Paykull [Paickel, Paijkull, Peikel, Peikul, Peuckel, Peykel, Patkul, Beykel, Beichtel, Böckel, Bockihl, Pryckel, Poiquel, Poichel, Poickul, Putkul (Patrulius)], Freiherr (1651) v. Vöråberg (Österbotten), Jöran [Jörgen, Jurgen, Jürgen, Jyri, Georg] (I)

Jöran [Jörgen, Jurgen, Jürgen, Jyri, Georg] Paykull [Paickel, Paijkull, Peikel, Peikul, Peuckel, Peykel, Patkul, Beckel, Beykel, Beichtel, Böckel, Bockihl, Pryckel, Poiquel, Poichel, Putkul (Patrulius)], Freiherr (1651) von Vöråberg (Österbotten) [2.5.1605 Reval-1.2.1657 Stockholm],[1] Jörän PykulSohn eines baltendeutschen Müllers aus Tallinn,[2] diente von 1630 bis 1635 bei den schlechter besoldeten finnischen Fußtruppen.[3] So erhielt ein schwedischer[4] bzw. finnischer Musketier[5] 1632 1 ½ Rt., ein Deutscher dagegen das Dreifache.[6] Paykull nannte sich zwar „Paykull Finlandus“, war aber weder Finne, noch stammte er aus Finnland, obwohl er jahrelang finnische Truppen kommandierte. Ihm gelang der militärische und soziale Aufstieg.[6a] Er muss zu jenen berüchtigen Kriegsgurgeln[6b] gerechnet werden, die es in jeder Armee gab. Mit seiner im Krieg erworbenen Beute[6c] konnte der Kriegsgewinnler[6d] nach seiner Rückkehr aus dem Krieg mehrere Herrensitze erbauen.[6e]

Paykull, von seinen eigenen Soldaten »pahin« („Schlechtester, Spitzbube“), im Deutschen wohl mit „Schelm“,[7] dem wohl übelsten Schimpfwort der Zeit überhaupt, zu übersetzen) genannt,[8] in Schlesien noch Anfang des 19. Jahrhunderts als „Generalmajor von Beutel“ bekannt,[9] hatte das Kriegshandwerk unter Horn[10] erlernt.[11] In den Aufzeichnungen des Paulinus Zaczkovic, Minoriten-Guardians[12] des St. Jakobs-Klosters in Olmütz,[13] findet sich eine Beschreibung seines Aussehens, seiner Überheblichkeit – er sei ein „Sohn des Schöpfers“ –  und seiner militärischen Karriere: „Georgius Paikul, Colonellus peditum, in locum successit, qvi natione Svevus erat, quem etiam se Molitoris filium esse narrare non pudebat. Is per militiam in virum magnum evasit, et qvam plurimum Commendantem in civitatibus, uti Augustae Vindelicorum[14] et alibi, famosum egit; is gravis persona fuit, caput magnum habuit, decorus erat facie, annos qvinqvaginta habuit, et ultra, barbam non alebat, nec uxorem habebat.[15] Tempore ipsius dum adepta fuit aqva civitate, conceptu eius aedificatae sunt varia molae tam pedales, qvam manuales, sicut etiam Ross-mühl.[16] Iste non ultra, nisi vsque ad obsidionem Brunensem[17] Olomucii Commendans fuit, ac posthac a Generalissimo Durstenson[18] ad castra citatus, qvae tunc erant inter Kremsirium[19] et Kojetain,[20] ubi omnium votis in majorem Generalem electus, et post aliquot annos Princeps in Svevia factus, prout illo tempore publicatum fuit ipsum in Principem fuisse creatum“.[21] Paykull2

Paykull, zunächst noch Quartiermeister,[22] nahm wahrscheinlich an der Schlacht bei Lützen[23] am 16.11.1632 teil und führte nach der Teilung des Savolaxer Regiments[24] in eine Königshofer[25] Hälfte unter Obrist[26] Caspar Ermes[27] die für die als schwedenfreundlich geltende Reichsstadt Schweinfurt[28] vorgesehene andere Hälfte als Major[29] in der Zeit vom November 1633 bis Juni 1634.[30] In Schweinfurt hatte er drei Viertel der Schutzgelder selbst eingestrichen. Gleich nach seinem Eintreffen begann er, Weg- und Flusszölle zu erheben.[31] So verlangte er ein Kopfstück[32] auf jedes Pferd fremder Fuhrleute oder einen Taler[33] für einen Schelch[34] nach Kitzingen,[35] obwohl Gustav II. Adolf aus seinem Augsburger[36] Hauptquartier unter dem 10.5.1632 ausdrücklich festgelegt hatte, „männiglich samt den Pferden und Geschirren und anderen Sachen zu Wasser und zu Land sicher und ungehindert und ohne einige Ranzionierung[37] frei passiren und repassieren zu lassen“.[38] Er duldete den Sturm seiner Soldaten auf das Schweinfurter Rathaus und die Privatwohnungen der Bürgermeister an Sylvester 1633. Paykull ließ es auch zu, dass sich eine ganze Kompanie[39] Ende Januar 1634 mit Gochsheimer[40] Bauern zu einem Raub- und Rachezug auf Ebersberg[41] und Donnersdorf[42] zusammenrotteten, der nicht ohne Blutvergießen ablief. „Ungefahr 70 Finnen von unserer Besatzung und 40 hiesige Bürger zu Pferd, mit welchen viele Bauern, besonders Gochsheimer, freywillig gingen,[43] zogen am 28. Januar kurz vor der Thorsperre aus der Stadt, um in der Frühe nach Ebersberg, einem Bambergischen Schloße, zu kommen, wo sich immer Kaiserlich-Forcheimische Soldaten[44] aufhielten. Sie kamen zur bestimmten Zeit da an, das Thor wurde mit einer Petarde[45] geöffnet. Man wollte bloß den dasigen Amtmann gefangen nehmen und hieher führen; aber ein Finne, der ihn nicht kannte, haute ihn fast den Kopf von einander, daß man ihn halbtodt liegen ließ. Nun wurde das Schloß ausgeplündert[46] und der Rückzug angetreten“.[47]

Ende 1634/35 war Paykull in Augsburg stationiert. „Unmittelbar nach dem Zusammenschluß brach das vereinigte Heer Horns und Bernhards[48] am 12. Juli 1634 von Augsburg,Z 158 wo man sich gesammelt hatte, auf und nahm seinen Weg über Freising,[49] welches am 16.7. eingenommen wurde, nach Moosburg,[50] wo man die Brücke reparierte und an das rechte Ufer der Isar übersetzte. Im Augsburg ließ Horn das Regiment[51] der Obersten[52] (Thomas Sigmund von) Schlammersdorff[53] und die neuangekommenen ‚Finnischen Knechte'[54] (8 Kompanien des Savolax-Regimentes unter Oberst Caspar Ermes und Major Jörg Paykull) zurück, nahm jedoch im Gegenzug die Regimenter der Obersten Forbus (Arvid Forbes)[55] und Schneidewin[56] mit. (Chemnitz II, S. 475, 479)„.[57] Paykull überlebte unter dem Kommando des Johann Georg aus dem Winkel[58] die Aushungerung Augsburgs durch die Kaiserlichen im Winter 1634/35. „Am gleichen Tag, an dem die Veste Coburg[59] übergeben wurde, fiel nach mehr als sechsmonatiger Belagerung auch die protestantische Hochburg Augsburg an die Kaiserlichen. Bereits am 12.9.1634, sechs Tage nach der Schlacht bei Nördlingen,[60] war die Stadt durch den Deutschordensmeister[61] Kaspar von Stadion[62] zur Übergabe aufgefordert worden. Das Aufforderungsschreiben war jedoch nicht beantwortet worden.[63] Dessen ungeachtet hatten Kommandant und Bürgerschaft sämtliche Vorbereitungen zur Verteidigung der Stadt getroffen. Augsburg wurde anfänglich nicht förmlich belagert, sondern durch bayerische Truppen blockiert.[64] Zu diesem Zweck wurden die Lechübergänge bei Augsburg, Rain[65] und Landsberg[66] besetzt und somit die Stadt von möglichen Versorgungslinien, vor allem aus Memmingen[67] und Ulm,[68] fast vollständig abgeschnitten.

Die Belagerungstruppen bestanden aus den bayerischen Regimentern Stephan Binder[69] (Arkebusiere),[70] Caspar Schnetter (Fußvolk),[71] Jan von Werth[72] (Dragoner),[73] Hans Wolf von Salis[74] (Dragoner und Kroaten[75]), Salzburg (Fußvolk, 1633 von Piccolomini[76] geworben, ab 1635 unter bayerischen Befehl) und Hans Heinrich von Haslang[77] (Fußvolk). Die Dragoner Werths wurden nach der Ankunft von Wahls[78] Dragonern, welche aus der Oberpfalz anrückten, wieder abgelöst. Das Kommando über dieses Blockadekorps hatte seit dem 17. September der bisherige Kommandant der Oberpfalz, Feldmarschall-Leutnant[79] Joachim Christian Graf von der Wahl, unterstützt durch den Obersten Sebastian von Pörring.[80] Die Besatzung Augsburgs bestand aus dem Alten Blauen Regiment[81] des seit April 1633 von Oxenstierna[82] zum Augsburger Gouverneur ernannten Oberst Johann Georg aus dem Winckel und dem finnischen Savolax-Regiment unter dem Kommando des Obersten Caspar Ermes und des Majors Georg Paykull. Letzteres war im Juli 1634 durch den schwedischen Feldmarschall Gustav Horn von Königshofen und Schweinfurt hierhin verlegt worden. In den zeitgenössischen Berichten wird Winckel stets als ‚Gubernator‘, Ermes als der Kommandant oder einfach nur Oberst genannt. Die beiden Fußregimenter wurden noch durch 300 Dragoner ergänzt.

Als bewährtes Mittel der Blockade wurden kroatische Streiftrupps[83] eingesetzt, um die Stadt hermetisch abzuriegeln, Sabotageakte durchzuführen und die umliegende Bevölkerung zu terrorisieren. Am 28. September wagten sich die Kroaten bis dicht vor die Mauern von Augsburg und raubten das Vieh der nächstgelegenen Dörfer. Die Tatsache, daß man sie aus der Stadt beschoß, auch einen Ausfall auf sie machte, machte keinerlei Eindruck: am 1. Oktober brannten sie 2 Mühlen in Göggingen[84] nieder. Am folgenden Tag begannen 9 Kompanien beim sogenannten Ablaß (Stauwehr am Lech mit Ableitungskanal zur Wasserversorgung) die Wehre mit Kies zu verschütten, so daß von dort kein Wasser mehr in die Stadt fließen konnte. Der Besatzung gelang es jedoch, diese am Abend wieder in Stand zu setzen. Gleichzeitig brannte sie vorsorglich die Brücke oberhalb des Ablaß ab, um das Übersetzen vom anderen Ufer zu erschweren. Die Belagerer ließen sich aber davon nicht von ihrer Strategie abbringen, zumal ihnen Kurfürst Maximilian von Bayern[85] aufgetragen hatte, der Stadt ‚obverstandenermaßen das Wasser zu benehmen und sie dadurch verhoffentlich bald zur Ergebung zu bezwingen‘. Man begann deshalb am 4.10. den Brunnenbach und die Sinkel abzugraben. Auch diese wurden von der Besatzung wieder in ihren ursprünglichen Stand versetzt. Am 5.10. fand ein Gefecht mit den Kroaten statt, welche erneut versuchten, die Wasserversorgung zu stören. Um weitere Zwischenfälle dieser Art zu verhindern, ließ der Kommandant den Ablaß beim Siechenhaus St. Servatius sowie die dortige Kapelle abbrennen. Den hohen Ablaß brannten die Kroaten selbst nieder.

Feldmarschall-Leutnant von der Wahl hatte am 3. und am 16. Oktober der Stadt einen Akkord[86] angeboten, worin er sich erbot, die Dinge dahin zu verhandeln, daß die Stadt bei ihren Privilegien und ihrer Religion belassen würde. Beide Schreiben Wahls wurden jedoch nicht beantwortet. Die Stadt hatte zu diesem Zeitpunkt Ursache, allen Übergabeangeboten kritisch gegenüberzustehen. Chemnitz erfaßt die Ausgangssituation wie gewöhnlich richtig, wenn er schreibt: ‚Zudeme war der Feind nach der Nördlinger Schlacht[87] so hochmütig und vermessen, das er in denen hernachmahls occupirten Plätzen fast niemahls accord gehalten, sondern die gvarnisonen,[88] wider gegebene parole[89] ruinieret: Das also, war vor promesse[90] und schriftliche Versicherung er geben könte oder möchte, auch mit was praetext[91] Er es versprechen thete, der accord jedoch ohne völlige[n] ruin nicht würde abgehen‘. (Bd. II, S. 656). Die Augsburger setzten im November des Jahres 1634 deshalb auf Unterhandlung mit dem sächsischen Kurfürsten,[92] um eventuell mit in die laufenden Pirnaer Friedenstraktate[93] einbezogen zu werden. Diese Hoffnung zerschlug sich allerdings, da innerhalb dieses Verhandlungsspielraumes die Forderungen Augsburgs nicht erfüllt werden konnten.

Mittlerweile hatte Wahl den Belagerungsring um die Stadt enger gezogen, so daß Hunger[94] und Infektionskrankheiten[95] immer mehr um sich griffen. Gegen Ende des Jahres 1634 waren bereits 4664 Personen an Hunger und an der Pest[96] gestorben. Dies war dennoch erst der Anfang. Mit Beginn des Jahres 1635 verschlimmerten sich die Zustände dramatisch. Da die Wege nach Ulm und Memmingen blockiert waren, machte die Augsburger Garnison am 1. Februar 1635 einen Ausfall und überfiel das Städtchen Aichach.[97] Die Tore wurden mit Petarden aufgesprengt und die dort liegende bayerische Besatzung vom Regiment des Obersten Friedrich von Schletz unter dem Obristwachtmeister[98] Antonio Valtorto[99] überwältigt. Der Major, sein Fähnrich,[100] alle Unteroffiziere und 84 Gemeine wurden gefangengenommen. Der gesamte Proviantvorrat Aichachs wurde nach Augsburg transportiert. (Chemnitz II, S. 654). Dieser Vorrat war aber nur ein Tropfen auf einen heißen Stein und reichte nur wenige Tage. Als er aufgezehrt war, suchten die Menschen alles zusammen, was sie irgendwie verdauen konnten: ‚Hunde, Katzen, Mäuse und dergleichen waren nicht mehr zu bekommen. Das Pferdefleisch war bei den Vornehmsten ein allgemein, und das beste Gerichte. Der anderen Leute verschmachteten täglich viele vor Hunger, fielen und sunken auf freyer Gasse darnieder. Nicht nur die Todten, sondern mehr andere vnnatürliche Sachen[101] wurden angegriffen vnd, das Leben damit ein zeitlang aufzuhalten, hervorgesucht‘. (Ebd. S. 655). Als auch hiervon nichts mehr zu bekommen war, kochten die notleidenden Menschen Leder, verzehrten Aas und menschliche Leichen.[102] Es gab sogar Berichte, nach denen Eltern ihre gestorbenen Kinder aßen. ‚Es wandelten menschliche Gerippe auf der Gasse umher und priesen das Glück der Todten. Gegen die letzte Zeit starben gewöhnlich hundert und mehr Menschen an einem Tag‘. (Stetten, Geschichte von Augsburg II, S. 369). Nachdem schließlich auch die letzten Vorräte zur Neige gingen, trat man in Übergabeverhandlungen mit dem zu Stuttgart[103] weilenden Generalleutnant[104] Matthias Gallas.[105] Zuvor hatte der weimarische Generalleutnant Lorenz von Hofkirchen,[106] der sich nach seiner am Vortag der Nördlinger Schlacht[107] erhaltenen Verwundung immer noch in Ulm aufhielt, dem Augsburger Gouverneur Winckel den Vorschlag gemacht, sich mit der Garnison ohne Akkord und unbemerkt, samt Munition, Geschützen und unter Mitnahme der Münchener Geiseln, nach Ulm zu begeben. Dieses Ansinnen wurde jedoch von Winckel vernünftigerweise als undurchführbar und unehrenhaft abgelehnt. (Chemnitz II, S. 656). Nach langwierigen Verhandlungen kam schließlich am 13. März 1635 ein Übergabevertrag zustande. Es wurde vereinbart, daß Augsburg eine freie Reichsstadt bleiben konnte, hingegen mußte es in Bezug auf Religion und Kirchengüter bei den vom Kaiser im Jahr 1629 im Zuge des Restitutionsediktes[108] getroffenen Anordnungen bleiben. Die Stadt mußte 300.000 Gulden an den Kaiser und 80.000 Gulden zur Erstattung der Belagerungskosten an den bayerischen Kurfürsten zahlen. Die im Mai 1632 aus der Münchner Kunstkammer geraubten Schätze mußten zurückgegeben und die Münchner Geiseln ohne weitere Ansprüche freigelassen werden.

Am 28. März 1635 verließ die schwedische Garnison unter Winckel und Ermes die Stadt und marschierte nach Thüringen ab. Das finnische Regiment unter Caspar Ermes begab sich nach Erfurt.[109] In Augsburg rückte eine Garnison von 14 Kompanien kaiserlichen und 6 Kompanien bayerischen Truppen unter Caspar Schnetter ein. Der bayerische Generalfeldzeugmeister[110] Ottheinrich Graf Fugger[111] wurde zum neuen Gouverneur ernannt, dem die Stadt monatlich 2000 Reichstaler zahlen mußte. Auch die ursprünglichen Akkordbedingungen wurden, wie zu erwarten war, nicht eingehalten. Der evangelische Stadtrat wurde abgesetzt und für einige Zeit im Rathaus arrestiert, dafür ein katholischer eingesetzt. Sämtliche Kanonen, welche die Schweden aus München mitgenommen und im Augsburger Zeughaus[112] eingelagert hatten, mußten bis Ende April auf Kosten der Stadt wieder nach München gebracht, auch Umgießungs- und Reparaturkosten in Höhe von 9000 Gulden bezahlt werden. Die Bürgerschaft wurde am 2. April entwaffnet, die Besatzung auf 5000 Mann verstärkt, jedoch nach einiger Zeit auf 2600 und nach acht Monaten auf 1000 Mann verringert. Die evangelischen Kirchen wurden, bis auf eine, gesperrt, so daß die Protestanten den Gottesdienst unter freiem Himmel halten mußten. Zudem wurden alle evangelischen Schulen geschlossen und die Schuldiener entlassen. Auch sonst hatte die Bürgerschaft noch lange zu leiden. Die Häuser wurden als frei erklärt, so daß nicht nur Garnisonssoldaten, sondern auch andere Personen sich nach Belieben einquartieren konnten. Schließlich waren von den 80.000 Einwohnern, die Augsburg zu Mitte des Jahres 1632 noch gezählt hatte, nur noch 18.000 Personen in 2400 Haushalten übrig. (Die Schilderung der Belagerung und Einnahme Augsburgs, wo nicht anders vermerkt, nach Chemnitz II, S. 653-663 und Heilmann II, S. 516-519)„.[113]

Am 16.10.1635 hatte Johann Georg I. von Sachsen seine ehemaligen schwedischen Verbündeten zu Feinden erklärt. „Auf der anderen Seite der Elbe stand der mittlerweile zum Generalwachtmeister erhobene Siegmund von Wolfersdorf[114] vor der Werber[115] Schanze[116] und forderte den schwedischen Kommandanten Georg Putkul (Patrulius) zur Übergabe auf. Nach seiner Ablehnung erstürmten die Sachsen die Schanze und nahmen die gesamte Besatzung gefangen“.[117] 1636 nahm er mit seinem Regiment an der Schlacht bei Wittstock[118] teil.

Für die Zeit von 1637 bis 1639 fehlen bisher Hinweise auf Paykulls Aktivitäten. Wahrscheinlich war er zumindest 1639 in Livland und Ingermanland[119] stationiert. Unter dem 1.2.1640 wird in den schwedischen Listen ein Johann Patkull mit einer Schwadron[120] zu 425 Mann in Livland bzw. geführt.[121] In den Aufzeichnungen der Sechsmänner[122] aus Wernigerode[123] heißt es unter 1641: „ ‚Den 12. April bekommen zwei Schwedische Obristen, als Obr. Steinbock[124] und Böckel (Jürgen Paikull) von Gen. Baner[125] ertheilte Order auf 15 Kompagnien Fußvolk, Quartier, (anfangs wurde Brodt und Bier den Regimentern vors Rimbecke Thor geschickt, 5 andere Kompagnien gingen nach Osterwick,[126]) ist mit ihnen gehandelt alle 10 Tage[127] 1624 Thlr. zu ihrem Unterhalt, seind den 24. deß. wieder aufgebrochen, und gehandelt, wie die Soldaten pflegen‘. Noch wurden während dieser Einquartierung 200 Zentner Blei, 20 Wispel[128] Korn und 50 Thlr. monatl. Fortifikationsgeld gefordert und Verpflegung[129] und Unterhalt auf 2 Kompagnien, welche im Stift Halberstadt[130] lagen. Unter den Gründen, welche Baner vorgestellt wurden, um diese Truppen zu entfernen, war auch der; daß sie allhier am Harz wegen der Schnaphahnen,[131] so sich täglich in größerer Anzahl dieser Ende sehen lassen, ohne sonder Gefahr nicht bleiben könnten. Sie bekamen binnen 12 Tagen aus der Grafschaft 3240 Thlr. baar Geld“.[132]

Magister Jacob Klingsporn [1601-1665] aus Wernigerode berichtet in seinen Aufzeichnungen: „Den 11. April [1641; BW] Zwei Regiment schwedisch Fußvolk für die Stadt kommen, von welchen man den Obersten Georg Peikul, einen Ob[e]rst-Leutnant[133] und die meisten Officiere hereingenommen, die Soldaten, denen man zuvor Bier und Brodt hinausgeschickt, sind gen Redeber[134] und Schauwen[135] gezogen, folgendes Tages aber auch alle hereinkommen, und hat man sich mit Oberst verglichen, daß man ihm in 10 Tagen 1600 Thaler[136] von der ganzen Grafschaft gegeben, so sollte er sich und die Soldaten davon selbst speisen. Ob sie nun gleich das Geld bekommen, haben doch die Leute vor wie nach, speisen müssen.

Am 12. April einer von des Obersten Knechten in Bürgermeister Kaltenborns Hause, ein Schneider, sich zu Tode gefallen. Ward ihm Schuld gegeben, er hätte einen Anschlag gehabt, eine Kuh zu stehlen. Ist ohne Schüler, Sang und Klang begraben worden, und hat ihm der Oberst selbst das Zeugnis gegeben, er wäre ein loser Schelm[137] gewesen; als er auch voriges Tages mit hereinkommen, ist er auf der Heide fast, in alle Häuser gelaufen und viel Wesens gemacht.

Den 19. April ist ein Führer[138] von diesem Volk erstochen worden in Andreas Pauli Hause, von einem andern Soldaten, der sonst sein Freund und Kamerad gewesen. Sind zusammen kommen über einem Kruge, welchen der Thäter zerbrochen, deswegen der Entleibte ihm zugeredet, er solle es nicht thun, der Thäter aber ihn alsbald mit groben Worten anfähret und für den Degen fodert.[139] Stehen bald im Hof zusammen, und als andere ihnen folgen, sie zu scheiden, und darzu kommen, lieget dieser schon auf der Erden, und als man ihn in einem Backtroge in sein Quartir tragen wollen, ist er unterwegs gestorben. Den 18. April sind die Völker mit dem Obr-Leutnant eines Theils nach Osterwick gezogen. Den 24. dito sind sie wieder kommen und mit den andern zusammen weggezogen nach der Armee. In diesen 14 Tagen hat die Stadt ohn andere Unkosten, daß sie die Soldaten gespeiset und Proviant mitgeben müssen, allein an baarem Gelde geben müssen 1600 Thaler“.[140]

Wahrscheinlich war Paykull jener Obrist „Pryckel“, der am 29.6.1641 in der Schlacht vor Wolfenbüttel[141] verwundet wurde.[142] Unter dem 30.6.1641 werden acht Kompanien Infanterie unter seinem Kommando aufgelistet.[143]

Von 1642 bis 1645 war er als „Oberst Paickel Finlandus“ Kommandant in Olmütz.[144]

„Von dem Zustand und den Ereignißen in Olmütz während dem achtjährigen Besitz durch die Schweden[145] 1642-1650 ist Folgendes in den gleichzeitigen Olmützer Rathsprotokollen erhalten.

