Partel [Partell], N du; Obrist [ – ] N du Partel [Partell] [ – ] soll 1634 als Obrist[1] in kurbayerischen Diensten gestanden haben. Aus Wassertrüdingen[2] wird berichtet: „Dieser 24. August, der Tag Bartholomäi, war auch für Wassertrüdingen ein unglücklicher Tag und verbreitete grenzenloses Elend über seine Bewohner. Eine Abtheilung der unter General Jean de Werd[3] stehenden bayerischen Truppen fiel unter dem Kommando des Obersten du Partel in die Stadt, verübte gegen die unglücklichen Bewohner Grausamkeiten nach der Weise der Isolanischen[4] Reuter in Höchstädt[5] und zündete endlich die Stadt an, wobei die Kirche, das Rathhaus mit der in demselben befindlichen Registratur, viele andere öffentliche Gebäude und die Wohnhäuser der Bürger, zehn allein ausgenommen, ein Raub der Flamme wurden“.[6]
Die Bamberger[7] Dominikanernonne Maria Anna Junius [vor 1610-?][8] notiert zu den hier erwähnten Ereignissen in Höchstädt in ihrem Tagebuchbericht. Sie setzt den Tag der Eroberung dabei irrtümlich auf den 11.3.1634 an. Es setzten die protestantischen Truppen „zu frü um 7 uhr wiedterumb an höchstadt mit gantzer macht / zuvor zum öfteren mahl hineingeschickt und sagen lassen sie [die Höchstadter] wollen doch auff geben / sie sehen doch die grosse macht deren sie sich nicht wiedersetzen können[;] wan sie gutt willig auff geben sol weder der stadt noch ihnen einiges leidt geschehen / wo aber nicht[,] so sol alles nidter gemacht werden und die stadt in Brandt gesteckt / die aber in der stadt haben zu andword geben sie wollen sich wehren biss auff den letzten man / dan der comendtant zu forgam [Friedrich von Schletz,[9] Kommandant zu Forchheim[10]] hat einen botten um den andtern hingeschickt / sie sollen sich nur noch zwu stund wehren / so wert ihnen hilff kumen. Also haben sie sich gar ridterlich gewert und den feind großen schadten gethon / dan der graff schlick[11] ist gleig dar vor todt blieben auch viel soldadten / dan da die mener nicht mehr haben schiessen könen / da haben die weiber wasser siedtent gemacht und auff sie gossen / auch mel ins siedtent wasser gerührt und die feind mechtig mit verbrent / auch mechtig mit steinen under sie geworffen und den feind grossen schadten gethon. Aber ihr riedterliches wehrn und wachen ist vergebens gewessen / dan es ist ihnen kein mensch zu hilff kumen; dan um 2 uhr haben die schwedtischen die statt erst erobert […] alls sie nun die stadt gehabt da haben sie alles nidter gemacht und die stadt hinweg gebrent bis auff die kirgen und das schlos; auch etliche kleine heüslein seint stehn blieben / dan es ist ein mechtiges mörtten und blutbatt da gewessen / dan weiber so ihre kinder an dem arm gehabt hat man samt den kindern nidter gemacht / auch ist ein mechtiges gutt und getreyt allda verbrent / das man nicht genuch darvon hat sagen könen / an welcher jemerlichen history niemand schultig ist alls der commendtant zu forgam [Schletz] / auch haben die soltadten die höchstadter kirgen durchgraben dan sie haben gemeint sie wollen in grebern grose schetz finden“.[12]
Bei Hönn handelt es sich dagegen um einen weimarischen Offizier: „Anno 1634. aber von einem Weimarischen Officier du Partel dasige Kirche, Schul und Rath-Haus nebst 120 andern Häusern in die Asche geleget, worauf Theuerung und Sterb einfiel“.[13]
Allerdings ist über du Partel weiter auch in der Werth-Biographie von Lahrkamp nichts in Erfahrung zu bringen.
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[1] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[2] Wassertrüdingen [LK Ansbach]
[3] Jan Freiherr v. Werth [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [17.6.2014].
[4] Goan Lodovico Hector Graf Isolano [Isolani, Isolary, Isolan, Isolana, Isalon, Iselon, Isolani, Isolam] [1586 Görz-März 1640 Wien], kaiserlicher Kroaten-Obrist. Vgl. BÜCHELER, Von Pappenheim zu Piccolomini, S. 103ff.
[5] Zur Erstürmung Höchstädts am 28.2./10.3.1633 => Christoph Carl [Carol] Graf Schlick [Schlieck, Schlügk, Šlik], genannt „der junge Schlick“ [1611-10.3.1633 vor Höchstadt a. d. Aisch gefallen], schwedischer Obristleutnant.
[6] WENIG, Die Schlacht, S. 102.
[7] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[8] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 130f.
[9] [Johann] Friedrich v. Schletz [Schlez, Schleuß, Schlentz, Schlitz, Schletzer] [ -1658 Wasserburg], kurbayerischer Obrist.
[10] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.; nach Maximilian I. „Schlüssel des Bayernlandes“; denn „mit Forchheim und Kronach steht und fällt das ganze Stift“ [zit. bei KUPFER, Forchheim, S. 64.].
[11] Christoph Carl [Carol] Graf Schlick [Schlieck, Schlügk, Šlik], genannt „der junge Schlick“ [1611-10.3.1633 vor Höchstadt a. d. Aisch gefallen], schwedischer Obristleutnant.
[12] HÜMMER, Bamberg, S. 121f.
[13] HÖNN, Lexicon Topographicum, S. 383 (Markgrafschaft Ansbach). Bei SODEN, Gustaph Adolf 3. Bd., 26, und STIEBER, Historische und topographische Nachrichten, S. 915, wird er dagegen wieder Werth zugerechnet.