Budaeus, Julius
Budaeus, Julius; Hauptmann [ – ] Julius Budaeus [ – ] stand 1627 als Hauptmann[1] im Regiment Herberstorff.
„Beim Abzug des Regiments Herbersdorf war eine Kompanie desselben unter Hauptmann Julius Budaeus in Rintheim[1a] bei Durlach[2] liegengeblieben, weil sie noch nicht gemustert war. Budaeus beklagte sich am 20.4. [1627; BW] schriftlich beim Münchner Kriegsrat, daß niemand sich darum kümmere und ihm deswegen die Soldaten wieder davonliefen, woraufhin der Kurfürst dem Heidelberger[3] Statthalter befahl, diese Kompanie zu mustern, auszurüsten und ihr den ersten Monatssold auszuzahlen. [Heinrich v.; BW] Metternich legte die Kompanie in den Kraichgau,[4] wo er sie mit zugeschossenem Geld der Ritterschaft am 10.5. musterte und dann zur Armee schickte“.[5]
„Als im Herbst 1627 die Wallensteiner die Altmark verlassen, um gegen Stralsund[6] zu ziehen, rückten die Truppen des bayerischen Reitergenerals Heinrich Gottfried zu Pappenheim[7] (die Pappenheimer) in die Altmark ein. Sie hausten ärger, als alle Soldaten vor ihnen. Noch blieb Kalbe[8] fast ein Jahr von kurfürstlichen Truppen besetzt, aber Ende 1628 ließ Pappenheim Kalbe und den Werder durch den Obersten[9] Julius Budäus besetzen. Für die Menschen beginnt eine neue Leidenszeit. Im Kirchenbuch von Kalbe werden mehrere Pappenheimer genannt. Am 7.2.1629 wird Adam Heinrich, ein kaiserlicher Soldat von Trier mit Anna Vogts copuliert und am 18. März steht Ursin Beckerling, Wachtmeister des Generalleutnants von Pappenheim Pate. Die Plünderungen werden im Laufe des Jahres 1629 immer unerträglicher, so dass sich der Landeshauptmann Thomas v. d. Knesebeck am 16.3.1630 entschloss, an den Grafen Tilly[10] einen Brief zu schreiben mit der Bitte, die Plünderungen zu unterbinden. Schon am 23.3. antwortete Tilly und versprach, das Regiment Pappenheim aus der Altmark abzuziehen. Ostern 1630 sind die Pappenheimer abgezogen und haben ein völlig verwüstetes Land hinterlassen. Wer aber nun auf Besserung hoffte, sah sich bitter enttäuscht, denn an Stelle der Pappenheimer rückte das Streifkorps [!] des Obersten Holk[11] in die Altmark ein“.[12]
[1] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 15.11.1635, sollte er 200 fl. erhalten; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach der kaiserlichen Verpflegungs-, Futter- u. Soldordnung (1640) standen ihm bei der Infanterie dagegen nur nur 140 fl. zu; SCHMID, Quellen, S. 159. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere höherer Dienstränge waren auch zugleich Hauptleute u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Hauptmann nach der Schlacht bei Jankau (1645) 150 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Hauptmann erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 150 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1668, S. 599.
[1a] Rintheim, heute Ortsteil v. Karlsruhe [LK Stadtkreis].
[2] Durlach, heute Stadtteil v. Baden-Baden.
[3] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.
[4] Kraichgau; HHSD VI, S. 427f.
[5] MAIER, Unterpfalz, S. 78f.
[6] Stralsund [Kr. Stralsund]; HHSD XII, S. 292ff.
[7] Vgl. STADLER, Pappenheim.
[8] Calbe/Saale [Kr. Calbe/Schönebeck]; HHSD XI, S. 65ff.
[9] Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Söldnerkaptalismus; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[10] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[11] Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[12] Kalbe im 30jährigen Kriege. Online verfügbar unter: kalbe-milde.de/bur/bu9/bu9f2.htm.
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