Begriffe T

Tabak trinken: Das Rauchen selber hat sich vermutlich aus der Räucherzeremonie der Priester u. Medizinmänner entwickelt (vgl. Rauchopfer). Tabaksaft wurde bei Initiationsbräuchen gereicht und medizinische Verwendung fanden etwa Tabakblätter zur Versorgung von Hautverletzungen. Europäer lernten Tabak bereits bei ihren ersten Begegnungen mit den Menschen Amerikas kennen. Als Christoph Columbus am 12. Oktober 1492 auf den Bahamas landete, brachten die Inselbewohner ihm Präsente, darunter auch Tabakblätter. Mit diesem Geschenk konnte er erst etwas anfangen, als zwei seiner Männer auf der Insel Kuba die Eingeborenen sich die Blätter in den Mund stecken, diese anzünden und dann den Rauch „trinken“ sahen. […] Die Verbreitung des Tabaks einerseits und diese Kontrollversuche andererseits führten im 17. Jahrhundert in Europa und auch in einigen asiatischen Ländern zu einer Krise. Etwa war London zu einem führenden Tabakhandelszentrum und das Pfeiferauchen in Großbritannien sehr schnell zur weit verbreiteten Sitte geworden. Tabak war ein teures Gut, um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert den zehnfachen Preis von Pfeffer wert. Jakob I., zu dieser Zeit König von England, veröffentlichte 1603 seine Schrift „Der Rauchgegner oder ein königliches Scherzstück über den Tabak“, eine Streitschrift gegen den Tabak. Der König brachte seine Abscheu dem Tabak und seine Verachtung den „ausschweifenden und liederlichen“ Rauchern gegenüber zum Ausdruck und bezweifelte dessen medizinische Wirkung. In Deutschland wurde die neue Gewohnheit des Rauchens anfänglich mit Verwunderung begutachtet, weitete sich dann aber schnell aus. Die Soldaten des Dreißigjährigen Krieges machten sie in der gesamten Bevölkerung bekannt, bei jung und alt, Mann oder Frau. 1620 sollen die englischen Soldaten Greys das Tabaktrinken in die Oberlausitz gebracht haben; KORSCHELT, Geschichte von Olbersdorf, S. 135. Aus Rinteln wird unter 1639 berichtet, dass ein Bürger für das Alleinverkaufsrecht von Tabak dem Rat 30 Rt. jährlich bot; STÜNKEL, Rinteln, S. 59. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts gab es in Kursachsen, Bayern, den habsburgischen Erblanden in Österreich und vielen Kleinfürstentümern Verbote des Verkaufs von Tabak. Erlaubt war nur die Abgabe in Apotheken, wenn der Tabak als Medizin verkauft wurde. [wikipedia: Geschichte des Tabakkonsums]. Allerdings glaubte man damit auch Verstopfung und Parasitenbefall bekämpfen zu können. „Rauchen“ setzte sich erst im Laufe des 17. Jhs. durch, bis dahin sprach man in Analogie zum Trinken von Rauch- oder Tabaktrinken. Der Aichacher Stadtrat erließ am 18. Juni 1655, ein „Tabackh Verbott“ für die Gasthäuser der Stadt. In Rathausprotokoll von 1655 ist zu lesen: „Den Wirthen vnnd Preuen (Brauer) wirde bei 2000 Stain straff auftragen, kheinen Tabackh in Iren Heüsern zetrinkhen.“ (Den Begriff Rauchen gab es damals nicht, man nannte es „Tabak trinken“.) „1656 durfte Tabak nur mehr in Apotheken zur Bekämpfung von Krankheiten verkauft werden. Begründet wurde das Tabakverbot mit der Brandgefahr in den Häusern. Auch der extreme Gestank wurde angeführt. Trotz Geldbußen und kurzfristigen Gefängnisstrafen wurde das Verbot des Handels und Konsums von Tabak von den Bürgern und Bauern konsequent missachtet. Mit dieser Tatsache musste sich auch der bayerische Kurfürst abfinden“. augsburger-allgemeine.de/aichach/Stadtrat-verbietet-schon-1655-Tabak-zu-trinken-id8066841.html.

Tabes: Schwindsucht.

tabulae: Landkarten.

Tabum: Eiter, Verwesung, Pest.

tachbrücke: Zugbrücke.

Tafel: Gemälde, Altarteil; beliebtes Beutegut hoher Offiziere bzw. der jeweiligen Kriegsherren.

Tafelgeld: Geld, das einem Offizier zur Bestreitung seiner Tafel u. in anderer Bedeutung zur Führung seines Hofstaats angewiesen u. bestimmt war, das die betreffende Stadt zusätzlich zu tragen hatte. Selbst Hauptleute pflegten zur Tafel mehrere Tische, meist zu je 15 Personen, zu unterhalten.

Tafelgut (Kammergut): Eigentum v. Kaisern, Königen oder Fürsten, bewegliches u. unbewegliches Gut eines Landesherrn, das bzw. dessen Erträge (Abgaben u. Erträgnisse aus Domänen) in erster Linie zur Bestreitung der Ausgaben für fürstliche Hofhaltungen, aber auch für besondere Staatsbedürfnisse dient (DRW).

Taffern: Wirtshaus.

Tafferne Röck: Röcke aus Taft, Taffet: leichtes glattes Seidenzeug.

Taffet (Daffet): leichtes glattes Seidenzeug.

Tagesbezeichnungen:

Planetensymbole

a Sonntag = dies dominica, dies solis

b Montag = dies lunae, feria secunda

f Dienstag = dies Marti, feria tertia

d Mittwoch = dies Mercurii, dies quarta

g Donnerstag = dies Jovis, feria quinta

e Freitag = Veneris, feria sexta

h Sonnabend = dies Saturni, feria septimus.

Tagessatzung: Termin, Gerichtstermin.

Taglia: Kopfgeld.

Tagzeit: festgesetzter Zahlungstermin.

tamelick: ziemlich leidlich.

Tanzboden: Zur besseren Kontrolle der z. T. recht ausschweifenden Tanzveranstaltungen war der Tanzboden auf dem Rathaus untergebracht.

Tapezerei: Teppich, besonders als Wandumhang, Tapetenwerk, Gobelin.

Taphert [Tappert]: Mantel.

tappen: zapfen, Zapfhahn.

Tartaren: Asiatisches Volk, das im 17. Jahrhundert bekannt war als wild, grausam, verräterisch, grob, einfältig u- hart. Die Tataren standen nicht nur für die Beherrschung der Kunst des Reitens u. Bogenschießens, sondern vor allem für eine vornehmlich auf Sengen, Brennen u. Plündern basierende expansive Kriegführung. Die Zeitgenossen wussten zu berichten, dass die tatarischen Nomaden kaum Gesetze kannten, mit Sklaven handelten u. alte u. hilflose Menschen bei lebendigem Leibe begruben. Dass sie überwiegend ‚Heiden‘ waren, zeigte sich den christlichen Beobachtern nicht zuletzt daran, dass im Glauben der Tataren die Menschen auch im Jenseits fleischliche Wollust erwartete. – In übertragener Bedeutung wurden im damaligen Alltagssprachgebrauch sowie in offiziellen Dokumenten auch „Zigeuner“ als Tataren bezeichnet. Vgl. Art. „Tartarn“, in: ZEDLER, Universal Lexicon Bd. 42, Sp. 50-86.

