Begriffe F
Fabian und Sebastian: Fabian, Bischof v Rom, Märtyrer [ -20.1.250 Rom] u. Sebastian, Märtyrer [ – 288 ? Rom].
Fach: „ein trefliches fach“, in ironischer Bedeutung: ein schöner Fang.
facti alieni: unbekannte Tatsachen.
Faginen = Faschinen: Schanzkörbe, Reisig, Bündel, Holzwälle, Rutenbündel.
Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund u. Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Pro eroberte Fahne bzw. Standarte wurden zwischen 10 u. 30 Rt. an die Söldner als Prämie gezahlt. Die Fahne wurde kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid zum Teil auf sie, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff. Wichtig war daher aus im Akkord der ehrenvolle Abzug mit fliegenden Fahnen.
Fahne, schwarze: Eine schwarze Fahne wurde im Gegensatz zu einer weissen Fahneaufgezogen, wenn die Besatzung zum Kampf auf Leben u. Tod entschlossen war.
Fahnenjunker: Historisch waren die „Fahnenjunker“ meist junge Edelleute, die im Alter v. 14 bis 16 Jahren in die militärische Ausbildung kamen [Wikipedia].
Fahnenwechsel: „sich unterhalten lassen“, d. h., in die Dienste des Gegners zu treten, geschah bei Gefangennahme entweder freiwillig oder auch gezwungenermaßen (=> Untersteckung), wenn man nicht genügend Ranzion stellen konnte oder Gefahr lief, getötet zu werden. Der häufige Fahnenwechsel konnte natürlich aiuch insofern Folgen haben, als die Offiziere gute Detailkenntnisse mit ins gegnerische oder in das Lager von Verbündeten nahmen. OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 538: „Diesesmal gehörte auch Adam Philipp zu den Unsicheren. Um ihn zu halten, stellte ihm der Kurfürst folgendes Ultimatum, vom 4. März 1632: ‚Ir sollt die Ursache schreiben, aus welcher ir merfach geäussert habt, dass ir in unseren und des katholischen Bundes Kriegsdiensten zu continuiren wenig Lust habt oder, eurem Vorgeben nach, gedrungen werdet, ander Resolution zu fassen. Wir haben euch vor anderen zum General-Wachtmeister gemacht. .. Andere hohe und niedere Officirs, auch gemeine Soldatesca würde von euch ein bös und schädlich Exempel nehmen … Ihr habt versprochen zu continuiren und ist das in der jetzigen allgemeinen necessitet eure Schuldigkeit‘. … Der Kurfürst will sich versehen ‚Ir werdet furtherhin einer mehreren discretion und dankbahrkeit bezeigen. Wenn aber ir andere resolution zu fassen gedenket, so begehren Wir, zuvor zu vernehmen: wohin Ir eure Resolution gestelt und ob ir die euch anvertraute charge und das Regiment zu resigniren gemeint wäret‘. Gleichzeitig soll er berichten: ob er endlich den Tross und die pigage [Bagage; BW] reduzirt habe ? Die Antwort Adam Philipps auf diese ernste Mahnung zur Fahnentreue liegt nicht vor. Dass der Verdacht des Kurfürsten gegen ihn wohlbegründet war, wird sich später erweisen; wie auch, dass einige seiner Offiziere ihren jungen Obristen drängten“.
Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik, tschech. praporčík]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.
Fahrnis: a) fahrende Habe, bewegliches Vermögen; b) Hure.
Fahrt [Erzgebirge]: Leiter.
fail gehabt: Waren angeboten.
Faktion: Gruppe, Abteilung, Tatgemeinschaft.
Falche: Falke.
Falkone: vergleichbar mit der halben Schlange, hatte ein 30faches Kaliber u. daher auch ein leichteres Rohr v. ca. 14-20 Zentnern u. ein Gesamtgewicht v. 22-30 Zentnern. Als Vorspann benötigte man 6-8 Pferde.
Falkonnerei: Jagd mit Falken.
Falkonett: leichtes Feldgeschütz, das von einem Pferd gezogen werden konnte. Das Falkonett verschoss 3-pfündige Eisengeschosse bei einem Kaliber v. 7, 2 cm. Es wurde bevorzugt gegen lebende Ziele eingesetzt. Das Falkonett hatte eine Schussweite v. 472 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.
falsa narrata: falsche Bezichtigungen.
Faltzenbradieren: falsa practica = Schwindel, schwindeln.
Falun, Bergwerk: Das Bergwerk von Falun (früher Fahlun, schwedisch Falu gruva) war ein schwedisches Bergwerk v. historischer Bedeutung nahe dem Ort Falun. Der Abbau v. Kupfer am Tiskasjöberg (Stora Kopparberget) begann wahrscheinlich im 9. Jahrhundert u. ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt. Die Blütezeit des Bergwerkes war im 17. Jahrhundert, als das Bergwerk v. Falun für zwei Drittel der weltweiten Kupferproduktion stand. Aber nicht nur Kupfer wurde gewonnen, das Bergwerk war zu dieser Zeit auch der größte Gold- u. der zweitgrößte Silberproduzent Schwedens. Da der Abbau ziemlich planlos betrieben wurde, kam es immer wieder zu Einstürzen [nach WIKIPEDIA].
Fanatismus, religiöser: Ein militanter Augsburger Kapuziner (1629); ROECK, Augsburg 2. Bd., S. 655: „Item er wollte, das das meer lauter milch were, unnd hette einen rom [= Rahm] so dickh wie seine fueß solen, unnd alle lutherische prediger wären semmlen, die wollte er darein brockhen und alle teuffel in der höll darüber zue gast laden“. Zur Schlacht bei Nördlingen (1634) wird berichtet; HEILMANN, Kriegsgeschichte 2. Bd., S. 496: „Es war der Spanier Eifer so groß, daß sie auf der niedergemachten schwedischen Soldaten Kleyder Pulver gestrewet und angezündet haben, mit vermelden, weils Ketzer seyen, so müsse man sie mit Feuer verfolgen und verbrennen“. [in Bearbeitung]
Fangen und Spannen: „Besondere Sorge machten den Vertretern der Stände die sogenannte Methode des ‚Fangens und Spannens’, die die niederländischen Söldner bei ihren Übergriffen [1624; BW] im Jülicher Land anwandten. Wenn die Soldateska Orte plünderte und nicht genug Beute fand, nahm sie Einwohner als Geiseln mit, die durch Kontributionen freigegeben werden konnten. Zwar verstieß diese Methode gegen allen bisherigen Kriegsbrauch, aber kein Truppenbefehlshaber hatte etwas dagegen unternommen“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 77.
Fanti: Infanteristen.
Farrochse: junger Stier.
Farth: Fähre.
Fass Bier; äußerst unterschiedliche Maßeinheit, z. B. Lübeck: 149.02 Liter, Österreich: 226.45 Liter, Böhmen: 244.48 Liter, Freiburg/Br.: 390.78 Liter, Sachsen: 280.95 Liter u. 393 Liter; Gera: 398.076 Liter; Dresden: 520.12 Liter, Einbeck: 409.2 Liter, Duderstadt: 422.07 Liter, Wolfenbüttel: 433.73 Liter, Braunschweig: 434.88 Liter, München: 1710.5 Liter (?). Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.
Fass Wein: äußerst unterschiedliche Maßeinheit: Sachsen: 252.85 Liter; Rudolstadt (Unterherrschaft): 303.048 Liter; Leipzig: 379.26 Liter; Dresden: 393 Liter; Nordhausen: 425 Liter; Österreich: 566.05 Liter; Böhmen: 672 Liter; Gotha: 869.4 Liter. Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.
Fassinen, Fascinen: Faschinen: Reisig, Bündel, Holzwälle, Rutenbündel.
Fastelabend: Fassnachtdienstag. Die Fassnacht war im damaligen Verständnis die letzte entsprechend genossene Fresszeit vor dem Beginn der Fastenzeit.
Fatiguen: Anstrengungen, Strapazen.
Fatzen: Spott, Possen.
Faulbett: Lotterbett, auch als „Siechbett“ zu verstehen.
Faulfraß: träger und gefräßiger Mensch.
Fausse-Braie [Fausse Braye, Faussebreye]: Wall zwischen Graben u. Hauptwall einer Festung.
Fäustling (Faustrohr): Berittene Schützen verwendeten seit Mitte des 15. Jahrhunderts das „kurze Handrohr“. Abgefeuert wurde die etwa 250 mm lange Faustfeuerwaffe v. einer am Sattel befestigten, abklappbaren Stützgabel. Das Faustrohr (Faustbüchse, Fäustling; im 16./17. Jahrhundert auch Puffer) behielt seinen Namen auch noch lange, nachdem es schon längst mit einem Radschloss versehen war. Damit war der Übergang zur modernen Pistole vollzogen, aus der sich im 19. Jahrhundert der Revolver entwickelte [Wikipedia].
Faustrohr: Berittene Schützen verwendeten seit Mitte des 15. Jahrhunderts das „kurze Handrohr“. Abgefeuert wurde die etwa 250 mm lange Faustfeuerwaffe v. einer am Sattel befestigten, abklappbaren Stützgabel. Das Faustrohr (Faustbüchse, Fäustling; im 16./17. Jahrhundert auch Puffer) behielt seinen Namen auch noch lange, nachdem es schon längst mit einem Radschloss versehen war. Damit war der Übergang zur modernen Pistole vollzogen, aus der sich im 19. Jahrhundert der Revolver entwickelte [Wikipedia].
faute: Fehler, Versehen, Nachlässigkeit, Schuld.
Fautei (Vogtei): In der Kurpfalz als „Ausfautei“ (für pfälzische Leibeigene in Orten einer anderen Obrigkeit) Zubehör der einzelnen Oberämter (unteren Verwaltungszentren).
faveur, favor: Gunst, Glück, Gefallen.
Favor: Band, Schleife, Nestel.
Fazelin, Fäzlin: armseliger Fetzen, Taschentuch.
Fazenetlein: Sacktuch.
fazilitieren: erleichtern.
febris hectica: Fieber mit sehr großen Schwankungen; bei chronisch-septischen Erkrankungen, Tuberkulose.
febris tertiana: Fünftagefieber, auch wolhynisches Fieber, wird durch Kleiderläuse übertragen, eine Krankheit, die sich noch Jahrzehnte durch periodisch auftretende Fieberschübe bemerkbar machte. U. a. wurden auch gemahlene => Bezoarsteine zur Bekämpfung dieser Krankheit verwendet.
Fechtschule: Die Deutsche Fechtschule ist eine Kampfkunst mit europäischen Wurzeln. Die meisten erhaltenen Quellen stammen aus dem deutschen Sprachraum. Die Blütezeit lag zwischen dem 13. und 17. Jahrhundert. Die Deutsche Fechtschule beinhaltet Kampftechniken mit unterschiedlichen Blankwaffen wie Dolch, Dussack und Langschwert auf der Basis von waffenlosen Kampf-techniken wie dem Ringen, im historischen Zusammenhang auch Kampfringen genannt. Die Deutsche Fechtschule besitzt seit dem 17. Jahrhundert keine lebende Tradition mehr und ist nur noch in Form von historischen Fechtbüchern erhalten. [WIKIPEDIA]
„Federkrieger“: Aus den aufgeschnittenen Betten machten Soldaten Kleidungsstücke (1639); SIEBER, Das heutige Oberamt Besigheim, S. 45.
Federschmücker (Federweiler): freier Handwerker, der Federn färbt u. Schmuck daraus verfertigt.
Federwerk: Gänse u. Enten.
Fehdebrief [Absagebrief]: Urkunde, worin – meist mit ganz kurzen Worten – die Fehde angekündigt wird. Dies musste drei Tage vor dem Beginn in Schriftform erfolgen, um als rechtmäßig zu gelten.
feiern: rasten, pausieren.
Feigheit vor dem Feind: Das wurde in der Regel mit der ganzen Härte des Militärstrafrechts geahndet. Die „MERCURIJ RELATION“ vom 2.12.1642 berichtet aus Böhmen über die Strafen nach der verlorenen 2. Schlacht bei Breitenfeld (1642): „Zu Pilsen / allda Obrist Gabalier mit seinem Regiment Tragoner losiert / seynd Ihre Ertzfürstl. Durchl. mit dem General Piccolomini / vnd vil andere Officier / mit lösung des Geschütz empfangen worden / Sonst seynd zu Roggenzan der Madlonische Obrist Leutenant / vnnd Obrist Wachtmeister ihr Lebenlang in Eysen vnnd Bänd bey der Vestung Raab / Stain zu brechen / condemniert worden“. Vgl. auch THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 891ff.; => Madlo in den „Miniaturen“. Aber auch Soldaten ließen ihre Vorgesetzte bei Angriffen in den Gräben im Stich; so im April 1646 vor dem v. den Kaiserlichen belagerten Krems; LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1646), S. 24: „allermassen dann erst vor 2. Tagen (war der Relation nach der 20. 30. Aprtilis:) mit dem Mersischen Hauptmann Lorenzo beschehen / welcher in den Approchen von seinen Knechten verlassen / vnnd durchstochener in die Statt gebracht worden“.
Feinheit: die Geschicklichkeit, bei seinen Handlungen seine wahren Absichten zu verbergen.
Feldapotheke: Die kaiserliche „Feldapotheke“ verfügte lediglich 1647/48 über einen studierten Arzt (mit 269 fl. Monatssold) u. einen „Chirurgus“ (60 fl. Monatssold) ! Nach der ksl. Verpflegungsordnung v. 1635 standen dem General-Feldscherer 150 fl. zu; HEILMANN, Kriegswesen, S. 150; einem Feldscherer 1640 15 fl.; HEILMANN, Kriegswesen, S. 178. Nach der „Lista dess General Stabes“ (1649) erhielt der Feldarzt Dr. Ruoff 200 Rt. monatlich, 16 Portionen täglich, das Futter für 16 Pferde; der Feldchirurg Kilian mit 2 Gesellen 100 Rt., 14 Portionen täglich, das Futter für 14 Pferde; 2 Feldapotheker samt den Fuhrknechten 96 Rt., 18 Portionen, Futter für 18 Pferde; DUDÍK, Schweden, S. 361f.; KROENER, Loch, S. 610. Bei ZITTER, Chronachische Ehren Cron, S. 5, wird unter 1632 das Mitführen einer „Feldapotheke“ erwähnt, deren Inhalt wohl die Erstversorgung durch die Feldscher u. Chirurgen, so vorhanden, erleichtern sollte. Die Feldapotheke wurde vom Hauptmann kontrolliert. Ein eigens bestallter Feldapotheker trat jedoch erst in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts auf.
