Salm-Reifferscheidt-Dyck, Ernst Salentin Graf von; Obrist [4.4.1621 Dyck-11.6.1684 Dyck]
Ernst Salentin Graf von Salm-Reifferscheidt-Dyck[1] stand seit 1635 im kurbayerischen Heer und diente als Obristwachtmeister[2] in Werths Leibregiment.[3]
Er hatte Werths Reiter geführt und war am 5.3.1645 in der Schlacht bei Jankau[4] in Gefangenschaft geraten.
„Ich werde in aller Ewigkeit nicht vergessen, was ich da anschauen und anhören mußte. Die Toten lagen dicht aufeinander in ihrem Blut; Verwundete haben nach Hilfe geschrien, Sterbende haben geseufzt; – grausam waren anzuschauen die Wunden und die abgerissenen Glieder der Toten und Sterbenden, und daneben war helle Lustbarkeit, Schlemmen, Fluchen und Gesang der Sieger; – nein ! ich werde es in aller Ewigkeit nicht vergessen !“[5] Das schrieb der Pfarrer Philipp Holl aus Kirchheim,[6] der als Gefangener der kurbayerischen Truppen die Schlacht bei Alerheim[7] miterlebte. In der „Begründten Summarischen Relation“ über die Schlacht bei Alerheim[8] am 3.8.1645 heißt es: „Nachdeme eingangs ermelte zwo widrige Armaden den 3. Augusti Anno 1645. fast zugleich im Rieß eingetroffen / seynd sie noch darüber selbigen Tags bey dem Dorff Allershaimb zur Hauptaction kommen / die Bayrische haben ermeltes Dorff Allershaimb zu ihrem Vortel gehabt / vnnd anfangs mit ihren Stucken[9] den Französischen vil schaden gethon / Nach welchem die Französische ihr maiste sforza von der Infanteria auff besagtes Dorff Allershaimb / welches von den Bayrischen auch mit Fueßvolck starck besetzt gewest / angeführt / da dann zwischen beederseits Infanteria vber zwey Stund lang ein hartes treffen geschehen / warunder die Französische das Dorff in Brandt gesteckt / die Bayrische aber vngeacht dessen / vnnd daß sie auff einer Seyten / wie auch thails im Rucken das Fewr: auff der andern Seyten / vnd vor sich die Französische zum Feind gehabt / ihren Posto in solchem Dorff ein als den andern weeg manutenirt, vnnd eines thails durch dapfferes antreiben deß Bayrischen Feldmarschalln[10] Freyherrn von Mercy / wie auch deß Kayerischen Feldtmarschalln Graffen von Geleen[11] / welcher den Feldmarschall von Mercy secundirt, andern thails durch anführung deß Bayrischen General Zeugmaisters[12] Freyherrn von Ruischenberg[13] den Französischen mit continuierlichen Mußquetaten[14] ernstlich begegnet / daß also die Französische endtlich von dem Bayrischen / wie auch Gelenischen im Dorff fechtenden Fueßvolck / vnnd etlichen Esquadronen[15] Reutern / mit grossem ihrem der Französischen verlurst zuruck geschlagen: aber darüber der FeldtMarschall Freyherr von Mercy / welcher das Volck Ritterlich vnnd eyferig angeführt / Todt geschossen worden / vnnd wiewol hinnach / als beederseyts Caualleria zum treffen kommen / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen bey solchem Reutertreffen gefangen in der Französischen gwalt kommen / sie die Französische mit maistenthails Infanteria, vnnd thails Reuterey auffs new in besagtem Dorff Allershaimb angesetzt / seynd sie doch durch den General Zeugmaister von Ruischenberg / welcher ihnen mit dem Bayrischen Fueßvolck vnnd etlich dabey gestandenen Esquadronen Reutern testa gemacht[16] / mit ihrem der Französischen grossen verlurst nochmaln zuruck geschlagen worden.
