Schellart [Schelhard, Schellroth, Schelbrod, Schalbroth] von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich [Goerzenich, Gorzenich, Gortzemich, Gorckenisch, Gortzenig, Gortzenich, Götzenichts, Gertzenicht]
Schellart [Schelhard, Schellroth, Schelbrod, Schalbroth] von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich [Goerzenich, Gorzenich, Gortzemich, Gorckenisch, Gortzenig, Gortzenich, Götzenichts, Gertzenicht]; Obrist [1.2.1594 Gürzenich-12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] Der kaiserliche Obrist Adam Wilhelm Schellart [Schelhard, Schellroth, Schelbrod, Schalbroth] von Dorenwert,[1] Freiherr zu Gürzenich[2] [Goerzenich, Gorzenich, Gortzemich, Gorckenisch, Gortzenig, Gortzenich, Götzenichts, Gertzenicht], bei dem Friedberger[3] Chronisten Dr. Molther [1584-1635][4] und dem Fuldaer[5] Chronisten Gangolf Hartung [1597-1667][6] auch „der Lahme“ genannt, weil ihm der rechte Fuß fehlte, befehligte ein Arkebusierregiment.[7] Der Romancier Alfred Döblin hat ihn in seinem „Wallenstein“-Roman charakterisiert: „Sein Freund[8] war der Herr von Gürzenich, Adam Wilhelm Schelhard Dorenwert; er hatte das Patent, in der Wetterau[9] und den Nachbarquartieren ein Regiment zu Fuß aufzurichten, ferner zu seinen auf den Fuß gebrachten vier Kornetten[10] Kürassiere[11] sechs Kompagnien[12] Arkebusierreiter. Eine Kartätschenkugel[13] steckte ihm aus einem Gefecht in Ungarn mit dem Grafen Zriny[14] in der Leber; sein Blut floß gelb.[15] Nichts hatte er; auf sein ausgeschlagenes Auge und die Kugel im Bauch schoß ihm der Herzog von Friedland[16] Anritt[17] und Laufgeld[18] vor; davon warf der Gürzenich vor die Soldaten keinen Heller, die Ausrüstung beschaffte er; Lohn hieß er sie sich selber holen. Auf einem stämmigen Rumpf mit krummen starken Beinen saß der kurze Hals mit dem gelben Kleinkindergesicht und den riesigen Kiefern. Seine Kompagnien stürzten sich über die Wetterau.[19] An den Weibern hatte ihr Oberst solchen Spaß, daß er schwur, kein Weib im Umkreis zwischen vierzehn und vierzig Jahren sollte passieren, ohne sich seinen Leuten ergeben zu haben oder über die Klinge zu springen. Und wenn seine Leute auch die Ernte wegfräßen und die Menschen verdürben, krächzte er voll Wonne, so wolle er doch verbürgen, daß ihre Aussaat unvergleichlich sei, prächtig, gescheckt braun und purpurn mit der Franzosenkrankheit,[20] geschwürige Embleme auf der Haut, wie es sich für Adlige ziemt, schöne Kielkröpfe,[21] pralle Wasserbäuche; man würde nicht wissen, ob sie besser watscheln, schwimmen oder fliegen könnten; aber rauben, saufen und stehlen würden sie, sowie sie das Tageslicht erblickten, so gewiß ihre Väter es täten”.[22]
Im Mai 1625 hausten Schellarts Truppen in Villingen.[23] 1626 werden in der kaiserlichen Kriegsliste sechs Kompanien „deutsche Arkebusiere“, stationiert am Niederrhein, ausgewiesen.[24]
Der rheinische Adlige Marsilius III. von Pallant [1571 ?-?] hält in seinem Tagebuch unter dem 28.2.1626 fest: „Schellart von Obbendorf,[25] Herr zu Gürzenich, muß dem Kaiser drei Jahre lang eine Kompanie Reiter bezahlen und auf seinen Beutel werben, weil er einen spanischen Leutnant[26] entleibt hat, der von Langerwehe[27] in dem Amt Wilhelmstein[28] gebürtig gewesen ist, und dessen Bruder Diener hat den Offermann[29] in Langerwehe erschossen. Zudem muß der Herr zu Gürzenich 1.000 Pferde im Namen des Kaisers werben,[30] wozu der Herr von Gürzenich die Unkosten und das Anrittgeld vorschießt“.[31] Diese Geldbuße lag im fünfstelligen Reichstalerbereich.
Der Fuldaer Chronist Gangolf Hartung [1597-1667][32] teilt mit: „Anno 1626 den 2. Junius sindt 100 pferdt und 200 Muschkitirer[33] in Stifft komen undt quartir gemacht zum Harmeß,[34] Zirckemich,[35] Hembach,[36] Maberzell,[37] Leimbach,[38] Luder,[39] Kleßerzell,[40] Kemmerzell[41] und zum Newenburg,[42] blancken Rauw[43] undt andere Dörffern mehr, ist das folck den 3. Juniuß in die Stadt fulda deils geritten, undt einkaufft undt gesoffen, undt ist das folck dem wallenstein zu gestanden, auch ist den 3. Junius ihr oberst in die Stadt fuld komen, hatt man ihn genendt den obersten Gortzemich, hatt ganz einen Bockel Ruck[44] gehabt, undt uff zwo Krucken gehen mussen, man hatt ihn mussen Vff pferdt anschrauben, ist so balt in einer Kutzen ins Schloss gehollet wurden, und auch den abent widerumb zum gulten Stern gefuhrt wurden, undt alsbalt wider inß quartir nach Kemmerzell gerietthen, auch ist diessen 3. Juniuß ein tumult under dießen Reutter wurden, undt bey Keyssers Kauff ein Corporal[45] vom pferdt durch den Kopff geschossen worden, aber doch nich gestorben, auch der Deter dar von geRitten undt beim Kolssen thor, daß pferdt lassen Stehen undt under dem schlag hin geKrogen, und dar von gelauffen durch daß Rossen badt, auch gleich einer geschossen durch sein gemach[46] undt hindten Rauß gangen, ist auch nicht gestorben, so balt daruff auch einer durch die handt undt armb geschossen ist auch nit gestorben, undt die Dedter alle 3 dar von Kommen, undt sindt die Reutter ded Abent in ihr qurdtir gereitten undt die armen Leudt ubell tracktir, undt die Verwunden lassen in der Stadt bey den Balwirern[47] ligen, auch hatt man den 3. Juniuß in der nacht die Burgerschafft umb 1 Vher uff gemandt, mitt ihrem besten gewehr uff den pfahr Kirchhoff undt dann umb 2 Uhe zum paulleuß Dohr hinauß gezogen nach dem Newenberg, und da ein Kompany Reutter gelegen, die Alleß sPollirt,[48] die fenster auß geschlagen, öffen, laden, schallen, schissel undt allß zerschlagen, wie die Burger sindt naußr Kommen, da haben sie noch geschlaffen undt viell feihe undt pferdt ihn abgenohmen undt weg getreiben, wurdten undt die reutter den Burgern angebotten zu wehren, undt lermen geblasen wordten, undt die Burger wider in die Stadt gezogen undt sindt die Reutter den 4. Juniuß, ist gewessen Bonifacius abent, all uff gebrochen und nach mackenzell,[49] Hunfelt,[50] undt umbligenden Dorffern undt flecken quartir[51] genohmen, undt ist den 5. Juniuß ist gewessen Bonifacius tag, der Corporal so den 3. Juniuß geschossen wordten, durch den Kopf gestorben undt den 6. Juniuß uff den liben frawen berg[52] begraben wordten undt die heren frantzißganner ihm entgegen gangen undt etliche herrn und schullern, mitt den Burgern zum grab gangen, undt den 12 tregern ein Verehrung geben worden“.[53]
Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][54] erwähnt Schellart von Gürzenich und seine Truppen in seiner „Thüringischen Chronik“: „Eodem die, den 19. Juni [29.6.1626; BW], der Hertzog von Coburg[55] acht Compagnien Reuter, deren Obersten Schalbrodt genandt, so bishero im Ambt Gotha[56] gelegen, durch den Ausschuss[57] mit Gewalt austreiben lassen. Die haben sich vor Herbsleben[58] gemacht und daselbst mit Gewalt Quartier nehmen wollen, sind aber abgetrieben und etzliche erschossen worden. Den 20. Juni [30.6.1626; BW] von diesen acht Compagnien fünf Cornet nach Schlotheim[59] kommen“.[60] „Den 14. Juli [24.7.1626; BW] aber sechs Cornet Reuter vor Greußen[61] über auf Kindelbrück[62] gezogen, sindt von Schlotheim herunter kommen, da sie etzliche Wochen Quartier gehabt. Ist der Oberste Schellroth gewesen. Den 15. Juli [15.7.1626; BW] haben die armen ausgewichenen Leuthe sich wieder nach Hause zu begeben angefangen. Die gottlosen Tyrannen haben mir alleine bey 16 Acker Sommer und Winter Früchte reine vor Greußen verderbet“.[63]
Schellart wurden besonders schlimme Drangsalierungen gerade in Frauenklöstern zur Last gelegt. „Dieser Abenteurer machte aus dem Brandschatzen[64] der Gebiete, die ihm und seinen Söldnern[65] jeweils als Quartier zugewiesen wurden, ein wahres Geschäft. Überall, wo er gewesen war, ließ er Land und Leute in den erbärmlichsten Zuständen zurück. Die furchtbarsten Mißhandlungen[66] der Einwohner waren bei seinen entmenschten Horden an der Tagesordnung. Männer und Frauen wurden oft nackt in den Rauchfang gehängt, um ihnen unter den Qualen von Feuer und Rauch das Versteck des letzten Geldes und der Lebensmittel abzupressen. Die Beschwerden über Goerzenichs Gewalttaten, die er in gleicher Weise gegen Protestanten, wie Katholiken verübte, nahmen kein Ende und gelangten selbst bis zu den Ohren Kaiser Ferdinands II.,[67] der darüber im Oktober 1626 an seinen Minister, den Fürsten Eggenberg[68] schrieb: ‚Es gibt keine Ungeheuerlichkeiten und Schandtaten, die dieser Mann nicht begangen hat, er hat mehr als barbarische Abscheulichkeiten verübt’. Trotzdem war man zunächst nicht in der Lage, diesem Treiben höheren Orts Einhalt zu gebieten. Man brauchte den Mann, um neue Truppen für das kaiserliche Heer anzuwerben, die der Herzog Rudolf Maximilian von Lauenburg im Gestalt von 6000 Mann in den Gebieten des Wetterauer Grafenvereins zusammentreiben sollte.
Die Bestürzung in den nassauischen Landen war daher groß, als gegen Ende des Sommers 1626 im Dietzischen[69] und Hadamarischen[70] die Kunde eintraf, daß dieser Goerzenich mit seinen Scharen vom Rhein her sich den nassauischen Landen nähere, um hier mehrere tausend Reichsthaler beizutreiben. Die nassauischen Grafen waren nicht wenig in Bedrängnis, als sie von der Annäherung dieses Freibeuters erfuhren. In einem beweglichen Schreiben baten sie Goerzenich, ihre bereits durch die zahlreichen Kriegskontributionen[71] fast ruinierten Lande zu verschonen. Da sie sich jedoch nicht allzuviel von diesem Schritt versprachen, richteten sie gleichzeitig einen Hilferuf an den im Schloß des Grafen von Solms[72] in Assenheim[73] in der Wetterau residierenden Herzog von Lauenburg. Dieser, der sich die nassauischen Gebiete selbst als Schatzungsbereich ausersehen hatte, sagte auch Hilfe zu und richtete ein Schreiben an Goerzenich, das diesem den Durchzug durch die Grafschaften Diez und Hadamar versagte und ließ dabei durchblicken, daß er gesonnen sei, notfalls ihm mit Waffengewalt entgegen zu treten.
Goerzenich war jedoch hierdurch wenig beeindruckt. Er schrieb dem Herzog zurück, daß er entschlossen sei, den Durchzug durch die nassauischen Grafschaften ungeachtet allen Widerstandes zu nehmen, auch wenn es ihn dabei das Leben kosten solle. Was half es daher den Grafen, daß sie in aller Eile den Ausschuss aufboten und neu bewaffneten. Ende September rückte Goerzenich von Montabaur[74] aus gegen die Diezer Grenze vor. Zwar besetzte der Herzog von Lauenburg sofort mit zwei Regimentern die Faulbacher[75] Höhe bei Hadamar, um hier Goerzenich, der auf Limburg[76] marschieren wollte, den Weg zu verlegen. Sämtliche Pässe wurden in aller Eile mit Verhauen versehen. Eine starke Abteilung unter dem Kapitän[77] Ricker[78] nach Diez und Staffel[79] verlegt, um hier die Lahnübergänge zu verteidigen. Trotzdem gelang es Goerzenich, die Lauenburger zu umgehen und mit 10 Kompagnien bei Staffel die Lahn zu überschreiten. Die beiden Orte Staffel und Aull[80] wurden hierbei zwar völlig ausgeplündert, doch gelang es dem Freibeuter nicht, sich in der Grafschaft Diez festzusetzen. Von den Lauenburgern verfolgt, zog er sich zunächst auf Kirberg[81] zurück, mußte jedoch auch hier sehr bald den nachrückenden Truppen des Herzogs weichen, worauf er sich nach der Wetterau hin verzog, um hier sein Schandwerk zu treiben.
