Fünfkirchen, Johann Christoph Freiherr von; Generalwachtmeister [ca. 1600-1630 ? Wien] Johann Christoph Freiherr von Fünfkirchen stammte aus niederösterreichischem Adel. Er war der Sohn des protestantischen Freiherrn Johann Bernhard von Fünfkirchen [1561 Wien-1621 Zbirof], der wegen seiner Beteiligung am Böhmischen Aufstand enteignet worden und in Festungshaft gestorben war. Hans Christoph von Fünfkirchen war wie auch sein Bruder zum Katholizismus konvertiert, hatte auch Schloss Fünfkirchen zurück bekommen und genoss die Protektion seines Onkels, kaiserlicher Feldmarschalls Rudolf Freiherr von Tiefenbach.[1] Am 17.5.1619 war er an der Juristischen Fakultät der Universität Padua, am 22.10.1619 in Strassburg immatrikuliert.[2]
Der Chronist Cosmus von Simmern [19.3.1581 Kolberg-16.11.1650 Kolberg][3] aus Kolberg[4] hält unter 1627 fest: „In Summa das Bißlein Schatzung[5] und wenig Ungelegenheit war Land und Städten so wiederlich, daß der fromme Fürst[6] diese Land Besatzung[7] noch vor Winter abdanken müssen und darauf, wenige Wochen hernach, wie die zu Colberg, als gemeldet d. 31. Jul. ihr Cornet von der Stange genommen, sich im Septbr. zu Möllen[8] beym Obrist-Lieut.[9] 7 seltsame Vögel, davon 3 geschoßen worden, sehen laßen. d. 30. Novbr. meiner Prophezeyung nach, in Colberg unter dem Wallensteinischen[10] Obrist-Wachtmeister[11] Fünfkirchen, 5 Compagnien[12] andrer fremder Vögel länger als 3 Jahr eingenistelt, und davon andern grausamen Schaden gelitten, da der Stadt allein 5 Kirchen mit sammt den Scheunen, Korn und Graß verlohren. Diese 7 Vögel nun haben vielleicht dem Stifte Cammin[13] und sonderlich der Stadt Colberg so am Strande gelegen (davon sie auch bei Möllen[14] geschossen) diese 7 aufschnappende Vögel und Commandeurs deutet, so inner 3 Jahren 3 Monath und 3 Tagen ihr warm Nest und Quartier in Colberg gehabt. Von diesen ist nun der erste gewesen des Generals sein Obrist-Wachtmeister[15] Baron Hans Christoph von Fünfkirchen aus Oesterreich ein resolvirter junger Mann etwa von 27 Jahren, der sich trefflich meisterlich darauf verstanden, Geld ohne Hammer zu schmieden, hielte zwar fürstliche Tafel, aber lebte dabey nüchtern, dieser zog ein (nach der zu Stettin[16] zwischen dem Obrist Arnheim[17] und fürstl. Gnaden zu Pommern[18] getroffenen 6 wöchentl. Interims capitulation[19] de dato d. 21. Nov.) den 30. huj. mit 5 Compagnien zu Fuß alle Complet zu 300 Mann jegliche stark seyende, dero Capitain[20] waren der Baron H. Rudolph von Thun[21] ein Tyroler und gar gutes Gemüthes. Carolus de Arbois[22] ein Lothringer gelahrter und vieler Dinge auch in Sprachen wohl erfahrner Mann. Bartholomaeus Hartmann[23] ein Morgenländer, und des Cardinals von Dietrichstein[24] Zucht,[25] der auch nur gekocht Wasser getrunken ein Gesell von 28 Jahren und dann Joh. Jacob William[26] ein Schweitzer und junger Schnautz-Hahn.[27] Diese hielten sich nun anfangs ungefehr 6 Wochen ziemlich als Leib-Compagnie[28] des H. Generals,[29] daß es vermöge der Capitulation zu erleiden, als es aber weiter in den Winter kommen, da ist es bey Nacht, von den Böhmen, Mähren, Wallachen auch vielleicht angeworbenen Diebes-Vögeln an ein Stehlen gegangen, durch Mauer und Keller, daß davon allein ein großes Buch zu schreiben. Wann die Bürger geklagt, haben sie sollen den rechten Thäter stellen, und haben noch gute Filtze[30] zu ihrem Schaden gekriegt, daß in Summa meines Wissens wegen Raub und Diebstahl ein eintziger unter H. Fünfkirchen Commando justificiret worden.