Bothe [Botho, Boot, Booth, Bota], Hermann [Herman]; Obrist [ – ]
Der mecklenburgische Adlige, Pächter und königlich-schwedischer Steuereinnehmer in Öland,[1] Hermann [Herman] Bothe [Botho, Boot, Booth, Bota] [ – ], stand zunächst in schwedischen,[2] dann als Obristleutnant[3] eines Dragoner-Regiments[4] in braunschweig-lüneburgischen, darauf als Obrist[5] in schwedischen, später als Obrist in kurbrandenburgischen und Agent in Hamburg, dann in kaiserlichen Diensten. Er war nach der Einschätzung des schwedischen Historikers Samuel von Pufendorf „ein unruhiger / tumkühner und unartiger Mann“,[6] einer der größten Hasardeure in den Auseinandersetzungen zwischen Schweden, Habsburg und Polen jener Zeit mit geradezu wahnwitzig anmutenden Projekten.
1632 muss er die schwedischen Dienste gezwungenermaßen verlassen haben und in braunschweig-lüneburgische getreten sein.
In der Hannover’schen[7] Chronik heißt es: „Den 4. Oct. 1632 hat man uns 4 Compagnien[8] Dragouner, von 260 Mann ohngefehr, eingeleget, welche Obrister=Lieutenant Bothe commendiret und I. F, G. Hertzogen Friedrich Ulrich[9] zugehörig gewesen“.[10] „Den 14. Dec. sein Bothen Dragouner wieder hinaus genommen und abgedanket worden, neben ihrem Obr.=Lieutenant Hermann Bothen“.[11]
Aus Rodenberg[12] wird berichtet: „Am 11. Januar 1635 räumten zwar die Globitzschen[13] Reiter Rodenberg und seine Umgebung, dafür rückte aber das braunschweigische Reiterregiment[14] Bota ein. Unser Wohnort sollte auch diesesmal stark belegt werden, doch auf Fürsprache des schaumburgischen Kanzlers Anton v. Wietersheim[15] verblieb es bei einer Kompagnie.[16] Der Rittmeister[17] derselben, v. Lüde[18] forderte vom Bürgermeister zu einem Willkommen für sich und seine Offiziere 80 Taler, begnügte sich aber schließlich mit einer Summe von 60 Taler. Sodann verlangte der Obrist Bota die weitere Ausfolgung der wöchentlichen Kontributionen[19] von 18, bezw. 83 Taler, welche der Obrist von Globitz von Stadt und Amt bezogen hatte.
Obwohl Bota ebenso wie vordem v. Globitz mit eiserner Strenge die gröbsten Ausschreitungen der Soldaten zu verhindern suchte, so war es aber nicht mehr möglich die um sich gegriffene Zügellosigkeit der verwilderten Söldner einzudämmen, infolgedessen fast täglich Mißhandlungen der Einwohner, sowie andere Gewalttätigkeiten und Beraubungen vorkamen“.[20]
Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin], dem er die meisten Nachrichten über Bothe verdanken, hält in seinen „Sechs und Zwantzig Büchern“ (1688) zu 1637 fest: „In Nieder-Sachsen / Westphalen und Hessen ging im Anfange dieses Jahres wenig Denckwürdiges vor / weil das gantze Krieges-Wesen in Meißen[21] gespielet wurde. Doch fieng einer Nahmens Herman[22] einen neuen Tumult an / welcher von der Wolffenbüttelischen[23] Besatzung 120. Reuter auff Götzens[24] Befehl zu sich nahm / und unversehens nach Boitzenburg[25] kam; Allwo er gar auff besondere Art Werbungen[26] anstellete. Zu gutem Glücke kam damahls Jacob Kinge[27] in diese Gegend / welchen Baner[28] von Torgau[29] nach der Weser zugeschickt / daß er durchs Stifft Magdeburg und Halberstadt nach Winsen[30] / und durch Lüneburg[31] in Westphalen gehen / auch unterwegens alle vertheilte Trouppen zu sich nehmen solte.
Dieser wurde von Salvio[32] erinnert / und führte Boothen nebst den Seinigen nach Winsen gefangen weg. Der Anschlag war dem Vorgeben nach also gemachet worden: Wenn Booth Razeburg[33] und Travemünde[34] eingenommen hätte / wollte Lautersheim[35] / Wert[36] und Isolan[37] dazu kommen / aus Rostock[38] / Schwerin[39] und Butzow[40] die Besatzung nehmen / und Wißmar[41] belägern. Sie wollten auch den König in Dennemarck[42] zu Hülffe ruffen. Denn daß die Mecklenburger nichts gutes im Sinne hatten / kunte man daraus wohl schliessen / weil die Rostocker den auffgelegten Tribut durchaus nicht entrichten wolten / und den Feind bey ihnen werben liessen; Dazu denn der Hertzog[43] und Lohausen[44] stille schwiegen / welcher einen hefftigen Haß gegen die Schweden hatte / nachdem er abgedancket / und ihnen alles zum Possen that. Deßwegen schickte auch Baner den Oberst-Lieutenant[45] Odersky[46] von Torgau nach Mecklenburg / und gab ihm gewisse Ordre / daß er auff das Vorhaben dieser bösen Leute wohl achtung geben / ihre Werbungen verhindern / Rostock wegen der Anlage exeqviren[47] / und den Land-Mann wider die Uppigkeit der Soldaten schützen sollte. Da auch der Hertzog begehrte / man sollte die Wercke auff dem Schlosse Plauen[48] ruiniren / schlug Baner solches ab / weil dieser Ort gar beqvem war, die Mecklenburgischen Händel zu hintertreiben“.[49]
Am 9.7.1638 hatte sich die Witwe Gustav II. Adolfs, Maria Eleonora, aus Gripsholm[50] an Bengt Oxenstierna[51] gewandt, er möge Bothe behilflich sein, sich in Livland niederzulassen und ein Amt anzunehmen.[52] An diesem Tag hatte Bothe selbst sich an den Kurfürsten von Brandenburg[53] gewandt und angeboten, Diversionen[54] im schwedischen Livland zu organisieren.[55]
Georg Wilhelm von Brandenburg schrieb am 10.10.1638 aus Tilsit[56] an den skeptischen Adam von Schwarzenberg:[57] Er überreiche ihm Dokumente, die er von Bothe erhalten habe. Dieser sei früher in schwedischen Diensten gestanden, habe sich dann ihm, G. W., zur Verfügung gestellt und schlage ihm vor, eine kleinere Truppenabteilung in Zivilkleidung nach Livland zu expedieren. Schwarzenberg möge den Nutzen einer solchen Unternehmung erwägen und sich mit Gallas[58] beraten.[59]
Der Kurfürst wandte sich am 14.11.1638 aus Königsberg[60] an Adam von Schwarzenberg: Er habe aus seinem Brief geschlossen, dass dieser von dem Angebot Bothes zu Diversionsunternehmungen in Livland nichts halte. Er selbst halte diese für nützlich und habe nicht die Absicht, sie aufzugeben.[61]
„Anfang des Jahres 1639 fand eine persönliche Zusammenkunft zwischen dem Könige[62] und dem Kurfürsten in Grodno[63] statt; was von den dort getroffenen Verabredungen verlautete, war, dass der Kurfürst einwilligte, die Zollerhebungen in Pillau[64] und Memel[65] schon mit dem jetzigen Frühjahr beginnen zu lassen, ohne dass die früher gestellte Bedingung erfüllt war, dass auch in Danzig,[66] dem noch immer widerstrebenden, das gleiche geschähe; der Ruin des Pillau-Königsberger Handelns war daran gewagt – was war der Preis, um den man es wagte ?“[67] Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält zum Juni 1639 fest: „Eben dieses Jahr hätte man beynahe neuen Tumult in Polen angefangen; Inmassen Herman Booth in Liffland einfiel. Er war ein unruhiger / tumkühner und unartiger Mann / der in vorigen Winter und Frühlinge im Nahmen des Keysers im Preußischen und Memelischen Soldaten geworben [am Rand 13.6.; BW] / gleich als selbige in Deutschland geführet werden solten. Doch kurz darauff begab er sich durch Samogitien[68] und Litthauen. Von da er 50. Reuter bey dem Jungfer-Vorwercke 8. Meilen[69] von Riga[70] über die Dune schickte / welche den Verwalter darin niedermachten [am Rand 19.6.; BW] / alles plünderten[71] und mit der Beute[72] wieder zurücke kehrten. Wenig Tage hernach / führte Booth den gantzen Hauffen dahin / und wolte das Vorwerck eilfertig befestigen. Darauff schickte er 30. Reuter nach Creutzberg[73] / 40. in die Cackenhusische[74] Gegend zu plündern und machte weit und breit ein grosses Schrecken / also / daß die Leute auf dem Lande hier und da entlieffen. Er brachte auch aus: Er wolte 4000. Mann im Nahmen des Keysers werben / dazu noch 3000. vertriebene Edelleute aus Liffland kommen sollten. Der Präsident in Riga[75] Andreas Erich bekam von diesen Tumulte Nachricht / und schickte Curirer nach Narva[76] und Reval[77] / welche den Land-Adel unverzüglich auffbieten musten. Darauff erfuhr er durch seine Kundschaffer / daß der Feind über [am Rand 1.7.; BW] 900. Mann nicht starck wäre / die meisten aus ungeschickter Canaille[78] bestünden. Und damit ihnen nicht Zeit gelassen würde / sich gleich anfänglich feste zu setzen / commandirte er 300. Mann zu Fuß nebst 130. Dragonern[79] und 30. Reutern / wie auch zwey Stücken dahin / des Feindes Ausstreiffen zu verhindern / und wenn sichs thun liesse / selbige in der grösten Confusion [am Rand 4.7.; BW] zu überfallen. Die Sache ging auch wohl von statten / indem sie beide Schantzen[80] eroberten / und demolirten. 85. feindliche blieben auff der Stelle; Ihrer viel wurden in die Dune getrieben / daß sie ersauffen musten / die übrigen salvirten sich mit der Flucht.