Aber schon im Januar 1627 nahte sich der Unhold mit seinen Scharen erneut den nassauischen Grafschaften. Er hatte inzwischen den Befehl erhalten, zwei neue Regimenter anzuwerben. Als Werbe- und Sammelplatz[82] waren ihm die nassauischen Lande angewiesen worden. So kam bereits Ende Januar der Kapitän Geler[83] mit einem Vorkommando nach Diez und verlangte für mehrere Kompagnien Quartier. Vergebens versuchte Graf Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg[84] bei Wallenstein eine Änderung dieses Planes zu erwirken. Auch ein Versuch, bei dem kaiserlichen Kriegskommissar[85] Metzger[86] in Frankfurt,[87] durch Geldzuwendungen[88] das drohende Unheil abzuwehren, blieb erfolglos.
Goerzenich war bereits ins Nassauische eingerückt und hauste zehn Wochen lang in Wiesbaden[89] auf übelste Weise. Dann wandte er sich den Herrschaften Usingen[90] und Idstein[91] zu, um diese auszuplündern und schon näherten sich seine Horden auch der Grafschaft Diez. Man befürchtete bereits das Schlimmste, als es endlich, nach vielen Bemühungen am 6. April 1627 zu Frankfurt gelang, einen Vergleich zustande zu bringen, nach dem der Einmarsch gegen eine Abstandssumme von monatlich 14000 Reichsthalern, die gemeinschaftlich von den Grafschaften Diez, Dillenburg[92] und Hadamar aufzubringen waren, vorläufig unterblieb.
Goerzenich nahm zunächst zwar von einer Besetzung der Grafschaften Abstand, zeigte jedoch bald, daß er keineswegs gesonnen sei, sich auf Dauer an die getroffenen Abmachungen zu halten. Bereits Ende April legte er eine Kompagnie Reiterei unter dem Oberstleutnant[93] Calenbach[94] nach Dauborn[95] und Eufingen.[96] Proteste ließ er unbeachtet. Das Treiben der lästigen Einquartierung war das übliche. Fenster, Öfen, Türen, Kisten und Kasten wurden zerschlagen, das Getreide in den Scheunen und auf den Dachböden beschlagnahmt und sämtliche Pferde geraubt. Es herrschte bald in den beiden Dörfern eine solche Not, daß man sogar die zertrümmerten Fenster des Pfarrhauses mit Papier verkleben mußte. Zustände also, die auch uns auch jüngst vergangenen Tagen recht gut in Erinnerung sind.
Aber es kam noch schlimmer. Am 12., 13. und 14. Mai fiel Goerzenich selbst mit acht Kompagnien Kavallerie und zwei Kompagnien Infanterie in die Grafschaft Diez ein und nahm Quartier, wo es ihm gerade passte, d. h. wo noch etwas zu holen war. Hierbei wurde die Kirche zu Oberneisen[97] völlig ausgeraubt, Hahnstetten,[98] Niederneisen,[99] Lohrheim[100] und Netzbach[101] geplündert und die Einwohner in barbarischer Weise mißhandelt. Am 23. Mai zog er mit seinen Mordbrennern ins Hadamarische und setzte dort sein wüstes Treiben fort. In den Dörfern, die seine verwilderten Scharen heimsuchten, fand man bald keine ganzen Fenster und Öfen mehr, alle Böden und Wände in den Häusern waren eingeschlagen oder herausgerissen, Kühe, Kälber und Schweine hatte man hinweggetrieben und selbstverständlich auch alle Pferde mitgenommen. In zahlreichen Fällen waren die Einwohner der Dörfer fast zu Tode gepeinigt worden. ‚Die Untertanen hatten nicht mehr soviel übrig, daß sie ihren Kindern ein paar Schuhe an die Füße konnten machen lassen’, heißt es in einem Bericht an die Regierung. Das Land konnte erst aufatmen, als der Unhold sich wieder dem Rhein zuwandte”.[102] Bereits am 9.1.1627 hatte sich Wallenstein aus Jičin[103] an Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[104] gewandt: Er habe mit großer Verwunderung erfahren müssen, dass die Reiterei des Herzogs in den Quartieren schreckliche Insolenzien und andere Übeltaten verübe und, wenn sie ermahnt würde, nach Geld rufe und randaliere, so dass eine Rebellion zu befürchten sei. Er werde dies unter keinen Umständen gestatten noch entschuldigen. Der Herzog solle seine Reiterei verlagern und verteilen, damit er, Wallenstein, nicht genötigt sei, so gegen sie vorzugehen wie gegen Schellarts Reiterei und andere Meuterer.[105]
„Bei allen Bedrückungen, unter denen das Land unter Oberst Görzenich zu seufzen hatte, wurde der junge Graf Johannes (Hans),[106] zweiter Sohn des Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken,[107] der sich gewöhnlich zu Idstein[108] aufhielt, noch in eine Duellsache verwickelt, die wir als einen kleinen Beitrag zur sittlichen Würdigung jener Zeit nicht unerwähnt lassen wollen.
Die ungeheuren Gewaltthätigkeiten, die sich Oberst Görzenich gegen die Bewohner Nassau’s erlaubte, hatten den jungen Grafen mit großem Unwillen erfüllt und er hatte sich mit gerechter Indignation über des Obersten mordbrennerisches, räuberisches Betragen an dem Hofe des Kurfürsten von Mainz[109] bei der Tafel geäußert, wo noch andere Officiere von dem Friedländischen Heere speisten. Dies wurde alsbald dem Obersten Görzenich hinterbracht, aber er war zu klug, für sich selbst in die Schranken zu treten, da er wohl wußte, daß ein unglücklicher Ausgang eines Zweikampfes[110] mit dem Sohn eines angesehenen Reichsstands ihm am verderblichsten werden würde. Dafür hatte er aber in seinen Regimentern Officire genug, die für ihn in die Schranken treten konnten. Wirklich bekam auch Graf Johannes nach einigen Tagen von dem Rittmeister Karl Alexander von Ensé, Herr von Mandelberg,[111] des deutschen Ordens Ritter, welcher zu Westerfeld,[112] im Amte Usingen, im Quartier lag, in aller Form eine Forderung, indem sich über jene gethane Forderung als der beleidigte Theil stellte. Der Graf nahm die Forderung an und bestimmte, daß das Duell jenseits des Rheins, in der Nähe von Kreuznach[113] am 19. Mai 1627, Morgens um 9 Uhr vor sich gehen sollte, weil ‚Oberst Görzenich diesseits des Rheins mit seinem Volke liege, das sich noch von Tag zu Tag vermehre’. Es wurde festgesetzt, daß der Zweikampf zu Pferd, ohne Wams im bloßen Hemde, ohne Pistol, mit dem Säbel vor sich gehen solle und wurden die beiden Rheingrafen von Johannes zu seinen Secundanten eingeladen. Wirklich verfügte sich auch der Graf mit seinen Secundanten nach Kreuznach, um die Sache abzumachen, aber der Streit hatte eine ganz andere Lösung gefunden. Bei den Idsteiner Räthen erweckte diese Duellsache große Bedenken, denn sie mochte ausgehen, wie sie wollte, immer mußte sie für das Gräfliche Haus und das Land unglücklich ausfallen. Würde nämlich der Graf bleiben, so war die Hoffnung des Landes dahin, denn derselbe wurde als eine Hauptstütze der künftigen Landeswohlfahrt betrachtet; würde aber ein Officier aus dem Friedländischen Heere bleiben, so werde das Land dieses sehr zu empfinden habe. Dieses Bedenken veranlaßte die Idsteiner Räthe, sich insgeheim an den Kurfürsten von Mainz zu wenden, der seiner Stellung nach eine sehr gewichtvolle Stimme in allen Reichsangelegenheiten hatte, und ihn um seine Vermittlung zu bitten. Derselbe fand sich auch dazu bereit und schrieb eigenhändig unter dem 17. Mai an den Obersten Görzenich, ‚dass das Nassauische Haus schon Jahre lang das Land voller Truppen habe und der Graf so viel habe leiden müssen. Wenn man sich aber nun erlaube, seine Söhne anzugreifen und die Sache mit der Faust und dem Duell auszumachen, insofern sie nicht Jedem ihren Willen thun wollten, so werde dies Kaiserliche Majestät nicht gerne sehen. Zudem auch zu besorgen sei, der Ausgang falle aus, wie er wolle, daß daraus nicht geringe Unzuträglichkeiten erfolgen dürften, so werde Oberst Görzenich ersucht, dem Handel ohne große Weitläufigkeiten zuvorzukommen’.
Graf Johannes, über diese Verhandlungen unkundig, war indessen mit den Rheingrafen auf dem Wahlplatz erschienen, aber es fand sich Niemand ein, und so blieb die Forderung ohne Erfolg. Oberst Görzenich durfte auch auf keine Weise seine nicht ungefährliche Stellung noch verschlimmern und es war ihm leicht, da die Quartiere der Soldaten aus dem Amt Usingen verlegt wurden, den Rittmeister von Ense zu dislociren, so daß er mit dem Grafen in keine weitere Berührung mehr kommen konnte“.[114] Am 17.5.1627 hatte Ferdinand II. den Gesandten der katholischen Liga über ihre Beschwerden über die Einquartierungen geantwortet, dass neben anderen Obristen auch Schellart von Gürzenich aufgefordert worden sei, die Musterung[115] vorzunehmen und sich alsbald zur Armee zu begeben.[116]
Der Fuldaer Chronist Hartung hält Schellarts Überfall auf Wiesbaden fest: „Anno 1627 Jahr den 6. Junius bin ich in das weysbadt[117] gezogen undt 3 wochen Trin bleiben, undt in der Letzen wochen ist des obersten Gortzemich sein volck deß morgens, umb 1 od. 2 Uhr in weysbadten, uber die Stadt mauwer gestehlen undt die thor geoffenet undt etliche Heusser undt Leudt geblundtert, ist ein groß schrecken geweßen undt darnach die leudt alle mitt ein ander uff einmahl herauß gezogen uff meytz undt ein Confay von den Soldaten mitt genohmen biß uff Cassel[118] biy, undt viel gelt der Confay mußen geben etc. bin ich uff mentz zu meinem Brudter gezogen, undt noch ein Wochen od etliche bleiben, undt den 19. Julius widerum nach fulda Komen“.[119] Der von Schellart in Wiesbaden während seiner Schreckensherrschaft angerichtete Schaden soll 24.000 fl. betragen haben.
Der Chronist Dr. Jeremias Molther berichtet, dass Schellart im Juni/Juli 1627 in Friedberg lag: „Den 16. Juni [1627] ist des Obersten Götzenich [von Görzenich] oder Lahme genannt, sein Volk ankommen und in die umliegenden Örter verlegt worden. Den 24. Juni ist obgemelter Götzenich alhier in der Stadt bei Hauptmann Becken[120] zu Gast gewesen. Als er vom Pferd gestiegen, ist er auf zwei Krücken gangen, weil ihm der rechte Fuß mangelt. Den 8. Juli hat des Oberst Götzenich Volk ihre Musterung bei Staden[121] gehalten. Den 11. Juli ist dieses Volk wiederum fortgezogen. Hat keine Ordnung gehalten, sondern Kirchen geplündert,[122] die Örter angestecket, die Bauern ermordet, daß es zu erbarmen gewesen. Ist dieser Oberster, Adam Wilhelm Schelhard von Donfurt, Freiherr von Götzenichts, Oberster zu Roß und Fuß bei Renßberg [Rendsburg[123] in Holstein] auf einem Platz gerichtet, der Kopf aufgestecket und der Körper auf das Rad gelegt worden, weil er viel Muthwillen angerichtet und keine Ordnung gehalten“.[124]
„Aber schon im Juni 1627 fiel einer seiner Unterführer, der Oberstleutnant Pallant,[125] mit 12 Kompagnien ins Dietzische ein, und blieb dort einige Tage liegen. Es war nicht das erstemal, daß die Grafschaft mit Pallant Bekanntschaft machte. Schon im April 1626 hatte er für einige Tage mit seinen Scharen in Diez gelegen und dort die übelsten Ausschreitungen begangen. Auch diesmal sollte es nicht anders sein. Zum Glück zog er bald wieder ab, nahm jedoch bei seinem Abmarsch den diezischen Amtmann von Weilnau,[126] Jakob Diefenbach und einige Schultheissen als Geiseln mit.[127]
Schon aber nahte sich Goerzenich selbst gegen Ende des Monats wieder den nassauischen Landen. Da alle Vorstellungen der Grafen nichts halfen, ihn von seinem Abmarsch abzubringen, beschloß man in aller Eile, ihm mit Waffengewalt entgegenzutreten. Überall war die Erbitterung gegen seine Räuber- und Mordbrennerbanden so groß, ‚daß Jung und Alt freudig zu den Waffen griffen’. Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar besetzte mit dem Dietzer und Hadamarer Ausschuss die Grenzen. Das Diezer Schloß erhielt eine Besatzung von 30 Mann, am Hain und auf dem Mensfelder Kopf bezogen Abteilungen des Ausschusses Verteidigungsstellungen, Burg Ardeck[128] und alle wichtigen Pässe erhielten starke Besatzungen. Trotzdem bestand Goerzenich so lange auf seinem Plan in den Grafschaften Quartier zu beziehen, bis es dem Kriegskommissar Metzger[129] gelang, ihn gegen Aushändigung von 6000 Reichsthalern von seinem Vorhaben abzubringen.