Feldbinde (französisch écharpe, woraus das deutsche Wort Schärpe entstanden ist): ein um Schulter, Arm oder Leib getragener Schmuck der militärischen Kleidung. Im Dreißigjährigen Krieg hatten die Kaiserlichen rote u. die Schweden grüne Feldbinden, um die Kämpfenden voneinander zu unterscheiden u. tödliche Irrtümer zu vermeiden.
Felddoppelschlange: (Doppel-)Notschlange oder Basilisk (auch Große Schlange): Rohrlänge: 32-28-25faches Kaliber (16-19-21 cm), schoss 30, 48 oder 66 Pfd. Eisen, Rohrgewicht: 45-60 Zentner, Gesamtgewicht 110-120 Zentner, daher meist nur stationär eingesetzt. Wahrscheinlicher ist die Notschlange: Rohrlänge: 42-36faches Kaliber (14-12, 5cm), schoss 30, 48 oder 60 Pfd. Eisen, Rohrgewicht 45-60 Zentner, Gesamtgewicht: 72-90 Zentner, Vorspann 24-30 Pferde.
Feldgericht: => Galgen.
Feldgeschütz: eisernes Geschütz, das nach dem Vorschlag des Grafen Hamilton eingeführt wurde, u. Kugeln v. 4 Pfd. verschoss. Jedes Fußregiment hielt 2 Stück, auch die Kavallerie erhielt einige. Angeblich schossen sie dreimal, ehe die Muskete zweimal schoß. Sie konnten v. zwei Pferden gefahren werden. MEYER, Handbuch, S. 62.
Feldhospital: Hospital für kranke oder verwundete Soldaten im Felde, betreut vom Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche u. Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet u. unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). Um Blutungen zu stoppen, verwandten sie Scharpie, eine Art Mull v. Textilfasern, die man aus Lumpen rupfte. Da die Söldner die Versorgung selbst bezahlen mussten, blieb nur der Einsatz v. pflanzlichen Heilmitteln oder die Betäubung durch Branntwein. Die Anwendung v. Laudanum [Mohnsaft] war noch vergleichsweise teuer u. daher den höheren Offizieren vorbehalten. In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. In der kurbrandenburgischen Armee wurden sie 1626 mit 20 fl. besoldet. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch v. kundigen Ärzten u. studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Kompagie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung u. die Sorge für die Feldapotheke. Kranke u. verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung v. Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Ein verletzter Feldscher erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 30 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 598, Nr. 1666, S. 599. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v.; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. In der schwedischen Armee bekam er eine zehntätige Lehnung v. 3 ½ Rt in der Einquartierung. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Teilweise wurden entgegen den Verordnungen die verachteten Zigeuner eingesetzt. MINDERER beklagte bereits 1620 in seiner „Medicina Militaris“, S. 177: „Diß ist das nothwendigiste Capitel so ich inn diese meine KriegßArtzney billich zusetzen vonnöthen zusein geachtet vnd erwogen habe / dann ob schon ein jedes Feldtläger / ja ein jedes Regiment / oder das noch mehr ist / ein jedes Fähnlein mit einem oder mehr Feldtscherer fürsehen ist / oder doch fürsehen sein solle / so ist jedoch bey einem scharpffen Treffen / Scharmützel / Sturm oder Schlacht / allda vil Knecht mit hauffen beschädiget worden / also daß vor vile der geschäfften nicht ein jeder Feldscherer oder Artzt bekommen kann / derowegen dann / je ein guter Bruder / Spieß / oder Rottgesell / dem andern beyzuspringen schuldig ist“. Um diesem Mangel abzuhelfen, hatte man 1633 in Aibling eine Baderschule errichtet, aus der viele Wund- u. Militärärzte hervorgingen. => Chirurg [Feldarzt]: Der „Chirurgus“ hatte sich auch um kranke u. verwundete Soldaten zu kümmern. Diese blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung v. Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Johann Christian v, d. Wahl an Wilhelm v. Westphalen (1641); NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 180: „Daß schließlich soviel krancken unter unseren soldaten sich befinden, ist billich vor eine straffe Gottes zu halten, in betrachtung uber mein so vielfaltiges bitten und anhalten auch ihre erzfürstliche durchlaucht selbst eigne befelch, man so viel hundert arme knechte also unbarmhertziger weise verhungern und verrecken laßen; ich habe zeitlich aller ohrten deßhalben geschrieben gehabt; es haet aber kein mensch von diesen krancken etwaß wißen wollen, man haet sie im stifft Paderborn in alle guarnisonen außtheilen sollen, wie solches noch in abwesenheit ewer excellence etc. concertirt worden, so seind sie aber alle in der statt Paderborn liggen blieben, ohne daß ein einig mensch sich ihrer hette wollen annehmen, wehr hieran schuldig, wirt es gegen Gott verantworten mußen, und werden es auch hochstgemelte ihr erzfürstliche durchlaucht nit gerne hören“. Johann Ernst v. Sachsen-Weimar war einer der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Vgl. dazu HEERMANN, Beyträge, S. 191: Bestallung für Johann Ernst v. Sachsen-Weimar über 4.000 Reiter, Frederiksborg, 11.2.1625, unter 29: „Wir wollen Hospitale anrichten lassen, auf das die Reuter vor ihre Besoldung in wehrender Kranckheit, und da sie von dem Feinde an geouerendem Ort und auf vorhergehendes Commando gefochten, und darüber beschädigt wurden, curirt und zu voriger Gesundheit wiederum gebracht werden muegen, Solte aber einer oder der ander, vor seinem Feinde, alß itz gedacht, zum Krüppel gemacht werden, soll derselbe, da er sich sonsten wol verhalten und es meritiret, von Vns mit einer Verehrung bedacht werden, damit er wieder zu seiner Heimbt kommen muege“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. In der Reisebeschreibung des Philipp III. v. Hessen-Butzbach (1632) heißt es; SCHWARZWÄLDER, BREMEN, S. 36: „In Bremen darf jeder Barbier wie die Ärzte kurieren, so gut er kann; auch kurieren alle Landstreicher und alten Weiber, was die Ärzte nicht verbieten dürfen, obgleich es hier 4 Ärzte und 12 Barbiere bzw. Bader gibt. Es gibt hier Weiber, die kurieren, worüber selbst Ärzte und Barbiere zu schaden kommen. Die Ärzte können weder Aderlassen noch Schröpfen. Sie führen das große Wort und nehmen das geld weg; wenn die barbiere so [gut] schwätzen könnten wie die Ärzte, verdienten sie das Geld. Das hat der schröpfer zu Bremen, der IFG schröpfte, gesagt. Die Bader kurieren auch“. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 615: „Der Erzherzog [Leopold Wilhelm; BW] hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte“. Aus Heilbronn wird anlässlich der Belagerung im Dezember 1631 über die einquartierten Lothringer berichtet; JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, 2. Bd., S. 206: „Die Bürger der Stadt verweigern dem General Oßa nicht nur die Hülfe, sondern schleppen auch in der höchsten Erbitterung die mit der ungar’schen Krankheit behafteten Soldaten der Besazung aus den Häusern, und werfen sie auf den Mist“. Der Jesuit Jeremias Drexel, der Maximilian I. auf dessen böhmischen Feldzug 1620 begleitete, nannte die Spitäler bezeichnenderweise „Krankenställe“; RIEZLER, Kriegstagebücher, S. 88. Die Oberkommandierenden aller Armeen hatten in der Regel einen eigenen Chirurgen auf ihren Feldzügen bei sich. RUCKGABE, Geschichte 2. Bd., S. 280 (vor Rottweil 1643): „An diesem Tage war es, wo dem Marschall Guebriant, als er gerade hinter den dem Mehlsack gegenüber errichteten Schanzkörben stand, mit einer von diesem Thurm aus geschossenen Falkonetkugel der rechte Ellenbogen zerschmettert wurde, so daß der Arm, welcher nur noch an einem drei Finger breiten Stück Fleisch herabhing, abgenommen werden mußte. Diese Operation aber wurde durch die Ungeschicklichkeit des Wundarztes tödtlich“. Hohe Offiziere hatten ihren eigenen Arzt dabei oder ließen sich in nächstgelegene Städte schaffen.
Feldlager: Der Raum für den Oberkommandierenden u. seinen Stab wurde zuerst ausgemessen, durch eine Barriere u. eingesteckte Spieße, oft auch durch Befestigungen, vom übrigen Lager abgetrennt. Die Fahnen des Regiments wurden in die Erde gesteckt. Hinter jeder standen in langer Reihe die Hütten des Fähnleins oder der Kompanie. Bei der Fahne lag der Fähnrich, der Leutnant in der Mitte u. am Ende der Reihe der Hauptmann. In einiger Entfernung vom Lager war des öfteren ein mit Bastionen versehener Wall u. Graben aufgeworfen, hinter denen auch die Feldgeschütze standen. Vor der Umwallungslinie waren zumeist geschlossene Redouten oder Feldschanzen angelegt.„Den Offizieren und insbesondere den Obristen fehlte es in ihren wetterfesten, zum Teil gefütterten und mit Öfen beheizbaren Zelten auch während der Feldzüge nicht an Bequemlichkeit. Durch zumeist senkrechte Wände boten sie ausreichend Platz. Die dichte Webart und das Aufbringen von Wachs machten den dicken Stoff wasserdicht. Eine zweite Stofflage im Inneren war oftmals kunstvoll bestickt“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 99. Einfache Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Hütten durch Raubbau in den Wäldern aus Brettern, Reiser, Türen, Dielen, Getreidegarben, Stroh u. Laub, stabilisiert mit Spießen u. mit Tüchern verhängt, während Offiziere fertige wetterfeste Zelte, die zum Teil gefüttert waren, mit sich führten. LANGER, Hortus, Abb. 62, EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS (Hg.), 1636, S. 96f. Zum Feldlager mit Holzhäusern für Offiziere u. den Hütten u. Zelten für die Gemeinen vgl. WAGNER, Tracht, S. 230. In der spanischen Flandern-Armee hatte eine Baracke Platz für vier Personen mit zwei Betten. Daneben gab es eine Doppelbaracke für acht Personen mit vier Betten. Der Salemer Mönch Bürster hat die Beschreibung eines französischen Lagers hinterlassen: „Ein groß Wunder war zu sehen, wie es von Rückenbach bis Mimmenhausen hinunder nit ist zu schreiben noch zu malen, wie die Berg aussehen. Schier ein Hütten an der andern, von weitem sehe es wie eine große Stadt so abgebränt. Ueber die Aach waren hin und wieder Steg und Brücken, dass sie frei von und zu allen Orten könnten reiten; die Hütten machten sie schön aneinander, in Mitten aber hin und wieder zu reiten große Straßen und Plätz gleich wie in großen Städten; etliche machten’s von Stroh, Gras und Heu, andere aus Mayen, darum sie großen Schaden thaten an den jungen Büchlein, andere mit Hanf und Früchten insonders mit Roggen, denn es eben in der Erndt und in 8 Tagen der Liechtenberg sollte werden geschnitten … andere von Thüren, Tafeln und Brettern, so sie aller Orten, insonders aber im Gotteshaus abgebrochen etc. etc.“ GONZENBACH, Erlach, 2. Bd., S. 287, Anm.; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198. War während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. v. Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. Die Feldlager waren entsprechend dem Tross kaum noch kontrollierbar. Die Beute- u. Solidargemeinschaft der Soldatenfamilien bot einen gewissen Schutz, solange man kranke u. verwundete Soldaten nicht in den Städten zurückließ u. deren Frauen u. Kinder fortschickte, die ums Überleben kämpfen mussten. Zudem gab es angesichts der schlechten hygienischen Bedingungen die üblichen Lagerseuchen, so dass wohl 20 % der Soldaten als Kombattanten ausfielen. Vgl. auch den Brief des kurkölnische Fähnrichs Johann Christian Schneid(en) an seine Ehefrau; Wahrhaffter Abtruck / eines Cöllnischen Fewerrohr-Fähnrichs auß dem Läger bey Münster. Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi; EICKHOFF; GROTHE; JUNGKLAUS, 1636, S. 97ff.; STOLCH; WÖLLPER, Schweden, S. 77ff.
Feldmeisterei: Abdeckerei.
Feldobristzeugleutnant: Er war der Gehilfe des Obersten Feldzeugmeisters oder Generalfeldzeugmeisters u. damit zuständig für die Artillerie.
Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche u. Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet u. unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. In der kurbrandenburgischen Armee wurden sie 1626 mit 20 fl. besoldet. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch v. kundigen Ärzten u. studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Kompagie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung u. die Sorge für die Feldapotheke. Kranke u. verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten u. Orten zurück u. fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung v. Seuchen u. vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Teilweise wurden entgegen den Verordnungen die verachteten Zigeuner eingesetzt. MINDERER beklagte bereits 1620 in seiner „Medicina Militaris“, S. 177: „Diß ist das nothwendigiste Capitel so ich inn diese meine KriegßArtzney billich zusetzen vonnöthen zusein geachtet vnd erwogen habe / dann ob schon ein jedes Feldtläger / ja ein jedes Regiment / oder das noch mehr ist / ein jedes Fähnlein mit einem oder mehr Feldtscherer fürsehen ist / oder doch fürsehen sein solle / so ist jedoch bey einem scharpffen Treffen / Scharmützel / Sturm oder Schlacht / allda vil Knecht mit hauffen beschädiget worden / also daß vor vile der geschäfften nicht ein jeder Feldscherer oder Artzt bekommen kann / derowegen dann / je ein guter Bruder / Spieß / oder Rottgesell / dem andern beyzuspringen schuldig ist“. Um diesem Mangel abzuhelfen, hatte man 1633 in Aibling eine Baderschule errichtet, aus der viele Wund- u. Militärärzte hervorgingen.
Feldmarschall [schwed. fältmarskalk]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.
Feldmaß: 1, 5 Liter. In der Regel wurden 2 Feldmaß Bier pro Soldat und Tag als Bestandteil der aufzubringenden Verpflegung von den Städten und Dörfern verlangt.
Feldmeister: => Abdecker, Schinder.