Darunter Booth selbsten war / nach welchen der Galgen allbereit schnapte; Inmassen er wegen seiner Ubelthaten in Schweden gefangen gesetzt worden / hernach aber verachtet wurde / und die Urfehde[81] schweren muste. Also hörte dieser Tumult in einen Augenblicke auff. Und als es in Schweden berichtet wurde / schrieben die Räthe an den Commendanten in Riga: Er solte sich gegen die Polen freundlich bezeugen / und wenn sie ihn zu nahe kämen / sich gnügen sein lassen / wenn er sie wieder zurück geschlagen hätte / und sie nicht weiter verfolgen. Er solte auch bey dem Hertzoge von Kurland[82] klagen und bitten / daß dem Ubel gesteuret würde; doch dem Polnischen Reiche nicht zu nahe reden / als ob es mit ihrer Bewilligung geschehen. Und ob man wohl davor hielt / daß öffentlichen Rath nichts bey dieser Sache gethan / so war doch zu besorgen / wenn der erste Vorsatz von statten ginge / so möchten sie sich hernach in die Sache mischen. Zu welchen Ende auch Banern[83] Befehl ertheilt würde: wenn die Polen auff jene Parthey träten / sollte er alsofort den gantzen Krieg in Polen bringen / und weil es nicht vor rathsam befunden wurde / daß man im Nahmen der Königin[84] an den König in Polen[85] schreiben sollte, so mußte der Schwedische Rath an den Polnischen einen Brieff / darin den Polen keine Schuld gegeben / und ohne grosse Weitläufftigkeit und Bedrohungen über den Churfürsten von Brandenburg[86] / als Hertzog in Preussen geklaget / und gebethen wurde: der Rath möchte sich bemühen / daß selbiges Vorhaben hintertrieben / und der Cron Schweden Satisfaction gegeben würde / damit sie nicht genöthiget werden möchten / ihre Sicherheit zu beobachten / und sich wegen der angethanen Injurien[87] zu rächen. Es wurden auch sonsten Brieffe beygeleget von Jacob de la Gardie[88] und Oxenstierna[89] an Ratzivil[90] und andere vornehme bekante in Polen. Gabriel Goldenancker[91] wurde auch auff den Reichstag in Polen verschicket: Allein / so wohl die Polen / als der Churfürsten schoben die Schuld dieses Einfalles von sich / da sie doch wenn es glücklich von statten gegangen wäre / sich schon hätten wissen einzuflechten. Denn was zwischen dem Könige in Polen und den Churfürsten Grodnow[92] in Lithauen zu vor abgeredet worden / davon wüste man schon / was es zu bedeuten hätte / ehe es noch mit der Sache dahin kam. Die Polnischen Senatores versicherten in ihrer Anwort / daß dieser Einfall von ihnen aber oder dem Könige nicht herkommen sey / bezeugten auch daß es ihnen sehr zu wieder wäre / und daß sie also fort / so bald sie davon gehöret / auf Mittel bedacht gewesen / der Sachen abzuhelffen / und Radzivilen anbefohlen selbige Rotte von einander zu treiben. Sie sagten dabey / daß der Churfürst von Brandenburg keine Schuld daran hätte / den sie erinnern wollten / daß er dergleichen künftig nicht mehr tentiren / oder zulassen solte / und damit sie auff diese Schwedische Klage wieder etwas anzubringen hätten / baten sie: Man möchte doch nicht verstatten / daß die Schwedischen Soldaten den Polen an der Gräntze in der Marck[93] und Schlesien solchen Schaden zufügten. Und das Jahr hernach schrieb der König in Polen selbst an Stallhantschen: Er solte seine Soldaten in Zaume halten / über deren Ausfälle und Raubereyen er sich vielfältig beklagte. In selbigen Brieffe hatte er alle Curialien[94] gebraucht / die ein König gebrauchet / wenn er an seine Unterthanen schreibt“.[95] „Und unmittelbar nach der Zusammenkunft in Grodno begann der kaiserliche Oberst Hermann Booth in dem herzoglichen Preussen, angeblich auf den Namen des Kaisers[96] und zur Abführung nach Deutschland, in der That, um damit einen Einfall in das schwedische Livland zu unternehmen, Völker zu werben.[97] So entschieden nachmals nach dem Scheitern des Unternehmens jede Mitwissenschaft brandenburgischer Seits abgeleugnet wurde, so sehr man sich auf die bona fides[98] berief, dass Booth seine Truppen nach Deutschland führen würde, ebenso schwer ist es in der That, daran zu zweifeln, dass Vladislav IV. und Georg Wilhelm doch die Hände etwas tiefer im Spiel gehabt haben mögen. Für den Erfolg der brandenburgischen Rüstung in den Marken, für die Wiedereroberung Pommerns war diese Diversion nach dem schwedischen Livland, wenn sie gelang, von vielversprechender Wichtigkeit; für Vladislav IV. bedeutete sie, dass mit dem Erwerb Livlands die Stellung an der Seeküste vervollständigt wurde, die man durch den Köpenicker Vertrag in Pillau und Memel einzunehmen begonnen hatte, die aber nimmer sicher war,so lange Schweden noch in der Flanke den Hafen von Riga[99] inne hatte; hier trat nun, wie es scheint, die Rechnung auf die spanische Armada herein; hatte diese über die niederländische Flotte gesiegt, so war das Haupthindernis hinweg, welches der spanisch-östreichischen Politik wehrte, endlich auch von der See her entscheidend in die baltischen Verhältnisse einzugreifen – dann brach das polnisch-spanische Bündnis zunächst über Danzig herein, im Bunde mit Habsburg zur See und vielleicht den seiner polnischen Stände, in ähnlicher Weise wurde der Kurfürst Herr im Herzogthum – dann war es Zeit, den Zug nach Schweden anzutreten, die katholische Wasa wieder in ihr Erbtheil einzusetzen, den Krieg in des Feindes Hauptstadt zu endigen“.[100] „Und mehr noch: voll jener Aggressivpläne des Kaisers, Polens, Spaniens für das Jahr 1639 hatte der Kurfürst seine Hand zu einem Unternehmen geboten, das großen Erfolg versprach. Ein kaiserlicher Obrist v. Booth, der Jahr und Tag in Schweden gefangen gewesen, dann mit der Verpflichtung, nicht mehr gegen Schweden zu dienen, entlassen war, kam (Sept. 1638) nach Königsberg mit dem Plane zu einer Invasion nach Liefland, wo er unter dem Vorwande großér Gutskäufe das Nöthige einleiten werde; eine solche Diversion werde Schweden zum Frieden zwingen. Mit Freuden sandte der Kaiser Patente zu den Werbungen, die der Kurfürst in seinem Herzogthume nicht bloß zugestand, sondern auf seine eigene Rechnung machen ließ. Mit dem Frühling 1639 hatte Booth einige tausend Mann bei einander. Er begann sein Unternehmen; es mißlang vollkommen. Der Kurfürst war auf das Aeußerste compromittirt; alle Welt sprach von den ‚brandenburgischen Völkern’, die dort Reißaus genommen. Es folgten Erörterungen, die für Brandenburg äußerst demüthigend waren; Blanquette[101] mit des Kurfürsten Unterschrift kamen in Hamburg zum Vorschein, eine Schuldverschreibung des Kurfürsten auf 8000 Thaler, die dort Booth versetzt hatte, musste schleunigst eingelöst werden u. s. w.“[102]
Philipp von Mansfeld[103] wandte sich am 6.7.1639 aus Wien an Adam von Schwarzenberg, er sei über die Ereignisse in Livland informiert, auch seien Bothe 40.000 Rt. nach Königsberg gesandt worden. Bothes Unternehmen gegen Livland schlug letztlich vollständig fehl, seine Auftraggeber ließen ihn natürlich im Stich. „Zwischen der Königin von Schweden und dem Herzog von Curland schien ein Misverständniß auszubrechen, weil ein gewisser misvergnügter Schwede, Hermann Booth, unter dem Titel eines kaiserlichen Obristen einige tausend Soldaten in Semgallen zusammengebracht, und damit Streifzüge in das schwedische Liefland unternommen hatte. Allein da der Statthalter zu Riga diese Leute am 4. Julius 1639 zerstreuete, und der Herzog erwies, daß er schuldlos sey, verschwand die Mishelligkeit“.[104]
