Goës [Goëssen, Goess, Goys, Goß, Gooß, Gooßen, Geyß, Geys, Goies], Johann (Ulrich) Freiherr de [von]
Goës [Goëssen, Goess, Goys, Goß, Gooß, Gooßen, Geyß, Geys, Goies], Johann (Ulrich) Freiherr de [von]; Obrist [um 1590 Löwen in Brabant-9.6.1634 vor Regensburg] Johann (Ulrich) Freiherr de Goës [Goëssen, Goess, Goys, Goß, Gooß, Gooßen, Geyß, Geys, Goies] war ein Sohn Emanuels de Góis, der zwischen 1572 und 1580 in die Spanischen Niederlande (Flandern), die Heimat seiner Mutter, gezogen war.[1] Goës stand als Obrist,[2] Kämmerer[3] und Truchsess[4] Ferdinands II.[5] in kaiserlichen Diensten.
Sein Regiment[6] nahm an der Schlacht von Breitenfeld[7] am 17.9.1631 teil und soll bis zum letzten Mann gekämpft haben.
„An Weihnachten 1631 rückte das 700 Mann starke Regiment unter dem Obersten Goes in Leipheim[8] ein. Sofort zog ein 100 Mann starke Wache an der Donaubrücke auf. Aber offensichtliche war die Versorgungslage der Bevölkerung so schlecht, daß die kaiserlichen Truppen bereits am 28. Dezember wieder abzogen. Nur eine Kompanie[9] mit ihren Troß-[10] und Munitionswagen blieb, um auf Vorspannpferde zu warten. Erhard Schad[11] traute dem Frieden nicht und erkundigte sich auf besondere Weise bei dem befehlhabenden Offizier; »Jetzunder bin bey meinem Leuttenampt[12] gewesen, der hatt im Rausch[13] ein Schreiben gewisen, das daß Reggimento H. Obristen Goes das Winterquartier[14] zu Breysach[15] im Elsaß haben wirdt. H. Altringen[16] ist heutt hirdurch, hatt 8 Krabaten[17] so ihn convoyiert hier gelaßen, weilen wir sonst nicht genug Lumpen genug hir haben. Obbemelter Leuttenampt zaigt an, das sie morgen gewiß marschiren«, was dann auch wirklich geschah“.[18]
Unter dem 22.10.1632 teilte Johann von Hohenzollern[19] Johann Christian von Wahl[20] mit, „Oberst Goes sei an Stelle des Oberst-Leutnant von Wendt[21] nach München bestimmt gewesen; da aber jener sich keineswegs dahin ‚persuadiren lassen‘ wollte, habe Salis[22] sich zur Übernahme des Münchner Kommando’s – die ‚Ratification‘ des Kurfürsten[23] vorausgesetzt – bereit erklärt“.[24]
Goës wurde 1632 in den Freiherrenstand erhoben. Er adoptierte den Sohn seiner Schwester Francisca de Goëssen [1585-1680], die mit dem kaiserlichen Offizier Peter de Trooch [1590-17.1.1664] verehelicht war.
1632 führte er zehn Kompanien[25] zu Fuß mit 1900 Mann.[26]
Aldringen wandte sich am 4.2.1633 aus Weilheim[27] an Wallenstein:[28] „Mir ist auch von gemelts Grauen von Montecuculi[29] indisposition nichts wissendt, ohne souiel, das er sich hiebevor besorgt, das Podagra[30] möchte ime diesen Winter zusetzen; vnd wan auch bey seiner besorgenden Vngesundheit Ich gern yemanden dern orthen schickhen wollte, so habe Ich doch Niemandt; dem Obristen Gooßen habe Ich zweymahl schrifftliche ordinantz ertailt, sich nach Breysach zu begeben vnd dieselbe Vestung in acht nehmen zu helffen; vnnd obwoll er das letzte mal deren orthen verraist, so ist er doch bald zurugg kommen vnd sich mit deme entschuldigt, das er nicht hinein kommen könne“.[31]
Goës war für das Massaker an der schwedischen[32] Besatzung in Mühlheim an der Donau[33] am 21.2.1633 verantwortlich: „1632, am 22. Juni [!] kamen erstmals 1000 schwedische Reiter hier an, worauf die ganze Einwohnerschaft entfloh. Die Freiherr von Enzberg’sche Familie nahm die Flucht nach Rottweil.[34] Ihre hiesigen Schlösser wurden hart bedrängt und an diesen ein Schaden von mehreren tausend Gulden[35] angerichtet. Den 21. Februar 1633 überfiel der kaiserliche Oberst von Goß mit 4000 gut ausgerüsteten Reitern die Schweden in Mühlheim und richtete ein fürchterliches Blutbad[36] unter diesen an. Alle Straßen und Gassen in Mühlheim waren mit Verwundeten und Toten angefüllt, worauf 300 schwedische Leichen[37] [Abb. rechts] beim unteren Schlossgarten in ein gemeinsames Grab[38] verscharrt wurden. Der Blutstrom floss durchs untere Tor hinaus längs der Ortssteig hinab bis zur Donau und färbte ihr rechtes Ufer rot“.[39]
Puy de Montbrun[40] geriet dabei zusammen mit Forbus[41] in kaiserliche Gefangenschaft.[42] Beide saßen drei Jahre gefangen in Lindau[43] ein. Am 22.2.1633 hatte Aldringen Wallenstein aus Riedlingen[44] informiert: „Nachdeme ich auch erfahren, das ein französischer obrister Marquis de Saint André mit etwas Reütterey vnd des Obristen Forbus fürs Volgg[45] sich zu Mühlheimb im Schwarzwaldt befindte, habe ich den obristen Goosen mit denen Crowaten, Dragonern[46] vnd zwo Comp. arquebusier[47] in eil dahin geschickht, welcher mich auisirt, das sy gestern im quartier eingefallen vnd gemelten Marquis sambt einem obrist Wachtmeister,[48] vier Kapitainen,[49] auch andern mehr officiern vnd bei 300 Soldaten gefangen bekommen, auch bei 500 niedergemacht haben; so ist auch gemelten Marchesen Reütterey, so nicht vern da danen in einem Fleckhen, Fridingen[50] genannt, gelegen, anheüt durch gemelte vnsere Troppen überfallen vnd ganz nidergemacht worden; vnd hat man hierdurch den Paß etlichermassen gegen daß Breißgau eröffnet vnd des obristen Forbus beede neüe Regimenter zu Roß und Fueß, wie nit weniger des Marchese de Saint André Reütterey vnd vorgehabte Werbungen[51] ganz ruiniert vnd zu nichten gemacht, auch (Gott lob) souil verrichtet, daß der feindt ober Schwaben verlassen müssen, dardurch man souil gewunen, das diß Volgg zum wenigsten vermahlen eines vnders Tach vnd in etwas rueh gebracht werden kann; allein ist diß zu beklagen, daß die quartier verderbt, auch enge vnd also schmal sein, das die officier vnd Soldaten nicht die blose vnderhaltung,[52] will geschweigen die mittel, sich zu sterkhen vnd in etwas zu stoffiern,[53] daraus erheben werden können“.[54] Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[55] verlegt das Ereignis allerdings auf den 17.4.1633: „Darnach hat er [Aldringen; BW] den Forbus ereilet / vnnd in einem anfall 1200. erschlagen / eilff grosse Stück[56] vberkommen / vnnd den Forbus selbst / auch den Marckgraffen Sancti Andreæ, sampt andern zweyen Obristen / nach Lindaw gefangen geführt“.[57] Außer dem Überfall in Friedingen hatten 1000 Kaiserliche aus Vergeltung auch in Nendingen[57a] gegen 200 Schweden getötet.[57b]