Das Reutertreffen aber ist inzwischen mit vngleichem success abgeloffen / dann auff der Bayrischen vnnd Geleenischen seyten / ist der rechte Flügel von dem Französischen lincken in die Confusion gebracht / vnd der Feldmarschall Graf von Geleen / wie gemelt / gefangen worden / hingegen aber hat der Bayrischen lincker Flügel / deme der General von der Reuterey Johann Freyherr von Wörth[17] commandirt, den Französischen rechten Flügel völlig in die Flucht geschlagen / zugleich das noch restierende Französische Fueßvolck in Confusion gebracht / vnnd darunder vil schaden gethon / Also daß die Französische Armada ausser ihres lincken Flügels in völliger Flucht vnnd Confusion: Von den Bayrischen aber / noch der lincke Flügel / sambt der ganzen Infanteria in Ordnung: auch es an deme gewest / daß der Französischen Armada lincker Flügel ebenmessig geschlagen / vnd dardurch selbige Armada sambt ihren conjungirten were ruiniert worden / wann es nicht die zu bald eingefallene Nacht verhindert hette / welche den Französischen zeit vnnd lufft geben / daß sie in der Nacht die zersträten guten thails wider versamblen könden. Seynd derowegen die Bayrische selbige Nacht auff der Wahlstatt stehn bliben / solches den Französischen sowol durch loßbrennung ihrer der Bayrischen selbst / als thails der Französischen eroberten Stucken zuuerstehn geben / zugleich ihre Wachten den Französischen vnder die Augen gestelt. Demnach sich aber in solcher Nacht die maiste Bayrische Artigleriaknecht mit den Pferdten verritten / thails in dem beym Tag vorgegangnem treffen / sonderlich / was bey ihrem rechten Reuterflügel gestanden / Todt geschossen worden / vnnd welches das vornembste geweßt / ihnen den Bayrischen wenig Monition vbergebliben / weil sie in besagtem Treffen ein vnglaubliches verschossen / thails Monition aber / welche bey erst besagtem ihrem rechten Reuterflügel geweßt / in selbiger Confusion verlohren gangen / haben sie die Bayrische sich resoluirt, den darauff gefolgten 4. Augusti auff Thonawörth[18] zugehen / damit sie allda die nothwendige Monition vnnd andere requisiten an sich ziehen könden / allermassen solches in guter ordre in Bataglia geschehen / vnnd sie 14. Stuck / darunder 3. eroberte Französische geweßt / mit sich genommen / die vbrige Französische Artigleria vnnd Stuck / welche sie mehrern thail erobert gehabt / wie auch thails der ihrigen selbst / haben sie auß angeregter vrsach der verrittenen Artigleria Pferdt nicht alle bespannen bespannen / sonder stehn lassen müssen / die Französische Armada ist / nach deme sie sich möglichist colligirt, gegen der S[t]att Nördlingen[19] gangen / welche Statt vnderm Prætext einer angenom̃enen neutralitet ihnen mit aufnem̃- vnd Curirung der häuffigen geschädigten / (die sonst der Französischen Officier selbst bekennen nach mehrenthail crepirn, vnd zugrund gehen müssen) hergebung Proviant / vnnd in ander weg alle assistentz gethan / auch der Französischen Armada zugelassen / daß sie vnder ihrem Canon logiren könden / ausser dessen / vnd wann die Statt Nördling sich nit so vnzeitig accomodirt, hette die Französische damaln von dem fürgangnen treffen vbel zugerichte Armada sich nechster Tagen mehren thails consumirn müssen / vnd den Bayrischen / welche sich zu Thonauwörth[20] mit Monition versehen / vnnd in etlich Tagen wider ganz außgerüst / in mainung vnnd deß verlangens vnverlengt wider auff die Französische Armada zugehen / weiter nit resistirn könden.
