Begriffe I
Idem ad eundem d[iem]: derselbe am selben Tag.
ideoque: und daher.
ignominiose: ehrenrührig.
ille imputator: jener Selbstgerechte (der sich damit brüstet, Anderen Gutes zu tun).
illusio: Verspottung Gottes.
imbrolieren: embrouiller: durcheinander bringen, verwirren.
imitatio conversionis Christi: Nachahmung der Abkehr Christi (v. den Versuchungen des Teufels; Mt. 4, 1-11).
imitieren: ausführen.
im Kreis erschießen lassen: im Kreis seiner Kameraden durch diese arkebusieren lassen. Das Erschießen mit einer => Arkebuse war im Militärrecht als Strafe für untere Dienstränge (z. B. Art. 43 des schwedischen Militärrechts) vorgesehen.
Immediat-Völker: unmittelbar dem Kaiser unterstellte Truppen.
Immekörbe: Bienenkörbe.
Immission: Besitzeinweisung.
Immunität: a) Schutz bestimmter Personengruppen vor rechtlichen Maßnahmen; b) verfassungsrechtlicher u. kirchenrechtlicher Sonderstatus v. geistlichen Personen bzw. von deren Grund und Boden. Immunität umfasste ganze Kloster-Bezirke oder auch z. B. die sogenannte Dom-Freiheit, in der sich die Domkirche u. auch die Höfe der Domherren befanden.
impatronieren: in Besitz nehmen, sich bemächtigen, besetzen.
impegnieren: aufdrängen, aufnötigen, genötigt werden zu.
Impensa, Impenz: Aufwand, Kosten.
Impertinenzen: Unverschämtheiten, Frechheiten, Dreistigkeiten, Respektlosigkeiten.
implotieren: anklagen.
importun: lästig, zudringlich.
importunieren: belästigen.
impressa: Angriffe, Einwirkungen, Kriegszug.
impudice: schamlos.
impulsions-Mittel: Anregungsmittel, angeregte Mittel.
in angustias: in engem Gefängnis, in enger Haft, Einschließung; auch synonym für => Blockade verwandt.
inauditum: unerhört.
inaugurier predigt: Einführungspredigt.
Inäqualität: Ungleichheit.
Incamiciaten: Umzingelungen.
incaminieren: in Gang bringen, bewegen. einleiten, anzetteln, einfädeln.
Incentif: Anreiz, Antrieb, Ansporn.
Incertitudines: Ungewissheiten, unsichere Nachrichten.
incestum: Blutschande.
Inch: 1 Inch = 2, 54 cm.
Inclination: Neigung.
Incolae: Einwohner, Pfahlbürger, Einwohner der Vorstädte mit kleinem Bürgerrecht, vor allem die ohne Grundbesitz, Mietleute.
incommodieren: belästigen, stören, jemandem Unannehmlichkeiten oder Mühe bereiten.
in conspectu: im Angesicht.
in continenti: fortlaufend, sofort, unverzüglich.
in cryphia: verschlüsselt.
incubus: Alptraum, Angstzustand.
inculpieren: beschuldigen.
Incuriosität: Nachlässigkeit.
indebite: unverdient.
in der Nase büßen: an der Nase herumführen, hintergehen.
Indiane: Truthähne.
indianischer Hahn: Truthahn.
Indianischer Stab: Bambusrohr, Rohrstock.
Indiction: Ansage einer Auflage.
in die Büchse blasen: in die Geldbüchse zahlen, schmieren.
in die panne hauen: erledigen.
indulgiren: gewähren.
in esse: im (kampffähigen) Zustand.
Infamia, Infamie (lat.: infamia: „Schande, Schimpf“, wörtl. „Unaussprechliches“), bezeichnet ein ehrloses (gemeines, heimtückisches) Handeln oder die Ehrlosigkeit. „infamis“ machen hieß für Soldaten, etwa wegen der raschen Übergabe einer Stadt oder Festung an den Feind, der unehrenhafte Ausschluss aus der Armee. Zum Teil musste auch ein Revers unterschrieben werden, in dem der Betreffende erklären musste, nie in der betreffenden Armee gedient zu haben.
infestieren: angreifen; belasten.
in festo corporis Christi: zu Fronleichnam.
in festo inventionis sancta crucis: beim Fest Kreuzauffindung.
in fianco: in die Seite.
infirmitas: Schwäche, Krankheit.
influenza: Grippe u. andere Erkältungskrankheiten.
in forma mansueta: in höflicher Form.
