Königsegg [Königseck, König-Eck, Königsreck], Ernst Graf von

Königsegg [Königseck, König-Eck, Königsreck], Ernst Graf von; Obrist [um 1620 Aulendorf-um 1660]

Königsegg, Ernst FreiherrErnst Graf von Königsegg [Königseck, König-Eck, Königsreck][1] [um 1620 Aulendorf-um 1660] stand als Obrist[2] und Generaladjutant[3] Melchiors von Hatzfeldt[4] in kaiserlichen Diensten.

Im Januar 1637 weilte Königsegg in Wipperfürth[5] und sorgte für umfangreiche Lieferungen an Kleidung und Waffen nach Köln.[6]

Im Juli 1638 wurde Königsegg von Hatzfeldt zu Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg[7] wegen der Gestellung von Reitern und Fußvolk gesandt.[8] In Wolfenbüttel[9] weilte er im August dieses Jahres. Von dort berichtete er Melchior von Hatzfeldt von kaiserlichen Truppen bei Dömitz,[10] den ständigen Beschwerden des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg[11] und die Schwierigkeiten, Winterquartiere im Niedersächsischen Kreis[12] zu finden, und von der Lage in Pommern. Im September informierte er ihn über die Beschießung Demmins.[13] Im Oktober wurden nach der erfolgreichen Schlacht Hatzfeldts bei Vlotho[14] gegen die pfalzgräflich-schwedischen Truppen eroberte Standarten nach Warendorf[15] verbracht: Ruprecht von der Pfalz[16] und sein Feldmarschall Ferenz[17] seien bei Alexander II. von Velen.[18] Im Dezember berichtete Hermann von Hatzfeldt[19] seinem Bruder Melchior von der Reise Königseggs von Bamberg[20] über Köln[21] nach Dortmund.[22]

Im Januar 1639 scheint Königsegg sich nach Darstellung des Generalkriegskommissars[23] Böhmer[24] um Lübbecke[25] aufgehalten zu haben.[26] Am 24.2.1639 schrieb Ferdinand III.[27] aus Wien an den kaiserlichen Kommandierenden Gallas[28] und erläuterte ihm seine Vorstellungen von einem konzentrierten Vorgehen gegen den ins Stift Halberstadt[29] eingefallenen Banér[30] und dessen möglichen Vorhaben, nach Erfurt[31] und vielleicht noch weiter vorzudringen. Königsegg, den er eilends zu ihm sende, bringe ihm, Gallas, seinen kaiserlichen Befehl, persönlich mit seinen Regimentern[32] gegen Holzminden,[33] Höxter[34] und Witzenhausen[35] vorzurücken, falls Banér zwischen Minden[36] und Nienburg[37] einen Durchbruch versuchen sollte, damit dem Gegner von beiden Armeen ein Schlag versetzt werde, Piccolomini[38] werde vom Niederrhein und aus Westfalen mehrere tausend Mann heran führen. Gallas möge dies alles geheim gehalten.[39] Im April dieses Jahres weilte Königsegg in Korbach[40] und Lich[41] und berichtete Hatzfeldt von den ständigen Verpflegungssorgen. Im April ist er jedenfalls nach Auskunft von Georg II. von Hessen-Darmstadt[42] aus Lich wieder abgezogen.[43]

Abt Hermann von Kornelimünster[44] bat um August 1640 Hatzfeldt um Abzug der Soldaten des Obristleutnants[45] Königsegg wegen der Unmöglichkeit ihrer weiteren Versorgung.[46] Im November 1640 berichtete Hermann von Westerholt von Verhandlungen um die Freilassung des von Slang[47] in Wunsdorf[48] gefangen gehaltenen Königsegg,[49] doch erfolgte diese erst im Januar 1641.[50]

Kornelius, Abt der Zisterzienserabtei Lilienfeld,[51] informierte Hatzfeldt im November von der Abreise Königseggs nach Wien.[52] Ende November 1641 weilte Königsegg in Wien und war wegen der schlechten Finanzlage der kaiserlichen Kassen in ernster Besorgnis.[53]

Im Februar 1642 wurde er zum Obristen ernannt.[54]

Anfang 1642 lag eine halbe Kompanie[55] seines Regiments[56] unter Rittmeister[57] Braun[58] in Kitzingen.[59] 159 Mann seines Kavallerieregiments waren unter dem Kommando seines Obristleutnants Wolbaum[60] am 20.12.1642 in Schweinfurt[61] einquartiert.[62]

„Auch in diesem Winter lagen in Kitzingen[63] Soldaten. Der bei Tuttlingen[64] siegreiche Hatzfeld war aus Gründen der Verpflegung mit 11 Regimentern wieder nach Franken gezogen. Kitzingen erhielt seinen Anteil mit den Königseckschen. Die Soldaten lagen von November 1643 bis April 1644 in der Stadt. Eine Unkostenrechnung vom 19. April 1644 gibt über diese Gäste nähere Auskunft (319, 33)“.[65]

Aus Schweinfurt wird 1642 berichtet: „Der Lodronische[66] Oberstlieutenant, Robert Grichton,[67] ein Schotte,[68] schickte am 16. Dec. eine Ordre, die er von General Hatzfeld erhalten hatte, an den hiesigen Commandanten, worin stand, daß er sich mit seinem Regimente, welches zu Kitzingen und Haßfurt[69] lag, nach Schweinfurt begeben und da einquartiert werden sollte.

Zugleich ließ er dabey ein Bischöflich-Würzburgisches[70] Schreiben aufweisen, worin ihm angezeigt wurde, daß er mit seinem Regimente in die hiesige Stadt marschiren und die drey Königseckischen Compagnien Reuter auch mit dahin nehmen sollte. Der Commandant ließ sie aber an diesem Tage nicht ein, besonders auch deswegen, weil sie die Anzahl ihrer Mannschaft nicht angeben wollten.

Und doch kamen die Lodronischen am 17. Dec. von Sennfeld[71] herein, welchen bald darauf die zu Haßfurt gelegenen folgten. Die Anzahl der gemeinen Soldaten[72] war zwar gering; aber die der Officiere desto größer. Sie hatten eine große Menge Weiber[73] bey sich und 40 Pferde, auch wurden sie ohne Verpflegung einquartiert.

Kaum waren diese hier angelangt, so kam schon ein Königseckischer Trompeter[74] in die Stadt, zeigt eine Ordre auf, welche der Bischof zu Würzburg seinem Oberstlieutenant, sich in Schweinfurt mit seinen Reutern einquartieren zu lassen, gegeben hatte, diese Soldaten waren bereits zu Gochsheim angekommen. Weil aber der Befehl nur von dem Bischofe und nicht von dem General Hatzfeld war, ließ sie der Commandant nicht herein.

Der Bischof versprach die Lodronischen zu verpflegen. Deßwegen schrieb der Kaiser[75] an den hiesigen Commandanten: Daß

der Bischof von Würzburg nicht nur für Lebensmittel sorgen, und die Völker, welche hereingelegt würden, verpflegen wollte, sondern es sollten auch Würzburgische Räthe (schon war ein Logis für sie bestellt) hieher kommen. Weil nun aber dieses nicht geschahe, wurden Dr. Höfel[76] und Martin Geißler[77] zum Bischofe und Johann Zimmermann[78] zu dem General Hatzfeld geschickt.

Der Obristlieutenant Grichton wollte 2 Quartiere haben, eines als Obristleutnant und das andere als Hauptmann,[79] er spannte auch das Servis[80] sehr hoch, welches man ihm an Geld bezahlen sollte; aber weder das eine, noch das andere wurde ihm bewillihet. Die Königseckische Reuter kamen am 19. d. wieder an das Thor; aber sie wurden von dem Commandanten, der vom General Hatzfeld Ordre hatte, sie nicht eher einzunehmen, bis der Feind bereits vor der Städte wäre, nicht eingelassen.

In der Stadt wurden jezt alle Fremde und Eingeflüchtete mit ihrem Viehe, Getreide etc. etc. aufgeschrieben.

Die Königseckischen Reuter, 159 Pferde stark, kamen doch am 20. Dec. herein. Diesen band ihr Oberstlieutenant Wolbaum[81] auf dem Markte scharf ein, daß sie sich gut und so verhalten und betragen sollten, damit ja keine Klage gegen sie einliefe.

Sie wurden hierauf ohne Verpflegung einquartiert; führten sich aber in ihren Quartieren sehr schlecht auf, schlugen die Leute, preßten ihnen Essen, Trinken und Futter ab, da man ihnen doch nichts zu geben schuldig war.

Dr. Höfel, Martin Geißler und Johann Zimmermann, welcher leztere den General Hatzfeld nicht angetroffen hatte, kamen von Würzburg wieder zurück. Der Bischof bewilligte die Verpflegung[82] der Reuter, auch der Gallasischen[83] und Lodronischen, die auf dem Lande Fourage[84] holen sollten, und sagte dabey: Die Stadt  sollte aber auch das Ihrige thun und den Hatzfeldischen den Commiß[85] geben, womit sie sich müßten begnügen laßen. Den andern hier liegenden Soldaten waren gewisse Dörfer im Bisthume angewiesen, woher sie ihre Verpflegung erheben sollten, wenn sie nicht von dem Feinde besezt würden.

In dieser Nacht blieben die meisten Officiere und Soldaten wegen des Feindes in Bereitschaft.

Jeder Hauptmann behielt seine Compagnie bey sich in seinem Quartiere, welches ihnen leicht möglich war, da die meisten Compagnien aus 6, 7, 8, höchstens 12 gemeinen Soldaten bestanden.

