Hold [Holdt], Moritz; Major [ – ] Hold stand als Kapitän bzw. Major in den Diensten Bernhards von Weimar.
Der Schmalkaldener[1] Chronist Pforr berichtet: „Im abgewichenen 1632. jahr, den 28. Febr:, ist der Schwed: Ritmeister Johan Farbich mit einer comp: reutter vor die statt kommen und nach laut seiner uberschickten ordre /: welche der Ambt-man Wersabe den burgerm: 14 tage verhalden :/ quartir haben wollen. Wiewol man ihme zwar anfengklich nichts willi-gen wollen,hat derselbe doch die commissarien und beambten uberschnarchet, daß sie ihne eingelassen und quartir geben. In obererwehnter ordre ist ferner begehrt worden daß die herrschafft und statt Schmalkalden uff 3 comp: reutter und den stab – 4304 rthlr zu completirung derselben nach Wirtzburgk[2] schicken solden.
Und nachdem itzbemelte compagnia reutter den armen bürgern allein uber dem halß gelegen, alß haben sich den 7. Jan: statt und ambt mit Rittmeister Farbich dergestalt verglichen, dass ihme wöchentlich 400 thlr uff ihn und seine reutter gegeben werden solte, darvon sie sich selbst verköstigen und den bürgern nichts mehr alß die servitien anfordern solden. Über dieses soll uf ein jedeß pferd teglich 1 maß[3] haffer gegeben werden.
Den 3. Jan………: dieses jahrs hat der Schwedische Commiss: Laurenti[us] Kramer zu Wirtzburgk die 4304 thlr recruitengelder zum andern mahl gefordertt, auch die vertröstung gethan, sobalt dieselben geliefert, daß Ritmeister Farbich mit sein reuttern wieder abgefordert werden solte.
Weil dan diese anforderung hiesigem ortt alzuschwer und gegen andere ortten viel zu hoch angelegt worden, haben sich statt und ambt nicht allein bey Hertzoch Bernhart[en, sondern auch bey der krigscantzley [zu Wirtzburgk] zum höchsten beschwert und umb billige moderation gebetten, aber [an] keinem ortt nichts erlangen können, alß das endlich die krigscantzley nachfolgendes schreiben an die beambten und bürgermeister und raht zu der statt großem schaden abgehen laßen.
Woledle, gestrenge, auch ehrnveste, vorsichtige
und wolweise
Deß h[errn generalstatthalters und obercommendanten im Frenckischen kreiß, Gräfliche Excellens, ist der h[errn schreiben vom 8. passato gebührend vorbracht worden, welche mit verwunderung gantz mitleidentlich vernommen, dass Rittmeister Johan Farbich mit seinen reuttern noch uf dem halß liegen solle, do er doch deßen, unßers wißens, weder von Ihrer F. G., Hertzoch Bernhards, noch hochwolermelts, daß h[errn generalstatthalters, Excell[ens, eine ordinantz jemale empfangen.
Nun haben zwart Ihre Gräfl: Excell[ens nicht unterlassen, enzwischen sowol hochgedachts Hertzoch Bernharts von Sachsen Weimar F[ürstliche Gnaden solches schrifftlich zu erkennen zu geben. Weil aber hierauff von derselben noch keine resolution od[er würckliche abführung der h[errn schreiben nacherfolgt, alß were unsers erachtenß am rahtsambsten, daß die h[errn, wofern sie hierzwischen solcher reutter nicht ledig worden sein soltten, bey hochermelter Ihrer F. G. nochmalig selbsten, mit anführung ihrer eußerster noht und beschwehrung, hierumb unterthenig ansuchten, zweifelt uns nicht, Ihre F. G. ein solches in gnaden erhören und den h[errn ein gnedige gewürige resolution daruf erfolgen lassen würde, zu ihrem belieben stellend, ob sie mit lieferung gelts und vivers inmittelst von Ihrer F[ürstlichen G[naden od[er Gräflich[en Excell: specialordre inhalten wollen.
So datum Wirtzburgk, den 16. Febr: a[nn]o 1633.
Der Kön: May[es]t[e]t: und der cron
Schwed[ens verordnete krigsraht,
praesident und rhäte im Frenckischen kraiße
Hierauff hat man zurückgehaltten und Ritmeister Farbichen nichts mehr geben wollen und alß <der> ritmeister den 28. Febr: beim ambtman mit großer ungestüm[m]igkeit umb die wochengelder angehaltten, der ambt aber ihme solches abgeschlagen und obbemeltes schreiben [ihme] gezeiget, hat solches der ritmeister genommen und <ist> darmit weggang[en. Solches beginnen hat man Hertzoch Wilhelme zu Sachs[en Weim: geclagt. Der hat dem ritmeister befohlen, daß entwendete schreiben wieder heraußzugeben und weil er keine specialordre hette, solte er sich zum regiment trollen. Aber der ritmeister ist liegen geblieben und diese schrifftliche ordre von Hertzoch Bernhart den 6. Mart: erlangt, daß er alhier nicht weichen solte, biß die 4304 thlr recruitengelder erlegt weren. Hierauff ist Ritmeister Farbich noch trotziger worden und den 15. Mart: beide bürgermeister in seinem quartir arrestirt, aber in der nacht wieder ledig geben.