In dem Bericht Montecuccolis vom 8.4.1633 aus Faucogney[58] für Wallenstein heißt es: Er sei „sambt den Herrn Obristen von Gooß, so ich vnterwegs vf der Post angetroffen, nacher Lindaw vnd ferner durchs Schweitzerland vf Rheinfelden[59] gereist, in meinung noch vff Breisach zu kommen oder doch den Herrn Obristen Gooßen hinein zu schicken; aber der Paß zu Wasser vnd Lanndt ward vom feindt aller ortten bereits also beschloßen“. Letztlich gelang es aber doch, neben anderen Truppen auch sieben Kompanien Goeß‘ in Breisach unterzubringen.[60] Weiter wird berichtet: „Vnndt werden Ihr fürstl. Gnaden gnedig sich zu erinnern wissen, alß von deroselben verschinnen Monat Septembris ich ordinanz empfangen, mit der vornehmbsten cauallerie auß den Elsaß vor Nürnberg[61] zu zihen, hab ich zihen, hab ich die 4 Regimenter, als Harancourt,[62] Vitzthumb,[63] Cronsfeld[64] vnd Schönberg,[65] mit mir genommen vnd im landt, weilen der feind schon zu Straßburg[66] vber die Brucken gegen Benfelden[67] gezogen, hinterlaßen, den Obristen Montrichir[68] mit 5 Comp., Marggraf Badischen[69] neugeworbene 6 Comp., Marquis de Bentiuolio[70] 5 Comp.; vnnd dan seind noch von Heidlberg[71] herauf kommen 3 Compagnien zu roß, zu fues deß Obristen Vernirs[72] 5 compagnien, von Obrist Metternich[73] 2 Compagnien, Obrist Ajazzio[74] 500 Mann, Baron de Soye[75] 400 Mann, 400 Mann, so alle ausser Breisach gelegen; in der Vöstung aber haben logirt des Obrist Goosens 6 Compagnien zu fueß, deß Obristen Ascany[76] 6 compagnien kayserl. vnd 5 compag. Erzherzogische,[77] item der Obristlieutenant[78] Escher[79] mit 500 Mann vnnd von Herrn Marggrafen 3 Compagnien, also zum wenigsten effective 1000 guete Pferd vnd 5500 Mann zu fues, so im Lanndt verbliben seyn“.[80]
Der Überlinger[81] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595-1655],[82] der von „Franzosen“ spricht, andere nennen sie „schwedische Franzosen“, die in Mühlheim stationiert waren, berichtet in seinem Tagebuch: „Augusti 20 [1633; BW] nach Mittag vmb 5 vhren seyn des Villa Franche[83] vier compagnien frantzösische reütter, so vmb Menningen[84] im quartier gelegen, biß veber Neßelwang[85] herauff gestraifft, aber bald widerumb ohne sondern schaden fort und nach Möskirch[86] passirt, allda vmb 10 vhren nachts ankommen vnd nit gewichen, biß die burger neben ettlichen vasßen[87] (!) wein 500 reichsthaler zu lifern versprochen, vnd ist dise praetension[88] dahero gerührt, daß ettliche bürger, so zwar von Mößkirch sich deßenwegen absentirt vnd nicht zugegen geweßt, hiebevor den goischen reüttern, alß sie die Frantzosen zu Mülhaimb an der Dhonaw vberfallen, den weg dahin gewiesen.[89] Haben also die vebrige vnschuldige burger für dise die straff bezahlen müeßen“.[90]
Goës fiel am 9.6.1634 bei der Belagerung von Regensburg[91] und wurde in Straubing[92] begraben. In dem Tagebuch des Biberachers[93] Johann Ernst von Pflummern[94] ist unter Mittwoch, dem 5.7.1634, festgehalten: „Primo verstanden, daß der eltere Göes, gewesster kayserischer Obrister uber ein Regiment Tragoner, gestorben, deme Gott gnad“.[95]
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Goës_Adelsgeschlecht.
[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] Kämmerer: An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der von ranghohen Adeligen bekleidet wird. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte von Hof und zu Hof und änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- und Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation von Privataudienzen oder die Entgegennahme von Bittschriften beziehungsweise die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen. Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen. [nach wikipedia]
[4] Truchsess: „Die Truchsessen, zu deren Erlangung auch erworbener inländischer Adel genügte, gehörten aber weiterhin zur „Tafelpartie“ und unterstanden als solche dem Obersthofmeister, von dem sie auch beeidigt wurden. Gehörte der Bewerber um die Truchsessenwürde dem Beamtenstand an, so musste er wenigstens kaiserlicher oder königlicher Rat oder Hof- (Ministerial-)Sekretär sein. War derselbe nicht angestellt, so musste er sonst eine ehrenvolle soziale Stellung einnehmen. Vor der Beeidigung hatte sich der ernannte Truchsess mit dem Erlage der vorgeschriebenen Taxe (Gebühr) auszuweisen, worauf ihm auch das Truchsessenehrenzeichen ausgefolgt wurde. Die Truchsessen waren gleich den Kämmerern Hofwürden. Sie waren zur Hoffolge verpflichtet, rangierten nach den Kämmerern, wurden „zur Tafel bedienung oder bey Festins zu Commissiarienstellen gebraucht“, hatten den Vorzug „den Hof zu Corteggiren“ und traten insbesondere bei der Zeremonie der „Speisung“ am Gründonnerstag in Funktion. Truchsess war demnach ebenso wenig wie Kämmerer ein bloßer Ehrentitel, sondern ein zu Dienstleistungen verpflichtendes und durch Eid bekräftigtes Dienstverhältnis, das im Taxpatent direkt als „Ehrenamt“ bezeichnet wurde. Andererseits war auch die Truchsessenwürde keine staatliche „Auszeichnung“, sondern eine dem Hofrecht angehörende Dienst- und Ehrenverleihung“. [wikipedia]
[5] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[6] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[7] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf u. die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [MDSZ, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen u. 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen u. 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf v. Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff.
[8] Leipheim [LK Günzburg]; HHSD VIII, S. 401.
[9] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[10] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) u. bildete sich, neben den Offiziers- u. Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern u. Heilkundigen, Köchen u. Handwerkern, Händler/innen u. Marketender/innen, Invaliden u. Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen u. Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen u. zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, u. war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[10] Christian II. v. Anhalt-Bernburg am 22.2.1637 anlässlich der Kämpfe um Leipzig 1637; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm (1637): „Jtem: daß die Kayserlichen sehr vbel hausen, ärger alß Türcken, mitt schendungen, vndt grawsamkeitten, weil viel Barbarische vndißciplinirte völcker vndter ihnen. Mitt dem droß seyen sie 100 mille Menschen starck, darundter 40 mille combattans“.[10] Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombattanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.
