nahmen eingeben, und nach erlangeten perdon sich wieder von einander und zu den ihrigen begeben‘ wollten. Wie viele der Schützen nach Ablauf der Frist den Kampf aufgaben und sich Pekherrs Bedingungen unterwarfen, ist zur Zeit nicht bekannt. Ihre Anzahl war jedoch so groß, daß Ende Juli der Aufstand in der Grafschaft Reinstein niedergeschlagen war. Eine Ende Juli kursierende Nachricht berichtete über die Vereinbarung zwischen den Schützen und Pekherr, daß die Insurgenten ‚… sich sollen zur ruhe, und ein ieder in seine behausung wieder begeben, und die Arma so weit deponiren, daß sie keinen außfall weiter thun sollen. Nichts desto weniger … (aber) macht haben (sollen), wider aller durchzüge, und einquartirung, Sie geschehen von Keyß. oder Königlichen Volck, sich zu defendiren. Auch keine contribution[57] zu erlegen, schuldig seyn‘. Pekherr selber erklärte am 1. September 1627, daß die Dörfer in der Grafschaft Reinstein von ihm Patent erhalten hätten, ‚das sie zusammentretten undt die Hartzbauren verfolgen sollen‘. Im Gegensatz zur Grafschaft Reinstein hielten die Auseinandersetzungen im Oberharz und in den Grafschaften Stolberg[58] und Hohnstein weiter an. Wie die Angaben über in Nordhausen gefangene Schützen belegen, wurde die Befriedung der Grafschaft Reinstein auch dadurch mit ermöglicht, daß ein Teil der Schützen vor den Nachstellungen der Kaiserlichen auswich und sich in die angrenzenden hohnsteinischen und stolbergischen Gebiete begab. Hier konnten sich die Schützen noch bis Mitte August/Anfang September halten. Als Hauptgrund muß die weitere Belastung durch die Kaiserlichen gesehen werden. Pekherr, der am 22. oder 23. Juli eilig zu Aldringer reiste, wird diesen daher nicht nur über die Ergebnisse bei der Niederwerfung des Aufstandes in der Grafschaft Reinstein informiert haben, vielmehr dürfte eine Abstimmung über das weitere Vorgehen gegen die anderen Aufständischen erfolgt sein.
Dies war um so notwendiger, als die Stände der Grafschaft Hohnstein bekundeten, die geforderte Kontribution nach Blankenburg erst zu liefern, wenn die vitztumschen Einheiten abgeführt würden. Eine indirekte Absage an die Unterstützung der Kaiserlichen bei der Verfolgung der Schützen signalisierten sie, indem sie Rittmeister Neuhaus am 17. Juli erklärten, sich bis zur Erfüllung ihrer Forderungen nicht weiter mit den Kaiserlichen einlassen zu können. Am selben Tag sollte diesbezüglich noch eine Abordnung zu Pekherr entsandt werden.
Möglicherweise bewirkte dies, daß Pekherr in der Folge bemüht war, den Aufstand in der Grafschaft Hohnstein ohne den Einsatz militärischer Gewalt zu beenden. Eindeutig förderlich für ein erfolgreiches friedliches Vorgehen gegen die Aufständischen erwies sich daher, daß Wallenstein[59] auf Grund zahlreicher Beschwerden Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg befahl, Vitztum aus den Grafschaften Hohnstein und Stolberg abzuziehen. Georg erließ daher am oder kurz vor dem 27. Juli den entsprechenden Befehl für Vitztum, zu ihm nach Sandau zu marschieren. Sehr wahrscheinlich wurde Pekherr mit der Realisierung dieser Anweisung beauftragt. Von Aldringer kommend, begab er sich zu Vitztum nach Lohra.[60] Dieser räumte daraufhin am 3. August mit seinen Soldaten die Burg und marschierte nach Rossla,[61] wo er sich mit der Kompanie Bergmann[62] vereinigte und am 4. August Richtung Aschersleben[63] aufbrach. Pekherr selber begab sich von Lohra nach Nordhausen und verhandelte mit dem Rat der Stadt. In Ergebnis dieser Verhandlungen erließ der Nordhäuser Rat am 5. August ein weiteres Mandat. Darin wurde allen Nordhäuser Einwohnern, die sich bei den Schützen befanden, befohlen, ‚sich ohne einige ausflucht unndt vorwegerung innerhalb Acht tagenn von 6. nemblich biß 13. dieses unfehlbar in der Persohnn alhier einzustellen‘. Den Insurgenten wurde völlige Straffreiheit von seiten der Stadt zugesichert. Bei den Kaiserlichen wollte der Rat sich zudem dafür einsetzen, daß auch ihrerseits ein Pardon erteilt würde. Diejenigen, die sich innerhalb der angegeben Frist nicht einfinden würden, sollten entsprechend der ‚Peinlichen Halsgerichtsordnung‘ bestraft werden. Eine ähnliche Verordnung wurde auch durch den Hohnsteiner Adel vor dem 6. August erlassen. Bereits am 6. August erschienen daraufhin einige Schützen in Nordhausen, um mit dem Adel über das Pardon zu verhandeln. Allerdings kam es hierbei zu Differenzen, so daß sich der Nordhäuser Rat gezwungen sah, einzuschreiten und drei Schützen zu inhaftieren.
