Knorr [Knorre], N

Knorr [Knorre], N; Rittmeister [ – 30.4./10.5.1639 Erfurt] Knorr [Knorre], angeblich ein Kurländer, stand als Rittmeister[1] in schwedischen Diensten,[2] als er zusammen mit dem Obristleutnant[3] Pĕtipeský[4] bei einem Amoklauf in Erfurt[5] erstochen wurde.

Pĕtipeský wurde nach einer Chronik von Arnstadt[6] am 29.4.1639 „von einem Meuchelmörder unversehens erstochen. Der Täter, so ein Studiosus[7] gewesen sein soll, wurde gefangen, mit glühenden Zangen gerissen,[8] gevierteilt[9] und die Viertel vor 4 Toren aufgehängt“.[10]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][11] notiert dazu ausführlicher in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 30. April hat ein junger Kerls, ohnegefehr von 18 Jahren, bey einem Schwerdtfeger[12] einen neuen Degen kauft und denselbten gebeten, er sollte ihme den Degen fein scharf machen, er müsse ihn den noch wohl probiren. Als er den Degen bekommet, begegnet ihme auf dem Weitanger der schwedische Obriste Lieutenant Peter Bescky, welcher Commendant auf der Burg ist, mit einem Pagen. Denselbten Obristen Lieutenant und auch den Jungen sicht dieser Kerls alle beyde auf öffentlichen Gassen stillschweigendt todt und gehet davon. Entlichen stehet ein Rittmeister, Knorre genant, in seiner Thüre. Zu deme gehet er und fragt, ob er ein Soldat sey. Ehe ers ihm sagt, sticht er ihn auch auf der Stette todt und verwundet und verwundet noch zweene Soldaten auch gar übel, wird aber entlichen darnieder geschlagen und gefangen. Dieser Rittmeister Knorr, von Nation ein Churlender, hat uns und den armen Bürgern zu Mühlhausen,[13] dahin wir damahls geflohen gewesen, viel Leides gethan“.[14]

Der irische Feldkaplan Thomas Carve [1590 – 1672 ?] berichtet dazu: „Nicht weniger grawsam / alß auch vber die massen kühn ist diese That / welche zu Erfurdt sich zugetragen. Es hielte sich daselbsten auff ein Jüngling seines Alters 22. Jahr / mit Namen Iohann Augustin. Dieser (ob er von dem Teuffel oder aber durch die Menschen darzu angereitzt sey worden, ist unbewust) kompt zu dem Schwerdtfeger / vnnd feilscht einen Degen mit einem güldenen Gefäß / vnnd alß er mit ihme deß Kauffs eins geworden / erkaufft ers / gehet nach solchem also baldt zu deß Gubernators von der Stadt / deß Herrn von der Golz[15] Losament zu / vnnd begehrt mit ihme zu reden. Dieweilen es aber wegen Vnpäßlichkeit keine Gelegenheit / den Commendanten zu besprechen / geben; begiebt er sich von dar zu dessen Obristen Leutenandt / welcher sich vor der Statt in einem Schloß auffhielte / vnnd alß er denselbẽ ebenmessig nach der Statt außgegangen zu seyn vernommen / folgt er ihme alßbalden auff den Fuß nach / greifft ihn vnversehens mit entblöstem Degen an / vnnd verwundet denselben mit drey Stichen durch beyde Brüst biß auff das Ingeweide / sein Diener aber stöst er vff der Walstatt darnieder. Von dannen in gleichem Wüten / begiebt er sich nach deß Rittmeisters Knor Quartier / vnnd nach dem er denselben vor der Haußthür müssig stehen gefunden / stößt er ihn gleichmessig darnieder. Wie dann auch einen gemeinen Soldaten[16] / welcher nicht weit darvon auff der Strassen spatzieren gienge / verletzt er in einen Arm. Den Officirer aber / deme anbefohlen gewesen / ihn gefänglich einzuziehen / hat er schwerlich verwundet / hat auch hernacher keines wegs / ob wollen er hart vnd grawsamlich gepeyniget worden / darzu erzwungẽ können werden / zu bekennen auß was Vrsachen / oder durch wessen Anreitzung er solche Mordthaten vollbracht. Die Folterung hat er mit vnbeweglichem Gesicht / vnd grosser Verwunderung außgestanden / vnd alß er von dem Stadt Syndico in beysein vieler Officirer vff der Cyriaxburg hart examinirt wurde / hat er jederzeit nichts anders zur Antwort geben / als dass er solche That auß Befelch Gottes verrichtet habe. Ist demnach de 2. Julii hingericht worden / vnnd mit glüenden Zangen gepätzt / hernacher der Kopff abgeschlagen / vnd in vier Theil zertheilt vnnd auffgehenckt worden“.[17]