Infract: Offizier, der durch die Auflösung seiner Truppen ohne dienstliche Verwendung war.
Ingefieder: Füllung eines Federbettes.
ingeminirt: wiederholt.
Ingenieur (Kriegsbaumeister): Der Kriegsbaumeister (Ingenieur), der zugleich einen militärischen Rang bekleidete, war zuständig für die Anlage v. Schanzen u. Laufgräben, den Brückenbau oder deren Wiederherstellung, das Unterminieren v. Festungen, die Bereitstellung v. Petarden zum Aufbrechen v. Toren, den Ausbau u. die Ausbesserung v. Fortifikationen, das Vermessen u. Erstellen v. Karten v. Festungen, Städten u. Schlössern sowie ihrer Umgebung, die Bereitstellung des gesamten technischen Gerätes. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in der Übergangsphase vom Landsknechtsheer zum stehenden Heer, formierte sich ein Ingenieurskorps mit regulierter Dienstlaufbahn, in der der Militäringenieur zum Fortifikationsoffizier wurde.
ingenuir: Festungsbauleute.
Ingermanland: historische Provinz im nordwestlichen Russland rund um das heutige Sankt Petersburg. In der Folge des Ingermanländischen Krieges gehörte es v. 1617 bis 1721 zu Schweden. Nach dem Ende des Großen Nordischen Krieges. Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte auch Christina in der Titulatur „Großfürstin von Finnland, Herzogin zu Estland und Karelien, Fräulein über Ingermanland“.
ingrossieren: mit großer, dicker Schrift (franz. grosse) ins Reine schreiben, mundieren; in die gerichtlichen Grund- und Hypothekenbücher eintragen.
in hoc passu: bei diesem Schritt.
injungiren: einschärfen, befehlen.
Injurant: Beleidiger.
Injurie: Beleidigung, Ehrverletzung, Ehrenkränkung, Unbilde.
in juris puncto, vulgo: v. Rechts wegen, gewöhnlich.
Inkolat: durch Geburt oder förmliche Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zum Herren- oder Ritterstand in den (alt)österreichischen und böhmischen Ländern.
Inkonvenienz: Unannehmlichkeit; Ärger, Ärgernis, Komplikation, Schwierigkeit, Unbequemlichkeit, Ungelegenheit, Verdruss, Verlegenheit, Widrigkeit; (österreichisch, schweizerisch) Unzukömmlichkeiten; (gehoben) Missvergnügen, Unbilden, Ungemach; Geschmacklosigkeit; Abgeschmacktheit, Anstößigkeit, Taktlosigkeit, Ungehörigkeit; Unschicklichkeit; (bildungssprachlich) Impertinenz.
Inhibition: Verbotsverfügung, Einhaltsgebot.
Inhibition sub poena dupli: Verbot unter zweifacher Strafe.
Inkonstanz: Unbeständigkeit, Veränderlichkeit.
Inlet: DWb 10. Bd., Sp. 2122, 1: „der behälter von zeug, der die zu einem bettstück nötigen federn aufnimmt“.
Inleute: „Inmann, (der) Fämin. die Infrau, im g. L., besonders Oberdeutschlandes, und auf dem Lande, eine Person, welche bey einem andern zur Miethe wohnet, und im Hochdeutschen ein Häusler, eine Häuslerinn, genannt wird. Mehrere Personen dieser Art ohne Ansehung des Geschlechtes heissen daselbst Inleute“ [KRÜNITZ].
in loco isto: an dieser Stelle.
in magna furia: in großer Wut, Erregung.
in mandatis: schriftlich.
Innocentium: 28. Dezember.
