Sproty, Sebastian; Kornett [ – ] Sproty stand als Kornett unter dem Befehl des Obristwachtmeisters Maximilian von Billehé im ligistischen Regiment Schönburg (Schönberg) und war in der Grafschaft Hohenlohe einquartiert.
Über seine weitere „Karriere“ ist bisher nichts bekannt.
„Als von 1627 an eine Korporalschaft einer Kompanie aus dem Regiment Schönberg für die folgenden zwei Jahre in die hohenlohe-weikersheimische Ämter Hollenbach[1] und Weikersheim[2] kam, um dort zu quartieren, stand der verantwortliche Kornett, Sebastian Sproty, vor dem Problem, daß seine Reiter, es konnten ungefähr 25 pro Amt sein, weit voneinander entfernt unterkommen mußten. Die Zahl der zu seiner Korporalschaft gehörenden Soldaten war allerdings nicht konstant über den langen Zeitraum der Einquartierung. Außerdem gab es zwischendurch immer wieder Verlegungswünsche von Soldaten wie von Untertanen, denen in Absprache zwischen Kornett beziehungsweise dem für die Kompanie zuständigen Obristwachtmeister Maximilian von Billehe und Weikersheimer Räten gelegentlich entsprochen wurde“.[3]
„Wegen der weit verstreut liegenden Reiter mußte beispielsweise auch der von 1628 an selbst in Hohebach[4] logierende Sproty ständig unterwegs sein; während er einerseits oft durch das Amt reiten beziehungsweise für Botendienste sorgen mußte, um Kontakt mit seinen Soldaten zu halten, hatte er zugleich auch stets Verbindung zu dem Obristwachtmeister aufzubauen. Billehe quartierte im hohenlohe-langenburgischen Kirchberg,[5] verwaltete von dort aus seine unter anderem über die Herrschaften Langenburg,[6] Weikersheim und Schillingsfürst[7] verstreuten Corporalschaften und war seinerseits gezwungen, ständig mit dem Obristen Ott Friedrich von Schönberg und der Regimentsleitung zu kommunizieren; das Regiment verteilte sich schließlich gemäß der Kreismatrikel über mehrere Territorien des Fränkischen Reichskreises. In der Grafschaft Hohenlohe quartierte zeitweilig eine weitere Kompanie aus diesem Regiment. Die weiträumige Streuung der Soldaten und deren Kontakt mit unterschiedlichen Quartiergebern gab genauso Anlaß zu Neidreaktionen wie Untertanen stets in gegenseitiger Mißgunst genau darauf schauten, wer von ihnen mehr oder weniger Lasten zu tragen hatte“.[8]
„Auch die nach 1627, also zum Zeitpunkt der Ankunft des Kornetts Sproty und seiner Bediensteten, im hohenlohe-weikersheimischen Hohebach sprunghaft angestiegene Säuglingssterblichkeit kann als Indiz dafür angesehen werden, daß sich die soziale und wirtschaftliche Lage eines Ortes während einer Einquartierung verschlechtern konnte“.[9]
„Zu allen Zeiten des Dreißigjährigen Krieges wehrten sich die Untertanen gegen die Anwürfe ihrer Nachbarn, sie würden es mit ihren Klagen über die Einquartierungslasten übertreiben. So supplizierten die Gemeinden von Stachenhausen[10] und Dörrenzimmern,[11] als im Winter 1628 die Corporalschaft aus der Kompanie Billehe über das Amt Hollenbach verteilt werden mußte, daß sie mit Einquartierungen verschont werden möchten. Sie hätten schon viele erduldet und wollten nun gerne benachbarte Dörfer betroffen sehen. Denn in diesen würden die Gefahren für Leib und Leben, welche die Dörrenzimmerer und Stachenhausener während der Anwesenheit von Soldaten ausgestanden hätten, gering geschätzt. Besonders ärgerte die Supplikanten die üble Nachrede ihrer Nachbarn, die glaubten, alß thue man mit inen [den Soldaten] andersten nichts, dan essen und trincken. Selbst dann, wenn Einquartierungen einen relativ geordneten Verlauf nahmen, beeinflußten sie nicht nur hinsichtlich materieller Schädigungen die betroffenen Dörfer, Städte und Ämter, sondern trugen zusätzlich soziale Spannungen in die lokale Bevölkerung.