Bey Annäherung der Gefahr eines feindlichen Einfalles wurde auf höchsten Befehl die Landtafel[146] sammt dem Tribunal im Jahre 1641 am Tage der unschuldigen Kinder[147] unter der Aufsicht des Christoph Paul Grafen von Lichtenstein[148] und des Johann Grafen von Rottal[149] nach Brünn[150] überführt, und von 30 gemeinen Soldaten begleitet,[151] 1642 am Pfingsttage kam der reitende Kundschafter[152] Valentin Schmid, ein Olmützer Bürger, mit der Nacht zurück, die Schweden hätten bereits unter den Befehlen des Generals[153] Torstensohn[154] Neiße[155] besetzt und wären im Anzug nach Mähren begriffen. Diese Nachricht erhielt durch ein zu gleicher Zeit eingelangtes Schreiben des kaiserlichen Obersten Vernamont[156] an den zu Olmütz angestellten angestellten General, Kriegskommissär[157] und Quartiermeister[158] Anton von Miniati[159] seine Bestätigung, indem Vernamont darin zu erkennen gab, daß er als Kommandant der kaiserlichen Armee nach dem bei Schweidnitz[160] gebliebenen Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[161] sich mit dem Ueberreste der Armee nach Olmütz zu begeben gedenke. Diese Bothschaft veranlaßte die Vereinigung der Bürgerschaft unter alle vier Fahnen, und die Beyschaffung der unentbehrlichsten Lebensmittel, so viel deren in der Eile beyzuschaffen möglich war. In diesem Zustande erwartete die Stadt den Obersten Vernamont mit seinen Truppen, zumalen sie durch diese verstärkt zu werden hoffte. Indessen langte die Nachricht ein, daß sich Vernamont über Leipnik[162] und Weißkirchen[163] flüchtig zurück gezogen habe, und der Stadt Hilfe zu leisten nicht vermöge. Wirklich folgte ihm auch die schwedische Armee auf dem Fuße nach, denn sie traf schon am 9. Juny bey Wisternitz[164] ein,  stellte sich am 10. zwischen 11 und 12 Uhr Mittags in Schlachtordnung; ein Theil derselben ging über die March, besetzte den Tafelberg, rückte von hier in die Vorstädte bis an die Mauern und den Graben des mittlern oder Theresien-Thores vor und begann die Belagerung. Am 18. Juny berathschlagte sich der General Miniatti mit einem Ausschuße von 60 Bürgern, ob die Stadt gegen die schwedische Uebermacht vertheidiget werden könne. Die Mehrheit der Versammlung hielt sich überzeugt, daß die Stadt nicht vertheidigt werden könne, weil sie Oberst Vernamont mit keinen Truppen unterstützt habe, die ganze Besatzung nur aus 400 Bürgern, 30 Gemeinen vom Regimente[165] Rübeck,[166] 425 Krakauern,[167] 80 Wachenheimer[168] Rekruten[169] und 60 Studenten, zusammen in 995 Mann bestehe. Man beschloß daher zu kapituliren, und kam mit dem schwedischen Feldherrn über folgende Gegenstände überein:

Erstens: Daß den schwedischen Truppen am 15. Juny früh um 6 Uhr die vorzüglichsten Vertheidigungsörter der Stadt übergeben werden sollen. Dagegen wird Zweytens: dem General Miniati gestattet, mit seiner Besatzung zu Pferd und zu Roß, mit Gewehr und fliegenden Fahnen auszuziehen, jedoch soll er verbunden seyn, die schwedischen Deserteure,[170] die sich in der Stadt befinden möchten, auszuliefern, nicht minder sollen Drittens: alle Feldstücke[171] und vorhandenen Waffen, so wie die vorfindigen Lebensmittel dem Befehlshaber der schwedischen Truppen ausgeliefert werden. Viertens: Versichert der schwedische Feldherr den katholischen Einwohnern seinen Schutz, und die freye Religionsausübung. Fünftens: Wird Jedermann freygelassen, mit seinen Gütern abzuziehen, und die ihm angehörigen umliegenden Gebäude zu veräußern. Sechstens: Daß nach geschloßenem Uebereinkommen die beyderseitigen Gefangenen[172] ohne Lösegeld[173] auswechseln, und die Bücher und Schriften, welche sich auf den Wägen der ausziehenden Besatzung befinden sollten, denen Eigentümern zu belassen seyen. Siebentens: Daß die Privilegien der Stadt, und das Wahlrecht des Magistrats erhalten, ihre Personen geschonet, und sie sammt ihren Häusern von allen Steüern befreyet bleiben sollen. Achtens: Daß weder Edelmann, noch Bürger an seinem Eigentum werde gekränket werden; und daß endlich Neuntens: dem kaiserlichen Kommandanten gestatt sey, 3 Feldstücke mit sich zu nehmen.

Dieses Übereinkommen wurde unter der Fertigung des schwedischen Oberbefehlhabers Leonhard Torstensohn am 14. Juny 1642 geschloßen.

General Miniati verließ demnach am 16. Juny zu Mittag mit 535 Mann Fußvolk und 3 Feldstücken die Stadt, welche hierauf von zwey schwedischen Kavallerie-Regimentern und einem Infanterie-Regimente unter Kommando des Obristen Kanzam[174] in Besitz genommen worden. Zu gleicher Zeit bedeutete der Generalmajor[175] Wittenberg[176] und Oberst Dörfling[177] dem zu sich berufenen Rathsgliedern, daß die Stadt an Brandschatzung[178] 150,000 Thaler zu bezahlen habe. Die vorgestellte Unmöglichkeit, diese Summe aufzubringen, verminderte dieselbe auf 30,000 Thaler, endlich begnügte sich General Torstensohn mit 26,000 Thalern und begab sich mit dem Obersten Kanzam nach Schlesien, nachdem er dem Obersten Paikul das Kommando der Stadt anvertraut hatte. Oberst Paikul hatte kaum das Kommando der Stadt übernommen, als er die Ostrau vor dem Burgthore und die Vorstadt vor dem Mitter-Thore in Brand stecken ließ, die Bürger entwaffnete,[179] zur Verpflegung[180] seiner in 1500 Mann bestehenden Besatzung täglich 84 Metzen[181] Mehl, 14 Faß[182] Bier, und einen Groschen für einen jeden gemeinen Mann, von den Rathsverwandten und Geistlichen aber wochentlich für jeden Gemeinen einen Reichsthaler, für jeden Offizier 150 Reichsthaler und die Woche zweymal 1 ½ Maaß[183] Wein abzuführen verordnete. Zugleich übernahm er 102 Feldstücke, welche sich zum Theil in dem Zeughause[184] der Stadt, zum Theil bey den Thören befanden; dann eine Haubitze,[185] 20 Pöller,[186] 240 Doppelhacken,[187] 4960 verschiedene grö0ere Kugeln, 40,000 Musketen-Kugeln, 8000 Flinten,[188] 30 Röhre,[189] 300 gefüllte und 300 ungefüllte Sturmhasperln,[190] 18 Sturmspieße,[191] 29 Sturmkolben,[192] 205 Sturmkränze,[193] 300 Harnische, 70 Puffer,[194] 300 Hellebarden,[195] 10 Centner Lunten, 16 Centner Bley und 64 Centner 5 Pfund Pulver. Endlich befahl er die Hälfte des vorräthigen Weines, welcher 334 Faß betragen und die Hälfte des Mehles oder 6907 Metzen in das Magazin abzuliefern.

Die Staabs-Offiziere nahmen sich zugleich die Freyheit, sich mit 34 Personen auf 3 Wochen zum königl. Richter,[196] auf 2 Wochen zum Bürgermeister und auf 8 Tage zum Syndikus[197] einzuladen.

Am 2. Oktober haben sich zwar kaiserliche Soldaten auf dem Tafelberge gezeigt, und sich sodann hinter Kloster-Hradisch[198] gelagert; allein ihre Anwesenheit hatte noch zum Erfolg, daß die Stadt am 13. Oktober verhalten wurde, für jeden Gemeinen 7 Ellen[199] Tuch, ein Paar Schuhe, und ein Paar Strümpfe zu liefern, oder aber dafür einen Betrag von 6766 Reichsthaler 20 Groschen zu bezahlen.

Am 29. November verlangte der Kommandant durch zwey an den Bischof[200] abgeschickte Offiziere, die Eröffnung der St. Mauriz-Kirche zum gemeinschaftlichen evangelischen und katholischen Gottesdienste, weil die St. Blasius-Kirche, welche man den Schweden zu ihrem Gebrauche eingeräumt hatte, zu klein war. Als aber dieser Antrag nicht bewilligt werden wollte, und der Pfarrer von St. Mauriz[201] angezeigt hatte, daß er die Schlüssel derselben in der Kirche zurückgelassen und versperrt habe, so erhielt er zwar den Auftrag, sie persönlich zu holen, da er aber Altershalber über die Leiter zu den Kirchen-Fenstern ncht gelangen konnte, so wurde er von einigen  schwedischen Soldaten überhoben, welche durch das Kirchen-Fenster an der Seite des Oelberges in die Kirche stiegen und sie von ihnen eröffneten.

Am 2. Jänner 1643 befahl Oberst Paikul, den Bisthums-Administrator Johann Kaspar Stredele von Montani[202] und den Domdechanten Siegumd von Minutini,[203] wegen rückständigen Abgaben in ihren Wohnungen gefangen zu halten. Den schwedischen Soldaten hingegen gestattete er das Recht, Bier zu brauen, gegen sechs Gulden von jedem Gebraue, die sie zum Behuf der Bequartierungskosten zu bezahlen hatten, indessen die Bürger von jedem Gebraue acht Gulden abzuführen verpflichtet waren.

Am 18. Februar erhielt die schwedische Besatzung von 280 treulosen Wallachen,[204] die von Wsetin[205] angekommen waren, einen beträchtlichen Vorrath an Schmalz, Butter und Honig.

Am 6. Juny wurde die Geistlichkeit abermals verhalten, zur Verpflegung der Besatzung 1200 und der Rath, 1500 Reichsthaler abzuführen; die Befestigung der Stadt wurde äußerst sorgfältig betrieben, zu welchen Kosten die Stadt bereits 869 Reichsthaler 20 Groschen vorgeschossen hatte.

Am 14. July kam General Torstensohn sammt seiner Gemahlin[206] nach Olmütz, nachdem er bevor die Stadt Littau[207] eingenommen, ihre Thöre, Thürme und Wälle zerstört hatte; Abends um 6 Uhr kehrte er in das Lager bei Littau zurück. Am folgenden Tage aber führte er die Armee nach Proßnitz,[208] wohin er auch sein Hauptquartier verlegte. Der Rath schickte zwey Deputirte an den General ab, um sich von ihm die Befreyung von der Garnisons-Verpflegung, und die Enthebung der geistlichen und Herren-Häuser von der Militär-Einquartierung zu erbitten, sie wurden aber nicht vorgelassen, sondern durch seinen Sekretär an den Kommandanten der Stadt verwiesen.

Man kann einigermaßen auf den Reichthum der Stadt zu jener Zeit schließen, wenn man erwäget, daß sie vom 15. Juny 1642 bis zum 20. Juny 1643 an die Schweden abgeführt habe:

Reichsthaler.

An Brandschatzung[209] – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 26000

An besonderer Steuer – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  – –  4170

Zu der Befestigung – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 1947

An Tafelgelder[210] für den Kommandanten und die Offiziere  12178

Auf Besoldung der Besatzung – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –   8853

An abgelieferten Wein – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  3300

An Hopfen – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  512

Auf Braukosten – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 640

Auf verbrauchtes Holz – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  3466

Von der anwesenden Bürgerschaft für die entwichene – – – – 41437.

Zusammen 109.497

Worunter noch nicht begriffen sind, die insbesondere abgelieferten 10.100 Metzen Korn, 1792 Metzen Haber und 3847 Faß Bier.

Am 16. October verließen alle Geistliche die Stadt, nur die Kapuziner,[211] Dominikaner[212] und Bernhardiner,[213] der Pfarrer von St. Mauriz mit zwei Kapellanen[214] und der Pfarrer von St. Peter blieben zurück, die ersteren wurden steuerfrey gelassen, letztere aber mußten dem Kommandanten am 1. Oktober 80 Reichsthaler erlegen.

Am 3. November erhielt der königl. Richter, Adam Kaufmann von Löwenthal Nachricht, daß der General Miniati die Uebergabe der Stadt, dem Rathe zur Last lege, er befahl daher die Gründe zu verzeichnen, welche die Uebergabe veranlaßt haben.

Man merkte demnach an, daß General Miniati dadurch vieles zu der nothwendigen Uebergabe der Stadt beygetragen habe, weil er Erstens: das schätzbarste Eigenthum der Einwohner auf 500 Wägen, erst dann in Sicherheit bringen wollte, als die Stadt vom  Feinde umgeben war, welches zur Folge hatte, daß die Begleitung getödtet und alles ein Raub der Feinde wurde;

Zweytens: weil Miniati die besten Krakauischen Truppen nach Littau und anderwärts abgeschickt, dadurch aber die Besatzung der Stadt geschwächt habe; Drittens: weil er ein Regiment gar nicht in die Stadt kommen, sondern lieber zu Hof[215] und Sternberg[216] von den Feinden vernichten ließ; weil er Viertens: keine rechte Kundschaft eingeholt; und Fünftens: auf die Anzeige, daß sich einige fremde Reiter in den Wirthshäusern aufhalten, eine[217] Nachforschung gepflogen habe; Sechstens: weil er für keine Lebensmittel gesorgt hat, zumalen der Vorrath nicht auf 3 Tage zugereicht haben würde. Siebentens: Sey die Stadt von der Seite des Jesuiten-Kollegiums gar nicht zu vertheidigen gewesen, weil weder die auf 24 Klafter[218] in der Länge eingefallene Stadtmauer errichtet, noch die zu ihrer Herstellung von dem Kreishauptmann Krzepitzky erbetene Hülfe erfolgt war; auch sey der Berg von Schutt hinter dem Kloster, auf öfters Ersuchen, nicht abgeführt worden, welcher dem Feinde zur Brücke in die Stadt gedient hätte. Achtens: Endlich hätten sich die Domherren[219] die Stadtmauer hinter ihren Häusern dergestalt zugeeignet, daß sie der Bürgerschaft keinen Zugang dazu gestattet haben.

Den 28. Juny 1644, befahl der Kommandant den Geistlichen unter dem Vorwande, als ob hervorgekommen wäre, daß sie in der Nacht die Soldaten zum Ausreissen verleiteten, sie hätten alle insgesammt, entweder die Stadt zu verlassen, oder sich durch einen Eid zu verbinden, keinen Brief zu schreiben, noch einen empfangenen früher zu lesen, bevor er nicht von ihm eröffnet worden, mit der Bürgerschaft keine heimlichen Zusammenkünfte zu pflegen, Niemanden in ihre Klöster aufzunehmen, noch von ihrem Kirchensilber etwas aus dem Kloster bringen zu lassen.

Die Geistlichkeit fand bey der Theuerung der Lebensmittel in der Stadt ( das Pfund Fleisch kostete 18 Kreuzer) diese Gelegenheit, die Stadt verlassen zu können, sehr erwünscht, verweigerte daher den Eid, und verließ am 12. July um 11 Uhr Mittags, die Stadt, welche die Kaiserlichen eben zu belagern angefangen hatten, nur der Obere der Bernhardiner, ein Liebling des Kommandant, blieb zurück.

Am 4. August fielen die ersten Kugeln der Kaiserlichen in die Stadt, eine vor das Dietrichsteinsche[220] Haus, die zweyte in die Rathsstube, worauf der Kommandant die Abdachung der Häuser verordnete, und weil dieses nicht gleich erfolgte, so ließ er den Rath auf dem Rathhause gefangen halten, aus welchem Gefängnisse er nur durch die Vorbitte des Obern der Bernhardiner befreyet wurde. Inzwischen hatten die Kaiserlichen der Stadt das Wasser abgeleitet, und fuhren fort, dieselbe mit Kanonen und Feuerkugeln[221] zu beschießen. Als dieses vorging, untersagte der Kommandant das Läuten der Glocken, und das Schlagen der Uhren, auch ließ er den Thurm ob dem Nieder-Thore, am 11. September abtragen.

Am 20. des nemlichen Monats versuchten die Kaiserlichen einen Sturm,[222] zu wessen Behuf Gregor Werbitzky in den Bischofhof, und der Obere der Bernhardiner, Pater Michael,[223] in die Domdechantey[224] einige kaiserliche Mannschaft eingeführt hatten; da sich aber diese dem Trunk überließen, so wurden sie den den Schweden entdeckt, und getödtet, wodurch das Vorhaben nicht nur vereitelt, sondern auch der Bernhardiner-Obere genöthiget wurde, sein Leben in der Flucht zu retten.

Nach diesem fehl geschlagenen Versuche der Kaiserlichen, legten die Schweden neue Bollwerke[225] vor dem Littauer Thore und hinter der Pilten an, bey welchen die Bürgerschaft nicht nur die nöthige Arbeit zu verrichten hatte, sondern auch insbesondere gezwungen wurde, eine außerordentliche Steuer von zwei Reichsthalern zu bezahlen.

Am 7. Oktober machte die schwedische Besatzung einen Ausfall, und zerstörte den kaiserlichen Truppen eine Batterie;[226] der Kommandant der kaiserlichen Truppen Ladislaw Graf von Waldstein[227] versuchte dann sich drey Oeffnungen zu machen, indem er nemlich von der Seite des Littauer Thores, die Stadtmauer mit 4, gegen das Barbara-Thürmel mit 3, und neben dem Henker-Thurm mit 5 Kanonen beschießen ließ. Während dieses Feuers mußte der Rath in dem Rathhause versammelt bleiben.

Am 21. Oktober versuchten die Kaiserlichen auf allen drey Seiten der bewirkten Oeffnungen einen Sturm, nachdem aber die Schweden diese Oeffnungen verpichte Bier-Fässer vermacht, solche in Brand gesteckt, und das Feuer unterhalten hatten, wurde der Sturm abgeschlagen, und von den Kaiserlichen die Belagerung aufgehoben. Von dieser Zeit an, blieben die Schweden in dem ruhigen Besitze der Stadt, bis zu der zweyten Hälfte des Jahres 1650“.[228]

Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zu den Vorgängen in Olmütz: „Den ersten tag BrachMonats ergriff der FeldMarschall stand in der Vorstadt vor Olmütz: Worin Obrister Miniati, der sonst auch Keyserlicher KriegsCommissarius in Mähren war, das commendo, vnd, ohne die Bürgerschafft, bey achthundert Man von des Obristen Crockawen[229] new-geworbenen darin zur Besatzung bey sich hatte. Der FeldMarschall fieng zur stund an, nachdem Er die Reuterey rings vmb die Stadt herumb campiren lassen, mit beyhabenden Knechten durch lauffgräben der Stadt zu nähern, Baterien[230] zu verfertigen vnd, nach gepflantzten[231] Stücken,[232] selbige zu beschiessen; worüber der Obr. Lieutenant[233] von der Artoleri, Plantingk,[234] indeme Er die beschaffenheit des orts zum gebrauch der Stücke absehen wollen, todt geschossen worden. Ein tapffer Soldat, so der Königin vnd seinem Vaterlande gute Dienste gethan gehabt vnd sie endlich mit seinem blut versiegelt; nebenst deme Er von jederman beliebet gewesen, dieweil Er sich in alle dinge zu schicken gewust: daher Er nicht nur vom FeldMarschall, sondern auch von andern vornehmen Cavallierern bey der Armée höchlich beklaget worden.

Ob nun wol der FeldMarschall nicht fusvolck gnugsamb hatte, einen solchen ort anzugreiffen, gab doch Gott die Gnade, das die Belagerten sich länger nicht, als bis auf den vierten gehalten, da Sie accordiret, auch den fünfften (Juni) abgezogen und nacher Brinn[235] begleitet worden. Die Stadt Olmütz ward dem Obristen Paickul anvertrawet, vnd anfangs achthundert commendirte Knechte zur Besatzung, wie auch Obrister Hammerstein[236] mit seinem Regiment zu pferde hieselbst gelassen, folgends auch Obr. Lieutenant Wancke[237] mit seinem vnterhabenden Regiment Dragoner dahin abgefertiget. Vnd ward, angesehen der FeldMarschall den ort nicht so leicht wieder zu quitiren gedacht, dergleichen anordnung von Ihm gemachet, das, über itztgemeldte zween Obristen, drey Obr. Lieutenants vnd drey Majors, so wol verschiedene Capitaine[238] sich darin befunden, deren jedweder nur fünffzig Musquetierer vnter sich gehabt. Daher Er, wegen vielheit der Officirer, verhoffet: Wofern Sie nur, jedweder vor sich, ihre schuldigkeit theten, würde diese post, auf alle zutragende fälle, zur genüge versichert sein“.[239]

Wie Paikulls Stadtregiment aussah, beschreibt ein schwedischer Historiker: „Eine schwedische Besatzung wurde in Olmütz einquartiert, für die die Bürger der Stadt anschließend bezahlen mußten: Jeder Offizier sollte in der Woche 150 Taler und drei Maß Wein bekommen, jeder Soldat einen Groschen. Die Stadt wurde sogleich für die Verteidigung hergerichtet, eine Arbeit, die mit gewohnter Rücksichtslosigkeit betrieben wurde: Männer und Frauen wurden gezwungen, die Wälle auszubessern, Die Bäume in den Gärten wurden zum Bau von Hütten für die schwedischen Mannschaften niedergehauen, und unnütze Esser wie Studenten, Kranke und Arme wurden aus der Stadt gejagt. Unter dem schwedischen Kommandanten Pajkull setzte anschließend ein hartes Regiment mit Drohungen, Hunger, Mißhandlungen und gewaltsamen Hausbesuchen als mehr oder weniger regelmäßigen Begleiterscheinungen ein. Als Olmütz kapitulierte, hatte die Stadt 30 000 Einwohner, und als die Schweden den schwer vandalisierten Ort verließen, waren es nur noch 1675″.[240] Im Juni 1643 werden acht Kompanien unter Paykulls Kommando geführt, die 342 Mann hatten.[241] Der Olmützer Stadtschreiber und Notar, Magister Friedrich Flade, berichtet sehr ausführlich über die schwere Besatzungszeit nach dem Abzug des unfähigen Miniatti unter dessen Nachfolger Paykull: „Als nun Herr Obrist Miniati zu bemelter Stunde abgezogen mit denen Neüen Krackawischen Völckern, Seynd umb 12 Uhr den 15. Junii zu Mittag kommen Herr General Major Wittenberg, und Obrister Dörffling, begehrend den Rath alssbaldt zu erfordern, womit sie tragende Commission im Nahmen Ihrer Excellenz, des Schwedischen Feldmarschals anmelden, und verrichten könten; welches petitum[242] gewessen, dass die Stadt alsobaldt hundert, und funffzig Tausendt Reichsthaler Rantzion[243] erlegen sollte, und müste. Solches alss mann nicht vermochte, hat mann Endlich nach Tag, und Nachtlicher tractation, und bitten 30.000, und denen Commissariis heimblich 4000. Reichsthaler zusagen, und biess 4000 Rest erlegen müssen: Herr Feldtmarschall ist sambt dem gegebenen gelde, den 16ten mit mit dem übrigen Volckh nacher Schlessien abgereyset, und 3 Regimenter alss das Hornische,[244] und Hammersteinische beide zu Ross, und dann ein Regiment zu Fuss, so Obrister Königam[245] commandirt, auch zum Commendanten in der Stadt bestellet worden zur Gvarnison gelassen.

Die Tractirung ist mit der gemeinde vorbewust, und wille beschehen, darzu auch ein gewisser Ausschuss, alss Heinrich Tschern, Thomas Andermann, Lucas Hertzog, und andere ältiste Burgern erschienen, welche auf 60.000 rthl. doch in ordentlichen terminen verwilliget, weillen Es aber auf angewendeten Fleiss des Notarii, und anderer des Raths deputirten Herren auf eine geringere Summa gebracht worden, haben Sie ein solches mit zugenüssen gehabt.

Am Tage Sti Joannis Baptistae[246] ist Herr Obrister Königam von hinnen abgefordert, und statt seiner der Obriste Georg Paikul zum Commendanten angekommen, welcher alsobald begehret seine accomodation[247] als Obrister, und Singulariter commendant,[248] undt mann verwilligen müssen, wochentl. so lang zu folgen möglich, nebenst dem tractament (so Jacob Ržnyka, und Frau Ludmilla Kampergerin gegeben) 100 rthl., so die Raths Persohnen auss ihren Säckel herschüssen müssen. Item hat Er begehret Schantzleüthe, Zimmerleüthe und Mauerer vorzustellen in seinem Einzug auch, alsbald die Ostra, undt folgendts die gantze Vorstadt anstecken und in die Aschen legen lassen.

Den 1ten Julii ist das Hornische Regiment zu Ross nach ausplünderung vieller Herren, und gehabten qvartier von hier nach Schlessien abgegangen, hingegen der Obriste Lieutenant Wancke, mit dem leib Regiment[249] Dragoner angekommen, und den 2ten biess 3ten Tag Julii, nachdeme die qvartier gemacht Eingezogen; die Herren Häuser, haben die Soldaten und fürnemblich officirer wieder allen accord beraubet, ansehentliche Schätz, und in Summa was zu finden gewessen, weggenohmen; der Erste Commendant Obrist Königam sagte: alss der Rath umb dessen abschaffung gebetten, und accordo vorgeschützet: Es wäre sein Befehl, wolte es schon verantworthen.

Heüt dato aus Ernsten Befehl des Herrn Commendanten Herrn Obristen Paikul tit. in Beysein aller 3 Räthen Einer Ehrbaren gemeinde vorgetragen, das Er Herr Commendant vernohmen, massen Etliche burger allbereith Viere, sich heimblicher weiss über die Mauern gelassen, undt der Kay. Armada alle Post, wie Es mit der Schwedischen Gvarnison allhier beschaffen, beybringen solten,[250] dieweillen aber Er es nicht verstatten, und mit schwehrer Straff des Spiesses[251] verfahren, und zwar die vornehmbsten Ergreiffen wollte, dannenhero sich ein Jeder vor schaden zu hütten wissen würde.

Item nachmahlen denen Würthen ex ejusdem mandato insinuiret ,[252] dass weillen sich noch wöhr unter ihnen befünden thäten; also solten Sie solche sie wären ihre eigene oder frembde, bey vermeydung leibs, und lebens Straff unverzüglich Einhändigen, und dem Commendanten zustellen.

Ingleichen anbelangend Ihrer Herren Sachen, weillen zuwieder dem Klaren Accord Etliche gewölber allbereits gewaltthätiger weisse erbrochen, und spoliiret,[253] ungeachtet Ein Ehrsamber Rath darumben zum öfftern vmb abschaffung menschmöglichst angehalten; Alss sollen Sie Würthe (NB. Hie werden die Haussmeistern verstanden) so Viel sie können, und wissen, die abgenohmene Sachen verzeichnen, undt zum Fall fernerer gewalt geschehen würde, sich also bald beym Commendanten anmelden, welcher die gebührende Remedirung[254] zu thuen versprochen. Utinam fuisset Verum.[255] Actum den 4ten Julii 1642.

