Brossard [Brosard, Brossar, Broßard, Brosart, Brosarte, Brossarth, Broßarth, Brossarden, Prohard, Prosardo, Prossarde, Prosart, Bossard, Borssard, Broßert, Bruschardt, Bruschhardt, Bussard, Pose], Pierre de [Peter von]

Brossard [Brosard, Brossar, Broßard, Brosart, Brosarte, Brossarth, Broßarth, Brossarden, Prohard, Prosardo, Prossarde, Prosart, Bossard, Borssard, Broßert, Bruschardt, Bruschhardt, Bussard, Pose], Pierre de [Peter von]; Obrist [1594-21.10.1638 Minden] Der Salemer[1] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [?-1649][2] schreibt in seiner Chronik unter 1632: „Item den 3. May, in festo inventionis sancta crucis,[3] umb mütternacht, gegen den morgen umb 2 uhr, ist widerumben als schwedischer[4] general[5] lieutenampt Bruschardt sampt 20 tragoner[6] von Ravenspurg[7] auß in daß closter komen, damahlen unser gnädiger herr[8] auch anhaimbsch, ihme aber nit bewust geweßen; damahlen ich schon vermaint, mier werden ain strängen creuztag haben und daß leben dar müßen geben, weilen selbe, obgleich wohl wenig, gleich die thor selbsten verwachet sampt dem undern gasthauß, darinnen sie gelegen; haben gleichwolen ihre lunden,[9] so nit wacht gestanden, außgelöscht und guoten beschaid außgeben, haben aber gefurcht, gegen tag möchten mer komen und zue ihnen stoßen, aber wohl abgangen; allain die monatliche contribution,[10] als 1000 thaler, gefordert, so ihnen den 4. diß gleich naher Ravenspurg geschickt und erlögt ist worden“.[11] Noch 1634 hält Bürster fest, was die beabsichtigte Brandlegung[12] im Kloster verhindert habe: „Item so ist weiter kuntbar, waß sich vor zway jahren ohngefahr zue Salem zuegetragen, alß der obriste maior[13] Rüdtwein[14] den rüdtmayster[15] Bruschhardt naher Salem, selbes abzuebrennen, von Ravenspurg außgeschickt, ut supra pag. 11 und 12, verte et lege ibi:[16] waß er für ain schrecken bekomen, daß er vermaint nit anderst alß der altar wende sich gegen ihme und welle uff ihne fallen, ist ihm sein herz verendert und von seinem anbefohlnen zue exequieren abgestanden und rund bekent, an vilen underschidlichen orten, nit allain zue Salem, sonder auch zue Ravenspurg und in sonderheit in der carthuß[17] den reverendis patribus[18] zue Buxhaimb“.[19] Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[20] Georg Gaisser [1595-1655],[21] berichtet in seinem Tagebuch unter dem 6.5.1632: „Die Ingoltinger[22] Untertanen des Klosters St. Georgen, von dem schwedischen Kommandanten P. v. Brossar,[23] der in Biberach[24] liegt, durch Gewalt zur Bezahlung von Kontribution gezwungen, mußten täglich während 14 Tagen 3 Ohm Wein und 400 Pfund Broten, ‚sein doch darbey des täglichen überreüthenß,[25] plündern,[26] ja brennens nit gesichert geweßt’ “.[27] Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch[28] hält in seiner „Ober-Ländischen Jammer- Und Straff-Chronic“ von 1669 fest: „Donnerstags den 6. Maii [1632; BW] gelangten 5. Compag:[29] Schwedische Rütter und Trangoner / so ihr Quartier in Wangen[30] gehabt / aber besorgenden Uberfalls von dar gewichen / alher / begeben aber sich den 7. dito zu Nacht von hier auff das freye Feld und steckten den 8. dito zu Ratzenried[31] beede Schlösser sambt der Kirchen in Brand / und machten ingleichem etliche Bauren nider. Darauff dito. sich allhier wider Eingestellt / und weilen sie sich abermahlen eines Uberfallen besorgten / sein sie Abends umb 8. Uhr / in 500. starck nacher Memmingen[32] und deren Dörffer gezogen; underwegen haben sie die schöne Ilerbruck zu Aytrach[33] (dergleichen schöne von Holtz gemachte Bruck nicht viel zusehen war) abgebrant. Selbige Commandirte Herr Oberste Borssard, der bezoge sein Quartier zu Buxheimb: Diese Völcker kosten gemeine Statt über die fl. 2000“.[34] „Freytags den 6. Augusti ist Herr Oberste Leütenant Peter von Broussard, so bißher zu Biberach mit seinem Volck gelegen / mit 4. Compag: Reütter und Tragoner alher gelangt / 2. Compag: in die Statt 2. Compag: in beede Vorstätt / 3. andere Compag: aber nacher Zeil / Reichenhofen[35] und selbiger Dörffer Einquartiert / darauff Sonnabends den 7. dito gegen Thonawerth[36] Marschiert“.[37] Brossard stand ab Dezember 1633 als Obrist[38] des Leibregiments[39] zu Roß in den Diensten Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar.[40] In diesem Jahr diente schon Robert Douglas[41] als Obristleutnant[42] der Dragoner unter ihm. Das Leibregiment Wilhelms IV. war im Februar 1633 im Amt Hildburghausen[43] einquartiert.[44] „Seine Zusagen [gegenüber Georg Wilhelm v. Brandenburg; BW] zu erfüllen, eilte Herzog Wilhelm nach Wittenberg,[45] wo er am 2. Dezember [1633; BW] anlangte. Hier verhandelte er wegen des Durchmarschs seiner Truppen durch sächsisches Gebiet mit dem Obersten Christoph Vitztum von Eckstädt.[46] Auch den Kurfürsten Johann Georg[47] bat er um Erlaubnis zum Durchzug, da er wegen des Eises seine Regimenter[48] nur bei Wittenberg über die Elbe bringen könnte. Den Fürsten Ludwig[49] und Baner[50] aber bat er zu einer Unterredung nach Dessau,[51] wohin er selbst eilte. Hier traf er jedoch nur Ludwig an, den er bewog, einige Werbungen[52] durchzuführen und mit dem Oberstleutnant Ilefeld[53] vom Regiment Lohausen,[54] den er besonders schätzte, zu diesem Zweck in Verbindung zu treten. Er selbst bestallte den bisherigen Oberstleutnant Pierre de Brossard zum Obersten über das Leibregiment[55] zu Roß und gab ihm den Auftrag, von 12 Kompanien Reiter und 6 Kompanien Dragoner zu werben. Der Oberst mußte sich verpflichten, dem Herzog auch dann zu gehorchen, wenn er Schweden und den protestantischen Ständen nicht mehr folgen wollte“.[56] „Seine wertvollsten Regimenter, das Leibregiment zu Fuß unter Oberstleutnant Günter,[57] das Leibregiment zu Roß unter Oberst Brossard und die Artillerie unter dem gemeinsamen Oberbefehl Oberst Kings[58] standen Anfang März [1634; BW] noch in Brandenburg. Ihnen befahl Oxenstierna,[59] ohne den Herzog zu fragen, nach Hildesheim[60] zu marschieren. Da Wilhelm fürchtete, daß sie ihm entrissen werden könnten, gab er ihnen Befehl, bei Helmstedt[61] und Braunschweig[62] liegen zu bleiben“.[63] „Nachdem die Schweden Thüringen verlassen hatten, und auch die Grafschaft Henneberg[64] von den Kursachsen geräumt worden war, suchte sich Herzog Wilhelm in Thüringen wieder eine Truppenmacht zu schaffen. Er hatte es nicht gern gesehen, daß seine Regimenter zur Belagerung Hildesheims verwendet wurden, mußte es aber auf Oxenstiernas Wunsch geschehen lassen. Als er aber vernahm, daß die Truppen ‚ziemlich schlecht akkommodiert’ seien, suchte er sie mit der Begründung, daß sein Land ‚vor Feindesgefahr nicht allerdings versichert’ sei, und ‚des Feindes Partien von Eger[65] herein fast nahe an Unser Fürstentum gehen, diese Orte ganz bloß, und daher Uns und die Unsrigen in acht zu nehmen vonnöten sein will’, wieder an sich zu ziehen. Er erteilte dem Obersten King, dem Oberst Brossard und dem Oberstleutnant Günter den Befehl, sich auf einen Marschbefehl gefaßt zu halten, inzwischen aber 3 Kompanien zu Roß, 100 Dragoner und die Leibkompanie[66] zu Fuß mit der Artillerie auf das Eichsfeld[67] rücken zu lassen. Am 20. Mai kamen die Leibkompanie und die Artillerie vor Duderstadt[68] an, bald folgten auch die Reiter und Dragoner. Die Artillerie ließ der Herzog nach Thüringen marschieren und brachte sie später nach Maßfeld.[69] Die Leibkompanie zu Fuß quartierte sich neben den bereits dort liegenden und den ankommenden Dragonern und Reitern auf dem Eichsfeld. Alle übrigen Kompanien des Brossardschen Regiments zogen auf Befehl des Herzogs Anfang Juni ins Hohensteinische, Stolbergische und Mühlhäusische, schließlich ins innere Thüringen hinein, während Oberstleutnant Günter weiter an der Belagerung Hildesheims durch Herzog Georg teilnahm“.[70] Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][71] erinnert sich in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 5. Mai [15.5.; BW] ist von des Weimarischen Obersten Prosart Regiment eine Compagnie Tragoner in das Dorf Keula[72] und zwo Compagnie in das arme abgebrante Dorf Holzthaleben[73] geleget worden“.[74] „Einen weiteren Streitpunkt mit Braunschweig bildete die Grafschaft Hohenstein. Am 8. Juni hatte Wilhelm dem Obersten Brossard befohlen, einen Teil seiner Reiter und Dragoner ins Hohensteinische, Stolbergische und Mühlhäusische zu quartieren. Die Landstände der Grafschaft Hohenstein wandten sich klageführend an Herzog Friedrich Ulrich,[75] der über die Belastung seines Landes äußerst aufgebracht war. Er forderte Brossard empört zum Verlassen der Grafschaft auf, beschwerte sich bei Herzog Wilhelm und gab ihm zu verstehen, daß er den Obersten, wenn er nicht freiwillig abziehe, mit Gewalt vertreiben werde. Außerdem beklagte er sich bei Oxenstierna und erreichte, daß dieser dem Obersten befahl, zur Armee nach Regensburg[76] zu ziehen. Brossard ließ sich jedoch nicht einschüchtern. Er wandte sich an Herzog Wilhelm, der ihn anwies, sich ohne sein Einverständnis nicht nach Oxenstierna zu richten, der in dieser Sache nicht genügend unterrichtet sei. Er solle mit den Landständen der Grafschaft wegen des Unterhalts verhandeln, auch außer seinem Regimentsstab[77] nur eine Reiterkompanie und einige Dragoner einquartieren.