Sack: Schimpfwort für faule u. besonders für unzüchtige Weiber.
Sack u. Pack: Sack und Pack bezieht sich nicht auf Personen, sondern auf alles, was sich in Säcken u. Packen verstauen lässt.
säcken: Das Ersäufen im Sack wurde außer bei „Hexen“ auch bei Kindsmörderinnen angewandt. Vgl. SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 195. Am 5./15.2. hielt Dr. Jordan fest; SCHLOTTER, Acta, S. 130f.: „Umb Mittag ward die Metze, so vor etzlicher Zeit ihr Kind ermordet fürs peinliche Hals-Gericht gebracht, weil den vorigen Tag die Luttersche Prediger bey ihr gewesen, ließ sich dennoch vorher durch einen Catholischen Priester H. Johan Salgen wieder uf ein ander Meinung bringen, verleuchnete das factum, ward darüber wieder eingezogen. 15./25.2.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 135: „Als heut die Hure abereinst vor Gericht gestellet, und alles verleugnet, und deswegen die Zeugen abermal in Continenti bey währenden actu eidlich abgehöret, und obwohl der Stadt-Voigt Middel-Curd solches an die Canzley bringen wollen und dagegen protestirt, hat man dennoch das Urtheil publicirt und (sie) bey der Pulver Mühlen in ein Sack gesteckt und daselbst in der Innerste ersäuft“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 689: „Den 3. Februarii [13.2.1645; BW] hatte eine leichtfertige Vettel aus dem Ampt Weida bürdig / ein Kind hier gezeuget / und nach dem sie es ermordet / unter dem schein /n als wolt sie etwas von Holtz zusammen lesen / in einem Tragkorb für das Thor an den Kellerberg gebracht / und unter das alte Laub hinter einer Eichen verborgen. Dieses Kind hat ein Hund von Eckhardsbach gefunden / und mit sich iedoch unbefressen in das Dorff geschleppet; in dem es nun ruchbar worden, hat man auff diese Person gemuthmasset / darumb ist sie auch durch die Stadt-Gerichte zu gefänglicher Hafft gebracht und examiniret worden / da sie denn die That / wiewol nach vielen Umbschweiffen / gestanden. Darauff ist durch ordentliche gerichtliche Personen / an dem Ort da es die Vettel hingelegt / und vom Hund gefunden / wiederbracht / und mit gebräuchlichen Ceremonien auffgehoben worden. Hernach hat es die Vettel selbst genommen und in die Bütteley getragen. Umb solchen erschrecklichen Kinder-Mord ist sie den 18. Martii im Mühlgraben beym Gießrade nach Urtheil und Recht ersäuffet worden“.
Sackpfeife: Dudelsack.
Sackpuffer: Taschenpistole (Terzerol).
sacramentieren: fluchen.
sacrarium: Sakristei.
saevieren: wüten.
Sägen der Schienbeine: Diese Foltermethode war abgeleitet aus dem im Strafvollzug üblich gewesenen Zersägen: Bei diesem Verfahren wurde das Opfer kopfüber aufgehängt, sodass das Blut sich im Kopf statte. Die Peiniger schnitten dann seinen Körper mit einer Säge durch, bis dieser komplett zweigeteilt war.
Safran: Die Safranpflanze („crocus sativus“) ist ein Schwertliliengewächs, im Mittelalter u. der Frühen Neuzeit als Gewürz zusammen mit Ingwer u. Pfeffer sehr beliebt, wenn auch wie noch heute das teuerste Gewürz überhaupt u. damit eine lukrative Handelsware. Im 15. Jahrhundert war das Fälschen v. Safran so verbreitet, dass sogar die Todesstrafe darauf stand. 1551 erließ sich der Reichstag zu Augsburg ein Gesetz gegen „geschmierten“, d. h. gefälschten Safran. Safran wurde auch als Heilmittel eingesetzt, da er als verdauungsfördernd galt. Zudem wurde er gegen Haut- u. Augenkrankheiten, gegen die Pest u. zur verbotenen Empfängnisverhütung verwendet.
Sagan, Herzogtum: Das Herzogtum Sagan entstand 1274 durch Ausgliederung aus dem Herzogtum Glogau. Unter Herzog Heinrich IV. wurde es 1329 als ein Lehen der Krone Böhmen unterstellt u. bis 1472 vom Glogauer Zweig der Schlesischen Piasten regiert. Danach gelangte es nacheinander an die sächsischen Wettiner, an Albrecht v. Wallenstein, an die böhmischen Lobkowitz sowie an den kurländischen Herzog Peter v. Biron u. dessen Nachkommen.
Saiger: => Seigerhütte.
Salanus: Kaplan.
Salniter: abgeleitet aus „sal niter“: Salpeter, das zur Herstellung von Schießpulver (75 Teile Salpeter, 13 Teile Holzkohle, 12 Teile Schwefel) Verwendung fand.
saltuarius: Keller- bzw. Forstmeister.
salus: Heil; Glück, Wohlfahrt.
salus animarum: Heil der Seelen.
salus publica: das allgemeine Wohl.
salva approbatione: unter Vorbehalt der Zustimmung.
salva conscientia: reines Gewissen.
Salvatorium: Befreiung (von Einquartierung).
Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266.
Salvatorium: Befreiung (von Einquartierung).
salvo honore [s. h.]: eine übliche Entschuldigungsformel: ohne Verletzung der Ehre, der Anständigkeit zu sagen.
salve venia (s. v.): der Leser möge den groben Ausdruck verzeihen.
Salz: Im Mittelalter und in späterer Zeit mussten für Salz hohe Summen bezahlt werden. Durch den Transport des Speisesalzes u. den Handel wurden viele Städte zu reichen Metropolen. So war Lüneburg primärer Salzlieferant der Hanse, in deren nordeuropäischem Einflussbereich das Pökeln die wichtigste Konservierungstechnik für Fisch, Fleisch u. Kohl war. Nicht selten konnten sich Bauern trotz eigener Schlachtung Fleischmahlzeiten nur in Maßen leisten, weil Salz zum Pökeln u. damit für die Haltbarkeit nötig war. Im deutschsprachigen Raum wurde Speisesalz erst erschwinglich, als die mehrere hundert Meter dicken und 250 Millionen Jahre alten Salzschichten des Zechsteinmeers abgebaut werden konnten [nach WIKIPEDIA]. Soldaten verlangten neben Brot, Bier u. Unterkunft auch Salz im sogenannten Servis.
Salzkärner: Der Salzkärner transportierte auf einem zweirädrigen Karren das teuere Salz in Scheiben war daher auch immer wieder Opfer v. Überfällen. WIDMANN, Chronik, S. 379f.
Salzurbar, Salzmarkt: das Recht, mit Salz zu handeln.
Samgetreid: Saatgetreide.
Sammelplatz: Lagerplatz, Musterplatz: ein von den Städten u. Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. u. 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Samogitien: historische Landschaft im westlichen Teil des heutigen Litauens.
„sana mente“-Formel: bei gesundem Verstand; juristisch anerkannter Nachweis der Testierfähigkeit des Erblassers.
Sancuragine: Feigling.
Sankt-Andreas-Krankheit: Gicht.
sans comparaison: unvergleichbar.
Santiago-Orden: Die Ritter des Santiagoordens akzeptierten die Gelübde der Armut und des Gehorsams und organisierten sich ausnahmslos nach den Regeln des Heiligen Augustinus anstelle der Zisterzienserregeln. Die Mitglieder waren nicht zur Keuschheit verpflichtet, sondern konnten heiraten (einige ihrer Gründer waren verheiratet). Die Bulle des Papsts Alexander III. empfahl ihnen jedoch den Zölibat. In den Gründungsstatuten des Ordens heißt es präzise: „In ehelicher Keuschheit ohne Sünde lebend, ähnelnen sie den ersten Eltern, weil es besser ist zu heiraten, als zu verbrennen.“ Die Ehefrauen der Ritter galten im Santiagoorden sogar als Ordensmitglieder. Die Ordenstracht des Santiagoordens bestand aus einem weißen Augustinermantel mit aufgenähtem roten Kreuz und Muschel als Symbol der Pilgerschaft nach Santiago de Compostela“ [wikipedia].
Sappen: => Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden => Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z. B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. [wikipedia]
Sappeur: (von franz. sapeur, ‚Steinhauer‘, auch zu ital. zappa ‚Hacke‘): Belagerungspionier oder Truppenhandwerker. Ursprünglich betraut mit dem Bau von Sappen, d. h. Lauf- und Annäherungsgräben vor feindlichen Stellungen und Festungen, prädestinierte sie ihr handwerkliches Können auch für das Fällen von Bäumen, Beseitigung von Hindernissen, Beschaffung von Schanzpfählen und beim Biwak- und Lagerbau. Sappeure gehörten zu den ingenieurtechnischen Truppen, die bei der Belagerung von Festungen eingesetzt wurden. Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbs s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z. B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. [nach wikipedia]
Satertag: Samstag, Sonnabend.
Satisfaktion: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz.
Satisfaktion, schwedische: Schadensausgleich, Schadensersatz (Abtrag, Restitution), Genugtuung (bei Duellen), Kostenersatz. Vgl. dazu HELLER, Rothenburg, S. 214 (nach den Aufzeichnungen des Chronisten Dehner): „20 Decembr. ist wider ein Kreyßtag zu Nürnberg gehalten worden, darauf man die Schwedische Armee außgeteilet und in sieben Crayß verlegt, wie man vorgiebt, biß die Friedenßgelder, nemblich 18 Tonnen Golds erlegt werden, auch alle Satisfaction eingeräumbt und Besatzung angezogen, daß gantze Satisfactionsgeld ist der ganzen Summa 5 Million Rthl. oder 50 Tonnen Rthl. (eine Million ist 10 Tonnen oder 10 mal hundert tausend)“.
Sattelbürger: bevorrechteter Freibrauer.
Sattler: Handwerker, der vorwiegend Sättel und Reitzeug herstellte.
Satzbürger: Auswärtiger, besonders Adliger, der unter einem mit dem Rat vereinbarten Vertragsverhältnis einen Wohnsitz in einer Stadt hat [DRWB].
saufen: zutrinken, Bescheid tun, auf die Gesundheit trinken. Der Betreffende war nach dem gültigen Ehrenkodex verpflichtet, dem Anderen wiederum zuzutrinken, zumeist das Doppelte dessen, was der Andere getrunken hatte, was zu den üblichen Saufgelagen u. Krankheitsbildern, bis hin zu Körperletzungen mit tödlichem Ausgang, führen musste, wurde die Prozedur nicht vom Gastgeber abgebrochen. Zacharias v. Quetz beschreibt diese Saufgelage in seinen Erinnerungen: „Kurtze Erzählung und Extract“ (The British Library London: Additional Manuscript 11.660).
Saum: = 145, 50 Liter Wein.
Saumagen: unmäßiger, unflätiger oder unreinlicher Mensch; Vielfraß.
Saumross: Pferd, das zum Lasttragen verwendet wird; Packpferd.
Sausack: „im gemeinen Leben, ein mit geschnittenem Specke, Schwarten, Semmel und Schweinsblut, als eine Wurst gefüllter und hernach geräucherter Schweinsmagen; der Schweinsmagen, Schwartenmagen, die Magenwurst. Figürlich, auch im gemeinen Leben, ein unflätiger Mensch, ein Schwelger, welcher Alles durcheinander ißt und trinkt“ [KRÜNITZ].
Scabinus: Schöffe.
Schaar-Wache: DWb 14. Bd., Sp. 2227: „das wachen, der wachtdienst, den mehr als einer, eine schar, abtheilung, versieht, die meist entweder zusammen patrouilliert oder patrouillen ausschickt, daher dann wie patrouillendienst, ronde (gegensatz schildwache, posten, vgl. 2) und wachtdienst im allgemeinen sinne, auch wenn nur von einem die rede ist. die zusammenstellung mit schar, frohne, die reihe herum gehende dienstleistung“.
Schabhals: einer, der den Hals nicht voll genug bekommen kann, ein Gierschlund [DWB]; Geizhals.
schachelen: schachern = Kleinhandel treiben.
Schaff (bayerisch): 1 Schaff = 6 Metzen = 222, 35 Liter.
Schaffner: a) Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens (Gutsverwalter): b) Schöffe, Laienrichter, in ländlichen Gemeinden auch Mitglied des Gemeinderats.
Schafmeister: nicht mit den gewöhnlichen Schäfern zu verwechseln. „Schafmeister gehörten im allgemeinen recht berufstreuen Familien an, waren auf größeren Ritterguts- und Vorwerksschäfereien meist gegen eine gewisse Beteiligung an den Erträgnissen der Schafhaltung angestellt und brachten es gelegentlich zu beachtlichem Wohlstand“. http://www.amf-verein.de/leistungen/c7-7_lange.html.
Schafscher: Felle.
Schafsnoss: Schafsvieh.
Schale: Art von Fahrzeugen, auf der Oder im Gebrauch.
Schalk: „Mensch mit Knechtssinn, von knechtisch böser Art, arglistiger, ungetreuer Mensch“, arglistiger Betrüger [DWB].
Schalksknecht: Knecht, der ein Schalk, arglistig, ungetreu ist, hier nach dem Gleichnis vom unbarmherzigen Gläu-biger (Matthäus 18,23-35 EU).
Schalksnarr: „falscher narr, scheinnarr, einer, der ein narr zu sein vorgibt, sich als narr geberdet, den narren spielt“ [DWB].
Schalmeier: Schalmeibläser.
Schaluppe: „Eine Schaluppe ist ein kleines, einem Kutter ähnelndes Segelboot mit einem Mast und wird meist als größeres Beiboot verwendet. Solche Beiboote konnten für Landungsoperationen mit einem mittelkalibrigen Geschütz bewaffnet werden und wurden dann als Kanonenschaluppe (frz. chaloupe cannonière) bezeichnet“ [wikipedia].
Schamade (franz. chamade, ital. chiamata – Ruf, Schrei) ist ein mit der Trommel oder Trompete gegebenes Schallsignal, dass eine belagerte Stadt zur Übergabe oder Kapitulation bereit ist. Daher bedeutet „Schamade schlagen“ sich ergeben, den Rückzug antreten oder im übertragenen Sinn auch „klein beigeben“ [wikipedia].
schampffierdte: abgetrennte.
schampfieren: verletzen, beschädigen, herunter wirtschaften.
schandieren, schändieren: schelten, beleidigen, beschimpfen, schmähen.
Schandklette anhängen: verunglimpfen.
Schändung: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht, war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: „drey Soldaten“, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten“ aufgeführt. UHLIG, Leidenszeiten, S. 11.; vgl. die Zweifel der Pfarrer bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616-1744: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind „Hans Reuter“ getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Im 1658 erschienenen „Schwedenspiegel“ heißt es unter dem 6. Gebot: „Deß Königs Gustavi Bastard Sohn Gustavus Gustavessen – wie er in Osenbrug [Osnabück; BW] Gouverneur gewesen – eröffnet bey nächtlicher Zeit alda einem ehrlichen Bürger sein Hauß – nimbt ihm seine Tochter – schändet sie – und sendet ihm solche hernach wieder zu Hauß. Wann solche Schelmstück – in Feindes Landen weren verübet worden – so were es ja mehr dann Gottloß – aber dieses alles ist geschehen – wie der Schwed ihr Beschützer seyn sollen“. Zit. bei STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 91, Anm. 2. Über Sperreuter heißt es z. B. auch: „Der Bürgermeisterin von Wemding soll er die Pistole an den Kopf gehalten haben, als diese ihm nicht ihre 13-jährige Pflegetochter überlassen wollte. In Nördlingen soll er eine 12-jährige[n] Lohweberstochter genötigt haben, die er dann sogar zum weiteren Gebrauch mit nach Augsburg nahm“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 154f. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben.Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen“. Sogar Reiterjungen waren an solchen Vorgängen beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, „Sterbzeiten“, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]“. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [12635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen“. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.
Schandgeld: überhöhter, schändlicher Preis.
Schandpfahl: Strafinstrument der Niedergerichtsbarkeit, ohne entehrende Wirkung.
Schandsack: gemeines, schamloses Frauenzimmer.
Schanzarbeiten: Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen.
Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“.
Schanze, in die Schanze schlagen: Das Wort „Schanze“ bedeutet in dieser Redensart nicht Wehrbau, Bollwerk, sondern es hat die Bedeutung „Spiel“ im Sinne der Redensart „etwas aufs Spiel setzen“. Schanze ist nämlich eine Ableitung von cadere (fallen) und cadentia (das Fallen der Würfel beim Spiel) und verwandt mit franz./engl. chance (= Vorteil). Das um 1200 entlehnte „Schanze“ ist nur noch in dieser Wendung gebräuchlich [http://www.redensarten-index.de/suche].
Schanze, in die Schanze setzen: aufs Spiel setzen, etwas Gefährliches unternehmen; eine Anspielung auf die hohe Gefährdung v. Soldaten in einer vorgeschobenen Schanze.
schanzen: Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig, da verurteilte Straftäter, Huren und Trossangehörige etc. zu diesen schweren Schanzarbeiten herangezogen wurden. Schon 1625 waren umfangreiche Verstärkungen der Wallanlagen durchgeführt worden, wobei die Erfurter umfangreiche Frondienste leisten mussten. Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus bei STERLY, Drangsale.
schanzen müssen, gegen dem Feind schanzen müssen: straffällig gewordene Soldaten und Deserteure, die nicht hingerichtet wurden, wurden als Schanzarbeiter dort eingesetzt, wo Schanzen unter feindlichen Beschuss lagen. Die „Condemnatio ad opera“ war auch im herkömmlichen Strafrecht vorgesehen, hier natürlich als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht.
Schanzgeld: Marketender/Innen hatten eine Gebühr für die Aufstellung ihrer Zelte u. Holzhütten im Lagerbereich zu entrichten.
Schanzgräber: Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen (vgl. Schanze) und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte, die zu diesen Arbeiten verpflichtet wurden und die dafür je nach Alter nur 8 – 12 Kreuzer erhielten (BEYERLE, Konstanz, S. 63), während Soldaten das Doppelte bekamen, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr auch durch die Flucht. Teilweise wurden Kriegsgefangene oder auch gefangene Bauern zu diesen Arbeiten eingesetzt. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedischen … II, S. 581). Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen und Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe – zwangsweise wurden auch Bürger und Bauern herangezogen – leitete ebenso wie den Schanzenbau der sogenannte Schanzmeister.
Schantz: Vorteil.
Schapper: Kapuzenmantel, Teil des Mönchshabits.
Scharbock: volkstümlich für Skorbut. Als Symtome traten auf Mattigkeit, Gliederschmerzen, Abmagerung, gesteigerte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten und Blutungsneigung, in fortgeschrittenem Stadium Ausfall der Zähne. „Die unmittelbare Ursache dieser Krankheit ist dieselbe, welche das Faulfieber zu wege bringt, die Fäulniß. Die mittelbaren und entfernteren Ursachen sind Alles, was die Lebensweise schwächen kann, zu wenige oder zu undienliche Speisen, die Vernachläßigung der Reinlichkeit, eingeschlossene Luft, Betrübniß, Furcht und andere niederschlagende Leidenschaften, eine feuchte Luft, das Wohnen in sumpfigten Gegenden, allerhand Arten von scharfer Materie im Blute, ein langer Gebrauch von Quecksilber, lange Seereisen, eine Kupferauflösung in kupfernen Gefäßen, die nicht gehörig nach dem Kochen der Speisen gereiniget worden, nicht gut mit Salz verwahrte Fleischspeisen, die Ansteckung etc. etc. Man schreibt diese Krankheit auch zum Theil gesalzenen Speisen und Hülsenfrüchten zu, welche, weil sie schwer zu verdaauen sind, den Körper mit einer groben und undienlichen Nahrung versehen, welches man besonders auf langen Seereisen gewahrt, auf welchen die Schiffsleute sehr heftig von dieser Krankheit befallen werden. So verlor Lord Anson auf seiner Reise nach der Südsee, durch diese Krankheit beinahe ein Drittel von seiner Schiffsmannschaft. Das Uebel stieg so hoch, daß man sogar fand, daß Beinnarben gebrochener Knochen, die sich schon seit langer Zeit gebildet hatten, sich auflöseten, und der Beinbruch aussah, als wenn er niemals zugeheilt gewesen wäre. Es muß daher in solchen Fällen ein hoher Grad von Fäulniß vorhanden seyn, und das Blut wird ein so faules Gemisch, daß wenn man es aus der Ader läßt, es nichts von seiner natürlichen rothen Farbe hat, sondern wie eine schwarze schleimige Substanz aussieht“ [KRÜNITZ]
Scharfrichter: a) Städtischer Scharfrichter, auch Meister genannt, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper [Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] der Hingerichteten zu. Noch 1700 hieß es in dem Lehrbuch von Glorez, Eröffnetes Wunderbuch, S. 9: „Der Mensch ist also gebaut, daß alle seine Theile, wenn sie gleich zerstückelt sind, ihren Nutzen haben. Seine Fettigkeit oder Menschenschmalz, seine Hirnschalen, seine Haut, sein Blut etc. haben zu sonderbaren Krankheiten absonderlichen Gebrauch.“ Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff. Dass städtische Scharfrichter in strafrechtlichen Verfahren auch von den Militärs verwendet wurden, zeigt z. B. Pforr (1634); WAGNER, Pforr, S. 136.
Scharfrichterin: LEHMANN, Chronik der Stadt Delitzsch, S. 58f.: „Die Scharfrichterei kam von Hans Dietrich an Frau Kathrin, Valentin Heilands Tochter. Sie soll nach dem Lehnschein vom 30. März d. J. [1629; BW] im Ratsprotokolle dieses Jahres geben: 10 Mfl. Jährlichen Erbzins, halb zu Ostern und halb zu Michaelis, 12 Mfl. Lohn auf den Fall, 5 Pfund Fett in die Mühle, eine tüchtige Haut zur Ausbesserung des Geschirres im Marstalle, 8 Paar Handschuhe jährlich; von den Tieren der Bürger eine Haut für ½ Mfl. Abziehen und zurückgeben“.
Scharfschützengewehr: Kleinkalibrige Waffe mit 8 bis 10 mm Kaliber, während die Muskete in der Regel 19 mm Kaliber hatte, mit langem gezogenem Lauf, um die Treffsicherheit zu erhöhen. Auch mit gezogenen Vogelbüchsen erzielten Bürger bei Belagerungen gute „Erfolge“. WEINITZ, Des Don Diego de Aedo y Gallart Schilderung, S. 45: der kurbayerische Feldmarschalleutnant Billehé wurde in der Nördlinger Schlacht „durch einen ohngefehren Schuß von einem gezogenen Rohr außm Waldt ausser den Treffen getötet“. STEIGE, Bolkenhainische Denkwürdigkeiten, S. 231. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Verwendet wurden auch „lange Büchsen“: Jagdgewehr (Jagdflinte; Pirschbüchse) mit langem Lauf (wie es v. Scharfschützen eingesetzt wurde). Militärs oder Bürger, die man mit diesen Jagdgewehren gefangen nahm, wurden an Ort u. Stelle hingerichtet, weil diese Gewehre wegen ihrer großen Reichweite und Treffsicherheit als besonders „heimtückisch“ galten.
Scharftönlein: Geschütz, das 1 Pfd-Kugeln bei 5 cm Kaliber verschoss.
Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
Scharre, Scharren: Fleischbank, Brotbank.
Scharteke: altes, wertloses Schriftstück oder Buch.
