Stalman [vom Stall, Stahlmann, Stallman, Stallmer] „der Ältere“, Johan
Stalman [vom Stall, Stahlmann, Stallman, Stallmer] „der Ältere“, Johan; Hof- und Kriegsrat [17.9.1577-1635 ? oder um 1640] Johan Stalman [vom Stall, Stahlmann, Stallman, Stallmer] „der Ältere“ [17.9.1577-1635 ? oder um 1640], ehemals anhaltischer Kanzler, stand als Hof- und Kriegsrat[1] in schwedischen Diensten.[2] Bekannt ist Wittichs Verdikt: „Stalmann muss allerdings eine Art zu reden und zu überreden gehabt haben, die bestechend war; die Gewandtheit dieses früher schon in allerhand poltische Actionen verwickelten Mannes, die Sicherheit seines Auftretens ist nicht zu ignoriren, ebensowenig aber auch seine nichtswürdige Verlogenheit. Er war ein heimathloser selbstsüchtiger Abenteurer, ein gewissenloser Spieler und Schwindler, wie es selbst in jenen wirrenvollen Zeiten keinen schlimmern gab. Um sich und seinen Herren (denn er hatte der Reihe nach verschiedene) anderweitigen Beistand zu verschaffen, hat er sich nie ein Gewissen darauf gemacht, die lügenhaftesten, dreistesten Versicherungen zu geben. Was Guericke,[3] erzählend, wie er Magdeburg[4] zu ködern suchte, in dieser Beziehung beibringt, ist nur ein einzelnes Bruchstück von seiner schamlosen Schwindelpolitik. Der Name Stalmanns ist geradezu wie der eines Verbrechers in der Geschichte gebrandmarkt; er hat nur wenige Jahre nachher als schmählicher Verräther an den Schweden selbst auf dem Schaffot büßen müssen“.[5] Angeblich sei er 1635 in Magdeburg öffentlich hingerichtet worden.[6]
Stalman soll der Sohn armer Eltern gewesen sein. Er „erwarb sich, heißt es, in früher Jugend sein Brod in Emmerich[7] durch Singen vor den Thüren, legte sich alsdann zu Herborn[8] auf die Rechtswissenschaft und fing 1603 zu Steinfurt[9] an zu praktizieren. Seine Geschicklichkeit als Sachwalter verschaffte ihm nach mehreren Mittelstufen 1612 eine Rathstelle bei der Cöthenschen[10] Regierung, die er 1628 freiwillig niederlegte. Während seines Aufenthalts in Cöthen trat er in die fruchtbringende Gesellschaft. Gustav Adolf wurde er durch den Administrator Christian Wilhelm[11] bekannt, der ihn mit dem Ansuchen zu dem König schickte, ihm bei der Wiedereinsetzung in das Erzstift Magdeburg behilftisch [behilflich; BW] zu sein. Da der König auf die Zukunft vertröstete, so ging der Markgraf, der nicht Lust hatte die Zukunft abzuwarten, mit Stallman in aller Heimlichkeit von Hamburg[12] fort nach Magdeburg[13] (Juli 1630)“.[14]
„Bereits Anfang August 1630 hatte der auf Aufforderung Gustav Adolfs nach Magdeburg zurückgekehrte schwedenfreundliche Administrator Christian Wilhelm von Brandenburg im Verein mit dem schwedischen Ambassadeur Stallmann die Bürgerschaft aufgewiegelt und mit verblüffender Dreistigkeit das Signal zum Aufstand gegeben. Unter Hinweis auf den Volkswillen hatte er dem unwilligen Rate die Hälfte der städtischen Besatzung abgefordert und mit ihr sowie zugelaufenen Söldnern Angriffe auf die Kaiserlichen begonnen. Am 19. Oktober[15] gelangte in Verkleidung der schwedische Hofmarschall und Obrist[16] Dietrich von Falkenberg[17] in die Stadt, wurde zum Kommandanten ausgerufen und die Seele des Widerstandes in dem nun beginnenden achtmonatigen Kampf um die Elbfestung, die auf Entsatz durch den Schwedenkönig rechnete, dem sie sich förmlich anschloß. Für die Kaiserlichen entstand eine äußerst schwierige Lage. Überraschend marschierte der Obrist Schneidewind,[18] der ehemalige Magdeburger Stadthauptmann, mit 500 Mann zu Fuß, 150 Reitern und 2 Kanonen zwischen den Quartieren der Regimenter[19] Bönninghausen[20] und Holstein[21] hindurch und nahm die Stadt Neuhaldensleben,[22] wo eine Truppe des Obristen Wangler[23] als Einquartierung lag (30. November). Tilly,[24] der in Hameln[25] sein Hauptquartier genommen hatte, beauftragte unverzüglich Pappenheim[26] mit der Rückeroberung dieses Platzes, dem man große strategische Bedeutung beimaß. Dieser sammelte 2000 Mann zu Fuß und etliche hundert Pferde und belagerte den Ort vier Tage lang, bis sich die Besatzung am 15. Dezember ergab. Die Offiziere mußten schwören, nicht mehr gegen den Kaiser zu dienen. Falkenberg ließ Schneidewind dafür in absentia[27] als Verräter öffentlich brandmarken“.[28]
Der Pfarrer Jacob Möser [um 1570-1644][29] in Staßfurt[30] erinnert sich: „Den 14. [24.5.1631; BW] wird das Lager vor Fermersleben[31] durch Verwahrlosung angezündet, und gereicht vielen Gefangenen[32] zur Loswirkung. Da kommt auch Stahlmann davon“.[33]
„Bei Eroberung der Stadt wurden sie beide [Stalman u. der Administrator; BW] gefangen, allein Stallman gelang es zu entwischen. Als nun der König den Fürsten Ludwig[34] vom Statthalter über das Erzstift verordnete (15. Sept. 1631), wurde ihm Stallman als Kanzler beigegeben.