Kurze Zeit später musterte er die von Goerzenich geworbenen Truppen, worauf dieser sich endlich mit seinen Regimentern zur Armee Wallensteins in Marsch setzte. Die nassauischen Lande konnten wieder aufatmen. Um so schlimmer erging es jenen Landstrichen, durch die Goerzenich seinen Weg zu wallensteinschen Armada nahm. Im Erzbistum Mainz steckte er ein Dorf in Brand, das Bistum Würzburg und die Reichsabtei Fulda plünderte er durch unerhörte Kontributionsforderungen so aus, daß dort fast nichts übrig blieb. – –
Gangolf Hartung teilt dazu mit: „Anno 1627 Jahr den Julius, ist ein Nuntziuß[130] von Ihrer pastlichen heiligkeit[131] ein gesandter, mit Ihr F. G. Johann Bernhardt schenk[132] apt zu fulda in die Stadt fulda Komen, sindt die Jesuwitter[133] mitt Ihren schullern entgegen gangen undt die schuller mettlein[134] haben sie entpfangen, undt sPruch geRedt, undt hatt die gantze Burgerschaff in Ihrer besten Rustung gestanden, und dann in Stifft gangen, undt die Burger als in der Rustung gestanden, undt ehr selbst die meß gehalten, undt ist Stadtlich mußicir wordten, undt alle Klocken in der Stadt undt Stifft gelaudt wordten, undt das Gulden Radt[135] 2 umbgelauffen, undt nach der meß ins Heltumhauß[136] mitt Ihr F. G. gangen undt dann inß Schloß gefahren, undt die Burger in ihrer orttnung heim gezogen, undt sindt die Bauwer im fuldischen landt undt uff dem fogelsberg den 22. 23. Und 24. Julius mitt Ihrem HaußRadt, pferdt, ochsen, Kuh, schaff, und alles in die Stadt Fulda flohnen mussen, von wegen des obersten Gorckenisch sein Krigsfolck halben, so mitt den armen Bauwers folck sehr ubel haußet, Auch sindt den 25. Julius 2 Kompany Krichsfolck, ein zu pferdt, die antter zu fuß, durch die Löebers gassen und den linwebers graben hin auff Schlitz[137] zu gezogen, ihn etliche pferdt in gaßen, die sie den Bauwern genohmen, widerumb ab genohmen, Auch ist der oberst gortzenig, der lam, den 26. Junius, mitt etlich Reutter undt fuß folck in die Stadt fulda komen, zum gultenstern, undt hatt ihn Ihr F. G. Johann Bernhart schenck apt zu fulda in seiner Kuchtzen laßen ins Schloß zu gast hollen und den abent wider lassen zu gultenstern fuhren Undt der oberst Gortzemich hatt 400 Reichtt. zubrandt schatzung gefordtert undt auch beKomen 400 Reischtt. Er aber wider den abendt ins quarttir nach großen ludter[138] geritten, ist sein gantz Reigement in die 3000 undt mehr Starck geweßen, haben alle zu luder[139] bimbach,[140] Schlirff,[141] planckenRauw,[142] und daselbst her ruhm gelegen, undt ubel gehaust, und haben viell gefangen Bauwer mitt gefuhrt undt den 27. Julius wider uffgebrochen undt abermahls im fuldischen landt ein nacht quarttir genohmen Daß Ihr F. G. selbst den 27. Julius zu ihm gezogen undt fordt getreiben, undt ist Ihr F. G. den 28. wider in die Stadt fulda Komen, undt sindt die Bauwer mitt ihren eingeflönhten sachen auß der Stadt fulda, den 27. und 28. Julius widerumb heim gezogen, undt ihr heusser ubel zugerichet geweßen, undt ist der Nontzeius, so den 4. Julius in die Stadt fulda Komen, den 2. Augustus widerumb auß der Stadt fulda gezogen, hatt Ihr F. G. ihm daß geleidt mitt ettliche Reutter vom adell geben auch die Burgerschafft in Ihrer Rustung gestanden, ist Ihr F. G. mitt bist zum Neuwenhoff gefahren, undt hatt der Nontzius viel sachen im Stifft Reformiret undt daß Cappittel“.[143]
Happe hält weiter die Schäden in seiner Grafschaft fest: „Den 20. Juli [30.7.1627; BW] der Oberste Schellroth mit 5000 Mann zu Ross und Fuß keyserlichen Krieges Volck im Fürstenthumb Eisenach ankommen“.[144] „Den 25. Juli [4.8.1627; BW] das Schellrodische Krieges Volck zu Herbsleben,[145] Gebesee[146] und der Orthen herumb kommen. Den 30. Juli [9.8.1627; BW] das Schellrodische Fußvolck im Ambt Clingen[147] ankommen, ist das Hauptquartier zu Clingen gewesen. Eodem [die] die Schellrodische Reuterey als 1200 Pferde gantz unversehens zu Schlotheim,[148] Mehrstedt,[149] Obermehler,[150] Körner[151] und Menteroda[152] ankommen, haben selbigen Tages so balde weidlich herum gestreifet. Denen zu Großmehlra[153] haben sie genommen alle ihr Schaaf und Rindvieh und die gantze Heerd Schweine. Denen von Urbach[154] alle ihr Schaaf und Rindviehe und 13 Pferde. Denen zu Rockensußra[155] 8 Pferde und denen zu Toba[156] 4 Pferde. Item sind sie in das Fuhrwerck Peukendorf[157] eingefallen, Küsten und Kasten alles zerschmiessen und ausgeplündert. Den 31. Juli [9.8.1627; BW] sind von diesen Schellrodischen Reutern 2 Compagnien in Rockensußra [ein]gefallen und aldar mit Gewalt Quartier, haben die armen Leuthe übel geplaget und geschlagen und mit größter Marter Gelt von ihnen erpresset. Die kein Geld geben können, denen haben sie alles zuschlagen und das Dorf fast gantz ausgeplündert, haben auch Hannsen Grümmern ein Arm entzwey und eine Wunde über den Kopf gehauen. August Den 1. August [11.8.1627; BW] ist die gantze Schelrodische und Gertzeneckische Reuterey aufgebrochen und sich in Großenehrich,[158] Wenigenehrich,[159] Rohnstedt,[160] Bellstedt,[161] Bliederstedt,[162] Thüringenhausen,[163] Obernspier[164] und Niederspier[165] gelegt, mit eußersten Verderben der armen Leuthe und weil wegen großer Tyranney das arme Bauersvolck aus den Dorfen alle entlaufen, haben sie an allen Orthen in den Feldfrüchten sehr übel gehauset. Weil wir auch aus dem Ambte Ebeleben[166] Proviant nach Großenehrich schicken müssen, haben sie 2 Pferde davon behalten. Den 2. August [12.8.1627; BW] ist die gantze Schellrodische Armada im Ambt Clingen aufgezogen und nach Allstedt[167] marchiret, sind wir also ihr nach erlittenen Schaden einmahl los worden. Dieses Schellrodische Krieges Volck hat die Stadt Greußen bey 500 rh gekostet, ist ein gottlos unchristlich Volck gewesen. Hat mit Gewalt die Stadt Greußen plündern wollen. Im Aufzuge hat der Oberste Schellroth das innerste Stadtthor in Greußen aufschlagen lassen und ist zu unsern Capitain Paull Süßen geritten und ihn aus der Stadt mit gefangen weg genommen, will ihn auch nicht los lassen, Mein Gnädiger Herr gebe ihm den 1000 rh und ein Pferd“.[168] „Den 15. September [25.9.1627; BW] ist abermahl der Oberste Picolomini[169] mit 500 keyserlichen Reutern in den Erfurtischen Dorfen ankommen und aldar 8 Tage stille gelegen, darumb wir abermahl in Fürchten gewesen. Demnach der Oberste Schellroth, Herr von Gertzenicht, mit seinen Soldaten in der fremde Lande sehr tyrannisiret. Als hat ihn der Keyserliche General Hertzog zu Friedlandt gefangen nehmen und durch den Diebshencker den Kopf abhauen lassen, hat also seinen verdienten Lohn bekommen“.[170] – –
Anfang Oktober erreichte er das Lager Wallensteins bei Rendsburg. Aber die Klagen über seine Untaten waren ihm vorausgeeilt. Wallenstein ließ ihn sofort nach seinem Eintreffen gefangen nehmen und stellte ihn vor ein Kriegsgericht, das am 9. Oktober zusammentrat. Das Verfahren war denkbar einfach. Man zog hier keinen langen Schauprozesse auf, mit Bänden von Akten, sondern machte ‚kurzen Prozess’. Goerzenichs Verfehlungen waren so offenkundig, daß es dessen nicht bedurfte”.[171]
Das Urteil lautete: „Malefiz: Kriegs: vnd StandtRecht / Auch Anklag vnd Vrtheyl / So in de[m] Feldt Haupt-Quartier bey Renspurg in Holstein / vber den Obristen Görzenich / den 8. Octobris Anno 1627. gehalten / vnnd exequirt[172] worden. Getruckt Im Jahr / 1627.
[Ende Seite 1]
WolEdle Assessores.
ICh vnderschribner Profoß[173] solle derselben ex officio hiermit klagent nicht verhalten / daß demnach hie gegenwertiger Obrister Görzenich / vor etlich verloffener zeit von Ihr Fürstl: Gnaden Herrn Generaln Hertzog zu Friedtlandt / etc. Bestallung vnd Werbungs Patenta / Reutter vnd Fueßvolck zurichten / vnd dasselbe an denen ihme von Keys: Herrn Commisario Metzger / assignirte, vnnd sonsten keiner Orthen zuuersamblen / vberkommen / auch von Ihr Fürstl: Gnaden Herrn Generaln / Ihme gedachten vnnd beklagten Obristen ernstlich auffgetragen vnd eingebunden worden / daß er niemandt / so der Catholischen Ligae[174] contribuirn / auch deß Chur Fürsten zu Sachsen[175] / vn[d] Landtgrafen zu Darmstatt[176] Lande / im wenigisten berühren / aller Orthen in durchzügen / vnd einquartierungen / niemandt mit Schatzungen / Gelts extorsionen[177] vnd insolenten[178] belästigen / vnd in der Wetteraw / oder wo der Versamblungs platz / ordiniert / gute Disciplin / Ordnung vnd Regiment halten / von niemanden / vnd wer da auch seyn mag / vngebürliche Contribution Gelt / oder Geltswerth / vnder was praetext,[179] Tittul oder Schein es auch beschehen möge / bey vnnachlässiger Leib vnd Lebenstraff / zufordern noch zunemmen / sich selbsten vnderfangen / oder von jemanden der seinigen zuuerüben gestatten / sondern sich mit einer mittlmässiger vnderhaltung beschlagen / vnd nicht Quartier von sich selbsten nemmen / sondern sein deß Herrn Keys: Commisarien[180] disposition nachleben solle / so hat er doch solchem allem zuwider gelebet / in dem er sich ohne scheuh / leichtfertiger / vorsetzlicher [Ende Seite 2] / Aydt vnnd Ehren vergeßlicher weise / nicht allein theyls hochgedachter Chur vnd Fürsten / Stätt vnnd Landen / vngeacht der Röm: Keys: Mayest: vnd Ihr Fürstl: Gnaden Herrn Generaln Ihme beklagten / vnd den seinigen vorgezeugter Salua quardien,[181] vnd deß Keys: Herrn Commisarien particular Ordinantz zuwider / vnuerantwortlichen bemächtiget / zu demselben / als erstlichen in Chur Trierischen Landen feindtseliger vnerhörterweise / allerhandt insolentien vnd Vbelthaten verüebt. Zwey ansehenliche adeliche Junckfrawen Clöster auffs eusserist ruiniert, denen Ambtlandt- vnd Hauptleuthen / grosse summa Gelts pro rantione[182] abgefordert / dieselben gefäncklich angenommen / mit sich geschlaipffet / etlich Vnderthanen vnchristlicher weiß erstochen vnd ermordet / vnd in weniger Zeit vber 150000. ReichsThaler schaden gethan / Ihme Chur Maintzischen ein Dorff abgebrandt / vnnd an hin vnd wider marchieren vmb etlich tausent Gulden schaden vnnd vnkosten verursachet / vnnd als die restitution durch die ChurFürstl: Commisarien gesucht vnd gebetten worden / hat man von ihme keine redliche Hülff im wenigisten erlangen können.