Am 24.7.1639 schrieb Johann Adolf von Schwarzenberg[105] an Georg Ludwig von Schwarzenberg[106] aus Ortelsburg:[107] Auf Wunsch des Kurfürsten von Brandenburg habe er sich nach Ortelsburg begeben. Der Kaiser und das polnische Königspaar, Władysław IV. und Caecilia Renata von Österreich, hätten den Kurfürsten besucht und in vollem Einverständnis mit ihm verhandelt. Ein kaiserlicher Obrist – gemeint war Bothe – sei in Livland eingedrungen und habe dort festen Fuß gefasst, was die Polen ungern sähen, aus Furcht, der Krieg könnte auch in ihr Gebiet getragen werden.[108] Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält zu 1640 fest: „Der König in Dennemack[109] hatte durch Peter Wieben[110] im November des vorigen Jahres bey der Schwedischen Regierung angehalten: Man möchte den gantzen Nieder-Sächsischen Kreiß[111] von den Kriegesbeschwerungen befreyen. Darauf antworteten sie lange hernach / und entschuldigten sich wegen dieses Verzugs: daß sie solches zulassen solten / würde weder die Beschaffenheit des Krieges / noch die Wolfarth ihrer Armee / noch die Situation selbiger Gegend leiden. Das Stifft Magdeburg und Halberstadt würde auch von öffentlichen Feinden inne behalten: Man richtete durch dieses Nachsehen anders nichts aus / alß daß man dem Feinde qute Qvartiere machte / die sie nach Gelegenheit einnehmen könten. Drum baten sie: der König möchte es ihnen nicht übel deuten / daß sie ihrer Freunde Wohlfahrt dergestalt vor Augen hätten / daß die gemeine Sache darbey keinen Schaden litte. Allein so wohl dieses Begehren des Königes in Dennemarck / als auch die Gesandtschafft an Banern[112] / in dessen Nahmen kam ihnen verdächtig vor; weil sie muthmasten: Sie wolten ihnen etwas abdringen / daß den Schwedischen Waffen schädlich wäre. Oder wenn ihnen die Neutralität abgeschlagen würde / solches zum Vorwandte nehmen / unter dem Titel der dritten Parthey wider die Schweden zu fechten. Man sagte auch: Es wäre in dem neulichen Convente zu Zelle[113] / dabey der Ertzbischoff zu Bremen[114] und die Hollstainischen Gesandten gewesen / beschlossen worden: daß die Militz selbigen Kreisses vermehren werden sollte. Das Mißtrauen nahm immer weiter zu / weil hin und wieder im selbigen Kreisse einige übelgesinnte zusammen kamen / welche nachtheilige Consilia wider die Kron-Schweden machten / darunter die vornehmsten waren Arnheim[115] / und der Hertzog von Lauenburg Frantz Albert[116] / welche hin und wider im selbigen Kreise und zu dem Churfürsten von Sachsen[117] und Brandenburg[118] / wie auch dem Könige in Dennemarck reiseten. Man trug sich auch damahls mit Arnheims Sprichworte: Er wollte sich eben so sehr wider die Schweden / als wider den Türcken bemühen. Diesen stim̃ten bey Herman Booth und Vitzthum[119] / der vor diesen ohne Dimission aus Schwedischen Diensten gegangen. Wie auch Griefenklou[120] des Kaysers Resident[121] in Polen / und Gabriel Roy[122] der Spanische Agent zu Glückstadt.[123] Salvius erfuhr diese Anschläge durch einē Braunschweigischē[124] Bürger / bey dem Booth geherberget hatte. Der Einfall in Lieffland wäre im vorigen Jahre zu dem Ende vorgenommen worden / damit man die Schwedischen Völcker dahin ziehen / und inzwischen einen Versuch auf Gothenburg[125] thun könte. Itzo hätte man einen neuen Einfall in Lieffland und die Schwedischen See-Städte / wie auch Gothenburg durch Hülffe der Düynkircher[126] vor. Damit um eben dieselbige Zeit die Besatzungen in den deutschen Seestädte todt geschlagen würden / davon man doch das meiste vor Eitelkeiten hielt / oder wenn es ja Ernst wäre / so könte man der Sache schon zuvorkommen. Salvius[127] brachte es auch dergestalt hin und wieder aus / daß er alles wüste / daß sie an dem Fortgange zweiffelten und diese Anschläge von freyen stücken unterliessen. Das ist gewiß / daß Boothens Vorhaben von den Feinden selbst verachtet worden / weil er vor Haß gegen die Schweden gleichsam rasete“.[128]
Pufendorf hält zu 1641 fest: „In Nieder-Sachsen wolte zu Anfang des Jahres Herman Booth[129] ein neu Feuer anzünden / welcher nebenst andern Officirern aus Preussen kam / und darauf umgieng / wie er etliche Regimenter werben und einen Ort an der Ost-See einnehmen wolte. Wie er denn auf Wißmar[130] selbst ein Lüstgen hatte. Uber dieß steckte er sich in die Rathschläge wegen des Einfalls in Lieffland / daß die Zaporover[131]-Cosacken[132] auf Anstifften des Keysers[133] durch Polen streiffen solten / zu denen sich aus Polen einige Mannschafft von den Obristen Korf[134] schlagen solte. Der Keyserische Resident[135] Greiffenklou[136] bemühete sich auch / die Polen zu überreden: sie möchten den Keyser an der Eroberung Liefflandes nicht verhindern / weil die Schweden auf die Weise am allerbeqvemsten wieder aus Pommern gebracht werden könten: Und wenn der Keyser Lieffland hätte / so würde alsdann die Crone Polen an statt einer Vormauer wider die Schweden und Russen seyn. Allein Salvius theilte etwas Geld unter Boothens Cameraden aus / sein Vorhaben dadurch zu verhindern: darunter ein gebohrner Schwede / Namens Soltau[137] war / und hernach unter den Keyserlichen Obrist Lieutenant worden. Dieser nahm von Salvio das Geld an / und nachdem ihm versprochen worden: Es solte ihm deßwegen nichts gethan werden / versprach er Boothen lebendig oder todt nebenst allen Briefen zu lieffern. Als aber Salvius merckte / daß Soltau auf nichts anders ümginge / als daß er ihn üms Geld brächte / griff er die Sache auf eine andere Weise an / und ließ Basthorst[138] / welches Booth zu erst angreiffen wolte / mit Wißmarischen Soldaten besetzen. Darauf erkauffte er einen von seinen Cammeraden mit Gelde / und brachte es dahin / daß er zu Buxtehude[139] behalten wurde / allwo er auf Bitte des Herzogs von Harburg[140] von dem Ertzbischoffe[141] zu Bremen ins Gefängniß geleget ward / welches er doch Salvio vorhin abgeschlagen. Soltauen lockte Salvius in sein Hauß; kurtz darauff setzte er ihn auf seine Carosse / und schickte ihn nach Lauenberg[142] / von dar nach Wißmar. Hernach ist er in Schweden geführet worden / da er mit dem Kopf bezahlen müssen. Er hatte unter andern ausgesagt / daß der König in Polen[143] Boothen wegen des Einfalls in Lieffland beygestanden. Von den übrigen Officierern / die Booth bey sich hatte / brachte Salvius etliche auf seine Seite: die übrigen verkaufften ihr Gewehr (davon sie nicht eine geringe Anzahl zusammen gebracht) und gingen davon. Also wurde dieses Feuer in der ersten Flamme erstickt. Doch kunte es Salvius keines weges von dem Ertz-Bischoff erhalten / daß er ihm denselben in seine Hände gegeben hätte / weil er sich entschuldigte: Es wäre im Völker-Rechte nicht zugelassen / daß einer von den streitenden Partheyen in des andern Hände gelieffert würde / von dem / der Neutral wäre / und wenn der Keyser dergeleichen von ihm begehrte / würde er es ihm gleichfalls abschlagen.