Auch wurden die Posten ausgetheilt, den vom Oberthore bis zum Spitalthore erhielt der Oberstlieutenant, und den vom Oberthore biß zum Mühlthore der Oberstwachmeister.[86]

Weil aber der Commandant Weitz[87] und die übrigen Officiere meynten, daß noch zu wenig Volk in der Stadt wäre, um sich mit Vortheil gegen den Feind wehren zu können, wenn er sich der Stadt nähern sollte, so wollten sie sehen, wie stark die Bürgerschaft wäre. Der Rath ließ also die Bürger am 21. Dec. auf dem Rossmarkte unter 2 Fahnen versammeln – bey 400 Mann stark – und vor das Haus des Commandanten führen. Nun trat er mit seinen Officieren und mit etlichen Abgeordneten des Raths hinzu, lobte die Treue und guten Dienste der Bürger und fragte sie: Ob sie mit ihm und seinen Soldaten Leib und Leben, Ehre und Gut daran setzen wollten, wenn der Feind sich der Stadt zu bemächtigen Willens wäre ? Darauf sie alle mit Ja antworteten; aber hinzusezten, wenn die Soldaten die Bürger so hielten, daß sie bleiben könnten. Der Commandant und die Officiere versprachen ihnen gutes Regiment zu halten.

Indessen wurde an den Befestigungswerken mit der größten Thätigkeit gearbeitet, die sich hieher geflüchteten Bauern mußten fronen und Dörner[88] herbey führen, welche man zwischen die Palisaden steckte.

Unsere Reuter brachtem am 23. d. zwanzig Fouragirpferde ein, welche sie den Weimarischen zu Waßerlosen[89] abgenommen hatten.

Da nun die Stadt eine sehr große und drückende Last auf dem Halse liegen hatte, so wurden auch die Rathsherren, Pfarrer, Schuldiener und Doctoren, die keine würkliche Einquartierung vorher bekommen hatten, um der Bürgerschaft nur in etwas Erleichterung zu verschaffen, mit Soldaten belegt. Die Pfarrer gaben eine freywillige Beysteuer. So belegte man auch die Dorfschaften, die ihre beßten Sachen hieher geführt hatten, mit einem wöchentlichen Beytrage an Haber, Heu, Korn und Fleisch; weßwegen sich der Bischof zu Würzburg in einem Schreiben an den Rath beschwerte, und dabey drohte, sich zweyfach an der Stadt wieder zu erholen“.[90]

Aus der dem Hochstift Würzburg zugehörigen Stadt Gerolzhofen[91] wird berichtet: „Am 12. Dezember [1642; BW] wurde endlich der Oberst Königseck mit seinem ganzen Stabe[92] einquartiert. Auffallend ist, wieviele Unkosten diese Einquartierung der Stadt verursachte. Anfangs lag zwar nur eine Compagnie[93] von 150 Pferden unter Commando des Rittmeisters [Andreas; BW] Westphalen[94] hier, allein sie verzehrte doch z. B. vom 17. bis 25. Mai 1643 nur an Wein, Bier, Fleisch, Brod und Hafer 862 fl. Hierbey mußte die Stadt noch 900 fl. Brandschatzung[95] an den Fürsten[96] bezahlen, welches Geld sie auch bis auf 75 fl. zusammengebracht hatte. Da sie nun diesen Rückstand aus Mangel des Gelds mit Früchten bezahlen wollte, weigerte sich der vom Fürsten als Commissar[97] aufgestellte Jude Mayer, solche anzunehmen, brach in allerley Drohungen aus, und behandelte überhaupt die Unterthanen wie Sklaven. Sie berichtete also am 1. September dieses dem Fürsten, und bath ihn, statt des rückständigen Gelds Getraid anzunehmen. – Und ungeachtet eines solchen Geldmangels mußte sie dennoch am 30. Oktober dem Hauptmann Anthoni 200 fl. bezahlen.

Das folgende Jahr war noch härter. Denn da betrugen vom ersten December 1643 bis zum letzten April 1644 die Küchenwaren für den Oberst Königseck allein 27 Rthr. 5 1/2 Batzen, und die Lichter kosteten 26 Rthr. 3 Batzen. Schon am 11. Januar hatte daher der Rath an den Fürsten geschrieben, und ihm die Unmöglichkeit vorgestellt, das Königseckische Regiment ferner zu verpflegen, indem die Stadt in zween Monathen 600 Rthr. hätte bezahlen müssen, und daß die Bürger lieber Haus und Hof verlassen wollten. Demungeachtet mußte die Stadt solche Einquartierungen behalten, und dem Obersten nebst angehörigen Officieren vom 15. November 1643 bis zum letzten April 1644 über 2368 Rthr. an baarem Gelde bezahlen. Diese große Anlage wurde besonders dadurch vermehrt, daß der Oberste gegen Erlegung monathlicher 100 fl. seine Diener selbst verkösten wollte, aber nach Empfang solcher monathlicher Geldanlage seine Diener nicht wirklich verpflegte, sondern einem jeden derselben wöchentlich einen Thaler zahlte, um sich bey den Bürgern zu verkösten, wodurch nebst der Erlegung monathlicher 100 fl. von neuem die Last der Verpflegung für die Diener auf die Bürger abgewälzt wurde. Hierzu kam, daß die Stadt noch über die Assignation einen Heerpaucker, zwey Feldscherer,[98] zwey Trompeter,[99] einen Reitschmitt, einen Sattler, drey Reuter ohne Pferde, und sechs Gefangene mit Awicen[100] und rauhen Futter[101] verpflegen und dem Marquententer[102] wider den fürstlichen Befehl monathlich 4 Rthr. Service[103] nebst glatten[104] und rauhen Futter reichen mußte, daß der Regimentsquartiermeister[105] ungeachtet seiner Anweisung nach Ebrach[106] seine monathlichen Servicegelder nebst glattem Fuder von der Stadt verlangte, und daß der Adjudant[107] sich mit 10 Pferden, 4 Dienern, und seinem Weib und zwey Kindern bey den Bürgern einquartirt hatte, und noch nebst den 5 Rthr. monathlich forderte, wobey die vielen Absteigequartiere der rapportirenden Officiere, die sämtlich im Gasthause für Zehrung nichts bezahlten, und die vielen Mißhandlungen der Bürger durch Fenstereinschlagen und Schlägeausteilen nicht zu vergessen sind.

Eben erwähnter Regimentsquartiermeister hatte sich auch während seines Aufenthalts verschiedene Regalien[108] angemaßt, und dadurch eine Protestation des Fürsten Johann Philipp vom 15. April verursacht, wobey ihm zugleich ein ansehenliches Geschenk angebothen wurde, um von weitern Unordnungen abzusehen. In diesem Protestations Schreiben hatte auch der Fürst den Befehl ertheilt, zwölf Reuter zur Erleichterung der Stadt bey den abtei-ebrachischen Unterthanen einzuquartiren. Allein einem einem fürstl. Befehl vom 12. Mai zufolge mußte die Stadt den übrigen Königseckischen Soldaten bis zum völligen Aufbruche Brod, Quartier und Pferdefutter abreichen, und nach einem fürstl. Befehl vom 19. Mai mußte sie den in ihr altes Quartier zurückkehrenden Soldaten beym Durchmarsche auf einen Tag für einen Mann 2 Pfund Brod, 1 Maas Wein oder zwey Maas Bier, nebst dem nöthigen Pferdefutter hergeben, und als nachher die Bürger die Königseckische Pagage[109] bey Hersprück[110] vorbey führten, nahmen einige Soldaten dieses Regiments ihnen neun Pferde hinweg“.[111]

Im Juli 1643 berichtete Königsegg Johann Philipp von Schönborn von einem Gefecht mit französischen Truppen unter Guébriant[112] und Taupadel[113] bei Kloster Salem[114] und hielt sich in Markdorf[115] auf.[116] In Weißenburg[117] weilte er im Oktober. Von dort informierte er Hatzfeldt von angeblichen Verhandlungen des im kaiserlichen Lager ohnehin als notorisch unzuverlässig geltenden Karl IV. von Lothringen[118] mit Frankreich und beklagte die schlechten Quartiere in Durlach.[119] Bürgermeister und Rat von Villingen[120] berichteten im November dieses Jahres von der Eroberung von Aldingen[121] durch Königsegg.[122] Im Dezember 1643 hielt er sich wieder in Wien auf und führte dort erneut schwierige Verhandlungen wegen der Versorgung der kaiserlichen Truppen.[123] In diesem Monat gab es auch Beschwerden wegen seiner Truppe: Johann Schweikard von Sickingen, mainzischer Rat und Oberamtmann zu Tauberbischofsheim,[124] beklagte bei Hatzfeldt den Diebstahl von Pferden durch Reiter des bei Schillingstadt[125] logierenden Königsegg in Großrinderfeld[126] und Impfingen.[127]

„Fünf ruinirte Regimenter, als: drey zu Fuße, das de Mersische,[128] Sparrische[129] und Spickische,[130] und zwey zu Pferde, das Königseckische und Knigeische,[131] die alle fast 1000 bey sich hatten, kamen am 24. April nach Gochsheim, am folgenden Tag nach Rheinfeld.[132] Der Oberste Knige begehrte Quartier in der Stadt, und Lodron[133] 1000 Pf. Brod und 60 Mltr.[134] Haber für die Völker zu Rheinfeld; beydes wurde ihnen nicht bewilligt. Die Völker zu Rheinfeld brachen am 29. d. wieder auf, welchen die Stadt 5 Mltr. Haber gab“.[135] Im Mai 1645 stellte Torstensson Hatzfeldt und Königsegg einen Pass für ihre Reise von Iglau[136] nach Franken zur Kur aus.[137] „Zu Bamberg wurde am 20. Mai ein Kreistag gehalten, dahin der Stadt wegen Johann Glock[138] und der Consulent Dr. Joh. Höfel geschickt wurden. Vom Kaiser wurde auf diesen Kreistag der Oberste Mißling[139] abgeordnet. Daselbst hatte man hiesiger Stadt eine halbe Compagnie Königseckische Reuter angewiesen, welchen sie für 5 Monate 1500 fl. geben sollte“.[140]