Tartarn, Zigeuner: Schon vor dem Krieg war die Lage der Zigeuner sehr schwierig; FROHNHÄUSER, Geschichte der Reichsstadt Wimpfen, S. 285: „Zigeuner wurden nie in die Stadt eingelassen. Am Thor erhielten sie ein Almosen und wurden weiter geschickt. 1602 gebot der Rath, sie nicht in der Stadt Gebiet zu Dulden. ‚Gehen sie nicht gutwillig, sollen sie mit trocken Streichen fortgeführt werden‘. 1605 finden wir die Verordnung: ‚Zigeuner sollen, so oft sie kommen, mit 50 oder 60 Bürgern abgetrieben werden, und so sie sich in solchem Abtrieb zur Wehr setzen, soll man in sie schießen und schlagen‘, ein Beweis, daß sie oft in großen Schaaren kamen und den Befehl zum Weitermarsch nicht immer gutwillig gehorchten“. BURSCHEL, Söldner, S. 90f.: „Seit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges lassen sich in den Heeren auch Zigeuner nachweisen. Hier war Platz für die Angehörigen einer ethnischen Minderheit, die man sonst nirgendwo haben wollte, die bereits der Freiburger Reichstag von 1498 des Reiches verwiesen, ja sogar – in bezeichnendem Unterschied zu anderen Vaganten – für vogelfrei erklärt hatte und die fortan in territorialen Mandanten aller nur erdenklicher Verbrechen bezichtigt wurde. 1642 zum Beispiel zogen einige wohl zum Heer Piccolominis gehörende Kompanien an Deister und Süntel vorbei in Richtung Harz, vorwiegend aus Zigeunern zusammengesetzt. Schenkt man einem Eintrag in den Bovender Gemeinderechnungen des Jahres 1623 Glauben, so konnten es Zigeuner damals sogar bis zum Offizier bringen“. Zigeuner wurden in den Heeren als Heilkundige u. Kundschafter eingesetzt. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 53: „Die unruhigen Zeiten begünstigten das Wanderleben der Zigeuner, welche 1626 in erheblicher Zahl auftraten. Da sie im Verdacht standen, für den Feind Kundschafterdienste zu leisten, so ordnete die Regierung eine Streife auf sie an, welche der Pfleger Stefan Danhauser von Freudenberg und Obrist Blarer mit 28 Reitern und 150 Musketieren vom 26. bis 29. Juli in der Gegend von Hirschau, Weiden, Kemnath vornahmen. Maximilian ordnete am 4. August 1626 an, daß die verhafteten Zigeuner ‚mit der Tortur und wie es vonnöthen zu examieren‘ seien. Von den 3 in Tirschenreuth in Haft befindlichen Zigeunern hatte der Pfleger Burhuß schon am 3. August nach Amberg berichtet, daß sie unschuldig seien. Trotzdem ordnete die Regierung am 8. August deren Tortur (Folter) an. Die Folter muß sehr scharf gewesen sein, denn das Jammergeschrei der Gequälten war außen deutlich zu hören. Die junge Frau eines gefolterten Zigeuners, welche die Stimme ihres Mannes erkannte, stürzte sich aus Verzweiflung in den Schloßweiher und ertrank. Die Zigeuner blieben jedoch standhaft bei der Beteuerung ihrer Unschuld“. Dass auch die meist aller denkbaren Verbrechen beschuldigten Zigeuner (SCHUBERT, Mobilität, S. 130ff.) bereits beim Heer gewesen sind u. dort als Feldscherer eingesetzt wurden, die z. T. mit volksmedizinischen Mitteln u. auch zauberischen Praktiken arbeiteten (WALZ, Hexenglaube, S. 215ff.) ist sicher richtig; dass sie es teilweise sogar bis zum Offizier gebracht hätten (so BURSCHEL, Söldner, S. 90f., unter Hinweis auf einen Beleg bei BERNOTAT, Auswirkungen, S. 162), muss bezweifelt werden. Anscheinend handelte es sich bei dem Dattern Leutnant wohl eher um den Anführer einer Kroatenabteilung, wie sie später Isolano kommandierte; vgl. JACOBS, Zigeuner; allgem. ROECK, Randgruppen, S. 85ff.; HOFFMANN, Harzschützen, S. 98ff.  DIWALD, Wallenstein, S. 334f.: „Am 27. September [1625; BW] berichtet der Landeshauptmann, Herr von der Hagen, dem Herzog [Friedrich Ulrich; BW] über seinen Versuch, den ‚Zigeuner-Vortrab’ der Armee Wallensteins aufzuhalten, und skizziert den Zustand der kaiserlichen Truppen so: ‚Die neuen Werbungen zu Roß sind auf der Offizier vorgeschossenen Gelder vorgenommen und haben bis dato noch keinen Pfennig von Ihro Kaiserlichen Majestät erhalten. Die Reiterei ist mit keinen Waffen versehen, ist übel beritten, haben größtenteils leichte und schlechte Pferde. Im ganzen sind die Neugeworbenen malcontente. Um Blankenburg herum lassen sich viel Zigeuner bei unterschiedlichen Partien zu zehn und fünfzehn Mann sehen, über die Maßen wohl bewehrt, mit zwei langen Röhren ein jeder und die Weiber zu Pferd und ein Paar Pistolen im Sattel, sie ziehen durch ungebahnte Wege, halten sich in Gehölzen und Vorbüschen, kundschaften nach allen Dingen fleißig, also daß zu besorgen, sie in des Wallensteins Bestallung auf Verräterei, Raub, Mord und Brand ausgeschickt sein mögen’. Wallenstein soll einen Zigeuner-Vortrab zum Plündern und Morden vorausgeschickt, ihn womöglich eigens dazu angeworben haben ? Hier ist wieder einmal die Wiege einer Legende, die sich gut entwickelt und rüstig die Jahrhunderte überstanden hat. Diese Zigeuner sind nichts anderes als die leichten schnellen Reiter des Obristen Isolani, meistens Kroaten und Ungarn“. Vgl. dagegen LOTZE, Münden, S. 66: „Als Vortrab seines Heeres erblickte man Zigeunerbanden, 15 bis 20 Mann stark, bis an die Zähne bewaffnet und Weiber auf Pferden mit sich führend, deren jedes 2 Pistolen im Sattel hängen hatte. Sie verübten die größten Räubereien und rühmten sich, im Dienste Wallensteins zu stehen“. Vgl. allgem. FRICKE, Zigeuner. Für 1633 hält der Erzgebirgschronist Christian Lehmann fest: „Den 11. November kahmen die Taubischen [Dietrich v. Taube; BW], verjagten die in der [Reitzenhainer; BW] schantze und schleiften Sie. Derowegen commandirte auf Churfürstlichen befehl in anfang des September der Obrist Dietrich Taube auß der Lausnitz seine 2 Regiementer an Cavallerie und Trajoner in Meißen; sein Obrist-Wach-Meister Bodo von Bodenhausen ging den 9. November mit 300 Pferden dem feindt entgegen ans Böhmische gebirg und schleiften mit Zuthun des landtvolcks die Reitzenhaner schanz und beritten stez die Paße, streiften oft in Böhmen und hohlten Viehe, und damit mann die Schwartenbergische besatzung enger hielte und die keyßerlichen Streiffen auß Böhmen gar abschaffte, marchirten theils regiementer zue Roß und fuß auß dem lager bey Dresden, darinnen der Chur-Sächsische General Arnheim [Arnim; BW] mit der Churfürstlichen Armee von 29. September biß den 1. November Müßig lage. Des Obristen Posens regiement zue fuß wurde in Zwicka gelegt, der Obrist Dietrich Taube kam den 3. Dezember mit den andern Compagnien zue den Obrist-Wachmeister von Bodenhausen umb Chemnitz an, conjungirte sich mit des Posen regiement zue fueß auß Zwickau und zogen vor Schwartzenberg.  Nach deme nun der Commendant in Schwartzenberg mit seinen Crabaten und Zigeunern 17 wochen auf den Schloß von 4. August biß den 5. december gelegen und mächtigen Schaden gethan in gebirge, marchirte den 5. December der Obrist Taube mit 22 Compagnien Cavallerie und Tragonern von Chemnitz herauf auf Dorf-Zwenitz, Grünhein, Saxenfeld gar frühe und bekahmen doselbst eine Parthei Crabaten mit Wägen, die Futterage zueführen solten, theils kamen darvon und machten lerm in schloß. Des Posens Fußvolck marchirte uff Elterlein zue und bliebe in Schletta liegen. Von der Cavallerie aber stelleten Sich ezliche Compagnien mit fliegenden Standarten auf den Wildenauer und Grunstedler weg. Die Trajoner Musten in Schwartzenberg beym Rathhauß absteigen und sich zum sturm bereit halten. Nachdeme der Commendant lose word gabe und sich zue wehren resolvirt, brachten Sie fäßer ans Schloßthor und zündeten Sie an, das feuer ergriff auch das Ampthauß und verzehrete es mit vielen Acten, briefen und registraturen, und Do sie den ernst sahen, baten Sie um accord und abzug, musten Sich aber auf gnade und ungnade ergeben, und wurde ihnen nur das leben geschenckt, der Commendant mit seiner dama nach Annenberg geführt und behalten biß zur abstattung seiner Ranzion, Die Gemeine Crabaten und Zigeuner außgezogen und durch Elterlein nach Chemnitz geschaffet, der Leutenandt und Fehnrich wurde auch in Arrest behalten“. Zu Zigeunern als Bestandteil der kämpfenden Truppe vgl. SULLIVAN, Callot’s Les Bohémiens; KROENER, Geschlechterbeziehungen, S. 289ff. Dafür spricht, dass im kurfürstlich-sächsischen Mandat v. 1652 beklagt wird, dass sich abgedankte Offiziere den sich selbst als Zigeuner bezeichenden Vagierenden angeschlossen hätten; vgl. BOETTICHER, Zigeuner, S. 22.

Taubenhaus: geräumiges kleines Haus, z. T. auf einem Pfahl aufgebockt, zur Haltung v. Haustauben als Selbstversorgung. Sie wurden häufig in Sachsen u. darüber hinaus, besonders auf Ritter- u. Bauerngütern, aufgestellt.

Taufrodel: Taufregister.

Taxation: Schimpfen, Schelten.

te baven kommen: überwinden.

te berde brengen: vorbringen.