Der Keyser wäre ihm vorhin nicht gut / wie er neulich in seiner Sache wider die Stadt Bremen erwiesen. Auf die Weise würde er ihn vollend zum Feinde machen. Zu dem wäre er von dem Hertzog von Haarburg gebeten worden / er solte ihn setzen / damit er nach Recht mit ihm verfahren möge / wegen des Vorhabens auf die Stadt Harburg / und damit er mit Hertzogen Georgen[144] die Sache communiciren könnte. Gleichwohl hat er dem Hertzoge zu Harburg geantwortet: Er wüste / daß Booth in des Keysers Diensten stünde / dessen Dimißion der Keyserliche Gesandte[145] und die Buxtehuder aus Beysorge eines größern Unglücks verlangeten. Also würde er ihm loß lassen / wann er Caution[146] von ihm erhielte. Allein wegen Soltauens Abführung beklagte sich Luzow[147] bey dem Rathe zu Hamburg sehr: Er wäre ein Obrister Lieutenant bey dem Keyser / und Salvius würde deßwegen müssen Satisfaction geben. Der Rath beklagte sich auch: Es wäre ihnen in ihre Jurisdiction gegriffen worden. Drum verlangten sie: Man solte den Entführten wieder schaffen. Wider Lutzowen erwieß Salvius / Soltau hätte vorm Jahre von dem Ertz-Hertzoge[148] Dimißion erhalten / und Booth hätte noch nicht geschworen: Sie hätten auch einander öffentlich ihre Untreu vorgeworffen; wären 12. Monat von Keyserlichem Gelde unterhalten worden; und da er nicht mehr ein Keyserlicher Soldat wäre / ginge ihn die Sache nichts an. Den Hamburgern wurde geantwortet: Der Kerl wäre der Königin[149] Unterthan / und in seinem Hause ertappet worden / die Gesandten hätten die Macht / ihre Diener in ihrem Logamente einzustecken und zu straffen / und dürfften bey der Obrigkeit des Orts sich nicht befragen. Wolten sie einen Gesandten / der dergleichen thäte / verhindern / so würden sie sich an der Hoheit der Königin und an dem Völcker-Rechte vergreiffen. Im übrigen erstreckten sich die Freyheiten der Gesandten auch über die Wagen und Schiffe. Deßwegen hätte der Rath nicht Ursach zu klagen / daß Soltau in seiner Kutsche über ihren Grund und Boden geführet worden / welche man vermöge des Völcker-Rechts nicht hätte antasten können. Und da es andern frey stünde / ihre Diener auf ihren Wagen zu setzen / warum solte das einem Königl. Gesandten nicht frey stehen ? Ihre Jurisdiktion erstreckte sich nicht biß auf die Gesandten hoher Potentaten; Und also hätte er selbige nicht stören können. Es wäre ihm auch nicht in den Sinn kommen / solches zu thun / sondern nur einen untreuen Diener ins Gefängniß zu bringen. Im übrigen wäre ihm wenig daran gelegen / ob sie protestiren und sich ihrer Jurisdiction versichern wollten. Allein sie schwiegen kurtz darauf beyde stille. Luzow / weil er heimliche Tractaten mit Salvio vorhatte / und der Rath / weil er es niemals mit Ernst gemeinet“.[150]
Das „Theatrum Europaeum“[151] berichtet den Vorgängen um Bothe: „Um den 10. 20. Martii (1641; BW] waren Hertzog Albrecht[152] und der von Arnheim[153] in Tractation gemeiner Sache / die gleich so weit so weit schon offenbar worden / zu Schöningen[154] beysammen / von denen man / daß sie allbereit in Käiserlicher / Chur-Sächsischer und Brandenburgischer Bestallung seyen / gehalten / unter denen der Obrist Booth seine Werbung zu Hamburg[155] schon schon angefangen hatte / und diß Orts viel Cavallier sich aufhielten / die auff Käiserliche Bestallungen / unter dem von Arnheim warteten“.[156]
Im Juli 1641 informierte Bothe den kaiserlichen Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt[157] aus Bremen[158] über den geplanten Angriff auf Ostfriesland.[159]
Pufendorf hält unter dem 17./18.10.1642 die weitere Entwicklung fest: „In Nieder-Sachsen kam endlich Herman Boothens und Adam Heinrich Pentzens[160] Vorhaben an den Tag / davon jener mit 350 Dragonern[161] / dieser mit 200. Reutern von Hamburg[162] reiseten / welche der Kayserliche Gesandte Graff von Aursperg[163] Ehrenthalben eine Meile[164] begleitete. Selbigen wolte der Oberste[165] Carl Ruth[166] hinterlistig nachstellen / und brachte geschwinde 200. Mann zu Pferde an der Bille[167] auß / allwo er die ankommenden erwartete.
Des andern Tages als sie bey Schiffsbeck[168] / 2. Meilen von Hamburg / Proviant austheileten / und guter Dinge waren / wurden 60. Reuter von Ruthen / zu recognosciren / ausgeschickt / welche sie denn unversehens überfielen / und 70. Dragoner niedermachten / viel verwundeten / und etliche gefangen[169] nahmen; Die übrigen salvirten sich mit der Flucht. Booth selbst setzte sich in einen Kahn / fuhr über die Bille / und begab sich gantz furchtsam nach Hamburg; doch Pentz brachte die Seinen wieder in Ordnung / und schlug die Schweden[170] / welche weit schwächer waren / biß nach Steinbeck zurück / worüber 3. nieder gemacht wurden. Weiter wollte er ihnen nicht nachsetzen / weil Ruth nicht weit davon stand; Doch hatte Booth 150. Dragoner wieder zusammengebracht / welche sich nicht weit von Hamburg gelagert / bey denselben ließ Salvius ausbringen: Die Schweden würden sie in der Nacht würden sie in der Nacht mit Feuer-Kugeln[171] überfallen / dadurch wurden sie erschreckt / und machten sich davon / wolten auch die Officirer todschlagen / die sie auffhielten. Booth wurde darauff durch den Graffen von Aursperg vom Amte entsetzet / und muste sich von allen Leuten auslachen lassen / und weil ihn der Graff ins Gefängnis setzen wolte / kunte man ihn nirgends finden. Doch Pentz brachte wieder 120. Reuter zusammen / ging bey Blanckenes[172] über die Elbe nach Magdeburg.[173] Da ihn nun Trandorff[174] in der Stadt kein Qvartier geben wolte / blieb er mit 40. Reutern auff eine Mittags-Mahlzeit da / und die übrigen wurden nach gelassen. Selbige überfiel der Oberste Schönherr[175] / welchen Königsmarck[176] commandiret hatte / der sie theils nieder machte / theils gefangen wegnahm. Die überbliebene retirten sich nebst den Obrist Leutenante[177] durch Havelberg[178] nach Dömitz.[179] Als Pentz von der Seinen Niederlage gehört hatte / beschloß er gleichfalls dahin zu gehen; Allein Duwall[180] hatte von Garleben[181] einige Mennschafft bey Tangermünde[182] über die Elbe commandiret / welche Pentzens Compagnie[183] antraff / da sie über den Fluß gehen wolten / und 30. gesattelte Pferde nebst 20. Menschen gefangen nach Garleben führte. Also muste Pentz zu Fuße entlauffen / und in Finsterniß der Gefangenschafft entgehen. Dergestalt hat das Vorhaben dieser Leute ein unrühmliches Ende genommen“.[184]
Am 10.3.1643 wandte sich der kaiserliche Gesandte Tattenbach[185] aus Braunschweig[186] an Ferdinand III.: Herzog Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg[187] solle zwar zum Unterhalt der Garnison in Wolfenbüttel[188] beitragen, dies sei ihm aber nicht möglich, da seine Herrschaft Calenberg[189] durch den Krieg stark gelitten habe; dort liege auch viel Kriegsvolk, das er unterhalten müsse. Würde es entlassen, bestünde die Gefahr, dass die Soldaten in feindliche Kriegsdienste übertreten könnten. Die bisher in der Festung Dömitz[190] liegenden restlichen Reiter des Regiments Penz[191] seien jetzt zu Generalfeldzeugmeister[192] Velen[193] abkommandiert worden. In Dömitz müssten vorläufig bis zur Entscheidung über ihre künftige Zuteilung die restlichen Dragoner des Regiments Bothe bleiben. Ferner äußerte er sich zu Finanzierung und Verproviantierung der kaiserlichen Garnisonen und teilte ihm mit, dass der Feind 600 Infanteristen und 600 Reiter an der Weser angeworben und zur Hauptarmee kommandiert habe.[194]
Pufendorf hält zum April 1643 fest: „Unterdessen wurde Herman Booth / welcher von neuen in Lieffland einfallen wolte / von den Schwedischen Officirern auffgefangen / welchen Torstenson[195] nach Wißmar führen / und ins Gefängniß legen ließ. Denn er wolte sich nicht unterstehen ihn am Leben zu straffen / wegen des gemachten Vergleichs mit dem Feinde der Gefangenen halber / ungeachtet er es wohl verdient hätte. Man gab vor: Er würde darum so fest gehalten / weil er grosse Schulden gemacht. Ob er wohl hernach aus dem Gefängnis entkam / und dem Stricke / der ihm in Schweden allbereit verfertiget / entlieff. Dazumahl wurde auch Adam Schickart[196] / der vor diesen nach Baners Tode die Unruhe angefangen / und nunmehr Rostock in der Kayserlichen Hände spielen wolte / von den Wißmarischen auffgefangen / als er sich in der Flucht davon machen wolte / damit er nicht Torstensonen übergeben würde. Der Herzog[197] erinnerte / er solte Rostock einen getreuen Mann übergeben“.[198]
Das „Theatrum Europaeum“ notiert unter 1644: „Unter diesem riß der Obriste Hermann Boot zu Wismar aus und machte sich heimblich davon; also, das man nicht gewust, wo Er hinkommen: Womit er dem stricke vnd Galgen, die seiner sonsten in Schweden gewartet, entgangen“.[199]
Erzbischof Friedrich von Bremen,[200] der stets seine schützende Hand über Bothe gehalten hatte, schrieb am 2.3.1645 aus Glückstadt,[201] Obrist Bothe habe ihm seine Vorschläge mündlich mitgeteilt. Obgleich er selbst wünsche, den Feind möglichst geschwächt und die Kaiserlichen gestärkt zu sehen, sei inzwischen so viel geschehen, dass auch dieses Unternehmen misslingen könne. Er wolle jedoch alles tun, um den kaiserlichen Waffen auch in anderer Hinsicht zu helfen.[202]
Am 15.7.1645 teilte Leopold Wilhelm[203] Gallas[204] seine ablehnende Haltung gegenüber der von Bothe an der Küste eingeleiteten und wenig erfolgreichen Unternehmung mit, da für einen etwaigen Generalangriff von der Küste her Befehlshaber von größerem Ansehen gefunden werden müssten. Andererseits unterstütze er die Befestigung von Budweis[205] und habe an die königlichen Statthalter sowie an die Kreishauptleute die entsprechenden Anweisungen erteilt.[206] Für 1646 fehlen bisher Nachrichten.