„Auf strengen Befehl des Generals Hatzfeld an Lodron (da doch ersterer als Gefangener keine schriftliche Ordre austheilen konnte) kamen am 29. Mai die Reuter von Oberndorf[141] herein, 36 Mann stark, sie wurden in die Wirtshäuser gelegt“.[142]

„Das wiedererwachende und allmählich erstarkende Selbstgefühl der Bürger [Bad Salzungens;[143] BW] konnte im Jahre 1645 sogar daran denken, dem Rittmeister Funck[144] vom Königseckischen Regiment, das zur kaiserlichen Besatzung der ehemaligen Grafschaft Henneberg[145] gehörte, die Zahlung der auferlegten Kontribution zu verweigern. Funck lag ab dem 28. Oktober 1644 [a. St.; BW] mit seiner Kompanie[146] in Meiningen.[147] Um die Bürgerschaft zur Raison zu bringen, ritt er mit seinen Leuten am 1. Juli 1645 nach Salzungen und trieb das vor den Toren weidende Vieh hinweg. Da man sich solche Gewaltmaßnahme nicht gefallen lassen und den Funckschen Reitern das geraubte Vieh wenn nicht anders, so durch Waffengewalt, wieder abnehmen wollte, setzten bewaffnete Bürger vom Ausschuß[148] unter Führung des Stadtleutnants Fulda [Fuld(t)] den Kaiserlichen nach. Am folgenden Tage zwischen 4 und 5 Uhr morgens erreichte man sie zwischen Fambach[149] und Herrenbreitungen.[150] Der Rittmeister Funck soll nun durch Absendung eines Trompeters an den Führer der Salzunger sich bereit erklärt haben, das Unrecht durch Zahlung einer Entschädigungssumme wieder gut zu machen. Als jedoch bei währender Verhandlung ein Salzunger auf Funck Feuer gab und ihm das Pferd unter dem Leibe wegschoß, umringten seine Reiter die Salzunger, die sich in unglücklicher Stellung befanden und überdies an Zahl unterlegen waren, und hieben sie erbarmungslos nieder. Der Stadtleutnant Fulda wurde nach tapferer Gegenwehr tödlich verwundet, außer ihm fielen nach der Meininger Chronik 21, nach dem Salzunger Chronisten jedoch 28 Bürger, während 31 bzw. 36 verwundet wurden, die insgesamt 146 Wunden gehabt haben sollen. Der verhängnisvolle Ausgang des Scharmützels, das auf Salzunger Seite jedenfalls die rechte Besonnenheit und Überlegung vermißen ließ, machte allerorten einen tiefen Eindruck.

Groß war die Trauer in Salzungen selbst, an der Herzog Ernst[151] solch innigen Anteil nahm, dass er, als ihn die Kunde von dem Vorgefallenen ereilte, den ganzen Abend auf den Knien gelegen und zu Gott geseufzt haben soll“.[152]

Der Schmalkaldener[153] Chronist Johann Georg Pforr [1612 – 1687] hält dazu fest: „Den 2. Jul: hat der Keyßerliche Rittmeister Funck mit 60 reutter<n> den Saltzungern das vieh vor der statt wechgetrieben, deßwegen der Stattleutnant N. Fuld mit 40 bürgern solchen reutter<n> nachgangen in meinung, ihnen daß viehe wiederumb abzujagen. Alß sie nun beyderßeits vorm dorff [Herrn]breitungen zusammenkommen, haben sie fewr uffeinander geben. Weil aber die bürger zu schwach geweßen, auch kein rettirat[154] gehabt, alß sind sie von den reuttern umbgeben und ohne barmhertzichkeidt niedergehauben worden /:darvon 20 bürger todt geblieben:/ auch der Leutenand Fuldt, welcher seine Bürger alßo ubel angeführt, wiewol er sich vor seine person tapfer gewehrt, ist er doch mit vielen wund[en fast uff den todt gehauben worden“.[155]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold[156] aus dem von Eger[157] abhängigen Marktredwitz[158] erinnert sich an den 1. August 1645, als Königsegg in der Entourage Hatzfeldts auftauchte: „Den 1. August ist der kaiserliche Generalfeldmarschall Graf von Hatzfeld, welcher neulich durch die Erlegung einer Rantion[159] von 25000 Reichstalern von den Schwedischen ledig worden ist, aus Franken hie[r]hero [ge]kommen. Er hatte den Reichspfennigmeister[160] H[errn] Pleymann,[161]  H[errn] von Stadian,[162] Oberst Königseck und nicht viel über 30 Pferd[e] bei sich. Er ist über Nacht hier verblieben und am andern Morgen, nachdem er vorher(o) zur Kirche(n) gewesen, wieder fort und zu Fuß hinaus bis über den Galgenberg [ge]gangen. Er wollte nach Eger, um (all)da den Sauerbrunnen[163] zu gebrauchen“.[164]

Johann Hilmar Freiherr von Knigge und Königsegg brachten am 1.9.1645 in Schweinfurt[165] 8 hessische Soldaten ein, die sie bei Neckarsulm[166] gefangen genommen hatten. Da diese sich nicht unterstecken[167] lassen wollten, „wurden sie in die rote Kappe[168] gesteckt und daselbst schlecht gehalten“. Sie erhielten deshalb die Erlaubnis zum Betteln. Endlich verkaufte sie der Stadtkommandant Hieronymus Graf Lodron an Knigge, einen davon um 8 Rt“.[169]

Unter dem 28.8.1645 hielt der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] fest: „28. Sept. haben 24 Königseckisch Bayr. Reuter, so bey Schweinfurt im Quartier liegen, allhero gestreift und die gantze Stattherd Seu weggetrieben, auf 100 Stückh Viehe, 6 Paar Oxen. 30. Sept. habenß sie wieder zu lösen geben, haben auf die vierthalb hundert Thlr. müßen geben. Haben gedrohet, sie wollten öfters kommen“.[170]

Weiter heißt es bei Leopold: „Den 29. September – am Tag Michaelis also – ist der Reichspfennigmeister, H[err] Pleymann, mit etlich[en] Karreten[171] und Pferden von Eger heraus hie[r]her(o) [ge]kommen. Er hat auch berichtet, daß der Feldmarschall[172] von Hatzfeld bald folgen würde. Sie haben Mittagsmahl gehalten, [und] H[err] Feldmarschall aber, ist neben Oberst Königseck und anderen eine Stunde danach [ge]kommen. Er hat nit herein [gewollt, sondern] nur einen Boten begehrt und sich außenherum(b) auf Kemnath[173] weisen lassen“.[174]

Danach muss Königsegg wieder den Schweden in die Hände gefallen sein, denn im Dezember 1645 hoffte er auf seine baldige Entlassung aus schwedischer Gefangenschaft.[175]

Generalquartiermeister Pauer[176] meldete im Januar 1646 Hatzfeldt Königseggs Ankunft in Eger.[177] In diesem Januar hielt sich Donop in Gerolzhofen auf, wo er seinen Marschbefehl nach Eger bekam und wo er sich bei seinem Freund Königsegg über die schlechte Kriegsführung der Kaiserlichen beklagte.[178]

Von Eger aus unterrichtete Königsegg Hatzfeldt von der geplanten Weiterreise nach Würzburg.[179] Für den Februar 1646 hält Leopold fest: „Obwohl Mitterteich[180] aufs ärgste verwüstet [war], so hat doch das Königseckische Regiment zu Roß am selben Abend [14.2.; BW] noch das Quartier dort genommen. Weil sie aber im Quartier nichts gefunden, haben sie [es] sich viele Meilen Wegs [weit] eingeholt.

Weil nun beide Armeen etwas [zu] nahe beisammen [waren], hat sich die churbayerische gegen Bayreuth[181] gewendet und das Hauptquartier zu Creussen[182] genommen.

Den 16. Februar sind über 300 Reiter, meist vom Königseckischen Regiment, zu Thiersheim[183] eingefallen. Obwohl sich die Bürger und ihre Salva Guardi[a][184] zur Wehr gestellt und Feuer [ge]geben hatten, haben sie dennoch ihrer Gewalt nit widerstehen und sie nit aufhalten können. Nachdem der Richter einen gefährlichen Schuß [bekommen hatte] und der vornehmste Salvaguardist totgeschossen war, sind sie an etlichen Orten durch die Gärten eingebrochen, haben alles breitgemacht,[185] die Leute geschlagen, abgezogen und verjagt. Dann hat das Plündern so überhandgenommen, daß dann, wenn eine Partei sich beladen hatte und hinaus ist, die andere, weit größere, hineingezogen ist. Das hat nun Tag und Nacht solange gewährt als noch etwas vorhanden war. Vieh, Getreid[e], Bier, Kleidung, alles war hinweggeführt worden. Letz[t]lich sind auch noch die Fußvölker dorthin [ge]kommen. Die haben die Öfen eingeschlagen, die Fenster mitgenommen, auch alles Eisenwerk von den Türen und Truhen – wie Angeln, Bänder, Schlösser – abgeschlagen, die Gräber in der Kirche(n)[186] eröffnet und so gut türkisch[187] gehaust, daß sich kein Mensch mehr betreten lassen hat“.[188]

„Auch der Kapitänleutnant[189] Niclas Schwarzenberger,[190] der vor 2 Jahren das Winterquartier mit den Kroaten[191] bei uns gehabt, focht uns, wie ebenergestalt der Oberst Lubeditz,[192] an und forderte von uns 200 Taler, die wir ihm – seiner Meinung nach – von Rechts wegen schuldig (verblieben) wären, und die er nunmehro bezahlt haben, andernfalls er alles niederschießen und -hauen wolle, was er anträfe. Weil er nun mit uns diesmal wegen der starken Salva Guardia nichts anfangen konnte, hat er uns deswegen bei der Generalität im Hauptquartier verklagt. Daher sind wir in Schriften zur Verantwortung dahin begehrt worden.