Feldmeisterei: Behausung des Abdeckers, Schinders, zumeist ausserhalb der Stadt oder des Dorfes.
Feldmühle, mobile: Vgl. dazu die Ausführungen von KAISER, Michael, Vorsprung durch Technik – eine mobile Mühle für den Krieg http://dkblog.hypotheses.org/626.
Feldprediger, Feldkaplan: Im Codex Iuris Canonici (c. 564–572 CIC) bezeichnet der Begriff „Kaplan“ einen Geistlichen mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen Sonderbereich, hier der Armee. Maximilian I.von Bayern hat für seinen Generalvikar Benedikt Rauh am 5.4.1642 eine ausführliche Instruktion erlassen; FRISCH, Rauh, S. 156f.: „Insbesondere sorge der von uns bestellte Generalvicar, dass die Feldcapellane, sowohl bei Infanterie als Reiterei, ein exemplarisches Leben führen. Wenn sie scandalös sich aufführen oder zur Verwaltung der Sacramente weniger tauglich erfunden werden, soll er sie verbessern, strafen, oder nach Fund der Sache vom Heere entfernen. Er soll drei oder vier Verkündiger des Wortes Gottes mit sich zum Heere bringen; sorgen, dass morgens und abends die Gebetsstunden eingehalten werden, zu welchen mit Trompeten etc. ein Zeichen gegeben wird; dan an Sonn- und Feiertagen bei jeder Legion öffentlich Messe gelesen und von den Capellanen Predigten gehalten werden, namentlich dass zur österlichen Zeit die Soldaten ihre Sünden bekennen, und zur heil. Communion gehen, wenn auch ihre Officiere andersgläubig sein sollten. Anstalten soll er treffen, dass kein Soldat, der tödtlich verwundet oder sonst gefährlich darniederliegt, der heil. Wegzehrung beraubt werde. Hauptsächlich soll er darauf sehen, dass die Officiere und Soldaten der Legionen die Concubinen und gemeinen Dirnen von sich entfernen oder zur Ehe nehmen; wenn sie mit guten Worten nicht gehen wollen, soll er sie öffentlich hinauswerfen lassen. Dann soll er dafür sorgen, dass er die schrecklichen Gotteslästerungen und Schwüre sowohl bei Officieren als Soldaten ausrotte, sowie die lasciven Worte. Zu diesem Zwecke soll er durch seine Feldcapellane alle und jeden in Glaubenssachen unterrichten und ihre Kinder im Katechismus belehren lassen. Wenn hierin der Capellan nichts ausrichte, soll er es dem Führer der Legion berichten, wenn dieser nichts zu Stande bringe, soll der Generalvicar es dem Obersten melden und wenn auch dieses nichts fruchte, die Hilfe des Generals in Anspruch nehmen. Nicht weniger bemühe er sich, dass die Feindschaften sowohl unter Hohen als Gemeinen auf jede Art und Weise beigelegt werden. Er selbst soll an Sonn- und Feiertagen vor dem Generalstab predigen. Damit dieses Alles besser vollzogen werde, soll er alle 8 oder wenigstens 14 Tage seine Capellane berufen und einem nach dem andern ausfragen und hören, was für Laster in dieser oder jener Legion grassieren, damit sie in Zukunft geheilt werden können. Endlich soll der General-Vicar so viel als möglich darauf sehen, dass die Kranken und tödtlich Verwundeten zur Reue, Beichte, Communion und wenn es nothwendig zur letzten Oelung disponirt werden; sollten Viele oder Wenige dem Heer nicht folgen können, soll er Geistliche zurücklassen, welche ihnen in ihren letzten Nöthen beistehen“. Eine ähnliche Funktion dürften auch die Feldprediger in schwedischen Armee gehabt haben, die die einzelnen Regimenter begleiteten. Vgl. BRENDLE; SCHINDLING, Geistlichkeit; AUTENRIETH, Gerlach.
Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. In der kurbrandenburgischen Armee wurden sie 1626 mit 20 fl. besoldet. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Vgl. dazu die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 119ff. Teilweise wurden entgegen den Verordnungen die verachteten Zigeuner eingesetzt. MINDERER beklagte bereits 1620 in seiner „Medicina Militaris“, S. 177: „Diß ist das nothwendigiste Capitel so ich inn diese meine KriegßArtzney billich zusetzen vonnöthen zusein geachtet vnd erwogen habe / dann ob schon ein jedes Feldtläger / ja ein jedes Regiment / oder das noch mehr ist / ein jedes Fähnlein mit einem oder mehr Feldtscherer fürsehen ist / oder doch fürsehen sein solle / so tst jedoch bey einem scharpffen Treffen / Scharmützel / Sturm oder Schlacht / allda vil Knecht mit hauffen beschädiget worden / also daß vor vile der geschäfften nicht ein jeder Feldscherer oder Artzt bekommen kann / derowegen dann / je ein guter Bruder / Spieß / oder Rottgesell / dem andern beyzuspringen schuldig ist“. Um diesem Mangel abzuhelfen, hatte man 1633 in Aibling eine Baderschule errichtet, aus der viele Wund- u. Militärärzte hervorgingen.
Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5- 11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
Feldschmied: Schmied mit seinem Zubehör auf einem Rüstwagen, zum Bedarf der Truppen u. der Artillerie im Felde und Lager tätig.
Feldspiel: Feldmusik, Militärmusik.
Feldstück: eisernes Geschütz, das nach dem Vorschlag des Grafen Hamilton eingeführt wurde, und Kugeln von 4 Pfd. verschoss. Jedes Fußregiment hielt 2 Stück, auch die Kavallerie erhielt einige. Angeblich schossen sie dreimal, ehe die Muskete zweimal schoß. Sie konnten von zwei Pferden gefahren werden. MEYER, Handbuch, S. 62. Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [wikipedia]. „Kurtze Feld-Stücke haben zugespitzte Kammern, und sind kürtzer, wie die gewöhnlichen Stücke, schiessen eiserne Kugeln von 6. bis 10. Pfunden, auch allerhand Hagel- und Ketten-Kugeln. Die Regiments-Stücke schiessen 4. bis 6. Pfündige Kugeln“. FAESCH, Kriegs- Ingenieur – Artillerie- und See-Lexicon, Dresden 1735, S. 287. Wahrscheinlich ist hier oft die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
feldstücklein aufgemacht: Geschütze abgefeuert.
Feldtruhe: verschließbarer Kasten für die Feldapotheke des Feldschers.
Feldwachtmeister = Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. (so etwa in der Abrechnung Prags 1633 für das Regiment Anton v. Weveld; HALLWICH, Wallenstein‘s Tod, 2. Bd., S. 264) – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Nach der Schlacht bei Lützen (1632) gab es für einen verletzten Obristwachtmeister 200 fl. bzw. 300 fl. Belohnung; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., S. 598, 599. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Obristwachtmeister nach der Schlacht bei Jankau (1645) 300 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Obristwachtmeister erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 300 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 597, Nr. 1666, S. 59, bzw. 200 fl.; Nr. 1668, S. 599. In der Leipziger Garnison erhielt ein Major der Kavallerie 1642/43 monatl. 50 Rt., bei der Infanterie 14 Rt. 18 Gr., 1644 nur 40 Rt. bzw. 14 Rt. 12 Gr. u. 12 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff.
Feldwebel [schwed. Fältväbel]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung u. Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. u. 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, u. im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang u. Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung u. Weitergabe der Losung an die Korporale u. Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Kompanie u. die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- u. Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie u. Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen u. v. den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges v. den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) hatte er Anspruch auf 21 fl.; 1634 erhielt er beim Fußvolk 9-14 fl. Sold. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
Feldzahlmeister: Der Zahlmeister, ein niedriger Offiziersrang, nahm berufsmäßig Zahlungen vor u. verwaltete die einlaufenden Gelder. Er war zusammen mit den Kriegskommissaren auch für die Auszahlung des Soldes zuständig, eine nicht ungefährliche Aufgabe, vor allem dann, wenn wieder einmal der Sold ausgeblieben war.
Feldzeugwart: 1) militärischer Beamter oder Offizier, dem das Geschützwesen unterstellt war, 2) als Zeugwart auch Vorsteher des Zeughauses.
Feldzeichen: Je nach Armee gab es Fahnen bei der Infanterie, Standarten der Kavallerie, Dragonerfahnen, die Fahnen der Artillerie u. die der Schanzgräber u. Brückenknechte. Der Verlust galt als unehrenhaft u. musste unter allen Umständen vermieden werden. Der Sieg bemaß sich in der Anzahl der erbeuteten Zeichen u. brachte den einbringenden Soldaten Prämien v. 10-30 fl.; für eroberte Standarten gab es zwischen 10-30 Dukaten, teilweise sogar 100 Rt.
Felleisen [valise]: lederner Reisesack. ADELUNG, 2. Bd., Sp. 106: „Das Fêlleisen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Sack von Fellen oder Leder, welcher mit Eisen verwahret ist, allerley Geräthschaften auf der Reise darin zu verwahren; ein Ranzen, Ränzel, im Oberd. ein Wadsack“. KRÜNITZ, 12. Bd., S. 542f.: „eine Reit=Tasche, oder ein kleiner Sack, zum Ueberhängen über die Schul<12, 543>tern, mehrentheils von rauchem Leder oder Fellen überzogen, und mit einem eisernen Stänglein oder einer Kette verschlossen, allerley Geräthschaften auf der Reise darinn zu verwahren. Es war dieses Reise= und Wandergeräth=Behältniß ehemahls, da die Deutschen ihre Reisen nur zu Fuße und zu Pferde thaten, sehr gebräuchlich und bequem, weil man damahls keine Koffer brauchen konnte“.
Felonie: Schwere Vergehen wie Verweigerung des Eides, der Dienste, die böswillige Veräußerung eines Lehens, Versäumung der Musterungsfrist, Bündnis mit Reichsfeinden, Verrat, Handlungen gegen Ehre und Leben des Herren u. seiner Familie. Wegen angeblicher Felonie heimgefallene Grundstücke, Güter etc., auch Kaduktgüter genannt, wurden gern als schwedische Donationen an verdiente Offiziere oder Offiziere mit finanziellen Forderungen auf Zeit verliehen wurde.
Fensterlucht: Fensteröffnungen in einem Gebäude.
Fenstersturz: Defenestrationen stellen eine Form der Gewalt dar, die zwischen Lynchjustiz (oft mit vorangehender formeller „Verurteilung“ durch die Ausführenden), Gottesurteil u. gemeinschaftlich begangenem Mord steht [Wikipedia]. Hier mit Anspielung auf den Prager Fenstersturz vom 23.5.1618.
Ferge: ADELUNG 2. Bd., Sp. 112: „Fährmann oder Schiffer; ein altes Oberdeutsches im Hochdeutschen unbekanntes Wort, welches Luther aus einer ältern Oberdeutschen Übersetzung beybehalten hat. Deine Fergen werden umkommen, Ezech. 27, 27. Von fahren, wovon Färich, Ferch, Feriger, ein Schiffer, Fährmann, und Fergegeld für Fährgeld, noch jetzt im Oberdeutschen üblich sind“.
ferndig wein: vorjähriger Wein.
Fesen (Vesen, Veesen): zweizeilige Weizenart, auch Spelt, Dinkel oder einfach „Korn“ genannt. Die Ähre, die von Spelzen fest umschlossene Körner („Kernen“) trägt, bricht bei Überreife ab. Wegen des verhältnismäßig geringen Ertrages ab dem 20. Jahrhundert weniger angebaut.
feste Friedhöfe: „feste Friedhöfe“ waren in der Regel mit einer relativ hohen Mauer versehen, hinter der Musketiere oder Bürger bei Angriffen u. Belagerungen in Stellung gehen konnten.
Festes Haus: „Am Übergang vom Spätmittelalter in die Frühe Neuzeit verbreitete sich ein neuer Typus des Festen Hauses, der in der Funktion eines leicht bewehrten Adelssitzes im 16. und 17. Jahrhundert noch einmal eine neue Blüte erlebte. Man begann, die ältere vielgliedrige Burg zu reduzieren, verschiedene Gebäude zusammenzufassen und die unterschiedlichen Gebäudefunktionen wieder unter einem Dach zu konzentrieren. Diese Festen Häuser wurden beispielsweise als Ansitz genutzt und erfüllten oft für Landadlige bei geringem Bauaufwand die damaligen Anforderungen an Verteidigung und Repräsentation. Die Steinbauweise ist in dieser Zeit natürlich – anders als im Frühmittelalter – kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Die Befestigung erfolgte oft durch Schießscharten für Handfeuerwaffen im Erdgeschoss, einen Wassergraben sowie Wehrerker und Ecktürmchen (Tourellen oder Scharwachttürme) im Dachbereich. Für die Erschließung der Obergeschosse wurde in vielen Fällen ein Treppenturm errichtet. Die Hauptgeschosse waren mit größeren Fenstern ausgestattet und für die standesgemäßen Wohnansprüche des adligen Besitzers ausgelegt. Damit erfüllten die frühneuzeitlichen Festen Häuser freilich nicht die Funktion einer militärischen Befestigung, konnten aber gegen kleinere Überfälle verteidigt werden und entsprachen mit den manchmal auch eher symbolischen Wehrelementen der adligen Repräsentation. Oft erreichen die Festen Häuser durch mehrere Geschosse auch turmartige Proportionen“ [WIKIPEDIA].
fest, eisenfest, stahleisenfest: DWb 3. Bd., S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Zur Einnahme von Rogätz durch dänische Truppen 1626 berichtet die „Berliner Wochenzeitung“, Berliner Wochenzeitung Nr. 16; unter http://www.deutschestextarchiv.de/book/view/unknown_berlinerzeitung_1626?p=4-5: „Ragetz ist gantz nieder geschossen vnd verbrand ausser den Thurm / darin 150. Mann nebenst einem Catholischen Pfaffen / so fest gewesen sind / mehrentheils mit Holtzäxten erschlagen worden / wie auch der Pfaff / welcher die Knechte alle fest gemacht hat“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert weitere „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen. Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben. In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“. In der Hannover’schen Chronik heißt es; JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. DECKEN, Herzog Georg 1. Bd., S. 158: Christian von Braunschweig ließ angeblich „auf allen seinen Glashütten eine große Menge Glaskugeln machen, die zauberischen Soldaten, so sich vest machen [d. h. vor normalerweise verwendeten Kugeln schützen] können, desto besser zu empfangen“. Vgl. KAISER, Schußfest vor Stralsund [http://dkblog.hypotheses.org/451]: „Während der Kämpfe um Stralsund im Jahr 1628 gelang es den Belagerten, einen Ingenieur der Gegenseite abzufangen. Als man ihn untersuchte, fand man unter anderem auch ‚Signete / so man auff Brodt drücken / vnd 24 stunde ein gantze Armee damit fest machen kann‘ “. Aus dem Heiligstädter Jesuitenkolleg wird unter 1648 berichtet; OPFERMANN, Die Geschichte 1. Teil, S. 206: „Einem früheren Soldaten der Stadt, der sich den Unterirdischen wegen dem Gebrauch von Zaubertexten gegen Stiche und Wunden geweiht hatte und schon durch gefährliche Gewissensbisse zur Verzweiflung getrieben war, wurden geistige Gegenmittel gereicht, durch die er sich außer einer ernsten Beichte gegen die Angriffe des bösen Geistes sicherte. Um dieselben Mittel der Kirche bat uns ein Kloster und erhielt sie auch, um eine Seuche abzuwenden, an der das Vieh infolge Verhexung erkrankt war“. Vgl. FUNKE, Naturali legitimâque Magica, S. 16–32.