Den 31. Mart: ist Rittmeister Farbich uff belf befelch Hertzoch Bernhards ufgebrochen und in Türingen gang[en, hat aber sein hoffmeister hinterlassen, der die recruitengelder erheben sollen.
Und nachdem Hertzoch Bernhard seinen Major Moritz Holdt dahin abgeferttiget, daß derselbe die vielbemelte 4304 thlr recruitengelder erheben solde, alß hatt statt und ambt demselben versprochen und den 4. April: sich mit ihme verglichen, berührte gelder in monatsfrist zu bezahlen. Alß hatt dieser major, weil er eilents wech gemüst, die einnahm dieser gelder dem vatter ufgetragen. Es ist aber hiebey nicht geblieben, sondern es ist nach abzugk des majors der Obristleutenant Jochim Molck anhero kommen und von Hertzoch Bernhard gleichmeßige ordre gehabt, die vielberührte gelder /: darmit man sich so lang ufgehaltten und endlich doch geben müßen, worüber statt und ambt in große scheden und uncosten kommen: / zu erheben 1260 thlr erheben solde. Alß hat man ihme den mitt dem Major Holdt getroffenen accord angezeigt und wie daß der [dem] vatter die einnahm dieser gelder ufgetrag[en. Derowegen hat er deß vatters vollmacht begehrt zu sehen und alß er ihme dieselbe gezeigt, hat er dieselbe zerrissen und dargegen Ritmeister Farbichs hoffmeister vollmacht ufgetragen. Hierauff hat sich die statt bemühet, daß sie ihren theil zuwegen gebracht und liefern wollen. Hat er solchen nicht ehir annehmen wollen, der dorffschafften ihr 2/3 theil weren auch darbey. Und weil dieselben seumig geweßen, hat er dieselbe mit 30 reutter<n> belegt. Deßweg[en hat man sich bemühet und ihme die 1260 thlr den 21. April außgezahlet. Daruf ist er wechgezogen. Farbichs hofmeistern sint an dem uberrest den 28. Aug: der statt 1/3 theil auch folgents bezahlt worden. Und weil die bauren abermalß ledig geweßen, ist der hoffmeister uf der bauren uncosten liegen geplieben.
Im monat 9br: haben die beambten dem hofmeister macht gegeben, die hintterstendige recruitengelder von den bauren selber heraußzutreiben wie er könnte. Solches hat er auch gethan und <ist> daruf den 30. Jun: 1634 wechgezogen“.[4]
Unter dem 18.4 (a. St.) findet sich ein Nachtrag Pforrs: „Den 18. April: hat vorermelter Major Holdt seiner gethanen zusage nach noch eine schrifftliche salvaguardia von Hertzoch Wilhelm anhero uberschicket, daruf den 19. dito ein comp: reutter vor die statt kom[m]en und mit gewalt quartir haben wollen. Alß man ihnen aber itzerwehnte salvaguardi gezeuget, haben sie sich fortgetrollet“.[5]
Von Dezember 1633 bis Februar 1634 waren zwei Kompanien zu Pferde unter dem Kommando Holds in der Stadt Hildburghausen[6] einquartiert, wozu auch die Städte Heldburg[7] und Ummerstadt[8] Lieferungen schicken mussten.[9]
Der Schosser Andreas Götz in Heldburg hatte am 1.1.1634 hatte der Regierung in Coburg[10] einen Bericht gesandt, unter ausführlicher Schilderung der Not in Stadt und Land, die Lieferung des Proviants für die in der Stadt Hildburghausen seit einem Monat einquartierten zwei Kompanien Reiter mit der Bitte, die Städte Heldburg und Ummerstadt den Umständen entsprechend anzuweisen, ihre Beihilfe zur Verproviantierung pünktlich und ordnungsgemäß zu liefern, desgleichen auch andere Ämter zur Beihilfe heranzuziehen.[11]
Vom 14.1.1634 datiert die Anordnung der Regierung zu Coburg an den Schosser Andreas Götz zu Heldburg, eine Beschwerde der Räte von Heldburg und Ummerstadt über die allzu große Belastung durch die Verproviantierung der jetzt in Hildburghausen einquartierten Hold’schen Kompanien betreffend. Die Proviantmeister zu Hildburghausen sollten nicht „stracks alles anfordern, was begehrt“ werde, sondern sich nach der königlichen Verpflegungsordonanz richten.[12]
Unter dem 16.11.1635 berichteten die Räte der Städte Heldburg und Ummerstadt an den Amtskommissar Andreas Götz zu Heldburg über die anlässlich der Einquartierung von Hold’schen, Liebenstein’schen und Willich’schen Kompanien entstandenen Kosten.[13]
[1] Schmalkalden [Kr. Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.
[2] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[3] 1 Maß = 20, 427 Liter.
[4] WAGNER, Pforr, S. 117ff. (eine sehr gut kommentierte Edition zur Geschichte Schmalkaldens und seiner Umgebung).
[5] WAGNER, Pforr, S. 120.
[6] Hildburghausen [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 198ff.
[7] Heldburg [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 192f.
[8] Ummerstadt [Kr. Hildburghausen]; HHSD IX, S. 446.
[9] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2730.
[10] Coburg; HHSD VII, S. 127f.
[11] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2728.
[12] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2655.
[13] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 411230, Nr. 2814.