Bedingt durch die Verfolgung der Schützen und gleichzeitiger Verringerung der Belastungen durch die Soldaten, gingen mehrere Nordhäuser Einwohner auf das angebotene Pardon ein und stellten sich am 13. August dem Nordhäuser Rat. Am 31. August mußten sie in Lohra erscheinen und in Gegenwart des kaiserlichen Burgkommandanten, des Stadthauptmanns von Nordhausen, und des Oberhauptmanns der Grafschaft Hohnstein, von Oppershausen,[64] dem Aufstand abschwören. Außerdem sollte jeder von ihnen 2 Taler 6 Groschen Strafgeld entrichten, wozu sie jedoch nicht in der Lage waren. Weitere Aufständische erhielten in Halberstadt Pardon. Sehr wahrscheinlich im Zusammenhang mit den Verordnungen in der Grafschaft Hohnstein und Nordhausen hatten sich weitere Reinsteinische Schützen an Pekherr gewandt und von ihm am 9. August Pardon erhalten. Unter den 19 Schützen, die dies betraf, befanden sich auch die beiden Rottmeister[65] Christoph Jäger und Andreas Fleischmann. Ein Teil der pardonierten Schützen wurde dabei scheinbar vor die Wahl gestellt, abgeurteilt oder kaiserlicher Soldat zu werden. Einigen von ihnen wurden sogar ‚[Werbe ?; BW]patente zur sterckung der Keysrl. Armii Soldatenn zue werbenn ertheilet‘ „.[66]
In der Mühlhäuser[67] Chronistik ist festgehalten: „Den 19. [29.1.1628, BW] Januar sind 5 Cornet[68] kaiserliches Volk allhier von den Dörfern hinweggezogen; sie sind (?) Wochen allhier gewesen und hat kein Mensch aus der Stadt vor das Thor gehen können. Es hat der Rittmeister[69] Stetthausen[70] (Neuhausen ?) die Kirche in Ammern[71] zusiegeln lassen und bewachen, weil die Leute viel Gut in selbige in Sicherheit getragen haben; da er nun den 18. wieder abgezogen, haben sie ihm eine Verschreibung geben müssen, daß er die Kirche nicht spoliret.[72] Diesen Tag sind wieder Kroaten[73] auf die Dörfer gekommen, welche, nachdem sie fast alle Häuser verwüstet hatten, den 10. [20.; BW] März abgezogen sind“.[74]
Ab Oktober 1634 lag Neuhaus als Kommandant in dem eroberten Heilbronn:[75] „Die Reichsstadt Heilbronn versuchte sich der kaiserlichen Einnahme mit Entschlossenheit zu widersetzen. Dort lag eine 1200 Mann starke Garnison[76] unter dem schwedischen[77] Oberst Sänger.[78] Die Bürgerschaft hatte zusammen mit der Besatzung beschlossen, sich bis zum letzten Mann zu wehren. Dazu wurden etliche Vorbereitungen getroffen und einige Häuser der Vorstadt zur besseren Verteidigung niedergebrannt. Am Donnerstag, dem 28. September, begann die kaiserliche Armee unter Gallas[79] mit der Belagerung. Im Süden der Stadt, auf der Fleiner Höhe, wurden einige Geschützbatterien[80] errichtet und ab 10 Uhr Granaten[81] und Brandkugeln[82] in die Stadt geworfen. Der daraufhin von Gallas zur Übergabeaufforderung hereingeschickte Trommelschläger[83] wurde von Sänger abgewiesen, worauf die Beschießung zwischen 8 und 9 Uhr abends fortgesetzt wurde. Dabei wurde der südwestliche Stadtteil zwischen Fleinertor und Götzenturm in Brand geschossen und 60 Gebäude in die Asche gelegt. Am Samstag, dem 20./30. September, lenkte der Kommandant schließlich ein, nachdem er von der Bürgerschaft aufs Heftigste bedrängt worden war und willigte in den Akkord. Während die Kaiserlichen morgens zwischen 9 und 10 Uhr einzogen, zog die Besatzung zum Brückentor hinaus, wobei sich die meisten Soldaten, wie üblich unter Gewaltandrohung, bei den Kaiserlichen unterstellten.[84] Am Montag, dem 2. Oktober, leisteten Rat und Bürgerschaft den Treueid, worauf eine kaiserliche Garnison[85] aus 6 Kompanien zu Fuß, 400 Mann stark, unter dem Kommandanten Kaspar von Neuhaus in die Stadt gelegt wurde. Heilbronn mußte sich mit 10.000 Reichstalern von einer Brandschatzung[86] ranzionieren,[87] von denen 6000 sofort, die restlichen 4000 Taler nach vier Wochen fällig waren. Außerdem wurde eine Kontributionszahlung von 45.000 Gulden für die kaiserliche Kriegskasse festgesetzt, welche bis zum März des folgenden Jahres zu erlegen war. (Dürr/Heilbronn I, S. 193f.)“.[88]
Zu diesen Ereignissen ist weiter festgehalten: „Den 13. Januar sind durch Kaspar von Neuhaus, Kommandanten allhie, alle übrige Ober- und Untergewehr, als Harnisch, Degen, Dolche von der Burgerschaft abgefordert[89] und auf das Rathaus geliefert worden“.[90]
24.3.1635: „Der Kommandant Neuhaus fordert auf General Gallas Befehl die Stadt auf, das Klarakloster den Nonnen zurückzugeben. Bei den Verhandlungen mit dem Barfüßerprovinzial[91] über die Entschädigungsforderung droht der Kommandant mit Exekution, unter Protest der Stadt, welche aber schließlich das Kloster zurückgeben muß mit einem Schadenersatz von 830 fl. und 24 Fuder[92] Wein“.[93]
In einer anderen Darstellung heißt es dazu: „Die Thorschlüssel nimmt der kaiserliche Commandant zur Hand.