Scharwache: von einer kleinen Gruppe (besonders Bürgern einer Stadt) gebildete Wache; vgl. DWB 14, Sp. 2227: „das wachen, der wachtdienst, den mehr als einer, eine schar, abtheilung, versieht, die meist entweder zusammen patrouil-liert oder patrouillen ausschickt, daher dann wie patrouillendienst, ronde (gegensatz schildwache, posten, vgl. 2) und wachtdienst im allgemeinen sinne, auch wenn nur von einem die rede ist. die zusammenstellung mit schar, frohne, die reihe herum gehende dienstleistung“.
Scharwacht: Trommelschlag bei nächtlichem Patrouillieren.
Scharwerk: Frondienst öffentlich-rechtlichen Charakters auf Domänen und privaten Gütern.
Scharwerksdorf: ein mit unfreien, meist preussischen Bauern besetztes Dorf.
schätzen: einem oder Rechtsakt, durch bloße Gewalt eine bestimmte Summe zur Zahlung auferlegen. => Brandschatzung.
Schatzherr, Schätzer: „eine obrigkeitliche Person, deren Pflicht es ist, gewisse Waaren und Lebensmittel zu besichtigen und den Preis derselben zu bestimmen; der Schätzmeister, und wenn es ein Glied des Rathes ist, in einigen Gegenden der Schätzherr, im Oberdeutschen der Schatzherr. Der Waarenschätzer, das heißt, der kaufmannische Waaren schätzt, der Fleischschätzer, Brodschätzer etc. Schätzer der Kaufmanns=Waaren auf dem Packhofe“ [KRÜNITZ, Encyklopädie, online verfügbar unter: kruenitz1.uni-trier.de.]
Schatzmeister: Beamter, der mit der Verwaltung des Vermögens des Königs v. Böhmen auf dem Prager Schloss betraut war.
Schatzstube, Schatzkammer: abgeleitet von lat. camera = Schatzkammer. Im Mittelalter wurde mit dem Begriff „Kämmerer“ ein Bediensteter fürstlicher Höfe bezeichnet, im Sinne eines Finanzbeamten. Später verlor er diese Funktion an den Schatzmeister. Ursprünglich hatte der „Kämmerer“ eines der alten Hofämter inne.
Schatzung: zusammenfassender Ausdruck für direkte Steuern, besonders für die Bede und den städtischen Schoß.
Schatzrechnung: Rechnungslegung.
Schaub, Scheube: Strohbündel zum Decken der Dächer.
Schaube: Oberkleid für Männer u. Frauen, langer Mantel, Talar.
Schaubkärrner, Schubkärrner, Schiebkärner: Kleinhändler oder Lohnarbeiter, der mit einem => Schiebebock oderSchubbock, einem zweirädrigen Schubkarren zum Warentransport, über Land fährt.
schauben: schieben.
schauderig: schauernd.
Schauf: Strohbündel.
Schaugericht, Schauessen: DWb 14. Bd., Sp. 2338, 35: „aufsätze und speisen, die bei festlichen gastmählern nur zur zier und nicht zum verspeisen aufgetragen werden, namentlich zierlich ausgeputzte schweinsköpfe, buntfarbige gallerten u. dgl., zuweilen auch nachbildungen von speisen in nicht eszbarem material“.
scheetgaten: Schießscharten.
Scheffel: 1 Scheffel Hafer = 55 kg (Wernigerode).
Scheffel: 1 Scheffel Roggen = 60 Pfund (Wernigerode).
Scheffel: 1 Scheffel Weizen = 70 Pfund (Wernigerode).
Scheffel: höchst unterschiedliche Maßangaben je nach Territorium: 1 Scheffel = 56, 176 Liter (Mark Brandenburg); 1 Scheffel (Nordhausen) = 12 Mäßchen = 45, 632 Liter; 1 Scheffel (Vorpommern) = 38, 81 Liter; 1 Scheffel (Saalfeld) = 8 Achtel = 187, 376 Liter, 1 Scheffel = 222, 35 Liter (Bayern).
Scheffel (Bietigheim): 1 Scheffel Dinkel = 108, 4 Pfd. Kernen + 44, 4 Pfd. Spreu; 1 Scheffel Roggen = 269, 333 Pfd. = 125, 970 kg.
Scheffel (Sondershausen): 1 alter Scheffel [Sondershäuser Gemäß] = 48, 2702 Liter.
Scheffel: 1 Scheffel (Uckermark) = 16 Metzen = 55, 76 Liter, bei Roggen und Weizen 38-45 kg, bei Hafer 23-26 kg.
Scheibe, Scheube: I. die Scheibe (Scheube) Salz, eine Masse Salz, die in eine flache zylinderförmige Holzeinfassung gepresst und transportiert wird. Die Scheibe entsprach etwa einem Scheffel Salz = 17 Metzen = 119 Pfd. Kramgewicht. Zum Teil entsprach die Scheibe (Scheube) aber auch 1 ½ Zentner. II. das hölzerne Gefäß, in dem die Salzscheibe geformt und transportiert wurde [DWB].
„Scheibe“: alter Flurname in Weiden. Er bezeichnet ein Gebiet nördlich der Altstadt zwischen Rehmühlbach, Orthegelmühle und Hahnenbach. Frdl. Hinweis v. Frau Petra Vorsatz, Stadtarchiv Weiden.
Scheibenrohr: gezogene Büchse, womit man nach der Scheibe schießt.
Scheibenschießen: das feierliche Schießen nach einer Scheibe, so wohl zur Übung, als auch zur Lust; zum Unterschied zum Vogelschießen.
Scheinhinrichtung: FRITZSCHE, Altenburg, S. 22f. (1633): „Entsetzliche Matern mußte der Rektor des hiesigen Gymnasiums, Magister Clauder [1586-1653; BW] über sich ergehen lassen. Man schleppte ihn in die Brüderkirche, ließ ihn am Altare niederknien, so daß er glauben sollte, man wolle ihn köpfen. Nachdem ihn so seine Peiniger eine Zeitlang hingehalten hatten, führten sie ihn wieder in seine Wohnung und suchten unter Drohungen und Flüchen Geld und Wertsachen von ihm zu erpressen. Mit bloßem Säbel hieben sie ihm auf den nackten Rückten, bis dieser in Stücke zerbrach, schlugen ihn dann wieder mit einem Holzknüppel blutig, legten ihm zu guterletzt einen dicken Strick um den Hals und zogen so lange, bis dieser zerriß. Da sie aber durch ihre Quälereien trotzdem nichts erreichten, ließen sie ihn schließlich laufen“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing beschreibt Scheinhinrichtungen der Schweden; SIGL, Wallensteins Rache, S. 126: „Als einen der ersten fingen sie unseren Klosterschmied und zwar auf dem Friedhof beim ‚Ölberg’. Sie zwangen ihn, sich niederzuknien und den Kopf zur Enthauptung vorzubeugen. Nach allerlei Quälereien versetzten sie ihm zwar nicht den Todesstreich, schnitten ihm aber die Ohren ab und preßten ihm mittels einer sog. Kopfschraube den Kopf so zusammen, daß er bald darauf starb“.
Schelch: früher auf dem Main üblicher Schiffstyp mit ungedecktem Laderaum und einer Länge von 12 bis 20 m.
Schelde: Ausschlag.
Schelm (1): „Schelm“ war früher der Berufsname des => Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen überhaupt. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“. Der Stadtmedikus von Friedberg, Dr. Johannes Volhard (1646); WAAS, Chroniken, S. 226: „Den 29. Okt. [1646] schickte Herr Obrister [Hans Anton Schweikard, Freiherr von Reiffenberg; BW] einen Gefreiten von der Hauptwacht (lage der Zeit in Bender Andresen Haus) heraus zu dem Aelteren Herrn Bürgermeister [Peter Huth] …. Wo der abgeforderte Bot blieb ? Und als derselbige bei ihm ankommen, hat er sich flugs feucht gemacht [wichtig, klug geredet]: wo der Bot bliebe, und viel Fluchens dabei gethan über den Herrn Bürgermeister mit Vorwenden, was er davon hätte in diesem großen Regen, daß er heraus gehen müssen; und als Herr Consul [Bürgermeister] geantwortet, der Stadtknecht gehe herumb, einen zu bekommen, hat er angefangen, er solte den Boten schaffen oder solte ihn Gotts Sakrament schenden. Als Herr Consul replicirt [antwortet], möchte ihn schenden; was er viel zu schelten hab, solte sein Kommission ausrichten, Antwort annehmen und wieder hinziehen. Woruf er sehr erbittert worden, ihn einen Schelm gescholten, solt ihm den Boten stellen oder solt ihn Gotts Sakrament schenden, ihn nochmals ein Schelmen gescholten und solte ihn im Arsch lecken. (salvo honore [mit Verlaub !]) Welches der Bürgermeister empfunden und zu klagen sich vorbehalten, wie denn auch durch den Jüngeren Bürgermeister [Engelbert Thomas] solches also bald Herrn Obristen geklagt, welcher sich zwar angenommen, ob mißfiele es ihm ihm solches höchlich und wollte es strafen. Wie man aber hernach erfahren, ist er nur 2 Stunden aufn Esel gesetzt worden“.
Schelm (2): angenommene dämonische Ursache ansteckender Krankheiten mit Fieber delirium. METZKE, Lexikon, S. 105.
schendiren, schandiren: Weiterbildung zu schänden, meist in dem Sinne: schelten, beleidigen, beschimpfen, schmähen.
Scherge: Stadtknecht, Büttel, Gerichtsdiener.
Schergeiger: schlechter, kratzender Geiger.
Schermetzrin: Rasiermesser.
Scheube: die Scheibe (Scheube) Salz, eine Masse Salz, die in eine flache zylinderförmige Holzeinfassung gepresst u. transportiert wird. Die Scheibe entsprach etwa einem Scheffel Salz = 17 Metzen = 119 Pfd. Kramgewicht. Zum Teil entsprach die Scheibe (Scheube) aber auch 1 ½ Zentner. II. das hölzerne Gefäß, in dem die Salzscheibe geformt u. transportiert wurde [DWB].
Scheube: „Scheibe“: alter Flurname in Weiden. Er bezeichnet ein Gebiet nördlich der Altstadt zwischen Rehmühlbach, Orthegelmühle u. Hahnenbach. Frdl. Hinweis von Frau Petra Vorsatz, Stadtarchiv Weiden.
Scheudterbeige: Holzstoß.
Schicht, auf die Schicht: per Zufall.
Schiebebock: „Schiebkarren, Schubkarren, ein mit einem kleinen Rade versehenes Gerüst, welches aus zwei langen Hölzern, mit Quersprossen versehen, besteht, und gegen das vordere Ende zu etwas geschweifte Sprossen hat, unter welchen das kleine Rad mit den Zapfen seiner Welle in den Büchsen der Enden der langen Seitenhölzer läuft. Man kann darauf eine Last laden, die ein Mensch, welcher mit einem Trageriemen die beiden Vorderenden der langen Seitenhölzer, zwischen welchen er geht, umschlungen hat, fortschieben kann, welches durch das Umlaufen des Rades erleichtert wird. Verschieden von diesem Karren, ist der Schubkarren, die Radeberge, der Kastenkarren. Hat dieses Werkzeug statt des Kastens ein Gestell, so heißt es ein Schiebebock“.[KRÜNITZ]
Schießhaden: wohl von Halde = Laube. Es handelte sich um Bretterhütten für die Erfurter Schützengilde. Vgl. auch ANONYMUS, Annaberg, S. 50 (1646): „Zwei große Schießhäuser vor dem Böhmischen Tor den jungen Bürgern zu Leibesübung und Lust, wurden 1507 errichtet. Das eine darinnen Brauch Sommers mit Armbrusten am Sonntag nach der Wand zu schießen, das andere der Büchsenschützen, wo mit glatten Rohren nach der Scheibe geschossen wird. Jährlich am Pfingstdienstag nach Endung des Gottesdienstes wird mit der Armbrust nach einen aufgerichteten hölzernen Vogel geschossen“. Daneben waren die Bretterhütten auf den Wällen Erfurts für die Stadtsoldaten gedacht. Diese Schießhütten wurden wohl auch als „Pesthäuschen“ für Pestkranke benutzt.
Schießmauer: Mauer zum Schutz der auf dem Feld arbeitenden Einwohner.
Schiebkärner: Kleinhändler oder Lohnarbeiter, der mit einem => Schiebebock über Land fährt.
schiebsack, schubsack: „sack, allerhand hinein zu schieben, weite tasche in einem kleidungsstück“ [DWB]; Hosentasche.
Schiedung: Am Freitagmittag 11 ½ Uhr, die Todesstunde Christi, auch für das freitags stattfindende Glockenläuten zum Gedenken des Tods Christi.
schierst: demnächst.
schiften: Mit einem Schaft versehen. Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen.
Schildermann: Wachposten u. der gemeine Soldat, der auf Wache zieht.
Schildwache: „übertragen auf die wachende, bewachende mannschaft und weiter auf den einzelnen mann; in neuerer militärischer sprache wird schildwache nicht von den posten, welche im felde zum schutz einer ruhenden truppe vorgeschoben werden, gebraucht, sondern allein von denjenigen, welche in der garnison zu bewachungszwecken oder zur ehrung aufgestellt werden“ [ DWB]. Der vor jeder Wache stehende Posten vor dem Gewehr, der ehemals die hier aufgehängten Schilde u. Waffen zu bewachen hatte; im weiteren Sinn jeder aufgestellte Einzelposten im Garnisons- u. Lagerdienst. Die Schildwachen sind, da sie als Vertreter der Staatsgewalt stehen, unverletzlich u. können gegen jeden, der sie tätlich angreift oder sich ihren Anordnungen widersetzt, wenn ihnen kein anderes Mittel zur Erzwingung des Gehorsams bleibt, ihre Waffen gebrauchen. Eine Schildwache darf nie die Waffe aus der Hand lassen, sich nicht weiter, als ihr ausdrücklich befohlen wird, vom Posten entfernen, mit niemandem, soweit es nicht der Dienst erfordert, reden, sich nicht setzen, nicht essen, trinken, keine Geschenke annehmen usw. [WIKIPEDIA] Zu besonders gefährdeten Schildwachen wurden auch straffällig gewordenen Soldaten zur „Bewährung“ abkommandiert. Zum Teil wurden Bürger gezwungen, diese Schildwachen zu übernehmen, zum Teil standen Kinder für ein Stück Brot auf Schildwache; STÜNKEL, Rinteln, S. 46 (1637).
Schilling: der kurze Schilling wurde zu 12 Pfennig und der lange Schilling zu 30 Pfennigen gerechnet.
Schilpe: zylindischer Salzblock.
Schindanger: Anger, auf dem der Schinder (=> Abdecker) dem toten Vieh die Haut abzog; Begräbnisplatz für unehrenhaft Verstorbene außerhalb der Stadt. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 167f.: „Dazu kam schließlich noch der ununterbrochene Zuzug von gewöhnlichem Landvolk, das überall von dem unheilvollen Kriege verjagt wurde. Das alles machte das Elend noch drückender und verursachte eine solche Armut, ja rief eine so große Hungersnot hervor, dass die Menschen auf der Straße zusammenbrachen, halbverhungert herumlagen, sogar auf dem Mist und den Abfallgruben, dass sie Frostbeulen bekamen, die anschwollen und aufbrachen. Man kann es nicht ohne Ekel sagen und hören, dass sie von dem wahnsinnigen Hunger getrieben, sogar verscharrte Tierkadaver ausgruben. Sie gingen auch in die Schindergrube in der Nähe des Galgens, wo sie beim Wasenmeister Fleisch von verendeten Tieren kauften, das Pfund für zwei Kreuzer. Es ist ein unbeschreiblich entsetzlicher Anblick, wie sie dort vor einem Riesenhaufen von Aas oder Tierknochen, solches Fleisch gar kochen, hinunterschlingen und ihren vor Hunger bellenden Magen stillen. Man müsste (opus ut fuerit) an diesem verrufenen Ort des Schindangers eine Wache aufstellen, um die zusammenströmenden Gäste von der abscheulichen Kost abzuhalten und wegzutreiben. Schuld daran ist unsere allgemeine Teuerung und die Lebensmittelnot. Deshalb wurde auch mit einem bischöflichen Erlaß allen ohne Ausnahme der Fleischgenuß und die Verwendung von Fleisch (usus et esus) während der Fastenzeit bis zum Palmsonntag erlaubt und genehmigt“. Vgl. auch WALCH, Historische […] Beschreibung, S. 227.
schinden: Darunter verstand man die Verwertung des Leibes [z. B. Armesünderfett, Blut, Diebsfinger etc.] von Delinquenten; SEMLER, Tagebücher, S. 174: „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“.
Schinder: Abdecker, auch Schelm, Wasenmeister, Feldmeister, Fallmeister, Luderführer, Kleeken, Mausgewitz, Kaviller, Kafiller, Racker oder Kleemeister genannt, waren für die Verwertung der Tierkadaver zuständig. Bauern waren verpflichtet, ihre Tierkadaver an den Abdecker zu übergeben. Dieser verwertete die Reste, vergrub oder verbrannte nicht mehr Verwertbares. Die ständige Geruchsbelästigung zwang den Abdecker zur Ansiedlung außerhalb der Dörfer u. Städte. Durch den Umgang mit den Kadavern konnte sich der Abdecker zum Beispiel mit dem hochgefährlichen Milzbrand infizieren. Aus den Knochen wurde Seife hergestellt, die übrige Fleischmasse ging an Salpetersieder, während die Häute den Gerbern überlassen wurden. Es haftete an den Abdeckern bis 1817 der Makel der Anrüchigkeit ihres Gewerbes, sie waren vom Kontakt mit der übrigen Bevölkerung nahezu ausgeschlossen. Sie heirateten meistens nur untereinander u. deshalb waren alle Schinder eines Landes miteinander verwandt oder zumindest befreundet. Die Wasenmeistereien waren wegen ihrer Abgeschiedenheit ideale Schlupfwinkel für gesuchte Verbrecher, Deserteure usw. Scharfrichter u. Abdecker waren – da erstere von den seltenen Hinrichtungen nicht leben konnten – oft dieselbe Person. Der Beruf des Abdeckers galt als unehrlicher Beruf [WIKIPEDIA].
Schindergrube: Grube für Pferdekadaver.
Schindhund: Hund des Schinders, ein Hund, den der => Schinder totschlagen sollte, dann auch Leuteschinder, Blutsauger, Geizhals.
Schindpferde: Pferdekadaver, die vom Schinder (Abdecker) entsorgt wurden. Die Felle erhielt er als Lohn. Das Fleisch wurde gedörrt und in Notzeiten teuer verkauft.
Schinken im Salz: Wer einen Schincken im Saltz hat: Wer sich einer Schuld bewusst ist, wer eine Untersuchung, eine Strafe zu befürchten hat.
Schirmdach [Galerie]: LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 24: „Es ist ein Gang durch den Graben in die Minen / welcher oben mit Erden und Wasen / und neben mit starken Bretteren / Erden / und Wollsäcken wol verwahrt ist / und wird sonst Schirmtach genant / alß unter welchem man verdekt in die Minen gehen kann“.
Schirmwache: => Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
Schittich: minderwertiges Brot.
Schlaafbengel: Faulenzer.
Schlacht bei Alerheim am 3.8.1645: Die Schlacht von Alerheim, oft auch Zweite Schlacht bei Nördlingen genannt, fand in und um Alerheim zwischen der französisch-weimarisch-hessischen Armee und bayerisch-kaiserlichen Truppen stattfand und mit einem französischen-alliierten Sieg endete. Franz von Mercy fiel in der Schlacht. Die offiziellen Verlustangaben der Franzosen für die Schlacht betrugen für die kaiserlichen 4.000 Tote und 2.000 Gefangene, während die eigenen Verluste auf kaiserlicher Seite mit höchstens über 1.000 Tote und Gefangene angegeben werden. Während die französische Seite den Franzosen nur an die 1.500 Tote und Verwundete geben will, spricht der kaiserliche General Werth von 5.000, ohne die vielen Verwundeten. Da die Franzosen auf ihrem rechten Flügel gänzlich geschlagen wurden, im Zentrum und auf dem linken Flügel aber sehr feste Stellungen angriffen, ist es wahrscheinlich, dass die weit größeren Verluste auf ihrer Seite waren. Und so schätzt auch Marschall Turenne die Verluste der Franzosen größer als die der Bayern. Das französische Fußvolk hätte demnach allein 3.000 bis 4.000 Mann verloren. Das Theatrum Europaeum V, S. 786, gibt 3.000–4.000 Tote und 1.500–2.000 Gefangene auf kaiserlicher Seite an, auf französischer Seite 3.000 Tote und eine große Zahl Verwundeter. Vgl. SCHEIBLE, Alerheim; Wikipedia-Artikel, KAISER, Keine Gnade für die Franzosen ? [http://dkblog.hypotheses.org/461#more-461].
Schlacht bei Altenoythe am 25.12.1623: Der ligistische Obrist Dietrich Othmar v. Erwitte zwang die Mansfelder zur Aufgabe, 800 Mann kapitulierten, ihr Anführer Isaak Lardijn v. Limbach geriet mit 35 seiner Offiziere in Gefangenschaft, was letztlich zur Abdankung der verbliebenen Truppen führte. BARTON, Schlacht (nach wie vor die beste Darstellung).
Schlacht an der Alten Veste am 3./4.9.1632:
Schlacht an der Alten Veste bei Nürnberg am 3./4.9.1632: vergeblicher Sturm Gustavs II. Adolf auf Wallensteins befestigtes Lager bei Zirndorf u. Schlacht an der Alten Veste, 18.9. Abzug Gustavs II. Adolf. Vgl. MAHR, Wallenstein vor Nürnberg; MAHR, Schlacht; ENGERISSER, Von Kronach, S. 108ff. Nach einem „Verzeignuß“ vom Juli 1632 hatten die Wallensteinschen u. Bayerischen 44.730 Mann zu Roß u. Fuß. „Verzeignuß / Der Wallnsteinischen unnd Bayrischen Armeen / zu Roß unnd Fuß/ Wie solche in dem Monat Julio/ sich bey Schwobach versammlet/ ein Läger geschlagen/ dann nechst bey Zörndorff über der Regnitz verschantzt : Darbey auch aller unnd jeder Obristen Namen / Compagnia / und Regimenter/ wie auch der Armeen stärck unnd anzahl zu Roß und Fuß zufinden. o. O. 1636 [VD17 23:322260D]. Vgl. auch RELATION, Oder Nürnbergische Kriegs-Cronica, Vnd Historische Beschreibung der fürnehmsten denckwürdigsten Händel, Scharmützeln vnd Treffen, so sich zwischen der Königllichen Schwedischen Armee eines Theils, dann auch der Wallsteinischen vnd Bayrischen Armee andern Theils, bey Nürnberg, von dem 4. Junij, biß auff den 8. 9. 12. und 13. September dieses 1632. Jahr verloffen vnd zugetragen hat, den Liebhaber der Historien zu denckwürdiger Nachrichtung, beschrieben vnd in Druck gegeben. Nürnberg 1632 (2. Aufl.).