[78] Die andere Kompanie möge das Land verlassen; sie werde mit allen übrigen Kompanien im Fürstentum Weimar und in den ihm von Gustav Adolf zugewiesenen thüringischen Quartieren unterhalten werden. Es seien ihm aber Klagen gekommen, daß „sich die daselbst (in Hohenstein) liegenden Völker mit Geldpressuren und anderen Exorbitantien,[79] auch mit Niederreißung der Weibsbilder im freien Felde bezeigen, darob Wir ein hohes Mißfallen haben’. Gute Ordnung sei unbedingt nötig. Als Brossard mit der Abführung der einen Kompanie zögerte und die hohensteinischen Stände sich darüber in Weimar[80] beschwerten, mahnte er ihn scharf an seine Pflicht. Der Stab[81] und eine Kompanie aber blieben in Hohenstein zurück, sehr zum Ärger Friedrich Ulrichs, der sich von Brossard sagen lassen mußte, daß, wenn ‚I. f. G. wider Verhoffen etwas Gewaltsames wider mich oder meine unterhabende Soldateska tentieren’ lasse, er ermessen werde, ‚daß solch affront I. f. G. Herzog Wilhelms als Herrn Generalleutnants[82] der schwedischen Armeen und nicht mein sein würde, daher I. f. G. ein reiferes Bedenken haben werden, solchem Beginnen zu steuern, weil wir ja anderer Orte Feindes genug haben’. Auch gegenüber Oxenstierna berief er sich auf Herzog Wilhelm. Stolberg[83] und Mühlhausen[84] konnten an der Einquartierung von je zwei Kompanien ebenfalls nichts ändern. Die übrigen Brossardschen Truppen zog der Herzog in die Fürstentümer Weimar und Eisenach und in die Grafschaft Schwarzburg. Hier kam es sofort zu Schwierigkeiten, da der schwedische Oberst Heßler,[85] den Herzog Wilhelm zur Armee abschieben wollte, auf Oxenstiernas Befehl die Grafschaft nicht verließ, der Herzog aber seinen Rittmeistern[86] befahl, in den Quartieren zu bleiben. Die Grafen klagten über die übermäßige Belastung ihres Landes, dessen einen Teil, die Untergrafschaft, außerdem Kursachsen zu einer Geldhilfe für seine Armee heranzog, hatten aber damit keinen Erfolg. Zwar suchte Herzog Wilhelm durch strenge Befehle an die Offiziere, gute Ordnung zu halten und sich mit dem festgesetzten Traktament[87] zufrieden zu geben, die Härte der Einquartierung zu mildern; sie blieb aber dennoch für die thüringischen Lande eine schwere Last. Sie beklagten sich darüber bei Oxenstierna, bei dem auch Beschwerden Georgs von Lüneburg, der das von Herzog Wilhelm abgeforderte Kriegsvolk lieber bei sich behalten hätte, einliefen“.[88] Hofrat Happe notiert weiter die angerichteten Schäden:  „Den 6. Juni [16.6.; BW] sind des Obersten Peter Prosarts Reuter zu Keula und Thaleben[89] den armen Leuthen auf dem Halse liegend blieben. Der zu Keula liegende Rittmeister heißet Michael Dilucet von Picarda.[90] Eodem die etzliche Diebe dem Herren von Werther aus seinem Guthe zu Wasserthaleben[91] bey Nacht 6 Pferde aus dem Stalle genommen. Den 7. Juni [17.6.; BW.] sind Gottlob die weimarischen Soldaten aus Keula und Thaleben und die Heßlerischen von Clingen[92] hinweg gezogen. Den 10. Juni [20.6.; BW] aber etzliche diebische Reuter Benjamin Krebßen zu Greußen[93] Pferd aus dem Pfluge genommen. Den 11. Juni [21.6.; BW] etzliche reuberische Diebe Jacob Sommerlaten zu Großbrüchter[94] ein Pferd mit Gewalt genommen. Den 12. Juni [22.6.; BW] hat der Oberste Prossert auf eine Compagnie weimarische Reuter Quartier begehret, das uns eine schlechte Zeitunge. Den 12. Juni [22.6.; BW] noch einem ein Pferdt zu Großbrüchter genommen worden. […] Eodem die [24.6.; BW] ein Rittmeister, Gieselmann[95] genant, von des weimarischen Obersten Proserts Regiment mit einer Compagnie Reuter zu Großmehlra,[96] Urbach[97] und Mohrstedt[98] Quartier genommen. Eodem die etzliche Reuter und Fußvolck eine Nacht zu Holzsußra[99] gelegen. Den 15. Juni [25.6.; BW] dem Heßlerischen Lieutenant durch den Bauschreiber und Hansen Thammen 524 rh nach Greußen bringen lassen. Den 16. Juni [26.6.; BW] die Brosordischen Reuter aus dem Ambt Keula hinweg gezogen. Den 19. Juni [29.6.; BW.] hat der Hertzog Wilhelm zu Sachßen Weimar eine Compagnie Tragoner von des Obersten Brosarts Regiment in das Ambt Arnstadt[100] gelegt“.[101] „Eine halbe Compagnie Broßardische Tragoner zu Haßleben“.[102] In der Chronik von Mühlhausen heißt es: „Den 7. Juni [17.6.1634; BW] kam auch der schwedische Oberst Prosardo mit einem Regiment Dragoner auf seine Dörfer und verlangte in der Stadt Quartier, wurde ihm aber abgeschlagen. Da ließ er alle Thore blockieren, daß kein Mensch mehr aus noch ein konnte. Den 11. Juni [21.6.; BW] kam Ordre, daß Prosardo mit seinen Dragonern wieder abziehen mußte“.[103] Der Schmalkaldener[104] Chronist Pforr hält fest: „Vom 14. biß den 19. Junii ist eine compania reutter vom Brosardischen regiment von einem ambtsdorff zum andern herumbgezogen und endlichen zum Trußes[105] sich ohne ordre eingelegt. Und alß man an sie begehrt, auß dem ambt Schmalkalden zu weichen, <sint> sie aber doch liegen geplieben und <haben> den unterthanen, soldatenbrauch nach, allerley schaden und unheil zugefügt. Derowegen hat man den alhier liegenden Lieffländisch[en corporal mit 100 bewehrten burgern und zuziehung der Brodröder[106] bauren hinaußgeschickt und bemelte compagnia reutter forttreiben laßen. Solche reuter haben ordre gehabt, im fürstenthumb Eißenach zu loschiren. Alß sie aber doselbst mit gelt bestochen worden, haben sie ihren unterschleiff an hiesigem ortt gesuchet“.[107] „Die Nachricht von dem Fall Regensburgs[108] [26.7.1634; BW], die Herzog Wilhelm am 3. August erhielt, versetzte ihn in lebhafte Unruhe. Er wies seine Offiziere an, ihre Truppen so zu quartieren, daß er ‚ihrer jederzeit mächtig sei‘, befahl dem noch bei Hildesheim stehenden Oberstleutnant Günter, sich zum Aufbruch nach Thüringen bereit zu halten, und rief den Generalmajor[109] Georg von Uslar[110] zu sich nach Weimar,[111] um mit ihm zu ‚konferieren, was zu tun sei‘. Den in Frankfurt[112] versammelten Ständen gegenüber erklärte er sich bereit, mit 1200 Reitern, 1500 Mann zu Fuß und der Artillerie nach Franken zu marschieren, wenn sie ihm eine Entscheidung wegen seiner Charge zukommen ließen. Darüber hinaus tat er jedoch nichts. Den Bitten des Grafen Cratz[113] um Abfolgung der thüringischen Regimenter, die dieser mit seinen Truppen zu einem Korps zum Schutz Frankens gegen feindliche Streifscharen vereinigen wollte, gab er ebensowenig nach wie der Aufforderung Oxenstiernas, dem Grafen die Regimenter zuzusenden. Er war nicht bereit, seine Truppen dem Kommando eines anderen zu unterstellen, verlangte jetzt auch, als er hörte, daß Graf Cratz die Blockade[114] Forchheims[115] wegen der andringenden Reiterschwärme Johann von Werths[116] und Strozzis[117] aufgehoben hatte und sich gegen Würzburg[118] und Schweinfurt[119] zurückziehen wollte, sein altes Leibregiment zu Fuß unter Oberst von Brandenstein,[120] dessen Abfolgung ihm Herzog Bernhard[121] einst verweigert hatte und das an der Blockade beteiligt gewesen war, zurück und wies ihm Quartiere im Hennebergischen an. Inzwischen liefen immer bedrohlichere Nachrichten aus dem Süden ein. Am 18. August meldete Graf Cratz, der Feind habe die Donau überschritten, am 20., er sei im Marsch auf Dinkelsbühl,[122] Rothenburg[123] und Windsheim.[124] Herzog Bernhard sei ziemlich schwach, und der Feind dringe ziemlich stark auf ihn, Herzog Wilhelm möge daher möglichst schnell nach Franken kommen, damit er Bernhard unterstützen und den Feind von einem Einbruch in Franken abhalten könne. In Oxenstiernas und der Stände Namen erschien am 22. August der Generalkommissar[125] Heusner[126] in Weimar. Er berichtete, der Feind habe bei Ingolstadt[127] die Donau überschritten und sei im Marsch gegen die vier oberen Kreise. Graf Cratz werde bei Ochsenfurt[128] oder Schweinfurt eine ‚volante armée‘ zur Versicherung des fränkischen Kreises zusammenziehen, und Herzog Wilhelm solle seine Truppen zu ihm stoßen lassen. Der Herzog könne versichert sein, daß ihm die Truppen, wenn er ‚deren wieder bedürftig, nicht sollen vorenthalten, sondern wieder gefolgt und passiert werden‘. Jetzt entschloß sich Wilhelm, seine Regimenter im Hennebergischen zusammenzuziehen, um ‚auf des Feindes Vornehmen gegen das Land zu Franken‘ achtzugeben. Er ließ die im Stolbergischen,[129] Hohensteinischen[130] und Mühlhäusischen liegenden Kompanien und die Regimenter Brossard und Günter zum Marsch nach Süden aufbrechen. Das in Thüringen liegende Regiment des schwedischen Obersten Heßler ließ er sich bei Erfurt[131] sammeln. Seinem bereits in Henneberg[132] liegenden Oberstleutnant Wolframsdorf[133] befahl er, Truppenabteilungen nach Bamberg[134] und Kronach[135] gehen zu lassen, um den Feind zu beobachten. Die Truppen aber einem anderen zu übergeben, war er auch jetzt nicht geneigt. Jetzt bot sich ihm die schon lange ersehnte Gelegenheit, mit einer eigenen Armee aufzutreten. Er wollte sie nicht genützt vorübergehen lassen. Sein Ziel war die Führung einer obersächsischen Kreisarmee. Für Heusner verfaßte er am 28. August eine ausführliche ‚Resolution‘, die dieser dem Reichskanzler überbringen sollte. Er erklärte darin, er habe zwar Ursache genug, auf sein ‚Privatinteresse und Konservation‘ zu sehen, dennoch wolle er dieses jetzt zurückstellen und das ‚publicum mehr als das privatum anderen zum guten Exempel vorziehen‘. Seine Regimenter wolle er marschieren lassen, auch sich selbst zu Graf Cratz begeben, um sich mit ihm zu unterreden. Er fordere aber, wenn er sich mit ihm vereinige, das Kommando für sich. Wenn Thüringen in Gefahr käme, verlange er Hilfeleistung, da nicht nur seine Lande, sondern auch andere thüringische Stände die Mittel für seine Armee aufgebracht hätten. Tags darauf verließ er Weimar, um seine ‚erteilte Resolution zu Werk zu richten‘, und begab sich nach Schleusingen,[136] wo wir ihn am 1. September finden. Hier, in der Grafschaft Henneberg, befand sich bereits die Artillerie (Maßfeld[137]), das alte Leibregiment zu Roß unter Wolframsdorf (zwischen Meiningen,[138] Themar[139] und Römhild[140]) und das alte Leibregiment zu Fuß unter Brandenstein (im Amt Schleusingen). Den Obersten Brossard, der mit dem neuen Leibregiment zu Roß und seinen Dragonern noch im Schmalkaldischen lag, ließ er sofort nach Meiningen aufbrechen. Ihm folgte das neue Leibregiment zu Fuß unter Günter. Am 1. und 2. September wurden die Reiter und Dragoner gemustert. Herzog Wilhelm hatte die Absicht, sich mit Graf Cratz zu unterreden und seine Regimenter mit dessen Truppen bei Kitzingen[141] zu vereinigen. Da erhielt er die Nachricht, daß der Graf von Herzog Bernhard den Befehl bekommen hatte, sofort zu ihm zu kommen. Cratz hatte seine Truppen bei Ochsenfurt[142] zusammengezogen und war nach Kitzingen marschiert. Von hier bat er am 25. August den Herzog ‚zum allerhöchsten, Dero Volk ehestens so viel möglich an seinem Marsch zu befördern‘. Er selbst habe nur 3000 Mann, Herzog Bernhard sei entschlossen, gehen den Feind zu gehen. ‚Da nun dieser Streich etwas widerwärtig fallen sollte, kann E. f. G. ermessen, was ich alsdann mit so wenig Volk ausrichten kann‘. Als sich Wilhelms Truppen noch immer nicht zeigten, verließ er schließlich den Main, bat den Herzog am 3. September aber nochmals, ihn für den Fall, daß die Regimenter noch kämen, zu benachrichtigen. Inzwischen waren aus der Markgrafschaft Bayreuth Meldungen von dem Vordringen des kaiserlichen Obersten Wahl[143] eingetroffen, bald darauf die Kunde von dem Fall Bayreuths.