Im Jahr 1635 steigt die Noth im Innern der Stadt auf den höchsten Grad. Während die Pest[94] wüthet, und oft täglich 40 bis 50 Menschen wegrafft, nimmt die Theurung der Lebensmittel immer mehr über Hand, und die Bedrückungen der kaiserlichen Besatzung werden immer empfindlicher. Der Befehlshaber, Caspar von Neuenhaus, verlangt sogar die Jurisdiktion über die Bürger, und nur mit großen Kosten erhält der Rath von dem General Gallas, daß ihm die Jurisdiktion über seine Bürger blieb“.[95]
„Den 24. März fordert auf Gallas Befehl der kaiserliche Befehlshaber die Stadt zu Unterhandlungen wegen Restitution des Claraklosters auf. Der dabei erscheinende Provinzial der Barfüßer weiß es vor allen Dingen dahin zu bringen, daß ihm der Rath Rechnung ablegen muß, um darnach seine Entschädigungsforderung einrichten zu können, er erlaubt sich viele Ausstellungen, und fordert hauptsächlich Ersaz für den Schaden, den das Kloster während des Beschießens genommen. Sehr streng läßt während dieser Verhandlungen Caspar von Neuenhaus den Rath auf dem Rathhaus bewachen, und er muß sich als Gefangener betrachten. Neuenhaus droht mit Execution,[96] der Rath beruft sich auf seine Privilegien, und die kaiserliche Begnadigung, und protestirt öffentlich gegen diese Verfahren. Die Drohungen werden aber ernstlicher, und der Rath versteht sich zu einem Vergleich, nach welchem das Kloster samt Allem restituirt, und ihm von der Stadt für seine Forderungen 830 Gulden an Geld und 24 Fuder Wein gegeben werden sollen. Den schwedischen Donationsbrief[97] läßt der Befehlshaber dem Rath abnöthigen“.[98]
„Das Jahr 1636 bringt nun eine wahre Hungersnoth. Das Malter[99] Kernen[100] kostet 25 Gulden, um Roß- und Hundefleisch zankt man sich auf den Straßen, wie um einen Leckerbissen, die Armen verzehren Mäuse und Ratten. Der Nachrichter[101] von Heilbronn wird bei seinem Handel mit gedörrtem Pferdefleisch, das ihm sein Nachbar von Beilstein[102] liefert, ein reicher Mann, und man will besonders die Nieren der Pferde sehr schmackhaft finden. Gegen 5518 Menschen sterben nach wenigen Jahren dahin. Dazu kommt noch Mißwachs, Erfrieren der Weinstöcke unmittelbar vor dem Herbst, und eine monatliche Prästation[103] von 20.000 Gulden Kriegsgeldern. Ja man sieht am Ende sogar das Wasser des Böckinger Sees bluthroth gefärbt, und es erwachen Gedanken an den jüngsten Tag“.[104]
Im Oktober 1636 soll Bornival[105] Nachfolger von Neuhaus in Heilbronn geworden sein.[106]
Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold[107] aus dem von Eger[108] abhängigen Marktredwitz[109] erinnert sich an den April/Mai 1639: „Den 27. dito [April 1639] ist der Oberstleutn[ant] de Four[110] mit seinem Regiment[111] wieder in sein Quartier [in] Wunsiedel[112] und [an] anderen Orten eingezogen. Von diesem Regiment haben sich die Völker letz[t]lich alle um Wunsiedel, Holenbrunn,[113] Thölau,[114] Lorentzreuth,[115] Wölsau[116] und [in] andere Dörfer einlogiert. Sie [haben] auch allerlei Drohworte gegen unseren Markt [gesagt] und wollten bei ihrem Aufbruch uns noch eine letzte [Drohung] sehen lassen. Wie denn den 15. Mai verlautet, daß sie auf[ge]brochen [sind] und sie ihr erstes Nachtquartier bei uns nehmen wollten, [haben] wir solches nach Eger berichtet. Hierauf hat der Kommandant [Kaspar von Neuhaus] zu Eger ein Schreiben an den de Four abgehen lassen und ihn ermahnt, in seinem Aufbruch den Kai[ser.] Markt Rebitz, welcher nach Eger und unter seine Kontribution gehörig, zu verschonen.
Als ihm das Schreiben von hier aus eingehändigt wurde, da bedrohte er uns noch härter und sagte zu unseren Bürgern, wir wären solch Leut[e] und hätten ihn nit allein beim Kaiser und bei der Stadt Eger verklagt, sondern wir hätten, als er hier gelegen wäre, solches dem Feind kundgetan, damit er mit seinem Regiment überfallen und niedergehauen würde. Dieses wollte er uns wieder vergelten und sich mit seinem Regiment so lange herein zu uns legen, bis alles im Grunde verderbt würde. Dies sollten wir uns gewiß zu ihm versehen. Dem Kommandanten nach Eger aber hat er zur Antwort geschrieben, er wolle uns(er) verschonen so viel es möglich sei und sich’s tun lassen würde. Bei diesem Handel war uns aber nit wohl, ob-wohl wir in allem unschuldig; außer(dem), daß wir ihn zu Eger – wegen des großen, zugefügten Schadens, wie er bei uns quartierte – beklagt. Dies[es] sein beharrliches Drohen haben wir wieder nach Eger berichtet, worauf sowohl ein hochweiser Rat, [als] auch der Kommandant uns befohlen, auf seinen Aufbruch gut acht zu haben, da sie uns dann vorher(o) Musketiere(r)[117] zu unserer Defension herausschicken wollten“.[118]
„Als wir nun vernommen, daß am 9. dito [Juni, BW] Ordonanz [ge]kommen, daß die Nicolaischen[119] auf[ge]brochen und in Böheimb marschieren sollten marschieren sollten, als[o] haben wir den 10. dito solchen Aufbruch einem hochweisen Rat der Stadt Eger, Herrn Kaspar von Neuhaus, Freiherrn, wißlich gemacht, worauf sie uns einen Korporal,[120] auch 2 Leibschützen[121] zur Salva Guardi[a][122] herausgesandt. Obwohl man vorgab, es sollte bei uns das erste Quartier gemacht, auch der Rendezvous allhier gehalten werden, so haben wir doch gehofft – weil wir mit Guardi[a] versehen, es würde keine Not haben und nichts geschehen. Aber den 14. dito hat ein edler Rat der Stadt Eger hie[r]her(o) geschrieben, daß sie auch gewisse Nachricht erlangt [haben], daß die Nikolaischen aufbrechen sollten, als[o] wär[e] je[tzt] Not. Wir sollten zur Vorsorge unser Vieh und unsere besten Mobilien hinein nach Eger oder anderstwohin in Sicherheit bringen; welches uns denn wunderlich und schrecklich vorkam, sintemal – wie es gedacht – sich niemand vor dem Tor [hat] sehen lassen dürfen. Jetzt sollten wir gar mit unserem Hab und Gut unter sie hinaus.