Bey disem vorgangen scharpffen Haupttreffen / ist der französischen Armada Fußvolck mehrernthails zugrund gangen / vnd nidergehaut worden / vnnd würdet die zahl der Todten ihrer seyts wenigst auff 6000. Mann geschetzt / ohne ihre habende häufftige geschädigte / darvon noch täglich vil sterben / in specie seynd vnder der Französischen Armada Todten / sovil man dermal in gewise erfahrung bringen könden / von der Französischen Nation zween Feldmarschall / darunder der Marquis de Borri,[21] zween General Maior, Item der Marquis de Pisani,[22] deß Duca di Anguien [d’Enghien; BW] assistentz Rath / Gubernator de Chatteleu,[23] mehrernthails Obriste[24] deß Französischen Fußvolcks / auch thails von der Französischen Reuterey / vnnd gar vil Obriste Leutenant[25] / Obrist Wachtmaister[26] / Rittmaister[27] / Haubtleut[28] / vnd dergleichen Officier, Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn,[29] wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben / so ist auch von den Weinmarischen vnd Hessischen Todt / der General Maior Graf von Witgenstein[30] / Obrist Truchseß[31] / Obrist Schwerdt[32] / Obrist Fabri,[33] Obrist Leutenant Saurzapff[34] / Obrist Leutenant Hailmann[35] / vnd mehr andere Obrist Leutenant / Obrist Wachtmaister / Rittmaister / vnd Haubtleut. Vil hohe Officier, vnder den Französischen / Weinmarischen / vnd Hessischen seynd geschädigt worden / darunder General Marzin[36] [Marsin; BW], Feldmarschall Marchese de Castel nouo,[37] General Maior Lamossè,[38] Obrist Lamperti,[39] Obrist vnd General Commissarius[40] Trasi,[41] Obrist Fleckenstain[42] / etliche Obrist Leutenant / vnd vil andere Officier. In gleichem seynd der gefangenen hohen Officirer, nit wenig / darunder der vornembst ist der Französisch General Leutenant vnd Mareschal de France Monsieur Grandmont.[43] An der Bagagi[44] hat die Französische Armada auch vil schaden gelitten deren thails von den Bayrischen erobert / thails von dem Französischen Volck selbst geplündert worden. Auff Seyten der Bayrischen Armada vnnd deß Geleenischen succurs seynd bey 1000. Mann todt gebliben / vnd verlohren gangen / darunder das Royerische[45] Regiment zu Fueß / welches den Posto auff einem Berg negst dem Bayrischen rechten Flügel gehabt / von den Franzosen vnder wehrender Schlacht mit grossem gwalt attacquirt, vnd nach dapfferm widerstand mehrern thails nidergehaut: Von dem Gilli de Hasischen[46] Regiment aber in die 300. Mann auff einem Kirchhoff / allda sie sich wol gewört / vbergwältigt : vnd mehrern thail gefangen worden / Von ermelter Bayrischen Armada vnnd dem Geleenischen succurs, hat von hohen Officiern, so todt gebliben wäre / ausser etlichen Rittmaister / Hauptleut / vnd dergleichen Officier fast niemand das Vnglück getroffen / als wie hiebevor angedeut / den Feldmarschall Freyherr von Mercy / welcher bald anfangs im Dorf Allershaim todt gebliben. So ist auff ihrer Seyten gefangen worden / von dem Geleenischen Succurs / als der Herzog von Holstain[47] / vnd Obrist Hillen[48] / von den Bayrischen / der Obrist Royer / Obrist Coob[49] / vnd Obrist Stahl[50] / der Royerische Obrist Leutenant Geißler[51] / der Geylingische[52] Obrist Wachtmaister Fabri,[53] etliche Rittmaister vnd Hauptleut. An Fendlen[54] vnnd Corneten[55] hat die Französisch Armada / sambt deren coniungirten in die 70. die Bayrische aber in allem 15. darunder 8. Fändel vnnd 7. Cornet verlohren. Dises ist nun der Hauptsächlich vnpartheyische Verlauff / solchen fürgangnen Treffens / der Allmächtig verleyhe anstatt dergleichen Christlichen Blutvergiessens / nunmehr einest den lieben Friden“.[56]
„Mit den eroberten Fahnen und Standarten sandte der General am 7. August seinen Obristwachtmeister Graf Ernst von Salm-Reifferscheidt nach München; er schrieb, er hätte die völlige Viktorie erhofft, doch stehe der Sieg ‚nit allein in der Menschen, sondern Gottes Handen‘ „.[57]
Salm soll Werth bei seinem Übergang ins kaiserliche Lager im Sommer 1647 entsprechend beeinflusst haben. „Namentlich der Obristwachtmeister in Werths Leibregiment, Graf Ernst Salentin von Salm-Reifferscheidt, der Beziehungen zu Wiener Hofkreisen hatte und sich dem Kaiser[58] mehr verpflichtet glaubte als dem bayerischen Kurfürsten,[59] scheint bei Werth vorstellig geworden zu sein, um ihm die Folgen des Ulmer Vertrages vorzuhalten. Langsam griff der Gedanke an Abfall von Maximilian um sich“.[60]
