Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias von

Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias von; Obrist [ -24.2.1636 Straßburg]

Der Protestant Andreas Matthias von Kehraus [Kerauß, Kehrauß][1] auf Křanowitz[2] stand 1614 noch in kursächsischen Diensten,[3] aufgeführt unter den Truchsessen[4] Johann Georgs I. von Sachsen mit zwei Reisigen,[5] bevor er in kaiserliche Dienste trat. Er war Obristwachtmeister[6] und Obristleutnant[7] im Fuß-Regiment[8] Karl Hannibal I. Burggraf zu Dohna.[9] Dohna erschien 1623 mit Kehraus vor Neu-Titschein.[10] „Dieser gefürchtete Mann erschien am 8. November 1623 mit 8 Fähnlein[11] Fußvolk und 5 Kompagnien[12] Reiter im Weichbilde[13] der Stadt, ließ sich einige Tage lang verpflegen und brach hierauf, nachdem er den Obristwachtmeister Kehraus zur Besetzung des Alttitscheins[14] entsandt hatte, nach Wal. Mežrič[15] auf. Als man ihn hier nicht einlassen wollte, weil er keine Ordonanz[16] und auch keinen Kommissär[17] bei sich hatte, ließ er die Stadt mit Gewalt nehmen und der Plünderung[18] Preis geben. Hierbei wurden der Bürgermeister Braweny und 4 Bürger erschossen“.[19]

1626 ist er in der kaiserlichen Kriegsliste als Obristleutnant in dem 1626 aufgestellten Fuß-Regiment Dohna zu zehn Kompanien „niederdeutscher Knechte“[20] in Schlesien stationiert gelistet.[21]

Kehraus wurde von Wallenstein[22] in Mecklenburg und Pommern eingesetzt.

Bei der erfolglosen Belagerung Stralsunds[23] 1628 – hier erscheinen in der Kriegsliste zehn Kompanien hochdeutscher Knechte –  verlor er den rechten Arm, wie aus der Hannoverschen[24] Chronik hervorgeht: „Als die Stralsundische mehr Succurs[25] hineinbekommen, haben sie Tag und Nacht dem Wallensteinischen Lager zugesetzet, und in einem Ausfall das Tiefenbachische[26] Regiment gantz getrennet und dem Obr.[27] Kerauß den rechten Arm in vollem Kuraß[28] abgeschossen. Dahero der Wallensteiner ihm vorgenommen, von dannen nicht zu weichen, bis die Eroberung erfolget“.[29] Die Kriegsliste von 1629 verzeichnet ihn mit dem Regiment in Pommern,[30] so auch die von 1630,[31] während er 1631 und 1632 unter der Hauptarmee erscheint.[32] Am 11.4.1631 muss er von dem Angriff der Schweden auf Frankfurt a. d. Oder allerdings nur unzureichend informiert gewesen sein, wie aus seinem Bericht an Stosch[33] vom 18.4.1631 hervorgeht.[34]

Kehraus übernahm 1632 das Regiment des an seiner Verwundung, die er an der Alten Veste[35] bei Zirndorf erlitten hatte, verstorbenen Giovanni Battista Chiesa.[36]

Am 18.7.1632 plünderte Kehraus Neustadt a. d. Aisch.[37] „Einer der kaiserlichen Trupps zog am 8. Juli, einem Sonntagfrüh, vor das Nürnberger Tor. Die Bürgerschaft befand sich gerade in der Kirche, um die Predigt des zweiten Stadtpfarrers Artzberger anzuhören.

Mitten in dieser Predigt gaben sowohl der Türmer auf dem Nürnberger (oder Oberen Tor) mit Anblasen und der auf dem Kirchturm mit Glockengeläut das Zeichen vieler herannahender Völker. Großer Schrecken machte sich breit. Der Prediger beendete seine Ansprache und bat wehmütig, die Gemeinde wolle noch ein andächtiges Vaterunser beten, und sich dem Schutz des lieben Gottes befehlen. Aufgeregt und in größter Frucht [Furcht; BW] lief Jung und Alt aus der Kirche um sich so gut als möglich zu salvieren.

Währenddessen begehrten die croatischen[38] Söldner in die Stadt hereingelassen zu werden. Der Bürgermeister, einige Stadträte und hohe Beamte begaben sich zum Nürnberger Tor und versprachen ihnen Geld, Speis, Trank und Fourage[39] wenn sie außer der Stadt blieben. Der Offizier der Truppe (Obrist Andreas Matthias Kehraus, Kommandeur von zeitweise 2000 ‚Crabaten’) ging auf das Angebot nicht ein und drohte mit gewaltsamer Öffnung des Tores. Da man es nicht auf das Äußerste ankommen lassen wollte, hielt man es für ratsam, sich mit dem Kommandanten zu einigen, sofern dieser die Zusicherung geben würde, keine Gewalt in Form von Mord, Feuerlegen und Plünderung auszuüben. Nachdem dieser sein Wort gegeben hatte, öffnete man das Tor und der feindliche Schwarm drang, ohne sich an die Absprache nur im geringsten zu halten zu halten, mit aller Gewalt herein. Man schoß auf die Bürgerwacht und erledigte etliche davon. Da war dann kein Erbarmen und Verschonen mehr, was sie in der Furie auf den Straßen antrafen, wurde niedergehauen, darauf ging des Plündern an, und war alles preiß,[40] man tractierte die Leute barbarisch, daß sie Geld schaffen sollten; da fanden sich gottlose untreue Einwohner, die ihnen vermögliche und wohlbegüterte Personen verrieten, nach welchen sie genau fragten, und wo sie einen in die Hände kriegten, plagten und quälten sie ihn dermaßen, daß er alles hergab, und musste doch endlich noch das Leben lassen.[41]

Was der Castner[42] Schrotzberger dabei erdulden musste, entnimmt Schnizzer[43] dessen eigenem Lebenslauf: Am Sonntag, dem 8. Juli 1632, wurde Neustadt mit Macht überstiegen, ausgeplündert, er (Schrotzberger) zu Boden geschossen. Doch hat ihm Gott die Gnade getan, dass er nach langem Tribulieren[44] aus der Stadt gekommen, im Wald umher gelaufen, vierten Tages hernach Weib und Kind in der H. Reichsstatt Windsheim[45] wiederfunden und angetroffen, daselbst er das exilium kennen lernte. (Windsheim war der nächstliegende Ort mit intaktem Verteidigungssystem).

Noch größerer Jammer betraf den emeritierten Castner Melchior Wernlein, der in seinem eigenen Haus von den Croaten ganz erbärmlich niedergehauen, und der entleibte Körper samt dem Haus zu Asche verbrannt wurde. Weib und Kinder aber haben sie ins Lager bei Nürnberg[46] fortgeschleppt, darinnen einige Tage festhalten, bis sie endlich wunderlich wieder entlassen worden. Herrn Kantor[47] Gostenhöfer, der entfliehen wollte, und schon auf dem Ried[48] gewesen war, haben sie noch eingeholt, und weil sie ihn für einen Juden[49] gehalten, daselbst niedergesäbelt, dass er todt geblieben.

Um eben dieser Ursach wegen haben sie den Sekretär Caspar Pfister mit Schlägen übel tractirt, bis auf die Hosen ausgezogen, die Ohren abgeschnitten und also barfuß mit blutigen Haaren, die wie die roten Zöpfe ausgesehen, in der Stadt hin und her gejagt.

Die Frau Dr. Leuchsner kam in dieser Blutige[50] Hände, die ihr alles abnahmen, und weil sie ihre Ringe, die sie an den Fingern stecken hatte, nicht bald herabziehen konnten, haben diese Unmenschen ihr zwei Finger abgeschnitten, und sind auch sonst noch übel mit ihr umgegangen.

Einen reichen Handelsmann, Georg Hummer, haben die Croaten mit Stricken dergestalt gerätelt,[51] dass ihm die Augen fast aus dem Kopf getrieben wurden, bevor er alles herzugeben bereit war, und nachdem er nichts mehr gehabt hat, sie aber noch mehr haben wollten, haben sie ihm eine Katze auf den Rücken gebunden,[52] und vor des Schildleins Haus niedergehauen, wo er liegen geblieben ist, und hat man ihn nachts auf dem Kirchhof bei der Stadtkirche eingescharrt.

So große Grausamkeiten diese Feinde verübten, so schändliche Unzucht und Geilheit haben sie mit Notzüchtigung[53] der Weibsbilder von sich sehen lassen: denn da war keine Jungfrau noch Eheweib vor ihnen sicher, sondern alle, deren sie sich bemächtigen konnten, mußten ihrer viehischen Brunst herhalten. Oben genannter Herr Castner Wernlein hatte eine ausbündig schöne Tochter, welche, um ihre jungfräuliche Ehre zu erhalten, aus der Stadt gegen Diespeck[54] zu geflohen war, allein die hitzigen Soldaten verfolgten sie, und ereilten sie bei der Kohlenmühle,[55] schändeten sie hinter dem Zaun zu tod.

Ein solcher Schandvogel jagte der Schwester des Georg Harder von Diespeck nach, die ein junges, starkes und sauberes Mensch war, seinen geilen Willen an ihr zu vollbringen; sie entfloh auf die Mauer bei dem Oberen Tor, der Soldat war schnellen Fuß hinter ihr her, und da sie sah, dass sie ihm nicht mehr entfliehen konnte, kroch sie in ein Fensterloch und wollte in den Zwinger springen. Er kam ihr aber zu hurtig auf den Leib, so dass er sie bei den Haarzöpfen erhaschte, dennoch sprang sie fort mit solcher Gewalt, dass ihm die Zöpfe mit den Haaren in den Händen blieben. Sie fiel sich aber ganz zu schanden, dass ihr die Riebe (angespitzter Posten) durch die Haut stachen und aus dem Leib gingen, dass sie darüber mit unaussprechlichen Schmerzen und jämmerlichem Winseln, dabei ihr doch kein Mensch helfen konnte, elendiglich sterben und verschmachten musste. Sie blieb auch etliche Tage so liegen, bis etwas Ruhe war, und als man sie fand, krochen ihr die Maden und Würmer aus den Augen heraus.

Es war aber nicht genug, dass die Croaten hier in der Stadt so schändlich mit den Weibspersonen umgingen, sondern sie haben auch bei ihrem Abzug viele Bürgerstöchter und Weiber mit sich fortgeführt[56] und ins Lager geschleppt, woraus nur wenige entkommen konnten, die meisten sind verschwunden, man hat nichts mehr über sie erfahren, auch der alte Herr Bürgermeister Müller klagte, dass er zwei Schwestern auf diese Weise verloren habe.