Item der gemeinde vermeldet, dass Ein Ehrsamber Rath Ihnen zu helffen Commiss brodt, und Bier, Backen und breven lassen, und mit Consens und anordnung Herren Commendanten, denen Soldaten so nicht Officirer, täglich Jeden 2 Pfd. Brodt, und 1 Feldtmass bier geben lassen werde, ja weillen biesshero gewesen, dass Herr Commendant die Neümühl nunmehro der Burgerschafft cediren,[256] und abtretten will; dargegen solten sie ihrer Nachbahrlichen Treüe nach, bey ihren Häussern verbleiben, und die Straffe Gottes mit gedult ausstehen, damit nicht anlass gegeben würde, dass wann Einer weggehet, der andere beschweret, und auch Vollendts ein Hauss nach dem andern, undt letztlich insgesambt nicht vertrieben werden dörfften.

Antworth der Gemeinde.

Sie wollten allerhöchster möglichkeit nach das Eüserste dargeben, allein es wären Ihr viel Solldaten, welche mit genuegsamber Speiss und Tranck gar nicht content seyn wolten, sondern Begehrten in die 10 oder 12 Speisen neben der Fourage,[257] Hew, Stroh, und Haaber, zudeme auch täglich bahres geldt darzu, dessentwegen ihnen, wenn diesse gewaltthaten, undt unordnungen nicht gäntzlich abgeschaffet würden, zu verbleiben unmöglich wäre. Item ist Ihnen Erlaubt, dass das Ingesünde[258] zu leydentlicher mithülff, wie auch zum schantzen ziehen mögen. Actum 4ten Julii 1642.

Den 5ten Eodem auf Ernstlichen Befehl des Herrn Commendanten, Herrn Obristen Paikul, Ein Ehrsamber Rath das Proviant brodt und bier, täglich 48 Metzen[259] Mehl bloss auf die Musqvetierer, und Dragoner auf 1578 Personen backen lassen, und täglich 14 Vass[260] bier ausszutheillen anfangen müssen. Benebst ist des Herrn Commendantens Begehren, für das Fleisch täglich dem gemeinen Soldaten 1 Groschen geldt zu geben; dieweillen aber der Stadt gefälle, gäntzlich gesperret, Ihr Excellenz noch 4000 Rthl. schuldig, wie auch 1500 rthl. zu deren Recrouten[261] geben solten, also ist Herr Commendant umb Verschonung auss notorisch,[262] und Augenscheinlicher unmöglichkeit darmit inständigst gebetten worden“.[263]

Unter dem 4.7.1642 hielt Flade weiter fest: „Heüt dato auss Ernsten Befehl des Herrn Commendanten Herrn Obristen Paikul tit. in Beysein aller 3 Räthen Einer Ehrbaren gemeine vorgetragen, das Er Herr Commendant vernohmen, massen Etliche burger allbereith Viere, sich heimblicher weiss über die Mauern gelassen, undt der Kay. Armada alle Post, wie Es mit der Schwedischen Gvarnison allhier beschaffen, beybringen solten, dieweillen aber Er es nicht verstatten, und mit schwehrer Straff des Spiesses[264] verfahren, und zwar die vornehmbsten Ergreiffen wolte, dannenhero sich ein Jeder vor schaden zu hütten wissen würde“.[265]

Flade hält fest: „Alss Herr Commandant den 24 9bris 1643 abendts gespiellet, vndt darbey durch die nacht wohl besoffen worden, ist Er Erstlich auf die Posten, und in die Steinmühl gerathen, den Miller auffgewecket, welcher barfuss mit seinem Weibe ganze stunde vor der Thier tantzen müssen, und dabey mit schlägen übel tractiret, wie auch der Mühlknecht liegerhafftig von ihme Commandanten geschlagen worden, wornach Er die Stücke auf allen Pasteyen,[266] wie auch die Musqvetirer ihre Musqveten[267] lössen müssen, Er ist Endlich umb 4 Uhr wiederumb vor sein Qvartier gerathen, die schneiderin sambt ihrer Tochter, so in Herrn Berkens[268] Graffen Hauss wohnend zum Tantz ruffen lassen, benebenst haben die Musqvetirer und Officirer des Mayerischen[269] Regiments zugegen seyn, zu unterschiedlich mahlen Salve auiss denen kleinen vor Seiner Thier stehenden 3 stücken geben. Ingleichen die Musqvetirer schüssen müssen, alss nun diesses biess nach 7 Uhr, mit Tantzen, Sauffen, und schüssen gewehret, hat Er den Kayserrichter[270] zu sich in 6mahlen begehren undt fordern lassen; weilen aber derselbe nicht kommen wollen, und seine unpässlichkeit vorgewendet, und den Herrn Köppel, undt notarium Friedrich Flade seyn begehren zu vernehmen abgeordnet, welche vor ihme aufm Platz vor der Thier Herrn Obristen Miniati Behausung sitzende Erstlich zwar mit zühmlich rauhen worthen, wie mann daher, und ob mann nicht wüste, zu weme mann käme, angenohmen, Nachdeme hat Er vermeldet, wie das Er heünte gerne mit dem Herrn Kayserrichter reden wollte, würde vielleicht in keinem Jahr so lustig, und gelegenheit seyn, mit ihme diesses zu reden, So Er sich Jetzo in trunckener weisse Erklären, und nacher alss Ein Ehrlicher Cavallier halten wollte, Sintemahlen Er gewalt hette, denselben von hinnen zu erlassen, vndt zu behalten, Ja ihme sonsten alles guttes und fürträgliches zu erweissen hette, vndt wann Er anjetzo, da Er mit ihme dieses conferiren und concreditiren[271] wolte, welches ihnen beeden Persohnen  nutz seyn würde, mit dem Herrn Kayserrichter nicht reden würde, solte nachmahlen keine audientz Jemahlen verstattet werden. Alls wir abgeordnete Herrn Kayserrichter seiner bekanten unpässlichkeit nach aufs beste Entschuldiget, gleichwohlen solches ihme zu vermelden anerbothen, Ist Er zufrieden gewessen, vndt unss auf Einen für ihme stehenden schlütten, alda Ein Emmer[272] Wein für ihme anwesende Officirer und Soldaten, so in der Ordnung stehend so offt es befohlen ward Salve geben, Eine stunde sitzen lassen, Inmittelst hat Herr Obristlieutenant Winther[273] Vnss Ernstlich zu tantzen angemuthet, welches Commendant also baldt beliebet, und zu thuen auch anbefohlen. Als wir Vnss aber demüthig Entschuldiget und gebetten, Wir wären nichtern, undt in die Kirchen zu gehen vorhabens, zu deme der H. Klöppel der offentlichen gassen, und vieller leüthe, Soldaten und Burger abscheüung angezogen, ist Er mit höchster furia auffgefahren, die 3 stück zu wenden, und Unss beede nieder zu schüssen befehlende, wie Er dann beyde für die Stuckh Jeden mit Einer Handt auf der Brust an Kleydern gefasset, und mich zwar Notarium hinstossende diesses geredet, diessen mann solte man alsobald Erstlich niederschüssen, dessen sich alle umbstehende Haubtleüthe, und Officirer Entsetzet, und bestürtzet haben, doch gleichwohl keiner nichts sagen dörffen, worauff Endlich Herr Obristlieutenant Winther ihme zugeredet, und Endlich das unglückh doch schwer abgewendet. Worauff wir beede mit der Huren der Schneiderin, Mutter und Tochter tantzen müssen; wass hierinnen für andere Divexationes[274] und ludibria,[275] spott-fragen, schandliche discursus und qvaestiones aufgegeben worden, Ist der Keüsch- und Ehrbarkeit halber zu verschweigen“.[276]

„Von dem Zustand und den Ereignißen in Olmütz während dem achtjährigen Besitz durch die Schweden[277] 1642-1650 ist Folgendes in den gleichzeitigen Olmützer Rathsprotokollen erhalten.

Bey Annäherung der Gefahr eines feindlichen Einfalles wurde auf höchsten Befehl die Landtafel[278] sammt dem Tribunal im Jahre 1641 am Tage der unschuldigen Kinder[279] unter der Aufsicht des Christoph Paul Grafen von Lichtenstein[280] und des Johann Grafen von Rottal[281] nach Brünn[282] überführt, und von 30 gemeinen Soldaten begleitet, 1642 am Pfingsttage kam der reitende Kundschafter Valentin Schmid, ein Olmützer Bürger, mit der Nacht zurück, die Schweden hätten bereits unter den Befehlen des Generals[283] Torstensohn Neiße[284] besetzt und wären im Anzug nach Mähren begriffen. Diese Nachricht erhielt durch ein zu gleicher Zeit eingelangtes Schreiben des kaiserlichen Obersten[285] Vernamont[286] an den zu Olmütz angestellten General, Kriegskommissär[287] und Quartiermeister[288] Anton von Miniati[289] seine Bestätigung, indem Vernamont darin zu erkennen gab, daß er als Kommandant der kaiserlichen Armee nach dem bei Schweidnitz[290] gebliebenen Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[291] sich mit dem Ueberreste der Armee nach Olmütz zu begeben gedenke. Diese Bothschaft veranlaßte die Vereinigung der Bürgerschaft unter alle vier Fahnen, und die Beyschaffung der unentbehrlichsten Lebensmittel, so viel deren in der Eile beyzuschaffen möglich war. In diesem Zustande erwartete die Stadt den Obersten Vernamont mit seinen Truppen, zumalen sie durch diese verstärkt zu werden hoffte. Indessen langte die Nachricht ein, daß sich Vernamont über Leipnik[292] und Weißkirchen[293] flüchtig zurück gezogen habe, und der Stadt Hilfe zu leisten nicht vermöge. Wirklich folgte ihm auch die schwedische Armee auf dem Fuße nach, denn sie traf schon am 9. Juny bey Wisternitz[294] ein,  stellte sich am 10. zwischen 11 und 12 Uhr Mittags in Schlachtordnung; ein Theil derselben ging über die March, besetzte den Tafelberg, rückte von hier in die Vorstädte bis an die Mauern und den Graben des mittern oder Theresien-Thores vor und begann die Belagerung. Am 18. Juny berathschlagte sich der General Miniatti mit einem Ausschuße von 60 Bürgern, ob die Stadt gegen die schwedische Uebermacht vertheidiget werden könne. Die Mehrheit der Versammlung hielt sich überzeugt, daß die Stadt nicht vertheidigt werden könne, weil sie Oberst Vernamont mit keinen Truppen unterstützt habe, die ganze Besatzung nur aus 400 Bürgern, 30 Gemeinen vom Regimente Rübeck,[295] 425 Krakauern,[296] 80 Wachenheimer[297] Rekruten und 60 Studenten, zusammen in 995 Mann bestehe. Man beschloß daher zu kapituliren, und kam mit dem schwedischen Feldherrn über folgende Gegenstände überein:

Erstens: Daß den schwedischen Truppen am 15. Juny früh um 6 Uhr die vorzüglichsten Vertheidigungsörter der Stadt übergeben werden sollen. Dagegen wird Zweytens: dem General Miniati gestattet, mit seiner Besatzung zu Pferd und zu Roß, mit Gewehr und fliegenden Fahnen auszuziehen, jedoch soll er verbunden seyn, die schwedischen Deserteure, die sich in der Stadt befinden möchten, auszuliefern, nicht minder sollen Drittens: alle Feldstücke und vorhandenen Waffen, so wie die vorfindigen Lebensmittel dem Befehlshaber der schwedischen Truppen ausgeliefert werden. Viertens: Versichert der schwedische Feldherr den katholischen Einwohnern seinen Schutz, und die freye Religionsausübung. Fünftens: Wird Jedermann freygelassen, mit seinen Gütern abzuziehen, und die ihm angehörigen umliegenden Gebäude zu veräußern. Sechstens: Daß nach geschloßenem Uebereinkommen die beyderseitigen Gefangenen[298] ohne Lösegeld[299] auswechseln, und die Bücher und Schriften, welche sich auf den Wägen der ausziehenden Besatzung befinden sollten, denen Eigentümern zu belassen seyen. Siebentens: Daß die Privilegien der Stadt, und das Wahlrecht des Magistrats erhalten, ihre Personen geschonet, und sie sammt ihren Häusern von allen Steüern befreyet bleiben sollen. Achtens: Daß weder Edelmann, noch Bürger an seinem Eigentum werde gekränket werden; und daß endlich Neuntens: dem kaiserlichen Kommandanten gestattet sey, 3 Feldstücke mit sich zu nehmen. Dieses Übereinkommen wurde unter der Fertigung des schwedischen Oberbefehlhabers Leonhard Torstensohn am 14. Juny 1642 geschloßen.

General Miniati verließ demnach am 16. Juny zu Mittag mit 535 Mann Fußvolk und 3 Feldstücken die Stadt, welche hierauf von zwey schwedischen Kavallerie-Regimentern und einem Infanterie-Regimente unter Kommando des Obristen Kanzam[300] in Besitz genommen worden. Zu gleicher Zeit bedeutete der Generalmajor[301] Wittenberg[302] und Oberst Dörfling[303] dem zu sich berufenen Rathsgliedern, daß die Stadt an Brandschatzung 150,000 Thaler zu bezahlen habe. Die vorgestellte Unmöglichkeit, diese Summe aufzubringen, verminderte dieselbe auf 30,000 Thaler, endlich begnügte sich General Torstensohn mit 26,000 Thalern und begab sich mit dem Obersten Kanzam nach Schlesien, nachdem er dem Obersten Paikul das Kommando der Stadt anvertraut hatte. Oberst Paikul hatte kaum das Kommando der Stadt übernommen, als er die Ostrau vor dem Burgthore und die Vorstadt vor dem Mitter-Thore in Brand stecken ließ, die Bürger entwaffnete,[304] zur Verpflegung[305] seiner in 1500 Mann bestehenden Besatzung täglich 84 Metzen Mehl, 14 Faß Bier, und einen Groschen für einen jeden gemeinen Mann, von den Rathsverwandten und Geistlichen aber wochentlich für jeden Gemeinen einen Reichsthaler, für jeden Offizier 150 Reichsthaler und die Woche zweymal 1 ½ Maaß[306] Wein abzuführen verordnete. Zugleich übernahm er 102 Feldstücke, welche sich zum Theil in dem Zeughause[307] der Stadt, zum Theil bey den Thören befanden; dann eine Haubitze,[308] 20 Pöller,[309] 240 Doppelhacken,[310] 4960 verschiedene grö0ere Kugeln, 40,000 Musketen-Kugeln, 8000 Flinten,[311] 30 Röhre,[312] 300 gefüllte und 300 ungefüllte Sturmhasperln,[313] 18 Sturmspieße,[314] 29 Sturmkolben,[315] 205 Sturmkränze,[316] 300 Harnische, 70 Puffer,[317] 300 Hellebarden,[318] 10 Centner Lunten, 16 Centner Bley und 64 Centner 5 Pfund Pulver. Endlich befahl er die Hälfte des vorräthigen Weines, welcher 334 Faß betragen und die Hälfte des Mehles oder 6907 Metzen in das Magazin abzuliefern.

Die Staabs-Offiziere nahmen sich zugleich die Freyheit, sich mit 34 Personen auf 3 Wochen zum königl. Richter,[319] auf 2 Wochen zum Bürgermeister und auf 8 Tage zum Syndikus[320] einzuladen.

Am 2. Oktober haben sich zwar kaiserliche Soldaten auf dem Tafelberge gezeigt, und sich sodann hinter Kloster-Hradisch[321] gelagert; allein ihre Anwesenheit hatte noch zum Erfolg, daß die Stadt am 13. Oktober verhalten wurde, für jeden Gemeinen 7 Ellen[322] Tuch, ein Paar Schuhe, und ein Paar Strümpfe zu liefern, oder aber dafür einen Betrag von 6766 Reichsthaler 20 Groschen zu bezahlen.

Am 29. November verlangte der Kommandant durch zwey an den Bischof[323] abgeschickte Offiziere, die Eröffnung der St. Mauriz-Kirche zum gemeinschaftlichen evangelischen und katholischen Gottesdienste, weil die St. Blasius-Kirche, welche man den Schweden zu ihrem Gebrauche eingeräumt hatte, zu klein war. Als aber dieser Antrag nicht bewilligt werden wollte, und der Pfarrer von St. Mauriz angezeigt hatte, daß er die Schlüssel derselben in der Kirche zurückgelassen und versperrt habe, so erhielt er zwar den Auftrag, sie persönlich zu holen, da er aber Altershalber über die Leiter zu den Kirchen-Fenstern ncht gelangen konnte, so wurde er von einigen  schwedischen Soldaten überhoben, welche durch das Kirchen-Fenster an der Seite des Oelberges in die Kirche stiegen und sie von ihnen eröffneten.

Am 2. Jänner 1643 befahl Oberst Paikul, den Bisthums-Administrator Johann Kaspar Stredele von Montani[324] und den Domdechanten Siegumd von Minutini,[325] wegen rückständigen Abgaben in ihren Wohnungen gefangen zu halten. Den schwedischen Soldaten hingegen gestattete er das Recht, Bier zu brauen, gegen sechs Gulden von jedem Gebraue,[326] die sie zum Behuf der Bequartierungskosten zu bezahlen hatten, indessen die Bürger von jedem Gebraue acht Gulden abzuführen verpflichtet waren.

Am 18. Februar erhielt die schwedische Besatzung von 280 treulosen Wallachen,[327] die von Wsetin[328] angekommen waren, einen beträchtlichen Vorrath an Schmalz, Butter und Honig.[329]

Am 6. Juny wurde die Geistlichkeit abermals verhalten, zur Verpflegung der Besatzung 1200 und der Rath, 1500 Reichsthaler abzuführen; die Befestigung der Stadt wurde äußerst sorgfältig betrieben, zu welchen Kosten die Stadt bereits 869 Reichsthaler 20 Groschen vorgeschossen hatte.

Am 14. July kam General Torstensohn sammt seiner Gemahlin[330] nach Olmütz, nachdem er bevor die Stadt Littau[331] eingenommen, ihre Thöre, Thürme und Wälle zerstört hatte; Abends um 6 Uhr kehrte er in das Lager bei Littau zurück. Am folgenden Tage aber führte er die Armee nach Proßnitz,[332] wohin er auch sein Hauptquartier verlegte. Der Rath schickte zwey Deputirte an den General ab, um sich von ihm die Befreyung von der Garnisons-Verpflegung, und die Enthebung der geistlichen und Herren-Häuser von der Militär-Einquartierung zu erbitten, sie wurden aber nicht vorgelassen, sondern durch seinen Sekretär an den Kommandanten der Stadt verwiesen.

Man kann einigermaßen auf den Reichthum der Stadt zu jener Zeit schließen, wenn man erwäget, daß sie vom 15. Juny 1642 bis zum 20. Juny 1643 an die Schweden abgeführt habe:

Reichsthaler.

An Brandschatzung[333] – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 26000

An besonderer Steuer – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  – – – – 4170

Zu der Befestigung – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  1947

An Tafelgelder[334] für den Kommandanten und die Offiziere 12178

Auf Besoldung der Besatzung – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –   8853

An abgelieferten Wein – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 3300

An Hopfen – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  512

Auf Braukosten – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 640

Auf verbrauchtes Holz – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –  3466

Von der anwesenden Bürgerschaft für die entwichene – – — – – – 41437.

Zusammen 109.497

Worunter noch nicht begriffen sind, die insbesondere abgelieferten 10.100 Metzen Korn, 1792 Metzen Haber und 3847 Faß Bier.

Am 16. October verließen alle Geistliche die Stadt, nur die Kapuziner,[335] Dominikaner[336] und Bernhardiner,[337] der Pfarrer von St. Mauriz mit zwei Kapellanen[338] und der Pfarrer von St. Peter blieben zurück, die ersteren wurden steuerfrey gelassen, letztere aber mußten dem Kommandanten am 1. Oktober 80 Reichsthaler erlegen.

Am 3. November erhielt der königl. Richter, Adam Kaufmann von Löwenthal Nachricht, daß der General Miniati die Uebergabe der Stadt, dem Rathe zur Last lege, er befahl daher die Gründe zu verzeichnen, welche die Uebergabe veranlaßt haben.

Man merkte demnach an, daß General Miniati dadurch vieles zu der nothwendigen Uebergabe der Stadt beygetragen habe, weil er Erstens: das schätzbarste Eigenthum der Einwohner auf 500 Wägen, erst dann in Sicherheit bringen wollte, als die Stadt vom  Feinde umgeben war, welches zur Folge hatte, daß die Begleitung getödtet und alles ein Raub der Feinde wurde;

Zweytens: weil Miniati die besten Krakauischen Truppen nach Littau und anderwärts abgeschickt, dadurch aber die Besatzung der Stadt geschwächt habe; Drittens: weil er ein Regiment gar nicht in die Stadt kommen, sondern lieber zu Hof[339] und Sternberg[340] von den Feinden vernichten ließ; weil er Viertens: keine rechte Kundschaft eingeholt; und Fünftens: auf die Anzeige, daß sich einige fremde Reiter in den Wirthshäusern aufhalten, eine[341] Nachforschung gepflogen habe; Sechstens: weil er für keine Lebensmittel gesorgt hat, zumalen der Vorrath nicht auf 3 Tage zugereicht haben würde. Siebentens: Sey die Stadt von der Seite des Jesuiten-Kollegiums gar nicht zu vertheidigen gewesen, weil weder die auf 24 Klafter[342] in der Länge eingefallene Stadtmauer errichtet, noch die zu ihrer Herstellung von dem Kreishauptmann Krzepitzky erbetene Hülfe erfolgt war; auch sey der Berg von Schutt hinter dem Kloster, auf öfters Ersuchen, nicht abgeführt worden, welcher dem Feinde zur Brücke in die Stadt gedient hätte. Achtens: Endlich hätten sich die Domherren[343] die Stadtmauer hinter ihren Häusern dergestalt zugeeignet, daß sie der Bürgerschaft keinen Zugang dazu gestattet haben.

Den 28. Juny 1644, befahl der Kommandant den Geistlichen unter dem Vorwande, als ob hervorgekommen wäre, daß sie in der Nacht die Soldaten zum Ausreissen verleiteten, sie hätten alle insgesammt, entweder die Stadt zu verlassen, oder sich durch einen Eid zu verbinden, keinen Brief zu schreiben, noch einen empfangenen früher zu lesen, bevor er nicht von ihm eröffnet worden, mit der Bürgerschaft keine heimlichen Zusammenkünfte zu pflegen, Niemanden in ihre Klöster aufzunehmen, noch von ihrem Kirchensilber etwas aus dem Kloster bringen zu lassen.

Die Geistlichkeit fand bey der Theuerung der Lebensmittel in der Stadt (das Pfund Fleisch kostete 18 Kreuzer[344]) diese Gelegenheit, die Stadt verlassen zu können, sehr erwünscht, verweigerte daher den Eid, und verließ am 12. July um 11 Uhr Mittags, die Stadt, welche die Kaiserlichen eben zu belagern angefangen hatten, nur der Obere der Bernhardiner, ein Liebling des Kommandant, blieb zurück.

Am 4. August fielen die ersten Kugeln der Kaiserlichen in die Stadt, eine vor das Dietrichsteinsche[345] Haus, die zweyte in die Rathsstube, worauf der Kommandant die Abdachung der Häuser verordnete, und weil dieses nicht gleich erfolgte, so ließ er den Rath auf dem Rathhause gefangen halten, aus welchem Gefängnisse er nur durch die Vorbitte des Obern der Bernhardiner befreyet wurde. Inzwischen hatten die Kaiserlichen der Stadt das Wasser abgeleitet, und fuhren fort, dieselbe mit Kanonen und Feuerkugeln[346] zu beschießen. Als dieses vorging, untersagte der Kommandant das Läuten der Glocken, und das Schlagen der Uhren, auch ließ er den Thurm ob dem Nieder-Thore, am 11. September abtragen.

Am 20. des nemlichen Monats versuchten die Kaiserlichen einen Sturm,[347] zu wessen Behuf Gregor Werbitzky in den Bischofhof, und der Obere der Bernhardiner, Pater Michael, in die Domdechantey[348] einige kaiserliche Mannschaft eingeführt hatten; da sich aber diese dem Trunk überließen, so wurden sie den den Schweden entdeckt, und getödtet, wodurch das Vorhaben nicht nur vereitelt, sondern auch der Bernhardiner-Obere genöthiget wurde, sein Leben in der Flucht zu retten.

Nach diesem fehl geschlagenen Versuche der Kaiserlichen, legten die Schweden neue Bollwerke[349] vor dem Littauer Thore und hinter der Pilten an, bey welchen die Bürgerschaft nicht nur die nöthige Arbeit zu verrichten hatte, sondern auch insbesondere gezwungen wurde, eine außerordentliche Steuer von zwei Reichsthalern zu bezahlen.

Am 7. Oktober machte die schwedische Besatzung einen Ausfall, und zerstörte den kaiserlichen Truppen eine Batterie;[350] der Kommandant der kaiserlichen Truppen Ladislaw Graf von Waldstein[351] versuchte dann sich drey Oeffnungen zu machen, indem er nemlich von der Seite des Littauer Thores, die Stadtmauer mit 4, gegen das Barbara-Thürmel mit 3, und neben dem Henker-Thurm mit 5 Kanonen beschießen ließ. Während dieses Feuers mußte der Rath in dem Rathhause versammelt bleiben.