„Es hat den Anschein, daß Werth bereits damals seinen Übertritt auf die kaiserliche Seite erwog und nur einen passenden Moment abwartete. Aber er wollte nicht allein gehen, sondern die ihm unterstehenden Truppen mitbringen. In dieser Absicht wurde Graf Salm durch ihn nach Wien entsandt, wo er geheimnisvolle Verhandlungen mit Vertrauensleuten Ferdinands III. führte, über die wir nicht näher unterrichtet sind“.[61]
„Am 25. Juni beschied Kurfürst Maximilian Werth nach München, um über die Stärke der für die Oberpfalz bestimmten Truppen zu beraten. Der Generalkriegskommissar Schäffer, der sich bei Werth in Landshut[62] aufhielt, erhielt davon Nachricht mit der Weisung, während Werths Abwesenheit im Hauptquartier zu bleiben und die Ordre Werth zu zeigen, ‚damit dessen Suspicion[63] verhütet werde‘, insgeheim jedoch einen zweiten Befehl, er möge unter dem Vorwande einer plötzlichen Berufung ebenfalls nach München kommen und es so einrichten, daß er nur wenige Stunden nach Werth dort eintreffe und daß der General von seiner Reise nichts merke. Denn Kurfürst Maximilian mißtraute seinem Reiterführer bereits und hatte erfahren, daß Graf Salm unlängst verreist sei“.[64]
Als Unterhändler Werths war er mindestens zweimal am kaiserlichen Hof erschienen. „Jan von Werth benutzte den günstigen Augenblick. Statt nur den zur Deckung der Oberpfalz bestimmten Kompanien[65] gebot er unter dem Vorwand eines kurfürstlichen Befehls allen Reiterregimentern,[66] aus ihren Winterquartieren aufzubrechen und sich in die Gegend um Vilshofen[67] zum Sammelplatz zu begeben. Salms Rückkehr aus Wien muß in den letzten Junitagen erfolgt sein; die Mitteilung, die er überbrachte, enthielt den Befehl des Kaisers, Werth möge mit der bayerischen Armee alsbald nach Böhmen marschieren, sich mit den Kaiserlichen vereinigen und Eger[68] zu entsetzen suchen. Es scheint, daß Salm auch ein kaiserliches Schreiben mitbrachte, worin Werth und allen Generalen und Offizieren, die überträten, reiche Belohnungen – ‚nach Gestalt der Personen und Meriten angeblich sogar in Ländern‘ in Aussicht gestellt wurden. Kuriere trugen Aufbruchbefehle in die Quartiere, und so setzte sich die Armee ‚wie durch einen Zauberstab berührt‘ in Bewegung; am 1. Juli verließ Werth ohne Wissen des Kurfürsten sein Landshuter[69] Hauptquartier und ritt nach Geisenhausen,[70] wohin er den Generalwachtmeister von Holtz,[71] den Führer des Fußvolks, bestellt hatte.
Einen anschaulichen Bericht über Werths Aufenthalt in Geisenhausen hat Andreas Mayer, der Pflegsverwalter ebendort, später nach München eingesandt. Aus ihm ergibt sich, daß am 1. Juli um 9 Uhr vormittags zunächst Werths Sekretär mit vier Bagagewagen sich dort einfand, der vorgab, man wolle die Generalin von Werth aus Salzburg[72] abholen. Es folgte Werths Kapitänleutnant[73] mit der Leibkompanie,[74] eine zweite Reiterabteilung, und endlich um 6 Uhr abends traf Jan von Werth mit sieben Pferden Begleitung ein. Der General fand Unterkunft im Wirtshaus, seine Leibkompanie lagerte auf dem Markt. Mayer wurde als kurfürstlicher Beamter zur Tafel geladen, daran auch Graf Salm, der Kapitänleutnant, Werths Sekretär und zwei Offiziere saßen. Es ging trübselig zu: ‚alda nit allain wenig geessen unnd khain Maß Wein ist getrunckhen, sonder eß hat sich alles, vorab der von Werth, so perplex, so discustirt, still und melancholisch erzaigt, daß anfangs eine ganze Viertlstundt lang khain Wort nit geredt worden und insonderheit der von Werth anderst nit hergesehen, alß ainer, der schon zum Tode verurthailt ist, inmassen ich mier dann (unwissendt warauß dieser Sauertag gemaint sey) von Herzen bey der Sache geforchten und gewünscht hab, daß ich auß dem Garten were‘. Um 10 Uhr abends kam General von Holtz an, der sich mit Graf Salm besprach. Werth ließ in der Nacht dreimal seinen Sekretär wecken und Befehle ausfertigen, die durch Kuriere an Generalwachtmeister Sporck nach Eggenfelden[75] und an den Obristleutnant Hoyqueslot des Fußregiments Reuschenburg in Vilsbiburg[76] gesandt wurden. Um 5 Uhr nachts begehrte man von Mayer eine Landkarte für Holtz; es hieß, der Marsch gehe auf Vilshofen. Dann rückten mit Tagesanbruch Reiter durch den Ort, denen Werth sich mit seiner Begleitung anschloß; es folgten die Bagagewagen.
