Lannoy [Lannan, Lana, Lanan, Lanau, Lano, Lanow], Franz Claudius Iselin Freiherr de [von]; Obrist [ -1650]
Lannoy[1] stand als Obrist[2] eines Kavallerieregiments[3] in kaiserlichen Diensten.
Am 22.1.1644 schrieb der sächsische Kurfürst Johann Georg I. an den kaiserlichen Generalleutnant[4] Matthias Gallas[5] und bedankte sich für die Berichte von Generalquartiermeister[6] Reich[7] über die Vorbereitungen für die Operationen gegen den Gegner sowie die Informationen über die Bewegungen des Gegners und die Verteilung der Winterquartiere. Er begrüßte den kaiserlichen Befehl an Feldmarschall[8] Melchior von Hatzfeldt,[9] eine bestimmte Truppenzahl gegen Königsmarck[10] einzusetzen. Im Frühjahr sollte seiner Meinung nach eine starke Heeresformation gegen die Schweden[11] gerüstet sein. Weder der Mulde-Übergang noch die geplante Blockade von Leipzig[12] seien gelungen. Die Elbe müsste vom anderen Ufer aus gesichert werden, um den Gegner am Übersetzen zu hindern. Obrist Gersdorff[13] habe einen Operationsvorschlag gegen die Festung Torgau[14] eingegeben; dieser sei jedoch jetzt bei Frost und Kälte schwer auszuführen, man müsse vielmehr die Reaktion des Gegners auf Lannoys Unternehmungen abwarten.[15]
Am 19.10.1644 zählte Lannoys Reiterregiment, das an dem verlustreichen Zug von Gallas im „Torstensson-Krieg“ gegen Schweden teilgenommen hatte, noch 390 einsatzbereite Reiter, 117 Unberittene, bei dem Feldzug nach Dänemark waren 73 verschollen und gefangen, an zurückgelassenen Kranken und Verwundeten verzeichnet die Liste 41 und an Gestorbenen und Gefallenen 53 Mann.[16]
1645 war Lannoy in der Schlacht bei Jankau[17] in schwedische Gefangenschaft geraten.[18]
1646 stand sein Regiment im Hessischen im Kampf gegen schwedische Verbände. Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[19] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“: „Kurtz nach solchem / als die Conjunction mehr angeregter Keyserl. vnnd Chur-Beyrischen Armeen würcklich erfolgt / haben sie den nechsten Weg zu ihrem Feind gesicht / selbigen auch am 27. Junii A. vnnd 7. Julii N. C. zwischen obangedeuter Amœneburg[20] vnnd dem Stättlein Kirchhain[21] / mit Schantzen[22] zimlich wol versehen / befunden / weßwegen sie sich eine kleine meyl von ihme bei Homberg[23] in das blosse Feld ohne einigen Vortheil gesetzt / der gäntzlichen Meynung / es würde zwischen beyden Theilen nunmehr bald zu einer Hauptaction ausschlagen müssen / dahin es dann vorgehenden Tages gar leichtlich hätte kommen können / in deme damals die Generalität die Pässe an der Ohm auff vnd ab besichtiget / auch an nöthige[n] Orte[n] einige Mannschaft gelassen: die Schwedischen aber indessen mit etlichen Squadronen zu Roß / nebenst einigem Fußvolck / sich auß ihrem Läger herauß gemacht / in Meynung all solcher besetzten Pässe vnnd einer Mühlen sich widerum zubemächtigen / die aber von denen darzu commandirten Tragonern[24] / wie gleichfalls durch Herrn Obristen Lana zu Roß vnnd seinen Vnderhabenden einen so ernsthafften Widerstand befunden / daß sie ihre Trouppen widerumb zurück ins Läger ziehen müssen. Bey jetztgedachtem Scharmützel[25] haben sich beyde Feldmarschälle / als H. H. General von Hatzfeld vnd Geleen[26] mit noch mehr andern Generals-Personen Persönlich befunden / massen dann Ihre Excell. von Geleen durch einen Schram-Schuß in die Seiten / vnnd mit einer Kugel in den Arm / jedoch ohne Gefahr / verwundet worden / in welcher occasion beyderseits etliche geblieben vnnd gefangen worden“.[27]
Im Reitergefecht bei Triebl[28] 1647 gegen die Schweden hatte sich Lannoy besonders ausgezeichnet und war verwundet worden.[29] Ihm wurde daher die Ehre zuteil, Ferdinand III. in Pilsen[30] dreizehn erbeuteten Standarten[31] zu überbringen.