Den 23. (dieses) mußte ich mich deswegen aufmachen und mit einer Konvoi nach Tirschenreuth[193] reiten. Als ich nach Mitterteich kam, wurde ich mit meiner Konvoi von dem Königseckl. Oberstleutnant angehalten. Mein Reiter wurde in das Stockhaus[194] gelegt, weil er vorhero von diesem Regiment entwichen war. Mich ließ er letz[t]lich passieren, weil ich General[s]paß hatte. Er gab mir auch einen anderen Reiter zur Konvoi mit. Zu Tirschenreuth habe ich mich bei der Generalität wegen der Anklag[e] des Kapitänleutnants im Namen eines e[hrbaren] Rates verantwortet. Später habe ich es auch noch schriftlich tun müssen. Daraufhin ist dann der Bescheid gefallen und mir schriftlich zugestellt worden, dem Kapitänleutnant nichts [weiter] zu geben. Dem Kläger wurde bei hoher Strafe geboten, uns von allen Sprüchen und Forderung[en] frei zu lassen. Wie er das hörte – er war aus Dalmatien und konnte nicht recht deutsch – , sagte er: ‚Ich, guter Soldat ! Dem Kaiser redlich gedient und mir nit will helfen. Aber Rabitz sind alle Rebellen ! Kontribuieren Erfurt[195] ! Schicken Tag und Nacht Boten zum Feind ! Verraten gut Kaiser Soldaten ! Man sollte alle an Galgen henken !’ Ich widersprach seinem fälschlichen Vergeben und habe mich erboten, Leib und Leben zu verfallen, wenn er uns nur das Geringste [nach]weisen würde; ausgenommen, daß es schon lange Zeit her ist, daß wir – zu unserem größten Schaden – nach Erfurt kontribuieren mußten. Ich bat, man wolle ihn zum Beweis anhalten, aber der Generalkommissar Zaharadesky [Zahrádecký, BW], der wohl merkte, daß der Kapitänleutnant aus Ungeduld gehandelt habe, wies uns beide ab. Es wurde auch weiter nichts getan“.[196]

Der Schmalkaldener[197] Chronist Johann Georg Pforr [1612 – 1687] berichtet: „Im monat Februario ist die Schwedische hauptarmee auß Böhmen zurückgangen und sich in Thüringen bis an walt zu recognosciren gangen, ist ihnen doch inhibirt[198] geweßen, in hießigen ambtsdörffern niemand zu beleidig[en od[er zu plündern, dargegen es die Keyßerlichen es desto schlimmer gemacht, wie folgen wird, indeme die Keyßerlichen gleichfalß aus Böhmen zurückkommen und sich oberhalb Coburg[199] logiret, von welcher armee der Obriste Königseck mitt 2 regiment reutter nach Ostheimb[200] geleget, welchem statt und ambt Schmalkalden, nebent andern orthen mehr, zum unterhaldt assignirt worden, derowegen ihme statt und ambt in 2 monaten 1200 thlr an contribution bezahlet.

Über dießes ist uff die alhier gelegene Königseckische salvaquard und uff die ab: und zureitende officirer an verpflegung und discretiongelder uber 400 thlr uffgewendet worden, worbey es nicht geplieben, sondern es hat noch darzu dießer ubel geplagte ortt in des Ertzhertzoch Leopoldi von Osterreich[201] küchen lieffern sollen 20 rinder und 100 schaff, worvor man 200 thlr bezahlet.

Item Vor 12 artollereypferd zu der Keyß: armee haben wir 500 thlr geben und geben müssen, item haben wir 900 hufeyßen und 11000 huffnegel, so uber 69 thlr gekostet, bey die armee schaffen und lieffern müssen, haben alßo abermalß uff die Keyßerliche völcker in 2 monat verwendet – 2360 thlr.

Unerachtet solcher geltpreßuren sint die Königseckische reutter teglich in hießige ambtsdörffer gefallen, darin daß viehe genommen und die armen baursleuht noch darzu ubel geschlagen, auch wol etliche gar zu todt gemartert, wie sie dan allein in der vogthey Herrnbreidung[en] uber 1500 thlr wehrt [an] rindvihe genom[m]en, doch haben sie jederzeit daß viehe wierumb zu lößen geben. Den 4. Maii [1646; BW] trieben die Keyß: 2 hert schaff gleich vor der statt wech. Und ob ihnen [woll] der außschuß nachgesetzet, ihnen die schaff wiederumb abzunehmen, haben sie doch nicht mehr außgericht, alß daß ein bürger, Frantz Meß, darüber todtgeschoßen worden und die schaff mit 160 thlr wiederumb lößen müßen, darvon fast alle junge lemmer zurückgeplieben, darbey sich die bürger zu Waßungen[202] wol befunden. Uber solchen rauberischen einfellen sint den 2. Maii 8 Keyß: reutter zum Wahleß[203] todtgeschoßen worden“.[204]

In der Mühlhausener[205] Chronistik heißt es: „D. 12. Mai ist des Obersten Freiherr von Königsecken von der kaiserlichen Generalität Assignation auf 15000 Rtlr. auf 3 Monate vom Erzherzoge Leopold und Kommissar Sarratesci[206] von Eisenach[207] anhero gekommen, darauf hat der Rat von den Senioren 200 Rtlr. bar und über 3 Wochen aber 200 Rt. einzuschicken geboten“.[208]

In diesem Mai meldete Landgraf Hermann von Hessen-Rotenburg[209] den Überfall Königseggs auf Eschwege[210] und ersuchte Hatzfeldt um eine lebende Salvaguarde.[211] Im Juli 1646 war Königseck im ansbachischen Mainbernheim[212] und unterrichtete Hatzfeldt von der Lage bei Elfeld[213] sowie von seinen Verhandlungen auf dem fränkischen Kreistag wegen der Verpflegung.[214]

Für den Januar 1647 hält Leopold fest: „Eodem [18.1.; BW] sind Reiter nach Pfaffe[n]reuth,[215] Manze[n]berg[216] und Lenge[n]feld[217] [ge]kommen. Nachts um(b) 9 Uhr schickt der Kölner[218] zu Lenge[n]feld herfür [und] läßt uns sagen, daß daselbst 120 Reiter lägen, die willens wären, [den] hiesigen Markt oder das Schloß zu Waldershof[219] anzufallen. Bei uns lag daher jedermann in Bereitschaft.

Den 19. Januar kamen früh 3 Reiter von denen, die zu Pfaffe[n]reuth losiert hatten, brachten einen Kranken, baten, wir sollten ihn einnehmen und bis zu seiner Gesundheit Unterhalt verschaffen. Weil sie vom Regiment des Oberst Königseck waren, haben wir den Kranken [her]eingekommen, ihn in die Unterstube(n) in Hans Keglers Haus vor dem Badtor getan und [ihm] seine Notdurft verschafft“.[220]

Für den Februar bzw. März 1647 schreibt Leopold in seiner „Hauschronik“: „Weil am 18. Februar das kaiserliche Hauptquartier samt der ganzen Armada aufgebrochen ist, um sich gegen Böheim(b) zu wenden, sind die hier eingeflohenen[221] Leute den 25., 26. und 27. dito wieder nach Hause gezogen. Es hat aber nit lange dauern wollen, indem uns im jüngst gesetzten Datum ein edler Rat der Stadt Eger in der Nacht durch einen eigenen Boten andeuten ließ, daß der kaiserliche Generalwachtmeister Graf Lacron[222] mit den nassauischen[223] und königseckischen Regimentern zu Roß im Egerkreis angelangt [wäre]. Sie würden samt der Garnirischen[224] Eskadron,[225] die bisher im Egerland gelegen habe, ihren nächsten Weg nach Franken nehmen, um daselbst ihre Winterquartiere zu beziehen.

Wir sollten daher die hierum(b)gelegenen Dorfschaften durch Boten warnen und zum Zeichen, daß Kriegsvolk vorhanden sei, unsere Dopppelhacken[226] auf dem Kirchturm losbrennen lassen. Daraufhin ist dann alles Volk wieder hereingeflohen“. […]