[31] Wenn aber so irgend ein faulfraßiger[32] Bauerschlingel und einfaltiger Pommer, der sich hatte bestehlen lassen, entlief, und wieder bekommen ward, mußte er bald auf dem Ringe henken. Andere excesse wurden nur mit dem hölzernen Esel[33] zu Zeiten gestraft, wie auch nach diesem ao. 1628 der Fünfkirch auf anhitz[34] anderer Schlickischen[35] officiers als der Rittmeisters[36] Freyh. v. Herbersteins[37] wie auch Rittmeisters von Hoffkirchen,[38] so aus ihren Quartieren Greiffenberg[39] und Golnow[40] zu ihnen kamen, und seine Landsleute waren, nicht mehr wollten mit Commiß Fleisch und Brod zufrieden sein, sondern nun forthin, weil die 6 Wochen mit der Capitulation ihre Endschaft erhalten, wöchentl. bald baar Geld haben, und deswegen von den Land-Ständen[41] des Stifts begehrten, daß sie ein paar Abgesandten von des Stifts Land-Ständen zu ihm schicken möchten, mit denen Er zu reden. Die thaten es, und schickten den H. Obrist-Lieut. v. Damiz (Siegfrid)[42] und den Landrath Thomas von Münchowen. So bald diese nun d. 11. Jan. zu Colberg ankommen, aber wegen vorgedachter Gäste bis zum andern Tag warten müßen, gehört zu werden, hat Er vor erst in voller bataille[43] mit seiner des Hartmanns compagnie den Ring besetzen lassen, nachmals diesen Land und Ritterstands Personen und Abgesandten angemuthet nomine ihrer Principalen mit ihm eine andere und solche Capitulation aufzurichten, wie Er die in Schlesien gehabt, sintemahlen die vorige Capitulation über 6 Wochen erloschen und seine Soldatesque nicht mehr konten noch wolten um Commiß dienen, so würde auch wegen des Stabes,[44] der Leib-Schützen[45] und anderer seine Gebühr ihm Verbesserung und fertige Zahlung geschehen, und angewiesen werden. Diese nahmen solches ad referendum[46] an, weil sie auch anderer Gestalt nicht abgefertiget. Er dräute gleichsam mit arrest, aber sie blieben beständig bey ihrem responso,[47] also bedachte er sich bald eines andern, entschuldigte sich höflich, und gab ihnen 8 Tage Zeit sich zu erklären. Fing aber bald darauf an die Stadt zu plagen, und begehrte für seine Leibschützen, und die Häute des abgeschlachteten Viehes bald 900 Thlr. Als nun kein Geld aufzutreiben, mußte der Rath ihm beym Bürgermeister Döpken im Kasten versiegelt ihr Silber, worunter den auch viel Kirchen-Silber gewesen, zum Pfande einsetzen, mit Condition, daß sie ihm in 8 Tagen sollten das Geldschaffen. Wie nun solches nicht gehalten, und die Kriegs-Commissarii[48] hierwieder protestirten, berief Er sich auf den Obersten Arnheim und seine ordonance läßet dem Bürgermeister Döpken seine Stube öffnen, und nimmt den Kasten heraus, befiehlt auch, daß die Soldaten hinferner kein Commiß Fleisch nehmen sollten, welches sie auch in 10 Tagen nicht genommen, und dannhero der Bürgerschaft so sie speisen müßen, große Drangsal zugefüget, und dennoch daß man nur wieder Friede erlanget, ihnen vor solche 10 