Just von dem gedachten Tage ist sein Schreiben aus Halle,[35] worin er sich „Ihro Maj. von Schweden Rath und Commissarius“ zeichnet. Schon im März 1634 aber fühlte er sich gedrungen auf seine Kanzlerstelle zu verzichten, um sich als Reformirter[36] dem Religionseid zu entziehen, welchen Dr. Mithobius[37] vom Reichskanzler[38] beauftragt war, allen Beamten in den Stiftern Magdeburg und Halberstadt[39] abzufordern und, wer solchen verweigern würde, zu entlassen. Von der Zeit seiner unfreiwilligen Amtsentsagung an sann der leidenschaftliche Mann auf Rache an den Schweden“.[40]
Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet sehr ausführlich über die Verschwörung gegen Banér[41] im April/Mai 1635: „Schlieslich / damit Wir / was beym Königl-Schwedischē FeldMarschalck H. Johan Baner / vnd dessen Armee vorgelauffen / nicht übergehen / hatte dieselbe ein zeit hero / nachdem Sie den ChurSächsischen theils quartiere abgetreten vnd geräumet / võ Denselben zwar ziemliche ruhe gehabt: Allein es ward sonsten bey der Armee selbst ein Conspiration entdecket / von gefährlichem / weitem aussehen.
Die redelsführer waren Johan Stahlman / vom Hochseligsten Könige vor deme in den Ertz- vnd Stifftern / Magdeburg vnd Halberstadt / verordneter Cantzler / vnd Jacob Capaun[42] aus Rügen:[43] Deren jenner der Religion halber / weil er der reformirten zugethan / seine charge[44] ohnlängst zuvor resigniret / vnd den daher / wie auch aus andern vrsachē geschöpfftē vnmuth sich dergestalt übernehmen lassen / das er / da er doch sonst hoch beneficiret[45] aus einem Diener vnd Rath ein schändlicher verräther werden wollen; Dieser in Polen Spioniren gewesen / vnd nachdem Er von seiner verrichtung daselbst dem FeldMarschalck relation gethan / solches aber von Ihm nicht geachtet / noch in sondere Consideration gezogen worden / einen tödlichen has auf Denselben geworffen / vnd / sich an Ihm zurächen vorgenommen. Es vermeinet aber itztgedachter
Capaun den Obristen / Erasmus von Plato[46] / welcher beym FeldMarschalck in vngelegenheit gerathen / vnd nicht im gutem Concepte war / mit zum anschlage inziehen: Kam also demselben an bort / vnd vermeldete; Das man itzo ein / dem gantzen Evangelischen Wesen hocherspriesliches / werck / daran aller Chur-fürsten vnd Stände wolfart / ja des gantzen Römischen Reichs Freyheit mercklich gelegen / wan er / der Obriste / mit anstehen / vnd darzu helffen wolte / verrichten könte. Wie nun der Obriste zuwissen begehrte / was es were / fuhr er weiter fort / sagend. Es were diese itzige trennung vnter dē Häubtern des Evangelischen Wesens von niemandt verursachet / als vom FeldM. Baner: Mit Welchem kein einziger zufrieden / vñ seinentwegen das Reich sich in so elendem zustande befinden thete. Deme nun vorzukommen / wüste Er mittel / den FeldM. von der Armee abzubringen / dessen person sich zubemächtigen / Ihn wegzuführen / vnd vor recht zustellen; Da allein der Obriste / ihm zuassistiren / sich erklärete: Massen es durch weinig volck zuthun were. Vnd könte man alsdan stracks allen Obristen schrifftlich anfügen: Das man sie zubefriedigen gemeinet. Auch müste darauff ein newer Status zur stund gemachet / vnd vngeseumt an die Cron Schweden geschrieben werden: Das Sie ihre Deputirte heraus schicken möchte: Weil man nicht desto weiniger fest bey Derselben halten / vnd nur den Feld-M. überweisen wolte; Das Er / nebenst des Evangelischen Wesens besten / auch der Cron Schweden / seines eignen Vaterlandes / dienste nicht gesuchet. Gab dem Obristen darauff ein Schreiben an Stahlman mit: Der Ihm den grund ferner sagen würde / wie es anzufangen were / vnd wohin der Feld-M. solte geführet werden. Erwehnte hiebey; Das durch die Saal ein pas / worüber man