Drei schöne Töchter des früheren Stadtvogtes Wagner haben neben violenter (heftiger) Beraubung ihrer Ehre viel Jammer aushalten müssen, so dass sie nebst ihrer Mutter nicht mehr lange lebten.

Weil der Pferde zu viel, und der Ställe zu wenig waren, stellten sie dieselben in die unteren Stuben, dass die Rossköpfe zu den Fenstern heraussahen. In der Stadt waren nur hinterlassene Kinder anzutreffen, die erwachsenen Leute haben sich alle anderwohin, besonders nach Windsheim und in die Wälder[57] bei Münchsteinach,[58] salvirt (geflüchtet).

Nachdem sie nun in der Stadt 3 bis 4 Tage nach ihrem bösen Willen gehaust, und sich zum Abzug rüsteten, brach am 11. Juli in der Diespecker Gassen (Bamberger Straße), in dem Haus wo jetzt der Hofbüttner[59] Hammerschmid wohnt, ein Feuer aus, welches ohne Zweifel von den Soldaten vorsätzlich angesteckt wurde; dieses hat in kurzer Zeit, weil niemand zugegen war, der sich zu löschen getraute, dergestalt überhand genommen, dass es die Diespecker- nebst der Kirchgasse, bis auf das Bad, den Markt samt dem Rathaus, bis auf das Kronen-Wirtshaus, und die Nürnberger Gasse bis vor den Gasthof zur Sonne und also an die 70 bewohne Bürgerhäußer völlig abgebrannt, worauf sich diese schlimmen Gäste mit ihrem Anführer, dem Obrist Kehraus, so war sein Name, mit vielem Gut beladen, wieder davongemacht haben, nachdem sie diese arme Stadt jämmerlich verwüstet, sie durch Schwert, Raub und Brand ziemlich ausgekehrt, und Neustadt an der Aisch zu Neustadt an der Aschen verwandelt’ “.[60]

In diesem Jahr wurde auch Uehlfeld[61] bei Neustadt/Aisch von Kehraus’ Truppen geplündert und verwüstet.[62]

1632 wird Kehraus von dem Erzgebirgschronisten Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][63] anlässlich des Bauernkrieges im Obererzgebirge[64] erwähnt: „Den 6. November commandirte der General Gallas[65] 2000 Küraßirer[66] mit 20 Standarten[67] unter dem Obristen Kehrauß auf die bauern ins gebirg. Den 7. November ging er durch die künheit,[68] hieb 4 bauern Nieder und 3 kinder, die vor furcht in einen reissig hauffen krochen, ließ er durch anstecken verbrennen, in der Zwenitz[69] einen armen taglohner todtmarttern, der nicht wuste, wie starck die bauern wehren und wo sie legen. Den 8. November erschoßen die Crabaten in dem Dorf Zwenitz 4 Menner: Johann Pfobe, Elias Reißig, Partel Abt und Georg Richter (Kb.). Der Friederich Türck[70] hatte die Grünheimer[71] und Elterleiner[72] zuevor aufgebotten, die 2 Päße und straßen von der Zwenitz auf Grünhein laßen verhauen und sie mit 50 Musquetirern[73] besazt. Den 8. November, alß der Feindt ankame, wahr er selbst darbey und animirte seine leute, daß Sie eine Weile scharmizirten,[74] welches aber wenig half, weil die Couraßirer voran ritten und leute bey sich hatten, die den Pas aufhieben. Alß nun die defensioner[75] sich verschoßen hetten, ritte der Türck davon und ließ die armen leute an Paß und in Städtlein in stich; den meisten half Gott darvon durch hülfe des walts, Marrasts und der berge, Darüber jedoch wurden niedergemacht 2 auß der Künheide[76] und 1 auß der Zwenitz. Der Feind drange durch, ginge auf kloster[77] und Stedtlein Grünhein, funde es wüste, hieb in der eil 4 nieder in Stedtlein, nahme ihnen nicht die weile, daß Sie das Viehe außgelaßen und mit sich getrieben hetten, sondern legten es an unterschiedlichen orten mit feuer an, daß uber 100 stück viehe und 2 Menschen mit verbrandt, daß das feuer in einer stunde kloster, kirchen und gemeine gebeude und alle bürgerheußer mit allen Vorrath biß auf 5 kleine heußerlein aufgefreßen. Alß das gantze Stedlein lichter lohe brande, daß mann auch das Gepraßel darvon auf dem Scheibenberg[78] gehöret, bliesen ihre Trompeter, alß hetten Sie die Welt erobert. Drauf marchirten Sie zuerücke auf Zwenitz und fingen alda auch an zue tyrannisiren, wurden aber eilendts durch reitende Post von Chemnitz[79] und Scharfenstein[80] zuerück beruffen, weil ihr Volck wehre zuerück getrieben worden, darumb sie auch noch des tages in Freyberg[81] einkommen und der Stadt die 1. Post gebracht, was zue Lützen[82] vorgangen“.[83] „Im Monat October wurden die Bauern überall kühner. Sie sammelten sich zum Theil auf Antrieb des schon öfters erwähnten Amtsschössers in Grünhain, Friedrich Türck, und unter dessen und anderer Beamten Führung in größeren Abtheilungen und jagten öfters den Kaiserlichen, die durch die Pässe nach Böhmen zurückzogen, ihre Beute ab. Der Amtsschösser wurde von Freiberg aus mehrmals gewarnt und aufgefordert, Contribution zu geben, ließ aber sagen: ‚Er wolle ihnen Pestilentz, Pulver und Bley und die alten catholischen Steine aus dem Kloster (in Grünhain) auf die Köpfe geben‘. Da zog der kaiserliche Oberst Kehrauß mit 2000 Reitern nach Grünhain, ließ unterwegs todtschlagen und sogar Kinder, die sich im Reißigholz verkrochen hatten, verbrennen, erzwang den Durchgang durch einen Paß vor Grünhain, den Türck mit Bauern vertheidigte und ließ, nachdem die Vertheidiger erschlagen oder zerstreut waren, das Städtchen Grünhain ausplündern und bis auf 5 kleine Häuser niederbrennen. ‚Alß das gantze Städtlein lichterloh brande, daß man auch das Geprassel davon auf dem Scheibenberg gehöret, bliesen ihre Trompeter, alß hetten sie die Welt erobert‘ “.[84]

Kehraus nahm mit zehn Kompanien zu etwa 1.200 Mann an der Schlacht bei Lützen teil.[85] Für bewiesene Tapferkeit erhielt er von Wallenstein 16.000 fl.

Wie aus einem Schreiben Holcks[86] an Rudolf Graf von Thun[87] vom 3.1.1633 hervorgeht, lag Kehraus damals in Aussig.[88] Kehraus selbst wandte sich am 7.1. an Thun: Wie er aus dessen Schreiben ersehen habe, sei Thun zu Holk nach Laun[89] berufen wurde, um das Kommando an der meißnischen Grenze zu übernehmen. Sobald er über Vorfälle auf seinem Grenzabschnitt unterrichtet werden sollte, werde er dies unverzüglich melden. Derzeitig befinde sich zwischen Aussig und Dresden[90] keine Truppeneinheit mit Ausnahme der Besatzung in Aussig und einer weiteren Besatzung eine Meile vor Dresden.[91]

Am 8.1.1633 hatte Wallenstein auch Des Fours[92] unterrichtet: „Was für volk der (tit.) Gallas[93] dem Obristen Coloredo[94] zusammenzuführen vnd bey Gabel[95] zu legen ordinantz ertheilet, solches geben wir dem herrn ob beygeschloßener designation mit mehrem zu ersehen. Alldieweiln wir nun solches für vnnöttig, hingegen aber für beßer erschten, das bemeldeter Obr. Coloredo bey seinem Regiment verbleibe vnd ein General officier der ohrten commandire: Als thun wir dem herrn beyverwahret eine abschrift des solcherwegen an denselben gefertigten schreibens ѷberschiken vnd Ihn benebenst erinnern, als alsbald naher Buntzel zu begeben, auf alles ein wachtsames auge zu haben vnd das volk, wenn solches, vmb des feinds vorhaben, dafern er der ohrten ettwas tentiren wollte, zu begegnen, beysammen zu haben von nöhten, zu sich, doch eher nicht, als es die notturft erfordert, naher besagtem Buntzel, zumahln Gabel nicht ein ohrt, wo es gesamlet werden könntte, weiln es aldar nicht zu leben haben würde, zu erfordern, in seiner abwesenheit aber zu leuttmaritz[96] vnd der ohrten herumb iemands das commando zu ѷbergeben, doch dasselbe mit seinem respect auf den herrn gewiesen sein vnd sich in allen vorfallenheiten bescheids (bei) ihm erholen solle, zu welchem wir den Obristen Kehraus wol a proposito[97] zu sein vermeinen, thun aber solches zu des herrn gutt befindender disposition hiermit gäntzlich remittiren. (P. S., eigenhändig) Der herr begebe sich alsbalt nach Jungen Bunzel,[98] gebe deswegen part den Graf Gallas vnd herrn Holka; der herr richte daselbs ein proviant hauß auf, damit man sich deßen auf alle notfall selbes dienen können; der herr sehe, daß Sitta mit allen requisiten versehen ist, damit sie des succurs desto leichter entrathen können“.[99]:

Am 14.1. schrieb Kehraus an Thun, unter der Bevölkerung habe sich das Gerücht verbreitet, der Feind werde in der kommenden Nacht vor Aussig rücken. Die Nachricht habe ein Untertan Graf Bleylebens[100] aus Dresden mitgebracht. Dort soll ein gewisser Exulant ihm gesagt haben, er möge nach Hause zurückkehren und dem Hauptmann[101] der Herrschaft Schöbritz[102] sowie den Untertanen ausrichten, dass die Schweden bald nach Böhmen kommen und sie von allem Leid erlösen würden. Auf dieses Gerücht hin sei der Pfarrer von Karbitz[103] geflüchtet und habe dadurch die Panik verursacht. Er selbst habe einen Sonderkurier nach Dresden abgesandt, der ihm nach der Rückkehr meldete, dass außer den ordentlichen Besatzungen in Dresden und Pirna[104] zwischen Aussig und Dresden kein Soldat zu sehen sei. Er habe auch erfahren, dass der Feind bei Zwickau[105] liege und sobald als möglich nach Eger[106] marschieren werde.[107] Am 22.1.1633 erging ein weiteres Schreiben Wallensteins wegen der Ausschreitung der Soldaten an Des Fours: „Demnach von dem vmb Buntzel herumb logirenden volk grosse vnordnungen vorgehen, welche wir keinerley weyse vnbestraffet hin passiren lassen wollen: Als erinnern wir den herrn hiermit, sich von dannen naher besagtem Buntzel zubegeben vnd, dergleichen weittere insolentien zu verhütten, aldort zu verbleiben, auch wieder die verbrecher scharffe inquisition anzustellen vnd dieselbe ohne einigen nachlas ernstlich zubestraffen, so wol die officier, so solches nicht remediret, in haft zu nehmen vnd vns dessen bericht zu weitterer vnser verordnung föderlichst vberlassen einzuschicken, in seiner abwesenheit aber das commando zu leuttmeriz dem (it.) Kehraus, doch das derselbe sich in allen verfallenheiten bescheidt bey Ihm erhole, zuѷberlassen. Inmassen der herr wol zuthun weiß“.[108]