Holtz hatte in der Nacht die Befehle zum Aufbruch für die Fußregimenter erteilen müssen, nachdem Werth ihm kurz und bündig erklärt hatte, er besitze kaiserliche Patente, die ihn ermächtigten, die Armee zur kaiserlichen Hauptarmada zu führen. Maximilian sei nicht Kriegsherr, sondern nur General seiner Truppen gewesen und wurde die Truppen ‚vermög der Ulmischen Tractaten‘ den Franzosen und Schweden überlassen. Wer sich dem Marsch widersetze, werde gefangen genommen. Außerdem äußerte Werth, er habe Anweisung, die Berater des Kurfürsten dem Kaiser ‚todt oder lebendig zu liefern‘, ja, möglichst sogar den Kurfürsten selbst. Er habe etliche Parteien ausgeschickt, um dem Generalkriegskommissar Schäffer auflauern zu lassen. Graf Salm, der bei Werths ‚Meuterei‘ eine sehr aktive Rolle spielte, versicherte dem Obristen Marimont,[77] der Aufbruch der Regimenter geschehe mit Wissen und Willen des Kurfürsten, der aber jeden Verdacht bei den Schweden und Franzosen vermeiden wolle, weshalb alles höchst geheim gehalten werde. Werth habe in München mit der Kurfürstin – des Kaisers Schwester Maria Anna – eine zweistündige Konferenz gehabt und mit ihr ‚dises ganze Werckh adjustirt‘. Marimont schien dies einzuleuchten“.[78]
„Am 6. Juli – noch immer in Ungewißheit, ob die Gegenmaßregeln seiner Kommissare zu einem Erfolg führen würden – schrieb Maximilian in vorwurfsvollem Tone an seinen kaiserlichen Schwager, dem er eine Aufzeichnung über Werths ‚Revolte‘ beilegte. Es gehe ihm tief zu Herzen, daß Werth, ‚welcher sein Aufnemmen und Wolfart von niemandt alß von mir,
auch sovil große Gnaden und Guetthaten empfangen‘, wider ‚gehabte scharpfe Ordinanz‘, wider Pflicht und Eid, wider seine dem Kurfürsten persönlich getane ‚starcke sincerationes und contestationes‘ sich unterstanden, ‚dergleichen ungebürliche Sachen‘ am Kaiserhof durch den Grafen Salm verhandeln zu lassen, indem er ‚den meisten und besten Theil der Cavallerie‘ zum Abfall verleiten wolle“.[79]
„Am 7. Juli befand sich Werths Hauptquartier mit der Hauptmasse der Reiterei in dem kleinen passauischen Marktflecken Röhrnbach an der Alz,[80] nur noch ein bis zwei Tagesmärsche von der böhmischen Grenze entfernt. Das Fußvolk stand weiter zurück, noch nicht weit von der Donau entfernt, weil schlechte Wege den Marsch der Bagage behinderten. In der Nacht brach die ‚Gegenrevolte‘ los. Holtz und Marimont, durch die kurfürstlichen Patente längst gewonnen, befahlen die Umkehr über die Donaubrücken, nachdem sie Werths Ächtung bekanntgegeben hatten. Auf die Kunde davon scheint Jan von Werth die Reiterei im Lager von Röhrnbach aufgefordert zu haben, dem Kaiser zu schwören. Aber auch unter diesen waren die Ordres Maximilians bekannt geworden; dessen Anhänger streuten Verdächtigungen gegen Werth aus, als wolle er aus eigensüchtigen Beweggründen die Regimenter in Schlacht und Untergang führen. Werths dreimalige Aufforderung zum Schwur auf Ferdinand III. fand kein Gehör, niemand antwortete. Entscheidend war das Verhalten der Obristen. Generalwachtmeister von Gayling