Um 1 Uhr [am 28.2.; BW] nachmittags kamen die Quartiermeister von diesen Völkern vor das Tor. Sie hatten Order von H[errn] Oberst Paradeiser[227] aus Eger, daß es die kaiserlichen Dienste jetzt nit anders leiden wollten und er unumgänglich wider seinen Willen befehlen müsse, daß wir dem kaiserlichen Generalwachtmeister,[228] Ihro Gräfl. Gnaden von Lacron,[229] ferner H[errn] Generalwachtmeister Günther,[230] dazu Graf Deuring[231] als auch H[errn] Oberstleutnant Cappell[232] vom königseckischen Regiment das Nachtquartier hier im Markt, ihren Völkern aber das Quartier außerhalb – in den Vorstädten – geben sollten. Als wir das bewilligt [hatten] und ans Austeilen der Quartiere gingen, wollten die Quartiermeister damit keineswegs zufrieden sein, sondern begehrten auch für die vollen Regimenter – samt Troß[233] und Bagage – die Quartiere im Ort, was wir gänzlich abgeschlagen haben. Wir erklärten uns [aber] bereit, dem H[errn] Grafen entgegenzugehen, um deswegen mit ihm zu reden. Sie wollten aber darauf nit antworten und einwilligen, sondern begehrten, wir sollten die Bilette[234] ausgeben, Quartier machen oder sie wollten es selbst(en) tun, wie sie es ja bereits begonnen hatten. Wir haben darwider protestiert und ihnen (auch) die schwere Verantwortung freigestellt. Als sie aber [mit dem Quartiermachen] fortfuhren, bin ich [zusammen] mit H[errn] Richter, dem Grafen entgegen[ge]gangen, in der Hoffnung, solches [doch noch] abzuwenden. Als wir auf den Anger hinauskamen, sind [dort] die Völker alle in Bataglia[235] gestanden, die Generalspersonen aber waren noch hinterstellig und in Eger beim Trunk geblieben. Dahero konnten wir nichts anderes richten, als daß sie uns für gefangene Leute annahmen und uns solange nit frei lassen wollten, bis wir ihnen vorher die Quartierung bewilligten. Wir (be)warfen uns auf die Order und sagten, daß wir nit darwider handeln dürften. Wir baten sie auch, sie sollten sich gedulden, bis der Graf herbeikäme. Es war aber alles vergebens, denn unser Kapitänleutnant [Uchatz von Abschütz; BW] hatte neben den Quartiermeistern zu viel Offiziere(r) und Reiter hereingelassen, die nit wieder hinauszubringen [waren]. Als sie daher die Quartiere nach ihrem (eigenen) Belieben gemacht hatten und damit fertig waren, machten sie die Tor[e] und Schranken auf und zogen alle – außer 2 Kompagnien, die zu(m) Dörflas[236] lagen – mit Heerpauken und Trompetenschall ein.

Als sie in die Häuser gekommen waren, fingen sie alsobald(en) nach ihrem Gefallen zu hausen an, schatzten die Bürger um Geld und plagten sie deswegen sehr. Geld sollten und mußten sie ihnen schaffen, das übrige, das sie sonst(en) in den Häusern fänden, wäre ohnedies von Rechts wegen ihnen. So machten diese Leut(e), die wir auf Befehl und Order als Freund(e) in den Markt und in die Vorstädt(e) [her]einnehmen sollten, unseren Leuten großen Jammer und [großes] Herzeleid. Um 9 Uhr nachts kamen dieGeneralspersonen. Wir brachten viel[e] Klagen vor. Es wurde auch alsobald(en) versprochen, alles abzuschaffen, was aber doch nur ein Spiegelfechten[237] war.

Es wurde mit großer Gewalt vorgegangen. Unsere Leute wurden die ganze Nacht über um(b) Geld und allerhand Sachen [angegangen] und hart geängstigt. Und obwohl wir am nötigsten der Hilfe bedurften, haben wir [dennoch] den Grafen Lacron, der das Kommando hatte, im Schlaf nit anschreien und beunruhigen dürfen.

Früh morgens – am 1. Martii also – hat der Graf auf unser Anschreien hin zwar den Aufbruch befördert und zu Pferd blasen lassen, doch sind bei diesem Lärm(en) noch viel[e] gute Leute in ihren Häusern spoliert,[238] ausgezogen und sehr übel tractiert worden. Man hat ihnen auch auf ihre Wagen und Pferd[e] Fleisch, Kälber, Hühner, Butter(n) und Fässer Bier und auf den Weg 8 bis zu 10 Meßlein Hafer(n) mitgeben müssen. H[err] B[ürgermeister] Christof Miedel ist bei dem Aufbruch so geängstigt worden, daß er oben, von seinem Erkerfenster herauß auf den Misthaufen gesprungen ist. Obwohl die Offiziere(r) die Reiter an etlich[en] Orten mit Prügeln und bloßem Degen abgewehrt haben, so konnten sie aber doch nit überall sein. [Vielfach] kamen sie auch zu spät.

Dieses ein[z]ige Nachtquartier hat sehr viel gekostet [und] hat auch mehr einer feindlichen Plünderung als einer Quartierung gleichgesehen. Wir haben dies alsobald(en) nach ihrem Abreisen sowohl H[errn] Oberst Paradeiser, als auch einem redlichen Magistrat berichtet und dabei auch – weil wir sie nit mehr verpflegen und besolden konnten – um(b) Abforderung unserer Salva Guardi[a] angehalten, worauf in der Nacht Schreiben an den Grafen kamen, worin sich die Stadt und der Kommandant wider unseren zugefügten Schaden hoch beschwerten. Wir haben sie (hi)nachgeschickt, haben aber den Schaden behalten müssen“.[239]

Im Juni 1647 hielt sich Königsegg in Graz[240] auf und beklagte den Verlust seines Eigentums in Schweinfurt, das der kaiserliche Obrist Hieronymus von Lodron bei der Kapitulation der Stadt zu rasch an Wrangel übergeben hatte, und äußerte Entlassungsabsichten.[241] In diesem Juni 1647 erwähnt der Chronist Leopold das Regiment zum letzten Mal: „Die vom Königseckischen Regiment aber, die vor einem Jahr ihr Quartier zu Mitterteich hatten, sind damals täglich bei uns aus- und eingeritten, und wenn sie etwas von uns haben wollten, haben sie alles mit barem Geld bezahlen müssen ! Auch hat man sie oftmals, wenn sie sich vollgesoffen und lose Händel angefangen hatten, [so]gar abgeschmiert und zum Tor hinausgestoßen; denn damals hatten wir Schutz und brauchten uns selbst vor etlichen Regimentern nit zu fürchten. Obwohl sie uns oft gedroht, sich das eine oder andere zu merken, so haben wir das doch niemals beachtet. Nachdem sie aber von jetzt an unter die schwedischen Völker geraten sind und ihnen die schwedische Obr[igkeit] auch ab und zu etwas übersah, haben sie bei solcher Veränderung leider Gelegenheit, ihren Mutwillen und ihre Tyrannei (obgedachtermaßen) bei uns sehen lassen“.[242]

Im Dezember 1648 hielt Königsegg sich in Siebitz[243] auf und verhandelte wegen des Abmarsches schwedischer Truppen.[244] Für seine weitere Tätigkeit finden sich entsprechende Dokumente im Hatzfeldt-Archiv.

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Vgl. die Erwähnung bei KELLER; CATALANO, Diarien.

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.

[4] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[5] Wipperfürth [Rhein.-Berg.-Kr.]; HHSD III, S. 789ff.

[6] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121.

[7] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle -2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General.

[8] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 34.

[9] Wolfenbüttel [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 503ff.

[10] Dömitz [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 21ff.

[11] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].

[12] Niedersächsischer Reichskreis: Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis.

[13] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121; Demmin; HHSD XII, S. 175ff.

[14] Vlotho; HHSD III, S. 738f. 17.10.1638: Pfälzisch-schwedische Truppen unter Ruprecht von der Pfalz und James King of Birness and Dudwick werden von den Kaiserlichen unter Melchior von Hatzfeldt geschlagen. Ruprecht von der Pfalz gerät in Gefangenschaft.

[15] Warendorf [LK Warendorf]; HHSD III, S. 754ff.

[16] Rupert Pfalzgraf v. der Pfalz [17./27.12.1619 Prag-29.11.1682 London] Vgl. REBITSCH, Rupert.

[17] Thomas [v.] Ferenz [Ferentz, Ferens, Verentz, Verens] [1594-1647], mansfeldischer, kurpfälzischer Generalleutnant.

[18] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121.

[19] Hermann Graf v. Hatzfeldt [Holtzfelt] [12.7.1603-23.10.1673], kaiserlicher Obrist.

[20] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[21] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[22] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 604; Dortmund; HHSD III, S. 166ff.

[23] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[24] Arnold Freiherr v. Böhmer [ -ca. 1645], kaiserlicher Generalkriegskommissar.

[25] Lübbecke [LK Lübbecke]; HHSD III, S. 481f.

[26] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 327.

[27] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[28] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[29] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[30] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall.

[31] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[32] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Lieutenant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[33] Holzminden [LK Holzminden]; HHSD II, S. 240f.

[34] Höxter [LK Höxter]; HHSD III, S. 346ff. Bei OLZHEIMB, Leiden, S. 90, steht der lapidare Satz: „In nachfolgenden beeden Jharen als 1638 und 1639 ist nichts denkwürdiges vorgangen“.

[35] Witzenhausen [Werra-Meißner-Kr.]; HHSD IV, S. 478f.

[36] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.

[37] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.

[38] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[39] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 753.

[40] Korbach [LK Waldeck-Frankenberg]; HHSD IV, S. 275ff.

[41] Lich [LK Gießen]; HHSD IV, S. 288ff.

[42] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.

[43] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 63.

[44] Kornelimünster [LK Aachen]; HHSD III, S. 426f.

[45] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[46] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 97.

[47] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[48] Wunstorf [LK Region Hannover]; HHSD II, S. 513ff.

[49] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 150.

[50] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 288.

[51] Lilienfeld [BH Lilienfeld]; HHSÖ I, S. 385ff.

[52] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 307.

[53] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121.

[54] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. N 152.

[55] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. auch „Kornet“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[56] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[57] Rittmeister: (Capitaine de Cavallerie). Oberbefehlshaber eines Kornets (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[58] N Braun [ – ]; kaiserlicher Hauptmann.

[59] HOCK, Kitzingen, S. 123f.

[60] N Wolbaum [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[61] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[62] MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 564f.

[63] Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.

[64] Schlacht bei Tuttlingen am 24.11.1643: Die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter den Feldmarschällen Melchior von Hatzfeldt, Franz von Mercy und Johann von Werth besiegen die französisch-weimarische Armee unter Generalleutnant Josias von Rantzau, der in Gefangenschaft gerät.

[65] HOCK, Kitzingen, S. 122, 147.