Am 16.3.1633 erhielt Kehraus die offizielle Bestallung zum Obristen über ein Fußregiment niederdeutscher Knechte.[109] An diesem  16.3.1633 wandte sich Wallenstein aus Prag an Kehraus, der damals in Leitmeritz kommandierte: „Demnach des herrn Bischoffs zu Wien,[110] wie auch des landtgraf Georgen zu Darmstadt[111] ld. ld. gegen nechstkünftigen sontag[112] aldort anlangen werden: Als erinnern wir Ihn hiermit, zu deroselben bequemer logirung vnterschiedliche häuser, vnd zwar für iede zum wenigsten ein sechs, aussaubern zulassen vnd sonsten zu deren besserer accomodirung alle nottendige anstellung zumachen, auch wolgedachtes herrn landtgrafens Ld. halber an den grainzen die fürsehung, das dieselbe frey vnd vngehindert herüber passiret vnd ihre genugsame convoy deren belieben nach zugegeben werde, zuthun, solches aber alles in höchster still zu haltten vnd an dessen effectuirung ein moment zu versaumen. Inmassen er dann wohl zu thun weiß“.[113] Unter dem 25.3.1633 dankte Georg von Hessen-Darmstadt Wallenstein von Leitmeritz aus für seine „vertraulichen Andeutungen“ und seine Bemühungen um den Frieden im Reich.[114] Am 16.12.1633 wandte sich Wallenstein aus Pilsen an Kehraus: „Was wir dem Gen. Wachtmeister Baron de Suis[115] wegen seines Zurugk vom Instrom ins landt ob der Ens für Ordinantz ertheilen thun, solches geben wir Ihm ab der copeylichen Einlagen mit mehrem zu ersehen.[116] Vnd erinnern Ihn benebenst, dafern derselbe solcher ordinantz nicht alsbaldt würcklich nachkommen soltte, dessen vngeachtet mit seinem vnterhabenden Regiment sich alsbald naher besagtem landt Ob der Ens zu begeben, winterquartir[117] aldar zu nehmen vnd zu den recrouten zu greiffen. Inmassen er hierunter vnsere endliche meinung von vorzeygern dieses weitters vernehmen wird, darauf wir vns völlig remittiren[118] thun“.[119] Gleichlautende Schreiben waren auch an Wevel[120] und Ladislaw Burian von Waldstein[121] ergangen. Am 28.12.1633 hatte Wallenstein sich aus Pilsen an Suys gewandt und zu sich einbestellt: „Inmittels wir Ihn hiermit erinnern thun, sich alsbaldt nach empfahung dieses aufzumachen vnd einen postritt zu vns anhero zu verrichten, in seiner abwesenheit aber das Commando dem Obristen Kehraus, als iezo der enden dem elttisten Obristen, zu hinterlassen vnd ihm endt: vnd ernstlich einzubinden, daß er die Regimenter, zumaln, wie obgedacht, anders nicht daraus erfolgen, als das nicht allein dem feindt kein abbruch gethan, besondern das volk ruiniret vnd gegen dem sommer Ihr Majt. vmb Landt vnd leutte vnd wir vmb ehr vnd reputation gebracht werden würden, keineswegs fortziehen lassen, besondern im landt ob der Ens verbleiben vnd zu den recrouten greiffen solle“.[122] Kehraus, der nach der Exekution Wallensteins eingezogen worden war, hatte sich am 28.2.1634 aus Linz[123] an den Fürstbischof von Wien gewandt: „Ihr fürstliche gnaden klag ich ganz vntterthenigist, dz ich alhier zu Lincz wegen eines Verdacht des gewesten General in Arest genommen worden, daran mier ja einmal vnrecht geschicht, den ich den General in 25 Wochen nie gesehen, auch zu Pilssen bey den Vnntterschreiben nicht gewest, vill weniger vnntterschriben. Weillen ich dan auch bei herrn Grafen schlikh zu gleich angeben vnd mich dz  Vnglückh zu gleich hauffen weis vberfelt: Also bit Ich Ir. Fr. gnaden ganz vnterthenigist, Die wollen mier die grosse gnade tun vnd sich meiner erbramen vnd mier aus dissem laborint helffen vnd mich bei Ir. May., mein allergnedisten Kaisser, Könnig vnnd herrn, entschuldigen helffen, so wol bey herrn Graffen schlikh. Der Gott, der alle ding weis, weis auch auch, dz mier vnrecht geschicht, den Ich ja immer Ir May. von grundt meines herczens treulich gedient habe, also dz höchste vertrawen, Ihr frl. gnaden werden mich armen Soldaten nicht verlassen, vnd ich verbleib Ir frl. Gnaden vntertanigster vnd getreuer Knecht“.[124]

Kehraus‘ Regiment in Stärke von 1.800 Mann in 10 Kompanien[125] nahm an der Belagerung Regensburgs[126] im Sommer 1634 teil,[127] desgleichen an der Schlacht bei Nördlingen,[128] allerdings Kehraus nicht, da er sich noch wegen der Wallensteinschen Verschwörung verantworten musste, wobei er allerdings letztlich freigesprochen wurde.

Ab Oktober 1634 bis zum 13.2.1635 war er Kommandant in der Reichsstadt Schweinfurt.[129] Kehraus, dessen monatlicher Unterhalt mit exorbitanten 1.200 Rt. angegeben wird,[130] scheint zumindest auf die Disziplin seiner Soldaten gehalten zu haben. Zumindest vollzog er das geltende Militärstrafrecht:  „Am Freytage, den 19. December, wurde über drey Kaiserliche Soldaten, vom Oberst Kehrausischen Regimente, welche Nicolaus Geißlers 60jähriges Eheweib genothzüchtigt, auch sonst schlechte Handlungen ausgeübt hatten, auf offenem Markte Standrecht gehalten. Das Urthel lautete also: 2 sollten enthauptet und dem dritten eine Hand mit dem Beile abgehauen werden. Etliche Officiere baten im Namen dieser Verurtheilten E. E. Rath, er möchte doch eine Fürbitte[131] einlegen, damit ihnen die Strafe gemildert oder gar erlassen würde. Der Rath fand, dieses zu thun, bedenklich und gegen die Bürgerschaft unverantwortlich, lehnte also dieses Begehren ab, und überließ die groben Missethäter der Gerechtigkeit, worauf das Urtheil auch an ihnen vollstreckt wurde“.[132]

Am 15.11.1634 kamen 2 Kehrausische Regimenter mit dem großen[133] und dem kleinen Stab[134] unter den Hauptleuten[135] Rab[136] und Vetter,[137] insgesamt etwa 320 Mann stark, nach Kitzingen[138] und blieben dort fast 12 Wochen.[139] Aus Schweinfurt wird 1635 über den Abzug Kehraus’ berichtet: „Der Oberste Kehraus zog am 5. Febr. [1635; BW] mit seinen Soldaten aus der Stadt, welchen man auf 3 Tage Proviant mitgeben mußte, sie kosteten in den wenigen Monaten über 12,000 fl.“[140] Am 6.2.1635 teilte Gallas[141] Piccolomini[142] aus Leonberg[143] mit, er erwarte den Anmarsch des Regiments Kehraus.[144]

Der Diplomat und Annalist Khevenhüller[145] erwähnt ihn anlässlich der Belagerung und Einnahme Sachsenhausens[146] im August 1635.[147]

„Als am 11. August 1635 neuen Stils aus Wien nicht ohne Genugtuung vermeldet wurde, daß ‚im Römischen Reich […] nun die Kays: fast alle Plätz, ausser wenigen so noch mit Schwedischen[148] besetzt, erobert, massen sich dann auch Franckfurt am Main,[149] Straßburg, Manheimb,[150] und andere Orth mehr mehr, mit Accordo an Ihr Kays: Mytt:[151] lauth deß mit Churfürstl: Durchl: zu Saxen[152] beschlossnen Friden ergeben haben’, standen den Frankfurtern bange Stunden erst noch bevor. In der Tat hatten sich die meisten Stände dem Prager Friedensabkommen[153] angeschlossen, die Wiener Meldungen waren jedoch nach dem Gregorianischen Kalender datiert. Frankfurt mußte seine ungeliebten Besatzer zu diesem Zeitpunkt erst noch vertreiben. Die Situation in der untermainischen Reichsstadt spitzte sich zu. Vitzthum[154] hatte in Sachsenhausen zum Ärger der Frankfurter Ratsherren ohne deren Erlaubnis schwedische Soldaten zur Verstärkung eingelassen. Laut Lersner stiegen Soldaten eines Obersts namen Rosa[155] mit Leitern über die Sachsenhäuser Mauern, gelangten also heimlich in die Stadt. In der Nacht zum 1. August hätten diese dann die Türme auf der Sachsenhäuser Mainseite eingenommen und die vom Rat eingesetzten Wachen vertrieben. Eine Abordnung der Hanauer[156] Garnison[157] sei durch das Affentor eingelassen worden, um Vitzthum beim Kampf um die Alte Brücke zu unterstützen. Am Sonntag, den 2. August 1635 begann das verheerende Gefecht zwischen der schwedischen Garnison und den Frankfurter Truppen. Zuerst erfolgte die gewaltsame Einnahme der Alten Brücke durch die Garnisonssoldaten, Frankfurt wurde überrumpelt und geplündert. Während sich die meisten Einwohner noch im morgendlichen Gottesdienst befanden[,] ließ Vitzthum ‚das Affenthor auffhawen, und 1000 Mußquetierer[158] neben 500 Pferden einziehen.[’] Nachdem der Rat den Lärm gehört hatte, wurden eilends die Bürgerschaft und die Handwerksburschen zusammengerufen und diese ‚mit Eydt und Pflicht erinnert, gegen die Schweden sich zu wehren’. Die schwedischen Soldaten zogen sich zurück und die Frankfurter, ‚mit Doppelhacken[159] und Mußqueten’[160] zur Gegenwehr gerüstet, schlugen indes ‚auff der Brücken pallisada’.

