Spardorf, N; Obrist [ – 26.4.1626 bei Dessau] Spardorf soll als Obrist in den Diensten Mansfelds[1] gestanden haben und in der Schlacht an der Dessauer Brücke[2] gegen die Truppen Wallensteins[3] gefallen sein.
Der Schweriner[4] Dompropst und Ratzeburger[5] Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ unter dem Mai 1626: „Der Mansfelder hat in dem Treffen an der Dessauer Brücke 37 Fahnen vnd 2 Cornett verloren, sindt bei 3000 umbkommen vnd darunter die Obristen Ryhoff, Turney, Spardorf, Wiedburg. Item 30 Fähndriche und 28 Capitaine vber Kniphausen[6] gefangen; 300 Kniphausensche Reuter sind öffentlich vor Schelme[7] ausgerufen“.[8]
[1] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.
[2] In der Schlacht an der Dessauer Brücke am 25.4.1626 besiegte Wallenstein die mansfeldisch-weimarischen Truppen unter Ernst von Mansfeld und die dänischen Kontingente unter Johann Ernst von Sachsen-Weimar und drängte sie über Schlesien und Mähren bis nach Ungarn ab. Vgl. WESELOH, Die Schlacht, S. 135ff.; WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 197ff.; KRÜSMANN, Ernst von Mansfeld, S. 592ff.
[3] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.
[4] Schwerin; HHSD XII, S. 114ff.
[5] Ratzeburg [Kr. Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.
[6] Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[7] „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127.
[8] DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium S. 46.