Lehndorff, N von; Kammerjunker [ – ] N von Lehndorff hatte als Kammerjunker in kurbrandenburgischen Diensten gestanden.
Das „Theatrum Europaeum“[1] berichtet zu 1641: „Es war bey S. Gn. ein paar Tag zuvorn / der Chur-Brandenb. Rath / Herr von Zastrow / in Verrichtung gewesen / welcher deß Herrn Statthalters[2] Cammer-Junkern N. von Lehendorff Preussischē Geschlechts / ein Glaß Wein / bescheyd thun[3] sollen / dessen er sich entschuldiget hat / aber darüber von ihm zu todt gestochen / vnd der Cammer Juncker deßwegen in Verhafft genommen worden: Welches etliche für ein vorherlauffendes böses Omen vnd Schrecken / so am Schlag was verursachet habe / angezogen. Doch ist der Thäter / deß Tags nach Herren Statthalters Ableiben in einem Kasten auß der Verwahrung vnd Vestung getragen / entkommen / darzu ihm deß Obristen Leut.[4] Goldackers[5] Laggey geholffen / dene man eine Zeitlang an deß Entwichenen Stelle gesetzet“.[6]
[1] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[2] Adam Graf zu Schwarzenberg [26.8.1583 Gimborn (Bergisches Land)-14.3.1641 Spandau], kurbrandenburgischer Geheimer Rat.
[3] Bescheid tun: Der Betreffende war beim „Bescheid tun“ nach dem gültigen Ehrenkodex verpflichtet, dem Anderen wiederum zuzutrinken, was zu den üblichen Saufgelagen führen musste, wurde die Prozedur nicht vom Gastgeber abgebrochen. Im Wallenstein’schen Reiterrecht wurde kritisiert, „dass unter den Kriegsleuten absonderlich den Deutschen das lästerliche viehische Vollsaufen schier die meiste Uebung ist, daraus der ganzen Nation viel Verkleinerung, Unehre, Nachteil und Spott entstehet“. LOEWE, Organisation, S. 87, Anm. 4. Der Höfling QUETZ, Kurtze Erzehlung, berichtet immer wieder von Trinkgelagen an den von ihm aufgesuchten Höfen bis hin zu ernsthaften Erkrankungen.
[4] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[5] Burkard [Buchard, Burchardt] v. Goldacker [ -25.3.1648 beim Sturm auf Geseke gefallen], kaiserlicher Obristleutnant, Obrist.
[6] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 614.