Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (VI)
Christoffer von Steineckers Briefe an Carl Gustav Wrangel und Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken aus Schweinfurt 1647/49 (VI)
von Suzanne von Steinaecker und Dr. Bernd Warlich
Das linke Porträt zeigt Christoffer von Steinecker, das rechte Carl Gustav Wrangel.
Im Postskriptum zum folgenden Schreiben Steineckers, das Wrangel im Feldlager[1] bei Dachau[2] nach über zwei Wochen erreichte, fand sich auch eine Information zu Melchior von Hatzfeldt,[3] von dem man im schwedischen Lager anscheinend immer noch zu glauben schien, dass er in den militärischen Planungen Wiens eine größere Rolle spielen sollte.
„Ps: Dachaw, den 23. Septr. 1648.
Hochwolgeborner Herr General[4] vnd FeldtMarschall,[5] Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste so willigst als schuldig, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben zu berichten, das Ihr General-Adjutant[6] glücklich anhero gekommen, auch nach Erffurth[7] gelanget, wird also seine Reise nach des herrn Pfaltz Grafens Hochfürstl. Dhlt.,[8] die Er in Aken,[9] alwo Sie die Elbe paßiret haben, oder deren Ende antreffen wirt, schleunigst fortsetzen, wohin aber I. Hochfürstl. Dhlt. dero marche dirigiren werden, davon weiß Ich noch nichts zu berichten. Nebst diesem E. Excell. zu berichten habe Ich vor meine schuldigkeit vnd eine Nothwendigkeit erachtet, das auff dero befehl Ich anforderunge gethan, das alhir ein erkleckliches Magazin möchte eingerichtet werden, vnd dazu von dem Stifft[10] Wirtzburg 5000 Malter[11] Getraydig erfordert, aber Sie haben sich darauff nichtes resolviren wollen, sondern haben vorgegeben, Sie wollten solches I. Churf. Gn. die wiederumb nach Aschaffenburg[12] vnd vor dar nach I. F. G. der fraw Landgräffin zue Hessen Caßel[13] Wittiben verreisen würden, vnterthenigst berichten, vnd verhoffen, E. Excell. würden Sie mit dem Getraÿdig zum Magazin vbersehen, zu was ende auch I. Churf. Gn. an E. Excell. etliche abgeordnet, welche auch zugleich vmb einen Nachlaß der monathlichen contribution anhalten sollten. Wann nun der Stifft Wirtzburg zu dem Magazin nichts geben würde, würde man dazu wenig zu hoffen haben, maßen es mit der Ritterschaft[14] sehr schlecht bestellet, das Sie werde wenig dazu thun können, alß E. Excell. ohne mein weitleuffiges berichten wol wißend sein wirt. Vnd würde auch der Stifft Bamberg solches nicht allen tragen vnd an hero schaffen können, werden also E. Excell. dero hochbegabten verstande nach I. Churf. Gn. Abgeordneten resolution geben, wie Sie sich in beÿtragung der Magazins Früchte zuverhalten haben. Mit der Arbeit laße Ich nun mehr fortfahren, so vil mir müglich ist, es hat Mir aber großen Schaden gethan, daß Ich die 100 Mann, so Ich commendiren müßen, vnd annoch in Weÿde[15] liegen, nicht beÿ Mir gehabt, sonsten hette Ich viel mehr Arbeit verrichten laßen können. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst ergebe, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
ChvonSteinëcker
Das Stück von Mergentheimb,[16] welches E. Excell. befohlen vmb zu gießen vnd zu Zwölf Pfünder[17] [=> Abb. links] machen zu laßen, vnd zu 12 lb.[18] ausboren, ist auch schon beschoßen worden, das es die Prob helt, hoffe auch, das es gut thun sol, sint also die Vncosten daraus ersparet, maßen Ich nun 16 Rthaler[19] dafür gegeben. etc.
Schweinfurth den 7ten Septembris ao etc. 1648. etc.
P. S.
Hochwolgeborner Herr General vnd FeltMarschall, Gnediger Herr,
E. Excell. berichte, das der h. FeltMarschall Graff Hatzfeldt wiederumb von Wien hier in Francken angelanget, seine Reise von Bamberg[20] vff Wirtzburg[21] vnd so weiters nach Aschaffenburg zu I. Churf. Gn. fortgesetzet, was nun deßen Verrichtung sein wirt,[22] verhoffe Ich, man werde es in kurtzem vernehmen, welches alßdan E. Excell. ohnseumblich berichten wil. Vnd vberschicke E. Excell. hiebeÿ eine specification von der Spanischen Niederlag,[23] wofern dieselbe annoch nicht bekommen hetten. Sonsten kann E. Excell. Ich nicht verhalten, das der
Am linken Rand: H. Agent[24] Barth[25] in Nürnberg[26] etliche Reuter für E. Excell.
Barth in Wer- Leib-Regiment[27] geworben[28] vnd anhero geschicket, welche aber noch
bung alle zu Fueß sein, es seindt ihrer zwölf, vnd hat dabeÿ den
Steinecker, die Leut Cornet,[29] so vorhin vnter dem Endischen[30] regiment[31] gewesen, dazu festzuhalten, gethan, das Er Sie an statt eines Lieutenants[32] commendiren
ist mitmüßen, soll. Kein Schreiben anhero gebracht, vnd dennoch von dem
wirt bericht, H. Agenten in dero Nahmen anhero geschicket, vnd also wie starck auch gewesen nicht weiß, ob E. Excell. wissenschafft davon haben: Alß habe beÿ deroselben Ich mich ordre erholen wöllen, wie Ich mich darin verhalten soll, ob der gewesene Endische Cornet sie als Lieutenant commendiren soll. Datum ut in literis etc.“[33] Auch brachte man Hatzfeldt mit Truppenanwerbungen für die spanische[34] Krone in Verbindung, wie Johann Heinrich Erbersperg an Anton Spindler von Hofegg [1570-11.11. 1648 Wien], den Abt des Wiener Schottenklosters, Brüssel, 14.11.1648, schrieb: „Dieser Tage ist der herr Veldtmarschalckh Graff von Hatzfeldt allhier bei Ihr hochfürstlichen gnaden gewest, es gibt guete anschlög, Völckher auß Teutschland hieher Zubekhommen, wan die Spanier nur dapfer gelt wollen hergeben. Die Spänier seindt sehr bestürtzt, daß Ihr Khönig[35] auß dem Teütschen friden ist außgeschlossen worden“.[36]
Am 6.9.1648 hatte Steinecker auch Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken, der seit Januar 1648 Oberbefehlshaber der schwedischen[37] Truppen in Deutschland war, auf die bedrängte Lage seiner in Schweinfurt liegenden Schwadrons[38] verwiesen: „Woneben E. Hochftl. Dhlt. nicht bergen kan, das dieser Estat in Francken noch die Zeit schlecht, maßen wir vom vergangenem Jahr hero vff vnser hirein liegende Esquadrons recruiten[39] haben bekommen sollen, aber bis dato keinen heller[40] erhalten, dahero man auch die Esquadrons nicht verstärcken können, wie gern man gewolt hette, deswegen E. Hochftl. Dhlt. gnedigst verordnen wöllen, das dieser Estat recht gefaßet werde, vnd die Guarnison[41] ihre gehörige verpflegung[42] haben möge, auch das die recruiten mögen gegeben werden, damit wir die Esquadrons verbeßern vnd verstärken können, vnd ob wol des Herrn Generals vndt Feltmarschallen Wrangels Excell. befehl erfolget, das man vnß geben solte, waß vns gehörete, so ist es doch von andern nicht geschehen, sondern biß hirher vnterlaßen worden“.[43]
Die hundert nach Weiden abkommandierten Soldaten, die Steinecker dringend in Schweinfurt gebraucht hätte, waren dort noch immer Teil der Garnison und an dem „Kleinen Krieg“[44] gegen die in Amberg[45] und Umgebung stationierten Kurbayerischen beteiligt. Nach dem Bericht des späteren Kommandanten von Weiden, Fritsch,[46] wurde der Rumormeister[47] Weyhel[48] am 10.9.1648 mitsamt seiner Justizkompanie[49] von den Schweden gefangen.[50] „400 Schweden aus Eger,[51] Weiden und Neumarkt[52] überfielen am 10. September Regen,[53] machten einen Teil der dort liegenden Justizkomp. nieder, nahmen den Rest gefangen und brannten den Markt, aus dem auf sie geschossen wurde, bis auf 2 Häuser nieder“.[54] Beim Abtransport der Gefangenen[55] war die schwedische Partei auf eine andere gestoßen, die ihre Kameraden für Kaiserliche hielt und sie angriff.[56] Dieses Missverständnis kostete dreißig Mann das Leben.[57] Derartige Verluste durch eigene Truppen[58] kamen auf Grund der mangelnden Uniformierung und des Sprachengewirrs immer wieder vor. Bei Steinecker finden sich zumindest in den erhaltenen Schreiben keine Klagen über eventuelle Verluste unter seinen nach Weiden abgestellten Soldaten. „5-600 Schweden brannten am 15. September das Schloß Niedertraubling,[59] aus dem 5 Schweden erschossen wurden, nieder. Der schwedische Kommandant von Weiden, Major[60] Heinrich von Hagen[61] bedrohte am 18. September in einer Bekanntmachung jeden mit der Todesstrafe, der Getreide in eine feindliche Garnison oder in einen neutralen Ort liefere. Die Amberger Regierung verbot am 2. Oktober die Bekanntgabe dieser Drohung. Der Pfleger[62] von Treswitz,[63] Anton Mehler, hatte das schwedische Verbot nicht bekannt gegeben, den Untertanen verboten, Getreide nach Weiden zu liefern, die Schweden als Feind bezeichnet und sie ausgelacht. Außerdem hat er Getreide und Malz nach Amberg geliefert. Er wurde deshalb von den Schweden um 300 Taler gestraft, am 25. September nach Weiden in Haft gebracht, dort in Eisen geschlagen und bis 5. November dort eingesperrt. (Um diese Zeit wurde der Friedensschluß bekannt). Major von Hagen begnügte sich nun mit einem Betrag von 100 Talern“.[64]
In Bayern hatten mittlerweile schwedische und französische Soldaten unter Wrangel und Turenne[65] viele Dörfer in Schutt und Asche gelegt[66] oder wie etwa Eggenfelden[67] schwer gebrandschatzt.[68] Wrangels Kommentar – der Poet Harsdörffer musste für seine „Lobpreisung“[69] des Feldmarschalls auf Geheiß des Nürnberger Rats für acht Tage ins Gefängnis – zu derartigen Ausschreitungen lautete lediglich: Es sei „höchlich zu beklagen, daß man die abstellung brandes und conservation ein oder des anderen gebäudes sich viel eyfriger als die abwendung des blutvergießens angelegen sein läßet, indehme daß viel geringschätziger geachtet wird, wann in einem tage etzliche hundert soldaten einander die hälse brechen, als wann etwa ein haus von holtz und stein, so wohl nur zur üppigkeit gebauet, durch den krieg verwüstet wirdt“.[70] Die bayerischen Erblande weiterhin zu verderben, wie bereits Ende April von den Konföderierten in Nördlingen[71] beschlossen worden war, als Form des Soldatenrechts auf Beute[72] wurde hier wohl nicht nur dadurch legitimiert, dass dies eine militärisch sinnvoll erscheinende Aufgabe erfüllte. Unterdessen war Wrangel den üblichen Geschäften dieses Krieges nachgegangen. Augenscheinlich brauchte Wrangel dringend sofort Geld[73] für seine „Freundschaft“[74] und die Armee,[75] obwohl er und seine Freundschaft bei der Eroberung von Bregenz[76] am 4.1.1648 Millionen erbeutet hatten.[77] Doch kamen Gelder bei der Truppe wie in Schweinfurt weiterhin nicht an. Außer Königmarck[78] war die gesamte „Elite“ der schwedischen Armee vertreten gewesen. Die Riesenbeute aus Königsmarcks spektakulärer Eroberung der Prager Kleinseite[79] war wohl notwendig, um gerade in dieser letzten Phase vor Kriegsende mögliche Meutereien[80] unter den zur Abdankung[81] stehenden Verbänden wegen der zu erwartenden geringen Abdankungssumme für die unteren Ränge zu verhindern. Jeder geworbene Soldat erhielt 12, jeder Reiter 33, die ausgehobenen schwedischen Soldaten bekamen bei der Infanterie 6, bei der Kavallerie 12 ½, Wrangel dagegen 60.000, Axel Oxenstierna[82] 30.000, sein Sohn Johan[83] 15.000 und Karl Gustav[84] 80.000 Rt. Nach Montecuccolis[85] Aussage gegenüber Piccolomini[86] hatten Wrangel aus der Prager Beute 40.000, Königsmarck 28.000 und Wittenberg[87] 25.000 Rt. erhalten.[88] Weniger hochrangige schwedische Offiziere erhielten ihre Zahlung bzw. Soldrückstände[89] dagegen nicht immer in Bargeld, sondern auch in Kanonen.[90] Der Generalkriegszahlmeister[91] Melchior Deging (Schlangenfeldt)[92] bei der Hauptarmee, der wegen ausstehender 100.000 Rt. an den Niedersächsischen Kreis[93] gewiesen worden war, sollte in Schweden stattdessen Eisen und Kupfer zur Bezahlung annehmen.[94] Der österreichische Historiker Broucek urteilt über Wrangel: „Die Geschichte kennt ihn als den letzten bedeutenden Vertreter aus der Feldherrnschule König Gustav Adolfs. Sie sieht in ihm aber auch den Prototyp des Befehlshabers, der in den letzten Jahren des großen Krieges den Disziplinlosigkeiten, Plünderungen[95] und Brandschatzungen[96] seiner Soldaten kaum Schranken setzte, jene vielmehr sowohl als eine Form der Kriegsführung ansah wie auch als Möglichkeit zur eigenen Bereicherung benützte“.[97]
Steinecker hatte durch seine Nachschublieferungen an Munition und Geschützen nicht unwesentlich zum „Erfolg“ der schwedischen Waffen beigetragen, sondern bereits eine Pension von 1.000 Rt. jährlich gesagt bekommen,[98] wie sie auch für andere Obristen üblich war, an die er allerdings seine Dienstherrn ständig erinnern musste.
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereitwilligst, vnd habe nicht laßen solln, deroselben zu berichten, das Ich von dem Stifft Wirtzburg so dan der Ritterschafft[99] hir in Francken eine qvantität von Früchten[100] zu dem Magazin, laut E. Excell. mir gegebenen befehl, gefordert, aber biß dato nicht erhalten können. Die Ritterschaft wendet vor, es were vnmüglich, zu dem Gelde noch Korn zu geben, wolte sich aber darüber besprechen, vnd dan sich darauff resolviren. Von Wirtzburg aber habe Ich die antwort erhalten, I. Churf. Gn.[101] hetten etliche Abgeordnete zu E. Excell. abgefertiget, vmb solches abzulehnen, ehe dieselbe wieder kämen, könten Sie sich nichts resolviren. Wegen Bamberg aber hat der H. Agent Barth tractiren wollen, ist auch dennoch biß dato nichtes drauff erfolget, wiewol Ich demselben so offt vnd vielmahl darumb ermahnet habe, Er selber auch Mir geschrieben, das von E. Excell. Er deswegen befehl hette, Muß also wieder meinen willen sehen, das Ich keine früchte zum Magazin herein bekomme. Ob E. Excell. dem Stifft Wirtzburg das Getraydig, so aus demselben zu dem Magazin soll gegeben werden, erlaßen werden, will Ich gehorsambst gebeten haben, Sie wöllen Mir solches gnedig zu wißen machen; dan aber solches geschehen würde, wirt wenig Getraydig anhero geschaffet werden, weil E. Excell. ohne meinen bericht wol wißendt, das sonsten keine örther hirher geben. Gleiche bewandtniß hat es auch mit der contribution,[102] in abwesen I. Churf. Gn. zu Maintz habe Ich an den herrn Statthalter[103] zu Wirtzburg[104] geschrieben, vnd wegen der zwischen I. Churf. Gn. vnd E. Excell. in Wirtzburg auffgerichteten receß,[105] das vom ietzigen Monathe an die ordinari-contribution ihren anfang wieder haben solte, desgleichen die baw- vnd fouragegelder,[106] erinnerung gethan, auch damalen vmb erlegung solcher gelder angehalten; aber von dem herrn Statthalter zur antwort bekommen, Sie könten solche gelder nicht geben, biß zuvohr Ihre abgeordnete von E. Excell. zu rügk gekommen, wenn, dan Sie verhoffen, E. Excell. Ihnen darin noch einige moderation wiederfahren laßen würden. Habe Ich also zu verpflegung dieser gvarnison nichtes zugewarten alß 800 Rthaler von der Ritterschaft, wie weit aber solches beÿ solcher gvarnison erklecken[107] kann, haben E. Excell. dero hohem Verstande nach gnedig zu consideriren,[108] vnd wan dem Stifft Wirtzburg noch weiters solte nachlaß geschehen, würde diese gvarnison wegen der verpflegung keine hoffnung zur beßerung haben, E. Excell. werden gnedige verordnung zu thun wißen, wie es mit dem Wirtzburger Nachlaß vnd moderation wirt zu thun sein. Des herrn Bischoffens zu Bamberg F. Gn. haben auch noch keine gelder wegen der Contribution anhero gegeben, sondern warten noch allezeit, was E. Excell. an dieselbe schreiben werden, das Sie die 1000 Rthaler Contribution zu dieser gvarnison geben sollen, alßdan Sie gern dieselbe anhero wöllen bezahlen laßen, zuvohr aber Sie von E. Excell. deswegen keine Schreiben erhalten, würden Sie solche noch weiters an sich halten. Wöllen demnach E. Excell. gnedig sich gefallen laßen, an I. F. G. zu Bamberg zu schreiben, das Sie solche Gelder anhero liefern laßen möchten, damit wir vnsere verpflegung gnung richtiger, alß bißhero geschehen, bekommen mögen. Die arbeit betreffend, laße Ich daran verrichten, was immer möglich ist, werde auch ferners mit Vleiße daran arbeiten laßen, wie wol Ich mangel an Arbeitsleuthen habe, weil meine 100 Mann noch in Weyde[109] liegen, die seither gute Arbeit hetten verrichten können. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren thue, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 17ten Septembr. anno etc. 1648. etc. ChvonSteinëcker“.[110]
Unterdessen war Wrangel weiter den üblichen Geschäften dieses Krieges nachgegangen. Von Landshut[111] hatte er 50.000 Rt. gefordert, um sich dann wie üblich auf 20.000 fl. (= 13.333 1/3 Rt.) zu einigen. Die Hälfte des Betrages sollte sofort erlegt werden, der Rest war zum 31.8. fällig. Landshut konnte das Zahlungsziel nicht einhalten, was den anderweitig beschäftigten Wrangel allerdings nur zu einem Mahnbrief veranlasste.[112] Das Hochstift Freising konnte in den Verhandlungen die Brandschatzung[113] von 20.000 auf 6.000 Rt. drücken; 2.000 Rt. sollten innerhalb von drei Monaten bezahlt werden.[114] Augenscheinlich brauchte Wrangel wieder einmal dringend sofort Geld. Auch der gut informierte schwedische Gesandte Salvius[115] hatte sich schon im Juni gegenüber Karl Gustav sehr skeptisch geäußert: „Wo wir nicht bald friede kriegen, so geraten wir wegen geldtmangel in sehr schwere difficulteten. Es werden auch die Winterquartieren[116] hinfüro sehr schlecht fallen. Gott gebe, das Ewer Fürstliche Durchlaucht bald, bald den lieben frieden nach hauß bringen möchten“.[117]
Trotz der Kontributionen und Brandschatzungen beklagte sich der Kriegsgewinnler Wrangel – allein aus der Prager Beute waren 40.000 Rt.[118] an ihn gegangen -, dass „hier in der feldcassa nicht ein thaler vorhanden ist“.[119] Er verteidigte gegenüber den schwedischen Gesandten am Westfälischen Friedenskongress den Versorgungskrieg seiner Soldaten[120] mit der Behinderung durch bayerische Beamte und deren passivem Widerstand, da „einen und anderen landseinwohnern verboten worden [sei], sich mit einigen lieferungen bey denen arméen einzustellen und dadurch dero gütter vor brandt und verwüstung zue salviren“. Die vereinbarten Kontributionen seien zudem verweigert und „die bothen theils geprügelt, theils in gefängniß geworffen, einige scharffe militarische executiones,[121] deren mann doch hieseits wenig beßert, auch lieber entübriget sein wollte, vorgenommen werden müsten“.[122] Auch bei Enckevort[123] hatte Wrangel sich deswegen quasi entschuldigt: „Es möchte aber solches wohl nicht zu vernehmen sein, wann sich die leuthe undt unterthanen mit der von einem undt andereren orthe erforderten contribution guthwillig einstelleten“.[124]
Folgende Episode ist den Schweinfurter Ratsprotokollen entnommen, die Steineckers Ausübung der Militärgerichtsbarkeit[125] zeigen soll: „So ließ er am 26. August 1648 einem Soldaten, weil er gotteslästerliche[126] Reden geführt, und ‚vom heiligen Abendmahle häßlich geredet‘, auf dem Markte den Kopf abschlagen“.[127] Es ist nicht ersichtlich, ob diese Hinrichtung noch von dem Schweinfurter Scharfrichter[128] Hans Binder[129] oder dessen Nachfolger[130] vollzogen wurde, denn augenscheinlich hatte Steineckers Regiment keinen eigenen Scharfrichter dabei. Diese Hinrichtung entsprach trotz der Verankerung in den einschlägigen Kriegsartikeln[131] nicht überall gängiger Rechtspraxis, aber Steinecker sah sich hier wohl dem Druck des Schweinfurter Rats ausgesetzt, der immer für ein hartes Durchgreifen eintrat. Der einflussreiche Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einer der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, hatte, gestützt auf das Alte und Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert[132] für Meineid, Blasphemie (Gotteslästerung durch Worte), Sacrilegium (Lästerung Gottes durch eine Handlung), Sortilegium (Hellseherei) und besonders Ehebruch gefordert.[133] Steinecker hatte alles getan, um Schönborn[134] nicht zu verärgern, auch wenn dieser in seine zuständige Militärgerichtsbarkeit eingriff. Möglicherweise war ihm das auf Grund seiner „güte und gelindigkeit“ sogar angenehm, wenn er dadurch Hinrichtungen umgehen konnte. „Der Bischof zu Bamberg ließ 2 schwedische Reiter wegen Räubereien hinrichten. Der Kommandant zu Schweinfurt that indeß Alles, um dem Bischof zu Würzburg keinen Anlaß zur Klage zu geben. So ließ er den Soldaten verbieten, aus dem Würzburgischen Heu zu holen, und als dieselben im Frühlinge ihre Pferde auf die zu grünen anfangenden Wiesen gehen ließen, und dabei auf Würzburgisches Gebiet geriethen, wehrte er letzteres alsbald mit Nachdruck und Erfolg“.[135]
Das folgende umfangreiche Schreiben zeigt, mit welchen internen Problemen sich Steinecker noch herumschlagen musste. Um die Intrigen des Stadtmajors[136] zu widerlegen, der ihn bei Wrangel angeschwärzt hatte, sah er sich zu diesem Schreiben gezwungen, in dem es u. a. um ein vergleichsweise geringeres Kriegsgerichtsverfahren wegen der verletzte Ehre eines Soldaten geht. Selbst dabei geht er noch zurückhaltend mit dem Stadtmajor um, wenn er z. B. statt „gelogen“ „der Wahrheit gespart“, „von der Wahrheit weggegangen“ verwendet, bis er sich letztlich für „verlogen“ entscheidet. Zudem hatte der Stadtmajor, selbst Schwede, behauptet, Steinecker benachteilige die „Nationalschweden“, die in der Tat ja eine Minderheit in der königlichen Armee bildeten.
„Ps: Donawörth,[137] den 4. Octobr. 1648.
Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willigst als schuldig, vnd habe derselben hirmit nicht verhalten sollen, das dero an Mich abgelaßene Schreiben vom 26 und 28 Augusti vnd dem 1ten dieses Ich gestern in gebürlichem respectu erhalten, vnd E. Excell. gnedigen befehl wegen Danckfestes für die herliche progressen der beiden confoederirten Cronen[138] Schweden vnd Franckreich,[139] dan wegen beforderunge des hiesigen Magazins, vnd fürters wegen abstellung der Streitigkeiten zwischen dem Stadt Majeur vnd andern officiers gehorsamblich daraus vernommen habe. Belangendt des erste, soll dann E. Excell. gnedigem befehl am negstkommenden Sontage, weil der angesetzte Tag schon vorbey gewesen, von mir gehorsamblich nachgelebet, vnd folge geschehen. Wegen des Magazins habe Ich mich auch alle wege auff den Agenten[140] verlaßen, das er seinem vielfeltigen Schreiben nach die Stände zu sich naher Nürnberg[141] beschreiben[142] würde, Vnter deßen aber habe Ich dem Stifft Wirtzburg, wie dan auch der Ritterschafft, solches angedeutet, welche aber zu beiden theilen sich nichts ercleren wollen, diese geben vor, Ihre Vnterthanen weren verderbet, es were Ihnen vnmüglich etwas zu geben; Zu deme hetten sie mit dem Agenten vorm Jahr geschlossen, die 1000 Rhtaler von den 5 Ritter Orten, alß Odenwald, Gebürg, Rhön-Werra, Altmühl, Steigerwalt vnd Baunach, vor alles zu geben, I. Churf. Gn. hetten zu E. Excell. geschicket, vmb die geforderte Magazins-früchte[143] abzulehnen vnd darnebst vmb moderation der ordinari-contribution anzuhalten, biß die Abgeordnete wieder kämen, vnd Sie E. Excell. resolution vernehmen würden. Wegen Bamberg aber hat Mir der Agent[144] vom 16 dieses geschrieben, das beÿ E. Excell. Er sich vorerst erkundigen müste, ob solches Stifft die früchte zum Magazin hirher geben, oder darmit beÿ dem herrn General Königsmarck verbleiben solle, wir also diesem ansehen nach anher bekommen. Den Statt Majeur betreffend, das derselbe in seinen vnterschiedenen Schreiben bey E. Excell. Mich verclaget, vnd vielleicht einenhawen vermeinet, habe Ich darauff nicht laßen können, E. Excell. zu defension vnd Rettung meiner vnschuldt gegenbericht davon zu geben, welchen Sie in gnaden auff- vnd annehmen, wie wol dieselbe hirmit ganz verschonen wolte, zu mahlen mir nicht vnwißend, das dieselbe mit andern hochwichtigen Geschäften occupiret sein. Dan nun der Stadt Major in seinem am 20 Junÿ datirten Schreiben berichtet, Ich hette Ihme vnd seinem vnterhabenden commendirten Schweden den Ritter-Orth Altmühl mit 136 Rthaler[145] auff den Monath April angewiesen, welches Er doch nicht erhalten können; darin thut Er mir zu vill, vnd hat der Warheit gesparet; E. Excell. aber den rechten Warheits grund darauff zu hinterbringen, habe ich nicht vmbhin gekönt. Es hat Mir vor Ankunfft des Cassiers Bischoffs[146] der Agent Barth auff den Monath Aprill anweisungen vor die gantze gvarnison gegeben, vnter welchen die 6 Ritter Orthe auch begriffen gewesen, weil der Agent domaln noch nicht gewußt, das E. Excell. den orth Altmühl naher Nördlingen[147] verlagert. Vnd weil Ich von den Dreÿn Orthen, Odenwald, Altmühl vndt Steigerwalt, nichts bekommen noch erhalten können, seindt die Officiers zu Mir gekommen, worunter der Statt Major auch begriffen, vnd der vornembste gewesen, vndt gesaget, weil die 3 örther nichts geben wolten, möchte man einem Jeden einen Orth vbergeben, vnd ein Jeglicher zusehen, wie er das seine bekäme. Ob Ich nun wol In der erste solches wiedersprochen, solcher gestalt, das es sich also nicht würde thun lassen, es könte Einen ein orth treffen, das Er nichtes davon bekäme, Ich wolte alles einbringen laßen, vnd einem Jeglichen das Seine geben; so hat doch der Statt Major nicht gewolt, sondern fort vnd fort angehalten, das Er einen Orth bekommen möchte, Er wolte wol sehen, das, das er das Seine daraus bekäme. Darauff Ich dan endlich bewilligt, vnd gesagt, so wolten wir dreÿ, alß des Herrn General Major[148] Lindens[149] Esquadron,[150] mein Esquadron vnd der Statt Major darumb spielen, weiln es eben dreÿ örter gewesen, vnd das Ihn das vnglück mit den Würffeln betroffen, das Ihme der Orth Altmühl zugefallen, dafür kan Ich nicht, hette er es nicht so starck getrieben, were es zu dem Spielen nicht gekommen, vnd das Er vorgegeben, Er hette nicht allein beÿ dem Agenten, sondern auch beÿ Mir vmb andere anweisung angehalten, damit die Schweden alß Teutsche ihre Tractament[151] haben könten; worin Er auch zu weit gegangen, den Ich habe in keiner Macht gehabt, meinem Esquadron einige anweisung auff geltt zu geben, sondern allezeit die Anweisungen von dem Agenten empfangen müßen, nunmehr aber von dem Cassier Bischoffen, dero Ich Ihme ia keine andere geben könne, wan Er Mich auch darumb angesprochen hette, welches doch nicht geschehen, das Er beÿ dem Agenten darumb angehalten, aber solche nicht bekommen, was kan Ich dafür. Vnd solte mich Gott behüten, das Ich den Teutschen[152] solte mehr geben laßen, als den Schweden, weil Sie ia zusammen eines Herrn Volck sein, sondern auch gegen E. Excell. vnd noch mehr gegen I. Königl. Mayt. zu Schweden[153] meine gste Königin Mir verantwortlich were, wodurch Ich auch mich selber verachtete, weil I. Königl. Mayt. Ich diene, vnd von dero Soldaten dann keinem mehr alß dem andern geben solte, da Sie doch gleiche dienste thun müßen. Zu deme hat der Cassier Bischof dem Statt Majeuren die wegen Altmühl zu rügk gebliebenen 1636 Rthaler am 24 Junij durch einen Kauffman alhier gutt machen vnd bezahlen laßen, das Er also 6 Tagen nach seiner Clage sein Geltt empfangen. Was Er wegen seines Fendrichs[154] angesucht, davon habe den 6ten vond 26. Augusti dem Herrn General Steinbock[155] bericht gethan, vnd die Klage sambt dem Verhör vnd dem Vrtheil vberschicket, vnd daneben gebeten |: weil der Statt Major mit dem Vrtheil nicht content sein, sondern gern selber das Vrtheil sprechen, vnd vber das noch einen reverß von dem Fendrich haben wollen, welcher doch beiden theilen wiederlich gewesen, dem Fendrich so wol, das Er sich dadurch fast zu des Statt Majoren Sclaven gemacht hette : / derwegen mit E. Excell. zu reden, vnd Mir hernach ordre zu ertheilen, wie sich ein Jeder Part darin verhalten solte, will E. Excell. darmit nicht beschweren mögen. Vnd ist der Soldat, welcher die Kegel vmb gestoßen, an allem schuldig. Vnd ob zwar dem Fendrichen solche Worte hetten können in den Busen geschoben werden, ist doch das Vrtheil darumb glindt, weil man sonsten gemeinlich saget, es seÿ beßer, zehen beÿ Ehren zu behalten, alß einem einen Schandfleck anzuhengen, weil auch der Fendrich sonsten sich allezeit in seinen diensten vleißig bezeiget, womit auch E. Excell. verhoffentlich zufrieden sein werden, das aber der Fendrich mit solchen Worten heraus gefahren, ist vielleicht daher gekommen, das der Statt Major vorhin einmahl dem Fendrich durch den Profoßen[156] das Kegel schieben verbieten laßen, wiewol er selbigen mahls keine Wacht noch Arbeit gehabt. Vnd das der Statt Major in seinem Schreiben vom 20 Junij gemeldet, das man das Recht,[157] wiewol Er es begehret hette, nicht wollen ergehen laßen, darin ist er abermahl von der warheit weg gegangen, den des vorigen Tages vor seinem Schreiben, alß den 19 Junÿ, ist die Sache erstlich vorgenommen worden, vnd weil die Soldaten, die haben zeugen sollen, nicht alle zur stelle gewesen; Alß hat selbigen Tages das Recht sein Endt nicht erreichen können, welches auch erstlich am 2ten Julÿ volzogen worden. Vnd hat der Statt Majeur verschiedentlich zu Mir gesaget, das er mit dem Vrtheil zufrieden were, wann die Abbitte[158] in meiner präsentia geschehen würde, welches auch nunmahl geschehen, vnd auffgehoben. p Weil nun E. Excell.aus diesem meinem gründlichen vnd warhafften bericht gnedig ersehen werden, wie die Sache in einem vnd anderm beschaffen, auch wie weit der Statt Major in seinem berichten der Warheit gefehlet, vnd Ich nicht anders daraus abnehmen kan, alß das beÿ E. Excell. Er Mich dadurch anzugeben vnd zu verkleinern vermeinet: Alß habe Ich nicht lassen können, E. Excell. mit, wiewol vngern, gegenbericht zu thun, vnd daneben zuvermelden, das der Statt Major in vielen Sachen zu verlogen gewesen, womit Ich Ihm doch allezeit vbersehen vnd wachsamb habe, auch E. Excell. nicht berichten mögen, damit dieselbe nicht gedencken müchten, das Ich Lust zu Streittigkeit hette, welcher Mir auch kein einiger Officier in der gantzen Gvarnison nachsagen kan, wie dan E. Excell. hirbeÿ berichte, das Er noch beÿ dem Thor zusperren sich nicht finden laßen, wiewol es in E. Excell. instruction austrücklich zu finden, vnd wan Ich zu Ihme gesaget habe, das er laut seiner habenden instruction solches thun solte, hat er zur antwort gegeben, Er wolte das wol verantworten, man würde von Ihme nicht begehren, das er allezeit dabeÿ sein solte, Er hette einen Kerll da, der könne es wohl thun, anderer dinge mehr zugeschweigen, wormit E. Excell. Ich nichtweiter beschweren wollen. Nebst diesem kann E. Excell. nicht verhalten, das h. Capitain[159] Schäffer[160] 1800 Piquen[161] von Erffurth anhero geschicket, wie es mit denselben hirmit soll gehalten werden, ob Sie hir bleiben oder anders wohin sollen geschaffet werden, bitte E. Excell. vmb gnedige ordre. Die arbeit belangendt, laße Ich nach aller mügligkeit noch daran fortfahren, will Ich besten Vleß anwenden, das nichtes daran verseumet werde, wie Ich dan in dießen Jahre mit den mawren weiter gekommen vnd mehr ausrichten laßen, alß vorm Jahre geschehen. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren thue, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 21ten Septembr. anno etc. 1648. etc. ChvonSteinëcker“.[162]
Im folgenden Schreiben brachte Steinecker, wahrscheinlich auch wegen seiner nach wie vor bedrängten finanziellen Lage in Schweinfurt, seine jährliche Pension von 1.000 Rt. wieder in Erinnerung, die ihm Christina von Schweden auf Betreiben Wrangels vor einem Jahr ausgesetzt hatte. Nachdem sich der schwedische Gesandte Salvius[163] als nicht mehr zuständig erklärt und ihn an Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken[164] verwiesen hatte,[165] bat er Wrangel um Verwendung bei dem neuen Generalissimus, dem er anscheinend nicht traute, wohl auch angesichts des bekannten miserablen Zustandes der schwedischen Finanzen. Auch sein Bruder Otto Johann[166] musste jahrelang um die Auszahlung seiner jährlichen Pension von 1.000 Rt. kämpfen, die ihm am 2.10.1641 von Christina bewilligt worden war. [167] Auf der Rückseite beider Kopien findet sich der nach 1650 erfolgte Eintrag, dass er „wegen Mißgünstigkeit des Escken[168] auch nichts bekommen“ habe. Es ist durchaus möglich, dass der einflussreiche Erskein die Auszahlung der Pension bzw. Satisfaktionsgelder[169] verhinderte, wenn auch bisher noch nicht ersichtlich ist, welchen Anlass die beiden Steinecker ihm gegeben haben. 1647 zumindest war Erskein als schwedischer Gesandter in Osnabrück zur Durchsetzung der Satisfaktionsforderungen der schwedischen Krone tätig, 1648 amtierte er als Kriegspräsident bei der Hauptarmee und den Garnisonen.
„Ps: [ohne Ort] den 23. Octobr. 1648
Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willigst als schuldig, vnd werden dieselbe sich gnedig erinnern, dass auff ihro beförderunge vorm Jahre von I. Königl. Mayt. in Schweden, meiner allergnedigsten Königinnen aus Königl. Milde vnd Gnade Mir eine Jährliche pension vermacht, für welche große Gnade gegen E. Excell. Ich Mich gehorsamblich bedancken, will es auch die Zeit meines Lebens vmb dieselbe zu verdienen Mir angelegen sein laßen. Alß Ich nun vorm Jahre, alß Ich högstermelter Königl. Mayt. Brieffe vber solche pension erhalten dem h. Legat[170] Salvio zu wißen gemacht, hat Er sich guttwillig vernehmen laßen, wan das Jahr vmb were, das Ich alsdan wiederumb eine erinnerung thun könte. Nachdem solches auch hewr geschehen, hat er diese antwort von sich gegeben, das Er mit solchen Sachen nicht mehr zu thun hette, sondern Ich müße deswegen beÿ des herrn Pfaltz Graffens hochf. Dhlt. Mich anmelden laßen. Weil Ich aber schon so veil vernommen, das Ihro hochf. Dhlt. mit E. Excell. daraus vorhero reden wollten, ehe sie Jemanden darauff anweisung geben könten, dahero beÿ I. Hochf. Gn. Ich solches anzumelden für vnnötig gehalten, vnd weil E. Excell. Mir solche pension ausgewürcket, vnd Ich noch in der guten hoffnunge lebe, dieselbe werden auch fürters mein gnediger herr sein, vnd durch dero hohe autorität befördern, das Ich solche pension bekommen möge: Alß habe Ich nicht laßen können, E. Excell. mit diesem anzulangen,vnd wil dieselbe in allem gehorsam gebeten haben, Sie wolten gnedig geruhen, Mir die große gnade zu beweisen, vnd beÿ I. Hochf. Dhlt. dahin zu bringen, das Mir solche pension, weil Ich Sie noch nie bekommen, möge ausgezahlet werden, damit Ich dieselbe fruchtbar genießen könne. Weil E. Excell. beÿ I. Königl. Mayt. solche ausgewürcket haben, lebe Ich auch der tröstlichen hoffnung, Sie werden das auch nun die Sache also befördern, das Ich Sie bekommen werde. Welche große Gnade dan vmb E. Excell. die Zeit meines lebens zu verdienen, Ich Mich nicht allein schuldig erkenne, sondern Ich allezeit Mich dazu obligat vnd bereitwillig bis End sein wil. Womit dieselbe Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung zu allem Wolergehen vnd glücklichen progressen, vnd Mich in dero fernere beharliche Gnade auffs högste recommendiren thue, wie Ich das die Zeit meines Lebens bin, sein vnd bleiben werde. E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 28ten Septembris ao etc. 1648. etc. ChvonSteinëcker“.[171]
In diesem Schreiben ging es um die Wahrung der Salvagarde[172] durch den Schweinfurter Rat für den schwedischen Militärpfarrer[173] Johann Nicolaus Prätorius,[174] der anscheinend in beschränkten finanziellen Verhältnissen in der Reichsstadt lebte. Dieser hatte nach Kriegsende Verluste aus der Zeit der schwedischen Zwischenregierung in Franken in Erinnerung gebracht. „Der Feldprediger des Regiments Westgöta[175] zu Fuß, Johann Nicolai Praetorius, beklagt in einer Bittschrift nach Kriegsende die Verluste, die er beim Zusammenbruch der schwedischen Herrschaft in Franken 1634/35 erlitten habe. Ihre Höhe bezifferte er auf einige tausend Taler in Gold und Silber, nicht eingerechnet das in Schweinfurt Zurückgelassene“.[176] Es ist schon erstaunlich, wie man als einfacher Feldprediger an derartige Summen überhaupt kommen konnte. Zudem musste Steinecker sich auf Weisung Wrangels um die Plünderung[177] der Bagage[178] des Rittmeisters[179] Schrader[180] kümmern, die allem Anschein nach dessen eigener Fahnenjunker[181] begangen hatte.
„Ps: [ohne Ort] den 9. Octobr. 1648
Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willigst als schuldig, vnd soll denselben nicht vnverhalten laßen, das dero beide Schreiben vom 19 Septembris im haubtqvartier Moßburg,[182] vnd vom 24 ejusdem im haubtq. Dachaw[183] Ich vorgestern gebürlich erhalten habe, auch das erste wegen des Pfarrers h. Johan Prætorÿ alßobald E. E. Rathe alhir zu vernehmen gegeben, das E. Excell. gnediger Wille vnd befehl seÿ, das E. E. Rath deroselben ausgegebene salvam gvardi auff bemelten h. Pfarrer beßer in obacht nehmen, vnd deroselben nachkommen solte. Worauff sich dieselbe ercleret, das E. Excell. gnedigem befehle nicht solte zu wieder gelebet werden, vnd weil das hauß h. Prætorio nicht allein zugehörete, wolte E. E. Rath deswegen E. Excell. auführlichen bericht thun, sich auch sonsten in allem so verhalten, das E. Excell. Ihnen in Gnaden gewogen vnd beÿgethan verbleiben möchten. Das jüngste betreffend, kan E. Excell. gehorsamblich nicht verhalten, das Rittmeister Sylvester[184] seither den 21ten Maji dieses Jahres mit seiner Compagnie[185] nicht in diesem Mir anvertrawten posto gewesen, sondern sich eine geraume Zeit beÿ dem herrn General Königsmarck befunden, von deme Er auch sambt der Compagnie in Eger[186] geleget worden, maßen der Rittmeister vor vngefehr 1 ½ Monathe, alß er etliche Sachen nach Erenffurth[187] convoyren müßen, seine noch alhir gehabte bagage geholet, vnd mit sich nach Eger genommen, das also solche Plünderung nach der zeit, alß der Rittmeister mit seiner Compagnie von hier gewesen, geschehen, auch der Fahnjuncker seither nicht anhero gekommen, werde Ich aber denselben bekommen, wil E. Excell. gnedigem befehl Ich gehorsamblich nachleben, vnd nicht allein denselben vor Recht[188] stellen, vnd an Ihme, was der Recht mit sich bringen wirt, exequiren[189] laßen: sondern auch E. Excell. zuvor solches meiner schuldigkeit nach zue wißen machen. Weil aber anietzo die Compagnie in Eger ist, zweiffele Ich nicht, das auch der Fahnjuncker sich alda befinden wirt. E. Excell. Röhre[190] betreffendt, wovon Ich heute dero Schreiben erhalten, wil Ich Mich erkundigen, ob Sie zu Wirtzburg[191] sein oder nicht, wil Ich an den Büchsenmacher schreiben, das sie anhero geschaffet werden, vnd so bald Sie hir kommen, wil Ich mich bemühen, das Ich Sie auf Nördlingen schicken kann. An dem baw laße Ich noch immer arbeiten, kann aber dabeÿ nicht viel verrichten laßen, weilen das Stifft Wirtzburg noch man den halben theil gibt; so viel aber beÿ solchem Gelde verfertiget werden kan, wil Ich mit allem Vleiße bestellen laßen, damit daran, so viel müglich, nichtes verseumet werde. Womit E. Excell. Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung getrewligst ergeben, vndt Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren thue, der Ich allezeit bin vndt bleiben werde E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 5ten Octobris ao etc. 1648. etc. ChvonSteinëcker“.[192]
Am 14./24.10. war der Definitivertrag (IPM, IPO) unterzeichnet worden, die Verträge wurden am 10.11. von Ferdinand III.[193] und am 26.11. von Ludwig XIV.[194] ratifiziert. Bei der schwedischen Armee wurde dessen ungeachtet weiter nachgerüstet.
Zu den von Steinecker genannten fälligen Zahlungen sei ergänzend angemerkt: An Kontributionen waren ab Dezember 1646 von 5.000 Rt., ab April 1647 ca. 10.000 Rt. an Wrangel zu leisten.[195] Des weiteren waren für die Schweden vom Januar 1647 bis zum Oktober 1648 170.000 Rt, davon im April 1648 allein 60.000 Rt., aufzubringen.[196] Das sollte Schönborn nicht davor bewahren, obwohl seine Besitzungen mit großen Schulden belastet waren, darunter auch das Stift Mainz, später an die im Stift verbliebenen Schweden 132.561 fl. „Satisfaktionsgelder“ und an Frankreich 40.000 Rt. zahlen zu müssen. Doch blieben Johann Philipp durch geschickte Verschleierung der vom Hochstift Würzburg aufzubringenden Gelder 71.213 fl. übrig.[197]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willig als schuldig, vnd habe deroselben Schreiben vom 6ten dieses aus dem haubtqvartier Donawerth[198] gebürlich heute in der früe erhalten, vnd daraus ersehen, das E. Excell. befehlen, Ich solte die 1800 Picquen, welche h. Capitain Schäffer von Erffurth anhero geschicket, schleunigst vber Windsheimb[199] nach Nördlingen[200] fortbringen laßen, welches dan meiner schuldigkeit nach alßbald werckstellig gemacht habe. Was E. Excell. wegen der Magazin-früchte[201] berichtet, ist es mit dem Stifft Wirtzburg nach E. Excell. moderation verblieben, sint auch aus selbigem Stifft etliche Malter[202] eingeliefert, aber so bald die Beambte vernommen, das E. Excell. mit der armee sich nur ein wenig genähert, haben Sie mit einschickung der Magazins-früchte ingehalten, zu waß ende, weiß Ich nicht. Ich werde es noch ein Tag oder dreÿ also ansehen, werden Sie alßdan solche nicht anherio bringen laßen, werde Ich solche halstarrige vnd trotzige Leuthe durch andere Mittel / : womit Ich Sie gern verschone : / dazu treiben, welches E. Excell. mir keinem vbeln auffnehmen wollen. Die contribution von dem Stifft Wirtzburg vff den September Monath belangendt, sint davon 2000 Rthaler zu dieser gvarnison von h. Agent Barthen assigniret, die vbrigen 3000 Rthaler hat er sonsten anders wozu angewendet, vnd haben doch die 2000 Rthaler von dem Stiffte vor diese gvarnison biß dato nicht können erhalten werden, sondern machen in allen dingen einen solchen verzug vnd auffschub, womit aber der gvarnison nicht gedienet. An des herrn Bischoffs zu Bamberg F. Gn.[203] habe Ich auch geschrieben, vnd dieselbe gebeten, Sie wolten gnedig geruhen, die Verordnung zu thun, das etliche deputirte anhero kommen, vnd wegen der Magazinsfrüchte, so von dem Stifft Bamberg würden gegeben müßen, tractiren möchten; so habe Ich doch biß dato solches nicht erhalten noch erlangen können. Werde aber nicht vnterlaßen, I. F. G. nochmaln zu bitten, das Sie in gnaden geruhen wolten, Jemanden anhero kommen zu laßen, damit man sich wegen solcher früchte vergleichen könne. Was die arbeit an dem Vestungs-baw alhir belangen thut, laße Ich daran arbeiten, so viel immer müglich, vnd könnte noch viel mehr Arbeit daran geschehen sein, wan kein Mangel an gelde gewesen, Im Sommer habe ich Mich verlassen, das das Stifft Wirtzburg nun im Septemb. die 700 Rthaler wiederumb vor voll hette geben werden, darauf Ich auch etliche Gelder aufgenommen vnd vorgeschossen, weil aber E. Excell. solche Gelder wiederumb zu der helffte gelaßen, muß Ich von den andern Mitteln die auffgenommene Gelder wieder erlegen. Dennoch aber will Ich keinen Vleiß daran sparen, sondern, so viel Mir Mensch: vnd müglich sein wirt, daran fort arbeiten laßen. Womit E. Excell. Ich Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung zu allem Wolergehen vnd glücklichen progreßen getrewligst ergeben, vnd Mich zu dero beharliche Gnade bestens recommendiren thue, der ich allezeit bin vnd verbleiben wil, E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 12ten Octobris anno etc. 1648. etc. ChvonSteinëcker“.[204]
„Ps: anbaw[205] den 27. Octobr. 1648
Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit bereit, vnd sol derselben vnverhalten laßen, das an des herrn Bischoffs zu Bamberg F. Gn. vnterschiedlich geschrieben, vnd derselbe gebeten, Sie wollen gnedig geruhen, etliche Deputirte anhero zu schicken, die wegen des behuefigen[206] magazins beÿ dieser posto auf ein gewißes tractiren vnd schließen könten. Ob sich nun solches eine geraume Zeithero verschoben, so haben Sie doch in der negstverfloßenen Woche ihre Abgeordnete anhero kommen laßen, denen Ich dan vorgeschlagen, alß E. Excell. aus einliegender specification zu ersehen haben, welche aber darauff nichtes bieten wollen, mit dem Vorwenden, Sie könten dasjenige, so vorm Jahre erfolget, nicht geben, müsten deswegen I. F. G. fernere Instruction, was Sie thun solten, darüber erwarten. Darauff dan gestern I. F. G. an dero Cammerherrn[207] anhero geschrieben, vnd Ihme befehl gegeben, Er solte sich alhier wiederumb erheben, vnd naher Bamberg[208] kommen, dan Sie die desiderirte[209] früchte vnd andere Sachen zum Magazin nicht geben könten, welche auch so wol von E. Excell. als des herrn Pfaltz Graffen hochf. Dhlt. nicht weiters würden gefordert noch begehret werden, zumahlen weiln es mit dem friede gantz richtig vnd vnterschrieben were, wovon aber Mir noch nichts wißend,[210] Auch von E. Excell. annoch keinen befehl habe, mit solchen forderungen einzuhalten, was von E. Excell. Ich deswegen ordre erhalten werde, will derselben Ich gehorsamblich nachleben. Vnd bitte E. Excell. hirbeÿ vnderthenig, Sie wollen Mir gnedigen befehl ertheilen, wie Ich Mich hierin verhalten soll, ob Ich von dem Stifft Bamberg vnd sonsten, weil der Stifft Wirtzburg es eben also mit den Magazinsfrüchten helt, die früchte zum Magazin weiters fordern vnd einbringen laßen soll, wornach Ich Mich alßdan meiner schuldigkeit nach gehorsamblich verhalten wil. Vnd thue E. Excell. Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung zu allem Wolergehen vnd glücklichen progreßen, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren, allezeit verbleibend E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 24ten Octobris anno etc. 1648. etc. ChvonSteinëcker
„Designation
Waß zu behueff deßen, von E. Excell. dem Herrn General vnd Veltmarschall Carl Gustav Wrangel etc. beÿ dießem Posto, auffzurichten befohlenen Magazin aus dem Hochfürstl. Stifft Bamberg erfordert wirt. Alß
3000. Malter[211] Kornfrüchte.
150. Fuder[212] Wein.
200. Scheiben[213] Saltz.
300. Fuder[214] Hew.
200. Fuder Strohe.
300. Reiff[215] Holtz.
Schweinfurth den 18./28. Octobris ao. 1648. p“.[216]
Im folgenden Schreiben ging es darum, dass Steinecker außer seinen finanziellen Problemen befehlsgemäß dem in Windsheim liegenden Obristleutnant des heruntergekommenen Regiments Wancke,[217] Küchenmeister,[218] mit Gewehren aushelfen musste, der sich bereits im Aufbruch befand und sich anscheinend Kitzingen[219] nähern sollte.
