Espaigne [La Spagne, La Spagna, Espagny, Despania, Spanier], Raymond [Raymondo] d‘
Espaigne [La Spagne, La Spagna, Espagny, Despania, Spanier], Raymond [Raymondo] d‘; Obrist [ -August 1640 Glogau] Raymund d’Espaigne, der aus Lothringen stammte, war kurbayerischer, dann kaiserlicher Obrist[1] eines Arkebusierregiments,[2] war mehr wegen seiner Plünderungszüge[3] (z. B. in Ebelsbach[4] beim würzburgischen Zeil[5] im November 1631[6]) und seiner Sauforgien als wegen seiner militärischen Leistungen bekannt. Angeblich hatte der korrupte kurbayerische Kriegskommissar[7] Georg von Lerchenfeld schon bei der Musterung[8] seines Regiments durch die Finger gesehen und „blinde Namen passieren lassen, so dass das Regiment nicht die vorgesehene (aber in Rechnung gestellte) Sollstärke hatte“.[9]
1631/1632 war er mit seinen sechs Kornetten Kavallerie in die Kämpfe in Franken und der Oberen Pfalz involviert.[10]
Fürstbischof Johann Georg Fuchs II. von Dornheim hatte nach der schwedischen Besetzung Zeils durch Gustav Horn fluchtartig (wie sein Amtsbruder Franz von Hatzfeldt[11] Würzburg[12]) und verwünscht von der Bevölkerung Bamberg[13] verlassen und sich in die sichere Festung Forchheim[14] abgesetzt. Deren Besatzung bestand damals aus 6 Kornetten[15] d’Espaignes, 1.500 Infanteristen des Regiments Tilly unter Salis und 300 Mann des Regiments Comargo.[16] In einer Instruktion hatte Pappenheim[17] die Pflichten der Besatzung genau fixiert: Äußerste Verteidigung und Einhaltung eines guten Regiments, Respekt vor dem Bischof und Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden; ständige Verbindung mit der Regierung in Amberg,[18] zweimal wöchentlich Bericht an Tilly,[19] Kundschafterdienste, der weitere Ausbau der Festung, kontinuierliche Werbung und Abtretung überzähliger Neugeworbener an andere Regimenter, Streifzüge[20] und häufige Ausfälle, rigide Maßnahmen gegen lokalen evangelischen Adel.[21] Kommandant der als sicher geltenden Festung, die in diesem Krieg auch nicht erobert werden konnte, wurde d’Espaigne, ein berüchtigter Säufer und später zum Tode verurteilter Verräter, der mit einem Entsatzversuch von Höchstadt a. d. Aisch[22] kläglich scheiterte. In der „6. Newen Vnpartheyischen Zeitung“ von 1632 heißt es: „Auß Francken vom 29. dito [29.1. a. St.; BW]. Nach dem die Schweedischen vnderm Marschalck Horn / doch nur etliche Comp. starck vor dem Bambergischen Staettlin Höchstatt angesetzt / aber sie so starck herauß geschossen / daß sie weichen müssen / vnd etliche darunder den Obristen Tscherorin [Battazar ze Žerotina; BW] im stich gelassen / seyn sie dise tag etlich 1000. starck / mit dem geschütz darfür kommen / vnd starck hinein geschossen / darauff die darinn haben quartier begehrt / aber abgeschlagen / doch Weib vnnd Kind herauß gelassen / ist also nach geschoßner Pressa[23] / das Stättlin im dritten sturm gestern erobert / vnnd alles nider gemacht worden / der Schweedischen seyn auch 500. geblieben / Es seyn auch 900. Bambergische auß Forchheim nach Höchstatt solches zu entsetzen / gezogen / seyn aber von den Schweedischen meisten theils nider gehaut worden / vnd die vbrigen sich wider nach Forchheim begeben / vnd die Statt verschlossen / darinn grosse forcht / weil die Schweedischen darauff zu rucken / Es haben auch etliche Compagnien Schweedische gegen Bamberg gestreifft / auff welche die Keyserischen getroffen / daß beederseits zimblich vil geblieben / vnd weiln die Solmische [Heinrich Wilhelm zu Solms-Laubach-Sonnenwalde; BW] keine Musquetierer[24] / entgegen die Keyserischen viel Tragoner gehabt / als haben sich die Schweedischen zu ruck begeben müssen / sonst kommen etlich Regiment Tyllisch volck durch die Ober Pfaltz / das Stifft Bamberg zu entsetzen / Entgegen kompt die Schweedischen auch vil volck zu / dörffte noch zimbliche stöß im Stifft geben“.[25]