Die ursprüngliche Absicht des kaiserlichen Feldmarschalls Holzappels[207] auf dem letzten Feldzug 1647 war, die schwedischen Verbände durch Niedersachsen bis an die Ostsee zu treiben und dann im Westfälischen Kreis Winterquartiere[208] zu beziehen. „Der anfängliche Operationsplan des Grafen von Holzappel war der Noth in Westphalen zum Opfer gefallen. Schon im August hatte sich der Oberst Botho, kaiserlicher Agent zu Hamburg, bei dem Heere in Böhmen eingefunden und Bericht über die Zustände der Länder an der Nord- und Ostsee erstattet. Nach seiner Darstellung mußte es ein Leichtes sein, sich der dortigen schwedischen Plätze, wie Stettin,[209] Demin,[210] Wismar u. s. w. zu bemächtigen. Die Schweden seien sehr schlecht gelitten und viele vom Adel sehnten sich nach der kaiserlichen Hilfe, um sie zu vertreiben. […] Es lag darum nahe, diese günstigen Umstände zu benutzen, den Zug in jene Gegenden zu richten und dann von dorther in Verbindung mit neugeworbenen Bundesgenossen gegen den Feind zu gehen. Durch Ausführung dieses Planes wären den Schweden die Elbe und Weser entrissen und ihre Hauptcontributionsquellen verstopft worden“.[211] Dieser Plan hatte Holzappel und Traun[212] dazu verleitet, Ferdinand III. gegenüber zu erklären, dass sie „dis jar die erblanden von allen oneribus[213] verschonen wollten“. Das war dem kaiserlichen Hof zwar höchst willkommen, musste im Notfall aber zum Verzicht auf Hilfe aus den Erblanden führen. Wrangels[214] Festsetzung in Höxter[215] und die Münchner Direktiven für den neu ernannten kurbayerischen Feldmarschall Gronsfeld[216] ließen diesen Plan jedoch scheitern und zwangen Holzappel, Winterquartiere in Hessen, der Wetterau[217] und Thüringen – ehemals ein „gutter kornboden und Schmaltzgrube[218] – aufzusuchen. Der nun auf Drängen des kaiserlichen Feldmarschalls beginnende Winterfeldzug gegen Hessen-Kassel[219] sollte das Kräfteverhältnis zwischen beiden Armeen aber sehr rasch zu Ungunsten der Kaiserlichen verändern, vor allem aber der von Georg II. von Hessen-Darmstadt[220] initierte Angriff gegen Marburg.[221] Ihnen fehlten die zehn Regimenter, die zur Belagerung des strategisch unwichtigen Iglau[222] benötigt wurden, das seit Anfang Juli blockiert und belagert wurde und erst am 7.12. an den in Militärkreisen meist als unfähig eingeschätzten Puchheim[223] fiel.
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[1] Öland: schwedische Ostseeinsel in der heutigen Provinz Kalmar län. Mit 137 km Länge und einer maximalen Breite von 16 km besitzt sie eine Fläche von etwa 1.347 km². Öland ist damit (nach Gotland) die zweitgrößte Insel Schwedens und zugleich die kleinste historische Provinz des Landes.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[4] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html. – Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[5] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[6] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, XI. Buch, § 81, Sp. 530.
[7] Hannover; HHSD II, S. 197ff.
[8] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[9] Friedrich Ulrich Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel [5.4.1591 Wolfenbüttel-11.8.1634 Braunschweig].
[10] JÜRGENS, Chronik, S. 509.
[11] JÜRGENS, Chronik, S. 512.
[12] Rodenberg [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 398f. Vgl. MITHOFF, Die Chronik.
[13] Wolf v. Glaubitz [Glowitz, Globitz] auf Kasel [ – ], braunschweigischer, dann schwedischer Obrist.
[14] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[15] Anton (II.) v. Wietersheim [14.7.1587 Stadthagen-30.1.1647 Stadthagen], Jurist. Vgl. die Erwähnungen bei BEI DER WIEDEN, Außenwelt.
[16] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[17] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[18] N v. Lüde [ – ], braunschweig-lüneburgischer Rittmeister.
[19] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[20] MITHOFF, Geschichte der Stadt Rodenberg, S. 248.
[21] Meißen; vgl. KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 389f.
[22] Hermann Bothe [Botho, Boot, Booth] [ – ], braunschweig-lüneburgischer, schwedischer Obrist, kaiserlicher Agent.
[23] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[24] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[25] Boizenburg [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 5ff.
[26] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[27] James [Jakob] King of Birness and Dudwick, Baron Eythin u. Baron Sandshult [Kieg, Kinge, Kyng, Kingy, Kink, Kurden] [1589-9.6.1652 Stockholm], schwedischer Generalleutnant. MURDOCH, SSNE ID 2814.
[28] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[29] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.
[30] Winsen/Aller [LK Celle]]; HHSD II, S. 497.
[31] Lüneburg; HHSD II, S. 311ff.
[32] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter.
[33] Ratzeburg [Kr. Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.
[34] Travemünde [Hansestadt Lübeck]; HHSD II, 259f.
[35] Johann Freiherr v. Leittersam [Lautersam, Leutersen, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen] [ -nach 10.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[36] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[37] Goan Lodovico Hector Graf Isolano [Isolani, Isolary, Isolan, Isolana, Isalon, Iselon, Isolani, Isolam] [1586 Görz – März 1640 Wien], kaiserlicher Kroaten-Obrist.
[38] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.
[39] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.
[40] Bützow [LK Rostock]; HHSD XII, S. 10ff.
[41] Wismar [Nordwestmecklenburg]; HHSD XII, S. 133ff.
[42] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4.
[43] Adolf Friedrich I. Herzog v. Mecklenburg-Schwerin [15.12.1588 Schwerin-27.2.1658 Schwerin].
[44] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 Rostock], schwedischer u. mecklenburgischer Generalmajor.
[45]
[46] Adam Odersky [Oders Ky] v. Lieberau [Liderzow, Liderzov, Lderow, Liderau] [ – ], schwedischer Obristleutnant.
[47] Gemeint ist der Einsatz von Exequierern: Soldaten mit besonderem Auftrag zur Drangsalierung der Bevölkerung, die in Häuser gelegt wurden, um Leistungen aller Art zu erpressen. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] schreibt in seiner „Chronick“ eine derartige Exekution, SCHORER, Memminger Chronick, S. 146f.: „Was die Soldaten / im Hornung / Merzen vnd April [1637; BW] / vor grewliche Tyranney geübet / die Thor gesperret / den vornembsten Burgern eingefallen / eine grosse Summa gelt zuerpressen / ist vnbeschreiblich. Zu diesem Elend kam noch ein Verbott / vnd Ringerung etlicher Müntzsorten im Römischen Reich / also daß der arme Mann vmb sein gering übrigs Geltlen kein bissen Brodt bekom̃en konnte. O deß grossen Elendts ! über diesen grossen Jam̃er / kam im Mayen Ordinantz / daß die Stadt 1 ½ Regiment vom Piccolominischen Volck verpflegen solle: Darzu man Monatlich 3200. Gulden geben muste. Als man den 10. May durch einen Commissarium mit den Officirern rechnete / war die Stadt gezwungẽ der Officirer Rechnung / welche sie nach ihrem Beliebẽ gemachet / zu vnderschreiben. Den 31. May waren Herrn Burgermeister vnd Geheimbde [Ratsherren; BW] in Arrest / in deme die Officirer viel tausent Gulden begehrten. Den 2. Junii haben die Officirer die vornehmbste Häusser bezogen / vnd sich mit Gewalt eingelegt / Geld zu erpressen / wehrete biß auff den 7. Junii. Man forderte das Gericht und Rath zusamen / vmb Mittel zu sehen Gelt auffzubringen / aber es scheinete vnmöglich / also weil nunmehr die Burgerschafft vmb ihr baares Gelt / Gold /Silbergeschirr vnd Kleinodien gäntzlich gekommen / hat man sich resolvirt / den Soldaten Zin / Kupffer vnd Kleider anzubieten. Darauff gieng den 10. Junii das Exequiren widerum an. War ein kläglicher Tag / konnte kein Burger dem andern helffen / bald hörte man wie die Soldaten da / bald dort eingefallen / vnd Gelt presseten. Den 13. Junii war der Rath widerumb arrestirt / vnd Soldaten in der Burger Häuser geschicket / von manchem 200/300/400 biß in 500 fl. zuerpressen: Da man sich dann mit ihnen vergleichen / oder so lang zu Essen vnd zu Trincken geben müssen. Wie sich dann befunden / dass sie auff die 2049. fl. von den Burgern in ihren Häusern erpresst: auch 160. Kühe vñ 60. Pferdt ihnẽ weg genom̃en / solches auch vnder grossem heulen vnd wehklagen der armen Burger / vnd ihren kleinen Kindern fort biß nach Ochsenhausen getriben / doch hernacher widerumb allher gebracht / vnd auff 30. Stuck an ihrer Forderung in behalten. Als man ihnen nun satisfaction gegeben / an Vieh / Gelt / Geltswerth vnd Obligationen / etlich tausent Gulden betreffent / seyn sie (die vom Beckischen Regiment) den 17. Junii weggezogen / worauff die Stadt widerumb etwas Lufft / vnd die Schlüssel zu den Thoren bekommen. Es befande sich nach ihrem Abzug / als die Rechnungen von Biberach / Ravenspurg / Kauffbeuren / Leutkirch vnd vnserer Stadt zusamen getragen wurden / daß die Beckische [Johann Freiherr v. [der] Beck [Bec]; BW] Soldaten / diese bemelte Stätt innerhalb 5. Monaten auff die 130000. fl. gekostet“.