[1] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[4] Gottlob Pĕtipeský [Petepesky, „Peter Bescky“] v. Chiesch [z Chýš] u. Egerberg [z Egerberka] [1602-30.4./10.5.1639 Erfurt], schwedischer Obristleutnant.

[5] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[6] Arnstadt [Kr. Arnstadt]; HHSD IX, S. 18ff.

[7] Nach anderer Darstellung war er Lakai am Hofe zu Altenburg. BAUER, Erfurter Personalschriften Nr. 638. Altenburg, heute Ortsteil von Naumburg [Kr. Naumburg]; HHSD XI, S. 9.

[8] Zangen, mit glühenden Z. reißen: entehrende und verschärfte Form der Bestrafung zum Tode Verurteilter: Der Henker zwickte an bestimmten Plätzen mit erhitzten Zangen in Brust, Arme und Hüften bzw. riss Fleischstücke aus dem Körper, ohne dass der Delinquent/die Delinquentin vor der eigentlichen Hinrichtung bereits starb. Die Zahl der Zangengriffe richtete sich nach Qualität oder Häufigkeit der Vergehen. So wurden etwa bei Kindstötung den verurteilten Frauen mit glühenden Zangen die Brüste abgerissen. Die Anwendung ist häufig bei Hexenverbrennungen zu finden. Vgl. auch HAPPE I 252 r-252 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[9] Vierteilen: Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Verteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Vgl. WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 20 (1629): „Auch einen Müller, Heinrich Krempe genannt, beim Galgen erstlich 4 Knippe (Kniffe) mit glühenden Zangen geben, ihn Arm u. Bein, wie auch den Hals ab und entzwei stoßen, und hernach viertheilen; sollte ohne Abstoßung des Halses lebendig die Viertheilung vermöge des Urtheils erleiden, ward aber dergestalt gelindert; hat etliche Mord, und daß er ein schwanger Soldatenweib aufgeschnitten, bekannt“. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49. Vgl. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 16 (Schmidt zitiert hier PASTORIUS, Kurtze Beschreibung): „Im März [1632; BW] kam der Landbetrüger (Kauser genannt) nach Windsheim in Veit Ströbels Wirtshaus, bestellte eine gute Mahlzeit und entlehnte 20 Gulden zum Haferkauf. Er sagte, dass sein Herr am Abend mit etlichen 100 Säuen ankommen würde. Er machte sich aber mit dem Geld aus der Stadt und wurde hernach von den kaiserlichen Soldaten als ein Spion gevierteilt. (Pa.)“. Angeblich von kursächsischen Soldaten (1635) an Bürgern v. Staßfurt verübt; GEIß, Chronik, S. 109.

[10] KLAUS, Chronik, Teil 1.

[11] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[12] Schwertfeger: Handwerker, der die roh geschmiedeten Schwerter gebrauchsfertig macht, auch selbst herstellt und verkauft.

[13] Mühlhausen [Kr. Mühlhausen]; HHSD IX, S. 286ff.

[14] HAPPE II 260 v- 261 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[15] Christoph Heinrich v. der Goltz [1.1.1600 Klein Mellen-9.9.1643 Damitz], schwedischer Obrist.

[16] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[17] CARVE, Reyßbüchlein, S. 73ff.

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