Tecklenburg, Grafschaft: Territorium des Reiches im Westfälischen Reichskreis. Unter Umgehung der Erbansprüche des Hauses Solms-Braunfels kam die Grafschaft Tecklenburg 1557 an Arnold II. (IV.) zu Bentheim-Tecklenburg. Dessen Sohn Adolf gründete 1609 eine eigene Linie Tecklenburg. Im Jahr 1588 führten die Grafen die reformierte Konfession ein.

Te Deum laudamus: Ambrosianischer Lobgesang, an Festtagen zum Schluss der Matutin gesungen, in Luthers Fassung „Herr Gott, Dich loben wir“. „Der mittelalterlichen Tradition (Erwähnung in Handschriften seit dem späten 8. Jahrhundert) zufolge schufen die beiden vom Heiligen Geist ergriffenen Heiligen Augustinus und Ambrosius von Mailand gemeinsam diesen Gesang: Als Augustinus als Erwachsener zu Ostern 387 das Sakrament der Taufe empfing, habe er diesen Hymnus angestimmt; Ambrosius habe versweise darauf geantwortet“ [WIKIPEDIA].

tegenspartelinge: Widersetzung, Widerstand.

Teicher: Tiefliegende Äcker mit hohem Grundwasserstand.

Teichgräber: Experte für den Bau u. die Instandsetzung v. Teichen, unverzichtbar für jeden Gutsbesitzer, auf dessen Grundstück sich ein Teich befand oder angelegt werden sollte.

teken: Zeichen.

telwert: solange.

templirer: Gemeindevorsteher.

tempora: Haupt, Kopf, Gesicht.

Tempus demonstrabit: Das wird die Zeit lehren.

Tenaglia: Zange.

Tentation: Versuchung.

tentieren: beabsichtigen, gedenken, vorhaben, untersuchen, prüfen; versuchen, unternehmen, betreiben, arbeiten.

tent(t)e: Zelt.

Tercio: „Als bedeutendste Neuerung bildeten die Spanier zwischen 1534/1536 und 1704 die rund 3000 Mann starken Kampfverbände der Tercios. Dabei war ein ein anfänglich aus acht Kompanien bestehendes Pikenier-Geviert von einer tiefgestaffelten „Hecke“ aus zwei Kompanien Musketieren und/oder Arkebusieren umgeben. Die Musketiere/Arkebusiere standen im Feuerkampf mit der gegnerischen Infanterie und wurden von den Pikenieren insbesondere vor anreitender Kavallerie gedeckt. Der Begriff der Spanischen Ordonnanz bezeichnet im Eigentlichen die schachbrettartige, gestaffelte Aufstellung mehrerer Tercios (vier als Brigade, mindestens sieben als Doppelbrigade). Die Niederlage in der Schlacht von Rocroi 1643 gegen ein modernes französisches Heer läutete in Spanien das Abrücken von dieser starren Gefechtsordnung ein. Im Lauf der Zeit verlor der Anteil der Stangenwaffen gegenüber den Feuerwaffen mehr und mehr. 1704 wurde dem Wandel auch nominell Rechnung getragen, indem man die alten Tercios in moderne Regimenter transformierte.Die Dienstgrade innerhalb der Tercio-Kompanien zählten bis einschließlich des Capitans (Hauptmann) zu den Oficiales Menores (wörtlich: Unter-Offiziere). Abhängig von Dienstalter und persönlicher Einsatzbereitschaft, konnte ein einfacher Soldat nach fünf Jahren zum Cabo (Unteroffizier) aufsteigen, nach einem weiteren Jahr zum Sargenteo (Feldwebel), nach insgesamt acht Jahren zum Alférez (Fähnrich) und nach elf Jahren zum Capitan. Eine Beförderung darüber hinaus war für nichtadlige Soldaten ohne politische Beziehungen unwahrscheinlich. Die Befehlsstruktur der Tercios oberhalb der Kompanieebene kennzeichneten spezielle Dienstgrade, die sich von jenen in den nicht national-spanischen Infanterie-Regimentern Spaniens und von denen anderer Truppengattungen (Kavallerie, Artillerie etc.) unterschieden. Kommandeur war der Maestre de Campo (wörtlich „Feldmeister“, vergleichbar dem Oberst). Ihm untergeben war der mit der Exezierausbildung beauftragte Sargento Mayor (etwa Major/Oberstleutnant); er war zugleich stellvertretender Kommandeur. Als Befehlshaber mehrerer Tercios gleichzeitig war der Maestre de campo general (Generaloberst), seit 1540 der zweithöchste Dienstgrad der Armee. Der Teniente de Maestre de campo general (etwa „Generaloberst-Leutnant“, vergleiche Feldmarschallleutnant) war sein Stellvertreter. Die Ränge oberhalb des Capitans zählten zu den Oficiales Mayores (Ober-Offiziere) oder Cabos (etwa: Chefs); diese (mit Ausnahme des Sargento Mayor) wurden vom König oder dem Capitán general (General-Kapitän; der Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte) berufen. Die oberen Regimentsoffiziere konnten auf Anforderung am Kriegsrat der Generale beratend teilnehmen. Seit 1630 rangierte der Gobernador de las Armas y Ejército (etwa „Heeres-Gouverneur“, d.h. stellvertretender Oberbefehlshaber der Heeres) zwischen dem Generaloberst und dem Generalkapitän; gegen 1640 bildete der Sargento General de Batalla (etwa „Generalwachtmeister der Schlacht“) eine weitere Stufe direkt oberhalb des Maestre de Campo“. [wikipedia]

Tergiversation: Kehrtwendung, Lüge.

tergiversieren: kehrt machen, lügen.

Territion: Zeigen der Folterinstrumente. Teilweise wurden den Angeklagten bzw. Verdächtigten die Folterwerkzeuge auch angelegt, aber ohne Schmerzen zu verursachen. Dies wurde häufig bei der Inquisition als Vorstufe der peinlichen Befragung benutzt. Teilweise wurden dort auch besonders grausam erscheinende Instrumente gezeigt, die in der Praxis nie zum Einsatz kamen, sondern einzig dem möglichst wirksamen Ängstigen des Verdächtigen dienten. Mit der Constitutio Criminalis Carolina (1532), dem Strafrechtskodex Karls V., wurde die Schreckung bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Bestandteil der Strafrechtspflege [WIKIPEDIA].

terstont: sogleich, augenblicklich.

Terzerol: Taschenpistole, auch „Sackpuffer“ genannt, eine kleine Vorderladerpistole. Es existieren ein- und doppelläufige Ausführungen. Als Zündmechanismus diente dem Terzerol ab dem 17. Jahrhundert ein Steinschloss.

testa machen: vernichten.

Testimonium: Zeugnis.

Teufelsglaube: Selbst eine wahrscheinliche Desertion wird v. dem Osnabrücker Protestanten Bellinckhausen entsprechend ausgeschlachtet: „A[nn]o 1630, 4. Aprilis, in der nacht zwischen 11 und 12 uhrn ist ein soldat, Adam […] unter haubtman Marschalck gelegen, vom bett aufgestanden, zum hause außkommen und man weyß nicht, wo er blieben. Man sagt, der teufel habe ihn weggefurt, dan da er nun letzt auf der neuen statt in der wittiben Annen Vogelsangs seligen Reyneken Kocks, beckers, behausoing 3 viertel jahrs gelegen im quartir. Derselben wittiben habe ich gefraget umb das verhalten des gemelten soldaten. Darauf sie zu mir gesagt, er sey furerst ein dieb gewesen, ein verächter Gottes und seins h[eiligen] worts, dan wan sein weib in buchern gelesen, hat er sie bespottet, sey auch ein sauf auß und recht Epicurier gewest. Item andere leute sagen, wan er zu bett gangen oder von bett aufgestanden, nymmermehr an Gott gedacht, auch nicht das geringst gebett fur oder (49r) nach der malzeytt getan, sondern stets geflucht, geschworn, Gotts h[eiligen] nahmenn gelästert, geschendet und myßgebraucht. Hat auch kurtz fur seiner hinfahrt gesagt, er must nun balt darvon, sein [zeytt] wer nun fast umb, hat sein mußquetten auf den tisch gelägt und gesagt, wan der sathan keme und wolt ihn weg holenn, so wolt er ihn durch schießen. Man weiß nicht, wo er ist hinkommen. Gott ists allein bekand. Dieser gottlosen und teufelschen gesellenn seind noch etliche mehr verlohrn, das man nicht weiß, wo sie hinkommen. Es ist aber schrecklich zu horen und sagen, das man leyder in unser statt so ein gottloß gesinde hat. (49v) Man mag heute woll mit warheyt sagenn: Der teufel ist nun gantz und gar außgelaßenn“. TEGEDER; KREIENBRINCK, Bellinckhausen, S. 32f. Vgl. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 241 (1647): „So ist aber ein solches ungewüdter, luft, saußen und braußen eben zur selben zeit, wol 2 oder 3 tag und nacht lang, angestanden, daß vermaint, eß werde alle heyßer und palest zue haufen werfen, also und daß sich kain schüff von dannen sich möchte bewögen; hat man auch gänzlich dafürgehalten, haben solches (weilen diese Lapp- und Seeländer in dißer und dergleichen hexen- und unholden künsten wol erfahren und bey ihnen für ain freye kunst gehalten und paßirt) ungewidter selbsten gemacht und verzoberet. Dan man für gewiß gesagt, dass ain ganzes regiment under ihnen dem schwarzen Caspar ergeben und verschriben seye, welcher ihnen den weg naher dem Haagen als vorher geloffen und paßiert. Wie dan auch von Eyßne oder Kämpten wird bericht, daß sie ihnen den M. Hämmerlein [Henker; BW] in ainem glaß gezaiget: diß seye ihr obrister, deme seyen sie verlobt und geschworen, deßen seyen sie mit leib und seel versprochen, dere ihnen trewlich halt und sie ihme redlich dienen“.