Am 21. Oktober versuchten die Kaiserlichen auf allen drey Seiten der bewirkten Oeffnungen einen Sturm, nachdem aber die Schweden diese Oeffnungen verpichte Bier-Fässer vermacht, solche in Brand gesteckt, und das Feuer unterhalten hatten, wurde der Sturm abgeschlagen, und von den Kaiserlichen die Belagerung aufgehoben. Von dieser Zeit an, blieben die Schweden in dem ruhigen Besitze der Stadt, bis zu der zweyten Hälfte des Jahres 1650“.[352]

Bereits am 2.11.1642 hatte Paykull die Ausschaffung der vielen Bettler befohlen: „Heünt am tage aller lieben Seelen[353] 1642 alss mann dass gewöhnliche Ambt zu S. Mauritz gehalten, und viel Bettler, und Arme leüth zu colligirung Christlicher Allmossen, für der Kirche versamblet gewessen, hat Herr Commendant Georg Paikul tit. Schwedischer Obrister zu Fuss, selbige arme, durch darzu commandirte Musqvetirer zusammen, und mit schläg und stossen zur Stadt hinauss über 100 Personen Jagen lassen, darneben dem Bürgermeister anbefohlen, durch die bettelrichter[354] denen übrigen armen so sich noch befünden möchten, anzudeuthen, dass sie sich zwischen dato und nächsten Sontag von hinnen backhen, und in der Stadt ferners sich nicht betretten lassen,[355] der Bürger, so Einen auffhalten würde, sollte von ihme ernstlich bestraffet werde. [ … ] Den 4ten liesse ermelter Herr Commendant, durch seinen wachtmeister lieutenant[356] auf dem Rathhausse mehrmahlen in praesentia Herrn Kayserrichters und aller 3 Räthen anmelden, dass seyn Ernstlicher Befehl Seye der gemeinde anzudeüthen, dass zwischen hier und Sonntag das übrige bettlvolckh, so nicht burgermässig, oder in die Spithäl[357] gehörig, abzuschaffen, bey Vermeydung höchster Straff des Burgers so solche beherbrigen würde, Ihme aber der armuth anzahl mit nahmen, die in denen Spitälern seyndt, anzuzeigen“.[358]

