Drummond [Dramond, Dromont, Drommont, Drommond, Drommont, Drumme, Drummen, Drummunt, Dortmund, Dremont, Trommont], David (von); Generalmajor [1593-12.3.1638]
Drummond[1] war der Schwiegersohn des britischen Diplomaten Sir James (Jakob) Spence of Wormiston und seiner Gemahlin Agnes Durie,[2] stammte aus Schottland und diente in der schwedischer Armee.[3] Am 27.3.1634 wurde er zum Generalmajor[4] befördert.[5] Er war einer der ersten schottischen Söldner,[6] der diesen Rang in schwedischen Diensten erreichte.
Geboren 1593 in Schottland diente er zunächst 1617 als Leutnant[7] in der schwedischen Leibgarde, dann 1621 als Hauptmann[8] in Bengt Kafles Östergotland-, Jonköping- und Kaakind-Regiment.[9] Bereits 1619 hatte er als Belohnung für seine Dienste von Gustav II. Adolf Landbesitz bei Slefringe erhalten. 1622 wurde er in das Östergotland-Regiment Johan Banérs übernommen, 1623 wurde er Obristleutnant[10] in Patrick Ruthvens[11] Kalmar-Regiment. Im März 1626 diente er in der Schwedischen Infanterie in Livland und war in einen Gefangenenaustausch involviert. Er führte das Regiment ab 1627 als Obrist.[12] In diesem Jahr wurde er zusammen mit Patrick Ruthven und Alexander Leslie[13] in den Adelsstand erhoben. 1628 erhielt er vom Militärkollegium in Stockholm die Instruktion, zusammen mit den Kompanien von Obristleutnant James King,[14] Didrik von Scheiding und Jakob Neuland sein Regiment zusammen mit der Flotte in den Kämpfen um Stralsund[15] einzusetzen, bis es nach Dirschau[16] abgezogen wurde. 1629 scheint er als Kommandant von Kalmar[17] fungiert zu haben.
Im März 1629 bestätigte Reichskanzler Oxenstierna[18] Drummond, dass dieser für 7408 ½ schwedische Taler Bekleidungsstoffe für sein Regiment gekauft habe, und sagte ihm die Rückerstattung seiner Auslagen zu. Zusammen mit seinen Männern kehrte er im Oktober 1629 nach Schweden zurück. 1630 übernahm er als Obrist das Kalmar-Regiment des verstorbenen Thomas Muschamp,[19] Kommandant von Marienwerder.[20] 1632 fungierte Drummond als Vermittler zwischen Karl I. von England und Gustav II. Adolf. In diesem Jahr trat er auch in Verbindung mit Stettin.[21]
Das „Theatrum Europaeum“[22] berichtet unter dem Juni 1634 über die Einnahme von Crossen:[23] „In der Schlesien waren nun beyde Schwedische und Chur-Sächsische und Brandenburgische miteinander vereiniget / und die Schwedisch-Brandenburgische zwar lagen für Crossen / die Chur-Sächsische aber vor Groß-Gloggau.[24]
Crossen ist am ersten übergangen / und mit Accord[25] erobert / und von dem Herrn Schwedischen General Major[26] und Obr. David Dramond eingenommen / haben mit weissen Stäben[27] außziehen müssen / also sich der mehrertheil bey den Schweden untergestellt[28] und unterhalten lassen. Die Accords-Puncten lauten / wie hierunter gesetzt:
1. Soll die Käyserl. Guarnison[29] mit weissen Stäben von Crossen außmarchiren / unnd die Knechte[30] bey dieser Armee Dienst nehmen / und sich unterhalten lassen.
2. Der Commendant sampt den anderen Capitäynen sollen ein jeder mit einem Wagen ihrer Pagagy[31] außziehen / und benebenst andern Officirern / als Leutenanten / Fähnrichen[32] und Feldwebeln[33] in salvo convoirt werden.
3. Sollen sie sich keines Wegs unterstehen / von Stücken[34] / Ammunition und andern Sachen / so ihnen nicht zukommen / etwas auf dem Weg zubringen oder versehren.
4. Sollen sie keinem Bürger von dem Seinigen wieder entfrembden oder mit sich nehmen / vielweniger dieselbe auff einigerley Weise gefähren.