Soziale Spannungen bestimmten aber auch oftmals das Verhältnis von Untertanen und Soldaten. Während der lange währenden Einquartierung der Corporalschaft des Kornetts Sproty versuchten sowohl die militärischen Verantwortlichen wie die zivilen Beamten, die wöchentliche Geldzahlung an Sproty durchzusetzen, der seinerseits Sold an die Soldaten auszuzahlen hatte. Somit sollte auch den Bestimmungen der jährlich neu erlassenen Ordonannzen Tillys Geltung verschafft werden. In gedruckter Form wurden die Ordonnanzen sowohl den einquartierten Soldaten als auch den Quartiergebern zur Hand gegeben. Der zur Geldabgabe beziehungsweise zum Soldempfang notwendige regelmäßige Gang nach Hohebach erwies sich jedoch als Hemnis, so daß sich immer wieder Untertanen über die Forderungen und das selbstherrliche Handeln der Soldaten beschwerten. Andere hingegen waren froh, die bei ihnen Einquartierten durch besonders gute Behandlung ruhigstellen zu können.
Je länger die Einquartierung einer Korporalschaft aus der Kompanie Billehe in den Ämtern Hollenbach und Weikersheim dauerte, desto mehr Spannungen traten auf. Hauptstreitpunkt zwischen Untertanen und Soldaten war die Einhaltung der Ordonannzen. Beide Gruppen führten deswegen gegenseitig Klage. Dabei erwiesen sich die Soldaten im Zweifelsfall als die stärkeren, die alles nahmen, von dem sie überzeugt waren, daß es ihnen zustünde. Den Untertanen blieb nur eine Klage beim Hollenbacher Keller, der sich wiederum an den in Hohebach logierenden Kornett wandte. Zumeist versprach dieser Abhilfe, löste seine Zusagen allerdings nicht immer ein. Denn Sproty erwies sich durchaus als Beschützer seiner Soldaten, ebenso wie die Beamten das Wohl der hohenlohischen Untertanen vor Augen hatten: Obwohl in deren Berichten als Trinker tituliert, zeigte er sich durchaus als den Hollerbacher Kellern Johann Jeep und Bernhart Achatius Schaffert ebenbürtig.
Im Zweifelsfalle halfen nur Interventionen des Weikersheimer Hofmeisters oder der gräflichen Räte beim Obristwachtmeister Billehe in Kirchberg oder beim Obristen Schönberg persönlich. Bei der zunehmend länger dauernden Einquartierung versuchten die betroffenen hohenlohischen Herrschaften durch Interventionen und anfragen an den Münchner Hof, von der Last der Einquartierung befreit zu werden. Gleichwohl gelang langfristig eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Ordonnanzen durch eine intensivere Zusammenarbeit von Kornett und Hollerbacher Keller. Gerade die Klagen über nicht eingehaltene Ordonnanzen zeigen, wie schwierig es war, während des Krieges Normen zu etablieren. Sie verdeutlichen aber auch, daß das Kriegserleben der hohenlohischen Untertanen nicht nur auf das passive Erleben von Soldaten ausgeübter Willkür beschränkt werden darf. […]
Die Nichtbeachtung von Ordonnanzen durch Soldaten war ein Problem, über das die hohenlohischen Untertanen oft Klage führten, zumal ihnen schon die Abgabe des regulär Verlangten schwer fiel. Dafür wurde zumeist das Wort Exorbitantien verwendet, welches Graf Georg Friedrich von Hohenlohe-Weikersheim mit folgender erläuternder Auflistung versah: eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien.
Unter dem sehr weit gefaßten Begriff Exorbitantien verstanden die Zeitgenossen alles, was undiszipliniertes, Recht ignorierendes Verhalten von Soldaten ausmachte. Die Ordonnanzen halfen, zumindest im Bewußtsein der hohenlohischen Bevölkerung, Grenzen zu ziehen, welche die Soldaten nicht überschreiten durften. Auch wenn diese nicht eingehalten wurden, vermittelten sie den Untertanen eine Hilfe beim Argumentieren gegen die ihnen auferlegten Lasten. Das ist insofern wichtig, als daß sich die Untertanen phasenweise schutzlos den Soldaten ausgeliefert sahen.