[1] HOFBERG, Svensk biografiskt handlexikon, 2. Bd., S. 109f. Der hier abgebildete Kupferstich von Matthäus Merian stammt aus dem THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 334; die 2. Abbildung findet sich unter https://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=8078.
[2] Tallinn [Estland].
[3] Finnen [auch hagapells, hakkapeller genannt, nach hakkaa päälle: hau drauf]: Sammelbegriff für Finnen, Lappen und Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den finnischen Verbänden wäre zu differenzieren zwischen Finnländern und Finnlandschweden (Soumen Ruotsalaiset), Deutschen in Finnland. Vgl. die zahlreichen Arbeiten von PLEISS. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. In der schwedischen Propaganda wurden die Finnländer – als „Truppe des Schreckens“ – als Pendant zu den in kaiserlichen Diensten stehenden Kroaten aufgebaut, die Gustav Adolf als des „Teufels neuen Adel“ bezeichnete. Die Wirklichkeit jedoch sah anders aus, auch wenn sie von Zeitgenossen als wild und brutal beschrieben wurden. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können und den Teufel anzubeten. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“. Auch in Zeitzeugnissen wurden sie als „gottlose, schändliche Menschen, Saumagen“ bezeichnet (so WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 46). Aus Staßfurt wird unter 1639 berichtet; GEISS, Chronik von Staßfurt, S. 135: „Den 20. Octobr. wurde unser Lieutenant mit seinen Soldaten abgefordert. Die folgenden Tage mußten wir einen Fähnrich mit ungefähr 50 Finnen und Teutschen, Reiter, denen theils die Pferde gestorben, theils vom Feinde abgenommen waren, und die sich hier wieder beritten machen sollten, ins Quartier nehmen. Es war muthwilliges Gesindel, das sich nicht commandiren lassen wollte. Den 9. November zogen diese Finnen wieder nach Quedlinburg, weil der Fähndrich sich beklagt hatte, daß er sie weder mit Worten noch mit Prügeln zwingen könnte“. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil und Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert und zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Zwischen 1638-1649 waren 15.933 regulär Eingezogene nach Deutschland gebracht worden, daneben Geworbene und Gezwungene. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Vgl. auch BECK, Chronik, S. 26 [Schweinfurt 1631]: „Mit dem König war auch ein Regiment Finnen zu Pferde eingezogen, und hatte auf dem Markte Halt gemacht. Ihr schwaches und mattes Aussehen, ihre geringe, wetterfarbene Bekleidung, ihre kleinen und unansehnlichen Pferde ließen eben nicht viel erwarten, und hätte nicht die Welt von ihren Thaten zu Leipzig gehört gehabt, hätte man wohl fast zweifeln mögen, ob sie auch einen Marsch bis Würzburg auszuhalten im Stande seien. Aber die Bewunderung abnöthigende Schnelligkeit ihrer Bewegungen und die prompte Ausführung jedes Commando’s, ja jedes Winkes der Offiziere erweckte bald bessere Begriffe, die sich, da man noch nicht so ganz wußte, wie die Sache ablaufen werde, allmählig beinahe in Furcht verwandelten“. Vgl. auch die zeitgenössische Einschätzung; GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 72: „An den Finnen und Schweden hette der König diese Vortheil: 1. Könnten sie Frost vnd Kälte besser als Hitze vertragen. 2. Lieffen eher nicht / biß sie gleichsam mit der Natur fechten müsten. 3. Behülffen sie sich kläglich. 4. Ohne alle Meutenacion. 5. Weren vnverdrossen / vnd mit devallisiren fest nit zu erschöpffen / so weit es nicht leicht ein ander Herr mit seinen Vnterhanen gebracht“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. In den Generalstaaten hieß es im August 1633; PLEISS, Der Zug, S. 27: „Ist wacker Volk, die allezeit unter des Königs Batalien gewest seyn … Solche Macht und wacker Volk hat man niemalen in diesen Landen gesehen“. Das „Theatrum Europaeum“, 3. Bd., S. 108f., unter 1633: „Die Schwedische vnd Finnen allesampt ansehenliche starcke starcke Männer / machten die andern Niderländer in dreyen Dingē schamrot / nemlich 1. in Gehorsam / 2. in Ordnung / vnd 3. in Gottesforcht / dann alle Morgen / wann sie auffbrachen / schlossen sie einen Ring / vnnd auff den Knien rufften sie Gott an / beteten vnd sungen / etc“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43“: „Muß man derhalben rund bekennen daß dem König seine Schweden und Finnen trewlich dienen: Die Finnen sind der mehrtheils kortze Leut ihrer statur halben / aber darbey hertzhafft vnd der Arbeit gewonnet / leben mit wenigem / behelffen sich karglich: wüssen von Wollüsten vberal nichts: den Teütschen Lufft auch mitten im Winter finden sie gar zam / gegen dem ihrigen gehalten. Es sind rechte Eisenbeisser / die niemahlē von hinden sind verwundet worden. Welcher vnder ihnen dem Feind wurde den rucken kehren / der wirdt nie für ihren Landtsman gehalten. Vnnd ist freilich lächerlich / wer die sicht aufziehen. Sie haben Schleiffstein an der seiten hangend / vnnd so bald man anhebt zum Lermen vnnd träffen die Trommel rühren / so wetzen sie ihre dägen / von weitem meint einer nichts ander alsdann es were eine schaar Metzger / oder in hauffen der beysammen / da ein stuck matten solten abmeyen: Aber es laßt sich nicht mit ihnen schimpfen weil es ernst gilt. Der inneren Finlenderen spraach ist gantz von der Schwedischen Nortwegischen / Gottischen vnd Dennenmärckischen / die da vberein stimmen / gescheiden / vnnd ist allein den Finlenderen gemein vñ den Mitternächtigen Völckeren / welche man Lappen nennet“.[3] Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas von Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den von den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 1651 wurde festgestellt, dass 50 % der Kavallerie und 41 % der Infanterie aus Finnen bestand; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 41. Nach GUTHRIE, The Later Thirty Years War, S. 59, soll Banérs Armee im Juli 1638 um 9.000 Schweden und 5.000 Finnen verstärkt worden sein, was wohl zu hochgegriffen erscheint. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.
[4] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[5] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[6] PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 62, Anm. 89. 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale.
[6a] Aufstieg, militärischer u. sozialer: So hatte Caspar v. Schoch, der Sohn eines Klosterleibeigenen, im Alter v. 13 Jahren als Hundejunge in der Armee begonnen, wie auch Johann v. der Beeck. Dass jugendliche Pferdepfleger in das Heer aufgenommen wurden, lag an ihrer Erfahrung im Umgang mit Pferden u. auch in der wahrscheinlich anzunehmenden Kenntnis im Umgang mit Waffen. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2793, fol. 480 (Ausfertigung): Generalkriegskommissare an Maximilian I., 1644 XI 20. Als Musketier im Regiment Aldringen hatte Schoch sich zum Obristleutnant empor gedient. Am Ende des Krieges war er sogar zum Obristen avanciert. Auch der hessen-kasselische Obrist Jacques Mercier soll ursprünglich Schuster gewesen sein. Der Hallenser schwedische, dann kaiserliche Obrist Nikolaus v. Bock war früher Salzknecht gewesen. Druckmüller, einer der wenigen Protestanten in der Führung des kurbayerischen Heeres, war eines v. fünf Beispielen (neben Haes, Schoch, Sporck u. Werth) eines sozialen Aufstiegs (hier aus dem Münchner Kleinbürger-Milieu) in den Freiherrnstand. Der Flame Gil de Haes stammte aus Gent. Er war der Sohn eines Maurers, angeblich selbst Maurer (Steinmetz) gewesen, des Lesens u. Schreibens weitestgehend unkundig u. einer der wenigen wirklichen sozialen Aufsteiger v. unten in diesem Krieg. Ursprünglich zunächst in kurbayerischen Diensten, war er zu den Kaiserlichen gewechselt. Augustin v. Fritsch war 1618 noch einfacher Musketier, wurde dann Gefreiter u. 1626 Korporal, nach der Einnahme v. Itzehoe 1627 Wachtmeisterleutnant, in Stade 1628 Leutnant, vor Maastricht 1632 Fähnrich, bei der Belagerung Regensburgs 1634 Hauptmann, nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 Obristwachtmeister, bei der Belagerung Hammelburgs 1640 Obristleutnant, dann zuletzt als Obrist Kommandant v. Weiden. Er hatte insgesamt 34 Jahre in der kurbayerischen Armee gedient u. war nach eigener Aussage immerhin an 12 Feldschlachten u. Einnahme v. 75 Städten beteiligt gewesen. Die Aufstiegsmöglichkeiten in der schwedischen Armee u. in ihrem finnischen Korps (Stålhandske, Caspar Ermes, Arfed Wirtenberg) waren an sich deutlich besser.
[6b]„Kriegsgurgel“ (Rotwelsch): Synonym für bettelnde Soldaten (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 303); darüber hinaus: Marodeure des Krieges, unter ihnen auch v. ihren eigenen Soldaten solcherart bezeichnete Offiziere, die durch besonders grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). „name mag um 1500 im munde der bauern aufgekommen sein für die gartenden landsknechte, die ihnen hauptsächlich mit der thätigkeit ihrer gurgel bedeutsam wurden, zumal sie sie auszer dienst zu erhalten hatten“ [DWB] „eine harte, mit Verachtung verbundene Benennung eines wilden, ungesitteten und ruchlosen Kriegers“ [ADELUNG]. „verächtliches kraftwort des 16. 17. jh. für die kniegsknechte jener zeit, urspr. besonders für die landsknechte in ihren untugenden“ [DWB]. Zu den Entsprechungen vgl. RÄDLEIN, Europäischer Sprach-Schatz, S. 566: „Lüderlicher lumpischer Soldat / soldato guidonesco, birbon di soldate, fripon ou coquin de soldat“.
[6c] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand u. angesichts der geringen => Lebenserwartung u. das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Vgl. auch die Ausführungen des Ulmer Superintendenten DIETERICH, Discurs Vom Kriegs-Raub vnd Beutten. Aus dem Oberelsass wird am 22.5.1620 berichtet, dass 400 v. Erzherzog Leopold angeworbene „Heiden“, angeblich Zigeuner, noch am selben Tag auf Beute ausreiten wollten; BÖNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 342. MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 43: „Ernst von Mannsfeld accordirte geradezu über den Raub, wie Oberst-Leutenant Julius von Weißenbach, d. Zwickau, 7. Febr. 1621 dem Kurfürsten meldet. Mannsfeld, schreibt er, ‚ließe überall umschlagen, gäne aufs Pferd 20 Reichsthaler und 10 Gulden Monatsold und erbeut sich daneben: ihnen den Raub gänzlichen zu lassen‘ “. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der Gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens u. der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, v. Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der v. staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch v. Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die v. finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte u. Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “. Aus einer Zeitungsmeldung (1621): „Sie haben ein pahr Pistolen sampt den Halfftern vmb 6 fl. einen schönen Hengst vmb 20. in 30 fl. des Capitäns Weib eine Niderländer[i]n vmb fl. verkaufft“; BÖNNING, Dreißigjähriger Krieg und Öffentlichkeit, S. 404. Leutershausen, 18.4.1632, aus dem schwedischen Lager; Quelle 1200: RAIN 1632-Relatio de Bavaria: „vnsere Soldaten machen stadliche Beutten / können aber dieselbe nicht verpartiren / ein Pferd gilt 4. Reichsthal: ein Kuhe 1. fl: ein Schwein / ein Kopfstück / Hünner vnd Gänse vmb sonst / Bette / Leinwand / Kupffer / Zien vnd ander Haußrath wird nichts geacht / gehet also zu / wie vor diesem in der Pfaltz. Von Vlm / Lauingen / vnd Höchstad wird Wein vnd Brod alles heuffig auff der Dohnaw ins Läger geführet / ist also alles noch rechtes kauffs“.
[6d] Krieg als Geschäft ?: KREBS, Schlacht, S. 2: „Wie die übliche mehrjährige Reise an fremde Höfe, so gehörte es womöglich auch zum Inbegriffe einer guten Erziehung, eine Zeitlang unter den Augen eines bekannten Feldhauptmanns die Kriegskunst practisch erlernt zu haben. Man knüpfte auf diese Weise Bekanntschaften an, welche sich später vortheilhaft verwerthen liessen und bei der eigenthümlichen Art der Soldzahlung wurde der Krieg namentlich von verarmten Adligen häufig als ein Geschäft aufgefaßt, bei welchem man verdienen und verlieren konnte“. Diese Auffassung mag vor allem für den Nordwesten des Reiches gegolten haben. LATOMUS, Historicæ Relationis Semestralis Continuatio (1639), S. 16: „Auß Alten Stettin in Pommern wurde vom 15. 25. Septembr. geschrieben / Obrister Schlang vnnd andere vornehme hohe Officirer / vnter der Banerischen Armee / hätten etliche vberauß schwer beladene Wägen mit köstlichen Sachen vnd jhrem Schatz daselbst hin geschickt / vmb selbige von dar nach Schweden zu verschiffen. Sic nos, non nobis, mellificamus apes ! GERMANI“. Georg Wilhelm v. Brandenburg an Ferdinand II., 3.5.1630: HALLWICH, Briefe u. Akten 1. Bd., Nr. 13, S. 14f.: „Unndt wurde eß uf solchenn fall sich leichtlich gebenn, ob Euer Kay. Mayt. alßdann auff solcher Leute Dienste, die nichtes mehres alß groß unndt reich zu werden suchenn, die auch wol, wenn sie den Seckel gefulllet, lieber inn ruhe zu sizenn, alß zu fechten begehrenn möchtenn, sich mehr, alß auff ihrer gehorsamen Churfürsten undt Ständte gutten, getreuesten und gehorsambsten affection werden verlassenn können“. Nach KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 54f., war dagegen das Interesse bayerischer Adliger (vgl. ALBRECHT, Maximilian I., S. 12ff.) am Militärdienst (aber wohl nur in der Anfangsphase !) sehr gering, da die Aussichten, zu einem Vermögen zu gelangen, als sehr riskant eingeschätzt wurden, zumal die Aufbringung eines Regiments durch einen Obristen hohe finanzielle Eigenleistungen erforderte. KSOLL übersieht dabei wohl auch, dass dies vielleicht mit der wesentlich geringeren Bezahlung in der bayerischen Armee zusammenhängen könnte, was jedoch relativ zu sehen ist, angesichts der Einkünfte hoher Offiziere, die z. T. als Monatssold das Jahresgehalt eines Hofrats beanspruchten u. erhielten; vgl. die Klagen J. S. v. Törring, dass drei seiner Söhne Kriegsdienst leisteten, die er „in die acht vnnderschiedlich mahlen mit grossen Spesa“ hatte „mundieren miessen“; KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 117. Zum Ärger Maximilians I. über das Desinteresse des bayerischen Adels am Militärdienst WOLF; BREYER, Geschichte Maximilians I., 1. Bd., S. 307. Baur v. Eysenek, Truchsess v. Wetzhausen, Hirschberg, Herrliberg, Schmidt v. Wellenstein, Herzelles u. Schönburg waren würzburgisch (vgl. auch ARNOLD, Kriegswesen); Zum gestiegenen Anteil 1635-1649 KAPSER, Die Kriegsorganisation, passim. Zacharias Allert [?-nach 1660] hält in seinem Reisetagebuch unter dem 19.2.1627 fest; KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 47f.: „Zu Mittag hat mit den Herren Herr Friedrich Rost, des Raths zu Halle und jetziger Abgesandter an den kaiserlichen Hof, mit Herrn Balzer und dero Orten bei Quartirung der kaiserlichen Armee ausgestanden, wie auch die Soldaten erstlich als Hallunken und Bettler aufgezogen, hernach [als] grosse Cavaliere, prächtig bekleidet von ihnen abgezogen“. Banér hatte 1 Mill. Rt. bei Hamburger Banken deponiert, Königsmarck verfügte über jährlich 130.000 Rt. Renten, der ehemalige hessen-kasselische Generalleutnant, dann kaiserliche Feldmarschall Holzappel besaß über 770.000 fl. Bargeld (vgl. GEYSO, Beiträge III, S. 168ff.), selbst Isolano hinterließ noch 133.000 fl.; FRAUENHOLZ, Das Söldnertum 1. Bd., S. 45f.
[6e] PLEISS, Paykull, S. 226ff.; PLEISS, Bodenständige Bevölkerung, S. 31.
[7] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des => Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen überhaupt. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“. Der Stadtmedikus von Friedberg, Dr. Johannes Volhard (1646); WAAS, Chroniken, S. 226: „Den 29. Okt. [1646] schickte Herr Obrister [Hans Anton Schweikard, Freiherr von Reiffenberg; BW] einen Gefreiten von der Hauptwacht (lage der Zeit in Bender Andresen Haus) heraus zu dem Aelteren Herrn Bürgermeister [Peter Huth] …. Wo der abgeforderte Bot blieb ? Und als derselbige bei ihm ankommen, hat er sich flugs feucht gemacht [wichtig, klug geredet]: wo der Bot bliebe, und viel Fluchens dabei gethan über den Herrn Bürgermeister mit Vorwenden, was er davon hätte in diesem großen Regen, daß er heraus gehen müssen; und als Herr Consul [Bürgermeister] geantwortet, der Stadtknecht gehe herumb, einen zu bekommen, hat er angefangen, er solte den Boten schaffen oder solte ihn Gotts Sakrament schenden. Als Herr Consul replicirt [antwortet], möchte ihn schenden; was er viel zu schelten hab, solte sein Kommission ausrichten, Antwort annehmen und wieder hinziehen. Woruf er sehr erbittert worden, ihn einen Schelm gescholten, solt ihm den Boten stellen oder solt ihn Gotts Sakrament schenden, ihn nochmals ein Schelmen gescholten und solte ihn im Arsch lecken. (salvo honore [mit Verlaub !]) Welches der Bürgermeister empfunden und zu klagen sich vorbehalten, wie denn auch durch den Jüngeren Bürgermeister [Engelbert Thomas] solches also bald Herrn Obristen geklagt, welcher sich zwar angenommen, ob mißfiele es ihm ihm solches höchlich und wollte es strafen. Wie man aber hernach erfahren, ist er nur 2 Stunden aufn Esel gesetzt worden”.
[8] So übrigens auch in den genau geführten Salvagardarechnungen – Aufstellung der aus Schweinfurt abgestellten Soldaten; Stadtarchiv Gerolzhofen Salvagardarechnung 1648 III 17/18 (3 v); in Schlesien noch Anfang des 19. Jhs. „Generalmajor v. Beutel“ genannt; RICHTER, Historisch-topographische Beschreibung, S. 233, bzw. die Erwähnungen bei BECK, Schweinfurt, S. 87ff. Die Archivalien wurden freundlicher Weise v. Herrn Frey, dem ehemaligen Leiter des Stadtarchivs Gerolzhofen, zur Verfügung gestellt; z. T. verwendet bei PLEISS, Finnen, bzw. PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg.
[9] RICHTER, Historisch-topographische Beschreibung, S. 233.
[10] Gustav-Carlsson Horn af Kanckas, Graf af Björneborg [22.10.1592 Örbyhus im Kirchspiel Vendel-10.5.1657 Skara], schwedischer Feldmarschall. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=13818.
[11] WIESELGREN, De la Gardiska Archivet. Del XI, S. 34.
[12] Minoriten oder Franziskaner-Minoriten (lat. Ordo fratrum minorum conventualium), Ordenskürzel OFMConv oder OminConv): Ordensgemeinschaft in der römisch-katholischen Kirche. Sie werden auch Franziskaner-Konventualen oder, nach der Farbe ihres Habits, im Volksmund schwarze Franziskaner genannt. – Guardian: Verwalter der geistlichen Jurisdiktion in der Diözese während einer Sedisvakanz, Vorsteher des Konvents.
[13] Olmütz [Olomouc, Bez. Olomouc]; HHSBöhm, S. 420ff.
[14] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[15] Am 27. 7.1652 heiratete er in Stockholm Sigrid Horn af Åminne [1630-22.2.1693 Stockholm].
[16] Rossmühle: von Pferden angetriebene Mühle.
[17] Brünn [Brno, Tschechien]; HHSBöhm, S. 68ff.
[18] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[19] Kremsier [Kroměříž, LK Kroměříž]; HHSBöhm, S. 297ff. Kremsier war am 26.6.1642 übergegangen.
[20] Kojetein [Kojetín, Bez. Prerau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 279.
[21] DUDÍK, Chronik des Minoriten-Guardians, S. 464.
[22] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.
[23] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.
[24] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[25] Bad Königshofen im Grabfeld [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.
[26] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.
Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[27] Caspar Ermes [Ermisch, Eermis, Emmes, Armes, Armis, Armiss, Evermes] auf Kochenberg [1592-12./22.5.1648 Erfurt], finnischer Obrist.
[28] Schweinfurt; HHSD VII, 686ff.; vgl. auch SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 422.
[29] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie und 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[30] JOKIPII, Suomen kreiri – ja vapaaherrakunnat 1, S. 46; MODÉER, Gerichtsbarkeiten, S. 195, 403. Bei BECK, Chronik, bzw. MÜHLICH; HAHN, wird seine Name nicht erwähnt.
[31] PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 42.
[32] Kopfstück: 1 Gulden = 4 Kopfstücke (Schmalkalden), Kopfstück = 2 Groschen = 12 Pfennige. Das entsprach 1 Maß Bier, 1 Ei oder ½ Pfd. Rindfleisch.
[33] Reichstaler (Rt.): Rechnungsmünze, dem im Norden ein Wert von 24 Guten Groschen, 36 Mariengroschen oder 48 lübischen Schillingen, z. T. 72 Kreuzern, im Süden ein Wert von 90 Kreuzern oder 1½ Gulden (fl.) zukam. Entsprach 1634 etwa einem ½ Eimer Wein,1 Huhn oder 10 Pfd. Karpfen oder dem halben Monatseinkommen eines Schulmeisters
[34] Schelch: früher auf dem Main üblicher Schiffstyp mit ungedecktem Laderaum und einer Länge von 12 bis 20 m.
[35] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[36] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[37] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[38] Stadtarchiv Ochsenfurt Urkunde 370.
[39] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[40] Gochsheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 239.
[41] Ebersberg: nicht identifiziert. Ebersberg, Siedlung der Stadt Tanna [Saale-Orla-Kreis] ?
[42] Donnersdorf [LK Schweinfurt].
[43] Plünderungsökonomie: Teilweise wurde gestohlenes Vieh in den Lagern von den meist bei den Marketendern verschuldeten Söldnern zu 10 % des Marktwertes wieder an diese oder an Bürger und Bauern aus den Städten und ihrem Umland verkauft. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. WAGNER, Pforr, S. 109 (1631): „Indem, alß die Schwedische krigsarmada in Francken eingefallen und an allen ortten rind: und schaffvihe wechgenommen und solches große hauffen nach Meinungen [Meiningen; BW] getrieben und alda ein kuhe vor 2 thlr, ein schaff vor 1 kopst: hinweggeben, weil [indem] dan etliche bürger alhier auch hingangen, solches wohlfeilen viehes einzukauffen, haben ihnen solches die Meinunger ihnen nicht zulaßen wollen, sondern mit trewwortten abgetrieben und abgewießen, aber solch geraubt gut ist ihnen nicht gedeyet, indem solches mit dem ihren in a[nn]o 1634 bey dem Keyserisch[en] einfall alleß druffgangen“. Der schwäbische Schuhmacher Heberle weiß zu berichten, dass selbst Kanzelpredigten und obrigkeitliche Mandate nichts ausrichten konnten (1646); ZILLHARDT, Zeytregister, S. 212: „Weil nun so ein gross raub von dem kriegsvolckh, von margedenter und soldaten in die statt Ulm komen und von burger und bauren ist gekaufft worden, da haben die pfarer hefftig daryber geprediget und geschrien auff der cancel. Es ist auch von der oberkeit etliche male verboten worden, aber es hat wenig geholffen und ist nicht gelassen worden, sondern ales gekauffet worden“. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Leopold, S. 35: „Den 3. dito [3.7.1633, BW] ist der chursächsische Ober[st] Taube zu(m) Hof(f) [gemeint ist die Stadt Hof; BW] aufgebrochen und auf Plauen zu [ge]gangen. Und weil(n) viel der Hofer Bürger wegen Furcht der Kaiserischen mit ihm auszogen und die Flucht nahmen, plünderten die armen Bürger die Sächsischen selbst(en) aus. So ein wunderlicher Krieg war das !“ Teilweise hatte sich zwischen den einzelnen Territorien eine regelrechte Plünderungsökonomie entwickelt. Hatten 1621 die Detmolder Bauern im Paderborn’schen geplündert, so fielen jetzt Soldaten der Herforder Garnison zusammen mit Bauern aus Rietberg in Lippe ein; RINKE, Lippe, S. 17: So „rücken aus der Stadt Herfurd die einquartierten Soldaten mit vielen Wagen und rittbergischen Bauern in das Ambt Ditmold und laden aus der Ambtsmeyer und anderer Unterthanen Höfen die Wagen vol ungedroschener Früchte und bringens in die Stadt Herfurd, folget daraus ein großer Verderb der lipp. Länder, Obrigkeit und Unterthanen“. Zu den ständig steigenden Preisen für die Soldaten, die diese Plünderungen mit provozierten, vgl. KROENER, „Die Soldaten sind ganz arm, bloß, nackend, ausgemattet“, S. 288. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Überlinger Advokat Pflummern (1633 anlässlich des Anschlags auf Sigmaringen; SEMLER, Tagebücher, S. 30: „Die Soldaten clagen, daß bei oberzehltem sigmaringischen einfall vnsere burger vnd die bauren, wie auch die von adel, so mit ihren dienern ein absönnderliche truppa von 30 pferdten gemacht, nhur auf peütten sich gelegt, und nachdem sie ihre säckh gefüllt, ohne ordinanz sich fort- und wider nach hauß begeben. – Hergegen seyn die burger vnd andere mit den soldaten vnd vorab mit dem hauptmann Newmann mal content, daß vngeacht sie daß ihrige so gůtt, alß die soldaten praestirt vnd von paarem gellt gůtte peutten bekommen, sollche von den soldaten ihnen wider mit gewallt auß den hennden gerissen worden, darumb sie wegen sollchen Vebeln tractamente, vnd weiln sie ihrer arbaitt vnd gefahr kheinen genuß zu erwarten gehabt, sich nit vnbillich wider nach hauß begeben haetten“. Zum Teil wurden wohl auch Metalle auf Bestellung erbeutet. Pflummern berichtet; SEMLER, Tagebücher, S. 170: „Den 1 Augusti [1634; BW] ist abermaln ein hauff schwedischen volckhs von Bůchhorn oder Ravenspurg in daß gottshauß Salmanschweiler [Salem; BW] kommen, haben ettlich wägen mitgebracht, die sie mit allerhand mobilien beladen vnd weggeführt, sonderlich daß kupfer, darmit die althanen ob dem creutzgang an der kirchen bedeckht geweßt, wie auch die kupferinen rinnen oder küener, welliche sie durch die außgebrochene tächer abgehebt vnd ledig gemacht. Es seyn auch die amboß vnd schmidtbälg nicht sicher geweßt, sonder auf die wägen aufgeladen vnd fortgeführt worden. Allem vermůthen nach haben sich bei disen räubern vil handtwerckhleütt, kupferschmidt vnd dergleichen befunnden, welliche der peütt nachgezogen oder wegen fürderlichem abledigen deß kupfferwercks von Ravenspurg oder andern luthrischen stätten mitgenommen worden“. Vgl. auch den Bericht über die Einnahme Nördlingens durch die Kaiserlichen (1634); KESSLER, Die Belagerung, S. 80: „Nicht weniger haben sich auch viele Bürger, die anfangs vorgegeben, sie haben kein Geld, hernach sich unterstanden, das geplünderte Gut von den Soldaten aufzukaufen. Da haben sie Geld genug gehabt zu den gestohlenen Sachen“. MÜHLICH; HAHN; Chronik, S. 424 (1633): „Der Rath [Schweinfurts; BW] ließ ein Verbot anschlagen, dass die Bürger sich des Einkaufens und der Abholung aller Bambergischen geplünderten Güter, auch der Hauskleinodien, bey schwerer Strafe enthalten sollten“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget; die Nachbarn einer des andern Gut an die Soldaten verrathen, entwenden oder verkaufen helfen; daß sie sich auch auf eine gottlose Art recht halsstarrig und freventlich der Obrigkeit und ihrem Gebote widersetzt etc.‘ “. MÜHLICH; HAHN; Chronik, S. 425f. (1634): „Ungefähr 70 Finnen von unserer Besatzung [Schweinfurt; BW] und 40 hiesige Bürger zu Pferd, mit welchen viele Bauern, besonders Gochsheimer, freywillig gingen, zogen am 28. Januar [1634; BW] kurz vor der Thorsperre aus der Stadt, um in der Frühe nach Ebersberg, einem Bambergischen Schloße, zu kommen, wo sich immer Kaiserlich-Forchheimische Soldaten aufhielten. Sie bekamen zur bestimmten Zeit da an, das Thor wurde mit einer Petarde geöffnet. Man wollte bloß den dasigen Amtmann gefangen nehmen und hieher führen; aber ein Finne, der ihn nicht kannte, haute ihn fast den Kopf von einander, daß man ihn halbtodt liegen ließ. Nun wurde das Schloß ausgeplündert und der Rückzug wieder angetreten“. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[44] Es handelte sich um in Forchheim stationierte bayerische Truppen unter dem Obristen [Johann] Friedrich v. Schletz [Schlez, Schleuß, Schlentz, Schlitz, Schletzer] [ -1658 Wasserburg], kurbayerischer Obrist.
[45] Petarde, petar: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.
[46] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[47] MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 425f.
[48] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[49] Freising; HHSD VII, S. 209ff.
[50] Moosburg [LK Freising]; HHSD VII, S. 461f.
[51] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[52] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen und Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“.
Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[53] Thomas Sigmund v. Schlammersdorff [ – nach 10.12.1637 oder 6.2.1641 ?], schwedischer Obrist.
[54] Knechte, gemeine [schwed. knektar, finn. nihti] : dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.
[55] Arvid (Alexander, Artweh) Freiherr v. Forbes [Fin-Forbes, Finnesse-Forbes, Forbes den Aldre, Forbus, Forbusch, Vohrbuß, Vohrbris, Vorbusch, Forburg, „Sorbus“] [15.1.1598 Borgå, Finnland-20.1.1665 Stettin], schwedischer Generalmajor.
[56] Johann Schneidewind [Schneidewein, Schneidewin] [ – ], schwedischer Generalmajor.
[57] ENGERISSER, Von Kronach, S. 291; die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung.
[58] Johann Georg aus dem Winkel [Winckel] [1596-18.2.1639 Hildesheim], schwedischer Obrist.
[59] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[60] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634; STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lateinischen Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift.). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
[61] Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden und war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden und den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde.
An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“. [wikipedia]
[62] Johann Kaspar Graf v. Stadion [21.12.1567 Belfort-21.11.1641 Ammern], Hochmeister.
[63] ROECK, Als wollt die Welt, S. 272: „Dem Deutschmeister Graf Stadion, der nach der Nördlinger Schlacht den Ausgleich zwischen der Reichsstadt und dem Kaiser vermitteln wollte, schrieb man: «Auf allen unverschuldeten und nicht hoffenden Fall aber sind wir alles dasjenige gewissenshalben zu erdauern gezwungen, was der liebe Gott in diesem schnöden Jammertal über uns in seinem göttlichen unwandelbaren Willen beschlossen: getrösten uns auch gegen Gott und eine ganze ehrbare Welt unserer Unschuld, und daß alle zeitliche Macht, Hab und Gut, Leid und Freud in dieser flüchtigen Zergänglichkeit gar bald ihre Endschaft gewinne, die Gewissensruhe und Seligkeit aber immerwährenden bestehe und rechtschaffener Christen ewiger Trost und erwünschtes Heil sei.»“
[64] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[65] Rain am Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 599f.
[66] Landsberg a. Lech; HHSD VII, S. 385f.
[67] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[68] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[69] Stephan Binder [Pinder] [ -April 1637], kurbayerischer Obrist.