[11] [Hans] Erhard v. Schad [3.1.1604 Ravenstein-1681 Geislingen], Jurist – 1620-1626 Jurastudium in Tübingen, Altdorf u. Padua -, Ulmer Patrizier, Obervogt v. Leipheim. WEYERMANN, Nachrichten von Gelehrten 2. Bd. 456f. Nach MERIAN; ZEILLER, Topographia Sueviae, S. 115, ein „sonderbarer Liebhaber der Antiquitäten / guten Künsten / vnnd der sonderbaren raren, vnnd schönen Bücher / deren er ein grosse Anzahl allbereyt gesamblet hat“; BROY, Leipheim, S. 131, „ein sehr discreter Cavalier von herrlich rhümlichen Qualiteten“.
[12] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[13] Alkoholabusus: In den zeitgenössischen Berichten ist immer wieder v. Alkoholabusus u. dadurch bedingten Trunkenheitexzessen unter allen Militärs die Rede, die dem Interesse der Leserschaft entgegen kamen. So galten Gallas u. Götz als berüchtigte Säufer. Generell ist angesichts der angegebenen Mengen festzuhalten ist, dass Wein in der Regel im Verhältnis 1:4 oder 1:3 mit Wasser gemischt wurde, um dieses „trinkbar“ zu machen. Auch bei den angegebenen Biermengen handelte es sich zumeist um => Kofent, ein Dünnbier. Dagegen wurde billiger Branntwein in großen Mengen konsumiert. Allerdings berichtet z. B. Chemnitz auch, dass 7 Kompanien des Regiments Kracht den Aufbruch aus Halle/Saale versäumt hatten, weil sie berauscht waren; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 7. Kap., S. 953f. Vgl. den Bericht des bayerischen Kriegskommissars Burhus über Alwig Gf v. Sulz (1632); HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 122: „Da hatte er, sobald er einen Rausch bekommen, alle Musketiers in der Stadt, wie auch die kleinen Stückhlein […], so oft er einen Gesundtrunkh angefangen, abschießen lassen, welches woll etwan 2 und mehr Stunden gewerth“. Der Kriegsteilnehmer Welsch [1612 Lauingen-1663 Stuttgart] aus Staint-Mihiel (1636); Wahrhafftige Reiß-Beschreibung, S. 378: „und ist manchmal geschehen / daß vor deß Obersten Kohlhasen Quartier auff dem Marck / ein Tropp commandirter Mußquetirer gestanden / welche so offt einer getruncken / Salve gegeben / daß die Stadt darvon erzittert“. Vgl. den Bericht aus Leipheim (24.7.1633); BROY, Leipheim, S. 139f: „Versehen mit einem Paßzettel, unterschrieben vom Feldmarschall Horn, drangen über 30 schwedische Musketiere in Leipheim ein und forderten von Schad Lebensmittel und Geld, was dieser aber ablehnte. Darauf zechten sie in einem Wirtshause dermaßen, »… das die Officiers sowohl als gemainen Soldaten faßt gantz voll worden, in dem Stättlin uff allen Ecken Feuer gegeben, in das Rathauß und andre Häuser geschoßen, einen armen Buben, so zu dem Fenster heraußgeschauet, auß einer Musqueten durch die Nasen, lincken arm und kopf mit schrotten geschoßen … in der vorstatt mit bloßen Degen die Leutt auß den Häusern gejagt und die Pferd aus den Ställen genommen, under wehrender Mittagspredigt in die Glocken auf der Kirchen geschoßen …« Manchmal endeten die Räusche auch tödlich. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger berichtet unter dem 22.6.1635; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 313: „Auff mittag ist abermahls ein kays. Officier ins verbrantte dorff Asperg hinein geritten, war voll, welchen die Schwedische musquetierer erdapt, und weil er sich nit ergeben wollen, nidergeschossen, außgezogen, klaider, pferd, Sattel und Zeug herauff getragen, Nachmittag haben ihne gemelte Musquetierer begraben, Er soll ein Quartier Meister gewest sein, von Schwabach gebürtig“. SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.: „Diese [Truppen Johann Wanglers d. Ä.; BW] brachten auch einen Fähnrich mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen that. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward“. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 50, 52. Bei der Belagerung Hamelns (1633) hatten die Patres SJ der Besatzung reichliche Mengen Alkokol spendiert, um sie zu Ausfällen zu veranlassen; KARWIESE, Hameln, S. 9f. Vgl. HÖFER, Ende, S. 165: Wie sich herausstellte, hatte Hermann, der Kommandant v. Bad Windsheim, bei der Belagerung der Stadt 1648 durch schwedische Truppen seinen Dragonern ein großes Fass Wein spendiert: „Aber sie soffen sich so voll, daß fast weder ein oder der ander mehr sehen noch Schiltwach stehen kundt“, so dass sich schwedischen Truppen durch die Approchen bis zum inneren Wall heran arbeiten konnten. Hermann wurde nach dem Kriegsgerichtsverfahren wegen der schnellen Übergabe mit dem Schwert hingerichtet.
[14] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde u. in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten, was immer wieder zu Streitigkeiten unter den Kommandeuren führte. Natürlich versuchten deshalb Magistrate u. Stände immer wieder, diesen kostenintensiven Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten u. ihrem Tross führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats v. Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226. Selbst wenn Truppen erst im Dezember einquartiert wurden, verlangte man doch auch Zahlungen für den vorausgegangenen November; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 387ff. Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“.
[15] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.
[16] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr. Aldringen, der aus bescheidenen Verhältnissen stammte, war zunächst Schreiber in der Luxemburger Landkanzlei. Am 30.3.1618 Ernennung zum Hauptmann durch Erzherzog Leopold V., Sommer 1621 als subalterner Offizier Teilnahme an der Belagerung v. Preßburg, September 1621 Ernennung zum Obristleutnant im bayerischen Heer u. im Oktober 1623 zum Obristen in kaiserlichen Diensten, Tätigkeit als Hofkriegsrat und Oberstkommissar für das kaiserliche Heereskriegswesen sowie als Kommandant eines Regiments, am 25.4.1626 Sieg an der Dessauer Brücke, am 17.12.1627 Erhebung zum Freiherrn. Im Frühjahr 1628 war Aldringen Kommissar Wallensteins bei den mecklenburgischen Ständen während der Übernahme des Herzogtums, am 11.2.1629 Generalwachtmeister u. Kommissar zur Durchsetzung des Restitutionsedikts, im Frühjahr 1629 Verhandlungsführer Wallensteins auf der Lübecker Friedenskonferenz, am 18.7.1630 eroberte er Mantua mit umfangreicher Beute, im August 1631 war er Kommandeur der kaiserlichen Truppen in den süddeutschen Reichskreisen. 15.4.1632 schwere Verwundung bei Rain am Lech, 10.8.1632 Erhebung in den Grafenstand, Teilnahme an der Schlacht an der Alten Veste bei Zirndorf am 3.9. 1632, 31.10.1632 Ernennung zum Feldmarschall, 29.9.1633 Vereinigung mit den Truppen des Herzogs v. Feria bei Ravensburg entgegen Wallensteins Weisung, am 20.10.1633 Entsatz Breisachs, am 27.12.1633 bejahte Aldringen die Entmachtung Wallensteins gegenüber Maximilian I. v. Bayern, am 18.2.1634 wurde er Koordinator der Maßnahmen zum Sturz Wallensteins. Aldringen fiel bei der Verteidigung Landshuts gegen Bernhard v. Sachsen-Weimar u. Gustav Horn [MDSZ]. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen.
