Königsegg-Rothenfels, Johann Jakob Graf von; Domherr, Obrist [14.8.1590-13.9.1663] Königsegg wurde 1604 Domherr in Augsburg, 1605 in Köln und 1606 in Salzburg. Von 1608 bis 1610 studierte er in Perugia. 1635 wurde er Afterdechant am Kölner Dom. Er stand als Obrist in kurbayerischen Diensten.
Das „Theatrum Europaeum“ berichtet zum Juli 1643: „Gleicher Gestalt ist zwischen den Bäyrischen vnd Weymarischen / bey Ravenspurg[1] / ein starcker Scharmützel fürgangen / in welchem die Fortun den Weymarischen favorisirt : Massen dann Herr General Johann de Werth in die Statt sich reteriren müssen. Hingegen ist Herr General Wachtmeister Mercy in Kopff tödlich verwundt / Obr. Königseck gefangen / vnd etliche 100. nidergemacht worden. An Weymarischer Seiten sind nicht wenig geblieben : vnter welchen Todten auch ein Graff von [Ernst zu Sayn-; BW] Witgenstein gefunden worden seyn soll“.[2]
„Am 30. April 1644 lud Feldmarschall Graf Geleen, der vom Kaiser und den Kreisständen zum Kommandanten des ‚westfälischen Kreisdefensionsheeres‘ ernannt worden war, den General Jan von Werth zum Mittagsmahl in des Grafen von Königsegg Behausung auf dem St. Gereonsplatz zu Köln. Der Einladung waren mehrere höhere Offiziere der Kreistruppen und der Armee des Grafen Hatzfeldt gefolgt, auch andere rheinische Grafen und adlige Herren. In bester Stimmung verlebte man bei gefüllten Bechern den Nachmittag, bis gegen 5 Uhr der Obrist Philipp von der Beeck mit dem Grafen [Philipp Germanus Franz; BW] von Merode derart in Wortwechsel geriet, daß beide zum Degen griffen, blank zogen und sich gegenseitig verwundeten. Werth befahl den anwesenden Offizieren, die Fechtenden zu trennen, und wies beide darauf hin, daß ‚diese begangene Enormität‘ eine Respektsverletzung gegenüber den Generalen sei. Merode wurde aus dem Zimmer gewiesen, drang aber abermals ‚mit bloßen Rapir‘ auf seinen Gegner ein, der seinen Degen bereits wieder eingesteckt hatte, und wurde durch Grafen Geleen ernstlich vermahnt. Die Adjutanten brachten ihn hinaus.
Als nun Jan von Werth sich wenig später verabschiedete und vom Feldmarschall bis zum Tor begleitet wurde, stand der stark bezechte Graf Merode vor dem Tor auf dem Platz, den Hut tief in die Augen gezogen und drang mit bloßem Degen auf den General ein. Der unbewaffnete Werth rief ihm zu, er solle ihm vom Leibe bleiben, seine Adjutanten sprangen vor und riefen: ‚Herr Obrister Merode, wir sind Diener Ihrer Excellenz von Werth‘, in der Annahme, es handele sich um eine Verwechslung. Aber Merode rief französisch, das sei egal, der sei so gut wie ein anderer ! Jan von Werth verlangte seinen Degen, während Merode von seinen Offizieren festgehalten wurde. Als er seine Waffe in der Hand hatte, ließ man Merode los, es kam zum Duell und Merode empfing einen tödlichen Stoß.
Das war der berühmte Zweikampf in Köln, der allgemein Aufsehen erregte. Werth konnte dafür, daß er nur in der Verteidigung gefochten, mehrere Zeugen benennen, an erster Stelle den Feldmarschall Graf Geleen selbst. Seine Offiziere machten unter Eid ihre Aussage vor zwei Kölner Notaren und der Tod Merodes ‚im blutigen Ehrenhandel‘ hatte weiter keine Folgen. Die Angabe, Jan von Werth habe wegen dieser Tat in Köln eine Haft antreten müssen, bis er durch die abgehörten Zeugen für unschuldig erkannt und ‚losgezählt worden‘, entbehrt jedes Beweises“.[3] Auch der Historiograph Wassenberg hielt die Affäre in seinem 1647 erneut aufgelegten Florus von 1647: „Zu ende deß Aprils hat Herr von Geleen bestelter Keyserlicher Heerführer der Westphälischen Kreißverthädigungs Armee / ein stattliches Mahl zu Cölln gehalten / darauff sich vnter andern Kriegeshäuptern vnd hohen Beampten / auch Herr Feldobrister Johan von Weerd / Graff von Merode / vnd Obrister Philipp befunden. Wie nun die Köpffe allerseits durch die offters widerholte Gesundheits trüncke zimlich warm worden / vnd nach gehaltener Tafel man zum discurriren kommen; hat Herr Graff vnd Obrister Merode mit Herrn Obristen Philipp / welcher die Hatzfeldischen hauffen zubefehlen gehabt / einen zanck angefangen / auch so weit kommen / daß sie mit den Degen auff einander gangen / vnd beyde / Philipp in den Halß, der von Merode aber in die Hand / verwundet worden.
Als nun dieser letzte durch die andere bey vnnd anwesende Rittersmänner weggenommen / vnd vor das Thor gebracht / ist er daselbst mit dem blossen Degen still stehend verblieben / biß in dessen Herr General de Weerd seinen abschied genommen / vnd sich nach Hauß begeben wollen. Wie nun diesem das Thor geöffnet / kömmet ihm der von Merode entgegen / sagend, es wäre einer so gut als der ander; darüber diese beyde ebener massen zum balgen gerathen / in welchem / nach dem sie etliche mal auff einander gange[n], Johan von Weerd dem von Merode eine solche Wunde gegeben / davon er alsobald todt geblieben. Ob nun zwar mehrgedachter Herr Johan von Weerd deßwegen zu Cölln etliche Tage im Arrest gewesen / ist er jedoch nach abgehörten Zeugen für vnschuldig erkant / vnd loß gezehlt worden / vnd darauff auch von dar gegen Mäyntz zum Keyserlichen Feldläger auffgebrochen“.[4]
[1] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.
[2] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 105.
[3] LAHRKAMP, Werth, S. 144.
[4] WASSENBERG, Florus, S. 573f.