[70] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[71] Caspar Freiherr v. Schnetter [Schmetter, Schnitter, Schneder] [ -Oktober ? 1644], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.
[72] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[73] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[74] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[75] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“.THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[76] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht.
[77] Georg Rudolf Freiherr v. Haslang zu Haslangkreit u. Großhausen [ -17.10.1676], kurbayerischer Obrist.
[78] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [Waall] [1590-31.8.1644 Ingolstadt], kurbayerischer Feldmarschall.
[79] Feldmarschallleutnant [schwed. fältmarskalk lieutenant, dän. feltmarskal løjtnant]: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw. Kaiserliche Generalkriegskommissare wie Ossa standen meist im Rang eines Feldmarschallleutnants.
[80] Sebastian v. Pöring [ – ], kurbayerischer Obrist.
[81] Altes Blaues Regiment: „Till 1624 bildas Hans (Johan) Georg von Arnims regemente (tyskt, SL, s 423). Denne var från 1625 chef för Blå regementet vilket måste vara samma regemente (så enligt register till SL). Maximilian Teuffel blev chef 6/11 1625 efter att ha tillhört regementet sedan dess bildande 1624 (SL, s 451, n1, korrigering av äldre uppgifter). Teuffel blev i slutet av oktober 1627 chef för Gula Regementet och efterträddes av Hans von der Noth, tidigare övlj vid regementet (SK III, reg). Hans Georg aus dem Winckel (tidigare övlj Gula Regementet, tidigare Röda regementet, 1624-25 kn i Gula, SL, s 530) blev chef för Blå när detta och Gula flyttades till Tyskland (SL, s 620) vilket var i början av juli (10/7). Chef ännu 6/11 1632“. http://www2.historia.su.se/personal/jan_glete/Glete_Varvade_reg_1618-31.pdf. „Das blaue Regiment ist im Jahre 1624 während des polnisch-schwedischen Krieges um Livonia (ein Gebiet des heutigen Lettlands und Südestlands) aus schwedischen Söldnertruppen entstanden. Seit 1632, in der Schlacht bei Lützen, wurde dieses Regiment schon als das Alte blaue Regiment bezeichnet (Altblau Regiment), aber offiziell wurde es in dieser Art angeblich erst 1634 benannt. Als es 1635 zur Auflösung von drei von vier der ältesten schwedischen „bunten“ Regimenter kam (des Grünnen, Roten und Gelben, die fortlaufend im Zeitraum von 1613 bis 1627 entstanden), blieb als letztes das Altblaue übrig. In der Zeit um 1629 wurden noch andere „bunte“ schwedische Regimenter aufgebaut (z.B. das Orange, Weiße, Braune und einige Schwarze), die jedoch in der Zeit bis 1638 aufgerieben wurden. Im Jahre 1650 wurde auch das Altblaue Regiment aufgelöst“. http://www.altblau.cz/de/11-Historisches-Regiment/.
[82] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[83] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia von Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.
[84] Göggingen [Stadt Augsburg]; HHSD VII, S. 239f.
[85] Vgl. ALBRECHT, Maximilian I.
[86] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[87] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
[88] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[89] Parole: Zusicherung, Ehrenwort, Versprechen, Ankündigung; militärische Anordnung, Losungswort. Die Freilassung von Gefangenen auf Ehrenwort, damit diese das Lösungsgeld beschaffen konnten. Die Nichteinhaltung dieses Ehrenworts konnte natürlich im Falle einer erneuten Gefangennahme üble Folgen haben.
[90] promesse: Versprechen, Zusage.
[91] Prätext: Vorwand.
[92] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].
[93] Frieden von Prag (30.5.1635): Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg I. von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. Vgl. die Einschätzung des Pfarrers Bötzinger, Leben und Leiden, S. 33f.: „Mitten in unsere Not drang das Gerede von einem Frieden, der zu Prag geschlossen sein sollte. da hielten wir die Nase hoch und schnupperten, wo der Wind wohl in der Zukunft herwehen werde. Die Bauern richteten sich wieder etwas gerade, maßen die Felder aus und bekümmerten sich um das Vieh. In den Städten räumte man die Brandplätze auf, besserte die Mauern aus und sah die Tore und Wachtürme nach. Meine Ursel nahm die Kinder, legte ihnen die Hände ineinander und sagte ihnen etwas Schönes vom lieben Gott und seiner großen Vatergüte, und ich schlug die Bibel auf und strich mir alle Stellen an, in denen von Friede, Freude und Einigkeit die Rede war. Indessen stellte sich gar bald heraus, daß alles Lug und Trug gewesen war, was man geredet hatte, und daß an Durchmärschen und Einquartierungen mit ihren Greueln und Grausamkeiten noch kein Ende abzusehen war“. Auch HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
[94] Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch  die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Um diese Zeit sind die Rosse wegen Mangels an Futter so erkrankt und so matt geworden, daß sie häufig einfach hingefallen und verendet sind. Von dem S. H. Schinder Jörg Schmid sind hinter dem Feilturm 2 große Gruben gegraben und die Pferde darin verscharrt worden. Die Armen und Bettelleute aber haben sich auch dabei befunden und haben, wenn man die Pferde hat vergraben wollen, aus großem Hunger ziemlich große Stücke davon herausgeschnitten, das Selbige gekocht und von solchem ihren Hunger gestillt, und gebüßt. Die armen Leute sind zur Nacht, um 12 Uhr, über solches Aas gekommen und haben es davon getragen“. KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. Auch Regimenter wie das des kurkölnischen Obristen Hugo v. Tyrell[i] lösten sich wegen Hunger auf. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“.
[95] Soldatenkrankheiten: Die meisten Opfer des Krieges forderten Krankheiten und Epidemien wie Pest, Pocken, Blattern, Ruhr, Grippen, Ungarische Krankheit etc., die von den Soldaten eingeschleppt wurden. Als typische Soldatenkrankheiten galten dabei Rote Ruhr, Pocken, Grippen, Typhus, „die apokalyptischen Reiter des 17. Jahrhunderts“, sowie Skorbut, Blattern und Syphilis – diese, schon im 16. Jahrhundert gleichbedeutend mit „Landsknecht“ verwandt und meist von den Soldatenhuren übertragen wurde, (IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 210ff.), die nur durch einen Absud aus verschiedenen Baumarten behandelt wurde – traten zusammen mit der Pest auf. Vgl. MÜHE, Gandersheim, S. 66: „Auch scheint die Zahl der Opfer nicht so groß gewesen zu sein, wie man gewöhnlich annimmt. Zwar schreibt der Rat am 12.7.1626 an Obristleutnant Allen nach Bockenem, daß ‚bey uns die eingerissen gewesene Peste, welche in schleuniger eill den einen vnd andern ehe den mans recht gewahr worden hinwegk nimpt, die heuser vnd gassen ledich vnd an der bürger Zahll einen großen riß macht, also gar daß wir auch vor wenig tagen noch einen newen Gottsacker ersehen müssen‘. Das klingt sehr erbärmlich, ist aber aus dem Grunde unzweifelhaft übertrieben, weil man damit eine Kompagnie Einquartierung abhalten wollte“. Das des Öfteren erwähnte Auftreten der Beulenpest hatte jedoch mit den Truppenbewegungen wenig zu tun. Bevölkerungsverluste durch Peste, wie endemische Krankheiten seit dem Mittelalter mit diesem Sammelbegriff bezeichnet wurden, traten vor allem dort auf, wo die einheimische Bevölkerung bereits durch Unterernährung und Überanstrengung ohnehin geschwächt war. Hinter der Kopfkrankheit oder dem Hauptweh verbarg sich die Enzephalitis, die während des Sommers häufig erkennbar ist. Im Tross mitlaufende, verseuchte Pferde und Rinder verbreiteten die Ansteckung in den umliegenden Bauernhöfen. Auch in Tillys Lager wütete die Pest, die jedoch unter den besser verpflegten und besser untergebrachten Offizieren weniger Opfer forderte. Wohl aus diesen Gründen wurden größere Auseinandersetzungen vermieden, da in den ausgezehrten Quartieren an Leine und Weser Massensterben durch endemische Krankheiten, hervorgerufen durch Unterernährung und Überanstrengung, und Desertion, z. T. liefen die Soldaten vor den Lagerseuchen davon, auftrat. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. 20-25 % Ausfälle pro Jahr sind wohl realistisch. Die Krankheiten wurden durch Unternährung, Frost etc. begünstigt. In einem zeitgenössischen Bericht heißt es: „Imgleichen wahr unleugbars das etzliche und viele todte Corper in den heußeren gefunden so eins theils thodt geschlagen, andertheils vonn Kranckheit und Armodt gestorben, die denoch vonn den Kriegsleutten durch arme und beine gestochen, uhme zuersehen, ob sie den doet fingirten, sonder ob es auß Kranckeit oder anderer Gestalt beschehe“. SÖNNERT, Lembeck, S. 167. Der Rat von Osnabrück lehnte 1642 die Aufnahme ruhrkranker schwedischer Soldaten des in schwedischen Diensten stehenden schottischen Stadtkommandanten J. Lumbsdain ab; STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 79. Vgl. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 53ff. u. a. 75 % der Kriegsverluste sollen auf Krankheiten zurückgegangen sein.
[96] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. Marx starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de]  lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, wie HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de] festhält. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. MÜHLICH; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde,  aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet.
[97] Aichach [LK Aichach-Friedberg]; HHSD VII, S. 3.
[98] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[99] Antonio Valtorto [ – ], kurbayerischer Obristwachtmeister.
[100] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee erhielt er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.
[101] Vgl. auch „unnatürliche Speisen“: GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 257f. (1637) „In diesem vorhergehend- und nachfolgenden beyden Jahren ist so eine elende und erbärmliche Zeit gewesen, daß es fast nicht zu beschreiben, und die Nachkommene kaum glauben werden. Krieg, Pestilentz und Hunger haben über alle massen überhand genommen, wie denn zumal in diesem und vorhergehendem Jahr es so theuer worden, daß das Maaß Korn biß auff acht und zwantzig Patzen gestiegen und ein Pfund Brod siebenzehen Pfennig gegolten. Und weil wegen des leidigen Kriegs-Wesen kein Geld mehr unter den Leuten war, musten die meisten sich mit Kleyen, Wicken, gemahlenen Eicheln, aus welchen sie Kuchen und Brey machten, It. gesottenem Graß, so weder gesaltzt noch geschmeltzt war, so wol von verstorbenen Pferd und Ochsen behelffen, wie denn die armen Leut, weil sie es in die Stadt nicht wol tragen durfften, draußen auff dem Obern-Rasen grosse Feuer gemacht, dasselbe gesotten und gebraten. Und hat man damals offt die Leute hinter den Zäunen, daß ihnen das Schind-Fleisch oder gekochtes Graß noch im Maul, tod gefunden, welches denn jämmerlich und elendiglich anzusehen war. Ja man hat erfahren, daß auff einer Seiten eines toden Aaß die Menschen, an den andern aber die Hunde genaget“.
[102] Unter den vielfachen zeitgenössischen indirekten Berichten über den Breisacher Fall kann der des Historiographen und Habsburg-Anhängers Wassenberg als typisch gelten: „Also hielten sich die elenden Brisacher / da sie aller hülffe beraubet waren / in der Trew vnd Armuth; vnd als es noch lenger anstundt / da giengen ihnen beydes die gewöhnlichen / so wol auch vngewöhnlichen Speisen allgemach ab; sintemal sie allbereit die Pferdt / vnd andere Thiere / so die schändliche Noth zum täglichen Gebrauch verwendet / verzehret hatten. Hernach haben sie Gartenstauden vnd Baumstämme / auch die zwischen den Steinen wachsende Kräuter außgerupffet / vnnd sind deß elends vnd der Gedult Exempel gewesen. Endlich aber als auch dieses ganz auff war / so ist die Trew in ein Wüten verwandelt worden / vnd hat einer den andern auffgefressen. Dann zu schweigen / daß sie 2000. Felle verzehret / vnnd die Menschen mit den Fingern den Kalck vnd Leimen an statt der Speise auß der Wand gegraben; auch etliche mit warmen Wasser ihr Leben biß in die fünfte vnnd sechste Woche gefristet / endlichen aber wann eine Geschwulst an den Füssen zugeschlagen / plötzlich gestorben. Diß alles / sag‘ ich / zu geschweigen / so will ich noch wol ärgere dinge / wovon man in den alten Zeitbüchern nichts findet / erzehlen; nemblich / daß vornehme Bürgerskinder auff einen tag verlohren / vnnd / zweiffels ohne mit den Zähnen zerrissen vnnd verzehret worden; daß die Leute / wann sie auff der Gassen einander begegnet / den Hunger zu stillen einander vmbgebracht; daß der vor etlichen Tagen begrabenen Menschen Eingeweide gekocht; ja auch der allererst gestorbenen Menschen rohes Fleisch / Adern vnnd Blut an statt der Speise gebrauchet worden“ (WASSENBERG; Florus, 430f.). Auffällig ist, daß ein als Selbstzeugnis überlieferter Augenzeugenzeugenbericht des Adjutanten des Prinzen Bernhard von Weimar von Weimar, Johann Christoph von der Grün von der Übergabe der Festung durch den habsburgischen Kommandanten an Prinz Bernhard von Weimar diesen Fall von Anthropophagie zwar bezeugt, ihn zugleich jedoch als einen sehr viel eingeschränkteres und spezifischeres Geschehen darstellt, in dem nicht etwa wie in der Darstellung Wassenbergs lebende Menschen „einer den anderen aufgefressen“, sondern im Zustand äußersten Hungers (lediglich) die Leichname dreier verstorbener Kriegsgefangener von ihren Kameraden verzehrt worden seien: (Dem Bericht zufolge äußerte der Kommandant der Festung, Freiherr von Rheinach, bei Ihrer Kapitulation und Übergabe eine spezielle Bitte): „Es würde der mehrere Theil seiner verhungerten Soldaten nicht wohl über den Platz, geschweige durch die Stadt und das Thor zu den Schiffen marchiren können, daß sie nicht tott darnieder fielen! Und bäte er derowegen Ihro fürstl. Gnaden gar hoch, Sie wolten Ihme vor accordirtermassen bey der Stadt in die Schiff sitzen und abziehen lassen. Dieweilen aber Ihro fürstl. Gnaden ihme von Rheinach noch einmal durch mich anzeigen lassen, es wäre kein ander Mittel, er müße solcher Gestalt den Anzug nehmen, damit er sich aber keiner Arglist und Gefahr zu besorgen habe, so sollte er auf Ihro fürstl. Gnaden parole sich versichern, daß keinen Soldaten einiges Leid geschehen würde…“ [Auszug erfolgt mit 400 Gesunden und 50 kranken gemeinen Soldaten] „darvon etliche im Stehen und Marchiren, darnieder gefallen, mit 19 Fahnen gefolgt. Hier zwischen stund unsere Infanterie auf beiden Seiten in Schlachtordnung, und als der Generalfeldzeugmeister Freyherr von Rheinach Ihro fürstl. Gnaden Hertzog Bernhardten: welcher auf der Seiten bei dem Eisenberg zu Pferdt sitzend gehalten: ersahe, stieg er von seinem Pferdt, ging mit sehr tieffer und oftmals wiederholter Reverence gegen höchstgedacht Ihro fürstl. Gnaden und küßete deroselben die Stieffel, welche sich aber anfänglich nicht bewegt, sondern aufrecht zu zu Pferdt sitzend Ihro Autorität gehalten, und mit scharffen und harten Wortten zu ihm gesagt, daß sie wohl genugsam Ursach hetten, ihme seinen Accord nicht zu halten, indem er, wie Sie allererst vernommen, 30 von deroselben gefangenen Soldaten zu Breysach im Stockhauß sterben, und 3. dererselben von ihren anderen Cameraden, auß großer Hungersnoth aufzehren lassen, welches eine unerhörte, unverantwortliche und crudele That sey, so der Gerechte Gott nicht ungestraft würde lassen hingehen. ob nun zuvor der Freyherr von Rheinach viel Entschuldigung, warum er die Gefangenen übel tractiret und nicht loßgeben wollen, vorgewendet, sagend, daß seine Armuth so groß gewesen, welches denen Gefangenen bekandt, sie es im Hineinführen an seinen Wachten [Wachen], welche schlecht waren, gesehen, und nun herauf dieselbe wieder sehen würden, welches Ihme sehr nachtheilig gewesen: so hätten ja auch die Gefangenen so lang Rossfleisch gehabt, alß seine Knechte, biß endlich die Noth so groß worden, daß sie einander selbsten gefressen, wäre also einer wie der andere gehalten worden. Verhoffe deswegen Ihro Fürstl. Gnad. würde Ihme verzeihen, daß Er es auf die Extremität kommen lassen müßen, da er solches auch Unserseits vor diesem in Augspurg und mehr andern Orthen geschehen wäre. Er nun ausgeredt, und sich solcher gestalt, so gut er gekunt, entschuldiget, so ließen Ihro Fürstl. Gnad. Ihn von sich, da Er dan mit den Frauenzimmer und denen Soldaten zu Fuß biß an den Eisenberg gegangen, und alda in die Schiffe geseßen.“, aus: Des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Bernharden des Grafen Hertzogen zu Sachßen, Jülich, Cleve und Bergk höchst preißwürdigste Helden Thaten, welche Derselbe nach tödtlichen Abgang des Ehrwürdigsten Königs der Schweden, Gustavi Adolphi, biß an sein Seel. Ende, von Ao: 1632 biß 1639, verübet, wie solche von H. Johann Christoph von der Grün, Seel:; bey Höchstgedacht Sr. Fürstl. Durchl: gewesenen General Adjudanten, mit allen Fleiß auffgezeichnet, und auß dessen Annotatis in dieß Compendium verfaßet worden.“ Bl. 233 r, Forschungsbibliothek Gotha, Handschrift Churt. B 67. Vgl. auch FULDA, Gewalt gegen Gott.
[103] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[104] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[105] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[106] [Wolf] Lorenz [Laurenz] (II.) Freiherr [Graf] v. Hofkirchen [ ?-Anfang 1656] schwedischer, dann kaiserlicher Generalleutnant, Feldmarschallleutnant.
[107] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Sachsen-Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
[108] Restitutionsedikt vom 6.3.1629: „Das von Ferdinand II. erlassene Edikt sprach dem Kaiser das alleinige Recht zu, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 authentisch zu interpretieren. In Ausübung dieses Rechts setzte der Kaiser die Calvinisten außerhalb der Augsburger Friedensbestimmungen. Zudem befahl er die Rückgabe aller nach 1552 von den Protestanten eingezogenen (säkularisierten) Kirchengüter. Davon betroffen waren 12 reichsunmittelbare Bistümer, 500 Klöster und Konvente. Proteste gegen das Restitutionsedikt erhoben sich nicht nur von protestantischer, sondern auch von katholischer Seite. Dass HAPPE den ganzen Text des Edikts aufnimmt, zeigt doch wohl, dass er die damit verbundenen oder potentiellen Gebietsveränderungen und deren Folgen wohl einzuschätzen glaubte. Allerdings zeigen kaiserliche Kostenberechnungen aus dem Niedersächsischen Kreis, dass die Kosten für die Restitutionen die tatsächlichen Einnahmen für das Haus Habsburg überstiegen“. [mdsz]
[109] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[110] Generalfeldzeugmeister [schwed. general för artilleriet, dän. generelt feldzeugmeister]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[111] Ott Heinrich Fugger, Graf v. Kirchberg-Weißenhorn [12.1.1592 Augsburg-12.10.1644 Augsburg], bayerischer, kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. HABERER, Ott Heinrich Fugger.
[112] Zeughaus: Waffen wurden früher „Zeug“ genannt. Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen „Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer“ und „Arsenal“ oft synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus bis zum 17. Jahrhundert überwog. Den Verwalter sowie Verantwortlichen für das Zeughaus bezeichnete man als Zeugkapitän oder Zeugmeister. Der Zeugwart hatte die Aufsicht über die Waffen. [Wikipedia]
[113] ENGERISSER, Von Kronach, S. 419ff.
[114] Siegmund v. Wolframsdorf [Wolfersdorf] [6.12.1588 Bornsdorf-1.4.1651 Bornsdorf], kursächsischer Obrist, Generalwachtmeister.
[115] Werben (Elbe) [LK Stendal].
[116] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedischen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[117] KUNATH, Kursachsen, S. 200.
[118] Schlacht bei Wittstock am 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-kursächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII. Vgl. Quellen 32, 33. – Wittstock [LK Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff.
[119] Ingermanland: historische Provinz im nordwestlichen Russland rund um das heutige Sankt Petersburg. In der Folge des Ingermanländischen Krieges gehörte es von 1617 bis 1721 zu Schweden. Nach dem Ende des Großen Nordischen Krieges. Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte auch Christina in der Titulatur „Großfürstin von Finnland, Herzogin zu Estland und Karelien, Fräulein über Ingermanland“.
[120] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).
[121] MANKELL, Uppgifter, S. 257.
[122] Sechsmänner: Beisitzer der Ratsherren. Als Kontrollorgan war die Einrichtung der „Sechsmänner“ in Wernigerode ins Leben gerufen worden. Sie waren ein Zugeständnis an die Forderungen der städtischen Mittel- und Unterschichten, der Unmäßigkeit des Patriziats einen Riegel vorzuschieben.
[123] Wernigerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 493ff.
[124] Fredrik [Friedrich] Stenbock [Steenbock, Steinbock] [22.9.1607-29.7.1652], schwedischer Obrist.
[125] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[126] Osterwieck [LK Harz]; HHSD XI, S. 359f.
[127] „Lehnung“: alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, z. B. Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den unteren Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. BURSCHEL, Sozialgeschichte, S. 975f.
[128] 1 Wispel Korn = 2.544 Liter.
[129] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Selbst einem Regimentsschreiber mit monatlich 20 fl. Sold standen täglich 3 Portionen Brot zu je 1 ½ Pfd., 4 ½ Pfund, Fleisch, 4 ½ Maß Bier sowie 20 Pfd. Futter für 2 Pferde zu; KÖNNECKE, Grimmelshausen 2. Bd., S. 365.Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister und ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“.
[130] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[131] Schnapphahn: I. Strauchdieb zu Pferd, Straßenräuber. Zunächst bezogen auf adlige oder zumindest berittene Wegelagerer, dann auch Scheltwort für einen Kriegführenden: „Partheigänger im Kriege, der widerrechtlich auf Beute ausgeht. Auch die Bauern, wenn sie sich im Kriege in ein Versteck, Hinterhalt etc. legen, und den Soldaten auflauern, welche sich von der Armee oder von ihren Detachements entfernt haben, oder auch wohl als Ermattete dem Korps nachziehen, um sie zu plündern oder todt zu schlagen, werden Schnapphähne genannt. Ferner auch Straßenräuber, als eine gelindere Benennung“ [KRÜNITZ]. => Merodebrüder sowie auf Wegelagerer, Räuber und Diebe im Allgemeinen bezogen. Teilweise erhielten sie bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Teilweise wurden sie auch als Bauerntruppen von Amts wegen gegen feindliche Truppen eingesetzt. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff.
[132] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 168.
[133] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[134] Reddeber [LK Harz].
[135] Schauen, heute Ortsteil von Osterwieck [LK Harz].
[136] 1 Reichstaler = 36 Mariengroschen = 24 gute Groschen je 12 Pfennige = 288 Pfennige.
[137] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des => Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen überhaupt. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“. Der Stadtmedikus von Friedberg, Dr. Johannes Volhard (1646); WAAS, Chroniken, S. 226: “Den 29. Okt. [1646] schickte Herr Obrister [Hans Anton Schweikard, Freiherr von Reiffenberg; BW] einen Gefreiten von der Hauptwacht (lage der Zeit in Bender Andresen Haus) heraus zu dem Aelteren Herrn Bürgermeister [Peter Huth] …. Wo der abgeforderte Bot blieb ? Und als derselbige bei ihm ankommen, hat er sich flugs feucht gemacht [wichtig, klug geredet]: wo der Bot bliebe, und viel Fluchens dabei gethan über den Herrn Bürgermeister mit Vorwenden, was er davon hätte in diesem großen Regen, daß er heraus gehen müssen; und als Herr Consul [Bürgermeister] geantwortet, der Stadtknecht gehe herumb, einen zu bekommen, hat er angefangen, er solte den Boten schaffen oder solte ihn Gotts Sakrament schenden. Als Herr Consul replicirt [antwortet], möchte ihn schenden; was er viel zu schelten hab, solte sein Kommission ausrichten, Antwort annehmen und wieder hinziehen. Woruf er sehr erbittert worden, ihn einen Schelm gescholten, solt ihm den Boten stellen oder solt ihn Gotts Sakrament schenden, ihn nochmals ein Schelmen gescholten und solte ihn im Arsch lecken. (salvo honore [mit Verlaub !]) Welches der Bürgermeister empfunden und zu klagen sich vorbehalten, wie denn auch durch den Jüngeren Bürgermeister [Engelbert Thomas] solches also bald Herrn Obristen geklagt, welcher sich zwar angenommen, ob mißfiele es ihm ihm solches höchlich und wollte es strafen. Wie man aber hernach erfahren, ist er nur 2 Stunden aufn Esel gesetzt worden”.
[138] Wahrscheinlich ist hier Fourier gemeint: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter sicherstellen sollte.
[139] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet und fast schon an der Tagesordnung, eine „Frage der Ehre“. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“. Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.
[140] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 209f. Der Hg. dankt Herrn Peter Nüchterlein für die Erlaubnis zum Abdruck dieses Textteils.
[141] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[142] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 594.
[143] MANKELL, Uppgifter, S. 261.
[144] Olmütz [Olomouc, Bez. Olomouc]; HHSBöhm, S. 420ff.
[145] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[146] Landtafel: Sammelbegriff für alle von den Beamten des böhmischen und mährischen Landrechts geführten öffentlichen Bücher. Alle Besitzveränderungen an freiem Grund und Boden des Adels, später auch der Geistlichkeit und königlicher Städte gehörten vor das Landrecht und wurden in die Landtafel eingetragen. Eigentumsstreitigkeiten bei freien Landesgütern („Landtafelgütern“) wurden nur vom Landrecht entschieden. Die Landtafel hatte daher endgültige Beweiskraft. Seit dem 15. Jh. war auch für die Rechtsgültigkeit von staatsrechtlichen Akten und Landtagsbeschlüssen die Eintragung in die Landtafel erforderlich. Die Landtafeln wurden in Böhmen und Mähren in verschiedene Sachgebiete aufgeteilt: große und kleine Güter, Hoflehen, Verpfändungen, Gerichtsvorladungen mit klagen, Kaufverträge, Schiedsurteile, Zahlungen, Ehrenbeleidigungen, Gedenkbücher für persönlich wichtige Aufzeichnungen.
[147] 28.12.
[148] Christoph Paul [Kryštof Pavel] Graf v. Liechtenstein-Kastelkorn [z Lichtenštejna-Kastelkornu] [1604-30.8.1648], kaiserlicher Obrist, Landeshauptmann von Mähren, kaiserlicher Kämmerer und Erblandhofmeister im Elsass.
[149] Johann Christoph Graf v. Rottal [Rothal] [Jan Kryštof z Rottalu] [ -1674], kaiserlicher Oberstlandrichter u.  Oberstlandhauptmann in Mähren, kaiserlicher Kommissar in Ungarn u. Siebenbürgen; Verwandter des kaiserlichen Gesandten zum Westfälischen Friedenskongress Graf Johann Maximilian Lamberg.
[150] Brünn [Brno]; HHSBöhm, S. 68ff.
[151] Vgl. DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 51.
[152] Kundschafter: Spion. Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über den Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen und Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden von Nasen und Ohren. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Städte unterhielten bezahlte Kundschafter, um rechtzeitig über heranrückende Truppen informiert zu werden. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.
[153] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[154] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[155] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.
[156] Johann Franz Barwitz [Barwith], Freiherr v. Fernemont [Fernamont, Fernamond, Fernemundt, Vernemund, Vernamont] [1597- nach dem 13.9.1667 Glogau], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[157] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 und 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634).
[158] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[159] Antonio [Anton] [v.] Miniatti [Miniati, Migniatti] [ -24.7.1644 in Wien hingerichtet], kaiserlicher Obrist.
[160] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
[161] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[162] Leipnik [Lipník nad Bečvou, Bez. Prerau]; HHSBöhm, S. 322f.
[163] Mährisch Weißkirchen [Hranice, Bez. Prerau]; HHSBöhm, S. 362f.
[164] Groß Westernitz [Velká Bystřice, Bez. Olumuc, Tschechien].
[165] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[166] Johann Georg v. Ribbeck [24.12.1601-3.8.1666], kurbrandenburgischer Obrist. ?
[167] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw, Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], schwedischer, dann kaiserlicher Generalwachtmeister.
[168] Otto Ludwig Freiherr v. Wachenheim [Wachheim, Wachenheimer, Wahlenheim] [ -24.1.1660 Monsheim], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[169] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant von Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[170] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet  unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“.Auch Beihilfe zur Flucht wurde mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden.
[171] Feldstück: Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia]. „Kurtze Feld-Stücke haben zugespitzte Kammern, und sind kürtzer, wie die gewöhnlichen Stücke, schiessen eiserne Kugeln von 6. bis 10. Pfunden, auch allerhand Hagel- und Ketten-Kugeln. Die Regiments-Stücke schiessen 4. bis 6. Pfündige Kugeln“. FAESCH, Kriegs- Ingenieur – Artillerie- und See-Lexicon, Dresden 1735, S. 287. Wahrscheinlich ist hier oft die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
[172] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.
[173] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[174] Robert Cunningham [Kunigham, Kuningham, Könningam, Königshaim, Königsheim, Königam, Königham, Kunigam] [ -Juli 1644 Lickau], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID:  2132.
[175] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[176] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg, Wütenberg, Wüttenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.
[177] Georg v. Derfflinger [Derfling, Doerfling, Dörffling, Törfling, Dorflinger] [20.3.1606 Neuhofen/Österreich-14.2.1695 Gusow], schwedischer Obrist.