Bereits am 1.2.1632 hatte Maximilian I. von Bayern[26] Tilly über die Spannungen zwischen Hans Wolf von Salis und d’Espaigne informiert,[27] der 5 Kornetts Arkebusiere (627 Pferde nach einer Musterung vom 15.1.1632) kommandierte. Am 10.2.1632 hatte d’Espaigne Bamberg nach Aufforderung durch Horn und einem kurzen (Schein ?-)Gefecht geräumt. Am 4.3. wurde d’Espaigne auf Befehl Maximilians I. von Bayern daraufhin von seiner Charge suspendiert.[28]
Anfang März 1632 erfolgte der Überfall auf Hollfeld[29] durch Reiter des Regiments d’Espaigne, das dort 500 Schweden niedergemacht haben soll.[30] Er war an der Wiedereroberung Bambergs durch Tilly beteiligt, der ersten großen Niederlage, die die Schweden seit ihrer Landung in Deutschland erlitten. Ab September lag er dort mit seinen Truppen.[30a]
„Mittlerweile war der schwedische Feldmarschall Gustav Horn, nach einigen Auseinandersetzungen mit dem kaiserlichen Feldmarschall[31] Johann von Aldringen[32] in Oberschwaben, am 4. März [1633; BW] bei Dietfurth[33] über die Donau gegangen. Am 6. März überfiel er mit Anbruch des Tages den ‚Flecken‘ Sigmaringen,[34] in welchem 5 berittene Kompanien des Obristen Raimond d’Espaigne lagen. Dieser wollte sich mit seinem Oberstleutnant, Major und anderen Offizieren sowie etlichen Reitern ins Schloss von Sigmaringen retten. Horn ließ jedoch die Mauern des Schlosses ersteigen und nahm d’Espaigne, der erst am 26.2. bei einem Zusammenstoß mit den Truppen Horns bei Munderkingen[35] schwer am Arm verwundet worden war, sowie sämtliche Offiziere gefangen. Die 5 Kompanien d’Espaignes wurden vernichtet und bis auf 80 Mann niedergehauen. (Soden II, S. 53)“.[36] Der Überlinger[37] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595-1655][38] berichtet dazu in seinem Tagebuch: „Dominica Laetare,[39] den 6 Martij, hatt man zu Veberlingen zeittung bekommen, daß die Schwedischen auß Würtenberg in 4000 starckh den monsr. de Espaigne, so mit seinem volckh zu Sigmaringen statt quartier gehabt, vnfirsehens veberfallen wie auch den leuttenant Herpst,[40] zu zu Sigmaringendorf[41] gelegen, ebenmeßig veberrumpelt, geschlagen, gůtten thailß nidergemacht vnd gefangen, vnd die vebrige veriagt, darauff daß schloß zu Sigmaringen in brand gesteckht vnd sich wider darvon gemacht; denen sollen aber die Crabaten,[42] so zu Riedlingen[43] losirt geweßt, nachgeeilt, bei 300 vom nachtrab erlegt vnd 2 stuckh geschutz abgenommen haben. Dise zeittung hatt solchen schreckhen verursacht, daß die kayserische auß allen quartirn auf dem land angefangen zu weichen, wie dan die Růppische[44] compagnien, so auf den veberlingischen dörffern quartier gehabt, Montag den 7 Martij abendt beraitt vor der statt Veberlingen thoren geweßt, dan sie ihnen nicht getrawt auf dem land mehr sicher zu sein. Jedoch auf gevolgte andere ordinanz vnd bericht, daß die schwedische wider nach Würtemberg zu ruck gewichen, haben sich die kayßerische auch wider in ihre quartier begeben vnd seyn wir also zu Veber[S. 4]lingen der weittern beschwärlichen einquartierung veberhebt gebliben“.[45]
1635 lag das berüchtigte Regiment d’Espaigne zunächst in Eppingen,[46] das dort einlogiert worden war, weil man befürchtete, dass sich die Reiter auf den Dörfern würden abwerben lassen. D’Espaigne war im Mai 1635 trotz der Warnungen Werths[47] in Schwaigern[48] in volltrunkenem Zustand von weimarischen Reitern des Obristen Chanovský von Langendorf in seinem Quartier überfallen worden, nachdem Bauern nach Landau[49] gegangen waren und den Obristen über eine günstige Gelegenheit zum Angriff informiert hatten. „Am 8.5.