Festinen: Laubgewinde bei Festen.
Feuerballen, Feuerkugel: Feuerbälle oder Karkassen sind Brandgeschosse, die aus einem schmiedeeisernen, mit Leinwand ummantelten u. mit einem Brandsatz gefüllten Gerippe bestehen, aus Mörsern abgefeuertes Geschosse mit Spreng-, Brand- u. Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“.CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
Feuerbündel: Reisigbündel oder Wellen, die mit Pech beträufelt, angezündet auf Angreifer u. ihre Schutzvorrichtungen etc. herabgeworfen wurden.
Feuerfass: Vgl. dazu die Anleitung im ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 65: „Item vnter die Stürmer soll man auch werffen Fässer / die gantz wenig gebunden sein / kaum 4. oder 6. Reiff haben / allein daß sie es nur beyeinander behalten / biß mans hinauß werffen mag / diß sol bereit werden wie ich oben gemeldt habe / mit Bech / Hartz / Schwebel / öl / Terpentin vnd Schinlein von Küfern oder Thennen Holtze / vor im Hartz vnnd Bech geschwembt / vnnd mit der matery das Fäßlein voll machen / vnd anzünden / vnter den Feind werffen da sie am dicksten sein / so das Feßlein wol vermacht / wann mans hinab wirfft daß es zerfall das wer am allerbesten / so wirdt das Fewer bald groß vnd das verbrent die Feinde / macht ein starcken rauch vnd leucht darzu daß man die Feinde sehen kan“.
Feuerkugel: a) Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte.
Feuerkugel: b) Ein Bolide entsteht durch das Eindringen eines besonders großen Meteroiden in die Erdatmosphäre. Wenn der entstehende Meteor größer ist als die mittlere scheinbare Helligkeit der Venus, wird er als „Feuerball“ oder „Feuerkugel“ bezeichnet, der bei Explosion als „explodierender Feuerball“ – hier kurz über der Erdoberfläche – oder Bolide bezeichnet wird.
Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber v. bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang u. wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln v. 100 Pfund u. mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg 1. Bd., S. 89.
Feuerpfeile, Feuerbolzen: Zur Herstellung der drei Arten v. Feuerpfeilen vgl. HOYER, Geschichte der Kriegskunst 7. Teil, S. 37f.: „Einige entzündeten sich selbst, andere musten entzündet werden, wenn sie von dem Bogen geschossen wurden. Die erste Art der Zubereitung war folgende, ‚man nahm 1 Pfd. Salpeter, 1 Pfd. Schwefel und ½ Pfd. Kohlen, stieß dies mit einander in einem Mörser klein, that dann oleum benedictum [Ziegelöl; BW] und gebrannten Wein darunter, und mache daraus einen Teig; davon knetete man so viel als nöthig war an die Pfeile, und ließ dieß daran in einem warmen Ofen trochnen. Dann schabte man mit einem Messer den Pfeil und formirte ihn wie er seyn sollte, überzog ihn hierauf mit einem kleinen saubern Tuche, und bewickelte ihn hinten und vorne mit guten Faden, und schwemmte ihn in Schwefel und Harz. Die zweite Art der Zubereitung war diese: Man nahm 3 Pfd. Salpeter 1 Pfd. Schwefel ½ Pfd. Kohlen, stieß dies zu Pulver und machte daraus mit Brantewein einen Teig. Hierauf machte man einen kleinen Sack von Barchent, so lang als der Pfeil war, that den Teig dahin ein, und stieß den Pfeil hindurch, und umwickelte ihn hinten und vorne mit starken Faden, und schwemmte ihn hernach in Schwefel oder Harz. Die dritte Art der Zubereitung war diese: Man knetete bereitetes Pulver mit Brantewein, stampfte es sehr fest in einen Barchentsack, und umwickelte ihn ganz mit starken Fäden, und stieß dann der Länge nach ein Sinwel, oder geviertes Pfeileisen, durch den Sack“. Zur Bekämpfung der Feuerpfeile vgl. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 59f. (1625): „daß dir die Fewerpfeil nicht schaden thun mögen / so sie schon auff das Dach geschossen werden / hastu zween Weg. Zum ersten nimb gut Laugen oder Wasser / mach ein Confect mit Kalck und Aschen / daß es dick werde / wie ein Brey oder Muß / vnnd bestreich dein Wend vnd Dach damit / eins Finger dick / du magst auch ein wenig Leymen darunter mengē daß es dester ehe bey ein ander bleib / aber thu nit zuuiel darunder / so solches dörr oder feucht ist / vnd Fewerpfeil darauff kommen / so können sie nichts schaffen / vnd kann das Fewer nicht durch die Materi kommen / doch je dicker / je besser ist es gestrichen. Zum andern / vmbgib dein Hauß und Dach mit rawen Heutten von Ochsen / Kühen oder Pferden / wo Fewerpfeil daran kämen / vngewarnet sach kunden sie nichts schaffen / wirst dan sein gewar / so zeuch sie auß und lesch sie wie vor diesem gemeldt ist“.
Feuerrecht: Recht, im Haus ein Handwerk, zu dem Feuer nötig ist, auszuüben.
Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich gebraucht für Musketier.
Feuerrohr, gezogenes: Büchse mit Luntenschloss u. mit gezogenem Lauf für bessere Treffsicherheit.
Feuersack: wie ein Sack zusammengelegte grobe Leinwand an einer langen Leine, welche man an einigen Orten durch eine brennende Feuermauer zieht, sie damit zu löschen. Online erhältlich unter: zeno.org/Adelung-1793/A/Feuersack,+der.
Feuerstellen [opaca busta]: Stellen, wo etwas vergraben wurde, wurden dadurch getarnt, dass man darüber Feuer machte, damit die Grabstellen nicht auffielen, was den Söldnern allerdings nicht unbekannt war. Vgl. SIGL, Wallensteins Rache, S. 221, Anm. 143.
Feuerwerk, „kunstreiches Feuer“: Als Brandsatz wurde früher eine aus leicht entzündlichen u. brandfördernden Stoffen wie Salpeter, Schwefel, Mehlpulver, Kolophonium u. Pech (in früherer Zeit auch zerschnittenes Werg) zusammengepresste oder geschmolzene Masse bezeichnet. Nach ihrer Entzündung entwickelte sich eine relativ große Flamme mit so hoher Temperatur, dass alle durch sie erreichbaren brennbaren Stoffe in Brand gesetzt wurden. Brandsätze wurden früher zur Füllung v. Brandballen, Brandkugeln u. Brandbomben benutzt [WIKIPEDIA].
Feuerwerker: Die Funktion des Feuerwerkers findet erstmals im Jahre 1406 in Nürnberg urkundliche Erwähnung. Seine Hauptaufgabe bestand zunächst in der Bedienung der damaligen artilleristischen Feuerwaffen u. der Herstellung v. Geschossen. In der älteren Artillerie waren die Feuerwerker zur Bedienung der Wurfgeschütze (Böller, Mörser) bestimmt u. bildeten mit den Büchsenmeistern (die für die Schusswaffen vor allem der Infanterie verantwortlich waren), die erste Rangklasse der Artilleristen. Die Feuerwerker entstammten zumeist dem Büchsenmacherhandwerk. Auf Grund der für ihre Tätigkeit erforderlichen speziellen Kenntnisse u. Fähigkeiten gehörten die Feuerwerker bis Mitte des 17. Jahrhundert, berufsmäßig organisiert, zu den privilegierten Schichten des Soldatenstandes [WIKIPEDIA].
Feuerzeichen: Sternschnuppe, Nordlicht, Komet.
Fick: Tasche, Sack.
Fideikommiss: unveräußerliches u. unteilbares Vermögen einer Familie. Das Familienfideikommiss war ein Sondervermögen einer Familie (Obereigentümer), das ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes (Nutzeigentümer) blieb. Der Inhaber erhielt nur den Ertrag des Vermögens zur freien Verfügung. Vollstreckungen in das Vermögen wegen Schulden des Inhabers waren ausgeschlossen. Dadurch blieben die vermögensrechtliche Grundlage für eine Familie u. ihre soziale Stellung gesichert. Das Fideikommiss beruhte auf rechtsgeschäftlicher Stiftung – zum Beispiel durch testamentarische Bestimmung; die Erbordnung (in der Regel Primogenitur) legte der Stifter fest. Das Familienfideikommiss war rein privatrechtlicher Natur u. damit vom (allodifizierten) Lehen zu unterscheiden, das auch öffentlich-rechtliche Merkmale aufwies [WIKIPEDIA].
fideiiussor: Bürge.
Fidelitas: [vom Lehnsmann dem Lehnsherrn gegenüber geschuldete] Treue.
fidemiert: beglaubigt.
Fieber, hitziges: gefährliches, den ganzen Körper erfassendes Fieber, das die Kranken nach ein bis zwei Wochen entweder wieder verließ oder tötete. Es wurde mit einer widernatürlich gesteigerten Bewegung des Blutes erklärt, die zur Austrocknung des Körpers u. zu Schlaflosigkeit führte. Daraus konnte eine ‚Raserei’ resultieren, in der die Kranken versucht waren, sich selbst u. andere zu töten.
Figmentum: Bildnis, (Ab-)Bild, Gestalt, Erdichtung, Märchen.
filieren: einzeln hinter einander gehen oder reiten.
filius naturalis: natürlicher Sohn.
Filz: dicht bewachsener Grund.
Filz: Verweis, Schelte.
finanzen: wuchern, übervorteilen, bestechen.
Fingerschraube: Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 128: „Andere martern sie mit der Fingerschraube (digitum compressio). Sie halten ihnen die Nagelspitzen wie in eine Säge in die Flintenräder (scopetarias serrulas), die sie drehen. Dann schnüren sie die Finger ab und pressen sie so arg zusammen, daß auch aus den feinsten Äderchen der Nägel das Blut herausspritzt“.
finnig: finnig, -er, -ste, adj. et adv. von 3 Finne, Finnen im Gesichte oder im Fleische habend. Finnig im Gesichte aussehen. Finniges Fleisch, ein finniges Schwein. Im Augsburg. Stadtbuche von 1276 phinnik. Anm. Das Nieders. und Holländ. finnig bedeutet außer dem noch heftig, eine finnige, d. i. strenge, Kälte, ingleichen bösartig, giftig, so wie das Angels. funig auch faul, stinkend bedeutet. Allein in dieser letzten Bedeutung gehöret es ohne Zweifel zu 1 Finne, so wie in der ersten vielleicht zu 2 Finne. [ADELUNG, S. 161f.; online verfügbar unter: lexika.digitale-sammlungen.de/adelung.
Finnen [auch hagapells, hakkapeller genannt, nach hakkaa päälle: hau drauf]: Sammelbegriff für Finnen, Lappen und Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“. Auch in Zeitzeugnissen wurden sie als „gottlose, schändliche Menschen, Saumagen“ bezeichnet (so WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 46). Aus Staßfurt wird unter 1639 berichtet; GEIß, Chronik, S. 136: „Es war muthwilliges Gesindel, das sich nicht commandiren lassen wollte. Den 9. [19.; BW] zogen diese Finnen wieder nach Quedlinburg, weil der Fähndrich sich beklagt hatte, daß er sie weder mit Worten noch mit Prügeln zwingen könnte“. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil und Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert und zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Vgl. auch BECK, Chronik, S. 26 [Schweinfurt 1631]: „Mit dem König war auch ein Regiment Finnen zu Pferde eingezogen, und hatte auf dem Markte Halt gemacht. Ihr schwaches und mattes Aussehen, ihre geringe, wetterfarbene Bekleidung, ihre kleinen und unansehnlichen Pferde ließen eben nicht viel erwarten, und hätte nicht die Welt von ihren Thaten zu Leipzig gehört gehabt, hätte man wohl fast zweifeln mögen, ob sie auch einen Marsch bis Würzburg auszuhalten im Stande seien. Aber die Bewunderung abnöthigende Schnelligkeit ihrer Bewegungen und die prompte Ausführung jedes Commando’s, ja jedes Winkes der Offiziere erweckte bald bessere Begriffe, die sich, da man noch nicht so ganz wußte, wie die Sache ablaufen werde, allmählig beinahe in Furcht verwandelten“. Vgl. auch die zeitgenössische Einschätzung; GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 72: „An den Finnen und Schweden hette der König diese Vortheil: 1. Könnten sie Frost vnd Kälte besser als Hitze vertragen. 2. Lieffen eher nicht / biß sie gleichsam mit der Natur fechten müsten. 3. Behülffen sie sich kläglich. 4. Ohne alle Meutenacion. 5. Weren vnverdrossen / vnd mit devallisiren fest nit zu erschöpffen / so weit es nicht leicht ein ander Herr mit seinen Vnterhanen gebracht“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. In den Generalstaaten hieß es im August 1633; PLEISS, Der Zug, S. 27: „Ist wacker Volk, die allezeit unter des Königs Batalien gewest seyn … Solche Macht und wacker Volk hat man niemalen in diesen Landen gesehen“. Das „Theatrum Europaeum“, 3. Bd., S. 108f., unter 1633: „Die Schwedische vnd Finnen allesampt ansehenliche starcke starcke Männer / machten die andern Niderländer in dreyen Dingē schamrot / nemlich 1. in Gehorsam / 2. in Ordnung / vnd 3. in Gottesforcht / dann alle Morgen / wann sie auffbrachen / schlossen sie einen Ring / vnnd auff den Knien rufften sie Gott an / beteten vnd sungen / etc“. Ein zeitgenössischer Beobachter schreibt in einem Flugblatt „Schreiben Auß Dem Königklichen Schwedischen Läger. o. O. 1631, S. 43“: „Muß man derhalben rund bekennen daß dem König seine Schweden und Finnen trewlich dienen: Die Finnen sind der mehrtheils kortze Leut ihrer statur halben / aber darbey hertzhafft vnd der Arbeit gewonnet / leben mit wenigem / behelffen sich karglich: wüssen von Wollüsten vberal nichts: den Teütschen Lufft auch mitten im Winter finden sie gar zam / gegen dem ihrigen gehalten. Es sind rechte Eisenbeisser / die niemahlē von hinden sind verwundet worden. Welcher vnder ihnen dem Feind wurde den rucken kehren / der wirdt nie für ihren Landtsman gehalten. Vnnd ist freilich lächerlich / wer die sicht aufziehen. Sie haben Schleiffstein an der seiten hangend / vnnd so bald man anhebt zum Lermen vnnd träffen die Trommel rühren / so wetzen sie ihre dägen / von weitem meint einer nichts ander alsdann es were eine schaar Metzger / oder in hauffen der beysammen / da ein stuck matten solten abmeyen: Aber es laßt sich nicht mit ihnen schimpfen weil es ernst gilt. Der inneren Finlenderen spraach ist gantz von der Schwedischen Nortwegischen / Gottischen vnd Dennenmärckischen / die da vberein stimmen / gescheiden / vnnd ist allein den Finlenderen gemein vñ den Mitternächtigen Völckeren / welche man Lappen nennet“. Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas von Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den von den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 1651 wurde festgestellt, dass 50 % der Kavallerie und 41 % der Infanterie aus Finnen bestand; PLEISS; HAMM, Der Dreißigjährige Krieg, S. 41. Nach GUTHRIE, The Later Thirty Years War, S. 59, soll Banérs Armee im Juli 1638 um 9.000 Schweden und 5.000 Finnen verstärkt worden sein, was wohl zu hochgegriffen erscheint. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145: „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.