war durch den Kommissar von Königsfeld beeindruckt worden, der ihm versprochen hatte, er werde an Werths Stelle bayerischer General der Kavallerie. Sowie sich Gayling, die Obristen La Pierre,[81] Fleckenstein und Walpott von Bassenheim[82] für den Kurfürst erklärt hatten, war es um Werths Autorität geschehen. Sein eigenes Leibregiment[83] und Sporcks[84] Arkebusiere[85] verweigerten den Gehorsam, nur Sporck – der aber offenbar im Moment nicht zugegen war – blieb ihm treu. Anscheinend ließ ihm Gayling einen Wink geben, er möge die Flucht ergreifen: ‚es sei hohe Zeit‘. Werth, der den völligen Fehlschlag seiner Unternehmung einsah, ließ etliche ihm treu ergebene Leute, wohl von seiner Leibkompanie, mit etwa 50 Pferden abseits reiten. ‚Nachdem er sich gestellt, als gienge er hinaus aufs Feld spazieren‘, ließ er sich sein Pferd bringen, saß auf und ritt davon; es war am 8. Juli um 4 Uhr nachmittags. So groß war doch die Scheu, den General zu verhaften oder zu erschießen, daß niemand die Hand gegen ihn erhob. Erst dann, als Werth genügenden Vorsprung hatte, scheint ein Kornett[86] vom Regiment Walpott mit 30 Reitern zu seiner Verfolgung ausgeschickt worden zu sein; er stieß auf Werths Obristwachtmeister, den Grafen Ernst Salm, der eben von einer Sendung zu den Kaiserlichen zurückkehrte, und brachte ihn als Gefangenen ein“.[87]
Gegenüber dem Kriegszahlmeister Johann Christoph Württinger (Wirttinger) hatte Holtz Werth, Sporck, Salm, Obristleutnant Graf Spaur,[88] den Schwager Werths, und Walpott von Bassenheim als Hauptverschwörer bezeichnet; auch Fleckenstein wurde in diesem Zusammenhang genannt, was Holtz allerdings nicht glauben wollte. „Auch die Lässigkeit der Kaiserlichen trug Schuld an dem Fehlschlag; keine Truppen waren Werth entgegengerückt, vergeblich war Graf Salm fortgeritten, um kaiserliche Reiter zu holen und durch sie die Regimenter zum Eid zu zwingen“.[89]
Salm wurde erst auf Intervention Ferdinands III., auf Fürsprache der bayerischen Kurfürstin Maria Anna, Kurfürst Ferdinands[90] und seines Bruders Erich Adolfs von Salm-Reifferscheidt am 19.10. begnadigt.[91] Angeblich hatte Maximilian Salm nur unter der Verpflichtung freilassen wollen, nicht in kaiserliche Dienste zu treten. Salm begab sich sofort nach Prag. Er selbst hatte sich bitter über seine Inhaftierung beklagt: „Der Kurfürst von Bayern hat mich ins Gefängnis gesetzt zum Spott meines Hauses, und es wäre um mein Leben gegangen, wenn ich nicht durch göttliche Vorsehung gerettet worden wäre“.[92] Als Gnadengeschenk sagte ihm Ferdinand III. 20.000 fl. zu, von denen 3.000 (!) auch ausgezahlt wurden. „Graf Ernst Salm, dem der Kaiser in Audienz ein Reiterregiment versprochen hatte, schrieb Melander [Holzappel; BW], er möge die armen Offiziere in Prag nicht vergessen; wenn es mit ihnen nicht besser würde, ‚werden sie müssen Leinen spinnen‘ „.[93]
Am 19.4.1648 wurde er zum Kommandeur des Kürassierregiments Holzapfel von Herxtheim, das im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis stationiert war, ernannt.
