Banner, Caspar von
Banner, Caspar von; Kriegskommissar [ – ] Caspar von Banner [ – ] war 1640 bayerischer Kriegskommissar.[1]
Die Chronik von Bietigheim[2] (Herzogtum Württemberg) berichtet: „Zue Anfang dises Quartiers hat ein Bayrisch Commisari, Banner genannt, das von allhiesigem Stadt und Ambt uff ain ganze Compagnia Tragoner zue Pferd sowohlen die Absenten als Praesenten monatlich 3950 Gulden bei befahrender militärischer Execution, uff inständiges Beklagen aber, daß einmahl 750 Gulden erstattet werden müeßen, Ordre ertailt. Weil man nun die augenscheinlichste höchste Unmüglichkeit mit immerwährenden Bitten und Betten eingewendet, ist nichts desto weniger ein allhier quartierter Wolffischer Furier und Wachtmeister de facto zugefahren. Die Schlüssel zu den Toren dem Vogt aigens Gefallens abgenommen und die arme, gar geringe Burgerschaft in die Stadt eingesperrt, dem Vogt auch 8 Tragoner mit gewehrter Hand in das Haus gelegt und ihne ohne Ursach verwahren lassen. Also daß man entzwischen solcher grausamen Not und Trangsaal, und weilen die armen Leut ihre Nahrungsmittel anderer Orten herbeybringen müeßen, sich auf die Ratsbehausung zuesammen begeben und in Mangel aller Hilfs- oder Geldmittel, umb welche man sich zwar sowohlen bey dem Landsfürsten als anderer Orten täglich beworben, aber gar nichts erhalten, von Burgermeister, Gericht, Rat und ganzer Burgerschaft nach genuegsam beratenlichen Erwegen einhellig wissend und wohlbedächtlicher Ding dahin beschlossen und befohlen worden, daß der halbe Tail der undern Burgermühlin, so guet man immer könne, verkauft und darmit die arme Burgerschaft von diser grausamen, unerträglichen Tiranney erledigt werden solle. Maßen dann durch hierzue mit genuegsamer Vollmacht besonders abgeordnete Personen ermeldte halbe Burgermühlin, wie gemeiner Stadt Burgermeister Rechnung ußführlich zu erkennen gibt, gegen Hans Bernhard Wächtern, ainem famosen hauptreichen Mann zue Markhdgröningen[3] pro 1260 Gulden verkauft. Darvon diese Tragoner zum Tails, der Überrest aber nachgemeldtem Rittmeister Roland Willeredt bezahlt“.[4]
[1] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung u. Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %, abgesehen v. der üblichen „Korruption“. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph v. Ruepp zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmten Einwohner zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634); SAITO, Das Kriegskommissariat der bayerisch-ligistischen Armee.
[2] Bietigheim [Bietigheim-Bissingen, LK Ludwigsburg], HHSD VI, S. 83f.
[3] Markgröningen [LK Ludwigsburg]; HHSD VI, S. 513f.
[4] BENTELE, Protokolle, S. 203f.
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