[48] Plau am See [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 81f.
[49] PUFENDORF, Der Schwedisch- und Deutschen Kriegs-Geschichte, S. 388.
[50] Gripsholm, unter Mariefred [Södermanlands län].
[51] Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna till Mörby och Steninge, Freiherr till Ekebyholm, af Eka och Lidö [19.10.1591 Frösvik
(Herrgård/Gods, Östra Ryd sn, Uppland)-9.6.1643 Riga], schwedischer Diplomat, Obristleutnant, Obrist u. Reichsrat.
[52] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 651.
[53] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].
[54] Diversion: Ablenkungsmanöver, Vorstoß auf einem Nebenkriegsschauplatz, unerwarteter Angriff.
[55] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 652.
[56] Tilsit [russ. Sowjetsk, Kr. Tilsit-Ragnit]; HHSPr, S. 226ff.
[57] Adam Graf zu Schwarzenberg [26.8.1583 Gimborn (Bergisches Land)-14.3.1641 Spandau], kurbrandenburgischer Geheimer Rat.
[58] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[59] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 693.
[60] Königsberg [Stadtkreis]; HHSPr, S. 100ff.
[61] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 717.
[62] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v.Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[63] Hrodna [Grodno; Weissrussland].
[64] Pillau [Baltijsk; LK Baltijsk, Polen], HHSPr, S. 170ff.
[65] Memel [Klaipéda; Litauen].
[66] Danzig [Gdańsk]; HHSPr, S. 29ff.
[67] ERDMANNSDÖRFER, Urkunden 1. Bd., S. 29. Vgl. auch SERAPHIM, Des Obersten Both Anschlag.
[68] Samogitien: historische Landschaft im westlichen Teil des heutigen Litauens.
[69] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[70] Riga [Lettland].
[71] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[72] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153. Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.
Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck und Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Gehandelt wurde mit allem, was nur einigermaßen verkäuflich war. Erbeutete Waffen wurden zu Spottpreisen an Städte und Privatleute verkauft; SEMLER, Tagebücher, S. 27f. Der Überlinger Pflummern berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.5.1635; SEMLER, Tagebücher, S. 199: „Vmb dise zeitt daß rauben, stehlen vnd plündern auff dem landt, sonderlich vmb die statt Veberlingen daß tägliche handwerckh geweßt, dan nirgendts ein remedium, kein zucht noch kriegsdisciplin, vnd hatt obrist von Ossa zu Lindaw selbst denen, so vmb abstellung diser straßenraubereyen bei ihme angehalten (der jedoch auf dieses landts defension vom kayßer patenten empfangen) sollche abzustellen nicht möglich, dan wie er discurrirt, müeße der kayßer knecht haben, die knecht müeßen geessen haben, müeßen auch wol gemundirt seyn, vnd müeßen noch darzu fir andere ihr notturfft ein stuckh gellt im peüttel haben, ergo sollen vnd mögen sie stehlen, rauben vnd plündern, waß vnd wa sie finden“. Teilweise waren sogar Pfarrer mit auf Beute ausgezogen“. STÜNKEL, Rinteln, S. 20: „Im Oktober [1623; BW] erhält der Rat Kenntnis von einer für die Stadt sehr unangenehmen Angelegenheit, die unter Umständen die schwerstwiegenden Verwicklungen nach sich ziehen konnte. Uns aber zeigt dieses Vorkommnis, wie sehr schon in den ersten Jahren des Krieges die Moral der Bürgerschaft gelitten hatte. Es handelt sich um folgendes: Bürger der Stadt haben von den kaiserlichen Kriegsvölkern Seiner Exzellenz des Grafen von Tilly, die links der Weser von Exten bis Hemeringen lagerten, unter anderem gestohlenes Vieh gekauft und es durch Tillysche Soldaten nach Rinteln bringen lassen. Bei der Rückkehr von der Stadt in ihre Quartiere haben diese Kriegsknechte die Kirche in Hohenrode aufgebrochen und ausgeplündert. Als der Rat am 2. Oktober davon erfährt, ordnet er sofort eine Untersuchung über diese Vorkommnisse unter den Bürgern und Bürgerschützen an. Dabei stellt sich heraus, daß nicht nur einzelne Bürger im Tillyschen Lager gewesen sind, sondern daß auch Schützen aus allen Korporalschaften die scheinbar billige Kaufgelegenheit wahrgenommen haben und daß in diese schmutzige Angelegenheit, denn es handelt sich ja meist um gestohlene Sachen, nicht nur die Männer, sondern auch deren Ehefrauen und Dienstmädchen und auch die Schutzjuden verwickelt sind. Bürgermeister Curt Hanes Magd hat von den Soldaten Kleider gekauft, ein Knecht dem Juden Leaser eine geringe Kuh für einen Taler abgenommen, ein Fremder hat zwei große Kessel mitgebracht, die Frau von Carl Schnar hat elf Kuhhäute für 4 Tonnen Broihan eingehandelt, Carsten Bohne hat einen Krug für 2 ½ Groschen, Jürgen Bennemanns Magd einige Kleider, Lewin Storck eine Kuh für 2 ½ Taler, Hans Rosemeyer zwei Kühe und ein Rind für 7 Taler gekauft. Andere haben eingehandelt ein Pferd für fünf Koppstück, eine Büchse für einen Taler, Kessel, Messingkannen, Schaffelle, ein Leibstück für drei Brote, fünf Schlösser, die aus dem Hause von Wartensleben in Exten stammten – der Käufer behauptet aber, sie dem früheren Besitzer schon wieder angeboten zu haben – , Feuerschlösser, 15 Stück Leder, Mäntel und Leinwand, ein altes Feuerrohr, Degen, einen Messingkessel für einen Hut, einen kupfernen Kessel für zwölf Groschen, ein Bandelier, eine Kuhhaut, ‚so durchschossen‘, für 2 Koppstück, einen kleinen ‚Pott‘, ein Leinenlaken, ein Stück Samt, Wollgarn usw. Einer kaufte eine Axt von einem Soldaten, ‚der ihn Hungers halber um Gottes Willen gebeten, ihm ein Brot dafür zu geben‘ “.
[73] Creutzberg: Kreutzburg [Krustpils, heute Stadtteil von Jēkabpils in Lettland, der am rechten (nördlichen) Ufer der Düna liegt.
[74] Cackenhusen ?: Jakodstadt [Jēkabpils, Stadt im Osten Lettlands, an der Düna auf halbem Weg zwischen Riga und Daugavpils. Sie gilt als die inoffizielle Hauptstadt der Landschaft Sēlija.
[75] Riga [Lettland].
[76] Narwa [Narva, Estland].
[77] Reval [Tallin, Estland].
[78] Kanaille (frz.: Canaille): Dieses Schimpfwort bedeutete so viel wie „gemeiner Kerl“, „Schurke“, „Schuft“. Es wurde im 17. Jahrhundert aus dem Französischen ins Deutsche übernommen. Dort stammt es vom lateinischen „caniculus“, einer Verkleinerungsform zu „canis“ (Hund) ab. Canaille wurde auch lange Zeit als herabsetzende Bezeichnung für eine Gruppe von Menschen benutzt („das Pack“, der „Janhagel“, „das niedere Volk“, „Pöbel“, „Pack“, „Gesinde“) [nach Wikipedia].
[79] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[80] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[81] Urfehde: schriftliche Erklärung, sich nicht zu rächen.
[82] Friedrich Kettler [25.11.1569 Mitau-17.8. 1642] aus dem Hause Kettler, mit einigen Unterbrechungen Herzog v. Kurland u. Semgallen v. 1587 bis 1642, Herzog v. Kurland 1618-1642. Kurland war ein selbständiges Herzogtum unter polnischer Oberhoheit.
[83] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[84] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden.
[85] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[86] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].
[87] Injurien: Beledidigungen.
[88] Jakob Pontusson Graf De la Gardie von Läckö [20.6.1583 Reval (Tallin)-12.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsmarschall. Vgl. SBL 10, S. 634ff.; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[89] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[90] Christoph Radziwiłł [auch Christoph „der Jüngere“ Radziwiłł, polnisch Krzysztof „Młodszy“ Radziwiłł, litauisch Kristupas „Jaunasis“ Radvila] [22.3. 1585 Biržai-19.11.1640 Svėdasai], litauischer Adeliger, Offizier und Beamter im Staatsdienst aus dem Adelsgeschlecht der Radziwiłł (lit. Radvila), Reichsfürst im Heiligen Römischen Reich, 1615–1635 Feldhetman v. Litauen, 1632 Marschall des Sejms, ab 1633 Kastellan u. Wojewode v. Wilna, ab 1635 Großhetman v. Litauen.
[91] Gabriel Gyllenanckar [Goldenancker] [1611 Edeby- 31.7.1657 Eknaholm], schwedischer Unterstatthalter auf Schloss Stockholm, Regierungspräsident. Vgl. http://www.adelsvapen.com/genealogi/Gyllenanckar_nr_47#TAB_3.
[92] Grodnow: Hrodna [Grodno; Weissrussland].
[93] Neumark: östlich der Oder gelegene historische Landschaft, die heute größtenteils (mit Ausnahme u. a. von Arnswalde, Königsberg (Neumark), Soldin und der bei Deutschland verbliebenen Teile) zur polnischen Woiwodschaft Lebus gehört. Bis 1945 war sie Bestandteil der preußischen Provinz Brandenburg (Regierungsbezirk Frankfurt) [wikipedia].