Tage an die Stelle des Fleisches 1600 fl. geben müssen. Diese, gab er vor, wollte er zu Schuen unter die Soldaten austheilen, derowegen begehrten die unter ihm seyenden Capitains von des Landes Commissarien, weil sie ihren Soldaten Theils schon zu Schuen vorgeschoßen pro rata von solchem Gelde jeglicher seine portion. Da nun der Commandeur solches nicht erstatten wollte, sondern hierüber mit dem Capitain de Arbois in seinem Quartier und Stuben so hart zusammen kommen, daß sie die Degen aufeinander gezücket, und weil sich die andern dieses angenommen, sämmtlich von ihm in arrest genommen. Dieses hat insonderheit dem Hn. v. Thun also geschmerzet, daß er solches nicht allein seinem Vetter,[49] welches des Kayserl. ältesten Prinzen[50] sein Hofmeister[51] war, wie auch den generalen geklaget, sondern auch unlängst darauf, als schon der arrest cassiret, und vertragen, seine Compagnie seinem Ohm dem Baron Händel[52] aufgetragen, welcher es hernach ziemlich dem Fünfkirch abgegeben. Dieses und andre Klagen so vornehmlich über die hohen officier, so in Städten lagen, und Commandirt mit grossem Geld-Pressen kamen so häufig für den General, daß derselbe zum Theil sich bey Pommern wohl verdient zu machen, andern Theils, wie ich hernach aus andern Umständen wohl vermerkt, daß der Oberst[53] Hebron[54] welcher 3 Regimenter[55] gehabt, so aber hin und wieder weit ab Händen getrennet, und weg commandiret, den andern nicht irgends bey den Lands Leuten zu mächtig und schadhaft folgen möchte, solchen ziemlich krank seyende ohne eigenes Kriegs Volk zum Commissarien die Quartier in Hinterpommern zu visitiren auch sämmtlich zu commandiren herausschickte.[56] Welcher nun ziemlich pompeuse wohl mit 3 Wagen zu 6 Roßen und mehr den 25 Reutern auch Aufwärters den 6. Mart. angekommen und sein Quartier in des Fürsten Hof und Thum-Gasse genommen, da Er frey gehalten, und ihm monatlich noch dazu 1000 Thlr. müssen gegeben werden. Dieser hatte nun ordre alle gravamina[57] in den Hinterpommerschen Quartieren zu schlichten und richten, auch die See porten zu fortificiren, brachte auch ingenieurs mit, so die angefangene Schanze[58] für der Münde größer und anders angegeben, und in Eyl musste gebauet werden, unlängst aber hernach als die Stadt besser bevestigt, von den nachkommenden Gubernatoren wieder demoliret worden. Der Fünfkirch bekam zwar, das ich selbst mit angehöret eine scharfe Kappe, aber es wollte doch ein jeder seinen Beutel gefüttert wissen, derowegen wards von ihnen practisiret, dass aus dem Stolpeschen,[59] Schlagischen[60] und Rügenwaldischen[61] die lüneburgische[62] Compagnie, so da gelegen, gegen Strahlsund[63] abgeführet und dagegen des Capitain de Arbois, welcher noch im arrest war, seine durch dessen Lieutenant[64] (bis er unlängst drauf durch Unterhandlung frey worden und gefolget) in Stolpe und Capitain Julian[65] mit seinem Fähnlein[66] gen Rügenwalde ein quartiret und auf dem stillen Freytag[67] aus Colberg zogen, und beyde Groß und Unter Commandeurs desto geräumre Nester hatten, darin sie niemand Turbirte, als möglich ihre blutige Gewissen, und dann daß sonderlich der Hebron die ganze Zeit seines commandirens über nicht gesund gewesen, und von