[17] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die v. „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteien“ u. wurde v. diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) u. Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte”. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet”. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ “. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / ob sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet”. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf in schwedische Kupferbergwerke verbracht; DUVE, DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 4; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[18] BROY, Leipheim, S. 134.
[19] Johann Graf v. Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen u. Veringen, Herr zu Haigerloch u. Wehrstein [17.8.1578 Sigmaringen-22.3.1638 München], bayerischer Geheimer Rat, Obersthofmeister u. Oberstkämmerer.
[20] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [1590-31.8.1644 Ingolstadt], kurbayerischer Feldmarschall.
[21] Johann de Wendt [ – ], ligistischer Obristleutnant.
[22] Hans Wolf Freiherr v. Salis [1597-6.4.1640 Wismar], kurbayerischer Obrist, kurbayerisch-kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[23] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[24] SALIS-SOGLIO, Hans Wolf von Salis, S. 25.
[25] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[26] ENGERISSER; HRNČİŘİK, Nördlingen, S. 40, Anm. 43 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht).
[27] Weilheim a. d. Teck [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 866f.
[28] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[29] Ernesto Graf Montecuccoli de Montecenere [1582-18.7.1633 Colmar], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[30] Podagra: „Die Gicht (Urikopathie) ist eine Purin-Stoffwechselerkrankung, die in Schüben verläuft und (bei unzureichender Behandlung) durch Ablagerungen von Harnsäurekristallen (Urat) in verschiedenen peripheren Gelenken und Geweben zu einer gelenknahen Knochenresorption und Knorpelveränderungen sowie durch langfristige Schädigung des Ausscheidungsorgans Niere letztlich zur Niereninsuffizienz führt. Die Schädigung der Nieren geschieht schmerzlos, ist aber ein größeres Problem als die schmerzhaften Gichtattacken an den Gelenken“. Die Gicht trat bei Heerführern während des DK häufig auf – z. B. auch bei Gallas und Torstensson – und wurde von Zeitgenossen auf den übermäßigen Fleischkonsum zurückgeführt. Vgl. auch die Definition des Arztes BLANKAART, Accurate Abhandlung von dem Podagra; S. 11f.: „Das Podagra oder Ziperlein ist eine Verstopfung an ein / zwey oder mehr gelencken zugleich / worbey man grossen Schmertzen / Geschwulst / Röthe / kalkichte und steinichte Materie / auch andere Zufälle mehr / entweder zu gewissen oder ungewissen Zeiten wahrnim̃t“.
[31] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 92.
[32] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[33] Mühlheim a. d. Donau [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 537f.
[34] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[35] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[36] Massaker: „Massaker“ wurden in den offiziellen Berichten z. B. an Maximilian I. v. Bayern schlichtweg geleugnet, so etwa im Fall der Stadt Germersheim, die nach mehrtätiger Belagerung am 12.8.1622 im Sturm genommen wurde. Die Sieger hatten alles niedergemacht, was sich nicht durch die Flucht hatte retten können: „Massacre fand keins statt; nur im Anfang wurden 3 bis 4 Bürger erschlagen, auch keine Brunst noch Schändung der Weibsbilder unangesehen die Cosaggen und allerlei Gesindel dazu gefallen, nicht ergangen“.HEILMANN II, Kriegsgeschichte II, S. 146. Dass Notzucht zudem aus Rücksicht auf die Empfindlichkeit Maximilians ohnehin nicht erwähnt wurde, liegt auf der Hand, trotz der Klagen Tillys in der »Schultheißen-Instruktion« (1626 X 16); ZIEGLER, Dokumente II, S. 985ff. Das „Diarium Gottingicum“ (Stadtarchiv Göttingen AB III/5, Band 1, S. 84-86) des Georg Mengershausen; zit. bei ECKHARDT, Blutpfingsten 1626 (hier „Diarium Goettingense“): „Den 31. Maii kam die betrübte, elende, jämmerliche Zeitung einen, daß leider Tilly gestrigs Abends zwischen 8 und 9 Uhren sich der Stadt Münden (nachdeme er dieselbe den ganzen Tag mit 14 groben Stücken und bei die 866 Schossen beschossen und die Maur fur der Mohlenpforten vom Brauerhaus an bis an das Schlachthaus auf Verräterrei eines gottlosen Bürgers zu Münden, Jürgen Krüger genannt, und nachdeme auch die Bürgerschaft abgemündet (?), unentsetzet plieben und nicht mehr raten können, herniedergeschossen und daselbst in der Lieken (?) eingefallen, sonsten auch noch an zwei andern Oertern mit Sturmleitern übergestiegen) bemächtiget und sich dieselbe erobert und die Bürgerschaft, Soldaten und was nur ann Weib und Kindern, auch darin vorhandenen Pauren anzutreffen gewesen, alle herniedergemetschet und jämmerlich ermordet, auch des folgenden Morgens was hin und wieder uff den Türmen und Zwingern noch übrig vom Mannvolk, ferner herniederstechen und umbringen lassen, was an Jungfrauen und jungen Ehefrauen vorhanden, mit sich hinaus ins Lager geschleppet, Ranzion (Lösegeld) von denselben begehret, was sich nicht ranzionieren noch Entgelt geben können, herniedergehauet und in Summa der Kinder in der Wiegen, auch Mutterleib, nicht verschonet, und Summa Summarum ärger denn kein Türk, Tartar oder Tieren bishero gehauset, mit den armen Leuten umbgangen. Hatte zwar viel Feuerkugeln, worin noch 4 Pfund Pulver gewesen, eingeschossen, so auch in Gebäude, Stroh und anders eingefallen, angangen, aber, weil die Bürger die ersten Feuerkugeln, sobald bekommen, gedämpfet und laufen lassen, keine angezündet, sondern nur das Stroh und Kleider, worein sie gefallen, alleine schwarz geschmoket. Und hatte forters, wie Tilly die Stadt einbekommen, dieselbe dem Volk zu plündern übergeben, die dann forters mit dem Volk übel gehauset, alles uff und in Stücken zerschlagen, was nur zu bekommen, weggeraubet und außer der Stadt ins Feldlager bringen lassen. Waren auch etzliche Häuser angestecket, aber bald wieder geleschet. Sonsten auch viel vornehmer und ehrlicher Leute hatten ihr Leben zubüßen müssen. Und demnach Tilly des Morgens vor anfangendem Schießen einen Trompeter fur der Stadt geschickt und, ob sie sich geben wollte oder nicht, fragen lassen, mit Bericht, dessen sie solches nicht tun würden, er alsdann aufs Aeußerste ansetzen und im eroberten keinem Quartier geben wollte. Und der Rat und Bürgere sich wohl gern uff Arrest geben wollen, hat aber Illm., Herzog Christians, darin gelassener Obrister-Leutenant, Cloth genannt, solches nicht nachgeben wollen, mit Anzeigung, itzo würde Entsatzung ankommen, und hätte er der Stadt und nicht ein Rat derselben nötig und müsse er dieselbe verteidigen, wollte ihnen für allen Schaden gut sein. Ist aber im ersten Anfall solcher Leutenant etliche mal mit einer Helleparten durchstochen worden und all seine Soldaten sein herniedergemetschet worden.
