Stutzinger [Stutziger, Stotzingen, Stotzinger, Stutzingh], Hans Jakob von
Stutzinger [Stutziger, Stotzingen, Stotzinger, Stutzingh], Hans Jakob von; Hauptmann [ – ] Hans Jakob von Stutzinger [Stotzinger] stand als Hauptmann in ligistischen bzw. kurkölnischen Diensten. Seit 1637 kommandierte er die Garnison in Arnsberg.[1]
Im Januar 1639 informierte er Landdrost und Obrist Wilhelm von Westphalen von den hessen-kasselischen Überfällen auf Arnsberg.[2]
„Am 19.1.1644 baten Bürgermeister und Rat der Stadt Stotzinger um Erteilung einer Erlaubnis für seinen Leutnant Christoph von der Leyen, an der Untersuchung zur Ermittlung des Urhebers der von Garnisonssoldaten den Bürgern gegebenen Schimpfnamen teilzunehmen. Der Stadtvorstand hatte in einer Zeugenbefragung im Dezember 1643 Soldaten der Garnison auf dem kurfürstlichen Schloss als Urheber der Spott- und Schandnamen für die Bürger ermittelt. Die Stadt und ihre Bürger litten überdies seit der Belegung des Schlosses mit einer kaiserlichen Garnison im Jahre 1622 unter Diebstählen und Zerstörungen der Soldaten in der städtischen Feldflur. Neben diesen Belastungen wurden sie jetzt auch noch durch die Soldaten verunglimpft. So drängen sie denn seit 1637 befehlshabenden Hauptmann Hans Jakob von Stutzinger, mit militärischem Beistand die Ermittlung der Schuldigen zu fördern und drohen ihm widrigenfalls mit einer Anzeige bei seiner Generalität.
Wolledellgeborenn und gestrenger, insonders großgünstiger her haupttmann. Waßgestaldt ewer gestrengen liebden sambtt deroselbenn unterhabenden compagnie nunmher ein geraume zeitt von jharenn, in diesem stattlein unablaßlich einquartirt gewesenn undt waß große, beschweliche pressuren die arme geringe burgerschafft bey whrender allsolcher einlogirungh, von deroselbenn solldaten, jha auch villfaltig verubte insolentien [= Frechheiten] undt noch daruber sowoll inner-, alß außerhalb der stadt, ahn unserenn veldt- undt garthenfruchten, auch zaunenn undt zerbrechungh der homeyen [= Befestigungen] vor den porten erlittenenn schadenn undt diebereyen, continuirlich außgestandenn undt zum offterenn, umb allsollche hochstraffbhare thattlichkeitenn zu remediirenn [= abzustellen], wihr dienstlich geklagtt undt gebettenn, sollches alles, undt wie gar wenigh darauff erfolgett, wißenn dieselbe sich allnoch großgünstig zu erinnerenn.
Ob nun zwar allsolche villfaltige betrangnuß, mitt großer geduldt biß hirhin außstehenn undt erleiden mußenn, dabey aber dero hoffnungh gehabt, deroselben unterhabende soldatenn sich mitt denen unß villfaltigh zugefuegtenn schadenn undt wurcklichen, auch taglich mitt genießungh unserer wenigen güther sich ersettigenn laßenn haben wurden, so ist dannoch nit ohne undt mußen gantz schmertzlich erfharenn, daß noch daruber unerhorter undt hochstraffbharer weise deren etzliche sich gelusten laßen, alle einwhonende burgere sowöll auch churfurstliche alß statische beampten ohne unterscheidt, ahnn ihren ehrlichen nhamen hoch verkleinerlich anzugreiffenn, gestaldt auff einen jeden gantz schmehe- undt schandtliche beynhamenn zu erdichtenn undt selbige, hin undt wider in und außerhalb deß landts zu spargiren [= verbreiten] und iniuriose [= ehrverletzend] außzubreitenn, dahemit die burgere und soldaten an einander zu hetzen, allerhandt tumultuose hendell, ja auch leibs- und lebensgefehrligkeiten boßhaftig zu erwecken.
Wann aber ein sollches uber unsere, von so vielenn jharenn hero außgestandene hohe kriegslast, bevorab umb diese ewer gestrengen unterhabende solldatenn nicht meritirt [= verdient] undt dahero auff unß nicht ersitzenn laßenn konnenn, sondernn durch eingerichtete fleißige inquisition [= Untersuchung] undt kundtschafft, soweit in erfharung bracht, daß etzliche ewer gestrengen unterhabende officirern undt solldatennn (welche unß auch [gantz] nhamhafft gemachet) solch schmeliche unehrliche beynhamenn erdichtenn hellffenn,
So ist hirmitt ahn ewer gestrengen unsere dienstliche bitt, dieselbe geruhenn ihrem unterhabendenn lieuttenandten Christoff von der Ley zu committiren [= beauftragen] gestaldt nebenn unß der weiterenn inquisition [= Untersuchung] beyzuwhonenn undt demnegst die erkundigte principall[= Haupt-]thätere undt deren complicis, dieser hohen unthatenn halber exemplariter [= als abschreckendes Beispiel] undt anderenn zum abschew an leib zu bestraffenn und demnegst alß dieser guarnison ohnwurdig hin- und außzuweisen.
Solte aber iegenn hoffnungh undt zuversicht, diese unsere pitt bey ewer gestrengen kein platz finden undt haftenn wollen, so hettenn dieselbe unß nit zu verdenckenn, daß wihr nebenn uberschickungh dieser supplication [= Bittschrift] die hochlobliche generalitet hiruber unterdienstlich implorirenn [= anrufen], auch die uberkunft des herrn generallauditoris [= Kriegsgerichtsrat], auff der schulldigen unkostenn zu erpittenn, die inquisition [= Untersuchung] und obgesetzte straff durch denselben gehörigh einrichten zu laßenn, hochgenötiget undt verursachet werdenn mögtenn, ewer gestrengen hirmitt Gottes schutz empfelendt und nachrichtlicher resolution [= Entscheidung] erwarttend.
Arnsperg, 1644 19. Januar.
Offenbar hatten die Bemühungen der Stadt Erfolg, denn Stutzinger ließ am 30.7.1644 ein Patent wegen verschonungh der garten, auch bäum undt waldtfruchten durch offenen Trommelschlag verlesen, demzufolge allen undt jeden meiner compagnia angehorigen solldaten, sodan auch deroselben frawen undt jungen, allen ernstes aufferlegt undt befholen, sich deren, umb diese statt gelegenen garten, bäum, veldt undt anderer früchten … zu enthalten“.[3]
[1] Arnsberg [LK Arnsberg]; HHSD III, S. 28ff.
[2] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 151.
[3] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 322ff.
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