Eodem die schreibt Herr Hauptmann zu Wunsiedel herab, daß er noch keine Gewißheit hätte, welchen Tag der Aufbruch geschehen sollte, denn der Oberstleutnant hätte an [den] Gen[eral]feldzeugmeister[123] Bornevika[124] nach Schweinfurt[125] um Order geschrieben, welchen Weg er marschieren sollte. Sobald dieselbige zurückkomme, will er uns nachbarlich die Gewißheit berichten.
Weil wir auch wegen des obigen Schreibens in großen Furchten waren, als[o] haben wir vom Herrn Kommandanten in Eger so viel erhalten, daß er an den Oberstleutnant de Four geschrieben [hat], daß er uns lebendige Salve Guardi[a] zuschicken wolle. Wie unsere Abgeordnete[n] dies[es] Schreiben hinauf nach Wunsiedel in sein Quartier brachten und der Ober[st]leutnant vermerkte, daß es unseretwegen sein würde, hat er das Schreiben gar nit annehmen, auch nit mit sich reden lassen wollen, bis er endlich durch seine Offiziere(r) – welchen auch zu spendieren zugesagt [worden war] – , dazu bewogen worden [ist], daß er solches angenommen und gelesen [hat], obwohl er sie auch sehr hart und rauh angefahren und gesagt hat: jetzo, do ich aufbrechen und marschieren soll, da kommt ihr angelaufen und begehrt Guardi[a], obwohl ich euch doch vorher lange genug vor der Nase gesessen [bin]. Ihr habt wohl, des von Neuhaus, Kommandanten zu Eger, zu genießen und [habt es] ihm zu danken; ich wollte sonst gewiß trillen[126] und was sehen lassen ! So hat er [uns] doch seinen Fourier(er)[127] zur Salva Guardi[a] mit[ge]geben. Ihm aber hat man geben und alsbald beschaffen müssen: 1 Eimer[128] Wein, 2 Seiten Speck, etliche Hasen, Hühner Kälber, Hafer und dergleichen, auch [für] seinen Regimentspfaffen[129] den Stein aus der Kirche(n), Pontabeln genannt, welcher zur Messe gebrauchet [wird], [für] den Quartiermeister[130] 4 Taler, [für] den Fourier[er] 8 Taler; [diesem] auch [noch] mit auf den Weg: Hafer, Brot, Fleisch und Käse.
Und obwohl wir hie[r]durch gehofft, von ihm frei zu sein, so hat er doch wider seine von sich gegebene Parola den 17. dito eine Komp[agnie] nach Pfaffenreuth,[131] dann eine Komp[agnie] nach Manzenberg[132] legen lassen, welchen von hier Brot, Bier und anderes hinausgeschafft worden [ist]. Sie sind des andern Tags auf[ge]brochen und gegen Arzberg auf den Rendezvous marschiert. Den 18. dito ist der Ober[st]leutnant zu Wunsiedel auf[ge]brochen und mit dem völligen Regiment gefolgt“.[133]
Im November 1639 berichtete Neuhaus Melchior von Hatzfeldt[134] vom schwedischen Abmarsch von Prag.[135]
Am 8.2.1641 teilte Ferdinand III.[136] aus Regensburg Rudolf Graf Colloredo[137] mit: In der jetzigen Zeit, da Gerüchte über Banérs[138] beabsichtigten Feldzug gegen Pilsen[139] umliefen, scheine ihm die Ernennung Herreras[140] zum Stadtkommandanten recht ungenügend. Er schicke deshalb einen Sonderkurier an Borri[141] nach Eger. Dieser möge nach der Kommando-Übergabe und entsprechenden Instruktionen an Neuhaus nach Pilsen gehen und sich dort der Leitung der Verteidigung annehmen.[142]
Um weitere Hinweise wird gebeten !
[1] Die Burg wurde von Wulfing und Heinrich von Gurnitz um das Jahr 1230/31 errichtet. Das Recht, eine Festung auf der dem Kloster Viktring gehörenden Besitz zu errichteten, erhielten sie von Papst Gregor IX. 1315 ging die Burg in den Besitz der Auffensteiner über, 1404 (oder 1408) kam sie unter die Herrschaft der Herren von Neuhaus. Nachdem diese 1566 das Schloss Ebenthal unterhalb der Burg fertiggestellt hatten, gaben sie Greifenfels 1588 zu Gunsten ihrer neuen Residenz auf [wikipedia]. => Ebenthal [Bez. Klagenfurt-Land].
[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] Rayersdorf: bisher nicht identifiziert.
[4] Schönau [Smreczyna; LK Kłodzko] ?
[5] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.
[6] Graz; HHSÖ II, S. 63ff.
[7] MATSCHNIGG, Österreichische Studenten, Nr. 1697, S. 493.
[8] Kavalierstour: Das Studium an einer ausländischen Universität stellte eine große finanzielle Belastung dar, da es z. T. durch Kreditaufnahme finanziert werden musste. Allerdings wurden zumeist den jeweiligen Untertanen die Kosten der Studien und der Kavalierstour auferlegt. Die hohen Kosten für ein Jahr standesgemäßen Aufenthalt überstiegen teilweise das Gehalt eines bayerischen Hofrats oder eines Obristen in ligistischen Diensten, legt man etwa 5.000 fl. zugrunde, zumal auch ein „Instructor“ und ein „Famulus“ üblicherweise zur Begleitung eines jungen Adligen gehörten. Vgl. LEIBETSCHER, Die Kavalierstour. Nach Abschluss der Studien erfolgte die in Adelskreisen übliche „peregrinatio academica“, die zumeist nach Frankreich und Italien führen und die dem „Erlernen der Sprachen“, der adeligen Lebensweise und Tugenden dienen sollte, wenngleich die Wirklichkeit diesem Anspruch wenig gerecht wurde und besorgte Väter wie Wilhelm V. vor der „bösen gesellschaft der unzüchtigen weiber, sonderlich in Italia“, warnten, die nicht nur Gott erzürne, sondern auch „leib, gut und gesundheit genzlich“ ruiniere. Der niedersächsische Adelige Ludolf von Münchhausen hatte die „Ausbildung“ in Padua wohl treffend eingeschätzt; BEI DER WIEDEN, Außenwelt, S. 42: „Die Teutsche, so zu Padua liggen, haben ihre exercitia als bereitten lehrnen, fechten, springen, tantzen p. Dan wehr nitt gelehrt in Italiam kumpt, wirtt woll nitts sonderligs studirn kunnen“.