Ihn sicher bringen könte / er auch versuchen wolte / ob er drey hundert pferde von Hertzog Wilhelm[47] darzu überkommen möchte: Deswegen er zu demselben zureisen / in willens. Vnd da ihm solche nicht gefolget würden / hette doch Stahlman mittel gnug darzu an der hand; War[48] der Obriste / die sache zuverrichten / nur mit auf sich nehmen thete. Wie dan auch er / Capaun / sicher gnug / vnd ohne einige gefahr aufs Haus Egeln[49] nur durch eine Petarde[50] zukommen getrawete: Vnd sich sonst dahin bearbeiten wollte / ob er Hertzog Wilhelms Gen-Quartiermeister[51] / de la Garde,[52] hierzu mit überreden könte. Vnd weil Ersken[53] vnd Steinacker[54] nicht weit von Egeln sich stets befünden[55] / solte man dieselben zugleich in einem streiche mit aufheben: Sonst begehrete Er mehr nicht / dan / nebenst des Feld-Marschalcks person / dessen Cantzley mächtig zuwerden. Als aber der Obriste weiter gefraget; Was dan der H. ReichsCantzler hierauff vernehmen würde ? Antwortete Capaun: Wan nur dieser / der FeldMarschalck / weg were / so würde es mit den andern sich auch wol schicken. Wie nun der Obriste Plato gemeldten Capaun also ausgehöret, trug Er dennoch / vngeachtet der FeldMarschalck Ihm aufsetzig war / auch die Conspiranten nicht nahmen haben wolten / das sie wieder die Königin vnd Cron Schweden etwas machinirten[56] / bedencken / ihnen beyzupflichten: Sondern nahm vielmehr resolution, den FeldMarschalck diesen handel zuoffenbaren. Welches auch geschehen / vnd er seine aussage / so schrifftlich aufgesetzet ward / in gegenwart beyder Gen-Majors[57] / Wedel[58] vnd Dromonds[59] / dan Obristen Lieutenants Schapelowen[60] / mit eigner hand vnterschrieben / vnd mit seinem pittschafft[61] bekräftiget.
Gleichwol konnte solches so geschwind vnd geheim nicht zugehen / das gemeldte beyde redelsführer / ehe man sie zur gefänglichen hafft bringen können / hiervon nicht wind bekommen / vnd sich aus dem staube gemachet: Die man deßwegen gegen den fünff vnd zwantzigsten Mäy Monats nacher Magdeburg / vor den Königlichen Kriegs- / Lands- / vnd Regierungs-Deputirten zuerscheinen / das einige / was / wegen der / ihnen zugemessenen / conjuration vnd verräterrey vorgebracht würde / anzuhören / zuvernehmē / hierauff ihre antwort zugeben / vnd dan fernern bescheids / was die Rechte disfals mit sich brechten / zuerwarten / citiret vnd eingeladen. Es ward auch deren einer / als Johan Stahlmann von Major[62] Duwals[63] Qvartiermeister[64] an der Polnischen grentze ertappet: Darüber er / aus verzweifelung / sich selbst mit einem messer zuerstechen gesuchet / vnd ihm eine gefährliche wunde / so doch folgends ausgeheilet worden / zugefüget“.[65]
„Am 13. April 1635 findet sich der Oberst Erasmus Platow[66] in Baners[67] Hauptquartier auf Schloß Egeln[68] ein und bittet um ein Gespräch unter vier Augen. Hierbei teilt er ihm mit, daß eine Meuterei[69] im Gange sei und daß die Verschwörer sich der Person Baners bemächtigen wollen. Die Intrige ist nicht in allen Einzelheiten klar, aber jedenfalls geht etwas vor. Die Verschwörer sind in untergeordneter Stellung und handeln offenbar im Auftrag hochgestellter Persönlichkeiten. Als Ursache für das Komplott wird angegeben, daß Baner der Anlaß zu Zersplitterungen und zur Uneinigkeit auf beiden Seiten sei und daß er deshalb unschädlich gemacht werden müsse. Über die Art des beabsichtigten Handstreichs bestehen verschiedene Lesarten, die teilweise recht phantastisch klingen. Einmal heißt es, die Verschworenen wollten sich mit Gewalt Zutritt zu Baners Wohnung verschaffen, dann wieder, Baner solle auf einem Spazierritt erschossen werden, oder auch, die Stadt Egeln solle angezündet und Baner im herrschenden Wirrwarr gefangengenommen werden.