1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf und die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. Happes Zahlen liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen und 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen und 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631“, zitiert bei Rudert, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Der protestantische Schuhmacher Rudolf von Bellinckhausen 1632 über die Lage nach der Schlacht im kaiserlich besetzten Osnabrück; Bellinckhausen; Tegeder; Kreienbrink, S. 194: „Als Gott der Herr fur dießer zeyt wie noch itzundt auf diesem heutigen tag und stundt gute victoria durch seinen werck zeugenn Koniglich May[estät] in Schwedn, den h[errn] Churfursten von Sachsen, h[errn] Landgraffen [Wilhelm V.; BW] von Heßenn geben, dafur wir Gott hoch lobenn und danckenn sollenn, darmit die feynde der warheyt und tyrannen der armen christlichen kirchen itzt gesturtzet und gedempfet werdenn. Dannoch die h[errn] Jesuiten mit ihrer gantzn h[heiligen] societet, mit schulern und studentenn wie auch munchs orden und Papistenn, betenn und singenn alle tag in ihrenn kirchenn, Gott wollte den ihrn victorii geben“.
2. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegten die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm und Ottavio Piccolomini. Nach der Schlacht befahl Erzherzog Leopold Wilhelm eine Untersuchung bzw. die Verurteilung der Schuldigen an der Niederlage; Rudert, Kämpfe, S. 153: „In dem solches (das Regiment Madlung) [Hans Georg Madlo; 10.6.1643 in Prag hingerichtet; BW] dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist [Madlo; BW] selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden“. Vgl. die ausführliche Darstellung Rüthners bei KLUGE, Hofer Chronik, S. 207ff.
Schlacht bei Chemnitz am 14.4.1639: Die Schweden unter Johan Banér schlagen die Kaiserlich-Sächsischen unter Matthias Gallas und Rudolf Graf von Morzin (Marazin). Vgl. Theatrum Europaeum Bd. 4, S. 94f.; LEHMANN, Kriegschronik, S. 102f.
Schlacht an der Dessauer Elbrücke am 25.4.1626: Die Schlacht Wallensteins gegen Mansfeld kostete etwa drei- bis viertausend Soldaten Mansfelds das Leben, darunter auch hohe Offiziere, Oberste und Kapitäne. Etwa 1.500 Mann wurden gefangengenommen und wenig später in das Heer Wallensteins eingegliedert. Von der Armee Mansfelds waren nur noch zirka 5.000 Mann übriggeblieben. Mansfeld erholte sich aber sehr schnell von der Niederlage und füllte seine Truppen durch Schotten, Dänen und das Heer Johann Ernsts von Sachsen-Weimar wieder auf. Nach nur sechs Wochen Aufenthalt in der Altmark hatte Mansfelds Armee die gleiche Truppenstärke wie vor der Schlacht.
Schlacht bei Dömitz: 22.10./1.11.1635: Einen erfolgreicheren Angriff unternahmen die sächsischen Truppen gegen Stadt u. Festung Dömitz, gelegen am Ostufer der Elbe, 50 km südl. v. Artlenburg. Der Besitz dieser Stadt als befestigter Elbübergang wäre für zukünftig geplante Operationen wichtig gewesen. Baudissin ließ deshalb bei Hitzacker eine Schiffsbrücke schlagen, ging mit 6.000 bis 7.000 Mann Infanterie über die Brücke u. lagerte zunächst vor Dömitz. Schon bald nach Beginn der Belagerung hatten die sächsischen Truppen zwar die Stadt besetzt, aber nicht die schwedisch besetzte Festung. Banér hatte die Absichten Baudissins durchschaut u. Patrick Ruthven mit dem größten Teil der schwedischen Kavallerie mit zusätzlichen 1.000 Musketieren nach Dömitz entsandt. Am Morgen des 22.10. erreichte Ruthven die Stadt u. erhoffte sich den Sieg durch einen überraschenden Angriff. Zudem war ihm bekannt, dass Baudissin die sächsische Kavallerie nach Grabow geschickt hatte, um dort gegen eine Einheit der schwedische Kavallerie einen Handstreich auszuführen, was auch gelang. Baudissin, der glaubte, in Dömitz schon Fuß gefasst zu haben, musste die Stadt wieder verlassen, als die Häuser der Stadt durch das stetige Bombardement, das von der Festung ausging, in Brand geschossen wurden. Als daraufhin die kursächsischen Truppen begannen, die Stadt ungeordnet zu verlassen, gab Ruthven den Befehl zum Angriff. Der Angriff wurde erfolgreich unterstützt durch den gleichzeitigen Ausfall der Festungsbesatzung unter Befehl v. Obristleutnant Matthias v. Iltzwitzky. Auf diese Weise wurden die kursächsischen Truppen v. vorne u. hinten angegriffen u. innerhalb von drei Stunden völlig aufgerieben, obgleich sie sich tapfer schlugen. Etwa 1.000 Mann wurden getötet, 2.000 bis 2.500 Mann zusammen mit vielen Offizieren gefangen genommen u. die restlichen Truppen flohen in alle Richtungen. Von den höheren Offizieren befanden sich unter den Gefangenen der Obrist Heinrich v. Bünau u. die Obristleutnants Wolf Christoph I. v. Arnim u. v. Stammer. Auch Baudissin selbst wurde beinahe gefangen u. konnte sich nur schwimmend über die Elbe retten. Die schwedischen Truppen erbeuteten sämtliche Artillerie u. alles Gepäck des sächsischen Heeres. Die v. Matthias Gallas geschickten Kürassiere kamen zu spät, um zu Gunsten der sächsischen Truppen helfend eingreifen zu können. Sie wurden v. Torsten Stålhandske mit Verlusten v. über 100 Mann abgewiesen. [nach WIKIPEDIA].
Schlacht von Edgehill (oder Edge Hill): die erste Feldschlacht des Englischen Bürgerkrieges. Die Schlacht wurde am 23.10.1642 in der Nähe des Edge Hill bei Kineton ausgetragen, das im Süden v. Warwickshire liegt. Der Ausgang der Schlacht war für beide Seiten unentschieden u. nahm den Royalisten die Möglichkeit, auf London zu marschieren u. dadurch einen schnellen Sieg über die Parlamentarier zu erringen. Die Folge war, dass der Bürgerkrieg in England noch mehrere Jahre andauern sollte [Wikipedia].
Schlacht bei Fleurus am 29.8.1622: Christian von Braunschweig und Ernst von Mansfeld schlugen unter erheblichen eigenen Verlusten ein spanisches Heer unter Gonzalo Fernández de Córdoba. Herzog Friedrich von Sachsen-Weimar fiel in dieser Schlacht.
Schlacht bei Hammerstein (Czarne) [Powiat Czluchowski (Kreis Schlochau)] am 6./16.4.1627: 2500 dt. Söldner in schwedischen Diensten ergaben sich den Polen.
Schlacht bei Hessisch-Oldendorf am 28.6./8.7.1633: Schwedisch-hessische Truppen unter Dodo von Knyhausen, hessische unter Melander (Holzappel) und Georg von Braunschweig-Lüneburg schlagen die kaiserlich-ligistische Armee unter Gronsfeld, Mérode-Waroux und Bönninghausen, die an die 4000 Tote Verlust haben. In einer zeitgenössischen Flugschrift war auf die ungewöhnlich hohen Verluste in dieser Schlacht verwiesen worden; COPIA KÖNIGL. MAY. IN DENNEMARCK / ERGANGENES SCHREIBEN: „Vnnd ist der eigentliche Bericht von den Gräfflichen Schaumbergischen Dienern einbracht / daß derselben auffs höchste etwa in die vierhundert Mann / die man alle hätte zählen können / in Münden [Minden; BW] ankommen wehren / vnnd ist eine solche Schlacht geschehen / daß weder in der Leipzischen Anno 1631. noch Lützischen Schlacht / Anno 1632. so viel Todten auf der Wahlstatt gefunden vnnd gesehen worden / wie jetzo“. Abgesehen von der reichen Beute hatte der Sieg bei Hessisch-Oldendorf jedoch eine nicht zu unterschätzende Wirkung im protestantischen Lager, glaubte man doch, dass „deß feindes force vollents gebrochen sein solle“; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 112 (Ausfertigung): Johann Casimir von Sachsen-Coburg an Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach, Coburg, 1633 VII 04 (a. St.). In der COPIA KÖNIGL. MAY. IN DENNEMARCK / ERGANGENES SCHREIBEN hieß es: „Bei den Konföderierten sind fast alle Reuter Reich worden / vnnd ist Silber Geld vnnd Pferde gnug zur Beute gemacht worden / denn der Feind allen seinen Trost bey sich gehabt: Deßwegen vnsere Hohe- vnnd Nieder Officirer vnnd alles Volck dermassen Resolut zum fechten gewesen / daß nit zu glauben / noch gnugsam außzusprechen / vnd ist abermahls der Papisten Ruhm / in der Compositione pacis prächtig angeführt: Daß die Evangelische keine offene FeldSlacht wider die Papisten niemals erhalten / durch Gottes Krafft zu nicht vnd zur offnen Weltkündigen Lügen geworden“. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 und 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Das Flugblatt „HAMMLLISCHE SCHLACHT“ [VD17 1:092231H] geht von 2.000 Gefangenen aus. In einem Bericht aus Bericht aus Osterode, 1633 VII 01 (a. St., Kopie); Postskriptum, heißt es sogar: „Ferner kompt bericht, daß in etlichen unseren kirchen und schulen der herrlichen vittory halber welche höher als die iüngste vor Lützen erhaltene schlacht zu æstimiren, gebetet und gesungen“ [worden]. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 146 v.
Schlacht bei Höchst am 20.6.1622: Sieg Tillys und Anholts bei Höchst über Christian von Braunschweig, der dabei mehrere tausend Mann, Tross und Artillerie einbüßte.
Schlacht bei Kempen am 17.1.1642: Sieg der Franzosen unter Guébriant und der Weimarer und Hessen-Kasselischen unter Kaspar v. Eberstein über Wilhelm v. Lamboy: Diesem hatten 8.-9.000 Mann unterstanden, ca. 1.000 (nach anderen Angaben 2.500) wurden getötet, die meisten wurden versprengt oder gefangen genommen (4.000). 146 Fahnen und Standarten, dazu der ganze Tross fielen in die Hände der Sieger.
Schlacht bei Jankau am 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer von 18.000 unter Feldmarschall Johann von Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote und Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior von Hatzfeldt) und alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein.
Schlacht bei Lens (Nordfrankreich) am 20.8.1648: Französische Truppen unter Louis II. Condé schlagen die kaiserlich-spanischen Truppen unter Erzherzog Leopold Wilhelm, die 8.000 Mann, den Tross und die Artillerie einbüßen.
Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634: Die kursächsische Armee unter Generalleutnant Hans Georg von Arnim schlug die Kaiserlichen unter GeneralmajorJohann von Götz und Feldmarschall Rudolf von Colloredo: Die Kaiserlichen büßten 40 Fahnen, die gesamte Artillerie und 4000 Tote ein. Auch in dem mittlerweile wieder schwedisch besetzten Osnabrück wurde dieser Sieg entsprechend gefeiert, wie der protestantische Chronist Bellinckhausen berichtet; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 281 f.
Schlacht bei Lutter am Barenberge am 27.8.1626: Sieg der kaiserlichen Truppen unter Tilly über das dänische Heer unter König Christian IV. und seine protestantischen Verbündeten, die bis auf die Herzöge von Mecklenburg von ihm abfielen. Die Dänen verloren etwa 6.000 Mann, 2.500 gerieten in Gefangenschaft. Zu Beginn der Schlacht waren beide Armeen etwa 19.000 Mann stark. Die genauen Verluste sind nicht mehr feststellbar. Die Dänen dürften etwa 4.000 Tote und Verwundete, 3.000 Gefangene, etwa 100 Fahnen und Standarten, dazu die gesamte Artillerie und einen Großteil ihrer Bagage verloren haben. LAHRKAMPS Angaben, Bönninghausen, S. 246 (8.000 Tote), liegen eindeutig zu hoch. Das zeitgenössischen Flugblatt »Kurtze[r] vnd einfältige[r] […] Bericht« spricht von 6.000 Toten und 2.000 Gefangenen. Tillys Verluste lagen wohl deutlich unter 1.000 Mann. MELZNER, Schlacht bei Lutter; VOGES, Schlacht bei Lutter; VOGES, Neue Beiträge, Chronik; KLAY, 27./17. August; LICHTENSTEIN, Schlacht; GUTHRIE, Battles, S. 128ff.
Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse auf den Blättern 295v-302r. Der protestantische Schuhmacher und Chronist Rudolf von Bellinckhausen; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 212f.: „Denn 8. Decembris, am vorgemelten tage,haben die h[…] Jesuiter ihr studenten und schuler angemahnet zu einer dancksagung, das Gott der Herr den feynd [d]er catholischen kirchen gesturtzet und ihn victori geben, auch bitten fur die obristenn, so an ihrer seyten geblieben als […], das sie Gott der Herr auß dem vegefeur wollte erlosenn und ihren seelen gnädig sein. Man hat auch etlich mal mit denn großen glocken in Thumb geleutet unnd seelmeßenn gehaltenn“.Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen.
Schlacht bei Mergentheim (Herbsthausen) am 5.5.1645: Die bayerische Armee unter Franz von Mercy und Johann von Werth schlug die französische Armee unter Marschall Turenne. 2.600 Franzosen fielen, ebenso viele wurden gefangen. Der Rothenburger Chronist Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 157: „Ist ihnen also verdienter Lohn bald worden, welcher ihnen von vielen zuvor ist prophezeihet worden und hat diese Niderlag meistens diese Völcker, so hie gelegen, betroffen; die Franz. Sambt ihren Offic. Sind fast draufgangen in der Schlacht und in der Flucht. Ist aller Orten voller toter Franzosen gelegen. Da hat man hernach in den herumbliegenden Dorfschaften allen Gemeinen geboten, die Toten zu begraben und wie man für gewiß ausgiebt, sind auf die dritthalb tausend beederseits begraben worden, auch viele Geschoße und Gequetschte in Hecken und Wäldern, welche jämmerlich umb Rettung und Hülf geschrieen, erstorben; an etlichen Orten aber eingeholt und curirt worden“.
Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Pfarrer Philipp Holl aus Kirchheim, der als Gefangener der kurbayerischen Truppen die Schlacht bei Alerheim (3.8.1645) miterleben musste; Brutscher, Beschirmung, S. 57: „Ich werde in aller Ewigkeit nicht vergessen, was ich da anschauen und anhören mußte. Die Toten lagen dicht aufeinander in ihrem Blut; Verwundete haben nach Hilfe geschrien, Sterbende haben geseufzt; – grausam waren anzuschauen die Wunden und die abgerissenen Glieder der Toten und Sterbenden, und daneben war helle Lustbarkeit, Schlemmen, Fluchen und Gesang der Sieger; – nein ! ich werde es in aller Ewigkeit nicht vergessen !.“ Vgl. die ausführliche und bisher beste Darstellung bei ENGERISSER; HRNCIRlK, Nördlingen 1634. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 326ff.; HRNCIRlK, Spanier auf dem Albuch; WEINITZ, Don Diego e Aedo y Gallart; STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lateinischen Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift.). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.
Schlacht bei Rain am Lech am 5./15.4.1632: Gustav II. Adolf setzt über den Lech, Tilly wird in der Abwehrschlacht tödlich verwundet u. stirbt am 30.4.1632 in Ingolstadt. MANN, Rain; Quelle 1200. Ausführlich beschrieben auch bei WATTS, The Swedish Intelligencer, 2. Teil, S. 192ff.; weniger ausführlich dagegen im THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 634ff.
Schlacht bei Schweidnitz am 30./31.5.1642: Nach dem Wiedererstarken der Schweden unter Lennart Torstensson überraschte dessen Angriff im Frühjahr 1642 die kaiserlichen Truppen in Schlesien unter dem Oberbefehl v. Erzherzog Leopold Wilhelm, die teilweise noch in Winterquartieren lagen. Nachdem sich am 27.4.1642 zwei schwedische Heere unter Lennart Torstensson u. Torsten Stålhandske bei Sorau vereinigt hatten, danach die kaiserliche Festung Glogau mit ihrem Versorgungsmagazin erobert hatten u. weiter in Richtung Schweidnitz vorrückten, versuchte Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg v. Breslau aus mit einem Kavalleriekorps den Angriff der Schweden vor Schweidnitz aufzuhalten. Beim Zusammentreffen wurde sein Korps aber mit großen Verlusten geschlagen. Franz Albrecht wurde schwer verwundet, geriet in Gefangenschaft u. starb am 10.6.1642 in Schweidnitz. HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau, S. 324ff. – Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
Schlacht bei Seelze am 4.11.1625, Seelze bei Hannover: Tilly besiegte dänische Truppen unter Generalleutnant Michael Obentraut und Herzog Friedrich von Sachsen-Altenburg, der auf der Flucht getötet wurde.
Schlacht bei Stadtlohn am 6.8.1623: Niederlage Christians von Braunschweig-Wolfenbüttel gegen Tilly. Zwei Drittel von den 15.000 Mann Christians fielen oder gerieten in Gefangenschaft. Im weitverbreiteten Kupferstich „Warhafft vnd eigentlicher Bericht / was massen Hertzog Christian von Braunschweig Armada den 6. Augusti 1623. im Stifft Münster auffs Häupt erlegt“ (1623) [Germanisches Nationalmuseum Nürnberg HB 1780], ist von etlichen 1000 Toten und über 9.000 Verwundeten die Rede. Nach Tillys Bericht jedoch fielen an die 6.000 Mann oder waren geflohen, viele wurden aus Rache von den Kroaten abgeschlachtet: „300 [Dragoner] von der Art hat, wie ich glaube, unsere Truppe bei Stadtlohn wie Schweine abgeschlachtet, denn sie brauchen nicht so sehr geschont zu werden“, hieß es in Tillys Protokoll über die Schlacht bei Altenoythe. 4.000 wurden gefangen genommen, darunter fünfzig höhere Offiziere Christians und sein Verbündeter, Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar, dessen Allianz der Patrioten aller Stände die „deutsche Libertät“ vor dem Dominat des Hauses Habsburg hatte retten sollen. Der kaiserliche Obristleutnant Ilow hatte Wilhelm einem Leutnant abgekauft und dem Kaiser übergeben lassen, die kaiserliche Belohnung betrug 1.200 Rt. Militärhistorisch muss der Hauptanteil am Sieg Gallas zugeschrieben werden. Die ligistischen Truppen hatten etwa 1.700 Mann verloren, während sechzehn Kanonen, darunter neue, von Moritz von Oranien entwickelte Modelle, und fast alle Munitionsvorräte, 85 Fahnen und zwei Silberwagen erbeutet werden konnten. Während der Flucht der Braunschweigischen war zudem einer der Pulverwagen explodiert, was das allgemeine Durcheinander nur noch verstärkt hatte. Zur zeitgenössischen Einschätzung nach den Aufzeichnungen des Fuldaer Chronisten Hartung; HAAS, Hartung, S. 61: „Anno 1623 im augustus, uff einen sonttag, ist general Tilli undt Cortuwa zu herzog Christian zu Braunschweig gestossen undt mit einander scharmizirt, erstlich die reutter, darnach general Tilli die grobe stück, von morgen bis um 3 uhrer, aber Tilli die Brunschweiger in die flugt geschlagen, undt hat die schlagt von morgen bis in die nacht umb 9 uher gewehrt, undt sint uff des Braunschweigers seitten mehr als 10000 blieben undt erschlagen wurden, undt hatt general Tilli bey 200 wagen, auch 2 silberwagen, dem Braunschweiger genomen, 16 grobe stück herrn von Weymmer, einer mit nahmen herzog Wilhelm, der ander herzog Bernhart gefangen bekomen, einen durch die lincken hant geschossen, der oberst Spehr [Sparr; BW] auch gefangen undt viell fenrig undt obersten auch gefangen, deren nahmen man nich eigentlich weyss. Diese schlagt ist im Stifft Münster geschehen; auch sindt vor Münster mehr als 900 Braunschweiger gespist wurden, hat Tilli die Braunschwigers armaten ganz zerstrewt, undt der Braunschwiger mit wenig reutter entrent“. FLIEGER, Schlacht bei Stadtlohn; OER, Schlacht bei Stadtlohn.
Schlacht v. Stångebro am 25.9.1598: Sie fand in der Nähe v. Linköping statt u. beendete faktisch die Personalunion zwischen Polen-Litauen u. dem Königreich Schweden, die seit 1592 bestand. In dieser Schlacht besiegte das schwedische Heer mit ca. 13.000 Mann unter der Führung des Herzogs Karl den polnisch-schwedischen König Sigismund III. Wasa u. sein Heer v. etwa 8.000 Mann. König Sigismund wurde daraufhin 1599 durch einen Beschluss des schwedischen Reichstags für abgesetzt erklärt. Der Ausgang der Schlacht begründete den bis ins 17. Jahrhundert dauernden schwedisch-polnischen Gegensatz (Antagonismus) u. den Kampf um die Vorherrschaft im Baltikum, der seinen ersten Höhepunkt im Schwedisch-Polnischen Krieg v. 1600-1629 fand.
Schlacht bei Steinau an der Oder (Sinawa, K. Wohlau) am 11.10.1633: Wallenstein schlug die Schweden unter Heinrich Matthias Graf Thurn u. Heinrich Jakob Duwall.
Schlacht bei Thionville [Diedenhofen, Span. Niederlande, heute dép. Moselle; Frankreich] am 7.6.1639: Die kaiserliche Armee unter Ottavio Piccolomini besiegte die Franzosen unter dem Marquis de Feuquières, der dabei verwundet in Gefangenschaft geriet und am 13.3.1640 in Thionville starb.
Schlacht bei Tuttlingen am 24.11.1643: Die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter den Feldmarschällen Melchior v. Hatzfeldt, Franz v. Mercy u- Johann v. Werth besiegten die französisch-weimarische Armee unter Generalleutnant Josias v. Rantzau, der in Gefangenschaft geriet.
Schlacht bei Vlotho am 17.10.1638: Pfälzisch-schwedische Truppen unter Ruprecht v. der Pfalz und James King of Birness and Dudwick wurden von den Kaiserlichen unter Melchior v. Hatzfeldt geschlagen. Ruprecht v. der Pfalz geriet dabei in Gefangenschaft.
Schlacht am Weißen Berg bei Prag am 8.11.1620: Maximilian I. v. Bayern schlug das böhmische Ständeheer unter Christian I. v. Anhalt. Friedrich V. v. der Pfalz zog sich nach Den Haag in die Niederlande zurück.
Schlacht bei Wiesloch am 27.4.1622: Ernst v. Mansfeld schlug die Vorhut der ligistischen Armee Tillys in der Nähe v. Mingolsheim.
Schlacht bei Wimpfen am 6.5.1622: Tilly und Córdoba schlagen Georg Friedrich von Baden-Durlach. Es blieben etwa 5.000 Gefallene und Verwundete. WERTHEIM, Der tolle Halberstädter Herzog Christian von Braunschweig 2. Bd., S. 410, spricht v. 2.000 Mann Verlust, während RITTER, Geschichte 3. Bd., S.159, von etwa 1.500-2.000 Toten u. Verwundeten auf beiden Seiten ausgeht. Zu der Legende v. den 400 in der Schlacht gefallenen Pforzheimern des „Weißen Regiments“ COSTE, Die vierhundert Pforzheimer, S. 23ff.; RIEZLER, Baiern 5. Bd., S. 214, Anm. 2; Nach BICKEL, Kraichgau und Bruhrainm S. 18, Anm. 27, bestand dieses Regiment wohl aus dem baden-durlachischen Landwehr-Regiment „Unterbaden“; zwei Fähnlein hatten ihren Werbebereich im Amt Pforzheim gehabt. Zu den Verlusten vgl. dagegen die zeitgenössische Einschätzung bei ZILLHARDT, Der Dreißigjährige Krieg, S. 18: Auf „beyden seiten sind umbkhomen mehr dan sibentausent man, welches ein gewisen wahrheit ist, welches ich von wahrhafften leiten gehert, welche selbs darin und dabey gewesen, die solches selbs beschriben und gesehen haben“. Vgl. REITZENSTEIN, Der Feldzug 1622, 2. Heft; wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Wimpfen.