[9] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[10] Uskokenkrieg (Gradiscanerkrieg, Friauler Krieg]: Spanien hatte teilweise mit den Uskoken (abgeleitet v. »uskociti« = flüchten, d. h. Bewohner Serbiens u. Bosniens, die durch die Osmanen Anfang des 16. Jh. vertrieben worden waren) zusammengearbeitet, um der verhassten Markus-Republik zu schaden. Bereits in den 90er Jahren hatte die Serenissima die Blockade über die Hauptstützpunkte der Uskoken – Fiume, Triest u. Senj – verhängt, sich aber erst 1615 zu militärischen Maßnahmen entschlossen, um nicht in einen Konflikt mit der Hohen Pforte zu geraten, da die Uskoken unter dem Vorwand der Osmanenbekämpfung Seeraub betrieben. Seine Bedeutung erhielt dieser Krieg jedoch „from the support given to the contestants by the future antagonists of the Thirty Years‘ War“ (ROTHENBERG, Venice, S. 154). An ihm nahmen unter anderem Aldringen, Rudolf Colloredo, Nikolaus Des Fours, Gallas, Geleen, Wallenstein etc. teil. BARTL, Der Westbalkan zwischen spanischer Monarchie und Osmanischem Reich, S. 60; bzw. das Standardwerk v. GULDESCU, The Croatian-Slavonian Kingdom, S. 102ff.; ROTHENBERG, Venice and the Uskoks of Senj, S. 148-156. Die beste angelsächsische Darstellung findet sich bei MALLET; HALE, Venice, S. 242-247, 327-329, 482-484; GIGANTE, Venezia e gli Uscocchi, S. 3-87; allgem. TENENTI, Piracy and the Decline of Venice bzw. TENENTI, Venezia e i corsari; LANE, Seerepublik Venedig. Erwähnenswert ist auch die Quellensammlung v. LOPAŠIC, Spomenici Hravatske Krajine. Bd. 2.
[11] PECHMANN, Obrist Gabriel Pechmann.
[12] Karl Erzherzog v. Österreich [7.8.1590 Graz-27.12.1624 Madrid], Bischof v. Breslau (seit 1608) und Brixen (seit 1613), Hoch- u. Deutschmeister (seit 1618).
[13] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[14] Johann David Pecker [Peckherr] v. Beck(h)ern, Freiherr v. der Ehr zu Braunsdorf [ – ], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.
[15] Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern von Städten und Dörfern, desertierten Soldaten und flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians von Braunschweig und Christians IV. von Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg und Plünderungen überziehenden Heere Tillys und Wallensteins. Nach den Berichten des kursächsischen Gesandten Friedrich Lebzelter (Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 862 a) rotteten sich im August 1625 „die braunschweigischen bawern in großer anzahl bey sammen, und ezlich stuck geschuz mit viel munition, wieder der obrigkeit willen, aus etlichen städten genommen, sich inn die verhawene wälde und päß begeben, inn den wälden tiefe fallgruben und springminen gemacht“. Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 863 b: „Gestern und heut seint 3 curier vom braunschweigischen volck beym könige gewest, derer annbringen ist noch inn geheim, doch geben ezliche königliche hofgesinde aus, die braunschweigischen hettenn bey Hameln in einem waldt, viel Tyllisch volck erschlagenn und ezliche regiment, so den vorzug gehabt, umbringt“. Philipp Reinhard von Solms-Lich hatte 1627 mit einem umfassenden Aufstand der Harzbauern spekuliert, die Dänemark im Kampf gegen die Kaiserlich-Ligistischen unterstützen sollten; Riksarkiv København TKIA 96 (Ausfertigung): Philipp Reinhard von Solms-Lich an Christian IV. von Dänemark, 1627 V 13: „Ahn dem hartz undt Sulingerwaldt [Soling] thun sich etliche bawren zusamen undt schlagen uf die Tyllische so gut sie können, dörffte dieser orten den bawren leicht zu wincken sein sie sollten ein allgemeinen uffstand machen“. Vgl. BOBLENZ, Harzschützen; BOBLENZ, Aktionen; NÜCHTERLEIN, Wernigerode.
[16] Christian Vitzthum v. Eckstädt [um 1586-März 1652 Wien], kaiserlicher Obrist.
[17] Hohnstein bei Neustadt [LK Nordhausen]. Ausführlich dargestellt bei MÖLLER, Einige Bemerkungen.
[18] Regenstein; HHSD XI, S. 386f.
[19] Neustadt (Kr. Sebnitz); HHSD VIII, S. 247f.
[20] Benneckenstein, HHSD IX, S. 43ff.
[21] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[22] N Pock [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[23] Paul de Back [Backa, Backe, De Back] [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[24] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[25] Blankenburg (Harz) [LK Harz]; HHSD XI, S. 46f.
[26] Don Balthasar de Marradas y Vique [1580 Valencia-12.8.1638 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[27] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[28] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[29] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.
[30] Güntersberge, heute Ortsteil von Harzgerode [LK Harz], HHSD XI, S. 164f.
[31] Stiege, heute Ortsteil von Oberharz am Brocken [LK Harz]; HHSD XI, S. 452.
[32] BOBLENZ, Aktionen, S. 103f.
[33] Hüttenrode [LK Harz].