Haben sich so noch etliche Bürger in dem Turm des Nachts bis gegen den Morgen verborgen, darnach sich mit Seilen daraus gelassen, durchs Wasser gesetzet und sein also mit Hinterlassung ihrer Weib und Kinder davon kommen. Es ist nachmals von dem Syndico zu Münden, N. Hüpeden, wahrhaftig resolvieret worden, daß die Kriegsleute unter anderm ein kleines Knäblein, etwa vom Jahr, einem ehrlichen Bürgersmann in seinen Disch gestecket und darnach denselben zugeschlossen, wie aber über etliche Tage hernach der Disch eröffnet, ist das arme Kind tot darin befunden worden. Es hatte Tilly den guten, ehrlichen Leuten in der Stadt selber Zeugnis gegeben, sie hätten sich ehrlich und ritterlich gewehret, und hätte nicht gemeinet, daß sie sich also zur Wehr stellen würden, gestalt denn ihm auch viel Volks davor plieben sein sollte, sonderlich, wie sie schon in der Stadt gewesen, da noch 2 Stücken von der Brücken, mit Hagel geladen, unter sie und derselben eine große Anzahl herniedergeschossen und wie die Holzäpfel herniedergefallen wären. Es ist nach der Zeit oft und vielmals und sonderlich bei der Belagerung der Stadt Northeim gesagt, daß Ihre Exzellenz oftmals erwähnet, sie könnte sich des Blutbads ohne Unmut nicht erinnern, sondern es wäre Ihrer Exzellenz dasselbe oft täglich, als wäre es frisch, vor Augen. Selbiges 31. Maii wurden über Göttingen vorm Albaner Tor 11 Feuerkugeln in Form einer Granaten, gleich wären dieselbe angestecket, und daß das Feuer daraus geschlagen, an dem Firnament öffentlich von vielen Leuten gesehen. Den 1. Junii kamen zwar viel Bürgere von Münden, auch Frauen und Kinder, so teils von den Zwingern und Türmen sich mit Stricken gelassen, teils und was die Weiber und Kinder, so mit den Soldaten aus der Stadt kommen, anhero nach Göttingen, konnten aber keinen eigentlichen Bericht einer vom andern geben, nur das sie sagten, beide Bürgermeistere wären tot, der Pastor M. Udenius, auch der Amptmann zu Münden, mit ihren Frauen gefangen, Amptschreiber, Schultheiß und andere aber niedergemetztelt, konnten doch aber keine Gewißheit davon sagen … Es hätte der Feind die folgenden Tage noch die toten Körper, so hin und wieder auf den Straßen und in den Häusern gelegen, sehr tyrannisert, indem er denjenigen, so etwa ein wenig fett gewesen, das Fett aus und von dem Leibe schneiden und schinden, etliche mit Pulver anstecken und vieler einen und die übrigen, was an Bürgern, Soldaten und Pauersleuten in der Stadt geplieben, auf viel Wagen bei das Wasser fahren und hineinwerfen lassen, und weil eben die Weser etwas klein, hätte sich das Wasser wegen Vielheit der toten Körper an etlichen Oertern etwas aufgestauet. Ja, Jungfrauen und Frauen schänden wäre der Bösewichter beste Kurzweil gewesen. Den dritten Tag nach der Eroberung sein die Erschlagenen von Bürgern, Pauren und Soldaten, so an 2 200 gewesen, uff die Brücken geführet und in die Weser geworfen, und da schon etliche darunter gewesen, so zwar in etwas gequetschet oder verwundet, aber noch gelebet und daß ihnen noch wohl zu helfen, geschrien und sie nicht hineinzuwerfen gebeten, hat es doch helfen, sondern sie hinuntergeschmissen werden müssen. Und sein darunter viel vornehme Bürger in Münden nicht verschonet worden. Den 4. Junii berichteten die von Münden anhero gekommenen und verstreueten Leute, daß gewiß, daß von Bürgern, Pauren und Soldaten von Mündischer Seiten bei die 2 500, auch von dem Feind fast nicht weniger geplieben, auch ein vornehmer Obrister und vier vornehme Konstabel bei den Geschützen aus der Stadt erschossen, auch, nachdem all der Feind die Stadt einbekommen und nach der Hand sein übriges Pulver in einen Pulverturm in Verwahrung pracht und dessen bei 4 Fuder und des Mündischen Pulvers noch bei die 15 Tonnen gewesen, solcher Turm in Brand geraten, das Pulver angestecket, solcher Turm elendiglich zerrissen und bei die 15 Häuser in der Nachbarschaft jämmerlich zerschlagen worden. en 5. Junii kamen etzliche Bürger aus Münden anhero, anzeigend, daß viel Leute … aus Münden in Witzenhausen zerstreuet lägen, aber wegen Hungers sterben müßten, weil sie daselbst nichts inbekommen hätten“. KOSSERT, Die Eroberung der Stadt Muenden 1626. Online verfügbar unter: muenden.kossert.net [z. Zt. nicht im Netz], bzw. dessen Magisterarbeit mit dem gleichen Titel, Freiburg i. Breisgau 2007. In dem zeitgenössischen Flugblatt „Continuatio der beschehenen Schlacht vor Hameln / aus Oldendorff den 29. Junii Anno 1633″ (Kungliga Bibiotheket Stockholm Svea krig Nr. 22a) wurde das Massaker an den verwundeten und fliehenden Kaiserlichen damit begründet, es sei „auf ein Metzgen außgangen / vnd solches fast biß an die Thor von Minden continuirt / ohne daß wir die vnserigen wieder zu einige stand bringen können / weiln sie wegen vieler außgegossenen Schmähworten / welche von den Hamelischen vnd diesen Combattanten noch deß Morgens ausgegossen / vnglaublich verbittert / waren / vnd mit dem Degen die bösen Zungen straffen wollten“. So sollen, was wortwörtlich dem Schlachtbericht Knyphausens an den Bremer Bürgermeister Havemann entnommen ist [SATTLER, Knyphausen, S. 652], konfessionell gefärbte Schmähungen des Gegners an diesen Exzessen schuld gewesen. Der finnische Rittmeister Duesse soll wegen dieses Abschlachtens sogar um seinen Abschied gebeten haben. Bei Mannschaften und Offizieren sprach man davon, man sei hier wie bei Rinteln auf die Schlachtbank geführt worden. Zu den bekanntesten Massakern gehörte außer der Eroberung u. Zerstörung Magdeburgs (vgl. die Erinnerungen des Magdeburger Bürgermeisters Otto v. Guericke; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1931, S. 43f.); der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 244f.) auch das »Pasewalker Gemetzel«, MILGER, Gegen Land und Leute, S. 199f., die Eroberung Neubrandenburgs, MILGER, Gegen Land und Leute, S. 203; die Eroberung Frankfurts a. d. Oder am 3.4.1631, nach dem Bericht im THEATRUM EUROPAEUM, 2. Bd.; bei GRIESA, Frankfurt (Oder) S. 47f.; die Erstürmung von Höchstadt/Aisch am 28.2./10.3.1633 (vgl. die Bamberger Dominikanerin Maria Anna Junius; HÜMMER, Bamberg, S. 121f.); die Erstürmung Reichenbachs (1634), JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 368f.; die Beilage zum Bericht des Kommandanten Schrautenbach u. des Kellers Uloth zu Lichtenberg über den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian v. Gronsfelds im Mai 1635; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff. Zur Barbarisierung des Krieges in der calvinistisch geprägten Lehre des Althusius vgl. BEHNEN, Krieg, S. 92; allgem. DAHM; KRAWIETZ; WYDUCKEL. Der Völkerrechtler Hugo Grotius rechtfertigte kriegsbedingte Massaker an Zivilisten mit dem »jus talionis« des Alten Testaments; z. B. SCHÄTZEL, Grotius, S. 336f.; DUFFY, Siege warfare, S. 253; BEI DER WIEDEN, Niederdt. Söldner, S. 86ff.; DIESNER, Stimmen.