„finstere Kammer“: der so genannte „schwarze Keller“ unter dem Rathaus in Schweinfurt, der in reichsstädtischer Zeit als Gefängnis genutzt wurde. Im Durchgang des Rathausvorbaus befindet sich die Eingangspforte mit lateinischer Inschrift. Vgl. SCHÖFFEL, Hubert, Das Rathaus zu Schweinfurt. Würzburg 1985, S. 32-33 (= Mainfränkische Studien Band 36). Frdl. Hinweis von Herrn Bernhard Strobl, Stadtarchiv Schweinfurt.
firner Wein: Wein vom Vorjahr.
Fiscal: öffentlicher Ankläger; Amtsträger, der vor Gerichten die (vermögenswerten) Rechte des Kaisers oder eines Landesherrn vertritt, Steuerbeamter.
Fiscal General (span.): Generalstaatsanwalt.
Fischkasten: Als Fischkasten oder Bünn werden Behälter zur Aufbewahrung v. lebenden Fischen bezeichnet. Die heute aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Kunststoff oder Metall gefertigter Kästen sind seit dem Mittelalter bekannt. Für die unerlässliche Zufuhr v. Sauerstoff beziehungsweise Frischwasser sorgen Löcher im Boden- u. Wandbereich, Deckel verhindern das Entkommen der Fische. In geeigneter Weise ins Wasser platziert, können Fische so einige Zeit aufbewahrt werden [Wikipedia]
Fischwerk: allerlei Fische.
fisciert: beschlagnahmt.
Flacianer: grobes Geschütz, nach dem Streittheologen Flacius Illyrikus benannt.
flagrieren: brennen, heimsuchen.
flangiren: in die Seite fallen, v. der Seite her anfallen.
flattiren: hofieren, schöntun.
Flauer, Flur: Boden(fläche), Saatfläche.
Flecken: Bezeichnung für eine kleinere, aber lokal bedeutende Ansiedlung. Vor allem in Norddeutschland wurde damit eine Minderstadt bezeichnet; Hof, Meierei oder Dorf mit dem dazu gehörigen Land.
Flecken: Kuchen.
Flecken (rote): Masern.
Fleckfieber, „Petichialfieber“, „Fleckenfieber“, auch „Läusefieber“, „Läusefleckfieber“ oder „Faulfieber“ genannt, ist eine Infektion mit Mikroorganismen der Gattung Rickettsien (Rickettsia prowazekii), die durch Läuse, Milben, Zecken oder Flöhe übertragen wird. [wikipedia] => Hauptkrankheit, ungarische Krankheit: Hungarica Febris, dt. Ungarisches Fieber, Synonyme: Feldfieber, Soldatenkrankheit, Lagersucht. „Die Betroffenen fühlen sich schwer krank, das Gesicht ist oft gerötet und aufgedunsen. Bei Beteiligung des Gehirns im Rahmen einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) sind die Patienten benommen oder verwirrt, gelegentlich kommt es auch zu Taubheit oder Tinnitus. Nach etwa vier bis sechs Tagen bildet sich ein typischer feinfleckiger Hautausschlag (petechiales Exanthem) aus, der an den Achselhöhlen und am Körperstamm beginnt. Dieser bei Fleckfieber anfangs hellrote, linsengroße Ausschlag breitet sich in wenigen Tagen auf den gesamten Körper aus, mit Ausnahme von Gesicht, Handflächen und Fußsohlen, und wird zunehmend dunkler“. www.onmeda.de/krankheiten/fleckfieber-symptome-1579-4.html. Die Ungarische Krankheit, die von der heutigen Medizin als Fleckfieber bezeichnet wird, war eine durch Kleiderläuse bzw. Läusekot übertragene Infektionskrankheit, begleitet von einem bösartigen, meist tödlichen hitzigen Fieber, das teils mit Flecken, teils mit ‚Raserei‘ und heftigen Kopfschmerzen, teils mit Furcht und Delirium (vgl. s. v.) einherging. Namensgebend war, dass erstmals deutsche Soldaten auf Feldzügen in Ungarn an ihr erkrankten. Die unmittelbare Ursache der Krankheit sahen zeitgenössische Mediziner in einer Fäulnis des Blutes, die sie teils auf traurige ‚Begriffe der Lebensgeister‘ zurückführten: auf die Furcht der Soldaten, im Kampf zu sterben, teils auf die erhöhte Konzentration von Fäulnisteilchen in der Luft, wie sie aus den ungarischen Sümpfen sowie der großen Zahl unbeerdigter Leichen auf den Schlachtfeldern entstand. Förderlich schien darüber hinaus der große Unterschied zwischen den Tages- und Nachttemperaturen in Ungarn. Sie trat während des Krieges wieder wieder auf. Vgl. Art. „Hungarica Febris“, in: ZEDLER, Universal Lexicon Bd. 13, S. 1223-1227; KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.; HAESER, Geschichte der Medicin, S. 476ff.; dazu BÄHR, Semantik. Die Ungarische Krankheit wurde auch als „Hauptkrankheit“ oder „Hirnwurm“ (KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.) bzw. „Lagerseuche“ bezeichnet, weil sie in der Regel mit heftigen Kopfschmerzen und deliriösen Zuständen einher ging (vgl. s. v. „Delirium“). BÄHR, Semantik. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 313: „Anno 1631. grassirte hier die Haupt-Kranckheit starck / daran ihrer etliche / doch mehrentheils alte Leute sturben / wurden gar wahnwitzig und sinnloß / kriegten auch das Recidiv wohl dreymahl. Hieß bei denen Medicis morbus novus & antea incognitus“. SEMLER, Tagebücher, S. 138f. (1634): „Neben disen vom feindt erlittenen stäthen trangsalen, sorg vnd angsten hatt der allmächtige zumaln die statt Veberlingen mit einer schwären hauptsucht, gleich einem hungarischen fieber haimbgesucht, daran oftmaln in einem tag in 6, 7 vnd mehr personen, jedoch mehrer theilß nhur frembde baursleütt oder arme burger wegen ihres vnordentlichen leben oder vnsaubern hauß halltens (so wegen veberhäfften in die statt herein gewichnen landtvolckhs roß vnd vich in gemainen häußern durch keine oberkaidtliche gebott oder verordnungen abzustellen gewßt) hingenommen worden. […] Sonsten sein an dieser sucht noch vil andere junge vnd gemainlich die stärckhere leütt, sonderlich die ihenige, welche dem wein hievor vnmäßiglich ergeben geweßt oder welliche sich dessen in wehrender kranckhaitt nicht enthallten, gestorben. – Zu Costantz [Konstanz; BW] hatt diese sucht nicht weniger auch starckh grassirt auß oben angezaigter vrsachen“.
Fleth, Fleet: natürlicher Wasserlauf in den Elbmarschen, der in die Elbe oder einen ihrer Nebenflüsse mündete. Entsprechendes gilt für die Wesermarschen.
Flegel: Schimpfwort für Bauer.
Flegelholz: Dreschflegel.
Fleischbank: Verkaufsstand des Fleischers, Metzgers; auch synonym für Schlachtfeld gebraucht: auf die Fleischbank führen: in den Schlachtentod schicken. So hielt Werth eine Verfolgung im ausgehungerten Elsass für aussichtslos hielt und er seine ‚Völker niemals gern uf die Fleischpankh geführt‘ habe; LAHRKAMP, Werth, S. 66.
Fleute [Flöte, Fluite]: Die Fleute, altertümlich auch Fluite, Fluit, Fluyt, Fliete, Vliete genannt, war ein ursprünglich aus den Niederlanden stammendes dreimastiges Handelsschiff mit großer Ladefähigkeit und geringem Tiefgang. Es war nach der Kogge der zweite nordische Schiffstyp, der auch den Nationen des Mittelmeerraumes als Vorbild diente. Wahrscheinlich war es auch der erste Schiffstyp, auf dem die Ruderpinne durch ein Steuerrad ersetzt wurde. Allgemein bekannt ist der Schiffstyp der Fleute vor allem durch die Darstellung holländischer Handelsschiffe auf den Bildern alter Meister. Es war im Goldenen Zeitalter der Niederlande im 17. Jahrhundert dort das für die Europäische Fahrt bevorzugte und am meisten verbreitete Handelsschiff, mit dem insbesondere Massengüter transportiert wurden. Aufgrund ihres hohen ökonomischen Gebrauchswertes verbreitete sich die Fleute über die Niederlande hinaus schnell auch in anderen Ländern, bis in den Mittelmeerraum. Im 17. Jahrhundert war die Fleute das beste und meistverbreitete Handelsschiff im europäischen Raum. Es ließ sich nicht nur leichter segeln als eine Galeone, sondern benötigte auch deutlich weniger Besatzungsmitglieder als vergleichbare Schiffstypen. Zudem bot die Fleute auch steuerliche Vorteile. Zur Zeit der Entstehung des Schiffstyps der Fleute berechneten die Dänen den Zoll für die wichtige Durchfahrt der Handelsroute in die Ostsee nach der Größe der Decksfläche. Um diese Gebühren pro Kubikmeter anteilig zu senken, hatte die Fleute einen ausladenden Rumpf, aber gleichzeitig sich nach oben stark verengende Bordwände, die bei hoher Frachtkapazität für ein kleines Deck sorgten [WIKIPEDIA]. Vgl. https://www.dhm.de/datenbank/dhm.php?seite=5&fld_0=RB000721: Das Schiffsmodell einer Lübecker Fleute.
„fliegende Armee“ (corps volante): eine sehr bewegliche Reitereinheit für überraschende Raids im Feindesland, wie sie auf Königsmarck zurückgeführt wird.
fliegendes Korps [corps volante]: eine sehr bewegliche Reitereinheit für überraschende Raids im Feindesland, wie sie auf Königsmarck zurückgeführt wird, der die üblichen Marschgewindigkeiten bei seinen Reitergeschwadern überbot. => Marsch, Gewaltmarsch, Gewaltritt: Die Marschgeschwindigkeit eines Infanteristen lag bei günstigen Voraussetzungen bei 4 km/h. In der Regel wurde abhängig v. den Wege- u. Temperaturverhältnissen eine durchschnittliche Tagsleistung v. 15 bis 20 km erreicht. Märsche bis zu 40 km pro Tag waren die Ausnahme. Jeder dritte Tag war ein Ruhetag. Die kaiserliche Armee soll im Juli 1637 ca. 250 km in einer Woche zurückgelegt haben. Vom Regiment Sir Donald Mackay wird behauptet, es hätte mehr als 20 dt. Meilen zurücklegen können, d. h. 148, 40 km. Angeblich soll der schwedische Christoph Graf v. Houwald die Strecke Würzburg-Hanau, immerhin etwa 110 km, innerhalb eines Tages u. einer Nacht zurückgelegt haben, was mit Reitern im Einzelfall durchaus möglich erscheint. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 126.
Flindergold: Flittergold, meist aus Messing, z. T. aus vergoldetem Silber.
Flinte: Flinten sind zum Schießen auf kurze Distanzen ausgelegt. Je nach Munition ergeben sich realistische Einsatzreichweiten v. 10 bis 50 Metern. Der Begriff Flinte stammt vom Flintschloss (Feuersteinschloss) her u ist dem althochdeutschen Begriff flins (Steinsplitter) entlehnt. Das wahrscheinlich zwischen 1620 u. 1630 in Frankreich entwickelte Steinschloss nutzt einen Feuerstein zur Erzeugung v. Funken. Dabei ist der Stein im Hahn befestigt u. schlägt bei Betätigung des Abzugs gegen den Pfannendeckel der Batterie. Dieser öffnet sich dadurch u. der Funke entzündet das darunter liegende „Zündkraut“ (Schwarzpulver), das über eine Bohrung im Lauf die Treibladung entzündet [nach Wikipedia].
Flintenschuss: 1 Flintenschuss entsprach 100 Klafter = ca. 180 m.
Flip: Mischgetränk aus Bier u. Schnaps.