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit willigst als schuldig, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben hirmit gehorsamblich zu berichten, das deroselben vom 23ten dieses im haubtqvartier Waßertrüdingh[220] gnediger befehl, vmb die Magazins-früchte in diese Mir anvertrawte posto förderligst zuschaffen, Ich heute gebührlich erhalten. Worauff E. Excell. meiner schuldigkeit nach vnverborgen sein lasse, das Ich den Cassier[221] naher Wirtzburg geschicket, welcher daselbsten anforderunge thun möchte, das die zu dem Magazin von E. Excell. moderirte vnd angedeutete Früchte ohne weitere verzügerunge möchten anhero geliefert werden, was derselbe alda ausrichten wirt, stehet zuvernehmen. Wegen des Stiffts Bamberg aber habe E. Excell. am 24ten dieses beÿ einem Trompeter[222] von dero Leibregiment[223] gehorsamblichen bericht gethan, das I. F. G. der herr Bischoff zu Bamberg zwar alhir Abgeordnete gehabt, aber dieselbe wieder abfordern laßen, mit Vorwenden, weil es nunmehr zu dem Frieden gelanget, würde man von dero Stifft nichts zu dem Magazin anhero begehren noch fordern, zumalen solches auch vnnötig. Ich wil alßbaldt wiederumb an I. F. G. zu Bamberg schreiben; vnd vmb einbringung der Magazins-früchte anhalten, auch, wan vber verhoffen nichts erfolgen solte, E. Excell. befehle nach mit der execution drohen, doch glaube Ich wol, das I. F. G. vor erst zu E. Excell. deswegen schicken werde, damit Sie die Zeit dadurch gewinnen, vnd Mich alhir auffhalten, was sonsten von dem Stiffte Bamberg von einem vnd andern gefordert worden, habe Ich dem Trompeter auch mitgegeben. Das Gewehr, darmit Ich herrn Oberst Lieutenant Küchmeistern[224] aushelffen soll, belangendt, soll E. Excell. befehle nach alßbald erfolgen, so viel Mir nur zu entrathen, wirt müglich sein, deswegen dan an gemelten herrn Obersten Lieutenant auch geschrieben, das Ich Ihme solches biß Kitzingen bringen laßen will. Womit Ich E. Excell. Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge zu allem Wolergehen vnd glücklichen progressen getrewligst, vnd Mich in dero beharliche Gnade recommendiren thue, vnauffhörlich verbleibendt E. Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 27ten Octobris anno etc. 1648. etc. ChvonSteinëcker“.[225]
Hatten beide Stifter versucht, die Zeit bis zum Friedensschluss auszusitzen, um die verlangten Lieferungen einzustellen oder wie üblich zu verschleppen – die Kriegslasten des Hochstifts Würzburg sollen sich von Januar 1647 bis Oktober 1648 auf 170.000 fl. belaufen haben – , waren nach dem Friedensschluss Hinterhältigkeiten wie im Falle des Rittmeisters Schrader wohl an der Tagesordnung. Schrader sollte nach Sennfeld[226] gelegt werden, das doch von Steineckers Truppen selbst verwüstet worden war. Bemerkenswert ist auch, dass der Friedensschluss für Steinecker kaum einer Betrachtung wert war.[227]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst als schuldig, vnd habe nicht laßen sollen demselben gehorsamblich zu berichten, das der h. Rittmeister[228] mit den dismontirten[229] Reutern hir in dem Stifft Wirtzburg angelanget, vnd von der Regierung zu Wirtzburg in I. Churf. Gn. abwesen an die beide verwüstete Dörffer Gochßheim[230] vnd Senfeldt angewiesen worden, das er darin logiren solte. Weil aber der herr Rittmeister solche beide Dörffer also befunden, das er darin mit den Reutern nicht sicher stehen können, zuemahlen Gochßheim gantz offen,[231] Senfeldt aber in den grundt Niedergerissen: Alß hat er sich in Reinfeldt[232] begeben, vnd sich darin biß heute auffgehalten, da er dann anderweite ordre bekommen, das Dorff Reinfelt zu qvitiren, vnd sich seiner vorhin gehabten ordre nach nach Gochßheim zu begeben. Alß nun der herr Rittmeister Mich darumb Raths gefraget, wie Er sich verhalten solte, habe Ich Ihme keinen andern Rath zu geben gewüst, alß das er wißen würde, was von E. Excellence Er für ordre hette, der er billig nachleben solte. Vnd was den Reutern an Brott vnd Wein täglich vermachet, werden, werden E. Excell. aus der Copia des Wirtzburgischen decrets in des herrn Rittmeisters Schreiben eingeschloßen gnedig vernehmen; vnd kann hirbeÿ E. Excell. nicht bergen, das Sie Mir vnd meiner gvarnison eben so wenig, ia noch weniger zu willen sein, inmaßen beide Stiffter Wirtzburg vnd Bamberg, desgleichen auch die andern Stände weder an contribution noch sonsten etwas anhero geben wollen, wie das auch die Vnterhaltung der Reuter von den zu hiseigen magazin colligirten[233] früchten[234] aus den beiden Ämbtern Geroltzhofen[235] vnd Maÿnberg[236] sollen genommen werden, dahero augenscheinlich abzunehmen, das Sie nichts mehr anhero zu geben willens sein, wie Sie auch solches wol öffentlich vernehmen laßen, Sie weren nichtes mehr schuldig zu geben, weil es nunmehr friede were. Wie sich nun der h. Rittermeister fernerweil verhalten soll, wöllen E. Excellence Ihme gnedige Ordre ertheilen, Welche Ich hirmit Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrung zu allem Wolergehen vnd glücklichen progressen getrewligst, Mich aber in dero beharliche Gnade recommendiren thue, vnd verbleibe vnauffhörlich Ewer Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 1ten Novembris anno etc. 1648 etc. ChvonSteinëcker“.[237]
In der Aufstellung des Fränkischen Kreises[238] über die Verteilung der schwedischen Truppen vom November 1648 wird Steineckers Regiment noch mit acht Kompanien geführt.[239]
Der Friedensschluss hatte dazu geführt, dass die Antworten auf die Anforderungen Steineckers immer hochfahrender wurden, während er selbst immer demütiger als Bittsteller auftrat. Er hatte u. a. allein 700 Rt. Schulden für die Steinfuhren bei seinen Offiziere und 300 Rt. bei den Maurern, was seiner versprochenen Pension von 1000 Rt. jährlich entsprach, ohne die anderen Schulden bei den Soldaten, Bergleuten und Arbeitern. Am 29.9./9.10.1649 wies er Wrangel darauf hin, dass er bereits seit neun Monaten keine „Kommandantengelder“ mehr bezogen habe.[240]
„Ps: den 6. 9b., 1648, zue [Ortsangabe fehlt]
Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst als schuldig, vnd habe nicht laßen sollen, deroselben mit diesem gehorsamlich zu berichten, das Ich den Officiers alhir für Steinfuhren zue dem Baw noch beÿ 700 Rthaler, so dan den Mäwrern beÿ 300 Rthaler, ohne den Bergleuthen, Soldaten vnd andern Arbeits-Leuthen, welches auch noch ein Zimbliches austräget, schuldig bin, vnd Sie alle auff die vom October Monath fallende baw-gelder vertröstet, das Sie davon solten bezahlet werden. Worauff dan in dieser ietzigen Woche Ich naher Bamberg an I. F. G. daselbst geschrieben, dieselbige demütiglich gebeten, dieselbe wöllen gnedig geruhen, die verordnung thun zu laßen, das Ich die im Monath Octobri fellige baw-gelder erheben könte, damit Ich mit denselben etliche Schulden abtragen möchte. I. F. G. zu Bamberg aber haben sich darauff also ercleret, das Sie zwarten solche baw-gelder anhero geben laßen wolten, aber der h. Agent Barth hette deroselben durch Schreiben eröfnet, das E. Excellence Ihme ordre ertheilet, solche Gelder an den hiesigen Cassier zu verweisen, alß E. Excell. aus dem Extract, so I. F. G. zu Bamberg Mir vberschicket haben, gnedig ersehen werden. Weil Ich dan noch ein großes, wie oben gemeldet, schuldig bin, vnd Mich also beÿ E. Excell. gehorsamblich erkundigen wöllen, ob dero gnediger befehl an herrn Agent Barthen, das solche Gelder zu fortsetzung des Baws alhir nicht mehr sollen gegeben werden. Alß will dieselbe Ich hirmit vnterthenig gebeten gebeten haben, Sie wollen in allen gnaden geruhen, Mir darauff gnedige Ordre zu ertheilen, wie Ich mich dann zu verhalten haben soll, ob Ich die verfallene gelder vom Monath Octobri noch an Mich ziehen soll, damit die Steinfuhren den Officiers vnd andern leuthen ihre Arbeit kann bezahlet werden, E. Excellence wollen aber dieses in Vngnaden nicht auffnehmen, sondern allewege, mein gnediger herr vnd Patron[241] verbleiben, wan Ich auff gethane vnd verrichtete Arbeit nicht so viel schuldig were, wolte E. Excellence Ich hirmit nicht behelliget haben. Lebe also der tröstlichen hoffnung, E. Excell. werden mir gnedige ordre ertheilen, wie Ich es nicht allein mit solchen Geldern: sondern auch hinfüro mit dem Bawe halten soll, deme alßdan Ich gehorsamblich nachleben will. Vnd thue hirmit E. Excellence Gottes gnediger Auffsicht vnd bewahrunge zu allem Wolergehen vnd glücklichen progressen getrewligst, Mich aber in dero beständige Gnade recommendiren, vnd verbleibe vnauffhörlich Ewer Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 3ten Novembris anno etc. 1648 etc. ChvonSteinëcker.
„Extract Schreibens an Ihro Fürstl. Gnaden zu Bamberg vom königl: schwedischen agenten zu Nürmberg herrn Jacoben Barth den 28. Octobris anno 1648.
Sonnsten haben S. Excell. mir gl: befohlen, die anstalt zu machen, das die fortifications gelder vnd was an solchen allenthalben noch restiret hinfüro niemandt anders alls dem Cassier zu Schweinfurth gegen seine quittung oder wem derselbe hirzu ernennen werde, auß gestellet werden sollen, weßentwegen Eüre furstl. Gnaden Ich solches zu dero gn. Nachricht, hirmit auch gehorsamb habe eröffnen sollen“.[242]
Inzwischen war Steinecker mit Vorbereitungen zum Abzug beschäftigt.
„Ps: Bambergk, den 12. 9br, 1648.
Hoch: Wolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ewer Excell. Schreiben von den 4. vndt 6. dieses, habe Ich zu recht wohl empfangen vndt waß dieselbe, nach dem nunmehr glücklich gedÿenen Friedenschluß, wegen fertig zu der Marche, daß vff hernegst weiter zukommender Ordre der Außzug der Gvarnison vnd abführung aller Zubehör, an Geschütz, ammunition vndt waß dem anhängig, wohl geschehen möge, Auch wegen einstellung der hostilitäten, vnd nachlaß deß fortification Bawes, gnädig erfolgen wollen, mit mehrem vernommen vndt soll solchem allen Gehorsame folge geleistet werden. Vndt weil nun zu abführung deß allhier befindtlichen Geschützes, nicht allein zween Blockwägen,[243] sondern auch in die Zwanzig große Stückräder,[244] vnd anders mehr von nöthen Alß habe Ich die bestellung gethan, daß solche vndt dergleichen Gerätschafften vnterdeßen verfertiget werden mögen, vndt soll E. Excell., wann dieselbe mit dero Marche dießem Orth sich etwas nähern werden, der sachen Notturfft von mir persönlich gehorsambst hinterbracht werden. Ewer Excell. der Gnedigen Obhuet Gottes getrewlich befehlendt verbleibe Ewer Excell:
Gehorsamer diener vndt Knecht
Schweinfurth den 9. 9bris ao. 1648 ChvonSteinëcker“.[245]
Im nächsten Schreiben teilte er Wrangel mit, dass dessen Gemahlin[246] am 24.11. mit den Kindern in Schweinfurt eingetroffen sei und ihre Wohnung bei dem Stadtphysikus Dr. Bausch[247] auf dem Roßmarkt bezogen hatte.[248]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst als schuldig, vnd habe dero an Mich abgelaßenes Schreiben in gebürlichem respectu erhalten, laße auch E. Excell. vnverhalten, das dero Gemahlin auff E. Excell. gnedige Verordnung sich alhier in Schweinfurth befindet, vnd soll deroselben aller müglichkeit nach gebürlich auffgewartet werden. Belangend die Stücke, ammunition vnd andere Sachen hir im Zeughauße,[249] wovon E. Excell. einige liste von Mir erfordert, habe Ich meiner schuldigkeit nach einliegende auffsetzen laßen, vnd solche E. Excell. gehorsamblich vberschicken sollen, woraus dieselbe gnedig ersehen vnd vernehmen werden, was von einem vnd anderm alhier vorhanden. Womit dieselbe Ich Gottes gnediger bewahrung, vnd Mich aber in dero beständige Gnade recommendiren thue, vnauffhörlich verbleibend Ewer Excellence
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 20ten Novemb. anno etc. 1648 etc. ChvonSteinëcker
Liste der verschiedenen Stücke, ammuninition vnd Gewehr hir im Zeugkhause zu Schweinfurth. etc.
180 Centner Pulver.
130 Centner Lunten.
160 Centner Blei an 33 Stücken.}
Stück Kugeln
230 Stücke 30. }
970 24. }
950 12. }
200 8. }
160 6. }
1100 4. } pfündige
550 3. }
1600 2 ½. }
1400 2. }
500 1 ½ . }
200 1. }
Doppelhaken[250] Kugeln
1400 Stücke.
24000 Musqueten[251] Kugeln
Ihr Königl. Mayt. zu Schweden etc. gehörige
Stücke. etc.
1 Dreÿ Viertels Canon[252] } ………… { 30 }
2 newe halbe Canons[253] } ………… { 24.}
1 Schlange[254] zu Mergentheim} ..…….. { 12 }
1 Schrotstück[255] von den
Kaÿserlichen hir gefunden } schießet { 6. }
5 Regimentsstücke[256] von { } Pfundt. p
der armeè. } …………. { 3. }
4 Regimentsstücke Kays etc.
so hirein gefunden. } …………. { 3. }
1 Stück von Mergentheim } ………… { 2. }
1 newer metalliner Mörser[257] alhir gegoßen.
1 eiserner Mörser.
2 Betarden.[258]
900 ledige } Handtgranaten[259]
200 gefült }
20 Granaten[260] zu 40 pfunden.
100 fewer Röhre[261]
98 Musqueten
400 Piquen
40 stück kurtz Gewehr[262]
24 doppelt haken eigene, große vnd kleine.
Stücke, so der Stadt Schweinfurth gehören
8 Stücke } ………… { 4. }
2 Stücke } schießet { 2. }
2 Stücke } { 1 ½ } Pfundt
1 eisern Stück } { 1 ½ }
3 Haken[263] vff Lavetten. etc.“[264]
„Hochwolgeborner Herr General vnd FeldtMarschall, Gnediger Herr,
Ew. Excell. seindt meine gehorsame dienste allezeit so willigst alß schuldig, vnd kann deroselben nicht verhalten, das deroselben Ich vor diesem einig Verzeichniß, was alhir an ammunition, Stücken vndt andern Sachen im Zeughauße noch vorhanden, zugeschicket, weil Ich aber nicht wißen können, ob. E. Excell. solches insinuiret[265] worden: Alß habe Ich nicht laßen wöllen, deroselben nochmalen hir beÿ ein Verzeichniß darüber zu zuschicken, damit E. Excell. davon Wißenschafft haben mögen. Sonsten kann E. Excell. Ich hirbeÿ nicht verhalten, das die Räder von den halben Canons zu der armeè gekommen, vnd Ich nun nicht weiß, durch was mittel wiederumb zu denselben Canons andere Räder können geschaffet werden, derwegen E. Excell. Ich vnterthänig will gebeten haben, dieselbe wöllen gnedig geruhen, Mir ordre zu geben, wie es darmit soll gehalten werden, damit wiederumb Räder dazu kommen können. Wegen des magazins kann E. Excell. auch nicht bergen, das nicht über 800 Malter Getraÿdig vorhanden, was noch täglich davon kömpt, dan die beide Stiffter Wirtzburg vnd Bamberg, so wol andere Stände ihre veraccordirte vnd bewilligte contingent nicht eingeliefert; was aber alhir im Magazin noch vorhanden ist, soll bester maßen in obacht genommen werden, das es nicht vnrathlich verthan wirt. Habe also E. Excellentia dieses zu berichten vor meine schuldigkeit erachtet, vnd thue dieselbe Gottes gnediger Bewahrunge ergeben, Mich aber in dero beständige Gnade recommendiren, der Ich allezeit verbleibe Ew. Excellentia
gehorsamer vnd getrewer Knecht
Schweinfurth den 20ten Novemb. anno etc. 1648 etc. ChvonSteinëcker“.[266]
Auf den Dörfern um Schweinfurt waren noch immer Soldaten einquartiert. In Herlheim[267] waren vom 28.11. bis 30.12.1648 43 Häuser mit finnischen[268] Infanteristen vom Regiment Ostuusimaa[269] belegt gewesen: „9 Häuser und 4 Scheunen seint durch die Soldaten eingerissen und verbränt worden“. Von Januar bis zum August 1649 entstanden 266 fl. Verpflegungskosten für einen Leutnant, dessen Pferde, zwei Korporale[270] und sechs Gemeine des Finnen-Regiments Österbotten[271] zu Fuß, kommandiert von Obristleutnant Anders Muncks.[272] Bis zum Mai lag dort noch ein Kapitän im Quartier.[273] Diese Finnen, die im Allgemeinen als anspruchsloser im Unterhalt als Schweden und Deutsche galten, waren wohl auch aus diesem Grund auf die z. T. fast leeren Dörfer gelegt worden. Das Benediktiner-Kloster Münsterschwarzach[274] musste zudem zu den Satisfaktionsgeldern[275] größere Mengen Mehl und Wein für das vom November bis Dezember in den Dörfern Sommerach[276] und Nordheim[277] stationierte schwedische Hauptquartier aufbringen.[278]
Wrangel, wie die katholischen »Habichte« über den raschen Friedensschluss[279] mehr als unzufrieden, zumal er seine immensen Einnahmequellen[280] versiegen sah – im März 1650 konnte er dem Stift Würzburg die enorme Summe von 76.000 Rt. leihen[281] – , war vom Fränkischen Kreis bis zur endgültigen Demobilisierung seiner Truppen Schweinfurt als Hauptquartier zugewiesen worden. Am 30.12. traf er dort ein und stieg im Februar 1649 im Haus des mit ihm bekannten Stadtphysikus Dr. Bausch ab, wo auch seine Gemahlin mit den Kindern lange logierte. Hier suchte ihn Karl Gustav auf, der dort von seiner Erwählung zum schwedischen Thronfolger benachrichtigt wurde:[282] „Ohne das geringste eigene Verdienst, klagend und jammernd – zwischendurch trinkend – so wurde Karl Gustav schwedischer Erbfürst“.[283] Die Mehrheit des schwedischen Reichsrats hatte im Sinne Axel Oxenstiernas,[284] des Haupts der aristokratischen Opposition und der adligen Kriegspartei am Hofe, die Zugeständnisse ihrer Königin als „übereilet“ bezeichnet, da die „erhaltenen Vortheile gar zu wohlfeil“ weggegeben würden. Man hätte den Krieg um besserer Gewinne willen fortsetzen sollen.[285] Piccolomini[286] hatte in seinen Anweisungen für Montecuccolis[287] Verhandlungen mit den Schweden darauf verwiesen, dass Unterhaltungen und Bankette[288] die Waffen des Gegners seien, um diese hinauszuziehen und den Abmarsch ihrer Truppen aus Böhmen zu verzögern.[289] Im November vertrat der mit Wrangel gut bekannte Enckevort[290] gegenüber Piccolomini die Ansicht: Jetzt dränge der Kurfürst von Bayern auf den Abmarsch der kaiserlichen Armee nach Böhmen und jammere über die Verheerung seines Landes, in dem er angeblich seine eigene Armee von dreizehn Reiter- und neunzehn Infanterieregimentern mit Mühe werde unterbringen und unterhalten können. Piccolomini werde aus Lambergs[291] [=> Abb. links] Bericht wissen, dass gegen die Friedensvereinbarungen von insgesamt achtunddreißig Seiten Proteste erhoben wurden, und zwar vom Papst,[292] Spanien,[293] dem Dänenkönig,[294] dem Kurfürsten von Brandenburg,[295] dem Herzog von Lothringen,[296] dem Heidelberger Pfalzgrafen[297] und anderen, so dass zwar keine Aussichten auf Frieden, dafür aber solche auf ein Schisma im Reich und einen noch blutigeren Krieg als den bisherigen bestehen.[298] Am 1.12.1648 war der gesundheitlich anscheinend angeschlagene Douglas[299] auch zu weiteren Verhandlungen in Bamberg erschienen.[300]
Der Kitzinger Pfarrer Dietwar vermerkt in seiner Chronik unter dem 28.12.1648: „Dem 18. Dezember brachen die Schweden allenthalben auf. Man meinte, sie würden nun ihren gänzlichen Abzug aus Deutschland nehmen. Aber sie gingen am 24. dieses Monats [3.1.1649; BW] aufs Neue wieder in die Quartiere“.[301] Und der Rothenburger Chronist Dehner hielt fest: „Dieser Zeit sind alß im 8bris starke Parteyen von den Schwedischen inß Land gangen und alleß weggeraubt, also daß der Baursmann in die Statt hat fliehen[302] müßen, weil die gantz Schwedische und Frantzösische Armee wider auß dem Bayrland über die Donau gangen und zwischen Donauwörth[303] und Nördlingen stillgelegen“.[304]
Steineckers nächster Brief erreichte Wrangel bereits im Amt Bremervörde,[305] das dieser seit dem 18.12.1646 als Donation besaß und das jährlich 8.678 Rt. jährliche Einkünfte abwarf.[306]
„Ps: Bremer Vörde, den 6. Martÿ 1649 · / ·
Hochwohlgeborner Gnädiger Herr General vndt Feldtmarschal
E. Excell. sub dato Caßel[307] den 13ten huius an mich abgelaßenes schreiben hab Ich an heuten in gebührentem respect wohl erhalten. Thue hierauf E. Excell. gehorsamblich berichten, daß Ich die ienige Stuck vnndt ammunition sachen so von Nördlingen gleich mit kommender Specification alhero gebracht worden, in dem alhierigen Zeughauß verwahren laßen, auch denen darbeÿ gewesenen Connstabels[308] vndt Artiglerie Leuthen also balden schrüfftlichen pass gegeben, vndt in dero Qvartier zue dem herrn Obristen Lieutenant Somerfeldt[309] geschicket. Belangendt daß Stuckh gießen bin Ich darmit fortgefahren, vnd Jüngst verschienenen Mitwochen E: Excell: 4 Stückh gießen laßen, welche von dem ѷbergebliebenen guß von Nördlingen seint mit darzue gebraucht worden. Verbleibe damit negst aller seits empfehlung Göttlicher Obacht all stetes gehorsamblich E. Excell.
Gehorsamer Diener vnd Knecht
Schweinfurth den 23t Febr. ao. 1649. ChvonSteinëcker“.
L. S.
Hir wirdt spargirt, daß Tourenne[310] mit etlichen Regimentern zu den Parlementarischen gangen,[311] deßgleichen hatt sich auch Philippsburg[312] erclärt,[313] die Teutsche so Tourenne beÿ sich gehabt, sollen annoch vmb Preysach[314] stehen, vnd nicht mit mit Tourenne gehen wollen“.[315]
„Specification
Waß von Nördtlingen an Stückhen vnd ammunition sachen allhero nach Schweinfurth kom̃en.
5. halbe Cannonen
2. Stuckh schießen 8 lb.[316]
2. Stuckh schießen 3 ½ lb.
13. kleine Stuckh ohne Lavetten.
8. Maur Mörser
6. Petarden
80. Große Granaten
40. Kleine Granaten
3. Stuck Metal von verlohrenen guß, haben gewogen 8. Cent. 6 lb.
85. Feur Palen[317]
12. Fäßer Ihrer Excell.: gehöhrig
Kugeln
Von 24. lb seindt … 750 Stuckh
12. lb ………… 400
8. lb ………… 900
3. lb ………… 180.
Kleine eiserne Kugeln 600.
Schweinfurt, den 20. Febr. Ao 1649“.[318]
Am 3.4.1649 war auch Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken zwei Tage nach Wrangel mit großem Komitat[319] in der Reichsstadt eingetroffen, was die ohnehin schlechte Finanzkraft der Stadt zusätzlich belastete.