Die Hilflosigkeit gegenüber den Einquartierten verdeutlicht eine Supplik aus der Zeit, als die Corporalschaft des Sebastian Sproty in den Ämtern Hollenbach und Weikersheim logierte. Die Bittschrift wurde von den Gemeinden Steinbach[12] und Ohrenbach[13] eingereicht: Sebastian Sproty hatte einen zur Einquartierung in Büttelbronn vorgesehenen Soldaten nach Ohrenbach gewiesen, was ihm eigentlich nicht zustand. Die Steinbacher und Ohrenbacher forderten nun von den Büttelbronnern,[14] sich an dessen Unterhalt zu beteiligen. Nachdem eine erste Supplik ohne Bescheid geblieben war, erneuerten sie nachdrücklich ihr Anliegen mit dem Verweis auf ihre im Vergleich zu anderen Orten besonders schwere Belastung. Ihre Not würde immer größer, die einquartierten Soldaten nähmen sich immer mehr heraus:
Wir kommen solcher gestalt in je lenger je größern Schuldenlast, unndt müßen unß einen wie den andern Weg darbey von den Reütern uffs eüsserst tribulieren undt ihnen die Maisterschaft gannz undt gar laßen, unßere Beth, darinnen wir bey Nacht nach außgestandener harter Arbeit unsere Ruhe haben soltten, haben wir ihnen eingeraumbt, hergegen müßen die unserigen sich mit dem Strohe behelffen, welches zur Feldtarbeit schlechten Appetit bringen thuett. Wir seien also wohl bey unsern Reütern dran, daß wir nicht all Zeit, wan wir wollen, in die Stueben dörfen, viel weniger nur ein helle weißer Suppen mit Ruhe eßen können. So sein wir theils undt sonderlich ich, Schultheiß zue Steinbach, mit kleinen Kinderlein überfallen, derentwegen mancher seiner Stueben, wie etwan bishero geschehen, wegen einbrechender Kellt nit mehr entbehren kan.
Die Untertanen fühlten sich mit ihren Familien und Hausgenossen an den Rand gedrängt. Nicht nur, daß durch die Anwesenheit der Soldaten ihre Möglichkeiten zur Arbeit sowie zum Erzielen von Gewinnen daraus eingeschränkt waren; sogar aus den Häusern, deren Besitz doch das Untertanenverhältnis mit allen Pflichten gegenüber der Obrigkeit, also auch zum Unterhalt der Soldaten begründete, wurden sie verdrängt. Die Supplikanten von Steinbach und Ohrenbach deuteten an, daß sie sich durch das Verhalten der Soldaten nicht nur mißachtet fühlten, sondern auch von Rückzugs- und Erholungsräumen abgeschnitten waren, was eine ungeheure psychische Belastung dargestellt haben muß.
Dabei bedeutet das beschriebene Verhalten zumindest einen Verstoß gegen die für diese Einquartierung eigens fixierte Regelung, daß die Soldaten neben dem vom Kornett ausgeteilten Sold, den dieser in Anwesenheit des Hollenbacher Kellers von den Untertanen als Wochengeld in Empfang nahm, als Service von ihren Quartiergebern nichts als einen Schlafplatz, Salz, Essig, Licht und Holz in Empfang nehmen durften. Statt dessen führten sie sich im beschriebenen Fall auf, als seien sie die Besitzer des Hauses. In anderen Suppliken, aber auch in Berichten von Amtmännern, finden sich während des ganzen Dreißigjährigen Krieges hindurch Nachrichten darüber, daß sich einquartierte Soldaten vor allem bei Lebensmitteln über alle Maßen bedienten und unter Umständen auch Geld von den Untertanen, bei denen sie wohnten, erpreßten. Dabei ist zu beachten, daß die Details der Versorgung von Soldaten bei Durchmärschen und Quartieren jeweils Gegenstände von Verhandlungen waren. Eine einheitliche Praxis hatte sich im frühen 17. Jahrhundert noch nicht herausgebildet.