Teufels Segen: Fluch.

„Teutsch“: Schon Bernhard v. Weimar hatte auf deutsche Soldaten gesetzt, weil sie ihm loyaler erschienen; ACKERMANN, Vom Feldherrn, S. 223. Deutsche wurden wie nach der Eroberung v. Schloss Zeitz (1644) untergestossen, Nationalschweden dagegen gegen Ranzion freigelassen; LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1644), S. 60. Der Begriff ist irreführend angesichts der schon damals üblichen ethnischen Zusammensetzung. Vgl. auch SCHEIBLE, Die Schlacht, S. 172: Das Regiment Gil de Haes hatte am 11.10.1644: „534 Deutsche, 218 Italiener, 15 Franzosen, 24 Lothringer, 47 Burgunder, 26 Griechen, 54 Polaggen, 5 Ungarn, 51 Capoleten, 2 Kroaten, 1 Irländer, 11 Spanier, 1 Sizilianer, 2 Schottländer, 14 Böheimb, 15 Türken, 18 Dalmatier, zusammen 1.034 Mann“.

Theriak [Tiriackes]: teueres Heilmittel, das u. a. Opium u. Schlangenfleisch enthält, als Allheilmittel gegen Syphilis, Pest und Cholera verwendet.

thrasonisch: großsprecherisch, prahlerisch.

thürgericht: ein steinernes Torgericht, Portal.

Tifft: Nebel, Reif.

Tillyschen Prozeß machen: aufhängen lassen, bezieht sich auf die häufigen Hinrichtungen unter Tillys Kommando Anfang der zwanziger Jahre.

Tinghaus: Gerichtsgebäude.

Tipel: Geschwüre.

Tirailleure: „in aufgelöster Ordnung kämpfende Mannschaften der Infanterie, auch Plänkler genannt. Sie gehören zur leichten Infanterie. Anfangs kämpften die mit Arkebusen bewaffneten Soldaten allgemein außerhalb der streng geordneten Gefechtsformation Gewalthaufen, um mehr Platz zum Zielen zu haben. Gleichzeitig war ihre Bewegungsfähigkeit im Gelände nicht so stark eingeschränkt wie die des Gewalthaufens. Mit dem Fortschreiten der Waffentechnik und der Erfindung des Bajonetts, das die Pike der Pikeniere ablöste, wurde schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts diese Taktik in Europa durch die geschlossenen Formation weitgehend abgelöst. Nur die wenigen, mit gezogenen Büchsen bewaffneten Truppen wie die Jäger, die Freibataillone und schlechter ausgebildete Milizen und Freischärler behielten das zerstreute Gefecht bei“ [WIKIPEDIA]

Tiriackes [Theriak]: teueres Heilmittel, das u. a. Opium u. Schlangenfleisch enthält, als Allheilmittel gegen Syphilis, Pest und Cholera verwendet.

Tisch: 1 Tisch wurde zumeist zu zehn bzw. 15 Personen gerechnet. Je mehr Tische bei einem Gastmahl aufgestellt wurden, desto höher waren der Rang u. die Reputation des Gastgebers.

titulo possessionis: unter dem Vorwand des Eigentums.

Tobagk schmäuchten: Hier sind sehr wahrscheinlich Kroaten gemeint, bei denen das Tabakrauchen oder „Tabaktrinken“ sehr verbreitet war. Allerdings glaubte man damit auch Verstopfung und Parasitenbefall bekämpfen zu können. => Tabak trinken.

Tobfieber, tobendes Fieber, Kopffieber: Enzyphalitis (Gehirnentzündung), Meningitis (Hirnhautentzündung).

„tödlich verwundet“: lebensgefährlich verwundet.

Tod aus den eigenen Reihen [„friendly fire“]: Nachdem einheitliche Uniformen bzw. die Kennzeichnung v. eigenen Streifparteien fehlte, kam es immer wieder zu Todesfällen in den eigenen Reihen. Der Hildesheimer Dr. Jordan über die Schlacht bei Hessisch-Oldendorf (1633); SCHLOTTER, Acta, S. 80: „so der Obrist Ranzow [Burchard v. Rantzau; BW], – welcher von seinen eigenen Leuten, die ihn nicht gekannt, und D. Wort nicht gewußt, übel gequetschet und bald gestorben“. Das „Journal der Armee“ Bernhards v. Sachsen-Weimar hält unter dem 18.6.1637 fest; LEUPOLD, Journal, S. 327: „Dato gegen Abent liefen ezliche desmondirte Reüter von sich selbsten auß, und alß sie Ritmeister Nißmitz von des Obristen Rosen mitt einer Party angetroffen, haben sie einander vor Feindt gehaltenn und Feüer geben, da dann zwene zu Fuß und dem Ritmeister ein Pferd erschoßen worden. Endlichen haben sie einander erkennet und seindt die zu Fuß fortgangen und andern Tages früe mit 20 Pferden wieder zurück kommen“. In der Schlacht bei Mergentheim am 5.5.1645 soll es nach einem Bericht an Maximilian I. derart unübersichtlich zugegangen sein, „daß sogar Eurer Churfürstlichen Durchlaucht aigne reichsvölckher 2 compagnien von den ihrigen heftig chargiert unnd ihnen zimblich schaden gethann, ehe sie gewust, daß solliche von ihren eignen völckhern“. GREINDL; IMMLER, Die diplomatische Korrespondenz 2. Bd., 2. Teilband, S. 358. Zum Teil muss man wohl auch davon ausgehen, dass hier Soldaten ihnen missliebige Offiziere bei günstiger Gelegenheit töteten, wie etwa im Fall Tavigny. Auch Franz v. Mercy soll von einer Kugel aus den eigenen Reihen getötet worden sein. Der kaiserliche Obrist Friedrich v. Baerß soll am 23.7.1643 beim Überfall Königsmarcks auf Halberstadt v. den eigen Soldaten erschossen worden sein; LEUSCHE; HENTRICH (Hg.), Hermann Böttcher, Halberstadt im 30jährigen Kriege, S. 217f.Eine Reihe ähnlicher „Todesfälle“ wird sich heute dagegen wohl nicht mehr aufklären lassen. Der Hildesheimer Chronist, Arzt u. Ratsherr Dr. Jordan notiert in seinem Tagebuch unter dem 10./20.6.1632; SCHLOTTER, Acta, S. 44: „Mittags umb 12 Uhr schicket der von Bappenheim 12 Compagnia Reuter, umb den Stewrwald zu entsetzen und mit Kraut und Loth zue versehen, komen uff das Dorff Barnten beym Calenberge zue, darein 4 Compagnia Finnen lagen, eben unter der Predigt, wie ihnen nun des Feindes Ankunft vermeldet, reiten 6 Finnen hin aus, die den Feind so lang uff halten, bis die übrige herauskömen, die eine ebene Weil mit ihnen charchirt, bis die Bappenheimische ihnen ein Cornethen nemen, darauf setzen die Finnen zue ihnen hinein, bekomen ihr Beuth wieder und nemen vom Feind eins dazue, erschoßen den Rittmeister, und weil ihnen von Baudißin Succurs zue komen, geben die Bappenheimische die Flucht, darüber Rittmeister Hanß Jorgen Madeloh von Bonigkhausen Regiment It: ein Leutnand und Fähndrich gefangen werden und fast an die 100 niedergehawen, von den Finnen seyn 13 geblieben nebest etzlichen, so ihnen succuriren wollen, so zum theil unerkannter Weise von den Finnen selbst erschoßen“. Der Überlinger Ratsherr Dr. Pflummern berichtet über den Rückzug der eigenen Truppen nach dem missglückten Angriff auf Babenhausen (1633), SEMLER, Tagebücher, S. 47: „Daselbst sie in daß ander vnglückh geraten, dan ihnen deß Mercy tragoner, so zum succurs geschickht, entgegen kommen vnd gefragt, waß volckh diß währe, vnd alß einer von den commandanten geantwortet, sie währen königisch [gemeint war Franz Peter König, gen. v. Mohr; BW], haben es die tragoner für königisch schwedisch verstanden vnd alsbald fewr geben, darvon manicher reütter auß dem sattel gehebt, die vbrige aber in völlige confusion gebracht, vnd alß sie mit der flucht sich hinder die mauren der statt Memmingen zu salvirn vermaint, seyn allda auch nicht eingelassen worden, haben also in einem dorff außer der statt nachtquartier nemmen vnd all augenblickh deß feindts veberfall erwarten müeßen, welcher sie auch, da er nhur gevolgt, leichtlich gantz aufschlagen mögen“. Konflikte unter den Armeeangehörigen waren an der Tagesordnung. Vgl. die Beschwerden Isolanos bei Piccolomini [TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1148, S. 359] über die schlechte Militärzucht u. gegenseitige Angriffe der kaiserlichen Soldaten, die nach seiner Ansicht durch eine mangelhafte Aufteilung u. schlechte Quartiere verursacht seien. Bei Hanau sei es zu Schlägereien zwischen Kroaten u. Soldaten Bredas gekommen. Letztere hätten wie Räuber den Tross des Kroatenregiments Révay geplündert u. einen kroatischen Leutnant erschlagen. Die kursächsischen Soldaten lägen in Eisenach u. verhielten sich nicht feindselig. Aber zwischen deutschen Dragonern u. Kroaten fänden Raufereien in den Gassen der Städte statt, wo sie einquartiert seien. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 [Zwickau 1640]: „Den 29. May [1640] ist bey früer Tagzeit / ein Troupp Reuter / etwan von 25. Pferden / vor dem Frauenthor ankommen / die haben in die 800. Schaffe zu verkaufen mitbracht. Als aber die Reuter gegen Abend in trunckener Weise davon geritten / hat einer den andern / wegen eines Hundes / welchen er verwundet / vom Pferde geschossen / daß er noch zeitlicher als der Hund / auff dem ersten Stück Acker am Frauen-Anger gestorben. So hoch achteten diese Leute einen Menschen / auch ihres eigenen Volcks“.