Ein im Reichsarchiv in Stockholm befindlicher Augenzeugenbericht bestätigt diese Vorfälle an jenem 2. August 1635. Es handelt sich hierbei um einen auf Französisch und mit rascher Hand abgefaßten Brief an Bernhard von Weimar,[161] in dem jener Oberst Rosa, der eigentlich Reinholt von Rosen[162] hieß, unmittelbar von den Frankfurter Ereignissen berichtet. Dieser Obrist war mit seinen aus Mainz[163] und Gustavsburg[164] stammenden Reitern Vitzthum zu Hilfe geeilt und unterstützte dessen Garnisonssoldaten gemeinsam mit weiteren 500 Hanauer[165] Musketieren beim Angriff auf Frankfurt. Im Verlauf des Gefechts verweigerte der Magistrat den Schweden jedoch die ‚Clefs de la Porte’ und ließ sie nicht in die Stadt. Daraufhin hatten sich die schwedischen Truppen zurückgezogen. Die Kommandanten beschlossen, Frankfurt zu stürmen und einzunehmen. Vom Rheingrafen Otto[166] hatte der Oberst zuvor erfahren, daß Matthias Gallas mit seiner Armee anrückte. Um dem Feind den Zugang zu der Reichsstadt zu verwehren, verteilte Rosen seine eigene Kavallerie außerhalb der Stadt um die Mauer, damit diese die Zugangsstraßen sicherten. Frankfurt traf indes Vorkehrungen, um sich selbst zu verteidigen. Die Bürger hatten sich bewaffnet und mit der städtischen Garnison zusammengeschlossen. Überdies brachten sie zahlreiche Kanonen in Gefechtsstellung.

In den frühen Morgenstunden des 5. Augusts, einem Mittwoch, begann ein heftiger Kampf zwischen den städtischen Söldnern und Vitzthums Truppen. Die Frankfurter Einheiten feuerten auf die hinter Schanzkörben[167] verborgenen schwedischen Soldaten, es kam zu Toten und Verletzten. Dennoch gelang es Vitzthums Männern, die Frankfurter Soldaten zurückzudrängen. Außerdem ließ der Garnisonskommandant noch am selben Abend die Brückenmühle anzünden, die ‚mit etliche Malter Früchte[168] abgebrand’ ist. Durch die brennende Mühle wurden ‚beyde Städte von einander separiret, man canoniret noch immer, und sollen sie darinnen noch immer grossen Mangel an Medicamenten und anderer provision haben, und hat man ihnen alles mahlwerck genommen’.

Am 6. August baten die Stadtoberen den in der Nähe befindlichen kaiserlichen Generalleutnant Gallas um Unterstützung. Inzwischen wurde von Frankfurt aus die Schaumainpforte auf der Sachsenhäuser Seite beschossen, fast alle Fenster des Wachgebäudes gingen dabei zu Bruch. Am Abend des 7. Augusts rückten schließlich 5 000 Soldaten des Grafen Gallas unter dem Kommando des Generalwachtmeisters Wilhelm von Lamboy[169] in Frankfurt ein. Einer Zeitungsmeldung zufolge waren ‚auff begehren des Magistrats allhier unter Commando des Obr. Wachtmeisters Lamboy und Obr. Kehrauß 13. Keyserl. Regim. uber 8000. starck und zum Succurß[170] kommen, es wird starck uff Sachsenhausen zur Pressa[171] geschossen, sonderlich auffs Wasserthor, und ist schon ein  groß stück gefellet worden, man vernimbt es werde heut noch gestürmet werden, von dem Volck so in Gärten unter Stücken ligt’. Aber nicht nur Lamboy und sein Oberst Kehraus zogen in die Reichsstadt. Von Butzbach[172] rückten schwedische Regimenter unter Sperreuter[s][173] Kommando heran und Bernhard von Weimar marschierte vom Rheingau aus über Wiesbaden[174] und Mainz[175] herauf. Vitzthum ließ sich deshalb vernehmen, ‚es wolle bald widerumb einen Succurß von 12.000 Mann von Hertzog Bernhards Armee bekommen’. Diese Zeitungsmeldung scheint zum Ausdruck zu bringen, daß der Korrespondent offenbar den baldigen Fall Frankfurts befürchtete. Es drohte immerhin der Zusammenprall von rund 20 000 Soldaten.

Am 8. und 9. August erfolgte der Beschuß Sachsenhausens vom Frankfurter Mainufer aus, man hatte ‚von allen Pastheyen und Thürnen auf die Schwedischen Schantzkörbe,[176] so sie auff die Brücke gebracht’, gefeuert. Die Ironie des Schicksals zeigte sich hierbei in der Tatsache, daß all jene Mauern und Bollwerke nun zur Verteidigung gegen die Schweden dienten, die zuvor unter ihrer Regie mühsam errichtet worden waren. Beobachter wußten zu berichten, daß ‚uber 1000. Schüsse aus Stücken’[177] an jenem 8. August auf Sachsenhausen abgefeuert worden waren. Gegenüber dem Fahrtor wurde eine Bresche geschlagen. Kaiserliche und Frankfurter Soldaten durchdrangen sie am 9. August und stürmten in Sachsenhausen ein. Sie gelangten bis zur Dreikönigskirche, stießen dort aber auf die gut verschanzten Schweden und wurden von diesen zurückgedrängt. Die einbrechende Nacht verhinderte einen weiteren Angriff auf die Garnisonstruppen. Im Verlauf dieses Gefechtes hatten die Schweden im übrigen auch den Brickegickel von der Brücke geschossen. Dieser goldene Hahn, das Wahrzeichen der Alten Brücke, war dabei jedoch nicht zum ersten Mal abhanden gekommen. Ein Frankfurter Zeitzeuge namens Flittner gedachte dem durch feindliche Hand Erlegten schließlich in einem ‚historisch-zoetischen’ Gedicht.

Einen Tag später beschossen kaiserliche und Frankfurter Truppen Sachsenhausen mit dreißig Kanonen, die von der Brücke bis zum Leonhardstor aufgestellt waren. An diesem Tag ließ sich Vitzthum endlich durch die Sachsenhäuser und ihren Pfarrherrn Christian Gerlach zum Nachgeben bewegen, nachdem dort 26 Häuser in Schutt und Asche gelegt worden waren. Zeitungsmeldungen zufolge hatte sich der auf diese Weise entstandene Schaden auf ‚in die drey Tonnen Goldes’[178] belaufen. Von ‚der unschuldigen Bürgerschafft [ist], so zu dreyen mahlen durch Pfarrer und andere fußfallende umb fernere verschonung gebeten’ worden. Auch die Soldaten auf der Frankfurter Seite waren an den Zerstörungen in Sachsenhausen beteiligt. An jenem 10. August hatten diese nicht nur einen Turm, sondern auch einige Wohnhäuser durch Beschuß in Brand gesetzt. ‚Und alleweil mit gantzen,[179] dreyviertel[180] und halben Carthaunen[181] fewer hinuber geben worden, da auch das Fewer so groß worden, daß es bey 30. Häuser hinweg genommen […]’. Angesichts dieser Angaben wird deutlich, daß die beiden Seiten nicht nur aus beweglichen Feld-[,] sondern auch aus schweren Festungsgeschützen gefeuert haben. Als Vitzthum immer noch keinerlei Bereitschaft zum Einlenken zeigte, schossen die Frankfurter sogar ‚mit halben Carthaunen auff seine Arbeiter’. Sie richteten Feldgeschütze auf die schwedischen Soldaten, die gemeinsam mit der Fußartillerie aus Hanau zur Unterstützung in die Reichsstadt gekommen waren. Man war gegen Vitzthum ‚mit eysersten Ernst verfahren, was nun daraus werden wird, weiß Gott, man spielet mit Stücken biß dato nach starck inflammen’.

Der Sachsenhäuser Prediger Christian Gerlach unterstützte nicht nur die Petition seiner ‚Schäfchen’, er war darüber hinaus auch Vitzthum behilflich, wieder Verhandlungen mit den Frankfurter Räten aufzunehmen. Der Geistliche wurde mitsamt einem Trommler auf die Frankfurter Seite geschickt, um dort die Kapitulation der Schweden voranzutreiben, die dann am Abend des 10. Augusts endlich geschlossen werden konnte. Bis zu ihrer Unterzeichnung dauerte jedoch das Feuern der kaiserlichen Truppen an. Vitzthum hatte sich offenbar bis zuletzt geweigert, mit den Frankfurtern zu verhandeln. Er akzeptierte jedoch die Vermittlung des Generalwachtmeisters Lamboy, dem der Vergleich schließlich auch gelang. Über die darauf folgende Aufgabe Vitzthums verbreiteten sich indes unterschiedliche Interpretationen. Angeblich habe der Garnisonskommandant drei weiße Fahnen hissen lassen, Meldungen in den Zeitungen nennen hierfür verschiedene Gründe. Von katholischer Seite aus behauptete man, der Generalmajor sei nicht etwa verhandlungsbereit gewesen, vielmehr habe es ihm an Munition und Proviant gemangelt. Dies wäre so gesehen einer unfreiwilligen Aufgabe gleichgekommen. Folgt man hingegen Zeitungen aus protestantischen Hochburgen, so wollte der Garnisonskommandant einen Waffenstillstand nur aus Pietät, um ‚die Todten zu begraben’.

Am Dienstag, den 11. August 1635 verließ Hans Vitzthum von Eckstädt um sieben Uhr morgens mit seinem vierköpfigen Stab die Reichsstadt Frankfurt am Main in Richtung Gustavsburg, die Besatzung durch die Schweden war beendet. Noch vor dem Garnisonskommandanten zog ein Oberstleutnant namens Bilau[182] mit dem Hanauischen Kriegsvolk ab, dann endlich verschwand Vitzthum mit Sack und Pack,[183] vier Feldstücken[184] und acht fliegenden Fahnen aus Sachsenhausen. Seine einstigen Garnisonssoldaten wurden vor die Wahl gestellt, in den Dienst der Reichsstadt oder zu den kaiserlichen Truppen überzutreten. 200 Mann entschieden sich angeblich für den Verbleib in Frankfurt. Der vertriebene Generalmajor konnte seinen Weg nach Gustavsburg allerdings nicht ungehindert fortsetzen. Übergriffe wurden auf ihn verübt und sein Gefolge in Höchst[185] von den dort befindlichen kaiserlichen Soldaten gefangen genommen. Vitzthum selbst soll angeblich nur noch mit drei Pferden und zwei Dienern an seinem Ziel angekommen sein.