weit und breit her keinen Trunk noch Speise erlangen mögen, so ihm, unerachtet seine vielen Köche, Haus Frauen, frembde Köchinnen auch doctoren von Stettin, Stolpe, Stargard auch Dantzig[68] geholet wurden, schmecken wollen. Er konnte insonderheit das Läuten nicht hören, spie Bluth, ward auch noch vor seinem Ende vor großen Ohren-Schmertzen taub, daß Er das interims Commando der weil dem Schlickischen Obrist-Lieut. Bruder Richarten[69] von Magdeburg[70] anvertrauete, in willens sich nach dem Carlsbade[71] zu begeben, als Er aber auf der Sänfte kaum gegen Stargard kommen, ist er daselbsten in dem Hause, wo er geboren, d. 8. Jul. gestorben, wie ich mir 4 Tage zuvor mit ihm gesegnet. Er hat zwar in seinem testament, darin er meinen Bruder Ludovicum Simmer auf groß Radelitz[72] und den H. Vengersky[73] des General Wallensteins seinen Mecklenburg. Staathalter zu Vormündern seiner Kinder ernennet, auch begehret, daß er möchte eine Meile[74] von Stolpe auf seinem Gut Carstenitz[75] begraben werden; aber die Krankheit seines Weibes verursachte, daß er nur in seines Guths Kirchspiel im Dorf Sageritz,[76] der Herzogin[77] nach Stolp[78] gehörig eine Grube gemacht dem Körper nach, doch nach Kriegs Manier mit Helm, Schild und Fahne in einem zinnern Sarg zur Erde bestätiget worden, da Er meinte, erst seine Mauren in Böhmen auf der vom Wallenstein erkauften Herrschaft Wiltschiz[79] zu erweitern und dann auch das Burglehn und Städtlein Auris[80] bei Breslau[81] (worauf Er schon von meinem Bruder 2000 Thlr. so hernach im Stich geblieben, auszahlen lassen) wie ein Graf und Herr zu besitzen. Et sic transit gloria mundi.[82] Es hatte nun zwar noch bey dieses Hebrons Zeiten der König von Dännemark[83] der Colbergischen Besatzung d. 9. May hiemit nicht wenig Schrecken eingejaget, dass einer von seinen Pinkern[84] ein Fischer Boot mit einer Magd und 5 Fischern über dem Dorschfang ertappet, und ein anderes mit 2 alten Fischern passiren lassen, mit Befehl sie solten folgenden Morgen kommen von jeglicher Person 20 fl. und dem Boote 50 fl. Rantzion[85] bringen, und den Einwohner der Stadt und des Landes sagen, sofern sie nicht ihre Feinde ausschaffeten daß sie sich des Meeres und aller Fischerei enthielten, so hatten sie Befehl sie zu nehmen. Als nun diese Männer, die Weiber und kleinen Kinder mit sich nehmende folgenden Tages an diese lavirenden Pinken kommen, worauf 80 Mann gewesen, solchen 2 Tonnen Bier Rantzion gebracht, und also Erbarmung funden, haben sie die Gefangenen ohne Entgeld wieder losgekriegt. Sonsten ließen sich auch diesen Sommer einsmahls Holländische und Schwedische Schiffe unter dem Strande sehen, da wurde großer Auflauf, und da der Bürgermeister Kalsow nicht so geschwinde wollte oder konnte die Stücken heraus nach der Münde fahren lassen, wurde solchem aus Verdacht dass er mit den Schweden ein Vernehmniß habe, eine Garnison vor sein Haus geleget. Als aber diese Schiffe nichts begehrten zu tentiren, sondern Handlung wegen auf Dantzig vorbey passiret, hat diese Furie und Misstrauen des Obersten Hebrons ausgebrauset, da auf dieses einzigen Mannes Bürgerschaft wohl zu 1000 Thlr. der Stadt und dem Rathe bey Monath lang vorgestreckt worden.