[94] Kurialien: Förmlichkeiten.
[95] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, XI. Buch, § 81, Sp. 530f.
[96] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[97] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[98] bona fides: in gutem Glauben.
[99] Riga [Lettland].
[100] ERDMANNSDÖRFER, Urkunden 1. Bd., S. 30.
[101] Blankett: unterschriebenes Schriftstück, das vom Empfänger noch zu vervollständigen ist; Blanko-Vollmacht.
[102] DROYSEN, Geschichte 3. Teil, S. 139f.
[103] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.
[104] GEBHARDI, Geschichte des Herzogthums Curland und Semgallen […]. 2. Abschnitt, Halle 1789, S. 61f.
[105] Johann Adolf Graf, später Fürst v. Schwarzenberg [20.9.1615-23. oder 26.5.1682 oder 1683 Wien], kaiserlicher Kämmerer, Reichshofrat u. Oberkämmerer Erzherzog Leopold Wilhelms.
[106] Georg Ludwig v. Schwarzenberg-Hohenlandsberg [24.12.1586 Hohenlandsberg-21.7.1646 Freudenau], kaiserlicher Geheimrat u. Obersthofmarschall.
[107] Ortelsburg [Sczcytno, Kr. Ortelsburg]; HHSPr, S. 164f.
[108] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 871.
[109] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; FINDEISEN. Christian IV.
[110] Peter Wiebe [Wibe] [ – ], dänischer Resident in Stockholm.
[111] Reichskreis, Niedersächsischer: Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis.
[112] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.
[113] Celle [LK Celle]; HHSD II, S. 94ff.
[114] Friedrich III. König v. Dänemark u. Norwegen [18.3.1609 Haderslev-9.2.1670 Kopenhagen], als Friedrich II. ab 1634-1648 Erzbischof v. Bremen u. Bischof v. Verden.
[115] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[116] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[117] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[118] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].
[119] August[in] Vitzthum v. Eckstädt [Eickstede, Erkhstet] [um 1596-27.7.1640], kaiserlicher Obrist.
[120] Alexander Greiffenclau v. Vollrads [Greifenklau v. Wollrath, Griefenklou, Greiffenklou] [ -1648], kaiserlicher Resident.
[121] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[122] Gabriel de Roy [ca. 1570-1646], Niederländer, spanischer Rat, kaiserlicher Generalkommissar für die Ausrüstung der Flotte. Vgl. POETTERING, Handel, Nation und Religion, S. 109f.
[123] Glückstadt [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.
[124] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[125] Göteborg [Prov. Västra Götalands län; Schweden].
[126] Dünkirchen [Dunkerque, Span. Niederlande; h. Frankreich, Dép. Nord].
[127] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=5540; LUNDGREN, Johan Adler Salvius; DROSTE, Johan Adler Salvius i Hamburg; DROSTE, Ein Diplomat, ENGSTRÖM, Johan Adler Salvius.
[128] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, XII. Buch, § 42, Sp. 556f.
[129] Hermann [Herman] Bothe [Botho, Boot, Booth, Bota] [ – ], braunschweig-lüneburgischer, schwedischer Obrist, kaiserlicher Agent u. Obrist.
[130] Wismar [Nordwestmecklenburg]; HHSD XII, S. 133ff.
[131] Saporohje-Kosaken: Saporoger Kosaken (auch: Saporoscher Kosaken, von ukrainisch Запорiжжя für Saporischschja – deutsch: „Land hinter den Stromschnellen“) wird von der ukrainischen Geschichtsschreibung die Gründung einer autonomen ukrainischen Staatsformation im 17. Jahrhundert, der Saporoger Sitsch zugeschrieben. An der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert entflohen leibeigene Bauern aus Ostmitteleuropa und Osteuropa dem Joch ihrer Feudalherren sowie in den polnisch beherrschten Teilen der heutigen Ukraine und Weißrusslands der Zwangskatholisierung und ließen sich am Unterlauf des Dnepr nieder, im strittigen und dadurch herrenlosen Grenzgebiet europäischer und asiatischer Staaten. In Anlehnung an nomadische Turkvölker nannten sie sich Kosaken, was etwa soviel wie „Freie Menschen“ bedeutete. Auf der Insel Chortyzja, jenseits der Stromschnellen des Dnepr, entstand der Herd des Saporoger Kosakentums, die berühmte Saporoger Sitsch. Ihr Siedlungsgebiet erstreckte sich über das küstenferne Landesinnere der heutigen ukrainischen Region Saporischschja, umfasste aber auch die heutigen ostukrainischen Regionen Kirowohrad, Dnipropetrowsk und Donezk (ohne Küstengebiet) [nach Wikipedia].
[132] Kosaken: „In den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts baute der mit den Kosaken eng verbündete Fürst Dmytro Wyschneweckyj eine erste Festung auf der Dnipro-Insel Chortyca, um einen Stützpunkt im Kampf gegen die Tataren zu haben. Dabei wurde er sowohl von der litauischen als auch von der Moskauer Obrigkeit unterstützt. Diese Festung diente den Kosaken von dieser Zeit an als Vorbild für die Saporoher Sitsch und weitere Festungsanlagen. Diese Festungen bildeten einen Wendepunkt im Bewusstsein der Kosaken, da sie jetzt einen von der Verwaltung unabhängigen Mittelpunkt hatten. Hier entstand das Bild der rauhen trinkfesten Männergesellschaft, dem sowohl mönchische (weil ohne Eheleben) als auch ritterliche Züge angedichtet wurden. In der Tat errangen die Kosaken jetzt eine gewisse Unabhängigkeit von der polnisch-litauischen Regierung, was von dieser den Türken und Tataren gegenüber auch bestätigt wurde wenn von jener Seite Klagen über die Angriffe kamen. Gegen Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das Kosakentum organisiert und in seiner Stellung gefestigt. Versuche des polnischen Königs Stephan Báthory und des litauischen Königs Sigismund August II., die Kosaken in ihren Dienst zu nehmenm waren nur vorübergehend und eingeschränkt erfolgreich. Die Kosaken bildeten zu dieser Zeit einen eigenen Stand mit unabhängiger Rechtssprechung und Obrigkeit“ [http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Kosaken.html. METEREN, Newer Niederländischen Historien Dritter Theil, S. 14 (1620) „Eben wie der newe König auß Mähren nach Schlesien gezogẽ / sind 4000. Cossaggẽ in Mähren eyngefallẽ / vnd nach dem sie das Landt durchstreifft / vnd alles was sie angetroffen / beraubt haben / sind sie den 10. Februar. Zu Wien ankommen / vnd in den Vorstätten einquartirt worden. Sie habẽ eine ansehnliche Beut von Kleynodien / Ketten / Ringen vnd stattlichen Kleydern / wie dann auch 3. Fahnen / welche sie den Mähren vnder wegs abgenom̃en / mit sich bracht / vnd theils zu Wien verkaufft. Solche Beut hatten sie in dem Stättlein Meseritsch / 18 Meil wegs von Wien gelegen / in welchem sie ohngefehr eines vornemen Landtherrens Hochzeit antroffen / eribert: daselbst sie dann Braut vnd Brätigam / mit all ihren Hochzeitsgästen vnversehens vberfallen / beraubt / vnd das Stättlein geplündert haben. Hergegen ist am Käys. Hoff zu Wien ob ihrer vnverhofften Ankunfft ein grosse Frewd entstanden / weil sie zu gelegener vnd erwünschter Zeir / da man ihrer am meisten bedörfft / vnd Ihre Käyserliche May. an Volck etwas schwach war / ankommen: deßwegen sie also bald in Käyserlichen Dienst angenommen / vnnd Graff Tampier [Dampierre; BW] nach beschehener Musterung vndergeben worden“. Am 6.7.1620 liefen Beschwerden über die Kosaken bei Bucquoy ein: Sie respektieren die Salvagarde nicht, plünderten, brannten, marteten, töteten sogar Kinder, erbrachen Särge vor den Augen der Angehörigen (TOEGEL, Der Beginn, Nr. 619, S. 223), so dass Ferdinand II. am 1.8.1620 Bucquoy befahl, höchstens noch 1.000 bis 1.500 Mann mit zweiwöchiger Kündigung anzumieten und sie für 1.500 fl. Dampierre zu unterstellen; TOEGEL, Der Beginn, Nr. 639, S. 229f.; vgl. GAJECKA; BARAU, The Cosacks. MILGER, Gegen Land und Leute, S. 144 (nach dem THEATRUM EUROPAEUM): „Indessen streiften die Tillyschen sehr aus in die umliegenden Herrschaften. Besonders die Crabaten (Kroaten) und Kosaken überzogen das Land des Markgrafen von Durlach mit Mord, Raub und Brand bis an die württembergische Grenze. Sie verwüsteten alles jämmerlich, schlugen den Fässern die Böden ein, schnitten die Betten auf und zerstreuten die Federn, den Kindern hauten sie die Köpfe ab, die Eltern, so sie bekamen und nicht gar ermordeten, richteten sie jämmerlich zu. Sie streiften auch bis an den Bodensee, bis sie die eidgenössischen Landleute abpaßten und viele erschlugen“. Die als äußerst unzuverlässig eingeschätzten Kosaken wurden auch in der ligistischen Heerführung mit Gesindel gleichgesetzt; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 146.