Florbinde: gewebtes Band.
florentzen (von Florenz abgeleitet): Homosexualität praktizieren. => Sodomie.
Florin: Gulden.
Floßschreiber: kursächsischer Beamter zur Kontrolle der Flößerei auf der Saale.
fl. rhn. [Gulden rheinisch]: 1 Fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. 1 Schreckenberger = 14 Dreier; 1 Dreier = 2 Pfennige; 1 Ortstaler = 6 altpreußische Groschen; 1 Reichstaler = 1 rhein. Gulden 30 Kreuzer. [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].
Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Die Einwohner begaben sich bei der Anäherung der eigenen Soldaten vorsichtshalber selbst im Winter auf die Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Reichstaler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Ulm 1643; SCHULTE , Chronik von Ulm, S. 211: „Am 20. Januar hat der Rat geboten, daß alle Papisten, so sich in die Stadt geflüchtet und nicht in die ulmische Herrschaft gehören, innerhalb acht Tagen die Stadt verlassen müssen. Auch der Prälat von Elchinhen hat aus seinem Hof, dem Elchingerhof, mit Sack und Pack hinaus müssen“. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Taler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Geflohenen Bürgern drohte man mit dem Verlust des Bürgerrechts u. erlegte ihnen die dreifache Steuer auf. Zudem führte die Überfüllung mancher Städte durch Flüchtlinge zum Ausbruch v. Seuchen u. der Ausbreitung eingeschleppter Krankheiten.
Flurer: => Scharfrichter, Abwasserreiniger u. Flurwächter in einer Person.
Fluss: Katarrh (Entzündung der Schleimhäute); Sammelbezeichnung für zahlreiche Erkrankungen u. Vorgänge, bei denen es zu Ausscheidungen v. Blut, Schleim u. anderen Körperflüssigkeiten kommt.
Flussbrunnen: Brunnen oder Quelle, die gegen Fluss (Ausfluss) helfen sollte.
Föhren: Forellen.
Foertuch, Fortuch: Vortuch: Schürze, auch schürzenähnliches Latztuch.
fomentieren: anstiften.
Forir Zettel: Verzeichnis der Personen u. Pferde, die untergebracht u. verpflegt werden mussten. Danach wurden die entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten je nach Rang gesucht.
forlorn hope: verlorener Haufen = Vorhut ohne Schlachtordnung.
Formalia: Förmlichkeiten, Floskeln, nach dem Römischen Recht förmlich festgelegte, ständig wiederkehrende Aussagen.
Fornesse: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
forsan: fälschlich; vielleicht.
forte: entschlossen, unverzüglich, schnell, dringlich, eilig.
Fortification: Verstärkung, Befestigung. Vgl. dazu MEYNIER, Fortification-Baw.
Fortifikationsgeld: Zwangsabgabe zum Ausbau oder zur Anlage v. Befestigungen, die v. der Besatzungsmacht eingetrieben wurde.
Forza: Gewalt, Wucht.
Fourage [Futterage]: Viehfutter, auch Unterkunft u. Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste v. der betreffenden Garnisonsstadt u. den umliegenden Dörfern aufgebracht werden u. war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen. Auch wurden sogenannte Fouragegelder beigetrieben.
Fouragier, Fouragier, Fourageur: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe u. die Beschaffung v. Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 24 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Die herbei geschafften Nahrungsmittel stammten zum größten Teil aus Plünderungen. Daneben leisteten die z. T. weit herum kommenden Fouriere auch Kundschafterdienste. KELLER, Die Belagerung, S. 80: „Die Fouriere haben blinde Namen gemacht, nämlich von den Reichen Geld genommen, hernach den Armen Geld für das Quartiergeld auferlegt oder einen Soldaten (in sein Haus) eingelegt“.
fouray: Fourage: Unterkunft und Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit.
Fourier: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe u. die Beschaffung v. Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 24 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Die herbei geschafften Nahrungsmittel stammten zum größten Teil aus Plünderungen. Daneben leisteten die z. T. weit herum kommenden Fouriere auch Kundschafterdienste. KELLER, Die Belagerung, S. 80: „Die Fouriere haben blinde Namen gemacht, nämlich von den Reichen Geld genommen, hernach den Armen Geld für das Quartiergeld auferlegt oder einen Soldaten (in sein Haus) eingelegt“.
Fourierschütze:
Fourierschütze: in Infanteriekompanien vor dem Hauptmann marschierend, z. T. als Vorhut fungierend; in der Garnison mit Botenfunktion u. Hilfe bei Arrestierungen, Eintreibung der Truppenverpflegung, teilweise auch als Kundschafter eingesetzt. Zur Winterverpflegung sollte er 1645 bei den Kaiserlichen zwischen 5 bis 7 ½ fl. monatl. erhalten; KUHLBRODT, Nordhausen 2. Bd., S. 295.
fournieren: mit etwas versehen, versorgen.
Fraenum (lat. frenum): Zaum, Zügel.
Frais: hier entweder a) Hirnhautentzündung b) andere entzündliche Hirnerkrankungen. Vgl. METZKE, Lexikon, S. 63.
Fraisch: Hochgerichtsbarkeit, Halsgericht, auch Zehnt, Blut- oder Malefizgerichtsbarkeit und damit Bestandteil der Landeshoheit, Recht zur Bestrafung schwerer Straftaten: Mord, Brand, Diebstahl, Notzucht.
Fraktion: Gruppe.
Frankfurter hendell: Der Fettmilch-Aufstand des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und in der Vertreibung aller Frankfurter Juden aus. Er wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. [wikipedia]
Fränkischer Gulden: 1 Fränk. Gulden = 1 rhein. Gulden 15 Kreuzer = 6 Schreckenberger = 28 Schillinge = 3 Dreier = 6 Pfennige; 9 Schillinge = 24 rhein. Kreuzer. http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/.
Fränkische Reichsritterschaft: Ritterkanton Altmühl für das Gebiet entlang der Altmühl mit Sitz in Wilhermsdorf, Ritterkanton Baunach für das Gebiet um Baunach (Bamberger Land) mit dortigem Sitz, Ritterkanton Gebürg für das Fichtelgebirge u. die Fränkische Schweiz mit Sitz in Bamberg,Ritterkanton Odenwald für den Odenwald mit Sitz in Kochendorf, Ritterkanton Rhön-Werra für das Gebiet entlang von Rhön u. Werra mit Sitz in Schweinfurt, Ritterkanton Steigerwald für den Steigerwald mit Sitz in Erlangen.
Franziskaner: „Die heutigen Franziskaner (OFM) gingen aus der Observanzbewegung hervor, deren erste Gruppen etwa um die Mitte des 14. Jahrhunderts in Italien entstanden, bald aber auch in Spanien und Frankreich auftauchten. Kennzeichnend für diese Bewegung, die zu dieser Zeit auch in anderen Orden auftrat, war die Rückkehr zu einer strengeren Beachtung (Observanz) der ursprünglichen Ordensregel. Dazu gehörten eine strenge Befolgung des Armutsideals und eine Abwendung von den Städten und die Niederlassung in Einsiedeleien. Sie nahmen auch die ursprüngliche franziskanische Wanderpredigt wieder auf, in der sie die sozialen Missstände der damaligen Zeit anprangerten. Diese Gruppen, zu denen im 15. Jahrhundert z. B. Bernhardin von Siena, Johannes von Capestrano, Albert von Sarteano und Jakobus von der Mark gehörten, erhielten regen Zulauf und wurden, auch bedingt durch die Schwächung des ursprünglichen Stammordens, der sog. Konventualen, durch verschiedene äußere Einflüsse (Hundertjähriger Krieg, die Pest in den Städten, das Abendländische Schisma), schnell zu einer Mehrheit im Orden. Ihr religiöser Eifer, die strenge Beachtung des Armutsideals und ihr Eintreten für die Belange der ärmeren Schichten brachte den Observanten bald die Anerkennung der kirchlichen und weltlichen Fürsten und der Bevölkerung ein. Im Jahre 1415 erhielten die französischen Observanten die Erlaubnis, einen eigenen commissarius zu wählen, der zwar dem Generalminister der Franziskaner unterstellt blieb, faktisch aber ein eigener Oberer war. Auch in anderen Ländern erhielten sie eigene Rechte. Diese Selbständigkeit, die eine Gefährdung der Einheit des Ordens darstellte, führte in der Folge zu Rivalitäten und Streitigkeiten innerhalb der verschiedenen Gruppen im Gesamtorden. Zwar wurden immer wieder Einigungs- und Reformversuche unternommen – so die nach Papst Martin V. benannten „Martinianischen Konstitutionen“ von 1430 –, die jedoch nicht zum Erfolg führten, sodass eine Trennung unausweichlich war.Diese Trennung wurde am 19. Mai 1517 durch Papst Leo X. mit der Bulle Ite et vos in vineam meam (dt. ‚Geht auch ihr in meinen Weinberg‘, Matth. 20,4) vollzogen und bestätigt. Mit dieser Bulle wurde der Franziskanerorden in zwei selbständige Zweige geteilt: die Konventualen (heute Minoriten, OFMConv) und die Observanten (Franziskaner, OFM)“ [WIKIPEDIA].
Franzosen: Syphilis, auch „morbus Gallicus“ oder „morbus Neapolitanus“ genannt, in Polen als „die deutsche Krankheit“ bezeichnet, wurde behandelt durch Dampfbäder, Quecksilberkuren u. Kauterisation. 1644 wird vom Regiment Gil de Haes berichtet, dass die Hälfte der Söldner an Syphilis erkrankt sei; HELML, Dreißigjähriger Krieg, 222; RIED, Neumarkt, S. 104: „Das Regiment Giulio de Hasi [Haes; BW] 1000 Mann stark traf am 16. Dezember [1644] in Neumarkt ein, um am 18. nach Amberg weiter zu marschieren. Viele der Soldaten litten an Syphilis, so daß zur Beförderung der Kranken die Stadt 15 Wagen stellen mußte“. Vgl. die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen woerden“. => französisches Bad.
Franzosenhaus: Haus für mit Geschwüren behaftete Kranke, Syphiliskranke.
französische Meile: 3, 898 Kilometer.
französisches Bad: Schwitzbad zur Behandlung der „Franzosen“, d. h. der Syphilis. Es bestand in einer gezielten Heißbedampfung der äußeren Genitalien.
Frauenhaus: Hurenhaus; eigentlich eine spätmittelalterliche Sonderform des Bordells.
Fräuleinsteuer: die Ausstattung einer Gräfin anlässlich der Vermählung, besonders sofern das Land die Kosten dazu hergeben muss, und die zu dem Ende ausgeschriebene Auflage. Vgl. auch JACOBS, Schädigung, S. 619-624.
Freibauer: Bauer, der eigenen Grund besaß oder diesen von einem Grundherren gepachtet hatte.
Freibrief: jur.: Schutzbrief, vor dem Zugriff strafverfolgender Behörden sichernde Rechtsurkunde [GWB].
Freifahne: Kompagnie oder Fähnlein, das bei Umformungen aus dem eigentlichen Regimentsverband frei wurde. Teilweise wurden diese Freifahnen, gebildet aus Bürgern, auch v. den Städten zur Verteidigung aufgestellt.
Freigut, freies Gut: v. Steuern u. Abgaben befreites Gut, auch freie Ware.
Freihaus: Haus, das v. gewissen Gerichtsbarkeiten, Abgaben, Obliegenheiten usw. frei war; ein Haus, das zwar innerhalb der Stadtmauern lag, rechtlich aber nicht zu dieser gehörte. Der Besitzer eines war landesunmittelbar, er hatte wie auch alle anderen Bewohner des entsprechenden Gebäudes den Gerichtsstand vor dem Landgericht u. war v. städtischen Steuern befreit.
Freiheit: 1. gefreiter Bezirk vor einer Burg. Eine historische Form der Minderstadt ist die Freiheit. Die Rechte einer Freiheit wurden in Westfalen u. im Bergischen Land verliehen. Deren Rechte kamen denen der Stadt sehr nahe. 2. vor allem im südlichen Westfalen verbreitete Bezeichnung für Minderstadt: Ort mit eingeschränktem Stadtrecht. Das wichtigste Recht einer Minderstadt war das Marktrecht, damit verbunden waren wirtschaftliche Vorteile für die Bewohner des Ortes, z. B. die Handwerker. Minderstädte hatten eine wichtige Versorgungsfunktion für das Umland, sie waren die zentralen Orte der untersten Ebene. Sie finden sich häufig in dünn besiedelten Gebieten, wo der Weg zum Markt in der nächsten Stadt für die Bauern zu weit war [nach WIKIPEDIA].
Freihof: Friedhof.
Freihof: „im Mittelalter ein Hof innerhalb einer Stadt, der einem Adligen oder Geistlichen gehörte und von den Steuern und anderen bürgerlichen „Beschwerungen“ (Wachdienst usw.) befreit war. Seit dem 15. Jahrhundert achteten die Räte der Städte verstärkt darauf, dass bei Verkauf solcher Höfe die Käufer sich verpflichteten, alle Lasten, die auf anderen Häusern lagen, ebenfalls zu tragen und das Grundstück nur an einen Bürger weiterzuverkaufen. Eine Straße oder einen Platz, an dem mehrere Freihöfe liegen, bezeichnet man als „Freiheit“ oder Burgfreiheit“. [nach wikipedia: „Freihof“]
Freikompanie, „Freifahne“: Kompanie (auch Freifahne), die keinem Regiment und keinem Regimentsstab unterstellt war. Bei den Kaiserlichen waren dies Hannemann, Unger und Augustin. Vgl. KONZE, Stärke, S. 34f.
„Freikorps“: eigentlich eine spätere Bezeichnung für ein Verbund v. Kompanien oder Fähnlein, die bei Umformungen aus dem eigentlichen Regimentsverband frei wurden u. keinem Regiment u. keinem Regimentsstab unterstellt waren. Sie operierten entweder selbstständig oder in Verbindung mit Regimentern. Sie führten teilweise einen recht erfolgreichen Kleinkrieg als Partisanen. Zum Teil wurden sie als „Hahnenfedern“ nach dem charakteristischen Schmuck am Hute des Teufels bezeichnet. Grasteufel, Brandjohann, Hasenbein u Quadfasel waren bekannte Kompanieführer, die in Abteilungen v. bis zu 100 Mann operierten. Bei Gefangennahme riskierten sie die Hinrichtung. Teilweise wurden diese Freifahnen auch v. Städten zur Verteidigung aufgestellt.
