Hoffmann, Hans; Hauptmann [ – ] Hoffmann stand als Hauptmann in kaiserlich-ligistischen Diensten.
Moritz Stockfisch, ein doch wohl recht argloser Bürger aus Salzuflen,[1] fiel auf die üblichen Anwerbemethoden herein: „Moritz Stockfisch, ein Salzufler Bürger, schildert in einem Klagebrief an die lippischen Räte in Detmold,[2] wie ihn Soldaten zu übertölpeln versuchten. Stockfisch verkaufte in Lemgo[3] Salz, als er von Soldaten angesprochen wurde. ‚Alß ich nun zu an Reincken Schnittkers hauß komme, sitzt ein soldat drinn, ruft und fordert mich ins hauß, mit begehren, Ob ich ihme zu Herford[4] bey Arendt Kramer eine bothschaft werben wollte; In deme ich aber dem selben anttwort gebe, Unndt nach dem gewerb mich erkündige, drincket mir ein ander Soldat zu, (wie ich nicht anderß gehoffet) auß guten hertzen; ich nahme es auch in solcher hoffnung an, unndt dachte weilen ich etzliche viele jahre hero, bey dem saltz verkauffen woll eher mit soldaten gedrunken, es würde nichts gefährliches drunter gesuchet werden. Nach dem ich aber bescheid gethan hatte, sagte der Soldat ich habe dir auff Bruderschaft zugedrunken, nunn müste mit fort: Ob ich nun woll darauff geandtwortet, das ich von keiner Brüderschaft wüßte, als das wir alle Christi Brüder weren daruß aber nicht folget, das man eben in Krieg zu ziehen verbunden sein müste‘. In diesem Fall hatte das Annehmen eines Getränkes und das Ausbringen eines Trinkspruches die Beteiligten nach dem soldatischen Ehrenkodex zu Gefährten gemacht. Zwar wehrte sich Moritz Stockfisch, doch ’solches [hat] nicht helffen wollen, sondern der soldat ist hingangen, hatt seinen H. hauptman Hans Hoffman die sache dergestald angebracht das derselbe gestrigen tages einen Fourir mit etzlichen soldaten nach Uffeln gesand, undt mich in meiner hogsten unschuld nach Lemgo holen lassen wollen‘. Stockfisch konnte jedoch den Häschern entkommen und bat nun um Hilfe, weil er ja gar nicht Soldat werden wollte und konnte, denn er hatte eine Frau und Kinder zu versorgen: ‚Alß bitte ich woltausendtmahl umb Gottes willen, E. gst. herl. unndt gst. wolle sich doch meiner in dieser meiner Unschuld, noth unndt gefahr annehmen unnd durch bewegliche zu schreiben an den Hauptman, die sache uff die wege zu richten, das ich möge unangefochten unndt ungehindert meinen arm seligen sawren beruff in sicherheit zu abstattung der Contribution und ernehrung meiner armen weib unndt Kinder fort setzen‘ „.[5] Über sein weiteres Schicksal wird nichts mitgeteilt.
[1] [Bad] Salzuflen [LK Lemgo]; HHSD III, S. 48.
[2] Detmold [LK Detmold]; HHSD III, S. 156ff.
[3] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.
[4] Herford; HHSD III, S. 312ff.
[5] RINKE, Lippe, S. 20f.