Das Kürassierregiment Holzappel hat an der Schlacht bei Zusmarshausen[94] am 17.5.1648, in der Holzappel fiel, nicht teilgenommen, weil es im Verband der kaiserlichen Immediattruppen im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis kämpfte. Holzappels Nachfolger als Inhaber wurde Ernst Salentin Graf von Salm. Er übernahm das direkte Kommando über das Regiment.
„Graf Ernst Salentin (1621-1684) forderte aufgrund des Westfälischen Friedens seine Untertanen 1650 auf, wieder katholisch zu werden oder Dyck zu verlassen. Unter ihm wurde in den Jahren von 1656 bis 1667 die Dycker Burganlage zu einem Barockschloss umgebaut“.[95]
Im Dezember 1649 ging es in der Korrespondenz mit Melchior von Hatzfeldt um die Kontributionserhebung in den Stiftern Stablo und Malmedy,[96] im August 1650 um die Abdankung der Regimenter. Im Januar 1655 ersuchte er um neue Werbepatente.[97]
[1] BREMER, Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck, S. 70f.
[2] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[3] RIEZLER, Meuterei I, S. 75.
[4] Jankau [Jankov, Bez. Beneschau]; HHSBöhm, S. 226.
[5] BRUTSCHER, Die Beschirmung, S. 57.
[6] Kirchheim in Schwaben [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 356f.
[7] Alerheim [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 6f.
[8] Alerheim [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 6f.
[9] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[10] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[11] Gottfried Huyn van Geleen, Freiherr u. Graf v. Amstenrade u. Geleen [um 1598 – 27.8.1657 Alden Biesen],bayerischer u. kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. SCHRIJNEMAKERS; CORSTJENS, Graaf Godfried Huyn van Geleen (in der deutschen Fachliteratur kaum beachtete Biographie).
[12] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
[13] Johannes Ernst Freiherr v. Reuschenberg [Rauschenberg, Ruischenberg] [29.3.1603 in Setterich getauft – 15.3.1660 Köln], kurbayerischer, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister, Feldmarschall. Vgl. REUSCHENBERG, „Jesus Maria und kein Quartier !“; EHRENPREIS, Feldmarschall Johann von Reuschenberg.
[14] Musquetade: Musketenfeuer. – Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I.
[15] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[16] testa machen: vernichten.
[17] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[18] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[19] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.
[20] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[21] N marquis de Borri [Bourry] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französischer Feldmarschall.
[22] N marquis de Pisani [Pisany] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französischer Offizier.
[23] N H [ – 3.8.1645 bei Alerheim] Gubernator v. Châtelet [Belgien, Prov. Hennegau]., französischer Offizier. ?
[24] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[25] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[26] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[27] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte, bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[28] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[29] Aventurier: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer). Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier und Unterhalt gaben.
[30] Johann Graf v. Sayn-Wittgenstein [1601 – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer Obrist.
[31] N Truchsess v. Wetzhausen [ – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer Obrist.
[32] M. de Sweertz [Schwerdt, Schwert] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer Obrist.
[33] N Fabri [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.
[34] N Sauerzapf [Saurzapff] [ – 3.8.1645 bei Alerheim] französisch-weimarischer oder hessen-kasselischer Obristleutnant.
[35] N Hailmann [Hylman] [ – 3.8.1645 bei Alerheim], französisch-weimarischer Obristleutnant.
[36] Jean Gaspard Ferdinand Conte de Marsin [Marchin, Marcin, Marzin] [ – 1673] französischer Feldmarschall.
[37] H Marquis de Chatelnau [Casteleau] [ – ], französischer Feldmarschall.
[38] N Lamossè [L’Amoussay] [ – ] französischer Generalmajor.
[39] N Lamperti [Lamberti] [ – ], französisch-weimarischer Obrist.
[40] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[41] Alexandre de Prouville, marquis de Tracy [ – 1670], französischer Generalkriegskommissar, Obrist und Feldmarschall.
[42] Friedrich Wolfgang v. Fleckenstein [ – 1674], französischer Generalmajor.
[43] Antoine III. duc de Gramont, souverain de Bidache, comte de Guiche et de Louvigny; [1614 – 1678], französischer Generalleutnant.