[133] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.
[134] N Korf [ – ], kaiserlicher Obrist.
[135] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[136] Alexander Greiffenclau v. Vollrads [Greifenklau v. Wollrath, Griefenklou, Greiffenklou] [ -1648], kaiserlicher Resident.
[137] N Soltau [ – ], kasiserlicher Obristleutnant.
[138] Basthorst [LK Herzogtum Lauenburg].
[139] Buxtehude [LK Stade]; HHSD II, S. 90f.
[140] Otto III. v. Braunschweig-Lüneburg-Harburg [20.3.1572 Harburg-4.8.1641 Harburg), Inhaber (Herzog) der Herrschaft Harburg.
[141] Friedrich III. König v. Dänemark u. Norwegen [18.3.1609 Haderslev-9.2.1670 Kopenhagen], als Friedrich II. ab 1634-1648 Erzbischof v. Bremen u. Bischof v. Verden.
[142] Lauenburg [LK Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 147f.
[143] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[144] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.
[145] Konrad Kurt Reichsfreiherr v. Lützow auf Goldenbau [ -1670], seit 1637 kaiserlicher Appellationsrat in Böhmen; seit 1639 Reichshofrat; ab 1643 Reichsfreiherr; zwischen 1654 u. 1657 kaiserlicher Resident in Hamburg u. Vertreter beim Niedersächsischen Reichskreis. http://apw.digitale-sammlungen.de/biopics/query.html?gnd=GND129321613&tree=012%3A153&q=Luetzow+Konrad+Kurt+von&titleAPW_str=APW II C2; GSCHLIESSER, Der Reichshofrat, S. 250.
[146] Caution: Bürgerschaft, Sicherheitsleistung.
[147] Konrad Kurt Reichsfreiherr v. Lützow auf Goldenbau [ -1670], seit 1637 kaiserlicher Appellationsrat in Böhmen; seit 1639 Reichshofrat; ab 1643 Reichsfreiherr; zwischen 1654 u. 1657 kaiserlicher Resident in Hamburg u. Vertreter beim Niedersächsischen Reichskreis. http://apw.digitale-sammlungen.de/biopics/query.html?gnd=GND129321613&tree=012%3A153&q=Luetzow+Konrad+Kurt+von&titleAPW_str=APW II C2; GSCHLIESSER, Der Reichshofrat, S. 250.
[148] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[149] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden.
[150] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, XIII. Buch, § 61, Sp. 619ff.
[151] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[152] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[153] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[154] Schöningen [LK Helmstedt]; HHSD II, S. 419f.
[155] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[156] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 581.
[157] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[158] Bremen; HHSD II, S. 69ff.
[159] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 225.
[160] Adam Heinrich Graf v. Pentz auf Warlitz [1.5.1597-6.12.1657], schwedischer Hofmeister, Gesandter Dänemerks u. kaiserlicher Obrist.
[161] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[162] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[163] Johann Weikhard Fürst v. Auersperg [11.3.1615 Schloss Seisenberg-13.11.1677 Laibach], kaiserlicher Minister, Reichshofrat, Gesandter u. Obersthofmeister.
[164] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[165] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[166] Carl Didriksson [Karl Dirichson] Ruuth [Rat, Ratt, Rutt, Rutten, Rust, Rueth, Rhut, Rut, Roth, Rotten] [24.6.1592 Hornhatt – 3.2.1656 Elbing], finnischer Obrist.
[167] Bille: norddeutscher Nebenfluss der Elbe. Sie entspringt östlich der Hahnheide bei Trittau im Südosten Schleswig-Holsteins und mündet in Hamburg in die Unterelbe.
[168] Schiffbek, heute Ortsteil von Billstedt, Stadtteil [Bezirk Hamburg-Mitte der Freien u. Hansestadt Hamburg].
[169] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.
[170] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[171] Feuerballen, Feuerkugel: mit Brandsatz versehenes, aus Mörsern abgefeuertes Geschoss mit Spreng-, Brand- und Leuchtwirkung, das von Mörsern im Steilfeuer über die Stadtmauer geschossen werden konnte. Teilweise entzündete sich nur ein Viertel dieser Feuerkugeln. ARMAMENTARIUM PRINCIPALE, S. 51: „Item wiltu auß einem grossen stück Fewer schießen / so nimb ein Steinkugel die gerecht in die Büchse sey / laß dir ein Creutz einer halben Spannen weit darin hawen / füll das Creutz mit trögem Zeug / vnd vmbwind den Stein / mit geschwebeltem Hanff / daß der Zeug nicht herauß fall / vberzeuch die Kugel wider mit zerlassenem Schwebel so du schiessen wilt / so lade den stein seuberlich in die Büchß / verstopff in wol / solcher Schuß erschreckt die Feindt hart“.CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […], S. 407, stellt anlässlich der Belagerung Regensburgs 1634 fest: „fewr-Kugeln / die sehr gros / von schwefel / pech / pulver / zundstricken vnd dergleichen brennenden materien gemachet / vnd vielen schlägen angefüllet waren / gleicher gestalt nicht gefeyret / doch weinig ausgerichtet: Dan deren viele in der lufft zersprungen / etliche in die Donaw gefallen / etliche / so gantz verstopffet gewesen das die zunder nicht zünden können / gefunden worden; Vnd zwar an gefährlichen örtern / ja aufm hew liegend / da sonst die geringste flamme leichtlich ein fewr hette verursachen mögen“.
[172] Hamburg-Blankenese; HHSD I, S. 97.
[173] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[174] August Adolf Freiherr v. Trandorf [Drandorff] [ca. 1600-15.2.1656 Bad Mergentheim], kursächsischer Obrist.
[175] N Schönherr [ – ], schwedischer Obrist.
[176] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [ …], Leben und Thaten.
[177] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[178] Havelberg [LK Stendal]; HHSD X, S. 217ff.
[179] Dömitz [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 21ff.
[180] Tobias Duwall [Duval, McDougall, Dubald, Tubalt, Tubold, Tuboldt, Tubolt] [ -1657], schwedischer Obrist. MURDOCH, SSNE ID: 2475; AILES, British Military Community, S. 102; CRONHOLM, Trettioåriga kriget, S. 45; BOETHIUS, Duwall, S. 608.
[181] Gorleben [LK Lüchow-Dannenberg].
[182] Tangermünde [LK Stendal]; HHSD XI, S. 458ff.
[183] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[184] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, 14. Buch, § 34, S. 19.
[185] Wilhelm Leopold Graf v. Tattenbach-Reinstein [1609-1661], kaiserlicher Gesandter u. Kämmerer des Erzherzogs Leopold Wilhelm.
[186] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[187] Christian Ludwig v. Braunschweig-Lüneburg [25.2.1622 Herzberg am Harz-25.3.1665 Celle], 1641-1648 Fürst v. Calenberg, 1648-1665 Fürst v. Lüneburg.
[188] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.
[189] Calenberg [Kr. Springe]; HHSD II, S. 91ff.
[190] Dömitz [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 21ff.
[191] Adam Heinrich Graf v. Pentz auf Warlitz [1.5.1597-6.12.1657], schwedischer Hofmeister, Gesandter Dänemerks u. kaiserlicher Obrist.
[192] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[193] Johann Freiherr v. Virmond v. u. zu der Neersen u. Anrath [1588-20.2.1632 Köln], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[194] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1411.
[195] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[196] Adam v. Schicker [Schickher, Schickart] [ – ], mecklenburgischer Obristleutnant.
[197] Adolf Friedrich I. Herzog v. Mecklenburg-Schwerin [15.12.1588 Schwerin-27.2.1658 Schwerin].
[198] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, XIV. Buch, § 1, Sp. 102. Ausführlich dargestellt wurde der Vorgang bei CHEMNITZ, Geschichte, 4. Teil, 4. Buch, S. 21f.
[199] CHEMNITZ, Geschichte 4. Buch, 35. Kapitel, S. 108.
[200] Friedrich III. [Frederik III.] König v. Dänemark u. Norwegen [18.3.1609 Haderslev-9.2.1670 Kopenhagen].
[201] Glückstadt [Kr. Steinburg]; HHSD I, S. 66ff.
[202] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 518.
[203] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[204] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[205] Böhmisch Budweis [České Budějovice]; HHSBöhm, S. 46ff.
[206] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 623.
[207] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.
[208] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.
[209] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[210] Demmin [LK Mecklenburgische Seenplatte]; HHSD XII, S. 175ff.
[211] HOFMANN, Melander, S. 291f., SCHMIDT, Kalvinist, S. 125.
[212] Ernst Graf Abensberg u. Traun-Meissau [26.3.1608-18.11.1668], kaiserlicher Obrist, Generalkommissar.
[213] Onera: Lasten.
[214] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.
[215] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff.
[216] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall. Vgl. WARLICH, Für Bayern, Habsburg und Reich.
[217] Nach SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 306, lagen 8 Regimentern zur Eintreibung v. Kontributionen in Waldeck u. Niederhessen.
[218] LEHMANN, Kriegschronik, S. 93.
[219] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[220] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[221] Marburg; HHSD IV, S. 35ff.
[222] Iglau [Jihlava]; HHSBöhm, S. 214ff.
[223] Johann Christoph III. Graf v. Puchheim [Buchheim] zu Göllersdorf [1605 Schloss Göllersdorf-(November ?) 1657 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.