Innovation: Eine Innovation dieses Krieges, die sich allerdings nicht durchsetzte, findet sich bei ENGERISSER, Eine bislang unbekannte Ansicht der Belagerung Regensburgs, S. 33f.: „Abgebildet ist in einer extra Kartusche zu dieser Nummer eine Art Kanonenfloß, bestehend aus drei zusammengekoppelten Lastkähnen. Ein Aufbau aus schussfreien (schussfesten) Balken, versehen mit zahlreichen Schießscharten soll die Besatzung schützen, gegen Brandgeschosse ist das Dach mit frischen Kuhhäuten gedeckt. Dieser Versuch, mit einem Kanonenfloß an die Mauern Regensburgs heranzukommen, fand nach dem 6. Juli statt, nachdem die kaiserlichen die beiden Wöhrds besetzt hatten, und zwar im oberen stadtseitigen Abschnitt der Donau vor der Brücke; wahrscheinlich, nachdem man Teile der Palisadensperre am Beginn des Wöhrds entfernt hatte. Dieser Versuch fand aber wohl ein unrühmliches Ende, da das Floß von der Strömung in die Bögen der Brücke hineingezogen wurde, sich dabei auflöste und die Kanonen in der Donau versanken. Chemnitz schreibt dazu: [Der Feind] versuchte auch zwei derselben [halbe Kartaunen] auf einer flös fortzuführen; Welche gleichwol der Strom ergriffen / also das die flos zerscheitert / vnd die Stücke im Wasser versunken ein brucken auf bemelten Schiff, so auf die Stattmauren angeworfen / vnd dass volck darinen allsdan sturm geloffen sollen haben. Im oberen Abschnitt dieses Kanonenfloßes ist eine Art Fallbrücke zu sehen. Man plante wohl, nachdem man das Gefährt – quasi als schwimmenden Belagerungsturm – nahe genug an die Stadtmauern manövriert hätte, diese herabzulassen und der Besatzung damit die Möglichkeit zu bieten die Mauer zu erstürmen. Anzunehmen ist, dass unser Künstler sowohl Aussehen des Floßes als auch die damit geplante, im Endeffekt aber gescheiterte Aktion nach dem Hörensagen schilderte“.
in obligatione reciproca: in wechselweitiger Verpflichtung.
in praesenti: höchstpersönlich.
in procinctu: kampfbereit.
in pudendis: an den Geschlechtsteilen.
Inquisition: 1. amtliche Untersuchung, 2. gerichtliche peinliche (unter Anwendung der Folter vorgenommene) Befragung.
insanus: krank, meist aber im Sinne v. wahnsinnig, geisteskrank verwendet.
Inscriptio: auch als Adresse bezeichnet, ist diejenige Formel im Protokoll eines Urkundenformulars, die den oder die Empfänger, die im Dativ aufgeführt werden, benennt. Sie steht fast immer in syntaktischer Verbindung mit der Salutatio (Begrüßung).
ins Gras beißen: Redewendung für Sterben, wahrscheinlich davon abgeleitet, dass man nach der Schlacht oft feststellte, dass sterbende Krieger vor Schmerzen in den Untergrund gebissen hatten. Im Englischen: „to bite the dust“; französisch: „mordre la poussière“, was beides „in den Staub beißen“ bedeutet. Wenn Menschen geköpft wurden, hatten die abgetrennten Kopfe einen Beißreflex. Eine andere Deutung bezieht sich auf den im Mittelalter praktizierten Brauch, plötzlich vom Tode Bedrohten, denen nicht mehr das Abendmahl gereicht werden konnte, als Ersatz einen Brocken Erde in den Mund zu geben. [nach wikipedia] In vielen Selbstzeugnissen, Berichten etc. ist aber in der Tat der Verzehr von Gras, Kräutern in Krisenzeiten etc. gemeint. GRIMM; GRIMM Bd. 8, Sp. 1926, 41: „seltener von einem nicht gewaltsamen tod. so, wenn er durch äuszere not bedingt ist: die Italiäner, welche wegen frost und ka̔lte, auch hunger und kummer häuffig wegfielen, und ins gras bissen CHEMNITZ schwed. krieg 2 (1653) 255; viel haben müssen in der frembde hungers halben ins grasz beissen, dasz man nicht weisz, wer sie gewesen sind“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Vgl. KRAFFT 76v (1639); mdsz.thulb.uni-jena.de; ferner die Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Hofer Organist Jobst Christoph Rüthner (1634); KLUGE, Hofer Chronik, S. 51: „Es sind auch diese zeithero sowohl durch hiesige stadt als auch auf andern straßen viel tausend verderbte personen aus dem Frankenland hier durch und in Thüringen passirt, weil sie der hunger fortgetrieben, und oft in 100, 150, 200 