[178] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[179] Entwaffnung: Oft wurde auch in den besetzten Städten die Bürgerschaft entwaffnet, angeblich um Aufstände zu verhindern, in Wirklichkeit aber, um die noch brauchbaren Waffen an die Soldaten auszuteilen. KRAH, Südthüringen, S. 100. „Und daß sich die bewaffnete Macht auch damals gegen jede Überraschung von Seiten der Bewohner sichern wollte, beweist der Befehl vom 29. November 1634: ‚Auf Befehl der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böheimb (Böhmen) Königlichen Majestät, unseres aller Gnädigsten Herrn und deroselben verordneten Herrn Generals Exzellentz, sollen alle Inwohner der Stadt Meiningen, hohes und niedriges Stands, sie seien, wer sie wollen, alle ihre Gewehr und Waffen, Musqueten, Pistolen, Pantelier- und Feuerrohr, Rapir, Banddegen , Helleparten, Partisanen, Kurz- und Langespieß, Dolche, Spitzhammer, und was dergleichen mehr, wie sie auch Namen haben, bey ihren Eydes-Pflichten und bey Vermeidung (von) Leibs- und Lebensstrafe, alsobald und ungesäumt dem Herrn Obristenwachtmeister , so in dem Wirtshaus zur Meise quartiert, überliefern und – – – hiervon das wenigste nicht zurückbehalten oder verbergen, sondern hierinnen schuldigen Gehorsam leisten‘. Und der Kommandant von Maßfeld forderte am 1. Dezember durch den Kanzler das Jagdzeug zurück, das im Vorhof des Schlosses gewesen und durch den Oberförster von Henneberg aus Maßfeld weggeholt worden sei. Über diese Waffenlieferungen berichtete der Kanzler allerdings seinem Kurfürsten am 3. März: ‚Alle Gewehr und Waffen hat man den Untertanen abgenommen – – – unter dem Schein, als hätte man sich eines Aufstandes zu befahren. Es aber hernach solche Waffen meistenteils den unbewehrten Soldaten gegeben worden‘. Die Ausrüstung der Truppe scheint also schon nicht mehr die beste gewesen sein“. KRAH, Südthüringen, S. 100.
[180] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister und ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[181] Metze:  1 Metze (Böhmen) = 5.849 Liter.
[182] Fass: 1 Fass (Böhmen) = 244.48 Liter.
[183] Maß (Habsburger Lande): 1 Maß = 4 Seidel = 1, 414724 Liter.
[184] Zeughaus: Waffen wurden früher „Zeug“ genannt. Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen „Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer“ und „Arsenal“ oft synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus bis zum 17. Jahrhundert überwog. Den Verwalter sowie Verantwortlichen für das Zeughaus bezeichnete man als Zeugkapitän oder Zeugmeister. Der Zeugwart hatte die Aufsicht über die Waffen. [Wikipedia]
[185] Haubitze: kurzes Steilfeuergeschütz: Rohrlänge 10-faches Kaliber (12-15 cm). Die Haubitze war ein Universalgeschütz, welches sowohl werfen als auch schießen konnte, wurde jedoch zu Beginn des Jahrhunderts meist zum Verschießen von kleineren Bleikugeln und Eisenstücken (Hagel) verwendet.
[186] Böller: kleiner Mörser; DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.
[187] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[188] Flinte: Flinten sind zum Schießen auf kurze Distanzen ausgelegt. Je nach Munition ergeben sich realistische Einsatzreichweiten von 10 bis 50 Metern. Der Begriff Flinte stammt vom Flintschloss (Feuersteinschloss) her und ist dem althochdeutschen Begriff flins (Steinsplitter) entlehnt. Das wahrscheinlich zwischen 1620 und 1630 in Frankreich entwickelte Steinschloss nutzt einen Feuerstein zur Erzeugung von Funken. Dabei ist der Stein im Hahn befestigt und schlägt bei Betätigung des Abzugs gegen den Pfannendeckel der Batterie. Dieser öffnet sich dadurch und der Funke entzündet das darunter liegende „Zündkraut“ (Schwarzpulver), welches über eine Bohrung im Lauf die Treibladung entzündet [nach wikipedia].
[189] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.
[190] Gemeint sind hier sicherlich „Sturmhäfelein“: Die Sturmtöpfe bestanden aus gebranntem Ton und waren mit ungelöschtem Kalk und Asche, meist zusätzlich mit Fußangeln gefüllt. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 94: „Solche Häfelein werden von den Hafneren gebacken / und haben einen grossen bauch in der Mitte / unden einen breiten runden boden / oben ein enges hälßlein mit einem röhrlein. Diese erdene Häfelein werden mit starkem Pulfer gefüllet / und oben hinein ein stück Lunden einen finger lang auf das Pulfer gethan / und an dem ausseren ort angestekt. Wann der Feind stürmet / so wirft man sie in den Graben hinab / wovon sie erfallen / und durch den Lunden angestekt werden / welcher scherben grossen schaden bringen / auch alles so sie ergreiffen / verbrennen“.
[191] Sturmspieß: „Der Sturmspiess besteht aus einem hölzernen Schaft, der mit einer Spitze mit weit ausladenden Widerhaken ausgestattet ist. Je nach Bedarf konnten unterschiedliche Nutzlasten zwischen Schaft und Spitze Befestigt werden, die aus einer Feuerkugel und einem Sack, der mit einem Pulversatz und Schrot gefüllt war, bestanden. Es gab unterschiedliche Ladungen, die speziell für den jeweiligen Einsatz ausgewählt werden konnten, wobei Pulverladung und Brandmaterial variierten“ [Wikipedia]. 1686 wird der Preis für eine Brandladung mit 36 fl., der für den Spieß mit 5 fl. angegeben.
[192] Sturmkolben: HARTWIG, Johann Karl Gottfried Jacobssons technologisches Wörterbuch 4. Teil, S. 348: „eine lange Stange, oben mit einem zugespitzten Eisen versehen, wodurch Stachel geschlagen sind, daran sich Schläge schrauben lassen. Alsdenn wird der Kolben von warmen geschmolzenen Feuerwerkerzeug formiret, die Schläge geladen, endlich der ganze Körper in Pech getauft, und mit gutem Nutzen, besonders in dem Sturm gegen den anlaufenden Feind, gebrauchet, wenn sie gegen denselben geworfen werden“.
[193] Pechkranz: üblicher Brandsatz, der bei Belagerungen eingesetzt wurde, um kostengünstig Dächer, Vorratslager, Pulverkammern etc. in Brand zu setzen. Größere Pechkränze bestanden meist aus einem hölzernen Kern, um den mit Pech getränkter Schnüre gewickelt wurden. Das Durchschnittsgewicht betrug ca. 2,5 Kilogramm, während kleinere Brandsätze aus verflochtenen Schnüren bestanden und etwa 500 Gramm wogen. Vgl. dazu die Anleitung im ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 56: „Item nimb alte Seyl oder Fischer Netze / wesch die auß Laugen / vnd seuds wie man Garn seudt / in Eschen / laß wol dürr werden / darnach flichts zusammen / vnd mach Kräntz darauß / thu es in die Bechpfannen / die gerecht sey / schwembs wol in Hartze vnd Bech dieser Ring brent einer zwo Stunde“. Vgl. den Bericht über die Belagerung Nördlingens (1634) durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 53: „Darnach sind viele, viele Soldaten, als (und zwar) Musketiere durch hinausgeworfene Stroh- und Pechkränzen ruiniert worden, als sie auf die Mauer steigen wollten“.
[194] Puffer: Berittene Schützen verwendeten seit Mitte des 15. Jahrhunderts das „kurze Handrohr“. Abgefeuert wurde die etwa 250 mm lange Faustfeuerwaffe von einer am Sattel befestigten, abklappbaren Stützgabel. Das Faustrohr (Faustbüchse, Fäustling; im 16./17. Jahrhundert auch Puffer) behielt seinen Namen auch noch lange, nachdem es schon längst mit einem Radschloss versehen war. Damit war der Übergang zur modernen Pistole vollzogen, aus der sich im 19. Jahrhundert der Revolver entwickelte [Wikipedia].
[195] Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.
[196] Adam Kaufmann v. Löwenthal [ – ], königlicher Richter in Olmütz.
[197] Syndikus: Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Kollegiums oder einer Zunft. [In Schmalkalden betrug die Besoldung 1632 90 fl. im Jahr, 5 Malter Korn, 6 Klafter Holz und 6 Schock Reisig; zudem war er von Wache, Steuern und Einquartierung befreit; WAGNER, Pforr, S. 114.
[198] Kloster Hradisch [Kloster Hradisko]: ehemalige Niederlassung der Benediktiner und später der Prämonstratenser am nördlichen Stadtrand von Olmütz auf einer kleinen Anhöhe in der Nähe der March (Morava).
[199] Elle: 1 Elle = 55,5 cm.
[200] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm. Da er keine kirchlichen Weihen hatte, wurden Administratoren eingesetzt. 1640-42 waren dies Johannes Kaspar Stredele von Montani und Wisberg u. 1643–1648 Kaspar Karas von Rhomstein.
[201] Pater Pellinke (Pelinga) SJ [ – ]. Vgl. DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 53.
[202] Johannes Kaspar Stredele v. Montani u. Wisberg [um 1582-28.12.1642 Olmütz], 1640-1642 Administrator des Bistums Olmütz, kaiserlicher Rat v. Ferdinand II. u. Ferdinand III., Apostolischer Protonotar. Im Dreißigjährigen Krieg wurden ihm durch die Schweden Misshandlungen zugefügt, an deren Folgen er starb.
[203] Siegmund v. Minutini [ – ], Olmützer Domdechant. Im Dreißigjährigen Krieg wurden ihm durch die Schweden Misshandlungen zugefügt, an deren Folgen er starb.
[204] Walachen: Der Begriff „Walachen“ als Fremdbezeichnung für die Bewohner der Walachei kommt ursprünglich aus dem Germanischen und wurde durch südslawische und dann teilweise lateinische und griechische Vermittlung in verschiedenen Gebieten zur Bezeichnung vor allem romanisierter oder romanischer Volksgruppen verwendet [nach Wikipedia]. Sie galten nach Auffassung der kaiserlichen Armeeführung allerdings als nicht besonders zuverlässig. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 104 (Juli 1643): „Kurtz nach Eingang dieses Monats / Julii) stunde der Obriste Wrangel mit 3000. Pferdten ein gute Zeit für der Wienerischen Brücken / zu welchen etlich hundert Wallachen übergefallen. Diese (Wallachen) führeten in ihren Fahnen nachfolgende Wort: PRO VERBO DEI, ET PATRIA, SUSCIPIMUS HÆC OMNIA: Das ist: für Gottes Wort / vnd vnser Vaterland / fangen wir dieses alles an. Vnd ob man ihnen zwar den Käyserlichen Pardon vnterschiedlich angebotten / haben sie sich doch  von den Schwedischen nicht separiren wollen“.
[205] Wsetin [Vsetín, Bez. Vsetin]; HHSBöhm, S. 676f.
[206] Beata de La Gardie [20.8.1612 Åbo-Schloss-28.10.1680 Stockholm].
[207] Littau [Litovel, Bez. Olmütz]; HHSBöhm, S. 343f.
[208] Prossnitz [Prostějov, Bez. Prostějov]; HHSBöhm, S. 499ff.
[209] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw, Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], schwedischer, dann kaiserlicher Generalwachtmeister.
[210] Otto Ludwig Freiherr v. Wachenheim [Wachheim, Wachenheimer, Wahlenheim] [ -24.1.1660 Monsheim], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[211] Kapuziner: Angehöriger des Ersten Ordens der Franziskaner; die Franziskaner-Oberservanten (Minoriten oder „Minderbrüder vom eremitischen Leben“) gingen barfuß in Sandalen und trugen eine braune Wollkutte mit Schulterkragen und Kapuze, daher auch „braune Kapuziner“ genannt. Dieser Bettelorden versuchte auch Askese, besonders durch Armut und apostolische Arbeit in der Seelsorge und Mission das Evangelium zu verwirklichen. Besondere Verdienste erwarben sie sich in der Pflege der Pestkranken. Diese strenge Observanz ist bei Franziskaner-Konventualen abgemildert. Diese trugen eine schwarze Kutte mit Mozetta und Kapuze und wurden daher „schwarze Kapuziner“ genannt.
[212] Dominikaner: Was den Orden der Predigerbrüder von seiner Gründung her auszeichnet, ist seine demokratische Verfassung. Alle Brüder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Verwirklichung der Ziele der Ordensgemeinschaft. Es gibt ein Mitspracherecht auf allen Ebenen. Alle Oberen werden auf Zeit gewählt. Wichtige Entscheidungen werden von der Gemeinschaft der Brüder oder ihrer jeweiligen Delegierten im Konvents-, Provinz- oder Generalkapitel getroffen.
Der kleinste Baustein des Ordens ist ein Kloster, der sogenannte Konvent, der traditionell aus mindestens sechs Mitgliedern besteht. Hier leben die Brüder in Gemeinschaft zusammen, halten gemeinsam das Chorgebet und erfüllen ihre Aufgaben im Studium, in der Predigt innerhalb und außerhalb des Konvents und zum Teil auch in Übernahme von Aufgaben der pfarrlichen oder kategorialen Seelsorge (Krankenhaus, Gefängnis, Beratungsdienste etc.). Der Obere eines Konventes wird Prior genannt und auf drei Jahre gewählt. Er wird vom nächsthöheren Oberen, dem Provinzial, bestätigt. Die Konvente sind zu Provinzen zusammengeschlossen, heute insgesamt 42, denen jeweils ein Provinzial vorsteht. Er wird für vier Jahre auf dem alle vier Jahre tagenden Provinzkapitel gewählt, das sich aus den gewählten Prioren und zusätzlich gewählten Delegierten zusammensetzt. Der Provinzial wird vom Ordensmeister, dem höchsten Oberen des Ordens bestätigt. Der Ordensmeister wiederum wird vom Generalkapitel, der obersten gesetzgebenden Versammlung, auf neun Jahre gewählt. Wähler sind hier jeweils die gewählten Provinziale sowie von den Provinzen gewählte Delegierte. Die Spiritualität des Ordens wird vom Ziel her bestimmt: „den Namen des Herrn Jesus Christus aller Welt zu verkündigen” (Papst Honorius III.). Die Predigt fließt aus der Fülle der Beschauung, so dass Thomas von Aquin formulieren konnte: „contemplari et contemplata aliis tradere” (sich der Kontemplation widmen und die Frucht der Kontemplation weitergeben). Die spezifische Lebensform der Dominikaner, für die das Gemeinschaftsleben, das feierliche gemeinsame Chorgebet und das ständige Studium charakteristisch sind, führt zur Verkündigung in Wort und anderen apostolischen Aktivitäten [Wikipedia].
[213] Zisterzienser: Zisterzienser: Der Orden der Zisterzienser – lateinisch „Sacer Ordo Cisterciensis\“, wurde 1098 in Cîteaux in Frankreich von einer Gruppe von Benediktinern des Klosters Molesme unter der Leitung von Robert von Molesme gegründet mit dem Ziel, streng nach den Ordensregeln zu leben, die Benedikt von Nursia 540 für seine Mönche aufgestellt hatte. Als Teil der Ordensregel befürworteten sie strenge Askese sowie Handarbeit und lehnten Einnahmen aus der Verpachtung von Ländereien ab. Die Zisterzienser lebten nach der Charta Caritatis, der \“Heiligen Regel\“ in einem klaren, durch ein Patriarchalsystem geprägten Mönchtum. Roberts Nachfolger im Kloster von Cîteaux, Alberich, gelang es 1100, die Anerkennung des Ordens durch Papst Paschalis II. zu erwirken. Dem dritten Abt, dem aus England stammenden Stephan Harding, verdankt der Zisterzienserorden die Formulierung seiner Verfassung der Nächstenliebe. Bernhard von Clairvaux kam 1113 als Novize in das Kloster Cîteaux und wurde 1115 zum Gründerabt von Clairvaux. Er entwickelte sich zum einflussreichsten geistigen Leiter seiner Zeit, die schnelle Verbreitung des Ordens war weitgehend sein Verdienst. Bis 1153 gab es über 300 Zisterzienserklöster, wovon 68 unmittelbar von Clairvaux aus gegründet wurden. Bis zum Ende des Mittelalters stieg die Anzahl der Zisterzienserabteien auf mehr als 700 in ganz Europa. Im 12. Jahrhundert galten die Zisterzienser als einflussreichster Orden innerhalb der katholischen Kirche. Sie übernahmen die Bistümer und Legatenämter, die im 11. Jahrhundert von den Benediktinern des Klosters Cluny beansprucht wurden, und lösten letztere auch in der römischen Kurie ab. Ferner erbrachten sie einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Leben des Mittelalters, so bei der Urbarmachung von unfruchtbarem Land sowie in der Produktion von Getreide und Wolle. Sie beeinflussten die Verbreitung der gotischen Architektur in ganz Europa und sammelten viele Handschriften für ihre Bibliotheken. Im Lauf der Zeit entfernten sich die Zisterzienser von einigen in ihrer Verfassung verankerten asketischen Idealen. Nach dem 13. Jahrhundert setzte ein Rückgang ein, gefolgt vom Aufschwung neuer reformierter Zisterziensergruppen im 17. Jahrhundert, u. a. durch die Trappisten. Diese Gruppierung entwickelte sich schließlich zu einem eigenständigen Orden, der sich „Zisterzienser der strengen Observanz“ nennt, zum Unterschied vom ursprünglichen Orden, der nun als \“Zisterzienser der allgemeinen Observanz\“ bezeichnet wird.
[214] Kaplan: katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. Der Kaplan eines kaiserlichen Fußregiments erhielt monatlich 30 fl.
[215] Hof [Dvorce u Bruntálu; Bez. Bruntál].
[216] Sternberg [Šternberg, Bez. Olmütz]; HHSBöhm, S. 584f.
[217] keine.
[218] Klafter: 1 Klafter entspricht etwa 2,5 bis 3 m3, als Längenmaß: 1 Klafter entspricht 6 Fuß, also etwa 1,80 m.
[219] Domherr: Mitglied einer kollegial verfassten geistlichen Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürtigen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, die uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und das Fehlen körperlicher Mängel. Domherrnstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ämtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos.
[220] Franz Seraph v. Dietrichstein [22.8.1570 Madrid-19.9.1636 Brünn], Kardinal u. Bischof zu Olmütz.
[221] Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“.CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[222] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ oder Rangerhöhungen (so etwa bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder 1631), von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 80. Zum Teil wurden die zögernden Soldaten, wenn einer ihrer Anführer fiel, von anderen Offizieren geschlagen oder gar getötet (Freiberg 1639); BENSELER, Geschichte Freibergs, S. 968: „Als dieß nun die Andern, welche nachdrangen und sich gleichfalls zum Sturme anschickten, sahen, wollten sie nicht weiter, ob sie schon von ihren Offizieren mit bloßen Degen heftig angetrieben und einige sogar erstochen wurden, sondern warfen die Musketen und andere Gewehre weg und flohen, wobei die in der Stadt gar manchen noch erreichten und mit ihren kurzen Wehren, Schlachtschwertern und Morgensternen tödteten“.
[223] Nach anderen Zeugnissen war es Peter Pommer [Pumer] SJ [ – ]. Vgl. DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 56.
[224] Domdechantei: Hof des Domdechanten: Der Domdechant, auch Domdekan, ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist. Der Domdekan ist somit in einem Domkapitel die zweite Dignität. Fehlt die Würde des Dompropstes in einem Kathedralkapitel, ist der Domdekan die erste Dignität des Domkapitels.
[225] Bollwerk: Zweck eines solchen Bollwerks war es, den Raum unmittelbar vor dem Wall, den die Verteidiger von der Brustwehr aus nicht einsehen können, seitlich bestreichen zu können. Bollwerke sind also der flankierende Teil eines Festungswalls und besitzen in einer neuzeitlichen Festung somit die gleiche Funktion wie die Türme einer antiken oder mittelalterlichen Stadtmauer. Der Ausdruck Bollwerk war in der Fachterminologie des (deutschen) Festungsbaus nicht an eine ganz bestimmte Bauform gebunden, sondern konnte als Synonym zu Bastion, Bastei oder Rundell (Rondell) oder einem anderen flankierenden Bauwerk gebraucht werden [Wikipedia].
[226] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[227] Ladislaw [Lasco, Lasla, Lätzko] Burian Graf v. Waldstein [z Valdštejna] [1591-8.10.1645 Prag], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[228] CZIKANN, Aus gleichzeitigen Akten gezogene Aufschlüsse, S. 73-84.
[229] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw,Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601 – Sommer 1646 Danzig], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[230] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[231] pflanzen: (ein Geschütz) in Stellung bringen.
[232] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[233] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[234] N Plantin [Plantingk] [ -10.6.1642 vor Olmütz], schwedischer Obristleutnant.
[235] Brünn [Brno, Tschechien]; HHSBöhm, S. 68ff.
[236] Friedrich Christoph Freiherr v. Hammerstein [Hamenstäm] [15.9.1608 Schloßböckelheim-12.10.1685 Oelentrup], schwedischer Generalmajor.
[237] Jacob Wancke [Wanke, Wank, Weerke, Weynecke] [ – ], schwedischer Dragoner-Obristleutnant, Obrist.
[238] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich, ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[239] CHEMNITZ, Königlich Schwedischer [ …] Krieg, 4. Teil, 2. Buch, 26. Kapitel, S. 82.
[240] ENGLUND, Verwüstung, S. 276.
[241] MANKELL, Uppgifter, S. 271, 279.
[242] Petitum: Bitte, Anliegen.
[243] Ranzion, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]lassen worden“.
[244] Gustav Horn, Freiherr v. Marienburg [28.5.1614 in Finnland-27.2.1666 Stade], schwedischer Obrist.
[245] Robert Cunningham [Kunigham, Kuningham, Könningam, Königshaim, Königsheim, Königam, Königham, Kunigam] [ -Juli 1644 Lickau], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID:  2132.
[246] 24.6.
[247] Accomodation: Einquartierung, Aufnahme.
[248] Singulariter commendant: alleiniger Kommandant.
[249] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Zudem waren in der Regel die Ausstattung und Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden von den Neugeworbenen eingefordert.
[250] Kollaboration mit dem Feind: Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte und Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet und diesem jede mögliche Hilfe und Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich und den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen und hielten sich bei ihm auf. Daraum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen und Mähren, Schlesien, der Lausitz und Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch und ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert und durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.
Im April 1626 wird berichtet, dass Bauern (aus dem Amt Seesen; Kr. Bad Gandersheim) „sambt etlichen reütern von dem feindt“ Gandersheim überfallen wollten, aber entdeckt und „bey die hundert“ Bauern von Cortenbachs Reitern niedergehauen worden seien. BOBLENZ, Aktionen, S. 261, Anm. 43. „Sensen-Magister“ war der Spitzname des Johann Georg Wolf(f), des Sohns eines böhmischen Exulanten aus Hof, angeblich Eisenwarenhändler in Münchberg, Magister und Advokat in Hof (1633-1640), der mit den Kaiserlichen 1634 konspiriert haben soll. Das THEATRUM EUROPAEUM Band 3 berichtet unter dem Juni 1634, S. 307: „Zu Ablauff dieses Monats Junii ward ein Bürger vom Hoff zu Zwickau ergrieffen / der Sensen Magister genennet / der hatte beneben etlichen andern mit den Käyserischen Soldate? gehandelt / Schleitz / Paussa / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / Freyberg und andere Ort und Stätte mehr in Brand zustecken / das Käiserisch Volck aber war im Anzug / alsdann die angezündete Oerter mit Gewalt anzufallen und zu übergewaltigen“. So informierten die „42. Ordentliche[n] Wochentliche[n] Zeittungen. 1634“ [Archives Municipales Strasbourg AA 1605] ihre Leser in einer Meldung aus Leipzig vom 4./14.7.1634: „Auß Zwickaw wirdt geschrieben / daß daselbst ein Bürger vom Hoff sitze / welchen man SensenMagister nenne / derselbe habe mit den Keyserischen zum Bodenstein losierenden Soldaten Schrifftliche Correspondenz gehalten / da es auch so weit kommen / daß sie drey Kundschaffter außgesendet / die Stättlein / Schleitz / Pausa / Plawen / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / vnd Freyberg in Brandt zu stecken: von diesen dreyen hat man zu Zwickaw einen vberkommen / der es ohne einige Tortur bekennet / auch außgesagt / wie die andern in Kleydung giengen / vnd weren sie von erwehntem SensenMagister nach Zwickaw commandirt worden / vnd so man ihn nicht selbigen Abend noch hette vberkommen / so hette er die Statt angezündet / worauff auch viel Keyserische Volck im Anzug gewesen / Zwickaw zu vberfallen“. Der Hofer Organist Jobst Christoph Rüthner (1598-1648); KLUGE, Hofer Chronik, S. 56, schreibt dagegen: „Den 6. julii kam Magister Wolf, so nebst seiner frau gar bis auf Dreßden geführet worden, wiederum nach haus, und hatte man ihm vor einen mordbrenner und kundschafter gehalten. Er brachte aber eine ehrenverwahrung mit, daß die falsche bezüchtigung des brennens nicht auf ihn zu bringen gewesen“. Es ist bemerkenswert, dass dieser Vorgang bei dem Erzgebirgschronisten Lehmann in seiner Kriegschronik nicht erwähnt wird. Der Marktredwitzer Chronist Leopold; BRAUN, Marktredwitz, S. 14: „Wider diese [kurbayerischen; BW] Völker fielen die Sächsischen oft aus Eger [aus], schrieb[en] den Landleuten zu, sie sollten mit ihnen [vorgehen], auch Rat und Tat geben, Weg und Steg zeigen, wo die Bayerischen Landverderber – aber sie waren nit viel besser – anzutreffen und wie ihnen abzubrechen wäre. Zu diesem Handel waren die Landleut[e] trefflich willig, daß oftmals mit den Sächsischen 5[00], 800 auch wohl (in) 1000 pfälzische Bürger und Bauern mit Büchsen, Spießen, Gabeln, Hacken und Sensen mitzogen. [Sie] wurden gleichsam(b) rebellisch und (hingegen) den Sächsischen in allem willig. Wo sie eine kaiserische oder churbayerische Partei, als [auch] ihres eigenen Herrn Volks wußten und vermerkten, die verrieten sie den Sächsischen bei Tag und Nacht“.
WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 167ff., zur Belagerung Überlingens: „Den 19. Septembris [1643; BW] hat man sich die ganze nacht zue Costanz, nachvolgende nacht außzuefahren, gerust, stuck in die schüff geladen, halbe oder ¼ cardonen, seyen selbige nacht gar viel schüff in der Mainow, Überlingen zue waßer und land anzuegreufen, zuesamenkomen; so seyen auch deß churbayerische reichßvölker, so zue Mörspurg, Pfulendorf und der orten gelegen, zue land darzue avisiert worden. Nun eß war alleß wohl angestelt und angeordnet gewesen, seyen auch unvermerkt biß an den ort, da sie sollen hinein schliefen, glücklich und wohl ankomen; diß ort war in dem Gallergraben, allda ain thürgrücht eingemauert; seyen schon 2 oder 3 hineingeschloffen; allain seyen sie waß zue spat und nachts umb 12 uhren sollen vorhanden sein, so seyen aber die Lindawer zue spat komen und erst gegen dem tage umb 4 uhren dahin komen; haben also die von innen mit denen, so vor außen, mit denen sie correspondenz uff 12 uhren zue erschinen, ainanderen nit angetroffen und in dem grob gefehlt. Wäre aber dannoch früe genung geweßen, hetten sie nun angesetzt; hetten in kurzer zeit und unvermerkt daß loch größeren oder die ziegelstein alle herauß brechen kenden, daß allzeit 3 oder 4 zuemahl neben ainanderen hinein hetten laufen mögen in den inneren graben innerhalb deß Gallerß und deß dorfs; hetten gleichwohl noch durch ain porten gehen sollen, ist aber selbe nit beschlossen noch verwahrt worden, und so bald der bock von oben wäre angangen und durch ain bixenschuss die credit oder losung geben, hetten die zue waßer auch unden angrüffen und aller orten lärmen gemacht und angefangen, mit stucken hinein zu spülen und die meyr zue brechen. Haben aber beede thail nichts attentiert und unverrichter sachen also wider, wa sie herkomen, zuerugg gekört, ganz unlstig, dan sie vermaint nit anderst,alß haben gewonnen spül in den händen; hettenß auch gehabt, weren sie fortgfahren; hat zue Costanz schier mänigklich ganze nacht gewacht, gleich als man in der christnacht  pflegt zue wachen, und der zeit, so umb mitternacht hat sollen beschehen, zue hören und der freyden wöllen erwarten. Vergebenß aber und umbsonst; dan großer zwitracht, wie gemainklich und allzeit, war under ihnen und insonders under den obristen, köndten die praeminenz und vorzug nit mit ainanderen thailen, kainer wollte dem anderen nichts beforgeben. Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nußbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget  worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Teilweise wurden bei Annäherung des Gegners „verdächtige“ Bürger vom Stadtkommandanten deportiert; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 2. Buch, 12. Kap., S. 340 (1634): „Bey welcher deß FeldMarschalcks [Gustav Horn; BW] herannäherung der Keyserliche Commendant zu Lindaw / Obrister [Augustin Eckstedt v.; BW] Vitzthum / weil Er sich einiger gefahr / so wol von innen der Burgerschafft / als von aussen des Feindes halber besorget / hundert vnd dreyssig Bürger aus der Stadt nach Bregentz geschaffet: Von dannen Sie ferner hinein ins Tirol vnd verschicket worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (Sept. 1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 202f: „zu welchem Unglückh dann leider nit wenig geholffen etlicher meinaydiger Underthonen verrätherey und Dieberey, welche wann Sie ihren Mitbürger umb Leib, Leben, Haab und gutt bringen kennen, so hetten sie sich nit weder vor Gott noch vor Menschen geförchtet oder geschämpt“.
[251] spießen: als soldatische Todesstrafe “spießen, durch die Spieße jagen” aus der Zeit der Landsknechte. LIEBE, Soldat, S. 40: „In peinlichen Fällen tritt das Recht der langen Spieße ein, das den Profoß zum öffentlichen Ankläger macht, die kriegerische Gemeinde zum Richter und Vollstrecker. Vor die Gasse der in zweien Reihen gegen einander gefällten Spieße, an deren Ende die Fähnriche stehen, wird der Verurteilte geführt. Hat er, wie sich gebührte, den Knechten seinen Tod verziehen, so wird er vom Profoß nach drei Schlägen auf die Achels in die Gasse gestoßen“. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 64ff. BENEKE, Hamburgische Geschichten, S. 98f. In Halberstadt kommandierte Pecker von Beck[h]ern, Johann David, Freiherr von der Ehr zu Braunsdorf [ – ]. Pecker entstammte einer mährischen Soldatenfamilie mit dem urspünglichen Namen Peckh/Beck aus Znaim [Znojmo]. Er war kaiserlicher Obrist und Kommandant zu Halberstadt. Bekannt wurde er durch seine unbarmherzige Verfolgung der sogenannten “Harzschützen”, einer bäuerlichen Widerstandsbewegung gegen die Kaiserlich-Ligistischen im Niedersächsisch-Dänischen Krieg und durch die Grausamkeit seiner Foltermethoden und Hinrichtungen. ABEL, Sammlung, S. 442: „der Commendant Becker verschiedene gefangene Hartzbauern gar erbärmlich zu Halberstaat hinrichten, rädern, spiessen, mit glühenden Zangen ziehen, auch zum theil Riemen ausschneiden, andre aber köpffen oder hängen lassen“. Becker wurde 1627 geadelt, wahrscheinlich in Anerkennung seiner Verdienste um die Niederschlagung der Bewegung. Vgl. BOBLENZ, Harzschützen, S. 103f., 115ff.; HEUBEL [mdsz.thulb.uni-jena.de], S. 54; PROCHÁZKA, Genealogisches Handbuch, S. 220.  Aldringen schrieb am 5.6.1632 an Wallenstein, Generalkriegskommissar Ossa habe einen Kommissar, der mit etwas Geld ausreissen wollte, zu Lindau spießen lassen.
[252] ex ejusdem mandato insinuiret: aus eben demselben Befehl bekanntgegeben.
[253] spoliert: geplündert.
[254] Remedierung: Abhilfe.
[255] Utinam fuisset Verum: wäre das wahr.
[256] cedieren: zugestehen.
[257] Fourage: Viehfutter, auch Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.
[258] Ingesinde: Gesinde, Dienerschaft im Hause eines Herrn.
[259] Metze:  1 Metze (Böhmen) = 5.849 Liter.
[260] Fass: 1 Fass (Böhmen) = 244.48 Liter.