Im Würtzburgischen hat er von Ihr Fürstl: Gn: Herrn Bischoffen[183] selbsten 5000. ReichsThaler erpresset.
Von Ihr Fürstl: Gnaden Herrn Abten zu Fulda / 4000. ReichsThaler / vnnd als eines mahls Ihr Fürstl: Gnaden die Quartier besichtiget / hat er vngeschewt Ihr Fürstl: Gnaden Hoch: vnd Geistlichkeit / als einen fürnemmen Geistlichen Fürsten deß Reichs / einen seiner Rittmaistern / daß er deß Commissarien Metzgers Auffwarter / vnd substituirten Commissario / vber etliche sein Gorzenichs Compagnien / als welcherley Ihr Fürstl: Gnaden in der Carutz[184] zu nechst gesessen / vnchristlicher hinderlistiger weiß zuerschiessen vnndt zuermorden ernstlichen angesprochen / da ermeldter Rittmaister aber sich recusando entschuldiget / hat Er Obrister einen andern seiner Auffwarter gleicher gestalt angesprochen / vnd denselben zu solcher Leichtfertigkeit vermögt / welcher den Schreiber im Fürstl: Wagen / [Ende Seite 3] mit einer Pistol hinzurichten sich vnderfangen / Ihme dieselbe an den Leib gesetzt / aber nicht loß brennen können / also der Schuß durch Göttliche verhengnuß / seinem vorsatz nach / nicht angangen. In Ihr Fürstl: Gnaden von Darmstatt Landen / hat er auff etlich tausent Thaler schaden / wider Gebott vnd verbott zugefüegt.
Herrn Grafen Ludwig von Nassaw / mit drey vnderschidlichen feindtseligen vnnd Landtverderblichen einfällen / hat er auch auff etlich viltausent ReichsThaler in schaden vnnd vnkosten gesprengt / in particulari aber / so hat Er in den Gräfflichen Stätten / Ietzstein vnd WeißBaden / bey Nächtlicher zeit / feindtseliger gewaltsamer weiß die Mauren erstigen / die Häuser mit Gewalt vnd Gesturmb erbrochen / die anwesende Badgäst allda rantionirt / das Rahthauß auffgeschlagen / Brief vnd Sigel zerstrewet vnd zerrissen / vnd als durch seine Wacht ein Fewrsbrunst entstanden / das löschen den Inwohnern nicht gestatten wöllen / also daß sich der Schad vnd Costen / nur obiter[185] gerechnet / auff 24000. Gulden / ohne wie Er sonsten in andern Aemptern Landtverderblich hausen lassen / belauffent. Nachmalens vnd vber das / hat Er selbst persöhnlichen / hochgedachtens Grafen Superintendenten[186] sampt noch ein Geistlichen / einen Ambtmann / zween LandtGerichtsschreiber / vnnd noch neun Schultheissen[187] vnnd Burger gefänglich hinweg / biß in das Stifft Fulda geführt / vbel tractiert / vnd sie vmb 18000. ReichsThaler zu ranzionieren / vor welche sich der Herr Abbt selbsten Bürglichen eingelassen / gezwungen / vnd in Summa solche insolentien, procediern / vnd ex actionen[188] verübt / daß im Römischen Reich dergleichen nit gehöret / geschweigen von jemandt jemahlen geschehen seyn.
Der Grafschafft Ysenburg hat er ebenfahls mit vil vnderschiedlichen vnbefugsamen Durchzügen vnd Einquartirungen deß Keys. Herrn Commissarien beweglichen Ordinantzen zuwider / sonderlich bey noch wehrender Musterplatz / wider alle billichkeit vmb viltausent Reichsthaler Schaden zugefügt / ja [Ende Seite 4] noch vber das sein schändung[189] der Weiber / vn[d] sonsten allerhand Insolentien vnd Exorbitantien fürüber gangen / die arme Leut geprüglet / vnd in totum ruinirt worden / dauon nicht genuegsamb zuschreiben.
Graf Wilhelm von Solms[190] / als welcher sich gegen den Beklagten offt vnd vilfaltig ihne contentiren zulassen / Gräflichen versprochen / ist solchem allem vnd aller billigkeit zuwider geprüglet vnd gebrandschätzt / dardurch Ihr Keys. Majest. vnd Ihr Fürstl. Gn. Herrn Generaln ihme ertheilte vnnd dem beklagten gezeugte Saluaquardien hoch despectirt / vnnd hindan gesetzt worden.
Item zu Erfurth[191] als in ChurSachsen Territorio hat er auch 2000. fl. subreptitiè[192] zu vngebühr erpresset / vnd als sein Secretarius vor der Terminszeit damals ein 200. Reichstaler vermeynte Gelts Extorsion zu Erfurth empfangen sollen / vnd sich mit vrsach entschuldigen wollen / hat er denselben gantz vnbarmlicher vnchristlicher weiß ermordet / deßgleichen auch vil andern seinen Befelchshabern gethan / den Rittmeistern[193] Tyras[194] die Compagnie mit vnrecht vnd ohne schuldt entnommen / vnd ihme nachmals solche wider pro 1000. Goldgulden[195] verkaufft / in gleichen auch seinen Quartiermaister[196] / vnd CapitanLeutenant[197] / so sich seinen vnbillichen Ordinantzen nach in Schatzungen vnd Vberfällen oder Fractionen[198] der Saluaquardien nicht accom[m]odiren vnd gebrauchen haben lassen wöllen / todt zusteche[n] / vor die Köpff zuschiessen / vnd gar hencken zulassen betrawet.
Weilen solches alles dann wider Ihr Röm. Keys. Maj. höchst Ihr F. Gn. Herrn Generaln außtrucklichen ernstlichen vnd endtlichen Befelch wider deß Keys. Herrn Commissari special Ordinantz wider Christliche billichkeit vnd allgemeine beschribene vnd Weltliche Recht / KriegsDisciplin vnd Policey mercklichst vnd höchst lauffen thut / vnd dannenhero auch höchst vnd vnnachlässig zubestraffen.
Als gelangt an die Herrn Assessores mein hiemit schuldiges rechtliches ansuechen / sie geruhen solches alles gerechtlichen [Ende Seite 5] vnnd wol zu ponderiren[199] vnd zubetrachten / vnnd dann solchem nach beklagten Obristen / als einen AydEhruergeßnen Vngehorsamen / Muth vnd Vbermuthwilligen Verbrecher / Mördischen Vbelthäter / Schelmen / Dieb / vnd Bößwichten nach ob allegirten[200] Rechtens grund vnd mitteln / auch andern dergleichen leichtfertigen Gesellen zum mercklichen Exempel / vnd abschew dem Hencker zuüberliffern / vnnd nachmals würcklichen vom Leben zum Todt zuuerurtheilen vnd zubestraffen. Ab solchem beschicht die löbl. Gerecht. vnd Billigkeit / Ihr Keys. Maj. Allergnädigster Will vnd Meynung / Ihr Fürstl. Gn. Herrn Generaln Ernst vnd endtlicher Befelch / den Klagenden vnnd von ihme höchst offendirten seufftzenden ein tröstliche Satisfaction vnd künfftige bessere Hoffnung / dann auch der Herrn Assessoren ihre gebührende selbstaigene Amptspflicht / Schuldigkeit / vnd Gehorsamb. Actum im Hauptquartier bey Renspurg / den 8. Octob. Anno 1627.
Urthel.
DEmnach den 9. Octob. dises innstehenden 1627. Jars auff Klag vnd Antwort / auff Red vnd Widerred / dan[n] auch auff allerhand eingezogene Vrkhundlich Kundtschafft / gut als ein peynliche Zeugnuß / vnd dann selbst aigenes Erkendt: vnd Bekantnuß / wider deß Profosen hochpeynliche schrifftliche Anklag / beklagter Obrister von Görzenich gantz nichts der Erheblichkeit rechtlicher Notturfft sich zu defendiren / oder zuentschuldigen fürzuwenden / oder zu excipiren[201] / weder gewust noch gehabt / Als ist ihme beklagten Obristen von Görzenich wegen seines bößlichen verübten Vngehorsamb / veracht- vnd hindansetzung vilfältiger Fürstl: Ordinantz / auch Keys. Saluaquardien vnd seines deputierten Keys. Herrn Muster vnd Quartier Commissarien Herrn Johann Metzgers gemessenen Instruction / allerhand Insolentien / Gelds Extorsionen / Plünderung / intentionirten[202] Straffen vnd würcklichen Morden [Ende Seite 6] vnd andern ärgerlichen Vbelthaten / von dem Herrn Praesident Generaln Schuldtheiß / vnd den Herrn Assessoren dises hochlöblichen vnpartheyischen CammerRechts durch Vrthel vnd Recht zuerkennt vnd außgesprochen / daß der Profoß ihme ein Beichtvatter / so er denselben begehrt / deme er seine Sünden bekennen / Rew vnnd Layd darüber verführen / deß hochwürdigen Sacraments sich gebrauchen / vnd also sein letztes Testament beschliessen möge / beybringen / Nachmalens ihnen Obristen Görzenich dem Hencker vberantworten / welcher ihn endtlichen auff einen freyen Platz führen / nach Keys. Rechten mit dem Schwerdt[203] vom Leben zum Todt hinzurichten / den Cörper auff das Rad legen[204] / vnd den Kopff auffstecken / also daß der Cörper das grössere / vnnd der Kopff das kleiner theil verbleibt / Wann solches geschehen / so ist dem Keyserl. Malefitz Kriegßrecht / ihne zu wolverdienter Straf / vnnd andern zum Exempel vnd Abschewen ein Genüeg geschehen: Actum im Feld Hautquartier vor Renspurg / vt supra“. [Ende Seite 7][205]
Das Kriegsgericht hatte ihn zum schmählichen Tod durch das Rad verurteilt, was Wallenstein in Enthauptung abänderte. Wallenstein hatte nach eigenem Bekunden wieder einmal ein Exempel statuieren wollen, wie er Collalto[206] schrieb: „Auf daß man sich über mich im Reiche nicht zu beschweren hat, daß ich die Transgressoren[207] nicht strafe, so habe ich heute dem von Gürzenich den Kopf weghauen lassen. Er ist wohl aufs Rad sentenziert worden; aber ich vermeine, daß man sich mit diesem kontentieren kann“.[208]
Bei Hartung findet sich als Hinrichtungsdatum der 9.10.1627: „Anno 1627 Jahr den 9. October ist der lahm oberst gortzenich, welcher die armen leudt sehr ubel geplagt hatt, mitt dem schwerdt hingericht wordten, im föndt land“.[209]
Das Urteil wurde am 12. [14.[210]] Oktober im Feld vor Rendsburg vollstreckt. Obrist Pallant dagegen kämpfte weiter im kaiserlichen Heer, bis er 1633 unweit von Steinefrenz[211] bei einem Gefecht nach dem Verlust von Montabaur[212] fiel.
Bei Döblin findet sich eine andere Darstellung. Hier wird Schellart vor Prag exekutiert. „Der krummbeinige gelbgesichtige Herr von Gürzenich, Schelhard Dorenwert, der Einäugige, war gefangen, er, der die Kurtrierer Nonnenklöster verwüstet hatte; später hatte ihn rachsüchtig der Kölner Erzbischof gefaßt, eingekerkert, erst auf Wallensteins Andringen freigelassen; vom Rhein zur Elbe losbrechend, übte der wilde Schelhard Schandtaten über Schandtaten, Plünderungen, Erpressungen; mit triefenden Schnauzen stießen seine Arkebusierreiter und vier Kornette Kürassiere zu der Wallensteinischen Hauptmacht, sie schluckten die Wonnen des Feldzugs herunter. Das Gericht verurteilte den fade blickenden gefesselten Mann zum Tode durch das Rad. Er spuckte dem Generalprofoß, keifend und ihn wie einen Wahnsinnigen verlachend, gegen den Stiefelschaft; es half ihm nicht, daß er sich als friedländischer Lehensmann gab, er wurde eines warmen Märzmorgens auf dem Felde vor der Prager Altstadt ohne Aufsehen mit dem Schwert exekutiert”.[213]
Gürzenichs Witwe Anna Sophia von Budberg heiratete 1636 den Reiterobristen Lothar Dietrich von Bönninghausen.[214]
[1] Dorenwert, Herrschaft in der Provinz Gelderland. Teilweise wird Dornwerth oder Donreweert genannt (so STRAMBERG, Rheinischer Antiquarius, 2. Abt., Bd. 15, S. 385.
