Wrede von Brünninghausen, Johann Henrich von; Rittmeister [1628-1688] Wrede von Brünninghausen[1] stand ab 1647 als Rittmeister in kurkölnischen Diensten.
„Eine militärische Karriere begann in aller Regel damit, daß jemand auf eigene Kosten eine Kompagnie anwarb und sie einem Kriegsherrn unterstellte. Die Werbung erfolgte bei landsässigen Adeligen in der Regel zunächst bei den eigenen gutsabhängigen Bauern. Die Kosten für die Aufstellung der Kompanie – für die Reiterkompagnie des von Wrede mußten u. a. Degen, Koller, Zaumzeug, Steigbügel, Pistolen, Stiefel u. a. m. beschafft werden – sollten durch den Kompaniechef vorgestreckt werden. Die Kosten, die von Wrede für die Wintermonate Dezember-April 1647/48 aufbringen mußte, beliefen sich auf 2544 Reichstaler. Diese konnten durch den zugewiesenen Kontributionsbezirk, den Städten und Gerichten Olpe,[2] Drolshagen,[3] Wenden,[4] Attendorn[5] und Bilstein[6] nur nominell abgedeckt werden. Er hatte Anspruch auf 3740 Reichstaler, von denen nur 2066 tatsächlich gezahlt werden konnten. Die Sollstärke der Kompanie betrug 115 Reiter. Sie wurde offenbar nicht erreicht“.[7]
„Über die weitere Verwendung der Kompanie des von Wrede entstand nach dem Friedensschluß ein Streit. Kurfürst Maximilian Heinrich bestand auf ihrer Erhaltung, die Landstände forderten dagegen die Abdankung. Als der Kurfürst der in Blatzheim[8] bei Lechenich[9] einquartierten Kompanie einen Marschbefehl nach Bonn[10] erteilte, kam es zu einer Meuterei. Cord Rasche [Kurt Raschin; BW], der Anführer, ergriff die Standarte, verweigerte den Abmarsch und drohte den Offizieren den Tod an. Das anschließende Kriegsgerichtsverfahren wurde durch die Offiziere der Kompanie durchgeführt.
Sententia contra Court Raschin
Ihn malefitzsachen Court Raschin ist uff angehorte klagh und antwort und wideredt, auch gefurte kundtschafft und desselben eigene bekenntniß durch einhelliges rechtsprechen mitt urtheill erkhandt worden, daß vorgenannter Court Raschin alß ein offentlicher uberzeugtter aufwickler, meutmecher und uffruhrer under der compegneyen lenger nicht geduldett, sondern nach Kayserlichen rechten uff freyen platz andern zum abscheulichen exempell mitt dem schwerdt vom leben zum todt gerichtet werden solle, wie den hiemitt gegenwertiglich decernirt und erkandt wirdt. Wan dießes beschehen, so ist dem Kaiserlichen rechten und der heilsamen iustitz ein begnugen geschehen. Publicatum Lechenich, 21. Junii anno 1650.
Sententia contra Johanen Schnap
In sachen Johannen Schnappen ist nach verleßungh und fleissiger erwegungh einkommener klagten und darauff beschehener antwort durch einhelligen schluß zu recht erkandt, daß beklagter Schnap vor dißmahl (ihn ansehung annoch ein junger kerl ungeachtt woll ein mehrer straff meritirt) dergestalt zu perdonniren seye, daß vor der gantzen compagneyen offentlich uff seine knie niderfellen, den corporalen alß woll die gantze compagney umb verzeihungh pitten solle mit dem anhangh und reservation, daß inßkunfftigh ihm geringsten ihn dergleichen oder anderer gestalt sich vergriffen und ubertretten würde, daß alßdan ipso facto ohne urtheill und recht daß leben verwirckt haben solle, inmaßen hiemitt erkennen, perdonniren und reserviren. Publicatum ut supra.