[144] Da Herzog Wilhelm fürchtete, daß dieser gegen Franken vorgehen, sich mit ‚dem aufstehenden Landmann der beiden Bischoftümer Bamberg und Würzburg‘ verbinden und dadurch ’solchen fränkischen Staat in gänzlichen Ruin‘ bringen wolle, entschloß er sich, seinen Plan zu ändern, nicht zu Cratz zu ziehen, sondern auf Wahl Obacht zu geben. Er gab dem Syndikus der Stadt Schweinfurt, Markus Heberer,[145] den Auftrag, zu Herzog Bernhard zu reisen und ihm die Nachricht zu überbringen, daß er entschlossen gewesen wäre, zu Graf Cratz zu ziehen; da dieser aber abmarschiert sein solle, habe er seinen Plan geändert und wolle auf den Anzug des Obersten Wahl achtgeben. Wegen der Unterhaltung der Truppen wolle er mit den thüringischen und fränkischen Ständen reden. Zum Schluß sprach er die Bitte aus, Herzog Bernhard möchte ihm vier Regimenter zu Fuß und ein Reiterregiment zuschicken. Da Heberer ‚wegen einer ihm unverhofft zugestoßenen häuslichen Widerwärtigkeit‘ seinen Auftrag nicht durchführen konnte und der Herzog inzwischen die Nachricht von der Nördlinger[146] Katastrophe erhielt, unterblieb jedoch die Absendung“.[147] „Am nämlichen Tage [24.8.1634; BW] begab sich der uns wohl bekannte Jobst Christoph Kreß mit dem Obristleutnant von Schaumburg[148] nach Schleusingen, um dort mit dem Herzog sich zu unterreden. Dieser beorderte 200 Mann und 3 Compagnien Dragoner nach Eltmann,[149] wohin 200 der Forchheimer ‚Raubvögel’ sich geworfen. Jene sollten diesen Ort diesseits und henseits des Maines berennen, damit Niemand entwischen möge, bis das ganze Gros unter der Leitung des Generalmajors Ußlar und Obersten Brossarde nachfolge. Die Unternehmung glückte in so ferne, dass die ‚Vögel’ noch im Neste erwischt und in dem ringsum berennten Orte festgehalten wurden“.[150] Hofrat Happe notiert in seiner Chronik: „Den 16. August [26.8.; BW] der Obriste Broßert zu Keula und Thaleben Quartier gehabt. Den 17. August [27.8.; BW] er von dar in das Amt Salza[151] gezogen. Nach seinem Abzuge ist sein Quartier zu Keula vom Feuer angangen, aber Gott sey Danck balde gelöschet worden“.[152] Bei Pforr heißt es: „Den 19. August ist der Obrist Pierre de Brossarden mit 2 regiment reutter und tragoner ankommen und uff Hertzoch Wilhelms gegebene ordre hat sich der obrist mit etzlichen officirern in die statt und die völcker uff die nechste dörffer geleget. Den 23. dito sint sie wieder uffgebrochen und hat die statt 400 thlr und die dorffschafften, ihrem bericht nach, uff 6000 [dlr] uff diese völcker uffgewendet“.[153] „Da Wilhelm dem Herzog Georg in Nordhausen[154] die Räumung dieser Gebiete [des Eichsfelds; BW] versprochen hatte, gab er diesen Regimenten[155] Befehl, in das der hessischen Gebiete benachbarte Amt Bischofstein[156] zu marschieren, wo sie mit aus Thüringen anziehenden Reitertruppen und Dragonern gemeinsame Quartiere beziehen sollten. Aus Thüringen schickte er zunächst große Teile seines Leibregiments und des Brossardschen Regiments auf das Eichsfeld. Am 11. Juni [1635; BW] waren sie bereits dort angelangt, so daß die Stärke der im Lande liegenden Mannschaft nun etwa 3000 Mann betrug. Oberst Pierre de Brossard und Oberstleutnant von Wolframsdorff, die den Oberbefehl über die Truppen auf dem Eichsfeld führten, hatten ihr Hauptquartier in Heiligenstadt“.[157] Happe hält in seiner Chronik weiter fest: „Den 6. Juli [16.7.1635; BW] die Broßardischen aus dem Amte Volkenroda[158] hinweg gezogen“.[159] „Hertzog Wilhelm hat sein Volck dem Churfürsten von Sachsen übergeben müssen, davon etliche Obristen, als Isler[160] und Broßarth, sich zu den Heßen[161] Begeben“.[162] „Größte Schwierigkeiten aber machte die Überführung der Soldateska in kursächsisch-kaiserlichen Dienst. Schon Mitte Juli hatte Generalmajor von Uslar der weimarischen Regierung des Eichsfelds geraten, das Land zu verlassen, da er sich sonst ‚anderweit bedenken‘ und sie als Feinde betrachten würde. Herzog Wilhelm verwies ihm diese Reden und befahl ihm, nichts gegen die Kaiserlichen zu unternehmen, sich vielmehr, wenn sie allzu stark auf ihn gehen würden, nach Mühlhausen und Langensalza[163] an die kursächsischen Quartiere zurückzuziehen und ihnen anzuzeigen, daß der Herzog ‚in den getroffenen Friedenstraktaten begriffen‘ sei. Mit Hessen und Lüneburg solle er sich ‚weder durch Konjunktion oder sonst im geringsten nicht engagieren‘. Dem Oberstleutnant von Wolframsdorf, der zu ihm nach Weimar gekommen war, gab der Herzog den Auftrag, dafür zu sorgen, daß die Truppen auf dem Eichsfeld bis zu ihrer Abführung notdürftig mit Unterhalt versehen, die Regimenter neu geordnet und die Städte Heiligenstadt und Duderstadt[164] gut besetzt würden, damit das Land, wie er es eingenommen hätte, seinem früheren Besitzer zurückgegeben würde. Kämen Kaiserliche in das Land, so sollte er ihnen eine Abschrift der Friedensakzeptation[165] vorlegen und sie bitten, nichts Feindliches gegen die weimarischen Truppen zu unternehmen. Dem Generalmajor von Uslar, von dem der Herzog gehört hatte, daß er sich auf die hessischen Quartiere zurückzog, sollte er seine Entlassung geben und ihm befehlen, das Eichsfeld in guter Ordnung zu verlassen. Zugleich sollte er sich über das Verhalten Oberst Brossards erkundigen, diesem, wenn er sich nicht füge, sein Regiment entziehen und dem Oberstleutnant Hanstein unterstellen. Mit Hessen und Lüneburg sollte Wolframsdorf ‚im geringsten nichts vornehmen‘. Der Eichsfelder Regierung befahl er, den Oberstleutnant zu unterstützen. Alles, was er verrichten werde, geschähe ‚zu keinem anderen scopo[166] als völliger Wiederlieferung des Landes‘. Als Wolframsdorf am 28. Juli nach Heiligenstadt kam, fand er dort Generalmajor von Uslar und Generalkommissar Heusner. Dieser hatte von Oxenstierna den Befehl erhalten, zu den weimarischen Truppen auf das Eichsfeld zu gehen und sie Schweden zuzuführen. Dem Generalmajor sollte er erklären, Herzog Wilhelm werde gegen seinen Willen gezwungen, den Frieden anzunehmen, der Reichskanzler habe aber zu dem Generalmajor das Vertrauen, daß er bei Schweden und dem evangelischen Bund bleiben und auch seine Soldateska dazu bestimmen werde. Heusner hatte bereits die Offiziere des Leibregiments zu Roß, dessen Befehlshaber Wolframsdorf war, zu sich beschieden und sie an ihre Pflicht gegen Schweden erinnert, als Wolframsdorf ihm antwortete, er wisse nicht, daß dieses Regiment der schwedischen Krone verpflichtet sei, es sei als Leibregiment Herzog Wilhelms gerichtet worden. ‚Wollte mir schwerfallen, zu verantworten, mit I. f. G. eigenem Regiment sonder Dero Befehl mich in andere Dienste einzulassen’. Uslar gab die Entlassung und befahl ihm, das Eichsfeld mit seinen Truppen zu verlassen. Zu Oberst Brossard, der sich zwischen Göttingen[167] und Northeim[168] quartiert hatte, schickte er einen Offizier, der ihm des Herzogs Meinung zu erkennen geben sollte. Auf dem Eichsfeld herrschte ein vollständiges Durcheinander. Durch die ‚im Lande herumvagierenden Truppen’ wurde alles ‚zerrüttet, Früchte zertreten, vor der Zeit abgemäht und alles zu endlichem Ruin gebracht’. In Duderstadt erschienen lüneburgische Beamte und schlugen das lüneburgische Wappen an. Das Fußvolk quartierte um Duderstadt und Heiligenstadt, die Reiterei an der mühlhäusischen Grenze. Sie ‚haben wenig zu leben, greifen die noch unreife Feldfrucht stark an, was ein großes Lamentieren verursacht’. ‚Ich wollte wünschen, daß ich bald mit guter Manier aus diesem verdächtigen Orte möchte gezogen werden’, seufzte Wolframsdorf. ‚Ich weiß nicht, wem ich zu trauen, wer mein Feind oder Freund ist“. Unter der Soldateska herrschte die größte Verwirrung. Uslar zog mit seinen Truppen nach Witzenhausen[169] zu den Hessen. ‚Die Entlassung’, schrieb er dem Herzog, ‚schätze ich für ein großes Glück’. Er sei zwar dem Herzog nicht verpflichtet gewesen, habe ihm jedoch so treue Dienste geleistet, daß er wenigstens ein Geschenk erhofft habe. Er müsse aber ‚das contrarium vernehmen’. Das Eichsfeld habe er verlassen, es sei auch durch des Herzogs Regimenter ‚dermaßen ruinirt, daß weder Hund noch Katz darauf zu finden’ sei. Oberst Brossard gab Wolframsdorf zur Antwort, der Herzog und er, der Oberstleutnant, schienen ihn ‚noch nicht recht gekannt’ zu haben, ‚maßen ich denn kein Hundsfott oder leichtfertiger Gesell’ bin, daß ich mich alle Stunden verändern oder aber wider mein Gewissen gegen meine Religionsgenossen dienen sollte. So bin ich auch nicht ein solcher Bärenhäuter,[170] der seine Charge höher achtete als seine Ehre und Redlichkeit’. Die Offiziere seines Regiments forderte er auf, ihm zu folgen. Sie sollten bedenken, daß es ‚ein unchristlich Werk’ sei, ‚dergleichen leichtfertigen Dienst anzunehmen und wider seine Glaubensgenossen zu streiten, maßen sie denn keine Sklaven, sondern cavallierers’[171] seien, die ‚billig für ihre Libertät streiten’ sollten. Die Offiziere leisteten der Aufforderung nicht Folge, sondern erklärten, dem Herzog treu bleiben zu wollen“.[172] Happe hält in seinen Aufzeichnungen weiter fest: „Eodem die, den 1. August [11.8.; BW], den amen Leuthen von Niederspier[173] vier Pferde von den weimarischen Brosardischen Reutern genommen worden, als sie von Mühlhausen wieder nach Hause fahren wollen. Eodem die Friedrich Stendern auch ein Pferdt bey Billeben[174] genommen worden. Den 2. August [12.8.; BW] sind 3 Compagnien Broßardische Reuter in die Mühlhäusischen Dorfe geleget worden“.