Schlacht bei Wittenweier am 30.7./9.8.1638: Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar schlägt die kaiserliche Armee unter Graf Johann von Götz und Federigo Duca di Savelli bei Wittenweier im Breisgau. Die Truppen Bernhards erbeuteten 12 Stück Geschütz, 60 Fahnen und die gesamte Bagage der Gegner. Dazu blieben 1500 Mann tot oder verwundet auf dem Schlachtfeld, 1300 gingen in Gefangenschaft. Auf protestantischer Seite zählte man etwa 600 Tote und 1000 Verwundete. => Quelle 5.
Schlacht bei Wittstock am 4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene u. 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene u. 9000 zu Fuß) unter Melchior v. Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Ein Augenzeuge [Grimmelshausen !] beschreibt das Grauen des Schlachtfeldes; zit. bei ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 160f.: „Die Erde, deren Gewohnheit ist, die Toten zu bedecken, war damals am selbigen Ort selbst mit Toten überstreut, welche auf unterschiedliche Manier gezeichnet waren, Köpf lagen dorten welche ihre natürlichen Herren verloren hatten, und hingegen Leiber, die ihrer Köpf mangleten; etliche hatten grausam- und jämmerlicher Weis das Ingeweid herauß, und andern war der Kopf zerschmettert und das Hirn zerspritzt; da sah man, wie die entseelten Leiber ihres eigenen Geblüts beraubet und hingegen die lebendigen mit fremdem Blut beflossen waren, da lagen abgeschossene Arm, an welchen sich die Finger noch regten, gleichsam als ob sie wieder mit in das Gedräng wollten, hingegen rissen Kerles aus, die noch keinen Tropfen Blut vergossen hatten, dort lagen abgelöste Schenkel, welche ob sie wohl der Bürde ihres Körpers entladen, dennoch viel schwerer worden waren, als sie zuvor gewesen; da sah man zerstümmelte Soldaten um Beförderung ihres Tods, hingegen andere um Quartier und Verschonung ihres Lebens bitten. Summa summarum: da war nichts anders als ein elender jämmerlicher Anblick !“ Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; HÖBELT, Wittstock.
Schlacht bei Wolgast am 1.-2.9.1628: Wallenstein schlug die dänische Armee unter Christian IV. endgültig, was letztlich am 22.5.1629 zum Frieden zwischen Ferdinand II. u. Christian IV. führte.
Schlachtaufstellung (Battaglia): In der Regel wurde 1 Stunde für die Aufstellung v. 1.000 Mann für notwendig gehalten.
Schlachtbank, Fleischbank: Verkaufsstand des Fleischers, Metzgers; auch synonym für Schlachtfeld gebraucht: auf die Fleischbank führen: in den Schlachtentod schicken. So hielt Werth eine Verfolgung im ausgehungerten Elsass für aussichtslos hielt und er seine ‚Völker niemals gern uf die Fleischpankh geführt‘ habe; LAHRKAMP, Werth, S. 66.
Schlachtenbummler: Schaulustige, die an das vorgesehene Schlachtfeld heran fuhren, da die Schlachtaufstellung Stunden oder einen ganzen Tag in Anspruch nahm. Selbst hochgestellte Persönlichkeiten sahen sich das „Schauspiel“ an. Johann Bernhard Schenk zu Schweinsberg [1584 Schweinsberg-16.11.1632 Lützen], Fürstabt v. Fulda [1623-1632], fand dabei sogar den Tod. Nach der 2. Schlacht bei Leipzig (1642) zogen die Schweden wieder auf das kaiserlich besetzte Leipzig. Eine Flugschrift berichtet (RUDERT, Kämpfe, S. 152), „bey begebene Scharmützel hätten sich / wie vnterschiedliche Officirer berichten / viel Burger vnd Studenten auß Leiptzig / dem Spiel zuzusehen / gelüsten lassen / vnnd sich an die Keyserl. Patagle begeben / als aber die Keys. gewichen / solches meistens im stich blieben / vnd nidergemacht worden / darunter manchen reichen Manns Kind gewesen / vnd theils hätten etliche tausend Gulden für jhr Leben zu geben gebotten / aber nicht erhalten / sondern zur Antwort bekomen / warumb sie nicht zu Hause geblieben / vnd jhrer Handthierung abgewartet ?“
Schlachtengeld: Nach Holks Darstellung gab es nach der Schlacht bei Lützen (1632) Schlachtengeld; HALLWICH, Briefe 3. Bd., S. 502: „Alle Verwundeten erhielten zwei Monatssolde, die anderen einen, die Offiziere Dankbriefe und goldene Ketten, andere avancierten und einige gemeine Reiter und Musketiere wurden in den Adelsstand erhoben; die Präsente betrugen, je nach dem Stande des Empfängers, 400, 600 und 1000 Gulden“.
Schlachtenmonat: Ehrensold in Höhe eines Monatssolds nach gewonnener Schlacht.
Schlachttraumata („mal de corazón“): CHALINE, Schlacht, S. 98: „An diesem Tag [9.11.1620] sah ein Bürgersmann, wie ein Kavallerist schreiend und nackt, aber bewaffnet und mit Mütze durch die Altstadt lief, ein lebendes Bild des Wahnsinns, ein Zeuge des erbarmungslosen Grauens auf dem Schlachtfeld“. Hier wäre auch einmal das Auftreten des sogenannten Posttraumatischen Belastungssyndrom, wie es in den modernen Armeen auftaucht, zu untersuchen. Dessen typischen Symptome lassen sich auch in u. nach den kommenden Schlachten in zeitgenössischen Berichten erkennen: 1. Angst, die zu Schweißausbrüchen, erhöhtem Adrenalinspiegel u. Erschlaffung der Darmmuskulatur führt; 2. Panik, die sich als Fluchtreflex oder in völliger Lähmung äußert; 2. das Auftreten schnell wechselnder Emotionen v. rasender Wut bis zur totalen Apathie; 4. die Abschottung v. der Außenwelt u. die Unfähigkeit zur Erinnerung des Traumas; 5. sogenannte Flashbacks; 6. schwere Depressionen u. 7. Hilflosigkeit; 8. vorübergehender oder längerer Verlust der Sprache; 9. völlige oder partielle Amnesie.
Schlachtschwert: Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten u. Angriffen verwendet u. galten als geeignete Waffen für den Graben- u. Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Kronachs 1634, Regensburgs 1634 u. der Veste Coburg 1635. Gustav Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen u. erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile.
Schlackerwetter: Durcheinander v. Regen u. Schnee.
schlaeh: Schlag.
„schlafen legen“: Der Pfarrer Aegidius Henning [ca. 1630-1686] hält fest; BUS, Die Zeit der Verheerung, S. 215f. (nach MÜLLER, Aegidius Hennig, S. 96): „So wie die Soldaten den Herren Bauern übel mitspielen, wenn sie ihrer habhaft werden, so legen die Bauern manchen, der zurückbleibt, schlafen. Ich habe des Öfteren gehört, daß sie über den und jenen von ihnen gesagt haben: Er hat manchen schlafen gelegt ! Er hat da und dort einen Reiter niedergeschossen. Was ? Sie rühmen sich selbst ihrer Mord- und Diebestaten, und es tut ihnen leid, daß sie es nicht noch schlimmer machen können“.
Schlafpelz: mit Pelz gefütterter Schlafrock.
Schlag (1): Essensportion.
Schlag(2): Schlaganfall, Apoplexie.
Schlag (3): gemeint ist wahrscheinlich ein Feuerwerkstück, das einen Kanonenknall nachahmt.
Schlag: ein den Weg versperrender Balken, Schlagbaum.
Schlagbaum: Absperrung vor allem gegen das Eindringen v. Reiterei, zudem juristische Stadtrechtsgrenze.
Schlagbrücke: Zugbrücke.
Schlagfass: Fass für den Warentransport.
Schläglein: Schlaganfall.
Schlagregen: heftiger Regen mit dicken, hörbar aufschlagenden Tropfen, Platzregen.
Schlammkiste, Schlammkasten: „gefäsz, raum zur aufnahme von schlamm, kot; nach Frischbier 2, 281a ein mit einem rost versehener kasten an den ausgängen der rinnsteine, der den schlamm zurückhält und nur das wasser abflieszen läszt“ [DWB].
„Schlangengift“: siehe unter Bezoarsteine.
schlechter Fleiß: Euphemismus für Faulheit.
schlechtes entsitzen: Furcht, Scheu.
Schleife: an sich ein kleiner plumper Schlitten, Lasten darauf fortzuschleifen. Das Schleifen war meist mit der Todesstrafe des Räderns verbunden. Der Verurteilte wurde gefesselt auf eine Tierhaut oder ein Brett gelegt u. v. einem Pferd zur Richtstätte geschleift. Eine Strafverschärfung war es, wenn er unterwegs an bestimmten Plätzen mit glühenden Zangen in Brust, Arme oder Hüften gezwickt wurde. Das Schleifen zur Richtstätte als Strafverschärfung ist für „besonders üble Täter“ bekannt gewesen, vor allem bei mehrfachem Mord. SCHILD, Alte Gerichtsbarkeit, S. 42. „Nach dem Sachsenrechte wird die Strafe des Schleifens auf einer Kuhhaut vornämlich den Vater= und Brudermördern zuerkannt. Ueberhaupt wird sie großen Verbrechern, die mehrere Morde verübt, ertheilt“. [kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks12040.htm].
Schleifen: Die Schleife war an sich ein kleiner plumper Schlitten, Lasten darauf fortzuschleifen. Das Schleifen war meist mit der Todesstrafe des Räderns verbunden. Der Verurteilte wurde gefesselt auf eine Tierhaut oder ein Brett gelegt u. v. einem Pferd zur Richtstätte geschleift. Eine Strafverschärfung war es, wenn er unterwegs an bestimmten Plätzen mit glühenden Zangen in Brust, Arme oder Hüften gezwickt wurde. Das Schleifen zur Richtstätte als Strafverschärfung ist für „besonders üble Täter“ bekannt gewesen, vor allem bei mehrfachem Mord. SCHILD, Alte Gerichtsbarkeit, S. 42. „Nach dem Sachsenrechte wird die Strafe des Schleifens auf einer Kuhhaut vornämlich den Vater= und Brudermördern zuerkannt. Ueberhaupt wird sie großen Verbrechern, die mehrere Morde verübt, ertheilt“. [kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks12040.htm].
Schleifkanne: DWb Bd. 15, Sp. 604, 65: „eine hölzerne kanne, oben mit einer schleife oder hölzernem öhr versehen, getränk oder milch darinnen zu tragen“.
Schleifkothe: Schleifmühle (für Degen- und Messerklingen, Ahlen, Nadeln etc.).
Schleifung: Die Schleifung ist die Beseitigung durch Abtragen, Einebnen oder Niederreißen v. Gebäuden, insbesondere v. Befestigungsanlagen. Im äußersten Fall ist damit gemeint: dem Erdboden gleich machen. In der Regel fanden Schleifungen nach einem verlorenen militärischen Konflikt statt, bei der die besiegte Partei ihre militärischen Anlagen beseitigen musste. Bei der Schleifung kamen das mechanische Abtragen v. Mauern u- Wällen, das Einebnen v. Gräben sowie, sofern notwendig, auch Sprengungen zum Einsatz. Die Schleifung sollte auch verhindern, dass man zukünftig Belagerungen ausstehen musste.
Schlesien: 1526 war ganz Schlesien mit Böhmen im Erbgang an Habsburg bzw. Österreich gelangt, das seit 1570/1621 die Gegenreformation des v. 1522 bis 1555 zu neun Zehnteln protestantisch gewordenen Landes durchführte.
Schlesischer Taler: Bezeichnung für in Schlesien geprägte Taler zu 36 Weißgroschen oder 24 österreichischen Kaisergroschen.
Schleuder: nicht eindeutig, was hier gemeint ist. Allerdings wurden nach WALLHAUSEN (1616) noch Fußsoldaten an der Handschleuder ausgebildet. Um Hinweise wird gebeten !
schlichten: verringern.
Schließ: Kostenrechnung.
Schließgeld, Schloßgeld: Fang- und Schließgeld, dass ein Haftentlassener bei der Entlassung an den Schließer zu zahlen hatte.
Schliffel: ungebildeter, roher Mensch.
Schlöpe: DWB Bd. 15, Sp. 786, 24: „im deichbau ein kleiner schlitten ohne erhöhung, ein deichschlitten“.
Schlotz: träger, fauler Mensch.
Schlunt, Schlunterer: Herumtreiber, unordentlicher Mensch.
Schlüsse: Vgl. MALLET, Kriegsarbeit oder Neuer Festungsbau, S. 97: „In den neuen Festungsbau sol man alle bedekte und alle herschende örter / vondar die Belägerer / wan sie dieselben erobert / in die Festung hinein schiessen / und den Belägerten schaden können / einschlüßen“.
Schlüsselbüchse: „hohlschlüssel, den die knaben nach ausfeilen eines loches nahe am schlüsselring mit pulver laden und als kleine kanone benutzen“ [DWB].
Schlüsselgeld: traditionelles Geldgeschenk für den Vermieter beim Einzug, „doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geschenk, welches der Käufer eines Hauses der Gattin oder Tochter des Verkäufers, gleichsam für die Abtretung der Schlüssel des Hauses macht, und welches an einigen Orten auch das Herdgeld genannt wird“ [ADELUNG].
schmaichen: schmeicheln.
schmaltzgrube: fruchtbares Land oder auch Stadt, geeignet für Einquartierungen u. Garnison; einträgliche Erwerbsquelle.
schmauchen: durch Rauch ersticken. STOSCH, Versuch in richtiger Bestimmung, 3. Teil, S. 256: „Einen Missethäter schmauchen, oder zu Tode schmauchen, heißt, solchen dicken Rauch um ihn machen, daß er darin ersticken muß“.
Schmecklein: etwas zum Essen.
schmeißen: schlagen, streiten.
Schmelzhütte: Anstalt zum Schmelzen, besonders der Erze, nach der Art des verarbeiteten Rohstoffes in Kupfer-, Messing-, Eisenhämmer oder -hütten, u. Schwefel-, Pech- u. Glashütten geschieden. – Wasserschmelzhütte: Zur Schmelzhütte gehörte auch ein Pochwerk, dessen zwei Pochhämmer mit Wasserkraft betrieben wurden.
Schmer: I. Das Leibesfett v. Delinquenten [Armesünderfett] wurde vom Nachrichter (Henker) für medizinische Zwecke verwendet; SEMLER, Tagebücher, S. 174 (1634): „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden und begraben worden“. Das wurde immer wieder in Chroniken festgehalten. So soll nach der Schlacht v. Marignano (1515) das Fett eines feisten Gefallenen als Schmiermittel u. Stiefelfett Verwendung gefunden haben; SCHUBERT, Mobilität, S. 160f. II. Schmalz.
Schmerlaib: 1 Pfund Schmer, gegossen in der Form v. Brotlaiben.
Schmerschneider: Spott für die Leibesfülle.
Schmieralia: Bestechung(sgelder).
schmäuchen: dem Rauch aussetzen, räuchern.
schmücken: verbergen, fürchten.
Schnabelweide: „ein nur im Scherze gebräuchliches Wort, dasjenige, was dem Munde Vergnügen erweckt. […] Am häufigsten gebraucht man dasselbe von Speisen und Getränken leckerer Art, welche den Gaumen kitzeln“. kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks13540.htm.
Schnalle: Türklinke.
Schnalzer: Betrüger.
Schnapphahn: I. Strauchdieb zu Pferd, Straßenräuber. Zunächst bezogen auf adlige oder zumindest berittene Wegelagerer, dann auch Scheltwort für einen Kriegführenden: „Partheigänger im Kriege, der widerrechtlich auf Beute ausgeht. Auch die Bauern, wenn sie sich im Kriege in ein Versteck, Hinterhalt etc. legen, und den Soldaten auflauern, welche sich von der Armee oder von ihren Detachements entfernt haben, oder auch wohl als Ermattete dem Korps nachziehen, um sie zu plündern oder todt zu schlagen, werden Schnapphähne genannt. Ferner auch Straßenräuber, als eine gelindere Benennung“ [KRÜNITZ]. => Merodebrüder sowie auf Wegelagerer, Räuber und Diebe im Allgemeinen bezogen. Teilweise erhielten sie bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Teilweise wurden sie auch als Bauerntruppen von Amts wegen gegen feindliche Truppen eingesetzt. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. II. Als „Schnapphähne“ wurden auch die sogenannten „Harzschützen“ oder „Harzbauern“ bezeichnet: Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern von Städten und Dörfern, desertierten Soldaten und flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians von Braunschweig und Christians IV. von Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg und Plünderungen überziehenden Heere Tillys und Wallensteins. III. Spanisches Gewehrschloss.
schnarchen: DWB Bd. 15, Sp. 1180: „in freierer verwendung von einer erregten redeweise, schnaufen beim reden, als ausdruck des zorns, trotzes, hochmuts, der drohung, prahlerei“.
Schnarcher: Schimpfwort: Prahler, Großmaul, Aufschneider, wie Maximilian I. v. Bayern seine Obristen titulierte. DWB Bd. 15, Sp. 1180: „in freierer verwendung von einer erregten redeweise, schnaufen beim reden, als ausdruck des zorns, trotzes, hochmuts, der drohung, prahlerei“.
Schnarhe, Schnarcher: schwatzhafter, verleumderischer Mensch.
Schnarrer: schwatzhafter, verleumderischer Mensch.
Schnauzhahn: „übertragen auf einen sich spreizenden tropf, prahlerischen, sich kriegerisch gebahrenden menschen“ [DWB].
Schnellgalgen: „Der Schnêllgalgen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Eigentlich, ein Galgen in Gestalt eines Griechischen Γ, welchen man ehedem besonders als eine Strafe für ausgerissene Soldaten gebrauchte, indem man sie mit rückwärts gebundenen Händen daran in die Höhe schnellte, d. i. vermittelst eines Seiles schnell in die Höhe zog, und sie eben so schnell wieder fallen ließ, um ihnen dadurch die Arme zu verrenken; der Wippgalgen. 2) Da diese Strafe nunmehr veraltet ist, so wird in weiterer Bedeutung ein Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu henken pflegt, noch ein Schnellgalgen genannt“ [ADELUNG, Bd. 3, S. 1002]. „Man pflegt auch noch jetzt in weiterer Bedeutung einen Galgen von eben dieser Gestalt, woran man die Ausreißer zu hänken pflegt, einen Schnellgalgen zu nennen“ [KRÜNITZ].
Schneller, Schnerr: Wippgalgen, Schnellgalgen, oben mit einem Korb versehen, in dem der Delinquent in das nahe Gewässer mehrmals getaucht oder auch aufs Geratewohl hineingeschleudert wurde. => Strapekorde.
schnevelen: umkommen, in der Schlacht bleiben.
Schnittheppe, Schnitthippe: krummes Winzermesser zum Beschneiden der Rebstöcke.
schnöde: schlecht, böse.
schnüren: prellen, einen durch List um sein Geld bringen; fesseln, foltern.
Schnurre: Abgeleitet von „schnurre, wie Schnurrer, umherziehender Bettler, Landstreicher“, hier sind die sogenannten „Schreckenberger“ gemeint. Die Prägung des Schreckensbergers, der einen hohen Reinheitsgrad hatte, wurde 1571 eingestellt. Während der Kipper- und Wipperzeit wurde in Sachsen und anderen deutschen Landen eine ähnliche Münze gleichen Namens geprägt. Sie hatte einen Nominalwert von vier Groschen (= 12 Kreuzer). Der Reinheitsgrad lag aber bei nur 37 % (370/1000 fein) bzw. noch niedriger. Die mit einem unter dem Nennwert liegenden Silbergehalt massenhaft hergestellten Münzen begünstigten die Inflation während des Dreißigjährigen Krieges. Die auch als Kipper-Schreckenberger bezeichnete Münze wurde so zum Sinnbild und Inbegriff für eine schlechte und wertlose Münze. WAGNER, Kipper- und Wipperunwesen; REDLICH, Inflation; ROUSSEAUX, Kipper u. Wipper.
Schnurrer: a) umherziehender Bettler, Landstreicher. b) abgeleitet von „schnurre, wie schnurrer, umherziehender bettler, landstreicher“, hier sind die so genannten „Schreckenberger“ gemeint. Die Prägung des Schreckensbergers, der einen hohen Reinheitsgrad hatte, wurde 1571 eingestellt.Während der Kipper- und Wipperzeit wurde in Sachsen und anderen deutschen Landen eine ähnliche Münze gleichen Namens geprägt. Sie hatte einen Nominalwert von vier Groschen (= 12 Kreuzer). Der Reinheitsgrad lag aber bei nur 37 % (370/1000 fein) bzw. noch niedriger. Die mit einem unter dem Nennwert liegenden Silbergehalt massenhaft hergestellten Münzen begünstigten die Inflation während des Dreißigjährigen Krieges. Die auch als Kipper-Schreckenberger bezeichnete Münze wurde so zum Sinnbild und Inbegriff für eine schlechte und wertlose Münze.
Schoss: Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, bezogen auf den Grundbesitz, die zwar vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte.
Schober: Haufen Stroh oder Heu, in Nürnberg z. B. ein Schober Stroh 60 Büschel, ein Schöberlein 10 Büschel Stroh.
Schöber: Haufen von Getreide, möglicher Weise zu 60 Garben.
Schock: variables Getreidemaß. Auch 60 Stück = 3 Stiegen = 4 Mandel = 5 Dutzend.
Schock: Münzen wurden nach Schocken gerechnet, wobei meist 60 Stück der gangbarsten Münzsorte, gewöhnlich 60 Groschen, zugrunde gelegt wurden. In Thüringen und Sachsen galt ein Altschock 20, ein Neuschock 60 meissnische oder gute Groschen.
Schock (Böhmen): 1 Schock böhmischer Groschen = 2 Kurant-Taler = 3 Gulden = 60 Groschen (entsprechend 1 Gulden = 20 Kaisergroschen bzw. 1 Schock = 5 Dutzend).
Schock (Uckermark): 1 Schock = 4 Mandeln = 60 Stück.
Schock: 1 Schock = 3 Stiegen = 4 Mandel = 5 Dutzend.
scholdern, schuldern: mit Würfeln u. a. spielen, ein Glücksspiel veranstalten.
schöpfen: hier schupfen, einen mit List verdrängen, an seinen Platz treten. SCHMELLER; FROMANN, Bayerisches Wörterbuch Bd. 2, S. 441.
Schöps: a) verschnittener Schafbock, Hammel; b) auch Name eines sehr starken Bieres, das ehemals in Breslau gebraut wurde, auch Bezeichnung für Kofent (Dünnbier).
Schösen: unbekannter Begriff.
Schöße: Aus beweglichen Folgen zusammengesetzter, von der Taille bis zu den Knien reichender Schenkelschutz.
schoet: Schuss.
schoetvry: schussbereit.