Unter 1649 ist in der Schweinfurter Stadtgeschichtsschreibung festgehalten, dass das Wappen Wrangels an der Mauer wieder herausgenommen und neu, d. h. tiefer eingesetzt werden musste, um die Rangfolge auch so deutlich zu dokumentieren: „Am 2. Ostertage den 26. März (nach n. Styl am 5. April) frühmorgens wurden sämmtliche, in Stein gehauene, und in die Werke und Thore gesetzten Wappen des Feldmarschalls herausgenommen, und die Oeffnungen zugemauert, nach den Feiertagen aber 1 ½ Schuh[320] niedriger als zuvor wieder eingesetzt, damit sie den Wappen der Königin nicht gleichständen“.[321] Diese beiden Wappen geben in restaurierter Form noch heute Zeugnis von der Arbeit Steineckers.[322]
In Grafenrheinfeld[323] hatten ebenfalls finnische Infanteristen aus Savolax[324] gelegen, die Anfang Januar 1650 nach Sachsen abgezogen wurden. Die fünfmonatige Einquartierung,[325] die bis zum 24.8. blieb, stammte aus Österbotten.[326] Auch im Amt Sulzheim[327] lagen finnische Infanteristen aus Österbotten unter Major[328] Didrik Rose[329] vom Januar bis zum September 1649 im Quartier.[330] Wahrscheinlich fanden sich bei ihnen auch die auffälligen Lappländer.[331]
Steinecker hatte sich wieder einmal um finanzielle Unterstützung an den auf dem Nürnberger Exekutionstag[332] weilenden Wrangel gewandt, auf dem sich auch viele Offiziere zur Erstattung ihrer ausstehenden Forderungen eingefunden hatten.
„Ps: Nurmberg d. 2 Juny 1649
„Hochwohlgeborner Gnädiger Herr General vndt Feldtmarschall
Waß des herrn Marg Graffen von Anspach Sr. Frstl: Gn:[333] wegen bezahlung deß Monath Maÿ, dann auch 5. Monatlicher zue ruckh ständiger fouragj gelter[334] auff die bagagi Pferdt,[335] gegen Meinen Maieur, alß welcher mit seiner Comp: dahin assignirt, sich erklärt, solches beliebe E: Excell: auß beÿgefügtem Inschluß mit mehrerem gnädig zuersehen, Wan nun E: Excell: außer weitleufigen berichten, ohne daß gnädig bekandt, daß der Soldat allhier kein ander lebens mittel hat, alß daß baare gelt, vndt in ermanglung deßen, noth leiden muß, Allß habe E: Excell: Ich hiermit gehorsamblich bitten wollen, sich gnädig belieben zuelaßen, vnd hochgedacht S: Frstl: Gn: entweder durch schreiben, oder sonst andern deroselben beliebige Mitel, dahin zu disponiren, daß gedachte Meine Compag: daß ihre gleich andern bekom̃en möchte; Warmit E: Excell: dem Schutz deß allerhöchsten getrewlich, zue dero beharlichen faveur[336] aber Mich gehorsamblichst empfehlendt mit verbleiben E: Excell:
Gehorsamer Diener vndt Knecht
Schweinfurth den 29. Maÿ 1649. ChvonSteinecker“.[337]
„Ps: Nurnberg den 25 August 1649
Hochwohlgeborner Gnädiger Herr General vndt Feldtmarschall Gnädiger Herr etc.
Auß beÿgefüegtem Inschluß Beliebe E. Exc: gnd: zu ersehen, waß sich jüngst verwichenen Sonabendt alß den 18. dito vor ein Tödtlicher casus zwischen einem Bürger vndt einem Musquetier[338] von Meinem Regiment[339] gefallen, kann Ich nun nit vnterlaßen, der sachen warhafften verlauff durch aidtliche abhörung etlicher zeugen zuerkhundigen, auch darauff ordentlich recht zuehalten, wardurch dan der Thätter zum Todt condemniret wordten, wie auß beÿ sub lit: B. zuersehen ist, Alß hat mir billich obligen wollen, so thahnes vrtheil vor vollziehung der execution E: Excell: ad recognitionem[340] gehorsamblich zue vberschicken, vndt deren gnädige ordre waß beÿ der sachen zue thun sein möchte zuerwarten.[341] Warmit dieselbe dem Schutz deß Allerhögsten getrewlich vnndt zu dero beharlichen gnedigen faveur mich gehorsamblich empfehlendt, mit verbleiben E: Excell:
Gehorsambster Diener vnd Knecht
Schweinfurth den 22. Aug. 1649. ChvonSteinëcker“.[342]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Feldlager: „Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh u. Laub, stabilisiert mit Spießen u. mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere u. den Hütten u. Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit zwei Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKANP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- u. Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke u. verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ u. deren Frauen u. Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
[2] Dachau [LK Dachau], HHSD VII, S. 129ff.
[3] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.
[4] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[5] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[6] Christoph Karl Graf v. Schlippenbach [1.1.1624 in Kurland-27.11. 1660 in der Ostsee zwischen Landsort u. Elfsnabben], schwedischer Hofbeamter, Politiker u. Diplomat, ab 1647 Generaladjutant Carl Gustav Wrangels, 1650 Hofmarschall.
[7] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.
[8] Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König.
[9] Aken (Elbe) [LK Anhalt-Bitterfeld]; HHSD XI, S. 2ff.
[10] Stift: Das Hochstift bzw. Erzstift war das weltliche Herrschaftsgebiet eines geistlichen Reichsfürsten u. dessen Verwaltung.
[11] Malter: sehr unterschiedliches Maß in den einzelnen Territorien oder Städten: Aachen = 148.268 Liter; Altenburg (Thüringen) = 293.944 Liter; Baden = 150 Liter; Coburg = 167.1 Liter; Düsseldorf = 165.84 Liter; Erfurt = 715.358 Liter; Frankfurt/M. = 114.729 Liter; Fulda = 174.122 Liter; Hanau = 122.122 Liter; Hannover = 186, 91 Liter; Heidelberg = 111.416-125.343 Liter; Hildesheim = 155.6-158.7 Liter; Höchst = 114.729 Liter; Homburg 100-128 Liter; Kaltennordheim/Thüringen = 167.5 Liter; Kassel = 643 Liter; Kleve = 214.4 Liter; Koblenz = 192.366 Liter; Köln = 143.54 Liter; Krefeld = 137.512 Liter; Limburg/Lahn = 200.022 Liter; Lippe-Bückeburg = 105.5 Liter; Lippe-Detmold = 474.168 Liter; Mainz = 109.388 Liter; Mannheim = 111.08 Liter; Meiningen = 8 Maß = 32 Metzen = 167.1016 Liter; Mühlhausen/Thüringen = 161.613 Liter; Oldenburg = 273.636 Liter; Osnabrück = 244.4 Liter; Ostheim = 117.64 Liter; Paderborn = 291.608 Liter; Sachsen-Weimar = 150.588 Liter; Trier = 236.97 Liter; Weimar = 150.588 Liter; Wernigerode: 1 Malter Hafer = 12 Scheffel = 600 kg; Wiesbaden = 109.388 Liter.
[12] Aschaffenburg; HHSD VII, S. 33ff.
[13] Amalia Elisabeth Landgräfin v. Hessen-Kassel [29.1.1602 Hanau-3.8.1651 Kassel]. Vgl. BUCKREUS, Die Körper einer Regentin; PUPPEL, Amelie Elisabeth; BECHERT, Die Außenpolitik; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel.
[14] Ritterschaft: Die Ritterschaft bildete den 2. Landstand, ihre Mitglieder stammten aus den führenden Adelsfamilien, die Aufnahme in die Korporation war durch die sogenannte Ahnenprobe nachzuweisen. Die Fähigkeit zur Teilnahme an Land- oder Kreistagen war verbunden mit dem Besitz eines bestimmten Gutes. Viele der fränkischen Ritter hatten unter Gustav II. Adolf gedient. => Gemeint ist hier konkret die Fränkische Reichsritterschaft: Ritterkanton Altmühl für das Gebiet entlang der Altmühl mit Sitz in Wilhermsdorf, Ritterkanton Baunach für das Gebiet um Baunach (Bamberger Land) mit dortigem Sitz, Ritterkanton Gebürg für das Fichtelgebirge u. die Fränkische Schweiz mit Sitz in Bamberg, Ritterkanton Odenwald für den Odenwald mit Sitz in Kochendorf, Ritterkanton Rhön-Werra für das Gebiet entlang von Rhön u. Werra mit Sitz in Schweinfurt, Ritterkanton Steigerwald für den Steigerwald mit Sitz in Erlangen. => Ritterkanton: Untergliederungen der Ritterkreise. Jeder Kanton wählte einen Ritterhauptmann u. Räte und besaß eine eigene Kanzlei. Die Ritterkantone erhoben Steuern v. ihren Mitgliedern, vertraten sie im Reichskammergericht u. führten die Matrikel, in die jeder Ritter mit acht adligen Ahnen u. Mindestbesitz im Wert v. 6000 Talern aufgenommen werden konnte.
[15] Weiden in der Oberpfalz; HHSD VII, S. 794ff.
[16] (Bad) Mergentheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 41ff.
[17] Zwölfpfünder: => Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB].
[18] lb.: Pfund.
[19] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[20] Melchior Otto Voit v. Salzburg, Fürstbischof v. Bamberg [19.6.1603 Eichenhausen-4.1.1653 Forchheim], 1642-1653 Bischof v. Bamberg.
[21] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[22] Noch im Mai 1648 war Johann Philipp v. Schönborn, dem anscheinend die Antipathie des Kurfürsten gegen Melchior v. Hatzfeldt u. die Wertschätzung Piccolominis in Wiener Hofkreisen nicht bekannt war, v. anderen Informationen ausgegangen: „Sonsten habe die nachricht, daß graff von Hatzfeld ds general commando uber die ksl. armée angetragen wird, sie liegen ihm hart an, glaub, er wirdts annehmen“. Staatsarchiv Würzburg Korrespendenzarchiv J. Ph. v. Schönborn 319 (Abschrift): Johann Philipp v. Schönborn an Johann Philipp v. Vorburg, präsentiert 29.5.1648.
[23] Schlacht bei Lens am 20.8.1648: Französische Truppen unter Louis II. Condé schlagen die kaiserlich-spanischen Truppen unter Erzherzog Leopold Wilhelm, die 5.000 Tote, 6.000 Gefangene, den Tross, die Artillerie u. 120 Fahnen einbüßen.
[24] Barth war General(kriegs)kommissar [schwed. allmänt krig kommissionär, dän. generalt war kommissær]: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- u. Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontributionen), sowie zur Kontrolle der Kriegskommissare. Er übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl., bei der dänischen Kavallerie sogar 908 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld u. in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie auf Grund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- u. Truppenfinanzierung zu senken u. Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport u. die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten u. gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- u. Reichstagen auf u. war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen), „Verehrungen“ u. Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. DAMBOER, Krise, S. 27: „Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet“. Vgl. auch KAPSER, Die bayerische Kriegsorganisation, S. 101ff.; SAITOM, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[25] Jacob [v.] Barth [Bard] [ -1659], schwedischer Generalkriegskommissar u. königlich schwedischer residierender Agent in Nürnberg, dann kurmainzischer Rat in Erfurt
[26] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[27] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.
[28] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[29] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.
[30] Hans Heinrich v. [vom] Ende [Ente] [ – ], schwedischer Obrist.
[31] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[32] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“
[33] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 7.9./17.9.1648, präsentiert Dachau, 23.9./3.10.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift]..
[34] Spanier: Die spanischen Truppen genossen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Von Elitetruppen kann nicht die Rede sein, so Blaise de Vignière, französischer Militärschriftsteller (1605), zit. bei PARKER, Soldat, S. 52f. „Was die Spanier betrifft, so kann man kaum leugnen, daß sie die besten Soldaten der Welt sind; aber ihrer gibt es so wenige, daß man zur Zeit wohl kaum fünf- oder sechstausend von ihnen zusammenbekommen kann“. Vgl. dazu die Chronik des allerdings parteiischen Arnold v. Anrath aus Wesel (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier am Niederrhein S. 106f.: „Nach dem nu veil Soldaten im 1615 im Sommers durch dei Pestilentzi uthengeruckett und dei Companien fast schwag worden, hatt man wederum umb dei Companien zu stercken veil newe Spannier aus Hispannien uberschicket. Den 22. Februarii anno 1616, sein wederum in Wesell gekommen ungefehr 425 ungeruste und unwerbare meisten Thels Junges, und wenig so vor Soldaten bestan muchten, wey wohl artig quat genuch, umb Leutte und Burger zu betruben. Gott gebe, daß diße dei Letzte sein mugen. Den 23. sein dei so inkommen und dei so darin gelegen wahren zemptlich gemunstert worden, und sein diße schlegte Gesellen under dei altte Companien ingeflicket. Ich hilt es darvor, daß es mestendehl Schaff und Ferckens Hirtten gewesen wahren in den Orth darhen sei gekommen wahren. Und wehn daß edle Deutzlandt und dei darinnen wohnnen nicht theten, sey solten sobaldt den Juncker nit spelen alß sei thun, wehn sey dey Plug Bengelß nith in unser Landt gekomen“. Der Pfarrer v. Nauheim u. Verfasser des THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., Heinrich Maul (Henricus Oraeus) [1584-1646]; WAAS, Chroniken, S. 192: „Dieses spanische und kaiserliche Volk [des Kardinal Infanten Ferdinand] hat nicht besser gehauset … Allerorten wo sie hinkamen, erfülleten sie Himmel, Luft und Erden mit mit Feuer, Raub, Dampf, Blut, Mord, Schand und Brand, Leid und Geschrei, daß es in und durch die Wolken erscholl, und hätte nicht ärger gemacht oder erhört werden können. Fast kein Ort blieb ganz stehen. Kein Mensch dorfte sich sehen oder blicken lassen, wer nicht des Todes sein wollte, oder mußte sich entweder in feste Oerter oder ins dicke Gesträuch, Gebürg, Wälde, Höhlen und Steinritzen bei die unvernünftige wilde Thieren verkriechen. War doch manchmal nicht sicher, sondern wurde herausgezogen und ärger als ein unvernünftiges Thier gehauen, geschossen, gemetzget, zerfetzet, daß nimmermehr kein Zung so beredt, noch einige Feder so scharf und spitz, die es ausreden und beschreiben könnte. In Summa, das Land vor ihnen war wie eine lüstige Aue oder wie ein Paradies und Lustgarten und nach ihnen wie eine wilde, wüste Einöde, daß in wenig Tagen nach ihrem Durch- und Abzug man sich gegeneinander vermundern möchte, wo sich einer oder der ander erhalten hätte“. Maximilian I. v. Bayern hatte den Spanien schon in der Anfangsphase des Krieges mangelnden Einsatz vorgeworfen, „weiln alles nur auf einem bleien Spanischen fueß heergeht“. BA NF I/2, Nr. 109, S. 336: Maximilian I. an Herzog Wilhelm V., Straubing, 1621 VIII 25. Zum Teil wurden wie in England Sträflinge aus den Gefängnissen geholt, v. den spanischen Galeeren rekrutiert u. ins Reich verbracht. Der Waliser James Howell 1623 über den Charakter der Spanier: „Betreffs des Volkes, […] sein Fehler besteht in allzu großer Würde, was mancher, der es nicht so gut kennt, für Stolz hält. […] Er geht, als ob er marschiere, und er sieht selten zu Boden, als ob er ihn verachte“. Zit. bei DAVIES, Spanische Habsburgerportraits, S. 70.
[35] Philipp IV. [8.4.1605 Valladolid-17.9.1665], König v. Spanien, Neapel u. Sizilien, Sardinien u. Portugal. Vgl. STRADLING, Philip IV.
[36] WOLFSGRUBER, Spindler, S. 154.
[37] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[38] Schwadron, Esquadron, Geschwader [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks u. der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach TROUPITZ, Kriegs-Kunst, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).
[39] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant von Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[40] Heller: 2 Heller = 1 Pfennig. 1 Reichstaler = 1, 5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ).
[41] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[42] Verpflegung, Verpflegungsordonnanz: Die Verpflegungsordonnanz sollte in allen Armeen die Verpflegung der Truppen verbindlich festlegen, was aber in der Kriegs- und Alltagswirklichkeit nicht immer zu leisten war. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Selbst einem Regimentsschreiber mit monatlich 20 fl. Sold standen täglich 3 Portionen Brot zu je 1 ½ Pfd., 4 ½ Pfund, Fleisch, 4 ½ Maß Bier sowie 20 Pfd. Futter für 2 Pferde zu; KÖNNECKE, Grimmelshausen 2. Bd., S. 365. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot u. 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister u. ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch u. Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Vgl. den Speisezettel vom 1. und 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.:
„1. März 1637. Mittags
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch mit Merretich;
Kälberbraten;
Kalbskopf;
Kraut;
1. März 1637. Abends.
Offizierstisch: Sallat;
Gebratene Kälberbrust;
Kapern;
Gehackte Kälberlunge;
Schweinefleisch;
?;
2. März 1637. Mittags.
Tafell: Milch Suppe mit Eyr;
Gefüllte Heringe;
Kälber Nürenbraten;
Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen.
Tafell; ander gangk:
Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel;
Kirschtürtle;
Sauerkraut mit Brautwürsten;
Fische;
Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch;
Kalbskopf;
Nürnbraten;
Euter?stücke mit Rosmarin;
Heringe mit Zwiebel;
Kraut mit Rostbratwürsten.
Gesinde- und Küchentisch:
Rindfleisch:
Suppe;
Heringe;
Kalbfleisch;
Sauerkraut“.
Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen.
2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken., S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Der Verpflegungssatz für die Franzosen war 1647 in Heilbronn festgelegt; DÜRR, Chronik 1. Bd., S. 197.: „Ein gemeiner Soldat erhält 1 Ration, bestehend aus 1 Pfund Brot (1 Kreuzer), 1 Pfund Fleisch (4. Kr.), 1 Maß Wein (6 Kr.) Ein Korporal erhält 1 ½ Rationen, Sergeant 2 Rationen, Fähndrich 3 Rationen, Leutnant 4 Rationen, Hauptmann 6 Rationen. Zu der Ration für den Soldaten 10 Kreuzer Löhnung täglich“.
[43] Riksarkivet Stockholm: Brevskrivarregister – Riksarkivets enskilda arkiv och samlingar E185: Christoffer v. Steinecker an Karl Gustav Pfalzgraf v. Pfalz-Zweibrücken, Schweinfurt, 27.8./6.9.1648; ohne Präsentationsvermerk.
[44] „Kleiner Krieg“: Gegensatz zum „gehegten Krieg“: Krieg der kleinen Truppeneinheiten, Streifkorps und verbündeten Bauernhaufen, mit Scharmützeln, kleineren Treffen, Überfällen etc., um den Gegner überraschend anzugreifen, ihm den Nachschub zu nehmen und ihn auszuhungern.
[45] Amberg; HHSD VII, S. 20ff. Amberg; HHSD VII, S. 20ff.: “Amberg, durch Eisenerzbergbau reich geworden, leistete sich eine gigantische Stadtbefestigung. Sie muss in der damaligen Zeit so furchteinflößend gewesen sein, dass sie bis 1703 (im Spanischen Erbfolgekrieg wurde Amberg nach mehrwöchiger Belagerung durch kaiserliche Truppen besetzt) nie ernsthaft belagert wurde. Über 100 Türme und mehrere Kilometer zweireihige Stadtmauern beschützten die Amberger. Die ganze Stadt wurde durch den stets gefüllten und aufgestauten Stadtgraben zu einer Wasserfestung. Der Bürgermeister Michael Schwaiger schrieb in seiner Chronica Amberg 1564: „München seyn die schönst, Leipzig die reichist, Amberg die festeste Fürstenstatt‘“ [wikipedia].
[46] Augustin v. Fritsch auf Moos [1599-23.4.1662], kurbayerischer Obrist.
[47] Rumormeister: Befehlshaber der entsprechenden Rumor-Kompanie mit Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesinde, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger und straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, ein von den Soldaten allgemein verachtetes Amt. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren. Der Rumormeister hatte zudem den Hurenwebel zu unterstützen. Vgl. DILICH, Krieges-Schule, S. 42: „Ein Rumor-Meister soll ein starcker Mann von Person seyn / hertzhafft / und eines ernsthafften Ansehens und Geberden. An besonderm Witze und Verstand ist eben nicht viel gelegen / diweil er allein / wann sich Schlägereyen / Diebereyen oder sonsten Unwillen im Lager zuträget / bey der Hand seyn muß / alsdann steuren helffen / auch sonsten / wann man Schantzen auffrichten und machen will / Huren und Buben zur Arbeit treiben und zwingen“.Vgl. BERG, Administering justice, S. 9, 17.
[48] Johann (Hans) Adam v. Weyhel [Weiler, Weill; Eckersdörfer] [ … ], kurbayerischer Rumormeister.
[49] Justizkompanie: Gemeint ist hier die sogenannte Rumorkompanie: Kompanie mit Pfaffen, Profossen, Henkern u. dergleichen Gesinde, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger u. straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, v. den Soldaten allgemein verachtete Tätigkeit. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren.
[50] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 3009, fol. 367.
[51] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[52] Neumarkt in der Oberpfalz [LK Neumarkt in der Oberpfalz; HHSD VII, S. 505f.
[53] Regen [LK Regen]; HHSD VII, S. 604f.
[54] HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 278.
[55] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[56] Tod aus den eigenen Reihen [„friendly fire“]: Nachdem einheitliche Uniformen bzw. die Kennzeichnung v. eigenen Streifparteien fehlte, kam es immer wieder zu Todesfällen in den eigenen Reihen. Das „Journal der Armee“ Bernhards v. Sachsen-Weimar hält unter dem 18.6.1637 fest; LEUPOLD, Journal, S. 327: „Dato gegen Abent liefen ezliche desmondirte Reüter von sich selbsten auß, und alß sie Ritmeister Nißmitz von des Obristen Rosen mitt einer Party angetroffen, haben sie einander vor Feindt gehaltenn und Feüer geben, da dann zwene zu Fuß und dem Ritmeister ein Pferd erschoßen worden. Endlichen haben sie einander erkennet und seindt die zu Fuß fortgangen und andern Tages früe mit 20 Pferden wieder zurück kommen“. In der Schlacht bei Mergentheim am 5.5.1645 soll es nach einem Bericht an Maximilian I. derart unübersichtlich zugegangen sein, „daß sogar Eurer Churfürstlichen Durchlaucht aigne reichsvölckher 2 compagnien von den ihrigen heftig chargiert unnd ihnen zimblich schaden gethann, ehe sie gewust, daß solliche von ihren eignen völckhern“. GREINDL; IMMLER, Die diplomatische Korrespondenz 2. Bd., 2. Teilband, S. 358. Zum Teil muss man wohl auch davon ausgehen, dass hier Soldaten ihnen missliebige Offiziere bei günstiger Gelegenheit töteten, wie etwa im Fall Tavigny. Auch Franz v. Mercy soll von einer Kugel aus den eigenen Reihen getötet worden sein. Eine Reihe ähnlicher „Todesfälle“ wird sich heute dagegen wohl nicht mehr aufklären lassen. Der Hildesheimer Chronist, Arzt u. Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch unter dem 10./20.6.1632; SCHLOTTER, Acta, S. 44: „Mittags umb 12 Uhr schicket der von Bappenheim 12 Compagnia Reuter, umb den Stewrwald zu entsetzen und mit Kraut und Loth zue versehen, komen uff das Dorff Barnten beym Calenberge zue, darein 4 Compagnia Finnen lagen, eben unter der Predigt, wie ihnen nun des Feindes Ankunft vermeldet, reiten 6 Finnen hin aus, die den Feind so lang uff halten, bis die übrige herauskömen, die eine ebene Weil mit ihnen charchirt, bis die Bappenheimische ihnen ein Cornethen nemen, darauf setzen die Finnen zue ihnen hinein, bekomen ihr Beuth wieder und nemen vom Feind eins dazue, erschoßen den Rittmeister, und weil ihnen von Baudißin Succurs zue komen, geben die Bappenheimische die Flucht, darüber Rittmeister Hanß Jorgen Madeloh von Bonigkhausen Regiment It: ein Leutnand und Fähndrich gefangen werden und fast an die 100 niedergehawen, von den Finnen seyn 13 geblieben nebest etzlichen, so ihnen succuriren wollen, so zum theil unerkannter Weise von den Finnen selbst erschoßen“. Der Überlinger Ratsherr Dr. Pflummern berichtet über den Rückzug der eigenen Truppen nach dem missglückten Angriff auf Babenhausen (1633), SEMLER, Tagebücher, S. 47: „Daselbst sie in daß ander vnglückh geraten, dan ihnen deß Mercy tragoner, so zum succurs geschickht, entgegen kommen vnd gefragt, waß volckh diß währe, vnd alß einer von den commandanten geantwortet, sie währen königisch [gemeint war Franz Peter König, gen. von Mohr; BW], haben es die tragoner für königisch schwedisch verstanden vnd alsbald fewr geben, darvon manicher reütter auß dem sattel gehebt, die vbrige aber in völlige confusion gebracht, vnd alß sie mit der flucht sich hinder die mauren der statt Memmingen zu salvirn vermaint, seyn allda auch nicht eingelassen worden, haben also in einem dorff außer der statt nachtquartier nemmen vnd all augenblickh deß feindts veberfall erwarten müeßen, welcher sie auch, da er nhur gevolgt, leichtlich gantz aufschlagen mögen“. Konflikte unter den Armeeangehörigen waren an der Tagesordnung. Vgl. die Beschwerden Isolanos bei Piccolomini [TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1148, S. 359] über die schlechte Militärzucht u. gegenseitige Angriffe der kaiserlichen Soldaten, die nach seiner Ansicht durch eine mangelhafte Aufteilung u. schlechte Quartiere verursacht seien. Bei Hanau sei es zu Schlägereien zwischen Kroaten u. Soldaten Bredas gekommen. Letztere hätten wie Räuber den Tross des Kroatenregiments Révay geplündert u. einen kroatischen Leutnant erschlagen. Die kursächsischen Soldaten lägen in Eisenach u. verhielten sich nicht feindselig. Aber zwischen deutschen Dragonern u. Kroaten fänden Raufereien in den Gassen der Städte statt, wo sie einquartiert seien. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 [Zwickau 1640]: „Den 29. May [1640] ist bey früer Tagzeit / ein Troupp Reuter / etwan von 25. Pferden / vor dem Frauenthor ankommen / die haben in die 800. Schaffe zu verkaufen mitbracht. Als aber die Reuter gegen Abend in trunckener Weise davon geritten / hat einer den andern / wegen eines Hundes / welchen er verwundet / vom Pferde geschossen / daß er noch zeitlicher als der Hund / auff dem ersten Stück Acker am Frauen-Anger gestorben. So hoch achteten diese Leute einen Menschen / auch ihres eigenen Volcks“.