Nach diesem ist das Ober-Commando gegeben worden, dem H. Obrist-Lieut. R. Bindhoff,[86] welchem es aber nicht lange gelassen worden, sondern da die Expedition und assistence dem Könige von Pohlen wieder Schweden durch den Feld Marschall Arnheim vorgenommen, ist er mit vieler munition, Rüstwagen[87] (die man in allen Städten und einquartierten Ortern verfertigen lassen) nebst vielen Leuten mitgezogen. Der vierdte Gubernator wurde der Hertzog Franz Albrecht von Nieder Sachsen,[88] dieser hat am ersten den Obrist Wachtmeister Fünfkirchen aus seinem alten Quartier des Georgen Braunschweigen Hause fortbringen lassen, dem H. Hauptmann Hendel auch mehr als diesem das untercommando anvertrauet, bis Er gar mit seiner Compagnie, so auch eine Weile zu Treptow[89] gelegen vom General ins Reich abgefordert, und unlängst darauf zu Wien an den Frantzosen[90] sterbend (da er doch evangelisch seyn wollen) in einer München Kappe soll seyn begraben worden“.[91]
Am 17.8.1629 schrieb Wallenstein aus Halberstadt[92] an Fünfkirchen und befahl ihm, mit seinem Fähnlein und dem des Kapitäns d’Arbois unverzüglich ins Herzogtum Friedland einzurücken, wo die Bauern rebellierten. Er möge, wenn ihm sein Leben lieb sei, darauf achten, dass keine einzige Beschwerde gegen ihn erhoben werde. Vor allem dürfe er die Untertanen des sächsischen Kurfürsten[93] nicht antasten.[94]
[1] Rudolf Freiherr v. Tiefenbach [Dieffenbach] [26.11.1582 Graz-4.3.1653], kaiserlicher Feldmarschall.
[2] MATSCHINEGG, Österreicher, S. 359.
[3] HANNCKE, Cosmus von Simmern Lebenslauf, S. 1ff.
[4] Kolberg [Kołobrzeg, LK Kołobrzeg]; HHSD XII, S. 220ff.
[5] Schatzung: zusammenfassender Ausdruck für direkte Steuern, besonders für die Bede und den städtischen Schoß.
[6] Bogislaw XIV. Herzog v. Pommern [31.3.1580 Barth-10.3.1637 Stettin].
[7] Ausschuss: I. Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst – als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae.
II. Ausschuss, fürstlicher: Truppen der Landstände.
[8] Mölln [Möllen] > Mielenko = Klein Möllen, Kr. Köslin [Koszalin] u. Mielno [Koszalińskie] = Groß Möllen, Kr. Koslin [Koszalin].
[9] Siegfried v. Damitz [Damiz] [1592-17.9.1631 bei Breitenfeld gefallen], pommerischer Obristleutnant, dann schwedischer Obrist. – Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[10] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[11] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[12] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[13] Kammin [Kamień Pomorski, LK Kamień Pomorski, Polen]; HHSD XII, S. 211ff.
[14] Mielenko = Klein Möllen, Kr. Köslin [Koszalin] u. Mielno [Koszalińskie] = Groß Möllen, Kr. Koslin [Koszalin].
[15] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[16] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[17] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee.
[18] Bogislaw XIV. Herzog v. Pommern [31.3.1580 Barth-10.3.1637 Stettin].
[19] Kapitulation: in Kapitel eingeteilter Vertrag.
[20] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[21] Rudolf Graf v. Thun [12.2.1597 Radstadt (Bundesland Salzburg)-31.3.1636 Brixen (Prov. Bozen)], kaiserlicher Obrist. Vgl. MOSCA, La Croce.
[22] Carolus d’ Arbois [ – ], kaiserlicher Kapitän.
[23] Bartholomäus Hartmann [ – ], kaiserlicher Kapitän.
[24] Franz Seraph v. Dietrichstein [22.8.1570 Madrid-19.9.1636 Brünn], Kardinal u. Bischof zu Olmütz.
[25] Nach HANNCKE, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 25, Anm. 7: ein Bastard ?
[26] Johann Jakob v. Tullian [Touillon, Dulion, „William“] [ -1661], kaiserlicher Obristleutnant.
[27] Schnauzhahn: „übertragen auf einen sich spreizenden tropf, prahlerischen, sich kriegerisch gebahrenden menschen“ [DWB].
[28] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[29] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[30] Filz: Verweis, Schelte.
