Österling [Osterling, Esterling], Christian

Österling [Osterling, Esterling], Christian; Obristleutnant [um 1615-1685] Christian Österling [Osterling, Esterling] [um 1615-1685], der jüngere Bruder Samuel Österlings,[1] stand an Ende seiner Militärzeit als Obristlieutnant[2] in schwedischen Diensten.[3]

Unter 1640 wird aus Lauban[4] berichtet: „Als am 14. Juli 1640 Rittmeister[5] Osterling mit hundert Reitern vor Lauban erschien und Einlaß begehrte, half man sich durch List. Alle Bürger und auch die in Lauban anwesenden Bauern zeigten sich auf den Stadtmauern, damit der Feind glauben möchte, die Stadt sei stark besetzt. Der Rittmeister ließ sich täuschen und zog nach Görlitz[6] ab“.[7] Von 1644 existiert ein Brief von ihm aus dem Feldlager bei Wettin[8] an einen anhaltischen Fürsten.[9]

In der Lokalgeschichtsschreibung des Landes Hadeln[10] ist festgehalten: „Im Jahre 1646, den 8. Januar, wurden des schwedischen Rittmeisters Christian Oesterlings Truppen, sammt des Oberstlieutenant Eckhard von Brisowitz[11] bey sich habenden Dienern und Pferden, mit dem halben Stabe,[12] in das Land Hadeln verlegt. Diese haben das Patent der Königin Christina[13] vom 20. December vorigen Jahres nicht achten wollen, sondern bei ihrem Abmarsche, welcher am 10. April geschah, eine große Summe Geldes nebst 22 Pferden vom Lande gefordert und empfangen“.[14]

1646 wird Österling auch im Fürstentum Pfalz-Neuburg erwähnt: „Der Kaiser, Schweden, Frankreich, und die Allierten geben dem Fürstenthum Verschonungs-Erklärungen. Im May ziehen die bairischen Völcker nach Nürnberg.[15] Eschenloher[16] stirbt, und Johann Wolfgang Schweizer Landgerichtschreiber versieht das Amt. Graf Martin Franz von Wallerstein[17] giebt Nachricht, daß die Allierten von Ellwang[18] und Dinkelsbühl[19] anrücken. General-Leutenant[20] Christoph von Königmark[21]  begehrt im September durch den Rittmeister Esterling vom hiesigen Amt Brod und Fourage“.[22]

Nach seiner Militärzeit wurde Österling am 15.12.1668 Pfänner[23] in Halle.[24]

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[1] Samuel Österling [Österlingk, Osterling, Ostering] [3.4.1604 Halle-21.11.1647 Iglau], schwedischer Obrist.

[2] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Lauban [LK Lubań]; HHSSchl, S. 270ff.

[5] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute und Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[6] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.

[7] KORSCHELT, Kriegsdrangsale, S. 371.

[8] Wettin, heute Ortsteil von Wettin-Lobejün [Saalekreis]; HHSD XI, S. 496ff.

[9] Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt DE Slg. 15, Nr. 186.

[10] Land Hadeln: historische Landschaft sowie ein – nicht deckungsgleicher – ehemaliger Landkreis mit Sitz in Otterndorf an der unteren niedersächsischen Elbe, im Dreieck zwischen den Mündungen der Elbe u. der Weser. Zusammen mit dem Land Wursten u. dem gemeinsamen Hinterland bildet es noch heute einen typischen, relativ geschlossenen Kulturraum. Während des Dreißigjährigen Krieges erlitt auch das Land Hadeln die Besatzung v. Dänen, Kaiserlichen u. Schweden. 1631 und 1632 beteiligte sich die Hadler Landwehr auf Seiten der Schweden an den erfolgreichen Kämpfen gegen die katholische Liga. Gegen Ende des Krieges kam es zum Konflikt zwischen Dänemark und Schweden um die Hegemonie in Nordeuropa. 1645 besetzte Königsmarck die Stifte Bremen u. Verden. Wieder waren Einquartierungen und Requirierungen fällig. Im südlichen Land Wursten wurden viele Häuser in Brand gesteckt. Auf die Beschwerden der Hadler soll Königsmarck geantwortet haben: „Man muss den Hadlern die silbernen Pflüge nehmen, sie können hierfür mit eisernen hinfahren, die Feldarbeit zu verrichten.“ Aber selbst nachdem 1648 das Bistum Bremen säkularisiert worden und an Schweden gefallen war, blieb das Land Hadeln weiterhin lauenburgisch. Auch während der folgenden Auseinandersetzungen zwischen Dänemark u. Schweden um die Vorherrschaft in Nordeuropa im Ersten Nordischen Krieg (1655–1660) verließen sich die Hadler Stände weiterhin auf die Selbstverteidigung durch die Landwehr [nach wikipedia].

[11] Eckhard v.  Brüsewitz [Briesewitz, Brissewitz, Brisewitz, Presewitz, Brisowitz] [ – ], schwedischer Obristleutnant, Obrist. Vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 266f.

[12] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90.

[13] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden.

[14] CHRONIK DES LANDES HADELN, S. 311.

[15] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[16] Johann Eschenloher [ -1646], pfalz-neuburgischer Amtsverwalter.

[17] Martin Franz Graf v. Öttingen-Wallerstein [1611-1653].

[18] Ellwangen (Jagst) [Ostalbkreis]; HHSD VI, S. 172f.

[19] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.

[20] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[21] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X] in den „Miniaturen“.

[22] REISACH, Pfalz-Neuburgische Provinzialblätter, S. 70. – Fourage: Viehfutter, Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[23] Pfänner: auch Pfannenherr genannt, Eigentümer oder Pächter eines Teils einer Saline, abgeleitet von Pfannen, mit denen in Meersalinen das Salz geschöpft wurde. An die sogenannte Pfännerschaft, die Genossenschaft aller Pfänner einer Saline, wurde seit dem Mittelalter das lukrative Salzregal  „in den Salzwerken, eine Person, welche Salzgüter, entweder an Kothen, oder an einer gewissen Quantität Sohle, oder auch an beyden zugleich besitzt. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung wird nur derjenige ein Pfänner genannt, welcher ein Koth, folglich auch die dazu gehörige Pfanne besitzet, und die Sohle anderer durch Meister darin versieden läßt; zum Unterschiede von dem Gutsherren, welcher keinen Koth, aber einen Antheil an der Sohle besitzt, oder, wie man es nennt, auf ihre Ausläufte sitzen. An andern Orten werden die Pfänner Salzjunker, in Lüneburg Sülfmeister, Selbstmeister, genannt. Sind es Personen von Stande, so pflegt man sie auch wohl Pfannherren zu nennen“ [KRÜNITZ].

[24] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

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