Baner und die ihm nahestehenden Männer wissen nicht recht, was sie von all dem halten sollen. Man erinnert sich, daß schon früher Gerüchte in den Soldatenquartieren umliefen und daß von merkwürdigen Spukphänomenen die Rede war, die Schlimmes für den Feldmarschall bedeuten sollten. Jedenfalls beschließt Baner, die Sache zu untersuchen. Sobald die Verschworenen hiervon Witterung bekommen, fliehen sie nach allen Himmelsrichtungen auseinander. Nach langer Klapperjagd glückt es, einen der Hauptverschworenen, den früheren Hofrat im schwedischen Dienst Johan Stallman, zu fassen. Er versucht, im Gefängnis Selbstmord zu begehen, wird aber daran gehindert, und das Prozeßverfahren gegen ihn wird eingeleitet. Eben soll das Urteil fallen, als es Stallman gelingt, zu fliehen und so dem Galgen, der ihn erwartet, zu entgehen. Damit verläuft die Geschichte im Sande. Was hinter dem Komplott steckt, ist schwer zu sagen. Vielleicht wollen Schwedens Gegner in Deutschland durch einen Handstreich gegen Baner die Machtstellung Schwedens just in dem Augenblick, da Oxenstierna in Frankfurt[70] ist und nicht eingreifen kann, untergraben. Nur ein Jahr früher ist Wallenstein[71] aus ähnlichen Gründen und unter geheimnisvollen Umständen aus dem Wege geräumt. Die Prophezeiungen um Wallenstein und die Spukphänomene um Baner können aus derselben Quelle stammen. In einer Zeit die so wenig nach Leben und Tod fragt, wirkt ein Geschehnis wie Wallensteins Ermordung ansteckend. Für eine Handvoll Dukaten kann man jederzeit ein paar gewissenlose Gesellen anwerben, die einen unbequemen Gegner aus dem Hinterhalt erledigen“.[72]
Der Hildesheimer[73] Chronist, Arzt und Ratsherr Dr. Jordan notiert allerdings in seinem Tagebuch unter dem 17./27.4.1635: „Heut haben etzliche Calvinische Räthe, worunter D. Stalman und 2 Gebrüdere Cappaunen[74] gewesen, deren Schwedischen Feldmarschalk Bremer [Banér; BW] den Walnsteinischen Process machen wollen, worüber die beiden Brüder sollen ertappt worden sein“. [75]
Der schwedische Historiker Englund meint dazu: „Im April [1635; BW] wurde eine Verschwörung unter einer Gruppe deutscher Offiziere aufdeckt, die darauf abzielte, den Befehlshaber des Heeres, Johan Banér, zu entführen oder zu ermorden. (Es war geplant, das Tor von Banérs Schloß, Egeln, mit einer Petarde aufzusprengen und dann einige hundert Reiter hineinzuschicken, um ihn, seinen Kriegsrat und seine Feldkanzlei zu ergreifen.) In den Quartieren der Truppen kursierte der Rückrufbrief des Kaisers ganz offen; darin wurden alle Deutschen, die in feindlichen Dienst getreten waren, aufgefordert, sich ein für allemal beim eigenen Heer des Reichs einzustellen, ansonsten drohten Konfiskation und Todesstrafe. Gleichzeitig winkte ein lächelnder Kurfürst von Sachsen[76] mit voller Amnestie sowie Bezahlung und guten Quartieren für jene, die überlaufen und lieber unter seinen Fahnen dienen wollten. Die Lage war zeitweilig überaus bedrohlich. Bei einer Gelegenheit mußte man Axel Oxenstierna – der nach all den Rückschlägen körperlich wie geistig ausgelaugt war – heimlich im Schutz der Nacht mit Hilfe loyaler Livländer vor der unberechenbaren Soldateska in Sicherheit bringen. Nur mit Mühe und Not entging die schwedische Führung einer allgemeinen Meuterei“.[77] Baner selbst schrieb am 21.4.1635 an Georg von Braunschweig-Lüneburg:[78] „Sonsten kann ich E. F. G. ich hiermit demütig nicht verhalten, wie dass sich dieser Tage eine gantze unvermutliche große conspiration und martenation etzlicher unruhiger undt vermessener gesellen, mich erstlich undt zwar in weniger Zeit nach freventlicher undt gewaltthätiger Weise übr eine seite zu bringen, auch dem Hrn. Reichß-Canzler, so balt er sich dieser ortten etwas genähert, ein gleichmässiges widerfahren zu lassen, durch leichtfertige practicen sich äußerst verkehret, undt bearbeitet, hier zu Lande endecket, und wunderbahrlicher weise offenbahret, indem der Oberst Plato, welcher von den beiden rädelsführern, alß Johann Stalman undt Jacob Cappern zum Executoren bestellet werden sollen, aus Gottes des Allmächtigen gerechtesten und allein weisen willen, sich darzu nicht accomodieren wollen, sondern diese verrätherei selbsten angegeben. Wie dan aus denen darbei sich ereigneten unterschiedlichen weit aussehenden circumstantien[79] solches verräterisches beginnen, da er seine endtschaft erreicht haben würde, dem ganzen Evangelischen Wesen högst nachtheilig undt gefährlich würde gewesen seyn, Also zweiffelt man nicht, E. F. G. werden auch solches zum högsten abhorriren.