La Barthe, Pierre Beaulieu Sieur de
La Barthe, Pierre Beaulieu Sieur de; Hauptmann [ – ] Pierre Beaulieu Sir de La Barthe stand 1627/1628 als Hauptmann der Infanterie unter dem Befehl Pappenheims.[1]
„Bei den Werbungen am Oberrhein waren zwischen dem Regimentsinhaber und einem seiner Hauptleute, Pierre Beaulieu Sieur de La Barthe, Spannungen entstanden, da letzterer offenbar nicht die gewünschte Qualität Soldaten geliefert hatte; aber der Streit loderte erst richtig auf, als Pappenheim «une de ses putains»[2] an einen seiner Leutnants weiterreichte und diesen in La Barthes Kompanie plazierte, der Hauptmann aber die unstandesgemäße Heirat dem Offizier verbieten wollte. Die folgende wüste Geschichte kann nicht in allen Einzelheiten geschildert werden, doch sie reichte von Maulschellen, die Major Schrenck Hauptmann La Barthe vor versammelter Kompanie versetzte, über Duelle und Schikanen Pappenheims gegen den Franzosen bis zu dessen Gefangensetzung und erzwungenem Verzicht auf das Fähnlein im Frühjahr 1628. Klagen an Maximilian folgten, Tilly versuchte zu vermitteln, aber Pappenheim musste sich schliesslich zu seiner masslosen Indignation vor dem Generalauditor verantworten. Die letzten erhaltenen Akten zu diesem Skandal weisen auf einen Kompromissvorschlag für die Streithähne hin – La Barthe sollte für die Verleumdungskampagne wider seinen Chef Abbitte leisten, während der Nachfolger bei der Kompanie ersterem die Investitionen hätte ersetzen müssen – doch das Ende ist unbekannt. Pappenheim «sündigte» also nicht wie viele seiner Standes- und Berufsgenossen mit Sauforgien oder mit die Ständeordnung bedrohendem Aufwand, sondern mit Weibergeschichten“.[3] Mitte Dezember wurde La Barthe nach Gardelegen[4] verlegt, Schrencks Kompanie dagegen nach Stendal.[5]
[1] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [Pappenheimer, Papenhaim, Papenham, Popenam] [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], Sohn des Veit v. Pappenheim [1535-1600], 1616 Konversion zum katholischen Glauben, 1617/18 u. ab 1623 Reichshofrat; in bayerisch-ligistischen bzw. kaiserlichen u. spanischen (1624/25) Kriegsdiensten als Rittmeister (1619), Obristleutnant (1620), Obrist (1622), Generalfeldwachtmeister (1626), Generalfeldzeugmeister (1629) u. Feldmarschall (1631); seit 1623 kaiserlicher Kämmerer, 1628 Erhebung in den Grafenstand; ab 1631 Ordensritter vom Goldenen Vlies. Vgl. STADLER, Pappenheim.
[2] eine seiner Huren. – Hure: Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christlichen Gesellschaft stehend diffamiert wurde. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Bei allen Heeren fand sich in der Regel eine große Anzahl Huren oder Gelegenheitsprostituierte aus den unteren sozalen Schichten, die aus Existenznot in den Feldlagern lebten. Der Rothenburger Chronist Dehner 1629; HELLER, Rothenburg, S. 44: „3. May sind 5000 Sold. ankommen von Schweinfurt; hatten 200 Huren und viel Buben und Troß bey sich, sind unter der Predigt beim Galgenthor fürübergezogen, je 5 in einem Glied und allemahl 5 Fahnen miteinander, die Weiber und Trossen haben auch ihrenn sondern Fahnen gehabt, dass ganze Volck ist alles in grün Cosacken gangen, sind aufs Schwabenland zu gezogen in Italiam“. Vgl. die Darstellung des Marktbreiter Pfarrers Ammon (15.8.1633): „15. Aug., da ist der deutschen Amman Tochter öffentlich zur Huren gemacht und mit Steinen ausgeworfen zu Obernbreit und hierdurch, mit Weiden gepeitschet, ins Wasser gesprenget und ist ganz nakkend in der Bulleiten zum ärgerlichen Spectacul, unwissend der Geistlichen, gesessen“. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Vgl. die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen worden“. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Diffamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der v. Gustav Karlsson Horn af Kanckas mit der Abfassung dieses „Discurs“ beaufragte Ulmer Superintendent DIETERICH, Discurs Vom Kriegs-Raub, S. 200: „DAs vbrige Lumpengesind / Huren vnd Buben / belangend / so dem Krieg ohne Bestall- vnd Besoldung / nur vmb raubens vnnd stehlens willen / nach ziehen / seind Diebe vnd Diebsgenossen / drumb sie mit dem rechtmäßigen Kriegsraub / der ein ehrlicher Soldatēraub / vnd kein Huren vnd Diebsraub / nichts zuschaffen / sondern / wie sie Dieb vnd Diebesgenossen seind / also verbleiben sie dergleichen / wann sie schon auch in rechtmässigen Kriegen mit rauben. Ist ihnen auch deßwegen jhr Diebsrecht zuertheilen / wie diß die Kriegs-Articul vnd Rechte in formali mit sich bringen. In ansehung dessen seind sonderlich der vnnütze Troß vnd Huren / weder im Zug noch im Läger / noch in Guarnisonen zudulden / sondern den Obri-[S. 201]sten vnd Hauptmannen / bey eines jeden Eyd vnd Ehren / solche abzuschaffen / ernstlich befohlen worden / wie im Keys. 68 Artic. Im Königl. Schwedisch. 70. Articul. Im Holländisch 4. Art. zuersehen / darinn sonderlich befohlen / daß die Huren das erste mahl mit Schand auß dem Läger getrieben / fürs andermahl mit Ruthen außgestrichen vnd verbannet werden solten. Welches heylsame / löbliche Ordnungen / an welchen nichts mangelt / als nur allein diß / daß sie nicht mit solchem Ernst exequirt werden / als sie promulgirt worden. Dann was nutzt I. Der Troß / Huren vnnd Buben auff bey einer Armee / als daß sie nur die Proviand vnnutzlich verzehren / vnschuldigen Leuthen das jhre rauben vnd stehlen / verderben vnd zu nicht machen ?“ Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ u. „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543. In der spanischen Flandern-Armee gab es pro Kompanie v. 200 Mann 4-8 Prostituierte, die als Waschfrauen geführt wurden; PARKER, The Army of Flanders, S. 175f. Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. In Hepburns Memoiren wird über die kaiserliche Garnison in Landsberg/Warthe 1631 berichtet, wobei er die Bezeichnung „Huren“ vermeidet; GRANT, Memoiren, S. 84: „Derart war die Beschaffenheit der Sittlichkeit unter den Kaiserlichen, dass mit dieser Garnison nicht weniger als zweitausend weibliche Marketenderinnen ausrückten“. Vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 358f.: „Female companionship was also sought by the troops in order to satisfy sexual needs. Von Wallhausen estimated that prostitues as numerous as the German soldiers themselves followed 3,000 men in 1617. The fact that special officiers, the ‚Hurenweibel‘ and ‚Rumormeister‘, had to be appointed to control these camp-followers indicates the size of the problem. These women must have put military authorities in a perplex dilemma. These ‚leaguer-lasses‘, as Dugald Delgetty termed them, constitutted a tiresome encumbrance on the movement of armies while on the march and can hardly have contributd to formal discipline inside a camp. Yet these women were providing various services for the military authorities of the time could not cater and which were probably conducive to a more contented soldiery. From time to time purges to drive off camp-followers ware carried out. For example the Scanion Commissaries in December 1628 were ordered to direct all captains under severest penalty to disperse all loose folk. It is doubtful whether such regulations would have been enforced for long. Officially no loose women were permitted to be associated with the Swedish armies and therefore no ‚Hurenweibel‘ was chosen, bit it may be questioned whether this made much difference to the promiscuity of the troops“. Die Aufsicht führte der Hurenwebel, Hurenweibel, der als Führer des Trosses, bei entsprechender Größe desselben, Hauptmannssold erhielt. Zu seiner Unterstützung standen ihm dann ein Leutnant u. ein Fähnrich zur Verfügung, mit deren Hilfe er die innere Ordnung im Tross aufrechtzuerhalten hatte u. dessen taktische Führung er sichern musste. Auch hatte er die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 5 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543.
[3] STADLER, Pappenheim, S. 273.
[4] Gardelegen; HHSD XI, 130ff.
[5] STADLER, Pappenheim, S. 275; Stendal; HHSD XI, S. 447ff.
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