[175] In den chronikalischen Aufzeichnungen von Mühlhausen heißt es: „Den 7. August [17.8.; BW] kam das Prohardische Regiment vom Eichsfelde, unter welchem viele Bürgerkinder waren. Diese stahlen den Leuten die Früchte aus Scheuern und vom Felde; sie lagen auf den Dörfern und die geraubten Früchte führten sie nach Langensalza und verkauften sie allda und an anderen Orten. Emanuel Ringleb, ein Cornet,[176] brauchte sich hierinnen sonderlich wohl. […] Den 17. August [27.8.; BW] sind die Regimenter fortgezogen und Kursachsen untergeben worden“.[177] Happe erwähnt ihn im August/September zum letzten Mal: „Den 18. August [28.8.; BW], nachdeme die Reuselischen [Reuschel; BW] heute kaum hinweg gewesen, hat sich wiederumb eine Compagnie Reuter in Billeben und eine Compagnie in Rockensußra[178] geleget. Sind von dem Broßardischen Regiment. Ist zusammen eine Compagnie, hat sich in die beyde Dorfe eingetheilet, heißet ihr Rittmeister Gieselmann. Den 19. August sind gegen Abend die Broßardischen Reuter von Rockensußra nach Holzsußra[179] gezogen“.[180] „Eodem die, den 25.August [4.9.; BW], sind die Broßardischen auch nach [im Original nachträglich eingefügt] Billeben und Holzsußra hinweg gezogen“.[181] Brossard wird von dem Kriegsteilnehmer und späteren Kommandanten von Weiden,[182] Augustin von Fritsch [1599-1662],[183] als „Pöse“ anlässlich der Belagerung von Koblenz[184] 1636 erwähnt: …. „vnnd sein wür darauf nach der Vöstung Erbrechtstein[185] oder wie mans in Gemain hermanstein nent, gezogen, vnnß oberhalb 3/4 stundt in ein dorf mit dem Regiment gezogen, vnnd vnß daselbst, biß die ganze Armee welches Innerhalb 10. Tagen geschechen, einlosirt gehabt, vnder dessen ist ein Virtlstundt oberhalb vnser ein Schifbrückhen geschlagen worden, vnd ist alsdann die ganze Armee vor Cobolenz gezogen, selbiges formaliter belägert, da dann in einen Ausfahl die Commandirten völcker von den Thonauischen[186] Regiment auß den laufgräben, welche eben selbigesmahl die Affantquarti gehabt, geschlagen, vnnd von Ihnen ein haubtman,[187] samt einen haubtman von vnß der Reutner, welcher von vnsern Völckhern zu den Thonauischen haubtmann hieuorgangen, gefangen worden, da sie dann alle beyde yber den Rhein vf die vösstung gefürth worden, alwo sie Ihn alsobalden zum Fensster außhenckhen wollen, vnnd wann er nicht französisch gekhönt hette, aber nachdem er sie berichtet Schnetters[188] daß wür die Franzosen zu vnderlandtstein[189] nicht, sondern die Reutter auß befelch deß Generalwachtmaisters Nidergemacht hetten, haben sie Ihm daß leben geschenkht, aber sein gestalt, wie Ir brauch, mit Stro außgefült, zum Fenster herunter auß der vösstung gehenckht, vnnd darbey geschworen, wann sie den Generalwachtmaister sowohl alß einen Soldaten solten gefangen bekhommen, er gewiß solte gehenckht werden, nach verweylung etlicher Tagen, sein wür mit vnser Approchen[190] nahe an den Graben khommen, da dann allernechst ein Patri[191] von 11. Stückhen[192] vfgerichtet worden, vnnd die Statt vnaufhörlich beschossen, vnnd mit stürmmeter handt[193] einbekhommen worden, da ich dann deß General Pöse sein huet mit drey schönnen Federn bekhommen, er aber hat sich mit 1500. Mann durch die Statt an den Rhein vf seine alda in bereitschafft gestandene Schif begeben, vnnd vnder den Rhein in daß schönne, vnder der Vösstung ligende newe Gebew begeben, vnnd dahin reterirt, wür aber nicht vill yber 50. gemaine khnecht[194] vnnd etliche Officir gefangen bekhommen, daruor wür vnsern haubtman vor einen Leutenant,[195] vnnd zwey Fenderich[196] loßbekhommen“.[197] „1636 zogen die Schweden erneut in Wernigerode[198] ein; um nichts friedfertiger. Nach Ellrich[199] unternahmen sie eine Stippvisite, stürmten zielsicher zur Johanniskirche, in der wohlhabende Leute ihren Besitz verwahrt hatten. Nicht anders verhielten sich die  Schweden 1637 in Osterode.[200] Die Obristen Bossard und Jobst Rudolf[201] preßten die Stadt weidlich aus. Während des Abmarsches fingen sie den Landdrosten[202] Heinrich von Dannenberg und den Ratsherrn Jordan Friedrich, um Lösegeld[203] verlangen zu können. Es gefiel dem Herzog Friedrich von Celle,[204] die Bürger Osterodes – und darüber hinaus ganz Grubenhagen – zur Zahlung der geforderten Summe zu verdonnern“.[205] Der Chronist Heinrich Wendt[206] aus Osterode berichtet: „Den 12. [Septem]bris 1637 Zu Abendt seindt 3 Schwedische Reg[imen]t[e]r unterm Commando der Obr[isten] Broßard und Jobst Rudolff von Berckefeldt gantz ohnvermuthlicher Weise vor Osteroda kommen, haben einen Majeur[207] benebst einen RegimentsQvartiermeister[208] und andern Officirn auffs Rathhauß geschicket Und durch selbige angehalten, daß so bald die Bürgermeistere benebst etlichen RathsHerren Zugedachten Obristen hinaußkommen Und deren Vorhaben vernehmen sollten. Dabey auch angeZeiget, daß bemelte Obristen bedacht wehren, drey Reg[imen]t[er] in beede Vorstädte und uff die Freyheit, dan eine Compagn[y] Tragouner in die Stadt die Wachte daselbst Zubestellen, eunZuquartieren Und wie man eine geringe Frist Zubedenckhen gebeten Und inmittelst mit den Landtrosten und Räthen das Werck in Rath gestelt, ist von denn selben Zur Antwort worden, man könte sich Zu den Herrn Obristen hinaußzuverfügen nicht entbrechen. So Viel die einquartierung der Tragouner in die Stadt belangete, müste solche, Zumahl der Gewalt Zuwieder stehen eine impossibilität, bittweiß abgelehnet werden, Uff welches fürst[liche] Herrn Räthen Rathsames bedencken der Rath Zwey Persohnen aus jhrem Mittel hinaußgefertiget, Welche des Obr[isten] Broßard ankunfft Vor dem MarienThor in der Vorstadt erwarten müßen. Alß bemelter Obrister ankommen, hat Er Sie in sein Quartier verwiesen mit Vermelden, daß Er mit Jhnen außin Handen Habenden ordre Zureden, inZwischen die Thore berant Und die Schlüßel Zu dem Marienthor, Wofür beede Obristen Jhr Qvartier genommen, begehret worden. Wie nun aus solchen postulatis mit dem H[errn] Landtrosten[209] vnd Räthen geredet, haben dieselbe bey so großer consternation und in Erwegung des Zweiffelhafften events hierin wieder gebieten, noch verbieten wollen, dahero erfolget, daß Zu verhütung größerer Gefahr die mit großen Bedrowungen geforderte Schlüßel abgefolget werden müßen. Und hat darauff der Obr[ist] Broßard nach inhalt seiner VorgeZeigten Ordre begehret, 3 Reg[imen]t[er] in die Stadt Zu logiren, demnach der Rath die Belette[210] ohngsäumbt machen und folgenden Morgen früh, Weill umb Wendung dis ordre und etwa erfolgende Nein der Stadt Er dieselbe gegen die Nacht verschonen wollte, sich mit dem Qvartieren gefast machen sollte. Ob nun woll dawieder sehr flehentlich gebeten Und daß man mit der Einquartierung Verschonet bleiben möchte inständig angehalten worden, ist Er doch bey seiner Meinung verblieben, jnmittelst in den Wachen befohlen, niemand bey Leib- und LebensStraff in die Stadt ohne ordre ein- oder außZulaßen. Folgenden Morgen, den 13. Septembr[is], ist durch einen Majeur und noch Zwey andere Officirer begehret, daß von fürst[licher] Regierung wie auch dem Rath etzliche persohnen hinaußkommen sollten mit dieser AnZeig, Es sollte der Rath mit Obgedachter EinQuartierung eilents Vorfahren oder aber vor dem Obristen 1.000, Vor 3 Obrist[en] 600 und 18 Rittmeister 1.800 und also Zusammen 3.400 R[eichs]th[a]l[e]r bar erlegen und daneben 3 Wagen mit 18 Pferden, Jtem 3 Stück[211] Wein außmachen, dagegen die Stadt mit allem, was dem Lande zustendig und hereingeflehet, versichert bleiben, auch der Stadt Von dem Lande Zulag geschehen. Ob nun woll solche postulate sehr schwer und fast unmöglich in der eil daßselbe uffZubringen, dabey jedoch, Wie jämmerlich die Vorstädte durch die Einquartierung albereit Zugerichtet wahren, Vor Augen, alß hatt man unter Zweyen übeln das geringste Zuerwehlen und uff ein Stück Geldes Zu handeln Vor Rathsamb befunden Und endlich die gantze Forderunge auff 2.200 Th[a]l[e]r gebracht, auch daneben 3 Stück Wein Und auff die Weg 3 Wagen mit 12 Pferden hergeben müssen. Über dieses alles ist auch eine große Sum Geldes von dem Lande nachgefordert, derobehuff auch vnd bis solche  erfolget, Heinrich von Dannenberg Und D[octor] Johann Hundet, fürst[lich] Br[aunschweigisch]-Lüneb[urgischer] Landtrost und Räthe, Wie auch Wegen der Stadt Osteroda Johann Friedrich, Rathsverwandter, Weggeführet und mitgenommen worden. Drey Tager hernacher seind jetzt bemelte Persohnen, nachdem Sie 10.000 R[eichs]th[a]l[e]r vor das Land bewilliget Und deswegen Schein von sich gegeben, Zu Marckoldendorff[212] wieder erlaßen“.[213] Von Juni 1637 bis 22.2.1638 lagen Brossards Truppen mit Hackes[214] Abteilungen in Stadthagen[215] (Grafschaft Schaumburg), was die Stadt 67 979 Taler kostete.[216] Brossard selbst hatte am 7.10.1637 bei dem Kämmerer Philipp Merkling im Quartier gelegen.[217] Ab dem 16.10. war er wieder mit 13 Kompanien und 4 pfalzgräflichen Kompanien unter Obristleutnant Crawford[218] dort einquartiert. „Als lüneburgische Truppen am 25. November die Stadt durch einen Handstreich zu nehmen suchten, wurden von den Schweden gegen 13 Häuser bei den Toren angesteckt, und 126 Häuser sind im Laufe dieser Einquartierung niedergerissen. Den Gesamtschaden beziffern die Listen auf 117 426 Taler, wobei die niedergerissenen Häuser mit 50 000 Taler angesetzt sind“.[219] Am 20.8.1638 war er mit dem Kornett[220] Walthausen[221] wieder in Stadthagen erschienen.