[2] Gürzenich, heute Stadtteil von Düren [LK Düren]; HHSD III, S. 273f.
[3] Friedberg [Wetteraukreis], HHSD IV, S. 145ff.
[4] Dr. Jeremias Molther [1584-1635], Arzt u. Chronist aus Friedberg.
[5] Fulda; HHSD IV, S. 154ff.
[6] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 114.
[7] Arkebusier [schwed. arquebusier, dän. arquebusier]: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. – Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[8] Rudolf Maximilian Herzog v. Sachsen-Lauenburg [18.6.1596 Ratzeburg-1.10.1647 Lüneburg], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[9] Wetterau; HHSD IV, S. 457ff.
[10] Kornett: die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460; z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.
[11] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[12] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[13] Kartätsche: „Die Kartätsche wurde spätestens um 1449 erfunden und bestand aus einem Papier- oder Stoffbehälter (ähnlich einer nichtmetallischen Kartusche, die mitverschossen wird), der mit kleinen Stein- oder Metallkugeln gefüllt wurde. Ladungen mit vielen kleinen Kugeln wurden als Beutelkartätsche, mit wenigen großen Kugeln als Traubenkartätsche bezeichnet. Der Behälter besaß einen Treibspiegel aus Holz. Ende des 16. Jahrhunderts kamen Beutelkartätschen auf, bei denen die Kugeln in verschnürten Zwilchbeuteln steckten. Die Beutelkartätschen erhielten Halt durch eine im Spiegel steckende Spille. Bei den Trauben- oder Tannzapfenkartätschen wurden auf den Spiegel größere und kleinere Kugeln mit Pech angeklebt, mit Leinwand bezogen und verschnürt. Seit dem 17. Jahrhundert bestand der Behälter in der Feldartillerie aus Eisen- oder Zinkblech (Büchsenkartätsche); die Kugeln wurden in eine Masse aus Gips, Wachs oder Schwefel eingebettet“ [wikipedia]. Vgl. auch PFINGSTEN, Lehrbuch der Chemischen Artillerie [ …], S. 91ff.
[14] György Graf Zrinyi [31.1.1599 Csáktorya-18.12.1626 Bratislava].
[15] Kriegsverletzungen: Bei der Vielfalt und Schwere der Verletzungen ist es erstaunlich, wieviel Soldaten überlebt haben. In der Leichenpredigt für Johann Schaff von Habelsee heißt es; PERTZSCH, Heroicum Heroum fideliter & constanter militantium Stipendium: „Insonderheit Anno Sechzehenhundert und vierzig bey Greiffenstein in Slesien / als der Stalhannß mit Fünfhundert Musquetirern und dem Rechten Flügel gegen Ihn kame / Er sich mit den bey sich habenden Troppen / seiner gewöhnlichen Großmüthigkeit nach / deß Stalhannsen Schwager / nemlich den Obristen-Leutenant / so obbesagte Musquetirer commandirte / angegriffen / selbigen alsbald todtgeschossen / und ohnangesehen Er zween Schuß darüber / einen durch zwo Rippen / den andern am lincken Ohr ein- und zum Mund hinaus bekommen / gleichwohl nicht abgelassen / sondern noch einen Cornet, welcher Seiner im Schuß fehlete / erlegt / und selbige rencontra Ritterlich ausgefochten; Nicht anderst auch wieder bald darauf Anno Sechzehenhundert Ein und viertzig für Wolffenbüttel / da zwey Pferde unter Ihm mit Stücken darnieder und Er selbst gefährlich geschossen worden / Sich so Rühmlich gehalten / daß Er zur Obrist-Wachtmeisters Charge gezogen; dieses Officium Er Anno Sechzehenhundert fünf und viertzig / bey Einnehmung Teschen / und Sechzehenhundert sechs und vierzig / in der Blocquada für Frankenstein in Slesien (in welchen beeden Ocasionen Er auch hart an seinem Leib verletzt / also betretten / daß sein Obrister freywillig Ihme die Obrist-Leutenant-Stelle conferirt. Vornehmlich aber hat Er bey dem Treffen zwischen Plan und Trübel / in Führung der Avanguardi, seine bekandte Treüe / dapfern Valor und Heroischen Heldenmuht / mit ungesparter Darsetzung seines Leibes / Lebens und Bluts / Ritterlich / durch zertrennung dreyer Regimenter zu Pferd / als deß Lieffländischen / Wittenbergischen und Durlachischen / auch Eroberung zweyer Standarten / sehen lassen: Wie nicht weniger kurtz darnach Anno Sechzehenhundert acht und viertzig / bey den Dingelfingischen Einfall in der Frantzosen und Schwedischen Läger / in welchem Ihme ein Stück von der Zungen und etliche Zähne aus dem Munde geschossen worden) und sonsten die gantze Zeit durch / seiner wehrender Kriegs / dienste / an allen Plätzen und Oertern / sein Devoir jedesmahl / wieder Unsere und deß Reichs Feinde / mit empfangenen Achtzehn Tödtlichen Stich- und Schüßen durch sein Haubt / Halß / Bauch / arm und Bein (gestalten Er Uns noch jüngst zu Pilsen / die Halbe in seinem lincken Arm zu stücken geschossen / und ausgenommene Röhre Selbst gezeigt) so dapffer und und unverzagt contestirt / daß solches zu seinem Immerwährenden Lob und Ruhm / auch allen Ritterlichen Siegliebenden Soldaten zu einem Exempel der Nachfolge / billich vorgesetzt werden kann“. Vgl. die Kritik Christians des Jüngeren von Anhalt-Bernburg (1620) an der schlechten Behandlung durch Balbiere; KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr‘, äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können.
Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “. Vgl. auch „Die medizinische Versorgung“, in: EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 119ff. In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17, obwohl in den Kapitulationen festgehalten war; MANKELL, Arkiv Bd. 3, S. 265ff.: […] oder sonsten gelähmt und untüchtig gemacht würde, sie nach jedes condition und Verhalt mit Ranzion oder Auswechselung auslösen und einen solchen Beschädigten, so er in Unsern Landen zu bleiben gemeinet wäre, mit notdürft. Unterhalt die Zeit seines Lebens versorgen, oder da er weiter ziehen wollte, mit einem Pass und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen“. Der bekannteste aller Kriegsversehrten soll Josias v. Rantzau [18.10.1609 Bothkamp-14.9.1650 Paris], dänischer, später französischer Generalleutnant, gewesen sein. Er soll 60 Wunden davongetragen haben, ein Auge (bei der Belagerung v, Dole), ein Ohr u. vor Arras einen Arm u. ein Bein verloren haben. Vgl. auch FRIEDRICH; SCHRÖDER, Das Massengrab von Lützen, S. 399-404.
[16] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[17] Anrittgeld: Handgeld, welches sonst die Reiterei (später auch Infanterie) beim Eintreten (Anritt) erhielt.
[18] Laufgeld: Anwerbe- und Zehrgeld eines Fußsoldaten für den Weg zur Musterung.
[19] Wetterau; HHSD IV, S. 457ff.
[20] Syphilis: Am Ende des 15. Jhs. noch als Basiliskengift bezeichnet, auch „Morbus Gallicus“ oder „Franzosen“ genannt, auch als „neapolitanische Krankheit“ bekannt, in Polen als „die deutsche Krankheit“ bezeichnet, behandelt durch Dampfbäder, Quecksilberkuren und Kauterisation. Eine Behandlung kostete etwa 12 fl.; ASEN, Das Leprosenhaus, S. 67; 1647 wurden in der Oberen Pfalz bereits 30 fl. berechnet. Vgl. die Beschreibung einer Syphilis-„Behandlung“ durch einen „Badstuber“; IRSIGLER/LASSOTTA, Bettler, S. 105: „Einen aufschlußreichen Fall aus dem Jahre 1600 können wir anhand des Protokolls über das Verhör des Diederich von Wylich, Badstuber auf der Maximinenstraße ziemlich genau rekonstruieren: Diederich ist spezialisiert auf die Behandlung von Syphilitikern. Neben der eigentlichen Badstube hat er auf dem Boden ein erbärmliches Krankenzimmer eingerichtet, »eine verworffen cammer«, schief, mit undichtem Boden, durch den der Wind pfeift; für die Patienten gibt es nur ein Bett. Die Heilkur dauert 12, 14 Tage oder drei Wochen; bisher, so sagt er, sind alle wieder gesund geworden. Für die Therapie benutzt er verschiedenes Holz aus der Apotheke, dessen Namen er nicht kennt; es seien »saltzparillen« darunter – vermutlich handelte es sich um Chinarinde mit kristallinen Salzen, ohne Zweifel keine schlechte Medizin – . Daraus bereitet er einen Sud, den die Patienten dreimal täglich, morgens, mittags und abends jeweils nach dem Essen trinken müssen, immer einen »peßigen Romer« voll (= ca. 1/4 Liter). Das Getränk muß heiß genommen werden, damit man tüchtig schwitzt. Salben braucht er nicht, die »dinger« (Franzosenpocken) fallen von alleine ab. Eine Diagnose stellt er ebenfalls nicht, da er die menschlichen »Complexiones« nicht kennt; er hat es bisher auch nicht nötig gehabt zu prüfen, ob es wirklich die »Frantzosen« seien und nicht etwa andere Krank-heiten: denn alle Patienten hätten ihm selbst bekannt, daß sie die Krankheit durch »Unkeuschheit« bekommen hätten. Gelernt hat er diese »Kunst« von unbekannten fremden Meistern; ob diese »der kunst selbst erfahren gewest«, weiß er nicht. Jedenfalls hat er keine Angst, Patienten damit umzubringen; denn seit eineinhalb Jahren hat er die Kur an acht oder neun Personen erprobt, die sich allle »guter curation bedanken« „. So hatten Nach PARKER, European Soldier, S. 60, ca. 25 % der spanischen Armee in den Niederlanden „el mal gallico“, die durch Dampfbäder u. Kauterisationen geheilt werden mussten, was während der Feldzüge kaum möglich war. Ähnliche Zahlen dürften wohl auch für die ligistischen Verbände zutreffen. „Landsknecht“ wurde synonym mit „geschlechtskrank“ verwandt. Vgl. allgem. ANDRESKI, Syphilitic Shock; BÄUMLER, Amors vergifteter Pfeil. Syphilitiker waren schon von weitem erkennbar an ihrem eigenartigen Gang. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest und Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. 1644 wird vom Regiment Gil de Haes berichtet, dass die Hälfte der Söldner an Syphilis erkrankt sei; HELML, Dreißigjähriger Krieg, 222; RIED, Neumarkt, S. 104: „Das Regiment Giulio de Hasi [Haes; BW] 1000 Mann stark traf am 16. Dezember [1644] in Neumarkt ein, um am 18. nach Amberg weiter zu marschieren. Viele der Soldaten litten an Syphilis, so daß zur Beförderung der Kranken die Stadt 15 Wagen stellen mußte“. Vgl. die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen woerden“. In größeren Städten gab es die sogenannten „Franzosenhäuser“. Ob die Zuschreibungen immer zutreffend sind, ist fraglich; möglicherweise waren es auch Lepra, Pocken oder Masern. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 34.
[21] Kielkropf: Missgeburt, Wechselbalg, schon bei Luther vorkommende Bezeichnung für Kretins.
[22] DÖBLIN, Wallenstein, S. 281.
[23] KONRAD; PROBST; RÜHL, Krieg und Frieden, S. 21f.; Villingen, heute Stadtteil von Hungen [LK Gießen].
[24] TOEGEL, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 424.
[25] Burg Obbendorf, Rittergut in Hambach, einem Ortsteil von Niederzier [LK Düren].
[26] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[27] Langerwehe [LK Düren].
[28] Burg Wilhelmstein bei Bardenberg, heute Stadtteil von Würselen [Städteregion Aachen].
[29] Offermann: niederdeutsche Schreibweise für Opfermann, eine Bezeichnung für einen Küster, der gleichzeitig auch noch Organist ist.
[30] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[31] KONRADS, Das Tagebuch, S. 96.
[32] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 114.
[33] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[34] Harmerz, heute Stadtteil von Fulda.
[35] Zirkenbach, heute Stadtteil von Fulda.
[36] Haimbach, heute Stadtteil von Fulda.