5. Alle Gefangene / so unser Parthey angehörig / sollen sie restituiren / und ohne einige Exception auff freyen Fuß stellen.
6. Biß so lang die Convoy wieder in salvo zu unserer Armee gelangt / sollen sie zween genugsame Geysseln zurück lassen / welche hernach an sichern Orth und Stelle sollen verschafft werden.
7. Alsbald die Capitulation unterschrieben / sollen sie verpflichtet seyn / alle Aussenwerck den Unserigen einzuräumen / und die innerste StattThor mit ihrem Volck die Nacht über besetzen / und Morgens frühe außmarchiren.
Zu Urkundt und gemeinsamer Versicherung ist dieser Accord von beyden Partheyen bekräfftiget / unterschrieben und versiegelt: So geschehen im Feld-Läger vor Crossen / den 2. Junii / An. 1634.
David Dramond.
(L. S.)
Maximilianus von Stegken[35]
(L. S.)“[36]
In der „Thomas-Chronik“ heißt es über das Auftreten Drummonds in der freien Reichsstadt Mühlhausen:[37] „Im folgenden Oktober [1634; BW] ist von dem Herrn Feldmarschall[38] Baner[39] der Generalmajor Drommond zugewiesen, welcher bis in den Dezember über 26.000 Rtlr. gekostet“.[40] „Den 10. October [20.10.; BW] brachte der schwedische Generalmajor David Dortmund vom General Banner Ordre, mit seinem bei sich habenden Regimente sich in die Stadt einzuquartieren; es waren zwar 12 Compagnien, aber in allem nicht über 400 Mann. Er verlangte alle Monat 5000 Thaler, war aber unmöglich aufzubringen, und gleichwohl die Verpflegung auf ein ganzes Regiment. Er bedrohte auch die Bürgermeister mit Kopfabhauen, und mußten auf ein complet Regiment Quartier machen, daß sie die Bürger recht ums Geld plackten. Der Rath ließ jedem Brauherrn in continenti 5 Thaler und einen doppelten Geschoß zu erlegen ansagen, weil aber die Bürger ganz ausgesogen, wurde nicht mehr als 800 Thaler colligiret“.[41] „Den 16. October [26.10.; BW] Abends 8 Uhr kam Order vom Generalmajor über die Cavallerie, Herrn Torsten Stallhuschl (?),[42] daß General Dortmund mit seinem Regimente eiligst aufbrechen und nach Erfurt[43] kommen solle; wurden sogleich die Trommeln geschlagen, und um 12 Uhr Mitternachts ging der Marsch schon fort, und war jedermann froh, aber den 23. [3.11.; BW] kamen sie alle wieder in ihre allen Quartiere, und da ging das Quälen und Ängstigen erst recht an, und haben die Leute auf das heftigste bedränget“.[44]
„Den 30. November [10.12.; BW] zog General Dortmund nach Magdeburg[45] ab, nachdem er die Stadt genugsam ausgesogen. […] Den 5. December [15.12.; BW] brach die Lüneburger[46] Artillerie in die Vorstadt St. Nicolai ein, und der Stallmeister, der sie commandirte, legte sich in die Schenke zum Hirsch und nahm alle Früchte, die auf den Markt gebracht werden sollten, weg. – Den 8. December [18.12.; BW] kamen die Dortmundschen wieder, und den 9. [19.; BW] jagten sie die Lüneburger fort aus der Vorstadt Nicolai. Den 20. December [30.12.; BW] ist der Generalmajor Dortmund abermals aufgebrochen. Der Rath mußte ihnen etliche Heerwagen mit Decken machen lassen. Diese Gäste hatten den Bürgern großen Schaden gethan und kosteten mehr als 28 000 Thaler. Weil der Rath ihm nicht hat geben können, was er verlangte, so hat Dortmund in der Wage für 6 000 Thaler Wolle, so Sebastian Griesbach gehörte, aufladen und nach Magdeburg[47] führen lassen, wozu die Bürger Wagen und Pferde schaffen mußten, welche zwar zum Theil wieder kamen, zum Theil wurden sie vor dem Görmarthore von den Soldaten und Officieren aufgefangen und mit weggenommen. Als gedachter General Morgens abmarschirte, sind Abends 2 Compagnien Lüneburgische Völker mit Artillerie vor die neue Pforte gekommen, haben dieselbe mit Gewalt aufgeschlagen und sind in die Stadt gebrochen, hielten sich friedlich, bis man ihnen Quartier gab“.[48]
Der schwarzburg-sondershausische Hofrat und Chronist Volkmar Happe[49] hielt in seiner „Thürinigischen Chronik“ fest: „Den 29. Dezember [8.1.1635, BW] der Generalmajor Trommont von der Banierischen Armee mit eintausend Musquetiren zu Allmenhausen[50] gelegen“.[51] „Den 30. Dezember [9.1.1635; BW] der schwedische Generalmajor Trommont zu Clingen[52] und Westgreußen[53] mit seinem Volcke gelegen, haben übel tyrannisiret wieder das arme Volck, hat ihnen auch der Verwalter auf dem Schlosse 6 rh geben müssen“.[54] „Den 31. Dezember [10.1.1635; BW] diese Gesellschaft auf die Sachsenburg[55] marchiret, haben ein fedt Schwein aus der Cramermühlen gestohlen“.[56]
Ab Januar 1635 fungierte Drummond als Kommandant der schwedisch-weimarischen Besatzung in Erfurt.