[44] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[45] Franz Freiherr v. Royer [Rouyer] [ – 24.3.1671], bayerischer Generalwachtmeister.
[46] Gil [Gilles, Gilli, Chill] de [di] Haes [Hasi, Haas, Haß, Hasa, „Schillerhaas“] [22.4.1597-1657], Feldmarschallleutnant.
[47] Philipp Ludwig Herzog v. Schleswig-Holstein-Sonderburg-Wiesenburg [27.10.1620-10.3.1689], kaiserlicher Obrist.
[48] Hiller, Reinhard; [ – ] kurbayerischer Obrist.
[49] Christoph Cobb [Kopp, Kobb] [ – ] kurbayerischer Obrist.
[50] Johann v. Stahl [ – ] kurbayerischer Obrist.
[51] Tobias Geißler [ – ] kurbayerischer Obristleutnant.
[52] Heinrich Christoph Gayling [Gehling, Geiling] v. Altheim [1604–20.12.1654], kurbayerischer General.
[53] Johann Fabri [ – ] Obristwachtmeister.
[54] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[55] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[56] Begründte Summarische Relation Deß zwischen der Chur=Bayrischen ReichsArmada / vnd dem auß Westphalen beygestossenen Kays. Succurs eines thails: Dann der Königl. Frantzösischen dem Duca di Anguien vndergebnen Armada / bey deren sich auch die Weinmarische vnd Hessische befunden / andern thails / bey dem Dorff Allershaimb im Rieß den 3. Augusti / Anno 1645. fürgangne Haupttreffens. Gedruckt im Jahr 1645 [Stadtbibliothek Ulm Sch 8227]. Eine ausführliche Darstellung findet sich auch bei WASSENBERG, Florus, S. 629ff.
[57] LAHRKAMP, Werth, S. 159.
[58] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[59] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[60] LAHRKAMP, Werth, S. 171.
[61] LAHRKAMP, Werth, S. 172.
[62] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.
[63] suspicion: Verdächtigung.
[64] LAHRKAMP, Werth, S. 173.
[65] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[66] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[67] Vilshofen [LK Passau], HHSD VII, S. 772f.
[68] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[69] Landshut; HHSD VII, S. 386ff.
[70] Geisenhausen [LK Landshut].
[71] Georg Friedrich v. Holtz zu Niederholtz [1.11.1597-10.8.1666], Obrist, Generalfeldzeugmeister. WÖLLPER, Georg Friedrich von Holtz, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.
[72] Salzburg; HHSÖ II, S. 406ff.
[73] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[74] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war.[wikipedia]
[75] Eggenfelden [LK Rottal-Inn]; HHSD VII, S. 158.
[76] Vilsbiburg [LK Landshut]; HHSD VII, S. 771.
[77] Carl Freiherr v. u. zu Marimont [Mairemont, Margemont], [Johann ?] [ – 1668] kurbayerischer Generalwachtmeister.
[78] LAHRKAMP, Werth, S. 174f.
[79] LAHRKAMP, Werth, S. 176.
[80] Röhrnbach [LK Freyung-Grafenau].
[81] Johann [Jean] Heinrich Freiherr v. La Pierre [Lapierre, Lapier] [ – 1651] kurbayerischer Generalwachtmeister.
[82] Hans Jacob v. Walpott-Bassenheim [Walbott v, Bassenheim] [ – 1680], kurbayerischer Obrist.
[83] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.
[84] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh – 6.8.1679 Heřmanměstetz], kurbayerischer Feldmarschallleutnant.
[85] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff. Des öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt.
[86] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[87] LAHRKAMP, Werth, S. 178.
[88] Ferdinand Ludwig v. Spaur von Holz [ – ] kaiserlicher Obrist.
[89] LAHRKAMP, Werth, S. 181.
[90] Vgl. FOERSTER, Kurfürst Ferdinand von Köln.
[91] LAHRKAMP, Werth, S. 182.
[92] BREMER, Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck, S. 70ff.
[93] LAHRKAMP, Werth, S. 194.
[94] Vgl. HÖFER, Ende, S. 175ff.
[95] http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/orte/Gebiete_1789/herrschaften/Seiten/Dyck.aspx.
[96] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 319, N 312.
[97] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 319.