[31] Am 17.8.1629 schrieb Wallenstein aus Halberstadt an Fünfkirchen und befahl ihm, mit seinem Fähnlein und dem des Kapitäns d’Arbois unverzüglich ins Herzogtum Friedland einzurücken, wo die Bauern rebellierten. Er möge, wenn ihm sein Leben lieb sei, darauf achten, dass keine einzige Beschwerde gegen ihn erhoben werde. Vor allem dürfe er die Untertanen des sächsischen Kurfürsten nicht antasten. KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 823.
[32] Faulfraß: träger und gefräßiger Mensch.
[33] Esel, auf den Esel setzen: in Verlegenheit, Schande bringen; erzürnen. Beim Einrücken von Truppen in eine Stadt mussten Galgen und hölzerner Esel gezwungenermaßen von den Zimmerleuten (meist auf dem Markt) errichtet werden. NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 21. Das Sitzen auf einem hölzernen Esel gab es als Militärstrafe für ungehorsame Soldaten; HINCKELDEY, S. 169; ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271; z. T. als Strafe für Not- oder Unzucht; PESCHEK, Geschichte, S. 46; als Ehrenstrafe im peinlichen Strafrecht; MEINHARDT, Peinliches Strafrecht, S. 147; HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 171; allgem. QUANTER, Die Schand- und Ehrenstrafen . Das Eselreiten wurde auch Ratsherrn und Bürgern beim Ausbleiben der Kontribution angedroht. Dabei wurde ein auf die Kante gestelltes Brett in Eselform verwendet, das dem darauf Sitzenden nur die schmale Seite bot, so dass es tief ins Gesäß einschnitt; Abb. bei KÖNIG, Hexenprozesse, S. 49; erwähnt bei WREDE, Körperstrafen, S. 426* (für 1620 in Görlitz). Vgl. den Bericht des Chronisten Sebastian Dehner; HELLER, Rothenburg, S. 11: „1620. Mittwoch den 5. Januar hat Marggr. J. Ernst allhie auf dem Mark nebst bei der Trinkstuben wegen der Soldaten, damit sie im Zaum gehalten würden, einen Galgen, Schneller oder Schnerr, wie manß nennt, und einen Eßel aufrichten lassen. Der Esel ist gemacht geweßen von Brettern geformt und so hoch als eines Schmieds Notstall, der Schnöller und Galgen ungefähr 3 oder 3 1/2 mannßhoch. […] Wenn er den Eßel verdient, hat man ihn rittlingsweiß daraufgesetzt auf die Kante und zu beiden Seiten an jeden Fueß einen schweren Stein oder Plock gehengt und ihn bey 2, 3 oder mehr Stund, nachdem er verdient, darauf sitzen lassen“. Aus der Unteren Pfalz heißt es jedoch auch; MAIER, Unterpfalz, S. 323f.: „Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‚auch etliche Maß Wein gesoffen‘ wurden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 596 (Schweinfurt 1644): „Als Martin Geißler, Scabinus [Schffe; BW}, am 20. October von der Spitalkirche nach Hause gehen wollte, hieb ihm ein besoffener Gallasischer Soldat, ohne alle Ursache, auf offener Gasse, bey dem Hause des Bürgermeisters Billing hinterwärts mit einem Säbel eine große Wunde in den Kopf, daß er zu Boden sank. Der Soldat wurde sogleich ins Stockhaus gesezt und am 29. d. recht exemplarisch gestraft; denn er mußte 3 Tage hintereinander, jeden Tag 5 Stunden, auf dem Esel reiten. Weil dieß ein Soldat einem Bürger gethan hatte, war es ein schlechter Handel, wozu die Soldaten noch lachten. Wenn aber dieß ein Bürger einem Soldaten gethan hätte, würde man die ganze Bürgerschaft für Rebellen ausgeschrieen und es an den Kaiser und an alle Generäle berichtet haben“. Zudem galt der Esel nicht nur als Symbol der Dummheit, sondern auch als Reittier der Synagoge.
[34] Anhitz: Aufhetzung.
[35] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.
[36] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[37] Johann Maximilian Freiherr v. Herberstein [1601-4.2. oder 18.5.1680 Graz], kaiserlicher Rittmeister, seit 1644 Reichsgraf v. Herberstein, Freiherr zu Neuberg u. Gutenhag, später Landeshauptmann der Steiermark. Oder Hermann Bernhard Freiherr zu Herberstein [ – ], kaiserlicher Rittmeister, Oberstproviantmeister.
