Dorlar, Kaspar; Hofmeister [ – ] Dorlar war Hofmeister, Kommissar und Hauptmann des Grafen Ernst zu Sayn-Wittgenstein und in Schmallenberg[1] begütert.
„Im Zuge der militärischen Ereignisse des Jahres 1632 standen im oberen Sauerland in schwedischen Diensten stehende Truppen unter den Obristen [Kurt von; BW] Dalwigk und Mercier, die zunächst von Medebach[2] aus operierten, den Kaiserlichen unter dem Hauptmann Hans Wulf von Wrede [zu Reigern; BW] gegenüber. Im Dienste der Schweden stand auch Graf Ernst von Sayn-Wittgenstein, der – einem Warnschreiben Wredes an die Schmallenberger vom 17. April 1632 zufolge – sein Kriegsvolk aufgeboten hatte, um zum Grafen [Ludwig Heinrich; BW] von [Nassau-; BW] Dillenburg und dann gemeinsam mit diesem auf Olpe,[3] Attendorn[4] und Schmallenberg zu ziehen. In diesem Zusammenhang wandten sich die Schmallenberger und Nachricht und Hilfe an die verwitwete Gräfin Maria Johanna zu Sayn-Wittgenstein, die am 20. April 1632 antwortete, daß ihr nichts dergleichen bekannt sei. Sie wolle Nachricht geben, wenn etwas gegen Schmallenberg und Kloster Grafschaft[5] vorgehe und dieses nach Möglichkeit abwenden. Gut vierzehn Tage später antwortete der ebenfalls persönlich angeschriebene Graf Ernst der Stadt.
Der Königlichen Maiestät zu Schweden bestelter Obrist Lieutenant, des löblichen gräflich Sölmischen regiments zu roß, Ernst Grave zu Seyn und Wittgenstein, Herr zu Homburg[6] etc.
Unsern gunstigen grus und geneigtten willen zuvor, ersame und vorsichtige, besonders liebe benachbarte.
Ab ewrem schreiben, wie auch dem abgeordnetten richter Ebert Quincken, unsern freigraven der freigraveschafft Zuschen,[7] haben wir mitt mehrerm verstandten, daß ir bittet, wir wolten euch wegen des besorgendten einfals der Heßischen soldatesca ainige salvaguartiam ertheilen. Nun seindt wir solches, umb etwes gegen uns und unsere underthane wolverhaltens willen, bevorab, weil unser hoffmeister Caspar von Dorlar (der ohnedaß in ihrer Koniglichen Maiestät zu Schweden dienst und protection mitt allem dem seinigen ist) sein haus und gutter daselbsten hatt, zu thun nicht ungeneigtt. Weil aber wir under genannter armee nichtt, sondern allein under der Schwedischen commando haben, so konnen wir anders nichtt alß mitt vorschreiben und intercediren, wenn wir zeittig advisiret [= unterrichtet], euch zu hulff kommen. Darzu wir uns nicht allein willig erkleren, sondern wollen auch alßdann, wans die nott erfordertt, jemandts von den unserigen, damitt ir zum wenigsten fur der plunderung gesichertt seytt, der endts incontinenti [= sofort] abferttigen und soviel mensch- und muglich abwehren helffen laßen.
Sollte aber wieder zuversichtt der einfall so plotzlich, ehe wirs berichtett wurden, vorgehen, so hette der richter vorgenannt, welcher in unsern diensten, dieß schreiben den furstlich Heßischen kriegsbedienten mitt vermeldung unsers respective dienst und grußes vorzuzeigen und vor gewaltthatsamkeitt zu bitten, umb die contribution aber auf träg- und thunlichkeitt zu handlen, wie wir uns zu ihnen, daß sie euch dießes unsers vorbittens wurcklich genießen laßen werden, versehen thun. So wir hinwieder gegen einen jeden nach standts gebur zu verdienen erbiettig. Und wir habens euch, denen wir mitt allem gutten wol beygethan, zur wiederanttwortt mitt entpfehlung gottlicher allmacht nichtt verhalten wollen. Datum Berleburg,[8] den 2ten Mai anno 1632.[9]
In den Aufzeichnungen der Stadt Hallenberg[10] heißt es: „Anno 1634 am 5. Julii: Demnach nun die stadt Medebach leider am 23. Junii von dem graven von Everstein [Kaspar von Eberstein; BW] und Curt von Dalwig eingeäschert, so ist statt Hallenberg mit antrohung gleicher procedur ad contribuendem naher der Casselischen krigscassa eingefurdert und daruff auf botmesige einmahnung Caspar von Dorlars zu behuff angedeuter krigscassa naher Berleburg gelibert 40 reichstaler“.[11]
[1] Schmallenberg [LK Meschede]; HHSD III, S. 672f.
[2] Medebach [LK Brilon]; HHSD III, S. 500f.
[3] Olpe [LK Olpe]; HHSD III, S. 593f.
[4] Attendorn [LK Olpe]; HHSD III, S. 36ff.
[5] Grafschaft, Kloster [LK Meschede]; HHSD III, S. 263.
[6] Homburg [Gem. Nümbrecht, Oberberg. Kr.]; HHSD III, S. 337f.
[7] Züschen [LK Brilon]; HHSD III, S. 814.
[8] Berleburg [LK Wittgenstein]; HHSD III, S. 67f.
[9] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 278f.
[10] Hallenberg [LK Brilon]; HHSD III, S. 282f.
[11] BRUNS, Hallenberg, S. 279.