[80] Undt will mir nun dieserwegen anders nicht gebühren, den E. F. G. solches dehmütig hierdurch zu notificiren undt in Demütigkeit zu bitten, derselbe gnedig geruhen wolte, weil obgedachter Johan Stalman undt Jacob Cappern flüchtig, undt vielleicht durch E. F. G. quartier undt Landen passieren mögten, überall die nöthige Verordnung thun zu lassen, ob sie etwa an einigen ortt erforschet undt vest genommen werden könten, undt versichern E. F. G. sich gnedig, daß solche pratiquen dermassen gefehrlich gewesen, daß es sie zwar wegen meiner person in geringe consideration zu nehmen, doch dieser Armee ja dem ganzen Evangelischen Wesen ein über die maaßen großes Unheil dadurch zugewachsen seyn würde“.[81]
Christian II. von Anhalt-Bernburg[82] notierte während seines Wiener Aufenthalts unter dem 8./18.7.1635 in seinem Tagebuch: „Zeitung daß der Oberste heyde[83] den Cantzler Stahlmann in der Margk Brandenburg gefangen bekommen, vndt ihn wol verwahrt, naher Magdeburg geschickt, dörffte ihm ein böser proceß alda gemacht werden. Jeder ist seines GLÜCKES Schmied. Quilibet faber suæ FORTUNÆ“.[84] Das „Theatrum Europaeum“ schreibt zur Zusammensetzung des Kriegsgerichts: „Dem außgerissenen und wieder zur Hand gebrachten Cantzler Stallmann ward zu Magdeburg der Proceß gemacht / die darzu Deputirte seynd zu Magdeburg angelangt / als der Vice-Cantzler von Halberstatt Christoff Schultze[85] / D. Christian Staffel[86] / Fiscal in der Sache / Gerhard Busso von der Asseburg[87] / HoffRath / Trota von Teutschenthal[88] / LandRath / CammerPräsident / General Major Lohausen[89] / Obrister Salomon Adam[90] / der Finnische Obriste Armis,[91] und der Regiment Schultheiß Nüchtern[92]“.[93]
Pfarrer Möser hält fest: „Den 5. [15.; BW] Juli wird Johann Stahlmann, dem Schuld gegeben wurde, daß er den General Baner habe umbringen wollen, gefangen nach Magdeburg geführet“.[94] „Droben ist vermeldet / was für eine starcke Conjuration und Verrätherey wider dē Schwedischen Herrn General FeldtMarschalck Bannier / und wider den Herrn ReichsCantzler Ochsenstirn obhanden / und der Schwedische Cantzler Stallmann deroselben Conspiration OberHaupt und Redlinsführer gewesen / welcher aber entwichen / und ordentlicher Weise ad dicendam causam,[95] citirt worden / derselbige ist nun den 6. 16. dito an den Polnischen Gräntzen erdapt / vñ gefänglich nach Jüterbock[96] zum Herrn FeldtMarschalck einbracht worden. Dieweill er aber leichtlich erachten konnte / was ihme begegnen würde / nachdem recht gesagt wird: Wie Arbeit / so Lohn: Als hat er sich zu Jüterbock unter der Mahlzeit in beysein deß Profoßen[97] / mit einem Brodmesser in die lincke Seite gestochen / in Meynung fluchs das Hertz zu treffen / und mit dem Stich der Sachen auff einmal abzuhelffen / es ist aber der Stich nicht recht angangen noch zugetroffen / dann er das Hertz nicht berühret / derowegen er wiederumb geheylet / und daenechst desto stärcker verwahret worden / also daß niemand der seinigen forthin zu ihme gelassen worden“.[98] Stalman war im Dammtor im Westen der Stadt gefangengesetzt worden.[99]
„Das Complott wurde verraten, allein auch die Verschwornen gewannen Zeit zur Flucht. Erst an der polnischen Grenze wurde Stallman von einem Officier Duwall’s[100] eingeholt. Aus Verzweiflung wollte er sich mit einem Messer erstechen. Jedoch die Wunde war nicht tödlich, er wurde geheilt und bis zum Tag der Strafe in strenger Haft gehalten. Auch [Aus; BW] dieser entrann er im Sept. 1635 und floh nach Wien. Bald darauf, vielleicht noch in demselben Jahre starb er auf einer Reise nach Prag“.[101] Unter dem 10./20.7.1635 heißt es bei Christian II.: „Avis, daß Stahlmann nicht, (wie man draußen vermeinet) gefangen, sondern in Polen endtrunnen seye, vndt dem Kayser, sejne dienste præsentire“.[102]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Kriegsrat: landesherrlicher Beauftragter oder Beauftragter der jeweiligen Militärverwaltung für alle militärischen Angelegenheiten, Gesandter in Fragen der Kontribution, des Unterhalts der Garnisonen, der Einquartierung der Truppen, der Militärgerichtsbarkeit, der Vermittlung von Salvagardien. Bei den Schweden war ihm eine militärische Einheit unterstellt, da er zumeist auch Obrist war. Das monatliche Salär betrug hier 150 fl., jährlich also 1.800 fl., wozu ca. 50 Rt. monatlich Servisgelder kamen, während ein bayerischer Kriegsrat nur 792 fl. erhielt.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Otto v. Guericke [30.11.1602 Magdeburg-21.5.1686 Hamburg], Ingenieur, Baumeister u. Chronist.