In Scheibenberg[32] war am 3.10.1647 bereits Lannoy anscheinend als Vorauskommando des kaiserlichen Generalfeldmarschalls Holzappel[33] bei der Verfolgung der sich zurückziehenden schwedischen Truppen unter Carl Gustav[34] Wrangel erschienen: „Den 3. October frühe am 16. Sontag nach Trinitatis, ehe mann hatte zuesammengeschlagen, kam der keyßerliche Obrist Lano mit 1000 Pferden von der Presniz[35] durch Waltersdorf[36] her vor den Schlag zum Scheibenberg,[37] hielte eine Viertelstunde auf und begehrten bothen, zogen hernach umbs das Stadtel zwischen der kirchen und Schulen, den grundt hienunder, legten Sich in die lauter und fütterten den gantzen tag, wahren zum scharmiziren bereit und hatten alle grüne Dännene streuchlin zur lieberey auf den hüten, auf den abendt zogen Sie nach Elterlein,[38] legten Sich alda ein und blieben 6 tagen liegen, biß die keyßerliche Armee fast uber den Wald war. Das Alterlein [Elterlein] wurde ubel zuegricht, und musten alle umbliegenden Städte und Dörffer dohin bier und proviant schicken, weil nirgendt auf den landt ein bißchen brod zue bekommen war“.[39]
Es existieren noch die „Liquidations-Acta aller Unkosten, so auf die kaiserl. Alt-Wertherischen[40] [Werth; BW] und Lanauischen Regimenter im Amt Heldburg[41] an Salva Guardien[42] aufgewendet worden, Anno 1647 bis 1648“.[43]
Kurbayerische Streifkorps[44] waren noch immer im Gebiet des Fürstentums Eisenach, das in den letzten Kriegsjahren schwer gelitten hatte, unterwegs, während kaiserliche Truppen, auch die Lannoys, ihre Raubzüge bis nach Kursachsen hinein unternahmen.[45] Obristleutnant[46] Bartels,[47] der das einzige bayerische Dragoner-Regiment führte, als „ein aktiver, valoroser, travaglioser Soldat, wie ein Dragoneroberst sein soll“, galt und nach Werths Meuterei das Sporck’sche Regiment übernommen hatte,[48] den Befehl erhalten, auch die nach Tannenberg,[49] Gerstungen[50] und Salzungen[51] – hier war eigentlich Lannoy zuständig, dem das Futter für die Pferde fehlte, die daher massenweise krepierten,[52]trotz der Anweisungs Holzappel an die Reiterregimenter, einen mobilen Notvorrat an Heu mitzuführen[53] – eingeflohenen hessen-kasselischen Untertanen herauszufordern und abzuführen.
Lannoy verstarb 1650.
[1] Vgl. die Erwähnungen bei KELLER; CATALANO, Tagebücher; Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf., Nr. 108: C.F. de Lanan, kaiserlicher Militär, an Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen, Bernburg 1642.
[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[3] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[4] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[5] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[6] Generalquartiermeister: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.
[7] Karl Friedrich v. Reich [Reiche, Reych] [vor 1618-20.12.1647 Gießen], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.
[8] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[9] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.
[10] Hans Christoffer Graf v. Königsmarck [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall.
[11] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[12] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[13] Hans Abraham v. Gersdorf [Gersdorff] [22.1.1609 Kay-4.9.1678 Torgau], kursächsischer Obrist.
[14] Torgau [Kr. Torgau]; HHSD XI, S. 467ff.
[15] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 144.
[16] TOEGEL; KOČĺ, Der Kampf, Nr. 430.
[17] Jankau [Jankov, Bez. Beneschau]; HHSBöhm, S. 226. 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer von 18.000 unter Feldmarschall Johann von Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote und Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior von Hatzfeldt) und alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein.
[18] WASSENBERG, Florus, S. 608.
[19] Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.
[20] Amöneburg [Kr. Marburg]; HHSD IV, S. 10ff.
[21] Kirchhain [Kr. Marburg], HHSD IV, S. 269f.
[22] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser schweren Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).
[23] Homberg a. d. Efze [Kr. Fritzlar-Homberg]; HHSD IV, S. 236f.
[24] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[25] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[26] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598-27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[27] WASSENBERG, Florus, S. 665f.
[28] Třebel, heute Ortsteil v. Černosín, Bez. Tachov.
[29] Vgl. wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Třebel.
[30] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[31] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen.
[32] Scheibenberg [Kr. Annaberg]; HHSD VIII, S. 316ff.
[33] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.
[34] Carl Gustav Wrangel, Graf zu Salmis u. Sölvesberg [13.12.1613 Schloss Skokloster-25.6.1676 Schloss Spyker auf Rügen], schwedischer Feldmarschall.