„Seine [Wilhelms IV. v. Sachsen-Weimar;[57] BW], die in Thüringen liegenden sächsischen und schwedischen Befehlshaber zu bewegen, Truppen zum Entsatz Koburgs[58] zusammenzuziehen, waren bisher vergeblich gewesen. Oberst Friedrich Wilhelm Vitztum[59] hatte sich zwar bereit erklärt, Truppen zu schicken, jedoch müsse ihm der Herzog zuvor einen Befehl des Kurfürsten zusenden. Bei dem schwedischen Generalmajor Drummond, der in Erfurt lag und unter den Angriffen der Sachsen auf seine Quartiere sehr zu leiden hatte, war er ebenfalls auf wenig Entgegenkommen gestoßen, so daß er seiner Enttäuschung mit den Worten Luft machte, er würde, wenn er spüre, daß Schweden ‚allgemach von ihm die Hand abziehen‘ wolle, endlich gezwungen werden, ‚sich auch etwas mehr als sonst umzusehen‘, wie er ‚sich etwas versichern‘ könnte. Baner, dem Drummond dies berichtete, zeigte sich darüber sehr erstaunt. Er wisse nicht, wodurch der Herzog zu derartigen ‚nachdenklichen Reden veranlaßt worden sein‘ könne. Schweden werde seine Verbündeten nicht im Stich lassen, und er hoffe, Herzog Wilhelm werde der schwedischen Sache treu bleiben. Für den Entsatz der Festung geschah nichts“.[60]
Der Pfarrer Jacob Möser [um 1570-1644][61] in Staßfurt[62] erinnert sich an zwei Aufenthalte: „Den 27. Febr. [8.3.1635; BW] verzehret der General-Major Drommont mit seinen Leuten in beiden Gasthöfen 28 Thlr. 20 Gr., so man für ihn zahlen muß. […] General Drommont hat wieder verzehret 32 Thlr. 21 Gr. 9 Pf“.[63]
Im April 1635 hielt der schwedische Reichsrat fest, dass sein Regiment – genannt „Drummen’s“ – in Bengt Björns[64] Truppen überführt werden sollte, da Björn nach Hause geschickt wurde.
Merian schreibt in seiner „Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae“: „Anno 1636. machte sich der Schwedische General Wrangel[65] an Gartz[66] / und setzte der General Major Drummunt [Drumond] / mit der vortrabenden Wranglischen Armee / über die Oder / fiel die Marwizische[67] Schantz[68] vor Gartz an / und übermeisterte sie“.[69]
Die Festung Driesen[70] war von den kaiserlichen Truppen besetzt und beim Anrücken der Schweden unter General-Major von Drummond verstärkt worden. Mitte Februar 1637 war diesem der ausdrückliche Befehl erteilt, „das Nest“ um jeden Preis zu nehmen oder auszuhungern. Drummond musste jedoch unverrichteter Sache wieder abziehen, denn Driesens starke Mauern und die umliegenden Moräste boten hinreichend Schutz. Die offene und ungeschützte Stadt, die Altstadt westlich der Grusenstrasse, hatten sie zerstört und niedergebrannt, so dass der Rat 1638 dem Kurfürsten klagte, dass kein Bürger mehr auf dem öden und wüsten Platz, da sonst die Stadt gestanden, zu finden sei und bat, den Wiederaufbau nicht wie der kurfürstliche Rat Georg Abraham von Grünberg vorgeschlagen, hinterwärts nach dem Werder zu, sondern auf der alten Stelle zu gestatten.