Sententia in causa Reinhardten Müllers von Bleiwesch[11]
In sachen Reinhardten Müller von Bleiwesch ist uff angehorte klagh und antwortt auch gewiße erfahrung einhelliglich zu recht mit urtheill erkannt, daß derselb alß ein offentlicher schmeher und schender seiner officir uff offenem freyen platz gfuhrt, seinen degen vor der gantzen compagnie durch den profoßen vor den knien zerprochen und folgentz ohne paßport von der compagnien verwießen werden solle, wie dan hiemit gegenwerrtiglich decerniren, erkennen und verweisen. Publicatum Lechenich, anno 1650 martis [= Dienstag] 21 Junii.
Degenhardt Hilbrandts, gerichtsschreiber zu
Lechenich alß assinuierter schultheis und notarius
in fidem scripsit et subscripsit“.[12]
„Die lange Dauer des Krieges führte dazu, daß dieser die eigentliche Lebenserfahrung wurde. Viele Soldaten standen nach dem Friedensschluß vor dem Nichts. Für die durch den Rittmeister Johann Henrich von Wrede aufgestellte kurfürstliche Reiterkompanie lagen Pläne vor, sie an den Kurfürsten von Brandenburg zu überstellen. Für den Korporal Hans Sibertz, der bereits 18 Jahre gedient hatte, hätte dies eine weitere Verlängerung seiner Soldatenzeit bedeutet. Er zog es vor, seine Rückkehr in das zivile Leben zu versuchen.
[…] Ewer Churfürstliche Durchlaucht [Maximilian Heinrich v. Köln; BW] underthenigst gehorsamb vorzutragen zwingt unß endtsbenenten die eusserste nhott, waß maßen ich, Hanß Sibertz, dauß dero stifft Paderborn und vorhin underm generallwachtmeister Bunninghaussen [Bönninghausen; BW] 8 ihar und volgenns underm Foitzschen [Voit (Voigt)?; BW] regiment ihar zu pferdt, darunder 4 ihar vor ein corporall treu gehormsambst gendienet undt ich, Pitter Schleger, under wolgemeltem regiment undt rittmeister Wreden 8 ihar zu pferdt in kriegsdienst gedeinent. Nun ist nicht ohne, gnedigster churfürst undt herr, daß zu hauß unser weib und kinder in dero stifft Paderborn in dieser beschwerlicher zeit die contributionsschuldigkeit nicht erzwingen konnen und also unser erbschafft der meisten partt oett und wuest ligen verpleibtt. Dahero die nhott unß zwingt, bey gedachtem herr rittmeister Wreden ehrlichen abscheid zu ertheillen, welches wollgedachter herr rittmeister unß verweygeren thuet.
Glangt derohalben an Ewer Churfürstliche Durchlaucht underthenigst gehorsambst pitten, angesehen auff erforderen, in pfall der nhott, wir ewer Churfürstli[c]he Durchlaucht jederzeit willigh unß erfinden zu laßen, dieselbe gnedigst geruhen, unsere trew geleiste dienst zu behertzigen undt die versehungh anzuzubefhelen, daß unß unsers verhaltens ehrlichen abscheid widderfharen moge, damit wir nacher hauß den ackerbaw an die handt und gleichs anderen die contributionsschuldigkeit erzwingen mogen. Solches
Ewer Churfürstliche Durchlaucht
underthenigst gehorsambste deinere
Hanß Sibertz, corporall undt
Pitter Schläger, reutter underm herrn rittmeister Wreden“.[13]
[1] Brünninghausen [Stadt Dortmund]; HHSD III, S. 126f.
[2] Olpe [LK Olpe]; HHSD III, S. 593f.
[3] Drolshagen [LK Olpe]; HHSD III, S. 175.
[4] Wenden [LK Olpe].
[5] Attendorn [LK Olpe]; HHSD III, S. 36ff.
[6] Bilstein [Gem. Kirchveischede, LK Olpe]; HHSD III, S. 77f.
[7] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 359 (die beste Edition westfälischer Quellen).
[8] Blatzheim [LK Bergheim]; HHSD III, S. 85.
[9] Lechenich [LK Euskirchen]; HHSD III, S. 448ff.
[10] Bonn; HHSD III, S. 94ff.
[11] Bleiwäsche [LK Büren]; HHSD III, S. 85f.
[12] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 357f.
[13] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 445f.