– „Am 10. August [20.8.1635; BW] wurde der Oberst[186] Joh. Geyso,[187] der seit 12 Jahren dem Herzoge nahe stand […], entsandt. Ein größeres Reitergeschwader scheint ihm zunächst Schutz gewährt zu haben. Noch ehe er sein Ziel erreichte, ging am 14. August von Ramsay[188] folgende Nachricht ein: Einige Regimenter der Bönninghausenschen[189] Armee sind gestern, den 11., dicht an Hanau vorbei auf Frankfurt marschiert. Sachsenhausen ist heute mit Accord gefallen; Vitztum mit seinen Truppen auf Mainz abgezogen. Meinem Oberstleutnant Bilaw,[190] der mit seinen 600 Musketieren nach Hanau zurückwollte, haben die Feinde den Accord nicht gehalten; wer nicht gutwillig Dienste nehmen wollte, ist niedergeschossen“.[191] –

Die Rezeption des Frankfurter Gefechts ließ natürlich nicht lange auf sich warten. Berichte über den Verlauf der Ereignisse finden sich in den zeitgenössischen Zeitungen. Einer Meldung vom 18. August 1635 zufolge wurde nur wenige Tage nach dem Abzug des schwedischen Kommandanten der ‚Accord zwischen den Keyserl. und Schwedischen, wegen Sachsenhausen’ in Druck gegeben und das Szenarium in Kupfer gestochen. Jenen ‚innerliche[n] Krieg zu Sachsenhausen’ hatte kein Geringerer als Matthäus Merian der Ältere angefertigt, um ihn anschließend im Theatrum Europaeum[192] zu veröffentlichen. Auf seiner detailreichen Darstellung finden sich sämtliche Ereignisse dieser zehn Tage im August zusammengefaßt. Man sieht die Palisaden und Schanzkörbe auf der Alten Brücke, stürmende Soldaten, das Eindringen der kaiserlichen Truppen durch die Bresche nahe des Ulrichsteins, die Feuerlinien der schweren Geschütze entlang der Mauer des Fischerfeldbollwercks und schließlich Vitzthums Abzug mit fliegenden Fahnen.

Nur sehr langsam beruhigte sich die Lage im Frankfurter Umland. Die Reichsstadt war noch immer von Truppen der Kriegsparteien umgeben. Lamboy und Hatzfeld[193] standen mit kaiserlichen Truppen in der Frankfurter Landwehr,[194] Matthias Gallas befand sich mit seinen Soldaten im Hauptlager bei Gernsheim[195] auf beiden Rheinseiten. Die Schweden und ihre französischen Hilfstruppen, geführt von Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar und Kardinal de la Valette,[196] hielten sich bei Hochheim[197] am Main auf und Ramsay saß mit seiner Garnison im belagerten Hanau fest. Die Truppen dürften auch noch den letzten Rest des mehrheitlich verödeten Umlandes durch ihre Ausfälle und Marschbewegungen zerstört haben. Dank der Übereinkunft mit Vitzthum war Frankfurt in diesen letzten Tagen der Besatzung nur knapp einer größeren Katastrophe entkommen.

Gleichwohl birgt das gewaltsame Ende der schwedischen Präsenz in der Reichsstadt am Main ungewollt eine jener Anekdoten, die es im Laufe der Geschichte immer wieder gegeben hat. An der Vertreibung des Garnisonskommandanten Vitzthum nach der Kapitulation war ausgerechnet ein Oberst nahmens Kehraus maßgeblich beteiligt gewesen – nomen est omen. Er war derjenige, so der den Schweden nicht eben wohlgesonnene Pfarrer Henrici, ‚der Sachsenhausen den Frankfortern einnahme und den Vitzthum rausjagte’ “.[198]

Der spätere Friedberger[199] Pfarrer Johannes Henrici [1592-1656][200] berichtet: [30. August 1635 a. St.] „Da ich von einem ehrenfesten Rath der Stadt Friedberg, nachdem beede Pfarrer daselbst peste[201] gestorben, legitime [rechtmäßig] zum Pfarrer vociret worden, kraft Vocation-Schreiben, welches ich bekommen, als ich eben vom Fürsten von Lochowitz[202] zu Bornheim[203] gefangen lag, wohin mich der Quart [Salveguardist, Wach- und Schutzsoldat] zu Rendel[204] mitnahme, weilen die Bauern ihm das Quartengeld noch schuldig und entlaufen waren, und die Hanauischen den einen Quarten des Nachts geholt mit seinem Pferde; wolt der Fürst denselben Quarten von mir wieder haben. Ich solte ihn kurzum restituiren [Ersatz leisten], welches mir unmöglich ware. Hette ich auch lang gefangen sitzen müssen, wenn nit mein Bruder Henrich zu Frankfurt beim Obersten Kehraus (der Sachsenhausen den Frankfurtern einnahme und den [schwedischen Kommandanten] Vitztum rausjagte) ein Fähndrich[205] ausbracht hatte; welcher Oberst [Kehraus] evangelisch ware. Der Fähndrich bate mich los beim Oberst Lochowitz [ Lobkowitz ?]. Und indem ich gefangen lag 1 Tag und 1 Nacht, kommen diese litterae vocatoriae [Berufungsschreiben] mir zu, wie Josepho im Gefängnis, daß er solte vor Pharaone weissagen“.[206]

1635 stand Kehraus noch immer unter dem Befehl Wilhelms von Lamboy.

Aus Schweinfurt wird 1636 berichtet: „ Eine Compagnie, nur noch etliche 20 Mann stark, kam am 16. d. [12.1636; BW] in die Stadt, um sich hier zu ergänzen. Das war der Rest von dem ganzen Kehrausischen Regimente, die übrigen Compagnien waren aufgerieben, selbst der Oberste Kehraus starb zu Straßburg“.[207] Kehraus verstarb am 24.2.1636 in Straßburg.

Sein restliches Regiment wurde nach Elsass-Zabern[208] in Garnison gelegt.[209]

Aus Schweinfurt wird 1637 weiter über Teile seines Regiments berichtet: „Aus der Stadt zogen am 8. d. [1.1637; BW] von jeder Compagnie 50 Mann und nebst diesen die Harrachischen[210] Reuter, die Brinkischen[211] Dragoner[212] und die Kehrauischen Fußgänger, aus, und stießen nachts zu dem Corps, das Generalfeldzugmeister Geleen[213] commandirte, und damals zu Kissingen[214] sein Quartier hatte. Von da führete sie benannter General gegen die Schweden, die vorher Kißingen, Waldaschach,[215] Münnerstadt,[216] Neustadt[217] u. s. w. gebrandschazt[218] hatten. Bey Mellerichstadt[219] trafen die Oesterreicher und Schweden zusammen, erstere wurden von den Schweden geschlagen und büßten ihre Kanonen ein. General Geleen kam am 13. d. frühe um 3  Uhr mit dem Grafen von Harrach hier an, welchen am Mittage das geschlagene Volk folgte. Gefangen wurden der Oberste Manteuffel,[220] der Oberste Ramsdorff,[221] Hauptmann Fronhöfer[222] und sein Fähndrich, der Capitain-Lieutenant[223] des Grafen von Harrach, der Fähndrich von der Leibcompagnie[224] des Obersten Steinheim,[225] der Feldwebel[226] von der Wanglerischen[227] Compagnie, die gemeinen Soldaten[228] ließen die Schweden laufen“.[229]

„Am 12. Januar 1637 schickte er[230] den Oberst Wrangel[231] mit dem Banerschen[232] Leibregiment[233] von Wasungen[234] in Richtung Meiningen[235] vor, von wo der Feind in Stärke von 2 Regimentern im Anmarsch war, 1 Kroaten- und 1 Dragonerregiment. Der Vortrab der Schweden kam bei Walldorf[236] in Gefechtsberührung mit dem Gegner. Die beiden kaiserlichen Regimenter hielten diesen Vortrab für eine stärkere Erkundungsabteilung und glaubten, die Gelegenheit günstig, als diese sich zurückzogen und stießen nach.

Der Haupttrupp der Schweden hatte aber inzwischen am Südausgang von Wasungen hinter Gebüsch gedeckte Stellung bezogen. Als die Kaiserlichen, deren Verbände sich während der Verfolgung aufgelockert hatten, herankamen, brachen die Schweden dem völlig überraschten Feind in die Flanke. Es kam zu einem kurzen Gefecht; was nicht niedergehauen und verwundet wurde, suchte sein Heil in der Flucht. Die beiden Obersten Manteuffel und Wolframsdorf wurden gefangen genommen.[237] Die Regimenter Wrangel und Derfling[238] setzten den Kaiserlichen nach. Vor den Toren Meiningens kam es, da hier die Kaiserlichen Verstärkung erhielten, zu einem weiteren scharfen Gefecht, bei dem 3 Kompanien Kroaten völlig zusammengehauen worden seien“.[239]