Scholarch: a) Gelehrter, Gebildeter, auch Leiter einer Kloster- oder Domschule => Scholstiker. b) Schulvorsteher.
Scholaster: Der Scholaster, der zu den Prälaten des Domkapitels gehörte, leitete ursprünglich die Domschule und war auch für die Ausbildung der „Domicellare“ [=> Domkapitel] zuständig. In der Rangfolge stand er an dritter Stelle nach dem Propst und dem Dekan, der er bei Vakanz auch vertrat. Er musste die Priesterweihe empfangen haben und unterlag der Residenzpflicht. Im Laufe der Zeit wurde er Stellvertreter des Domdekans. Die Leitung der Domschule wurde immer mehr von einem vom Scholaster angestellten „Magister scholarum“ übernommen, die Ausbildung der Domicellare gehörte im weiteren Verlauf immer weniger zu seinen Aufgaben.
Scholder: Scholle.
Scholderer: Veranstalter von Glücksspielen.
Scholia: Glosse. Die Scholle oder der Goldbutt (Pleuronectes platessa) gehört zur Ordnung der Plattfische (Pleuronectiformes).
Schöltzereÿ: Schulzenhof.
Schönfärber: DWb 15. Bd., Sp. 1507: „der färber, der mit ‚hohen und hellen‘ farben zu färben weisz, im gegensatze zum schwarzfärber, der nur mit tiefen, dunklen farben färbt, der buntfärber, kunstfärber“.
schonroggen: Weißbrot.
Schöps: verschnittener Schafbock, Hammel.
schoren: schaufeln (mundartlich).
Schoristen: Bezeichnung für ältere Studenten. Federputzer, Federbüchsen war die Spottbezeichnung für Studenten im ersten Studienjahr.
Schörgochse: Schiebochse, ein Ochse, der mit der Stirn zieht.
Schösser: Der Schösser (auch Amtsschösser) nimmt die Wirtschaftsverwaltung eines Amtes wahr, vor allem die Einnahmen durch Schoss, Zinsen, Gefällen. Der Schoss war eine allgemeine Vermögensabgabe, die zwar vom Schösser in regelmäßigen Abständen eingezogen wurde, bei Bedarf jedoch extra und auch in vielfacher Höhe erhoben werden konnte. Der Schösser führt das Rechnungswesen des Amtes. Schösser und Amtmann bezeichnen im 17. Jahrhundert häufig den Träger derselben Verwaltungsfunktion, deshalb ist auch der Terminus Amtsschösser gebräuchlich. [MDSZ]
Schoten: Erbsen.
Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm.17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire. WEISSFLOG, Schottische Söldner.
Schragen, Schrage: 1 Schragen = 3 Klafter = 15, 17 Kubikmeter.
Schranne: Verkaufsstand, auch wenn er eine gedeckte Halle oder einen Laden vorstellt; Gebäude, das zum Kauf und Verkauf gewisser Dinge, namentlich Brot oder Fleisch bestimmt ist.
Schrauffe: Streifzug, Beutezug.
schrauffen, schrauben: auf Streifzug, Beutezug ausgehen oder ausgeschickt werden.
schrauffen, schraufen, schrauben: Dabei wurden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge bzw. in das Radchloss der Pistolen oder Musketen gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dadurch wurden Daumen oder Finger langsam zerquetscht. DWB Bd. 15, Sp. 1653: „als thätigkeit des henkers: schrauben einen, ist eigentlich eine henkers arbeit, torquere aliquem cochleis adhibitis Frisch 2, 223c; jemanden die daumen schrauben, eine art der tortur Adelung; man wird dich auf die tortur schrauben“. „Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können“ [Wikipedia].
Schreckenberger: Die Prägung des Schreckensbergers, der einen hohen Reinheitsgrad hatte, wurde 1571 eingestellt. Während der Kipper- und Wipperzeit wurde in Sachsen und anderen deutschen Landen eine ähnliche Münze gleichen Namens geprägt. Sie hatte einen Nominalwert von vier Groschen (= 12 Kreuzer). Der Reinheitsgrad lag aber bei nur 37 % (370/1000 fein) bzw. noch niedriger. Die mit einem unter dem Nennwert liegenden Silbergehalt massenhaft hergestellten Münzen begünstigten die Inflation während des Dreißigjährigen Krieges. Die auch als Kipper-Schreckenberger bezeichnete Münze wurde so zum Sinnbild und Inbegriff für eine schlechte und wertlose Münze. WAGNER, Kipper- und Wipperunwesen; REDLICH, Inflation; ROUSSEAUX, Kipper u. Wipper.
Schreibtafel: Gemeint ist hier möglicherweise sein Archiv (Briefkonzepte, eingegangene Schreiben etc.). Um Hinweise wird gebeten !
Schreibmeister: Meister im Schönschreiben, Kalligraph.
Schreinwerk: Tischlerarbeit.
Schriftsasse: Untertan, der einem Herrn oder dessen Kanzlei unmittelbar untersteht.
Schriftsässigkeit: auch (kanzlei)schriftsässig, frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen Rittergütern (Amtssassen), deren Besitzer das Amt, in dessen Bereich sie gelegen, als erste Instanz anzuerkennen hatten. Die Schriftsässigkeit war an das Gut u. nicht an die Person des Grundherrn gebunden.
Schritt: etwa 71–75 cm.
Schroder, Schröter: Arbeiter, der das in Fässern gelagerte Getränk in die Keller und aus diesen wälzt.
Schröpfen: Erkrankungen wurden auf eine Entmischung der Säfte (humores) im Körperinneren zurückgeführt. Diese Säfte sollten mit Schröpfköpfen wieder ausgeglichen werden. Bevorzugt wurde das Schröpfen in Gesellschaft von Freunden oder selbst hohen Gästen.
Schrot: Schrot steht für das Gesamt-Gewicht oder Raugewicht einer Münze und Korn für den Edelmetall- oder Feingehalt der Münze, der früher für den Münzwert bedeutend war.
Schrot: abgeschnittenes Stück.
Schrothaken: Hakenbüchse, die klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen u. Nägel verschoss, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss.
Schrotstück, Hagelgeschütz: Geschütz, das Hagel zu 10 Pfd. verschoss, klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen u. Nägel, auch die Kartätschenfüllung, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung anlässlich der Belagerung Nördlingens 1634 durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Das große Hagelgeschütz hat man mit Hagelsteinen, Hufnägeln und Klötzblei bei 1.000 Stück an der Zahl, welches in einem Fäßlein hineingeschoben worden, auf eine neu gemachte und mit Erde ausgefüllte Brücke gestellt und gegen die erwartete Bresche in Stellung gebracht. Desgleichen hat man auf dem Wall 3 Hagelgeschütze mit viel Musketenkugeln voll eingefüllt, geladen und gerichtet zu dem Ende, wenn es zum Einbruch komme, daß man sie losgehen lassen wolle. Das große Hagelgeschütz, das einige hundert auf einen Schuß hinweggenommen hätte, ist also […] scharf geladen worden“.
Schröter: Weinfuhrmann.
schrotten: auf Schrotleitern (Leiterbäumen) bewegen.
Schrotaxt: Axt zum Zerkleinern von Holz.
schrot[t]en: auf Schrotleitern (Leiterbäumen) bewegen; Bierfässer abladen.
Schubbock: zweirädriger Schubkarren.
Schuh: 1 Schuh (Fulda) = 28, 2888 cm.
Schuh (Fuß): 1 mecklenburgischer Fuß = 0,291 m.
Schuh: altes Längenmaß, das je nach Land meist 28 bis 32 cm maß, in Extremfällen auch 25 u. 34 cm.
Schuhknecht: alte Benennung des Gesellen oder Gehilfen des Schuhmachermeisters.
schuld disputiren: Schuld abstreiten.
Schuldschein, Schuldverschreibung: Diese Obligationen wurden z. T. regelrecht unter den Offizieren gehandelt, z. B. wenn einer versetzt oder in die Heimat zurückkehrte, natürlich wegen der vermuteten relativen Unsicherheit der Einlösung mit entsprechendem Abzug.
Schulexercitium: Schulunterricht.
Schullermann: Pikenier ? Um Hinweise wird gebeten !
schultenhoffe: Diensthufe eines Schulzen (Schultheiß, Ortsvorsteher), Erbmeierhof, gehört zu den größten Einzelhöfen.
Schultes, Schultze, Schulze: Vorsteher einer bäuerlichen Gemeinde mit Gerichtsbefugnis => Schultheiß.
Schultheiss: Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiss war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheissen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. Der Schultheiss war aufgrund seines Amtes meist nicht sonderlich beliebt. In der Predigt eines aufgebrachten protestantischen Pfarrers in Eichfeld, der Grafschaft Castell zugehörig, am Sonntag Cantate 1633 hieß es anlässlich der Abgaben für die Castell’sche Kriegskasse: „Er habe sein Amt von Gott. Der Schultheiß nötige den Witwen und Waisen etc. das Ihrige ab, um sich zu bereichern, er fresse, saufe, mäste sich an ungerechtfertig[t]em Gut wie ein Schwein, das man endlich schlachte und ob der Würste guter Dinge sei. Etliche vom Gericht seien Schelme, Diebe und Ehebrecher“. EGERT, Eichfeld.
Schultheißengericht: genossenschaftliche und von den Kriegsherren weitgehend unabhängige Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren, die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde.
Schulze: Vorsteher einer bäuerlichen Gemeinde mit Gerichtsbefugnis => Schultheiß.
Schulzenhof: Diensthufe eines Schulzen (Schultheiß, Ortsvorsteher), Erbmeierhof, gehörte zu den größten Einzelhöfen.
Schupfen: magalia: Ställe ohne Wände, nur mit Dach, offener Raum mit Überdach.
schupfen: einen mit List verdrängen, an seinen Platz treten. SCHMELLER; FROMANN, Bayerisches Wörterbuch Bd. 2, S. 441.
Schuppe: Kerze.
Schuppe, Schüppe: Schaufel, Spaten.
Schürbuoch: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Schuss, aufgesetzter: Um sicher zu gehen, wurde im Nahkampf die Muskete (Kal. 1, 7-1,9 mm] oder Pistole (Kal. ca. 1, 4 mm) direkt am Körper angesetzt, was dem verwendeten Kaliber schwerste Verwundungen hervorrief. Zum Teil wurde auch direkt ins Gesicht geschossen, was den halben Schädel wegsprengen konnte. Teilweise waren dadurch die Getöteten nicht mehr zu identifizieren u. wurden daher in „Gemein-Gruben“ beigesetzt. Über das Treffen bei Rheinfelden (1638) berichtet PUFENDORF, Schwedisch- und Deutsche Kriegs-Geschichte 10. Buch, S. 452: „Und als die Weimarischen die Salve der [kaiserlichen; BW] Musqvetirer aus dem Graben ausgehalten / machten sie sich über dieselben her / und löseten ihre Gewehre nicht her / als biß sie es denselben auff die Brust setzen kunten /also / daß kein Schuß vergebens war“. Vgl. dazu WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Pferdt, S. 11: „Hastu aber einen nicht Schoßfrey armirten oder Blossen für dir / setzestu jhm die Pistol auff die Brust nach dem Hertzen / oder oben auff die Schultern / Kopf / Halß oder da du jhn am gewissesten haben kanst“.
Schüsse auf die eigenen Soldaten: Dass Offiziere hinter den Soldaten herschossen, um sie nach vorn zu treiben, kam nicht selten vor. Königsmark soll drei Soldaten mit dem Degen niedergehauen haben, um andere zum Sturm zu bewegen. Möglicherweise war dies auch ein Grund für die Entstehung der sogenannten „Vorwärtspanik“: REBITSCH, Die Typologie, S. 53, beschreibt diese Art des Angriffs als „Vorwärtspanik“: „Der US-Soziologe Randall Collins beschreibt dieses Phänomen mit dem Begriff der ‚Vorwartspanik‘, die eine ahnliche gruppendynamische Reaktion erzeugt, wie im Fluchtverhalten von Menschen: Zwischen den gegnerischen Seiten baut sich eine Anspannung auf, die sich schlagartig entlädt, wenn eine Seite nachgibt. Die uberlegene Partei, militarisch musste man von Kampfverband sprechen, stürmt ‚in einer hitzigen, hochgradig emotions- beziehungsweise adrenalingeladenen Aufwallung voran‘, dieser Sturm entwickelt sich bis zur Raserei der überlegenen Partei und kann bis zum bitteren Overkill gehen. Das heisst, vorwärtsstürmende, sich als überlegen zeigende Soldaten reißen ihre Kameraden mit, so wie sich auch das Fluchtverhalten der sich als Unterlegene fühlenden Kräfte massiv verstärkt. Die Gruppendynamik setzt dabei enorme emotionale Effekte frei, die sich auf die große Masse der vorwartsstürmenden Angreifer ubertragen. Durch dieses Massenphänomen konnte sich sogar auch ein an sich defensiv starkes Tercio auflösen“. Vgl. COLLINS, Kollektive Gewalt, S. 206.=> Feigheit vor dem Feind: Das wurde in der Regel mit der ganzen Härte des Militärstrafrechts geahndet. Die „MERCURIJ RELATION“ vom 2.12.1642 berichtet aus Böhmen über die Strafen nach der verlorenen 2. Schlacht bei Breitenfeld (1642): „Zu Pilsen / allda Obrist Gabalier mit seinem Regiment Tragoner losiert / seynd Ihre Ertzfürstl. Durchl. mit dem General Piccolomini / vnd vil andere Officier / mit lösung des Geschütz empfangen worden / Sonst seynd zu Roggenzan der Madlonische Obrist Leutenant / vnnd Obrist Wachtmeister ihr Lebenlang in Eysen vnnd Bänd bey der Vestung Raab / Stain zu brechen / condemniert worden“. Vgl. auch THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 891ff.; => Madlo in den „Miniaturen“. Aber auch Soldaten ließen ihre Vorgesetzte bei Angriffen in den Gräben im Stich; so im April 1646 vor dem v. den Kaiserlichen belagerten Krems; LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1646), S. 24: „allermassen dann erst vor 2. Tagen (war der Relation nach der 20. 30. Aprtilis:) mit dem Mersischen Hauptmann Lorenzo beschehen / welcher in den Approchen von seinen Knechten verlassen / vnnd durchstochener in die Statt gebracht worden“.
schussfrei (fest): Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 1. Bd., S. 942 (Bauernaufstand in Oberöstereich 1626): „Die Bawren haben in diesem Treffen 3000. Mann verloren / auff der andern Seiten aber sind wenig vmbkommen. Es war sich wol zuverwundern / wie kühn es die Bawren / weil viel vnter ihnen Schußfrey waren / hineyn gewaget / daß auch bißweilen acht oder zehen vnter ein gantze Company hinein setzen dörffen / da sie dann grossen Schaden gethan / viel Pferd vnd Leut verwundet / sie aber ohne Verletzung darvon kommen: Ja es ist auch ihrem General ein Kugel auß grossem Geschutz wider die Brust vnd ohn einige seine Verletzung wider zurük gefahren: Welcher aber hernach / vnerachtet / der Zauberey / vom Obristen Cortenbach erschossen worden“. Vgl. auch DWB Bd. 3, S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert die entsprechenden „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.
Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben. In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“. In der Hannover’schen Chronik heißt es; JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen“. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Anlässlich der Belagerung Pilsens 1619 heißt es: „Ein Waghals unter den Mansfeldischen Hans Fabel genannt / nahm eins mals ein Stützen Glas Bier / gieng auffm Stadt-Graben zu / bracht den Belagerten eins / den haben sie es mit Kraut vnd Lot gesegnet / aber er tranck sein Stützen Bier auß / bedancket sich gegen jhnen / kam in den Lauffgraben / zog fünff Kugel aussm Busen / dises Pilmis Kind [Teufelskind; BW] / obs wol noch so vest gewesen / ist doch kranck worden vnd vor eroberung der Statt gestorben“. „Warhaffter Bericht / Von der Belägerung und mit gestürmter hand Eroberung der Stadt Pilsen inn Behem / Von einer unpartheyischen Person / so selbsten darbey gewesen … erstlich in Behmischer Sprach zusammen geschrieben: Jetzt aber auß dem Behmischen Original getreulich verteutscht / [et]c“. s. l. 1619, S. 17 [VD17 14:006566V]. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen‘ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben. DECKEN, Herzog Georg 1. Bd., S. 158: Christian von Braunschweig ließ angeblich „auf allen seinen Glashütten eine große Menge Glaskugeln machen, die zauberischen Soldaten, so sich vest machen [d. h. vor normalerweise verwendeten Kugeln schützen] können, desto besser zu empfangen“. Vgl. KAISER, Schußfest vor Stralsund [http://dkblog.hypotheses.org/451]: „Während der Kämpfe um Stralsund im Jahr 1628 gelang es den Belagerten, einen Ingenieur der Gegenseite abzufangen. Als man ihn untersuchte, fand man unter anderem auch ‚Signete / so man auff Brodt drücken / vnd 24 stunde ein gantze Armee damit fest machen kann‘ “.
schussfrei: sicher vor dem Schusse, außer Schussweite.
Schußgatter: Schoßgatter, Schutzgatter, ein Gatter= oder Gitterthor, das sich vor dem Ausflusse eines Wassers befindet, das daselbst seinen Schuß oder schnellen Ablauf hat.
Schussverletzungen: RADLER, Das Schweidnitzer Land, S. 38f.: „Gleich zu Beginn des Feldzugs in Oberschlesien (Juni 1627) wurde Franz Albrecht [v. Sachsen-Lauenburg; BW] schwer am linken Arm verwundet und kehrte daher bald nach Schweidnitz zurück. Am 1. Juli meldete er seinem Obristleutnant [Melchior; BW] von Hatzfeld, er befinde sich jetzt ‚viel übler zu paß (Fuß; BW] als zuvor‘. Drei Tage später schrieb er: ‚Was den ital. Doctor betrifft, so haben wir denselben wieder fortgeschickt. Wenn wir ihn länger bei uns behalten hätten, würden wir nicht allein um den Arm, sondern gar ums Leben ge-[S. 39]kommen sein. Hat uns große Schmerzen am Arm verursacht, danken Gott, daß wir seiner los sind. Wir gebrauchen außer unserem Feldscherer noch einen hier aus der Stadt (Schweidnitz), Meister Werner genannt, welcher ein erfahrener Mann ist. Der Schuß ist so groß, daß man wohl eine Zitrone hineinlegen kann. Wenn wir den ital. Doctor noch hätten, wären wir schon verloren‘. Einige Tage später: ‚Wegen unseres Schadens hat uns das Fieber zwar verlassen, der Brand [=> Brand, kalter, Gangrän (Gangraena), BW] ist ausgestillt, allein die Wunde ist so schrecklich und so groß, wohl bei die fünf Finger breit, also daß auf der einen Seite des Armes fast kein Fleisch mehr ist, die Kugel muß etwa vergiftet oder es muß sonst eine Schelmerei daran gewesen sein‘. In seinen Briefen vom 8. und 9. Juni zeigte er wieder etwas mehr Mut und Hoffnung. ‚Wir verhoffen, geliebte Gott dem Allmächtigen, innerhalb von 14 Tagen uns wieder ins Lager zu verfügen. Was ich ausgestanden, glaubt kein Mensch, die Wunde ist itz so groß, daß man eine Hand hineinstecken kann‘. Während die Kameraden leichte Siege erfochten, mußte er in Schweidnitz ‚stillsitzen‘. Am 15. Juli versicherte er: ‚Daß ich so elendig hie sitzen muß,gehet mir durch Herz und Bein, wollte lieber tot sein, als leben, wans sollte länger werden, mag es dem welschen Doctor danken. Der Schaden sehet noch wunderlich und groß aus, ich glaube nicht, daß ein rechtschaffener Kerl seiner tage solch ein Loch an einem Arme kann gehabt haben. Es ist nicht anders, als hätten es die Hunde herausgefressen‘“. Franz Albrecht überlebte diese – angeblich durch eine Arkebusenkugel verursachte – Verletzung im Gegensatz zu unteren Chargen, die sich eine derartige Versorgung nicht leisten konnten.
Schute: kleines, flaches Schiff, meist ohne eigenen Antrieb u. ohne Takelage.
Schutten: Blenden.
Schutzgerechtigkeit: Recht u. Verpflichtung zur Ausübung des Schutzes, als z. T. vererblicher oder veräußerlicher Rechtstitel; auch: (Anspruch auf) die dafür zu entrichtende Abgabe.
Schutzherrschaft, sächsische: Die sächsische Schutzherrschaft über Nordhausen war eigentlich erloschen, denn der letzte, v. Kurfürst Christian II. u. allen sächsischen Herzögen auf 10 Jahre geschlosse Schutz, Schirm- u. Verteidigungsvertrag mit der Reichsstadt vom 4.12.1604 war nicht verlängert oder erneuert worden. Erst am 25.2.1660 schlossen Kurfürst Georg II. u. alle anderen sächsischen Herzöge einen neuen Schutzvertrag ab.
Schutzrecht: KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 1. Bd., S. 64, Anm. 113: „Das Schutzrecht (Schutzherrschaft) trugen die deutschen Könige und römischen Kaiser zunächst verschiedenen Reichsfürsten auf. Am längsten hatten es, da mit dem Reichsschultheißenamt verbunden war, die Herzöge und Kurfürsten von Sachsen (Gesamthaus Wettin) inne (bis 1697)“.
Schutz- u. Schirmverwandter: Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Im engeren Sinne ist damit ein (legitimer) Einwohner einer Stadt gemeint, der nicht das Bürgerrecht innehatte, aber nach Ableistung eines Schutzverwandteneides dennoch einen gewissen Schutz durch das Gemeinwesen genoss. Schutzverwandte unterstanden der Polizei u. der Gerichtsbarkeit der Stadt. Umfasst waren regelmäßig das Wohnrecht und die Erlaubnis, die allgemeinen Anstalten der Gemeinde zu benutzen. Nicht erlaubt war einem Schutzverwandten, selbstständig ein bürgerliches Gewerbe zu betreiben oder den Zünften beizutreten. Dies wurde teilweise sogar als Vorteil aufgefasst, da der Stand des Schutzverwandten nicht die (insbesondere finanziellen) Verpflichtungen des Bürgerrechts u. die Reglementierungen der Zünfte mit sich brachte. Auch durfte ein Schutzverwandter kein öffentliches Amt bekleiden. Rechte bei den Gemeindeweiden u. Holzrechte standen Schutzverwandten meist in eingeschränkter Form zur Verfügung; in der Regel mussten sie eine Zahlung in Geld leisten, um diese Vorteile nutzen zu dürfen. Da wegen der damit verbundenen Kosten nicht jeder das Bürgerrecht anstrebte, wurden Schutzverwandte oft nach spätestens drei Monaten aufgefordert, das volle Bürgerrecht zu erwerben u. insbesondere die dazu nötigen Geldzahlungen zu leisten. Teilweise wurden dazu Repressalien angewandt, wie etwa das Androhen der Ausweisung, Pfändung, Arrest oder Gefängnis. Diesbezügliche Tendenzen gab es vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, und zwar als Folge der Lockerung der Zunftverfassungen u als Vorbote künftiger Gewerbefreiheit. Es stand den Schutzverwandten aber frei, eine jährliche Schutzgeldzahlung zu leisten. Wer dies getan hatte, durfte nicht genötigt werden. Eine solche Regelung konnte günstig sein, etwa wenn jemand keine Meisterstelle anstrebte, aber trotz einer Ehe als Geselle bei einer zum Gewerbe berechtigten Meisterwitwe arbeitete. Im Erbfall waren seine Rechte dann denen eines Bürger gleichgestellt. Von der Nötigung ausgenommen war auch, wer vor der Pest, Kriegsgefahr oder Verfolgung in der Stadt Zuflucht gefunden hatte, solange die Ursache andauerte. In der Regel rekrutierten sich Schutzverwandte aus den Reihen der Gesellen, Lehrlinge, Arbeiter, Tagelöhner u. Juden [nach Wikipedia].