[4] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[5] WITTICH, Magdeburg, S. 515f.
[6] WITTICH, Magdeburg, S. 168, Anm. 3.
[7] Emmerich [LK Kleve]; HHSD III, S. 202f.
[8] Herborn [Lahn-Dillkreis], HHSD IV, S. 212ff.
[9] Burgsteinfurt [LK Steinfurt]; HHSD III, S. 135ff.
[10] Köthen [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 253ff.
[11] Christian Wilhelm Markgraf v. Brandenburg [28.8.1587 Wolmirstedt-1.1.1665 Kloster Zinna]; vgl. LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf.
[12] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[13] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[14] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 114.
[15] Nach LUPKE-NIEDERICH, Der erfolglose Kampf, S. 49, im November.
[16] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[17] Dietrich v. Falkenberg [um Ende 1588 Herstelle-20.5.1631 Magdeburg], schwedischer Obrist, Hofmarschall, Kommandant v. Magdeburg.
[18] Johann Schneidewind [Schneidewein] [ – ], schwedischer Generalmajor.
[19] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[20] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[21] Adolf Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp [15.9.1600 Gottorp-19.9.1631 Eilenburg], kaiserlicher Obrist.
[22] Haldensleben [Kr. Haldensleben]; HHSD XI, S. 174ff.
[23] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler] [1561-14.4.1639], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[24] Johann ‚t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Herzogtum Brabant; 30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[25] Hameln; HHSD II, S. 192ff.
[26] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[27] in absentia: in Abwesenheit.
[28] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 251f.
[29] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.
[30] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.
[31] Fermersleben, heute Stadtteil von Magdeburg.
[32] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.
[33] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 31.
[34] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen].
[35] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.
[36] Calvinismus: Lehre des Johann Calvin (1509-1564), die im Wesentlichen 5 Punkte umfasste: 1. Völlige Verderbtheit der Menschen: Denken, Gefühle und Willen des Menschen sind wegen des Sündenfalls von der Sünde beherrscht, der geistig hilflose Mensch kann Gottes rettende Botschaft erst verstehen, wenn der heilige Geist ihn dazu befähigt. 2. Bedingungslose Erwählung: Prinzip der doppelten Prädestination: Schon vor der Geburt ist das Schicksal des Menschen (Verdammnis oder Seligkeit) unveränderbar von Gott vorherbestimmt. 3. Begrenzte Versöhnung: Jesus Christus starb nicht, um alle Sünder zu retten, sondern nur Auserwählte. 4. Unwiderstehliche Gnade: Der von Gott auserwählte Mensch wird Gott erkennen und kann dem Ruf Gottes nicht widerstehen. 5. Die Beharrlichkeit der Heiligen: Es ist unmöglich, Gottes Gnade wieder zu verlieren. Der Calvinismus ist eine Glaubenslehre, welche zwar von gewissen Kirchen vertreten wird, aber keine eigene Kirche bildet. Der Kultus der katholischen Kirche (Sakramente, Reliquien, Ablass), freie Glaubensentscheidung sowie alles Menschenwerk gelten als Untergrabung der Souveränität Gottes, dessen unbedingte Heiligkeit ein wichtiges Grundmotiv des Calvinismus ist. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 war der Calvinismus nicht anerkannt worden, wurde aber trotzdem in einigen Ländern, wie z. B. der Pfalz, eingeführt. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Calvinismus anerkannt.
[37] Dr. Hector Mithobius [16.8.1600 Hannover-7.6.1655 Ratzeburg], Theologe.
[38] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.
[39] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[40] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 114.
[41] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[42] Jacob Kapoun [Cappaun, Cappun, Cappern, Kappern] [ – ], schwedischer Beamter.
[43] Rügen [Mecklenburg-Vorpommern].
[44] Charge: Amt.
[45] beneficiert: beschenkt.
[46] Erasmus Freiherr v. Platen-Hallermund [Platow, Platho, Plato] [5.3.1590 Granskevitz auf Rügen-15.3.1663 Erxleben], schwedischer Obrist.
[47] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 294: ,„Die Beziehungen zwischen Wilhelm und Baner waren schlecht. Der Feldmarschall, dem der Herzog vorwarf, er habe ‚so manche gute occasion wider den Feind versäumt und aus der Hand gelassen‘, womit er ihm vor allem den Verlust Koburgs in die Schuhe schob, geriet dadurch in helle Empörung und verlangte von ihm Beweise. Es schmerze ihn sehr, schrieb er an den Herzog, daß er von ihm ‚ohneeinige Ursache eines solchen beschuldigt werden soll, indem solches noch dergleichen niemand jemals auf mich mit Wahrheit wird erweisen können‘. Wilhelm antwortete darauf ironisch, er habe bei seinen Äußerungen nur an die Verweigerung von Regimentern, die er zum Entsatz Koburgs habe verwenden wollen, gedacht und damit sagen wollen, daß er selbst an dem Fall der Veste unschuldig sei. Der Feldmarschall brauche sich ihm gegenüber nicht zu rechtfertigen, sondern werde seine Taten gegen seine Vorgesetzten zu verantworten haben. Er habe nur gehofft, man würde ihm die Regimenter nicht versagen, da er sich, wie er glaube, um Schweden große Verdienste erworben habe“.