[66] Hieronymus Graf Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[67] Robert v. Crichton [Grichton, Krichton, Krüchten, Kröcher, Krecher, Krescher, Kriegen] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[68] Schotten: Von 1626-1632 dienten 25.000 Schotten unter Christian IV. u. Gustav Adolf, was etwa 10 % der Gesamtbevölkerung Schottlands entsprach; PARKER, Military Revolution, S. 200, Anm.17. 1630 hatte Gustav Adolf 13 Schottenregimentern mit fast 1.000 Offizieren unter seinem Kommando; MINHA, Walter Graf Leslie, S. 139, Anm. 23: Damit „wurde das Schwedenheer zur großen Kriegsschule des anglo-schottischen Adels für den späteren Machtkampf zwischen König und Parlament in der Heimat“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. In erster Linie heranziehen ist die große Datenbank von Steve MURDOCH, SSNE; dort auch jeweils die neueste Literatur, bzw. dessen Veröffentlichungen => Literaturregister. Bei der Zusammensetzung der schwedischen Armee Gustavs II. Adolf bis Ende 1632 werden folgende Zahlen angenommen: Schweden 8.000 (5, 5 %), Finnen 3.000 (2, 0 %), Deutsche Söldner: Alte Regimenter (vor Juli 1630 aufgestellt) 15.000 (10, 5 %) Neue Regimenter 65.000 (44, 5 %) Britische Söldner 7.000 (5, 0 %) Verbündete: Sachsen 17.000 (11, 5 %) Brandenburg 6.000 (4, 0 %) Hessen-Kassel 6.000 (4, 0 %) Mecklenburg 4.000 (2, 5 %) Stadtmilizen ca. 15.000 (10, 5 %) Gesamtzahl 146.000. Von diesen ca. 150.000 Mann war etwa die Hälfte im Garnisonsdienst eingesetzt, der Rest war auf die verschiedenen Armeekorps aufgeteilt, deren Größe zwischen 3.000 und 20.000 Mann lag. Im Falle einer möglichen Schlacht wurden diese dann vorübergehend zusammengezogen. Angaben nach BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 69; ENGERISSER, Von Kronach. Je nach Kriegslage schieden nach Gustav II. Adolfs Tod Verbündete wieder aus, der Anteil der Deutschen unter schwedischer Fahne stieg jedoch weiter an. Vgl. MILLER, Swords for hire.

[69] Haßfurt [LK Haßberge]; HHSD VII, S. 273f.

[70] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg. Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn.

[71] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.

[72] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[73] Hure: Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christlichen Gesellschaft stehend diffamiert wurde. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Vgl. die Darstellung des Marktbreiter Pfarrers Ammon (15.8.1633): „15. Aug., da ist der deutschen Amman Tochter öffentlich zur Huren gemacht und mit Steinen ausgeworfen zu Obernbreit und hierdurch, mit Weiden gepeitschet, ins Wasser gesprenget und ist ganz nakkend in der Bulleiten zum ärgerlichen Spectacul, unwissend der Geistlichen, gesessen“. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff.

Vgl.  die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen woerden“. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Diffamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 543.

[74] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[75] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[76] Dr. jur. utr. Johann Höfel [7.5.1600 getauft-8.12.1683] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/hoefeldrj.htm.

[77] Martin Geißler [1590-1.5.1660] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/geisslerm.htm.

[78] Johann Zimmermann [ -11.5.1659 beerdigt]. Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/zimmermannj.htm.

[79] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[80] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[81] N Wolbaum [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[82] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert von je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen und ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot und 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel von einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft von den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior von Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, und der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister und Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn und an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon von Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat und gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia von Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f.

[83] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[84] Fourage: Unterkunft, Verpflegung und Viehfutter für die jeweilige Einheit. Die Fourage  musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[85] Commiß: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch und Bier bzw. Wein). SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314: „Angesichts der unausgesetzten Klagen der Soldaten, daß das Kommißbrot ‚gar schlecht und übel ausgebacken’ werde, wurde im September 1632 ein landesfürstlicher Kriegsrat mit der Behebung dieses Mißstandes beauftragt, ohne daß dies einen langfristigen Erfolg gezeitigt hätte. Fast zeitgleich machte ein Arzt neben dem Umstand, daß die Söldner auß hungersnot alles, waß ihnen unter henden khombt, hinein gegessen hätten, die minderwertige Beschaffenheit des Kommissbrots und das Fehlen warmer Speisen für ihren schlechten Gesundheitszustand verantwortlich. Die Vermutung der Erzherzogin Claudia, daß bei der Herstellung des Brotes für das Militär grosser betrug und vortheilhafftigkheit oder aber unleidliche vorlessigkheit im Spiel sein müsse, dürfte angesichts dieser andauernden katastrophalen Verhältnisse durchaus begründet gewesen sein“.

[86] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[87] Freiherr Sebastian Wintz [Winsten, Winsen] v. Pühring [ – ], kaiserlicher Obrist.

[88] Dörner: Dornenreisig.

[89] Wasserlos, heute Stadtteil von Alzenau [LK Aschaffenburg].

[90] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 563ff.

[91] Gerolzhofen; HHSD VII, S. 233f.

[92] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen.

[93] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst.

[94] Andreas Westphal [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[95] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[96] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg. Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn.

[97] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartiercommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der Mustercommissarius führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.

[98] Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %.

[99] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[100] Awicen: unbekannter Begriff.

[101] Raufutter: Futter für Tiere, Heu und Stroh.

[102] Marketender: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Maketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet; LOTZE, Geschichte, S. 80f. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f.

[103] Servis: Servis war das Holz, das Licht und die Liegestatt (Heu und Streu), die ein Hauswirt den bei ihm im Krieg einquartierten Soldaten zu gewähren hatte, sowie die Steuer dafür. Im Niedersächsischen kam noch Salz dazu. Darüber hinaus wurden verbotener Weise auch Kleidung und Ausrüstung sowie zahlreiche Gänge an Essen und Trinken eingefordert bzw. erpresst, da dem einfachen Soldaten von der Verpflegungsordnung her nur 2 Pfd. Brot (zu 8 Pfg.), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfg.) und 1 Kanne Dünnbier (2,02 Liter zu 8 Pfg.) zustanden. Selbst diese Grundration wurde in Krisensituationen noch gekürzt. In der schwedischen Armee nannte man Servis auch „Tractament“. Der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

[104] Glattfutter war statt des üblicheren Hartfutter Körnerfutter, im Unterschied zu Heu und Stroh, dem sogenannten Raufutter.

[105] Regimentsquartiermeister: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden.

[106] Ebrach [LK Bamberg]; HHSD VII, S. 155f.

[107] Adjutant: Gehilfe des Majors in dessen sämtlichen Funktionen. Der Adjutant hatte insbesondere die Aufgabe, den Hauptleuten und Sergeanten die Befehle der Generalität zu übermitteln und die Schlachtordnung des Regiments zu überwachen. Vgl. Generaladjutant.

[108] Regalien: Hoheits- und Nutzungsrechte: die zahlreichen, der königlichen Gewalt zustehenden oder von ihr beanspruchten Hoheitsrechte, die seit dem 12. Jahrhundert vom König auf die Landesherren übergehen. Es gab niedere, veräußerliche Regalien (Bergbau, Jagd-, Forst- und Fischereirechte, Markt, Mühlen, Münzen, Steuer, Zoll) und höhere, unveräußerliche  Regalien (Heerbann, Blutgerichtsbarkeit), die bald vom Adel beansprucht wurden.

[109] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[110] Hersbruck [LK Nürnberger Land]; HHSD VII, S. 289ff.

[111] JÄGER, Geroldshofen, S. 90ff.

[112] Jean Baptiste de Budes comte de Guébriant [Guebrian, Gabrian] [2.2.1602 Plessis-Budes-24.11.1643 Rottweil], französischer Marschall.

[113] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.

[114] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.

[115] Markdorf [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 511f.

[116] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121.

[117] Weißenburg [Wissembourg; Elsass, Dép. Bas-Rhin]

[118] Karl IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)]. Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.

[119] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121; Durlach, heute Stadtteil von Baden-Baden.

[120] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[121] Aldingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 12.

[122] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 86.

[123] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121.

[124] Tauberbischofsheim [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 788ff.

[125] Schillingstadt [Main-Tauber-Kreis].

[126] Großrinderfeld [Main-Tauber-Kreis].

[127] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 388; Impfingen, heute Ortsteil von Tauberbischofsheim [Main-Tauber-Kreis].

[128] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[129] Otto Christoph Freiherr v. Sparr [1605 Lichterfelde-9.5.1668 Prenden], kaiserlicher, brandenburg-preußischer  Generalfeldmarschall. Vgl. GÖSE, Der erste brandenburgisch-preußische Generalfeldmarschall.

[130] Lukas Freiherr v. Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau u. Langenau [ -1664], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[131] Friedrich Ulrich Freiherr v. Knigge [Leveste 11.9.1618 – Bredenbeck 25.10.1683], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.

[132] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.

[133] Hieronymus Graf Lodron [Ladron, Latron, Latroe, Fladeron, Catron] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[134] Malter: 1 Malter = 2 Achtel; 1 Achtel = 4 Metzen; 1 Metzen = 4 Viertel; 1 Viertel = 4 Dreiling. [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1700-1800/die-reichsstadt-schweinfurt-während-des-letzten-jahrzehnts-ihrer-reichsunmittelbarkeit/].

[135] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 600. (Datierung nach dem a. St.).

[136] Iglau [Jihlava]; HHSBöhm, S. 214ff.

[137] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 283.

[138] Johann Glock [1.3.1592-10.12.1661] Vgl. http://www.sw.om-mohr.de/ratsh/glockj.htm.