Schützenkörbe: LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 23: „Man flichtet sie mit dünnen Weidlein / und sind gemelte Körblein ungefahr 1. Schuh in der dicke / in der höhe aber 10. Zölle / und am Boden 8. Zölle / daß sie sich von oben nach unten je länger je mehr zuspitzen und verlieren / und man danahen 2. Daumen für die Musquetierer zu einem Schießloch haben möge. Sie werden auf die Brustwehr / wo der Feind ankomt / dick an einandern gestellet / zwischen welchen die Musquetierer bedeckt seyn / und dadurch Feuer geben können“.
Schützenhäubel: hutartiger Helm mit Ohrenklappen; mit Halbkamm (westeuropäischer Typus), mit Zipfelchen (italienisch-deutscher Typus).
schwächen: verführen, schänden.
Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (v. lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks u. der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
Schwähr: Schwiegervater.
Schwängkfäldischer: Gemeint ist wohl Anhänger des Kaspar Schwen(c)kfeld v. Ossig [1490 Ossig bei Lüben-10.12.1561 Ulm], eines deutschen Reformators u. religiösen Schriftstellers.
Schwanrohr: unbekannte Bezeichnung für Gewehr ? s. u. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr, S. 178.
Schwarzburg, Herrschaft: Am Ende der zwischen 1571 u. 1599 vollzogenen Teilungen des gräflich schwarzburgischen Gesamtbesitzes bildeten sich die Herrschaften Schwarzburg-Rudolstadt u. Schwarzburg-Sondershausen heraus, die bis 1918 nahezu unverändert Bestand hatten.
„schwarze“ Abgabe: erzwungene Abgabe der Offiziere an ihre Kommandeure bis hin zum Generalleutnant, die ihrerseits wieder Abgaben von ihren Untergebenen einzogen, für die Ausübung ihrer Stelle.
schwarze Galle: Melancholie.
schwarzer Caspar: Teufel, Tod.
Schwarzfärber: Waidfärber, ein Handwerker oder Künstler, der sich beim Zeugfärben auf die schwarze, blaue u. braune Farbe beschränkte.
Schwarzfärberei: Werkstatt des Waidfärbers für schwarz, blau u. braun, im Gegensatz zum Schönfärberei. https://berufe-dieser-welt.de/schwarzfaerber/: „Zur Herstellung des Färbebades gab man Eisenspäne oder Eisennägel, Eisensalze, Ruß und Kohle ins Wasser – was, wieviel und wovon war das gehütete Geheimnis des Schwarzfärbers. Die Färbeflotte musste über offenem Feuer erhitzt werden, bevor das vorbereitete Färbegut hinein gegeben wurde“.
Schwarzfleisch: gekochter und im Rauch geschwärzter Schinken.
schwarzgut: minderwertiges Brot, z. T. mit unausgemahlenem Getreide.
Schweden-Franzosen: Ausdruck für die in schwedischen Diensten stehenden Franzosen.
Schwedentrunk [haustum suecicum]: Die Foltermethode des „Schwedischen Trunkes“ (auch „Wasserfüllen“ genannt) wurde erstmals v. spanischen Truppen, dann v. kaiserlich-ligistischen Soldaten im Dreißigjährigen Krieg praktiziert (Pfarrer Johann Daniel Minck [1611-1664] aus Groß-Bieberau; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253) u. von den Schweden übernommen; nach ORTEL, Blut Angst Trehnen Geld, bereits v. der spanischen Inquisition eingeführt. Die Soldaten flößten ihren Opfern Wasser un./oder Jauche ein und sprangen ihnen anschließend auf den durch Fäulnisgase aufgeblähten Bauch. Dies ließ die inneren Organe zerplatzen und führte nicht selten zum Tod. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing, SIGL, Wallensteins Rache, S. 127: „Dieser Trunk sieht so aus. Sie fesseln ihrem Opfer die Hände auf dem Rücken, binden ihm die Füße zusammen und werfen ihn rücklings auf den Boden. Einen Besenstiel (baculum scopiarium) oder irgendeinen anderen zwei Daumen dicken Stock, den sie gerade zur Hand haben, stoßen sie dem auf der Erde liegenden Opfer in den Mund. Dies geschieht zuweilen mit solcher Wut und Gewalt, dass sie dem sich wehrenden Menschen die Zähne einschlagen oder abbrechen. Haben sie ihm so den Stiel in den Mund getrieben, nehmen sie kaltes oder heißes Wasser, Bier oder Lauge (Waschwasser, Lotium), einfach eine irgendeine vorhandene Flüssigkeit mit einer dicken Jauchebrühe, Menschenkot, wie es ihnen eben gerade ihr Mutwille eingibt. Diesen stinkenden Trunk lassen sie an dem aufrecht stehenden Besenstiel hinabrieseln und in den Mund und den Schlund des auf dem Rücken liegenden Opfers. Sie flößen ihm das Getränk unausgesetzt und so reichlich ein, dass der Bauch wie bei Wassersüchtigen anschwillt. Erst wenn sie sehen, dass ihr Opfer jeden Augenblick ersticken muß, ziehen sie ihm den Stiel wieder heraus. Dann springen sie mit angezogenen Beinen plumpsend auf den aufgeschwollenen Bauch. Durch diesen Druck beim Draufspringen muß der zur Strafe (für den nicht begangenen Verrat) eingeflößte übrige Trunk zur noch größeren Strafe und Marter wie aus einem Springbrunnen aus dem Munde herausspringen. Er wird mit viel Blut vermengt überreichlich erbrochen“. STEGER, jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.; „Der Dreissigjährige Krieg am Oberrhein“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: hier heisst es z. B. „mit wasser zu todt gefült“. STEMMLER, Tagebuch 2. Bd., S. 740 (1638): „Der Ortspfarrer [v. Neustadt im Schwarzwald; BW] Adam Wehinger wird gefangen genommen, verwundet, auf den Rücken gelegt, mit Wasser durch den Mund vollgepumpt und dann durch die mit den Füßen auf ihm trampelnden Soldaten aufs grausamste getötet“. Schwedische Truppen sollten im April 1637 im kursächsischen Wurzen ein apokalyptisches Szenarium veranstalten, wie ein anonymer Bericht über die „Wurzener Kreuz- und Marterwoche“ zeigt; PLETICHA, Deutsche Geschichte Bd. 7, S. 59: „Der Schwedische Trunk, also genennet, ist sehr gemein gewesen, indem ihrer vielen unreinen Seyffen- und Pfützen-Wasser oder Mistjauch in den mit einen Spanner oder Röhrlöffel ausgespreitzten Mund, so viel als hinein zu bringen gewesen, gefüllet, über eine Weile hernacher auf ihren Leib gesprungen, und die hinein gegossene Jauche heraus getrieben worden, dadurch ihrer viel um die Gesundheit gebracht, daß sie es die Zeit ihres Lebens nicht verwinden, mehrer theils sind schon davon gestorben“. Allerdings wurde der Schwedentrunk auch v. Bauern an gefangenen (hier ungarischen) Soldaten wie in Zeitz angewandt; BOTHE, Zeitz, S. 352. Aus der Altdorfer Ortschronik, http://www.j-ehret.com/krieg.htm: „Leonhardus Stöckher ist am Schwödischen Trunkh gestorben. Diss war aber der Schwödische Trunkh: wann die Schwödischen, undt andere Solldaten, iemandt ergriffen, in deren häusern sie nichts fanden, noch von ihnen erkündigen möchten, wohin dass eine undt andere verborgen worden, obgleich nichts alss die lähre Armuth bey ihme obhandt hatte, dennoch glaubten es ieme so leicht nicht, sondern banden und fessleten, und bezwangen ihne, so er vielleicht wass verborgen wisse, zu bekhennen: undt zue dem zil bandten sie ihme die händ hintersich auf den Rukhen, legten ihne rückhlings auff den Boden, sätzten sich auff seine knie undt schenkhel, undt wurde fest bey beeden Achslen gehalten. Alssdann nahmen sie ein Räb- oder anderen steckhen, den sie unter seinen Zähnen, damit er den Mundt nicht schliessen möge, halten, daran sie ihme auss der nechsten Pfiz oder Kotlachen genommene wasser in den Mundt undt halss hinab giesseten, undt dannach auf den Magen truckhten, dass oben das Wasser zuem Mundt wider herauss getrieben wurde. Dergestalten handelten sie mit den leüten. Darbey vil starben“. Aus Pfirt, http://www.j-ehret.com/krieg.htm. „Sie (die Soldaten) haben den Leuten das unsauberlichste reverenter Mist in Wasser, darin sie ihren Unrat getan, ganz Zuber voll auf den Ruggen ligent, zum Mundten eingegossen, dernach mit Füssen auf den Bauch gesprungen, dass ihnen solch Wasser mit samt dem Unflat zu Mund, Nasen und Ohren herausgefahren“. Vgl. auch KRAH, Stüdthüringen, S. 78 (1634): „Als ein sonderliches Beispiel steht da mein leiblicher Bruder, der ein Pfarrer gewest zu Sülzfeld, mit Zunamen Möller. Auf wie elende Art und Weise ward er ergriffen ! Erstlich groß man ihm ein den schwedischen Trank (ach !) dem Bruder, hat ihn dann wiederholt in drei- und vierfachen Wechsel. Kaum mögen dir langen 2 mal 6 Becher voll Wassers, bis sein Körper ganz voll, und ihm der Magen beschwert war. Grausam traktierte ihn dann bald ein Soldat nach dem andern. Einer dabei hielt das rechte, das linke Bein ihm ein anderer, wahrlich nicht anders, als wollten die Sell‘ aus dem Leib sie ihm treten. Seitdem ließ er Urin, mit frischem Blut untermischet, Sank et siechte dahin, ein Opferlamm, satt von der Schlachtbank, bis ihm gänzlich und gar der Faden des Lebens gerissen“. Aus Halle wird unter 1639 berichtet; OLEARIUS, Halygraphia, S. 408: „Den 15. [2.1639; BW] hat er [Banér; BW] zweene Soldaten / so einem Bauer ein so genanten Schwedischen Trunck gegeben / enthaupten / viertheilen / und die Stücken für den Thoren an Galgen und Räder auffhengen lassen / mit dieser Uberschrifft: Der unerhorte Trunck“. DREYHAUPT, Pagus Nelectici Et Nvdzici, 1. Bd., S. 261 (Halle 1639): „Hier waren zwey seiner Soldaten zu Scherben [Seeben, heute Stadtteil v. Halle ?; BW] zurück geblieben, hatten einem Bauer in der Schule Hände und Füsse auf den Rücken gebunden, und einen Knebel in den Mund gelegt, ihre Nothdurft s. v. in einen Topf verrichtet, den Unflath dünne gequerlet, und dem Bauer eingeflösset, um von ihm Geld zu erpressen. Unter diesen verabscheuungswürdigen Handlungen kam Banner an, und gieng in das Schulhaus, sein Wasser abzuschlagen. Da er nun die Soldaten über dieser Arbeit fand: ließ er sie gleich in Ketten schlagen, an seinen Wagen anschliessen, und mit nach Halle führen. In Halle ließ er gleich Standrecht über sie halten, sie enthaupten, auf einer Waschbank viertheilen, und diese vier Theile vor dem obersten Galgthore an eingestossene Pfähle mit der Ueberschrift: der unerhörte Trunk, annageln“. Nach der 1. Schlacht bei Breitenfeld nannte man den verwendeten Kot auch „Sächsisch Confect“. ZEITFUCHS, Stolberg, S. 284.
schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
„schwedische Krankheit“: Unter dem Januar 1633 wird aus Altenburg berichtet; BEUST, Jahrbücher 2. Bd., S. 169: „Marschirten die Schweden nach Weida. Sie hinterliesen eine ansteckende Krankheit, die man die Schwedische Krankheit nannte, und an welcher bereits über 200. Soldaten hier gestorben waren, diese breitete sich nunmehr unter den hiesigen Bürgern aus, und riß Viele hinweg“. Damit war die Pest gemeint. Vgl. auch FRITZSCHE, Bilder, S. 68; HERMANN, Die Altenburger, S. 99f.
Schwedische Ordre: Das hieß also nur der übliche Servis [=> Service], aber keine Lehnung = alle zehn Tage zu entrichtender Sold für die schwedischen Truppen, Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt.
Schwefel, mit Schwefel brennen: Dabei wurde Schwefeldioxid, das sonst zur Heilung von Hautkrankheiten und zur Vergiftung von Wasser bei Belagerungen verwendet wurde, auf die Haut gestreut und angezündet; eine Quälerei, die spanische Truppen angeblich nach der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) bei schwedischen Verwundeten anwandten.
Schwefelbolzen: Mit Schwefel versetzte Bolzen wurden entzündet u. abgeschossen. Das dabei entstehende Rauchgas verband sich mit Luftfeuchtigkeit u. der Feuchtigkeit in der Lunge zu schwefliger Säure. Die Lunge wurde verätzt u. der Feind erstickte. Eingesetzt z. B. durch die kursächsische Besatzung Freibergs/Erzgeb. im März 1639 bei der Belagerung durch Banérs Truppen; BENSELER, Geschichte Freibergs 2. Bd., S. 962.
Treffen bei Schweinitz am 30./31.5.1642: Nachdem sich am 27.4.1642 zwei schwedische Heere unter Lennart Torstensson u. Torsten Stålhandske bei Sorau vereinigt hatten, danach die Festung Glogau mit dem Versorgungsmagazin erobert hatten u. dann Richtung Schweidnitz vorrückten, versuchte Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg v. Breslau aus mit einem Kavalleriekorps den Angriff der Schweden vor Schweidnitz aufzuhalten. Beim Zusammentreffen wurde sein Korps aber mit großen Verlusten schwer geschlagen. Franz Albrecht wurde schwer verwundet, geriet in Gefangenschaft u. starb am 10.6.1642 in Schweidnitz. HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau, S. 324ff. – Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.
Schweidnitz-Jauer, Herzogtum: Das Herzogtum Schweidnitz-Jauer bestand zeitweise getrennt aus den schlesischen Herzogtümern Jauer u. Schweidnitz. Sie waren ab 1346 dauerhaft verbunden und wurden bis 1368 vom Schweidnitzer Zweig der Schlesischen Piasten regiert. Ihre Gebiete gehörten ursprünglich zu den Herzogtümern Liegnitz u. Breslau. Residenzorte waren Jauer bzw. Schweidnitz u. die Burg Fürstenstein im Waldenburger Bergland. Nach dem Tod des Herzogs Bolko II. v. Schweidnitz fielen die Herrschaftsgebiete von Schweidnitz-Jauer erbrechtlich an die Krone Böhmen, wobei Bolkos II. Witwe Agnes von Habsburg bis zu ihrem Tod 1392 ein Nießbrauch zustand [nach WIKIPEDIA].
Schweige: Vehhof, der dazu gehörige Weideplatz oder die Herde selbst.
Schweineschneider: Der Schweineschneider besorgte das Kastrieren der Schweine.
Schweinhaag: befestigtes Gehege für Schweine.
Schweinsfeder: militärisches Pendant des Jagdspießes, jedoch ohne Knebel. Wie der Springstock zur Bildung von => Spanischen Reitern verwendet.
Schwemme: Gewässer, in das Vieh zur Reinigung getrieben wird.
schwencken: Schwänke: boshafte oder listige Streiche, Ränke, Finten.
nach der Schwere: nach der Anzahl u. dem Rang der durch Bilette eingewiesenen Soldaten u. Offiziere je Haushalt.
schwerer Fall: Schlaganfall.
Schwermut: Hippokrates erklärte die Melancholie als Überschuss an schwarzer, verbrannter oder schwarzer Galle (in der Milz und in den Hoden produziert), der sich ins Blut ergießt. Die Melancholie war nach seiner Auffassung eines der vier Temperamente des Menschen. Die „Schwermut“ galt als einziger Grund für ein kirchliches Begräbnis eines Selbstmörders. Der Lüneburger Geistliche Scherertz verfasste eine mehrfach aufgelegte „Fuga Melancholiae“ zur Behandlung von Schwermütigen; STEIGER, Melancholie.
Schwert: Axialsymmetrische Blankwaffe mit gerader, zweischneidiger Klinge. Mit dem Aufkommen zunehmend schwererer Rüstungen mussten auch die Waffen angepasst werden, um den Gegner trotz Panzerung verletzen zu können. Durch die zunehmende Verbreitung des Plattenharnischs wurde der Schild überflüssig und die linke Hand zumindest bei unberittenen Kämpfern weitgehend frei. Aus den ursprünglich verhältnismäßig kurzen Schwertern (etwa 0,8-1 m) entwickelten sich daher immer längere Schwerter (heute Eineinhalbhänder oder Bastardschwerter genannt). Der Zweihänder, der auf Abbildungen aus der Landsknechtszeit häufiger zu sehen ist, wurde hauptsächlich zum Zweikampf benutzt, wenn die Formationen (Gewalthaufen) bereits aufgebrochen waren. Zum Wegschlagen der Piken, wie es immer wieder in Gerüchten behauptet wird, ist er völlig ungeeignet. Pikeniere und Musketiere trugen den kurzen Katzbalger als Nebenwaffe, der beim Kampf mit der Hauptwaffe nicht behinderte. Im zivilen Bereich trug man das Rapier. Aufgrund der Tatsache, dass nicht zuletzt häufig Prunkwaffen überlebt haben, da sie keinem Verschleiß ausgesetzt waren, existieren häufig falsche Vorstellungen über Gewicht und Balance historischer Schwerter. Paradewaffen, die hauptsächlich geschultert getragen bei Umzügen vorgeführt wurden, erreichten nicht selten Gewichte, die für den Kampf absolut nicht praktikabel waren (vier Kilogramm und mehr). Eine tatsächliche Gebrauchswaffe musste aber – besonders, wenn sie für militärischen Gebrauch gedacht war – auch über längere Zeit zu führen sein. Ein Stahlschwert, das zum Kampf geeignet sein soll, wiegt je nach Länge zwischen einem und 1,5 kg. Je nach Schwerttyp wird ein Schwerpunkt mehr oder weniger nahe der Parierstange angestrebt. Dennoch können auch qualitativ hochwertige Schwerter mit geringem Gewicht einen Schwerpunkt um 20 cm vor der Parierstange aufweisen, ohne dadurch unhandlich zu werden. I. Richtschwert, ein zweihändig geführtes Schwert zur Enthauptung. Der zu Enthauptende saß dabei aufrecht auf einem speziellen Richtstuhl. Die Klinge war nur so lang wie bei einem einfachen Schwert (ca. 80-90 cm). Das Richtschwert galt als „unehrlich“ und durfte nicht im „ehrlichen“ Kampf benutzt werden. Die Klinge besaß eine abgerundete Spitze; damit war es zum kriegerischen Stoßfechten nicht geeignet. Das Richtschwert hatte im Aberglauben eine unfehlbare Klinge, die selbst tödliche Streiche eines Gegners verhindern konnte. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 43. II. Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten verwendet und galten als geeignete Waffen für den Graben- und Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Kronachs 1634, Regensburgs 1634 und der Veste Coburg 1635. Gustav Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen und erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile. Im Jahresbericht der Landsberger Jesuiten an ihren Ordensgeneral über den Überfall schwedischer Truppen auf Landsberg 1633 heißt es, BUCHNER; BUCHNER, Bayern, S. 153f.: „Und obwohl sie deswegen die Bürger hätten schonen sollen, haben sie dennoch über 300 mit unglaublicher Grausamkeit getötet. Ja sogar alle, die nur eine sehr leichte Wunde abbekommen hatten, sind nacheinander gestorben. Denn die ruchlose Schar hatte alle ihre Schwerter mit Gift bestrichen“.
Schwertfeger: Nachdem Schmied u. Härter ihre Arbeit getan hatten, war es die Aufgabe des Schwertfegers, das Schwert oder die Klinge blank zu fegen, sie auf einem Schleifstein blank zu schleifen u. ggf. zu polieren. Zum Polieren setzte er Polierstähle, Polierachate, Schmirgelpulver u. Polierhölzer ein. Vor dem Hochmittelalter schliffen die Schmiede die Klingen ihrer Schwerter selbst. Seit dem 12. Jahrhundert war dann das Handwerk der Schwertfeger zu finden. Die Schleifer saßen oder standen an einem rundumlaufenden Schleifstein. Kleinere wurden mit einem Fußbrett, größere durch Kurbeln angetrieben. Seit dem 14. Jahrhundert wurden Schleifsteine bis zwei Meter Durchmesser durch Wasserkraft angetrieben [WIKIPEDIA].
Schwibbogen: ADELUNG 3. Bd., Sp. 1749: „Der Schwībbogen, oder vielmehr Schwiebbogen, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Die gewölbte steinerne Decke eines Raumes, ein Gewölbe, welches doch im Hochdeutschen üblicher ist, wo man unter Schwibbogen am häufigsten die nach einem Bogen geschlossene Öffnung einer Mauer verstehet; ein Bogen. 2) Der mit einem solchen Bogen bedeckte Raum, so wie Gewölbe, ein gewölbtes Zimmer oder Behältniß; eine besonders im Niederdeutschen übliche Bedeutung. Doch pflegt man auch im Hochdeutschen die gewölbten Grabstätten, wo man Verstorbene beysetzt, Schwibbögen zu nennen“.
Schwied: Suite, Gefolge.
Schwieger: ältere Form für Schwiegermutter.
Schwindsucht:
Schwindsucht: auch Auszehrung, Verzehrung genannt, vor allem wird damit schnell verlaufende Tuberkulose in den Leichenpredigten beschrieben. => Auszehrung: historischer medizinischer Ausdruck für eine lebensbedrohliche Abmagerung. Als ursächlich galten völlig unterschiedliche Gründe, auch „zehrende“ (konsumptive) Krankheiten (vor allem Tuberkulose u. Krebs). Der Begriff gilt heute als veraltet. Andere, teils ebenfalls veraltete Bezeichnungen sind Abzehrung, Darre, Phthisis, Tabes oder Consumptio. Bis ins 19. Jahrhundert hinein bezeichnete Auszehrung Symptome mit unterschiedlichsten Ursachen. Vor allem Hunger, Mangel an Licht, Luft, Hygiene, guter Kleidung, Wärme etc. Sie war so weit verbreitet, dass Meyers Konversationslexikon noch 1888 schrieb, dass diese Ursachen „mehr Opfer fordern als Krieg und Krankheit selbst“. Die Abnahme der Körpersubstanz betrifft entweder sämtliche Organe u. Gewebe des Körpers gleichmäßig oder sie beschränkt sich auf einzelne Teile. Eine anfangs lokale Auszehrung kann später den ganzen Körper betreffen. Gewöhnlich versteht man unter Auszehrung den Schwund u. das Hinsiechen des ganzen Organismus, wie es in der natürlichen Entwicklung im hohen Alter (Senium) vorkommt bzw. in früheren Lebensperioden durch schwere Ernährungsstörungen hervorgerufen werden kann. Am Auffallendsten ist zunächst der Schwund des Fettgewebes, wodurch die Körperformen ihre Rundung verlieren, die Haut ihre Straffheit u. Glätte einbüßt u. das Gesicht Falten erhält. Im Frühstadium ist auch für Laien die Blässe der Haut u. der Schleimhäute auffallend. Später erst stellen sich Verdauungsbeschwerden, oft allgemeine Verstimmung, Trägheit, nächtliche Schweißausbrüche, Wassersucht ein, welche mit steter Abnahme der Kräfte in langsamem Verfall u. schließlich zum völligen Aufhören aller Leistungen absinken können [nach WIKIPEDIA].