[1635; BW] wurde bekannt, daß die weimarische Kavallerie um Frankenthal[50] in Bereitschaft liege, um einen Vorstoß über den Rhein zu unternehmen. Unter der Führung der Obersten Taupadel und [Reinhold v.; BW] Rosen gingen am 10.5. ungefähr 1.500 weimarische Reiter und 100 Dragoner über die Mannheimer Brücke und erschienen gegen neun Uhr abends vor der Stadt Sinsheim,[51] die am Tag zuvor von Leutnant Christoph Schlegel mit etwa 30 Reitern des bayerischen Regiments d’Espaigne besetzt worden war. Nachdem Schlegel die Übergabe der Stadt verweigert hatte, unternahmen die Schweden drei vergebliche Angriffe (wobei u. a. der Bürgermeister den Tod fand), zogen dann aber weiter nach Schwaigern, wo Oberst Raymond d’Espaigne selbst mit vier Kompanien seines Regiments im Quartier lag (eine weitere Kompanie dieses Regiments war nach Eppingen gelegt worden). Der Oberst war zwar von Werth vor einem möglicherweise bevorstehenden feindlichen Überfall gewarnt worden, hatte aber seine Offiziere uninformiert gelassen und sich betrunken und ‚nacket entblößet‘ zu Bett gelegt, so daß die Schweden in der Nacht die espaignischen Reiter in Schwaigern überrumpeln konnten. Zwar konnten sich die meisten Bayern aus der Stadt retten (die Verluste des Regiments d’Espaigne beliefen sich auf 22 Gefallene und 60 gefangene Reiter, von den übrigen 224 hatten 141 ihre Pferde verloren), doch fielen den Schweden über 800 Reit- und Bagagepferde mitsamt der ganzen Bagage des Regiments in die Hände. Auf dem Rückweg nach Mannheim[52] konnten sie am darauffolgenden Morgen auch noch Sinsheim erstürmen und die dortigen bayerischen Reiter, denen inzwischen die Munition ausgegangen war, gefangennehmen“.[53]
Jost Maximilian von Gronsfeld, dem damaligen Kommandierenden der kurbayerischen Truppen, wurde vorgeworfen, er habe d’Espaigne, einem der wirklich großen Schurken dieses Krieges, zur Erneuerung seiner bei Schwaigern geschlagenen Reiterei das Bistum Speyer, die Markgrafschaft Durlach und die adligen Herrschaften des Kraichgaus[54] als Rekrutierungs- und Sammelplatz angewiesen. Ferdinand von Ungarn wurde ersucht, Gronsfeld die Aufhebung der Plätze zu befehlen und ihm weitere derartige Anweisungen in Zukunft zu untersagen.[55]
Johann von Götz,[56] der Gronsfeld mittlerweile im Kommando abgelöst hatte, hatte sich inzwischen mit den kurkölnischen Truppen vereinigt und erwartete weitere Befehle sowie Munitions- und Proviantlieferungen aus München. Abgesandte Kuriere kamen jedoch nicht an, da der noch in kurbayerischen Diensten stehende d’Espaigne, eine jener versoffenen und unfähigen „Kriegsgurgeln“, die Eilboten abgefangen, ihnen die Sendschreiben abgenommen und gegen hohe Summen Schweden und dessen hessen-kasselischen Konföderierten verraten haben soll. Vom bayerischen Kriegsgericht im Feldlager von Hamm[57] zum Tode verurteilt, setzte er sich nach Wien ab.[58]
1636 trat d’Espaigne in kaiserliche Dienste.
Im Juli 1637 lag er in Krallofen[59] bei Landsberg[60] und war zunächst im Brandenburgischen eingesetzt.
Am 8.6.1638 informierte Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg den kaiserlichen Generalleutnant[61] Gallas:[62] Am 22.6. werde sich die kurbrandenburgische Armee bei Neustadt[63] versammeln. Er erwarte den Anmarsch des Generalfeldzeugmeisters[64] Hans Wolf von Salis mit seinen und weiteren Regimentern. Dazu forderte er das Dragonerregiment[65] d’Espaigne sowie 1000 Infanteristen an.[66]
Ferdinand III.[67] schrieb am 2.4.1639 an den Direktor des kurbrandenburgischen Geheimen Rates, Adam von Schwarzenberg, und bestätigte seine Relationen vom 5. und 19.3. wegen der Exzesse der unter d’Espaigne stehenden Truppen, des vorbereiteten Angriffs auf Barleben[68] und der Abkommandierung von 1.000 Reitern aus Schlesien nach Hinterpommern. An Gallas sei bereits der Befehl ergangen, d’Espaigne exemplarisch zu bestrafen.[69]
Am 13.8.1639 schrieb de Medicis aus Liegnitz[70] an Gallas, der Gegner habe Landsberg[71] genommen und ziehe nun gegen Groß-Glogau.[72] Er habe die dortige Besatzung verstärkt, dadurch aber die Liegnitzer geschwächt, die nun aus 600 Mann der alten Truppe, 300 Neugeworbenen, 300 Dragonern des Regiments d’Espaigne sowie100 Reitern des Regiments Pompeio bestehe. Der Gegner verfüge 3.000 Mann zu Fuß und 2.000 Reiter.[73]
Das „Theatrum Europaeum“[74] berichtet für den August 1640: […] „gieng auch mit Tod ab zu Groß Glogau in Schlesien / der darinnen gelegene Käiserl. Commendant und Obrister von Espagny“.[75] Es bleibt offen, ob er bei den Kämpfen gefallen oder eines natürlichen Todes gestorben ist.