starck miteinander gezogen. Die stadt auch von bettelleuten dermassen überhäuft gewesen, als man nicht gedencken können“. Bericht eines Pfarrers aus Gestungshausen (Pflege Coburg) von 1636: „Weil die Felder alle öd und wüst liegen, dahero mir, dem Pfarrer, meine Besoldung genzlich entzogen wird, daß es auch nicht besser wird, muß ich mit Weib und Kindern davonziehen! Die Felder nicht bebaut werden, und kein Getreide mehr vorhanden, müssen sich die Leute gar armselig behelfen. Den Sommer über haben die armen Leute das Gras und grünes Kraut auf dem Felde zusammengelesen, gekocht und ohne Brot, ungesalzen und ungeschmolzen gegessen. Etliche tragen ihr Bettlein und anderen Hausrat zum Markt, erkaufen ihr Brot darum. Etliche behelfen sich mit Eicheln und lassen dieselben mahlen, damit sie des Hungers wehren. Etliche gehen in Dhüringen, auf daß sie mit Dreschen und anderen Arbeiten ein Stücklein Brots verdienen mögen. Das ist kürzlich mein Bericht von dem verderblichen Zustand meines Pfarrspiels, welches, wie auch das ganze Land, aus einem schönen Lustgarten zu einer wüsten Einöde geworden“. In einer Kirchturmknopf-Urkunde aus Ostheim v. d. Rhön (26.6.1657) wurde unter 1634 nach einem Kroateneinfall festgehalten; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 234: „Worauf ein theürung im francken/ land worden, dass etzlichmahl uf alhiesigem Tanzberg vorm neüen thor, uf 1000. auch 1100. Arme leüth/ uf einmahl gewesen, muste unter den burgern ein außtheilung geschehen, gab etwa ein Reicher, 2. auch / 3. brod, die Mittelgattung 1.[,] ½ auch ¼ eines leibrodts [so!], wahren zum öftersten .7. u. 800. da, machten/ Kinder von alten lumpen, legten sie auf die Küzen [d. i.: Tragekörbe auf dem Rücken], nur dass auch statt selbiger Sie desto mehr, und 2 theil empfang[en] möchten, alß es aber vermercket ward, musten al[l]weg, ihre bundtel oder kützen visitirt [d. h.: untersucht] werden“. Zu Weimar und Jena (1641) THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 602; MATHÄSER, Friesenegger, S. 46. Vgl. auch STEGER, Flucht. Im Dezember 1634 wurde aus Wien berichtet, dass viele Tausende von Bayern und Schwaben aus Hunger die Donau herabkämen, um sich bei den kaiserlichen Regimentern anwerben zu lassen; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 129.
Insignierer: Zeichner, Baumeister, Ingenieur ? Um Hinweise wird gebeten !
Insinuation: Schreiben mit der Bekanntmachung, Verlautbarung, offiziellen Mitteilung.
insinuieren: (ein Schriftstück) einreichen, übergeben, zustellen, bekanntgeben, heimlich beibringen, mitteilen, nahelegen; einschmeicheln.
insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.
in suo vigore: in seiner Kraft, beim Leben.
inter alia historica huius anni: neben anderen Begebenheiten dieses Jahres.
intercedieren: vermitteln, Fürsprache einlegen.
Intestina: Eingeweide.
Insultation: Beschimpfung, Beleidigung.
insuportabili: unerträglich.
Insurgent: Aufständischer, Rebell.
Insurrektion: Aufstand, Rebellion.
Intelligentia: geheimes Einverständnis.
intercedendo: vermittelnd.
intercedieren: sich widersetzen, Einspruch erheben.
Intercession: Fürbitte, Vermittlung, Intervention; juristisch auch Einrede gegen eine aus einem gültigen Rechtsgeschäft erhobene Forderung.
Intercessionalien: Fürsprachen, Vermittlungen.
Interessenten: Beteiligte, Bündnispartner.
in terminis: in Maß u. Ziel.
interponieren: vermitteln, Rechtsmittel einlegen.
Interpresa: Einrücken.
intimieren: ankündigen, veröffentlichen.
Intraden: Einkünfte.
intriciren: in Verlegenheit bringen.
invehiren: auf jemanden losfahren, schelten.
in via: auf dem Weg.
in vicinia: in der Nähe, Nachbarschaft.
in vigilia annunciationis beatae Mariae Virginis: am Vorabend v. Mariä Verkündigung.
in vigilia purificationis Mariae: am Vorabend vor Mariä Reinigung (heute Lichtmeß), einem Hochfest des Zisterzienserordens.
in vigilia St. Andreae: am Vortag des hl. Andreas (30.11.): am 29.11.
in visceribus regni: in den Eingeweiden, im Inneren des Reiches.
in vivis: am Leben, zu Lebzeiten.