tolk: Dolmetscher.

toll und voll geschoßen: sturzbetrunken.

tollisieren: toben und lärmen, es toll treiben.

Tonne: 1 Tonne (Wernigerode): 240 Pfund.

Tonne (Uckermark): 1 Tonne = 100 Quart = ca. 115 Liter.

Tonne: 1 Tonne (Amsterdam) = 157,25 Liter; 1 Tonne Heringe (Riga) = 96 Stoof = 6171,6 Pariser Kubikzoll = 122,42 Liter.

Tonne: 1 Tonne (Danzig) = 97580 Gramm; 1 Tonne (Frankfurt/M.) = 1010694 Gramm; Tonne (Hamburg) = 108553 Gramm; 1 Tonne (Lippe-Detmold) = 189400 Gramm; 1 Tonne (Preußen) = 189400 Gramm; 1 Tonne (Siegen) = 46760 Gramm.

Tonne Biermaß: 1 Tonne = ca. 103 Liter; nach PARISIUS, Das vormalige Amt Lauenau, S. 223.

Tonne Gold: 100 000 Rt.

Toparcha: Amtmann.

Topfgranate: mit Brandsatz gefüllter Topf mit vier Henckeln, die eine mit einer Sprengladung gefüllte kleine Granate enthielt, manchmal in der Literatur mit Sturmtopf verwechselt.

Torkel, törckel: Kelter.

Torkelhaus: Kelterhaus.

Torment: jede zum Tod führende Krankheit.

Tormentorum locumtenens: Artillerieleutnant.

„Torstensson-Krieg“ zwischen Schweden u. Dänemark-Norwegen 1643-1645: „Er begann am 12. Dezember 1643 ohne formelle Kriegserklärung mit einem Überraschungsangriff der noch in Norddeutschland befindlichen schwedischen Truppen auf die dänischen Landesteile in Holstein. Im Januar eroberten schwedische Truppen unter dem Kommando Lennart Torstenssons schließlich die gesamte jütländische Halbinsel. Im Februar 1644 rückten schwedische Truppen unter dem Kommando Gustaf Horns auch in das dänische Schonen ein und eroberten unter anderem Helsingborg und Landskrona, während die Festungen in Malmö und Kristianstad (dänisch: Christiansstad) den Angreifern standhielten. Dieser Teilkrieg wird auch als Hornkrieg bezeichnet. Am 1. Juli 1644 gewann der dänische König Christian IV. die Seeschlacht auf der Kolberger Heide vor der Kieler Förde, bei der er ein Auge verlor. Sein Reichsadmiral Jørgen Vind wurde tödlich verwundet. Auf dieses Ereignis bezieht sich noch heute die dänische Königshymne Kong Kristian stod ved højen mast. Am 13. Oktober desselben Jahres verlor die dänische Flotte jedoch eine Seeschlacht zwischen Fehmarn und Lolland gegen eine vereinte schwedisch-niederländische Flotte. An der norwegisch-schwedischen Grenze stellte der dänische Statthalter in Norwegen, Hannibal Sehested, ein Bauernheer auf und griff vom damals noch norwegischen Jämtland (norwegisch: Jemtland) aus schwedische Truppen an. Dieser Teilkrieg wird auch als Hannibalfehde bezeichnet. Der Krieg endete 1645 mit dem Frieden von Brömsebro. Dänemark-Norwegen musste die Ostseeinseln Gotland und Saaremaa (deutsch und schwedisch: Ösel) und die norwegischen Landesteile Jämtland und Härjedalen an Schweden abtreten. Halland wurde für 30 Jahre an Schweden verpfändet. Weiter wurden schwedische Schiffe vom Sundzoll auf dem Öresund befreit“ [wikipedia]. Vgl. ROBL MATZEN, Der Schwedisch-Dänische Krieg 1643–45, S. 289–308; WETTERBERG, Kanslern. Del 2, S. 789-808; DANSK UDENRIGSPOLITIKS HISTORIE, 1. Bd., S. 457-463; ÖHMANN, Der Kampf um den Frieden, S. 185-199.

tort: Unrecht, Verdruss, Schaden, Spott, Hohn.

Tortio: Leibschmerzen.

Torto [it.]: Unrecht.

Tortur: scharfe, „peinliche“ Frage, Marter, Peinigung, Folter. „1498 beschloss der Reichstag von Freiburg „eine gemeine Reformation und Ordnung in dem Reich führzunehmen, wie man in Criminalibus procedieren solle“. Fünf Reichstage befassten sich in Folge mit der geforderten Regelung von Strafverfahren. Der 1532 in Regensburg abgehaltene Reichstag stimmte der „Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V.“ zu. Besonders eingehend regelte dieses neue Gesetz die Folter. Sie durfte danach nur angewendet werden, wenn gegen den Beschuldigten schwerwiegende Verdachtsgründe vorlagen und wenn diese Verdachtsgründe durch zwei gute Zeugen oder die Tat selbst durch einen guten Zeugen bewiesen waren. Vor der Entscheidung über die Anwendung der Folter müsse dem Angeklagten Gelegenheit zur Entlastung gegeben werden. Selbst bei feststehenden Verdachtsgründen dürfe nur gefoltert werden, wenn die gegen den Angeklagten vorliegenden Gründe schwerwiegender als die für seine Unschuld sprechenden Gründe seien. Das Maß der Folterung habe sich nach der Schwere der Verdachtsgründe zu richten. Ein unter der Folter abgelegtes Geständnis dürfe nur verwertet werden, wenn der Angeklagte es mindestens einen Tag später bestätige. Auch dann müsse der Richter es noch auf seine Glaubwürdigkeit überprüfen. Der Gebrauch der Folter entgegen den Vorschriften des Gesetzes müsse zur Bestrafung der Richter durch ihr Obergericht führen. Die Peinliche Gerichtsordnung führte eine Reihe von Schutzklauseln zu Gunsten des Beschuldigten ein. Gemessen an den Maßstäben der Zeit war es fortschrittlich. Aber auch nach diesen Maßstäben wies es Lücken auf. Vor allem regelte es nicht Art und Maß der Folter und die Voraussetzungen ihrer wiederholten Anwendung, sondern überließ all dies der „ermessung eyns guten vernünfftigen Richters“. Insofern brachten manchmal erst spätere Territorialgesetze nähere Regelungen, z. B. die bayerische Malefiz-Prozessordnung von 1608. Im Großen und Ganzen hat die Peinliche Gerichtsordnung, die als Reichsrecht erst mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806 das Ende ihrer Geltung fand (als Landesrecht konnte sie auch später noch angewendet werden), ihr Ziel zurückhaltenderen Foltergebrauches wohl erreicht“ [Wikipedia].