[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[2] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464 ff. Des öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. – Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. : Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[4] Ebelsbach [LK Hassberge].
[5] Zeil [LK Hassfurt], HHSD VII, 846f.
[6] Deeg, Dieter, Alberich Degen, S. 150.
[7] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[8] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
[9] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 89.
[10] Vgl. die Erwähnungen bei ENGERISSER, Von Kronach (die zurzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung); ENGERISSER; HRNČIŘÍK, Nördlingen (die umfassendste und detaillierteste Darstellung der Schlacht).
[11] Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.
[12] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[13] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[14] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.
[15] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[16] Staatsarchiv Bamberg B 48/133, fol. 258: Verzaichnus, s. l., s. d. [um 1631 XI 20]; C 48/169 (Ausfertigung): M. Nicolai an Markgraf Christian von Kulmbach, Baiersdorf, 1631 XI 15/25.
[17] Vgl. STADLER, Pappenheim.
[18] Amberg, HHSD VII, S. 20ff.
[19] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[20] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. => Partei.
[21] Staatsarchiv Bamberg 48/133, fol. 266f. (Abschrift): Instruktion Ps., s. l., s. d. [Bruck, 1631 XI 24].
[22] Höchstadt a. d. Aisch [LK Erlangen-Höchstadt]; HHSD VII, S. 301.
[23] Bresche, brescia, bresica, breccia: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer.
[24] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics; EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[25] ADRIANS, Journalismus, S. 132.
[26] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[27] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Älteres Archiv 2405, fol. 226′ (Regest).
[28] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Älteres Archiv 2405, fol. 383f. (Konzept): Maximilian I. an Tilly, 1632 III 04.
[29] Hollfeld [LK Bayreuth].
[30] ENGERISSER, Von Kronach, S. 41ff.
[30a]
WEBER, Bamberg, S. 33.
[31] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[32] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[33] Dietfurth [bis 1840 der Obervogtei Jungnau (heute Ortsteil von Sigmaringen) zugehörig].
[34] Sigmaringen [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 738ff., oder Sigmaringendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VII, S. 742.
[35] Munderkingen [Alb-Donau-Kr.]; HHSD VI, S. 541f.
[36] ENGERISSER, Von Kronach, S. 151.
[37] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[38] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[39] Domenica Laetare: 4. Fastensonntag oder 3. Sonntag vor Ostern.
[40] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[41] Sigmaringendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VII, S. 742.
[42] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.
[43] Riedlingen [LK Biberach]; HHSD VI, S. 661f.
[44] Johann Christoph Freiherr von Ruepp zu Bachhausen; Obrist [9.10.1587 München-17.7.1652]
[45] SEMLER, Tagebücher, S. 15f.
[46] Eppingen [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 184f.
[47] Vgl. LAHRKAMP, Johann von Werth.
[48] Schwaigern [LK Heilbronn], HHSD VI, S. 729f.
[49] Landau in der Pfalz; HHSD V, S. 192ff.
[50] Frankenthal; HHSD V, S. 100ff.
[51] Sinsheim [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 745ff.
[52] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.
[53] MAIER, Unterpfalz, S. 274f.; vgl. die Darstellung des Söldners Poyntz; GOODRICK, Relation, S. 114.
[54] Kraichgau; HHSD VI, S. 427f.
[55] Österreichisches Staatsarchiv Wien Alte Feldakten 1635/8/62 (Ausfertigung): Walmerode an Ferdinand III., Heimsheim, 1635 VIII 13.
[56] Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.
[57] Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.
[58] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Älteres Archiv 2549, fol. 94-109 (Ausfertigung).
[59] Nicht identifiziert.
[60] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 43, Landsberg [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.
[61] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[62] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[63] Eberswalde [Stadtkr./Kr. Eberswalde]; HHSD X, S. 165ff.
[64] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[65] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.
[66] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 632.
[67] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[68] Barleben [Bez. Magdeburg].
[69] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 632, Nr. 778.
[70] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.
[71] Landsberg [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.
[72] Glogau [Glogów]; HHSSchl, S. 127ff.
[73] Badura; Kočí, Der große Kampf, Nr. 887.
[74] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[75] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 377.
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