[139] Johann Sigismund [Jan Zigmund] Freiherr Mislík [Myslík, Misslig, Mißling, Mistling, Mislich, Mißlich] v. Hyršov [Mislík z Hyršova] [1606-3.11.1666], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[140] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 602 (Datierung nach dem a. St.).

[141] Oberndorf, heute Stadtteil von Schweinfurt.

[142] MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 602. (Datierung nach dem a. St.).

[143] [Bad] Salzungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 36ff.

[144] Hans Albrecht v. Funck [Funcke] [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[145] Grafschaft Henneberg: Die Grafschaft Henneberg-Schleusingen wurde nach dem Tod des letzten Grafen auf Grund der Erbverbrüderung von 1554 (de facto seit 1583) von den beiden wettinischen Linien, den sächsischen Albertinern und den thüringischen Ernestinern, bis 1660 gemeinsam verwaltet. Die Grafschaft Henneberg gehörte 1631 zu den von den Truppendurchzügen und Einquartierungen am schlimmsten betroffenen Territorien. An das Aufbringen der Kontribution nach Erfurt war kaum zu denken, das Rentamt in Schleusingen verfügte über keine Mittel. Die Landstände wurden bewogen, innerhalb der nächsten zwei Monate 2.500 Rt. aufbringen zu wollen. Ein weiterer schwerer Schlag wurde nach dem Bericht des kursächsischen Oberaufsehers Marschalk der Grafschaft im Oktober 1634 durch den Einbruch der Truppen Piccolominis versetzt. Vgl. HEIM, Leiden; HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 255; KÖBLER, Lexikon, S. 247f. [mdsz]

[146] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst.

[147] Meiningen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.

[148] Ausschuss: Bürgerwehr: (zumeist relativ wirkungslose, unzuverlässige und aufsässige) Miliz zur selbstständigen Landesverteidigung (vgl. Landwehr), die teilweise schon beim ersten Musketenschuss auseinanderlief oder als Kanonenfutter diente, wenn sie nicht unter dem Schutz von Soldaten eingesetzt wurde. Zum Dienst im Ausschuss konnten sowohl Bürger – meist kleine Handwerker und ärmere Bürger, reichere Bürger drückten sich vor diesem Dienst –  als auch Bauern der städtischen Dörfer herangezogen werden. Üblich war die Stellung des 5. oder 10. Mannes. Die Erfurter Bürgerwehr soll aus 1.200 Mann bestanden haben; BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 537. Zur Nutzlosigkeit des Bürgerausschusses vgl. die Äußerungen des brandenburgischen Kanzlers Friedrich Pruckmann [1562-1630]; FADEN, Berlin, S. 144: Sie wurden „von ihrer zween angeführt, die ihr Lebetage wohl keinen toten Menschen im Felde gesehen. Da war ein Trommelschlagen, Platzen und Schießen, auch Schreien in beiden Städten [Berlin und Cölln] die ganze Nacht hindurch, dass ihrer wohl wenige dieselbe Nacht werden geschlafen haben. Denn es war alles besoffen, was da war. Da hätte man wohlbeschossene Musketiere sehen sollen; der eine schoß die Lunte mit hinweg; dem andern entfiel der Ladestecken, dem dritten die Forschett [Gabelstock]; dem vierten versagte die Muskete zwei- bis dreimal; der fünfte steckte die Nase gar in den Ärmel, wenn er schießen wollte, gleich den Mönchen, Pfaffen und Jesuiten, die vor etlichen Jahren zu Paris gassatim gingen, Die dann losgeschossen hatten, konnten zu keiner Ladung wieder kommen, also voll waren sie. Die Pikeniere trugen die Pike auch gar musterlich, zu geschweigen, dass sie solche sonsten zu gebrauchen sollten gewusst haben. Summa, man hat nur lauter Schimpf gehabt“. FADEN, Berlin, S. 153f. Teilweise wurde schon aus Kostengründen der Ausschuss von Städten abgelehnt; BRUNS, Hallenberg, S. 258f.; WALLHAUSEN, Defensio Patriae.

[149] Fambach [LK Schmalkalden-Meiningen].

[150] Herrenbreitungen, heute Ortsteil von Breitungen/Werra (LK Schmalkalden- Meiningen].

[151] Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, der Fromme [25.12.1601 Altenburg – 26.3.1675 Gotha].

[152] TENNER, Salzungen, S. 145f.

[153] Schmalkalden [LK Schmalkalden- Meiningen]; HHSD IX, S. 387ff.

[154] rettirat: Rückzugsmöglichkeit.

[155] WAGNER, Pforr, S. 165f.

[156] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[157] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[158] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[159] ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.

[160] Reichspfennigmeister: Der Reichspfennigmeister wurde vom Kaiser ernannt und stand der Reichskasse vor. Er berechnete die Reichssteuern der Reichsstände und war zuständig für die Einnahme der Steuern, die zuvor durch die zuständigen Reichskreise in den sogenannten Legstädten Augsburg, Frankfurt am Main, Leipzig, Nürnberg und Regensburg eingesammelt wurden. Diese Abgaben waren hauptsächlich die Kammerzieler genannte Steuer, die der Finanzierung des Reichskammergerichtes diente, und die Römermonate, die der Finanzierung der Reichsarmee dienten. Der Reichspfennigmeister war dem Reichstag rechenschaftspflichtig und galt in einigen Fällen als Währungs- und Finanzexperte seiner Zeit. [nach wikipedia]

[161] Hubert Freiherr v. Bleymann [Bleimann, Pleymann] [ -1657], ksl, Reichspfennigmeister.

[162] Franz Konrad v. Stadion [ – ] ?

[163] Franzensbad [Františkovy Lázně, Bez. Eger]; HHSBöhm, S. 144f.

[164] BRAUN, Marktredwitz, S. 241.

[165] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[166] Neckarsulm [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 549f.

[167] Untersteckung, Unterstoßung: (zwangsweise) Eingliederung v. (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[168] Rote Kappe: GUTERMANN, Alt-Schweinfurt, S. 4, nach einer Zeichnung des Reichsvogts Johann Hermann von 1650: „Links von der Mühle stehen die ‚blaue‘ und die ‚rote Kappe‘ (auf dem Stich mit Nr. 9 bezeichnet). Es waren für dies 2 runde Mauertürme, welche ihren Namen nach dem blauen Schieferdach und dem roten Ziegeldach bekommen hatten. Beide Türme dienten als Gefängnis“. Vgl. auch ENDERLEIN,  Reichsstadt Schweinfurt. Frdl. Hinweis von Frau Margarethe Mohr.

[169] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 607.

[170] HELLER, Rothenburg, S. 174f.

[171] Karrete: [schlechte] Kutsche, Karre.

[172] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[173] Kemnath; HHSD VII, S. 351f.

[174] BRAUN, Marktredwitz, S. 245.

[175] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 121.

[176] Johann Martin Pauer [ – ], ksl. Generalquartiermeister.

[177] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 266.

[178] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 220.[179] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 349.

[180] Mitterteich [LK Tirschenreuth].

[181] Bayreuth; HHSD VII, S. 77f.

[182] Creussen [LK Bayreuth]; HHSD VII, S. 129.

[183] Thiersheim [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[184] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«

[185] breit machen: verwüsten, ausbreiten.