1638 wurde Drummond Kommandant in Gartz, wo er im Februar 1638 in Gefangenschaft geriet[71] und kurz darauf am 12.3. wahrscheinlich in Spandau[72] starb. Augenscheinlich war er mit seinen finanziellen Transaktionen nicht sehr erfolgreich, denn er ließ seine Gemahlin Cecilia Spens, eine Tochter des Gesandten und schwedischen Generals Sir James Spens of Wormiston, in finanziellen Schwierigkeiten zurück. Nach Intervention bei Oxenstierna[73] gelang es ihr schließlich mit erheblichen Kosten den Leichnam ihres Mannes 1643 von Deutschland nach Schweden zu überführen und in der Ridderholms-Kirche in Stockholm begraben zu lassen. Sie starb um den Oktober 1645. Ihr geringes Vermögen hinterließ sie ihren Diener. Sie starb in Armut und ihre Cousins William und Peter Monnipenny baten Hugh Hamilton, mit 300 Rt. für ihr Begräbnis zu bürgen.[74]
Im September 1758 wurde sein Zinnsarg geöffnet, von ihm übrig war nur noch der gut erhaltene Schädel. Der Sarg trug folgende Inschriften: „Hic situs est nobilis ac strenuus david drummond quondam regis ac postea coronae sueciae praefectus vigilum generalis eques auratus et urbis chiliarcha qui pie obiit d. 12 martii 1638.“ Ferner: „morte nihil incertius, sed nulli tempus incertum“ und „qualis sum talis eris civis sum in cinera eris“.
In Schloss Skokloster, Carl Gustav Wrangels[75] Besitz, befindet sich das Portrait Drummonds von 1623.
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] MURDOCH, SSNE ID: 2396 (dort weitere Literatur); Svenskt Biografiskt Lexikon Bd. 11, S. 461; MACKILLOP; MURDOCH, Military Governors, S. 60, 67, 68f.
[2] ra.se/ra/Oxenstierna/oxenstierna1.htm, No. 3584: Spens an Oxenstierna, Pilla, 1627-10-22.
[3] SBL 11, Stockholm 1945, S. 461-464.
[4] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[5] Vgl. Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf, Nr. 155: David Dremont, schwedischer Militär, an Fürst Friedrich von Anhalt, Mühlhausen 1634.
[6] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm.17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire.
[7] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[8] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[9] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[10] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[11] Patrick [Patricius, Peter, Padruig, Patkell] Ruthven [Ruthwen, Rutwen, Ruthuen, Rudtwein, Redwen, Retwin, Rittwein, Rudven, Rödwijn, Rödven, Rödwen, Rutwein, Rüttwein, „Rotwein“] of Forth and Brentfort [ca. 1572 Ballindean -24.1.1652 in oder bei Buxtehude], schwedischer Feldmarschall.
[12] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[13] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.
[14] James [Jakob] King of Birness and Dudwick, Baron Eythin und Baron Sandshult [Kieg, Kinge, Kyng, Kingy, Kink, Kurden] [1589- 9.6.1652], schwedischer Generalleutnant. MURDOCH, SSNE ID: 2814; BLACKER, Brief Sketches, S. 364f.
[15] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.
[16] Dirschau [Tczew, Kr. Dirschau]; HHSPr, S. 39f.
[17] Kalmar [Kalmar län].
[18] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.
[19] Thomas Muschamp [Muscamp, Mustamp, Mustchamp, Mustehemp, Muston, Musten, Mustan, Mussen] [1580-6.9.1629], schwedischer Obrist.
[20] Marienwerder [Kwidzyn, Kr. Marienwerder]; HHSPr, S. 133ff.