[37] Maberzell, heute Stadtteil von Fulda.
[38] Lahrbach, heute Ortsteil von Thann (Rhön) [LK Fulda].
[39] Lütter, heute Ortsteil von Eichenzell [LK Fulda].
[40] Kerzell, heute Ortsteil von Eichenzell [LK Fulda]. ?
[41] Kämmerzell, heute Ortsteil von Fulda.
[42] Neuenberg, heute Ortsteil von Eichenzell [LK Fulda]. ?
[43] Blankenau, heute Ortsteil von Hosenfeld [LK Fulda].
[44] Buckelrock: ein eigens angefertiger Anzug für Bucklige.
[45] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[46] Gemächt: Geschlechtsteil.
[47] Barbier, Balbierer [schwed. Barberare]: Im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit wurden im Bereich der Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege tätige Personen wie Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere bezeichnet. Zusammen mit dem Bader versorgte der Barbier die vorwiegend männlichen Klienten, indem er deren Haare und Bärte pflegte. Aufgabe der Barbiere war es auch, Zähne zu ziehen, zur Ader zu lassen, Klistiere zu verabreichen und ähnliche Behandlungen zu geben. Die Barbiere haben sich vermutlich aus den Baderknechten entwickelt und auf einige bestimmte Aufgaben der Bader spezialisiert. Die erste Erwähnung der Barbiere findet sich 1397 in einem Amtsbrief in Köln. Barbierzünfte sind in den Hansestädten ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden: 1457 in Danzig, 1480 in Lübeck, 1486 in Hamburg. Wie die Bader konnten auch die Barbiere die von ihnen genutzten Badestuben oft nur pachten, weil Bau und Ausstattung oft zu teuer waren, und zu dem die Badestubengerechtigkeit gewahrt werden musste. Mit dem Niedergang der Baderstuben ab dem 16. Jahrhundert überflügelten die Barbiere oft den Stand der Bader. Zwar gehörten beide Berufe zum Chirurgenhandwerk, jedoch konnten die Barbiere oft auch außerhalb der Barbierstuben arbeiten. Riskante, aber gewinnbringende Eingriffe wie Steinschnitte, Starstiche, Amputationen, sogar operative Geburtshilfe wurde bis zum 18. Jahrhundert von Barbieren übernommen. Die Mehrheit der Barbiere lebte von einfachen, gering bezahlten Tätigkeiten wie Rasieren, vom Aderlassen, Schröpfen und Zahnziehen sowie Wund- und Frakturbehandlung. Entgegen den gesetzlichen Verordnungen besaßen die Barbiere und Bader auch Kenntnisse in der inneren Medizin und der Pharmazie. [wikipedia] Vgl. Christian der Jüngere von Anhalt-Bernburg (1620); KRAUSE, Briefe, S. XI: „ ‚Nichts verdroß mich mehr,‘ äußert er sich, ‚als da der Graf Buquoy einen jungen Balbirer, der mich verband, fragte, wo ich geschädigt wäre, antworte: In den Rücken wäre ich von einer Musketenkugel durchschossen worden, da man doch darnach befunden, daß der Schuß, so durch die Brust gegangen, vom Pistol gewesen, der andere aber nicht durchgangen. Und ich mag mich rührmen, daß in dieser Schlacht ich den Feind ins Gesicht gehabt, auch da ich beide Wunden empfangen, ihm nicht den Rücken zugekehrt, welches wenige werden sagen können. Dieser unwissende Balbirer aber, weil er den Eingang der Pistolkugel vorm unterm rechten Arm nicht sah, und ich vor großen Schmerzen in der Achsel mich auch nicht recht alsbald besann, stieß mir das Instrument vorn in die Brust, da die Pistolkugel ausgegangen, hinein, und zur Schulter, da die Musketenkugel hineingegangen, wieder heraus. Ich meinte, es müßte als sein, und litte es geduldig, dessen mir die Wallonischen werden Zeugniß geben, sahe also das frische neue Blut herauslaufen, daß ich auch endlich den Balbirer zur Rede setzte, und glaube, er habe mich durch das Stören, sonderlich auf diese Weise, mehr verderbt, als die Wunden an sich selbst. – Es sind wol ein fünf Balbirer dieselbe Nacht über mich gewesen und taugte keiner nichts: Napolitaner, Teutsche, Franzosen, Wallonen‘ “.
[48] spoliert: ausgeplündert.
[49] Mackenzell, heute Stadtteil von Hünfeld [LK Fulda]
[50] Hünfeld [LK Fulda]; HHSD IV, S. 238f.
[51] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[52] Im Kloster Frauenberg sind seit dem 31.3.1623 bis heute Franziskaner angesiedelt.
[53] GEGENBAUR, J. (Hg.), Eine Fuldaische Chronik, S. 15.
[54] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[55] Johann Kasimir Herzog v. Sachsen-Coburg-Eisenach [12.6.1564 Gotha-16.7.1633 Coburg]. Bruder von Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg-Eisenach, in erster Ehe mit Anna von Sachsen (1567 − 1613), der Tochter Kurfürst Augusts von Sachsen, in 2. Ehe mit Margarethe von Braunschweig (1573 − 1643) verheiratet. Unter Vormundschaft des Kurfürsten von Sachsen, da die Eltern in kaiserlicher Gefangenschaft in Wiener Neustadt saßen, Studium in Leipzig und 1586 Übernahme der Regierung für das Fürstentum Sachsen-Coburg-Eisenach. Ihren Seitensprung mit Ulrich von Liechtenstein büßte sie auf Anweisung Johann Casimirs mit lebenslänglicher Inhaftierung auf der Veste Coburg, dann in Eisenach und ab 1596 im aufgehobenen Kloster Sonnefeld. Nach Regierung für das Fürstentum Sachsen-Coburg-Eisenach. Ihren Seitensprung mit Ulrich von Liechtenstein büßte sie auf Anweisung Johann Casimirs mit lebenslänglicher Inhaftierung auf der Veste Coburg, dann in Eisenach und ab 1596 im aufgehobenen Kloster Sonnefeld. Nach einem misslungenen Befreiungsversuch starb sie 1613 im Kerker auf der Veste. 1594 setzte Johann Casimir die Scheidung durch. Nach der Teilung der Lande 1596 Ausbau der Verwaltung, Ordnung der Kirchenangelegenheiten und Einführung einer einheitlichen Rechtsprechung. Wirtschaftspolitisch vertrat er den Merkantilismus, Ausbau Coburgs zur Residenzstadt und Errichtung des Gymnasiums, überzeugter Anhänger der Hexenverfolgungen. Nach seinem Tod fiel Sachsen-Coburg an seinen Bruder Johann Ernst [mdsz].
[56] Gotha; HHSD IX, S. 151ff.
[57] Ausschuss: Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Vgl. auch die Einschätzung Herzog Friedrichs III. von Schleswig-Holstein-Gottorp; RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 39: „das landtvolckh ohngeubet zu fechten, kleinmüthig und verzagt sein, ihr hertz und muth zurück bei ihren hinterlassenen Eltern, Weib undt Kindern gelassen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 507 (1632): „Bald darauff sind die Bauern bewehret / und hinauff an Wald und Gräntzen verleget worden. Unter diesen waren ihr viel / die aus Mangel anderer Gewehr / Sensen an Stangen liesen machen / und darmit fort zogen / sie wurden aber zuvor am hindern Theil anders gerichtet / daß sie gerade wie Spiesse standen“. Der niederrheinische katholische Chronist von Kempen und Dekan des Stifts Kaiserswerth, Johannes Wilmius [1585-1655]; WILMIUS, Chronicon, S. 115, über die Ernsthaftigkeit von Verteidigungsmaßnahmen: „Im gleichen Jahr [1641; BW], als vorher im September in Deutschland alles vom Krieg verwüstet wurde und das kaiserliche Heer in Hessen gegen den Schwedengeneral Johannes Banèr lagerte, nahmen die Hessen unter Rabenhaupt [Karl Rabenhaupt von Sucha (1602-1675); BW] Kalkar im Klevischen zu nachtschlafender Zeit. Sie bedrohten uns schwer und kündigten feindselige Handlungen an. In panischem Schrecken befestigten die Kempener den Ort und widersetzten sich dem Amtmann [Johann Konstantin v. Neukirch, gen. Nievenheim; BW], der Soldaten aus ihrer Mitte ausheben wollte. Mit welchem Erfolg, wird die Zeit lehren. Jedoch auf einen Befehl des Fürsten hin, den der Amtmann unter Hinweis auf die Gefahr von ihm erwirkt hatte, wurden einige Abteilungen und Gruppen von Soldaten mit großem Aufwand der gesamten Gemeinde ausgehoben. Als Hauptmann wurde der Sohn des Amtmanns an ihre Spitze gestellt, ein Junge von neun oder zehn Jahren. Er sollte 60 Taler Sold monatlich bekommen. Hieraus kann man schließen, was die einfachen Soldaten erhalten werden. Gegen diese Aushebung erhoben die Vierter und die Gemeinde Einspruch, jedoch der Rat und die Schöffen wagten den Mund nicht aufzutun. Lieber wollten sie den Interessen ihres Vorgesetzten nachkommen, wenn auch die Stadt darüber zu Grunde ginge“.Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[58] Herbsleben [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 195f.
[59] Schlotheim [Unstrut-Hainich-Kreis], HHSD IX, S. 385.
[60] HAPPE I 82 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[61] Greußen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 170f.
[62] Kindelbrück [LK Sömmerda]; HHSD IX, S. 233.
[63] HAPPE I 89 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[64] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[65] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen und ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen und arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, und Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren und deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten und den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel und Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten und ihre Herkunft, ihre Lebensweise und ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius von Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.
Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung von 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde und zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle und die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den von den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten und zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen und nicht ehelichen Frauen der Offiziere und Mannschaften abzuschaffen und in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz von Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau und Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.
Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[66] Kriegsgräuel: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. von Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23f.: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM Bd. III, S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung von Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten und Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen. => Kriegsverbrechen in den „Materialien“.
[67] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.
[68] Hans Ulrich Fürst (1623) v. Eggenberg [Echenperg], Herzog v. Krumau [Juni 1568 Graz-18.10.1634 Laibach], Präsident der Hofkammer (1603) u. des Geheimen Rats (1619), wichtigster Ratgeber Ferdinands II.
[69] Diez [Rhein-Lahn-Kr.], HHSD V, S. 75f.
[70] Hadamar [LK Limburg-Weilburg]; HHSD IV, S. 194f.
[71] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.
[72] Friedrich Graf zu Solms-Rödelheim [30.11.1574-1649], kaiserlicher Kämmerer, Kriegsrat u. Obrist.
[73] Assenheim, heute Ortsteil von Niddatal [Wetteraukreis]; HHSD IV, S. 16f.
[74] Montabaur [Westerwaldkreis]; HHSD V, S. 239f.
[75] Faulbach, heute Ortsteil von Hilgert [Westerwaldkreis].
[76] Limburg a. d. Lahn [LK Limburg-Weilburg]; HHSD IV, S. 292ff.
[77] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[78] N Ricker [ – ], kaiserlicher Kapitän.
[79] Staffel, heute Stadtteil von Limburg a. d. Lahn [LK Limburg-Weilheim].
[80] Aull [Rhein-Lahn-Kreis].
[81] Kirberg, heute Ortsteil von Hünfelden [LK Limburg-Weilheim]; HHSD IV, S. 268f.
[82] Sammelplatz: Lagerplatz, Musterplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
[83] N Geler [ – ], kaiserlicher Kapitän.
[84] Ludwig Heinrich Graf v. Nassau-[Katzenelnbogen]Dillenburg [9.5.1594 Saarbrücken-12.7.1662 Dillenburg], ab 1.12.1631 schwedischer Obrist der Kavallerie. Nach dem Prager Frieden (1635) ab 3.8.1635 als Obrist u. Generalwachtmeister in kaiserlichen Diensten.
[85] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der armen Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634).
[86] Johann v. Metzgerat [Metzger, Metziger, Mötzger, Mitscher, Metscher] [ -15./25.3. oder 15.4.1630 in Halberstadt hingerichtet], kaiserlicher Quartier-u. Generalkommissar.