[48] Wan.
[49] Schloss Egeln [Salzlandkreis]war zu der Zeit Banérs Hauptquartier, auchAufenthaltsort seiner Familie.
[50] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren. Zum Teil wurden Soldaten durch Sonderzahlungen zu dieser unter Umständen lebensgefährlichen Tätigkeit gebracht; THEATRUM EUROPEUM 5. Bd., S. 535 (1644). FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].
[51] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“ [schwed. kvarter allmänna, dän. generalkvartermester]: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.
[52] N de la Garde [ – ], sachsen-weimarischer Generalquartiermeister.
[53] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450.
[54] Otto Johann v. Steinecker [Steinaecker] [ca. 1607-1667 Haldem], schwedischer Obrist u. Kriegsrat.
[55] GÖBKE, Chronik, S. 58; Schneidlingen, heute Stadtteil von Hecklingen [LK Aschersleben-Staßfurt]. „Am 20. März 1635 nahm Fürst Ludwig von Anhalt seine Entlassung als schwedischer Statthalter. Die Gewalt ging über in die Hand des Generals Alexander Esche, der den Titel Resident führte. Seine Residenz war in den Monaten April bis Juni 1635 Schloß Schneidlingen“. Zu Schneidlingen vgl. http://315696.forumromanum.com/member/forum/entry.user_315696.4.1110704884.historie-burgeninventar.html
[56] machinierten: im Schilde führten.
[57] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[58] Ernst Ludwig v. Wedel [Wedell] [ – ], kurbrandenburgischer Obristwachtmeister, schwedischer Obrister, Generalmajor.
[59] David (von) Drummond [Drummond [Dramond, Dromont, Drommont, Drommond, Drommont, Drumme, Drummen, Drummunt, Dortmund, Dremont, Trommont] [1593-12.3.1638], schwedischer Generalmajor. MURDOCH, SSNE ID: 2396.
[60] Joachim Hasse [Hasso] v. Schaplow [Schaplaw, Schaplau, Schablaw] [ – ], schwedischer Obrist.
[61] Petschaft: Siegel.
[62] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie.
[63] Tobias Duwall [Duval, McDougall, Dubald, Tubalt, Tubold, Tuboldt, Tubolt] [ -1657], schwedischer Obrist. MURDOCH, SSNE ID: 2475; AILES, British Military Community, S. 102; CRONHOLM, Trettioåriga kriget, S. 45; BOETHIUS, Duwall, S. 608.
[64] Christian II. v. Anhalt-Bernburg notierte während seines Wiener Aufenthalts unter dem 8./18.7.1635, dass es dagegen um den schwedischen Obristen Johann Wolfgang v. der Heyden [Heyde, Heiden, Heide] [ – ] gehandelt habe. http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm.
[65] CHMENITZ, Königlich Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 2. Teil, S. 730f.
[66] Erasmus Freiherr v. Platen [Platow] [5.3.1590-15.3.1663], schwedischer Obrist.
[67] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[68] Egeln [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 98f.
[69] Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert.“ Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f. Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; Kelletat, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.
[70] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[71] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[72] STECKZÉN, Baner, S. 139ff.; WEIGEL, KÖHLER, Album, S. 115. Vgl. a. „Dero Königlichen Majestät und Reiche Schweden / wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath / General und Feldmarschalck Johann Baner auff Müllhammer Werder Ritter. Fugen allen und jeden Hohen und nieder Standes … also jedermänniglich zuwissen / welcher gestalt Johann Stalman so sich nennet den Eltern / hiebevorn in diesen beyden Ertz- und Stifftern Magdeburg und Halberstadt verordneter Cantzler und Königl. Schwedischer Kriegsrath / und Jacob Kappaun aus dem Fürstenthumb Rügen bürtig … eine Conjuration und schändliche Verrätherey / wider dero Königlichen Majestät und Reiche Schweden Rath / Cantzler … Herrn Axel Ochsenstirn … wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath … Herrn Johann Baner auff Mülhammer und Werder Ritter [et]c. Und dessen unterhabende … Armee anzuspinnen … zuverfolgen und zubestraffen … Wollen demnach … dich Johann Stalman … und Jacob Kappaun hiermit und Krafft dieses zum … drittenmahl … vorgeladen haben … den 25 nechstkommenden Monats Mäy … allhier in der Stadt Magdeburg auff dem Capitelhause zu rechter früher tages zeit in Person … erscheinet … : Geschehen Magdeburg am 23 Aprilis Anno 1635. …1635 [VD17 27:718235D]. b. BANÉR, Johan, Dero Königl: Mayt: und Reiche Schweden … General Feldtmarschall Johan Baner uff Mühlhammer … Fügen allen und Jeden … zuwissen / welcher gestalt Johann Stalman / so sich nennet den Eltern / hiebevorn in diesen beyden Ertz: und Stifftern Magdeburg und Halberstadt verordneter Cantzler und Königl. Schwedischer KriegsRath / und Jacob Kappaun … beyde Königl. Ministri … zu declariren / zu verfolgen und zu bestraffen … : Geschehen Magdeburg am 23. Aprilis Anno 1635. … 1635 [VD17 3:627528H]. Auch im THEATRUM EUROPAEUM VI, S. 393. c. BANÉR, Johan, Citation, und Bericht Wie D. Johann Stalmann der Elter / der beyden Ertz- und Stiffter Magdeburg und Halberstadt / gewesener Cantzler und Königl. Schwedischer KriegsRaht / etc. und Jacob Kappaun wegen ihrer vorgehabten Verrähterey den 25. Maii zu Magdeburg zuerscheinen citiret worden, 1635 [VD17 3:626591W].DECKEN, Herzog Georg Bd. 2, S. 388.