Totenbaum: Sarg.

Totenbord: Totentrage.

Totengräber: seit dem Mittelalter ein verachteter „unehrlicher Beruf“ (Exklusionsmerkmal der Ständegesellschaft), den meist der Freiknecht mit zu übernehmen hatte. Der Freiknecht hatte dem Scharfrichter bei Hinrichtungen zur Hand zu gehen, Selbstmörder vom Strick zu schneiden oder in eine Tonne zu spunden, Tierkadaver zu entsorgen, und andere henkerliche Nebentätigkeiten zu verrichten. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 50ff. In Pestzeiten ein durchaus lukrativer Erwerb, der auch von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde, was dem anderthalbfachen Jahreslohn eines bäuerlichen Dienstboten entsprach. Auch wurde als Belohnung für diese Tätigkeit während der Pest das Bürgerrecht eingefordert; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 403.

Totenschild: eine recht kostenaufwendige „Totengedenktafel für einen männlichen Verstorbenen aus dem Adel oder dem ratsfähigen Bürgertum. In einer Kirche oder Kapelle aufgehängt, erinnert sie in heraldischen Formen durch Wappen und Inschrift an den Toten. Der Brauch hatte seine Blütezeit im 16. Jahrhundert und verlor sich allmählich in den folgenden zweihundert Jahren. Das Epitaph, ein Grabdenkmal aus Holz oder Stein, übernahm seine Funktion“ [WIKIPEDIA]. Daneben gab es auch bestickte Totenfahnen.

Tötung v. Pferden: Der Militärschriftsteller WALLHAUSEN (1616), Kriegskunst zu Pferdt, S. 11f.: „Wann du an dem armirten Mann nichts haben kanst / so suchestu die lincke Brust oder den Halß deß Pferds [ … ] gleichwie mit der Lantzen durch zustechen / da du dann gute Achtung auffgibest / daß du deß Feindes Pferd wol dieff genug stechest / damit es desto eher fällig werde / habe acht drauff / daß du alle deine Stiche mit gebogenem vnnd nicht außgestrecktem Arm verrichtest / beides vmb die Zierligkeit vnnd Gewißheit deß Stosses / so wol auff den Mann als das Roß“. Eigentlich sollten die Pferde hoher Offiziere geschont werden, deren Wert je nach Ausbildung für die Schlacht z. B. auf 1.000 Rt. u. mehr veranschlagt wurde.

Tötung v. verwundeten u. versprengten Soldaten: Zur Schlacht bei Stadtlohn am 6.8.1623; [Quelle 1081] Warhafftiger vnd eygentlicher Bericht Des gewaltigen Treffens, S. 352: „da es dann an ein jämmerlich Metzgen gangen / darinn sich die Crabaten sonderlich mit jhren Säbeln gebraucht / vnd weder der Jung noch Alt verschont / also daß es Herrn General endlich selbst gedawret / vnd mit Trompeten Schall außruffen lassen / mit weiterm Todtschlagen auffzuhören / vnd den Rest / was sich in die Wäld / Morast vnd sonst salvirt / gefangen zu nemmen. Gantze Corporalschafften sind auf jhren Knyen mit jhren Befelchshabern gelegen / vnd mit auffgehabenen Händen vmb Quartier geruffen“. WASSENBERG, Florus, S. 108f., zu dem Massaker nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge (1626): [ … ] „das Fusvolck ward jämmerlich darnieder gemetzget. Vnd ist fast vnmüglich / der Fliehenden / Verwundten / vnnd Erschlagenen Klagen / Heulen vnnd Vnordnung zu beschreiben. Vnd zwar / wann die Keyserischen betrachteten / wie sawer jhnen die Victori zu erfechten geworden / hat es sie deß zu blutgieriger gemacht. Sie flohē in die wälder vñd wurden mit Säbeln von einander gehawen. Sie [S. 109] stiegen auff die Bäume / vnd wurden wie Vögel herab geschossen. Sie verhielten sich in dē Hecken / vnd wurden mit Spiessen zu tode gestochen“. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S, 170. Der Söldner Sir James Turner über das Abschlachten nach der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf (1633); TURNER, Memoirs, S. 5f.: „After this battell, I saw a great many killd in cold blood by the Finns, who profess to give no quarter“. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Der Tötungsbefehl Knyphausens war möglicherweise die Revanche für den Befehl der bayerischen Kriegskanzlei beim schwedischen Rückzug aus Bayern, die Kroaten sollten alle „hinterblibene[n] Schwedische – sei gleich gesund oder kranke [Zusatz] – , welche sie auf den straßen und an andern unterschidlichen ohrten und anders antreffen, unfehlbar niedermachen“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2416, fol. 213: Bescheid der bayr. Kriegskanzlei, Stadtamhof, 1632 VI 10. ENGLUND, Verwüstung, S. 124: „So wurde eine Gruppe von 50 Schweden von einem großen Bauernhaufen nördlich von München überrascht. In einem Ausbruch kalter Raserei schnitten die Bauern den Soldaten Ohren und Nasen ab, hackten ihnen die Hände und Füße ab und stachen ihnen schließlich die Augen aus, worauf sie die Opfer lebendig ihrem Schicksal überließen. Die Antwort des schwedischen Heeres kam unmittelbar: An einem einzigen Tag sollen als Rache 200 Dörfer niedergebrannt worden sein“. MAHR, Monro, S. 173f.: „Auf dem Marsch verübten die Bauern Grausamkeiten an unseren Soldaten, die seitwärts zum Plündern weggingen, indem sie ihnen die Nasen und Ohren abschnitten, Hände und Füße abhackten und ihnen die Augen ausstachen, dazu andere Untaten begingen, die ihnen die Soldaten sofort heimzahlten. Sie brannten auf dem Marsch viele Dörfer nieder und brachten die Bauern um, wo man sie antraf. Eine starke Abteilung des Herzogs von Bayern glaubte, die Schweden in ihren Quartieren überrascht zu haben, aber sie fiel selbst in die Grube, die sie anderen graben wollte, so daß nur wenige den Schweden entrannen und mit dem Leben davonkamen“. Vgl. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 123, Anm. 59: „Herzog August von Sulzbach verwendete sich bei Gustav Adolf für die Schonung der Untertanen seines Vetters Maximilian und setzte auch durch, daß 2 Rgt. beauftragt wurden, dem Niederbrennen Einhalt zu gebieten“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Von den Kämpfen um Freiburg (1644) wird berichtet, LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1644), S. 83: „Ja es ist so grosse Fury der Frantzosen / dz in deme zu 4. Vhren Nachmittags ein starcker Schlagregen eingefallen / wodurch der Streit in etwas erkühlet vnd nachgelassen hat / selbige (weil sie jhr Gewehr nicht recht brauchen können:) den Chur-Bäyerischen Soldaten / deren sie damaln mächtig werden können / mit den Brotmessern die Gurgel abgeschnitten“. So schrieb Maximilian I. am 10.7.1645 an Franz v. Mercy; SCHEIBLE, Die Schlacht, S. 31, Anm. 43: „Schließlich werdet ir von unserm Obristen Camerer Graf Khurz [Maximilian Kurz Graf v. Valley, gen. Ahamstein, Freiherr v. Senftenau u. Toblach [10.7.1595 München-10.7.1662 München], Geheimer Rat, bayerischer Obristkämmerer (1643) u. Obersthofmeister 1648] vernemmen, waß der Tourraine wegen des Treffens bey Herbsthausen [Schlacht bei Mergentheim (Herbsthausen) am 5.5.1645], und bevorab in specie wegen Nidermachung der Franzosen in Franckhreich (Franken) und anderer Orthen geschriben, gleichwie aber die Notturfft erfordert, solches durch ein Manifest abzulainen. Alß werdet Ir Ime Obristen Camerer, waß Ir deßwegen zu schreiben vermaint, an die Handt zu gehen wissen“. Vgl. CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs 5. Buch, 30. Kap., S. 118: „Gestalt auch die jennige, so man folgends allerdings vermisset, nicht alle auf der Wahlstadt vnd vorm Feinde geblieben, sondern, dieweil Sie in der flucht zerstrewet, vnd entzel, oder mit kleinen parteyen ins Land verlauffen, oder verritten, deren ein gros theil von den Würtzburgischen Beambten vnd ausschus am Mäyn vnd im Spessart todt geschlagen worden“.

tournieren: sich lärmend u. tobend aufführen.

touven: (er)warten, zögern, bewirten.

tovehr: Zufuhr.

Trabant: zur Leibwache gehörender Fußsoldat; Diener.