[57] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 3003, fol. 124.
[58] Tod aus den eigenen Reihen [„friendly fire“]: Nachdem einheitliche Uniformen bzw. die Kennzeichnung v. eigenen Streifparteien fehlte, kam es immer wieder zu Todesfällen in den eigenen Reihen. Das „Journal der Armee“ Bernhards v. Sachsen-Weimar hält unter dem 18.6.1637 fest; LEUPOLD, Journal, S. 327: „Dato gegen Abent liefen ezliche desmondirte Reüter von sich selbsten auß, und alß sie Ritmeister Nißmitz von des Obristen Rosen mitt einer Party angetroffen, haben sie einander vor Feindt gehaltenn und Feüer geben, da dann zwene zu Fuß und dem Ritmeister ein Pferd erschoßen worden. Endlichen haben sie einander erkennet und seindt die zu Fuß fortgangen und andern Tages früe mit 20 Pferden wieder zurück kommen“. In der Schlacht bei Mergentheim am 5.5.1645 soll es nach einem Bericht an Maximilian I. derart unübersichtlich zugegangen sein, „daß sogar Eurer Churfürstlichen Durchlaucht aigne reichsvölckher 2 compagnien von den ihrigen heftig chargiert unnd ihnen zimblich schaden gethann, ehe sie gewust, daß solliche von ihren eignen völckhern“. GREINDL; IMMLER, Die diplomatische Korrespondenz 2. Bd., 2. Teilband, S. 358. Zum Teil muss man wohl auch davon ausgehen, dass hier Soldaten ihnen missliebige Offiziere bei günstiger Gelegenheit töteten, wie etwa im Fall Tavigny. Auch Franz v. Mercy soll von einer Kugel aus den eigenen Reihen getötet worden sein. Eine Reihe ähnlicher „Todesfälle“ wird sich heute dagegen wohl nicht mehr aufklären lassen. Der Hildesheimer Chronist, Arzt u. Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch unter dem 10./20.6.1632; SCHLOTTER, Acta, S. 44: „Mittags umb 12 Uhr schicket der von Bappenheim 12 Compagnia Reuter, umb den Stewrwald zu entsetzen und mit Kraut und Loth zue versehen, komen uff das Dorff Barnten beym Calenberge zue, darein 4 Compagnia Finnen lagen, eben unter der Predigt, wie ihnen nun des Feindes Ankunft vermeldet, reiten 6 Finnen hin aus, die den Feind so lang uff halten, bis die übrige herauskömen, die eine ebene Weil mit ihnen charchirt, bis die Bappenheimische ihnen ein Cornethen nemen, darauf setzen die Finnen zue ihnen hinein, bekomen ihr Beuth wieder und nemen vom Feind eins dazue, erschoßen den Rittmeister, und weil ihnen von Baudißin Succurs zue komen, geben die Bappenheimische die Flucht, darüber Rittmeister Hanß Jorgen Madeloh von Bonigkhausen Regiment It: ein Leutnand und Fähndrich gefangen werden und fast an die 100 niedergehawen, von den Finnen seyn 13 geblieben nebest etzlichen, so ihnen succuriren wollen, so zum theil unerkannter Weise von den Finnen selbst erschoßen“. Der Überlinger Ratsherr Dr. Pflummern berichtet über den Rückzug der eigenen Truppen nach dem missglückten Angriff auf Babenhausen (1633), SEMLER, Tagebücher, S. 47: „Daselbst sie in daß ander vnglückh geraten, dan ihnen deß Mercy tragoner, so zum succurs geschickht, entgegen kommen vnd gefragt, waß volckh diß währe, vnd alß einer von den commandanten geantwortet, sie währen königisch [gemeint war Franz Peter König, gen. von Mohr; BW], haben es die tragoner für königisch schwedisch verstanden vnd alsbald fewr geben, darvon manicher reütter auß dem sattel gehebt, die vbrige aber in völlige confusion gebracht, vnd alß sie mit der flucht sich hinder die mauren der statt Memmingen zu salvirn vermaint, seyn allda auch nicht eingelassen worden, haben also in einem dorff außer der statt nachtquartier nemmen vnd all augenblickh deß feindts veberfall erwarten müeßen, welcher sie auch, da er nhur gevolgt, leichtlich gantz aufschlagen mögen“. Konflikte unter den Armeeangehörigen waren an der Tagesordnung. Vgl. die Beschwerden Isolanos bei Piccolomini [TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1148, S. 359] über die schlechte Militärzucht u. gegenseitige Angriffe der kaiserlichen Soldaten, die nach seiner Ansicht durch eine mangelhafte Aufteilung u. schlechte Quartiere verursacht seien. Bei Hanau sei es zu Schlägereien zwischen Kroaten u. Soldaten Bredas gekommen. Letztere hätten wie Räuber den Tross des Kroatenregiments Révay geplündert u. einen kroatischen Leutnant erschlagen. Die kursächsischen Soldaten lägen in Eisenach u. verhielten sich nicht feindselig. Aber zwischen deutschen Dragonern u. Kroaten fänden Raufereien in den Gassen der Städte statt, wo sie einquartiert seien. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 [Zwickau 1640]: „Den 29. May [1640] ist bey früer Tagzeit / ein Troupp Reuter / etwan von 25. Pferden / vor dem Frauenthor ankommen / die haben in die 800. Schaffe zu verkaufen mitbracht. Als aber die Reuter gegen Abend in trunckener Weise davon geritten / hat einer den andern / wegen eines Hundes / welchen er verwundet / vom Pferde geschossen / daß er noch zeitlicher als der Hund / auff dem ersten Stück Acker am Frauen-Anger gestorben. So hoch achteten diese Leute einen Menschen / auch ihres eigenen Volcks“.
[59] Traubling, Burg Traubling: abgegangene Burg in Ortslage an der Stelle des heutigen Gasthofs „Altes Schloss im Ortsteil Niedertraubling der Gemeinde Obertraubling im LK Regensburg. Vgl. MERIAN; ZEILLER, Topographia Bavariae, S. 107: „Ein Schloß / bey 2. kleinen Stunden von Regenspurg / gegen Straubingen gelegen / so / von den Schwedischen / im Herbstmonat / Anno 1648. in Brand gesteckt worden; wie in der Franckfurter Frühlings Relation deß Jahrs 49. stehet; vnd solches auch in tomo 6. Theat. Europ. bestättiget wird..
[60] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[61] Heinrich v. Hagen [ – ] schwedischer Major.
[62] Pfleger: a) SCHWEMMER, Burg und Amt Veldenstein-Neuhaus, S. 97: „Der Oberamtmann, auch Pfleger genannt, wurde immer aus dem Adelsstande genommen u. führte zusammen mit dem Vogt, in der Regel einem Juristen, die Verwaltung des ihm anvertrauten Bezirkes. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Beamten war jedoch seit dem 16. Jahrhundert so, daß der Vogt auch in Abwesenheit des Oberamtmannes ohne Rückfrage bei diesen alle Amtshandlungen vornehmen konnte u. unmittelbar der Landesregierung in Bamberg unterstand; der Oberamtmann dagegen konnte ohne Zuziehung des Vogtes keine wichtige Entscheidung treffen. Dieser erste adelige Beamte hatte im Mittelalter, ja auch noch im 16. und 17. Jahrhundert, das militärische Kommando über den Amtsbezirk, vor allem über die Burg; schon deshalb gehörte er immer dem Adel an; erst als diese[r] militärisch keine Rolle mehr spielte, war seine Stellung mehr repräsentaiver Natur. Die höchsten juristischen u. Verwaltungs-Befugnisse standen nicht dem Oberamtmann, sondern einzig u. allein dem Vogte zu. Er hatte im Amtsbezirk Recht zu sprachen u. über die Landeshoheitsrechte zu wachen, er konnte zu seiner Entlastung aus der Einwohnerschaft Richter ernennen“. b) Verwalter eines Gerichts- oder Verwaltungsbezirks (Landgericht), v. Gemeinde- u. anderen Ämtern, Spitälern, hilfsbedürftigen Personen usw., häufig synonym mit Vogt u. Amtmann gebraucht.
[63] Treswitz, heute Ortsteil von Moosbach [LK Neustadt a. d. Waldnaab].
[64] HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 278.
[65] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[66] Nach RYSTAD, Schweden, S. 434, habe Wrangel später behauptet, Erding sei ohne sein Wissen in Flammen aufgegangen. Vgl. Bayerische Staatsbibliothek München Cgm 1938, fol. 222 (Abschrift): Wrangels Antwort, 1648 IX 30, dass diese Vorgänge mehr zu beklagen als abzustellen seien. So auch DEUTINGER, Schwedische Verwüstungen S. 724, ohne Rücksicht auf deutsche Archivalien: „Daß schließlich im allgemeinen Chaos die Verheerungen unkontrolliert zunahmen, darf nicht verwundern; in der Regel geschahen sie ohne Wissen und ganz ohne Billigung Wrangels, wie im Falle von Erding, das im September 1648 vollständig den Flammen zum Opfer fiel. Oft waren aber die Betroffenen selbst nicht ganz schuldlos, so wie die Bewohner des Schlosses Lichtenhaag, die von einer vereinbarten Brandschatzungssumme von 3000 Reichstalern nur 300 bezahlt hatten“. Anscheinend kommt es DEUTINGER gar nicht in den Sinn, dass derartige Summen aufzubringen den betroffenen Städten, Märkten u. Flecken schon gar nicht mehr möglich war. Vgl. dazu auch die berechtigte Kritik HOLZFURTNERS, Katastrophe und Neuanfang, S. 573, Anm. 81: „Das Fehlen eines entsprechenden Befehl Wrangels und dessen ab-qualifizierende Äußerung über die Beschwerden der Bauern sind allerdings für sich allein kein evidenter Beweis, da das Schadensbild, wie es die vorliegende Studie ermitteln konnte, den gegenteiligen Schluß nahelegt. In Niederbayern führten diese Feldzüge zu einem mehrere Jahre andauernden Totalausfall mancher klösterlicher Grundherrschaften (z. B. BayHSTA KL Fürstenzell 12 i), was es sogar zwischen 1632 und 1634 in Oberbayern kaum einmal gegeben hatte“.
[67] Eggenfelden [LK Rottal-Inn]; HHSD VII, S. 158.
[68] Eggenfelden hatte am 15.6. die Einlagerung der Regimenter der Obristen Gustav Kourk [Kurck, Gaugck, Gorck, Gurgky, Kurcke, Kürckh, Burk] u. Carl Maurits Lewenhaupt erhalten; 7.000 Rt. Brandschatzung waren gefordert worden, ein Teil der Summe (3.200 Rt.) konnte mit Unterstützung Maximilians I.. aufgebracht werden; HAUSHOFER, Geschichte von Eggenfelden, S. 144ff.
[69] „Heerpaucken / Trompeten / Carthaunen / Musqueten / bluttriffende Degen / Hellblinckende Wassen / das puffen das paffen / der rollenden Wägen / rauchdämpffende Blitz / rüllt / brüllt mit donrendem Wrangels Geschütz“. Harsdöffers „Lobgesang“ pries die Jahre 1644 bis 1648; LOSMAN, Wrangel, Sklokloster u. Europa, S. 639.
[70] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen E 8267 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an Johan Adler Salvius, 1648 IX 13 (n. St.). Bei ENGLUND, Die Verwüstung, S. 505, liest sich die „Umsetzung“ so: „Es ist bedauerlich, daß man eifriger ist, das eine oder andere Gebäude zu retten, als Blutvergießen zu verhindern, es wird als weniger schlimm angesehen, wenn ein paar hundert Soldaten sich gegenseitig im Laufe eines Tages das Genick brechen, als daß ein Haus aus Stein und Holz, das nur zum Luxus erbaut ist, durch den Krieg zerstört wird“.
[71] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[72] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand u. das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens u. der Erhalt der Gerechtigkeit als hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, v. Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der v. staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch v. Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Auf der Suche nach Beute wurden sogar Latrinen erfolgreich durchsucht; SAUERLÄNDER, Geschichte der Stadt Lüdenscheid, S. 107. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte u. Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[73] SCHREIBER, Maximilian I., S. 947: „Der schwedische Oberst Graf Karl Moritz von Löwenhaupt überfiel mit der Vorhut die Stadt Erding und brandschatzte sie um 4000 Reichsthaler; dagegen versicherte er den Bürgern, daß ihre Stadt nicht geplündert werde. Als Turenne und Wrangel mit dem Großtheil des Heeres bei Erding ankamen, gingen ihnen die Bürger entgegen und wiesen ihnen den Accord Löwenhaupts. Allein die Barbaren warfen die Urkunde den zitternden Männern zu Füßen und führten ihre Truppen in die Stadt. Alle Häuser wurden bis auf die leeren Wände ausgeplündert, von den unzähligen Weibern und Kindern der Soldaten sowie von den Troßknechten den Einwohnern die Kleider vom Leibe gerissen, die entblößten Frauen nebst ihren Kindern ins Lager zur Schändung geschleppt und so dann vor ihren Augen ganz Erding in Brand gesteckt, ein gräßliches Schauspiel, wie es nur von den wildesten Völkern aufgeführt zu werden pflegte“.
[74] „Freundschaft“: Der Landrichter Heubel [=> MDSZ] dokumentiert in seinen Aufzeichnungen die Vorteile früherer Bekanntschaften, enger verwandtschaftlicher Beziehungsgeflechte und Freundschaften, aber auch das Versagen der verwandtschaftlichen Bindungen in der Situation der Einquartierung, gerade auch bei Ortskenntnis. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen und schwedischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. von Bayern festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628. Das zeigte sich etwa in der Aufteilung der der Millionen-Beute im „Freundeskreis“ Carl Gustav Wrangels nach der Eroberung von Bregenz am 4.1.1647 (BROUCEK, Die Eroberung, S. 12) nach der Eroberung der Prager Kleinseite 1648 (26.7.1648).
[75] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8267 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an Adrian Graf v. Enckevort, 7.8.1648.
[76] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.
[77] Vgl. BROUCEK, Die Eroberung von Bregenz, S. 12.
[78] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königßmarck, Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik, Coningsmerck] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. 1616 Anstellung als Page bei Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg u. Eintritt als Reiter in kaiserliche Kriegsdienste, 1630 Verabschiedung als Fähnrich bei Reformierung der Armee Wallensteins, 1631 Kapitän in schwedischen Diensten, 1633 Beförderung zum Major, 1634 zum Obristleutnant, 1636 zum Obristen, am 25.3.1640 zum Generalmajor als Lohn für die Werbung größerer Truppenformationen in Westfalen, im Januar 1645 zum Generalleutnant, am 17.5.1648 Sieg mit Turenne u. Wrangel bei Zusmarshausen über die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter Holzappel u. Gronsfeld, am 1.6.1648 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, am 16.7.1648 erfolgreicher Angriff auf die Prager Kleinseite u. Raub der berühmten „Silberbibel“. Zusammen mit Carl Gustav Wrangel war Königsmarck der erfolgreichste schwedische Kriegsgewinnler, am 26.3.1651 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 10.4.1651 in den Reichsrat berufen u. am 14.4.1655 in Stade zum Feldmarschall u. Gouverneur des Herzogtums Bremen und Verden ernannt. Sein im Krieg erworbenes Vermögen soll 130.000 Rt. jährliche Rente abgeworfen haben, was einem Vermögen v. mindestens 2.600.000 Rt. entsprochen haben müsste. Seit 1648 Mitglied Nr. 515 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ („Der Streitende“).Vgl. BACKHAUS, Wrangel, Königsmarck, Bielke, S. 116-128; FIEDLER, Verwaltung; FIEDLER, Hans-Christoph von Königsmarck, S. 3ff.; WAGNER, Pforr. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff.; ZIRR, Die Schweden; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I]-[XXXII] in den „Miniaturen“.
[79] Prager Kleinseite: (tschechisch: Malá Strana) mit dem Kleinseitner Ring (tschechisch: Malostranské náměstí) ist ein Stadtteil der tschechischen Hauptstadt Prag, v. 1257 bis 1784 eine rechtlich eigenständige Stadt unterhalb der Prager Burg mit einem v. der Prager Altstadt deutlich abweichenden Charakter. Nach zwei verheerenden Bränden wurde sie die Stadt der Reichen u. des Adels, wovon prunkvolle Paläste u. Kirchen bis heute zeugen [nach Wikipedia].
[80] Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine gefürchtete ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert“. Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei u. ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf v. der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f. Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) v. Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre u. Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. Vgl. auch die Meuterei im Regiment Christoffer v. Steinecker [1612-1671] in Schweinfurt (1649); BECK, Geschichte der Verschwörung. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f.: „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.
[81] Abdankungsgelder: Abdankungen ganzer Truppenteile waren ihmmer sehr problematisch, z. T. auch mit Meutereien verbunden. Abgedankte „schwedische“ Offiziere u. Mannschaften erhielten drei Monatssolde; reformierte Offiziere dagegen nur einen Monatssold, „so dass bei den geworbenen Truppen in der Reiterei dem Obristen etwa 1200, dem Rittmeister etwa 1000, dem Lieutnant etwa 340, dem Gemeinen 30 Thaler, in der Infanterie dem Obersten 553 1/3, dem Hauptmann 331 1/3, dem Lieutnant 102, dem Gemeinen 12 Thaler ausgezahlt wurden. Die national-schwedischen Truppen aber, also der dritte Teil des Heeres, mussten sich, wie sie es nicht anders gewohnt waren, mit der Hälfte begnügen. Sie wurden später in ihrer Heimat nach den Grundsätzen der schwedischen Heeresverfassung mit Ländereien, Steuerprivilegien, Getreide, Tuchlieferungen u. dgl., zumeist auf Kosten des gemeinen Mannes entschädigt“. LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 196. Aus Schweinfurt wird schon 1621 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön über die Zeit nach dem Krieg, LEHMANN, Leben und Sterben, S. 229: „Manche nahmen ihr Abdank-Geld und versoffen es beim Biere, wurden grimmig und böse und nahmen, was sie an sich bringen konnten“.
[82] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde von Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3.
[83] Johan Axelsson Oxenstierna, Graf v. Södermore [24.6.1611 Stockholm-5.12.1657 Wismar], Reichsrat, Sohn Axel Oxenstiernas.
[84] Karl Gustav Graf v. Pfalz-Zweibrücken, dann als Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König. Vgl. ASKER, Karl X Gustav.
[85] Raimondo Fürst Montecuccoli [Monte Cuculi], Herzog v. Melfi [21.2.1609 Schloss Montecuccoli in Pavullo nel Frignano bei Modena-16.10.1680 Linz], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHREIBER, Raimondo Montecuccoli; BARKER, The Military Intellectual.
[86] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[87] Arvid [Arwid, Ernst, Arfulch] Wittenberg [Wittenbergk, Wirtenberg, Wirtenburg, Württemberg(er), Württenberg, Wütenberg, Wüttenberg] v. Döbern u. Nyborg [1606 Porvoo-7.9.1657 Zamość], schwedischer Generalmajor.
[88] Státní oblastní archív v Zámrsku Rodinný archiv Piccolominiové (Feldkanzlei) 27.137 (ital. Original); TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 1329, S. 392: Montecuccoli an Piccolomini, Prag, 1648 XII 23.
[89] Soldrückstände: Soldrückstände waren v. Anfang des Krieges an ein Problem. Hauptmann Burgunder v. der Ley stand während des Gradiskaner-Krieges als Hauptmann im Dienst des Erzherzogs Ferdinand v. Österreich. Er musste sein Tafelsilber verpfänden, um die Soldrückstände seiner Soldaten ausgleichen zu können; PECHMANN, Obrist Gabriel Pechmann. So waren bei den beiden würzburgischen Regimentern 160.000 fl. Sold für 22 Monate ausgeblieben; den letzten Sold hatte man im Dez. 1621 erhalten. Nach DÜRR, Ehrenberg, S. 14, sollen (unter Berufung auf Staatsarchiv Würzburg Militärsachen 3105/150) 160.000 fl. im Herbst 1622 ausgezahlt worden sein. Anfang 1624 drohten Schönburg u. Wolf Dietrich Truchsess v. Wetzhausen Ehrenberg mit Plünderung; DÜRR, Ehrenberg, S. 23. Vgl. Staatsarchiv Würzburg Militärsachen 3105 (Ausfertigung): Truchsess v. Wetzhausen an Ehrenberg, Eschwege, 1624 VII 02; ders. an Tilly, Eschwege, 1624 VII 02. Die dann getroffene Regelung sah vor, dass beide Regimenter jeweils 1/3 des ihnen v. Okt. 1622 bis Sept. 1624 zustehenden Solds erhielten; DÜRR, Ehrenberg, S. 24f. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Benediktinerabt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 764 (1637): „Es hatten damalen etliche Comp. Reuter vnter dem Obr. Leutenant Cronenberger [Nicolas (Nikolaus) v. Cronenburg (Cronberger, Cronenberger); BW] von der Kayserl. Werthischen Armee in den Cöllnischen Landen angefangen zu meuteniren / vñ mit ernst Gelt haben wollen / sonsten sie ihre Dienste anderstwo zu præsentiren wüsten: Dieweil sie nun von gedachtem ihrem Obristen Leutenant deßwegen zur Patientz gewiesen / vnd sothaner importunitet halber wolmeynend gestrafft worden / haben sie denselben alsbalden niedergeschossen / darvon zwar hernach von den Thätern 6. auffgehänckt / vnd etliche archibusirt worden / der meiste theil aber nach Kerpen in der Stadischen Dienst sich begeben“. Aus Osnabrück (1634) über die schwedische Garnison; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 275: „Die soldaten werden nicht bezahlt, bekommen keine leynung [=> Lehnung; BW], doch mußen die burger, einn jeder nach ihren stande, alle wochen gewiß ihr contribution außgeben. Die soldaten brechen des nachts den burgern ihn ihre heuser durch dycke mauren und fenster. Den armen hauß[leuthen] nehmmen sie butten [außerhalb; BW] der stad leynwand und was sie sonst fur war zur stad zu kaufe bringen. Ja, bey liechten tag berauben sie die haußleuth mit gewalt auf denn straßen“. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634): „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Da der Sold fast ständig ausblieb, musste man sich bei den Schweden mit der v. den besetzten Städten erpressten => Lehnung behelfen.
[90] ERICSON, Schwedische Armee, S. 306.
[91] Generalfeldkriegszahlmeister: Chef des Kriegszahlamts u. damit aller Zahlmeister der Armee. Er war zuständig für die jeweilige Kriegskasse.
[92] Melchior [Melcher] Schlangenfeld, genannt Degingk [1616 Dortmund-11.4.1682 Stockholm], schwedischer Generalkriegszahlmeister. Vgl. CHRONIK DES LANDES HADELN, S. 315; STIERNMAN, Matrikel 1. Bd., S. 399.
[93] Reichskreis, Niedersächsischer: Der 1512 gebildete Reichskreis umfasste die Gebiete zwischen Weser, Harz u. Elbe einsachließlich Magdeburgs, Mecklenburgs u. Holsteins. Kreisausschreibende Fürsten waren die Erzbischöfe v. Magdeburg u. der Herzog v. Braunschweig-Lüneburg. Die wichtigsten Mitglieder waren das Erzstift Magdeburg (seit 1648 Brandenburg), Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit Grafschaft Regenstein (seit 1648 Brandenburg), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin (Mecklenburg-Schwerin), Holstein-Glückstadt (Dänemark), Holstein-Gottorp (Dänemark), Grafschaft Rantzau (Dänemark), Hochstift Hildesheim u. die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen u. Nordhausen.
[94] LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 200.
[95] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[96] Brandschatzung: v. der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die v. den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die v. ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen u. bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhindern“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[97] BROUCEK, Die Eroberung von Bregenz, S. 19.