Die hohenlohe-weikersheimische Verwaltung etwa bemühte sich im Herbst 1628 beim Obristen Schönberg persönlich darum, daß er seine Authoritet gegen allenn Exorbitantien einsetze. Trotz solchen Engagements ließ sich die Einhaltung von Ordonnanzen tatsächlich nur schwer durchsetzen, auch wenn die nachgeordneten Offiziere die ihnen Untergebenen dazu anhielten. Dadurch, daß jene in der Regel an anderen Orten als das Gros der einfachen Soldaten, für die sie zuständig waren, logierten, fehlte ihnen die Möglichkeit, Kontrolle und Druck auszuüben. Eine Einquartierung der gesamten Korporalschaft an einem Ort hätte diesen jedoch materiell wie organisatorisch bei weitem überfordert. So stellte schon ein halbes Jahr zuvor ein hohenlohischer Beamter mitleidig fest, daß die Soldaten alzeit Recht hätten, hingegen die armen Päurehn übel dran bleiben. Deswegen wurde auch wegen einer bevorstehenden Delegation nach München, die zum wiederholten Male eine demütige Suplication eingeben wolle, resigniert festgestellt, daß nur lautter guter Wortt voller warmschneidig Vertröstung darauff [zu] erwartten.
Die Untertanen indes nutzten gleichwohl die Ordonnanzen als Grundlagen für ihre Beschwerden. In einer im Sommer 1628 eingerichten Supplik aus Münster[15] im Amt Weikersheim wird erwähnt, daß die drei im Dorf einquartierten Reiter vom Kornett Sproty in Hohebach eine neue Ordonnanz des Obristen Schönberg gebracht hätten. In dieser Ordonannz wurde bekräftigt, daß den Einquartierten Salz, Licht, Heu und Stroh nach Bedarf gegeben werden solle. Die Soldaten würden nun stündlich danach begehren und hätten ihre Gemeinde beim Kornett verunglimpfet. Auf diese Weise wird ein Streit zwischen den Untertanen zu Münster und den dort einquartierten Reitern um deren Versorgung angedeutet, wie er regelmäßig vorkam. Es erscheint bemerkenswert, daß Auseinandersetzungen zwischen einquartierten Soldaten und lokaler Bevölkerung um die Auslegung der Ordonnanz geführt wurden.
In ihrer Supplik unterstrichen die Untertanen, daß sie den Soldaten stets ausreichend gegeben hätten und daß deren gegenteilige Behauptungen unwahr seien. Die Reiter hätten insbesondere großer Mengen Salz bedurft, um das Fleisch – erbeut[e]ter – Schafe und Lämmer zu konservieren. Zudem hätten die Einquartierten verbrauchte Lebensmittel wie Wein nicht bezahlt. Die Kosten dafür seien diesen von der wöchentlichen Geldlieferung abgezogen worden. Vor allem hätten die Soldaten in sieben Wochen über 1.000 Eier verzehrt, so daß nun im Ort kaum eines mehr zu haben sei. Trägern hätten sie ebenda Getreidesäcke und gebackenes Brot abgenommen und in ihre Quartiere getragen. Außerdem behinderten die Reiter die Ernte.
Deswegen baten die Untertanen zu Münster die Herrschaft, dem Kornett in Hohebach zu schreiben und ihn zu ersuchen, den bei ihnen logierenden Soldaten entsprechende Anweisungen zu erteilen: Die Supplikanten erhofften sich, das [sie] von dem Reütern umb den Ausstand köndten befriedigt, aller Ubermaß Unfueg, so geschicht in Gärten […], abgewehrt, […] künftige Unheyl möge verhüetet werden. Der in dieser Bittschrift ausgedrückte Wunsch ist also die Einhaltung der Ordonnanz. Was die Untertanen im einzelnen ansprachen, sind typische und oft vorkommende Exorbitantien gewesen. Nicht bezahlte oder übermäßig verlangte Lebensmittel und aus den Gemüse- und Obstgärten der Quartiergeber genommene Viktualien fanden Eingang in viele Suppliken“.[16]
„Die klare Abgrenzung zwischen ziviler und militärischer Gerichtsbarkeit wurde jedoch des öfteren sowohl unter dem Protest der einen oder anderen Seite als auch in beiderseitigem Einverständnis durchbrochen. So hatte etwa der Obrist Schönberg in seine bereits erwähnte Ordonnanz vom Sommer 1628 die Bestimmung aufgenommen, daß alle Strafverfolgung den hohenlohischen Beamten obläge. Wenn die Verfolgung von straffällig gewordenen Soldaten in den Händen der Offiziere lag, vermitteln die meisten Quellen aus den hohenlohischen Verwaltungsakten allerdings den Eindruck, daß die notwendigen Untersuchungen ohne Eifer vorangetrieben und verschleppt wurden“.[17]