Trabantengarde: besondere Truppe aus bewaffnete Dienern oder Leibwächtern, die fürstliche u. andere vornehme Adelige unterhielten u. v. denen sie sich beständig begleiten ließen. Es war lange Zeit Sitte, sie nach span. Art in kurze weite Beinkleider u. ein Wams zu kleiden u. mit Hellebarden u. Stoßdegen zu bewaffnen. Später wurden sie auch beritten gemacht u. zum Theil entstanden aus ihnen die späteren Garde du Corps.

Trabharnisch: „Den Beschreibungen Wallhausens zufolge bestand die Ausrüstung der Arkebusierreiter aus einer Schützenhaube, einem Ringkragen, einem Bruststück sowie einem als optional eingestuften Rückenstück. Bei Weglassen des Rückenstücks wurde das Bruststück als sogenannte Kreuzbrust getragen, welche mit überkreuzten, metallbeschlagenen Riemen am Leib des Trägers zu fixieren war“ […]“Der Trabharnisch war folglich bis zum Beginn des Dreißigjährigen Kriegs einer reduzierten Schutzbewaffnung gewichen, die sich auch im militärtheoretisch beschriebenen Idealfall auf einen offenen Helm, einen Ringkragen und eine Harnischbrust mit oder ohne Rückenstück beschränkte“ [wikipedia]. Leichter Reiterharnisch ohne Rüsthaken und Unterbeinzeug mit Sturmhaube, Achselkragen, Brust mit Schößen, Rücken, Armzeug und Handschuhen. Im 16. Jahrhundert mit Ringelpanzer-Ärmeln kombiniert.

Traicher: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Traktament: Verpflegung(s)gelder, Bewirtung, Besoldung; Gastmahl: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).

Tram: Balken.

Transgressor: Übeltäter.

transigieren: verhandeln, Vergleichsverhandlungen pflegen.

Trappier: zuständig für die Beschaffung und Verteilung aller Kleidung (unter den Bedingungen des Mittelalters sehr wichtig) des Deutschen Ordens. Später reduzierte sich die Bedeutung auf ein bloßes Ehrenamt.

travaglien: Mühsale, Plagen.

travaglieren: erarbeiten, sich anstrengen, sich bemühen.

Trenchée: STURM, Der wahr Vauban, S. 157: „Diese Wercker mit einander, vermittelst derer man sich einer Vestung nähert, und durch welche man sie, sich zu ergeben, nöthiget, werden überhaupt unter dem Französischen Namen der Trenchéen begriffen, und bestehen in Waffen-Plätzen, Aproschen (Lauff-Gräben), Bujonen, Communications-Gräben, Batterien, Logierungen und Sappen (Untergrabungen), an welche man endlich die Galerien anhänget: Von diesen Dingen allen wird hier einige Meldung geschehen, damit man dem Leser einigen Begriff gebe. Wann die Trenchéen eröffnet werden, welches 800. biß 1000 Schritt weit von der Contrescarpe geschiehet, (wiewohl diese Regel nicht allgemein ist, diese Eröffnung so nahe an der Vestung zu thun, als man kann): so richtet man gleich bey dem Anfang, welche die Franzosen à la queuë (an dem Schwanz oder Ende) der Trenchée nennen, einen Plan mit Faschinen, Sand-Säcken, aufgehäuffter Erde und dergleichenDingen, gegen das Geschütz der Vestung, zu, um denjenigen, welche die Arbeiter bedecken, zur sichern retirade zu dienen. Diese Leute sind nun meistens von der Reuterey, dann das Fuß-Volck wird in die Aproschen commandiret. Von dar aus gräbt man einen Graben, die 4. Schuhe tief und anfänglich nur 4. biß 6. Schuhe breit ist, und häuffet die Erde an der Vestungs-Seite auf. Ein solcher Graben wird nicht über 40. Ruthen lang gemacht, und die Arbeit geschiehet zu Nachts. […] Vor allen Dingen muß man cht geben, daß dieser Graben weder aus der Vestung, noch aus Gegen-Aproschen oder Blockhäusern, welche die Belagerten bauen könnten, beschossen werden möge“.

trenches: Schützengräben.

tregua: Waffenruhe; Pause.

Tressler: Verwalter das Finanzwesen des Deutschen Ordens.

Tribuliersoldat: Soldat, der Schatzung und Steuer aus der Bevölkerung zu pressen hat; auch Executor; sinngleich mit Fress- und Pressreiter: Fress- und Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“.Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit und hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten“. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

Tractamentgelder: Verpflegungsgelder.

Trägler: Arbeiter.

träher: Dreher, Drechsler ?

Traicher: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Tram: Balken.

Tranchée: Laufgraben einer Festung.

Tranquilität: Ruhe, Frieden, Befriedung.

transigieren: ein Abkommen, eine Abmachung treffen.

Trappenlaur: Truppenwein: unedler, schlechter Wein, der z. T. aus dem Stiel und den Verzweigungen der Weinrebe oder dem Bodensatz beim Keltern hergestellt wurde.

tratto di corda: Wippe/Wippen/Schnellen; d. i. Ausstreckung und Ausdehnung der Glieder, besonders im Kurfürstentum Sachsen für Wild, Fisch- und Krebsdiebe. Vgl. auch DÖPLER, Theatrum poenarum, S. 900f. => Strapekorde.

Traubenhagel: „Traubenkartätschen, bei der Artillerie, eine Art Kartätschen, aus einpfündigen bis anderthalbpfündigen eisernen Kugeln bestehend, die um eine Spindel auf einen hölzernen oder eisernen Spiegel gereihet, mit einem leinenen Sacke überzogen, und mit Schnüren überstrickt sind; zuletzt wird der fertige Sack mit Brandkitt überstrichen, um das Glimmen des Sackes im Rohre zu verhindern. Sie werden nun in ein Stück geladen, da sie denn im Ausschießen zerspringen, und sich die Kugeln gleich einem Hagel ausbreiten“. [KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopaedie].

travaglieren: bearbeiten, sich anstrengen.

Treber: ausgelaugte Rückstände des Malzes bei der Bierherstellung (Biertreber) sowie auch ausgepresste Weintrauben.

Trenchieren: Schützengraben.

tregeln: Unzucht treiben.

Treibschnüre: Schnüre, die zu Folterzwecken mit Knoten versehen waren. => raiteln, reuteln.

Trenchement: Verschanzung, Schanze; eigentlich Retranchement: der nicht mehr zu verteidigende Teil einer Festung, der vom übrigen Befestigungswerk durch Brustwehr, Schanzkörbe u. Palisaden abgetrennt wurde; allgemein: Verschanzung durch starke Brustwehr und Graben.

Tresor: Schranktisch mit Besteck und Gefäßen.

Trespe, Drespe: unter dem Getreide wachsendes Unkraut; Gras mit vielblütigen, in Rispen wachsenden Ährchen.

Tresterkraut: Presskuchen, die auf der Presse fest gepressten Trester Rückstände des Malzes bei der Bierherstellung (Biertreber) sowie auch die ausgepressten Weintrauben: „Trester sind die vorwiegend festen Rückstände, die nach dem Auspressen des Saftes von Pflanzenbestandteilen übrig bleiben. Insbesondere beim Weinbau (Pressrückstände der Weintraube) werden auch die Bezeichnungen Treber (in der Mundart oft als Tröber bezeichnet) oder Lauer verwendet“ [WIKIPEDIA]. Tresterkraut wurde zur Tierfütterung eingesetzt.

treuge Fleisch: trockenes Fleisch, Dörrfleisch.

Treves: frz. trêve: Waffenstillstand.

tribulieren: quälen, plagen, bedrücken, schikanieren. => Tribuliersoldat.

Tribuliersoldat: zwangseinquartierter Soldat, der die Aufgabe hatte, mittels übermäßigem Essen u. Trinken, Einstellen von Pferden, Diebstähle u. Verdrängung der Hausinsassen aus ihren Stuben die eingeforderten Kontributionen, „Verehrungen“ aus den Bewohnern besonders in den andersgläubigen Städten u, Dörfern herauszupressen.

triet: Arzneimittel.

Trift: Weide, besonders Schafweide, benutztes freies Grasland oder Wald außerhalb der Feldmark; häufig Gemeindebesitz; auch Herde.

trillen: quälen, im Kreis drehen, hin und her stoßen. => Triller, Trillhäuschen.

Triller, Trillhäuschen: Haus, in das die Delinquenten gesetzt wurden, neben dem Haus des Henkers. Vgl. die Abbildung des Erfurter Domplatzes (1598) bei BEYER; BIEREYE, Geschichte.

Trinitatis: Dreifaltigkeitsfest (auch Dreieinigkeitsfest, Goldener Sonntag oder Frommtag genannt) am ersten Sonntag nach Pfingsten.

Tripelschatzung: Dreifachsteuer.

Tripelsöldner: Söldner mit dreifachem Sold.

Trippel: Tumult, Unruhe, Durcheinander.

Trippelkecht, Trüpelknecht, Trüpelhilfsperson: geringer Knecht, auch Söldner, der sich zu jedem Dienst hergibt.