[87] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[88] Gemeint sind hier sogenannte „Verehrungen“: Derartige „Schenkungen“,auch „Discretionen“, zutreffender aber „corruptiones“ genannt, waren von Anfang des Dreißigjährigen Krieges an zumeist erzwungene oder von vornherein erwartete Leistungen in Geld- oder Sachwerten an die Offiziere und ihre mitziehenden Ehefrauen – so erwarteten Obristen schon einmal 100 Rt. als „Verehrung“ – einer Einheit bis hin zu den untersten Rängen, die den Stadt- oder Gemeindehaushalt je nach Umständen erheblich belasten konnten. Diese mehr oder minder freiwilligen „Verehrungen“ waren zur Abwendung von Einquartierungen oder zur Durchführung rascher Durchzüge gedacht. Sie waren je nach Rang des zuständigen Offiziers gestaffelt und wurden von diesen als fester Bestandteil ihres Einkommens betrachtet, zumal Soldzahlungen nicht selten ausblieben. Auch Offiziersgattinnen erwarteten natürlich eine Verehrung. Sogar ein Willkommensgeld beim Einzug der Offiziere wurde erwartet. Vgl. ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Die Reichsstadt Schweinfurt hatte während der 10monatigen Einquartierung 1634/35 allein 3.000 fl. für „Verehrungen“ aufzuwenden. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 455.
[89] Wiesbaden; HHSD IV, S. 465ff.
[90] Usingen [Hochtaunuskreis]; HHSD IV, S. 437.
[91] Idstein [Rheingau-Taunus-Kreis]; HHSD IV, S. 241f.
[92] Dillenburg [Lahn-Dill-Kreis]; HHSD IV, S. 89ff.
[93] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[94] N Calenbach [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.
[95] Dauborn, heute Ortsteil von Hünfeld [LK Limburg-Weilheim].
[96] Eufingen, heute Ortsteil von Hünfelden [LK Limburg-Weilheim].
[97] Oberneisen [Rhein-Lahn-Kreis].
[98] Hahnstätten [Rhein-Lahn-Kreis].
[99] Niederneisen [Rhein-Lahn-Kreis].
[100] Lohrheim [Rhein-Lahn-Kreis].
[101] Netzbach [Rhein-Lahn-Kreis].
[102] HECK, Kriegsverbrecherprozess, S. 52ff. KELLER, Drangsale, S. 72ff.
[103] Jičin [Jičín, Tschechien], HHSBöhm, S. 233f.
[104] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[105] TOEGEL, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 408, S. 177.
[106] Johann v. Nassau-Idstein [24.11.1603 Saarbrücken-23.5.1677 Idstein].
[107] Ludwig II. v. Nassau-Weilburg [9.8.1565 Weilburg-8.11.1627 Saarbrücken].
[108] Idstein [Rheingau-Taunus-Kreis]; HHSD IV, S. 241f.
[109] Georg Friedrich v. Greiffenklau zu Vollrads [8.9.1573 Schloss Vollrads-6.7.1627 Mainz], Fürstbischof v. Worms, 1626-1629 Erzbischof u. Kurfürst v. Mainz, Erzkanzler.
[110] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet und fast schon an der Tagesordnung, eine „Frage der Ehre“. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“. Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.
[111] Karl Alexander v. Ensé, Herr v. Mandelberg [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[112] Westerfeld, heute Stadtteil von Neu-Anspach [Hochtaunuskreis].
[113] Bad Kreuznach [LK Bad Kreuznach]; HHSD V, S. 24ff.
[114] KELLER, Drangsale, S. 75f.
[115] Musterung: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. Vgl. auch BURSCHEL, Söldner, S. 126f.; LANGER, Hortus, S. 92f. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Teilweise wurden sogar ungemusterte Soldaten als Besatzungstruppen eingesetzt. Vgl. MANKELL, Arkiv, S. 229 (1631 in Arnswalde). HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.
[116] TOGEL, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 457, S. 193.
[117] Wiesbaden; HHSD IV, S. 465ff.
[118] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.
[119] GEGENBAUR, Eine Fuldaische Chronik, S. 19.
[120] N Beck [ – ], Hauptmann in Friedberg.
[121] Staden, heute Ortsteil von Florstadt [Wetterauskreis]; HHSD IV, S. 420.
[122] Kirchenraub: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, und wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. MORGENSTERN, Chronik von Olbernhau, S. 39f.: Pfarrer Pistorius schreibt unter dem 15.1. 1646 über die Plünderung durch Schweden: „Sonntag post circumcisionis Christi festum, d. 4. Jan. umb 10 Uhr vormittag sein ettliche 60 furagierende Pferde u. Knecht in die Pfarr Albernhayn plötzlich eingefallen, in die 56 Scheffel Haber eingesackt, gänss, Hüner undt Endten, von allerlei victualien, Butter, Käse, Bettgeräde und weisse Wäsche, kleider und was sie nur auf Pferde und schlitten aufladen können, weggenommen. Andre in die kirch gebrochen, die Sacristei eröffnet und darinnen sehr viel Sachen, dess Pfarrers kleider, victualien, ettlich fässlein Butter u. viel leinwand hinweggenomben : und biss gegen 3 uhr Abend geplündert, worauf umb 4 Uhr ein andre Parthy wieder in die Pfarr komben, meel und korn eingesacket und gegen die Saigerhütte damit verrucket, also dieses ersten einfalls Schaden sich über die 130 thaler belaufet. Folgender Tage von 6., 7. biss 15. Januar sein zu 200 biss in die 500 Pferde, Mussquetierer und viel räuberische rotten stetig in Dorf Albernhayn logiret, die kirchen, sacrarium, und Heiligthumb sacrilegistice (d. h. tempelräuberisch) beraubet, welches zuvor von ihnen als Feinden nicht beschehen: zwei kostbare Missgewandt, eines von gold gewirkt und gestickt auf die 90 thaler werth, das andre, ein rot Sammets, beide mit sehr schönen von Seid und gold gestückten Crucifix Bildern, und dieses auf 60 thaler werth, neben zwei übergüldenen kelch und Patenen (Hostienteller), ein grosen und kleinen, in den einen gienge 2 seitel, in den andern 1 seitel, was sie werth sein, kann jetzo nit gesagt werden. Was mitt zerbrochen und durchgraben am altar und kirchengebeut, item am Pfarrhauss vor Schaden geschehen, wird ehist kläglich besehen werden: Ohne was dem Pfarrer, alles was er gehabt, verwahret, vergraben zu hauss, in der kirch, an allen Orten und enden, am ettlichen geld, an kleidern, Betten, garn, leinwand, an getrait und gänzlicher nahrung, an seiner Bibliotheca vor schaden geschehen, denn alles kleines und grosses weggenomben und panolethrice (alles zerstörend) verderbet worden ist: weil er blos und übelbekleidet kaum ihren Händen entkomben, alles, alles hinterlassen und den Barbarischen Scythen und Mohametischen Räubern und Unmenschen, recht höllischen, meineidigten bestien zur beut und beraubung all sein Hauss und haab umb rettung des lebens dargeben müssen und von diesen Freibeutern dermassen beschädigt und verderbet ist, als nicht zu schreiben, als nit zu glauben, als nicht wohl mag der schaden geschätzet werden und derselbe über die 200 thaler (ohn das getrait, Pienstöcke und kleinen vieh) sich belaufet. Gott der gerechte, dem wir allein und nicht diesen Türkischen Heiden gesündiget, der wird solches richten und rechnen undmitt zeitlicher und ewiger Bestrafung diese unchristen verdamben und verwerfen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“.
[123] Rendsburg [LK Rendsburg-Eckernförde]; HHSD I, S. 219ff.
[124] WAAS, Chroniken, S. 129.
[125] Johann Rudolf Freiherr v. Pallant [Palant, Paland, Palland, Palandt, Pallandt, Palantz, Palanti, Polandt, Balant] [1597-6.4.1633 bei Steinefrenz], kaiserlicher Obrist.
[126] Weilnau, heute Weilrod [Hochtaunuskreis].
[127] Vgl. „Fremde Soldaten“; KELLER, Drangsale, S. 72ff.; SODEN, Kriegs- und Sittengeschichte Bd. 1, S. 403f.; HAAS, Hartung. Allein im Nassauischen soll er eigenen Angaben nach über 200.000 Dukaten erbeutet haben. Vgl. SCHENCK, Geschicht-Beschreibung, S. 280ff.; HENNINGER, Herzogthum Nassau, S. 145f.
[128] Ardeck, bei Holzheim [Rhein-Lahn-Kreis].
[129] Johann v. Metzgerat [Metzger, Metziger, Mötzger, Mitscher, Metscher] [ -15./25.3. oder 15.4.1630 in Halberstadt hingerichtet], kaiserlicher Quartier-u. Generalkommissar.
[130] Pier Luigi Carafa [18.7.1581 Neapel-15.2.1655 Rom], Bischof von Tricarico, päpstlicher Nuntius 1624-1634, Kardinal.
[131] Urban VIII. [5.4.1568 Florenz-29.7.1644 Rom], 1623-1644 Papst.
[132] Johann Bernhard Schenk zu Schweinsberg [1584 Schweinsberg-16.11.1632 Lützen], Fürstabt v. Fulda [1623-1632]. Vgl. „Schenk zu Schweinsberg, Johann Bernhard“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/11951091X> (Stand: 7.4.2015).
[133] Jesuiten: Der katholische Jesuitenorden (Societas Jesu), 1534 gegründet von dem baskischen Adligen und ehemaligen Offizier Ignatius von Loyola, war der wichtigste institutionelle Träger der Gegenreformation. Seine Tätigkeitsfelder waren die Ausbreitung und Festigung des katholischen Glaubens mit zeitgemäßen Mitteln durch Mission, hervorragenden Unterricht und Erziehung, die „nachgehende Seelsorge“, wissenschaftliche und literarische Tätigkeit sowie die Bewunderung erregenden Theateraufführungen. Gerade im bayerischen Heer fanden sich auffällig viele Jesuiten als Militärseelsorger, die aufgrund ihrer Kenntnisse sogar als Geschützausrichter im Kampf tätig waren. Zudem fungierten sie am Kaiserhof und am kurfürstlichen Hof in München als Beichtväter und einflussreiche Berater. Die Jesuiten gelobten die Bereitschaft zu jeder Sendung durch den Papst. Die Aufnahme in den Orden setzt ein abgeschlossenes Studium der Theologie und eines weiteren Faches voraus. Es gab Brüder („Koadjutoren“) und Priester („Patres“). Die weltlichen Laienbrüder mit zeitlich einfachem Gelübde („Coadjutores probati“) unterschieden sich von denen mit dem ewigen Gelübde („Coadjutores temporales formati“). Die Priester werden unterschieden nach einfachen Ordenspriestern („Coadjutores spirituales formati“), die mit drei Gelübden („Professi trium votorum“) und die mit vier Gelübden („Professi quatuor votorum“). Nur Letztere waren für Führungspositionen ausersehen. Zwölf bis fünfzehn Jahre dauerte die gesamte Ausbildung, die ein zweijähriges Noviziat, ein siebenjähriges Scholastikat mit Studium der Theologie und Philosophie vorsah. Danach folgte eine mehrjährige Lehrtätigkeit (Magisterium), an die sich vier Jahre Theologiestudium anschlossen. Es folgten mehrere Jahre Seelsorge oder Schuldienst. Erst dann erfolgte das dritte Noviziatsjahr („Tertiat“), ab 33 Jahren konnte man zu den „ewigen Gelübden“ zugelassen werden. Vgl. MÜLLER, Jesuiten, S. 193-214. II. Jesuiter, hier im eigentlichen Wortsinn gebraucht; meist aber abwertende Bezeichnung für Ordensangehörige der Societas Jesu => jesuwidisch bei Happe (in abwertender Bedeutung „Jesu wider“ = „Jesu zuwider“) als Topos konfessioneller Polemik gebraucht wie etwa bei dem Elsässer Kannengießer Güntzer „Jesuzuwider, daß gantze Pfaffengeschmeiß, ale Babisten und abgevallen Mamulucken“; BRÄNDLE; SIEBER, S. 35. III. Jesuwider: Jesu zuwider = Jesuit (Topos der konfessionellen Polemik).
[134] Schülerinnen.
[135] Goldenes Rad: „Kreisende Sterne,welche mit kleinen Zimbelglöckchen von nicht definierbarer Tonhöhe den menschlichen Sinnen die angebliche Sphärenmusik gleichermaßen hörbar machen sollen,sind bereits im Mittelalter bekannt gewesen.
Zunächst waren diese Sterne offenbar selbstständige Instrumente.dank einer genauen Beschreibung und maßstäblichen Abbildung kennt man besonders gut den Stern in der Basilika der Abtei Fulda,der als [Goldenes Rad]bekannt war.
Nach der Legende reicht die Entstehung ins 8.Jahrhundert zurück und hat mit der Heidenbekehrung des heiligen Bonifatius(673-754),welcher das Kloster Fulda gründete und im dortigen Dom begraben liegt,zu tun.Er soll mehrere berühmte Frauen bekehrt haben,unter anderen auch eine gewisse Angele,welche bisher einen Goldenen Stern angebetet hatte.Zum Christentum bekehrt wollte sie, einen mit unzähligen kleinen Glöckchen klingenden goldenen Stern stiften.