[98] Riksarkivet Stockholm: Brevskrivarregister – Riksarkivets enskilda arkiv och samlingar E185: Christoffer v. Steinecker an Karl Gustav v. Pfalz-Zweibrücken, Schweinfurt, 27.8./6.9.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[99] Ritterschaft: Die Ritterschaft bildete den 2. Landstand, ihre Mitglieder stammten aus den führenden Adelsfamilien, die Aufnahme in die Korporation war durch die sogenannte Ahnenprobe nachzuweisen. Die Fähigkeit zur Teilnahme an Land- oder Kreistagen war verbunden mit dem Besitz eines bestimmten Gutes. Viele der fränkischen Ritter hatten unter Gustav II. Adolf gedient. => Gemeint ist hier konkret die Fränkische Reichsritterschaft: Ritterkanton Altmühl für das Gebiet entlang der Altmühl mit Sitz in Wilhermsdorf, Ritterkanton Baunach für das Gebiet um Baunach (Bamberger Land) mit dortigem Sitz, Ritterkanton Gebürg für das Fichtelgebirge u. die Fränkische Schweiz mit Sitz in Bamberg, Ritterkanton Odenwald für den Odenwald mit Sitz in Kochendorf, Ritterkanton Rhön-Werra für das Gebiet entlang von Rhön u. Werra mit Sitz in Schweinfurt, Ritterkanton Steigerwald für den Steigerwald mit Sitz in Erlangen. => Ritterkanton: Untergliederungen der Ritterkreise. Jeder Kanton wählte einen Ritterhauptmann u. Räte u. besaß eine eigene Kanzlei. Die Ritterkantone erhoben Steuern v. ihren Mitgliedern, vertraten sie im Reichskammergericht u. führten die Matrikel, in die jeder Ritter mit acht adligen Ahnen u. Mindestbesitz im Wert v. 6000 Talern aufgenommen werden konnte.
[100] Früchte: Getreide.
[101] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[102] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) u. Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.
[103] Es werden keine Namen genannt, so dass nicht ersichtlich wird, um wen es sich gehandelt hat. Möglicherweise Vitus Gottfried v. Wernau [1601 Pfauhausen-15.10.1649 Würzburg], Domdechant, Propst von St. Burkard in Würzburg (27.3.1645-1649), Propst v. Stift Haug u. v. Wechterswinkel, bischöflicher Statthalter in Würzburg; AMRHEIN, Reihenfolge, S. 294f.; http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/Galerien/galerie232.htm. Dagegen nennt das Staatsarchiv Würrzburg Johann Hartmann v. Rosenbach [15.12.1609-19.4.1675], Würzburger Domdechant u. Statthalter, Fürstbischof des Hochstifts 1673-75. MENTZ, Johann Philipp von Schönborn 2. Teil, S. 299; ROMBERG, Die Würzburger Bischöfe, S. 436. Nach Staatsarchiv Würzburg Miscellanea 5990 wird 1650 Domkapitular Franz Ludwig Wilhelm Freiherr Faust v. Stromberg [15.8.1605-22.10.1673], Propst am Dom zu Würzburg, als Statthalter bezeichnet. Freundliche Auskunft v. Frau Dr. Heeg-Engelhart, Staatsarchiv Würzburg (15.9.2015).
[104] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[105] Rezess: Abkommen, Vertrag, Vereinbarung. Gemeint ist hier das Abkommen vom April 1647.
[106] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.
[107] erklecken: ausreichen, genügen.
[108] considerieren: in Betracht ziehen, reiflich überlegen.
[109] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[110] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 17.9./27.9.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[111] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.
[112] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8266: Carl Gustav Wrangel an Anton Neumarck, schwedischer Generalkommissar, 1648 VII 10; Assignation Wrangels, 1648 VI 16 (n. St.); Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8267 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an Rat der Stadt Landshut, 1648 IX 09 (n. St.)
[113] Brandschatzung: v. der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die v. ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen u. bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin u. Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.
[114] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8266 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an Veit Adam v. Gepeckh, 3.7.1648; Assignation, 15.7.1648 (n. St.).
[115] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=5540; LUNDGREN, Johan Adler Salvius; DROSTE, Johan Adler Salvius i Hamburg; DROSTE, Ein Diplomat, ENGSTRÖM, Johan Adler Salvius.
[116] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[117] APW II C/4, Nr. 286, S. 547: Johan Adler Salvius an Karl Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König.
[118] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[119] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8266 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an Hans Caspar Pege, 1648 VII 07; Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8267 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an Jöns Rosenschmidt [ -], schwedischer Major u. Kommandant in Landshut, 2.8.1648 VIII 02; an Hans Georg Freiherr v. Puecher [ – ], Domdekan in Freising, 15.8.1648; Wrangel an Piccolomini, 23.8.1648; Carl Gustav Wrangel an Marquard II. Schenk v. Castell [10.8.1605 Liebenau-18.1.1685 Regensburg], Fürstbischof v. Eichstätt 1637-1685, 8.9.1648 (n. St.).
[120] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178. Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
[120] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl.; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 63: „Von der Löhnung wurde 1/3 bis 1/5 immer zurückbehalten, um die von den Leuten in den Quartieren verübten Schäden zu decken. So bekamen die Soldaten auch für den ersten Monat gewöhnlich keinen Sold um damit die Kosten für das Gewehr bezahlen zu können. Es scheint also, als wenn mann dasselbe zu einem Eigenthume des Mannes machen wollte, wiewohl andere Nacrichten dagegen streiten“.Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen bzw. der Sold in den besetzten Gebieten in noch höherem Umfang aus den besetzten Gebieten herausgepresst wurde; vgl. HEIMATMUSEUM SCHWEDT, S. 15. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.
Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.
Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt v. St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. Zum Teil wurde der Sold wenn überhaupt auch in Geld u. Tuch ausgezahlt. Das Auskommen bei den Schweden beruhte auf der v. den Städten verlangten Lehnung.
[121] Exekution: (notfalls gewaltsame) Umsetzung v. Bestimmungen u. Auflagen; Zwangsvollstreckung, Zwangseintreibung v. Kontributionen. Das Militär setzte dafür gern die allseits gefürchteten Kroaten ein; LEHMANN, Kriegschronik, S. 68f., 70. Die Bürger hatten den zwangsweise bei ihnen einquartierten Soldaten Wohnung, Holz, Licht, Salz u. Lager zu gewähren u. für jeden Tag u. Mann z. B. ein Kopfstück zu zahlen, bei halben Tagen dementprechend ein halbes Kopfstück u. bei einzelnen Stunden im Verhältnis weniger, bis die geforderte Summe aufgebracht war. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] beschreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution; SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[122] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8267 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an schwedische Gesandte, 13.9.1648.
[123] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enkevörn, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[124] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen E 8267 (Entwurf): Carl Gustav Wrangel an Adrian v. Enckevort, 7.8.1648.
[125] Militärgerichtsbarkeit: Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am 23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“. Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“. Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg im Schwedenkriege, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten.
Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Das „Theatrum Europaeum“ 3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.
[126] Gotteslästerung: Gotteslästerung war eine bereits im Römischen Recht mit der Todesstrafe bedrohte u. seit 1495 im Reich strafbare verletzende öffentliche Kundgebung der Missachtung Gottes. In den Kriegsartikeln aller Armeen war sie verboten. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 100: „Zum Andern vnd zwar vor allen dingen soll ain Jed Kriegsman sich Gottloser wortt vnd werkh, sonderlich deß so leichtfertigen erschrecklichen fluchens und Gottlestern endthalten vnd den Sieg wider den feundt von ober herab von herzen bitten so offt auch zue dem Gottesdienst oder der Predig verfüegen, vnd dieselbe ohne ehrhaffte vrsache khainesweegs versaumben, würdet sich aber ainer oder mehr mit Gottslesterlichen wortten oder werkhen vergreiffen vnd erzaigen, der oder dieselben sollen an leib und leben gestrafft werden, nach erkhandnuß des Obristen vnd Rechtens, wer auch zue Zeitten der Predig vnd Gottesdienst in den Weinkhellern vnd gelöchern oder sonsten an leichtfertigen orrten betreffen würdet, dem solle der Pouoß macht haben in Eysen zu schlagen vnd nach erkhandnuß des obristen zu straffen, vnd soll auch vnder wehrundten Gottesdienst vnd Predig, so woll auch zue andern verpotenen Zeit, khain wein, Bier, od dergleich durch die Marcatanter außgezapfft und verkaufft werden“. Der Benediktiner-Abt Georg Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 505f. (Sept. 1633): „Unter den Gefallenen beim St. Georgstor war einer noch am Leben, der nur noch schwach atmete mit so entkräftetem Körper, daß er dessen oberen Teil kaum ein wenig heben konnte. Diesen, der Bretten als seine Heimat angab, erledigte ein Stellmacher aus derselben Gegend, ein gewisser Adam, früher Kalvinianer, indem er ihm einigemale einen mächtigen Stock auf den Kopf schlug und ihm zuletzt die Kehle durchschnitt. Das Gerücht hatte dann – und dies mag auch hier vermerkt sein – verbreitet, dieser habe, als er zum Angriff auf die Mauern mit den andern heraneilte, mit dem Schwerte ein in der Nähe stehendes Kreuz, nachdem er es freventlich ins Wanken gebracht hatte, angegriffen und sei deswegen so bestraft worden“. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten […] in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt“.Vgl. auch SCHWERHOFF, Gott und die Welt herausfordern; SCHWERHOFF, Zungen wie Schwerter. Der Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einer der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, hatte, gestützt auf das Alte u. Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert für Blasphemie (Gotteslästerung durch Worte) u. Sacrilegium (Lästerung Gottes durch eine Handlung) gefordert; WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f.
[127] BECK, Chronik 1. Bd., 2. Abt., Sp. 79, Anm.
[128] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 12 fl.], während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr u. Verfolgung durch die Zuschauer u. empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her u. heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich v. Wahl wurde 1639 in Meiningen v. einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff. Zudem war der Scharfrichter zuständig für den Abtransport der Fäkalienfässer u. des in den Straßen liegenden Aases.
[129] Hans Binder [ -1648], Scharfrichter in Schweinfurt 1637-1648. Er stammte aus Kitzingen und war vorher 12 Jahre lang in Coburg tätig. Er starb 1648, seine Witwe empfahl ihren Schwager Jörg Binder, der aber von seinem Dienstherrn Bammber nicht freigegeben wurde. Vgl. auch http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/schweinfurter-scharfrichter-und-kriminalfaelle-im-16-18-jahrhundert/.
[130] Matthäus (Matthias, Mathes) Wahl [ – ], Scharfrichter in Schweinfurt v. 1648 bis etwa 1660. Vgl. auch http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/schweinfurter-scharfrichter-und-kriminalfaelle-im-16-18-jahrhundert/.
[131] Kriegsartikel: schriftliche Sammlung v. Artikeln über ihre Pflichten u. Rechte. Sie wurden ursprünglich v. den Obristen, später v. den jeweiligen Landesherren verfasst. Enthielten die ersten Artikelbriefe nur die Regeln für den Feldzug (Feldordnung), so wurden sie im Laufe der Zeit immer ausführlicher u. enthielten Artikel über die allgemeine Disziplin, den Gehorsam, den Ehrenkodex, die Rechte der Landsknechte sowie über die Eingrenzung ihrer Mitsprache u. Selbstverwaltung innerhalb eines Landsknechtsregiments. Auf den Artikelbrief mussten alle Angeworbenen schwören. Im Einzelnen wichen die jeweiligen Artikelbriefe voneinander ab, beschrieben aber grundsätzlich die vertragliche Verpflichtung zwischen dem Landsknecht/Soldaten u. seinem Soldherrn u. die Pflicht zum Gehorsam gegenüber allen Befehlen – ausnahmslos u. für alle Ränge [Wikipedia].
[132] mit dem Schwert hinrichten: Die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen galt nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. BECKER, Peter Müller’s Chronik, S. 60 (Frankfurt/M.): „Anno 1626 den 11. Tag Augusti ist dieser Spanier mit dem Schwert gericht worden, welcher des Marktschiffers Reitknecht erstochen hat. Der Henker hat ihn nit angerührt, sondern er ist ganz ledig in den Kreis gangen, welchen die Soldaten gemacht hatten. Als er ist gericht gewesen haben ihn die 4 Todtengräber in ein Leichkar gelegt und ihn nach dem Gutleuthof getragen; alda ist er begraben worden“. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart v. Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.
[133] WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f.
[134] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg, Kurfürst v. Mainz (19.11.1647). Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn; JÜRGENSMEIER, Johann Philipp von Schönborn.
[135] BECK, Chronik 2. Bd., 1. Teil, S. 3.
[136] Ingolf Bengtsson [ – ], Schweinfurter Stadtmajor. – Stadtmajor: auch Stadtoffizier, gewöhnlich ein Offizier aus der Bürgerschaft, zuständig für die Bürger-Soldaten. Vor Beginn des DK waren die Hauptleute u. Leutnante Berufssoldaten. Dann übernehmen Bürger die Führung des Bürgeraufgebotes für Wachen, Bollwerk u. den Feuerlöschdienst selbst als Offiziere. Zum Teil wurde dieses Stadtaufgebot wie in Schweinfurt durch Besatzungssoldaten ersetzt.
[137] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[138] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland“.
[139] Um welchen konkreten Anlass es sich handelte, ist noch unbekannt.
[140] Jacob Barth [Bard] [ – ], schwedischer Generalkriegskommissar u. königlich schwedischer residierender Agent in Nürnberg, dann kurmainzischer Rat in Erfurt.
[141] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[142] beschreiben: zu sich kommen lassen, schriftlich auffordern zu kommen.
[143] Früchte: Getreide.
[144] Jacob [v.] Barth [Bard] [ -1659], schwedischer Generalkriegskommissar u. königlich schwedischer residierender Agent in Nürnberg, dann kurmainzischer Rat in Erfurt.
[145] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. 1 fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/. Umrechnung von fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[146] N Bischoff [ – ], schwedischer Kassierer.
[147] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[148] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[149] Lorenz Erikson v. der Linde [Linden, Lind, Lindt, Liche, Lindau, Lünnen], Freiherr zu Lindeborg [30.7.1610 Stockholm-25.6.1671 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalmajor, Feldmarschall.
[150] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380. Bei den Schweden entsprach 1634 eine Schwadron einem halben Regiment (vier Kompanien).
[151] Traktament(geld): Verpflegung(s)gelder, Bewirtung, Besoldung; Gastmahl: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).
[152] Im Übrigen wird auch in Steineckers „Specification“ aus Stettin, um 12.12.1649, von seinen „Teutschen“ Kompanien gesprochen; Riksarkivet Stockholm: Brevskrivarregister – Riksarkivets enskilda arkiv och samlingar E185: Christoff v. Steinecker an Karl Gustav Pfalzgraf v. Pfalz-Zweibrücken, [Stettin, um 12./22.12. 1649]; präsentiert Nürnberg, 17./27.12.1649.
[153] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden. OPITZ, Hausmutter und Landesfürstin, S. 366f.: „Sie wurde wegen ihres ausgesprochen männlichen Kleidungs- und Lebensstil berühmt und galt den Zeitgenossen als lebendes Beispiel für die virilen Tugenden hochgeborener Frauen. Erst sechs Jahre alt war sie gewesen, als ihr Vater Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen fiel. Schon ein halbes Jahr später hatte sie der schwedische Reichstag zur Königin erklärt und ihr offiziell gehuldigt. Die Regentschaft für die Minderjährige führte der Reichskanzler Axel Oxenstierna. Christine selbst wurde in einer Weise auf die Regierungsübernahme vorbereitet, wie sie sonst nur für männliche Thronfolger üblich war. Bald beherrschte sie mehrere Fremdsprachen, las und sprach mühelos Latein und besaß umfassende Kenntnisse der antiken wie der modernen europäischen Literatur, Philosophie und Geschichte. In den Belangen der Regierung und des Staatswesens unterrichtete sie der Reichskanzler selbst, der sie auch über den Zustand des Landes und die täglichen politischen Fragen auf dem laufen hielt. Christine lernte mit Begeisterung und Selbstdisziplin, vernachlässigte Schlaf, Essen und Körperpflege, die sie wie andere »weibliche« Interessen und Beschäftigungen geringschätzte. Schon mit 16 Jahren nahm sie regelmäßig an den Sitzungen des Reichsrates teil, der nichts ohne ihr Wissen entschied. 1644 leistete sie den Eid als Königin von Schweden und übernahm dann die Regierungsgewalt. Christines Auftreten und Sachkenntnis gaben ihr Autorität im eigenen Land, erregten aber auch international Aufsehen – zumal sie fast berüchtigt war für ihre soldatisch-männliche Lebensführung und ihre »unweibliche« wissenschaftliche Neugierde, die sie in Korrespondenz und Austausch mit berühmten Gelehrten und Philosophen zu befriedigen suchte. Mit Leidenschaft und großem finanziellen Aufwand ließ sie aus anderen Ländern Kunstschätze, Bücher und wertvolle alte Handschriften zusammentragen, ihre Sammlung war eine der reichsten in ganz Europa. Sie scheute nicht vor Krieg und Raub zurück, wenn sie sich etwas aneignen wollte: Noch unmittelbar vor Beendigung des Dreißigjährigen Krieges besetzte die schwedische Armee Prag – und es scheint, daß der militärisch unmotivierte Feldzug allein der kaiserlich-rudolfinischen Kunstsammlung gegolten habe, die dort aufbewahrt wurde“.
[154] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.
[155] Gustav Otto [Gustavsson] Stenbock [Steenbock, Steinbock] [7.9.1614 Torpa (Västergötland)-24.9.1685 Stockholm], schwedischer Generalmajor, Generalleutnant. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=20070.
[156] Profos: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen u. Befehle, der Lager- u. Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht u. vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte u. Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofos (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profos hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen u. die Reinigung des Feldlagers v. den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter u. wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profos und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren u. die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben u. dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.
[157] Gemeint ist hier das Kriegsgericht, meist Kriegsrecht genannt: Ein Gericht, das in der Regel v. mehreren in dem Kriegsrechte erfahrenen Personen über einen Straftäter aus dem Kriegsstande gehalten wurde, geleitet v. einem Generalauditor oder Regimentsauditor, je nach Schwere der Verbrechen. Im Dreißigjährigen Krieg war es üblich, dass das Gericht aus 12 Personen bestand, wobei alle militärischen Ränge repräsentiert sein sollten. Die Vollstreckung des Urteils, zumindest der Todesstrafe, bedurfte der Zustimmung des Obristen, des Generalleutnants bzw. des obersten Kriegsherren.
[158] Abbitte: Die Abbitte (lat. deprecatio iniuriae) war bis ins 19. Jahrhundert im deutschen Recht eine demütigende Bitte um Verzeihung einer zugefügten Ehrenkränkung, in älteren Strafverfahren eine Privatstrafe, die bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben einer Geldstrafe u. neben Ehrenerklärung u. Widerruf ausgesprochen wurde. Gelegentlich wurde die Strafe noch verschärft, z. B. durch Zuziehung des Scharfrichters, kniende Abbitte u. dergleichen [Wikipedia].
[159] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[160] N Schäffer [Schefer] [ – ], schwedischer Kapitän.
[161] Pike: Landsknechtspieß von 3 bis 5 m Länge, die entscheidende Waffe des in geschlossenen Haufen kämpfenden Fußvolkes. Die Pikeniere bildeten die unterste Klasse des Fußvolks. Bei einem Reiterangriff richteten die ersten beiden Reihen des Fußvolkes die Piken gegen die Angreifer. Die Pike war eher eine Defensivwaffe, da die Pikeniere den Rückhalt für die beweglicheren Musketiere bildeten (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, S. 89 f.). Hochrangige Offiziere wie Piccolomini behaupteten gern von sich, sie hätten das Kriegshandwerk „von der Pike auf“ („con una picca“) gelernt.
[162] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 21.9./1.10.1648, präsentiert Donauwörth, den 4./14.10.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[163] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=5540; LUNDGREN, Johan Adler Salvius; DROSTE, Johan Adler Salvius i Hamburg; DROSTE, Ein Diplomat, ENGSTRÖM, Johan Adler Salvius.
[164] Karl Gustav Graf v. Pfalz-Zweibrücken, dann als Karl X. Gustav König v. Schweden [8.11.1622 Nyköping-13.2.1660 Göteborg], schwedischer Generalissimus, 1654-1660 schwedischer König.
[165] Vgl. auch Riksarkivet Stockholm: Brevskrivarregister – Riksarkivets enskilda arkiv och samlingar E185: Christoffer v. Steinecker an Karl Gustav Pfalzgraf v. Pfalz-Zweibrücken, Schweinfurt, 27.8./6.9.1648; ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[166] Otto Johann v. Steinecker [Steinaecker, Steinnecker, Steinackher] [ca. 1607-1667 Haldem], schwedischer Obrist u. Kriegsrat. Vgl. seine Biographie in den „Miniaturen“ [z. Zt. in Bearbeitung].
[167] Staatsarchiv Münster, von der Horst (Dep.) Nr. 148: Original u. 2 Kopien.
[168] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450. Sohn eines nach Pommern ausgewanderten schottischen Kaufmanns. Nach den Studien unter anderem in Wittenberg (1617), Leipzig, Jena u. Rostock (1623) nahm er Dienste bei Sophia v. Dänemark, der Mutter Christians IV. v. Dänemark, den er jedoch aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgab. In Stralsund beriet er auf Wunsch Gustav II. Adolfs den schwedischen Obristen Fritz Petrowitz Rosladin während der Belagerung der Stadt. Zwischen 1628 u. 1630 fungierte er als Vertreter Schwedens und Assistenzrat in Stralsund, ab 1632 als Kriegsrat sowie Resident in Erfurt u. zuständig für ganz Thüringen. Vgl. die Erwähnungen bei PETER, Eisenach. Er spielte eine entscheidende Rolle in den Verhandlungen Schwedens mit dem eigenwilligen Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar, den auch Frankreich auf seine Seite zu ziehen hoffte u. den gerade die schwedische Generalität, vor allem Banér, für nicht besonders geeignet hielt. Reichskanzler Oxenstierna bestätigte ihn in seinen Funktionen im Februar 1633. 1634 war er Kriegsrat der schwedischen Hauptarmee im Reich . Resident in Thüringen. Zudem betrieb er nach eigener Aussage planmäßig Archivraub, wie der bei Johan Oxenstierna tätig gewesene Prediger Schupp berichtet: „Der Raub, den ich in Teutschland gethan habe, ist ein Briefe-Raub. Wann wir mit der Armee an einem Ort, sonderlich in ein Kloster, oder Jesuiter-Collegium kamen, habe ich alsobald geeilet nach dem Archiv zu, und habe alle Brieff eingepacket. Wann ich dann Zeit gehabt, habe ich sie durchgelesen, dadurch bin ich hinter so viel arcana, hinter so viel stücklein kommen, dass ihr es nicht wohl glauben können“. SCHUPP, Salomo, BL E VIIe, zit. bei DROSTE, Im Dienste der Krone, S. 391. Nach dieser Erfurter Zeit wurde er als Berater zu Johan Banér abgeordnet. 1637 versuchte er die schwedische Macht in Pommern zu reorganisieren. 1642 wurde er auf Wunsch Torstenssons als Kriegsrat erneut bestätigt. 1644 wurde er Mitglied der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ unter dem Gesellschaftsnamen „der Fürsichtige“.1645/46 amtierte er als Assistenzrat Torstenssons in Leipzig. 1648 wurde er Kriegsratspräsident unter dem Befehl des späteren Königs v. Schweden, Carl X. Gustav, u. Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress. Ende April 1648 trat die schwedische Generalität in Nördlingen zusammen. An dem Treffen nahm auch Erskein teil, zu diesem Zeitpunkt noch Kriegs- u. Assistenzrat der schwedischen Königin, aber auch Bevollmächtigter der schwedischen Armee in Deutschland u. der Gesandten der Krone in Osnabrück. Die Generalität legte fest, der Krieg sei „vom römischen Reich abzuführen, damit selbiges sich etwas zu der Schwedischen Armee kunfftigem Aufnemmen recolligiren (erholen) könne, … hingegen sei sedes belli ipsa (der eigentliche Kriegsschauplatz) nach den Erblanden zu transferirn und dort zu conserviren … Churbaiern vermittelst aller coniungirten Macht … zu ruiniren“. SAMBRAUS, Feldzug, S. 84. Diese Nördlinger Beschlüsse hatten die satisfatio militum zum Ziel, die Geldabfindung der schwedischen Armee bei ihrer Abdankung. Ihr ganz eigenes Interesse stellten die Generäle in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und wußten sich in Übereinstimmung mit ihrer Regierung, wenn auch die Vorstellungen über die Höhe der satisfatio militum beträchtlich auseinander gingen. Die schwedische Generalität hat offenbar einen baldigen Friedensschluss nicht mehr ausgeschlossen, jedoch wohl schon damals über den Friedensschluss hinaus mit einem längeren Verbleib im Reich gerechnet, aber außerhalb des österreichischen Reichskreises. Im erholten Reich konnte Schweden gelassen Geldabfindung, Abdankung u. Abzug seiner Armee betreiben. Inwieweit Erskein hinter den Vorstellungen stand, im Norden Deutschlands einen geschlossenen schwedischen Soldatenstaat zu errichten, bedarf noch der Untersuchung. Erskein behauptete von sich, er habe als Kriegskommissar wichtiges Archivmaterial aus den besetzten Städten retten können. Vor allem im Eichsfeld, in Pommern u. Prag „sammelte“ er dieses Material u. bewahrte es in seinem Domizil Erskeinschwinge bei Stade auf. Anlässlich der Eroberung der Prager Kleinseite u. der gewaltigen Kriegsbeute durch Hans Christoffer von Königsmarck am 26.7.1648 erbeutete er unter anderem eine bemerkenswerte Bücherei. Er war an den Verhandlungen in Prag u. Nürnberg nach dem Westfälischen Frieden beteiligt. Nach Schweden zurückgekehrt, wollte ihn Königin Christina zum Freiherrn erheben, was Erskein aber zweimal ablehnte. Vom November 1650 bzw. von 1652 an amtierte er als Rat in den schwedisch besetzten Herzogtümern Bremen u. Verden, wo Königsmarck als Gouverneur eingesetzt war. 1652 wurde er geadelt, 1653 wurde er Präsident in Bremen u. Verden. 1655 wurde er zum Freiherrn erhoben (nicht introduziert). 1656 geriet er bei der Eroberung Warschaus in Gefangenschaft u. starb später in Zamoisk. Begraben wurde er in St. Peter in Bremen. MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 1508; BAUER, Erfurter Personalschriften S. 192; DROSTE, Im Dienst der Krone, S. 390−391; SCHULZE, Das Stader Reichsarchiv; HILDEBRAND, Erskein; JÖRN, Servorum Dei Gaudium [MDSZ].