„Im Jahre 1629, berichtete Peter Lenz, der Keller von Forchtenberg,[18] seinen zuständigen Räten in Neuenstein[19] von einem anderen umstrittenen Vorfall. Zwei Forchtenberger Bürger hätten des Sonntags ihren Weinberg besichtigt und dabei einen – für seine Neigung zur Gewalt berüchtigten – Soldaten mit dem Spitznamen Kleiner Edelmann beim Abreißen unreifer Haselnüsse entdeckt. Wegen des Zorns der Bürger entspann sich ein heftiger Streit, in dessen Verlauf der Soldat mit einem Stein auf einen der Bürger einschlagen wollte. Glücklicherweise konnte der Aggressor zurückgehalten werden, dennoch setzte sich der Keller für eine Bestrafung des tätlich gewordenen Soldaten beim zuständigen Kornett, dem inzwischen mit seiner Korporalschaft nach Forchtenberg verlegten Sebastian Sproty, ein, zumal im Laufe des Streites auch Graf Kraft von Hohenlohe-Neuenstein verspottet worden war. Doch Sproty widersprach nach Befragung des betroffenen Soldaten der Darstellung des Kellers.
Selbst eingedenk der aufbrausenden Art des Kleinen Edelmanns scheinen solche Untersuchungen nicht spurlos an den Soldaten vorbeigegangen zu sein. So bezichtigte der angeklagte Einquartierte den Keller, als der Kornett aus Forchtenberg abwesend war, einen Lügbericht verfasst zu haben. Zudem forderte er den Amtmann auf, seine Kontrahenten aus dem Weinberg in das Loch [zu] steckhen, denn diese hätten den Grafen beschimpft. Allerdings endete der Auftritt des Kleinen Edelmanns mit einer Morddrohung gegen Lenz, der daraufhin seiner Angst und seiner Vorurteile Ausdruck verlieh: Man dan dergleichen Gesellen nicht zu trawen und meniglich wißens, daß sie nicht viel nach einer solch Mordthat fragen.
Laut dem Verhörprotokoll über den Vorfall war das gegenseitige Mißtrauen auch Anlaß für den tätlichen Streit im Weinberg. So sagte ein Zeuge, daß der Eigentümer des Weinbergs in denselben gelaufen sei, nachdem ihn die Nachricht ereilt habe, es seien Soldaten darin gesehen worden. Die Soldaten hätten zwei Hüte voller Nüsse gehabt, woraufhin sie vom Besitzer des Weinbergs verwiesen worden seien. Auf den Einwand des Soldaten, daß es sich nur um ein paar Nüsse handele, habe der Untertan erwidert, er frage nach den Nüssen nicht so viel, wenn Ihr nur den Weinberg nicht also verwüst. Nachdem der Soldat daraufhin seinem Wunsch Ausdruck verliehen hatte, daß Donner und Hagel die Reben zerschmeißen mögen, kam es zu einer Reihe von gegenseitigen Beschimpfungen und schließlich zur Eskalation“.[20]
[1] Hollenbach [Gem. Mulfingen, Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 357.
[2] Weikersheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 860ff.
[3] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 112.
[4] Hohebach [Gem. Dörzbach, Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 347.
[5] Kirchberg an der Jagst [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 400f.
[6] Langenburg [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 448f.
[7] Schillingsfürst [LK Ansbach].
[8] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 113.
[9] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 114.
[10] Stachenhausen, heute Ortsteil von Ingelfingen [Hohenlohekreis].
[11] Dörrenzimmern, heute Ortsteil von Ingelfingen [Hohenlohekreis].
[12] Steinbach, heute Ortsteil von Frankenhardt [LK Schwäbisch Hall].
[13] Ohrenbach [LK Ansbach].
[14] Büttelbronn, heute Ortsteil von Öhringen [Hohenlohekreis].
[15] Münster, heute Ortsteil von Creglingen [Main-Tauber-Kreis].
[16] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 115ff.
[17] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 121.
[18] Forchtenberg [Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 213f.
[19] Neuenstein [Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 564.
[20] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 123f.