Mérode-Waroux, Philipp Germanus Franz Graf von; Obrist [ – 30.4.1644 in Köln] Philipp Germanus Franz von Mérode-Waroux aus der Linie zu Rummen, Ast zu Waroux war ein Bruder des 1633 in der Schlacht bei Oldendorf[1] tödlich verwundeten kaiserlichen Generalfeldzeugmeisters Graf Johann von Mérode-Waroux und kaiserlicher Obrist.
„Am 30. April 1644 lud Feldmarschall Graf Geleen, der vom Kaiser und den Kreisständen zum Kommandanten des ‚westfälischen Kreisdefensionsheeres‘ ernannt worden war, den General Jan von Werth zum Mittagsmahl in des Grafen von Königsegg Behausung auf dem St. Gereonsplatz zu Köln.[2] Der Einladung waren mehrere höhere Offiziere der Kreistruppen und der Armee des Grafen Hatzfeldt gefolgt, auch andere rheinische Grafen und adlige Herren. In bester Stimmung verlebte man bei gefüllten Bechern den Nachmittag, bis gegen 5 Uhr der Obrist Philipp von der Beeck mit dem Grafen von Merode derart in Wortwechsel geriet, daß beide zum Degen griffen, blank zogen und sich gegenseitig verwundeten. Werth befahl den anwesenden Offizieren, die Fechtenden zu trennen, und wies beide darauf hin, daß ‚diese begangene Enormität‘ eine Respektsverletzung gegenüber den Generalen sei. Merode wurde aus dem Zimmer gewiesen, drang aber abermals ‚mit bloßen Rapir‘ auf seinen Gegner ein, der seinen Degen bereits wieder eingesteckt hatte, und wurde durch Grafen Geleen ernstlich vermahnt. Die Adjutanten brachten ihn hinaus.
Als nun Jan von Werth sich wenig später verabschiedete und vom Feldmarschall bis zum Tor begleitet wurde, stand der stark bezechte Graf Merode vor dem Tor auf dem Platz, den Hut tief in die Augen gezogen und drang mit bloßem Degen auf den General ein. Der unbewaffnete Werth rief ihm zu, er solle ihm vom Leibe bleiben, seine Adjutanten sprangen vor und riefen: ‚Herr Obrister Merode, wir sind Diener Ihrer Excellenz von Werth‘, in der Annahme, es handele sich um eine Verwechslung. Aber Merode rief französisch, das sei egal, der sei so gut wie ein anderer ! Jan von Werth verlangte seinen Degen, während Merode von seinen Offizieren festgehalten wurde. Als er seine Waffe in der Hand hatte, ließ man Merode los, es kam zum Duell und Merode empfing einen tödlichen Stoß.
Das war der berühmte Zweikampf in Köln, der allgemein Aufsehen erregte. Werth konnte dafür, daß er nur in der Verteidigung gefochten, mehrere Zeugen benennen, an erster Stelle den Feldmarschall Graf Geleen selbst. Seine Offiziere machten unter Eid ihre Aussage vor zwei Kölner Notaren und der Tod Merodes ‚im blutigen Ehrenhandel‘ hatte weiter keine Folgen. Die Angabe, Jan von Werth habe wegen dieser Tat in Köln eine Haft antreten müssen, bis er durch die abgehörten Zeugen für unschuldig erkannt und ‚losgezählt worden‘, entbehrt jedes Beweises“.[3] Auch der Historiograph Wassenberg hielt die Affäre in seinem „Florus“ von 1647 fest: „Zu ende deß Aprils hat Herr von Geleen bestelter Keyserlicher Heerführer der Westphälischen Kreißverthädigungs Armee / ein stattliches Mahl zu Cölln gehalten / darauff sich vnter andern Kriegeshäuptern vnd hohen Beampten / auch Herr Feldobrister Johan von Weerd / Graff von Merode / vnd Obrister Philipp befunden. Wie nun die Köpffe allerseits durch die offters widerholte Gesundheits trüncke zimlich warm worden / vnd nach gehaltener Tafel man zum discurriren kommen; hat Herr Graff vnd Obrister Merode mit Herrn Obristen Philipp / welcher die Hatzfeldischen hauffen zubefehlen gehabt / einen zanck angefangen / auch so weit kommen / daß sie mit den Degen auff einander gangen / vnd beyde / Philipp in den Halß, der von Merode aber in die Hand / verwundet worden.
Als nun dieser letzte durch die andere bey vnnd anwesende Rittersmänner weggenommen / vnd vor das Thor gebracht / ist er daselbst mit dem blossen Degen still stehend verblieben / biß in dessen Herr General de Weerd seinen abschied genommen / vnd sich nach Hauß begeben wollen. Wie nun diesem das Thor geöffnet / kömmet ihm der von Merode entgegen / sagend, es wäre einer so gut als der ander; darüber diese beyde ebener massen zum balgen gerathen / in welchem / nach dem sie etliche mal auff einander gange[n], Johan von Weerd dem von Merode eine solche Wunde gegeben / davon er alsobald todt geblieben. Ob nun zwar mehrgedachter Herr Johan von Weerd deßwegen zu Cölln etliche Tage im Arrest gewesen / ist er jedoch nach abgehörten Zeugen für vnschuldig erkant / vnd loß gezehlt worden / vnd darauff auch von dar gegen Mäyntz[4] zum Keyserlichen Feldläger auffgebrochen“.[5]
[1] Hessisch Oldendorf [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 226f.
[2] Köln; HHSD III, S. 403ff.
[3] LAHRKAMP, Werth, S. 144; 233f.
[4] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[5] WASSENBERG, Florus, S. 573f.