[35] Pressnitzer Pass: Der Pressnitzer Pass stellt eine der ältesten Pfadanlagen dar, die aus dem Zentrum Mitteldeutschlands über den dichten Grenzwald nach Böhmen führte. Sein ursprünglicher Verlauf ging von Halle (Saale) kommend über Altenburg, Zwickau, Hartenstein, Grünhain und Zwönitz nach Schlettau. Hier wurde die obere Zschopau gequert. Anschließend führte der Weg über Kühberg am Blechhammer vorbei nach Weipert (Vejprty) und erreichte dann östlich schwenkend über Pleil (Černý Potok) mit Pressnitz (Přísečnice) die älteste Bergstadt des Erzgebirges. Von hier aus verlief der sogenannte Böhmische Steig vermutlich über Kaaden (Kadaň) und bis nach Saaz (Žatec). Die Passhöhe selbst befand sich auf böhmischer Seite nahe Pleil (Černý Potok) auf ca. 800 m ü. NN. Damit war der Pressnitzer Pass deutlich niedriger als die sich nach Westen hin anschließenden Pässe über Wiesenthal, Rittersgrün, Platten, Hirschenstand und Frühbuß. Dies war einer der Gründe für seine häufige Benutzung während des Dreißigjährigen Krieges. [wikipedia]
[36] Waltersdorf, heute Ortsteil v. Liebstadt [Sächsische Schweiz-Osterzgebirge].
[37] Scheibenberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 316ff.
[38] Elterlein [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 89.
[39] LEHMANN, Kriegschronik, S. 175. Lehmann datiert nach dem a. St.
[40] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[41] Heldburg, heute Ortsteil von Bad Colberg-Heldburg [LK Hildburghausen]; HHSD IX, S. 192f.
[42] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[43] Thüringisches Staatsarchiv Meiningen, Amtsarchiv Heldburg Best. 4-11-230, Nr. 3048.
[44] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. 1643 erwähnt der kaiserliche Generalprofoss eine Streifpartei von 2000 Berittenen (!); DUDÍK, Die Schweden in Böhmen und Mähren, S. 91. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant von Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. => Partei.
[45] Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 9254: Keyserliche Streifpartyen betr. 1647. Zu den Entbehrungen der ksl. Truppen in Südthüringen vgl. Trauditsch an Holzappel, Hauptquartier Römhild, 1648 I 16 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 174, fol. 337-339 (Ausfertigung)); Miltitz an Holzappel, Marburg, 1647 XII 21 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 172, fol. 116-117 (Ausfertigung)); Lannoy an Holzappel, Salzungen, 1647 XII 16 (Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 172, fol. 13-15 (Ausfertigung)). Trotz der wiederholten Bitten blieb Trauditsch auf die Grafschaft Henneberg beschränkt; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 172, fol. 247-248 (Ausfertigung): Trauditsch an Holzappel, Hauptquartier Römhild, 1647 XII 11; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten fol. 136-137 (Ausfertigung): Trauditsch an Holzappel, Hauptquartier Römhild, 1647 XII 22; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten fol. 208-209 (Ausfertigung): Traudisch an Holzappel, Hauptquartier Römhild, 1647 XII 25.
[46] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierung en und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[47] Johann Heinrich Bartels [Barthels, Bärtels], Reichsfreiherr v. Wendern, Heimhof u. Hermannsreuth [1605-7.10.1683], kurbayerischer Obrist. Bei STAUDINGER, Geschichte, S. 104*, als Johann Bärtels v. Wendern bezeichnet.
[48] RIEZLER, Meuterei II, S. 218. Nach der Musterungsliste (Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2608, fol. 279-291′, 1648 XII 20) betrug der Anteil der dt. Söldner (bei 697 Mann) 90,6 %, die 17 anderen Nationalitäten machten gerade 9,4 % aus; KAPSER, Bayerische Kriegsorganisation, S. 261. Nach Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2593, fol. 154: »Designation ihrer churfürstlichen durchlaucht in Bayrn armada« kommandierte er 852 Mann, im November 1648 waren es noch 689 Mann; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2953, fol. 321: »Verzaichnus wiehero sich die Churbayerische infanteria befindet, doch khan nit in allen guarnisohnen die rechte gewißheit wissen. Herr generalcommissar Scheffer selbst in Wasserburg eingehendigt. 13. Novembris 1648«.
[49] Tannenberg [Erzgebirgskreis].
[50] Gerstungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 144.
[51] [Bad] Salzungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 36ff.
[52] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 172, fol. 13-15 (Ausfertigung): Lannoy an Holzappel, Salzungen, 1647 XII 16. Teilweise fehlten auch die Stallungen, um die Tiere unterzubringen; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten fol. 116-117 (Ausfertigung): Miltitz an Holzappel, Marburg, 1647 XII 21.
[53] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 167, fol. 34 (Ausfertigung): Holzappel an Jan van der Croon, Budweis, 1647 VI 02.