[37] Die Abbildung zeigt das Skelett eines schwedischen Reitersoldaten, Denkmal in Mühlheim a. d. Donau, Foto: hoe.
[38] Massengrab, „Gemein-Grube“: Massengräber – diese Bezeichnung ist neueren Datums, stattdessen sagte man „Gemeingrube“ – wurden auch deswegen angelegt, weil man die Kosten eines ehrenvollen Begräbnisses sparen wollte. Zudem waren viele Tote durch Huftritte, Schussverletzungen ins Gesicht, Treffer v. Kanonenkugeln etc. derartig entstellt, dass eine Identifizierung der Gefallenen nicht möglich war, um die Körper zumindest der höheren Chargen gegen Kostenersatz an die Angehörigen zu überführen. Der Rothenburger Chronist Dehner über Verwundete der Schlacht bei Mergentheim (Herbsthausen); HELLER, Rothenburg, S. 157: „13. Apr. [23.4.1645; BW] sind wider geschädigte Franzosen vom Obrist Winterscheid zu curiren geschikt worden: Sind der halbe Theil gestorben, auf dem Mühlacker von Bettel-Vögten begraben worden, welche sie gantz nakend ausgezogen und zusammen in die Löcher geworfen“. Vgl. MAHR, Obrist Robert Monro, S. 114 (Eroberung Frankfurts/Oder 1631). 2011 fand man in einem Massengrab (Schlacht bei Lützen 1632) Soldaten zwischen 14 und 45 Jahren. DIE WELT vom 19.1.2013; http://www.welt.de/geschichte/article112864396/Kindersoldaten-und-Greise-im-Krieg-der-Religionen.html: „Die Jüngsten der Toten aus dem Massengrab waren 14 bis 16 Jahre alt, also gerade einmal so alt wie der Krieg. Die Ältesten glichen mit 35 bis 45 Jahren schon Greisen. Die 1,65 Meter bis 1,80 Meter großen Kämpfer hatten tödliche Schuss-, Hieb- und Stichverletzungen“. Auch Opfer von Seuchen etc. wurden in diesen Massengräbern beigesetzt. Vgl. dazu neuerdings die Beiträge in der hervorragenden Edition v. MELLER, SCHEFFZIK (Hg.), Krieg, S. 399ff. Vgl. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 114 (Bad Windsheim 1632): „Die Kayserliche lagen auf denen Dorfschaften und hauseten übel / in der Stadt aber war eitel ach und Wehe / weilen das Sterben also überhand nahm / daß die Todten allenthalben auf den Gassen lagen / und täglich mit einem Karren durch die Flurer[38] in eine Gemein-Grube geführet wurden“. Auch die zahlreichen Todesfälle durch die Pest ließen nichts anderes übrig. VORSATZ, Petra, Die Leiden der Stadt Weiden: „Vom 17. August bis 6. November sterben daran in Weiden 1800 Personen. ‚ … manchen Tag wurden 40 bis 50 Personen begraben und auf einem Wagen mit schwarzer wüllener Decke und drei Pferden, gleichwie Scheiterholz zusammengeschlichtet, beim lichten hellen Tag hinausgeführet; da wurden auch große tiefe Gruben in einem Garten, so vor diesem dem Christof Koch zugehörig und neben dem Gottesacker gelegen, gemacht und in eine solche 200 bis 300 geworfen und oben mit Mauerschütte und Steinen wieder zugedecket‘ “.
[39] http://www.akbw.de/architektur/beispielhaftes-bauen/praemierte-objekte/detailseite/objekt_datenbank/single/detail////neugestaltung-des-schwedengrabs-1228.html:
[40] Alexandre du Puy de Montbrun, Marquis de St. André [1600 Montbrun-les-Bains-1.8.1673], schwedischer Obrist.
[41] John Forbes [Forbes D.Y. (Forbes den Yngre), Forbus, Vorbeist, Vorbaiß] de Corse (of Delft) [um 1600-], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 41.
[42] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a. St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.
[43] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[44] Riedlingen [LK Biberach]; HHSD VI, S. 661f.
[45] Wahrscheinlich: fues Volgg.
[46] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[47] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[48] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.
[49] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.
[50] Friedingen, Stadtteil von Singen [LK Tuttlingen].
[51] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[52] Verpflegung, Verpflegungsordre, Verpflegungsordinanz: Die Verpflegungsordre sollte in allen Armeen die Verpflegung der Truppen verbindlich festlegen, was aber in der Kriegs- u. Alltagswirklichkeit nicht immer zu leisten war. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister u. ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Vgl. auch die hohen Ansprüche, die Erzherzog Leopold Wilhelm im Dez. 1641 an Northausen stellte; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 2. Bd., S. 88f.
[53] staffieren: ausstatten.
[54] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 132f.
[55] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[56] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[57] WASSENBERG, Der Ernewerte Teutsche Florus, S. 297.
[57a] Nendingen, heute Ortsteil von Tuttlingen [LK Tuttlingen].
[57b] BLESSING, Mühlheim an der Donau, S. 138.
[58] Faucogney-et-la-Mer [Dép. Haute-Saône]
[59] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.
[60] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 244.
[61] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[62] Henri Haraucourt [Hareaucourt, Hauncourt, Harronkurdt, Harracourt] de St. Simon [St. Balemont, Balemont], marques de Faulquemont [ -1632], lothringischer Obrist. Vgl. KONZE, Die Stärke, S. 106.