[222] Am 17.10.1638 nahm Brossard bei Vlotho[223] an der Schlacht[224] der pfalzgräflich-schwedischen Konföderierten unter Karl Ludwig[225] und Ruprecht von der Pfalz[226] und dem schwedischen Generalmajor James King[227] gegen die Kaiserlichen unter Melchior von Hatzfeldt[228] teil. „Im selben Jahr warb der älteste Sohn des verstorbenen »Winterkönigs«, Karl Ludwig von der Pfalz, in den Niederlanden neues Kriegsvolk, um die Rückeroberung der Pfalz vorzubereiten. Zunächst jedoch zog er mit seinen Truppen quer durch Westfalen dem schwedischen General King zur Hilfe, der im Begriff war, Lemgo[229] zu belagern. Als zum Entsatz der Stadt der kaiserliche General Hatzfeld mit 8000 Mann aus Dortmund[230] herannahte, brach King die Belagerung ab und versuchte, auf dem Weg über Vlotho Minden[231] zu erreichen. Doch kam er nur bis an die Werre bei Gohfeld,[232] da Graf Westerholt[233] aus dem Hatzfeldschen Heer die dortige Brücke hatte abbrechen lassen. In einem engen Tal bei Valdorf,[234] das die Entfaltung der Schlachtreihen und den Einsatz von Geschützen behinderte, griffen die Kaiserlichen am 17. Oktober die zahlenmäßig unterlegenen schwedisch-pfälzischen Truppen an. Nach drei Stunden wandten sie sich zur Flucht, die durch die Weser behindert wurde. Ein Teil der Soldaten versuchte, schwimmend das andere Ufer zu erreichen, viele von ihnen ertranken. Andere, unter ihnen, zahlreiche Offiziere, zogen die Gefangenschaft vor. Auch Ruprecht,der 19jährige Bruder des Pfalzgrafen wurde gefangengenommen und über Warendorf[235] nach Linz[236] gebracht. Pfalzgraf Karl Ludwig versuchte, mit einer Kutsche durch die Weser zu fahren, konnte aber wegen der steilen Böschung nicht das andere Ufer erreichen. In letzter Not sprang er aus der Kutsche heraus, ergriff eine Weide und zog sich ans Ufer. Zu Fuß erreichte er schließlich Minden, während Kutscher und Pferde tot in der Weser treibend gesehen wurden. Auch General King traf leicht verwundet mit fünf Gefährten in Minden ein. Die Beute, die den Siegern in die Hände fiel, war beachtlich: acht große Geschütze und einige kleinere, mehr als 40 Fahnen und Standarten, der diamantbesetzte Hosenbandorden,[237] der dem  Pfalzgrafen erst vor kurzem verliehen worden war, und die pfälzische Kanzlei mit dem Zahlwagen, dessen Inhalt, 30000 Taler, Hatzfeld an die Soldaten verteilen ließ. Damit war der Versuch des jungen Pfalzgrafen, auf militärischem Weg die Pfalz zurückzugewinnen, gescheitert“.[238] Der Historiograph Nicolaus Helvicus hält in seinem 1641 in Frankfurt/M. erschienenen „Caesar Victorius“ unter 1638 fest: „Die Schwedische vnnd Pfältzische / als sie gesehen / daß die Keyserische Hatzfeldische mit ihnen zuschlagen schon im Anzug / gegen sie begriffen / haben sie sich bald resolviert / nicht zwar zuweichen / sondern einen standhafften Fuß zuhalten / vnnd seynd gegen die angehende Keyserische Trouppen der Gestalt vest verblieben / daß sich zuverwundern. Wie dann die Keyserische Reuter zweymal zurück geschlagen worden / vnd die Victoria anfangs gar zweiffelhafftig gewesen. Da ihnen aber die Kundtschafft einkommen / daß Herr Feldmarschalck Hatzfeld / neben dem Freyherrn von Westerhold / den seinigen mit mehr Völckern zu Hülffe / im Marsche bgriffen / haben sie stracks ihre Pagage / sampt den Stücken / nach dem Stättlein Vlothe in der Graffschafft Ravenspurg gehen lassen / welches / als es dem General Hatzfeld vorgebracht / vnnd so wol von seinen recognoscirenden Partheyen / als auch etlichen gefangenen Pfälzischen Soldaten bestätiget worden / hat er vor nohtwendig erachtet / solchem Vorhaben vorzubiegen / vnnd ihnen die Gelegenheit durchzuwüschen abzuschneiden. Solches nun besser ins Werck zurichten / hat er durch den Obrister Wachtmeister Freyherrn von Westerholt / die Brücken zu Lohfeld[239] (worüber die Schwedische vnd Pfaltzgräffische gantz sicher in die Flucht nach Minden hätten retiriren können / ruiniren vnd abwerffen lassen. Welches / nach dem es geschehen / haben die Schwedisch-Pfältzische den Hatzfeldischen nicht mehr so leichtlich entgehen können / darüber dann Sonntag den 7. 17. Octobris / Nachmittags gegen zwey Vhren / sich beyderseits ein blutiger Streit angefangen / in welchem die Schwed. vnd Pfältzische Soldatesq; der Hatzfeldischen erstes Salve Ritterlich / vnnd ohne vermercktes Wancken / außgehalten / also / dass bey solchem ersten Angriff / nicht allein viel verwundet vnd nidergemacht worden / sondern auch bey einer halben Stund lang / ob- oder vnten liege / nicht vermercket werden können. Hierbey haben der Obriste Wachtmeister / Freyherr von Westerholt / beneben deß Hertzogen in Lothringen[240] Vice-Feldmarschallen / Leutersam[241] den Rechten / beyde Herr Graff von Hatzfeld / vnnd Herr Peter Graff von Götzen[242] vber den lincken Flügel geführet / vnnd bey solch ihrem Commando / was dapfferen Obristen vnd Soldaten zuthun gebühren will / redlich verrichtet. Wolgedachter Herr Graff von Götzen / als welcher im vordersten Hauffen gegen die Feind gestanden / ist gleich durch einen Canonschuß nidergelegt / vnnd durch dessen Tod bey seinen Officirern vnd Soldaten ein groß tawren vnnd mitleiden vervrsacht worden. Vnd zwar Anfangs ließ es sich mit den Kayserischen etwas schlecht an / vnd waren wohl etliche zum Durchgang schon disponiret, in dem aber General Hatzfeld mit einer starcken Anzahl Curassirer den Pfältzischen eingebrochen vnd durchgehawen / hat sich endlich das Spiel gewendet / dass die Kayserische mit grösserm Muth so lang gefochten / biß die Victoria auff ihre Seite gefallen / welche ihnen darumb desto sawerer worden / weyl sie hierüber vor wolgedachten Herrn Graff Götzen / vnd Obristen Rivell[243] einem Irrländer / beydes sehr kluge / dapffere vnd bey den Soldaten sehr beliebte Cavalliers verlohren. Als nun der Pfältzischen Ordnung getrennet / ist der Handel erst recht angangen / dann ob zwar die vberwundene jetzo durch die Flucht sich zu salvieren gemeynet / sind sie jedoch allerseits von den Kayserischen Cavallerey zwischen zweyen Wassern also eingeschlossen worden / daß ihrer wenig entkommen mögen. Solches nun hat vervrsachet / daß ein gut Theil der Schwedischen vnnd Pfältzischen im Wasser ersoffen / andere das Gewehr hinweg geworffen / vnd die Kayserische vmb Quartier angeschryen. Bey solcher Beschaffenheit konte es nicht fehlen / daß alles von der Artellerey / Munition / Stücken vnd Pagagi im Stich / vnd den Keyserischen verbleiben muste. Von Fähnlein vnd Standarten seynd (ohne die jenigen / so die Reuter zerrissen / vnd auß denselben / weil sie alle von blawen doppeltaffet[244] / vnd mit Silber gestickt waren / Libereyen[245] gemacht) 41. gelieffert / vnnd vnter andern Leuthen auch das Hosen- oder Englisch Ritterband / vnnd vmbher mit vielen Diamanten besetzt / vnnd der Ritter S. Georg auß Diamanten vberauß künstlich geschnitten / in der Mitte stehend (so der Pfaltzgraff kurtz zuvor empfangen) sampt der Pfältzischen Cantzley / vnd dern vielen Rariteten gefunden / vnd alles General Hatzfelden gelieffert worden / ingleichem hat man vnter der Pagagy auff deß Pfältzischen Kriegszahlmeisters Wagen / 30000.  erhalten / welches aber gedachter General Hatzfeld neben vielen schönen Rantzionen / so sie auff die Gefangene geschlagen / den Soldaten zur Beut gelassen. Und sind die Gefangene diese gewesen: Pfaltzgraff Robertus / der Jüngere / dessen General Leutenant Feretz[246] / zwey Englische Graffen / worunter einer auß den Reichsten in gantz Engelland / welcher auch dem Pfaltzgraffen 2. Regimenter auf seinen Beutel bey dieser Armee vnterhalten[247] / 6. Obriste / als Boy[248] / Lohenstein[249] / Bussard[250] / Millord[251] vnd 2. andere Englische / 5. Obriste Leitenant / 10. Obriste / Wachtmeister / zwölff Rittmeister / 24. Hauptleut / 6. Capitainleutenant[252] / 25. Fänderich / 16. Corneten / 40. Feldweybel[253] / 13. Feldscherer[254] / 50. Corporalen / vnnd bey zwey tausend Soldaten: Der Elteste Pfaltzgraff Printz Carol-Ludwig / nach dem er von den Hatzfeldischen / wie ein Haaß im Feld / herumb gehatzet / vnnd auß grosser Noth / mit einer Carotzen vñ 6. Pferden durch die Weser setzen wollen / wegen Höhe deß Vfers aber mit Pferden vnnd Carotzen auff das Land nicht kommen können / ist endlich herauß gesprungen / einen Weidenbusch ergriffen / sich also kümmerlich ohne eines Menschen Beystand ans Land salviret / vnd zu Fuß in Minden ganz wol durchbadet / ankommen / vorgedachte Pferd aber sind ertruncken / vnd hat man selbige sampt der Gutschen die Weser hinab schwimmen sehen. Auff der Wahlstatt hat man in 1200. tod gefunden / ohne die / welche in Sträuchern / Gräben / Wälden vnd Wassern geblieben / wie man dann derer gar viel die Weser hinabwarts schwimmend befunden. Auß diesem allhie haben vnderschiedliche / verständige Cavallier gevrtheilet / daß die jungen Pfaltzgraffen im Krieg / ihres Herrn Vattern Glück haben / das ist / nicht viel gewinnen werden“.[255] Das Theatrum Europaeum“[256] berichtet ebenfalls zur Schlacht:  „Hinwiderumb vnd entgegen haben die Pfältzische in Westphalen von den Kayser-Hatzfeldischen ein ziemlich hartes zur revenge[257] außstehen müssen. Dann nach dem sie eine Zeit hero / von den Kingisch-Schwedischen Völckern / wie vorgedacht / coniungiert im Stifft Münster sich gehalten / darinnen den armen Haußman[258] mit Fewer vnd Schwerdt vbel geprest / vnd alles / wessen sie mächtig werden können / außgeplündert / haben sie sich endlich / als sie auß gedachtem Stifft auffgebrochen / nach der Graffschaft Lippe gewendet / die gantze Macht vor die Hauptstatt desselben / nemblich / vor die Statt Lemgaw[259] gezogen / vnd beneben dem Kingischen Succurß[260] selbige mit einer General Belägerung zu schliessen angefangen / wobey man dann keinen Fleiß gesparet / sondern / beneben starcker Begrabung / auß Minden etliche Stück davor gebracht hat / vmb selbige / nach verfertigten Batteryen[261] gegen die Statt zugebrauchen. In dem sie nun gedachte Belägerung schon in die 14. Tag lang ernstlich continuirt / haben vnter dessen Ihre Excellentz Herr General Graff von Hatzfeld (als welcher der Schwedisch- vnd Pfältzischen actiones in guter Kundschafft hatte) auß allen Guarnisonen[262] selbiger Gegend eine ziemliche Macht zusammen geführt / mit welcher er / beneben seinen fürnembsten Obristen[263] vnd Officirern / vnversehens von Dortmund[264] ab vnd gegen Lemgaw zugezogen / vmb den Belägerten (mit welchen es bey nahe were geschehen gewesen) so viel müglich / Lufft zu machen. Die Schwedisch- vnd