Freimann: Henker. Der Freimann in einem Fußregiment erhielt 1630 pro Monat 12 fl.
Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag und Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) und von der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich von Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann von Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph III, S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps und überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard von Weimar die Abschaffung; RÖSE, Bernhard II, S. 16. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einen Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.
Freisasse: Besitzer eines landwirtschaftlichen Guts, der frei v. Pflichten für die örtliche Grundherrschaft ist. Der Begriff ist allerdings „durchaus schillernd“ u. wurde regional u. epochal unterschiedlich verwendet. Er ist für die Zeit ab dem Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit in Oberdeutschland belegt u. bezeichnet etwa im Hochstift Salzburg „Freistifter“, also Eigenleute des Hochstifts. Der Begriff wird teilweise synonym mit dem ebenfalls nicht einheitlich verwendeten Begriff Freibauer verwendet, teilweise aber auch v. ihm abgegrenzt.
Freisch: Die fallende Sucht, die Epilepsie, die in andern Gegenden auch das Fraiß, die Freißam, das Fraischel, hieß. Vgl. METZKE, Lexikon, S. 63.
Freischlein: Schlaganfall.
Freischoltisei: Freischulzengericht, das v. den gewöhnlichen Bauernlasten befreit war. Vgl. auch LIVONIUS, Schulzen- u. Lehnschulzengeschlechter.
Freischulze: dienstfreier Schulze, Besitzer eines Freischulzengerichts, das v. den gewöhnlichen Bauernlasten befreit war. Vgl. auch LIVONIUS, Schulzen- u. Lehnschulzengeschlechter.
Freithof: Friedhof.
Freitisch: freie Wohnung, Kost u. Logis, meist für arme Schüler und Studenten.
Freizettel: DWB 4. Bd., Sp. 125: „schein, der etwas zu thun oder zu lassen berechtigt“. Hier: die Bescheinigung, die von den üblichen Einquartierungsauflagen und -lasten ausnahm. Diese waren in den Billetten festgelegt, ein meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Stadtschreiber, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.
fresel, freisel, fräsel: Sammelbegriff für: Krämpfe, Schlaganfall, auch für Hirnhautentzündung (Meningitis) u. andere Hirnerkrankungen, Rotlauf mit Delirium, Keuchhusten, Zahnkrämpfe. Vgl. METZKE, Lexikon, S. 63; ferner auch kraeuter.ch/_texte/Pfingstrose.htm: „Die Päonien im Kräuterbuch von D. Jacobus Theodorus Tabernaemontanus, 1625“: Wider das Fräsel der jungen Kinder/ soll man nehmen der Wurtzel und Saamen der Päonien jedes ein Quintlein/ Eichenmistel ein Quintlein/ diese Stuck soll man zu einem subtielen Pulver machen/ mit Zucker vermischen/ und den Kindern ein Quintlein schwär mit Milch eingeben. So aber den Kindern das Fräsel von Würmern herkäme/ welches dann offt geschicht/ soll man nehmen der Wurtzel und Körner der Päonien jedes 2. Quintl. Wurmsaamen zwey Quintlein/ des besten RHABARBARI 2. Scrupel/ weissen Zucker zwey Untzen/ darvon soll man auch ein subtieles Pulver machen/ und den Kindern in der Wochen ein mal oder zwey mit einem Löffel darvon eingeben/ entweder mit Milch oder einem andern Brühlein/ sonderlich wenn der Mond abnimmt. Es beschreibet auch MERCURIALIS ein Pulver wider das Fräsel der jungen Kinder/ so noch an der Mutter Brust hangen/ nemlich also: Man soll nehmen der Päonienkörner ein halben Scrupel/ Stechasblumen und Bethonienblumen ein halben Pugillum/ Galgant ein Scrupel/ die Stuck soll man allzumal zu einem subtielen Pulver machen/ darvon soll man etwas in ein Löffelein thun/ und dem Kind in Mund bringen/ darnach soll man es alsobald darauf saugen lassen/ darmit das Pulver in Leib komme. Wenn in den erwachsenen Kindern das Fräsel nicht wolte nachlassen/ so soll man das Frantzosenholtz in Bethonienwasser sieden/ und ein paar Quintlein/ oder mehr nach Gelegenheit Päonienkörner darzu thun/ deßgleichen auch Eichenmistel und Coriander/ und einen Syrup daraus sieden/ darvon man den Kindern geben soll. Es geben etliche für/ es muß diese Wurtzel zu einer gewissen Zeit gegraben werden/ in einer sonderlichen CONSTELLATION des Himmels/ wenn die Sonn im Löwen sey/ darzu auch am Tag und in der Stund der Sonnen: Uber das so sey das Männlein viel kräfftiger dann das Weiblein“. „Es seyn viel Leut der Meynung/ daß wenn man den Kindern die Wurtzel oder die Körner an den Hals hencke/ sollen sie von dem Fräsel frey seyn / welches auch FERNELIUS bezeuget/ und auch GALENUS ein Exempel erzehlt mit einem jungen Knaben/ welcher gantz und gar von der Fallendsucht ist gefreyet gewesen/ wenn er die Wurtzel am Halse getragen hat/ so bald er aber dieselbige von sich abgeleget/ ist er gleich in die Schwachheit gerathen/ welche nicht nachgelassen/ biß man ihm die Wurtzel wieder angehangen“.
Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. Nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter; das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten“. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.
Fretterei: Scherereien.
„Freundschaft“: Der Landrichter Heubel [=> MDSZ] dokumentierte in seinen Aufzeichnungen die Vorteile früherer Bekanntschaften, enger verwandtschaftlicher Beziehungsgeflechte u. Freundschaften, aber auch das Versagen der verwandtschaftlichen Bindungen in der Situation der Einquartierung, gerade auch bei Ortskenntnis. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen und schwedischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. v. Bayern festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628. Das zeigte sich etwa in der Aufteilung der Millionen-Beute im „Freundeskreis“ Carl Gustav Wrangels nach der Eroberung v. Bregenz am 4.1.1647 (BROUCEK, Die Eroberung, S. 12) u. nach der Eroberung der Prager Kleinseite 1648 (26.7.1648).
Frevel: Untat, die als Rechtsfolge eine Geldstrafe nach sich zieht.
frezen: abweiden.
Friauler Krieg [Gradiscanerkrieg oder Uskokenkrieg] 1615-1617: Spanien hatte teilweise mit den Uskoken (abgeleitet v. »uskociti« = flüchten, d. h. Bewohner Serbiens u. Bosniens, die durch die Osmanen Anfang des 16. Jh. vertrieben worden waren) zusammengearbeitet, um der verhassten Markus-Republik zu schaden. Bereits in den 90er Jahren hatte die Serenissima die Blockade über die Hauptstützpunkte der Uskoken – Fiume, Triest u. Senj – verhängt, sich aber erst 1615 zu militärischen Maßnahmen entschlossen, um nicht in einen Konflikt mit der Hohen Pforte zu geraten, da die Uskoken unter dem Vorwand der Osmanenbekämpfung Seeraub betrieben. Seine Bedeutung erhielt dieser Krieg jedoch „from the support given to the contestants by the future antagonists of the Thirty Years‘ War“ (ROTHENBERG, Venice, S. 154). Es war der Konflikt zwischen Venedig u. Erzherzog Ferdinand (dem späteren Kaiser Ferdinand II.) als Landesherrn v. Innerösterreich. Beide Parteien versuchten im Vorfeld, noch eine gütliche Einigung durch den Vertrag v. Wien 1612 zu erreichen, doch brach der Konflikt schon im Folgejahr wieder auf. Vordergründig ging es in dem Krieg um die von der Republik Venedig beklagte Piraterie der Uskoken v. Senj in der Adria: Da die Uskoken, die vor der osmanischen Eroberung aus Bosnien an die Küste geflüchtet waren, auf habsburgischem Gebiet siedelten, verlangte Venedig v. den Habsburgern ein Eingreifen. Eine Rolle bei dem Konflikt spielte allerdings auch Venedigs Anspruch auf die Oberhoheit über die Adria sowie Habsburgs unablässiges Vordringen in Oberitalien. Da Erzherzog Ferdinand ein Ende der uskokischen Aktivitäten nicht bewirken konnte oder wollte, verschärften sich die Spannungen mit Venedig seit 1613. Zu Kriegshandlungen kam es allerdings erst, als Venedig 1615 mit einem militärischen Vorgehen gegen das Territorium des Erzherzogs begann u. schließlich Gradisca belagerte, die Adriaküste blockierte u. Karlobag besetzte. Auslöser dafür war der Überfall v. Uskoken auf eine venezianische Galeere bei welchem der venezianische Generalprovidur für Dalmatien starb. Der Beginn dieses Krieges wird deshalb oft auch erst auf 1615 datiert, insbesondere unter der Bezeichnung Krieg v. Gradisca. Im Gegenzug fielen österreichische Truppen u. Uskoken in das venezianische Istrien ein. Die venezianische Belagerung v. Giovanni de’ Medici, wurde Mai 1617 verstärkt mit 3100 Söldnern, die in Holland von Johann Ernst v. Nassau-Siegen, seinem Bruder Wilhelm v. Nassau-Siegen, Joachim Ernst v. Schleswig-Holstein und Peter Melander v. Holzappel gesammelt wurden. Auf habsburgischer Seite kämpfte an der Seite Erzherzog Ferdinands auch erstmals Wallenstein. Kaiser Matthias hielt sich offiziell aus dem Krieg heraus. Trotz der Abwehr der Belagerung v. Gradisca erreichte Venedig sein Kriegsziel: Am 26.9.1617 schloss es mit Ferdinand den Vertrag v. Madrid, in dessen Folge die Uskoken aus Senj vertrieben wurden. Allerdings verlor Venedig damit auch eine wirksame Waffe gegen die Osmanen in der Adria u. wurde dann in den kommenden Jahrzehnten in mehrere schwere Kriege mit dem Osmanischen Reich verwickelt [nach WIKIPEDIA]. BARTL, Der Westbalkan zwischen spanischer Monarchie und Osmanischem Reich, S. 60; bzw. das Standardwerk v. GULDESCU, The Croatian-Slavonian Kingdom, S. 102ff.; ROTHENBERG, Venice and the Uskoks of Senj, S. 148-156. Die beste angelsächsische Darstellung findet sich bei MALLET; HALE, Venice, S. 242-247, 327-329, 482-484; GIGANTE, Venezia e gli Uscocchi, S. 3-87; allgem. TENENTI, Piracy and the Decline of Venice bzw. TENENTI, Venezia e i corsari; LANE, Seerepublik Venedig. Erwähnenswert ist auch die Quellensammlung v. LOPAŠIC, Spomenici Hravatske Krajine. 2. Bd.
„Friedensgelder“: Zur sogenannten „schwedischen Satisfaktion“ vgl. HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.
Friede von Brömsebro vom 23. August 1645: Er beendete den von Schweden ohne formelle Kriegserklärung begonnenen „Torstenssonkrieg“ gegen Dänemark zwischen 1643 und 1645. Dänemark-Norwegen musste die Ostseeinseln Gotland und Saaremaa und die norwegischen Landesteile Jämtland und Härjedalen an Schweden abtreten. Weiter wurden schwedische Schiffe vom Sundzoll auf dem Öresund befreit.
Frieden von Goslar (16.1.1642): Nach dem Tod Georgs v. Braunschweig-Lüneburg traten die Herzöge v. Braunschweig-Lüneburg aus den Kampfhandlungen aus. Friedrich, August u. Christian Ludwig schlossen mit Ferdinand III. einen Vergleich. Sie traten dem Prager Frieden von 1635 bei u. wurden zum Gehorsam gegen Kaiser und Reich sowie zur Neutralität verpflichtet. Hildesheim musste zwar an Ferdinand v. Köln abgetreten werden, dafür erhielt es Toleranz durch die Reservierung v. sechs Kirchen für den lutherischen Gottesdienst. Die Kaiserlichen räumten alle besetzten Gebiete sowie die Festung Wolfenbüttel. Vgl. REIMANN, Goslarer Frieden.
Friede von Lübeck: Friede von Lübeck vom 22.5.1629 zwischen Ferdinand II. u. Christian IV. von Dänemark: Der König u. sein Sohn verzichteten auf die norddeutschen Stifte.
Friede von Prag (30.5.1635): Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg I. von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. Vgl. die Einschätzung des Pfarrers Bötzinger, Leben und Leiden, S. 33f.: „Mitten in unsere Not drang das Gerede von einem Frieden, der zu Prag geschlossen sein sollte. da hielten wir die Nase hoch und schnupperten, wo der Wind wohl in der Zukunft herwehen werde. Die Bauern richteten sich wieder etwas gerade, maßen die Felder aus und bekümmerten sich um das Vieh. In den Städten räumte man die Brandplätze auf, besserte die Mauern aus und sah die Tore und Wachtürme nach. Meine Ursel nahm die Kinder, legte ihnen die Hände ineinander und sagte ihnen etwas Schönes vom lieben Gott und seiner großen Vatergüte, und ich schlug die Bibel auf und strich mir alle Stellen an, in denen von Friede, Freude und Einigkeit die Rede war. Indessen stellte sich gar bald heraus, daß alles Lug und Trug gewesen war, was man geredet hatte, und daß an Durchmärschen und Einquartierungen mit ihren Greueln und Grausamkeiten noch kein Ende abzusehen war“. Auch HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
Friesel: Scharlach: „Jetziger Zeit ereignete sich in Leipzig eine zuvor unbekandte Kranckheit / der Friesel genandt / dieser überfiel die Leute mit ungewöhnlichem Frost / nach diesen liessen sich rothe Flecken / gleich den Masern sehen / doch etwas kleiner / welche wenn sie etliche Tage stunden / abfielen und grosses Jucken verursachten / darbey funden sich auch die bösen Hälse / daran ihrer viel sterben musten“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 639 (1648). Vgl. SEITZ, Der Friesel, der das Auftreten des Friesel in Leipzig allerdings erst 1650 festhält.
friesischer Reiter (spanischer Reiter): etwa 4 m lange, 25 cm starke Balken (Leib), durch die kreuzweise spitze Latten (Federn) so aneinander gesteckt sind, dass niemand dazwischen durchkriechen kann, früher als Sperre in Feld- u. Festungskrieg beliebt.
frimen: bestellen, anordnen.