[34] Vilém [Wilhelm] Graf Vratislaw z Mitrovice [Vradislauo, Wratislaw, Mitrowitz] [1576-19.1.1637], kaiserlicher Obrist
[35] Boblenz, Aktionen, S. 287, Anm. 13: „Wallenstein ging Anfang Januar 1627 davon aus, daß Mitrowitz das Regiment endgültig abgegeben hätte, so daß er am 6.1. Arnim das Regiment übergab. Am 10.1.1627 unterrichtete der General die Offiziere des Regimentes von dieser Maßnahme. Mitrowitz hatte jedoch das Regiment noch nicht vollständig abgegeben, da seine finanziellen Forderungen hinsichtlich seiner Besoldung noch nicht ganz erfüllt waren. Er wandte sich deshalb in dieser Angelegenheit sogar an den Kaiser. Den Offizieren seines Regimentes befahl er Ende Januar/ Anfang Februar, keinen anderen als ihn, als den Regimentsinhaber, anzuerkennen. Aldringer drohte darauf Mitte Februar mit der Inhaftierung derjenigen, die Wallensteins Anordnungen nicht befolgen würden. Trotz dieser Drohung gingen die Streitigkeiten über die Befehlsgewalt bzw. stellvertretende Befehlsgewalt auch in den folgenden Monaten weiter“.
[36] Kaspar Ernst v. Knoch [7.3. 1582 Gut Bleckendorf bei Wanzleben-30.12.1641 ebenda], Beamter der Fürstentümer Anhalt-Bernburg u. Anhalt-Dessau, Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“.
[37] Johann Graf v. Aldringen [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[38] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[39] Boblenz, Aktionen, S. 105.
[40] Quedlinburg [LK Harz]; HHSD XI, S. 374f.
[41] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[42] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.
[43] Boblenz, Aktionen, S. 111f.
[44] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[45] Dr. jur. Reinhard Freiherr v. Walmerode [Walmerod, Walmerodt] [ – ], kaiserlicher Hofkammerrat, Obrist, Generalkriegskommissar.
[46] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.
[47] Sandau [LK Jerichower Land]; HHSD XI, S. 407f.
[48] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[49] Nordhausen [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[50] Goslar; HHSD II, S. 174ff.
[51] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[52] Boblenz, Aktionen, S. 113f.
[53] Boblenz, Bericht, S. 79-86.
[54] Braunlage [LK Goslar]; HHSD II, S. 62f.
[55] Christian Vitzthum v. Eckstädt [um 1586-März1652 Wien], kaiserlicher Obrist.
[56] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[57] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[58] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.
[59] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[60] Großlohra [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 179f.
[61] Roßla, heute Ortsteil von Südharz [LK Mansfeld-Südharz].
[62] N Bergmann [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[63] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.
[64] Wilhelm v. Oppershausen [18.9.1580 Oppershausen-16.7.1651 Nordhausen], lüneburgischer Land- u. Schatzrat in Nohra [LK Nordhausen]. Vgl. KIRCHBERGER, Christoph, Euthanasia oder Selige Sterbekunst / Geweiset von dem alten Simeon Luc. 2, v. 29. & seq. : Fürgetragen Bey … Leichenproceß / Des … Herrn Wilhelm von Oppershausen / Fürstl. Lüneb. wolbestalten Land- und SchatzRaths / Erb und gesessenen uff Oppershausen … Welcher dieses 1651. Jahrs den 16. Iulii … allhier in Nordthausen … sanfft und selig entschlaffen / und den Tag zuvorn / war der 7. Octobris desselben Jahrs/ ehe dann er mit Adelichen Solenniteten in sein Ruhegewölbe gebracht / auff eine Nachtruhe/ in der Kirchen S. Blasii daselbst nidergesetzet [Nordhausen] 1651 [VD17 39:108146W], S. 30ff.
[65] Rottmeister: In Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als „Rottgesellen“). Der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr, hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und „Aufwartungen“ ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen. Nach der Osnabrücker Wehrverfassung (1580) bildeten 13-18 Bürger eine Rotte, 4-6 Rotten eine Fahne, d. h. eine Fahne bestand aus 52-108 Mann.
[66] Boblenz, Aktionen, S. 115f.
[67] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.
[68] Kornett [schwed. Kornett]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[69] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[70] Stetthausen [Neuhausen] [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[71] Ammern [Unstrut-Hainich-Kr.].
[72] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[73] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[74] JORDAN, Mühlhausen, S. 44.
[75] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.
[76] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[77] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[78] N Sänger [Senger] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[79] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[80] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[81] Granatkugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. => Granate: ein mit Schwarzpulver gefülltes Gefäß, das als Handgranate geworfen wurde. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Als der schwedische General Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu diesem Dienst Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere.
[82] Feuerkugel: Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.
[83] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. Trommelschläger wurden z. T. als Übermittler bei Belagerungen oder Verhandlungen eingesetzt, ein durchaus gefährlicher Job, den sonst Trompeter ausübten. So schnitten 1642 aufständische Bauern einem schwedischen Trommler Nase, Ohren und die Finger ab, um zu zeigen, dass sie an Verhandlungen keinerlei Interesse hatten. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 839. Er erhielt 1626 als Regimentstrommelschläger in der brandenburgischen Armee monatlich 12 fl.
[84] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2/2, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[85] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[86] Brandschatzung: Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[87] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.
[88] ENGERISSER, Von Kronach, S. 353f. (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).
[89] Entwaffnung: Oft wurde auch in den besetzten Städten die Bürgerschaft entwaffnet, angeblich um Aufstände zu verhindern, in Wirklichkeit aber, um die noch brauchbaren Waffen an die Soldaten auszuteilen. KRAH, Südthüringen, S. 100. „Und daß sich die bewaffnete Macht auch damals gegen jede Überraschung von Seiten der Bewohner sichern wollte, beweist der Befehl vom 29. November 1634: ‚Auf Befehl der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böheimb (Böhmen) Königlichen Majestät, unseres aller Gnädigsten Herrn und deroselben verordneten Herrn Generals Exzellentz, sollen alle Inwohner der Stadt Meiningen, hohes und niedriges Stands, sie seien, wer sie wollen, alle ihre Gewehr und Waffen, Musqueten, Pistolen, Pantelier- und Feuerrohr, Rapir, Banddegen , Helleparten, Partisanen, Kurz- und Langespieß, Dolche, Spitzhammer, und was dergleichen mehr, wie sie auch Namen haben, bey ihren Eydes-Pflichten und bey Vermeidung (von) Leibs- und Lebensstrafe, alsobald und ungesäumt dem Herrn Obristenwachtmeister , so in dem Wirtshaus zur Meise quartiert, überliefern und – – – hiervon das wenigste nicht zurückbehalten oder verbergen, sondern hierinnen schuldigen Gehorsam leisten‘. Und der Kommandant von Maßfeld forderte am 1. Dezember durch den Kanzler das Jagdzeug zurück, das im Vorhof des Schlosses gewesen und durch den Oberförster von Henneberg aus Maßfeld weggeholt worden sei. Über diese Waffenlieferungen berichtete der Kanzler allerdings seinem Kurfürsten am 3. März: ‚Alle Gewehr und Waffen hat man den Untertanen abgenommen – – – unter dem Schein, als hätte man sich eines Aufstandes zu befahren. Es aber hernach solche Waffen meistenteils den unbewehrten Soldaten gegeben worden‘. Die Ausrüstung der Truppe scheint also schon nicht mehr die beste gewesen sein“. KRAH, Südthüringen, S. 100.