[261] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant von Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[262] notorisch: bekannt.
[263] FLADE, Tagebuch, S. 318ff.
[264] spießen: als soldatische Todesstrafe “spießen, durch die Spieße jagen” aus der Zeit der Landsknechte. LIEBE, Soldat, S. 40: „In peinlichen Fällen tritt das Recht der langen Spieße ein, das den Profoß zum öffentlichen Ankläger macht, die kriegerische Gemeinde zum Richter und Vollstrecker. Vor die Gasse der in zweien Reihen gegen einander gefällten Spieße, an deren Ende die Fähnriche stehen, wird der Verurteilte geführt. Hat er, wie sich gebührte, den Knechten seinen Tod verziehen, so wird er vom Profoß nach drei Schlägen auf die Achels in die Gasse gestoßen“. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 64ff. BENEKE, Hamburgische Geschichten, S. 98f. In Halberstadt kommandierte Pecker von Beck[h]ern, Johann David, Freiherr von der Ehr zu Braunsdorf [ – ]. Pecker entstammte einer mährischen Soldatenfamilie mit dem urspünglichen Namen Peckh/Beck aus Znaim [Znojmo]. Er war kaiserlicher Obrist und Kommandant zu Halberstadt. Bekannt wurde er durch seine unbarmherzige Verfolgung der sogenannten “Harzschützen”, einer bäuerlichen Widerstandsbewegung gegen die Kaiserlich-Ligistischen im Niedersächsisch-Dänischen Krieg und durch die Grausamkeit seiner Foltermethoden und Hinrichtungen. ABEL, Sammlung, S. 442: „der Commendant Becker verschiedene gefangene Hartzbauern gar erbärmlich zu Halberstaat hinrichten, rädern, spiessen, mit glühenden Zangen ziehen, auch zum theil Riemen ausschneiden, andre aber köpffen oder hängen lassen“. Becker wurde 1627 geadelt, wahrscheinlich in Anerkennung seiner Verdienste um die Niederschlagung der Bewegung. Vgl. BOBLENZ, Harzschützen, S. 103f., 115ff.; HEUBEL [mdsz.thulb.uni-jena.de], S. 54; PROCHÁZKA, Genealogisches Handbuch, S. 220.  Aldringen schrieb am 5.6.1632 an Wallenstein, Generalkriegskommissar Ossa habe einen Kommissar, der mit etwas Geld ausreissen wollte, zu Lindau spießen lassen.
[265] DUDÍK, Tagebuch, S. 319.
[266] Bastei: Veraltete Bezeichnung für ein Rondell mit u-förmigem Grundriss. In Österreich wird mit Bastei auch eine Bastion bezeichnet. http://de.wikipedia.org/wiki/Fachbegriffe_Festungsbau.
[267]
[268] Jindřich Volf [Heinrich Wolf] Graf Berka v. Dubá u. Lipé [ -1650], kaiserlicher Rat u. Kämmerer, Statthalter in Böhmen (1634), Hofrichter (seit 1640) u. Inspekteur der königlichen Herrschaften in Böhmen, seit 1645 Kammerpräsident.
[269] Valentin Meyer [ – ], schwedischer Obristleutnant, Obrist.
[270] Kaiserrichter: „in denen koeniglichen staedten in Boehmen und Maehren derjenige, so in des kaysers als boehmischen koenigs namen im magistrate praesidiret und achtung giebt, daß nichts gegen das kayserliche interesse geschlossen werde“; ZEDLER 25. Bd., Sp. 350. Der Kaiserrichter war kein Gemeindebeamter, sondern wurde von der Regierung ernannt und vertrat deren Interessen gegenüber den Ratsherren. Nur dem Kaiserrichter stand es zu, den Stadtrat zu Sitzungen zu berufen.
[271] concreditiren: anvertrauen.
[272] Eimer: 1 Eimer Wein (Olmütz) = ca. 76 Liter.
[273] Valentin Winter [1608-8.9.1671 in Danzig beigesetzt], schwedischer Obrist.
[274] Divexationes: Spottreden.
[275] schlüpfrige Bemerkungen.
[276] DUDÍK, Tagebuch, S. 413f.
[277] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[278] Landtafel: Sammelbegriff für alle von den Beamten des böhmischen und mährischen Landrechts geführten öffentlichen Bücher. Alle Besitzveränderungen an freiem Grund und Boden des Adels, später auch der Geistlichkeit und königlicher Städte gehörten vor das Landrecht und wurden in die Landtafel eingetragen. Eigentumsstreitigkeiten bei freien Landesgütern („Landtafelgütern“) wurden nur vom Landrecht entschieden. Die Landtafel hatte daher endgültige Beweiskraft. Seit dem 15. Jh. war auch für die Rechtsgültigkeit von staatsrechtlichen Akten und Landtagsbeschlüssen die Eintragung in die Landtafel erforderlich. Die Landtafeln wurden in Böhmen und Mähren in verschiedene Sachgebiete aufgeteilt: große und kleine Güter, Hoflehen, Verpfändungen, Gerichtsvorladungen mit klagen, Kaufverträge, Schiedsurteile, Zahlungen, Ehrenbeleidigungen, Gedenkbücher für persönlich wichtige Aufzeichnungen.
[279] 28.12.
[280] Christoph Paul [Kryštof Pavel] Graf v. Liechtenstein-Kastelkorn [z Lichtenštejna-Kastelkornu] [1604-30.8.1648], kaiserlicher Obrist, Landeshauptmann von Mähren, kaiserlicher Kämmerer und Erblandhofmeister im Elsass.
[281] Johann Christoph Graf v. Rottal [Rothal] [Jan Kryštof z Rottalu] [ -1674], kaiserlicher Oberstlandrichter u.  Oberstlandhauptmann in Mähren, kaiserlicher Kommissar in Ungarn u. Siebenbürgen; Verwandter des kaiserlichen Gesandten zum Westfälischen Friedenskongress Graf Johann Maximilian Lamberg.
[282] Brünn [Brno]; HHSBöhm, S. 68ff.
[283] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[284] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.
[285] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[286] Johann Franz Barwitz [Barwith], Freiherr v. Fernemont [Fernamont, Fernamond, Fernemundt, Vernemund, Vernamont] [1597- nach dem 13.9.1667 Glogau], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[287] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.
[288] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd  f ü r  m i c h  e i n e s  guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.
[289] Antonio [Anton] [v.] Miniatti [Miniati, Migniatti] [ -24.7.1644 in Wien hingerichtet], kaiserlicher Obrist.
[290] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
[291] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[292] Leipnik [Lipník nad Bečvou, Bez. Prerau]; HHSBöhm, S. 322f.
[293] Mährisch Weißkirchen [Hranice, Bez. Prerau]; HHSBöhm, S. 362f.
[294] Groß Westernitz [Velká Bystřice, Bez. Olumuc, Tschechien].
[295] Johann Georg v. Ribbeck [24.12.1601-3.8.1666], kurbrandenburgischer Obrist. ?
[296] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw, Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], schwedischer, dann kaiserlicher Generalwachtmeister.
[297] Otto Ludwig Freiherr v. Wachenheim [Wachheim, Wachenheimer, Wahlenheim] [ -24.1.1660 Monsheim], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[298] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach LAVATER, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.
[299] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[300] Robert Cunningham [Kunigham, Kuningham, Könningam, Königshaim, Königsheim, Königam, Königham, Kunigam] [ -Juli 1644 Lickau], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID:  2132.
[301] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[302] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg, Wütenberg, Wüttenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.
[303] Georg v. Derfflinger [Derfling, Doerfling, Dörffling, Törfling, Dorflinger] [20.3.1606 Neuhofen/Österreich-14.2.1695 Gusow], schwedischer Obrist.
[304] Entwaffnung: Oft wurde auch in den besetzten Städten die Bürgerschaft entwaffnet, angeblich um Aufstände zu verhindern, in Wirklichkeit aber, um die noch brauchbaren Waffen an die Soldaten auszuteilen. KRAH, Südthüringen, S. 100. „Und daß sich die bewaffnete Macht auch damals gegen jede Überraschung von Seiten der Bewohner sichern wollte, beweist der Befehl vom 29. November 1634: ‚Auf Befehl der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böheimb (Böhmen) Königlichen Majestät, unseres aller Gnädigsten Herrn und deroselben verordneten Herrn Generals Exzellentz, sollen alle Inwohner der Stadt Meiningen, hohes und niedriges Stands, sie seien, wer sie wollen, alle ihre Gewehr und Waffen, Musqueten, Pistolen, Pantelier- und Feuerrohr, Rapir, Banddegen , Helleparten, Partisanen, Kurz- und Langespieß, Dolche, Spitzhammer, und was dergleichen mehr, wie sie auch Namen haben, bey ihren Eydes-Pflichten und bey Vermeidung (von) Leibs- und Lebensstrafe, alsobald und ungesäumt dem Herrn Obristenwachtmeister , so in dem Wirtshaus zur Meise quartiert, überliefern und – – – hiervon das wenigste nicht zurückbehalten oder verbergen, sondern hierinnen schuldigen Gehorsam leisten‘. Und der Kommandant von Maßfeld forderte am 1. Dezember durch den Kanzler das Jagdzeug zurück, das im Vorhof des Schlosses gewesen und durch den Oberförster von Henneberg aus Maßfeld weggeholt worden sei. Über diese Waffenlieferungen berichtete der Kanzler allerdings seinem Kurfürsten am 3. März: ‚Alle Gewehr und Waffen hat man den Untertanen abgenommen – – – unter dem Schein, als hätte man sich eines Aufstandes zu befahren. Es aber hernach solche Waffen meistenteils den unbewehrten Soldaten gegeben worden‘. Die Ausrüstung der Truppe scheint also schon nicht mehr die beste gewesen sein“. KRAH, Südthüringen, S. 100.
[305] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister und ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[306] Maß (Habsburger Lande): 1 Maß = 4 Seidel = 1, 414724 Liter.
[307] Zeughaus: Waffen wurden früher „Zeug“ genannt. Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen „Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer“ und „Arsenal“ oft synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus bis zum 17. Jahrhundert überwog. Den Verwalter sowie Verantwortlichen für das Zeughaus bezeichnete man als Zeugkapitän oder Zeugmeister. Der Zeugwart hatte die Aufsicht über die Waffen. [Wikipedia]
[308] Haubitze: kurzes Steilfeuergeschütz: Rohrlänge 10-faches Kaliber (12-15 cm). Die Haubitze war ein Universalgeschütz, welches sowohl werfen als auch schießen konnte, wurde jedoch zu Beginn des Jahrhunderts meist zum Verschießen von kleineren Bleikugeln und Eisenstücken (Hagel) verwendet.
[309] Böller: kleiner Mörser; DWB Bd. 2, Sp. 233: „boler, doch heute im sinne von mörser, aus dem feuerkugeln geworfen werden, auch kleiner kanonen. Man schreibt auch pöller“.
[310] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[311] Flinte: Flinten sind zum Schießen auf kurze Distanzen ausgelegt. Je nach Munition ergeben sich realistische Einsatzreichweiten von 10 bis 50 Metern. Der Begriff Flinte stammt vom Flintschloss (Feuersteinschloss) her und ist dem althochdeutschen Begriff flins (Steinsplitter) entlehnt. Das wahrscheinlich zwischen 1620 und 1630 in Frankreich entwickelte Steinschloss nutzt einen Feuerstein zur Erzeugung von Funken. Dabei ist der Stein im Hahn befestigt und schlägt bei Betätigung des Abzugs gegen den Pfannendeckel der Batterie. Dieser öffnet sich dadurch und der Funke entzündet das darunter liegende „Zündkraut“ (Schwarzpulver), welches über eine Bohrung im Lauf die Treibladung entzündet [nach wikipedia].
[312] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.
[313] Gemeint sind hier sicherlich „Sturmhäfelein“: Die Sturmtöpfe bestanden aus gebranntem Ton und waren mit ungelöschtem Kalk und Asche, meist zusätzlich mit Fußangeln gefüllt. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 94: „Solche Häfelein werden von den Hafneren gebacken / und haben einen grossen bauch in der Mitte / unden einen breiten runden boden / oben ein enges hälßlein mit einem röhrlein. Diese erdene Häfelein werden mit starkem Pulfer gefüllet / und oben hinein ein stück Lunden einen finger lang auf das Pulfer gethan / und an dem ausseren ort angestekt. Wann der Feind stürmet / so wirft man sie in den Graben hinab / wovon sie erfallen / und durch den Lunden angestekt werden / welcher scherben grossen schaden bringen / auch alles so sie ergreiffen / verbrennen“.
[314] Sturmspieß: „Der Sturmspiess besteht aus einem hölzernen Schaft, der mit einer Spitze mit weit ausladenden Widerhaken ausgestattet ist. Je nach Bedarf konnten unterschiedliche Nutzlasten zwischen Schaft und Spitze Befestigt werden, die aus einer Feuerkugel und einem Sack, der mit einem Pulversatz und Schrot gefüllt war, bestanden. Es gab unterschiedliche Ladungen, die speziell für den jeweiligen Einsatz ausgewählt werden konnten, wobei Pulverladung und Brandmaterial variierten“ [Wikipedia]. 1686 wird der Preis für eine Brandladung mit 36 fl., der für den Spieß mit 5 fl. angegeben.
[315] Sturmkolben: HARTWIG, Johann Karl Gottfried Jacobssons technologisches Wörterbuch 4. Teil, S. 348.„eine lange Stange, oben mit einem zugespitzten Eisen versehen, wodurch Stachel geschlagen sind, daran sich Schläge schrauben lassen. Alsdenn wird der Kolben von warmen geschmolzenen Feuerwerkerzeug formiret, die Schläge geladen, endlich der ganze Körper in Pech getauft, und mit gutem Nutzen, besonders in dem Sturm gegen den anlaufenden Feind, gebrauchet, wenn sie gegen denselben geworfen werden“.
[316] Pechkranz: üblicher Brandsatz, der bei Belagerungen eingesetzt wurde, um kostengünstig Dächer, Vorratslager, Pulverkammern etc. in Brand zu setzen. Größere Pechkränze bestanden meist aus einem hölzernen Kern, um den mit Pech getränkter Schnüre gewickelt wurden. Das Durchschnittsgewicht betrug ca. 2,5 Kilogramm, während kleinere Brandsätze aus verflochtenen Schnüren bestanden und etwa 500 Gramm wogen. Vgl. dazu die Anleitung im ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 56: „Item nimb alte Seyl oder Fischer Netze / wesch die auß Laugen / vnd seuds wie man Garn seudt / in Eschen / laß wol dürr werden / darnach flichts zusammen / vnd mach Kräntz darauß / thu es in die Bechpfannen / die gerecht sey / schwembs wol in Hartze vnd Bech dieser Ring brent einer zwo Stunde“. Vgl. den Bericht über die Belagerung Nördlingens (1634) durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 53: „Darnach sind viele, viele Soldaten, als (und zwar) Musketiere durch hinausgeworfene Stroh- und Pechkränzen ruiniert worden, als sie auf die Mauer steigen wollten“.
[317] Puffer: Berittene Schützen verwendeten seit Mitte des 15. Jahrhunderts das „kurze Handrohr“. Abgefeuert wurde die etwa 250 mm lange Faustfeuerwaffe von einer am Sattel befestigten, abklappbaren Stützgabel. Das Faustrohr (Faustbüchse, Fäustling; im 16./17. Jahrhundert auch Puffer) behielt seinen Namen auch noch lange, nachdem es schon längst mit einem Radschloss versehen war. Damit war der Übergang zur modernen Pistole vollzogen, aus der sich im 19. Jahrhundert der Revolver entwickelte [Wikipedia].
[318] Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.
[319] Adam Kaufmann v. Löwenthal [ – ], königlicher Richter in Olmütz.
[320] Syndikus: Sachwalter, Berater, Advokat oder Bevollmächtigter einer Gemeinde, einer Stadt, einer Republik, eines Kollegiums oder einer Zunft. [In Schmalkalden betrug die Besoldung 1632 90 fl. im Jahr, 5 Malter Korn, 6 Klafter Holz und 6 Schock Reisig; zudem war er von Wache, Steuern und Einquartierung befreit; WAGNER, Pforr, S. 114.
[321] Kloster Hradisch [Kloster Hradisko]: ehemalige Niederlassung der Benediktiner und später der Prämonstratenser am nördlichen Stadtrand von Olmütz auf einer kleinen Anhöhe in der Nähe der March (Morava).
[322] Elle: 1 Elle = 55,5 cm.
[323] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm. Da er keine kirchlichen Weihen hatte, wurden Administratoren eingesetzt. 1640-42 waren dies Johannes Kaspar Stredele von Montani und Wisberg u. 1643–1648 Kaspar Karas von Rhomstein.
[324] Johannes Kaspar Stredele v. Montani u. Wisberg [um 1582-28.12.1642 Olmütz], 1640-1642 Administrator des Bistums Olmütz, kaiserlicher Rat v. Ferdinand II. u. Ferdinand III., Apostolischer Protonotar. Im Dreißigjährigen Krieg wurden ihm durch die Schweden Misshandlungen zugefügt, an deren Folgen er starb.
[325] Siegmund v. Minutini [ – ], Olmützer Domdechant. Im Dreißigjährigen Krieg wurden ihm durch die Schweden Misshandlungen zugefügt, an deren Folgen er starb.
[326] Gebraue: wieviel Liter, ist uns nicht bekannt. Um Hinweise wird gebeten !
[327] Walachen: Der Begriff „Walachen“ als Fremdbezeichnung für die Bewohner der Walachei kommt ursprünglich aus dem Germanischen und wurde durch südslawische und dann teilweise lateinische und griechische Vermittlung in verschiedenen Gebieten zur Bezeichnung vor allem romanisierter oder romanischer Volksgruppen verwendet [nach Wikipedia]. Sie galten nach Auffassung der kaiserlichen Armeeführung allerdings als nicht besonders zuverlässig. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 104 (Juli 1643): „Kurtz nach Eingang dieses Monats / Julii) stunde der Obriste Wrangel mit 3000. Pferdten ein gute Zeit für der Wienerischen Brücken / zu welchen etlich hundert Wallachen übergefallen. Diese (Wallachen) führeten in ihren Fahnen nachfolgende Wort: PRO VERBO DEI, ET PATRIA, SUSCIPIMUS HÆC OMNIA: Das ist: für Gottes Wort / vnd vnser Vaterland / fangen wir dieses alles an. Vnd ob man ihnen zwar den Käyserlichen Pardon vnterschiedlich angebotten / haben sie sich doch  von den Schwedischen nicht separiren wollen“.
[328] Wsetin [Vsetín, Bez. Vsetin]; HHSBöhm, S. 676f.
[329] Vgl. DUDÍK, Flade, S. 379: „Den 18ten Februarii Seyndt Wallachen von Wsetin, und andern Orthen Wallachische Bauern, mit Butter, Saltz, Heringen, und dergleichen Victualien herein gelassen worden mit ihrem gewöhr in die 250 Mann welche honorice[329] bey dem Obristen acceptiret, weillen Sie alle gutte dienste der Kron Schweden versprochen, und den 20ten umb 1 oder 2 Uhr nach mittags von 2 Tropp Reütter convoyret worden, haben dargen in der Stadt von denen Solldaten von Kupffer, Khessel, Ofentöpff, Fleischpfannen, Ketten, rohe Khüehaut, und dergleichen Erkauffet, und mit sich genohmen“.
[330] Beata de La Gardie [20.8.1612 Åbo-Schloss-28.10.1680 Stockholm].
[331] Littau [Litovel, Bez. Olmütz]; HHSBöhm, S. 343f.
[332] Prossnitz [Prostějov, Bez. Prostějov]; HHSBöhm, S. 499ff.
[333] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw, Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], schwedischer, dann kaiserlicher Generalwachtmeister.
[334] Otto Ludwig Freiherr v. Wachenheim [Wachheim, Wachenheimer, Wahlenheim] [ -24.1.1660 Monsheim], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[335] Kapuziner: Angehöriger des Ersten Ordens der Franziskaner; die Franziskaner-Oberservanten (Minoriten oder „Minderbrüder vom eremitischen Leben“) gingen barfuß in Sandalen und trugen eine braune Wollkutte mit Schulterkragen und Kapuze, daher auch „braune Kapuziner“ genannt. Dieser Bettelorden versuchte auch Askese, besonders durch Armut und apostolische Arbeit in der Seelsorge und Mission das Evangelium zu verwirklichen. Besondere Verdienste erwarben sie sich in der Pflege der Pestkranken. Diese strenge Observanz ist bei Franziskaner-Konventualen abgemildert. Diese trugen eine schwarze Kutte mit Mozetta und Kapuze und wurden daher „schwarze Kapuziner“ genannt.
[336] Dominikaner: Was den Orden der Predigerbrüder von seiner Gründung her auszeichnet, ist seine demokratische Verfassung. Alle Brüder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Verwirklichung der Ziele der Ordensgemeinschaft. Es gibt ein Mitspracherecht auf allen Ebenen. Alle Oberen werden auf Zeit gewählt. Wichtige Entscheidungen werden von der Gemeinschaft der Brüder oder ihrer jeweiligen Delegierten im Konvents-, Provinz- oder Generalkapitel getroffen. Der kleinste Baustein des Ordens ist ein Kloster, der sogenannte Konvent, der traditionell aus mindestens sechs Mitgliedern besteht. Hier leben die Brüder in Gemeinschaft zusammen, halten gemeinsam das Chorgebet und erfüllen ihre Aufgaben im Studium, in der Predigt innerhalb und außerhalb des Konvents und zum Teil auch in Übernahme von Aufgaben der pfarrlichen oder kategorialen Seelsorge (Krankenhaus, Gefängnis, Beratungsdienste etc.). Der Obere eines Konventes wird Prior genannt und auf drei Jahre gewählt. Er wird vom nächsthöheren Oberen, dem Provinzial, bestätigt. Die Konvente sind zu Provinzen zusammengeschlossen, heute insgesamt 42, denen jeweils ein Provinzial vorsteht. Er wird für vier Jahre auf dem alle vier Jahre tagenden Provinzkapitel gewählt, das sich aus den gewählten Prioren und zusätzlich gewählten Delegierten zusammensetzt. Der Provinzial wird vom Ordensmeister, dem höchsten Oberen des Ordens bestätigt. Der Ordensmeister wiederum wird vom Generalkapitel, der obersten gesetzgebenden Versammlung, auf neun Jahre gewählt. Wähler sind hier jeweils die gewählten Provinziale sowie von den Provinzen gewählte Delegierte. Die Spiritualität des Ordens wird vom Ziel her bestimmt: „den Namen des Herrn Jesus Christus aller Welt zu verkündigen” (Papst Honorius III.). Die Predigt fließt aus der Fülle der Beschauung, so dass Thomas von Aquin formulieren konnte: „contemplari et contemplata aliis tradere” (sich der Kontemplation widmen und die Frucht der Kontemplation weitergeben). Die spezifische Lebensform der Dominikaner, für die das Gemeinschaftsleben, das feierliche gemeinsame Chorgebet und das ständige Studium charakteristisch sind, führt zur Verkündigung in Wort und anderen apostolischen Aktivitäten [Wikipedia].
[337] Zisterzienser: Zisterzienser: Der Orden der Zisterzienser – lateinisch „Sacer Ordo Cisterciensis\“, wurde 1098 in Cîteaux in Frankreich von einer Gruppe von Benediktinern des Klosters Molesme unter der Leitung von Robert von Molesme gegründet mit dem Ziel, streng nach den Ordensregeln zu leben, die Benedikt von Nursia 540 für seine Mönche aufgestellt hatte. Als Teil der Ordensregel befürworteten sie strenge Askese sowie Handarbeit und lehnten Einnahmen aus der Verpachtung von Ländereien ab. Die Zisterzienser lebten nach der Charta Caritatis, der \“Heiligen Regel\“ in einem klaren, durch ein Patriarchalsystem geprägten Mönchtum. Roberts Nachfolger im Kloster von Cîteaux, Alberich, gelang es 1100, die Anerkennung des Ordens durch Papst Paschalis II. zu erwirken.
Dem dritten Abt, dem aus England stammenden Stephan Harding, verdankt der Zisterzienserorden die Formulierung seiner Verfassung der Nächstenliebe. Bernhard von Clairvaux kam 1113 als Novize in das Kloster Cîteaux und wurde 1115 zum Gründerabt von Clairvaux. Er entwickelte sich zum einflussreichsten geistigen Leiter seiner Zeit, die schnelle Verbreitung des Ordens war weitgehend sein Verdienst. Bis 1153 gab es über 300 Zisterzienserklöster, wovon 68 unmittelbar von Clairvaux aus gegründet wurden. Bis zum Ende des Mittelalters stieg die Anzahl der Zisterzienserabteien auf mehr als 700 in ganz Europa. Im 12. Jahrhundert galten die Zisterzienser als einflussreichster Orden innerhalb der katholischen Kirche. Sie übernahmen die Bistümer und Legatenämter, die im 11. Jahrhundert von den Benediktinern des Klosters Cluny beansprucht wurden, und lösten letztere auch in der römischen Kurie ab. Ferner erbrachten sie einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Leben des Mittelalters, so bei der Urbarmachung von unfruchtbarem Land sowie in der Produktion von Getreide und Wolle. Sie beeinflussten die Verbreitung der gotischen Architektur in ganz Europa und sammelten viele Handschriften für ihre Bibliotheken.
Im Lauf der Zeit entfernten sich die Zisterzienser von einigen in ihrer Verfassung verankerten asketischen Idealen. Nach dem 13. Jahrhundert setzte ein Rückgang ein, gefolgt vom Aufschwung neuer reformierter Zisterziensergruppen im 17. Jahrhundert, u. a. durch die Trappisten. Diese Gruppierung entwickelte sich schließlich zu einem eigenständigen Orden, der sich „Zisterzienser der strengen Observanz“ nennt, zum Unterschied vom ursprünglichen Orden, der nun als \“Zisterzienser der allgemeinen Observanz\“ bezeichnet wird.
[338] Kaplan: katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. Der Kaplan eines kaiserlichen Fußregiments erhielt monatlich 30 fl.
[339] Hof [Dvorce u Bruntálu; Bez. Bruntál].
[340] Sternberg [Šternberg, Bez. Olmütz]; HHSBöhm, S. 584f.
[341] keine.
[342] Klafter: 1 Klafter entspricht etwa 2,5 bis 3 m3, als Längenmaß: 1 Klafter entspricht 6 Fuß, also etwa 1,80 m.
[343] Domherr: Mitglied einer kollegial verfassten geistlichen Körperschaft an einer Bischofskirche oder als Kanonikerkapitel an einer Stiftskirche. Primäre Aufgabe war die Feier der Gottesdienste. Die Kanoniker waren zur Einhaltung der Statuten verpflichtet, die die Verfassung des Kapitels und die Rechte und Pflichten der Kanoniker festhielten. Die wichtigsten Rechte waren Bischofswahl und Regierung des Bistums in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Amtsübernahme des neuen Bischofs. Es stellte den vornehmsten Stand auf den Landtagen und war an der Regierung des Bistums beteiligt. Neben der Feier der Domliturgie, bei der sie ihrerseits von den Vikaren unterstützt wurden, zählte die Unterstützung des Bischofs zu den Aufgaben der Domherren. Die Domherren waren zur Einhaltung der Gelübde (Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit) verpflichtet und widmeten sich der Seelsorge. Das Domkapitel war nur „Adligen“ bzw. „Ritterbürtigen“ bei den Vorfahren vorbehalten, die z. T. 8 oder sogar 16 Ahnen nachweisen mussten. Der Kanoniker konnte auch an anderen Domkapiteln Kanonikate besitzen und gegebenenfalls dort residieren. Aufnahmebedingungen waren in der Regel eheliche Geburt, die uneingeschränkte Ehrenhaftigkeit und das Fehlen körperlicher Mängel. Domherrnstellen wurden auf Lebenszeit verliehen und wurden so auch Versorgungsstellen für nachgeborene Söhne von Adligen. Die Übertragung der Präbende und die Aufnahme mit Sitz und Stimme in die Kapitelversammlung lagen zeitlich auseinander. Als Voraussetzungen zur Beförderung zum stimmberechtigten Kapitular galten die Vollendung des 24. Lebensjahrs und die Weihe zum Subdiakon. Dazu kam die sogenannte Residenzpflicht. Die Sicherung des Unterhalts erfolgte vorwiegend über Pfründen; die sie innehabenden Kanoniker wurden durch die mit einem Kanonikat verbundenen Besitzungen und Anrechte versorgt. Die Höhe der Pfründe hing von der Anzahl der Domherren (20-30) sowie vom Ertrag der Kapitelgüter ab. Die Einkünfte der Domherren in Mainz selbst sollen 2.000 Rt. im Jahr betragen haben. Domherren, Dompröpste und Domdechanten hatten in der Regel eigene Höfe, wenn sie nicht wegen der Knappheit der Wohnungen anderweitig untergebracht werden mussten. Das Domkapitel beinhaltet eine Reihe von Ämtern wie die beiden wichtigsten Dompropst und Dekan, sowie Domscholaster, Kantor und Kustos.
[344] 1 Pfund Rindfleisch kostete normal etwa 20 Pfg. = 5 kr.; ein Tagelöhner mit Kost erhielt 4 kr.
[345] Franz Seraph v. Dietrichstein [22.8.1570 Madrid-19.9.1636 Brünn], Kardinal u. Bischof zu Olmütz.
[346] Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“.CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[347] Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ oder Rangerhöhungen (so etwa bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder 1631), von den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen und das Tor von innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 80. Zum Teil wurden die zögernden Soldaten, wenn einer ihrer Anführer fiel, von anderen Offizieren geschlagen oder gar getötet (Freiberg 1639); BENSELER, Geschichte Freibergs, S. 968: „Als dieß nun die Andern, welche nachdrangen und sich gleichfalls zum Sturme anschickten, sahen, wollten sie nicht weiter, ob sie schon von ihren Offizieren mit bloßen Degen heftig angetrieben und einige sogar erstochen wurden, sondern warfen die Musketen und andere Gewehre weg und flohen, wobei die in der Stadt gar manchen noch erreichten und mit ihren kurzen Wehren, Schlachtschwertern und Morgensternen tödteten“.
[348] Domdechantei: Hof des Domdechanten: Der Domdechant, auch Domdekan, ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während dem Dompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist. Der Domdekan ist somit in einem Domkapitel die zweite Dignität. Fehlt die Würde des Dompropstes in einem Kathedralkapitel, ist der Domdekan die erste Dignität des Domkapitels.
[349] Bollwerk: Zweck eines solchen Bollwerks war es, den Raum unmittelbar vor dem Wall, den die Verteidiger von der Brustwehr aus nicht einsehen können, seitlich bestreichen zu können. Bollwerke sind also der flankierende Teil eines Festungswalls und besitzen in einer neuzeitlichen Festung somit die gleiche Funktion wie die Türme einer antiken oder mittelalterlichen Stadtmauer. Der Ausdruck Bollwerk war in der Fachterminologie des (deutschen) Festungsbaus nicht an eine ganz bestimmte Bauform gebunden, sondern konnte als Synonym zu Bastion, Bastei oder Rundell (Rondell) oder einem anderen flankierenden Bauwerk gebraucht werden [Wikipedia].
[350] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[351] Ladislaw [Lasco, Lasla, Lätzko] Burian Graf v. Waldstein [z Valdštejna] [1591-8.10.1645 Prag], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[352] CZIKANN, Aus gleichzeitigen Akten gezogene Aufschlüsse, S. 73-84.
[353] 2.11.1642.
[354] Bettelrichter, Bettelvogt, Stadtknecht: in mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten, insbesondere den ehemaligen Reichsstädten und Königlichen Freistädten, der niedrigste Rang der Polizei und der Stadtgerichte. Zu den Aufgaben der Stadtknechte gehörte das Verhaften von Verbrechern, Unruhestiftern etc., die Überwachung der Sicherheit und Ruhe der Straßen etc. Sie waren auch am Prozedere von Hinrichtungen beteiligt (Abtransport der Leiche, Bestattung).
[355] sich nicht betretten lassen: sich nicht antreffen lassen.
[356] Wachtmeisterleutnant: Er entsprach dem späteren Feldwebelleutnant und war der unterste Offiziersdienstgrad. Der Wachtmeisterleutnant fungierte als Adjutant in militärischen Einheiten, Festungen und größeren Städten.
[357] Spital: Gebäude zur Aufnahme von Fremden, das Pilgerhaus, Hospiz (Herberge), meist Krankenanstalt, Pflegeheim oder Altersheim, dem ein eigenes Kirchengebäude angehörte. Zum Teil wurden auch ledige Mütter aufgenommen, um eine mögliche Kindstötung zu verhindern. Die Bürgerspitalkirchen in größeren Städten waren dabei nur jenen Einwohnern vorbehalten, die das Bürgerrecht der Stadt besaßen, in solchen Städten gab es dann auch weitere Spitäler und Spitalskirchen für Nichtbürger. Das Spital hatte zumeist a) Oberpfründner mit Vermögen, das ganz oder teilweise zugewandt wurde und die sich durch eine bestimmte Summe einkauften; b) Unterpfründner, deren eingebrachtes zu ihrer Verpflegung nicht ausreichte und die daher teilweise aus dem Spitalvermögen ernährt werden mussten, und c) Arme, die vollständig unterhalten werden mussten, was im Laufe des Krieges zu einem immer größeren Problem wurde. Die Verwaltung oblag dem Spitalmeister, der für die Ordnung im Haus sorgte. Er führte mit seiner Frau die Wirtschaft, verwaltete die Einkünfte und erhielt dafür freie Station, Kleidung einen Jahreslohn, seine Frau erhielt einen „Jahr- und Backlohn“.
[358] DUDÍK, Tagebuch, S. 348f.
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