[169] Satisfaktion, schwedische: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz, Auszahlung der Soldaten u. Offiziere nach dem DK. Vgl. dazu HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.
[170] Legat: Gesandter; diplomatischer Vertreter ersten Ranges im Gegensatz zum Residenten, dem ortsansässigen ständigen Vertreter.
[171] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 28.9./8.10.1648, präsentiert (ohne Ortsangabe) am 23.10./2.11.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[172] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[173] Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff Kaplan einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I. von Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in den anderen Armeen gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. In der brandenburgischen Armee erhielt der Feldprediger 1620 gerade einmal 20 fl., also 2 fl. mehr als ein Feldscher oder Trommelschläger, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 24 fl., ein Prädikant 25 fl. Der Kaplan eines kaiserlichen Fußregiments erhielt monatlich 30 fl. In besetzten Städten wurden dagegen schon einmal 40 Rt. = 60 fl. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Vgl. auch BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit.
[174] Johann Nikolaus Prätorius [ -1653 Schweinfurt], schwedischer Militärpfarrer in Erfurt 1634/35.
[175] Västra Götalands län: historische Provinz im Westschweden.
[176] PLEISS, Kosten, S. 76.
[177] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: “Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[178] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[179] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[180] Sylvester Schrader [ Schröder] [ – ], schwedischer Kapitän, bei Steinecker und BECK, Geschichte der Verschwörung, S. 5, als Rittmeister bezeichnet.
[181] Fahnenjunker: Historisch waren die „Fahnenjunker“ meist junge Edelleute, die im Alter von 14 bis 16 Jahren in die militärische Ausbildung kamen. [wikipedia].
[182] Moosburg [LK Freising]; HHSD VII, S. 461f.
[183] Dachau [LK Dachau], HHSD VII, S. 129ff.
[184] Sylvester Schrader [ Schröder] [ – ], schwedischer Kapitän, bei Steinecker und BECK, Geschichte der Verschwörung, S. 5, als Rittmeister bezeichnet.
[185] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[186] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[187] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff. Vgl. STIEVERMANN, Erfurt, S. 35ff.
[188] Recht: gemeint ist Kriegsgericht (Kriegsrecht): Ein Gericht, das in der Regel von mehreren in dem Kriegsrechte erfahrenen Personen über einen Straftäter aus dem Kriegsstande gehalten wurde, geleitet von einem Generalauditor oder Regimentsauditor, je nach Schwere der Verbrechen. Im DK war es üblich, dass das Gericht aus 12 Personen bestand, wobei alle militärischen Ränge repräsentiert sein sollten. Die Vollstreckung des Urteils, zumindest der Todesstrafe, bedurfte der Zustimmung des Obristen, des Generalleutnants bzw. des obersten Kriegsherren.
[189] exequieren: vollstrecken, ahnden, verfolgen.
[190] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich auch gebraucht für Musketier.
[191] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[192] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 5.10./15.10.1648, präsentiert [ohne Ortsangabe], den 9./19.10.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[193] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[194] Ludwig XIV. König v. Frankreich [französisch Louis XIV, Louis le Grand; 5.9.1638 in Saint-Germain-en-Laye- 1.9. 1715 Versailles], genannt „der Sonnenkönig“ (frz. le Roi-Soleil), von 1643 bis 1715 Tod König v. Frankreich u. Navarra.
[195] Staatsarchiv Würzburg Misc. 280.
[196] MENTZ, Johann Philipp von Schönborn, 1. Bd., S. 33.
[197] Staatsarchiv Würzburg Historischer Saal VII/3/64; vgl. auch PLEISS, Kosten, S. 53f.
[198] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[199] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[200] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[201] Früchte: Getreide.
[202] Malter: 1 Malter (Würzburg) = 283, 83 Liter. In Kitzingen galt der Kornmalter dagegen 185, 53 Liter.
[203] Melchior Otto Voit v. Salzburg, Fürstbischof v. Bamberg [19.6.1603 Eichenhausen-4.1.1653 Forchheim], 1642-1653 Bischof v. Bamberg.
[204] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 12./22.10.1648, ohne Präsentationsvermerk 1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[205] Ornbau [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 561. MERIAN; ZEILLER, Topographia Franconiae, S. 80: „Anno 1648. im Weinmonat / ist allhie das Schwedische Kriegsvolck ankommen. In dem tomo 6. Theatri Europaei stehet hievon dieses: den 21. October / logirte die Schwedische Armee zu Wassertrüdingen; den 23. war das Hauptquartier zu Arnebau. Die Frantzösische Armee gieng auff Feuchtwang / allda die beede Generaln / Wrangel und Turenne / den 28. zusammen kommen / und darauff den 29. diß Octobris / zu Arnbau / einander valedicirt; nachdem / den 27. zuvor / ihnen der Friedensschluß zu Münster / angezeigt worden war. Und seyn die Frantzosen / den 30. nach Rotenburg an der Tauber / die Schwedischen gegen Nürnberg auffgebrochen. Den 5. 15. Novembris, reiste Wrangel von Nürnberg wieder ab. Den 6. deß / ward das Hauptquartier im Flecken Grundlach / anderthalb Meil von Nürnberg / gegen Forchheim. Und haben die Schwedischen da herumb allenthalben übel gehauset; und ward im Franckenland / hin und wieder / die Schwedische Armee; die Frantzösische aber in Schwaben / und benachbarten Craisen / einquartirt“.
[206] Behuf: Notdurft, Nutzen, Absicht, Ansinnen, Intention, Plan, Vorhaben, Zweck.
[207] Kämmerer: neben den Bürgermeistern für die finanziellen Angelegenheiten einer Kommune Verantwortlicher.
[208] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[209] desideriert: verlangt, begehrt.
[210] Davon musste Steinecker gewusst haben. Am 21./.31.10.1648, also drei Tage, bevor das Schreiben an Wrangel abging, hatte man aus Kitzingen v. dem Friedensschluss erfahren. BECK, Chronik 2. Bd., Sp. 96.
[211] Malter: 1 Malter Korn (Würzburg) = 283, 83 Liter.
[212] Fuder: Altes Flüssigkeits-, besonders Weinmaß, differierte je nach Territorium oder auch Stadt zwischen 780 und 1856 Liter, etwa die Ladung eines zweispännigen Wagens (Fuhre): 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen = 808,3584 Liter (Markgrafschaft Bayreuth), 1 Fuder: 11, 6 Hektoliter (Überlingen), 1 Fuder = 6 Eimer = 1765, 56304 Liter (Württemberg).
[213] Scheibe, Scheube: I. die Scheibe (Scheube) Salz, eine Masse Salz, die in eine flache zylinderförmige Holzeinfassung gepresst und transportiert wird. Die Scheibe entsprach etwa einem Scheffel Salz = 17 Metzen = 119 Pfd. Kramgewicht. Zum Teil entsprach die Scheibe (Scheube) aber auch 1 ½ Zentner. II. das hölzerne Gefäß, in dem die Salzscheibe geformt und transportiert wurde [DWB].
[214] Fuder: 1 Fuder entsprach etwa 1, 9 Kubikmeter oder 10 Zentnern = ca. 513 kg. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter; BW] 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“.
[215] Reif Holz: 1 Klafter Holz: je nach Gegend 2 bis 3 Festmeter Holz.
[216] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 12./22.10.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[217] Jacob Wancke [Wanke, Wank, Weerke, Weynecke, Wanek, Wunicke] [ – ], schwedischer Dragoner-Obristleutnant, Obrist.
[218] Andreas [Andrea] Küchenmeister [Kuchenmeister, Küchmeister] [25.11.1609 Halle-29.3.1679 Halle], schwedischer Obristleutnant.
[219] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[220] Wassertrüdingen [LK Ansbach].
[221] N Bischoff [ – ], schwedischer Kassierer.
[222] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“.
[223] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.
[224] Andreas [Andrea] Küchenmeister [Kuchenmeister, Küchmeister] [25.11.1609 Halle-29.3.1679 Halle], schwedischer Obristleutnant.
[225] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 27.10./6.11.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[226] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.
[227] Zur Rezeption in den Medien, Selbstzeugnissen etc. vgl. MAYR-GÜRR, „Die Hoffnung zum Frieden wird täglich besser“.
[228] Sylvester Schrader [ Schröder] [ – ], schwedischer Kapitän, bei Steinecker und BECK, Geschichte der Verschwörung, S. 5, als Rittmeister bezeichnet.
[229] dismontiert: ohne Ausrüstung. Teilweise wurden die Bürger der besetzten Städte gezwungen, auf ihre Kosten die Ausrüstung der Soldaten vorzunehmen, was natürlich gerade bei der Reiterei sehr kostenaufwendig war.
[230] Gochsheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 239. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.
[231] ganz offen: völlig ungeschützt.
[232] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.
[233] colligiert: gesammelt.
[234] Früchte: Getreide.
[235] Gerolzhofen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 233f.
[236] Mainberg, heute Ortsteil von Schonungen [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 421f. Vgl. SATTLER, Das alte Schloß Mainberg. Mainberg wurde durch Gf Wilhelm VII. v. Henneberg samt Amt im Tausch gegen Schloss u. Amt Meiningen u. einer Zugabe v. 170.000 fl. an den Würzburger Fürstbischof Konrad v. Bibra verkauft. Die Reichslehen wurden vom Reich abgelöst, da König Ferdinand die Belehnung mit der unbelehnten Stadt Schleusingen bewilligte. Die Übernahme v. Mainberg mit einem angeschlossenen Amtsbezirk v. 16 Ortschaften bedeutete für das Hochstift Würzburg eine erwünschte Verstärkung seiner Machtstellung im Osten der freien Reichsstadt Schweinfurt. Das Schloss ist übrigens bis heute erhalten geblieben.
[237] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 1./11.11.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[238] Reichskreis, Fränkischer: Der seit 1500 existierende Fränkische Reichskreis wurde v. Bamberg u. Kulmbach/Ansbach geführt. Er hatte folgende Mitglieder: Ansbach, Hochstift Bamberg, Bayreuth, Castell, Deutscher Orden, Eichstätt, Erbach, Henneberg, Hessen-Kassel, Hohenlohe, Kulmbach, Limpurg-Gaildorf, Nürnberg, Rieneck, Rothenburg, Schönborn, Schweinfurt, Seinsheim, Wertheim, Weißenburg, Windsheim u. Hochstift Würzburg.
[239] THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 612.
[240] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 29.9./9.10.1649, präsentiert: Nürnberg, 2./12.10.1649. [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[241] Patron: Schutzherr, Schirmherr, Beschützer, schützender Gönner; Rechtsbeistand, Verteidiger vor Gericht.
[242] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 3./13.11.1648, präsentiert am 6./16.11.1648 (ohne Ortsangabe) [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[243] Blockwagen: Lastwagen mit starken Rädern zum Transport von Geschützrohren und Zubehör.
[244] Stückräder: Geschützräder.
[245] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 9./19.11.1648, präsentiert Bamberg, 12./22.11.1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[246] Anna Margareta Gräfin Wrangel, geb. v. Haugwitz [26.1.1622 Calbe-20.3.1673 Stockholm], Gemahlin Carl Gustav, unter http://www.geocities.ws/calbegeschichte/Haugwitz.html.
[247] Dr. Johann Lorenz Bausch [30.9.1605 Schweinfurt-17.11.1665 Schweinfurt], Schweinfurter Arzt. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persönlichkeiten/bedeutende-Bürgerinnen-und-Bürger-der-freien-reichsstadt-schweinfurt/johann-lorenz-bausch/.
[248] BECK, Chronik 1. Bd., 2. Abt., Sp. 162.
[249] Zeughaus: Waffen wurden früher „Zeug“ genannt. Im Spätmittelalter u. der frühen Neuzeit wurden die Bezeichnungen „Zeughaus, Armamentarium, Rüstkammer“ u. „Arsenal“ oft synonym verwendet, wobei die Bezeichnung Zeughaus bis zum 17. Jahrhundert überwog. Den Verwalter sowie Verantwortlichen für das Zeughaus bezeichnete man als Zeugkapitän oder Zeugmeister. Der Zeugwart hatte die Aufsicht über die Waffen [Wikipedia].
[250] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html. Die Stadt Überlingen kaufte 1633 erbeutete Doppelhaken um kaum 3 fl. auf; SEMLER, Tagebücher, S. 27f.
[251] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.
[252] Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 bzw. 30 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis.
[253] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[254] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10, teilweise 12 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt. Die Schussweite betrug 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
[255] Gemeint ist hier eine Hagelbüchse, Hagelgeschütz: Geschütz, das Hagel bis zu 10 Pfd. verschoss, etwa kleine Kugeln auf ein Pfund gerechnet, klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen und Nägel, auch die Kartätschenfüllung, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung anlässlich der Belagerung Nördlingens 1634 durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Das große Hagelgeschütz hat man mit Hagelsteinen, Hufnägeln und Klötzblei bei 1.000 Stück an der Zahl, welches in einem Fäßlein hineingeschoben worden, auf eine neu gemachte und mit Erde ausgefüllte Brücke gestellt und gegen die erwartete Bresche in Stellung gebracht. Desgleichen hat man auf dem Wall 3 Hagelgeschütze mit viel Musketenkugeln voll eingefüllt, geladen und gerichtet zu dem Ende, wenn es zum Einbruch komme, daß man sie losgehen lassen wolle. Das große Hagelgeschütz, das einige hundert auf einen Schuß hinweggenommen hätte, ist also […] scharf geladen worden“.
[256] Regimentsstück: leichtes Feldgeschütz, ab 1629 durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-4-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [Wikipedia].
[257] Mörser, Mortier (frz.): Steilfeuergeschütz zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).
[258] Petarde: durch Petardiere angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt u. mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren. FEIL, Die Schweden, S. 461 Anm.: „Petarden (Pétara Polyclastra, Sprengkessel), zum Aufsprengen von Festungsthoren, Zugbrücken, Fallgittern, Palissaden, Ketten, Minen u. s. w. bestimmt, waren aus Stückgut oder Eisen gegossene Kessel, mit gutem Kornpulver gefüllt, welche mit der breiten Mündung auf einem starken Brett (Mandrill-Brett) befestiget und dann an das zu sprengende Objekt (z. B. Thor) entweder angeschraubt, oder mittels eines Balkens mit starkem Stachel angestemmt, oder auf einem Karren soweit angetrieben wurden, bis sie hafteten. Losgebrannt wurden sie mittels Lauffeuers oder Lunten“. „Sie dienten zum Zerstören von solchen Objekten, denen man durch direkten Kanonenschuss nichts anhaben konnte. Besonders häufig wurden sie zum Sprengen von Toren und Eindrücken von Contre-Escarpen beim Sappe-Durchbruch oder zum Sprengen von Pallisaden etc. verwendet. Die Petarde war ein mörserartiges bronzenes Gefäss, welches mit 0,5 bis 100 kg Pulver geladen [normal waren 6-8 Pfd. Pulver; BW] und nach gehöriger Dämmung mittels Schrauben, Ketten oder Seilen an ein beschlagenes Brett befestigt wurde. Man brachte die Petarde unter Schutz der Dunkelheit an den Ort der Verwendung (meist durch Freiwillige) und hängte sie dort an. Sie wurde dann durch eine lange Feuerleitung durch die im Boden angebrachte Brandröhre zur Explosion gebracht. Die Anwendung soll 1574 von den Franzosen herrühren. Die Kaiserlichen unter FM Adolf v. Schwarzenberg sprengten mit Hilfe zweier Petarden bereits am 29.3.1598 zwei Tore der von Türken verteidigten Festung Raab. Sie waren unter der Leitung des FZM Johann Albrecht v. Sprinzenstein auf seine eigenen Kosten in Wien erzeugt worden. Die Gefäße hielten der Explosion stand und konnten wieder verwendet werden ! Sprinzenstein hatte eine Reihe von Verbesserungen bei der Artillerie eingeführt und eine Reihe von Erfindungen gehen auf sein Konto. Er hatte für Herzog Wilhelm V. v. Baiern ein Geschütz mit gezogenem Rohr als Hinterlader hergestellt. (Der Herzog schenkte es späte Kaiser Rudolf II.) Die Petarden hatten ein großes Gewicht. Auf 5 kg. Ladung wurden 40 kg Metall gerechnet, eine leere Petarde für 100 kg Ladung wog 2,5 Zentner !“ [http://www.kuk-wehrmacht.de/regiment/artillerie/artgesch.html].
[259] Handgranaten: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden u. mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf u. wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz von Handgranaten: „Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277. Die Füllung der Handgranaten durch die Feuerwerker galt als sehr gefährlich.
[260] Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- u. Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen u. wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- u. Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke u. Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse v. Kanonen u. Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden u. anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen u. Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) u. als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- u. Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung u. Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“. Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).
[261] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich gebraucht auch für Musketier.
[262] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge v. 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser). Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 561f. Über die maximale Schussweite ist nichts bekannt. Um Hinweise wird gebeten !
[263] Haken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Haken wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. ENGERISSER, Frühe Neuzeit, online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[264] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 20./30.11.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[265] insinuiert: vorgelegt, zur Kenntnis gebracht.
[266] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.11./10.12.1648, ohne Präsentationsvermerk [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[267] Herlheim, heute Ortsteil von Kolitzheim [LK Schweinfurt].
[268] Finnen [auch hagapells, hakkapeller genannt, nach hakkaa päälle: hau drauf]: Sammelbegriff für Finnen, Lappen u. Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den finnischen Verbänden wäre zu differenzieren zwischen Finnländern u. Finnlandschweden (Soumen Ruotsalaiset), Deutschen in Finnland. Es gab drei Kavallerieregimenter aus dem finnischen Landesteil Schwedens: Nylands och Tavastehus läns kavalleriregemente, Åbo och Björneborgs läns kavalleriregemente sowie Viborgs och Nyslotts läns kavalleriregemente. Vgl. die zahlreichen Arbeiten von PLEISS. Zu den verschiedenen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. In der schwedischen Propaganda wurden die Finnländer – als „Truppe des Schreckens“ – als Pendant zu den in kaiserlichen Diensten stehenden Kroaten aufgebaut, die Gustav Adolf als des „Teufels neuen Adel“ bezeichnete. Die Wirklichkeit jedoch sah anders aus, auch wenn sie v. Zeitgenossen als wild u. brutal beschrieben wurden. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können u. den Teufel anzubeten. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“. Auch in anderen Zeitzeugnissen wurden sie als „gottlose, schändliche Menschen, Saumagen“ bezeichnet (so WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 46). Aus Staßfurt wird unter 1639 berichtet; GEISS, Chronik von Staßfurt, S. 135: „Den 20. Octobr. wurde unser Lieutenant mit seinen Soldaten abgefordert. Die folgenden Tage mußten wir einen Fähnrich mit ungefähr 50 Finnen und Teutschen, Reiter, denen theils die Pferde gestorben, theils vom Feinde abgenommen waren, und die sich hier wieder beritten machen sollten, ins Quartier nehmen. Es war muthwilliges Gesindel, das sich nicht commandiren lassen wollte. Den 9. November zogen diese Finnen wieder nach Quedlinburg, weil der Fähndrich sich beklagt hatte, daß er sie weder mit Worten noch mit Prügeln zwingen könnte“. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil u. Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert u. zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Zwischen 1638-1649 waren 15.933 regulär Eingezogene nach Deutschland gebracht worden, daneben Geworbene und Gezwungene. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Vgl. auch BECK, Chronik, S. 26 [Schweinfurt 1631]: „Mit dem König war auch ein Regiment Finnen zu Pferde eingezogen, und hatte auf dem Markte Halt gemacht. Ihr schwaches und mattes Aussehen, ihre geringe, wetterfarbene Bekleidung, ihre kleinen und unansehnlichen Pferde ließen eben nicht viel erwarten, und hätte nicht die Welt von ihren Thaten zu Leipzig gehört gehabt, hätte man wohl fast zweifeln mögen, ob sie auch einen Marsch bis Würzburg auszuhalten im Stande seien. Aber die Bewunderung abnöthigende Schnelligkeit ihrer Bewegungen und die prompte Ausführung jedes Commando’s, ja jedes Winkes der Offiziere erweckte bald bessere Begriffe, die sich, da man noch nicht so ganz wußte, wie die Sache ablaufen werde, allmählig beinahe in Furcht verwandelten“. Vgl. auch die zeitgenössische Einschätzung; GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 72: „An den Finnen und Schweden hette der König diese Vortheil: 1. Könnten sie Frost vnd Kälte besser als Hitze vertragen. 2. Lieffen eher nicht / biß sie gleichsam mit der Natur fechten müsten. 3. Behülffen sie sich kläglich. 4. Ohne alle Meutenacion. 5. Weren vnverdrossen / vnd mit devallisiren fest nit zu erschöpffen / so weit es nicht leicht ein ander Herr mit seinen Vnterhanen gebracht“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. In den Generalstaaten hieß es im August 1633; PLEISS, Der Zug, S. 27: „Ist wacker Volk, die allezeit unter des Königs Batalien gewest seyn … Solche Macht und wacker Volk hat man niemalen in diesen Landen gesehen“. Das „THEATRUM EUROPAEUM, 3. Bd., S. 108f., unter 1633: „Die Schwedische vnd Finnen allesampt ansehenliche starcke starcke Männer / machten die andern Niderländer in dreyen Dingē schamrot / nemlich 1. in Gehorsam / 2. in Ordnung / vnd 3. in Gottesforcht / dann alle Morgen / wann sie auffbrachen / schlossen sie einen Ring / vnnd auff den Knien rufften sie Gott an / beteten vnd sungen / etc“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43“: „Muß man derhalben rund bekennen daß dem König seine Schweden und Finnen trewlich dienen: Die Finnen sind der mehrtheils kortze Leut ihrer statur halben / aber darbey hertzhafft vnd der Arbeit gewonnet / leben mit wenigem / behelffen sich karglich: wüssen von Wollüsten vberal nichts: den Teütschen Lufft auch mitten im Winter finden sie gar zam / gegen dem ihrigen gehalten. Es sind rechte Eisenbeisser / die niemahlē von hinden sind verwundet worden. Welcher vnder ihnen dem Feind wurde den rucken kehren / der wirdt nie für ihren Landtsman gehalten. Vnnd ist freilich lächerlich / wer die sicht aufziehen. Sie haben Schleiffstein an der seiten hangend / vnnd so bald man anhebt zum Lermen vnnd träffen die Trommel rühren / so wetzen sie ihre dägen / von weitem meint einer nichts ander alsdann es were eine schaar Metzger / oder in hauffen der beysammen / da ein stuck matten solten abmeyen: Aber es laßt sich nicht mit ihnen schimpfen weil es ernst gilt. Der inneren Finlenderen spraach ist gantz von der Schwedischen Nortwegischen / Gottischen vnd Dennenmärckischen / die da vberein stimmen / gescheiden / vnnd ist allein den Finlenderen gemein vñ den Mitternächtigen Völckeren / welche man Lappen nennet“. Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas v. Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 1651 wurde festgestellt, dass 50 % der Kavallerie u. 41 % der Infanterie aus Finnen bestand; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 41. Nach GUTHRIE, The Later Thirty Years War, S. 59, soll Banérs Armee im Juli 1638 um 9.000 Schweden u. 5.000 Finnen verstärkt worden sein, was wohl zu hochgegriffen erscheint. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.
[269] Ostuusimaa [finn. Itä-Uusimaa, schwed. Östra Nyland]: eigenständige Landschaft (maakunta) in der finnischen Landschaft Uusimaa.
[270] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.
[271] Österbotten: historische Landschaft, die zusätzlich die heutigen Regionen Südösterbotten, Mittelösterbotten, Nordösterbotten, Kainuu sowie den südlichen Teil Lapplands (Peräpohjola) einschloss.
[272] Anders Muncks [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[273] PLEISS, Kosten, S. 56.
[274] Münsterschwarzach [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 487ff.
[275] Satisfaktion, schwedische: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz, Auszahlung der Soldaten u. Offiziere nach dem DK. Vgl. dazu HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.
[276] Sommerach [LK Kitzingen].
[277] Nordheim a. Main [LK Kitzingen].
[278] PLEISS, Kosten, S. 58.