[90] DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 172.
[91] Barfüßer: Bettelorden: Franziskaner-Konventuale, meist als Minderbrüder oder Minoriten bezeichnet; die nach der Regel von 1223 leben, die durch Askese, Armut und apostolische Arbeit in der Volksseelsorge und Mission das Evangelium verwirklichen wollen. Zu diesem ersten von Franz von Assisi gestifteten Orden gehören noch die Franziskaner-Observanten und die Kapuziner. – Provinzial: Vgl. HUNGS, Damian: „Der Provinzial, auch Provinzsuperior, Provinzprior oder Provinzmagister genannt, ist der Leiter einer Ordensprovinz. Er visitiert die einzelnen Ordensmitglieder seiner Provinz in einem vorgeschriebenen Abstand, ist in seiner Provinz der Vorgesetzte der Ordensmitglieder und leitet die wirtschaftlichen Angelegenheiten seiner Provinz. Seine Amtszeit beträgt, je nach Orden oder Kongregation, drei oder vier Jahre. Er wird entweder direkt durch den Generaloberen ernannt, oder aber von diesem nach einem vorausgehenden Wahlkapitel oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist seine Amtszeit auf eine gewisse Periodenzahl beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wiedergewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung. In seiner Amtsführung wird er von einem Provinzrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten, wie z. B. Professablegungen, ist er verpflichtet das Votum dieses Provinzrates einzuholen. Gegenüber der Generalleitung seines Ordens ist der Provinzial jährlich zur Rechenschaft verpflichtet“. [http://www.orden-online.de/wissen/p/provinzial/].
[92] Fuder (Württemberg]: 1 Fuder = 1603, Liter Helleich (fertiger Kellerwein).
[93] DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 172.
[94] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. MARX mdsz.thulb.uni-jena.de] starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de] lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, wie HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de] festhält. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Der Rath ließ am 27. December bekannt machen: Daß diejenigen, welche mit der jetzt grassirenden Pest entweder persönlich angesteckt, oder nur aus angesteckten Häusern und Orten wären; sich der gemeinen Badstuben und anderer gemeinen Versammlungen äussern und enthalten sollten“. „Auf die seltsamste Weise versuchte man sich übrigens damals vor Ansteckung zu schützen: So legte man frisches, warmes Brot auf die Toten und im Sterbezimmer wurden Zwiebeln aufgehängt, da man glaubte, beides ziehe das Pestgift aus der Luft“ [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700]. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest und Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. HAHN, Chronik 2. Teil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde, aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Ausführungen des Arztes Johann Gigas (1582-1635-1638; PRINZ, Johann Gigas), des Leibarztes v. Kurfürst Ferdinand von Köln u. des Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der auch Anholt u. Tilly behandelte; SÖBBING, Eine Beschreibung, S. 13, 15: „10 Unnd weil die pest niemandt leichtlich angreifft, er sei dan dazu disponirt, daß ist, habe viel ungesunde feuchtigkeitenn bei sich, alß ist guet, bei gueter zeitt purgiren, aderlaßen, schwitzen etc., dan diese entwedder frey sein, oder aber lichtlich konnen errette[t] werden. 11 Hiezu ist auch gehoerigh mäßigh unnd zuchtigh lebenn, ordentliche diaet, naturlicher schlaeff, bewegungh des leibs, kunheit unnd zulaßige freuwde, dann die traurigenn unnd forchtsamen ins gemein die ersten sein. 12 Endtlich weill dießes alles von Godt, ist ein christlich eifferigh gebett, godtsehliges lebenn, meidungh der sunden, daß aller wrombste, soll nicht allein hinder, sondern warnen und allenhalben in acht genommen werden“. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer u. Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel [Krämpfe; BW], Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 96ff.
[95] JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, S. 213.
[96] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung von Bestimmungen und Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung von Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz und Lager zu gewähren und für jeden Tag und Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück und bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die fragliche Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[97] Donation: Schenkung, Übertragung. Ursprünglich im Römischen Recht eine unentgeltliche Zuwendung. Diese schwedische Art der „Schenkung“ von nach dem „Kriegsrecht“ angeeigneten weltlichen und geistlichen Besitzungen unterschiedlicher Größe wegen rückständigen Solds etc. war jedoch nicht immer kostenlos. Neben der gewöhnlichen Kontribution mussten noch ganz erhebliche Summen aufgebracht werden. So musste sich etwa Bernhard von Sachsen-Weimar für das „Herzogtum Franken“ verpflichten, innerhalb von 4 Jahren 600 000 Reichstaler an die Krone Schweden zu bezahlen und mit den im Heilbronner Vertrag (April 1633) vereinbarten Zahlungen zu beginnen. Zudem wurde Reichskanzler Oxenstierna und schwedischen Gesandten kostenlose Bewirtung versprochen, Bernhard von Sachsen-Weimar übernahm auch die hohen Schulden der beiden Stiftern (Würzburg und Bamberg) und musste zudem den Schweden den Besitz alles vorhandenen Getreides und des Weines einräumen. Das „Herzogtum Franken“ bestand vorwiegend aus den Hochstiften Bamberg und Würzburg. Die wichtigen Festungen Königshofen und Marienberg in Würzburg blieben jedoch in schwedischem Besitz. Vgl. DEINERT, Die Schwedische Epoche; SCHAROLD, Geschichte.