Pfältzische / nach dem sie gesehen / daß die Kayserisch-Hatzfeldische Völcker / mit ihnen zu schlagen / gegen sie im Anzug / haben sich so balden resolviert / nicht zwar zu weichen / sondern einen standhafften Fuß zu halten / seynd auch gegen die angehende Kayserische Truppen der gestalt vest verblieben / daß sich zu verwundern: Wie dann die Kayserische Reuterey zwey mal zurück geschlagen worden / vnd die Victori anfangs gar zweiffelhafftig gewesen. Da ihnen aber die Kundschafft einkommen / daß Herr FeldMarschalck Hatzfeld mit mehr Völckern / den ihrigen vnter dem Freyhern zu Westerhold zu Hülff / im Marche begriffen / haben sie strack ihre Paggagy[265] / sampt den Stücken nach dem Stättlein Vlothe / in der Graffschafft Ravensperg / gehen lassen / welches / als es Ihr. Excell. Herrn Graffen von Hatzfeld / vorgebracht / solches auch so wol von vnterschiedenen Gefangenen / als Ihr. Excell. recognoscirenden Partheyen selbst bestettiget worden / haben dieselbe vor nothwendig erachtet / solchem Vorhaben vorzubiegen / vndt dem Feindt die Gelegenheit / durch zu wischen / da es anderst müglich seyn könnte / abzuschneiden. Solches nun desto leichter ins Werck zu bringen / haben Ihre Excellentz von Hatzfeld / durch den Obristen Wachtmeister[266] / Freyherrn von Westerholt / die Brücken zu Ghofeld[267] (worüber die Schwedisch- vnd Pfältzische / in der Flucht gantz sicher nach Minden sich hetten retiriren können) ruiniren vnd abwerffen lassen / welches / nach dem es geschehen / haben die Schwedisch-Pfältzische den Hatzfeldischen nicht mehr so leicht entgehen können / darüber dann Sonntag den 7. 17. Octobr. Nachmittag gegen 2. Vhren / sich beyderseits ein blutiger Streit angefangen / in welchem die Schwedisch- vnd Pfältzische  Soldatesque der Hatzfeldischen erstes Salve Ritterlich / vnd ohne vermercktes Wancken / außgehalten / also / dass bey solchem ersten Angriff nicht allein viel verwundet vnd nieder gemacht worden / sondern auch bey einer halben Stund lang  / wer ob- oder vnten lige / nicht vermercket werden können. Hierbey haben der Obriste Wachtmeister / Freyherr von Westerholt / beneben Ihr. Fürstl. Durchl. deß Hertzogen in Lothringen Vice-Feld-Marschallen / Leutersem den Rechten / beyde Ihre Excell. aber / Herr Graff von Hatzfeld / vnd Herr Peter Graff von Götzen den lincken Flügel geführet / vnd bey solchem ihrem Commando / was dapfferen Obristen vnd Soldaten zuthun gebühren will / redlich verrichtet. Wolgedachter Herr Graff von Götzen / als welcher im vordersten Hauffen gegen die Feindt gestanden / ist gleich durch einen Canonschuß niedergelegt / vnd durch dessen Todt bey seinen Officirern vnd Soldaten ein groß Trawren vnd Mitleyden verursacht worden. Im Anfang wollte es sich (wie gedacht) mit den Kayserischen in etwas schlecht anlassen / vnd hatte das Ansehen gewunnen / als wollten die Hatzfeldische sich zum Durchgang gefast machen. In dem aber General Hatzfeld mit einer starcken anzahl Kürassierer[268] den Pfältzischen eingebrochen / vnd durchgehawen / hat sich endlich das Glück (welches niemaln so vnbeständig / als in dergleichen Occasionen zuseyn pfleget) gewendet / dass die Victoria uff der Kayserischen seiten gefallen / welche ihnen darumb desto sawrer ankommen / weil sie darüber vorwolgedachten Herrn Graffen von Götzen / zusampt dem Obr. Tirell (so ein Irländer vnd berühmter Soldat) verlohren. Als nun der der Pfältzischen Ordnung getrennet / ist der Handel erst recht angangen. Vnd ob zwar die Vbrwundene durch die Flucht sich zu salviren gemeynt / seynd sie jedoch allerseits von der Kayserischen Cavallery / vnd zwischen zweyen fliessenden Wassern also eingeschlossen worden / daß ihrer wenig entkommen mögen. Solches nun hat verursacht / daß ein gut theil der Schwedisch- vnd Pfältzischen im Wasser ersoffen / andere das Gewehr hingeworffen / vnd die Kayserischen vmb Quartier angeschryen. Bey solcher der Sachen beschaffenheit konnte es nicht fehlen / daß alles von der Artillery / Munition / Stücken vnd Pagagy im Stich verbleiben muste / massen dann die Hatzfeldsche 8. grobe Stück[269] / 2. Fewermörsel[270] / vnd etliche kleine Stücklein bekommen. Von Fähnlein[271] vnd Standarten[272] seynd (ohne diejenige / so die Reuter zerrissen / vnd auß denselben / weil sie alle von blawen doppelten Daffet / vnd mit Silber gestickt waren / Libereyen gemacht) 41. gelieffert / vnd vnter andern Beuthen auch das Hosen- oder Englisch Ritterband / worauff ein köstlicher Zierat / nemblich / der Ritter Sanct Georg / rund vmbher mit Diamanten besetzt / geschnitten gewesen (so der Pfaltzgraff kurtz zuvor empfangen) sampt der Pfältzischen Cantzley / vnd andern vielen Rariteten / gefunden / so balden auch Ihrer Excellentz Herrn Graffen von Hatzfeld gelieffert worden. Ingleichem hat man vnter der Paggagy / auff deß Pfältzischen Kriegs-Zahlmeisters Wagen / 30000. Reichsthaler erhalten / welche aber Ihre Excellentz den Soldaten zu einer Beuth gelassen. Die Gefangene seynd diese: Pfaltzgraff Robertus / der Jüngere / dessen General Leutenant[273] / Ferentz / 2. Englische Graffen / worunter einer / so der Reichste in Egelland / vnd 2. Regiment vor den Pfaltzgraffen auß seinem Beutel geworben / 6. Obristen / worunter Obr. Boy / Obr. Lohenstein / Obr. Bussard / Obr. Millord / 5. Obriste Leutenanten / 10. Obr. Wachtmeister /12. Rittmeister[274] / 24. Hauptleut / 6. Capitäyn Leutenant / 25. Fähnrich / 16. Corneten[275] / 40. Feldweybel / 13. Feldscherer[276] / 60. Corporalen[277] / vnd bey etlich 100. Soldaten / ohne die jenige / welche von den Westerholtischen / Hahnseischen[278] / vnd vmb Lemgaw gefangen worden. Der ältest Pfaltzgraff / Printz Carl-Ludwig[279] / nach dem er sich zu salvieren / mit einer Carotzen vnd 6. Pferden durch die Weser setzen wollen / wegen höhe deß Vfers aber / mit Pferden vnd Carozzen auff das Landt nicht kommen können /  ist endlich herauß gesprungen / eine Weyden ergriffen / sich allein salviert / vnd zu Fuß in Minden angelangt / woselbsten auch General Leutenant King (so an der Schulter vnd einem Backen gequetscht worden) selbst sechste kümmerlich ankommen. Vorgedachte Pferdt aber / sampt dem Gutscher / seynd ertruncken / vnd hat man selbige miteinander die Weser hinunter schwimmend gesehen“.[280] Nach Kings Aussage war Brossard dabei in Gefangenschaft geraten und im Oktober in Lemgo auch in Gefangenschaft verstorben. Brossard, schwedischer Obrist „vber ein Regiment zu Pferde“, ist am 7.10. 1638 „in einer offentlichen Occasion so sehr verwundet / daß er den folgenden 11. Octob. darauff sanfft entschlaffen“ und am 14.11.1638 in Minden begraben worden.[281] Kurt Koch,[282] Obristleutnant und Kommandant von Lemgo, informierte Hatzfeldt über die Bitte seiner Witwe, die einbalsamierte Leiche ihres Mannes freizugeben.[283] Der schwedische Obristleutnant Jobst Rudolf von Berkefeld bedankte sich bei Koch wegen der Einbalsamierung[284] und bat um Überführung der Leiche Brossards über Varenholz[285] oder Vlotho, ohne Zahlung einer Ranzion.[286] Brossard wurde am 14.11.1638 in Minden beigesetzt.[287]

[1] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[2] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[3] in festo inventionis sancta crucis: beim Fest Kreuzauffindung.
[4] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[5] General: hier Befehlshaber.
[6] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[7] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.
[8] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt von Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.
[9] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt.
[10] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[11] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 22.
[12] Brandstiftung: Auf vorsätzlicher Brandstiftung stand nach Art. 125 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 34] von 1532 die Todesstrafe durch Verbrennung. Zum Teil reichte aber auch schon die Androhung für eine Hinrichtung. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“.
[13] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[14] Patrick [Patricius, Peter, Padruig, Patkell] Ruthven [Ruthwen, Rutwen, Ruthuen, Rudtwein, Redwen, Retwin, Rittwein, Rudven, Rödwijn, Rödven, Rödwen, Rutwein, Rüttwein, „Rotwein“] of Forth and Brentfort [ca. 1572 Ballindean -24.1.1652 in oder bei Buxtehude], schwedischer Feldmarschall.
[15] Der Rang ist nicht stimmig.
[16] verte et lege ibi: blättere zurück und lies dort.
[17] Kartause: 1084 gründete Bruno von Köln im Tal von Chartreuse (bei Grenoble) das Eremitenkloster Cartusia. Die im Jahre 1127 verfassten, auf der Benediktinerregel basierenden Statuten verlangten strenge Askese, liturgische Schlichtheit, stetes Schweigen, Gebet und Handarbeit sowie vollkommene Enthaltsamkeit von Fleischspeisen. Die meiste Zeit verbrachten die Kartäuser in Einzelzellen, um sich der Askese und der Kontemplation zu widmen. Der auf Zeit gewählte Prior hatte die innere Leitung und die Vertretung des Klosters nach außen hin. Jedes Jahr hatte er auf dem Generalkapitel um seine Demission zu bitten, da das Amt als Bürde und die Rückkehr in die Einsamkeit und Stille als Barmherzigkeit betrachtet wurde. Stellvertreter des Priors war der Vikar, der sich als Seelsorger seiner ihn aufsuchenden Brüder betätigte. Die Verwaltung und die Sorge für weltliche Angelegenheiten sowie um kranke Mitbrüder kümmerte sich der Prokurator, während die Sorge für Bibliothek und Kirche in den Händen des Sakristans lag. Die Bewohner teilten sich in die Patres (Mönche) und Fratres (Laienbrüder), Redditen (Priester mit leichterer Lebensweise und der Erlaubnis, das Kloster zu verlassen) und Praebendarien (Mitglieder auf Zeit). Die Angliederung weiblicher Gemeinschaften erfolgte erst seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. Im Spätmittelalter wurden zahlreiche städtische Kartausen gegründet, die sich zu Orten der Gelehrsamkeit entwickelten. [wikipedia]
[18] den ehrwürdigen Vätern.