[279] Lamboy hatte seine Infanterie, Artillerie u. Bagage in Höxter zurückgelassen u. lag mit der Kavallerie in Warendorf; vgl. KÖHN, Soest, S. 841. Woldemar Graf v. Schleswig-Holstein [26.6.1622 auf Schloss Frederiksborg- 26.2.1656 Lubin, illegitimer Sohn Christians IV. v. Dänemark, kaiserlicher Obrist sollte im Stift Minden 40.000 Rt. Restanten eintreiben u. die Möglichkeit v. Winterquartieren erkunden; THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 530f.; Johan Oxenstierna an Christina v. Schweden, Münster, 1648 X 29/XI 08; APW II C/4, 2, Nr. 421, S. 772. Johan Oxenstierna u. Johan Adler Salvius an Carl Gustav Wrangel, Münster, 7./17.11.1648: „Können aber deroselben gehorsambst zu berichten dabey nicht unterlaßen, welchergestalt etliche Lamboische trouppen unter conduicte des grafen Woldemars dem getroffenen und durch soviel mühe und arbeit endlich erlangten friedensschluß zuwieder, auch nach beschehener notification deßelben, nicht allein in das stifft Minden, die restanten militarischerweise mit rauben, plündern und wegführung der armen, bis auf den grund ausgesogenen unterthanen gangen, sondern noch darüber, wie wir gestern und heute gewiß berichtet werden, das stifft Osnabrügge zu beziehen im anzuge begriffen sein sollen. Nun haben wir zwar den keiserlichen anwesenden plenipotentarii, wie solches der convention schnurstracks zuwiederlieffe, zu unterschiedlichen mahlen, und zwar noch anheute, umb alles zu remediren, beweglich remonstriren laßen, so zwar dieses zu vermitteln und an den general und feldmarschalln Lamboy mit höchster betrohung, dergleichen feindselige actiones einzustellen, schriftlich gelangen zu laßen versprochen. So zweiffeln wir unsers ohrten doch und stehen darinn an, weil sie uns mit diesen und dergleichen promessen bis anhero vergeblich und ohne allen effect uffgehalten, wir auch von vertrawter hand vernommen, als wan der Kayser zur ratification gantz ungeneigt sein solte und solche, umb zeit und gelegenheit zu gewinnen, von ihme in das lange feld hinaus gespielet werden möchte, ob man denen uns zu vielen mahlen gethanen vergeblichen promessen trawen und uns darauff verlaßen sollen“. APW II C/4, 2, Nr. 428, S. 788f.; vgl. auch Johan Oxenstierna an Karl Gustav, Münster, 24.11./4.12.1648; APW II C/4, Nr. 451, S. 821f.; Johan Oxenstierna u. Johan Adler Salvius an Karl Gustav, Münster, 28.11./8.12.1648; APW II C/4/2, Nr. 460, S. 837. In Piccolominis Gutachten „Lageuntersuchung und Erwägung, ob die Schweden Frieden oder Krieg wollen“ vom Ende 1648, das ebenfalls in dieser Form nicht an den Kaiser ging, hieß es dementsprechend; TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 1247, S. 395: Für den Friedenswillen zeugen: Ständige Versicherungen, Freudensalven, Kanonen- u. Munitionsabfuhr nach Pommern. Die Befürchtungen, bei weiteren Verzögerungen des wahren Friedens das ganze Reich gegen sich aufzubringen. Der Befehl der schwedischen Königin an Salvius (25.12.), ihr aus Münster die Ratifizierung des Friedensvertrages nach Stockholm zu bringen. Sie begnügten sich, statt den einmaligen Schadensersatz v. 3 Millionen zu erzwingen, mit einer Abzahlung v. 2 Millionen u. einer zweijährigen Frist für die Restauszahlung – das ist ein sehr starker Beweis für ihren Friedenswillen. Für den Kriegswillen dagegen zeugen: Ständige Befestigungen der besetzten Orte, namentlich Prags. Ihr rücksichtsloser Umgang mit Schriftsachen u. Sammlungen, die der kaiserlichen Galerie gehören. Sie haben bisher nicht den kleinsten Ort, keinen Gefangenen herausgegeben. Bei den Verhandlungen in Prag waren sie penibel, impertinent, gebrauchten Drohungen, hielten sich nicht an das Wesentliche, sondern an Geringfügiges – den Vorrang der Königin v. Schweden vor dem Kaiser z. B., verlangten neue Diskussionen über bereits abgemachte Fragen u. unverschämte Änderungen. Die Großmut u. Friedlichkeit des Kaisers wurden nicht geschätzt u. die Schweden benahmen sich so, als sollte es zwischen beiden Kronen nie mehr zu einer Versöhnung kommen. Die Städte des Kaisers sollen die letzten sein, aus denen sie abziehen wollen. Sie verlangen die für den ersten Termin bestimmte Zahlung sowie die Räumung der im Reich besetzten Orte. Die Franzosen machen die Bezahlung des Kontingents aus dem Rheinland unmöglich, die Spanier lehnen die Restitution Frankenthals ab, Karl IV. v. Lothringen gibt die besetzten Orte nicht frei, auch die Franzosen die v. ihnen besetzten Orte nicht. Infolgedessen wollen die Schweden weder abziehen noch abrüsten. Schlussfolgerung: Besser sei es, bewaffnet zu sein u. es nicht zu brauchen, als Waffen zu brauchen u. unbewaffnet zu sein. Wer dreißig Jahre lang die Armee unterhalten u. nicht aufgelöst habe, um einen ehrenvollen Frieden zu gewinnen, der könne sie noch ein Jahr lang unterhalten, um den Frieden zu sichern.
[280] HENNING, Vorindustrieelles Deutschland, S. 243f.
[281] Staatsarchiv Würzburg Korrespondenzarchiv Johann Philipp v. Schönborn 514: Kontrakt, datiert Nürnberg 2./12.3.1650.
[282] STEIN, Schweinfurt 2. Bd., S. 244f.
[283] Zit. bei FINDEISEN, Der Dreißigjährige Krieg, S. 160.
[284] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde v. Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3.
[285] ARKENHOLTZ, Historische Merkwürdigkeiten 1. Teil, S. 145. Vgl. die Bemerkungen v. Reichsvizekanzler Kurz gegenüber Piccolomini, Pressburg, 19.5.1649; TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 1256, S. 402: „Sarà segno, che le Corone non vogliono esequire la Pace“. Nach OSCHMANN, Der Nürnberger Exekutionstag, kosteten Unterhalt u. Einquartierung schwedischer Truppen 1648-1650 weitere 15-20 Millionen Rt.
[286] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).
[287] Raimondo Fürst Montecuccoli [Monte Cuculi], Herzog v. Melfi [21.2.1609 Schloss Montecuccoli in Pavullo nel Frignano bei Modena-16.10.1680 Linz], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHREIBER, Raimondo Montecuccoli; BARKER, The Military Intellectual.
[288] Gastereien, Gastung, Bankette: Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich, dazu kamen über den Tag verteilt weitere „kleinere“ Mahlzeiten. Alle Chargen hielten je nach Rang so genannte „Tische“ zu 10-12 Personen, deren Verpflegung der jeweilige „Wirt“ zu stellen hatte. In der Regel pflegte man reihum zu speisen. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. Vgl. die Klagen aus Köthen, 8./18.2.1634; KRAUSE, Urkunden 2. Bd., S. 635: „Durch die vielfelltige Gastereyen, so täglich vnter den Reitern vnd Officirern vorgehen, do dan unaufhörlich gesoffen wirdt, tag und nacht, darüber die Wirthe geschlagen, mit blosem Degen ausgejagt vnd die Preßuren duplirt würden“.SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.
[289] Státní oblastní archív v Zámrsku Rodinný archiv Piccolominiové (Feldkanzlei) 27.149 (ital. Original): Piccolomini an Montecuccoli, s. l., 16.12.1648. Rigsarkivet København TKUA Hamburg Nr. 40: Gesandtskabsrelationer; Eintrag vom 23.9.1648: Martin Rasch, holstein. Agent in Hamburg, über geplante Aktionen in Böhmen und Mähren.
[290] Adrian Graf v. Enckevort [Enckevoer, Enckfurth, Enckefurt, Enquenfort, Enkevörn, Enckenfurth] [20.8.1603 Diest-3.6.1663 Ledeč], kurbayerischer Feldmarschall.
[291] Johann Maximilian Graf v. Lamberg [23./28.11.1608 Brünn-12./15.12.1682 Wien], 1637-1642 Reichshofrat, kaiserlicher Gesandter am Westfälischen Friedenskongress, Obersthofmeister der Kaiserin Eleonore, 1653-1660 Gesandter in Madrid, 1657 Geheimer Rat, 1661-1675 Oberstkämmerer, 1675-1682 Obersthofmeister.
[292] Giambattista Pamphili [6.5.1574 Rom-7.1.1655 Rom], Innozenz X. Papst 1644-1655.
[293] Philipp IV. [8.4.1605 Valladolid-17.9.1665], König v. Spanien, Neapel u. Sizilien, Sardinien u. Portugal. Vgl. STRADLING, Philip IV.
[294] Friedrich III. [Frederik III.] König v. Dänemark u. Norwegen [18.3.1609 Haderslev-9.2.1670 Kopenhagen].
[295] Friedrich Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [16.2.1620 Kölln-9.5.1688 Potsdam].
[296] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[297] Karl I. Ludwig [22.12.1617 Heidelberg-28.8.1680 bei Edingen] 1649 bis zu seinem Tod Pfalzgraf bei Rhein, also Kurfürst der Pfalz.
[298] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 1211, S. 384f.: Roding, 11.11.1648.
[299] Robert [Rupert] Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/ Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378. (dort wie immer weiterführende Literatur); BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.
[300] HELLER, Die Burg Lisberg, S. 73.
[301] WIRTH, Dietwar, S. 89.
[302] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Reichstaler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Taler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Geflohenen Bürgern drohte man mit dem Verlust des Bürgerrechts u. erlegte ihnen die dreifache Steuer auf. Zudem führte die Überfüllung mancher Städte durch Flüchtlinge zum Ausbruch v. Seuchen u. der Ausbreitung eingeschleppter Krankheiten.
[303] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[304] HELLER, Rothenburg, S. 211.
[305] Bremervörde [LK Rotenburg (Wümme)]; HHSD II, S. 75. Vgl. BACHMANN, Bremervörde.
[306] FIEDLER, Königin Christine, S. 141.
[307] Kassel; HHSD IV, S. 252ff.
[308] Konstabel [schwed. konstapel, dän. konstabel]: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- u. Belagerungsartillerie Rohre u. Geschosse herstellte. Er musste Richten u. Laden, Instandhaltung u. Reparatur beherrschen. Stückgießer u. Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil u. genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl. => Büchsenmeister.
[309] Andreas v. Sommerfeld [Sommerfeldt] [1608-16.9.1681], schwedischer Obristleutnant.
[310] Henri de La Tour d’Auvergne, vicomte de Turenne [11.9.1611 Sedan-27.7.1675 Sasbach], Marschall v. Frankreich.
[311] Steinecker meint hier den Aufstand der „Fronde“: Die Fronde begann am 6.8.1648 als Fronde parlementaire mit Barrikadenkämpfen der Pariser Bevölkerung, die die Freilassung Pierre Broussels und anderer hoher Richter forderte, die seit Mai im Namen des Parlaments offene Opposition gegen Mazarin und seine Finanzpolitik betrieben hatten und deswegen verhaftet worden waren. Die königliche Familie und ihr engeres Personal flüchtete im Januar 1649 nach Saint Germain und lebten dort unter ärmlichen Umständen, bis die Armee, der auch Turenne angehörte, die unter der Führung von Louis II. de Bourbon, prince de Condé Paris belagerte, im März 1649 den Frieden von Rueil erzwingen sollte.
[312] Philippsburg [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 632f.
[313] In Philippsburg u. Breisach lagen französische Truppen in Garnison.
[314] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[315] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 23.2./1.3.1648, präsentiert Bremervörde, 6./16.3.1649 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[316] lb: Pfund.
[317] Feuerballen, Feuerkugel: Feuerbälle oder Karkassen sind Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten und mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen, aus Mörsern abgefeuertes Geschosse mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“.CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[318] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Beilage vom 30.1./9.2.1649 zum Schreiben Christoffer v. Steineckers an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 30.2./1.3.1649, präsentiert Bremervörde, 6./16.3.1649 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[319] Komitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Viele Obristen führten ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere u. ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter v. Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler u. ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken u. Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. v. Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen u. 50 Pferde) wie die Gemahlin v. Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein mit sich führten, erwähnt HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat u. hatten nicht selten achtzehn Personen u. vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68. Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber u. dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, u. gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Angeblich wurden 1646 täglich 600 Personen an 40 Tafeln bei Leopold Wilhelm unterhalten; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 612. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.
[320] Schuh: altes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 bis 34 cm.
[321] BECK, Chronik, 2. Bd., 1. Abt., Sp. 4.
[322] Vgl. BURGER, Festungen, S. 22 (Wappen und Inschrift Christinas I.) bzw. S. 166 (Wappen und Bauinschrift Wrangels); bzw. http://www.schweinfurtfuehrer.de/sehenswertes/stadtmauer/.
[323] Grafenrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 245.
[324] Savo (schwed. Savolax, lat. Savonia): eine der historischen Landschaften Finnlands. Die Grenzen der heutigen Landschaften Nordsavo (Pohjois-Savo, Norra Savolax) u. Südsavo (Etelä-Savo, Södra Savolax) decken sich zum großen Teil mit den Grenzen der historischen Landschaft.
[325] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108.: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644): „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[326] Österbotten: historische Landschaft, die zusätzlich die heutigen Regionen Südösterbotten, Mittelösterbotten, Nordösterbotten, Kainuu sowie den südlichen Teil Lapplands (Peräpohjola) einschloss.
[327] Sulzheim [LK Schweinfurt].
[328] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.
[329] Didrik Rose [ – ], schwedischer Major.
[330] PLEISS, Kosten, S. 62.
[331] Lappländer: GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 73: „Die Lappländer belangend / sind dieselben ein etwas wild vnd Leutschew Volck / kleiner Statur / aber wol gesetzt / behend mit Bogen vnnd Pfeil zu schiessen / darzu sie von Kindauff gewehnet worden / dann es in Lappenland sittlich / den Jungen Kindern kein Speiß zu geben / sie hetten dann vorhin das vorgestellte Zweck im schiessen getroffen“. LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio, S. 50 (1631) : „Der König hat auch auß Schweden drey Compagnyen Lappländer bekommen / welche viel Schlitten bey sich hatten / darein sie Thier spannen / welche sie Reiniger oder ReinThier nennen / vnd diese Thier lauffen so geschwind / daß sie mit den beladenen Schlitten in etlich wenig Stunden viel Meilen kommen können. Diese Lappländer sind von Person fast kurtze niderständige Leuth / vber vier oder fünff Schuch [altes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 bis 34 cm; BW] nicht hoch / tragen lange Haar / darein sie einen Zopff flechten / der ihnen auff den Rücken hinab hanget / haben breite / flache und ebene Angesichter / schwartzfärbig / ein grossen Kopf / kleine Augen / kurtze Schenckel / die gar krumb sind / wie ein Bogen / vnd stehen ihre Knie neben außwarts / sind aber doch gleichwol mit lauffen vnd springen so schnell / daß ihnen nicht leichtlich nachzufolgen / mit Bogen und Pfeilen können so gewiß schiessen / daß sie auch einen Pfenning treffen können“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43: „Dann neben den Finen hat der König in Schweden auch die LappenLender zu Vnderthanen. Die sind halbe Vngehewr / wild vnnd Leutschew: der gröste vnder ihnen ist nicht vier schuch lang [altes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 bis 34 cm; BW] / haben einen grossen kopff / ein breit vnd flaches angesicht / Vierschröt von achslen / kurtze vnnd krumbe füß / behend mit pfeil vnnd bogen zuschiessen / darzu sie von Kindauff gewendt werden / geschwind im lauffen / sie brauchen ein gattung-schlitten / für die werdē die Reinigthier / ist ein gattung Hirschen / gespannet / so schnellen Lauffs daß kein windspil ihnen folgen möchte“. Zudem standen sie im Verdacht, Wetter machen zu können und den Teufel anzubeten. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“.
[332] Nürnberger Exekutionstag oder Friedensexekutionskongress: Der Nürnberger Exekutionstag oder Friedensexekutionskongress zwischen dem April 1649 u. dem Juli 1650, an dem Wrangel wie auch Karl Gustav teilnahmen, diente der Klärung v. Fragen, die bei der Beendigung des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden in Osnabrück u. Münster nicht geklärt worden waren. Die Ergebnisse wurden im Nürnberger Reichs-Friedens-Rezess vom 26.7.1650 niedergelegt. Behandelt wurden insbesondere Probleme der Demobilisierung u. des Truppenabzuges aus den besetzten Gebieten.
[333] Albrecht II. Markgraf v. Brandenburg-Ansbach [18.9.1620 Ansbach-22.10.1667 Ansbach], 1634-1667 Markgraf.
[334] Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.
[335] Auf die Bagagepferde wurde halb so viel Futter gerechnet wie auf die Dienstpferde.
[336] Faveur: Gunst, Gnade.
[337] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 29.5./8.6.1649, präsentiert Nürnberg, 2./12.6.1649 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
[338] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[339] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[340] ad recognitionem: zur Anerkennung, Billigung.
[341] Militärgerichtsbarkeit: Das Militärrecht scheint in vielen Fällen ein reines Willkür-Recht gewesen zu sein, trotz der Normen in den Kriegsartikeln, Erlässen der Heerführer etc., abhängig v. der Laune des Obristen, Obristleutnants etc. den Zeitumständen, der Anzahl der Soldaten, die man brauchte etc., trotz gelegentlichem harten Durchgreifen der Obrigkeit. SCHMIDT, Chronici Cygnei Pars Posterior, S. 683 (Zwickau 1643): „Den 16. Februarii hat der Obrist. Leut. de La Tour, einem seiner Reuter / weil er bey Nächtlicher weil einen Schoß gethan / als bald in einer Viertelstunden nach begangener That auff dem Marckt an die Justiz / unerachtet er auch nur gebetten / man wolöte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen elenden Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die S. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. Wallenstein schrieb am 12.1.1626 aus Aschersleben an den zuständigen Leutnant des Generalprofoses; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 150, S. 88: Der Generalprofosleutnant sei nach Halle geschickt worden, um die Straße zwischen Halle und Leipzig frei und sicher zu halten. Nun müsse er erfahren, dass dort Menschen überfallen und beraubt werden. Darum befehle er ihm, die Sicherheit herzustellen und die Schuldigen hinrichten zu lassen. Wer Untertanen des sächsischen Kurfürsten Schaden zufügen oder dessen Land betreten wolle, solle nicht durch Erhängen, sondern dadurch hingerichtet werden, dass er bei lebendigem Leib aufs Rad geflochten werde. Sollte der Leutnant nicht gehorchen, würde diese Strafe ihn selbst treffen. Wenn es zu weiteren Überfällen auf den Straßen kommen sollte, müßte er annehmen, dass der Leutnant selbst an solchen interessiert sei. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617-1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd. , S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am 23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“. Was das schwedische Kriegsrecht angeht, so fällt schon auf, dass das je nach Territorium, Lage oder Befehlshaber recht lax gehandhabt wurde, was z. B. auch Vergewaltigung angeht. Bei dem Chronisten Pforr aus Schmalkalden heißt es, WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636, BW] sollte ein [schwedischer, BW] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Befehlshaber wie Pfuel dagegen griffen hart durch. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“. Bei Kirchenraub scheint man auf beiden Seiten allerdings sehr rigide vorgegangen zu sein. Mit Befriedigung stellt z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50: „Den 4. Januar [1634] läßt der General Baner einen Reiter, ist ein Schottischer von Adel gewesen, in Magdeburg richten. Das Urteil hat ihm diesen Tod und Peinigung gegeben, daß man ihm die rechte Hand mit einem heißen Eisen verbrennen, etliche Zwick mit Zangen geben, und dann darauf ihn lebendig viertheilen sollte. Weil er aber 1000 Thaler gegeben, ist das Urteil gelindert und ihm erst der Kopf abgeschlagen, darnach geviertheilet worden. Sein Verbrechen ist dieses: Als voriges Jahr den zweiten Adventssonntag sein Rittmeister mit seiner Compagnie, nachdem er abgedankt haben soll, aus dem Reich marschirt, kommen sie in Guelpzig, nicht weit von Alsleben an der Saale gelegen, eben unter dem Gottesdienste, u. weil der Edelhof, welchen zu der Zeit unser ältester Bürgermeister allhie, Valtin Halke, wegen seiner darauf stehenden Schuld inne hatte, vor ihnen zugeschlagen wird, tollisiren sie nach der Kirche, der Rittmeister, ein Trompeter, und dieser reiten gar hinein. Der Rittmeister treibet mit bloßem Degen die Leute übern Haufen, daß sie hinter den Altar laufen und häufig über einander fallen im großen Schrecken, indem auch drei Schüsse hinein geschehen sein. Der jetzo berührte Maleficant aber reitet vor den Altar, reißt dem Pfarrer, so eben die Leute communicirt (darunter auch eine adelige Wittwe, eine Crosigken von selbigem Hause, so Georg Ernst Lampen gehabt, gewesen, welche auch bald hernach allhier wegen solchen Schreckens gestorben und den 3. März begraben worden), den Kelch aus der Hand, gießt den consecrirten Wein auf die Erde, und nimmt Kelch u. Patenichen [Patenen; BW] mit“. Manchmal kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als wäre man gegen Ethnien besonders scharf vorgegangen. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Das „Theatrum Europæum“ 3. Bd., S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Junius aus Bamberg, HÜMMER, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Über die Ereignisse in der freien Reichstadt Mühlhausen (1639) JORDAN, Mühlhausen, S. 91f.: „Den 12. Juni [22.6.1639; BW] nahm der schwedische Obristlieutenant [Janns (Junis); BW] mit 12 Fahnen oder Compagnien sein Quartier in der Stadt; diese lagen hier bis zur Ernte. Es wurden auch 2 Soldaten auf dem Markte an einen Galgen gehangen; für den dritten thaten die Officiere eine Fürbitte wegen seiner Jugend, und als er pardonirt, mußte er 3 Mal Spießruthen laufen“. Die Thomas-Chronik hält dazu fest; JORDAN, Mühlhausen, S. 260: „Den 12. Juni [22.6.; BW] bekam ein schwedischer Obristleutnant, Junis genannt, sein Quartier mit 12 Fähnlein Fußvolks in die Stadt, dieselbige zu unterhalten. Zur selbigen Zeit wird ein Galgen auf dem Obermarkt aufgerichtet, daran sollten drei gehängt werden. Für den dritten geschah Fürbitte von dem Offizier und ward seine Jugend angesehen, und da er des Henkers erlassen ward, mußte er dreimal durch die Spießruthen laufen. Die andern zwei mußten hängen“. Das „Theatrum Europaeum“ 3. Bd., S. 796, berichtet: „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Käys. und Chur-Sächsischen Armeen gegen Eulenburg und Torgaw hat der Käyserl. General Leutenant / Graff von Hatzfeld zu Riesen [Riesa; BW] in Meissen 112 Mann. / der Käys. Armee gehörig (darumb daß sie neben noch andern / in die 400. starck / über 15. Meyl-Wegs von der Armee sich begeben / und in der Laußnitz Stätte und Dörffer gebrandtschätzet / geplündert / die Unterthanen und andere Leuth erschröcklich tractirt / ermordet / und sonderlich mit den Weibsbildern und schwangern Frawen unchristlich procedirt hatten) theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen und in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen und Freybeuter / meistentheils Frantzosen und Wallonen hatten sich Merode Brüder [so genannt nach Werner von Mérode, Obrist in schwedischen Diensten] genandt / und eines vesten Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviandt ziemblich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem Vornehmen gütlich abmahnen wollen / spottlich tractirt / und sich nicht abschröcken lassen wollen / seynd etliche Regimenter wider sie außcommandirt / und sie von denselben zur Ubergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten Proceß gemacht / die übrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen / und an den gefährlichsten Orthen gegen dem Feind schantzen müssen“. Die „Condemnatio ad opera“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Zuständig war der Auditor (Auditeur) als militärischer Justizbeamter: Richter eines Unterkriegsgerichts, der für sämtliche militärische Gerichtssachen innerhalb eines Regimentes u. dessen Trosses zuständig war. Mit dem Unterkriegsgericht stand der Auditor einer Instanz vor, die im 17. Jahrhundert das genossenschaftliche Schultheißengericht (vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 54ff.) ablöste, u. so war der Auditor kein erfahrener Söldner, sondern ein ausgebildeter, nicht dem Regiment angehörender Jurist (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 141ff.), der aus der Beamtenschaft des Kriegsherrn rekrutiert wurde. Er unterstand dem Befehl des Obristen, erhielt aber nur 20 Rt. samt Gebühren pro Monat u. war deshalb empfänglich für „Verehrungen“, zumal auch er meist mit Familie, immer aber mit Gesinde u. einem Soldatenjungen reiste. Er wurde in der Regel auf die Initiative des Feldmarschalls bzw. des Obristen hin tätig. Ihm waren zwölf Geschworene u. ein Gerichtsschreiber zugeordnet. Der Auditor bedurfte der Erfahrung in Inquisitions- u. Kriegsgerichtsprozessen sowie in bürgerlichen u. natürlichen Rechten, genoss aber teilweise ein recht fragwürdiges Ansehen. Die nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts verhängten Urteile betrafen zumeist Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Todesurteile wurden teilweise, insbesondere bei entstehenden Unruhen in der Truppe, dem Kommandeur vorgelegt u. nach dessen Bestätigung in der Regel öffentlich vollstreckt. Deswegen wurde zumeist auch ein Quartiergalgen auf einem öffentlichen Platz errichtet. Vgl. auch STIELER, Auditeur, über seine Erfahrungen in der brandenburg-preussischen Armee; vgl. BERG, Der Spate. Dienstvorgesetzter der Auditoren war der Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität u. hohe Offiziere tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619.
[342] Riksarkivet Stockholm: Skoklostersamlingen II. Carl Gustaf Wrangels arkiv E 8487: Christoffer v. Steinecker an Carl Gustav Wrangel, Schweinfurt, 22.8./1.9.1649, präsentiert Nürnberg, 25.8/4.9.1649 1648 [mit eigenhändiger, hier kursiv gesetzter Ergebenheitsformel u. Unterschrift].
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