[98] JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, S. 214.
[99] Malter: sehr unterschiedliches Maß in den einzelnen Territorien oder Städten: Aachen = 148.268 Liter; Altenburg (Thüringen) = 293.944 Liter; Baden = 150 Liter; Coburg = 167.1 Liter; Düsseldorf = 165.84 Liter; Erfurt = 715.358 Liter; Frankfurt/M. = 114.729 Liter; Fulda = 174.122 Liter; Hanau = 122.122 Liter; Hannover = 186, 91 Liter; Heidelberg = 111.416-125.343 Liter; Hildesheim = 155.6-158.7 Liter; Höchst = 114.729 Liter; Homburg 100-128 Liter; Kaltennordheim/Thüringen = 167.5 Liter; Kassel = 643 Liter; Kleve = 214.4 Liter; Koblenz = 192.366 Liter; Köln = 143.54 Liter; Krefeld = 137.512 Liter; Limburg/Lahn = 200.022 Liter; Lippe-Bückeburg = 105.5 Liter; Lippe-Detmold = 474.168 Liter; Mainz = 109.388 Liter; Mannheim = 111.08 Liter; Meiningen = 8 Maß = 32 Metzen = 167.1016 Liter; Mühlhausen/Thüringen = 161.613 Liter; Oldenburg = 273.636 Liter; Osnabrück = 244.4 Liter; Ostheim = 117.64 Liter; Paderborn = 291.608 Liter; Sachsen-Weimar = 150.588 Liter; Trier = 236.97 Liter; Weimar = 150.588 Liter; Wernigerode: 1 Malter Hafer = 12 Scheffel = 600 kg; Wiesbaden = 109.388 Liter.
[100] Kernen: gänzlich ausgedroschene Körner des Dinkels ohne jegliche Spelzen.
[101] Nachrichter: veraltete Bezeichnung für Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.
[102] Beilstein [LK Heilbronn]. „Erst die Niederlage der mit dem Herzogtum Württemberg verbündeten Schweden in der Schlacht bei Nördlingen am 6. September 1634 brachte das eigentliche Verderben. Herzog Eberhard III. floh nach Straßburg, woraufhin die siegreichen kaiserlichen Kriegsvölker die Städte und Dörfer beraubten, plünderten und teilweise niederbrannten. Eine erneute Teuerung der Lebensmittel, Hunger und Pest folgten. Die Pflege von Kranken und Verwundeten eines Regimentes (Juni bis November 1635), monatliche Kontributionen (Kriegssteuern) an die kaiserliche Kriegskasse in Stuttgart sowie im Winter 1634/35 an die Soldaten des Feldmarschalls Strozzi, der Bau eines Feldhospitals (Sommer 1636), weitere Einquartierungen (Dezember 1635 – April 1636 und 1638), das Winterquartier der Kompanie des Hauptmannes Mannwalter (Winter ’37), sowie kleinere Bestechungssummen verschlangen in den Jahren 1634–1638 einen Gegenwert von über 74.000 Gulden“. Die Zahl der Bewohner Beilsteins, die 1622 noch 1.620 betrug, verringerte sich in den folgenden Jahren so stark, dass 1641 von den ehemals 129 Häusern nur noch 39 bewohnbar waren“ [wikipedia].
[103] Prästation: Abgabe, Leistung.
[104] JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, S. 215.
[105] Jacques (Jacob) [Barrli; Robert; Karl ?] Freiherr v. Bornival [Borneval, Bornaval, Bonnival, B(o)urnevelli, Bornuel, Bornevika] d’Arlin [Barrli, Erlin] [ – ], kaiserlicher Generalmajor.
[106] DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 174.
[107] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[108] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[109] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.
[110] Simon Baron Des Fours [Four, For, Dufour] [um 1610-1660], kaiserlicher Obristleutnant.
[111] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[112] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.
[113] Holenbrunn, heute Ortsteil von Wunsiedel (LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[114] Thölau, heute Ortsteil von Marktredwitz im Fichtelgebirge.
[115] Lorenzreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[116] Wölsau, heute Stadtteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[117] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[118] BRAUN, Marktredwitz, S. 105.
[119] Nicola Montard de Noyrel, genannt „Nicola“ [Nicolas, Nicolai, Nicoli, Nicolau, Neyrel, Nicolaus, Lorenzo di] [um 1605-2.11.1642 bei Breitenfeld], kaiserlicher Obrist.
[120] Korporal [schwed. Korpral]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.
[121] Leibschütze: „jagdbedienter bei einem groszen herrn, welcher dessen aus- und abgeschossenes gewehr laden und zu fernerem gebrauche bereit halten musz“ [DWB].
[122] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[123] Generalfeldzeugmeister [schwed. General för Artilleriet]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[124] Jacques (Jacob) [Robert; Karl ?] Freiherr v. Bornival [Borneval, Bornaval, Bonnival, B(o)urnevelli, Bornuel, Bornevika] d’Arlin [Erlin] [ – ], kaiserlicher Generalmajor.
[125] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[126] trillen: quälen, im Kreis drehen, hin und her stoßen.
[127] Fourier, Fouragier: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Fouriere erhielten in der Regel 15 fl. monatlich.
[128] 1 Eimer (fränk.) = 80 Liter.
[129] Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I. von Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in den anderen Armeen gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. Vgl. dazu auch BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit.
[130] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[131] Pfaffenreuth, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[132] Manzenberg, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[133] BRAUN, Marktredwitz, S. 107f.
[134] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[135] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 222.
[136] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[137] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.
[138] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[139] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[140] Martin Freiherr v. Herrera [Haverri, Herver, Herero, Hercra] u. Barrientes [Barientos] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[141] Alessandro Freiherr (Graf) v. [del] Borri [Borro, Borrel, Bohre, Borey, Boery, Buori, Pori, Barre, Broy, Gory] [1600-1656], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[142] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1143.