[19] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 45. Buxheim [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 122.
[20] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[21] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[22] Ingoldingen [LK Biberach].
[23] Vgl. die Erwähnungen bei SODEN, Gustav Adolph Bd. 3 [hier Prossarde].
[24] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.
[25] überreiten: jemanden reitend überfallen bzw. ein Land mit Reiterei angreifen und überwältigen.
[26] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“.
[27] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 212f.  (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).
[28] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.
[29] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[30] Wangen im Allgäu; HHSD VI, S. 854ff.
[31] Burg Ratzenried [LK Ravensburg], ursprünglich zwei Burganlagen.
[32] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.
[33] Aitrach [LK Ravensburg].
[34] FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 59f.
[35] Reichenhofen, Teilgemeinde von Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg].
[36] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[37] FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 61.
[38] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[39] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[40] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.
[41] Robert Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378. (dort wie immer weiterführende Literatur); BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.
[42] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[43] Hildburghausen [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 198ff.
[44] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen Amt Heldburg Nr. 2675.
[45] Wittenberg [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.
[46] Christoph Vitzthum v. Eckstädt [25.8.1594 Schloss Quedlinburg-29.8.1653 Schloss Quedlinburg], kursächsischer Obrist, Stiftshauptmann zu Quedlinburg.
[47] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[48] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[49] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen].
[50] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[51] Dessau-Roßlau; HHSD XI, S. 77ff.
[52] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[53] Andreas v. Ihlenfeld [Ilenfeld, Ilefeld] [um 1590-um 1655/1656], schwedischer Obrist.
[54] Georg Wilhelm v. Lohausen [Lohaussen, Lochhaußen] [ -16.5.1644], schwedischer Obrist.
[55] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[56] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 160f.
[57] Hans Günter [ – ], schwedisch-weimarischer Obristleutnant.
[58] James [Jakob] King of Birness and Dudwick, Baron Eythin u. Baron Sandshult [Kieg, Kinge, Kyng, Kingy, Kink, Kurden] [1589-9.6.1652 Stockholm], schwedischer Generalleutnant. MURDOCH, SSNE ID 2814.
[59] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.
[60] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[61] Helmstedt [LK Helmstadt]; HHSD II, S. 219ff.
[62] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[63] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 176.
[64] Die Grafschaft Henneberg-Schleusingen wurde nach dem Tod des letzten Grafen auf Grund der Erbverbrüderung von 1554 (de facto seit 1583) von den beiden wettinischen Linien, den sächsischen Albertinern und den thüringischen Ernestinern, bis 1660 gemeinsam verwaltet. Die Grafschaft Henneberg gehörte 1631 zu den von den Truppendurchzügen und Einquartierungen am schlimmsten betroffenen Territorien. An das Aufbringen der Kontribution nach Erfurt war kaum zu denken, das Rentamt in Schleusingen verfügte über keine Mittel. Die Landstände wurden bewogen, innerhalb der nächsten zwei Monate 2.500 Rt. aufbringen zu wollen. Ein weiterer schwerer Schlag wurde nach dem Bericht des kursächsischen Oberaufsehers Marschalk der Grafschaft im Oktober 1634 durch den Einbruch der Truppen Piccolominis versetzt. Vgl. HEIM, Leiden; HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 255; KÖBLER, Lexikon, S. 247f.
[65] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[66] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[67] Goldene Mark (Kr. Duderstadt); HHSD II, S. 172f.
[68] Duderstadt [LK Göttingen]; HHSD II, S. 123f.
[69] Obermaßfeld, heute Ortsteil von Obermaßfeld-Grimmenthal [LK Schmalkalden-Meiningen]. – Untermaßfeld [LK Schmalkalden-Meiningen].
[70] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 183.
[71] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[72] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.
[73] Holzthaleben [Kyffhäuserkreis].
[74] HAPPE I 312 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[75] Friedrich Ulrich Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel [5.4.1591 Wolfenbüttel-11.8.1634 Braunschweig].
[76] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[77] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[78] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung von Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren und Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen und Steueraufkommen und auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften und Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten und Abgabe von Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte und Gastwirte. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord und Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger und Bauern waren trotz errichteter Quartiergalgen und hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359.  Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Eine längere Einquartierung konnte den Ruin ganzer Gemeinden und Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger von Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“
[79] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  o d e r  d i e  Q u a r t i e r e   m i ß b r a u c h en.  E s  s e y e n  L e u t e,  d i e  n i c h t  a l l e i n  amore patriae et libertatis  d i e n t e n,  s o n d e r n  e t w a s  z u  g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.
[80] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[81] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.
[82] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[83] Stolberg [LK Harz]; HHSD XI, S. 453ff.
[84] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.
[85] Hans Friedrich v. Heßler [1610 Kloster Haeseler-10.12.1667 auf Schloss Balgstädt], schwedisch-weimarischer Obrist.
[86] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[87] Traktament: Verpflegungsgelder: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).
[88] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 185f.
[89] Thalebra [Kyffhäuserkreis].
[90] Michael Dilucet de Piccardi [de Luce Piccardi, Piccardij, Dilucet v. Picarda] [ – 1.10.1635], schwedisch-weimarischer Rittmeister.
[91] Wasserthaleben [Kyffhäuserkreis].
[92] Clingen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 69f.
[93] Greußen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 170f.
[94] Großbrüchter [Kyffhäuserkreis].
[95] N Gieselmann [ – ], schwedisch-weimarischer Rittmeister.
[96] Großmehlra [Unstrut-Hainich-Kreis].
[97] Urbach [Unstrut-Hainich-Kreis].
[98] Mehrstedt [Unstrut-Hainich-Kreis].
[99] Holzsußra [Kyffhäuserkreis].
[100] Arnstadt [Ilm-Kreis]; HHSD IX, S. 18ff.
[101] HAPPE I 313 r – 314 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[102] HAPPE I 316 r; mdsz.thulb.uni-jena.de. Haßleben [Kr. Erfurt] HHSD IX, S. 185f.
[103] JORDAN, Mühlhausen, S. 79.
[104] Schmalkalden [Kr. Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.
[105] Trusen, heute Ortsteil von Trusetal [LK Schmalkalden-Leiningen].
[106] Brotterode [Kr. Gotha]; HHSD IX, S. 58.
[107] WAGNER, Pforr, S. 126.
[108] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[109] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[110] Georg v. Uslar [Isler, Islar] [10.9./20.9.1584 Waake-2./12.3.1638 Waake], schwedischer Obrist.
[111] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[112] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[113] Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein [um 1590-6.7.1635 hingerichtet], schwedischer, dann kaiserlicher Feldmarschall.
[114] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“.[114] Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.
[115] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.
[116] Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[117] Giacomo [Jakob] Strozzi [Strotz, Stro(t)zki], Strozza], Graf v. Schrattenthal [ -1636], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[118] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[119] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[120] Georg Friedrich v. Brandenstein [1596-bestattet 9.10.1635 Erfurt], weimarischer Obristleutnant, Obrist.
[121] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[122] Dinkelsbühl [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 142ff.
[123] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[124] Bad Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[125] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[126] Sigismund [Sigmund] Heusner [Heussner, Heu0ner, Häussner, Heysener, Heisener, Heißler, Heißner, S. v. Wandersleben] v, Wandersleben [17.4.1592 Coburg-12.4.1645 Wittenberg], schwedischer, dann kaiserlicher Generalkriegskommissar.
[127] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[128] Ochsenfurt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 557.
[129] Stolberg [Kr. Sangerhausen]; HHSD XI, S. 453ff.
[130] Hohnstein [Kr. Sebnitz]; HHSD VIII, S. 151f.
[131] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[132] Henneberg [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 193ff.
[133] Georg Friedrich v. Wolframsdorf [Ramsdorf, Wolfersdörfer] [ – ], weimarischer Obristleutnant, Obrist.
[134] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[135] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.
[136] Schleusingen [Kr. Suhl]; HHSD IX, S. 382ff.
[137] Ober- und Untermaßfeld [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 319ff.
[138] Meiningen [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.
[139] Themar [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 436f.
[140] Römhild [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 353ff.
[141] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[142] Ochsenfurt [LK Würzburg]; HHSD VII, S. 557.
[143] Joachim Christian Freiherr, 1642 Graf v. der Wahl [1590-31.8.1644 Ingolstadt], kurbayerischer Feldmarschall.
[144] Bayreuth; HHSD VII, S. 77f.
[145] Markus [Marx] Heberer [ – ], Schweinfurter Stadtschreiber.
[146] Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[147] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 231ff.
[148] Hans Otto v. Schaumberg auf Mupperg [ -1632 oder 1633 ?], schwedisch-weimarischer Obristleutnant.
[149] Eltmann [LK Hassberge], HHSD VII, S. 172ff.
[150] SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 21.
[151] Bad Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 33ff.
[152] HAPPE I 324 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[153] WAGNER, Pforr, S. 126.
[154] Nordhausen [Kr. Nordhausen]; HHSD IX, S. 305ff.
[155] Jobst Sigismund Treusch v. Buttlar-Markershausen [ – ], schwedischer Obrist.
[156] Bischofstein [Gem. Lengenfeld, Kr. Heiligenfeld]; HHSD IX, S. 50f.
[157] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 295f.; Heiligenstadt [Kr. Heiligenstadt]; HHSD IX, S. 186ff.
[158] Volkenroda [Unstrut-Hainich-Kreis].
[159] HAPPE I 401 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[160] Georg v. Uslar [Isler, Islar] [10.9./20.9.1584 Waake-2./12.3.1638 Waake], schwedischer Obrist.
[161] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.
[162] HAPPE I 404 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[163] (Bad) Langensalza [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 33ff.
[164] Duderstadt [LK Göttingen]; HHSD II, S. 123f.
[165] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
[166] scopus: Ziel.
[167] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.
[168] Northeim; HHSD II, S. 353f.
[169] Witzenhausen [Werra-Meißner-Kreis]; HHSD IV, S. 478f.
[170] Bärenhäuter: Reitknecht, Tagedieb, Faulpelz, Tölpel.
[171] Kavalier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten. II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.
[172] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 313ff.
[173] Niederspier [Kyffhäuserkreis].
[174] Billeben [Kyffhäuserkreis].
[175] HAPPE I 405 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[176] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[177] JORDAN, Mühlhausen, S. 86.
[178] Rockensußra [Kyffhäuserkreis].
[179] Holzsußra [Kyffhäuserkreis].
[180] HAPPE I 411 r – 411 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[181] HAPPE I 413 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[182] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[183] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.
[184] Koblenz; HHSD V, S. 178ff.
[185] Ehrenbreitstein; HHSD V, S. 86f.
[186] Heinrich Burggraf v. Dohna [Donau, Thonau], Graf v. Wartenberg [ -27.2.1651 Prag], kurmainzischer Obrist, kaiserlicher Rat u. Kammerherr, Generalkommandant der kurmainzischen Lande, kaiserlicher Obrist.
[187] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[188] Caspar Freiherr v. Schnetter [Schmetter, Schnitter, Schneder] [ -Oktober ? 1644], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.
[189] Oberlahnstein [Loreley-Kreis]; HHSD V, S. 271f.
[190] Laufgraben: Graben, der bei der Belagerung einer Festung oder Stadt im Zickzackverlauf aufgeworfen wurde, in dem man sich möglichst ungefährdet nähern konnte. Approchen ist die Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung von Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe; vgl. dazu auch PIERER, Universal-Lexikon, Bd 14, S. 886-887) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden von den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite und etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen und der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa von der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb und sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke von der Anwendung der Zickzacks ab und führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage von Approchen seitens der Angreifer wurde von den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert. [wikipedia]
[191] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie.