[38] Albrecht Freiherr v. Hofkirchen [ – 14.3.1633 Prag], kaiserlicher Rittmeister, Obristleutnant im Regiment Ernst Georg von Sparr, wegen Feigheit in der Schlacht von Lützen auf Befehl Wallensteins am 14.3.1633 in Prag öffentlich hingerichtet. Vgl. SEIDLER, Prager Blutgericht.
[39] Greiffenberg i. Schl. [Gryfów Śląski, LK Löwenberg]; HHSSchl, S. 148f.
[40] Gollnow [Goleniów, LK Goleniów]; HHSD XII, S. 190f.
[41] Landstände: Vertreter gewisser Bevölkerungsgruppen, die zusammen mit dem Landesherren die Herrschaft ausübten: weltliche Adlige (Ritter), geistliche Adlige (Prälaten) und meist Städte, die auf den Landtagen berieten. In der frühen Neuzeit verlieren sie ihre Mitwirkungsrechte zum Teil an den Landesherren.
[42] Siegfried v. Damitz [Damiz] [1592-17.9.1631 bei Breitenfeld gefallen], pommerischer Obristleutnant, dann schwedischer Obrist.
[43] Bataille: Schlachtordnung.
[44] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.
[45] Leibschütze: Jagdbedienter, der das abgefeuerte Gewehr seines Herrn laden und zu weiterer Verwendung bereit halten musste.
[46] ad referendum: zum Bericht, Vortrag.
[47] responsum: Antwort.
[48] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25.
[49] Christoph Simon Freiherr, Graf (1629) zu Thun-Hohenstein [Thuen] [12.9.1582 Castelfondo ?-27.3.1635 Wien] kaiserlicher Obersthofmeister. Vgl. MOSCA, „Desidera solo l’accrescimento e l’honore della familia”, S. 183ff.
[50] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[51] Hofmeister: a) Der Hofmeister war der oberste der weltlichen Bedienten bei Hof. Er war zuständig für die fürstliche Tafel. Der Hofmeister wies an, stellte ein und entließ die ihm untergebenen Bedienten. b) Auch adlige Heerführer und Offiziere hielten sich in ihrem mobilen Hofstaat einen eigenen Hofmeister.
[52] N Freiherr v. Händel [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[53] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). . Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[54] Daniel Hebron [16.10.1584 Stargard-8.7.1628 Stargard], kaiserlicher Obrist.
[55] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[56] HANNCKE, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 28f., Anm. 8: „Vorher hatte Hebron folgendes Schreiben an Fünfkirchen abgesandt. Wohlgeborener u. Edler. Es beklaget sich die Stadt Colberg wegen ihrer unerträglichen Pressuren abermahlen sehr beweglich und sind wider den Herrn, auch den Obristen Piccolomini zu Stargard die allermeiste Beschwerung eingekommen. Wird es sich berichtetermaßen verhalten, zu was stücken wider die capitulation so nunmehr Ihro Kais. Majestät auch S. G. der Herr General confirmiret, gehandelt: so hat der Herr sich selbst die Rechnung zu machen, was endlich für ordre erfolgen könnte. Will ihm nochmalen vermahnet u. befohlen haben von aller Thätlichkeit abzustehen, dem Rath keine fernere Beschwerlichkeit zu thun auch den Rathsverwandten und Rathsfreunden so vigore capitulationis vom Quartier befreyet solches genießen lassen. Will geliebts Gott in wenig Tagen selbst alda anlangen u. das Quartier visitiren u. weiter ordonnanz machen. Gott befohlen. Sig. Alten Stettin d. 17/27 Febr. 1628“.
[57] Gravamina: Klagen, Beschwerden.
[58] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[59] Stolpe [LK Vorpommern-Greifswald]; HHSD XII, S. 290ff.
[60] Schlawe [Sławno]; HHSD XII, 270f.
