Fahl, Georg; Rittmeister [ – ] Fahl stand 1640/41 als Rittmeister im Regiment Sporck.
Im Jahre 1640 war, wie aus einem vom 13.4.1641 datierten Briefe des Markgrafen an den Hofer[1] Hauptmann Otto von Bodenhausen hervorgeht, der im Sporck’schen Regiment unter Rittmeister Georg Fahl dienende Friedrich Ernst von Dobeneck, als er auf Schloss Brandenstein[2] in Urlaub sich begeben wollte, im Pfaffenhölzlein zwischen Dörnthal[3] und Selbitz[4] mit drei Schüssen verwundet worden. Sein „Junge“ wurde mit zwei Pferden gefangen genommen. Dobeneck gab als Täter vor allem Georg Ernst von Reitzenstein an, der daraufhin in „Verhaft und Verhör“ genommen wurde. Bei dem Verhör stellte sich heraus, dass Dobeneck in Bezug auf den Täter sich getäuscht hatte und dass der Reitzensteiner falsch bezichtigt worden war. Nach einem Briefe Dobenecks vom 23.5.1641 war Dobeneck von seinen Wunden genesen. Nun bezeichnete Dobeneck als einen der Täter den Sohn des von Guttenberg’schen Pächters zu Marlesreuth.[5] Dieser erklärte, nur in Kulmbach[6] gegen Kautionsleistung vor Gericht zur Verantwortung erscheinen zu wollen. Der Hofer Stadtvogt Hendel erhielt den Befehl, den Täter zu verhaften. Doch entzog sich dieser durch die Flucht der Verhaftung.
[1] Hof; HHSD VII, S. 302f.
[2] Brandenstein, Schloss [Gem. Ranis, Kr. Pößneck]; HHSD IX, S. 55.
[3] Dörnthal, Ortsteil von Selbitz [LK Hof].
[4] Selbitz [LK Hof].
[5] Marlesreuth, heute Stadtteil von Naila [LK Hof].
[6] Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.