Der Schmalkaldener[240] Chronist Johann Georg Pforr [1612-1687] hält dazu fest: „Den 9. Jan: sind die hievor bemelte 5 Schwedische regimenter wegen deren in Francken zusammengezogenen Keyserlichen völcker in hießige ambtsdörffer gewichen und, die obristen legten sich in die statt, ihre pocaschen[241] aber schickten sie ubern walt. Hierauff giengen sie die Schwedischen den 12. dito in der furi uff die Keyß: loß und treffen bey Meinungen uffeinander, alwo die Keyßerlichen auß dem feldt geschlagen, ihnen 3 stück geschütz abgenommen. Der Obriste Mandeuffel und Ramßdorff und andere officirer, beneben 700 gemeine soldaten, wurden gefangen. Bey dießer occasion hat sich der Obriste Wrangell, welcher den angriff gethan, am tapfersten gehaltten“.[242]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] WEIGEL, Album, S. 69.
[2] Křanowitz [Krzanowice, tschechisch Křenovice, auch Chřenovice; 1936–1945 Kranstädt, Powiat Raciborski,  Woiwodschaft Schlesien; Polen]; HHSSchles, S. 246.
[3] MÜLLER, Des Chur- und Fürstlichen Hauses Sachsen / Ernestin- und Albertinischer Linien Annales, S. 278.
[4] Truchsess: „Die Truchsessen, zu deren Erlangung auch erworbener inländischer Adel genügte, gehörten aber weiterhin zur „Tafelpartie“ und unterstanden als solche dem Obersthofmeister, von dem sie auch beeidigt wurden.
Gehörte der Bewerber um die Truchsessenwürde dem Beamtenstand an, so musste er wenigstens kaiserlicher oder königlicher Rat oder Hof- (Ministerial-)Sekretär sein. War derselbe nicht angestellt, so musste er sonst eine ehrenvolle soziale Stellung einnehmen. Vor der Beeidigung hatte sich der ernannte Truchsess mit dem Erlage der vorgeschriebenen Taxe (Gebühr) auszuweisen, worauf ihm auch das Truchsessenehrenzeichen ausgefolgt wurde. Die Truchsessen waren gleich den Kämmerern Hofwürden. Sie waren zur Hoffolge verpflichtet, rangierten nach den Kämmerern, wurden „zur Tafel bedienung oder bey Festins zu Commissiarienstellen gebraucht“, hatten den Vorzug „den Hof zu Corteggiren“ und traten insbesondere bei der Zeremonie der „Speisung“ am Gründonnerstag in Funktion. Truchsess war demnach ebenso wenig wie Kämmerer ein bloßer Ehrentitel, sondern ein zu Dienstleistungen verpflichtendes und durch Eid bekräftigtes Dienstverhältnis, das im Taxpatent direkt als „Ehrenamt“ bezeichnet wurde. Andererseits war auch die Truchsessenwürde keine staatliche „Auszeichnung“, sondern eine dem Hofrecht angehörende Dienst- und Ehrenverleihung“. [wikipedia]
[5] Reisiger: Seit dem Mittelalter gewappnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen; im 16. Jahrhundert ein bewaffneter Reiter im Gegensatz zum Fußsoldaten, der nicht als Söldner galt, abgeleitet von „reisen“; „Reise“: Kriegsfahrt. DWB Bd. 14, Sp. 745, 53.
[6] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[7] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[8] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[9] Karl Hannibal I. Burggraf zu Dohna, Freiherr auf Wartenberg u. Bralin [1588-21.2.1633 Prag], Präsident der schlesischen Kammer, kaiserlicher Obrist.
[10] Neu-Titschein [Nový Jičín, Bez. Nový Jičín, Tschechien]; HHSBöhm, S. 408ff.
[11] Fähnlein, Fahne [schwed. fana]: I. militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste 200 bis ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner), bei den Schweden z. T. bis 500 Mann. Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden. II. In den Städten wurden wehrfähige Bürger ebenfalls in Fähnlein bzw. Rotten eingeteilt.
[12] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[13] Weichbild, Weichbildstadt: gebräuchliche Bezeichnung für Minderstädte mit zugehörigen Dorfschaften. Rechtshistorisch bezeichnet Weichbild den vor den eigentlichen Stadtmauern gelegenen Bezirk, der der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war.
[14] Alttitschein [Starý Jičín, Bez. Neutitschein, Tschechien]; HHSBöhm, S. 306, 408.
[15] Wallachisch Meseritsch [Valašské Meziříčí, Bez. Wsetin]; HHSBöhm, S. 644f.
[16] Ordinanz, Ordonnanz: (militärische) Verfügung; Befehl; Anweisung, Verordnung, die nicht immer eingehalten wurde. Zum Teil wurde den Soldaten von ihren Vorgesetzten in aller Öffentlichkeit sogar verboten, sich an die Ordonnanzen zu halten; MAIER, Unterpfalz, S. 321.
[17] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 und 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmen Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634).
[18] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[19] BECK, Geschichte der Stadt Neutitschein, S. 195f.
[20] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.
[21] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 422.
[22] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[23] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.
[24] Hannover; HHSD II, S. 197ff.
[25] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[26] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[27] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[28] Kürass, Küriss: Als Küriss, auch Kyriss, bezeichnete man einen vollständigen Reiterharnisch. Genau wie der Kürass leitet sich der Küriss von dem französischen cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) her. Die Soldaten, die ihn trugen, nannten sich bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts „Kyrisser“. Die Bezeichnung Küriss wurde zu Beginn des 16. Jahrhunderts üblich und bezeichnete in Abgrenzung zum Kürass nicht nur den Brust- und Rückenpanzer, sondern eine komplette Plattenrüstung, wie sie in der schweren Reiterei gebräuchlich war. In der Regel trug man zu einem Küriss einen geschlossenen Helm. Ein speziell für das Turnier gefertigter Küriss wurde als Stechküriss bezeichnet. Zu einem so genannten Feldküriss trug man einen Mantelhelm oder eine geschlossene Sturmhaube. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. [wikipedia] => Kürassier.
[29] JÜRGENS, Chronik, S. 473.
[30] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 437.
[31] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, S. 443.
[32] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 388, 397, 409.
[33] Otto Heinrich Stosch Freiherr v. Kaunitz [ – ], Landeshauptmann des Herzogtums Sagan.
[34] HALLWICH, Briefe und Akten 1. Bd., Nr. 240, S. 338.
[35] Alte Veste [Gem. Zirndorf, LK Fürth]; HHSD VII, S. 14. 3./4.9.1632: vergeblicher Sturm Gustavs II. Adolf auf Wallensteins befestigtes Lager bei Zirndorf und Schlacht an der Alten Veste, 18.9. Abzug Gustavs II. Adolf. Vgl. MAHR, Wallenstein vor Nürnberg; MAHR, Schlacht.
[36] Giovanni Battista [Johann Baptist] Chiesa [ -Sept./Okt. ? 1632 in Salzburg], kaiserlicher Obristleutnant. – KONZE, Stärke, S. 26.
[37] LEHNES, Geschichte, S. 188ff. HOLLE, Fürstenthum Bayreuth 3. Heft, S. 44; Neustadt a. d. Aisch [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 512f.
[38] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „.
[39] Fourage: Unterkunft und Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit.
[40] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[41] Kriegsgräuel: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. von Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM Bd. III, S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung von Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten und Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633).
[42] Kastner: Amtmann über alle Einkünfte.
[43] Vgl. SCHHNIZZER, Chronica.
[44] tribulieren, tribellieren: quälen, plagen, bedrücken.
[45] (Bad) Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[46] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[47] Kantor: Vorsänger oder Chorleiter im Gottesdienst.
[48] Ried: Röhricht, dann feuchter Boden, auf dem Ried wächst, und in abgeschwächter Bedeutung Sumpfgrund, Moorboden.
[49] Judenfeindlichkeit: Unter 1636 heißt es aus Schmalkalden/Thüringen; WAGNER, Pforr, S. 139: „Umb dieße zeit hat burgerm: und raht sambt der burgerschafft bey H[errn Landgrafen Georg [v. Hessen-Darmstadt; BW] umb abschaffung der Juden alhier, wegen ihres großen wuchers und schinderey, unterthenig nachgesucht. Aber sie haben ein abschlegige antwortt bekommen, weil der fürst ihrer nicht entbehren könnte, mit diesem verweiß, das dieses suchen durch die geistlichen mögten angestifftet sey worden, solden sich deßwegen hüten, das keine Franckfurter hendell hierdurch entstehen mögten“. Frankfurter Händel: Der Fettmilch-Aufstand des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und in der Vertreibung aller Frankfurter Juden aus. Er wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. [wikipedia] WAGNER, Pforr, S. 147 (1638): „Und nachdem auch viele frembde Juden bey den hießig[en eingeßeßnen etzlich jahr hero ohne schutzbrieffe unterschleiffe gehabt, alß sint solche um 500 goldf[florin gestrafft worden, welche der gemeine sage nach die [obbemelte] commissarien behaltten haben sollen“. LEHMANN, Leben und Sterben, S. 164f.: „Schmalkalder Juden werden mit der Zahlung von 500 Goldgulden hestraft, weil sie ‚viele fremde [geflohene] Juden, die keine Schutzbriefe vorweisen können, bei sich aufgenommen haben. Erneut kommt es durch die Verarmung der Bürger zu antisemitischen Aktionen in Schmalkalden. Bürgermeister und Rat beschweren sich in mehreren Schreiben bei Landgraf Georg, dass die Juden die Einwohner ‚mit übermäßigem Wucher beschweren‘. Von 100 geliehenen Reichstalern seien 34 an Zinsen fällig. Zudem würden die Juden ‚viele hundert Zentner Stahl, Eisen, Zinn und Kupfer den Bürgern aus den Augen hinweg kaufen. Dergestalt, dass sie nicht erwarten, bis die Leute ihre Sachen in die Stadt bringen, sondern laufen ihnen auf der Straße entgegen […] Ein einziger Jude hier, Meyer genannt der Ältere, hat in einem Jahr 370 Zentner und 34 Pfund lauter Erz, Zinn und Kupfer eingekauft und ein stattliches mehr erworben, also ist die Rechnung leicht zu machen, was andere Juden aufgekauft haben müssen‘. Den Schmalhalder Schmieden würde so die Existenzgrundlage entzogen.
Auch könne es nicht sein, dass die Juden ihre angesetzte Steuer in Höhe von 4.000 Gulden ‚mit ihrem gewöhnlichen Lamentieren‘ auf 2.250 Gulden gesenkt bekommen haben. Wenn sie so viele Zentner Metall aufkaufen können und zudem ‚was sie an Kleinodien, Silber und Bargeld im Handel haben, damit sie täglich schachern und wuchern‘, könne auch die Steuer bezahlt werden. Allein der ‚Jude Meyer‘ könnte die 4.000 Gulden aufbringen. Bürgermeister und Rat bitten daher Landgraf Georg, ‚dass die Juden wegen ihres übermäßigen Wuchers gestraft‘ werden. Auch möge der Landgraf darauf dringen, dass die ‚Judenordnung‘ wieder eingehalten werde, wonach ein Jude nur den ‚gesetzten Zins‘ nehmen darf. Außerdem sollen den Juden ‚alle bürgerlichen Geschäfte mit Einkäufen von Stahl, Eisen, Zinn, Kupfer, Erz und dergleichen gänzlich verboten‘ sein und sie sollen wieder die 4.000 Gulden Steuern zahlen“.