[186] Begräbnisse in Kirchen: „Die einfachste und folglich am häufigsten vertretene Grabform war ein Erdgrab im Kirchenboden. Gewöhnlich wurden die Bodenplatten dafür aufgenommen, die Grube im gewachsenen Boden ausgehoben und danach legte man die Platten nach Verfüllung wieder an ihren Platz. Die Kirchenbänke wie wir sie kennen, gab es damals nicht, so dass kein Hindernis durch eine eventuell vorhandene feste Bestuhlung entstehen konnte. Eine Kennzeichnung des Grabes erfolgte in der Regel nicht. Dieses Verfahren brachte einige Unannehmlichkeiten mit sich, welche zwar früh erkannt wurden, doch bis man davon abkam, vergingen mehrere Jahrhunderte. Ob man die Verstorbenen mit oder ohne Sarg beisetzte, durch die Verwesung der Leichname, bzw. den allmählichen Zerfall der Särge senkte sich der Boden. Die Platten wurden uneben und dauernd musste daran ausgebessert werden. Aufzeichnungen über die genaue Lage der Gräber gab es weder in den Kirchenbüchern, noch wussten die Hinterbliebenen exakt um die Grabstellen. Man hinterließ ungefähre Angaben wie: „Nahe bei der Kanzel” – „Neben dem Grab des XY” oder wies auf einen Seitenaltar oder auf ein Bildwerk hin. Solche Angaben finden sich in Testamenten, wo z. B. die ungefähre Lage des Grabes eines Elternteiles beschrieben wurde – zusammen mit dem Wunsch, ebenfalls dort bestattet zu werden. Diese Grabstätten kosteten natürlich auch in der einfachsten Form Geld und brachten der Kirchengemeinde einen nicht zu verachtenden Teil ihres Einkommens. Jedoch war die Wiederbelegung nicht wie heutzutage reglementiert, und um Mindestruhezeiten scherte sich niemand. Die Anlage eines neuen Grabes war dem Ermessen und der Ortskenntnis des jeweiligen Totengräbers überlassen. Auf dem umliegenden – meist durch Bebauung nicht erweiterbaren Friedhof war die Situation ebenso – dort konnte man bei Überbelegung allerdings Erde in ausreichender Höhe aufbringen und somit eine neue Fläche schaffen. (Dies geschah im Laufe der Zeit häufig mehrmals – mit dem Ergebnis, dass der Friedhof später höher lag als der Boden der Kirche. Ein gutes Beispiel ist die Marienkirche in Uelzen, welche man heute betritt, indem man mehrere Stufen hinunter geht.) Innerhalb der Kirche war diese Art Lösung nicht durchführbar und so wurde einfach weiter begraben. Oft kamen dabei Gebeine zu Tage oder gar Leichen, die noch nicht verwest waren. Dergleichen warf der Totengräber einfach in eine dunkle Ecke und da blieben sie liegen; der Anblick und der Gestank wurden hingenommen. Beinhäuser zur Aufnahme exhumierter Gebeine gab es lange nicht überall. Für geistliche oder sonstige Personen von Ansehen legte man auch Schachtgräber an, welche zumindest mit Steinsetzungen ausgekleidet oder ausgemauert waren. Diese wurden dann mit einer Grabplatte an Stelle eines Grabsteines verschlossen. Der mehr oder minder durch aufgeschüttete Erde gewährleistete Luftabschluss fehlte hier. Folglich machten sich die bei der Zersetzung des Leichnams entstehenden Verwesungsgase auf verschiedene Art bemerkbar. Unerträglicher Geruch, Geräusche, die von dem aufgeblähten Körper vernehmlich wurden, vermehrte Anwesenheit von Ungeziefer aller Art machten den Kirchenbesuch für jedermann zu einer stark beeinträchtigten “Erbauung”. Es kam mehrfach vor, dass Gottesdienstbesucher fluchtartig die Kirche verlassen mussten. Aus Frankreich wird ein Fall berichtet, bei dem mehrere Kinder während des Kommunionunterrichtes bewusstlos wurden und einige Männer es nur mit mehreren Anläufen schafften, sie dort heraus zu holen. Wie auch immer – unsere Vorfahren waren in Bezug auf unangenehme Gerüche offenbar weniger empfindlich als wir – oder die vermeintliche Versicherung des Seelenheils durch ein Begräbnis im Kirchenraum wurde höher bewertet als das Ertragen der geschilderten Unannehmlichkeiten. Es dauerte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, bis man im inzwischen herangereiften Bewusstsein für Hygiene und zumindest ungefährer Kenntnis der Gefahren für die allgemeine Gesundheit diese Zustände abschaffte“. [http://www.rowane.de/html/kirchenbestattung.htm]. „Am 10. November [1632; BW] notierte der Ratsschreiber [in Naumburg; BW]: ‚Zu Magdeburg sind auch Leute in der Kirche begraben worden, welches man nachher abgeschafft, weil die Dünste von dem Fäulen durch die Erde dringen und die Luft infizieren’. Noch einmal gab der Rat damals die Erlaubnis, dass ein Offizier in St. Wenzel beigesetzt würde, ‚jedoch kann keinem solches mehr bewilligt werden’“. BORKOWSKY, Schweden, S. 55. Es galt als entehrend auch für die Angehörigen, wenn ein Begräbnis mit Sang und Klang auf dem Friedhof verweigert wurde. Der protestantische Osnabrücker Schuhmacher Bellinckhausen berichtet (1633); TEGEDER, KREIENBRINK, S. 237: „Denn 14. Junii ist Juncker Caspar Stahls tochter auf S[anct] Johans kirchof begraben, so im kinder bette gestorben, von Juncker Dumstorf, den cornet, beschlafen. Der Bischof [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat gesagt, man solt sie auf die schingruben [Schindergrube, BW] begrabe[n]“.

[187] Türken: Für die Christenheit des 16. und 17. Jahrhunderts waren die Türken der Erzfeind schlechthin, nicht nur als militärischer Gegner während der Türkenkriege, sondern auch und vor allem im religiösen Sinne: als Antichrist. Wie die Tataren (vgl. s. v.) galten sie als grausam und gewalttätig. Vor diesem Hintergrund ließ sich dieser Feind – und seine europäischen Verbündeten – auch als rhetorische Kontrastfolie einsetzen, um eigene Verhältnisse besonders scharf zu kritisieren. Vgl. auch KAISER, „Ärger als der Türck“, zur Türken-Metapher zusammenfassend S. 161: „Durch ‚türkenhafte‘ Gewalt stellte sich der Soldat abseits der christlichen Werteordnung. Dazu musste gar nicht erläutert werden, was denn das ‚Türkische‘ sein sollte: Das Schlagwort allein evozierte eine Welt, die als Gegenentwurf zu der eigenen verstanden wurde und die für maßlose Grausamkeit stand.[188] BRAUN, Marktredwitz, S. 254f.

[189] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[190] Niclas Schwarzenberger [ – ], kaiserlicher Kapitänleutnant.

[191] Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben. Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „.

[192] Marco Capilet [Cabalet, Lubedich de, Lubeditz] [ -1700], kaiserlicher Obrist.

[193] Tirschenreuth [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 747f.

[194] Stockhaus: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/s/ks34595.htm: „ein Haus oder Gebäude, in welchem sich mehrere Gefängnisse zur Verwahrung der Gefangenen befinden. Von Stock, ein Klotz, ingleichen Gefängniß. Man pflegt gewöhnlich einen Unterschied zwischen Stockhaus und Zuchthaus zu machen. In das Letztere bringt man solche Gefangene, die zur Correktion und Arbeit verurtheilt werden, in das Erstere alle schwere Verbrecher, Straßenräuber, Bandendiebe, Mörder, Mordbrenner etc., daher sind in dem Stockhause auch die Gefängnisse dunkel, und nur durch kleine, mit Stäben verwahrte Fenster kommt so viel Licht und Luft hinein, als man für nöthig hält. In das Stockhaus werden daher boshafte Verbrecher eingesperrt, von denen man wenig oder gar keine Besserung erwartet, und die hier entweder ihre Zeit auf gewisse Jahre absitzen müssen, oder welche zum Tode verurtheilt werden“. Für die Verwahrung der Gefangenen zuständig war der Stockmeister.

[195] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[196] BRAUN, Marktredwitz, S. 255f.

[197] Schmalkalden [LK Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.

[198] verboten.

[199] Coburg; HHSD VII, S. 127f.

[200] Ostheim v. d. Rhön [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 565f.

[201] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien], kaiserlicher Feldherr. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[202] Wasungen [LK Schmalkalden-Meiningen]; HHSD IX, S. 468f.

[203] Wahles, heute Ortsteil v. Brotterode-Trusetal [LK Schmalkalden-Meiningen].

[204] WAGNER, Pforr, S. 166f.

[205] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff

[206] Wenzel [Václav, Wenzelslaus] Freiherr v. Zahrádecký [Zahradetzky, Saradetzky, Zaredek, Zaro, Zaroatz, Sarratetz, Sarratezca, Sarradeschky, Zaharadesky; Sarratesci, Zaradeck, Zaroatz, Sarradatesky] z Zahrádek [ -1647], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[207] Eisenach [LK Eisenach]; HHSD IX, S. 88ff.

[208] JORDAN, Chronik, S. 278.

[209] Hermann Landgraf v. Hessen-Rotenburg [15.8.1607 Kassel-25.3.1658 Rotenburg an der Fulda]. Vgl. BETTENHÄUSER, Familienbriefe.

[210] Eschwege [Werra-Meissner-Kr.]; HHSD IV, S. 114ff.

[211] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 155.

[212] Mainbernheim [LK Kitzingen]; HHSD VII, S. 422.

[213] Elfeld bei Mellrichstadt oder möglicherweise Eisfeld ?

[214] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 349.

[215] Pfaffenreuth, heute Ortsteil v. Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[216] Manzenberg, heute Ortsteil v. Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[217] Lengenfeld, heute Ortsteil v. Waldershof [LK Tirschenreuth].

[218] Kell[n]er.

[219] Waldershof [LK Tirschenreuth].

[220] BRAUN, Marktredwitz, S. 281f.

[221] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Heberle, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Taler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14.

[222] Jan [Johann, Jean] Freiherr van der Croon [de la Croon, Corona, Croen, Crona, Lacron, La Cron, von der Kron] [um 1600- 8.11.1665 Prag], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[223] Ludwig Heinrich Graf v. Nassau-[Katzenelnbogen]Dillenburg [9.5.1594 Saarbrücken-12.7.1662 Dillenburg], ab 1.12.1631 schwedischer Obrist der Kavallerie. Nach dem Prager Frieden (1635) ab 3.8.1635 als Obrist u. Generalwachtmeister in kaiserlichen Diensten.

[224] Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr v. Garnier [2.2.1614-9.8.1664 Augsburg], kaiserlicher Obristleutnant.

[225] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[226] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html.

[227] Franz Paradeiser [Paradis], Freiherr v. Neuhaus [ – ], kaiserlicher Obrist.

[228] Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.

[229] Jan [Johann, Jean] Freiherr van der Croon [de la Croon, Corona, Croen, Crona, Lacron, La Cron, von der Kron] [um 1600- 8.11.1665 Prag], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[230] Johann Günther [ – ], kurbayerischer Obrist.

[231] Maximilian [Max] Graf v. Törring-Jettenbach [Deuring, Döring] [1614-1665], kurbayerischer Obrist.

[232] Detloff Freiherr v. Kappell [Kapell, Kapellen, Kappel, Cappelle, Capel, Capell, Cappell, Capello] [ -1662], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist. BRUNNER, Möhner, S. 160.

[233] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.

[234] Quartierzettel (Biletten): meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.

[235] Schlachtordnung.

[236] Dörflas, heute Stadtteil v. Marktredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].

[237] Spiegelfechten: etwas nicht Vorhandenes vorgeben, etwas vorgaukeln, prahlen, anführen, betrügen, heucheln.

[238] spoliert: geplündert.

[239] BRAUN, Marktredwitz, S. 289f.

[240] Graz; HHSÖ II, S. 63ff.

[241] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 349.

[242] BRAUN, Marktredwitz, S. 299f.

[243] Siebitz [Třebovice] bei Pilsen ? Denkbar wäre auch Selbitz (LK Naila); HHSD VII, S. 695ff.

[244] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 349.

 

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.