Schwurbede: Steuer, die auf beeideter Selbsteinschätzung beruht.
scisieren: nützen.
sconce: Schanze.
scopus: Ziel.
scortum [lat.]: „Schürze“ = Hure, Dirne.
scriba iudicalis: Gerichtsschreiber.
scriba vogtetico: Vogteischreiber.
scribent: Schreiber, auch: Schreiberling.
scriptum: Schriftsatz.
scrupuliren: Bedenken haben.
scultetus: Schultheiß.
scurreria (ital. scorreria): Streifzug.
Sechsämterland: Arzberg, Kirchenlamitz, Selb, Thierstein, Weißenstadt und Wunsiedel, 1613 gebildet.
Sechsmänner: Als Kontrollorgan war die Einrichtung der „Sechsmänner“ in Wernigerode ins Leben gerufen worden. Sie waren ein Zugeständnis an die Forderungen der städtischen Mittel- und Unterschichten, der Unmäßigkeit des Patriziats einen Riegel vorzuschieben.
Sechspfünder: => Feldstück: eisernes Geschütz, das nach dem Vorschlag des Grafen Hamilton eingeführt wurde, u. Kugeln v. 4 Pfd. verschoss. Jedes Fußregiment hielt 2 Stück, auch die Kavallerie erhielt einige. Angeblich schossen sie dreimal, ehe die Muskete zweimal schoß. Sie konnten v. zwei Pferden gefahren werden. MEYER, Handbuch, S. 62. Im April 1629 gelang es der königlichen Gießerei Stockholm, den ersten Dreipfünder herzustellen, der mit 123 kg sehr beweglich war. Wenig später wurde das Gewicht sogar auf nur 116 kg reduziert. Der Name Regimentstücke für diese neue Feldartillerie blieb erhalten. Durch Gustav II. Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht [WIKIPEDIA]. „Kurtze Feld-Stücke haben zugespitzte Kammern, und sind kürtzer, wie die gewöhnlichen Stücke, schiessen eiserne Kugeln von 6. bis 10. Pfunden, auch allerhand Hagel- und Ketten-Kugeln. Die Regiments-Stücke schiessen 4. bis 6. Pfündige Kugeln“. FAESCH, Kriegs- Ingenieur – Artillerie- und See-Lexicon, Dresden 1735, S. 287. Wahrscheinlich ist hier oft die meist als Feldschlange bezeichnete „Halbe Schlange“ gemeint: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.
Sechsstädte: die Sechsstädte (Oberlausitz). Der Oberlausitzer Sechsstädtebund umfasste die Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau und bestand in dieser Form von 1346 bis 1815.
Sechswöchnerin: Das Kindbett dauerte sechs Wochen. Dann erfolgte in der Regel der erste Kirchgang, verbunden mit der Aussegnung.
Seconde: Hilfe, Unterstützung.
Seconde: Stellvertreter.
secundus: Stellvertreter.
Secret: Siegel.
Secret: „heimliches Gemach“; Abort.
secreta: Geheimschriften.
secretarius: Geheimschreiber, Kanzleischreiber.
secreteza: Verschwiegenheit, Geheimhaltung.
secretiglich: im Geheimen.
Secundant: Beistand der jeweiligen Partei beim Duell, der über den Verlauf und die Einhaltung der Regeln wacht.
secundiren: unterstützen.
sed absque damno: aber ohne Geldstrafe, Geldbuße; Schaden, Verlust, Einbuße, Nachteil.
sedem belli praeoccupirn: den Kriegsschauplatz im Voraus einzunehmen.
sedert: seitdem, seit.
sedes: Wohnsitz, Wohnung, Heimat.
Sedes: Erzpriestersprengel, Aufsichtsbezirk für eine Reihe von selbstständigen Pfarreien und unselbstständigen geistlichen Stellen, die Vikarien und Klöster.
sedes belli: Kriegsschauplätze. Vgl. FÜSSEL, Theatrum belli.
Sedeskirche: Kirche eines höheren kirchlichen Amtsträgers, namentlich des Archidiakons und Archipresbyters.
sedition: Zerwürfnis, Aufruhr, Meuterei.
sed nil impetratum: es wurde nichts erreicht.
Seductor: Verführer, Hintergeher, unehelicher Vater.
seecklick: siechend.
seecasten: Getreidelagerhäuser am Bodensee.
Seehahn: Seeräuber.
see kesen: in See stechen.
Seelhaus: Haus für arme Leute (besonders Frauen), das jemand zum Heil seiner Seele stiftet.
Segensprechen: In Mittelalter u. Früher Neuzeit wurde das Segensprechen wie auch das Wahrsagen durch dazu nicht als befugt angesehene Laien als verbotene u. verdächtige Handlung bewertet u. v. staatlichen u. kirchlichen Behörden bekämpft u. geahndet. Die württembergische Obrigkeit erließ wie auch andere Länder u. Obrigkeiten im 16. u. 17. Jahrhundert Verordnungen „Medikaster und Segensprecher, Zauberer, Wahrsager und Teufelsbeschwörer“ u. wünschte, dass das „hochverpoente und verdammliche Laster des Segensprechens ganz ausgerottet werde“ [nach WIKIPEDIA].
Seich: Urin.
Seidel: kleines Gefäß für Wein.
Seiger: Turmuhr.
Seiger (Saiger): Hüttenwerk. Seiger (Saiger) ist ein seit dem Mittelalter existierendes Metallverhüttungsverfahren mit Metallanreicherung. Es diente einer effizienten Metallgewinnung, indem z. B. Silber aus Silberkupfererzen mit Bleizuschlägen in der Schmelze vom Kupfer getrennt wurde. Das Silber wurde dem silberhaltigen Blei, das auch Werkblei genannt wird, durch das Treibverfahren, auch Kupellation genannt, entzogen [WIKIPEDIA].
Seigermacher: Uhrmacher.
Seitenwehr: Degen oder Rapier.
sekapperen: kappen, abschneiden.
seken: siechen.
seker: ein gewisser.
Sekundant: Der Sekundant hatte dafür Sorge zu tragen, dass sein Duellant alle Regeln beachtete, aber gleichzeitig keine physischen Nachteile dadurch erlitt, dass die Gegenseite Regelverstöße beging.
Selbsttötung: Selbsttötung – kirchenrechtlich eine Todsünde – u. Selbsttötungsversuch fielen unter die Tötungsdelikte u. waren strafbar. Der lutherisch-orthodoxe sächsische Geistliche Andreas Celichius nannte schon 1578 folgende Gründe als Ursachen für Suizid aus Verzweiflung: „Ehrgeiz, Aberglauben, Unverständnis der heiligen Schrift, böses Gewissen wegen der begangenen Sünden und Irrgedanken über Gottes Angelegenheiten. Das böse Gewissen bezeichnet er als ‚des Teuffels Melancholey’“; SÖFFKER; KÄSTNER, Alltägliche Erfahrung, S. 8, Anm. 42. Die Beisetzung hatte ohne alle Zeremonien u. außerhalb der Friedhöfe durch den Scharfrichter (Abdecker, Schinder), in dessen Arbeit der Selbstmörder eingegriffen hatte, zu erfolgen. Zum Teil wurde der Leichnam verbrannt, wenn er nicht verscharrt, in eine Kalkgrube geworfen oder in ein Fass eingespundet ins Wasser geworfen wurde (vgl. ROECK, Stadt, Band 2, S. 756; STEINHAUSEN, Ammon). Ein Begräbnis mit christlichen Zeremonien u. Gedächtnisfeiern sowie die Namensnennung waren verboten. Eine Ausnahme sollte Schwermut („Melancholie“) sein. Vgl. dagegen WAAS, Chroniken, S. 127: „Den 28. Mart. hat sich Johann Volhard, dieser Zeit gewesener Burgermeister, seiner Profession ein Metzger, aus Traurigkeit der Kriegsbeschwerung und aus Melancholie des Morgens unter der Predigt erstochen. Auf Supplication [Bitten] seiner Erben ist dessen Körper auf Befehl des Herrn Burggrafen durch den Totengräber den 30. Mart. in den Schied- und sogenannten Hirschgraben begraben worden, welches nach gehaltenem Rath dessen Erbe pro resolutione [wie beschlossen] von dem nunmehro wieder gemachten Burgermeister bekannt gemacht wurde. Ist sonst sein Grab auf dem Straßheimer Kirchhof gewesen. Es hat der Obristleutnant, der hier gelegen, mit Namen Don Francisco Verdugo mit Gewalt wollen haben, daß er solt durch den Henker unter dem Galgen begraben werden“. Wenn die Selbsttötung festgestellt wurde, wurde der Leichnam aus geweihter Erde wieder ausgegraben. Der Vorgang um die Selbsttötung eines Friedberger Bürgers zeigt, wie sich die jeweilige Besatzungsmacht in innere Angelegenheiten der Stadt einmischte. Don Francisco de Verdugo war Obristleutnant im Cratz’schen Regiment. Unter dem 29.9.1625 wird er v. dem Chronisten Dr. Jeremias Molther anlässlich der Einquartierung in Friedberg erwähnt (WAAS, Chroniken, S. 127),desgleichen Ende März 1626; WAAS, Chroniken, S. 127: „Den 28. Mart. hat sich Johann Volhard, dieser Zeit gewesener Burgermeister, seiner Profession ein Metzger, aus Traurigkeit der Kriegsbeschwerung und aus Melancholie des Morgens unter der Predigt erstochen. Auf Supplication [Bitten] seiner Erben ist dessen Körper auf Befehl des Herrn Burggrafen durch den Totengräber den 30. Mart. in den Schied- und sogenannten Hirschgraben begraben worden, welches nach gehaltenem Rath dessen Erbe pro resolutione [wie beschlossen] von dem nunmehro wieder gemachten Burgermeister bekannt gemacht wurde. Ist sonst sein Grab auf dem Straßheimer Kirchhof gewesen. Es hat der Obristleutnant, der hier gelegen, mit Namen Don Francisco Verdugo mit Gewalt wollen haben, daß er solt durch den Henker unter dem Galgen begraben werden“. Vgl. auch BÄHR; MEDICK, Sterben von eigener Hand. In einer Appellation des Halberstadter Domkapitels an den Kaiser vom 15.4.1626 wegen der durch kaiserliche Truppen verursachten Drangsale hieß es u. a., dass „etliche Hand an sich gelegt, in die Brunnen gesprungen und sich die Kehle abzuschneiden versucht haben. BOETTCHER, Halberstadt, S. 175. GAISSER, Tagebuch 2. Bd., S. 800: „21.[6.1640; BW] Der Torwächter von St. Georgen, Andreas, verstarb plötzlich, wie aus der Aussage der ausgefragten Frau in Erfahrung gebracht wurde, hat er sich durch Erhängen selbst geötet. Deshalb wurde er zum Galgenplatz geschleppt und verbrannt, wobei fast niemand mittrauerte wegen des großen Hasses, den man allgemein gegen ihn hegte“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
Selde: Anwesen eines Seldners, urspünglich Kleinbauer, der zwar ein Haus, aber wenig oder keinen Grundbesitz hatte.
Seldner: Seldner, urspünglich Kleinbauer, der zwar ein Haus, aber wenig oder keinen Grundbesitz hatte.
Selgel: Siegel.
semblant: Schein, Anschein.
semel pro semper: einmal für immer; einmalige Abschlagszahlung.
Semmelmeister: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !
Semner: Ratsherren in Mühlhausen, die dem Semneramt vorstanden, d. h. der mit der Voruntersuchung peinlicher Fälle beauftragten Behörde.
Semperfrei: Ehrentitel für alteingesessene Adelsfamilien. „Der Schwabenspiegel missversteht allerdings die Schöffenbarfreien des Sachsenspiegels und identifiziert die Semperfreien nicht mit dem freien – im Unterschied zum ministerialischen – niederen Adel, sondern mit den Fürsten und freien Herren. Dieses Missverständnis führte sogar dazu, dass im 17. Jahrhundert der Titel „semperfrei“ als ein über Graf und freier Herr stehender Titel z. B. an die Grafen von Schaffgotsch verliehen wurde. Auch die Grafen von Limpurg führten den Titel „semperfrei“, um damit ihre Reichsfreiheit hervorzuheben“. [wikipedia]
semblant: Schein, Anschein.
Semner: Ratsherr in der Reichsstadt Mühlhausen, der dem Semneramt vorstand, d. h. der mit der Voruntersuchung peinlicher Fälle beauftragten Behörde.
senat: Stadtrat.
senator: Ratsherr.
Sendgericht: vom Bischof oder Archidiakon gehaltenes kirchliches Gericht über Vergehen der Laien, namentlich bei Verstößen gegen Kirchenzucht und kirchliche Pflichten.
Sendkirche: Kirche mit Sendgericht, d. h. dem bischöflichen Rügegericht.
Seneschall: oberster Hofbeamter, dem früher die Verwaltung, das Heerwesen u. die Gerichtsbarkeit unterstellt war.
senescent: altersschwach, vergreist.
senior, seniores: Ratsherr, Ratsherren.
seniores et aegroti: die Alten u. Kranken.
Sennefleisch: Rindfleisch ?
Sennhof: Viehhof.
sensus communis (allgem.): gesunder Menschenverstand.
sentement: Meinung.
sentenz: Urteil.
Senthof: Sennhof, Viehhof.
sentina ex Danis et Holsatis: der Auswurf aus Dänen und Holsteinern.
separatim: gesondert.
separiren: trennen.
Septuagesimae (Septuagesima): 70. Tag vor dem Ende der Osterwoche, die mit dem Sonntag Quasimodogeniti zu Ende geht.
Sepultur: Begräbnis[feier].
Sepultura: Begräbnis
Sequester: Beschlagnahme, Zwangsverwaltung.
Sequestor: Emittlungsführer.
Sequestration, Sequester: gerichtliche Übergabe einer strittigen Sache, Beschlagnahme.
seraphischer: engelsgleicher.
Serapinsaft: „Sagapenum. Oder Serainum gummi, Sagapen, Serapinsaft; ein durchsichtiges, von aussen röthlicht-gelbes, und innen weißes Harz, das aus der gerizten Ferula Sagapenifera hervortrieft; man hat es in granis, und in pane, körnicht, und in ganzen Kuchen; es riecht sehr stark, und widrig, wie Knoblauch, und hat einen sehr scharfen Geschmak; man bringet es aus Medien, Persien, und andern Gegenden von Ostindien; es zertheilet äusserlich stark und stärket die Nerven; innerlich eröfnet es, ist ein gutes Mutterharz, und treibet stark auf den Harn, und das Monatliche, und löset in der Brust auf, purgiret stark, und solle wider die Bisse giftiger Thiere dienen, wider die Wassersucht, Engbrüstigkeit, und alte Husten; es kommt in den Theriak, in das emplastr. matrical. und die pil. fœtid. major, wie man es auch sonst oft in Mutterpillen verordnet“. EBERHARD, Onomatologia medica completa […]. 1. Bd., S. 1198.
Sergeant: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung u. Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. u. 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, u. im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang u. Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung u. Weitergabe der Losung an die Korporale u. Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Kompanie u. die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- u. Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie u. Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen u. v. den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges v. den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. 1620 erhielt er in der kurbrandenburgischen Armee monatlich 15 fl, der tägliche Unterhalt war 1631 mit 9 Grroschen angesetzt.
sergeant général de bataille: (Generalwachtmeister] ranghoher Offizier, der die Truppen in Schlachtordnung aufzustellen hatte.
Sergeant Major: Im 17. Jahrhundert tauchte der Sergeant Major als Rang in einzelnen Regimentern auf. Dieser war Stabsoffizier u. Dritter in der Kommandokette des Regiments nach dem Obristen u. dem Obristleutnant. Ähnlich dem Sergeant Major in der Armee oblagen ihm alltägliche Planungs- u. Organisationsaufgaben sowie die Überwachung der militärischen Ausbildung der Truppe [nach WIKIPEDIA].
Seriant: Sergeant.
Serienmörder: HAHN; MÜHLICH, Chronik Bd. 3, S. 422f. [Schweinfurt 1633]: „Drey Mörder, sämmtlich von Hesselbach, Hanns Werner Haas, Peter Schütz, Wind-Peter genannt, der daselbst Wirth war, so wie auch der Gemeinde Schmidt, wurden am 28. Junius hier folgender Maaßen gerichtet: Hass, der als der vornehmste, der 20 begangene Mordthaten eingestanden hatte, wurde vor dem Rathhause, nach verlesenem Urtheile, auf eine Schleife gesezt und zweimal mit glühenden Zangen gerissen, dann durch die Stadt vor das Oberthor geschleift, und wieder zweymal gezwickt, von da führte man ihn, mit seinen 2 andern Mitgesellen, auf die Haardt, wo ihn der Nachrichter wieder zwey Griffe gegeben hatte. Jetzt wurde er auf die Brechen gelegt und von unten hinauf gerädert. Der 2. welcher 9. Todschläge begangen, und eingestanden hatte, wurde auch von unten hinauf geradbrecht; den 3. aber, von welchem 7 Menschen umgebracht worden waren; hatte man aus Gnade von oben herein zu Todte mit dem Rade gestossen. Ihre drei Leichname wurden auf 3 verschiedenen Strassen, nämlich Haas auf dem Wege nach Hesselbach, der Wirth auf dem Wege nach Maibach und der Schmied auf der Strasse nach Würzburg unterhalb des Dorfes Berg auf das Rad geflochten“. Zu den während des Krieges und danach in Erscheinung getretenen Serienmördern => Hedloff, Melchior [Melcher].
Sermon: langatmiges, langweiliges Gerede; Predigt.
Serpentinelle: Eine Serpentinelle verschoss 1 Pfd. Eisen bei einem Kaliber v. 5 cm.
serrato: gedrängt, fest geschlossen.
Servis, Service: Servis war das Holz, das Licht u. die Liegestatt (Heu u. Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung u. Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfd. Fleisch (zu 16 Pfg.) u. 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Auch gab es Servisgelder, die v. den betroffenen Städten u. Gemeinden für einquartierte Offiziere aufgebracht werden mussten.
Servitia: Betreuung u. Versorgung der Pferde; auch Servis: freies Quartier, Pfeffer, Salz, Essig, Feuer (Holz) u. Licht für die Soldaten (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 185).
servitia: Einkünfte.
servitien: Dienstbarkeit, Knechtschaft.
servitus: Belastung.
Servitut: Dienstbarkeit, Knechtschaft.
servitz: Dienst.
servus judici: Gerichtsdiener.
servus provincialis: Landsknecht.
sessie: Sitzung.
session: Sitzung.
Session u. Votum: Sitz u. Stimme.
Sester: 1 Sester (Pfullendorf) = 15 Liter.
Setzvater: Zuchtfisch.
Setzwirt: Bauer, der die Wirtschaft bis zur Mündigkeit der Kinder eines verstorbenen Bauern weiterführte.
Seuchen: Vgl. die hervorragende Edition v. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 125ff.
seven sterne: Siebengestirn (Plejaden).
severe: schwer.
Sexagesima: 2. Sonntag vor der Fastenzeit.
Sextern, Sestern, seßern: Sextern, älteres rheinisches Maß, ca. 15 Liter.
seyende: sehend.
sezieren: In Jena gab seit 1629 öffentliche Leichenöffnungen im „Anatomischen Theater“, was bei den Delinquenten große Furcht auslöste; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53.
Sgr., SGr., ßgr: 1 Silbergroschen (sächsisch) = 18 kleine Pfennig.
s. h. [salvo honore]: eine übliche Entschuldigungsformel: ohne Verletzung der Ehre, der Anständigkeit zu sagen.
Sichelhenke: Schmaus nach vollendeter Ernte.
sich selbst vom Brot helfen: Selbsttöung begehen.
sich unterhalten lassen: in die Dienste des Gegners treten.
sicque impossibilium nulla obligatio: bei keiner Verpflichtung zu Unmöglichem.
si credere fas est: wenn man es glauben darf.
Siebener: Polizeikommission.
Siechenhaus [Leprosenhaus [Leprosorium]: „Mit dem Aufblühen der Städte im 12. Jahrhundert und dem allgemeinen Bevölkerungswachstum bis ins 13. Jahrhundert nahm die Zahl der Leprakranken zu. Darüber hinaus förderten die Enge der Städte und die oft mangelhaften hygienischen Verhältnisse die Verbreitung von Infektionskrankheiten. Die Leprosorien wurden in der „seuchenfreien“ Zeit oft zu Krankenhäusern umfunktioniert und dienten den ärmeren Bevölkerungsschichten als Hospiz. Leprosorien wurden auch „Siechenhaus“ genannt. Siech bedeutete im Mittelhochdeutschen ‚krank‘, ‚siech‘ oder ‚aussätzig‘, hatte also sehr allgemeine Bedeutung, wurde jedoch im Spätmittelhochdeutschen teilweise durch das Wort „krank“ verdrängt. Siechenhaus war ein Oberbegriff für Seuchenhospitäler, für Leprosorien und die im späten 14. Jahrhundert aufkommenden Pesthäuser. Die Leprosorien standen zumeist an großen Ausfallstraßen, während die Pesthäuser völlig isoliert standen. […] Die Versorgung der Kranken oblag in erster Linie der Kirche, die sich um Nahrung und Kleidung für die Kranken kümmerte. Damit die Kranken als solche erkannt wurden, mussten sie besondere Kleidung tragen, häufig auch Hörner, Schellen oder Klappern“. [wikipedia] „Sondersiechenhäuser, die für Leprakranke (mhd. uzsieche, uzsetzel) eingerichtet wurden. Sie fanden sich stets außerhalb der Stadtmauern, meist an den Ausfallstraßen, an Straßenkreuzungen, nahe bei Richtstätten oder verkehrsreichen Flussläufen. Unterhalten wurden sie mit frommen Stiftungen und testamentarischen Zuwendungen. Die Insassen erhielten Obdach, Versorgung mit Nahrung und Kleidung und genossen den rechtlichen Schutz der Einrichtung. Mancherorts organisierten sie sich in klösterlicher Weise, nannten sich „Congregatio“ oder „Fraternitas“ und wurden mit „fratres et leprosi“ oder „fratres et pauperi“ angeredet. Beim Eintritt in ein Leprosenhaus legten die Kranken ein Gelübde ab und wurden mit der Leprösen-Ordnung vertraut gemacht. Verstöße gegen die Hausordnung konnten mit zeitweiligem oder dauerhaftem Hausverbot geahndet werden“. http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Leprosorium. Vgl. ASEN, Das Leprosenhaus. In Schweden verbrachte man Leprakranke zusammen mit Kriegskrüppeln ohne Versorgung auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17. Bereits vor 1294 war in Schweinfurt ein Siechenhaus am Platz des späteren Armenhauses in der Spitalstraße errichtet worden.
Siechenkelch: Kelch für den geistlichen Krankenbesuch, zur Kommunion.