[61] Rügenwalde [Darłowo, LK Schlawe (Slawno)]; HHSD XII, S. 262ff.
[62] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General.
[63] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.
[64] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.
[65] Johann St. Julien [ – ], kaiserlicher Kapitän.
[66] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10-15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[67] stiller Freitag: Karfreitag.
[68] Danzig [Gdańsk]; HHSPr, S. 29ff.
[69] N Richart [ – ], kaiserlicher Obrist.
[70] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.
[71] Karlsbad [Karlovy Vary]; HHSBöhm, S. 249ff.
[72] Rädlitz [Redlice, Ortsteil von Steinau a. O. (Ścinawa, LK Lubin)]
[73] Albrecht Christoph v. Wengiersky [Wengerski, Winekeschi] [ – ], kaiserlicher Obrist.
[74] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km.
[75] Deutsch Karstnitz [Karżniczka, LK Słupsk]
[76] Sageritz [Zagórzyca, LK Słupsk].
[77] Elisabeth v. Schleswig-Holstein-Sonderburg, Herzogin v. Pommern [24.9.1580-21.12.1653 Rügenwalde].
[78] Stolp [Słupsk, Polen]; HHSD XII, S. 287ff.
[79] Wiltschitz [Vlčice, LK Jesenik].
[80] Auras [Uraz; LK Trzebnica]; HHSSchl, S. 8.
[81] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.
[82] Et sic transit gloria mundi: und so vergeht der Ruhm der Welt.
[83] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4.
[84] Pinke: Handelsschiff mit drei rahgetakelten Masten und hauptsächlich in der Ostsee verbreitet. Der Boden dieser Fahrzeuge war flacher als der der Fregatten, aber schärfer als jener der Barken. Die Pinke hatte ein schmales, hohes Achterschiff und oft ein plattes Heck [wikipedia].
[85] Ranzion, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.
[86] Hans Rudolf [Radloff] v. Bindtauf [Bindauff, Bindhauff, Bindthoff, Bindhoff, Pintauf] [ -17.9.1631 bei Breitenfeld], kursächsischer Obrist.
[87] Rüstwagen: Plan-, Fracht-, Tross-, Kriegswagen.
[88] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[89] Treptow [Trzebiatów; Polen]; HHSD XII, S. 303ff.
[90] Franzosen: Syphilis: Am Ende des 15. Jhs. noch als Basiliskengift bezeichnet, auch „Morbus Gallicus“ genannt, in Polen als „die deutsche Krankheit“ bezeichnet, behandelt durch Dampfbäder, Quecksilberkuren und Kauterisation, So hatten nach PARKER, European Soldier, S. 60, ca. 25 % der spanischen Armee in den Niederlanden „el mal gallico“, die durch Dampfbäder u. Kauterisationen geheilt werden mussten, was während der Feldzüge kaum möglich war. Ähnl. Zahlen dürften wohl auch für die ligistischen Verbände zutreffen. „Landsknecht“ wurde synonym mit „geschlechtskrank“ verwandt. Vgl. allgem. ANDRESKI, Syphilitic Shock; BÄUMLER, Amors vergifteter Pfeil. Syphilitiker waren schon erkennbar an ihrem eigenartigen Gang. 1644 wird vom Regiment Gil de Haes berichtet, dass die Hälfte der Söldner an Syphilis erkrankt sei; HELML, Dreißigjähriger Krieg, 222; RIED, Neumarkt, S. 104: „Das Regiment Giulio de Hasi [Haes; BW] 1000 Mann stark traf am 16. Dezember [1644] in Neumarkt ein, um am 18. nach Amberg weiter zu marschieren. Viele der Soldaten litten an Syphilis, so daß zur Beförderung der Kranken die Stadt 15 Wagen stellen mußte“. Vgl. die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen woerden“.Ob die Zuschreibungen immer zutreffend sind, ist fraglich; möglicherweise waren es auch Lepra, Pocken oder Masern. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 34.
[91] HANNCKE, Cosmus von Simmerns Bericht, S. 24ff.
[92] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.
[93] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[94] KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 823.