[192] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[193] mit stürmender Hand: Terminus technicus bei Belagerungen, nachdem zumindest zwei Aufforderungen zur Übergabe und Stürme ergebnislos geblieben waren; wichtig gerade für die Kommandanten, die bei sofortiger oder unnötiger Übergabe ihren Kopf riskierten.
[194] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. => Verpflegung.
[195] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[196] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[197] FRITSCH, Tagbuch, S. 158f.
[198] Wernigerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 493ff.
[199] Ellrich [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 100.
[200] Osterode am Harz [LK Osterode am Harz]; HHSD II, S. 370ff.
[201] Jobst Rudolf [Hunold] v. Berkefeld [Birkenfeld, Birkfeld, Bückenfeld, Pirckfeld, Bergkfeld] [ -nach 1653], schwedischer Obrist.
[202] Landdrost: 1. Vorsteher der Ritterschaft eines Territoriums, 2. aus der Ritterschaft genommenes Haupt der landesherrlichen Verwaltung (Statthalter) 3. militärischer und politischer Leiter meist mehrerer Amtsbezirke, adlig und Mitglied der Ritterschaft.
[203] Ranzion, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[204] Friedrich Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Celle [28.8.1574-10.12.1648] 1636-1648 Fürst v. Lüneburg.
[205] HOFFMANN, Harzschützen, S. 127.
[206] Heinrich Wendt [11.9.1605 Einbeck-10.12.1683 Osterode ?], Stadtsekretär u. Bürgermeister in Osterode 1635-1683.
[207] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[208] Regimentsquartiermeister: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden.
[209] Landdrost: 1. Vorsteher der Ritterschaft eines Territoriums, 2. aus der Ritterschaft genommenes Haupt der landesherrlichen Verwaltung (Statthalter), 3. militärischer und politischer Leiter meist mehrerer Amtsbezirke, adlig und Mitglied der Ritterschaft
[210] Bilett (Bolett): meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.
[211] 1 Stück = 1200 Liter ?
[212] Markoldendorf, heute Ortsteil von Dassel [LK Northeim].
[213] WENDT, Osterode, S. 422ff.
[214] Esaias Haack [Hacke, Hack, Hagk, Hake], schwedischer Obrist.
[215] Stadthagen [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 435f.
[216] ZARETZKY, Stadthagen, S. 315.
[217] BURCHARD, Das Stadtarchiv, S. 286.
[218] Lawrence [Lorenz] Crawford [Grafert, Crafuhlit, Crafoord, Crownford, Crauffert] [1611 Jordan Hill, Glasgow-August 1645 bei Hereford], kurpfälzischer Obristleutnant.
[219] ZARETZKY, Stadthagen, S. 315.
[220] Kornett: kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[221] N Walthausen [ – ], schwedischer Kornett.
[222] BURCHARD, Das Stadtarchiv, S. 289.
[223] Vlotho [LK Herford]; HHSD III, S. 738f.
[224] 17.10.1638: Pfälzisch-schwedische Truppen unter Ruprecht von der Pfalz und James King of Birness and Dudwick werden von den Kaiserlichen unter Melchior von Hatzfeldt geschlagen. Ruprecht von der Pfalz gerät in Gefangenschaft. Vgl. GUTHRIE, The Thirty Years War, S. 73f.; WILSON, The Thirty Years War, S. 595.
[225] Karl I. Ludwig [22.12.1617 Heidelberg-28.8.1680 bei Edingen] 1649 bis zu seinem Tod Pfalzgraf bei Rhein, also Kurfürst der Pfalz.
[226] Rupert Pfalzgraf v. der Pfalz [17./27.12.1619 Prag-29.11.1682 London] Vgl. REBITSCH, Rupert.
[227] James [Jakob] King of Birness and Dudwick, Baron Eythin und Baron Sandshult [Kieg, Kinge, Kyng, Kingy, Kink, Kinck, Kurden] [1589- 9.6.1652], schwedischer Generalleutnant. MURDOCH, SSNE ID: 2814; BLACKER, Brief Sketches, S. 364f.
[228] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[229] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.
[230] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.
[231] Minden [LK Minden]; HHSD III, S. 517ff.
[232] Gohfeld, heute Stadtteil von Löhne [LK Herford].
[233] Bernhard Hackfort [Berent Ackfort] Freiherr v. Westerholt [Westerholtz] zu Lembeck [1595-18.11.1638 vor Vechta gefallen], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[234] Valdorf, heute Stadtteil von Vlotho.
[235] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.
[236] Linz; HHSÖ I, S. 66f.
[237] Hosenbandorden: der von König Eduard III. 1348 gestiftete Hosenbandorden (Orden des blauen Hosenbandes, Orden des Heiligen Georg in England).
[238] TESKE, Bürger, S. 135f. LAHRKAMP, Münsters Rolle, S. 87ff.
[239] Gohfeld, heute Stadtteil von Löhne [LK Herford].
[240] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[241] Johann Freiherr v. Leittersam [Lautersam, Leutersen, Leutersheim, Leutersum, Leyterßheim, Lüttersum, Luttersum, Luthersheim, Lentersheim, Lautersheim, Lutersheim, Leytersheim, Lottersheim, Luttersen] [ -nach 10.10.1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[242] Peter Graf v. Götz [Götze, Götzen] [ -17.10.1638 vor Vechta gefallen], kaiserlicher Generalwachtmeister.
[243] Hugo v. Tirell(i) [Tirell, Tirelle, Tyrell(e), Rivell] [ -17.10.1638 bei Vlotho], kaiserlich-kurbayerischer Obrist.
[244] Taffet (Daffet): leichtes glattes Seidenzeug.
[245] Liberey: Livrée (Dienstkleidung).
[246] Thomas [v.] Ferenz [Ferentz, Ferens, Verentz, Verens] [1594-1647], mansfeldischer, kurpfälzischer Generalleutnant.
[247] William 1st Earl of Craven [Juni 1608 Bishop’s Gate, London-9.4.1697 Drury House, Drury Lane, London], Obrist in pfälzischen Diensten. MURDOCH, SSNE ID 1339; http://www.berkshirehistory.com/bios/wcraven_eofc.html.
[248] Jacob v. Boy [Boye, Poyen] [ -17.10.1638 bei Vlotho], schwedischer Obrist.
[249] N Lohenstein [Lohe?, Lonstein, Werner von ?; Loo ?] [ -17.10.1638 bei Vlotho], kurpfälzischer Obrist.
[250] Pierre de [Peter v.] Brossard [Brosard, Brossar, Broßard, Brosart, Brosarte, Brossarth, Broßarth, Brossarden, Prohard, Prosardo, Prossarde, Prosart, Bossard, Borssard, Broßert, Bruschardt, Bruschhardt, Bussard, Pose] [1594-21.10.1638 Minden], schwedischer Obrist.
[251] William 1st Earl of Craven [Juni 1608 Bishop’s Gate, London-9.4.1697 Drury House, Drury Lane, London], Obrist in pfälzischen Diensten. MURDOCH, SSNE ID 1339; http://www.berkshirehistory.com/bios/wcraven_eofc.html.
[252] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[253] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[254] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %.
[255] HELVICUS, Caesar Victoriosus, S. 466f.
[256] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[257] Revenge: Vergeltung, Rache.
[258] Hausmann: Bauer.
[259] Lemgo [LK Lippe]; HHSD III, S. 452ff.
[260] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.
[261] Batterie: Geschütze wurden zu Gruppen zusammengefasst. Diese Gruppen nannte man Batterie. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete und zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]
[262] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[263] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[264] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.
[265] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[266] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[267] Gohfeld, heute Stadtteil von Löhne [LK Herford].
[268] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.
[269] Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.
[270] Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln von 100 Pfund und mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 1, S. 89. Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich gebraucht auch für Musketier.
[271] Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung von Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg und Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten und verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.
[272] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen.
[273] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[274] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obr
[275] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[276] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Feldscher wurden schlecht bezahlt; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 218: „Nach einem Bericht des Regierungs-Medikus Dr. Golla [1643; BW] hat der Feldscherer Kasimir Ebner des Rgt. [Johann Heinrich v:; BW] Haslang im Amberger Feldspital zu St. Katharina über hundert Schwerkranke behandelt, von denen kein einziger starb; Ebner bat um die Anstellung beim Feldspital. Er war in seiner Kleidung so heruntergekommen, daß er kaum über die Straße gehen konnte und stellte die bescheidene Forderung, wöchentlich nur 1 Taler zu erhalten“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %.
[277] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. Korporalschaft: Zug einer Kompanie, die von einem Korporal geführt wurde. Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes.
[278] Ludolf v. Hanensee [Hennense, Hanese] [ -20.4.1640 bei Plauen], kaiserlicher Obrist.
[279] Karl I. Ludwig [22.12.1617 Heidelberg-28.8.1680 bei Edingen] 1649 bis zu seinem Tod Pfalzgraf bei Rhein, also Kurfürst der Pfalz.
[280] THEATRI EUROPÆI CONTINUATIO III, S. 986f.
[281] EDLER, Thomas, Christliche Leichpredigt / Auß der 2. an den Tim. am 4. v. 7. Bey Christlicher und sehr Volckreicher Leichbegängnüß des WolEdelgebohrnen / Gestrengen / Vesten und Mannhafften Herrn Peter von Brossarth: Berühmten und Wolbestalten Obristen uber ein Regiment zu Pferde : Welcher/ nach dem er den 7. Octob. An. 1638. in einer offentlichen Occasion so sehr verwundet / daß er den folgenden 11. Octob.. darauff sanfft entschlaffen / Allhie zu Minden den 14. Novembr. An. 1638. in S. Marien Kirchen … beygesetzet worden / Gehalten … Durch M. Thomam Edlern / Zu S. Marien Pastorn daselbst. Rinteln 1639 [VD17 1:022184L].
[282] Kurt Helmar [Hilmar] Koch [ – ], schwedischer Obristleutnant. Vgl. http://www.schweinfurtfuehrer.de/persoenlichkeiten/militärische-personen-des-30-jaehrigen-krieges-in-schweinfurt/koch-kurt-helmar/.
[283] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 182.
[284] Balsamierung: Als Einbalsamierung oder Balsamierung bezeichnet man das Verzögern oder Verhindern der Fäulnis von Leichnamen durch künstliche Mittel, namentlich durch Tränken der Weichteile mit fäulniswidrigen Substanzen. Die Einbalsamierung stellt einen Teil der Mumifizierung dar. Eine Gleichsetzung beider Begriffe kann nicht vorgenommen werden, obwohl sie eng miteinander verwandt sind. Die Einbalsamierung wurde vorgenommen, wenn die Beisetzung in der Heimat wie bei Gustav II Adolf und anderen ranghohen Offizieren aus Kriegsgründen erst später möglich war.
[285] Varenholz [LK Lemgo]; HHSD III, S. 729.
[286] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 218.
[287] Christliche Leichpredigt, Auß der 2. an den Tim. am 4. v. 7. Bey Christlicher und sehr Volckreicher Leichbegängnüß des WolEdelgebohrnen / Gestrengen / Vesten vnd Mannhafften Herrn Peter von Brossarth: Berühmten und Wolbestalten Obristen vber ein Regiment zu Pferde / Welcher/ nach dem er den 7. Octob. An. 1638. in einer offentlichen Occasion so sehr verwundet / daß er den folgenden 11. Octob. darauff sanfft entschlaffen / Allhie zu Minden den 14. Novembr. An. 1638. in S. Marien Kirchen mit ansehnlichen Trawer vnd Todten Begängnisse der Erden beygesetzet worden / Gehalten … Durch M. Thomam Edlern / Zu S. Marien Pastorn daselbst. Rinteln 1639 [VD17 1:022184L]. Den Hinweis verdanke ich Herrn Uwe Volz.
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