Siedekorb: „der gröste korb worinnen man die leichte siede [Viehfutter] den kühen nach hause trägt, und hernach sonderlich den winter einbrühet“ [DWB].
sieder: seither.
Siegler: in Kanzleien ein Beamter, der das Siegel führt u. damit die Urkunden siegelt, meist als Untergebener des Siegelbewahrers oder Kanzlers, aber auch für diesen selbst.
Siel: verschließbarer Gewässerdurchlass in einem Deich. Das Schließen erfolgt normalerweise durch höheren Druck bei höherem Wasserspiegel auf der Meerseite, das Öffnen durch höheren Druck v. der Binnenseite bei niedrigem Wasserstand auf der Meerseite. Ein Siel ist also ein Ventil zur passiven Entwässerung des hinter dem Deich gelegenen Binnenlandes, besonders als Teil des Entwässerungssystems v. Marschgebieten. Der Begriff ist wahrscheinlich einen aus dem Friesischen stammende Wortbildung, die auf das Verb seihen zurückgeht u. bezeichnet demnach die Stelle, wo Wasser ausfließen kann [nach WIKIPEDIA].
Sielen: leichtes, zweckmäßiges Pferdegeschirr, das anstelle des Kummets aus einem leichten Brustblatt, an dem die Zugstränge befestigt sind, besteht.
Sietgewehr: => Seitenwehr.
signalisieren: sich auszeichnen, sich hervortun.
signatum: gezeichnet.
Signet: kleines Siegel, Handsiegel, Petschaft; Bildzeichen.
Signification: Vorzeichen.
signum: Zeichen.
Silbergewölbe: Gewölbe zur Aufnahme aller Silbergefäße, des Silberschirrs etc.
Silbergroschen: 1 Silbergroschen = 10 Deut.
Silberwagen: In der Bagage wurden sogenannte Silberwagen mitfgeführt: Damit transportierten die Offiziere aller Chargen ihr Geschirr bzw. ihre Beute aus Edelmetallen, so dass sie beim Gegner als besondere Beute geschätzt wurde, wenn es gelang, den Tross zu plündern.
Silberwerk: I. Zierrat von Silber, Silberzeug. II. Silbermünzen.
silicet: nämlich, wohlgemerkt.
siliger: Roggen.
silvarum inspector: Förster.
simile: Gleiches, Ähnliches.
Simmer: Kornmaß, differierte von Ort zu Ort, in Nürnberg z. B. 316 Liter.
Simonis und Judae: Simon Kanaanäus (Zelotes) und Judas Thaddäus am 28.10.
Simpatriot: Landsmann.
Simra (Coburg): 1 Simra Korn entsprach 0, 4 bayer. Scheffel oder 88, 94 Liter.
Simri, Simra: 1 Simra = 22, 1533 Liter; bei rauen Früchten, Dinkel und Hafer 16, 04 Liter, bei glatten Früchten 13, 88 Liter.
simulacra: Abbilder.
simuliren: vorgeben, vortäuschen, heucheln, sich verstellen.
Simulation: Vortäuschung, Heuchelei, Vorwand, Schein, Täuschung.
simpliciter und nude: schlicht und einfach.
simultas: Rivalität, Feindschaft, Groll, gespanntes Verhältnis, Eifersucht.
sinceramente: wahrhaftig, ernsthaft, aufrichtig, echt, ehrlich(erweise).
sincerationes: Aufrichtigkeiten.
sincere: aufrichtig, ehrlich, offen.
sincerität: Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit, Offenheit, Lauterkeit.
Sinceration: Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit.
sincieren: aufklären, überzeugen.
sine discrimine: ohne Unterschied.
singulis noctibus per vices: in einzelnen Nächten abwechselnd.
sistieren: festnehmen.
„Sitte f. ‚Zittau (Große Kreisstadt im °ZI), galt im historischen Oberlausitzer Sechsstädtebund als reichste Stadt´, de Sittschn ‚die Einwohner von Zittau´, mer kumm aus dr säckschn sittschn Sitte; Zwibblsitte (Scherzname für Zittau). Lautf.: Zitte“. http://www.oberlausitzer-woerterbuch.de/buchstabe-s#paragraph_1217940.
sitzen bleiben: Euphemismus für umkommen.
Sjögren-Larsson-Syndrom: Im nordbayerischen Raum haben schwedische Truppen aus der nordschwedischen Region Västerbotten nach medizinischen Erkenntnissen des Erlanger Instituts für Humangenetik das selten auftretende Sjögren-Larssen-Syndrom eingeschleppt, „eine autosomal rezessive Erbkrankheit, die durch eine kongenitale generalisierte Ichthyosis, eine bis zur Pubertät progrediente Para- und Tetraspastik und mäßige bis schwere mentale Retardierung eindeutig gekennzeichnet ist“. BRAUN-QUENTIN; BATHKE; PFEIFFER, Sjögren-Larsson-Syndrom.
Skaraborg-Regiment: Von den Fänikor aus Västergötland u. Dalsland wurde 1613 ein großes Regiment v. 3.000 Mann gebildet. Irgendwann zwischen 1621 u. 1624 wurde das große Regiment dauerhaft in drei kleinere Feldregimenter aufgeteilt, die die Basis für das Skaraborg-Regiment, das Älvsborg-Regiment u. das Halland-Regiment bildeten. Das Skaraborg-Regiment erhielt Bengt [Benedikt] Perssson Pilefelt [Pfeilfelt, Bilefeld] [1592-28.1.1641 Wismar], schwedischer Obrist, als seinen ersten Kommandanten. Das Regiment wurde in der Regierungsurkunde v. 1634 als Det Andre Wästgöthe Regemente, där unter hörer Scharaborgz Lähn („Das zweite Västgöta-Regiment, das die Grafschaft Skaraborg umfasst“) erwähnt [nach WIKIPEDIA].
Slotels: Schlüssel.
Småland: historische Provinz (schwedisch landskap) in Südschweden. Die Provinz entspricht den heutigen Bezirken (län) Jonköping, Kalmar u. Kronoberg, sowie Teilen v. Östergötlands u. Hallands län. Småland ist v. Östergötland u. Västergötland im Norden, Halland im Westen, Schonen u. Blekinge im Süden umgeben u. wird im Osten v. der Ostseeküste begrenzt. Der småländischen Festlandküste vorgelagert ist die Insel u. eigene Provinz Öland, die administrativ zum Kalmar län gehört [WIKIPEDIA].
Sobriquet: Spitzname.
Socorros: spanische Subsidien.
Sodomie: Unter Sodomie, dem abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen im Verständnis der Zeit überhaupt, verstand man Homosexualität wie auch „bestialitas“, d. h. Unzucht mit Tieren. Die Delinquenten wurden mit dem betreffenden Tier bei lebendigem Leib verbrannt, wenn nicht der Täter gnadenhalber vor der Verbrennung stranguliert wurde. Der Arzt Morhard aus Schwäbisch Hall hält fest: „Anno 1633 hat einen baurenknecht, so mit 2 gänßen unzucht getrieben, geköpft und sambt den gänßen verbrent“. DÜRR, Haller Haus-Chronik, S. 137. HERBST, Chronik, S. 14: „Den 26. July [1631; BW] ist Joachim Lauber von Hennersdorf beÿm Lauban welcher sich zu Beitelsdorf selber angegeben, das er mit 3 Pferden; und 2 Kühen Unzucht getrieben, gefänglich eingezogen, nachmahls herauf gehohlet und mit dem Schwerdte zugerichtet, nochmals aufs Holtz geleget, und verbrennet worden“. KRAFFT 156 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.„Anno 1643 hat der Commandant Caspar Ermeß einem den Kopf abhauen und danach mitsamt einer Kuh verbrennen [lassen], weil er bei ihr geschlafen hat“. Im März 1625 wurde ein 80jähriger Greis in Memmingen wegen Sodomie geköpft und verbrannt; SCHORER, Memminger Chronick, S. 130, bzw. S. 138 (1632). Der Stadtrichter und Chronist Matthias Herbst [8.4.1623-nach 1679] aus Greiffenberg berichtet unter 1631; LUGE, Chronik, S. 14: „Den 26. July ist Joachim Lauiber von Hennersdorf selber angegeben, das er mit 3 Pferden; und 2 Kühen Unzucht getrieben, gefänglich eingezogen, nachmahls herauf gehohlet und mit dem Schwerdte zugerichtet, nochmals aufs Holtz geleget, und verbrennet worden“. In der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. hieß es unter Art. 116 [CCC, S. 33]: „Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben such das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewonheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten“. Teilweise wurde der Täter aber auch nur ausgestrichen und der Stadt verwiesen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53. Im ländlichen Bereich oder in den Heeren war diese sexuelle Devianz angeblich alltäglich und weitverbreitet. Gerade die „italienischen“ Truppen genossen einen schlechten Ruf. So berichtet ZEITHOFF, Stolberg, S. 277: „Ja es wurde auch zu Erpressung solcher Gelder eine gantze Compagnie zu Fuß unteutscher Italiänischer Völcker den 17. Maji huius anni [1628] hieher gelegt / welche / weil man sie nicht verstehen konnte / grossen Frevel übeten / die Leute sehr quäleten / sich auf freyer Strasse prostituirten / Mägde und Knaben schändeten /ja (ich erstaune über solcher Erzehlung) gantz Sodomitisch mit dem unvernünftigen Vieh / sonderlich mit den Ziegen zuhielten / dass deren etliche sturben / und kein Bürger in einem Jahre fast kein Ziegenfleisch essen wollte“. Die Homosexualität wurde auch „wälsche Sünde“ oder „florentinische Hochzeit“ genannt, weil sich angeblich in Florenz die meisten derartigen Fälle ereigneten. Der bayerische Malteser-Ritter Johann Heinrich von Closen geriet in den Verdacht der Homosexualität wegen eines Trompeterjungen und wurde auf Burg Trausnitz eingesperrt. In Bayern gab es nur die zwei (!) offiziell bekannt gewordenen Fälle des Ratsherrn H. Schreiber (1363) und des Hofrats Astor Leoncelli (hingerichtet am 28.3.1603). SCHATTENHOFER, Beiträge, S. 119; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Hexenakten 4; BEHRINGER, Mörder, S. 290, Anm. 85; BLEIBTREU-EHRENBERG; Homosexualität; IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler, 198f. (über die Unterdrückung eines Skandals in Köln 1484).
Sodpfahl: Pfahlgerüst zum Aufhängen von Schlachtvieh ? oder: Pfahl an einem Sodenbrunnen ?; zum Sodenbrunnen vgl. BIERMANN, Brunnen im mittelalterlichen ländlichen Siedlungswesen Deutschlands, unter: http://www.ruralia.cz/sites/default/files/doc/pdf/20_Biermann.pdf, S, 158. Um Hinweise wird gebeten !
Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500 fl., Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildert ausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.: „Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen. Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen. Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.
Soldatenfrau: Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende“. Eine starke Frau trug 50-60 Pfund allein auf dem Kopf; ENGEL, Tabellen, S. 10. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588 – nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen“. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Rgts gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung von 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde und zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle und die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den von den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben“. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten und zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft“. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen und nicht ehelichen Frauen der Offiziere und Mannschaften abzuschaffen und in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz von Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau und Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt.
1633 sollen allein 140 Naumburger Dienstmägde den Soldaten des Hans (VI.) Vitzthum von Eckstätt’schen Regiments gefolgt sein. RITTER, Naumburg, S. 44. „Als endlich am 28. April 1633 Vitzthum mit seinem Regiment die Stadt verließ, sah man, daß sich wenigstens die Naumburger Mädchen mit den Kriegsmännern herzlich vertragen hatten. 140 Mägde – die Zahl ist übertrieben – gaben ihnen das Geleit und wollten nicht von ihnen lassen. Wir nehmen diese kleine Zugabe zur Kulturgeschichte gern in die Hand und glauben auch dem eifernden Chronisten nicht, wenn er die wenig ehrenhafte Moral hinzufügt: ‚Da haben die Kriegsknechte die Huren ausgezogen und dann wieder von sich gejaget’. Denn von dauerhafter Soldatentreue zeugen doch die sachlichen Eintragungen der Kirchenbücher: Kurz vor dem Ausmarsche haben sich in St. Wenzel zwölf Soldaten, in St. Othmar neun Soldaten trauen lassen“. BORKOWSKY, Schweden, S. 62f. Der Benediktiner Reginbald Moehner [?-1672] unter 1648; BRUNNER (Hg.), Möhners Leben, S. 117: „Als sich Möhner auf dem Rückwege zu Ebersberg beim Pfarrer aufhielt und etliche Compagnien Reiter vom Regiment des Johann von Werth durchzogen, brachte ihm eine auf Mannesart reitende und vollkommen kräftige Reitersfrau ihr erst vor einer halben Stunde auf dem Felde gebornes Kind, dass er es taufe und zugleich Gevatter stehe, was er auch that, worauf die beschenkte Mutter mit dem Kinde schnell wieder den Compagnien nachritt“.
Soldatengalgen: Die Errichtung eines sogenannten Soldatengalgens (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) sollte der Abschreckung dienen, ohne jedoch diesen Zweck trotz demonstrativer Hinrichtungen immer zu erfüllen. => Galgen.
Soldatenjunge: Bereits ab 10-11 Jahren wurden Kinder auswärts als Kuhhirten, Schäfer etc. eingesetzt. So wurden auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120), die auf bessere Versorgung im Heer hofften. Im Regiment Heinrich v. Metternich standen 1636 auffällig viel Soldatenjungen, die vorher bei der Bagage gedient hatten; MAIER, Unterpfalz, S. 302. Der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f. (14.3.1632): „Weilderstadt [Weil der Stadt; BW] wird von Soldaten besetzt gehalten, die sich für Schweden ausgeben, ‚sein aber lauter teutsche Landßkinder, und mehr kinder alß mann, die kummerlich die musqueten ertragen, will geschweigen regiren können“. Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter, in Massengräbern lagen auch 14-Jährige. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: [ …] „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. In der Pfarrchronik v. Vach [Mittelfranken] (10./20.10.1632) heißt es; GROßNER; HALLER, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Misthaufen waren während der kalten Jahreszeit wegen ihrer inneren Wärme Übernachtungs- und Lagerplätze für die Geringsten im Tross. Vgl. Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199; die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] berichtet unter 1640, dass auch Soldatenjungen unter das Militärrecht fielen u. zum Spießrutenlaufen verurteilt wurden; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58. Dass das Militärrecht sehr unterschiedlich angewandt wurde, zeigt auch PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 45 (1633): „Ein Soldatenjung von 13 Jahren wirdet vom Scharpfrichter des Regiments mit Rueten ausgehauen, wegen er eines Marchatenters Magt vor etlichen Tag mit einem Tolchen vorsezlich im Zorn erstochen“. Im thüringischen Plaue [Ilm-Kreis] fielen 1638 nach einer Brandlegung durch einen gemaßregelten Soldatenjungen des kurfürstlich-sächsischen Heeres 33 Häuser u. 18 Scheunen in Schutt u. Asche.
Soldatenkrankheiten: Als Soldatenkrankheiten galten Rote Ruhr, Pocken, Grippen, Typhus, „die apokalyptischen Reiter des 17. Jahrhunderts“, sowie Skorbut, Blattern und Syphilis – diese, schon im 16. Jahrhundert gleichbedeutend mit „Landsknecht“ verwandt und meist von den Soldatenhuren übertragen wurde, wurde (IRSIGLER; LASSOTTA, S. 210ff.), nur durch einen Absud aus verschiedenen Baumarten behandelt wurde – traten zusammen mit der Pest auf. Vgl. MÜHE, Gandersheim, S. 66: „Auch scheint die Zahl der Opfer nicht so groß gewesen zu sein, wie man gewöhnlich annimmt. Zwar schreibt der Rat am 12.7.1626 an Obristleutnant Allen nach Bockenem, daß ‚bey uns die eingerissen gewesene Peste, welche in schleuniger eill den einen vnd andern ehe den mans recht gewahr worden hinwegk nimpt, die heuser vnd gassen ledich vnd an der bürger Zahll einen großen riß macht, also gar daß wir auch vor wenig tagen noch einen newen Gottsacker ersehen müssen‘. Das klingt sehr erbärmlich, ist aber aus dem Grunde unzweifelhaft übertrieben, weil man damit eine Kompagnie Einquartierung abhalten wollte“. Das des Öfteren erwähnte Auftreten der Beulenpest hatte jedoch mit den Truppenbewegungen wenig zu tun. Bevölkerungsverluste durch Peste, wie endemische Krankheiten seit dem Mittelalter mit diesem Sammelbegriff bezeichnet wurden, traten vor allem dort auf, wo die einheimische Bevölkerung bereits durch Unterernährung und Überanstrengung ohnehin geschwächt war. Hinter der Kopfkrankheit oder dem Hauptweh verbarg sich die Enzephalitis, die während des Sommers häufig erkennbar ist. Im Tross mitlaufende, verseuchte Pferde und Rinder verbreiteten die Ansteckung in den umliegenden Bauernhöfen. Auch in Tillys Lager wütete die Pest, die jedoch unter den besser verpflegten und besser untergebrachten Offizieren weniger Opfer forderte. Wohl aus diesen Gründen wurden größere Auseinandersetzungen vermieden, da in den ausgezehrten Quartieren an Leine und Weser Massensterben durch endemische Krankheiten, hervorgerufen durch Unterernährung und Überanstrengung, und Desertion, z. T. liefen die Soldaten vor den Lagerseuchen davon, auftrat. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. 20-25 % Ausfälle pro Jahr sind wohl realistisch.
Soldatenmaut: eigenmächtige illegale Zolleintreibungen durch stationierte Soldaten.
„Soldatenstaat“, schwedischer: LAHRKAMP, Münsters Rolle, 14, Anm. 11: „Die Operationen Königsmarcks im Jahre 1647 sind bisher noch nicht speziell untersucht worden. Die Forschung müßte klären, ob sie nur der Gewinnung reicher Kriegsbeute durch Plünderungen dienten oder ob dahinter der Plan der schwedischen Generalität stand, einen „Soldatenstaat“ in Niedersachen und Westfalen zu errichten und vorher die hinderlichen Festungen Vechta, Wiedenbrück und Warendorf zu beseitigen“. Im Sommer 1647 hatte Wrangel im Zuge der Satisfaktionsforderungen der Generalität neben einem Jahressold zur Abdankung der Truppen verlangt, dass der Armee „die Stifte, nämlich Hildesheim, soweit es geistlich ist, dann auch Minden, Osnabrück, Paderborn, soviel Münsterisch ist zwischen der Weser und der Ems … der Soldateska erblich eingeräumt und unter Ihrer Königlichen Majestät zu Schweden landesfürstlicher Obrigkeit Namen, Titel und Hoheit governiert werden möchten“. Erskein sollte diese durchaus ernstgemeinte Vorstellung eines „Soldatenstaates“ im August auf dem WFK vertreten; APW II C/3, 517: Memorial Wrangels, Eger, 1647 VII 09/19.
Soldatenstellvertreter: PLEISS, Bodenständige Bevölkerung, S. 278: „Aber auch zum nicht privilegierten Fussvolk meldeten sich zahlreiche Freiwillige, die an die Stelle eines ordnungsgemäss ausgehobenen Rekruten traten, wofür derjenige, der lieber zu Hause bleiben wollte, ihnen Geld gab. Der Anteil solcher Soldatenstellvertreter stieg im Laufe des ‚Kgl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs‘ in Südwestfinnland auf über 40 %, andernorts noch höher. Jedenfalls war der Anteil Freiwilliger unter den Finnen, die in Deutschland Kriegsdienste für die Krone Schweden leisteten, schon von Beginn an erheblich und nahm im Laufe des Krieges noch zu“.
Soldateska: Soldaten, teilweise auch abwertend gebraucht für Soldatenhaufen.
„Soldat von fortune“: nichtadliger militärischer Emporkömmling; Glückritter. => Aventurier: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer). Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen meist adeligen Schlachtenbummlern Quartier u. Unterhalt gaben. In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es „Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“. Der Benediktiner-Abt Gaisser (1633); STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 336: „Bei dem Obersten fanden sich ein Joh. Heinrich von Bletz und Johann Kasimir Wamboldt von Umbstat, der Sproß einer adeligen Familie, der, als er als Schlachtenbummler dem Heere nachzog, in Emmingen gefangen worden war, ein gelehrter Mann, aber angesteckt von der Ketzerei, und wenn ihm der Wein zu Kopfe stieg, halbverrückt“.
Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen und ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen und arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, und Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren und deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten und den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel und Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten und ihre Herkunft, ihre Lebensweise und ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Sölners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius von Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurden. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen. Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: “Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588 – nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: “Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung von 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde und zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle und die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den von den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das “seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten und zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen und nicht ehelichen Frauen der Offiziere und Mannschaften abzuschaffen und in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz von Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau und Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.
Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: “Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: “Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner “zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.
Soldgelder: Soldgelder wurden zusätzlich zu dem normalen Sold von den besetzten Städten verlangt, zumal dieser nicht regelmäßig oder z. T. gar nicht ausgezahlt wurde.
Söldnerin: Schon bei dem Militärschriftsteller Stanislaus Hohenspach (1577) hieß es; BAUMANN, Landsknechte, S. 77: “Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht”.Der bisher einzige uns bekannte Hinweis auf eine Söldnerin findet sich bei dem Hildesheimer Arzt und Chronisten Dr. Jordan; SCHLOTTER, Acta, S. 194: „Als den 8 Julii [1634; BW] Abends spät dem Stückhauptmann Anton Medele Ordre brachte mit der Artillerie nach Drispenstedt zu marchiren, muß er die beeden Canonen noch von der Kante der Graft nach dem Galgberg bringen. Von dannen wird er vermeintlich uf die Bawenstädter [Bavenstedt; BW] Brück, abgeworfen (ge)wesen, verleitet, muß wieder nach dem Berge zurück, und von dannen uf Drispenstedt, welche Hinderung ihm zum Vortheil gereichet, den wie Er vor Sarstet kombt, ist solches mit der Bagage besetzt. Da ihm alsbald von General-Majeur [Thilo Albrecht v. Uslar; BW] ordre bracht, weil der Feind in Bataglia, hielte an füglichen, umb die Stück zu plantiren absehen sollte, welches geschehen. Der Platenschlägerischen Sohn, ein Bürgers Kind, hat das beste mit dem Canoniren gethan, darüber die Reuterey in Confusion gebracht, und ob zwar sie zum andernmal standgefaßet, sind sie dennoch zertrennet. Darüber zwischen Heysede, welches die Kayserlichen selbst angezündet, das rechte Treffent angangen, daß viel uf dem Kirchhoffe nieder gehawet, darunter ein Weib in Mannes-Kleideren, so ein Musquetirer gewesen, sich gefunden“. Vgl. das Selbstzeugnis der Oefelin, Clara, geb. Baarin [de Bar], Klara in den „Miniaturen“, die angeblich im kurbayerischen Heer als Soldat verkleidet gedient hatte, dessen Echtheit allerdings strittig ist. Aus der Philippsburger Garnison berichtet ein Garnisonssoldat: „Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter“. KELLER, Drangsale, S. 401.
Soldrückstände: 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. “. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stpendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebücher Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “.
solenn: feierlich.
Solennitet: Feierlichkeit.
Solidien: Leibeigene.
Söller: Speicher, oberes Stockwerk, plattes Dach.
sollicitieren: anhalten, erinnern, nachfragen; aufreizen, beunruhigen, nachsuchen, dringend fordern.
Sollicitant: Bittsteller, Antragsteller.