Tröbergrube: Jauchegrube.

trockner Tisch: Essen ohne Getränk.

tröge, dröge: getrocknet.

Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren. Trommelschläger wurden z. T. als Übermittler bei Belagerungen oder Verhandlungen eingesetzt, ein durchaus gefährlicher Job, den sonst Trompeter ausübten. So schnitten 1642 aufständische Bauern einem schwedischen Trommler Nase, Ohren und die Finger ab, um zu zeigen, dass sie an Verhandlungen keinerlei Interesse hatten. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 839. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 41: „Sie sollen sich auf allerley Schläge / alß Lermen / Marsch / Versammlung / Troupen / Wacht / Rebell oder Travaille / verstehen / und allerley Marsch und frömder Völkeren Schlag können. Sie sollen nicht Narren und Possenreisser / sonder verständige Leuthe seyn, welche / so man zu dem Feind schicket / Gefangene zulösen: item / Befehl und Bottschaft zuverrichten: Briefe zuüberliefern / ihren Befehl verständig verrichten / auf alles was sie gefraget werden / vernünftig antworten / und was zu schaden gereichen möchte / verhälen / und die Heimlichkeit bey ihren Eiden niemandem offenbaren / sich nüchter halten / und so der Feind sie füllen / und ihnen mit starken trünken zusetzen wollte / solches verweigern und abschlagen: auch so sie gefraget wurden / davon schad entstehen möchte / sich entschuldigen / daß sie deren dingen keine wüssenschaft haben“. Ein Trommelschläger erhielt 1626 als Regimentstrommelschläger in der brandenburgischen Armee monatlich 12 fl.

Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich (MÜLLER, Das Söldnerwesen, S. 16) – teilweise wurden in besetzten Städten 12 Rt. (18 fl.) herausgepresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15); Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461 – wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs u. bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke, Loskauf v. Gefangenen etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge. Vgl. dazu etwa Siedeler in den „Miniaturen“. Ein verletzter Trompeter erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 30 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1665, S. 597; Nr. 1666, S. 599. In der Leipziger Garnison wurde er 1644 bei der Kavallerie mit 8 Rt. monatl. entlöhnt; ZIRR, Die Schweden, S. 803. Bei der Infanterie bekam er 1643/44, 1646 monatl. 3 Rt.; ZIRR, Die Schweden, S. 803, 804, 806.

Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“).  Am 7.9.1633 schrieb der Rat von Konstanz an Generalkriegskommissar Ossa; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Bürger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Unterthanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren ganzen Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit auf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, “ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S.19.

Trossbube: Trossbuben (oder Trossjungen) wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurden. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgerassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Trossjungen unterlagen dem Militärstrafrecht. Aus Wernigerode wird für 1628 berichtet: … „desgleichen sind 3 Soldaten-Jungen um den Galgen gestreicht worden, den einen aber das linke Ohr abgeschnitten“. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. => mit Ruten streichen: Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 44], auch bei Hurerei, zusammen mit Prangerstehen und Landesverweisung. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse des Erzherzogs Leopold Wilhelm und seinen Hofstaat scheint besonders groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „.

Trostbecher: Trosttrunk bei der Begräbnisfeier.

Tröstkammer: Schatzkammer in der Sakristei.

troublieren: stören, verwirren, beunruhigen.

trubbelen: Unruhen.

Trüchlin: kleine Truhe.

Truchsess: „Die Truchsessen, zu deren Erlangung auch erworbener inländischer Adel genügte, gehörten aber weiterhin zur „Tafelpartie“ und unterstanden als solche dem Obersthofmeister, von dem sie auch beeidigt wurden. Gehörte der Bewerber um die Truchsessenwürde dem Beamtenstand an, so musste er wenigstens kaiserlicher oder königlicher Rat oder Hof- (Ministerial-)Sekretär sein. War derselbe nicht angestellt, so musste er sonst eine ehrenvolle soziale Stellung einnehmen. Vor der Beeidigung hatte sich der ernannte Truchsess mit dem Erlage der vorgeschriebenen Taxe (Gebühr) auszuweisen, worauf ihm auch das Truchsessenehrenzeichen ausgefolgt wurde. Die Truchsessen waren gleich den Kämmerern Hofwürden. Sie waren zur Hoffolge verpflichtet, rangierten nach den Kämmerern, wurden „zur Tafel bedienung oder bey Festins zu Commissiarienstellen gebraucht“, hatten den Vorzug „den Hof zu Corteggiren“ und traten insbesondere bei der Zeremonie der „Speisung“ am Gründonnerstag in Funktion. Truchsess war demnach ebenso wenig wie Kämmerer ein bloßer Ehrentitel, sondern ein zu Dienstleistungen verpflichtendes und durch Eid bekräftigtes Dienstverhältnis, das im Taxpatent direkt als „Ehrenamt“ bezeichnet wurde. Andererseits war auch die Truchsessenwürde keine staatliche „Auszeichnung“, sondern eine dem Hofrecht angehörende Dienst- und Ehrenverleihung“. [WIKIPEDIA]

truncatio: Verstümmelung.

Trüppelknechte: Knechte, die zu jedem Dienst in der Armee bereit waren.

Truteta: Heckengestrüpp.

trysor: Tresor: Schatz, Behälter für Wertsachen; Kredenztisch, Aufsatz.

Tuch (Uckermark): 1 Tuch = 28 Ellen = 1,8732 m, Elle (Uckermark); 1 Elle = 0,669 m.

Tuchrasch: dünner Stoff (Rasch: locker gewebtes wollenes Zeug) aus Krempelwolle, ursprünglich aus Arras importiert.

Tuchscherer: Vgl. SAILER, Kurze Beschreibung, S. 38: „Der Tuchscherer verrichtet eben die Arbeit, wie der unzünftige Tuchbereiter. Beyde suchen dem Tuche durch das Rauhen, Scheren und Pressen eine wollige Bekleidung und ein gutes Ansehen zu geben. Der Tuchscherer erhält jedes Tuch aus der Walke naß, hänget es über die Rauhbäume, und kratzet die in den Rauhkästen darunter hängende Fahne mit den Rarden nach einerley Richtung. Hat er das ganze Tuch etlichemal gerauhet, oder ihm seine Trachten gegeben: so bringet er dieses gebärtelte Tuch unter die Schwere, indem er es über den Schertisch an den Salleisten mit Hacken ausspannet, aus den Haaren scheret, hierauf aus dem zweyten Wasser rauhet, und alsdann in der halben Wolle scheret“.

Tulper: Töpel, ein plumper, roher, ungeschickter, dummer Mensch.

Tummel: heftige Bewegung.

Tummelhaus: Reitschule, Reithalle.

tummeln: hin- und herreiten.

Tummelplatz: Reitplatz, Latrine.

tummern: donnern.

turbant: Unruhestifter.

turbieren: stören, in Unruhe versetzen.

Türken: Für die Christenheit des 16. und 17. Jahrhunderts waren die Türken der Erzfeind schlechthin, nicht nur als militärischer Gegner während der Türkenkriege, sondern auch u. vor allem im religiösen Sinne: als Antichrist. Wie die Tataren galten sie als grausam u. gewalttätig. Vor diesem Hintergrund ließ sich dieser Feind – u. seine europäischen Verbündeten – auch als rhetorische Kontrastfolie einsetzen, um eigene Verhältnisse besonders scharf zu kritisieren. Vgl. auch KAISER, „Ärger als der Türck“, zur Türken-Metapher zusammenfassend S. 161: „Durch ‚türkenhafte‘ Gewalt stellte sich der Soldat abseits der christlichen Werteordnung. Dazu musste gar nicht erläutert werden, was denn das ‚Türkische‘ sein sollte: Das Schlagwort allein evozierte eine Welt, die als Gegenentwurf zu der eigenen verstanden wurde und die für maßlose Grausamkeit stand“.

Türkenkrieg, Langer: von 1593 bis 1606 währender Krieg zwischen dem Osmanischen Reich u. mehreren christlichen Staaten, insbesondere der Habsburgermonarchie. Der Krieg endete mit dem Frieden v. Zsitvatorok am 11.11.1606. Konfliktgebiete waren zu großen Teilen das Königliche Ungarn, Transdanubien, das heutige Kroatien u. die Walachei. Der Krieg zeichnete sich vor allem durch jahrelange Stellungskämpfe aus u. wurde deshalb auch Burgenkrieg genannt. Größere Gebietsgewinne konnte am Ende keiner der Konfliktbeteiligten erringen.

Twenger: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Twente: Twente: Region der Niederlande rund um die Städte Almelo, Enschede u. Hengelo. Sie grenzt im Osten an den niedersächsischen Landkreis Grafschaft Bentheim u. das nordrhein-westfälische Münsterland (Kreis Borken).

twivel: Zweifel.

tydinge: Nachricht.

Tygerpferd: Zebra.

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