Inwohner: im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Bewohner einer Stadt ohne Bürgerrecht im Gegensatz zum Hausgenossen, der zu dem Hausherren entweder in einem familienrechtlichen Verhältnis steht (Ehegatten, Kinder, Tanten etc.) oder als Dienstboten (Mägde, Knechte) v. diesem abhängig ist.
Inzentiv: Ansporn, Anreiz.
ipso die: an eben diesem Tag.
Iren: Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner heißt es unter 1632; HELLER, Rothenburg, S. 94f.: „lauter Schweden und Finnen, darunter auch Lappländer und Irrländer gewest, die hat man den Burgern einquartiert bey 8. 9. 10. u. mehr, haben mit den Burgern für gut genommen, mit ihnen gebetet und gesungen fast in allen Quartieren“. „Während des Dreißigjährigen Krieges machten sich irische Soldaten erstmals einen Namen in der kaiserlichen Armee, insbesondere jene der Regimenter Tyrone und Preston. Bei der Verteidigung von Frankfurt an der Oder im April 1631 gegen ein schwedisches Heer zeichnete sich das irische Regiment durch besondere Tapferkeit aus und wurde dabei vollständig aufgerieben, jedoch unter dem Kommando von Walter Butler als Dragonerregiment neu aufgestellt. Walter Butler war es auch, dem in der Geschichte des Dreißigjährigen Krieges eine besondere Rolle zufallen sollte: Am 25. April 1634 tötete Butler im Auftrag Kaiser Ferdinands II. gemeinsam mit seinem Landsmann Walter Devereaux den kaiserlichen Generalissimus Albrecht von Wallenstein. Dafür wurde Butler vom Kaiser der Grafentitel verliehen und mit böhmischen Ländereien bedacht. Zur ersten Generation irischer Offiziere in der kaiserlichen Armee gehörte auch Oberst Wilhelm Bourke von Gallstown aus dem County Kilkenny, welcher 1633 in kaiserliche Dienste trat und als Oberst seines Kavallerieregiments der schwedischen Reiterei in der Schlacht bei Nördlingen schwer zusetzte. Für diesen Erfolg wurde er wie Butler in den Grafenstand erhoben, mit dem Gut Limberg belohnt und zum Kämmerer Kaiser Ferdinands III. ernannt“. [Wikipedia]. Vgl. auch CLARK, Irish Soldiers. Vgl. die Einschätzung des protestantischen Osnabrücker Schuhmachers, Amtsbotes und Chronisten Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] unter dem 24.4.1637; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 354: „Am gemelten tage sein widerumb uber 300 zu fuß von unteutschen volck als Ihrländer, Schotten und Engels[chen] in unser stad kommen, arm, nackt und viel jungs volcks“.
Ist-Stärke: Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die eigentliche Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
Italiener: „italienische Truppen“, „Neapolitaner“, „Welsche“: Die „italienischen“ Truppen in der kaiserlichen Armee genossen einen schlechten Ruf. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten / ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. Unter Sodomie, dem abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen im Verständnis der Zeit überhaupt, verstand man Homosexualität wie „bestialitas“, d. h. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war sie alltäglich und weitverbreitet. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. [CCC; online verfügbar unter: llv.li/pdf-llv-la-recht-1532_peinliche_halsgerichtsordnung_carolina_pdf]. Zudem wurde ihnen besonderer Vandalismus nachgesagt. Am 26.5.1636 berichtete der Überlinger Stadtschreiber Hupertus an den noch in Wien weilenden Dr. Pflummern; SAMLER, Tagebücher, S. 281, Anm. 787: „Dieses volckh hatt so sauber in allen orten auf dem land abgeraumbt, daß nit eins pfennings werth (ausser der zerbrochenen heuser) vbergeblieben; alles khupfer, zinn, eisen vnd blech hat herhalten müssen, khein nagel in der wand ist sicher gewesen; zu Ittendorff ebenmessig alle fenster eingeschlagen, daß bley, bandt von den thüren, eiserne hackhen oder kloben mit zerschlagung des gemäurs auß den stainen außgegraben vnd hingenommen. Zu Kippenhausen vnd Hagnaw haben sie 2 gloggen abgehebt vnd hingeführt: die kirchen aber zu gemeltem Hagnaw gantz außgeplünderet, die meßgewandt, paramenta, fenster, orgel, eiserne gätter, item die thür vnd rigel des sacrarij, in summa waz hat nur können abgebrochen werden, ist alles hin vnd noch darzu die stül und kirchen gantz zerschlagen. – Noch viel anderst ist der flecken (in deme nun viel wochen khen mensch gewohnt) zugericht; die törckel, standen, faß, zäun, stül, bänckh, tisch, bettladen vnd kästen alles sauber verbrandt, vnd dass was billich schmertzlich sein solle, haben besagte soldaten die schöne geschöß und samen an den rebstöckhen sambt dem laub vielfältig abgestraiffet vnd den rossen zum fueter fürgelegt“. SEMLER, Tagebücher, S. 289: „Den 16 May empfang ich dermaln antwort von stattschreiber Huperto veber meine drey schreiben vom 20 Marty, 2 vnd 9 Aprilis, da ich in 14 tagen zuvor von ihme nichts empfangen, der bericht, wie vnchristlich die Modenesische in den veberlingischen dörffern sich verhallten, die kirchen zu Hagnow und Sernatingen spolirt, kelch und meßgewandt gestohlen, auch einem vnderthonen zu Althaimb die füeß gebrathen, daß er jetzo armseeligh vmbher kriechen müeße. Gleiche clagen seyn auch von Salmanßweil einkommen vnd insonderhait volgende thatten, so diß jahr die vmbstraiffende soldaten, die vermůttlich die vitzthumbische gewßt, in zeit nechster hohentwielischer belägerung vervebt, beschrieben worden. Caspar Rauscher, genant keichenmändlin von Thifingen ist mit einem strickh vmb den kopf also getrößlet worden, dass ihme die augen vor dem kopf herauß gestanden, darveber er auch endtlich sterben müeßen: vnd hat ein armes weib samt 3 khindern hinderlassen, wellche seithero, weilen sie aller hilff wegen deß verlustes ihres mannß vnd vatters beraubt sein müeßen, thails gestorben, vnd thailß noch hunger sterben müeßen. – Michael Michel von Thifingen ist vnder vebersich gehenckht vnd mit dem schwedischen trunckh ertrennckht worden. Daß hinterlassen weib vnd kindt hernach vß khimmernuß vnd hungersnoth, als gleichfallß aller hilff beraubt, todts verblichen. – Georg Michel, Andreas Dilger von Raheltshofen knecht, ist mit einem steckhen, welchen sie ihme, ohnangesehen er zu großen geweßen, ins maul hin ein gezwungen vnd darmit ettlich zän eingestoßen, also tractirt vnd vf schwedisch getrenckht worden, dass er anietzo ain ellender mensch ist. – Georg Keller von Mimmenhaußen, ist auch jämerlich ermördt: vnd benantlich (abhorret calumus scribere: die Feder schreckt davor zurück zu schreiben) in pudendis angefösslet vnd gebunden: mit ainem roß hin vnd wider geschleppt, vnd allso erschröckhlich ertödt worden“. Vgl. auch die Einschätzung des schottischen Obristen Monro; MAHR, Obrist Robert Monro, S. 100f. anlässlich der Einnahme Letzings (1631): „Dort lagen im Schloß über 600 Soldaten der Kaiserlichen, die um gute Kapitulationsbedingungen hätten kämpfen können. Sie waren aber beim Wachehalten so nachlässig und ließen unsere Musketiere, nachdem diese die Brücke überquert hatten, in das Schloß eindringen, ehe die Besatzung zu den Waffen greifen konnte, und da sie so überrumpelt worden waren, erhielten sie schlechtere Kapitulationsbedingungen, als wenn sie gekämpft hätten. Die Soldaten und Offiziere, die zuerst eindrangen, machten deshalb so reiche Beute an goldenen Kretten und Geld, weil die Kaiserlichen schon so lange dort gelegen waren, und obwohl sie das ganze Geld des Landes dort aufgehäuft hatten, waren sie doch nicht so klug gewesen, es wegzubringen. Es waren dumme, unbedarfte Italiener, die armseligsten Offiziere, die ich je hesehen habe, die es nicht wert waren, daß man sie als Soldaten bezeichnet, denn obwohl sie von unserem Marsch wußten, ließen sie sich auf so jämmerliche Weise überraschen“.
Ius indigenatus: Rechtsbegriff, der das Bürgerrecht in Preußen bezeichnet.
ius territorii et superioritatis: Landeshoheit.
ivrogne [frz.]: trunksüchtig, versoffen.
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