Fron: (a) alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde und der sich Bürger auch durch Flucht entzogen, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden. (b) Bevollmächtigter des Gerichtsherrn.
Fron, Fröner: alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde und der sich Bürger auch durch Flucht entzogen, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden.
Fronde: „(deutsch: die Schleuder) wird eine komplexe Abfolge von Aufständen und Bürgerkriegen bezeichnet, die Frankreich zwischen 1648 und 1653 erschütterten. Kontext war der seit 1635 offen ausgetragene Krieg gegen Spanien und die Habsburger, der mit wechselndem Glück das Königreich erschöpfte, sowie die Regentschaft Annas von Österreich, während der die Königsmacht geschwächt wurde. Gemeinhin wird zwischen zwei Phasen unterschieden: die fronde parlementaire (1648–1649), während der das Parlement, (das heißt die Versammlung der Pairs) von Paris, die Stadt Paris selbst und Teile des Volkes sich gegen die Kriegssteuererhebung und für ein stärkeres Mitspracherecht des Parlements erhoben; die fronde des princes (1650–1652), durch die die „Prinzen von Geblüt“ versuchten, Einfluss über die Regierung der Regentin auszuüben“. [wikipedia]
Fronfasten: dreitägige Fasten, die das kirchliche Jahr in vier Jahreszeiten teilen; Quatember. Sie fallen auf den 1. Mittwoch, Freitag und Sonnabend je nach Aschermittwoch, Pfingsten, 14. September, 13. Dezember.
Fronfeste: öffentliches Gefängnis.
Fronleichnamsfest: oder Fest des heiligsten Leibes und Blutes Christi (lateinisch Sollemnitas Sanctissimi Corporis et Sanguinis Christi) am 60. Tag nach Ostern – am zweiten Donnerstag nach Pfingsten: Hochfest im Kirchenjahr der katholischen Kirche, mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird.
frötzen: veretzen, wretzen, fressen machen, abweiden.
früchte: Getreide.
2. Frühstück: Es bestand des Öfteren aus Hering, Semmeln u. „Onißwasser“, d. h. Anisschnaps.
Fruirung: Nutznießung.
Fuchsschwänzer: Schmeichler, Denunziant, Heuchler.
Fuchsschwänzerei: Schmeichelei, Denunziantentum, Heuchelei.
Fuder: 1 Fuder entsprach etwa 1, 9 Kubikmeter oder 10 Zentnern = ca. 513 kg.
Fuder: Altes Flüssigkeits-, besonders Weinmaß, differierte je nach Territorium oder auch Stadt zwischen 780 und 1856 Liter. 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen = 808,3584 Liter (Markgrafschaft Bayreuth), 1 Fuder (Pfullendorf) = 1150 Liter, 1 Fuder Wein (Rothenburg/Tauber) = 12 Eimer, 1 Eimer = 60 Kanner (Maß), 1 Kanne = 4 Schoppen. 1 Fuder (Überlingen) 11, 6 Hektoliter, 1 Fuder (Württemberg) = 6 Eimer = 1765, 56304 Liter (Württemberg).
Fuder (Schweinfurt): 1 Fuder = 12 Eimer; 1 Kaufeimer = 8 Kübel = 64 Maß; 1 Schenkeimer = 9 Kübel = 72 Maß, 1 Maß = 2 Seidlein = 4 Biermäßlein (Schoppen) = 8 Ächtelein.
Fudermaß: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Fug(e): Schicklichkeit, Angemessenheit, gebührende Zustimmung.
fugitivus: Flüchtling.
Führer (I): Der Führer entsprach vom Rang her dem gemeinen Webel und vertrat diesen in Notfällen. Seine Aufgabe war es, vor dem Heer herzuziehen, die Wege zu erforschen und den Marschweg anzugeben.
Führer (II): Anführer der v. den Ämtern im Westfälischen aufgestelltenSchützen für den Einsatz gegen organisierte Banden oder einzelne Strassenräuber.
Fulda, Hochstift: geistliches Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Es gehörte zum Oberrheinischen Reichskreis u. stellte den Territorialbesitz des Klosters Fulda, ab 1752 des Bistums Fulda dar. Demnach wurde es auch Fürstabtei Fulda u. Fürstbistum Fulda genannt. Landesfürsten waren die Äbte und Bischöfe v. Fulda. Es entwickelte sich aus dem ursprünglich geistlichen Gebiet der Territorialabtei zu einem weltlichen Herrschaftsbereich. Von den Verwüstungen des Dreißigjährigen Kriegs (1618-1648) blieb auch Fulda nicht verschont. 1622 plünderte u. brandschatzten Truppen des Herzogs Christian v. Braunschweig das Hochstift. Weitere Besetzungen, Plünderungen, Einquartierungen u. Brandschatzungen folgten. So wurde das Kloster 1631 durch hessen-kasselische Truppen geplündert; zahlreiche Manuskripte aus der Bibliothek verschwanden. 1632 bis 1634 herrschte Wilhelm V. v. Hessen-Kassel als Fürst v. Buchen über das Reichsstift. Im Prager Frieden (1635) kam es zur Restitution des Reichsstifts. Unter Fürstabt Joachim v. Gravenegg (1644-1671) wurden die zahlreichen Kriegsschäden behoben [nach WIKIPEDIA].
fulminieren: toben, zankend sich ereifern, wettern.
funck: DWb 4. Bd., Sp. 592, 12: „angewandt wird das wort dann auf einen menschen der voller schelmstreiche ist, einen schelm, wie man auch sagt ein vogel, ein leichtfertiger vogel“.
Fund: Ausgesonnenes, Ersonnenes, Ausgedachtes, Anschlag, etwas listig Ersonnenes, Kunstgriff, ein Kniff.
fundamentalius: gründlicher.
funditus: gänzlich, völlig, v. Grund auf.
„Fünfer“: „Fünfer“, auch „Karnöffel“, genannt: Karnöffel war ein vulgärer Ausdruck für einen Hodenbruch oder ein Hodengeschwür. Gegen Ende des 15. und im 16. Jahrhundert war es eines der bekanntesten und verbreitetsten Kartenspiele. Die Landsknechte sorgten für eine weite Verbreitung. Der Karnöffel, der Trumpf-Untermann, ist die höchste Karte im Spiel. Er sticht Papst und Kaiser, König und Obermann. Somit konnte er zum Sinnbild einer revolutionären Zeit werden, da die niedrigen Karten (Fußvolk) die hohen Stecher sind. Daher wurde es von Predigern und Pamphletisten seiner „verkehrten“ Weltordnung halber gerne zum Thema gewählt. Wie man das Spiel genau gespielt hat, ist nicht bekannt, rudimentäre Informationen der späteren Zeit reizen aber immer wieder zu Rekonstruktionsversuchen. Insgesamt muss man annehmen, dass das Karnöffel als Spiel – wie andere Kartenspiele auch – verschiedene Entwicklungen durchlaufen hat und keineswegs zu allen Zeiten auf die gleiche Art gespielt wurde. Der Verweis auf das Spiel diente oft als politische Metapher in satirischer Absicht. So polemisierte Cyriacus Spangenberg in seiner in Eisleben 1562 gedruckten Schrift „Wider die böse Sieben, ins Teufels Karnöffelspiel“ gegen die Gegenreformation (VD16 S-7727)“. [nach wikipedia].
Fünfpfünder: Viertelschlange (Quartierschlange): ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch, 3. Bd., S. 885: „eine Art des groben Geschützes, welches vier bis sechs Pfund Eisen schießet, 36 bis 40 Caliber lang ist, und auch Falkaune genannt wird. Nach andern schießet die Quartier-Schlange 10, die doppelte Quartier-Schlange aber 70 Pfund. Das Wort bedeutet eigentlich eine Viertels-Schlange, weil dieses Geschütz den vierten Theil weniger schoß, als die große eigentliche Schlange“.
Fürbitte, Vorbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen oder Henken) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen lassen, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte u. ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. BRAUN, Marktredwitz, S. 177 (162): „Es hat [zu] dieser Zeit H[err] Oberst von Sporck zu Tirschenreuth einen gefangenen Kornett henken lassen. Dieser hat jedermann – Geistliche und Weltliche – zu Tirschenreuth angeschrien und sehnlich gebeten, wegen seiner bei dem H[errn] Oberst vorzubitten, daß er beim Leben erhalten werden möge; wie er denn auch versprochen, daß er solches der Stadt wiederum(b) verschulden und zu der Kirche(n) doselbst(en) 600 Taler verschaffen wollte. Dahero [haben] die Herren Jesuiten doselbst, obwohl er lutherisch [war] und von seiner Religion nit weichen wollte, um(b) sein Leben sehr eifrig gebeten, aber nichts erhalten können. Deswegen haben sie es anders(t) angegriffen. Sie haben alle Schulknaben und Mädlein in der ganzen Stadt genommen, sind nochmals vor den Oberst(en) gekommen [und] sämtlich (mit den Knaben und Mädlein) um(b) des Gefangenen Leben [willen] vor dem Oberst auf die Knie gefallen [und] haben über alle (lamentierliche) Maßen gebeten. Sie sind aber abgewiesen worden. Ingleichen [hat] die ganze Stadt und Bürgerschaft gebeten. Aber [auch] sie [ist] nit gehöret worden. Letz[t]lich haben die Jesuiten alle schwangeren Weiber in der Stadt genommen, welche alle in Trauerkleidern erschienen [waren], den Oberst durch einen demütigen Fußfall um(b) Fristung des Gefangenenlebens zu bitten; wie denn auch des H[errn] Oberst Gemahlin selbst(en) starke Vorbitt[e] eingelegt [hat]. Aber alle miteinander haben keine Barmherzigkeit und Gnad[e] erlangen können. Er ist bei seiner gefaßten Meinung verharret und [hat] diesen Menschen mit jedermanns Weinen, Trauern und Wehklagen hinrichten lassen“. STETTEN, Geschichte, S. 247 (Augsburg 1633): „Den 1. Septembris wurde über einen hiesigen Burgers-Sohn, Namens Jacob Mayr, wegen eines begangenen Todtschlags peinlich Hals-Gericht gehalten, und er zum Tod verurtheilet. Als aber eine hiesige Burgers-Tochter diesen Menschen sich zur Ehe ausgebeten, vnd hierauf viele Vorbitten eingekommen, schenckte ihm der Rath das Leben, jedoch gegen einen Revers, daß er der Cron Schweden im Krieg dienen, und der Stadt Etter [Gebiet; BW] nicht mehr betretten wolle; und hierauf geschahe sogleich noch in der Eisen die Copulation, und den folgenden Tag hielten selbe zu Pfersen das Hochzeit-Mahl“. Der schwedische Obrist Taupadel als Kommandant v. Erfurt hatte am 17.11.1632 Fürbitten für verurteilte Straftäter ausdrücklich ausgeschlossen [VD17 27:718220K].
Fund: DWb 4. Bd., Sp. 530: „ausgesonnenes, ersonnenes, ausgedachtes, ein anschlag, etwas listig ersonnenes, ein kunstgrif, ein knif“.
fundamenta pietatis: Grundlagen der Frömmigkeit.
funditus: gänzlich, von Grund auf.
fünfteilen: beim Fünfteilen wurden Arme u. Beine sowie der Kopf vom Henker abgetrennt.
Funk: DWb 4. Bd., Sp. 592, 12: „angewandt wird das wort dann auf einen menschen der voller schelmstreiche ist, einen schelm, wie man auch sagt ein vogel, ein leichtfertiger vogel“.
Fuoßpfacht: Fährte, Fußspuren.
Fürdruck: nach vorn gerichteter Druck.
Furge, Furke: Gabel.
für gwalt gebetten: um Verschonung, Gnade gebeten.
Füseschloss: Steinschloss. „Im frühesten 17. Jahrhundert wurde das System verbessert und setzte sich allmählich durch, da es nicht ganz so wetterabhängig war wie das Luntenschloss, und weil man immer feuerbereit sein konnte, ohne Lunte zu verbrauchen“. Nach LAVATER verschaffte sich der so ausgerüstete Soldat einen inakzeptablen Vorteil gegenüber dem mit Luntenschlossgewehren oder –pistolen ausgerüsteten Soldaten.
Fussillade (frz.): Schießerei.
Fuß: 1 mecklenburgischer Fuß = 0,291 m.
Fuß (Uckermark): 1 preußischer Fuß = 12 Zoll = 0, 313 m, 1 österreichischer Fuß = 0, 316 m.
Fußangel: „Defensivwaffe, die meist aus vier spitzen, eisernen Stiften besteht, die tetraedrisch miteinander verbunden sind. Aufgrund dieser Anordnung zeigt bei ebenem Untergrund immer eine der Spitzen senkrecht nach oben, wobei der Krähenfuß sicher auf den übrigen drei Spitzen zu liegen kommt. […] Krähenfüße dienten dazu, gegnerische Infanteristen an den Füßen und Pferde der Kavallerie an den Hufen zu verletzen, um sie somit in ihrem Vormarsch aufzuhalten und zumindest zeitweilig kampfunfähig zu machen. Dazu wurden sie vor oder bei einer Schlacht großflächig auf dem erwarteten Aufmarschgebiet des Feindes ausgebracht. Auf den meisten Böden wie im Gras, Sand, auf Äcker und Feldern sind Krähenfüße in der Hektik einer Schlacht nur schwer erkennbar. Sie haben in der Regel einen Durchmesser von 3 cm bis 20 cm. Ihre Spitzen sind je nach Ausführung mit Widerhaken besetzt, welche ihre Verletzungswirkung vergrößern und das Entfernen eingetretener Krähenfüße im Feld erschweren oder gar unmöglich machen“ [WIKIPEDIA].
Fußrädlein: Schneeschuhe der erzgebirgischen Förster und Waldleute.
Fußschabben: verächtliche Bezeichnung für Infanteristen.
Futrage: Viehfutter.
Futtermauer: „Die Futtermauer, plur. die -n, in der Baukunst, eine Mauer, womit eine schwächere Wand bekleidet oder gefüttert wird. Besonders im Festungsbaue, diejenige Mauer, mit welcher die Erdwerke von außen versehen werden; der Mauermantel. Im Hüttenbaue führet diesen Nahmen eine Mauer von harten Steinen zwischen den Ofenpfeilern“ [KRÜNITZ 2. Bd., S. 380].
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