Quingenberg, Adam Heinrich von; Rat, Hofmeister, Hauptmann [2.5. 1599-1631 Werben bei Havelberg]
Adam Heinrich v. Quingenberg [2.5. 1599-1631 Werben bei Havelberg], der Sohn des sachsen-altenburgischen Kammerrates Jonas von Quingenberg und dessen Ehefrau Elisabeth von Bünau. war anhaltischer Rat, Hofmeister und Hauptmann zu Coswig.[1]
Quingenberg studierte ab 3.6.1614 an der Universität Wittenberg; das Matrikelverzeichnis verzeichnet „für den Eid war er zu jung“. Nach dem Studium bekleidete er die Stelle eines Amtshauptmanns in Coswig. In die „Fruchtbringende Gesellschaft“ wurde Quingenberg 1629 durch Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen[2] aufgenommen, der ihm als Gesellschaftsnamen „der Aufrechte“ und als Motto „voller Blüt“ gab. Als Emblem wurden ihm „Herbstrosen oder Glockenblumen“ zugedacht. Im Köthener Gesellschaftsbuch wird Quingenberg unter der Nr. 166 verzeichnet.
Im Februar 1630 geriet er mit dem wallensteinischen Hauptmann[3] Kluge[4] – der in Coswig einquartiert war, wo Quingenberg als Hauptmann amtierte – in Streit. Nur die Androhung einer Haftstrafe durch Fürst Christian I. von Anhalt-Bernburg[5] brachte Quingenberg dazu, von seiner Forderung nach einem Duell[6] Abstand zu nehmen.
Quingenbergs Sterbeort Werben[7] bei Havelberg lässt den Schluß zu, daß er Mitglied der Gesandtschaft zu Gustav II. Adolf war, der zwischen Mitte Juli und Anfang August 1631 in Werben residierte.
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[1] Coswig (Anhalt) [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 70f.
[2] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen]. Vgl. KRAUSE, Gottlieb, Ludwig, Fürst zu Anhalt-Cöthen und sein Land vor und während des Dreißigjährigen Krieges. 3 Bände. Köthen und Neusalz 1877-1879; KRAUSE, Urkunden, Aktenstücke und Briefe, Bd. 1-5. Vgl. Genealogie der Fürsten von Anhalt um die Zeit Christians II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656), unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[3] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[4] N Kluge [ – ], kaiserlicher Hauptmann.
[5] Christian I. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.5.1568 Bernburg-17.4.1630 Bernburg], kurpfälzischer Kanzler.
[6] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet und fast schon an der Tagesordnung, eine „Frage der Ehre“. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“. Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.
[7] Werben (Elbe) [LK Stendal].