[63] August Vitzthum v. Eckstädt [Eickstede, Erkhstet] [um 1596-27.7.1640], kaiserlicher Obrist.
[64] Otto Wilhelm Graf v. Gronsfeld [22.1.1600 getauft-1651], kaiserlicher Obrist.
[65] Otto Friedrich Freiherr v. Schönburg [Schönberg, Schönenberg] auf Wesel [1589-17.9.1631 bei Breitenfeld gefallen], ligistischer Obrist.
[66] Straßburg [Elsass, Strasbourg, Dép. Bas-Rhin; Frankreich].
[67] Benfeld [Elsass, Dép. Bas-Rhin; Frankreich].
[68] Johann Ernst Freiherr v. Montrichier [Monrichter, Montrichir, Montrochier, Menterschier] [1597 Nancy-9.10.1648 Wien], kaiserlicher Obrist.
[69] Hermann Fortunat [Fortunatus] v. Baden-Rodemachern [23.1.1595 Rastatt-4.1.1665 Kastellaun], kaiserlicher Obrist.
[70] Cornelius Marquis di Bentivoglio [Bentiwoigli, Bentivolio, Bentivolius] d’Aragona [ – ], kaiserlicher Obrist.
[71] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[72] Mathieu [Matthäus] Freiherr de [v.] Vernier de Rougemont et d’Orchamp [Verniere, Vernir, „Oberst Werner“] [1600-1658], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.
[73] Heinrich v. Metternich [ -1654], ligistischer Obrist, bayerischer Statthalter der Unteren Pfalz.
[74] Lorenzo [Lorenz] Ajazzi [Ajazza, Ajazzo, Ajazzio, Ayasso, Aiazi] [ -6.9.1634 bei Nördlingen], lothrinigischer Obrist.
[75] Carl Roland Graf [Freiherr ?] v. Suys [Soye], Baron de Grysort [ – ], kaiserlicher Obristleutnant, ab 8.2.1634 Obrist. HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 244, Anm. 1.
[76] Ascanio Albertini v. Ichtersheim [um 1580-1639], kaiserlicher Obrist.
[77] Claudia de’ Medici [4.6.1604 Florenz-25.12.1648 Innsbruck], Erzherzogin v. Österreich u. Landesfürstin v. Tirol. WEISS, Claudia de’ Medici.
[78] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[79] Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher] v. Binningen auf Umkirch u. Offenheim [1582 Breisach-26.12.1653 Waldkirch], vorderösterreichischer, dann kaiserlicher Obrist. Vgl. PECHMANN, Äscher.
[80] HALLWICH, Wallenstein’s Ende, 1. Bd., S. 244.
[81] Überlingen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 807f.
[82] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[83] René du Puy-Montbrun, seigneur de Villefranche [Villa-Franca, Villafranca, Franca-villa, Villa Franch, Ville Franche, Villefrank, Fille frankhe] et de La Jonchère [1602 Montbrun-Les-Bains (Dép. Drôme)-23.5.1659], schwedischer Obrist.
[84] Menningen, heute Stadtteil von Meßkich [LK Sigmaringen].
[85] Nesselwangen, heute Ortsteil von Überlingen [Bodenseekreis].
[86] Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.
[87] Fass Wein: äußerst unterschiedliche Maßeinheit: Sachsen: 252.85 Liter; Rudolstadt (Unterherrschaft): 303.048 Liter; Leipzig: 379.26 Liter; Dresden: 393 Liter; Nordhausen: 425 Liter; Österreich: 566.05 Liter; Böhmen: 672 Liter; Gotha: 869.4 Liter. Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.
[88] Praetension: Forderung.
[89] Kollaboration mit dem Feind: Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte u. Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet u. diesem jede mögliche Hilfe u. Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich u. den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen u. hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen u. Mähren, Schlesien, der Lausitz u. Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch u. ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert u. durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.
Im April 1626 wird berichtet, dass Bauern (aus dem Amt Seesen; LK Bad Gandersheim) „sambt etlichen reütern von dem feindt“ Gandersheim überfallen wollten, aber entdeckt und „bey die hundert“ Bauern v. Cortenbachs Reitern niedergehauen worden seien. BOBLENZ, Aktionen, S. 261, Anm. 43. „Sensen-Magister“ war der Spitzname des Johann Georg Wolf(f), des Sohns eines böhmischen Exulanten aus Hof, angeblich Eisenwarenhändler in Münchberg, Magister u. Advokat in Hof (1633-1640), der mit den Kaiserlichen 1634 konspiriert haben soll. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd, S. 307, berichtet unter dem Juni 1634: „Zu Ablauff dieses Monats Junii ward ein Bürger vom Hoff zu Zwickau ergrieffen / der Sensen Magister genennet / der hatte beneben etlichen andern mit den Käyserischen Soldate? gehandelt / Schleitz / Paussa / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / Freyberg und andere Ort und Stätte mehr in Brand zustecken / das Käiserisch Volck aber war im Anzug / alsdann die angezündete Oerter mit Gewalt anzufallen und zu übergewaltigen“. So informierten die „42. Ordentliche[n] Wochentliche[n] Zeittungen. 1634“ [Archives Municipales Strasbourg AA 1605] ihre Leser in einer Meldung aus Leipzig vom 4./14.7.1634: „Auß Zwickaw wirdt geschrieben / daß daselbst ein Bürger vom Hoff sitze / welchen man SensenMagister nenne / derselbe habe mit den Keyserischen zum Bodenstein losierenden Soldaten Schrifftliche Correspondenz gehalten / da es auch so weit kommen / daß sie drey Kundschaffter außgesendet / die Stättlein / Schleitz / Pausa / Plawen / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / vnd Freyberg in Brandt zu stecken: von diesen dreyen hat man zu Zwickaw einen vberkommen / der es ohne einige Tortur bekennet / auch außgesagt / wie die andern in Kleydung giengen / vnd weren sie von erwehntem SensenMagister nach Zwickaw commandirt worden / vnd so man ihn nicht selbigen Abend noch hette vberkommen / so hette er die Statt angezündet / worauff auch viel Keyserische Volck im Anzug gewesen / Zwickaw zu vberfallen“. Der Hofer Organist Jobst Christoph Rüthner (1598-1648); KLUGE, Hofer Chronik, S. 56, schreibt dagegen: „Den 6. julii kam Magister Wolf, so nebst seiner frau gar bis auf Dreßden geführet worden, wiederum nach haus, und hatte man ihm vor einen mordbrenner und kundschafter gehalten. Er brachte aber eine ehrenverwahrung mit, daß die falsche bezüchtigung des brennens nicht auf ihn zu bringen gewesen“. Es ist bemerkenswert, dass dieser Vorgang bei dem Erzgebirgschronisten Lehmann in seiner Kriegschronik nicht erwähnt wird. Der Marktredwitzer Chronist Leopold; BRAUN, Marktredwitz, S. 14: „Wider diese [kurbayerischen; BW] Völker fielen die Sächsischen oft aus Eger [aus], schrieb[en] den Landleuten zu, sie sollten mit ihnen [vorgehen], auch Rat und Tat geben, Weg und Steg zeigen, wo