[21] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[22] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[23] Krossen oder Crossen a. d. Oder [Krosno Odrzańskie; Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 246f.
[24] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[25] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[26] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stallhaus] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor.
[27] Weißer Stab: das Zeichen der Pilger u. Bettler, symbolisiert hier das Zeichen der Landflüchtigkeit, für Kriegsgefangene, Aufrührer, die Übergabe auf Gnade und Ungnade (DWB Bd. 17, Sp. 336, 28), der Niederlegung aller Würden und den Verzicht auf allen Besitz.
[28] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.
[29] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[30] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.
[31] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[32] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[33] Feldwebel: Unteroffiziersdienstgrad. Der Feldwebel war ein vom Obristen oder Hauptmann eingesetzter Gehilfe in der Infanterie. Er wirkte zunächst an der Einteilung und Aufstellung der Schlachtordnung des Fähnleins mit. Im 17. und 18. Jahrhundert übernahm diese Funktion der Major/Obristwachtmeister, und im Zuge dessen beschränkten sich die Aufgaben des Feldwebels auf den inneren Dienst: auf Empfang und Ausführung der Kommandos der höheren Offiziere, die Abholung und Weitergabe der Losung an die Korporale und Gefreiten, die Aufsicht über die Disziplin der Compagnie und die Erfüllung der herrschaftlichen Dienstverpflichtungen, auf das Schreib- und Rechnungswesen. Der Feldwebel wurde teilweise auch Sergeant genannt, bei Artillerie und Kavallerie hieß er Wachtmeister. Im Schultheißengericht, der genossenschaftlichen und von den Kriegsherren weitgehend unabhängigen Rechtsinstanz in den Landsknechtsheeren (die im Laufe des Dreißigjährigen Krieges von den Unter[kriegs]gerichten abgelöst wurde) dienten Feldwebel als Gerichtsoffiziere. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 46ff.
[34] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[35] Maximilian v. der Stegen [Steege, Steegen, Stegken] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[36] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 307.
[37] Mühlhausen [Kr. Mühlhausen]; HHSD IX, S. 286ff.
[38] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[39] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.
[40] JORDAN, Mühlhausen, S. 254.
[41] JORDAN, Mühlhausen, S. 80.
[42] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stallhaus] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor.
[43] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[44] JORDAN, Mühlhausen, S. 81.
[45] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[46] gemeint ist hier Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle -2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General.
[47] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[48] JORDAN, Mühlhausen, S. 81.
[49] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[50] Allmenhausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 174.
[51] HAPPE I 354 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[52] Clingen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 69f.
[53] Westgreußen [Kyffhäuserkreis].
[54] HAPPE I 355 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[55] Sachsenburg [Burgenlandkreis]; HHSD VIII, S. 312f.
[56] HAPPE I 355 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[57] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.
[58] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[59] Friedrich Wilhelm I. Graf Vitzthum v. Eckstädt [4.8.1578 – 26.5.1637 Leipzig], schwedischer Generalmajor.
[60] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 282f.
[61] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.
[62] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.
[63] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 58.
[64] Bengt Björn [ – ], schwedischer Obrist.
[65] Herman Wrangel [29.6.1587 Estland-11.12.1643 Riga], schwedischer Feldmarschall.
[66] Gartz a. d. Oder [Kr. Randow]; HHSD XII, S. 185ff.
[67] Georg v. der Marwitz [ – 1678], kurbrandenburgischer Obrist.
[68] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[69] MERIAN; ZEILLER, Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae, S. 61.
[70] Driesen [Kr. Friedeberg]; HHSD X, S. 429ff.
[71] THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 910.
[72] Berlin-Spandau; HHSD X, S. 97ff.
[73] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. FINDEISEN, Axel Oxenstierna.
[74] Swedish Riksarkiv, Axel Oxenstiernas Brefvexling, E589; Svenska Adelns Ättartavlor, vol 7, S. 429; F. Rudelius, ‚Kalmar Regementes Chefer, 1623-1907‘ in Personhistorisk Tidskrift, vol. 9, 1907, appendix, S. 5-8; F. Rudelius, Kalmar Regementes Personhistoria, 1623-1927, 2 vols, (Norrkoping, 1952), vol.1, S.. 29-30; Female.
[75] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.