WAGNER, Pforr, S. 157 (1641): „Es haben auch die Juden alhier ihme, Roßen [Reinhold v. Rosen; BW], 100 bar pistoll geben müssen“. WAGNER, Pforr, S. 167 (1646): „Den 16. [Mai; BW] kam ein trupp Schwedischer reutter alhier an und und hatten unterwegeß 4 Mellerstedter [Mellrichstädter; BW] Juden gefangen bekommen, welche sich alhier mit 120 thlr rantioniret“. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 48 (Zitat nach SCHHNIZZER, Chronica): „Herrn Kantor Gostenhöfer, der entfliehen wollte, und schon auf dem Ried gewesen war, haben sie noch eingeholt, und weil sie ihn für einen Juden gehalten, daselbst niedergesäbelt, dass er todt geblieben. Um eben dieser Ursach wegen haben sie den Sekretär Caspar Pfister mit Schlägen übel tractirt, bis auf die Hosen ausgezogen, die Ohren abgeschnitten und also barfuß mit blutigen Haaren, die weie die roten Zöpfe ausgesehen, in der Stadt hin und her gejagt“. Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /: welche, [und] er selbsten, gnugsamb schweinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Selbst bei öffentlicher Konversion misstraute man ihnen: Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“. DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 179 (1642): „Ratsverordnung, daß die Juden, die eine Zeitlang der Unsicherheit wegen alhie geduldet (1642), die Stadt wieder zu verlassen haben“. DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 184 (1648): „Der Rat beschließt, nachdem seit 1647 durch die französischen Offiziere viele Juden aus dem deutschordischen Gebiet eingezogen worden waren, dieselben insgesamt aus der Stadt zu weisen. Nur dem Juden Aaron von Neckarsulm, soll Aufenthalt gewährt werden, weil der Kommandant La Varenne sich desselben zu Wechseln und anderen Dingen bedienen möchte. Da aber Aaron seine Stellung missbraucht und nicht nur medikastert [Medikaster: Kurpfuscher, Quacksalber; BW], sondern auch einen Beschneidungsaktum hier vornimmt, soll er vor Gericht gestellt werden, dem er sich aber zu entziehen weiß“. Teilweise sind Beispiele für den Verrat durch Juden an Kriegsparteien überliefert; STÜNKEL, Rinteln, S. 42 [der Fall des Juden Heine (Heidemann), 1636]. Zum Teil dienten auch konvertierte Juden in den Heeren; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 629.
[50] Blutigel: http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834/A/Blutigel: „Blutigel, sind die in stehenden Wässern und Sümpfen zahlreich lebende Gattung von Würmern, welche mit vielen andern Thieren die Eigenschaft gemein haben, an den Wirbelthieren sich anzusaugen und von deren Blute zu leben; sie können aber auch von den Säften der Weichthiere sich nähren. Seit Themison von Laodicea sind sie um dieser blutentziehenden Eigenschaft willen als Heilmittel in verschiedenen Krankheiten, besonders Entzündungen, gebraucht worden, und eins der vortrefflichsten Mittel, welche [109] die Natur dem Menschen zur Linderung seiner Leiden darbietet. Der gewöhnlich benutzte Blutigel ist der medicinische oder officinelle. Er zeichnet sich durch zwei gelbliche Längenstreifen aus, und beißt sich mit einem gezahnten, dreieckigen Munde, mit drei kleinen Kinnladen in die Haut fest, und saugt mittelst des vordern Saugnapfes das Blut derselben. Er pflanzt sich durch Cocons fort und wird in künstlichen Anlagen gehegt“.
[51] raiteln, reuteln: zügeln, züchtigen, quälen, insbesondere foltern. Bei dieser Foltermethode wurde ein Strick um die Stirn oder den Unterleib gelegt und mittels eines Holzpflocks zusammengezogen. Am Unterleib traten auf diese Weise die Gedärme hervor. Am Kopf traten die Augen aus den Höhlen, die Kopfhaut wurde eingeschnitten und am Ende brach, so wird berichtet, die Schädeldecke. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert der Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing: „Diese ‚Tortur’ besteht darin, dass sie ihrem Opfer den Kopf bis zur Stirnhöhe (cerebrotinus) mit einem Bündel Seiden- oder Leinenfäden, die sie zu einer Schnur drehen, umwinden. Dabei pressen sie durch immer strafferes und strengeres Herumdrehen die Hirnschale immer fester und so lange zusammen, bis die Augäpfel mehr und mehr aus den Augenhöhlen hervorquellen und in abscheulicher Weise herausgetrieben werden“. SIGL, Wallensteins Rache, S. 151.
[52] Die Katze sollte dem Betreffenden den Rücken so zerfleischen, dass er vor lauter Schmerzen seine Verstecke preisgab.
[53] Vergewaltigung: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. Sie war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Zuweilen vermerkte der Pfarrer beim Vater „drey Soldaten“, „zweene Soldaten“, um auch Mehrfachvergewaltigungen zu dokumentieren; UHLIG, Leidenszeiten, S. 11; vgl. die kirchlichen Zweifel bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; „Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616 – 1744“: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind „Hans Reuter“ getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice. Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f. Daus Verfahren wurde sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Auf Klagen bei Kommandieren hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“.Vergewaltigung gehörte z. T. zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); Theatrum Europaeum Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen“ umschrieben.
[54] Diespeck [LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim].
[55] Kohlenmühle: Mühle zur Zerkleinerung von Kohlen.
[56] Menschenraub: SEMLER, Tagebücher, S. 138f. (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelaßen worden“.
[57] Unterstube: im Erdgeschoss liegende Stube, im Gegensatz zur repräsentativeren Oberstube.
[58] Münchsteinach [LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim].
[59] Hofbüttner: Fassmacher im Dienst eines fürstlichen Hofes. Frdl. Hinweis v. Frau Elisabeth Brörken.
[60] SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 17ff. (kursive Zitate nach SCHHNIZZER, Chronica). Leider ist dieser Privatdruck nur beim Verfasser erhältlich.
[61] Uehlfeld [LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim].
[62] SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 50.
[63] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.
[64] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 133: „Spottweise nennen dieses Gebirge die böhmischen Papisten und Mammelucken das Hunger- und Haberland, den beständigen Exulanten zum Schimpf, die sich meist bei der böhmischen Verfolgung von 1624 bis 50 in dieses Gebirge retterirt (= gerettet) und niedergelassen haben, teils sind (sie) wider hineingelaufen nach den Ägyptischen Fleischtöpfen, das davon ein Sprichwort entstanden: So lange ein Teil Exulanten in Beckers Psalter singen und was zuzubüßen haben, sind sie gute Lutheraner, wenn sie aber müssen in dem Habermann beten und schmal leben, da liefen sie wieder nach dem böhmischen Mehl und Knödlein“.
[65] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[66] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[67] Standarte: Bezeichnung für die auch bei der Reiterei üblichen Fähnlein: die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10–15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[68] Kühnhaide, heute Ortsteil von Marienberg [Erzgebirgskreis].
[69] Zwönitz [Erzgebirgskr.]; HHSD VIII, S. 385f.; HHSD VIII, S. 385f.
[70] Friedrich Türk [Türck] [ – ], Amtsschösser zu Grünhain.
[71] Grünhain, heute Ortsteil von Grünhain-Beierfeld [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 140f.
[72] Elterlein [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 89.
[73] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[74] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[75] Defensioner:  Angehöriger der Landesverteidigung, Landwehr: Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78. => Ausschuss.
[76] Kühnhaide, heute Ortsteil von Marienberg [LK Erzgebirgskreis].
[77] Kloster Grünhain, ehemaliges Zisterzienser-Kloster, 1532 aufgehoben.
[78] Scheibenberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 316ff.
[79] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. Vgl. auch FIEDLER, Mit Sengen und Brennen, S. 8ff.
[80] Scharfenstein; HHSD VIII, S. 315f., heute Ortsteil von Drebach [Erzgebirgskreis].
[81] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.
[82] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.
[83] LEHMANN, Kriegschronik, S. 53f.
[84] BÜLAU; PÖLITZ, Neue Jahrbücher 1. Bd., S. 152.
[85] BRZEZINSKI, Lützen, S. 25.
[86] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[87] Rudolf Graf v. Thun [12.2.1597 Radstadt (Bundesland Salzburg) -31.3.1636 Brixen (Prov. Bozen)], kaiserlicher Obrist. Vgl. MOSCA, La Croce.
[88] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 320, S. 119. – Aussig [Ústí nad Labem, Tschechien]; HHSBöhm, S. 13ff.
[89] Laun [Louny, Tschechien]; HHSBöhm, S. 319f.
[90] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[91] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 325, S. 120.
[92] Nikolaus Freiherr (1634 Graf) Des Fours du Mont et Athienville [Desfours, de Fouri, de la Vour, Denour, de Feur, De Fur, Dufour, tschech. Desfoursové] [1587 oder 1590-5.12.1661 Hrubý Rohozec], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[93] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[94] Hieronymus [Geronimo] Graf v. Colloredo-Waldsee [1582-Juli 1638 bei St. Omer], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[95] Deutsch Gabel; [Německé Jablonné; seit 1650 Jablonné v Postještě, Tschechien]; HHSBöhm, S. 109f.
[96] Leitmeritz [Litoměřice, Tschechien]; HHSBöhm, S. 324ff.
[97] a proposito (ital.): zu gelegener Stunde; übrigens, nebenbei.
[98] Jung-Bunzlau [Mladá Boleslav, Tschechien]; HHSBöhm, S. 237ff.
[99] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 26f.
[100] Alexander Regner [Regniers, Renier] v. Bleyleben [ – ], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister u. Generalauditor.
[101] Hauptmann: Vorsteher einer Gemeinde, eines Bezirks, eines Collegiums, eines Gerichts oder einer Zunft; Herrschafts- und Amtsverwalter; auch derjenige unter den Zinspflichtigen eines geteilten Guts, der den gesamten Zins des Guts einzunehmen und an den Lehnsherrn abzuführen hatte. Vgl. auch Landhauptmann, Oberhauptmann.
[102] Schöbritz [Všebořice], heute Ortsteil von Aussig [Ústí nad Labem, Tschechien]; HHSBöhm, S. 13ff.
[103] Karbitz [Chabařovice, LK Aussig (Ústí nad Labem, Tschechien)].
[104] Pirna; HHSD VIII, S. 276ff.
[105] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.
[106] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[107] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 335, S. 122f..
[108] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 62.
[109] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 27, Anm. 1; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, S. 429.
[110] Dr. Anton Wolfradt [9.7.1582 Kön-1.4.1639 Wien], Zisterzienser, dann Benediktiner, Abt v. Wilhering, dann von Kremsmünster, Fürstbischof der Diözese Wien.
[111] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[112] 20.3.1633.
[113] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 188.
[114] KRETSCHMAR, Der Heilbronner Bund 3. Bd., S. 166.
[115] Ernst Roland, Baron de Grysort [Grisart, Chrisom], Graf v. Suys [Soise, Soisse, Sois, Suis, Suise, Suisi, Soy, Suse, Suy, Suyss, Duys] u. Tourabel [ -1645], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[116] Gemeint war hier Wallensteins Schreiben vom 16.12.1633 an Suys; HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 165.
[117] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[118] remittiren: verlassen.
[119] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 165.
[120] Anton [„Don Felix von”] Reichsfreiherr v. Weveld [Webel, Webell, Wevel, Weibel, Weivel, Weiwel, Waevell, Waevel, Wedel, Wellwarth; „Major Anthony“, „Major Antonius“, Major Arctonius“] [ -1659 Mainz ?], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.
[121] Ladislaw [Lasco, Lasla, Lätzko, Latzeg] Burian Graf v. Waldstein [z Valdštejna, Wallenstein] [1591-8.10.1645 Prag], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[122] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 178.
[123] Linz; HHSÖ I, S. 66f.
[124] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 495.
[125] ENGERISSER, Nördlingen 1634, S. 275, Anm. 76 (die umfassendste und detaillierteste Darstellung der Schlacht).
[126] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[127] ENGERISSER, Ansicht, S. 70.
[128] ENGERISSER, Nördlingen, S. 275, Anm. 76.
[129] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 446, 452; Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[130] MÜHLICH; HAHN; Chronik 3. Bd., S. 446.