die Bayerischen Landverderber – aber sie waren nit viel besser – anzutreffen und wie ihnen abzubrechen wäre. Zu diesem Handel waren die Landleut[e] trefflich willig, daß oftmals mit den Sächsischen 5[00], 800 auch wohl (in) 1000 pfälzische Bürger und Bauern mit Büchsen, Spießen, Gabeln, Hacken und Sensen mitzogen. [Sie] wurden gleichsam(b) rebellisch und (hingegen) den Sächsischen in allem willig. Wo sie eine kaiserische oder churbayerische Partei, als [auch] ihres eigenen Herrn Volks wußten und vermerkten, die verrieten sie den Sächsischen bei Tag und Nacht“. In einem zeitgenössischen Bericht zum Februar 1640 heißt es; LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio (1640), S. 85.: „Bey vorgang dessen / ließ Herr Feld-Marschall Baner zweyen Bürgermeistern / nemlich dem in der Statt Satz [Saaz; BW] vnd Lada [Loun; BW] sampt dem Judice desselbigen Orts die Köpff herunter schlagen / auß Vrsach / weil man S. Excell. vorgebracht / wie sie nemlich an Herrn General vnd Graffen von Hatzfeld geschrieben / daß er Baner nunmehr in besagtem Satz / mit etwa 7. tausent Mann (davon kurtz hieroben auch Meldung geschehen: ) in der Nähe herumb läge / vnd also gar leichtlich auffgeklopfft / ja wol gar in Person gefangen werden könte“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 167ff., zur Belagerung Überlingens: „Den 19. Septembris [1643; BW] hat man sich die ganze nacht zue Costanz, nachvolgende nacht außzuefahren, gerust, stuck in die schüff geladen, halbe oder ¼ cardonen, seyen selbige nacht gar viel schüff in der Mainow, Überlingen zue waßer und land anzuegreufen, zuesamenkomen; so seyen auch deß churbayerische reichßvölker, so zue Mörspurg, Pfulendorf und der orten gelegen, zue land darzue avisiert worden. Nun eß war alleß wohl angestelt und angeordnet gewesen, seyen auch unvermerkt biß an den ort, da sie sollen hinein schliefen, glücklich und wohl ankomen; diß ort war in dem Gallergraben, allda ain thürgrücht eingemauert; seyen schon 2 oder 3 hineingeschloffen; allain seyen sie waß zue spat und nachts umb 12 uhren sollen vorhanden sein, so seyen aber die Lindawer zue spat komen und erst gegen dem tage umb 4 uhren dahin komen; haben also die von innen mit denen, so vor außen, mit denen sie correspondenz uff 12 uhren zue erschinen, ainanderen nit angetroffen und in dem grob gefehlt. Wäre aber dannoch früe genung geweßen, hetten sie nun angesetzt; hetten in kurzer zeit und unvermerkt daß loch größeren oder die ziegelstein alle herauß brechen kenden, daß allzeit 3 oder 4 zuemahl neben ainanderen hinein hetten laufen mögen in den inneren graben innerhalb deß Gallerß und deß dorfs; hetten gleichwohl noch durch ain porten gehen sollen, ist aber selbe nit beschlossen noch verwahrt worden, und so bald der bock von oben wäre angangen und durch ain bixenschuss die credit oder losung geben, hetten die zue waßer auch unden angrüffen und aller orten lärmen gemacht und angefangen, mit stucken hinein zu spülen und die meyr zue brechen. Haben aber beede thail nichts attentiert und unverrichter sachen also wider, wa sie herkomen, zuerugg gekört, ganz unlstig, dan sie vermaint nit anderst,alß haben gewonnen spül in den händen; hettenß auch gehabt, weren sie fortgfahren; hat zue Costanz schier mänigklich ganze nacht gewacht, gleich als man in der christnacht pflegt zue wachen, und der zeit, so umb mitternacht hat sollen beschehen, zue hören und der freyden wöllen erwarten. Vergebenß aber und umbsonst; dan großer zwitracht, wie gemainklich und allzeit, war under ihnen und insonders under den obristen, köndten die praeminenz und vorzug nit mit ainanderen thailen, kainer wollte dem anderen nichts beforgeben. Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nußbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. Teilweise wurden bei Annäherung des Gegners „verdächtige“ Bürger vom Stadtkommandanten deportiert; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 2. Buch, 12. Kap., S. 340 (1634): „Bey welcher deß FeldMarschalcks [Gustav Horn; BW] herannäherung der Keyserliche Commendant zu Lindaw / Obrister [Augustin Eckstedt v.; BW] Vitzthum / weil Er sich einiger gefahr / so wol von innen der Burgerschafft / als von aussen des Feindes halber besorget / hundert vnd dreyssig Bürger aus der Stadt nach Bregentz geschaffet: Von dannen Sie ferner hinein ins Tirol vnd verschicket worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (Sept. 1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 202f: „zu welchem Unglückh dann leider nit wenig geholffen etlicher meinaydiger Underthonen verrätherey und Dieberey, welche wann Sie ihren Mitbürger umb Leib, Leben, Haab und gutt bringen kennen, so hetten sie sich nit weder vor Gott noch vor Menschen geförchtet oder geschämpt“.
[90] SEMLER, Tagebücher, S. 64f.
[91] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 267ff. (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).
[92] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.
[93] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff. DIEMER, Von der Bikonfessionalität, S. 302ff.; DIEMER, Schicksalsjahre.
[94] Johann Ernst v. Pflummern, der Verfasser der „Annales Biberacenses“, dieser Tagebücher u. einer „Metamorphosis arcium und castrorum Sueviae“, war der Sohn des Christoph v. Pflummern (1558-1619; Senator in Biberach) u. seiner Gemahlin Susanna geb. Freiin Pappus v. Tratzberg. Geboren am 2.2.1588 in Biberach, heiratete er 1609 Anna Maria Hettinger v. Neckarstein; in zweiter Ehe vermählte er sich 1616 mit Maria Magalena Freiin v. Reichlin auf Meldegg († 1661). Rat des Klosters Salem u. Oberamtmann der Herrschaft Schemmerberg, starb er am 1.10.1635 in Salem im 48. Lebensjahr als Opfer der grassierenden Seuche. Dort wurde er auch begraben. Aus seiner zweiten Ehe überlebten ihn an männlichen Nachkommen Ernst Friedrich (1619-1672; 1653-1669 Stadtpfarrer in Biberach), Peregrin (1620-1644; kaiserlicher Fähnrich), Alois (1621-1703; Senator in Biberach) u. Christoph Bernhard (1625-1671; Oberamtmann des Reichsstifts Heggbach). Mit Judas Ernst (1664-1741) u. dessen beiden Kindern starb seine Linie aus. Angaben v. Dr. Kurt Diemer, der auch freundlicherweise die Transkription der Tagebücher zur Verfügung stellte.
[95] PFLUMMERN, Tagebücher II, S. 202.
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