[73] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.
[74] Der Bruder Mathes Kapaun war am 18.4.1635 vernommen worden; HALM, Verzeichnis, Nr. 162, S. 86. Über sein Schicksal ist bisher nichts bekannt.
[75] SCHLOTTER, Acta, S. 217.
[76] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[77] ENGLUND, Zerstörung, S. 151.
[78] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.
[79] Circumstantien: Umstände.
[80] abhorrieren: verabscheuen.
[81] DECKEN, Herzog Georg Bd. 2, S. 387f.
[82] Christian II. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.8.1599-21.9.1656 Bernburg]. Vgl. das verdienstvolle, in Arbeit befindliche Großprojekt der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[83] Hans Wolf [Johann Wolfgang] v. der Heyden [Heyde, Heiden, Heide] [ -1643], westfälischer Adliger; 1618 Hauptmann im Heer der Protestantischen Union unter Graf Peter Ernst II. v. Mansfeld-Vorderort [1580-1626], ab 1620 Komtur der Johanniter-Kommende zu Süpplingenburg, 1621 kurpfälzischer Obristleutnant unter Markgraf Johann Georg v. Brandenburg-Jägerndorf [1577-1624] bzw. Markgraf Sigismund v. Brandenburg [1592-1640], 1625/26 kurbrandenburgischer Obristleutnant u. Obrist [1626-1628], seit 1625 kurfürstlicher Amtshauptmann v. Tangermünde u. Burgstall (Altmark); später in dänischen Diensten, ab 1632 schwedischer Obrist unter Herzog Georg v. Braunschweig-Calenberg [1582-1641].
[84] http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm.
[85] Dr. jur. Christoph Schulze [ – ], zunächst erzstiftisch-magdeburgischer Rat u. Möllenvogt, 1631-1635 schwedischer Rat u. Kommissar in Magdeburg, danach Magdeburger Stadtsyndikus.
[86] Dr. jur. Christian Staffel [ – ], Ankläger.
[87] Busso v. der Asseburg [1586-21.11.1646], Gutsbesitzer, Vertreter der Halberstädter Ritterschaft.
[88] N Trotha v. Teutschenthal [ – ], Landrat u. Kammerpräsident.
[89] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 Rostock], schwedischer u. mecklenburgischer Generalmajor.
[90] Salomon [Solomon, Salm] Adam [Adams] [ -1640], schwedischer Hauptmann, Obristleutant u. Obrist (ab 1632) schottischer Herkunft; seit 1636 Kommandant v. Magdeburg (mit Hans Drake), wegen Übergabe der Stadt zum Tode verurteilt, später jedoch unter Verlust seines Regiments begnadigt. MURDOCH, SSNE ID: 1780.
[91] Caspar Ermes [Ermisch, Eermis, Emmes, Armes, Armis, Armiss, Evermes, Ermus, Ermuß, Ermis] auf Kokenberg [Kochenberg] [Dezember 1592-12./22.5.1648 Erfurt], finnischer Obrist.
[92] N Nüchtern [ – ], schwedischer Regimentsschultheiss.
[93] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 545.
[94] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 60.
[95] ad dicendam causam: zur Verteidigung.
[96] Jüterbog [LK Teltow-Fläming]; HHSD X, S. 229ff.
[97] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). Zum Teil wurden auch 80 Rt. monatlich für sich und seinen Gehilfen von den besetzten Städten erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S.15 (1626); LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm und seinen Leuten 80 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.
[98] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 526.
[99] BRANDT, Kurze Beschreibung, S. 64. Hier “Stallmer“ genannt.
[100] Tobias Duwall [Duval, McDougall, Dubald, Tubalt, Tubold, Tuboldt, Tubolt] [ -1657], schwedischer Obrist. MURDOCH, SSNE ID: 2475; AILES, British Military Community, S. 102; CRONHOLM, Trettioåriga kriget, S. 45; BOETHIUS, Duwall, S. 608.
[101] WEIGEL; KÖHLER, Album von Autographen, S. 114.
[102] http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm.
Dieser Beitrag wurde unter
Miniaturen abgelegt und mit
S,
Verrat verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den
Permalink.