[131] Vorbitte, Fürbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen assn, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. BRAUN, Marktredwitz, S. 177 (162): „Es hat [zu] dieser Zeit H[err] Oberst von Sporck zu Tirschenreuth einen gefangenen Kornett henken lassen. Dieser hat jedermann – Geistliche und Weltliche – zu Tirschenreuth angeschrien und sehnlich gebeten, wegen seiner bei dem H[errn] Oberst vorzubitten, daß er beim Leben erhalten werden möge; wie er denn auch versprochen, daß er solches der Stadt wiederum(b) verschulden und zu der Kirche(n) doselbst(en) 600 Taler verschaffen wollte. Dahero [haben] die Herren Jesuiten doselbst, obwohl er lutherisch [war] und von seiner Religion nit weichen wollte, um(b) sein Leben sehr eifrig gebeten, aber nichts erhalten können. Deswegen haben sie es anders(t) angegriffen. Sie haben alle Schulknaben und Mädlein in der ganzen Stadt genommen, sind nochmals vor den Oberst(en) gekommen [und] sämtlich (mit den Knaben und Mädlein) um(b) des Gefangenen Leben [willen] vor dem Oberst auf die Knie gefallen [und] haben über alle (lamentierliche) Maßen gebeten. Sie sind aber abgewiesen worden. Ingleichen [hat] die ganze Stadt und Bürgerschaft gebeten. Aber [auch] sie [ist] nit gehöret worden. Letz[t]lich haben die Jesuiten alle schwangeren Weiber in der Stadt genommen, welche alle in Trauerkleidern erschienen [waren], den Oberst durch einen demütigen Fußfall um(b) Fristung des Gefangenenlebens zu bitten; wie denn auch des H[errn] Oberst Gemahlin selbst(en) starke Vorbitt[e] eingelegt [hat]. Aber alle miteinander haben keine Barmherzigkeit und Gnad[e] erlangen können. Er ist bei seiner gefaßten Meinung verharret und [hat] diesen Menschen mit jedermanns Weinen, Trauern und Wehklagen hinrichten lassen“.
[132] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 451f.
[133] Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister. 1640 sollen der General- und Hofstab Piccolominis 1.200 Personen umfasst haben; SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 38.
[134] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.
[135] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[136] Johann Rab [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[137] N Vetter [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[138] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[139] HOCK, Kitzingen, S. 143.
[140] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 452f.
[141] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[142] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[143] Leonberg [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 463f.
[144] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1156, S. 361.
[145] Franz Christoph v. Khevenhüller [Khevenhiller] [21.2.1588 Landskron-13.6.1650 Baden bei Wien], kaiserlicher Diplomat und Annalist..
[146] Sachsenhausen, heute Ortsteil von Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[147] KHEVENHILLER, Annales 12. Bd., Sp. 1736.
[148] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[149] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[150] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.
[151] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[152] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].
[153] Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v-397r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
[154] Hans (VI.) (Johann) Vitzthum v. Eckstädt [1595-11.1.1648 Sommerschenburg], schwedischer Obrist.
[155] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland – 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[156] Hanau; HHSD IV, S. 199ff.
[157] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[158] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[159] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html.
[160] Muskete: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden.
[161] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[162] Reinhold v. Rosen [Rosa, Rosau, Roß], der „Gute“, Herr v. Bollweiler u. Herrenstein [nach 1595, um 1604 Ninigall, Livland – 8./18.12.1667 Schloss Dettweiler, Kr. Zabern; Elsass], schwedisch-französischer Obrist, Generalmajor.
[163] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[164] Gustavsburg [Gem. Ginsheim-Gustavsburg, Kr. Groß-Gerau]; HHSD IV, S. 193.
[165] Hanau; HHSD IV, S. 199ff.
[166] Otto Ludwig Wild- u. Rheingraf v. Salm in Kirburg, Mörchingen u. Tronecken [13.10.1597-16.10.1634 Speyer] dänischer, dann schwedischer General.
[167] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der so genannte Schanzmeister.
[168] Getreide.
[169] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr [1634], Graf [1649] v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590 – 13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[170] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[171] Bresche, Breche, brescia, bresica: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[172] Butzbach [Wetterau-Kreis]; HHSD IV, S. 73f.
[173] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[174] Wiesbaden; HHSD IV, S. 465ff.
[175] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[176] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der so genannte Schanzmeister.
[177] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[178] 1 Tonne Gold = 100.000 Reichstaler.
[179] Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 €. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.
[180] Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund
Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis.
[181] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579.
[182] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.
[183] Sack und Pack: Sack und Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken und Packen verstauen lässt.
[184] Feldstück: Wahrscheinlich ist hier die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
[185] Höchst, heute Stadtteil von Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 226ff.
[186] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). . Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[187] Johann v. Geyso [Geiß, Geiso, Geyß, Geyße, Giese, Gyse, Geihe, Geisse, Grese] [29.1.1593 Borken-1.5.1661 Kassel], hessen-kasselischer Generalleutnant.
[188] Sir James Ramsey „the Black“, [1589-28.6.1639 auf Schloss Dillenburg], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 3315.
[189] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[190] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.
[191] GEYSO, Beiträge III, S. 52.
[192] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[193] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[194] Landesverteidigung: Milizen aus von Offizieren angeleiteten Stadtbürgern und Bauern zum Schutz gegen Durchzüge marodierender Heere und Soldaten; Anlage zum Schutz von Gebietsgrenzen: mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben. „Daß die angestellte Landesdefension Erfolg haben konnte, wenn es sich bei den Übergriffen um kleinere Gruppen von Plünderern handelte, zeigte sich in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt, als man in (Düsseldorf-)Gerresheim eine Gruppe brabantischer Soldaten gefangennahm, die ‚die Gerresheimer Kirch spoliert’ (geplündert) hatten. Dreizehn von ihnen wurden am 27. Januar 1625 gehenkt und sechs enthauptet“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 78.
[195] Gernsheim [LK Groß-Gerau]; HHSD IV, S. 169f.
[196] Jean Louis de Nogaret de La Valette [Mai 1554 Schloss Caumont-13.1.1642 Loches], französischer Colonel général.
[197] Hochheim [Main-Taunus-Kreis]; HHSD IV, S. 225f.
[198] RIECK, Frankfurt, S. 167ff. Vgl. auch GOTTFRIED, Fortgesetzter Historischer Chronik 3. Buch, S. 587.
[199] Friedberg [Wetteraukreis], HHSD IV, S. 145ff.
[200] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 118.
[201] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, Ulbricht, Seuche10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von Happe [I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. Marx starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Somme und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. Marx’ Angaben lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, wie HEUBEL, S. 42 festhält. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde,  aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet.
[202] Wenzel [Václav] Eusebius Fürst von Lobkowitz [z Lobkovic], Herzog v. Sagan [30.1.1609-22.4.1677 Raudnitz], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister, Kriegsratsvizepräsident.
[203] Bornheim, heute Stadtteil von Frankfurt/M.
[204] Rendel, heute Stadtteil von Karben [Wetteraukreis], HHSD IV, S. 248.
[205] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.
[206] WAAS, Chroniken, S. 234.
[207] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 477.
[208] Zabern [Saverne; Elsass, heute Frankreich, dép. Bas-Rhin].
[209] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 618.
[210] Otto Friedrich Graf v. Harrach [2.9.1610-7.5.1639 ?-1648], kaiserlicher Obrist.
[211] Wilhelm v. der (den) Brink [Princk, Brinken] Obrist [ -13.10.1637], schwedischer, zuletzt kaiserlicher Obrist.
[212] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[213] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[214] [Bad] Kissingen; HHSD VII, S. 58f.
[215] Waldaschaff [LK Aschaffenburg].
[216] Münnerstadt [LK Bad Kissingen]; HHSD VII, S. 485ff.
[217] Bad Neustadt/Saale [LK Rhön-Grabfeld], HHSD VII, S. 59f.
[218] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[219] Mellrichstadt [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 438f.
[220] Julius Eberhard Zoege v. Manteuffel [Mann Teuffel, Menteuffel, Mandeuffel] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[221] Rudolf Georg v. Wolframsdorf [Ramsdorf, Wolffersdorf] [ – ], kursächsischer u. kaiserlicher Obrist.
[222] Philipp Rudolf v. Fronhofer [Fronhoven, Fronhof, Fronhöfer] [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[223] Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. Kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[224] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[225] Veit Dietrich v. Steinheim [Stainhain, Steinheimb, Steinhammer] auf Seeberg zu Haslau [ -5.4.1657], kaiserlicher Obrist.
[226] Feldwebel [schwed. fältväbel, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 20 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) hatte er Anspruch auf 21 fl.; 1634 erhielt er beim Fußvolk 9-14 fl. Sold. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[227] Johann Wangler der Jüngere [ -14.4.1639 bei Chemnitz], kaiserlicher Obrist.
[228] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[229] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 479.
[230] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.
[231] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesborg, Freiherr zu Lindeberg u. Ludenhof, Herr zu Skokloster, Bremervörde, Wrangelsburg, Spycker, Rappin, Ekebyhov, Gripenberg u. Rostorp [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2; ASMUS, Unter der schwedischen Krone, S. 52ff.; ASMUS, Das Testament des Grafen, S. 193ff.
[232] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[233] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[234] Wasungen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 468f.
[235] Meiningen [[LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.
[236] Walldorf [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 457f.
[237] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Theil, S. 479.
[238] Georg v. Derfflinger [Derfling, Doerfling, Dörffling, Törfling, Dorflinger] [20.3.1606 Neuhofen/Österreich-14.2.1695 Gusow], schwedischer Obrist.
[239] PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 124.
[240] Schmalkalden [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.
[241] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[242] WAGNER, Pforr, S. 142f.
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