Nachdem dieser Stern viele Jahrhunderte überdauert hatte,begab es sich,daß der Abt unter dem Einfluß von Kriegswirren in Geldnöte kam und sich genötigt sah,den goldenen Stern für Militärausgaben einzusetzen.Damit aber dieses berühmte Erinnerungszeichen nicht untergeht,befahler,einen Stern von gleicher Form,Gestalt und Größe wieder aufzustellen“. http://www.orgelbauer-koeln.de/Cymbelstern/cymbelstern.html.
[136] Heiltumhaus: Sakristei, Schatzkammer.
[137] Schlitz [LK Vogelsbergkreis]; HHSD IV, S. 403f.
[138] Großenlüder [LK Fulda].
[139] Lütter, heute Ortsteil von Eichenzell [LK Fulda].
[140] Bad Salzschlirf [LF Fulda]; HHSD IV, S. 29f.
[141] Bimbach, heute Ortsteil von Großenlütter [LK Fulda].
[142] Blankenau, heute Ortsteil von Hosenfeld [LK Fulda].
[143] GEGENBAUR, Eine Fuldaische Chronik, S. 18f.
[144] HAPPE I 110 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[145] Herbsleben [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 195f.
[146] Gebesee [LK Sömmerda]; HHSD IX, S. 128f.
[147] Clingen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 69f.
[148] Schlotheim [Unstrut-Hainich-Kreis], HHSD IX, S. 385.
[149] Mehrstedt [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 454.
[150] Obermehler [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 454, 455.
[151] Körner [Unstrut-Hainich-Kr.]; HHSD IX, S. 240.
[152] Menteroda [Unstrut-Hainich-Kreis].
[153] Großmehlra [Unstrut-Hainich-Kreis].
[154] Urbach [Unstrut-Hainich-Kreis].
[155] Rockensußra [Kyffhäuserkreis].
[156] Toba [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 441.
[157] Peukendorf [Kyffhäuserkreis].
[158] Großenehrich [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 175f.
[159] Wenigenehrich [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 175.
[160] Rohnstedt [Kyffhäuserkreis].
[161] Bellstedt [Kyffhäuser-Kreis]; HHSD IX, S. 175.
[162] Bliederstedt, heute Ortsteil von Großenehrich [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 175f.
[163] Thüringenhausen [LK Kyffhäuserkreis].
[164] Oberspier [Kyffhäuserkreis].
[165] Niederspier [Kyffhäuserkreis]; unter HHSD IX, S. 210, 311.
[166] Ebeleben [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 84f.
[167] Allstedt [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 5ff.
[168] HAPPE I 113 v – 115 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[169] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[170] HAPPE I 116 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[171] HECK, Kriegsverbrecherprozess, S. 53ff.
[172] exequiert: vollzogen.
[173] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). Zum Teil wurden auch 80 Rt. monatlich für sich und seinen Gehilfen von den besetzten Städten erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S.15 (1626); LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm und seinen Leuten 80 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.
[174] Liga: Die Liga war das Bündnis katholischer Reichsstände vom 10.7.1609 (vgl. ERNST; SCHINDLING, Union und Liga) zur Verteidigung des Landfriedens und der katholischen Religion, 1619 neu formiert, maßgeblich unter Führung Maximilians I. von Bayern zusammen mit spanischen und österreichischen Habsburgern an der Phase des Dreißigjährigen Krieges bis zum Prager Frieden (1635) beteiligt, danach erfolgte formell die Auflösung. Das bayerische Heer wurde Teil der Reichsarmada. Zur Liga-Politik vgl. KAISER, Politik, S. 152ff.
[175] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].
[176] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[177] Extorsion: Erpressung.
[178] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.
[179] Prätext: Vorwand.
[180] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der armen Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634).
[181] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- und Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[182] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[183] Philipp Adolf v. Ehrenberg [23.9.1583 Heinsheim-16.7.1631 Würzburg], Fürstbischof, Gegenreformator u. Hexenjäger.
[184] Karosse.
[185] obiter: nebenbei, zugleich.
[186] Superintendent: In der lutherischen Kirche Leiter der unteren Kirchen- und Schulbehörde eines Amtsbezirks, zugleich erster Geistlicher der Stadt. Der Superintendent leitete die inneren Angelegenheiten der Kirche und hatte die Aufsicht über das Volksschulwesen. Damit war er Vorgesetzter sowohl der Pfarrer als auch der Lehrer eines Amtsbezirks.
[187] Schultheiss: Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiss war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheissen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. Der Schultheiss war aufgrund seines Amtes meist nicht sonderlich beliebt. In der Predigt eines aufgebrachten protestantischen Pfarrers in Eichfeld, der Grafschaft Castell zugehörig, am Sonntag Cantate 1633 hieß es anlässlich der Abgaben für die Castell’sche Kriegskasse: “Er habe sein Amt von Gott. Der Schultheiß nötige den Witwen und Waisen etc. das Ihrige ab, um sich zu bereichern, er fresse, saufe, mäste sich an ungerechtfertig[t]em Gut wie ein Schwein, das man endlich schlachte und ob der Würste guter Dinge sei. Etliche vom Gericht seien Schelme, Diebe und Ehebrecher”. EGERT, Eichfeld.
[188] Exaktion: a) Eintreibung, b) Geschoss (allgemeine Vermögensabgabe).
[189] Vergewaltigung, „Schändung“, „Schwechung“: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht, war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: „drey Soldaten“, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten“ aufgeführt. UHLIG, Leidenszeiten, S. 11.; vgl. die Zweifel der Pfarrer bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616-1744: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind „Hans Reuter“ getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Im 1658 erschienenen „Schwedenspiegel“ heißt es unter dem 6. Gebot: „Deß Königs Gustavi Bastard Sohn Gustavus Gustavessen – wie er in Osenbrug [Osnabück; BW] Gouverneur gewesen – eröffnet bey nächtlicher Zeit alda einem ehrlichen Bürger sein Hauß – nimbt ihm seine Tochter – schändet sie – und sendet ihm solche hernach wieder zu Hauß. Wann solche Schelmstück – in Feindes Landen weren verübet worden – so were es ja mehr dann Gottloß – aber dieses alles ist geschehen – wie der Schwed ihr Beschützer seyn sollen“. Zit. bei STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 91, Anm. 2. Über Sperreuter heißt es z. B. auch: „Der Bürgermeisterin von Wemding soll er die Pistole an den Kopf gehalten haben, als diese ihm nicht ihre 13-jährige Pflegetochter überlassen wollte. In Nördlingen soll er eine 12-jährige[n] Lohweberstochter genötigt haben, die er dann sogar zum weiteren Gebrauch mit nach Augsburg nahm“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 154f. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben.Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen“. Sogar Reiterjungen waren an solchen Vorgängen beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, „Sterbzeiten“, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]“. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [12635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen“. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“. Vgl. die Vorgänge in Zerbst 1626; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 114: „daß auch ehrliebenden weibspersonen Unzucht, die abgenommenen sachen dardurch wieder Zu erlangen, Zugemuthet, vnd vnlengsten Bürgermeister Rühlen S. tochter, als sie in der schantze arbeiten müssen, von einem Soldaten mit gewalt geschändet, vndt ihrer ehren beraubet worden“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen“ umschrieben. Zum Teil scheint man Versuche nicht besonders ernst genommen zu haben. Aus Zwickau (1632) wird berichtet; WILHELM, Descriptio, S. 181: „Den 14. Wurde ein Soldat auffm Esel gesetzt / welches zuvorhin offt geschehen / das er einem WeibesVolck Vnehr angemutet vnd sie zwingen wollen / dem wurden Stöcke an die Füsse gelegt / so dem guten Bruder sehr vexiret / welches gewähret / biß nach Mittag vmb 3. Vhr / do gehet ein Soldaten Jung vorvber / deme befehlen andere alda stehende Soldaten / er sollte dem die Stöcke von Füssen thun / so er verrichtet / vnnd solche auff einen Holtzwagen / so gleich vorvbergegangen geworffen / Es ist aber derselbe folgende Nacht auff die leiter gebracht worden / vnnd gehencket werden sollen / darbey grose Ceremonien vorlieffen / in deme man den Commendanten vnterschiedlich zu geruffen / vñ vmb gnade geschrien / so eine gute halbe Stunde gewehret / allein es hatte endlich das ansehen / als wen es nur zur Pravada wehre angestellet gewesen“.
[190] Heinrich Wilhelm Graf zu Solms-Laubach-Sonnenwalde [21.3.1583 Laubach-30.3.1632 Schweinfurt], schwedischer Obrist.
[191] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.
[192] subreptitie: durch Anführung falscher Umstände.
[193] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[194] Johann v. Tiras [Tyras] [ – ], spanischer Hauptmann.
[195] Goldgulden: 1 Goldgulden = 1 Reichstaler 4 Mariengroschen (Osterode); 1 Goldgulden = 4 fl., auch 2 Rt.
[196] Quartiermeister [schwed. kvartermästare, dän. kvartermester]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt – In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 80 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15) – , war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“. Zudem führten Quartiermeister auch kleine Streifkorps an.
[197] Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. Kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[198] Fraktion: Gruppe.
[199] ponderieren: erwägen.
[200] allegiert: angeführt.
[201] execipieren: widerlegen.
[202] intentionierten: beabsichtigten, geplanten.
[203] mit dem Schwert hinrichten: Die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen galt nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.
[204] rädern: Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss und übte einen nicht ungefährlichen Beruf aus. So schrieb Wallenstein am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofosses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Leutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit gerzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 56: „Der Schleizer Chronist Grünler berichtet im Einzelnen. ‚Ein Bauer aus Pöllwitz hat einen Soldaten von Adel im Holze erschossen. Der Bauer ist aber zu Schleiz unterm Galgen gerädert und ihm Arme und Beine zerstoßen worden, welcher hernach noch zwei Tage gelebet und immer Essen und Trinken begehrt; am dritten Tage … als am Charfreytage hat ihn der Scharfrichter auf vieler Leute Fürbitte im Beysein des Obersten von Haugwitz erschossen. Er hat fünf Schuß gegeben, der arme Sünder aber allezeit gesaget, er habe ihn nicht recht getroffen. Den 6ten Schuß aber hat er ihm mit vier Kugeln gegeben, davon er verschieden’ “. HAHN; MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 422f. [Schweinfurt 1633]: „Drey Mörder, sämmtlich von Hesselbach, Hanns Werner Haas, Peter Schütz, Wind-Peter genannt, der daselbst Wirth war, so wie auch der Gemeinde Schmidt, wurden am 28. Junius hier folgender Maaßen gerichtet: Hass, der als der vornehmste, der 20 begangene Mordthaten eingestanden hatte, wurde vor dem Rathhause, nach verlesenem Urtheile, auf eine Schleife gesezt und zweimal mit glühenden Zangen gerissen, dann durch die Stadt vor das Oberthor geschleift, und wieder zweymal gezwickt, von da führte man ihn, mit seinen 2 andern Mitgesellen, auf die Haardt, wo ihn der Nachrichter wieder zwey Griffe gegeben hatte. Jetzt wurde er auf die Brechen gelegt und von unten hinauf gerädert. Der 2. welcher 9. Todschläge begangen, und eingestanden hatte, wurde auch von unten hinauf geradbrecht; den 3. aber, von welchem 7 Menschen umgebracht worden waren; hatte man aus Gnade von oben herein zu Todte mit dem Rade gestossen. Ihre drei Leichname wurden auf 3 verschiedenen Strassen, nämlich Haas auf dem Wege nach Hesselbach, der Wirth auf dem Wege nach Maibach und der Schmied auf der Strasse nach Würzburg unterhalb des Dorfes Berg auf das Rad geflochten“.
[205] VD17 12:629657K. Ich danke Herrn Uwe Volz für seinen Hinweis auf dieses Urteil.
[206] Rambaldo [Reimbalt XIII, Rombald] Graf v. Collalto e San Salvatore [21.9. oder 21.12. (?) 1579 Mantua-19.11. oder 19.12.1630 Chur], kaiserlicher Geheimer Rat, Hofkriegsratspräsident, Kämmerer, Feldmarschall. Vgl. Duch, Arno, „Collalto, Rambaldo Graf von“, in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 320-322, unter: http://www.deutsche-biographie.de/pnd116637005.html.
[207] Transgressor: Übeltäter.
[208] HALLWICH, 5 Bücher 2. Bd., S. 232.
[209] GEGENBAUR, J. (Hg.), Eine Fuldaische Chronik, S. 20.
[210] Bei GAIL, Krieg, S. 16, am 14.10.1627, so auch STRAMBERG, Rheinischer Antiquarius II. Abt., Bd. 15.
[211] Steinefrenz [LK Westerwaldkreis].
[212] Montabaur [Westerwaldkreis]; HHSD V, S. 239f.
[213] DÖBLIN, Wallenstein, S. 308f.
[214] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
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